Mindestlohngesetz (MiLoG) Vertriebliche Ansprache. Stand: August 2015
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- Manfred Hausler
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1 Mindestlohngesetz (MiLoG) Vertriebliche Ansprache Stand: August 2015
2 MINDESTLOHNGESETZ (MILOG) Ein Gesetz mit Folgen Das MiLoG hat in den Medien für Furore gesorgt. Seit dem 1. Januar 2015 ist der Mindestlohn in Deutschland nun gesetzlich geregelt. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Mindestlohns in Höhe von 8,50 EUR (brutto) je Zeitstunde in allen Branchen und unabhängig von der Staatsangehörigkeit, wenn er in Deutschland arbeitet. Was für die Arbeitnehmer einfach ist, macht es für die Arbeitgeber kompliziert. Sie sind verpflichtet, die zahlreichen MiLoG- Anforderungen zu erfüllen. Da noch keine gesicherte Rechtsprechung vorliegt, gehen Verstöße gegen das MiLoG mit einem hohen unternehmerischen Risiko einher. Mindestlohngesetz - Vertriebliche Ansprache August
3 ANFORDERUNGEN Was müssen Unternehmer seit dem 01. Januar 2015 beachten? Arbeitgeber EUR 8,50 Mindestlohn* Arbeitnehmer Detaillierte Arbeitszeiterfassung Umfangreiche Dokumentationspflicht Eindeutige Abgrenzung von Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Wartezeiten, Bereitschaftszeiten Sorgfältige Führung der Arbeitszeitkonten Keine Zahlung von Pauschallöhnen unterhalb des Mindestlohns dies gilt auch für Mini-Jobber (EUR 450-Job) und Teilzeitkräfte * Sofern tarifvertraglich nichts anderes geregelt ist. Mindestlohngesetz - Vertriebliche Ansprache August
4 RECHTLICHE FOLGEN FÜR DEN ARBEITGEBER Verstöße sind kein Kavaliersdelikt! Arbeitgeber Verstoß gegen MiLoG Arbeitnehmer Z LL Gefahren: Lohnnachforderungen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren mit bis zu EUR Geldbuße Verwaltungsverfahren wegen des Ausschlusses von der Vergabe von öffentlichen Aufträgen oder dem Entzug der Gewerbeerlaubnis Nachforderungen der Sozialkassen z.b. im Baubereich oder auch Gewerbeaufsichtsämter Mindestlohngesetz - Vertriebliche Ansprache August
5 RECHTLICHE FOLGEN FÜR DEN AUFTRAGGEBER Der Unternehmer als Auftraggeber haftet für alle in der Lieferkette Auftraggeber Auftragnehmer Sub-Unternehmer I Sub-Unternehmer II Gefahren: Der Auftraggeber haftet gegenüber den Arbeitnehmern aller von ihm beauftragten Auftragnehmer und deren Subunternehmer für die Zahlung des Mindestlohns Im Rahmen der Mithaftung besteht auch hier die Gefahr von Straf- und Owiverfahren oder Entzug von Vergabeverfahren Verstoß gegen MiLoG Arbeitnehmer Mindestlohngesetz - Vertriebliche Ansprache August
6 RECHTLICHE FOLGEN FÜR DEN AUFTRAGGEBER Zahlt z.b. Sub-Unternehmer II seinem Arbeitnehmer keinen Mindestlohn, kann er diesen direkt vom Auftraggeber fordern! Auftraggeber Auftragnehmer Sub-Unternehmer I Sub-Unternehmer II Forderung: Nettolohnausgleich (Verjährung 3 Kalenderjahre) Wahlrecht wer in Anspruch genommen wird Verstoß gegen MiLoG Arbeitnehmer Mindestlohngesetz - Vertriebliche Ansprache August
7 UNSERE LÖSUNG Zunächst Versuch der Abwehr des Anspruchs über die R+V-Rechtsschutzversicherung (RS) Achtung Der Auftraggeber sollte nur bei einer titulierten Forderung zahlen! RS Abgabe an RS Auftraggeber Sub-Unternehmer II Verstoß gegen MiLoG Forderung: Nettolohnausgleich Arbeitnehmer Mindestlohngesetz - Vertriebliche Ansprache August
