Thema Universität Trier Office Day 2014 Ergonomie Bildschirmarbeit Michael Reuter B A D Zentrum Trier
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1 Thema Universität Trier Office Day 2014 Ergonomie Bildschirmarbeit B A D GmbH Michael Reuter B A D Zentrum Trier
2 B A D GmbH Michael Reuter Fachkraft für Arbeitssicherheit B A D Trier
3 Innerbetrieblicher Arbeitsschutz Arbeitgeber Trägt die Verantwortung Delegation an betriebl. Vorgesetzte Beratung Abteilungsleiter Meister Vorarbeiter Beteiligung Beratung Betriebsarzt Fachkraft für Arbeitssicherheit Betriebsrat / Personalrat Sicherheitsbeauftragte Ersthelfer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Beratung
4 Überblick: Sicherheitsorganisation Uni Trier Beauftragter für Sicherheit: Herr Thein (Stabsstelle Kanzler) Betriebsarzt: Dr. Sdorra Fachkraft für Arbeitssicherheit: Michael Reuter Brandschutzbeauftragter: Herr Rohde Personalrat: Herr Rüffer, Frau Kiefer-Koltes, Herr Michels Sicherheitsbeauftragte: in der jeweiligen Abteilung erfragen Ersthelfer: siehe Aushang, beim Vorgesetzten erfragen
5 Arbeitsmediziner Fachkraft für Arbeitssicherheit Herr Dr. Sdorra BAD GmbH / ZentrumTrier Tel.: 0651/ Betriebliche Sprechzeiten: Mittwochs (alle 14 Tage), Termine Intranet Erreichbarkeit an der Uni: guenter.sdorra@bad-gmbh.de Herr Dipl. Ing. (FH) Michael Reuter BAD GmbH / ZentrumTrier Tel.: 0651/ Betriebliche Sprechzeiten: In der Regel Montag, Dienstag, Donnerstag Erreichbarkeit an der Uni: reuterm@uni-trier, michael.reuter@bad-gmbh.de
6 Der Bildschirmarbeitsplatz
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10 Inhalt Jeder 5. Bildschirmarbeitsplatz ist mangelhaft Berechnungen des bso auf Basis eigener Erhebungen und der Evaluation der EU-Bildschirmarbeitsrichtlinie 2007/2008.
11 Häufige Schmerzpunkte Schulter, Arm Nacken Rücken Magen Oberschenkel Knie
12 Verbreitung von Muskel-Skelett-Erkrankungen Anteil in % der Erwerbstätigen mit gesundheitlichen Beschwerden während oder unmittelbar nach der Arbeit: 46,5 % unterer Rücken 47,6 % Nacken/ Schulter 21,0 % Arme 15,5 % Hände Quelle: BIBB-BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2011/2012 knapp ein Viertel (23,3%) aller AU-Tage werden durch Muskel-Skelett- Erkrankungen verursacht. Dies verursachte im Jahr 2010 einen Produktionsausfall von 9,1 Milliarden Euro. Quelle: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2010, BAuA
13 Häufigste Fehler (1) Der Monitor steht auf der Zentraleinheit. Das Einstellen der Augen auf relativ nahes Sehen ist am einfachsten, wenn der Blick leicht nach unten geht. Je älter man wird, desto eher muss der Monitor runter! Außerdem kommt es zu Nackenverspannungen, wenn der PC zu hoch steht. Der PC-Benutzer sitzt auf der vorderen Stuhlkante. Der Bürostuhl kann nicht richtig eingestellt werden. Testen Sie jeden Knopf und Hebel am Stuhl! (ggf. Einweisung) Die Arbeitsmittel befinden sich nicht im zentralen Blickfeld oder im kleinen Greifraum. Alles, was oft benutzt wird (z.b. Telefon), muss schulterschonend greifbar sein.
