Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit

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1 Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit Bilanz der arbeitsmarktpolitischen Erfolge in den Jahren 2008 bis 2013

2 Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit Bilanz der arbeitsmarktpolitischen Erfolge in den Jahren 2008 bis 2013 mitfinanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Herausgeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg Kiel Stand: Mai 2014 Titelfoto: Fotolia Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der schleswig-holsteinischen Landesregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Personen, die Wahlwerbung oder Wahlhilfe betreiben, im Wahlkampf zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf diese Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Die Landesregierung im Internet: Das Ministerium im Internet: 2

3 Das Zukunftsprogramm Arbeit war das Arbeitsmarktprogramm der Landesregierung für 2007 bis Die Angebote zielten auf den Abbau der Jugendarbeitslosigkeit, eine höhere Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten und die Integration benachteiligter Personen in den Arbeitsmarkt. 288 Millionen Euro standen an Mitteln zur Verfügung, 100 Millionen Euro davon konnten aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) abgerufen werden. Mehr Informationen im Internet unter 3

4 Einleitung Das Land Schleswig-Holstein hatte zum Einsatz der Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) ein eigenes Operationelles Programm (OP) für die spezifischen Problemlagen und zur Bedarfsdeckung der Zielgruppen am Arbeitsmarkt aufgelegt. Die strategischen schleswigholsteinischen ESF-Ziele konzentrierten sich auf Aktionen der Prioritätsachse A Prioritätsachse B Prioritätsachse C Stärkung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten Verbesserung des Humankapitals Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen Innerhalb des Strategischen Ziels der Stärkung des Beschäftigungspotenzials und des Humankapitals in Unternehmen kam der Stärkung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen eine zentrale Aufgabe zu. Die Unternehmensstruktur in Schleswig-Holstein ist durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geprägt. Unter den mehr als Betrieben im Land haben rd. 99,6 % weniger als 250 Beschäftigte, darunter 81,5 % der Betriebe bis zu neun Beschäftigte. In den KMU arbeiten mehr als drei Viertel aller Beschäftigten (fast Menschen). Hier werden auch die meisten Ausbildungsplätze angeboten und findet die Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt statt. Die Beschäftigungssituation in Schleswig-Holstein ist daher in hohem Maße von diesen Unternehmen abhängig. Eine aktive und präventive Arbeitsmarktpolitik muss gerade deshalb auch die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der KMU im Fokus haben. Das gilt auch für Existenzgründungen. Das im Land vorhandene Gründungspotenzial sollte möglichst umfassend ausgeschöpft werden. Dies kann dazu beitragen, den erforderlichen Strukturwandel im Land zu forcieren und auch neue Arbeitplätze in zukunftsträchtigen Branchen zu schaffen. Bei der Gründungsförderung muss es vor allem darum gehen, die Nachhaltigkeit der Unternehmensgründungen und somit deren Beschäftigungspotenzial weiter zu stärken und auszubauen. Dies erfordert intensive Beratung und Orientierung in der Vorgründungsphase. Auch die Abberatung von 4

5 Gründungsinteressierten, deren Konzepte nicht trägfähig sind und bei denen ein Scheitern wahrscheinlich ist, zählt zu diesen Aufgaben. Prioritäres Ziel des Landes war daher, nicht die Gründungszahlen als solche zu erhöhen, sondern die Überlebensfähigkeit von Gründungen zu steigern und damit den Gründungssaldo zu verbessern. Dabei sollte sich der ESF auf die Unterstützung der aus der Arbeitslosigkeit heraus erfolgenden Gründungen in der Vorgründungsphase konzentrieren. Übersicht der Förderangebote des Zukunftsprogramms Arbeit 5

6 Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT) informiert über das Zukunftsprogramm Arbeit und weitere Informationen unter den Internetadressen 6