8 UNSERE LÖSUNG Überleitung zur WKV oder VSP Achtung Die Leistung aus der WKV oder der VSP erfordert eine titulierte Forderung! WKV oder VSP Abgabe zur Regulierung Abwehrversuch über RS nicht erfolgreich Auftraggeber zahlt aufgrund rechtskräftigem Titel Lohndifferenz an Arbeitnehmer Meldung des Schadens bei R+V WKV bzw. VSP Auftraggeber Forderung: Nettolohnausgleich Sub-Unternehmer II Verstoß gegen MiLoG Arbeitnehmer Mindestlohngesetz - Vertriebliche Ansprache August
9 MINDESTLOHNGESETZ (MILOG) Erfolgsbranchen Handwerk Landwirtschaft Mindestlohngesetz - Vertriebliche Ansprache August
10 BEISPIELE FÜR AUSFÄLLE UND STRAFEN Typische Schadenfälle VSP/WKV Schadenbeispiel 1 Unser VN ist ein Spediteur. Der Mindestlohn beträgt in Deutschland 8,50 EUR, gezahlt werden an einen LKW-Fahrer aus Polen durch einen Subunternehmer für Fahrten in Deutschland tatsächlich 2,31 EUR. Nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben ergibt sich ein Nettodifferenzlohn von ca. 5 EUR pro Stunde. Für einen Tag, bei 8 Stunden Arbeitszeit beträgt der Anspruch 40 EUR, bei einem Monat 800 EUR, bei einem Jahr EUR. (Ausgehend von ca. 250 Arbeitstagen im Jahr für einen deutschen Arbeitnehmer.) Mindestlohngesetz - Vertriebliche Ansprache August
11 BEISPIELE FÜR AUSFÄLLE UND STRAFEN Typische Schadenfälle VSP/WKV Schadenbeispiel 2 Unser VN ist ein Bauunternehmer. Der Mindestlohn beträgt in Deutschland 8,50 EUR, gezahlt werden an einen in Deutschland tätigen Bauarbeiter aus Rumänien durch einen Subunternehmer, der Arbeiten auf einer Baustelle in Deutschland durchführen lässt, tatsächlich 1,14 EUR. Nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben ergibt sich ein Nettodifferenzlohn von ca. 6,00 EUR pro Stunde. Für einen Tag, bei 8 Stunden Arbeitszeit beträgt der Anspruch 48 EUR, bei einem Monat 960 EUR, bei einem Jahr EUR. (Ausgehend von ca. 250 Arbeitstagen im Jahr für einen deutschen Arbeitnehmer). Forderung des Differenzlohns Auftraggeber Hersteller (Bauunternehmen) Zulieferer (XY-GmbH) Arbeitnehmer Spezialanfertigung Werkvertrag Mindestlohngesetz - Vertriebliche Ansprache August
12 BEISPIELE FÜR AUSFÄLLE UND STRAFEN Welche Ansprüche können hier entstehen? Lohn-Nachforderungen eigener Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer eines Subunternehmens: Geltendmachung der Differenz zum Mindestlohn für max. 3 Kalenderjahre (Verjährung) Beispiel: Der Mindestlohn beträgt 8,50 EUR brutto, gezahlt werden tatsächlich 6,50 EUR brutto. Daraus ergibt sich bei einer 40-Stunden Woche und 52 Wochen im Jahr ein Netto- Differenzlohnanspruch von 2.455,10 EUR (4.160,00 EUR brutto) = 7.365,30 EUR netto für 3 Jahre. Bei ausländischen Arbeitnehmern ist der Differenzlohnanspruch deutlich höher z.b. Mindestlohn in Bulgarien 1,04 EUR brutto, analog Beispiel ,64 EUR netto (15.517,00 brutto) jährlich = ,91 EUR netto für 3 Jahre. Nachforderung der Sozialkassen im Baubereich, da auch eine Haftung für Beiträge an tarifvertragliche Einrichtungen besteht Mindestlohngesetz - Vertriebliche Ansprache August
