Elektronische Masterarbeiten

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1 Elektronische Masterarbeiten Hinweis zum Urheberrecht: Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Nach 53 des Urheberrechtsgesetzes dürfen von geschützten Werken einzelne Vervielfältigungen (z.b. Kopien, Downloads) nur zum privaten, eigenen wissenschaftlichen oder mit Einschränkungen sonstigen eigenen Gebrauch hergestellt werden, d.h. die Vervielfältigungen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Jede weitergehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung der Urheberin/des Urhebers bzw. der Autorin/des Autors. Die Benutzerin/Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich. Sie/Er kann bei Missbrauch haftbar gemacht werden.

2 Rahmenbedingungen und erfolgskritische Faktoren für eine Weiterentwicklung der Informationsverarbeitung in Führungsstäben der Bundespolizeibehörden hin zu einem praxisorientierten Informations- und Wissensmanagement Masterarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Master of Arts im Studiengang Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement an der Deutschen Hochschule der Polizei von Jörg David Meier Master of Arts Master of European Administrative Management Diplom Verwaltungswirt (FH) Erstprüfer: PD Ulrich Seidel (DHPol) Zweitprüfer: PD Uwe Kufner (FH Bund) Münster, 25. Juli 2011

3 Motivation für das Thema und Danksagung Die Informations- und Kommunikationsmenge steigt in nahezu allen Lebensbereichen, auch die Polizei ist davon betroffen. Polizeiliche Lagebewältigung ist im Grunde genommen ein Informationsproblem (Thielmann 2009, S. 13). Dieses Problem tritt verstärkt in den Organisationseinheiten auf, in denen die Aufgaben der Information, Kommunikation und Dokumentation innerhalb der Polizei gebündelt werden, also den Führungsorganen. Zur Bewältigung des Problems wird zunehmend um technische Unterstützung gebeten sowie immer mehr Personal eingesetzt. Dabei erfordert der verstärkte Personaleinsatz oft den Rückgriff auf Mitarbeiter aus anderen Bereichen, die mit der Arbeit in Führungsorganen und speziell der Informationsverarbeitung wenig vertraut sind. Der vermehrte technische Einsatz führt zu häufig wechselnden Systemen, die nicht vollständig die fachlichen Anforderungen erfüllen oder durch Mitarbeiter nicht handhabungssicher bedient werden können. Diese Ansätze erscheinen nicht erfolgsversprechend, sondern teilweise sogar problemverstärkend. Der eigentliche Informationsverarbeitungsprozess ist in der Vorschriftenlage nur unzureichend prozessorientiert detailliert und dienststellenübergreifend standardisiert. Wichtige Begriffe werden im polizeilichen Sprachgebrauch häufig benutzt, obwohl bei genauer Betrachtung Definitionen fehlen, unzureichend sind oder Begriffe nicht klar voneinander abgegrenzt werden. So treten Missverständnisse und Schwächen in einem Kernbereich der Polizei auf, was zum Misslingen eines Einsatzes führen kann. Dieses grundlegende Problem bedarf einer neuen Herangehensweise. Ansätze außerhalb der Polizei scheinen Erfolgspotential zu haben, denn auch Unternehmen kämpfen immer mehr mit der zunehmenden Informationsflut und haben ähnliche (negative) Erfahrungen beim Problemlösungsversuch durch vermehrten und unspezifischen Einsatz von Technik gemacht. Ein unreflektierter Rückgriff auf wissenschaftliche Ansätze im Bereich wirtschaftlich orientierter Unternehmen verbietet sich jedoch, da Wirtschaft und Behörden in ihrer Zielrichtung verschieden sind. Polizei als öffentliche Verwaltung ist nicht gewinnorientiert, sondern auf Effektivität und Exzellenz ihrer Auftragserfüllung bedacht.