7 Gründungscamps in Schleswig-Holstein erfolgreich Seit der Reform der Gründungsförderung durch den Bund mit Beginn des Jahres 2012 ist das Interesse an einer Unternehmensgründung in der Bundesrepublik Deutschland und somit auch in Schleswig-Holstein deutlich eingebrochen. Die Industrie- und Handelskammern vermeldeten für das Jahr 2012 gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang bei den Einstiegsgesprächen und Beratungen um rund 25 Prozent. Und auch die statistischen Daten des Statistikamts Nord belegen diesen Rückgang: Neugründungen in Schleswig-Holstein Quelle: Statistikamt Nord Allerdings scheint sich die Anzahl der Neugründungen in Schleswig-Holstein seit der Reform auf einen Wert von rund Gründungen verstetigt zu haben. Zurückzuführen ist diese Entwicklung, neben der guten Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, vor allem auf die Einschränkungen bei der Gewährung des Gründungszuschusses nach dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20. Dezember Denn seit Anfang 2012 steht der Gründungszuschuss für vormals arbeitslose Gründer in der Praxis nur noch Antragstellern offen, die keine Chance auf Vermittlung in abhängige Beschäftigung haben. Der bis dahin geltende Rechtsanspruch auf einen Gründungszuschuss ist seitdem weggefallen. Dies führte zusammen mit den verschärften Voraussetzungen und zurückgefahrenen Leistungen bundesweit zu einem Rückgang von rund 85 Prozent der Existenzgründungen mit Gründungszuschuss. Infolge dieser Entwicklung hat sich die bundesdeutsche Gesamtzahl der gewerblichen Existenzgründungen im Vergleich zum Vorjahr um rund 14 Prozent verringert; Tendenz weiter fallend. 7

8 Jahr Gründungszuschuss Einstiegsgeld Quelle: Bundesagentur für Arbeit Während die Gründungen von Langzeitarbeitslosen mit Hilfe eines Einstiegsgeldes seit jeher auf einem relativ niedrigen Niveau lagen, brach das Ergebnis bei der Förderung mit dem Gründungszuschuss nach 93 SGB III nahezu vollständig zusammen. Seit der Rechtsänderung mussten die Agenturen für Arbeit einen Rückgang von über 80 Prozent bei den Gründungszuschuss-Empfängerinnen und Empfänger verzeichnen. War es in den Jahren 2010 und 2011 jeweils knapp Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern mit Hilfe der Leistungen der Agentur für Arbeit gelungen, den Schritt aus der Arbeitslosigkeit in die berufliche Selbstständigkeit zu wagen, reduzierte sich der Anteil der Gründungszuschuss- Empfänger seit 2012 auf einen Wert unter Förderungen Gründungszuschuss Einstiegsgeld Grafik: Gründungszuschuss und Einstiegsgeld für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit Angesichts dieser Entwicklung ist es umso wichtiger, dass Gründungswillige gezielt auf den Schritt in die Selbständigkeit vorbereitet, qualifiziert und gecoacht werden, um ein Scheitern 8

9 zu verhindern. Dies gilt umso mehr für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit. Um diese Gründungswilligen gut für ihre Selbständigkeit zu rüsten, förderte das Land aus dem Zukunftsprogramm Arbeit entsprechende regionale Angebote. Bei einer Gründungsförderung muss es vor allem darum gehen, die Nachhaltigkeit der Unternehmensgründungen und somit deren Beschäftigungspotenzial zu stärken und auszubauen. Dies erfordert intensive Beratung und Orientierung in der Vorgründungsphase. Auch die Abberatung von Gründungsinteressierten, deren Konzepte nicht trägfähig sind und bei denen ein Scheitern wahrscheinlich ist, zählt zu diesen Aufgaben. Vorrangiges Ziel des Landes Schleswig-Holstein ist daher die Überlebensfähigkeit von Gründungen zu steigern und damit den Gründungssaldo zu verbessern. Entsprechend dieser Erkenntnisse und unter Beachtung von Verabredungen zwischen dem Bund und den Ländern fördert das Land aus dem Zukunftsprogramm Arbeit seit 2008 regionale Schulungsangebote insbesondere für potenzielle Existenzgründerinnen und Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit. In fünf so genannten Gründungs-Camps an bis zu 21 Standorten in Schleswig-Holstein wurden Schulungen und Beratungen in der Vorgründungsphase angeboten, die das Ziel einer Qualifizierung, aber auch einer Auswahl und Auslese von potenziellen Gründerinnen und Gründern hatten. 9

10 Projekt Träger Durchführungsorte egeb Entwicklungsgesellschaft Brunsbüttel mbh Centrum für Angewandte Technologien Marschstr. 30a, Meldorf Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein Gründungszentrum Leuchtturm Nord Heinrichstraße 34, Flensburg neue impulse- GründerCamp Lübeck GmbH & Co. KG Fackenburger Allee 68, Lübeck Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein Humboldtstraße 25a, Glinde Meldorf, Itzehoe, Pinneberg, Norderstedt, Segeberg, Kaltenkirchen, Neumünster, Rendsburg Schleswig, Flensburg, Husum, Niebüll Hansestadt Lübeck, Eutin Glinde, Ahrensburg, Mölln, Geesthacht, Lauenburg, Bad Oldesloe Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein Hans-Detlev-Prien-Straße 10, Kiel Kiel 10

