Aktuelle Änderungen im Umsatzsteuerrecht. Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts

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1 Aktuelle Änderungen im Umsatzsteuerrecht Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts

2 Aktuelle Änderungen im Umsatzsteuerrecht

3 I. Gelangensbestätigung (neuer Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen) II. Ausstellung von Gutschriften III. Vorsteuerabzug bei Dauerschuldverhältnissen 3

4 I. Gelangensbestätigung (neuer Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen) 4

5 17a UStDV: (1) Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen hat der Unternehmer durch Belege nachzuweisen, dass er oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet hat. Die Voraussetzung muss sich aus den Belegen eindeutig und leicht nachprüfbar ergeben. 5

6 17a UStDV (Forts.): (2) Als eindeutig und leicht nachprüfbar nach Absatz 1 gilt insbesondere ein Nachweis, der wie folgt geführt wird: 1. durch das Doppel der Rechnung ( 14 und 14a des Gesetzes) 2. durch eine Bestätigung des Abnehmers, dass der Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist (Gelangensbestätigung), die folgende Angaben zu enthalten hat: 6

7 17a UStDV (Forts.): (3) In folgenden Fällen kann der Unternehmer den Nachweis auch durch folgende andere Belege als die in Absatz 2 Nummer 2 genannte Gelangensbestätigung führen: 1. bei der Versendung des Gegenstandes der Lieferung durch den Unternehmer 2. bei der Versendung des Gegenstandes der Lieferung durch den Abnehmer 5. 7

8 Rechtsentwicklung Bis verschiedene Nachweise, Bestätigungen durch Abnehmer oder Beauftragten Seit : Einführung einer sog. Gelangensbestätigung als einzige Nachweisart Ziele: Anpassung an elektronisches Ausfuhrverfahren ATLAS Erleichterung für liefernde Unternehmer Verbesserte Kontrollmöglichkeit der Finanzverwaltung 8

9 BMF-Schreiben vom : Verlängerung bis BMF-Schreiben vom : Verlängerung bis BMF-Schreiben vom : unbefristete Verlängerung bis zum Ergehen einer Neuregelung des 17a UStDV ab : neue Fassung des 17a UStDV tritt in Kraft BMF-Schreiben vom : Übergangsregelung für bis zum ausgeführte Lieferungen BMF-Schreiben ohne Bedeutung vor Finanzgerichten, Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung 9

10 Vergleich alte und neue Gelangensbestätigung ü Angabe des Tages des Erhalts des Gegenstands oder des Endes der Beförderung ü Angabe des Monats ausreichend ü Gelangensbestätigung als alleinige Nachweispflicht ü Alternativnachweise möglich 10

11 Vergleich alte und neue Gelangensbestätigung ü Unterschrift des Abnehmers ü auch Unterschrift eines Beauftragten ü Unterschrift zwingend ü bei elektronischer Übermittlung Unterschrift unter gewissen Voraussetzungen entbehrlich ü ü Sammelbestätigung möglich 11

12 Nachweismöglichkeiten im Überblick Doppel der Rechnung gem. 14, 14a UStG Gelangensbestätigung ( 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV) ODER Alternativnachweis ( 17a Abs. 3 UStDV) 12

13 Nachweismöglichkeiten im Überblick Bei Transport durch Verkäufer bzw. Abnehmer Beförderung Versendung Gelangensbestätigung X X Versendungsbeleg (CMR-Frachtbrief) X Spediteurbescheinigung Versendungsprotokoll (Tracking-and-tracing Protokoll) Sonstiger Nachweis, aus dem sich das Gelangen des Liefergegenstandes in das übrige Gemeinschaftsgebiet nachvollziehbar und glaubhaft ergibt (X) X X (X) Ohne USt-Ausweis USt-ID-Nr. von leistendem Unternehmer UND Leistungsempfänger UND qualifizierte Bestätigungsabfrage Hinweis auf Steuerfreiheit: Steuerfrei gemäß 4 Nr. 1b UStG i.v.m. 6a UStG 13

14 BFH, Urteil vom , Az. XI R 8/11 (Sachverhalt): V K Lieferung von Motoryacht von Deutschland an spanischen Käufer Rechnung wies keine Umsatzsteuer aus und Rechnung enthielt den Zusatz VAT@zero for export, aber keinen ausdrücklichen Hinweis auf das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung oder auf deren Steuerfreiheit 14

