Gesellschaftsgründungen und Vertriebsrecht in den Vereinigten Arabischen Emiraten Marcel Trost, Rechtsanwalt bei WZR GERMELA
|
|
- Gotthilf Sternberg
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gesellschaftsgründungen und Vertriebsrecht in den Vereinigten Arabischen Emiraten Marcel Trost, Rechtsanwalt bei WZR GERMELA Frankfurt am Main, 19. Januar 2016
2 Inhalt 1. Einführung 2. Gesellschaftsgründungen 3. Vertriebsrecht 4. Anerkennung ausländischer Urteile und Schiedssprüche 2
3 1. Einführung Rechtssystem der VAE Mischung aus weltlichem und islamischen Recht Zivilrecht: weltliches, kodifiziertes Recht Familienrecht und Erbrecht: basiert grds. auf der Scharia Reihenfolge der Rechtsquellen auch bei zivilrechtlichen Fragestellungen: 1. Verfassung der VAE 2. Bundes- und Emiratsgesetzgebung 3. Scharia 4. Handelsbräuche und Praxis 3
4 2. Gesellschaftsgründungen Frage: Mainland oder Free Zone? Vorteile Nachteile Mainland Ausübung der Tätigkeit im gesamten Staatsgebiet der VAE möglich (einschl. Free Zones) z.t. besseres Standing bei Geschäftspartnern, Banken etc. ( Gesellschaften 1. Klasse ) (Mehrheits-) Beteiligung eines lokalen Partners erforderlich (Sponsor) Branch und Representative Office: Local Service Agent erforderlich ggf. lange Gründungsdauer Free Zone 100-prozentige Beteiligung von Ausländern zulässig idr: Garantierte Steuerfreiheit für die nächsten 50 Jahre idr schnellere Abwicklung bei administrativen Angelegenheiten (One-Stop) Lizenz auf Free Zone und zugelassene Tätigkeiten beschränkt Nicht alle Tätigkeiten in Free Zones zugelassen / möglich z.t. Gesellschaften 2. Klasse 4
5 2. Gesellschaftsgründungen Bei Entscheidung PRO Mainland: Frage: Welche Rechtsform?? LLC Limited Liability Company (vergleichbar mit einer GmbH) Neu: Gründung einer Einmann-Gesellschaft mögl. Sponsor erforderlich (51% der Anteile oder mehr) Neuerdings: Kein Mindesstammkapitalerfordernis mehr! Haftung beschränkt auf das Stammkapital Branch Keine eigenständige Gesellschaft Tätigkeit auf den Unternehmensgegenstand der Muttergesellschaft beschränkt Local Service Agent erforderlich Unbeschränkte Haftung der ausländischen Gesellschaft Keine Möglichkeit der Ausnutzung von Steuervorteilen (Gewinn wird der Muttergesellschaft zugerechnet) 5
6 2. Gesellschaftsgründungen Bei Entscheidung PRO Mainland: Wichtig: Bedeutung der Sponsorensuche nicht unterschätzen! Chance: Ein Sponsor kann beim Markteinstieg und auch bei der Lösung von Problemen und Konflikten helfen Risiko: mögliche Konflikte mit Sponsoren (Konfliktpotenzial u.a. bei einer geforderten Erhöhung der Sponsorship Fee) Tipps: Sponsoren auf Empfehlung Potentielle Sponsoren verifizieren lassen Umsetzung in der Praxis: Problem: Wie findet man einen Sponsor? Side Agreement der übrigen Gesellschafter mit dem Sponsor Regelung abweichender Anteilsverhältnisse gegen Zahlung einer Sponsorship Fee (P) Umgehungen nach dem Recht der VAE unzulässig! 6