11 An den Projekten teilnehmen können grundsätzlich alle Arbeitslosen im Leistungsbezug nach dem SGB II oder SGB III, die sich selbständig machen wollen. Bei einer entsprechenden Zuweisung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter entstehen den Gründungswilligen keine Kosten. Die Maßnahmen werden finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Leistungen der Arbeitsverwaltung nach dem SGB II und SGB III. Alle Projekte hatten ihre Arbeit zügig zum Jahresbeginn 2008 aufgenommen und konnten schnell einen sehr guten Verlauf vorweisen. Dies belegen die Anzahl von über Teilnehmenden in den ersten beiden Jahren sowie die aus den Projekten heraus getätigten Gründungen mit einer Quote von rund 76 %. Aufgrund der großen Erfolge der Existenzgründungsvorhaben erfolgte zu Beginn des Jahres 2010 eine erste und im Jahr 2012 eine zweite Verlängerung der Förderung um jeweils zwei Jahre. Dabei konnte im Jahr 2010 mit den bestehenden Vorhaben unmittelbar an die guten Ergebnisse der Vorjahre angeknüpft werden: Insgesamt wurden über Gründungsinteressierte qualifiziert und auf ihrem Weg in die Selbständigkeit begleitet; damit wurden die Erwartungen um rund 45 % übertroffen. Teilnehmende an den geförderten Existenzgründungsvorhaben Projektteilnehmende männlich weiblich Soll Ist Absolut Prozent Absolut Prozent , , , , , , , , , , , ,9 Gesamt , ,0 Tabelle 1: Projektteilnehmerinnen und teilnehmer in den Vorhaben 11

12 Entwicklung der Teilnehmerzahlen von 2008 bis Teilnehmer Soll 12

13 Unterhaltssicherung der Teilnehmenden in den Projekten Mit den Qualifizierungs- und Coaching-Projekten aus dem Zukunftsprogramm Arbeit soll speziell gründungswilligen Arbeitslosen eine Alternative zum Leistungsbezug aus Jobcentern und Agenturen für Arbeit sowie zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung geboten werden. Finden gründungswillige Arbeitslose den Weg in die Projekte, werden die ihnen zustehenden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und III (SGB II/SGB III) zur Kofinanzierung der vom Land eingesetzten ESF-Mittel angerechnet. In der Regel sind dies folgende Leistungen: - Arbeitslosengeld, - Regelleistung zur Sicherung des Unterhalts gemäß 20 SGB II, - Beiträge zur Sozialversicherung, - Kosten der Unterkunft, sofern teilnehmerbezogen nachweisbar. Darüber hinaus bleibt es jeder Agentur für Arbeit und jedem Jobcenter freigestellt, über die Bescheinigung dieser Leistungen nach dem SGB II und SGB III hinaus den Projekten weitere (freiwillige) Mittel zu gewähren. So gewährt zum Beispiel das Jobcenter Kiel für den Leuchtturm Kiel der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein zur Kofinanzierung freie Förderungsmittel nach dem SGB II. Andere Arbeitsverwaltungen gewährten zusätzlich zur Anrechnung der Leistungen nach den SGB II und III im Einzelfall auch Beratungsgutscheine. Entsprechend der landespolitischen Grundkonzeption der Projekte, nämlich einer engen Einbindung und Kooperation mit den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern wurden die Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II in der Regel von diesen Stellen auf die Maßnahmen aufmerksam gemacht und auch den Projekten zugewiesen. Diese Zuweisungspraxis funktionierte bis Ende 2011 sehr gut, wurde aber insbesondere von den Agenturen für Arbeit mit der Reform des Gründungszuschusses bewusst zurückgestellt, weil diese Leistung seit Anfang 2012 nur noch solchen vormals arbeitslosen Gründerinnen und Gründern offen steht, die keine Chance auf Vermittlung in abhängige Beschäftigung haben. Der bis dahin geltende Rechtsanspruch auf einen Gründungszuschuss ist seitdem weggefallen. Dies führte zusammen mit den verschärften Voraussetzungen und zurückgefahrenen Leistungen bundesweit zu einem Rückgang von rund 85 Prozent der Existenzgründungen mit Gründungszuschuss. Diese Entwicklung hatte naturgemäß auch Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Teilnehmerschaft in den geförderten Projekten. 13