4 Insofern war es die Motivation dieser Arbeit, das Problem der unzureichenden Informationsverarbeitung zu identifizieren sowie aufzuzeigen, wie die bisherige Informationsverarbeitung unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse aus unterschiedlichen Wissenschaftsdisziplinen erfolgsversprechend weiterentwickelt werden kann. Die vorliegende Masterarbeit ist als Grundlagenarbeit zu verstehen. Sie definiert wesentliche Begriffe, grenzt sie voneinander ab und zeigt auf Grundlage des Informations- und Wissensmanagements sowie ergänzender Aspekte einen integrativen Managementansatz auf, wie die bisherige Informationsverarbeitung in Führungsorganen der Bundespolizei weiterentwickelt werden kann. Dabei berücksichtigt der vorgeschlagene Ansatz die Chance, über Führungsorgane der Besonderen Aufbauorganisation auch die Allgemeine Aufbauorganisation weiterzuentwickeln ( Keimzellenansatz ). Damit die vorliegende Masterarbeit gelingen konnte, bedanke ich mich an dieser Stelle herzlich bei meinen Gutachtern Ulrich Seidel und Uwe Kufner, bei Uwe Sieber für die Unterstützung, bei meinen Interviewpartnern Christian Schmitz, Robert Marten, Siegfried Kott und Martin Beumer, bei Thomas Rieger für die technische Unterstützung sowie bei Nikolaus Konrad, Uwe Bennink, André Gügel und Thomas Saller für die Korrekturhinweise. Vielen Dank! Hinweise zur vorliegenden veröffentlichten Fassung: Korrekturen nichtinhaltlicher Art der Gutachter wurden (nachträglich) in diese Fassung eingearbeitet. Dieser Abschnitt war nicht Bestandteil der zur Bewertung eingereichten Masterarbeit. Die Anlagen der Masterarbeit können bei Bedarf beim Verfasser angefordert werden. Diese Fassung der Masterarbeit kann über die Bibliothek der Deutschen Hochschule der Polizei in Papierform ausgeliehen sowie elektronisch bezogen werden. Das Urheberrecht liegt ausschließlich und vollständig beim Autor.

5 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Abkürzungsverzeichnis Einleitung Forschungsfrage, Methoden und Vorgehensweise Forschungsfrage und Leitfragen Polizeiwissenschaft(en) als Wissenschaft ohne eigene Methoden Rückgriff auf Methoden der empirischen Sozialforschung Experteninterviews Definition und wissenschaftliche Einordnung Auswahl der Interviewpartner Vorbereitung und Durchführung der Experteninterviews Nachbereitung und Auswertung Datenbankauswertung Führungsstäbe der Bundespolizeibehörden und ihre Aufgaben im Bereich der Information und Kommunikation Definition und Organisation von Führungsorganen der Besonderen Aufbauorganisation Aufgaben der Information und Kommunikation und deren Definition Informationssammelstelle und zentrale Nachrichtenvermittlung Führungsstäbe als Projekte Relevanz von Information, Kommunikation und Dokumentation für die polizeiliche Arbeit Information, Kommunikation und Dokumentation aus polizeilicher Sicht Seite 1

6 4.2 Relevanz für die polizeiliche Arbeit Entwicklung der Informations- und Kommunikationsmenge Der derzeitige Informationsverarbeitungsprozess Anforderungen an den Informationsverarbeitungsprozess Elemente des Informationsverarbeitungsprozesses, seine Abfolge und Probleme Der Informationsverarbeitungsprozess als Teil eines Kommunikationssystems Parallelen zur polizeilichen Auswertung und Analyse Der Informationsverarbeitungsprozess in der Einsatzvor- und - nachbereitung Rolle von Informations- und Kommunikationstechnik Erkenntnisse aus der Auswertung von EPSweb Polizeiliche Optimierungsanforderungen Technik Personal Organisation Daten-, Informations-, Kommunikations- und Wissensmanagement Begriffsdefinition: Daten, Information(en), Wissen, Management Daten Information Wissen Management Datenmanagement Kommunikationsmanagement Seite 2

7 7.4 Informationsmanagement Wissensmanagement Unterschiedliche Grundansätze Wissensmanagement im öffentlichen, nicht gewinnorientierten Bereich Die lernende Organisation Expliziertes implizites Wissen als Basis der lernenden Organisation Baustein-Modell nach Probst, Raub, Romhardt Modell der Wissensspirale nach Nonaka und Takeuchi Münchener Modell nach Reinmann-Rothmeier Modell der Gesellschaft für Wissensmanagement Wissensevaluation nach der HANSE-Methode Unterstützende Informations- und Kommunikationstechnik Wissensmanagement als Bestandteil eines integrierten Managementsystems Prozessmanagement Changemanagement Qualitätsmanagement Integriertes Managementsystem Schlussfolgerungen für die Neuausrichtung von Führungsstäben der Bundespolizeibehörden Ergebniszusammenfassung Beschreibung eines neuen Ansatzes Grundsätze zur Implementierung Rahmenbedingungen und erfolgskritische Faktoren Fazit Literaturverzeichnis Seite 3

