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1 Telefon: Telefax: Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft Kommunale Beschäftigungspolitik und Qualifizierung Unterstützung des Strukturwandels Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegekräfte Sitzungsvorlage Nr / V Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zur beiliegenden Beschlussvorlage Anlass Inhalt Entscheidungsvorschlag Gesucht werden kann im RIS auch nach In München und Umgebung besteht ein gravierender Mangel an Fachpersonal im Pflegebereich. Ausländische Pflegekräfte ohne anerkannte Qualifikation können nur als Pflegehelfer/-innen eingesetzt werden. Die Akademie Städtisches Klinikum GmbH hat einen Lehrgang zur Vorbereitung auf das Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegekräfte entwickelt und ausgetestet. Zwei Lehrgänge wird die Akademie StKM pro Jahr durchführen. In den Jahren 2014 bis 2016 sollen damit diese sechs Maßnahmen aus Mitteln des Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramms in Höhe von bis zu kofinanziert werden. Kenntnisstandprüfung, Anpassungslehrgang, Förderung von Deutschkenntnissen für ausländische Pflegekräfte.

2 Telefon: Telefax: Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft Kommunale Beschäftigungspolitik und Qualifizierung Unterstützung des Strukturwandels Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegekräfte Sitzungsvorlage Nr / V Anlage Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten In München besteht ein gravierender Mangel an Fachpersonal im Pflegebereich. In den Kliniken und Pflegeeinrichtungen arbeiten bereits ausländische Fachkräfte, die, weil ihre Qualifikation nicht anerkannt ist, dort nur als Hilfskräfte eingesetzt werden können. Der Fachkräftemangel in München führt dazu, dass viele Kliniken, Pflegeheime und ambulante Pflegedienste zwischenzeitlich ausländische Pflegekräfte anwerben und als Pflegehelfer/innen einstellen. Trotz dieser Bemühungen, Pflegekräfte in größerem Umfang anzuwerben, verlassen pro Jahr ca mehr Pflegekräfte Deutschland als zuziehen. Um diese Beschäftigten und angeworbene Migranten wie qualifizierte Gesundheits- und Krankenpfleger/innen einsetzen zu können, müssen sie eine Anerkennung ihrer Qualifikationen erlangen. Diese Anerkennung gelingt ohne den Besuch eines vorbereitenden Kurses nur in Ausnahmen. 1. Ausgangssituation zum Anerkennungsverfahren Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss in der Kranken- oder Kinderkrankenpflege, die in Deutschland in der Pflege verantwortlich arbeiten wollen, müssen gemäß Anerkennungsgesetzgebung ein Anerkennungsverfahren durchlaufen: Personen mit Berufsabschlüssen aus Staaten der Europäischen Union erhalten eine automatische Anerkennung, wenn sie die Ausbildung nach Beitritt abgeschlossen haben. Personen aus EU-Mitgliedsstaaten, die vor EU Beitritt eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, müssen eine Ausgleichsmaßnahme absolvieren, damit eine Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses nach deutschem Recht festgestellt werden kann. Personen aus EWR-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum, das sind die EFTA-Mitglieder Island, Liechtenstein und Norwegen) und aus Drittländern müssen ebenfalls ein analoges Anerkennungsverfahren durchlaufen. Im Regierungsbezirk Oberbayern sind einzelne Berufsfachschulen für Kranken- und Kinderkrankenpflege zur Durchführung von Anerkennungsverfahren ausgewählt worden, so auch die Berufsfachschulen für Kranken- und Kinderkrankenpflege der Städtisches Klini-