14 Im Ergebnis waren rund drei Fünftel der Projektteilnehmenden ALG-I-Empfängerinnen bzw. Empfänger und rund zwei Fünftel solche mit ALG-II-Bezug. Darüber hinaus waren rund 4 Prozent der Teilnehmenden ohne Leistungsbezug der Arbeitsverwaltung. In der Regel waren dies Berufsrückkehrerinnen und Beschäftigte (auch so genannte Mini-Jobber), die allerdings von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedroht waren. ALG-I-Empfänger ALG-II-Empfänger Ohne Bezug Absolut % Absolut % Absolut % , , , , , , , ,9 91 4, , ,9 56 3, , ,9 38 2, , ,2 18 1,5 Summe , , ,3 Tabelle 2: Art der Unterhaltssicherung der Teilnehmenden in den Projekten Grafik: Leistungsbezug der Projektteilnehmenden in den Jahren 2008 bis 2013 In den Anfangsjahren des Bestehens der Gründungscamps zeichnete sich eine zunehmende Inanspruchnahme der Qualifizierungsleistungen der Projekte durch SGB III- Leistungsempfängerinnen und empfänger ab. Die Anzahl der Bezieher von SGB II- Leistungen blieb deutlich unter 40 %. Dieser Trend setzte sich mit der Reform des Gründungszuschusses im Jahr 2012 naturgemäß nicht fort; das Verhältnis zwischen SGB-III- und SGB-II-Empfängerinnen und Empfängern war seitdem nahezu ausgeglichen. 14

15 Einen besonderen Anteil an der Quote von Gründungsinteressierten mit einem SGB II- Leistungsbezug hatte der Leuchtturm Kiel der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, bei dem rund 68 % der Teilnehmenden so genannte Hartz-IV-Empfängerinnen und Empfänger waren. Dies ist auf die enge Kooperation mit dem Jobcenter Kiel und dessen finanziellen Unterstützung nach dem SGB II zurückzuführen. Eine Besonderheit gab es insbesondere in den beiden Anfangsjahren der Projekte: Hier fanden unter den Projektteilnehmenden auch weitere Gründungswillige ohne Leistungsbezug nach dem SGB II oder SGB III eine Schulungs- und Trainingsmöglichkeit, weil sie entweder als Berufsrückkehrerinnen oder als Langzeitarbeitslose in einer finanzkräftigen Bedarfsgemeinschaft keine Leistungen bezogen. Darüber hinaus wurden auch von akuter Arbeitslosigkeit bedrohte Gründungswillige aufgenommen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und deshalb nicht über entsprechende Lohnersatzleistungen verfügten. Die für die Gewährung der Förderung von Mitteln des ESF notwendige Kofinanzierung wurde in diesen Fällen in der Regel von Trägerseite zur Verfügung gestellt. 15

16 Altersgruppen der Gründungswilligen Das Gros, nämlich rund 87,5 Prozent der Projektteilnehmenden gehörten der Altersgruppe zwischen 25 und 55 Jahren an. Nur 4,2 Prozent oder 425 Personen zählten zur Altersgruppe der jungen Menschen (unter 25 Jahre). Bei den Älteren ab einem Lebensalter von 55 Jahren waren es 833 Personen oder 8,3 Prozent aller Gründungswilligen. Junge Menschen (15 24 Jahre) Jahre Ältere Menschen (ab 55 Jahre) Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Tabelle 3: Altersgruppen der Teilnehmenden 8% 4% Junge Menschen Mittleres Alter Ältere Menschen 88% Grafik: Altersgruppen der Teilnehmenden 16

17 Gründungswillige mit Migrations- oder Minderheitenhintergrund Die Auswahl und Förderung regionaler Projekte eröffnet die Möglichkeit, die ESF- Interventionen in hohem Maße auch zielgruppenspezifisch auszugestalten und dort einzusetzen, wo entsprechende Bedarfe bestehen. Ein besonderer Schwerpunkt dafür lag in der Begleitung Existenzgründungswilliger mit Migrationshintergrund sowie von Ausländerinnen und Ausländern. Bei diesen Personen ergeben sich gesteigerte Beratungsanforderungen vor allem in den Bereichen Sprachkompetenz, des kulturellen Selbstverständnisses sowie der interkulturellen Kompetenz. Die Träger der Projekte haben sich diesen besonderen Anforderungen gestellt und bedarfsorientiert Gründungswillige mit Migrationshintergrund und auch Ausländerinnen und Ausländer in die Projekte aufgenommen. Deren gemeinsamer Anteil an allen Projektteilnehmenden lag im Verlauf der Jahre 2008 bis 2013 bei Personen bzw. 13,0 Prozent aller Teilnehmenden. Migranten Ausländer Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Angehörige von Minderheiten (Dänen, Friesen, Sinti oder Roma) waren nur geringfügig und insbesondere im Kreis Nordfriesland vertreten. 1 Minderheiten (Dänen, Friesen, Sinti/Roma) Gesamt Männlich Weiblich Rund 2,1 Prozent der Projektteilnehmenden waren behindert mit einem Grad der Behinderung mit mindestens 20 %. Teilnehmende mit Behinderung Gesamt Männlich Weiblich Tabellen 4a bis 4c: Gründungswillige mit Migrationshintergrund; Ausländer; Minderheiten; Behinderte 1 Die Erhebung von Daten zu den besonderen Merkmalen der Teilnehmenden erfolgt aufgrund VO (EG) 1083/2006. Das Merkmal einer Minderheit ist weder positiv noch negativ Zugangsvoraussetzung für eine Förderung und wird weder bestritten noch überprüft. Die pseudonymisierte Datensammlung erfolgt auf freiwilliger Basis der Teilnehmenden. 17

