Der Betriebsrat im Arbeitsschutz - Die hohe Kunst der Mitbestimmung -
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- Herta Brinkerhoff
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1 Der Betriebsrat im Arbeitsschutz - Thomas Klüh; ; HdT Essen Folie 1 von19 Der Betriebsrat im Arbeitsschutz - Die hohe Kunst der Mitbestimmung - Thomas Klüh Betriebsrat Hoesch Schwerter Profile GmbH 23. Januar 2014
2 LUFTAUFNAHME PROFILWERK SCHWERTE Werksbereiche Folie 2 von19 Walzwerk Presswerk Ziehwerk Gesamtfläche: m² bebaute Fläche: m²
3 PRODUKTFELDER UND MANAGEMENT Folie 3 von19 Warmgewalzte Profile Warmstranggepresste Profile Geschäftsführung: Pierre Münch (Vorsitz) Jürgen Mensinger Theo Odenthal Aufsichtsratsvorsitzender: Kaltgezogene Profile Dott. Riccardo Chini (Calvi Holding S.r.l.)
4 INDIVIDUELLE KUNDENANFORDERUNGEN Anwendungsbeispiele Spezialprofile Folie 4 von19 Walzprofile Hubschienen / Anbaugeräteprofile Rohrkupplungsprofile Pressprofile Fassadenbauprofile Flossen-, Omega und Doppel- Omegarohre, Composite-Rohre Ziehprofile Linearführungsschienen Spezialprofile für Mastund Teleskopführungen
5 Der Betriebsrat im Arbeitsschutz - Thomas Klüh; ; HdT Essen PRODUKTPORTFOLIO SPEZIALPROFILE Kalenderjahr 2012 Folie 5 von Mio. Umsatz Anzahl Mitarbeiter 508 Stand: Produktanteile 66 % 20 % (bezogen auf den Umsatz) Walzprofile Pressprofile 12 % Ziehprofile 2% Technikum
6 MITARBEIT IM BETRIEBSRAT Folie 6 von19 Der Betriebsrat und Die hohe Kunst der Mitbestimmung Was kann ich und muss ich tun? Wie komme ich dort hin? Welche Voraussetzungen benötige ich?
7 Mitbestimmung KERNAUFGABEN DES BETRIEBSRATS Folie 7 von19 87 (1) Ziffer 7 i.v.m. 80 (1) Ziff.1.u i.v.m i.v.m. EU Richtlinien ArbschG ASIG ASA
8 RECHTLICHE GRUNDLAGEN Folie 8 von19 80 Betriebsverfassungsgesetz -Aufgaben des Betriebsrat-
9 RECHTLICHE GRUNDLAGEN Folie 9 von19 80 (1) Ziff.1.u.9. BetrVG (1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: 1. Darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften.. durchgeführt werden. 9. Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern.
10 RECHTLICHE GRUNDLAGEN Folie 10 von19 87 Betriebsverfassungsgesetz -Mitbestimmung des Betriebsrat-
11 RECHTLICHE GRUNDLAGEN Folie 11 von19 87 (1) Ziff.7 BetrVG (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: 7. Regelungen über Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften;
12 Mitbestimmung KERNAUFGABEN DES BETRIEBSRATS Folie 12 von19 87 (1) Ziffer 7 i.v.m. 80 (1) Ziff.1.u i.v.m i.v.m. EU Richtlinien ArbschG ASIG ASA
13 RECHTLICHE GRUNDLAGEN Folie 13 von19 9 (1) ASiG 1.) Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten.
14 RECHTLICHE GRUNDLAGEN Folie 14 von19 89 (2) BetrVG Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat oder die von ihm bestimmten Mitglieder des Betriebsrates bei allen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutzoder der Unfallverhütung stehenden Besichtigungen und Fragen der Unfalluntersuchungen hinzuzuziehen.