8 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Anlagenverzeichnis Seite 4

9 Abkürzungsverzeichnis AAO Allgemeine Aufbauorganisation AK Arbeitskreis Anl. Anlage BAO Besondere Aufbauorganisation BdL Beurteilung der Lage BKA Bundeskriminalamt BMI Bundesministerium des Innern BPOL Bundespolizei BPOL-Behörden Bundespolizeibehörde / Bundespolizeibehörden BPOLAK Bundespolizeiakademie BPOLD Bundespolizeidirektion / Bundespolizeidirektionen BPolG Gesetz über die Bundespolizei, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes v (BGBl. I S. 2507) BPOLP Bundespolizeipräsidium BPolZV Verordnung über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden, zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung v (BGBl. I S. 1750) CM Changemanagement DM Datenmanagement DHPol Deutsche Hochschule der Polizei EN Europäische Norm EPSweb Einsatzprotokollsystem FLD Führungs- und Lagedienst / Führungs- und Lagedienste FüGr Führungsgruppe / Führungsgruppen FüOrg Führungsorgan / Führungsorgane FüSt Führungsstab / Führungsstäbe i.d.r. in der Regel IKT Informations- und Kommunikationstechnik IM Informationsmanagement Seite 5

10 IMK insb. ISa IT Ivp IWM KM LFüSt LZ PAA PDV PEP PF PIKUS PjM PzM QM RefL SB SBL StB StBL stellv. VS WM ZNV Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder insbesondere Informationssammelstelle / Informationssammelstellen Informationstechnik Informationsverarbeitungsprozess Informations- und Wissensmanagement Kommunikationsmanagement Leiter Führungsstab Lagezentrum Polizeiliche Auswertung und Analyse Polizeidienstvorschrift / Polizeidienstvorschriften Planungs- und Entscheidungsprozess Polizeiführer Polizeiliches Informations-, Kommunikations- und Unterstützungssystem Projektmanagement Prozessmanagement Qualitätsmanagement Referatsleiter Sachbereich Sachbereichsleiter Stabsbereich / Stabsbereiche Stabsbereichsleiter stellvertretend / stellvertretender Verschlusssache Wissensmanagement Zentrale Nachrichtenvermittlung Seite 6

11 1 Einleitung Wissen ist Erfolg, eine sprachliche Anpassung der Redewendung Wissen ist Macht, die dem englischen Philosophen und Staatsmann Francis Bacon ( ) zugeschrieben wird. Bacon gilt als Wegbereiter der modernen Wissenschaft, von der er forderte, mit Wissen die Natur zu beherrschen, was damals als Ziel des Fortschritts verstanden wurde. 1 Heute dominieren nicht mehr die klassischen Produktionsfaktoren Arbeit, Boden und Kapital, sondern der neue Produktionsfaktor Wissen. 2 Wissen ist mittlerweile einer der wichtigsten Faktoren für den Geschäftserfolg von Organisationen 3 und gilt als vierte Produktionskraft, die systematisch erschlossen wird. 4 Nach aktuellen Studien der Fraunhofer Gesellschaft hat [ ] der Anteil des neuen Produktionsfaktors Wissen mit zum Teil bereits über 50% Anteil an der Wertschöpfung zugenommen. 5 Dabei hat Wissen einen erheblichen Unterschied und zugleich Vorteil, denn Wissen ist [ ] der einzige Rohstoff, der sich bei intensiver Nutzung vermehrt und verbessert. 6 Hervorgerufen durch einen gesellschaftlichen Strukturwandel von der Industrie- zur Dienstleistungs- bzw. Informations- und Wissensgesellschaft erhält Wissensmanagement (WM) eine überragende Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. 7 Dabei besteht WM nicht nur aus dem Einsatz von IT. Die erfolgreiche und nachhaltige Nutzung des Produktionsfaktors Wissen hängt von vielen weiteren Faktoren ab, nicht nur von Technik. Dieses Grundlagendokument hat zum Ziel, Rahmenbedingungen und erfolgskritische Faktoren zu erarbeiten, um den bisherigen Informationsverarbeitungsprozess (Ivp) in Führungsstäben (FüSt) der Bundespolizeibehörden (BPOL-Behörden) hin zu einem praxisorientierten Informations- und Wissensmanagement (IWM) weiterzuentwickeln. Ein konkretes, sofort in die Praxis umsetzbares Modell muss jedoch Aufgabe einer weiterführenden Arbeit sein zit. nach Hasler Roumois 2010, S. 36 (Originalquelle unbekannt) Binner 2007, S. 15 Mertins 2005, S. 1 Katenkamp 2003, S. 19 Binner 2007, S. 22 Binner 2007, S. 16 Binner 2007, S. 15 Seite 7

