G H S das Globally Harmonized System
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- Etta Huber
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1 G H S das Globally Harmonized System Dr. Marko Sušnik Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E marko.susnik@wko.at T + 43 (0) Globally Harmonized System GHS - Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals Global: Weltweite Implementierung Harmonisiert: überall gleiche Bedingungen Transportrecht Stoffrecht (Inverkehrbringen & Verwendung) Arbeitnehmerschutz System: systematische Vorgangsweise zur Einstufung und Gefahrenkommunikation 1
2 1992: Rio de Janeiro UN-Konferenz zu Umwelt und Entwicklung (UNCED) Agenda 21, Kapitel 19, Programme Area B Absatz 26: Globally harmonized hazard classification and labelling systems are not yet available to promote the safe use of chemicals, inter alia, at the workplace or in the home. Classification of chemicals can be made for different purposes and is a particularly important tool in establishing labelling systems. There is a need to develop harmonized hazard classification and labelling systems, building on ongoing work. Situation Mitte der 90er Jahre ähnliche Gesetze & Regelungen für E&K teilweise Überschneidungen beträchtliche Unterschiede fortlaufende Änderungen und Entwicklungen länderweise neue Elemente E&K wird weltweit immer komplexer 2
3 Festsubstanz akute oraler Toxizität (Kat. 3) mit LD 50 ~ 260mg/kg EU US CAN Australia India Japan Malaysia Thailand New Zealand China Korea Schädlich Toxisch Toxisch Schädlich Nicht-toxisch Toxisch Schädlich Schädlich Gefährlich Ungefährlich Toxisch GHS Danger Caffeine ECOSOC United Nations Economical & Social Council UN SCE TDG United Nations Sub-Committee of Experts on the Transport of Dangerous Goods UN UN CE CE TDG/GHS United Nations Committee of Experts on the Transport of Dangerous Goods and the Globally Harmonized System of Classification & Labelling of Chemicals UN SCE GHS United Nations Sub-Committee of Experts on the Globally Harmonized System of Classification & Labelling of Chemicals strategisch technisch 3
4 2002: Johannesburg Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung (WSSD) 22 (c) Encourage countries to implement the new globally Harmonized system for the classification and labelling of chemicals as soon as possible with a view to having the system fully operational by : Annahme von GHS im UN ECO SOC purple book 2005: 1 revidierte Fassung von GHS 2007: Änderung der revidierten Fassung 2009,
5 Zieldatum der Implementierung GHS nicht bindende internationale Empfehlung ABER!!! WTO Sichtweise (1999): GHS ist bzw. wird ein internationaler Standard für den Handel Nichteinhaltung von GHS ist technisches Handelshemmnis 5
6 Geltungsbereich Harmonisierte Kriterien für die Einstufung von Stoffen und Gemischen nach physikalischen, Gesundheits- und Umweltgefahren Harmonisierte Gefahrenkommunikation (inklusive Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblatt) Berücksichtigung aller gefährlichen Chemikalien Adressaten von GHS Konsumenten Arbeitnehmer (inklusive Transport) Einsatzkräfte Anwendungsbereich Harmonisierung der Anwendung ( ) The GHS will allow the hazard communication elements of the existing systems to converge. Competent authorities will decide how to apply the various elements of the GHS based on the needs of the competent authority and the target audience. Anwendung für Transport Arbeitnehmerschutz Inverkehrbringen und Konsumentenschutz } Verwendung 6
7 Einstufung Einstufung von Stoffen und Gemischen auf Basis einer Selbsteinstufung (1.3) Identifikation von relevanten Informationen Bewertung dieser Informationen zur Sicherstellung der Gefahren für Stoffe und Gemische Entscheidung über die gefährlichen Eigenschaften ( hazards ) Einstufungskriterien für Stoffe und Gemische Physikalische Gefahren (Teil 2) Gesundheitsgefahren (Teil 3) Umweltgefahren (Teil 4) Informationen Prüfmethoden: The mandate for development of a GHS does not include establishment of uniform test methods or promotion of further testing to address adverse health outcomes. UN Manual of tests and Criteria UNSCETDG: physikalische Gefahren OECD: Gesundheitsgefahren Verwendbare Informationen: In addition to animal data and valid in vitro testing, human experience, epidemiological data, and clinical testing provide important information that should be considered in the application of the GHS. 7
8 Gefahrenkommunikation Kennzeichnung für Stoffe und Gemische durch Piktogramme Signalwörter Gefahrenhinweise Sicherheitshinweise Produkt- und Lieferanteninformation Anordnung der Kennzeichnungselemente Zusätzliche Kennzeichnungsinformationen Sicherheitsdatenblatt Implementierung Building block approach Building block approach: Consistent with the building block approach, countries are free to determine which of the building blocks will be applied in different parts of their systems.... While the full range is available to everyone,., the full range does not have to be adopted. GHS ST/SG/AC.10/30/Rev.1, 2005, Flexibilität bei der Implementierung im Rahmen der Optionalitäten länderspezifische Modifikation der Kriterien bei Implementierung nicht vorgesehen 8
9 Implementierung Building block approach Implementierung Building block approach Gefahrenklassen: Übernahme nur mit GHS Einstufungskriterien möglich Gefahrenkategorien: Es müssen nicht alle Gefahrenkategorien implementiert werden; es dürfen allerdings keine dazwischen ausgelassen werden: z.b. 1,2,3,4 von 5 ist möglich; 1,2,4,5 ist nicht möglich Bei der Implementierung sind die entsprechenden Kennzeichnungselemente zu übernehmen Sicherheitsdatenblatt: GHS Format und Inhalt soll übernommen werden 9
10 Implementierung Building block approach Stoffrecht vs. Transportrecht Stoffrecht Transport Gefahrenklassen Physikal. Gefahren Umweltgefahren Akute Toxizität Korrosivität Haut-/Augenreizung Sensibilisierung CMR - STOT Akute Toxizität Stoffrecht Transport Implementierung in der EU R-Sätze S-Sätze alte Piktogramme werden ersetzt durch neue GHS Piktogramme Signalwörter ( Gefahr oder Achtung ) Gefahrenhinweise (H-Sätze, hazard statements ) Sicherheitshinweise (P-Sätze, precautionary statements ) E&K-Verzeichnis 10
11 Zusammenfassung GHS hat einen integralen Ansatz für Einstufung und Gefahrenkommunikation GHS schafft gemeinsame Basis für die Einstufung von Stoffen und Gemischen GHS beinhaltet Optionalitäten um den Übergang bestehender System zu erleichtern GHS wird zu Beginn nicht vollständig harmonisiert sein Danke für die Aufmerksamkeit!!! DI Dr. Marko Sušnik WKÖ, Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik T +43 (0) E marko.susnik@wko.at H 11
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