14 Häufigste Fehler (2) Die Tastatur steht zu nahe an der Kante, so dass man die Handballen nicht auflegen kann oder zu weit weg, so dass die Schulter belastet wird. Der Fußraum ist verstellt oder durch Container ist zu wenig Platz für die Beine. Unzureichende Beleuchtungsstärke. Oft schaltet man Lampen aus, um Blendung zu vermeiden. Besser ist es, die Blendungsprobleme zu vermeiden. Blendungsprobleme entstehen zusätzlich zu ungünstigem Lichteinfall und direkte Blendung durch falschen Neigungswinkel des Monitors.
15 Arbeitsschutzvorschriften für die Arbeit an Bildschirmen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Bildschirmarbeitsverordnung (BildScharbV) Leitfaden für die Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen (GUV-I 650) Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz Bildschirmarbeit - G37
16 Flächenbedarf (Zusammenfassung aus Regelwerk) Mindestanforderung der erforderlichen Fläche eines Bildschirmarbeitsplatzes: 8 10 m² Mindestens 1,5 m² freie Bewegungsfläche (Benutzerfläche) am Sitz- Arbeitsplatz Mindesttiefe des Arbeitsplatzes von 1 m (Bewegungstiefe des Stuhls) Mindestzugangsbreite von 0,6 m zu einzelnen Arbeitsplätzen Verkehrsfläche von 0,8 m bei bis zu 5 Beschäftigten und breitere Wege bei mehr Beschäftigten Freihalten der sogenannten Möbelfunktionsflächen (Platzbedarf zum Öffnen von Türen und Schubladen) Keine Überschneidung von Bewegungsflächen, Verkehrsflächen und Möbelfunktionsflächen Freihalten von Zugangsflächen zu Fenstern und Heizungselementen von 0,5 m Breite
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18 Büro - und Bildschirmarbeit Flächen im Büro - Flächenbedarfe GRÜN ROT BLAU WEIß Möbelfunktionsfläche Benutzerfläche für Möbel Verkehrswegfläche: bis 5 Pers 85 cm Bediengang vor Fenster mind 50 cm, zum persönl. Arbeitsplatz mind. 60cm Benutzerfläche: mind 100 cm tief, >= 1,5 m² B A D GmbH, Stand 06/2009 GELB GRAU Stellfläche Arbeitsfläche Seite 18 von 15
19 Mobiliar Büroarbeitsstuhl Anforderungen: Unterstützung der natürlichen Haltung des Menschen im Sitzen Wichtige Kriterien: leicht erreichbare Bedienelemente Individuelle Anpassbarkeit Ermöglichen wechselnder Sitzhaltungen Gutes abstützen des Körpers in allen Sitzpositionen Es treten keine Durchblutungsstörungen der Beine auf Stabilität und Standsicherheit Kein unbeabsichtigtes Wegrollen Quelle: BGI nach 650
20 Richtiges Sitzen Nutzen Sie die vorhandenen Verstellmöglichkeiten Vor allem die bewegliche Rückenlehne für dynamisches Sitzen Achten Sie darauf, dass die Widerstandskraft der Rückenlehne auf Ihr Körpergewicht eingestellt ist.
21 Mobiliar Arbeitstisch/Arbeitsfläche Anforderungen: Arbeitsfläche mindestens mm x 800 mm (Breite x Tiefe) feste Tischhöhe, sitzend: mindestens 740 mm, besser höhenverstellbar (Mindestverstellbereich sitzend und stehend: 650 mm bis 1250 mm) Helle und matte, nicht reflektierende Oberfläche der Tischplatte Arbeitsflächenformen Rechteck Eckelement Freiformfläche R Quelle: Darstellung nach BGI
22 Mobiliar Bildschirm Anforderungen: Die Bildschirmoberfläche sollte cm von den Augen entfernt sein rutschfeste, freie Aufstellung des Bildschirms leicht dreh- und neigbarer Bildschirm Bildschirmgröße soll mindestens 15 Zoll, bei überwiegend Einsatz von Graphikanwendungen 17 Zoll betragen Positiv-Zeichendarstellung (dunkle Zeichen auf hellem Hintergrund) Bildwiederholungs- bzw. -wechselfrequenz mind. 70 Hertz mattes Bildschirmgehäuse
23 Mobiliar Tastatur Anforderungen: Trennung von Tastatur und Bildschirm flache Tastaturführung Tastatur 50 bis 100 mm von der Tischkante entfernt Quelle: BGI 650
24 Mobiliar Maus Anforderungen: Die Tasten müssen in normaler Körper- und Handhaltung betätigt werden können, ohne dass die Maus dabei unbeabsichtigt ihre Position ändert, sie sollte der Handgröße des Benutzers angepasst sein, Schaltelemente sollten leicht und sicher bedient werden können; dazu gehört auch eine entsprechende Rückmeldung und eine Tastendruckkraft in der Größenordung von 0,5 N bis 0,8 N, sie sollte mit jeder Hand bedienbar ist, andernfalls sollten Mäuse für Rechtsund Linkshänder zur Verfügung stehen.