3 Seite 2 kum München GmbH; hier werden seit Jahren Anerkennungsverfahren durchgeführt, deren Zahl seit 2010 stark zunimmt. Kenntnisstandprüfungen und Eignungsprüfungen werden in der Schule oder im Einsatz-ort abgenommen. Diese Prüfung hat einen mündlichen und praktischen Teil. In besonderen Fällen (Personen mit nachgewiesener, langer Berufserfahrung) genügt ein Fachgespräch. In jedem Fall soll nachgewiesen werden, dass die vorhandenen Kompetenzen dem üblichen Niveau der deutschen Kranken- / Kinderkrankenpflege entsprechen. Personen, die einen Anpassungslehrgang absolvieren, müssen in einem strukturierten Einarbeitungsverfahren im stationären Bereich eingeführt werden. Sobald vorhandene Defizite ausgeglichen sind, bescheinigt der Arbeitgeber, dass die Arbeitsleistung der Person einer deutschen Pflegekraft entspricht und empfiehlt die Anerkennung. Das Zeugnis wird vom Arbeitgeber der begleitenden Berufsfachschule zugeleitet. Bescheinigt die Berufsfachschule nach Durchführung der Maßnahme die Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses nach deutschem Recht und empfiehlt der Behörde die Anerkennung, erhalten die Absolventen, sobald ein Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss der Sprachprüfung Deutsch B2 vorliegt und alle weiteren notwendigen Nachweise erbracht sind, die Urkunde. 2. Erste Erfahrungen der Akademie Städtisches Klinikum München Die individuelle Vorbereitung von Personen in Anerkennungsverfahren auf Eignungsprüfungen oder Anpassungslehrgänge ist zeit- und kostenintensiv, der Informationsbedarf hoch. Der Pflegepersonalbedarf des Städtischen Klinikums München und weiterer Einrichtungen in München sowie die rasant steigende Zahl von Anfragen wegen Anerkennungsverfahren führte dazu, dass die Akademie eine standardisierte Vorgehensweise und einen vorbereitenden Lehrgang entwickelt hat. Alle Lehrgangsteilnehmer/innen erhalten ein umfassendes Beratungsgespräch von ca. 1 Std. vor Lehrgangsbeginn, in dem das Anerkennungsverfahren erläutert und Fragen der Kursteilnehmer/innen beantwortet wurden. Die klare Orientierung der Teilnehmer/innen ist wichtig, da viele Fehlinformationen zirkulieren. Am Städtischen Klinikum hospitieren alle Personen im Anpassungslehrgang im stationären Bereich und erhalten ein schriftliches Feedback. Entspricht die Leistung dem üblichen deutschen Standard, wird der Regierung von Oberbayern seitens der Schule die Anerkennung des Berufsabschlusses empfohlen. Personen, die über keinen Arbeitsplatz verfügen, werden Adressen und Ansprechpartner in städtischen Krankenhäusern ausgehändigt. Darüber hinaus werden je nach familiärer Situation Adressen und Ansprechpartner wohnortnaher Kliniken genannt. Zunehmend melden sich Kliniken, ambulante Pflegedienste und Einrichtungen der stationären Altenhil-

4 Seite 3 fe, die Personen in einen Lehrgang schicken wollen. Der Bedarf an Lehrgangsplätzen übersteigt das Angebot derzeit um ca. 30%. Die überwiegende Anzahl der Antragsteller/innen sind Frauen. Viele Antragsteller/innen haben Familie und Kinder oder sind alleinerziehende Mütter. Sie müssen in der Regel den Neuanfang in einer neuen Heimat bewältigen, d.h. die Fremdsprache lernen, einen Neuanfang ins Berufsleben wagen und die Versorgung der Familie sicherstellen. Eine Gruppe der Lehrgangsteilnehmer/innen befindet sich schon länger in München oder in der Region. Aus unterschiedlichsten Gründen haben diese Kolleg/innen keine Anerkennungsverfahren durchlaufen, obwohl viele schon vor Jahren Anträge gestellt hatten. Zahlreiche Lehrgangsteilnehmer/innen berichten, dass sie ein Anerkennungsverfahren durchlaufen wollten, aber lange unentgeltliche Praktika und fehlende Unterstützungsmaßnahmen sie davon abhielten. Oft stellen auch die Kosten für Sprachkurse eine hohe Hürde dar. Bei alleinerziehenden Frauen und bei Familien mit kleinen Kindern zeigt sich, dass die Kinderbetreuung ein wesentliches Kriterium ist, das Anerkennungsverfahren nicht in Angriff zu nehmen oder lange hinauszuzögern. Die Kursplanung ermöglicht den Müttern die Kinderbetreuung sicherzustellen, um den Lehrgang besuchen zu können. Die Akademie hat in den vergangenen Jahren vier vorbereitende Kurse duchgeführt. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft hat drei der vier Lehrgänge finanziell gefördert. Die Münchner Volkshochschule erklärte sich bereit, den Fachunterricht mit Deutschunterricht zu ergänzen, der aus Mitteln des Sozialreferats, Amt für Wohnen und Migration, kofinanziert werden konnte. Geplant waren die Kurse jeweils für bis zu 20 Teilnehmer/-innen, teilgenommen haben jeweils mehr als 30 Teilnehmer/-innen. Die Teilnahmequote in den 11 Modulen lag jeweils bei 85%. Aufgrund der vorangegangenen Erfahrungen konnten die Schulung, die Prüfungsvorbereitung sowie die Terminierung von Prüfungsterminen schneller durchgeführt werden. Im ersten Halbjahr 2013 konnten durch die vorbereitenden Kurse 51 Anerkennungsverfahren abgeschlossen werden (24 Anpassungslehrgänge / 26 Eignungs- oder Kenntnisstandprüfungen / 1 Fachgespräch). Von den in 2013 bereits abgeschlossenen 51 Anerkennungsverfahren arbeiten 45 Personen in der Pflege, davon 17 allein in der StKM (die meisten der 45 auf Dauerarbeitsplätzen); 6 Personen sind derzeit wegen Kinderbetreuung nicht berufstätig oder orientieren sich nach dem Abschluss beruflich neu, vorwiegend innerhalb der Pflege. Die Teilnehmer/innen sind sehr dankbar für das Lehrgangsangebot. Viele äußerten Erstaunen und Freude darüber, dass sich ihnen eine so gute, motivierende Perspektive bot und sich die Stadt München dafür einsetzt. Sie nahmen die Angebote im Lehrgang sehr gut auf. Im Rahmen des Berufskundeunterrichts zeigte sich bei vielen Lehrgangsteilneh-