13 BEISPIELE FÜR AUSFÄLLE UND STRAFEN GESETZLICHER MINDESTLOHN Zoll will Verstöße von Beginn an konsequent ahnden Die Gewerkschaften sorgen sich um die Einhaltung des seit Jahresbeginn geltenden Mindestlohns, der Zoll im Norden wähnt sich indes gut gerüstet. Die Unternehmen müssten jederzeit mit Kontrollen rechnen. Im Jahr 2013 überprüften die Zöllner beim Kampf gegen Schwarzarbeit fast Betriebe im Norden, das sind die Hauptzollämter Bremen, Hamburg-Stadt und Hamburg-Hafen, Itzehoe, Kiel, Oldenburg und Strahlsund. Sie befragten mehr als Menschen und ermittelten eine Schadensumme von 76,7 Millionen Euro. Es wurden Strafverfahren eingeleitet, 115 Jahre Haft verhängt und Geldstrafen in Höhe von 2,15 Millionen Euro ausgesprochen. Mindestlohngesetz - Vertriebliche Ansprache August
14 BEISPIELE FÜR AUSFÄLLE UND STRAFEN Nachzahlungen lassen sich nur durch einen erheblichen Mehrumsatz ausgleichen 1 : 25 z.b. bei 4 % Nachzahlungen in EUR Notwendiger Mehrumsatz in EUR bei einer Umsatzrendite vor Steuern in Prozent 2 % 4 % 6 % Mindestlohngesetz - Vertriebliche Ansprache August
15 ABSICHERUNGSMÖGLICHKEITEN Für jeden Bedarf eine Lösung Versicherungsgegenstand Zielgruppe Versicherungsnehmer Versicherungssumme RS Rechtsverfolgungskosten Alle Unternehmen Auftragund/oder Arbeitgeber i.d.r. 1 Mio. EUR WKV500 + Klausel Ersatz der gezahlten Lohndifferenzansprüche aus dem MiLoG Unternehmen, die Nachunternehmen beauftragen, Haupt- Bedarf = Absicherung von Ansprüchen nach MiLoG WKV ProfiPolice plus + Klausel Ersatz der gezahlten Lohndifferenzansprüch e aus dem MiLoG Unternehmen, die Nachunternehmen beauftragen + umfassender Bedarf an Ersatz von Forderungsausfällen VSP + Klausel Ersatz der gezahlten Lohndifferenzansprüche aus dem MiLoG Unternehmen, die Nachunternehmen beauftragen, Absicherung von MiLoG und den Bedarf auch auf die Absicherung gegen Schäden aus kriminellen Handlungen KTV Regressansprüche des Auftraggebers aus dem MiLoG (Auftraggeber = Bürgschaftsgläubiger) Unternehmen, die als Nachunternehmen beauftragt werden Auftraggeber Auftraggeber Auftraggeber Auftragnehmer (Nachunternehmer, Subunternehmer) 25 TEUR 1 Mio. EUR 25 TEUR 1 Mio. EUR 25 TEUR - 2,5 Mio. EUR Beantragte Bürgschaftssumme ausl. AN Ja Ja Ja Ja Nein Identische Deckung/identischer Preis ABER: VSP ermöglicht Deckungssummen über 1 Mio. EUR Mindestlohngesetz - Vertriebliche Ansprache August
16 ABSICHERUNGSMÖGLICHKEITEN Für jeden Bedarf eine Lösung Kunde ist Auftraggeber und benötigt MiLoG-Absicherung aber keine WKV Kunde ist Auftragnehmer und benötigt für Auftraggeber die Absicherung, dass er MiLoG zahlt RS WKV ProfiPolice + Klausel WKV500 + Klausel VSP + Klausel KTV Kunde will sich für Rechtsstreitigkeiten zur Klärung von Ansprüchen aus dem MiLoG absichern Kunde arbeitet ausschließlich als Sub ohne Aufträge weiter zu vergeben Kunde gibt alle Aufträge an Sub s weiter ACHTUNG: MiLoG Forderung ist keine Bestrittene Forderung im Sinne der WKV Kunde bearbeitet Aufträge im Rahmen einer Lieferkette (als Sub und AG) Mindestlohngesetz - Vertriebliche Ansprache August