25 Mobiliar Fußstützen und Vorlagenhalter Anforderungen: Fußstütze in Höhe und Neigung verstellbar Fußplatte mit rutschfester Oberfläche Der Vorlagenhalter muss stabil und verstellbar sein sowie so angeordnet werden können, dass unbequeme Kopf- und Augenbewegungen soweit wie möglich eingeschränkt werden.
26 Einstellung der Arbeitsmittel Zwischen Ober- und Unterarm soll ein rechter Winkel beim Arbeiten mit der Tastatur oder Maus bestehen. Das wird durch Einrichten der Stuhlhöhe erreicht. Die Handgelenke sollen beim Schreiben nicht nach oben abgeknickt werden. Dazu ist die Stuhlhöhe einzurichten und/oder die Neigung der Tastatur zu minimieren und/oder die Aufstellungshöhe der Tastatur in Bezug zur Sitzhöhe anzupassen. Zwischen Ober- und Unterschenkel soll ein rechter Winkel bestehen, wobei der Fuß voll auf dem Boden stehen muss. Das wird durch Einrichten der Stuhlhöhe und/oder Verwenden einer Fußstütze erreicht. Bildquelle: Prof. Dr. Peter Hartung
27 Einstellung der Arbeitsmittel Der Kopf soll gerade oder leicht nach vorn geneigt gehalten werden können. Deshalb muss die obere Kante des Bildschirms höchstens so hoch sein wie das Auge. Der Monitor ist entsprechend aufzustellen bzw. die Sitzhöhe zu wählen. Quelle: Arbeitsblatt M 102, BGE
28 Empfehlung Um eine optimale individuelle Anpassung der Arbeitshöhe zu erreichen, sind stufenlos elektromotorisch höhenverstellbare Sitz-/Steh-Arbeitstische zu empfehlen. Die wünschenswerte Änderung der Körperhaltung (abwechselndes Sitzen, Stehen und Gehen) wird durch einen Verstellbereich des Tisches von circa 600 mm bis 1250 mm optimal ermöglicht.
29 Die Arbeit ist so zu organisieren, dass ein ständiges Sitzen vermieden wird. Bestimmte Tätigkeiten lassen sich sehr gut im Stehen durchführen (z.b. die Post öffnen, telefonieren, kurze Gesprä - che führen). Die Anordnung von z.b. Postfächern, Druckern und Kopierern in Nebenräumen fördert ein gezieltes Gehen.
30 Über Beschaffung erhältlich: Integriertes Stehpult lässt sich ohne zusätzlichen Flächenverbrauch ergonomisch günstig in den direkten Arbeitsbereich integrieren. Es wird so installiert, dass es jederzeit präsent ist und ohne Umstände allein durch Aufstehen genutzt werden kann. Die Akzeptanz des integrierten Stehpultes am Bildschirmarbeitsplatz ist hoch, wenn es stabil befestigt ist und direkt am Arbeitsplatz steht. Beispielskizze: Pultaufsatz höheneinstellbar. (Bildquelle: officeplus, Produkt desk optimal)
31 Grundsätze der Gestaltung der Sehbedingungen Blendung auf dem Bildschirm ist zu vermeiden. Der Monitor ist so aufzustellen, dass sich weder Fenster noch Beleuchtungseinrichtungen darin spiegeln. Im Monitorumfeld sind gleichmäßige Helligkeiten zu gewährleisten. Dazu ist der Lichteinfall durch das Fenster mit Hilfe der Vertikallamellen zu regulieren. Helligkeitseinfall zwischen den Lamellen ist besonders ungünstig, weil ständig wechselnde Kontraste provoziert werden. Die Fensterfläche ist nur soweit zu verdecken, dass im Gesichtsfeld gleiche Helligkeit erreicht und der Blick nach Außen weiterhin möglich ist.
