Beschlussempfehlung und Bericht

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1 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/ Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu dem Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/3446 Arbeitsschutz effizient gestalten Berichterstatter Abgeordneter Günter Garbrecht Beschlussempfehlung Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, Drucksache 16/3446, wird abgelehnt. Datum des Originals: /Ausgegeben: Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, Postfach , Telefon (0211) , zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter

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3 Bericht A Allgemeines Der Antrag wurde am 10. Juli 2013 vom Plenum an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales - federführend -, an den Haushalts- und Finanzausschuss, an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk sowie an den Innenausschuss überwiesen. Die den Antrag einbringende Fraktion der CDU beschreibt die Ausgangslage unter anderem wie folgt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sich darauf verlassen können, dass ihr Arbeitsplatz so sicher wie möglich ist. Die Überwachung des Arbeitsschutzes ist nach 21 Abs. 1 Satz 1 Arbeitsschutzgesetz eine staatliche Aufgabe. Die Aufgaben des arbeits- und technischen Gefahrenschutzes werden in Nordrhein-Westfalen von den Bezirksregierungen durchgeführt, soweit die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des arbeits- und technischen Gefahrenschutz (ZustVOArbtG) nichts Abweichendes bestimmt. Eine Übertragung auf private Rechtsträger oder Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) ist in Nordrhein-Westfalen nicht erfolgt. Ausschließlich staatliche Verwaltungsbehörden sind hier Aufgabenträger. Im Zuge der Verwaltungsstrukturreform 2007 wurden die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz in die Bezirksregierungen eingegliedert und unterstehen der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Inneres und Kommunales. Seit dem Jahr 2000 haben die Landesregierungen durch einen kontinuierlichen Stellenabbau auch von Fachpersonal versucht, den Herausforderungen der Haushaltskonsolidierung gerecht zu werden. Gleichzeitig bedingen EU-Vorgaben und nationale Regelungen zusätzliche und erweiterte Aufgaben im Arbeitsschutz. Die rot-grüne Landesregierung verweigert sich der Anstrengung struktureller Reformen im Bereich des Landespersonals mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung. Vor dem Hintergrund der Schuldenbremse und der daraus folgenden Notwendigkeit einer strukturellen Konsolidierung sind entsprechende Strukturreformen in der Landesverwaltung dringend erforderlich. Hierbei ist auch eine Aufgabenzusammenfassung im Bereich des Arbeitsschutzes ins Auge zu fassen. Das Aufgabenfeld des Arbeitsschutzes ist heterogen. Unter Arbeitsschutz wird die öffentlichrechtliche Regelung des Schutzes der Arbeitnehmer vor Gefahren verstanden, die sich aus der Arbeit ergeben. Die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit hat nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG der Bund. Hiervon hat er mit dem Erlass des Arbeitsschutzgesetzes Gebrauch gemacht. In Nordrhein-Westfalen sind die Zuständigkeiten im Bereich des Arbeitsschutzes in der ZustVO ArbtG vom geregelt. Die Durchführung der verschiedenen Regelungen liegt grundsätzlich bei den Bezirksregierungen, soweit nicht für konkret benannte Aufgaben andere Behörden - Landes- oder Kreisordnungsbehörden - als zuständig erklärt werden. Daneben besteht auf dem Gebiet des betrieblichen Arbeitsschutzes eine Überwachungszuständigkeit der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften). In diesem dualen System bestehen hinsichtlich der Aufgabenbereiche keine Überschneidungen. 3