15 Der Unternehmer kann die Steuerfreiheit für die innergemeinschaftliche Lieferung nur in Anspruch nehmen, wenn er die nach 6a Abs. 3 UStG i.v.m. 17a ff. UStDV bestehenden Nachweispflichten erfüllt. Trotz derartiger Mängel ist die Lieferung aber steuerfrei, wenn objektiv zweifelsfrei feststeht, dass die Voraussetzungen der Steuerfreiheit erfüllt sind. Ist Letzteres nicht der Fall, kann die Lieferung nur ausnahmsweise aus Vertragsschutzgründen gemäß 6a Abs. 4 UStG von der Steuer frei gestellt werden. 15

16 Mit einem in mehrfacher Hinsicht unvollständigen Belegnachweis kann das Vorliegen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung nicht nachgewiesen werden. Aus einem auf der Rechnung befindlichen Vermerk for export lässt sich nicht ohne Weiteres mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen, dass es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung handelt. BMF-Schreiben: Mit einer Rechnung [ ], die nicht auf die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung hinweist [ ] kann der Belegnachweis [ ] nicht geführt werden. 16

17 Was versteht man unter der Gelangensbestätigung? Bestätigung des Abnehmers gegenüber dem liefernden Unternehmer oder dem mit der Beförderung beauftragten selbständigen Dritten über das tatsächliche Gelangen des Liefergegenstandes in das übrige Gemeinschaftsgebiet 17

18 Welche Angaben muss die Gelangensbestätigung enthalten? Namen und Anschrift des Abnehmers, Menge des Gegenstandes der Lieferung und die handelsübliche Bezeichnung (einschließlich der Fahrzeug-Identifikationsnummer bei Fahrzeugen), Ort (EU-Staat inkl. Stadt/Gemeinde) und Monat des Erhalts des Gegenstandes im übrigen Gemeinschaftsgebiet, bei Abholfällen den Ort und Monat des Endes der Beförderung des Gegenstandes im übrigen Gemeinschaftsgebiet Ausstellungsdatum der Bestätigung, Unterschrift des Abnehmers oder eines vom ihm zur Abnahme Beauftragten 18

19 Wer darf die Gelangensbestätigung erteilen? Grundsätzlich nur der unmittelbare Abnehmer (Vertragspartner) Bei Reihengeschäften auch der vom unmittelbaren Abnehmer abweichende Empfänger der Gegenstände (= Kunde des Abnehmers) 19

20 Wer darf die Gelangensbestätigung unterzeichnen? Gesetzlicher Vertreter des Abnehmers (z.b. Geschäftsführer) Alle zur Vertretung des Abnehmers Berechtigte Alle zur Abnahme des Liefergegenstandes Beauftragte (z. B. Arbeitnehmer des Abnehmers, selbständiger Lagerhalter, andere mit der Warenannahme beauftragte Unternehmer) Reihengeschäft: (letzter) Abnehmer am Ende einer Lieferkette NICHT: der mit der Lieferung beauftragte Spediteur z. B. Firmenstempel! Bei Zweifel an der Vertretungsberechtigung: Nachweispflicht des liefernden Unternehmers! (u.u. entbehrlich bei elektronischer Übermittlung) 20

21 Unterzeichnung der Gelangensbestätigung bei elektronischer Übermittlung Keine Unterschrift erforderlich, sofern erkennbar ist, dass die elektronische Übermittlung im Verfügungsbereich des Abnehmers / Beauftragten begonnen hat keine Zweifel an den Angaben im Header-Abschnitt der zum Abnehmer/Beauftragten Nutzung einer im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung des Liefervertrages bekanntgewordenen -Adresse 21

22 Keine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Form Auch mehrere Dokumente denkbar, aus denen sich insgesamt die erforderlichen Angaben ergeben (z. B. Lieferschein + Bestätigung über Erhalt des Liefergegenstandes) mit Exceltabelle als Anhang aus denen sich die Gegenstände sowie der Erhalt der Gegenstände durch den Abnehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet ergibt 22

23 23

24 Problem: Abholfälle Gelangensbestätigung kann erst nach Transport ausgestellt werden, d. h. Steuerfreiheit der Lieferung bei Abholung der Ware noch nicht sicher! Empfehlung: Vereinbarung einer Verpflichtung des Abnehmers zur Erteilung der Gelangensbestätigung im Kaufvertrag Bis zum Erhalt der Gelangensbestätigung Berechnung des Bruttopreises ohne offenen Steuerausweis mit Hinweis auf Steuerfreiheit der Lieferung - Problem: Durchsetzbarkeit gegenüber Kunden! 24

25 Reihengeschäft A igl? B C Grundfall: Die erste Lieferung ist die steuerbefreite (bewegte) innergemeinschaftliche Lieferung 25