32 Beleuchtung Beleuchtungsstärken 300 Lux für Arbeitsplätze in Fensternähe oder als Mindestbeleuchtungsstärke im Raum, 500 Lux für Arbeitsplätze in Büroräumen im Bereich des Bildschirmarbeitsplatzes, mehr als 500 Lux für besondere Aufgaben, wie z.b. bei CAD (computerunterstütztes Konstruieren) bis 750 Lux im Bereich der Arbeitsplatzleuchte zum Lesen zirka 750 Lux in Großraumbüros, wenn der gesamte Raum ausreichend hell ausgeleuchtet werden soll. Ältere Mitarbeiter benötigen eine höhere Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz als jüngere. Dies kann durch getrennt schaltbare Leuchtbänder, Dimmer oder eine zusätzliche Arbeitsplatzleuchte möglich gemacht werden.
33 Beleuchtung Beleuchtung am Arbeitsplatz Richtige Ausrichtung der Bildschirmarbeitsplätze zum Fenster Quelle: BGI 856
34 Arbeiten mit Laptop Für Arbeiten mit Laptops gilt die Bildschirmarbeitsverordnung dann, wenn sie dauerhaft und fest am Arbeitsplatz eingesetzt werden. Der ortsfeste Einsatz von Laptops ist aus ergonomischer Sicht unter mehreren Aspekten als nicht unproblematisch anzusehen. Da der Bildschirm von Laptops nicht frei drehbar ist und die Tastatur nicht auf der Arbeitsfläche frei variabel angeordnet werden kann, ist eine erhöhte Belastung des Sehapparates und eine vermehrte Inanspruchnahme der muskulären Strukturen im Bereich der Halswirbelsäule nicht auszuschließen. Der Einsatz von Laptops als normale Arbeitsgeräte in einem Büro ist nicht zu beanstanden, wenn zusätzlich eine sogenannte "Dockingstation" zum Einsatz kommt. Der Laptop wird in diese Dockingstaion eingeschoben. Sie verfügt über einen gesonderten Monitor, eine gesonderte Tastatur und eine Maus.
35 Raumklima Richtwerte für ein gesundes Raumklima Behaglichkeitsbereich Quelle: BGI 650
36 Richtig lüften Wann Lüften? Eine regelmäßige Belüftung von Räumen ist aus unterschiedlichsten Gründen unabdingbare Voraussetzung für ein gutes Arbeitsklima. Grundsätzlich sollte drei bis viermal täglich mit jeweils 5 bis 15 Minuten Lüften für einen möglichst vollständigen Luftwechsel gesorgt werden: Wie Lüften? Die einfachste Art des Luftaustausches ist das Öffnen der Fenster, wobei ein vollständiger Luftaustausch erreicht werden sollte. Dieser ist am besten durch das sog. Querlüften (Öffnen von gegenüberliegenden Fenstern eines Raumes oder Gebäudeteils) zu erreichen. Ist keine Querlüftung möglich, ist auch eine Stoßlüftung ausreichend. Das heißt, man öffnet die Fenster ganz.