12 Der Bereich der FüSt der BPOL-Behörden bietet sich für diese Untersuchung an, da diese Organisationseinheiten in konkreten Einsatzsituationen die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Koordination polizeilicher Maßnahmen aufrechterhalten bzw. wiederherstellen und damit eine der wesentlichen Kernaufgaben von Polizeiarbeit erledigen, nur wenigen starren Regelungen unterliegen, die überwiegend bereits seit Jahrzehnten bestehen und praktiziert werden, auf Basis langjähriger Erfahrung und Übung, jedoch wenig auf wissenschaftlichen Erkenntnissen agieren, überwiegend für einen zeitlich, räumlich und sachlich eingeschränkten Bereich gebildet werden, insbesondere (insb.) von einem optimalen IWM abhängig sind, da Daten, Informationen und Wissen nicht nur die wesentliche Grundlage ihrer Aufgabenwahrnehmung, sondern auch deren Ergebnis sind sowie die gesamte Arbeit als intensive Wissensarbeit eingeordnet werden kann. Darüber hinaus entstehen große Veränderungen oftmals erst nach erfolgreicher Implementierung in kleineren Bereichen in Form einer Versuchs- bzw. Keimzelle. Auf Grund der integrativen Vernetzung von FüSt in die Behörden sowie der grds. vergleichbaren Arbeitsweise eignen sich FüSt optimal für die Prüfung der gewinnbringenden Implementierung von Elementen des IWM. Diese Arbeit untersucht zuerst den wissenschaftlichen Kontext und ihre Einordnung, beschreibt das Vorgehen sowie die wissenschaftlichen Methoden, definiert wesentliche Begrifflichkeiten, klärt die Relevanz von Information, Kommunikation und Dokumentation für die Arbeit in FüSt der BPOL-Behörden, erhebt mögliche Parallelen zu Projekten und Projektmanagement (PjM), analysiert den bisherigen Ivp, Seite 8

13 stellt polizeiliche Optimierungsanforderungen in Bezug auf die Aufgaben der Information und Kommunikation dar, fasst wesentliche Erkenntnisse aus den Wissenschaftsdisziplinen IWM zusammen, zeigt die Notwendigkeit der Einbeziehung weiterer Wissenschaftsdisziplinen in Form eines integrierten Managementsystems auf, stellt abschließend die wesentlichen Erkenntnisse dar und nennt Grundsätze der Implementierung sowie wesentliche Rahmenbedingungen und erfolgskritische Faktoren. Dabei beschränkt sich die Untersuchung auf den Kontext von FüSt im Bundespolizeipräsidium (BPOLP) sowie den regionalen Bundespolizeidirektionen (BPOLD). Seite 9