18 Schulische und berufliche Bildung der Projektteilnehmenden Von Beginn an wurde auch die schulische und berufliche Bildung der Gründungswilligen in den Projekten ausgewertet. Danach war der Anteil der Projektteilnehmenden ohne Schulabschluss und ohne Ausbildungsabschluss mit rund 4,5 % aller Teilnehmenden gering. Der überwiegende Anteil der Teilnehmenden, nämlich rund 38,3 % konnte eine betriebliche Ausbildung vorweisen bzw. verfügte über eine Hochschulreife. Rund 14,9 % der Teilnehmenden in den Projekten hatten ein Studium an einer Universität oder einer Fachhochschule abgeschlossen; darunter 6,1 % sogar mit einer Promotion. Darüber hinaus besaßen rund 7,8 % der Gründungswilligen den Status eines Meisters bzw. einer Meisterin. Projekteilnehmende und ihre Schul- und Berufsausbildung Kein Schulabschuss, keine Ausbildung Hauptschule, Realschule, in Ausbildung Abitur, Hochschulreife, betriebliche Ausbildung abgeschlossen Meisterin oder Meister Studium Studium mit Promotion Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % 451 4, , , , , ,91 8% 4% 38% Ausbildung, Abitur Haupt-/Realschule Studium 15% 35% Meister kein Abschluss Grafik: Schulische und berufliche Bildung der Teilnehmenden 18

19 19 Gründungen Nahezu die Hälfte aller Projektteilnehmerinnen und Projektteilnehmer, nämlich bzw. knapp 49 %, haben sich jeweils unmittelbar im Anschluss an dem Projektbesuch oder in den ersten sechs Monaten nach der Qualifizierung selbständig gemacht. Für weitere rund 26 % der Gründungswilligen erfolgte dieser Schritt ein paar Monate später; sie wurden im Rahmen der Projektevaluierung denjenigen Gründerinnen und Gründern in Vorbereitung zugerechnet. Bei rund 15 % aller Projekteilnehmenden ergaben die Rückmeldungen der Teilnehmenden keine Gründung. Unmittelbar erfolgte Spätere Gründungen Keine Gründung Gründungen (Gründungen in Vorbereitung) Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich ,9 % 44,1 % 55,3 % 44,7 % 57,6 % 42,4 % Tabelle 6: Gründungen 2008 bis % 49% Vollzogen Geplant Keine Gründung Unbekannt 15% 26% Grafik: Gründungen 2008 bis 2013 Bei weiteren 10 % aller Teilnehmenden erfolgte keine Rückmeldung; der Verbleib dieser Personen muss daher als unbekannt und ungewiss verzeichnet werden. Es ist davon auszugehen, dass auch diese Personen nicht gegründet haben.

20 Der Anteil von Männern und Frauen an den Gründungen im Jahr 2010 mit 56 % zu 44 % spiegelt eine nahezu identische Quote im Hinblick auf die Teilnehmenden in den Projekten wider. 56% Frauen Männer 44% Insgesamt haben sich rund 75 % aller Projektteilnehmenden mit ihrer Geschäftsidee selbständig gemacht und somit einen Weg aus der Arbeitslosigkeit und eine Alternative zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gefunden. Gründungen Gründungen 20