7 2. Gesellschaftsgründungen Bei Entscheidung PRO Mainland: Ablauf der Gründung Initial Approval: Registrierung der Firma (Trade Name) Ggf. Genehmigung weiterer Behörden einholen Beantragung der Trade Licence MoA (GesV) erstellen und notariell beurkunden lassen Bestellung des General Managers Problem: Erfordernis der Legalisierung ausländischer Dokumente! zb GesV, HandelsregAuszug Anmietung eines physischen Offices (Virtual Office nicht zulässig!) Erteilung einer Trade Licence (Gültigkeit: 1 Jahr, zum Zwecke der Erneuerung Financial Statement attestieren lassen und bei der DED einreichen) 7
8 2. Gesellschaftsgründungen Bei Entscheidung PRO Free Zone: Gesellschaftsformen (am Beispiel der Jebel Ali Free Zone): FZE (Free Zone Establishment), 1 Anteilsinhaber FZC (Free Zone Company), mind. 2 Anteilsinhaber Kein Sponsor erforderlich! Anteile können bis zu 100% von Ausländern gehalten werden Aber: idr Mindestkapitalerfordernis Branch (Zweigniederlassung) keine Gesellschaft im eigentlichen Sinne z.t. eigene Jurisdiktionen (z.b. DIFC) One-Stop solution MoA/AoA wird von der Authority gestellt (vorformuliert) und ausgehändigt Nachteil: man kann nur sehr aufwendig Änderungen am MoA vornehmen Übersetzung der Dokumente ins Arabische i.d.r. nicht erforderlich 8
9 3. Vertriebsrecht Frage: Ist für die VAE ein Handelsvertreter oder ein Distributor einzuschalten?? (-) Bei Einzelgeschäften (+) Wenn Markteintritt intendiert ist Handelsvertreter bzw. Distributor muss emiratischer Staatsbürger sein oder Gesellschaftsanteile an der Agency müssen zu 100% im Eigentum emiratischer Staatsbürger sein 9
10 3. Vertriebsrecht!Achtung: Bei Auseinandersetzungen idr Bevorzugung des emiratischen Absatzmittlers! (P) Agreement kann nur in beidseitigem Einverständnis aufgehoben oder aus wichtigem Grund (material reason) gekündigt werden (Achtung: zeitliche Befristung bietet dem Prinzipal keinen Schutz) (P) Ordre Public: Commercial Agency Law ist zwingend! Abweichungen sind vertraglich nicht möglich (P) Ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte der VAE! Folgen: Abweichende Gerichtsstandklauseln unzulässig (Hinweis: Vollstreckbarkeit ausländischer Urteile in den VAE nicht möglich) Unzulässigkeit von Schiedsgerichtsklauseln (Hinweis: Vollstreckbarkeit von ausländischen Schiedssprüchen nicht möglich) 10
11 3. Vertriebsrecht Tipp zur Vorbeugung von Problemen mit Handelsvertretern und Distributoren: Sorgfältige Auswahl treffen! Mit dem Markt vertraute Personen/Berater konsultieren Durchführung einer Due Diligence 11
12 4. Anerkennung ausländischer Urteile und Schiedssprüche Besonderheiten in den VAE: (P) Vollstreckbarkeit in Deutschland ergangener Gerichtsurteile in den VAE (P) Anerkennung eines im Ausland erstrittenen Schiedsspruches in den VAE VAE sind 2006 dem New Yorker UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausl. Schiedssprüche beigetreten Aber: Ausl. Schiedssprüche sind in den VAE nur vollstreckbar, wenn sie o dort überhaupt schiedsfähig sind o nicht gegen den ordre public verstoßen. 13