14 2 Forschungsfrage, Methoden und Vorgehensweise 2.1 Forschungsfrage und Leitfragen Die Forschungsfrage für dieses Untersuchungsvorhaben lautet: Wie können Ansätze des IWM die Informationsverarbeitung in FüSt der BPOL- Behörden prozessorientiert unterstützen bzw. optimieren? Zur Beantwortung dieser Forschungsfrage dienen nachfolgende Leitfragen. Die Leitfragen sind Bindeglied zwischen den theoretischen Vorüberlegungen und den qualitativen Erhebungsmethoden, welche die Informationen benennen, die erhoben werden müssen, um die Forschungsfrage zu beantworten. 8 Leitfrage 1: Zu welchem Zweck werden FüSt eingerichtet, welche Aufgaben haben sie, wie sind sie strukturiert und wie grenzen sie sich von anderen FüOrg und vergleichbaren Einrichtungen ab? Leitfrage 2: Welche Relevanz haben Information, Kommunikation und Dokumentation für die erfolgreiche Arbeit von FüSt? Leitfrage 3: Welche Parallelen gibt es zwischen FüSt und Projekten? Leitfrage 4: Aus welchen Elementen besteht der Ivp und welche Prozessschritte prägen ihn? Leitfrage 5: Wie hat sich das Informations- und Kommunikationsaufkommen und -verhalten entwickelt und welche Auswirkungen hat diese Entwicklung auf die FüSt sowie insb. den Ivp? Leitfrage 6: Welche polizeilichen Anforderungen gibt es, Information und Kommunikation zu optimieren? Leitfrage 7: Welche Schlussfolgerungen lassen sich aus Erkenntnissen des IWM ziehen, um die Wissensarbeit zu optimieren? Leitfrage 8: Wie können Erkenntnisse aus dem Prozessmanagement (PzM) die Implementierung des IWM in FüSt unterstützen? 8 Gläser und Laudel 2010, S Seite 10

15 2.2 Polizeiwissenschaft(en) als Wissenschaft ohne eigene Methoden Dieses Untersuchungsvorhaben bedingt eine Einordnung in das Wissenschaftssystem, um insb. die Anwendung korrekter und anerkannter Untersuchungsmethoden sicherzustellen, da diese Arbeit nicht zum Ziel hat, neue Untersuchungsmethoden zu entwickeln. Inhaltlich ist diese Arbeit polizeiwissenschaftlicher Natur mit interdisziplinärem Charakter, wobei diese Einordnung die Frage aufwirft, ob es sich bei Polizeiwissenschaft(en) um eine eigenständige Wissenschaftsdisziplin mit eigenen Methoden handelt (Singular) oder es sich (nur) um mehrere Wissenschaftsdisziplinen handelt, die sich mit dem Untersuchungsbereich Polizei beschäftigen (Plural). Der Wissenschaftsbegriff an sich ist nicht statisch, sondern selbst Gegenstand von Entwicklung und wissenschaftlicher Untersuchung. Die Frage jedoch, ob es eine anerkannte und eigenständige Polizeiwissenschaft oder Polizeiwissenschaften gibt, ist strittig. 9 Unstrittig hingegen ist, dass es sich bei Polizei und polizeilichem Handeln um einen tauglichen wissenschaftlichen Gegenstandsbereich handelt, da diese unmittelbar bzw. mit Hilfe instrumenteller Mittel erfassbar sind. 10 Fraglich bleibt dennoch, ob eine eigene Wissenschaftsdisziplin auch eigene Methoden voraussetzt, was insb. auch allgemeine 11 und juristische 12 Definitionen unklar lassen. Überwiegend Einigkeit in der Diskussion über den Begriff Polizeiwissenschaft(en) besteht jedoch dahingehend, dass sie sich, sofern sie überhaupt eine Berechtigung als eigenständige Wissenschaftsdisziplin hat, bis heute nicht so entwickelt hat 13 und es ihr an eigenständigen Modellen, Theorien und Methoden fehlt 14. Ordnet man die Polizeiwissenschaft hinsichtlich ihrer Erkenntnisziele und des Untersuchungsgegenstandes ein, ist sie als interdisziplinäre Querschnitts- und Klammerwissenschaft zu charakterisieren, die, bestehend aus einem theoretischen und einem angewandten (praktischen) Teil, ausgehend vom vorherrschenden Dualismus der Geistes- und Naturwissenschaften, den insb. Stock 2000b; Walter; Stock 2000a; Birkenstock et al.; Neidhardt 2006; Feltes 2007; Reichertz 2002 Stock 2000b,S. 107 bspw. Brockhaus Enzyklopädie oder Meyers großes Taschenlexikon bspw. Art. 5 Abs. 3 GG, Pieroth und Schlink 2009, Rn. 670 sowie BVerfG E35, 79/113; 47, 327/367; 90, 1/12 Stock 2000b, 101; Walter, S. 26; Reichertz 2002, Absatz 66 Reichertz 2002, Absatz 69; Stock 2000b Seite 11