17 HAFTUNG Wann haftet der Auftraggeber im Sinne des MiLoG für das Subunternehmen mit? Hinweis Zum MiLoG gibt es derzeit noch keine gefestigte Rechtsprechung zu der Frage, wann eine Auftraggeberhaftung vorliegt Sicher ist: Nimmt ein Unternehmer einen Auftrag an und beauftragt dann wieder mit der Ausführung einen Dritten/Subunternehmer z.b. wegen Kapazitätsengpässen, dann greift das MiLoG Bsp.: Transportunternehmer nimmt Auftrag an und lässt die Ware von einem Subunternehmen ausfahren Maler beauftragt einen Handwerkskollegen mit den Malerarbeiten, da die Hälfte der Belegschaft erkrankt ist und er selbst Auftrag nicht erfüllen kann Noch ungeklärt ist: Unternehmer beauftragt ein anderes Unternehmen, hat aber selbst keinen Auftrag angenommen, sondern hat ein eigenes Anliegen Bsp.: Beauftragung einer Reinigungsfirma, eines Sicherheitsunternehmens oder eines Installationsbetriebs, Baubetriebs für das firmeneigene Gebäude Mindestlohngesetz - Vertriebliche Ansprache August
18 MILOG IN DER RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG Der MiLoG-Rechtsschutz deckt unter anderem die Rechtsverfolgungskosten für folgende Gefahren Gefahr Über folgende feste Bestandteile aus dem MiLoG-RS abgesichert Besonderheit Lohnnachforderung Arbeits-RS Sowohl Forderungen eigener Mitarbeiter als auch von Mitarbeitern von Subunternehmen Straf- und Bußgeldverfahren Spezial-Straf-RS Übernahme von angemessenen Kosten eines Rechtsanwalts über gesetzliche Gebühren hinaus Lizenzentzug Verwaltungs-RS Gerichtlich und außergerichtlich Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge Ansprüche von Auftraggebern, wenn VN Auftragnehmer Mehr siehe Back-up RS in Vergabeverfahren Vertrags-RS Bis 10 Tsd. EUR Sublimit je RS-Fall Bis 500 EUR für die anwaltliche Tätigkeit werden übernommen Mindestlohngesetz - Vertriebliche Ansprache August
19 Mindestlohngesetz - Vertriebliche Ansprache August
20 PRODUKTANGEBOT FÜR RISIKEN AUS MILOG Beitragsstruktur in der Rechtsschutzversicherung Der Beitrag bemisst sich am Gesamtumsatz des Unternehmens, nicht wie sonst üblich an der Anzahl der Mitarbeiter Um dem versicherungstechnischen Risiko gerecht zu werden, gibt es drei Tarifstufen Umsatz: Tarifgruppe A z.b. Logistik, Bau, Landwirtschaft... Jahresnettobeitrag (1 Jahr LFZ) * Tarifgruppe B z.b. Handwerk, Hotel- und Gaststätten, Pflegedienst Tarifgruppe C z.b. Einzel- und Großhandel, Arzt- und Heilberufe, 0,5 Mio. 288 EUR 202 EUR 144 EUR 1 Mio. 402 EUR 282 EUR 201 EUR 3 Mio. 654 EUR 458 EUR 327 EUR 5 Mio EUR 722 EUR 516 EUR 10 Mio EUR EUR 744 EUR Anfragepflichtige Betriebe: Gebäudereinigung, Bewachungs-/Sicherheitsunternehmen, Schlachthof-/haus, Bauträger, Generalunternehmer, Vereine Nicht zeichenbar: Taxiunternehmen, Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeitsfirmen, Personalvermittlung *Hinweise zu Rabatten entnehmen Sie bitte den Produktinformationen im Intranet. Mindestlohngesetz - Vertriebliche Ansprache August
21 PRODUKTANGEBOT FÜR RISIKEN AUS MILOG Ergänzung zu übrigen Rechtsschutz-Deckungen Bereich Versicherungsfall Über MiLoG-RS versichert? Über Firmenkombi versichert? Arbeitsrecht VN ist Arbeitgeber Sein Arbeitnehmer fordert Mindestlohn VN ist Auftraggeber Arbeitnehmer des Subuntern. fordert MiLo weg. Bürgenhaftung Straf/-Owi-Recht VN als Arbeitgeber betroffen wegen Straftat oder OWI (SSR) VN wegen Beihilfe zur Straftat des Subunternehmers (SSR) InkassoPLUS VN fordert von Subunternehmen Mindestlohn im Regressverfahren über VC (InkassoPLUS) (InkassoPLUS) Verwaltungsrecht Entzug von öffentlichen Aufträgen wegen Verstoßes gegen MindestlohnG ( 19 MiLoG) Entzug der Gewerbeerlaubnis bzw. Konzession Sozialrecht VN ist Arbeitgeber und soll Sozialabgaben an die einzelnen Sozialversicherungsträger nachzahlen Kollektives Arbeitsrecht VN soll als Arbeitgeber Abgaben an die Sozialkasse nachzahlen VN ist Auftraggeber, Sozialkasse fordert Nachzahlung der Abgaben im Rahmen der Bürgenhaftung (LeistungspaketPLUS) Vertrags-RS (bis 500 EUR) VN als Auftragnehmer oder Subunternehmer, wenn ein anderes Unternehmen ihn gesamtschuldnerisch in Anspruch nimmt Mindestlohngesetz - Vertriebliche Ansprache August