13 Kontaktdaten GERMELA Dipl. Pol. Alexander M. Haghani Business Development Executive GERMELA Dubai Marcel Trost Head of Dubai Office Lehmweg Hamburg Germany Vision Tower, 17th Floor Business Bay Dubai, U.A.E. Phone: +49 (40) Phone:
Rahmeninformationen zum Thema Firmengründung in den VAE
Rahmeninformationen zum Thema Firmengründung in den VAE 1. Gründung einer Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen können in den VAE in zwei verschiedenen
MehrRechtsform der Unternehmung. Rechtsform der Unternehmung
Rechtsform der Unternehmung Quelle: Frankfurter Rundschau, 2008-03-21 Rechtsform der Unternehmung Allgemein gilt: Die optimale Rechtsform gibt es nicht. Jede Form hat Vor- und Nachteile. Bevor die Rechtsform
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrDienstleistungsangebot Firmenauskünfte in den VAE
Dienstleistungsangebot Firmenauskünfte in den VAE Verfügbarkeit von Auskünften In den Vereinigten Arabischen Emiraten existiert kein mit dem deutschen Handelsregister vergleichbares Firmenregister. Vielmehr
MehrBeurkundung von Unterhalt, Vaterschaft und gemeinsamen Sorgerecht
Beurkundung von Unterhalt, Vaterschaft und gemeinsamen Sorgerecht Möchten Sie eine Beurkundung vornehmen, z.b. über eine Unterhaltsverpflichtung, die Anerkennung der Vaterschaft, eine dazu notwendigen
Mehrgeorgien kompakt Unternehmensgründung Juni 2010 Deutsche Wirtschaftsvereinigung Georgien
georgien kompakt Unternehmensgründung Juni 2010 Deutsche Wirtschaftsvereinigung Georgien I. Unternehmensform In Georgien agierende ausländische Unternehmen entscheiden sich in der Regel entweder für die
MehrAusgangslage. wegen Niederlassungsfreiheit (Art. 43 und 48 EGV) ist Rechtsfähigkeit anderer EU- Gesellschaften zu achten
Ausgangslage Eröffnung des Wettbewerbs zwischen den nationalen Gesellschaftsformen: Urteile des EuGH in den Rechtssachen Centros (9.3.1999) Überseering (5.11.2002) Inspire Art (30.9.2003) wegen Niederlassungsfreiheit
MehrDIE LIMITED (LTD.) Rechtsformen von Unternehmen. Medien- und Arbeitsrecht WiSe 2015/2016 Universität Eichstätt-Ingolstadt Lisa Tünnermann
DIE LIMITED (LTD.) Rechtsformen von Unternehmen Medien- und Arbeitsrecht WiSe 2015/2016 Universität Eichstätt-Ingolstadt Lisa Tünnermann 1. Begriff der Limited (Ltd.) Limited / Limited Company by Shares
MehrDer Jazz Veranstaltungskalender für Deutschland, Österreich und die Schweiz
Veranstaltung erstellen mit vorheriger Registrierung Wenn Sie sich bei Treffpunkt Jazz registrieren, genießen Sie folgende Vorteile: Sie können bereits eingestellte Veranstaltungen auch noch später ändern
MehrSanierungsbeschlüsse und deren Finanzierung
Sanierungsbeschlüsse und deren Finanzierung RAin Cathrin Fuhrländer, Köln Trugenberger Hausverwaltung, 07.11.2015 09.11.2015 Rechtsanwältin Cathrin Fuhrländer, Köln 1 Vorsicht Sanierung droht 09.11.2015
Mehr70 Prozent gegen Bahnprivatisierung
70 Prozent gegen Bahnprivatisierung Repräsentative Emnid-Umfrage im Auftrag von Bahn für Alle 70 Prozent der Bevölkerung lehnen jede Kapitalprivatisierung ab und wollen eine Bahn in öffentlicher Hand.
MehrWissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN
Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Die richtige Wahl treffen Es gibt viele Unternehmensformen, welche dabei für Sie die richtige ist, hängt von vielen
MehrP+P. Christian Tönies, LL.M. Eur. P+P PÖLLATH + PARTNERS P+P
MoMiG: Auswirkungen auf VC-Transaktionen Christian Tönies, LL.M. Eur. PÖLLATH + PARTNERS 1 Agenda I. Überblick: klassische GmbH und Unternehmergesellschaft II. MoMiG-Änderungen mit VC-Relevanz 2 Überblick:
MehrTOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten
TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten Sehr viele Anfragen zur Errichtung einer Spielhalle in letzter Zeit: - Einrichtung einer Spielhalle im Sudhaus
MehrBetriebliche Gestaltungsfelder
Betriebliche Gestaltungsfelder Präsenzkultur aufbrechen Name Autor/in Anlass, Ort und Datum Gefördert vom: 1 Gliederung 1. Präsenzkultur 2. Handlungsfeld: Mobile Arbeit 3. Präsenz ist nicht gleich Leistung
MehrRisikolos vor Gericht. Prozessfinanzierung im Vertriebsrecht
1 Risikolos vor Gericht. Prozessfinanzierung im Vertriebsrecht 2 3 I Das Problem im VERTRIEBSRECHT. Im Vertriebsrecht steht im Streitfall oft ein einzelner Handelsvertreter oder Vertragshändler einem großen,
MehrAuswirkungen und Probleme der Private Limited Companies in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 16/283 16. Wahlperiode 16. 12. 2005 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Fricke, Dr. Max Stadler, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter
MehrDer Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten
Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich
MehrPrivacy Management Group TM Management Consultants Chartered Accountants Lawyers
Firmengründung Panama Die Gründung einer Panama Gesellschaft bietet Ihnen, neben sehr geringer Gründungs- und Verwaltungskosten, eine Vielzahl von kaufmännischen und juristischen Vorteilen: anonyme Firmengründung
MehrAbmahnung erhalten Was tun?
Abmahnung erhalten Was tun? - Wie sind die ersten Reaktionsmöglichkeiten nach dem Eingang einer Abmahnung - Abmahnungen haben in den letzen Jahren im Internet stark zugenommen. Dieses Whitepaper nennt
MehrF. GmbH. IV. Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG
F. GmbH I. Grundlagen und Gründung II. Organisationsverfassung III. Haftungsgefahren für Gesellschafter IV. Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG Folie 418 Charakter der GmbH GmbH juristische Person, rechtsfähig,
MehrUnternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon
Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende
MehrBankvollmacht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Annemarie Gaugel Bankvollmacht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter und Tod Bankvollmacht Durch eine Bankvollmacht
MehrWichtige Info szum Lehrabschluss!
Wichtige Info szum Lehrabschluss! Sie stehen kurz vor Ihrer Lehrabschlussprüfung zum/zur Zahntechniker/in. Hierzu haben Sie bereits ausführliche Informationen zum Ablauf der Prüfung erhalten. Darüber hinaus
MehrDer Aufhebungsvertrag Die beste Strategie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
Die beste Strategie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Einführung: In der derzeitigen Krise denken viele Arbeitgeber darüber nach, wie sie
MehrHandzettel Referat Peter Bösch
Handzettel Referat Peter Bösch - 2 - - 3 - - 4 - - 5 - Anhänge - 6 - Mediationsbestimmungen in der Zivilprozessordnung Art. 166 Beschränktes (Zeugnis-)Verweigerungsrecht 1 Eine dritte Person kann die Mitwirkung
MehrVorbedingung: Office 365 wurde früher oder gleich erfolgreich für den Kunden bestellt.