16 Geisteswissenschaften, im Speziellen dem System der Gesellschaftswissenschaften zuzuordnen ist Rückgriff auf Methoden der empirischen Sozialforschung Als Methodologie bezeichnet man die Lehre von den Methoden, die Auskunft darüber gibt, wie man den interessierenden Weltausschnitt erforschen kann, das heißt, welche Schritte gegangen werden müssen und wie die Schritte gegangen werden sollten. Deshalb entwickelt jede Wissenschaftsdisziplin ihre eigene Methodologie [ ]. 16 Wird jedoch eine Arbeit in einer Wissenschaftsdisziplin geschrieben, die über keine eigenen Methoden verfügt, ergibt sich ein grundlegendes Problem. Dennoch kann hier auf Grund der zuvor vorgenommenen Zuordnung zu den Gesellschaftswissenschaften auf die Methoden der Gesellschaftsbzw. Sozialwissenschaften zurückgegriffen werden. Die Begriffe Gesellschaftssowie Sozialwissenschaften werden häufig synonym verwendet, wenn gleich noch z.t. feine Unterschiede definiert werden, die aber hier nicht von Relevanz sind. Da das zu untersuchende Gebiet noch relativ unerforscht ist bzw. für Teilbereiche nur wenig Literatur vorhanden ist, nutzt diese Arbeit auch explorativ qualitative 17 und quantitative Methoden. 2.4 Experteninterviews In Anlehnung an Bogner 18 soll durch Experteninterviews technisches Wissen in Form von Fachwissen sowie Prozesswissen als praktisches Erfahrungswissen über bestimmte Ereignisse erhoben werden Definition und wissenschaftliche Einordnung Sozialwissenschaftliche Befragungen sind eine auf einer systematisch gesteuerten Kommunikation zwischen Personen beruhende Erhebungsmethode 19, mit der in gegenseitiger Erwartungshaltung durch verbale Stimuli (Fragen) verbale Reaktionen (Antworten) hervorgerufen werden, die sich auf erlebte sowie erinnerte Stock 2000b, S. 107 Gläser und Laudel 2010, S. 29 vgl. Diekmann 2008, S. 31 ff. Bogner und Menz 2002, S. 43 Häder 2010, S. 187 Seite 12

17 soziale Ereignisse beziehen und somit Meinungen und Bewertungen darstellen. 20 Im Unterschied zu alltäglichen oder professionellen Befragungen grenzt sich dabei die sozialwissenschaftliche Befragung durch die theoriegeleitete Kontrolle der gesamten Befragung sowie eine systematische Zielgerichtetheit ab. 21 Interviewarten in rekonstruierenden Untersuchungen werden anhand Untersuchungsziel/Zweck (Handlungen, Beobachtungen, Wissen), Einzelinterview/Gruppeninterview und Standardisierungsgrad (vollstandardisiert, halbstandardisiert, nichtstandardisiert) sowie Kommunikation (Telefon, Post, persönlich) unterschieden. 22 Teil- und nichtstandardisierte Interviews sind qualitative Interviewformen, die in Leitfadeninterviews, offene Interviews und narrative Interviews unterscheiden werden. 23 Das Experteninterview wird in der Regel (i.d.r.) als leitfadengestütztes nichtstandardisiertes Interview geführt, bei dem der Interviewer einen Leitfaden in Form einer Liste offener Fragen zur Gesprächsgrundlage macht. 24 Beim Experteninterview bildet im Gegensatz zu anderen Befragungsformen nicht die Gesamtperson mit ihren Orientierungen und Einstellungen im Kontext des individuellen oder kollektiven Lebenszusammenhangs den Gegenstand der Analyse, sondern der organisatorische bzw. institutionelle Zusammenhang. 25 Die kontroverse literarische Diskussion 26, ob das Experteninterview als eigenständiges verallgemeinerbares Interviewverfahren angesehen werden kann, kann unberücksichtigt bleiben, da es hier keine zentrale, sondern nur eine randstellende bzw. explorativ-felderschließende ergänzende Funktion einnimmt. 27 Da die bisherigen Abläufe in FüSt der BPOL-Behörden nur wenig erforscht sind, jedoch Regelungen entsprechende Rahmenbedingungen prägen, werden die erforderlichen randstellenden ergänzenden Experteninterviews nichtstandardisiert, leitfadengestützt und telefonisch durchgeführt, um sowohl technisches als auch Prozesswissen zu gewinnen. Die Situation des Befragten sowie dessen Mimik und Gestik sind hierfür unerheblich, weshalb die Befragung telefonisch erfolgen kann Atteslander 2010, S. 109 Atteslander 2010, S. 111 Gläser und Laudel 2010, S Gläser und Laudel 2010, S Gläser und Laudel 2010, S. 111 Meuser und Nagel 2002, S. 72 vgl. Kassner und Wassermann 2002, S. 101 vgl. zur Unterscheidung auch Meuser und Nagel 2002, S. 75 Seite 13