22 PRODUKTANGEBOT FÜR RISIKEN AUS MILOG Beitragsstruktur in der R+V-ProfiPolice WKV plus Fassung 07/2007 und 07/2011 Fester Beitrag beim Kauf einer festen Versicherungssumme, die gleichzeitig die Jahreshöchstentschädigung darstellt Wählbare Versicherungssumme Versicherungssumme empfohlen bei Umsatz bis Jahresnettobeitrag für die Zusatzdeckung EUR 500 TEUR 275 EUR EUR TEUR 440 EUR EUR TEUR 880 EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR EUR Mindestlohngesetz - Vertriebliche Ansprache August
23 PRODUKTANGEBOT FÜR RISIKEN AUS MILOG Auszug aus der Klausel R+V-ProfiPolice WKV plus (Stand ) Im Rahmen der bestehenden R+V-ProfiPolice WKV plus wird der Versicherungsnehmer (Sie) gegen zivilrechtliche Haftungsansprüche, die sich aus dem deutschen Mindestlohngesetz (MiLoG) ergeben können, abgesichert. Was ist versichert? R+V ersetzt Ihnen Forderungen gegen Ihren unmittelbaren Auftragnehmer bzw. den von Ihnen beauftragten Nachunternehmer (Vertragspartner), die aus Ihrer Haftung als Auftraggeber nach dem deutschen Mindestlohngesetz (MiLoG), dort aus 13 MiLoG, entstanden sind und ein Ausgleich dieser Forderungen durch Ihren Vertragspartner aufgrund des eingetretenen Versicherungsfalls unterblieben ist. Diese Forderungen wurden durch einen gegen Sie gerichteten, rechtskräftigen Titel (Urteil, gerichtlicher Vergleich) auf Zahlung des Differenzlohns/von Sozialkassenbeiträgen festgestellt und von Ihnen aufgrund dessen An den klagenden Arbeitnehmer/die klagende Sozialkasse, oder An Ihren Auftraggeber, der einen titulierten und berechtigten Anspruch Ihnen gegenüber geltend macht, gezahlt Die Forderungen gegen Ihren Vertragspartner sind frei von Gegenrechten Was ist nicht versichert? Sozialversicherungsbeiträge (z.b. Krankenkassen-, Rentenversicherungs- oder Pflegeversicherungsbeiträge) Steuern oder Bußgelder. Mindestlohngesetz - Vertriebliche Ansprache August
24 PRODUKTANGEBOT FÜR RISIKEN AUS MILOG Beitragsstruktur in der R+V-ProfiPolice WKV 500 Fester Beitrag beim Kauf einer festen Versicherungssumme, die gleichzeitig die Jahreshöchstentschädigung darstellt Wählbare Versicherungssumme Versicherungssumme empfohlen bei Umsatz bis Jahresnettobeitrag gesamt EUR 500 TEUR 687,50 EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR EUR Mindestlohngesetz - Vertriebliche Ansprache August