21 In der Bewertung des Gründungsgeschehens in den Projekten ist nach sechs Jahren Projektarbeit zu schlussfolgern, dass die mit der Förderung verfolgten Ziele, nämlich die Qualifizierung und Unterstützung möglichst vieler Gründungswilligen in eine nachhaltige Selbständigkeit bis Ende 2011 übererfüllt und in den Jahren 2012 und 2013 immerhin noch gut erreicht wurde. In allen Gründungscamps wurde die Zielerreichungsqoute übererfüllt. Das gilt auch für das Projekt in der Landeshauptstadt Kiel, deren Teilnehmenden überwiegend der Gruppe der Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und Empfänger angehörten. Diese Personengruppe benötigt regelmäßig eine sehr viel intensivere Betreuung und Begleitung, bis der Schritt in die Selbständigkeit vollzogen werden kann. Die Zielerreichungsquote aller geförderten Vorhaben lag in den Jahre 2008 bis 2011 bei rund 120 %, danach wurden die Projektziele trotz der deutlichen Veränderungen beim Gründungszuschuss immer noch erfüllt. Nicht-Gründungen Während der Projektlaufzeiten wurde von rund Teilnehmenden der geförderten Existenzgründungsprojekte der Schritt in die Tätigkeit nicht gewagt. Knapp die Hälfte aller Nicht- Gründungen war darauf zurückzuführen, dass die Geschäftsidee als nicht tragfähig und das Vorhaben als nicht umsetzungsfähig eingestuft wurde. Neben der Qualifizierung und Begleitung der Gründungswilligen in der Phase der Vorgründung, soll in den Projekten auch eine Abberatung von potentiellen Gründerinnen und Gründern erfolgen, deren Gründungskonzept nicht als umsetzungsfähig oder Erfolg versprechend erscheint oder deren persönliche Fähigkeiten Zweifel an einer nachhaltig wirkenden Gründung erkennen lässt. Insofern sind auch die Abberatungen ein erwartetes Ergebnis. Einerseits ist die Anzahl der Abberatungen gemessen an der Gesamtzahl der Teilnehmenden und deren Quote mit rund 7,0 % daran gering; andererseits haben die Projektverantwortlichen ihren Auftrag ernst genommen und im Grunde genommen zugunsten der Betroffenen von einer Selbständigkeit abgeraten, die sonst mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem späteren Zeitpunkt gescheitert wäre. Knapp ein Fünftel aller der potentiellen Existenzgründerinnen und Existenzgründer glaubte sich überfordert und hat nicht bis zu einer Abberatung durch den Träger gewartet, sondern die Maßnahme vorzeitig freiwillig beendet. Rund 23 % der Nicht-Gründer haben die Qualifi- 21

22 zierung in den Projekten mit der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder der Ausbildungsplatzaufnahme beendet. 17% 46% 15% 23% Abberatung freiw. Aufgabe Sonstige Gründe Arbeitsaufn. 22

23 Geschäftsfelder der Gründungen In nahezu allen Branchen nach der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der EU-Kommission erfolgten Neugründungen aus der Arbeitslosigkeit. Sogar in den Bereichen Fischerei (6 Gründungen), Energieversorgung (1 Gründung) oder Umweltschutz (10 Gründungen). Die meisten Gründungen wurden aber im Bereich der Dienstleistungen (44,7 Prozent) und des Handels (17,7 Prozent) vorgenommen. Während bei den Dienstleistungen in etwa ein gleiches Verhältnis von Gründerinnen zu Gründern besteht, dominieren in dem Wirtschaftszweig Gesundheits- und Sozialwesen mit zusammen 76,7 Prozent die Frauen. Demgegenüber treten Männer weitaus häufiger mit Gründungen im Bau- und Baunebengewerbe an (Quote: 94,2 zu 5,8 %). Geschäftsfelder der tatsächlichen Gründungen Branche Gründer Männlich Weiblich - Gesamt - Sonstige Dienstleistungen Handel Bau und Baunebengewerbe Gesundheitswesen Beherbergungs und Gaststättengewerbe Erziehung und Unterricht Sozialwesen Grundstücks- und Wohnungswesen Kreditinstitute / Versicherungen Herstellung von Textilien/Bekleidung Tabelle 7: Haupt-Geschäftsfelder der Gründungen 23

24 18% 45% 8% 8% 7% 0% 3% 5% 3% 1% 2% Dienstleistung Handel Gesundheitsw. Bau Gastronomie Erzieh./Unterricht Sozialwesen Versicherung Wohnungswesen Textilien Grafik: Geschäftsfelder erfolgter Gründungen Bestandskraft erfolgter Gründungen Über die nachhaltige Wirkung der Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen in den Projekten gibt die Bestandskraft der erfolgten Gründungen Auskunft. Eine Umfrage bei den Trägern der Projekte bereits zum Jahresende 2009 ergab eine Nachhaltigkeitsquote von 88,7 %. Mit anderen Worten: Von den aus den Projekten heraus getätigten Gründungen waren knapp 90 24