18 2.4.2 Auswahl der Interviewpartner Wesentlich für qualitativ hochwertige Befragungsergebnisse ist eine begründete Expertenauswahl. Bogner und Menz unterscheiden dabei den voluntaristischen, den konstruktivistischen und den wissenssoziologischen Expertenbegriff, wobei der konstruktivistische Expertenbegriff weiter in einen methodisch-relationalen und einen sozial-repräsentativen Ansatz differenziert wird, die in einem unauflöslichem Verweisungszusammenhang zueinander stehen. 28 Dabei muss die Expertenauswahl immer im Kontext des Untersuchungsvorhabens und des konkreten Handlungsfelds des Experten erfolgen. 29 Der Expertenstatus ist somit nicht allgemeingültig, sondern relational und vom Forschungsinteresse abhängig. 30 Der konstruktivistische und wissenssoziologische Experte ist als eine Person zu begreifen, die vermittels des Besitzes bzw. der Zuschreibung besonderer Kompetenzen über einen sozialen Status verfügt bzw. eine Funktion ausübt, die sie in den Stand setzt, ihre Handlungsorientierungen und Situationsdefinitionen auch durchsetzungsfähig zu machen. 31 Dieser Experte muss dabei zugleich eine Gruppe repräsentieren können 32, da er nicht als Person i.s.e. Einzelfalls, sondern als Repräsentant einer Gruppe einbezogen wird. 33 Der Experte muss über handlungsfeldspezifisches, technisches Prozess- und Deutungswissen verfügen, das nicht allein aus systematisiertem, reflexiv zugänglichem Fach- oder Sonderwissen besteht, sondern zu großen Teilen den Charakter von Praxis- oder Handlungswissen aufweist, in das verschiedene und durchaus disparate Handlungsmaximen und individuelle Entscheidungsregeln, kollektive Orientierungen und soziale Deutungsmuster einfließen. 34 Funktionsträger innerhalb eines organisatorischen oder institutionellen Kontextes eigenen sich als Experten, da die damit verknüpften Zuständigkeiten, Aufgaben, Tätigkeiten und die aus diesen gewonnenen exklusiven Erfahrungen und Wissensbestände die Gegenstände des Experteninterviews sind. 35 Zur Auswahl von Interviewpartnern muss man sich zunächst vergegenwärtigen, wer über Bogner und Menz 2002, S Bogner und Menz 2002, S sowie Meuser und Nagel 2002, S. 74 Meuser und Nagel 2002, S. 73 Bogner und Menz 2002, S. 66 Bogner und Menz 2002, S Flick 2007, S. 214 Bogner und Menz 2002, S. 46 Meuser und Nagel 2002, S. 74 Seite 14