Agenda 1 Prozess für den einrichten einen Office 365 Kunden. Vorbedingung: Office 365 wurde früher oder gleich erfolgreich für den Kunden bestellt. > Die ersten vier Folien unten zeigen die Möglichkeiten
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrStolpersteine als Selbstständige (er)kennen und vermeiden
Selbständig und doch abhängig? Risiken und Auswirkungen prekärer Selbständigkeit auf die Erwerbsbiografie von Frauen. Kompetenzzentrum Frau und Beruf OstWestfalenLippe Selbstständig? Aber sicher! Stolpersteine
MehrSATZUNG DER BERLIN HYP AG
SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrRAQUEL CEREZO RAMIREZ SPANISCHE IECHTSANWAUIN AIOGADA SPANISCHES RECHT IN DEUTSCHLAND
RAQUEL CEREZO RAMIREZ SPANISCHE IECHTSANWAUIN AIOGADA SPANISCHES RECHT IN DEUTSCHLAND DIE KANZLEI Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der Anwendung des spanischen Rechts, vor allem in den Bereichen Familienrecht,
MehrJahresabschluss der Rechtsformen II
Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)
MehrGestaltungsmöglichkeiten durch Gesellschaftsrecht und Rechtsform. Rechtsanwalt Dr. Harald Kronberger
Gestaltungsmöglichkeiten durch Gesellschaftsrecht und Rechtsform Rechtsanwalt Dr. Harald Kronberger 1. Unternehmen jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie
MehrWürfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.
040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl
MehrBeteiligung ausländischer Investoren und Initiatoren an deutschen Fonds
Beteiligung ausländischer Investoren und Initiatoren an deutschen Fonds Hamburg, 6. November 2014 Dr. Helder Schnittker, LL.M. / Timo Steinbiß, LL.M. Agenda Vermögensverwaltende Fonds Investoren Vermögensverwaltende
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrTelearbeit - Geltungsbereich des BetrVG
Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob
MehrLorenz & Partners Legal, Tax and Business Consultants
Lorenz & Partners Legal, Tax and Business Consultants Kanzlei-Information Nr.: 21 (GE) Ehe, Familie, Scheidung, Unterhalt und Erbrecht im deutschen und thailändischen Recht August 2015 All rights reserved
MehrFragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)
Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung
MehrAufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende
Grundsatz: 8 Abs. 2 APG DVO Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Jahresentgelt die Summe nicht übersteigt, die
MehrRechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008
Rechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008 Vorgestellt von: Harry Nöthe Abteilungsleiter Betriebsberatung Handwerkskammer Potsdam, Tel. 0331 3703-170 Personenunternehmen Kapitalgesellschaften
MehrEinstellung!der!österreichischen!Bevölkerung! zum!rechtssystem:!imas"umfrage!2013!
EinstellungderösterreichischenBevölkerung zumrechtssystem:imas"umfrage2013 MethodischeKonzeptionundLeitungderStudiedurchdasInstitutfürDemoskopie Allensbach,Deutschland. DurchführungderBefragunginÖsterreichdurchdieInstitutsgruppeIMAS.
MehrGerichtsverfahren alt -> neu
Gerichtsverfahren alt -> neu Sozialgerichtsgesetz (SGG) 1 29 [Instanzielle Zuständigkeit der Landessozialgerichte] (1) (2) Die Landessozialgerichte entscheiden im ersten Rechtszug über 1. Klagen gegen
MehrINFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN
INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN Sehr geehrte Damen und Herren, das Amtsgericht Mönchengladbach hat heute, am 28.11.2013 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glauch Reisen
MehrMuster mit Beispielen
Muster mit Beispielen x beim IGS Antrag für einen Typ II muss ein Aktenzeichen angegeben werden Bitte die Seiten vollständig ausfüllen! Mustermann GmbH Musterstraße 1 12345 Musterhausen www.mustermann.de
MehrDownloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler
Downloadfehler in DEHSt-VPSMail Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler Downloadfehler bremen online services GmbH & Co. KG Seite 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort...3 1 Fehlermeldung...4 2 Fehlerbeseitigung...5
MehrG E S E L L S C H A F T S V E R T R A G
G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G über die Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Sinne des Gesetzes vom 6. März 1906, Reichsgesetzblatt Nr. 58 in der heute geltenden Fassung.
MehrBeste Arbeitgeber in der ITK. Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern
Beste Arbeitgeber in der ITK Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche
MehrWelche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?
Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:
Mehr- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden.