4 Die Kontrollzuständigkeit der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung beschränkt sich auf die Kontrolle der von ihnen autonom erlassenen Arbeitsschutzvorschriften. Demgegenüber erstreckt sich die Überwachungszuständigkeit der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung der Länder auf die Einhaltung der Pflichten nach dem Arbeitsschutzrecht sowie die autonomen berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften. Im bestehenden dualen System des Arbeitsschutzes existieren somit zwei Aufgabenträger, die jeweils eigene, voneinander zu unterscheidende Aufgaben in Betrieben wahrnehmen. Insbesondere Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber stehen vor der Herausforderung, den sich teilweise widersprechenden Anforderungen der verschiedenen Aufgabenträgern Rechnung zu tragen. Ineffizienzen und Kostensteigerungen sind die Folge der bestehenden Doppelstrukturen. Die CDU-Landtagsfraktion schlägt daher eine Aufgabenübertragung im Bereich des Arbeitsschutzes auf private Rechtsträger oder Körperschaften des öffentlichen Rechts und hier insbesondere die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) vor. Zur Umsetzung gibt es verschiedene Wege, wie beispielsweise eine Vereinbarungslösung gemäß 21 Absatz 4 Arbeitsschutzgesetz, eine landesgesetzliche Regelung zur Aufgabenübertragung, eine Beleihung oder eine Veränderung von Bundesrecht und -aufsicht. Letztendlich könnte der Arbeitsschutz in ganz Nordrhein-Westfalen so einheitlich, einschließlich einheitlicher Qualitätsstandards, geregelt werden. Das Parlament soll feststellen: 1. Die Aufgaben des Arbeitsschutzes haben sich durch EU-Vorgaben und nationale Regelungen deutlich erweitert. 2. Das bestehende duale System zweier Aufgabenträger wird den Anforderungen in den nächsten Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung und ihrer Auswirkungen auf die Personalsituation nicht mehr gerecht werden. 3. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber stehen vor der Herausforderung, den Anforderungen zweier Aufgabenträger gerecht zu werden. Die Landesregierung soll durch das Parlament aufgefordert werden: 1. Kurzfristig die rechtlichen Möglichkeiten einer Aufgabenübertragung im Bereich des Arbeitsschutzes auf private Rechtsträger oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zu prüfen. 2. Die gesetzlichen und haushalterischen Grundlagen für eine Aufgabenübertragung in die Wege zu leiten und falls hierfür erforderlich, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu ergreifen. B Beratung Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat den Antrag in seiner 27. Sitzung am 11. September 2013 (Ausschussprotokoll 16/317) erstmalig aufgerufen. Weitere Beratung im Ausschuss hat in der 36. Sitzung am 2. April 2014 (Ausschussprotokoll 16/516) stattgefunden. In seiner 41. Sitzung am 23. Mai 2014 (Ausschussprotokoll 16/569) hat der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu dem Antrag eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen durchgeführt, an der folgende Sachverständige teilnahmen und zu dem folgende Stellungnahmen eingingen: 4

5 eingeladen Bezirksregierung Düsseldorf Bergische Universität Wuppertal Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Prävention Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Bundesministerium für Arbeit und Soziales Leiter der Unterabt. Arbeitsschutz Deutscher Gewerkschaftsbund Redner/in Weitere Teilnehmer/-innen Angelika Notthoff Prof. Dr. Andreas Meyer- Falcke Bernhard Arenz Dr. Beate Beermann Helmut Hägele Prof. Dr. Wolfhard Kohte Michael Koll Peter Heimer Stellungnahme 16/ / / / / / /1746 Weitere Stellungnahme: IG Metall 16/1731 In seiner 58. Sitzung am 29. Oktober 2014 (Ausschussprotokoll 16/712) hat der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales die öffentliche Anhörung ausgewertet. Die abschließende Beratung hat in der 59. Sitzung am 19. November 2014 (Ausschussprotokoll 16/738) stattgefunden. Zur abschließenden Beratung lagen die Voten der mitberatenden Ausschüsse vor. Der Innenausschuss hat in seiner 21. Sitzung am 12. September 2013 (Ausschussprotokoll 16/318) mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen und PIRATEN gegen die Stimmen der Fraktion der CDU bei Enthaltung der Fraktion der FDP beschlossen, zu empfehlen, den Antrag abzulehnen. Der Haushalts- und Finanzausschusses hat in seiner 51. Sitzung am 26. Juni 2014 (Ausschussprotokoll 16/608) beschlossen, zu dem Antrag kein Votum abzugeben. Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat in seiner 39. Sitzung am 3. September 2014 (Ausschussprotokoll 16/637) beschlossen, zu dem Antrag ebenfalls kein Votum abzugeben. Die Fraktion der CDU sieht sich durch die Beiträge der Sachverständigen in ihrer Auffassung bestätigt, dass das Thema Arbeitsschutz fehlende Strukturen aufweise. Gerade die Strukturen in Betrieben müssten durch konkretes Handeln vor Ort deutlich verstärkt werden. Das bestehende System müsste entsprechend weiterentwickelt werden. Die Fraktion der SPD ist wiederum der Auffassung, dass die Sachverständigen ihre Positionen unterstützt hätten. In der Tat bedürfe es aber nachhaltigerem Arbeitsschutz. Der Antrag würde die Positionen einzelner Unternehmer unterstützen, die sich durch die Instrumente des Arbeitsschutzes bedroht fühlten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmt dem Koalitionspartner zu und ist der Ansicht, dass der Antrag zurückgezogen werden sollte. 5

6 Die Fraktion der FDP bekräftigt, dem Antrag zustimmen zu wollen. Die Fraktion der PIRATEN befürchtet, dass mit einem besonderen Effizienzgewinn nicht zu rechnen sei, wenn die Forderungen des Antrags umgesetzt werden würden. Ein Zurückfahren des Arbeitsschutzes könne schwere Folgen haben. C Abstimmung Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU und FDP bei Enthaltung der Fraktion der PIRA- TEN abgelehnt. Günter Garbrecht Vorsitzender 6

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