19 die für die angestrebte Rekonstruktion notwendigen Informationen verfügt 36 und wer in irgendeiner Weise Verantwortung für den Entwurf, die Implementierung oder die Kontrolle einer Problemlösung trägt bzw. wer über einen privilegierten Zugang zu Informationen über Personengruppen oder Entscheidungsprozesse verfügt. 37 Ausgehend von diesen Vorüberlegungen und Definitionen kommen für dieses Untersuchungsvorhaben als Interviewpartner Personen in Betracht, die für die Arbeit in FüSt der BPOL-Behörden unmittelbar Verantwortung tragen, Rahmenbedingungen für die Aufgabenwahrnehmung schaffen sowie selbst über umfangreiches und möglichst langjähriges Fach- und Erfahrungswissen verfügen. Dies sind nach den Geschäftsverteilungsplänen des BPOLP und der BPOLD sowie der Rahmenanweisung Führungs- und Lagedienst Bundespolizei 38 die mit der Leitung der Führungs- und Lagedienste (FLD) der jeweiligen Behörden betrauten Personen, also der Referatsleiter (RefL) 11 des BPOLP sowie die Sachbereichsleiter (SBL) 11 der BPOLD oder deren Vertreter. Hinsichtlich der BPOLD kann, da wesentliche Grundvoraussetzungen für alle BPOLD einheitlich durch PDV bzw. bundespolizeiweit gültige Rahmenanweisungen vergleichbar sind, auf die Befragung aller SBL 11 oder Vertreter verzichtet werden. Die Befragung von drei Sachbereichsleitern oder Vertretern ist für diese Untersuchung ausreichend repräsentativ. Die Auswahl der BPOLD erfolgt nicht, wie bei quantitativen Untersuchungen üblich, durch eine Stichprobe, sondern anhand dienststellen- und personenbezogener Faktoren. Die konkrete Auswahl ist der Anlage (Anl.) 5 zu entnehmen Vorbereitung und Durchführung der Experteninterviews Aufbauend auf den Ausführungen von Gläser und Laudel 40 wurde vor dem Interview der ausgewählten Experten ein sog. Pre Test des Entwurfs des Interviewleitfadens mit einem vergleichbaren Interviewpartner durchgeführt. Für die Inter Gläser und Laudel 2010, S. 117 Meuser und Nagel 2002, S. 73 BPolP 2008b Interviewt wurden der RefL 11 des BPOLP, der SBL 11 der BPOLD Hannover, der stellvertretende (stellv.) SBL 11 der BPOLD Berlin sowie der stellv. SBL 11 der BPOLD Sankt Augustin. Gläser und Laudel 2010, S. 150 Seite 15

20 views wurden telefonisch Termine mit den ausgewählten Experten vereinbart. Zur Berücksichtigung forschungsethischer Aspekte 41 wurden die Interviewpartner vor Beginn des eigentlichen Interviews über das Forschungsvorhaben und das Interview an sich (Rolle, Ziel, Inhalt, Ablauf) informiert, über die Freiwilligkeit der Teilnahme und die Möglichkeit der Anonymisierung belehrt sowie um Erlaubnis zur befristeten Aufzeichnung des Interviews auf elektronischem Datenträger gebeten Nachbereitung und Auswertung Für die Auswertung ist es erforderlich, die auf Tonband protokollierten Interviews zu transkribieren 42. Da es bei Experteninterviews um gemeinsam geteiltes Wissen geht, kann auf Notationssysteme verzichtet werden. Pausen, Stimmlagen sowie sonstige nonverbale und parasprachliche Elemente werden nicht zum Gegenstand der Interpretation gemacht 43 und bleiben daher bereits bei der Transkription unberücksichtigt. Ebenso kommt es nicht auf den Wortlaut an, weshalb eine zusammenfassende Transkription als ausreichend und hinreichend effizient angesehen werden kann. Zur Sicherstellung der erforderlichen Qualität wurde das Entwurfstranskript den Experten anschließend zur Prüfung und Gegenzeichnung übersandt. Die Auswertung erfolgt auf Grundlage der überarbeiteten endgültigen Fassung. Qualitative Erhebungsmethoden erzeugen Texte, die stärker durch die Untersuchten gesteuert werden, als das bei quantifizierbaren Methoden der Fall ist. Damit entsteht prinzipiell unscharfes Datenmaterial, das schwer interpretierbare, irrelevante und widersprüchliche Informationen enthalten kann 44 und somit qualitativ schwierig auswertbar ist. Das Ziel der Auswertung von Experteninterviews ist, im Vergleich mit den anderen Expertentexten das Überindividuell-Gemeinsame herauszuarbeiten, Aussagen über Repräsentatives, über gemeinsam geteilte Wissensbestände, Relevanzstrukturen, Wirklichkeitskonstruktionen, Interpretationen und Deutungsmuster zu treffen. 45 Die qualitativen Auswertungsmethoden entziehen sich einer einfachen Klassifizierung, wobei man nach forschungsprakti Gläser und Laudel 2010, S Gläser und Laudel 2010, S. 193 siehe auch Schnell et al. 2005, S. 388 sowie Meuser und Nagel 2002, S. 83 Meuser und Nagel 2002, S. 83 Gläser und Laudel 2010, S. 43 Meuser und Nagel 2002, S Seite 16

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