5 Seite 4 mer/innen ein starkes Interesse an weiterführenden Bildungsmaßnahmen, Weiterbildungslehrgängen und Pflegestudiengängen. Im stationären Bereich zeigt sich, dass der Besuch des Lehrgangs ein besseres Systemverständnis generiert, Zusammenhänge besser erschlossen werden können und dadurch mehr Handlungssicherheit entsteht. Das einarbeitende Personal im stationären Bereich wird dadurch entlastet. Hospitationen im stationären Bereich werden von den Teilnehmern des Lehrgangs ebenfalls sehr positiv bewertet und vom Stationspersonal als sehr hilfreich angesehen. Unternehmen, die Anerkennungsverfahren anbieten oder fördern, gewinnen dadurch Personal, erhöhen die Fachkraftquote und sichern dadurch Qualität. Vorhandene Qualifikationen werden erschlossen und gute berufliche Perspektiven geschaffen. 3. Vorhaben 2014 bis 2016 Die Akademie plant für die Jahre 2014, 2015 und 2016 sechs Lehrgänge, d.h. zwei Kurse pro Jahr, jeweils über elf Wochen. Wie bisher sind die einzelnen Maßnahmen geplant für 20 Teilnehmer/-innen, wenn mehr qualifizierte Bewerbungen vorliegen, für bis zu 30. Interessierte ausländische Pflegekräfte bewerben sich bei der Akademie. Im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgespräches werden die Voraussetzungen für eine Teilnahme am Kurs geprüft. Bei positiver Einschätzung erhalten die Interessierten eine Zusage zur Teilnahme am Lehrgang. Alle sechs Lehrgänge bestehen aus elf Modulen, die jeweils freitags in der Akademie durchgeführt werden: - Einführung in den Lehrgang, Standards, Hygiene, Prophylaxen. - Gesprächsführung Teil I. - Gesprächsführung Teil II. - Pflegeprozess und Dokumentation. - Pflegetechniken Teil I. - Pflegetechniken Teil II. - Recht und Berufskunde. - Pflegekonzepte. - Auffrischung Krankheitslehre zur Prüfungsvorbereitung. - Fallorientierte Prüfungsfragen lösen. - Praktische Übungen zur Prüfungsvorbereitung. Jedes Modul besteht aus acht Unterrichtseinheiten. Im Anschluss werden zwei Unterrichtseinheiten themenbezogener (Pflegebereich) Deutschunterricht zur Vorbereitung auf die B2 Sprachprüfung angeboten. Nach Abschluss des Lehrgangs können die Teilnehmer/-innen mit der Akademie einen Prüfungstermin vereinbaren.

6 Seite 5 Die Plankosten für die sechs Lehrgänge sind kalkuliert in Höhe von ,00 und sollen finanziert werden aus Eigenmitteln der Akademie (35.192,00 ), aus der Summe von Beratungs- und Prüfungsgebühr (34.500,00 ) und aus vorhandenen MBQ-Mitteln (40.752,00 - siehe dazu in der Anlage). Anhörungsrechte eines Bezirksausschusses sind nicht gegeben. Der Korreferent des Referates für Arbeit und Wirtschaft, Herr Stadtrat Helmut Schmid, und die Verwaltungsbeirätin für Kommunale Beschäftigungs- und Qualifizierungspolitik, Frau Stadträtin Lydia Dietrich, und die Stadtkämmerei haben jeweils einen Abdruck der Sitzungsvorlage erhalten. II. Antrag des Referenten 1. Der Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft nimmt vom Vortrag Kenntnis. 2. Vorbehaltlich der Beschlussfassung über den Haushalt 2014 bewilligt der Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft im Haushaltsjahr 2014 Zuschüsse für die Akademie Städtisches Klinikum München GmbH bis zu einer Höhe von insgesamt ,00. Die benötigten Mittel für die zu leistenden Auszahlungen stehen bei der Finanzposition Wirtschaftliche Angelegenheiten; Zuschuss an übrige Bereiche Strukturwandel / 2. Arbeitsmarkt zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produkt Förderung von Qualifizierung in Höhe von bis zu ,00. Die Mittel für die Förderjahre 2015 (Fördervolumen: ,00 ) und 2016 (Fördervolumen: ,00 ) stehen beim Produkt Förderung von Qualifizierung vorbehaltlich der Beschlussfassung zu den genannten Haushaltsjahren zur Verfügung. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

7 Seite 6 III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister/-in ea. Stadtrat/-rätin Dieter Reiter Berufsm. Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle (2x) an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z.k. V. Wv. RAW - FB III zur weiteren Veranlassung. Zu V. [Verteiler zu V. bitte nicht trennen (nicht über zwei Seiten)] 1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Sozialreferat An das Referat für Gesundheit und Umwelt An das Jobcenter München An die Agentur für Arbeit München z.k. Am

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