- 1 - AGCS Gas Clearing and Settlement AG Alserbachstrasse 14-16 A-1090 Wien Verpfändung von Wertpapieren Sehr geehrte Damen und Herren, Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen
MehrWorkshop. Zeitmanagement Hamburg, 24. November 2004
Workshop Zeitmanagement Hamburg, 24. November 2004 Inhaltsverzeichnis Einführung Planen Wichtiges zuerst Tipps Fazit 24.11.2004 Zeitmanagement 2 Einführung Themen Begriff Zeitmanagement Ereignisse Zeitmanagement
MehrRechtsformvergleich 2
Rechtsformvergleich 2 Europäische Genossenschaft (SCE) Private Limited Company (Ltd.) Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Zweck Förderung des Bedarfs ihrer Mitglieder und/oder deren wirtschaftliche
MehrArbeitsblätter. Sinnvolle Finanzberichte. Seite 19
Seite 19 Arbeitsblätter Seite 20 Dieses Arbeitsblatt wird Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren von Finanzanalysen geleiten. Sie gehen von Ihren Finanzberichten aus egal wie einfach oder hoch entwickelt
MehrRechte und Pflichten beim Hauskauf
Rechtsanwälte Schultz und Carstens Schwachhauser Heerstraße 5328211 Bremen Telefon 0421/343302 Telefax 0421/343305 E-Mail bremen@schultz-carstens.de Internet www.schultz-carstens.de Rechte und Pflichten
MehrHandelkammer Hamburg Frau Petra Schwarze Adolphsplatz 1 20457 Hamburg
Handelkammer Hamburg Frau Petra Schwarze Adolphsplatz 1 20457 Hamburg ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 34f
MehrNotar Stephan Römer, Troisdorf, Telefon: 02241 973990-0
Notar Stephan Römer, Troisdorf, : 02241 973990-0 GmbH-Gründung online Sie möchten schnell eine GmbH, eine GmbH & Co. KG oder eine Unternehmergesellschaft (kleine GmbH) gründen? Das nachfolgende Formular
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrPatientenverfügung - und ihre Bedeutung für alle Beteiligten
Patientenverfügung - und ihre Bedeutung für alle Beteiligten K. Memm Patientenverfügung Was ist das? PatVerf. Die Patientenverfügung Definition und Beispiel Für den Fall der eigenen Willensunfähigkeit
MehrBestes familienfreundliches Employer Branding
Bestes familienfreundliches Employer Branding Sonderpreis 2016 zum Staatspreis Unternehmen für Familien 1. TEILNEHMENDER BETRIEB Firmenname Bitte geben Sie den Namen sowie Ihre Firmendaten vollständig
MehrKann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?
Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,
MehrFamilienrecht Vorlesung 6. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand
MehrSchuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 7 Leistungszeit und Leistungsort
Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 7 und Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir heute? 1 2 3 Was haben
MehrManagement Summary. Was macht Führung zukunftsfähig? Stuttgart, den 21. April 2016
Management Summary Stuttgart, den 21. April 2016 Was macht Führung zukunftsfähig? Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von Führungs- und Nachwuchskräften in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst
MehrDer Formwechsel der GmbH in die GmbH & Co. KG nach dem UmwG und UmwStG
Der Formwechsel der GmbH in die GmbH & Co. KG nach dem UmwG und UmwStG Bearbeitet von Julian Lehmann 1. Auflage 2015. Taschenbuch. 74 S. Paperback ISBN 978 3 95934 664 1 Format (B x L): 15,5 x 22 cm Recht
MehrErfahrungsbericht für BayBIDS-Stipendiaten
Erfahrungsbericht für BayBIDS-Stipendiaten Name Ihrer Hochschule: Technische Hochschule Georg Simon-Ohm Nürnberg Studiengang und -fach: International Business/ BWL In welchem Fachsemester befinden Sie