15 RECHTLICHE GRUNDLAGEN Folie 15 von19 Überwachung der Einhaltung des Arbeitnehmerschutzrecht Förderung von Arbeitsschutzmaßnahmen Einsetzen für die Einhaltung des Arbeitsschutzrechts Mitwirkung bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren Teilnahme des Betriebsrats bei Betriebsbesichtigungen und Unfalluntersuchungen Mitbestimmung bei betrieblichen Arbeitsschutzregeln
16 UNFALLSTATISTIK Kalenderjahr 2010 Folie 16 von19
17 UNFALLSTATISTIK Kalenderjahr 2011 Folie 17 von19
18 UNFALLSTATISTIK Kalenderjahr 2012 Folie 18 von19
19 Konzept Arbeitsschutzfilm Folie 19 von19 Film für Unterweisungen im Arbeitsschutz
20 Konzept Arbeitsschutzfilm Folie 20 von19 Film für Unterweisungen im Arbeitsschutz selber drehen Zielsetzung: Minimieren der Arbeitsunfälle, Unfallhäufigkeiten und der Ausfalltage. Projektleiter: T. Klüh Projektteam: T. Klüh, M. Klappstein, A. Bremkes, D. Schuster, M.-A. Süthering, M. Braune, C. Tuna, D. Vorbeck, T. Reinhardt, M. Wiggers. Beginn: Ende:
21 Konzept Arbeitsschutzfilm Folie 21 von19 Problembeschreibung: Im Jahre 2011 wurden insgesamt 80 (meldepflichtige, nicht meldepflichtige) Unfälle dokumentiert. Davon sind 26 Unfälle Finger-/ Daumenverletzungen, siehe Balkendiagramm Deckblattfolie (fast ein Drittel aller Unfälle). Bei Betrachtung des Diagramms fällt auf, dass die beiden Balken (Häufigkeit und Art der Verletzung, Finger (Daumen) und Quetschungen ) doch sehr deutlich hervorragen und somit einen Unfallschwerpunkt darstellen. Hier besteht Handlungsbedarf. Durch Arbeitsunfälle fallen jährlich mehrere Mitarbeiter-/innen als Arbeitskraft aus. Die Arbeitsunfälle bedeuten für die verunfallten Mitarbeiter-/innen Schmerzen und Ängste, ob die betroffenen Gliedmaßen gänzlich heilen. Für die betrieblichen Vorgesetzten bedeutet dieses gegebenenfalls Änderungen in der Arbeitsplanung. Planung von Mehrarbeit, Doppelbelastung der Mitarbeiter usw.
22 Konzept Arbeitsschutzfilm Folie 22 von19 Lösungsansätze: Das Verständnis der Mitarbeiter-/innen für Arbeitssicherheit verbessern, durch einen Film, der in Arbeitssituationen gedreht wird, die den Mitarbeitern bekannt sind. Die Örtlichkeiten, Maschinen, Anlagen und Mitarbeiter-/innen der Firma Hoesch Schwerter Profile kommen zum Einsatz. Dadurch soll die Aufmerksamkeit der Mitarbeiter-/innen bei Unterweisungen erhöht werden. Es findet eine Sensibilisierung statt. Durch den Einsatz des selbst inszenierten Filmes, der später auf weitere Bereiche und Situationen ausgeweitet wird, versprechen wir uns eine Reduzierung der Arbeitsunfälle, Unfallhäufigkeiten und Ausfalltage.
23 Konzept Arbeitsschutzfilm Folie 23 von19 Entscheidung der Geschäftsführung über dieses Projekt bisher kostenneutral, alle weiteren Maßnahmen verursachen Kosten Zu erwartende Kosten: Film/Material Mehrarbeit Maschinen/Anlagen/Zeit
24 Arbeitsschutzfilm Folie 24 von19 Arbeitschutzfilm Thomas Klüh Hoesch Schwerter Profile 2012
25 UNFALLSTATISTIK Kalenderjahr 2013 Folie 25 von19
26 Folie 26 von19
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