26 Reihengeschäfte BMF-Schreiben (Abschn. 6a.3. Abs. 2 UStAE): 5 Auch ein Einwand des liefernden Unternehmens, dass er im Falle der Beförderung oder Versendung durch den Abnehmer in einem Reihengeschäft keine verlässlichen Nachweise über den Bestimmungsort des Gegenstandes führen könne, weil dieser ihm nur bekannt sein könne, wenn er selbst den Transportauftrag erteilt habe, ist nicht durchgreifend. BMF: keine Ausnahmen für Reihengeschäfte Letzter Abnehmer darf Unterschrift anstelle des unmittelbaren Abnehmers leisten 26

27 Sammelbestätigung BMF-Schreiben (Abschn. 6a 4 Abs. 4 UStAE): 5 Bei dauerhaften Liefervereinbarungen wird es nicht beanstandet, wenn die Gelangensbestätigung für den vereinbarten Leistungszeitraum, maximal für ein Quartal ausgestellt wird. 6 Die Sammelbestätigung nach einem Quartal ist auch bei der Pflicht zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen zulässig. 27

28 Sammelbestätigung BMF-Schreiben (Abschn. 6a 4 Abs. 4 UStAE): 1 Die Gelangensbestätigung kann als Sammelbestätigung ausgestellt werden. 2 In dieser können Umsätze aus bis zu einem Quartal zusammengefasst werden ( 17a Abs. 2 Nr. 2 Sätze 2 und 3 UStDV). 3 Es ist somit nicht erforderlich, die Gelangensbestätigung für jeden einzelnen Liefergegenstand auszustellen. 4 Bei Lieferungen, die mehrere Gegenstände umfassen, oder bei Rechnungen, in denen einem Abnehmer gegenüber über mehrere Lieferungen abgerechnet wird, ist es regelmäßig ausreichend, wenn sich die Gelangensbestätigung auf die jeweilige Gesamtlieferung bzw. auf die Sammelrechnung bezieht. 28

29 Beispiel 1: Sachverhalt: Der deutsche Unternehmer U hat mit einem britischen Unternehmer K eine ständige Geschäftsbeziehung und liefert in den Monaten Juli bis September Waren, über die in insgesamt 150 Rechnungen abgerechnet wird. Sachverhalt: Lösung: K kann in einer einzigen Gelangensbestätigung den Erhalt der Ware unter Bezugnahme auf die jeweiligen Rechnungsnummern bestätigen. Als Zeitpunkt des Warenerhalts kann der jeweilige Monat abgegeben werden. 29

30 Beispiel 2 : Der deutsche Unternehmer U hat an den italienischen Unternehmer K am 10. Januar, 20. Februar und 30. Juni eines Jahres Lieferungen ausgeführt. K kann die Lieferungen des 10. Januar und des 20. Februar in einer Gelangensbestätigung zusammenfassen. Für die Lieferung am 30. Juni muss eine weitere Gelangensbestätigung (oder ein anderer Beleg als die Gelangensbestätigung) ausgestellt werden, weil diese Lieferung außerhalb des ersten Quartals liegt. 30

31 Alternativer Belegnachweis in Versendungsfällen Beförderung Versendung Gelangensbestätigung X X Versendungsbeleg (CMR-Frachtbrief) Spediteurbescheinigung Versendungsprotokoll (Tracking-and-tracing-Protokoll) X X X Sonstiger Nachweis, aus dem sich das Gelangen des Liefergegenstandes in das übrige Gemeinschaftsgebiet nachvollziehbar und glaubhaft ergibt (X) (X) 31

32 Versendungsbeleg Zulässig bei Versendung durch Lieferer oder Abnehmer Hauptanwendungsfall: Handelsrechtlicher Frachtbrief Sammelbestätigung und elektronische Übermittlung möglich ( 17a Abs. 3 S. 3 UStDV) Unterschrift des Auftraggebers des Frachtführers und des Empfängers - CMR-Frachtbrief (Unterschrift in Feld 24 wieder gefordert!) - Bei Seawaybill oder Airwaybill : Unterschrift des Auftraggebers des Frachtführers nicht erforderlich 32

33 Spediteurbescheinigung Zulässig bei Versendung durch Lieferer oder Abnehmer Name und Anschrift des mit der Beförderung beauftragten Unternehmers sowie Ausstellungsdatum, Name und Anschrift des liefernden Unternehmers sowie des Auftraggebers der Versendung, Menge des Gegenstands der Lieferung und dessen handelsübliche Bezeichnung, Empfänger des Gegenstands der Lieferung und Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet, 33