37 Das Fenster längere Zeit gekippt zu halten, genügt nicht. Das nennt sich Kurzschlusslüftung und führt nur dazu, dass Gebäudeteile auskühlen. Als Grundregel für ein wirkungsvolles Lüften gilt: möglichst oft möglichst kurz möglichst kräftig (Querlüftung)
38 Lärm Beurteilungspegel am Arbeitsplatz: Bei überwiegend geistigen Tätigkeiten 55 db(a) Bei allen anderen Bürotätigkeiten 70 db(a) Geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung am Arbeitsplatz sind z.b.: Einsatz lärmarmer Arbeitsmittel räumliche Trennung von Arbeitsplätzen und Lärmquellen schallschluckende Ausführung von Fußboden, Decke, Wänden und Stellwänden schalldämpfende Ausführung von Aufstellflächen und Unterlagen Verwendung von Schallschutzhauben für Bürogeräte Quelle: buero-forum.de
39 db (A) subjektives Empfinden 10 unhörbar 30 sehr leise Geräuschart Atemgeräusch in 30 cm Entfernung Flüstern oder Ticken eines Weckers Gesundheitliche Wirkung sicherer Bereich 40 leise leise Radiomusik mögliche psychische und 50 leise Laserdrucker vegetative Reaktionen 60 laut normale Unterhaltung (2 m) Beginn vegetativer Schäden 70 sehr laut Schreibmaschine, Matrix- oder Typenraddrucker, laute Sprache nervöse Störungen 80 sehr laut Kraftwagen in 7 m Entfernung, starker Straßenverkehr deutliche vegetative Schäden 90 sehr laut Lastwagen in 5 m Distanz gesundheitsgefährdender Bereich, 100 sehr laut Diskothek Beginn von Gehörschäden 110 unerträglich Flugzeugtriebwerk 240 m Entfernung gesundheitsschädigender Bereich 120 unerträglich unerträglich Flugzeugtriebwerk 30 m Entfernung Raketentriebwerk Verletzung des Zentralnervensystems Lähmung und Tod von Organismen
40 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G37 Erstuntersuchung: Vor Aufnahme einer Tätigkeit an Bildschirmarbeitsplätzen Erste Nachuntersuchung und alle weiteren Nachuntersuchungen: Personen bis 40 Jahre: vor Ablauf von 60 Monaten Personen über 40 Jahre: vor Ablauf von 36 Monaten Vorzeitige Nachuntersuchungen: Nach Erkrankungen, die Anlass zu Bedenken gegen die Fortsetzung der Tätigkeit geben Auf Wunsch eines Beschäftigten, der unabhängig vom Ergebnis vorangegangener Untersuchungen einen ursächlichen Zusammenhang zwischen seinen Beschwerden oder seiner Erkrankung und seiner Tätigkeit am Arbeitsplatz vermutet Nach ärztlichem Ermessen in Einzelfällen, z. B. bei befristeten gesundheitlichen Bedenken
41 Arbeitsplatzbezogene Sehhilfen Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn die Untersuchungen ergeben, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind ( 6 Abs. 2 Bildschirmarbeitsverordnung). Vom Arbeitgeber sind dabei folgende Kosten zu übernehmen: Kosten für die Erstuntersuchung und die folgenden Nachuntersuchungen beim ermächtigten Arzt Kosten für die Ergänzungsuntersuchung beim ermächtigten Augenarzt Kosten für eine spezielle Sehhilfe am Bildschirmarbeitsplatz
42 Beschaffung Bildschirmbrillen Frau Berchner, Tel. 4237
43 Kampagne zur Prävention arbeitsbezogener Rückenbelastungen
44 Was kann ich tun? - Allgemeine Empfehlungen 1. Viel bewegen (Treppe statt Fahrstuhl, Fahrrad statt Auto etc.) 2. Dauer-Sitzen vermeiden - häufiger Wechsel Stehen / Sitzen 3. Arbeitsplatzergonomie optimieren 4. Den Oberkörper beim längeren Sitzen abstützen 5. Mit leicht gebeugten Beinen stehen, Gewicht gleichmäßig verteilen 6. Rückengerechten Sport betreiben 7. Gezielte Gymnastik regelmäßig durchführen 8. Stress bewältigen, Entspannung üben
45 Übungsclips:
46 Zum Abschluss Helfen Sie mit, werden Sie ERSTHELFER!
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