MehrWeltweit engagiert. Irina Ermakowa Moskau 16. April 2015
Weltweit engagiert Durchsetzung von Forderungen bei Insolvenz in Russland: Beteiligungen von deutschen Firmen und Insolvenzverwaltern; Anerkennung der deutschen Insolvenzbeschlüsse Irina Ermakowa Moskau
MehrIII.Verteilungsverfahren ( 105 ZVG) 1. Aufstellung des Teilungsplanes ( 113 ZVG) 2. Ausführung des Teilungsplanes ( 116 ff. ZVG)
Zwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz 17. Teil: Die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen I (Zwangsversteigerung; 866, 869 i.v.m. ZVG) I. Anordnung der Zwangsversteigerung 1. Voraussetzungen
MehrDie richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen
Kongress Kinder.Stiften.Zukunft Workshop Willst Du mit mir gehen? Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen Dr. Christof Eichert Unsere Ziele: Ein gemeinsames Verständnis für die
MehrWirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro
Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro Rechtsformen und Kooperationen - Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten - 1/28 Der Architekt / Ingenieur als Einzelunternehmer - kein Gründungsakt erforderlich
MehrSmartphones: Affinitäten der CHECK24-Kunden. Nach Herstellern, Städten, Alter und Geschlecht
Smartphones: Affinitäten der CHECK24-Kunden Nach Herstellern, Städten, Alter und Geschlecht Stand: August 2013 Agenda 1. Methodik 2. Zusammenfassung 3. Beliebtheit von Smartphones nach Herstellern 4. Beliebtheit
MehrZPO II. Teil 1.4: Beteiligung Dritter durch Streitverkündung und Nebenintervention 30.04.2014. ZPO II Teil 1.4: Beteiligung Dritter
Teil 1.4: Beteiligung Dritter durch Streitverkündung und Nebenintervention RA Prof. Dr. Hubert Schmidt - 1 Nebenintervention = Streithilfe ist die tatsächliche Teilnahme an einem Verfahren, das unter anderen
MehrZertifizierungsverfahren für Träger und Maßnahmen nach der AZWV. Beantragung, Schritte, Dauer, Kosten
Zertifizierungsverfahren für Träger und Maßnahmen nach der AZWV Beantragung, Schritte, Dauer, Kosten AgenturQZert Ist die Zertifizierungsstelle der AgenturQ. Wir sind seit 2007 unter dem Dach des DAR akkreditiert.
Mehrready to use companies - GmbH & Co. KG -
ready to use companies - GmbH & Co. KG - Confidenta - 1 - Confidenta Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Vorratsgesellschaft. Bei einem Kauf werden zwingend die Firmenbezeichnungen und die Unternehmensgegenstände
MehrBestellformular Limited FORATIS Premium
Name Ihrer neuen Limited* Ltd. Ihre Bestellung Gründung einer Limited-Gesellschaft einmalig 1070,00 Euro Gründung Ihrer Limited Eintragung der Gesellschaft innerhalb von 24 Stunden im Companies House zu
MehrDmitrij Mikityuk: Joint Venture in Russland
Dmitrij Mikityuk: Joint Venture in Russland Joint Ventures sind ein Zugang zu neuen Absatzmärkten, Technologien und Know-how. Sie sind eine Investitionsform, die in Russland immer beliebter wird. In der
MehrRegionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch
Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft Ausbildung Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch Gliederung I. Modell der Ausbildungspartnerschaft II. III. IV. Inhalt des schriftlichen Ausbildungsvertrages
Mehr15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen!
15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen! Quelle: www.rohinie.eu Diese 15 Social Media Richtlinien sollte Ihr Unternehmen anwenden Glauben Sie, dass Ihr Unternehmen keine Social-Media-Richtlinien braucht?
MehrAMTSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
Geschäftsnummer Verkündet am 02.03.2007 30 C 7751/06 Haag Bei allen Schreiben angeben! als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle AMTSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit der Frau
MehrErfahrungsbericht. Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meines Erfahrungsberichtes (ohne
Erfahrungsbericht Name: Erl Vorname: Andreas E-mail: Andreas.erl@gmx.net X Studiensemester Praxissemester Diplomarbeit Gasthochschule: BMF Budapest Firma: Firma: Zeitraum: 02/06-06/06 Land: Ungarn Stadt:
MehrVerordnung zum Stipendiengesetz vom 24. April 1988
45. Verordnung zum Stipendiengesetz vom 4. April 988 vom 4. Oktober 988 (Stand. Oktober 009) Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf Art. 4 Abs. des Stipendiengesetzes vom 4. April 988
MehrArbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb.
Arbeitskraftabsicherung Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Die betriebliche Direktversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft. Verlust der
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher 1. Allgemeines Alle Leistungen, die von den Webseiten
MehrWichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor
Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung
MehrIhre Lizenz ändern. Stand 01/2015
Ihre Lizenz ändern Stand 01/2015 EXACT ONLINE 2 Inhaltsverzeichnis Lizenzverwaltung aufrufen... 3 Hinzufügen... 4 Registrierung ändern Downgrade / Upgrade... 5 Beenden teilweise / komplette Kündigung...
MehrGerichtsverfahren neu -> alt
Gerichtsverfahren neu -> alt Sozialgerichtsgesetz (SGG) 1 29 [Instanzielle Zuständigkeit der Landessozialgerichte] (1) (2) Die Landessozialgerichte entscheiden im ersten Rechtszug über 1. Klagen gegen
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
MehrÜbersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund
MehrUnternehmensformen im Überblick
Unternehmensformen im Überblick Wichtige Tipps für Unternehmer und Existenzgründer Januar 2015 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel.: 0385 5103 514 Fax: 0385
MehrRecht für Marketing- und Verkaufsleiter 4. Handelsgesellschaften
Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 4. Handelsgesellschaften a. Überblick und Abgrenzungen b. Einfache Gesellschaft c. Kollektivgesellschaft d. Kommanditgesellschaft e. GmbH f. AG g. Genossenschaft
MehrDer Wunschkunden- Test
Der Wunschkunden- Test Firma Frau/Herr Branche Datum Uhrzeit Ich plane mich im Bereich Controlling selbständig zu machen. Um zu erfahren, ob ich mit meinem Angebot richtig liege, würde ich Ihnen gerne
MehrVertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)
Vertrag zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) über die Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit 1) Dem
MehrVorgehensweise bei Lastschriftverfahren
Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Voraussetzung hierfür sind nötige Einstellungen im ControlCenter. Sie finden dort unter Punkt 29 die Möglichkeit bis zu drei Banken für das Lastschriftverfahren
MehrFragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz
Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten
MehrDas Innenverhältnis der OHG
Folie 11 Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter ergeben sich aus dem GesV, subsidiär aus den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (vgl. Folie 10). Für die Folgen von Pflichtverletzungen gelten die
MehrUnternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Daten & Fakten zur Ihrer Gesellschaft Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Kaufpreis: 2.500 EURO inkl. 1.000 EURO Stammkapital mit übernahmefähigem Konto Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
MehrKindesunterhalt und interpersonales Recht in Indonesien. Familienrecht in drei Rechtssystemen
Kindesunterhalt und interpersonales Recht in Indonesien Familienrecht in drei Rechtssystemen Drei Rechtssysteme Staatliches Recht Religiöse Rechte Islam Buddhismus Hinduismus Katholizismus Protestantismus
MehrInhaltsverzeichnis. a. Standorte...3 1. Effektives Mahnwesen...4. b. Impressum... 12. i. Von der Mahnung bis zum Vollstreckungsbescheid...
2 Inhaltsverzeichnis a. Standorte...3 1. Effektives Mahnwesen...4 i. Von der Mahnung bis zum Vollstreckungsbescheid... 4 ii. Von der Mahnung bis zum Vollstreckungsbescheid... 6 iii. Von der Mahnung bis
Mehr