34 Monat, in dem die Beförderung des Gegenstands der Lieferung im übrigen Gemeinschaftsgebiet geendet hat, Versicherung des mit der Beförderung beauftragten Unternehmers, dass die Angaben in dem Beleg aufgrund von Geschäftsunterlagen gemacht wurden, die im Gemeinschaftsgebiet nachprüfbar sind, Unterschrift des mit der Beförderung beauftragten Unternehmers Nicht erforderlich bei elektronischer Übermittlung des Belegs an den liefernden Unternehmer, sofern Beginn der Übermittlung im Verfügungsbereich des mit der Beförderung beauftragten Unternehmers erkennbar ist 34

35 35

36 Versendungsprotokoll (Tracking-and-tracing-Protokolle) Zulässig bei Versendung durch Lieferer oder Abnehmer Schriftliche / elektronische Auftragserteilung Name und Anschrift des Ausstellers des Belegs, Name und Anschrift des Absenders, Name und Anschrift des Empfängers, Handelsübliche Bezeichnung und Menge der beförderten Gegenstände, Tag der Abholung der beförderten Gegenstände bei dem mit der Beförderung beauftragten Unternehmer. Protokoll des mit der Beförderung Beauftragten, das den Transport lückenlos bis zur Ablieferung beim Empfänger nachweist Monat und Ort des Endes der Beförderung im übrigen Gemeinschaftsgebiet 36

37 Vereinfachung für Gegenstände deren Wert 500 nicht übersteigt - schriftliche oder elektronische Auftragserteilung - Nachweis über die Entrichtung der Gegenleistung Vorteile: - keine Unterschrift erforderlich - kein Nachweis der Vertretungsberechtigung Nachteile: - Speicherung bei Transportdienstleister max. 3-6 Monate 37

38 II. Ausstellung von Gutschriften Pflichtangabe Gutschrift gemäß 14 Abs. 4 Nr. 10 UStG 38

39 Begriff Gutschrift Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinne Rechnung, die vom Leistungsempfänger ausgestellt wird versus Kaufmännische Gutschrift Korrektur einer zuvor ergangenen Rechnung Abrechnungsdokumente über Gutschriften im umsatzsteuerlichen Sinne müssen seit dem die Angabe Gutschrift tragen! 39

40 Bezeichnung einer kaufmännischen Gutschrift als Gutschrift Problem: Finanzamt könnte unterstellen, dass der Gutschriftaussteller über eine Leistung des Gutschriftempfängers abrechnen wollte Tatsächlich: bloße Umsatzkorrektur Folge: Gutschriftempfänger könnte gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer- Betrag nach 14c UStG schulden (Stellungnahme von der Finanzverwaltung erfolgt am 25. Oktober 2013) Die im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichneten Stornierung oder Korrektur der Rechnung als Gutschrift führt allein nicht zur Anwendung des 14c UStG. Bezeichnung von kaufmännischen Gutschriften nicht als Gutschrift, sondern als Rechnungskorrektur oder Stornorechnung ist nicht mehr zwingend erforderlich 40

41 BEISPIEL: Aufgrund hoher Bestellmengen im abgelaufenen Jahr gewährt A seinem Kunden B einen Bonus in Höhe von 100. A rechnet wie folgt ab: Gutschrift Bonus 100 zzgl. USt 19 = Erstattungsbetrag 119 Hier: Umsatzkorrektur, KEINE Leistung von B an A, über die A nun im Gutschriftsverfahren abrechnet Steuerliche Folgen für B: 1. Minderung VoSt-Abzug in Höhe von B schuldet zusätzlich die Umsatzsteuer in Höhe von 19 nach 14c UStG 41

42 III. Vorsteuerabzug bei Dauerschuldverhältnissen 42

43 Voraussetzung des Vorsteuerabzuges Schriftlicher (Miet-)Vertrag muss alle vom Gesetz erforderlichen Angaben einer Rechnung ( 14 Abs. 4 UStG) enthalten, insbesondere St-Nr./USt-ID-Nr. des leistenden Unternehmers fortlaufende Rechnungsnummer Zeitpunkt der sonstigen Leistung Entgelt, Steuersatz & Steuerbetrag Bei Fehlen von Angaben: Ausstellung einer ordnungsgemäßen Dauerrechnung Bei der Überweisung/Einzug ist im Verwendungszweck zwingend ein Bezug zu Mietvertrag/Dauerrechnung sowie der jeweilige Leistungszeitraum anzugeben! z. B. Mietvertrag Nr. MV , August

44 44

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