25 PRODUKTANGEBOT FÜR RISIKEN AUS MILOG Auszug aus der Klausel R+V ProfiPolice WKV 500 (Stand ) Im Rahmen der bestehenden R+V-ProfiPolice WKV 500 wird der Versicherungsnehmer (Sie) gegen zivilrechtliche Haftungsansprüche, die sich aus dem deutschen Mindestlohngesetz (MiLoG) ergeben können, abgesichert. Was ist versichert? R+V ersetzt Ihnen Forderungen gegen Ihren unmittelbaren Auftragnehmer bzw. den von Ihnen beauftragten Nachunternehmer (Vertragspartner), die aus Ihrer Haftung als Auftraggeber nach dem deutschen Mindestlohngesetz (MiLoG), dort aus 13 MiLoG, entstanden sind und ein Ausgleich dieser Forderungen durch Ihren Vertragspartner aufgrund des eingetretenen Versicherungsfalls unterblieben ist. Diese Forderungen wurden durch einen gegen Sie gerichteten, rechtskräftigen Titel (Urteil, gerichtlicher Vergleich) auf Zahlung des Differenzlohns/von Sozialkassenbeiträgen festgestellt und von Ihnen aufgrund dessen An den klagenden Arbeitnehmer/die klagende Sozialkasse, oder An Ihren Auftraggeber, der einen titulierten und berechtigten Anspruch Ihnen gegenüber geltend macht, gezahlt Die Forderungen gegen Ihren Vertragspartner sind frei von Gegenrechten Was ist nicht versichert? Sozialversicherungsbeiträge (z.b. Krankenkassen-, Rentenversicherungs- oder Pflegeversicherungsbeiträge) Steuern oder Bußgelder. Mindestlohngesetz - Vertriebliche Ansprache August
26 PRODUKTANGEBOT FÜR RISIKEN AUS MILOG Beitragsstruktur in der R+V-VermögensschutzPolice (VSP) Anfragepflichtige Zusatzdeckung zur R+V-VermögensschutzPolice (VSP) Versicherungssumme zwischen EUR und EUR wählbar Wählbare Versicherungssumme Jahresnettobeitrag EUR 275 EUR EUR 440 EUR EUR 880 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Mindestlohngesetz - Vertriebliche Ansprache August
27 PRODUKTANGEBOT FÜR RISIKEN AUS MILOG Auszug aus der Klausel R+V VermögensschutzPolice (Stand ) Ergänzend zu 1 AVB VermögensschutzPolice Fassung 01/2013 (AVB) ersetzt R+V dem Versicherungsnehmer auch Schäden an dessen Vermögen, wenn der Versicherungsnehmer gem. 13 Mindestlohngesetz (MiLoG) i.v.m. 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in seiner Eigenschaft als Auftraggeber für den Differenzbetrag (Differenzlohn) zwischen tatsächlichem Entgelt und dem Mindestentgelt sowie auf Zahlung von Sozialkassenbeiträgen haftet. Der Versicherungsschutz nach Absatz 1 umfasst den Ersatz von berechtigten Forderungen nach Absatz 1 Der Arbeitnehmer in der Nachunternehmerkette, Der Auftraggeber des Versicherungsnehmers sowie Der Sozialkassen gegen den Versicherungsnehmer. Die Entschädigungsleistung ist auf die vereinbarte Versicherungssumme beschränkt, höchstens jedoch auf EUR (pro Versicherungsfall und Versicherungsjahr). Der Selbstbehalt beträgt für jeden versicherten Schadenfall 10% der vereinbarten Versicherungssumme. Mindestlohngesetz - Vertriebliche Ansprache August
28 PRODUKTANGEBOT FÜR RISIKEN AUS MILOG Bürgschaft zur Absicherung von Forderungen aus Mindestlohngesetz Bürgschaften zur Absicherung von Forderungen nach 13 Mindestlohngesetz (MiLoG) zur Verfügung. Die Bürgschaft sichert den Regressanspruch des Auftraggebers gegenüber seinem Auftragnehmer ab, falls er von einem Arbeitnehmer auf Zahlung des Mindestlohns nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns in Anspruch genommen wird. Wählen Sie über RUVIS-PC die Avalart zur Absicherung von Forderungen gem. 14 Arbeitnehmerentsendegesetz aus. Vermerken Sie im Feld Antragsergänzung, dass die Avalart zur Absicherung von Forderungen gem. Mindestlohngesetz gewählt wurde. Die Kondition richtet sich nach dem individuellen Avalsatz Mindestlohngesetz - Vertriebliche Ansprache August
29 Mindestlohngesetz - Vertriebliche Ansprache August
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