25 % ein Jahr später noch aktiv. Dieses gute Ergebnis wurde von dem im Rahmen der Evaluierung der Umsetzung des Zukunftsprogramms Arbeit in den Jahren 2007 bis 2010 beauftragten Gutachter bestätigt. Von 110 befragten Gründerinnen und Gründern bestätigten 101 Personen, dass das von ihnen gegründete Unternehmen noch immer besteht. Das waren 91,8 % der befragten Teilnehmer an der Evaluierung. Auch die zweite Evaluierung der Umsetzung des Zukunftsprogramms Arbeit in den Jahren vom Oktober 2013 kam zu ähnlich guten Erfolgen. Die Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass der überwiegenden Mehrzahl der gegründeten Unternehmen ein erfolgreicher Start gelingt. Nach den ersten sechs Monaten waren von den befragten Gründer/innen 89 Prozent weiterhin mit ihrem Unternehmen selbständig. Die Bestandskraft konnte somit konstant auf dem Niveau der Vorevaluierungsphase gehalten werden. Die Gutachter bescheinigen, dass sich die geförderten Gründerinnen und Gründern erfolgreich am Markt behaupten und es nur in Einzelfällen zu Unternehmensaufgaben innerhalb der ersten zwei Jahre kommt. Gründungszuschuss und Einstiegsgeld Arbeitslosengeld-I-Empfängerinnen und -Empfänger, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung die Möglichkeit auf eine Bundesförderung mit dem Gründungszuschuss ( 93 SGB III). Allerdings wurden mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt im Dezember 2011 die Chancen der Gründerinnen und Gründer auf einen Gründungszuschuss deutlich verschlechtert und die Anzahl der pro Jahr möglichen Förderungen deutlich reduziert. Seitdem steht der Gründungszuschuss für vormals arbeitslose Gründer in der Praxis nur noch Antragstellern offen, die keine Chance auf Vermittlung in abhängige Beschäftigung haben. Der bis dahin geltende Rechtsanspruch auf einen Gründungszuschuss ist weggefallen. Dies führte zusammen mit den verschärften Voraussetzungen und zurückgefahrenen Leistungen bundesweit und auch in Schleswig-Holstein zu einem Rückgang von rund 83 Prozent der Existenzgründungen mit Gründungszuschuss. Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und Empfängern kann bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ein Einstiegsgeld gezahlt werden ( 29 SGB II). 25

26 Entsprechend dieser Möglichkeiten haben ein Teil der Gründerinnen und Gründer aus den Projekten nach Aufnahme ihrer selbständigen Tätigkeit Leistungen der Agentur für Arbeit nach 93 SGB III oder der Jobcenter nach 29 SGB II bezogen. Rund 30 % aller Gründerinnen und Gründer haben entsprechende Leistungen nicht erhalten. Jahr Gründungen Gründungszuschuss Einstiegsgeld Ohne Leistungen Gesamt Tabelle 8: Anzahl der Gründungen mit Unterstützung nach 93 SGB III (Gründungszuschuss) bzw. nach 29 SGB II (Einstiegsgeld) 30% Gründungszuschuss Einstiegsgeld ohne Leistungen 18% 52% 26

27 Gender Mainstreaming Bereits mit ihrer Teilnahme am Ideenwettbewerb im Jahr 2007 hatten sich die Projektträger verpflichtet, das Querschnittsziel der Chancengleichheit, die Beachtung von unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern, generell und konsequent von vornherein und regelmäßig bei der Durchführung der Maßnahme zu berücksichtigen. Das galt sowohl für die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer als auch für die Beschäftigung und den Einsatz der Dozentinnen und Dozenten sowie Coaches. Während im Bereich des Personaleinsatzes innerhalb der Maßnahmen der Grundsatz der Chancengleichheit durchgängig beachtet wurde, ist es den Projektträgern bei der Berücksichtigung und Auswahl der Teilnehmenden nicht ganz gelungen. Das durchschnittliche Verhältnis Männer zu Frauen betrug über alle sechs Jahre hinweg in nahezu allen Bereichen der Datenerhebung rund 57 zu 43 %. Die Frage einer Begründung dieses Ungleichgewichts war zwar nicht Gegenstand der Datenerhebung, ist aber aus begleitenden Gesprächen bekannt. Von Seiten der Projektträger wird zur Begründung der Nichteinhaltung einer ausgeglichenen Genderquote immer wieder die mangelnde Einflussnahme auf die Zuweisungen der Teilnehmenden durch die Agentur für Arbeit und die Jobcenter erwähnt. Gesamt Männlich Weiblich Anzahl Absolut % Absolut % TN im Projekt , ,0 Gründerinnen / Gründer , ,1 Gründungen in Vorbereitung , ,7 Keine Gründung , ,4 Tabelle 9: Gender Mainstreaming 27

28 Resümee Nach der Auswertung aller Stammblattdaten für den Förderzeitraum 2008 bis 2013 sind die geförderten Existenzgründungsprojekte von Beginn an erfolgreich verlaufen. Bis Ende 2013 wurden in den Gründercamps über Teilnehmerinnen und Teilnehmer qualifiziert und begleitet. Der geplante Zielwert von Personen für diesen Zeitraum wurde deutlich überschritten. Der angestrebte Frauenanteil von 40 Prozent wurde ebenfalls um drei Prozentpunkte übertroffen. Ebenfalls positiv gestaltete sich der Ergebnisindikator Anzahl der pro Gründung innerhalb von zwei Jahren nach Gründung geschaffenen Arbeitsplätze. Durchschnittlich schafften die Gründungen innerhalb von zwei Jahren 1,8 Arbeitsplätze (einschließlich des eigenen Arbeitsplatzes des Gründers bzw. der Gründerin). Der Zielwert von 1,2 wurde somit deutlich überschritten. Die mit der Förderung aus dem Zukunftsprogramm Arbeit verfolgten Ziele wurden erreicht bzw. zum Teil deutlich übertroffen. Im Bereich der Anzahl nachhaltig wirkender Gründungen aus den Projekten und damit aus der Arbeitslosigkeit heraus haben die Erhebung von zwei voneinander unabhängig tätigen Gutachter aus den Evaluierungen bestätigt, dass nahezu 90 Prozent aller Gründungen noch aktiv am Markt Bestand hatten und die Projektarbeit somit sehr positive Ergebnisse erzielen konnte. Setzt man die Gesamtzahl der aus den Projekten heraus erfolgten Gründungen in Beziehung zum statistischen Wert aller geförderten Gründungen aus der Arbeitslosigkeit, ist zu folgern, dass von den rund Gründerinnen und Gründern, die sich im Zeitraum Januar 2008 bis Dezember 2013 mit Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig gemacht haben, rund ein Drittel eines der ESF-geförderten Projekte in Schleswig-Holstein besucht haben, von denen schließlich rund 75 % innerhalb des Erhebungszeitraumes bzw. kurze Zeit später eine eigene Existenz gegründet haben. 28

29 Ausblick Das Operationelle Programm (OP) des Landes Schleswig-Holstein für den Europäischen Sozialfonds 2014 bis 2020 beschreibt, dass angesichts einer rückläufigen Zahl von Erwerbspersonen auch solche Beschäftigungsmöglichkeiten erschlossen werden sollen, die sich speziell aus der beruflichen Selbständigkeit von Nicht-Erwerbstätigen ergeben können. Dies gilt in besonderem Maße für Frauen, die bisher bei Gründungen unterrepräsentiert sind, aber auch für Migrantinnen und Migranten. Da die Arbeitsagenturen und Jobcenter bereits mit dem Gründungszuschuss, dem Einstiegsgeld und weiteren Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen ein grundsätzliches Förderangebot zur Unterstützung von Gründungen aus der Arbeitslosigkeit vorsehen, soll mit Mitteln des ESF spezifisch die Gründungskompetenz dieser Zielgruppe von Existenzgründerinnen und Existenzgründern gefördert werden. Entsprechend dieser Festlegung im OP soll durch Synergien mit der Förderung des Bundes in der Nachgründungsphase die Grundlage für nachhaltig erfolgreiche Gründungen in Schleswig-Holstein gelegt und damit an die positiven Erfahrungen mit der ESF-Förderung in den Jahren im Land angeknüpft werden. Auch künftig sollen wie bereits in der Förderperiode 2007 bis in so genannten Gründungscamps an fünf bis sechs Standorten Schleswig-Holsteins Schulungen und Beratungen in der Vorgründungsphase angeboten werden, die das Ziel einer Qualifizierung, aber auch einer Auswahl und Auslese von potentiellen Gründerinnen und Gründern haben. Auch die Abberatung von Gründungsinteressierten, deren Konzepte nicht tragfähig sind und bei denen ein Scheitern wahrscheinlich ist, zählt zum Aufgabenspektrum der Gründungscamps. Ebenfalls geplant sind zielgruppenspezifische Module für Migranten und Migrantinnen sowie für Frauen. Die Auswahl geeigneter Projekte für diese Gründungscamps wird wiederum über einen Ideenwettbewerb erfolgen, um eine möglichst breite Vielfalt und eine hohe Qualität der Maßnahmen sicherzustellen. 29

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