Grundlagen- und Aufbauseminare zum Arbeitsrecht Personalbetreuung in Theorie und Praxis

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Grundlagen- und Aufbauseminare zum Arbeitsrecht Personalbetreuung in Theorie und Praxis"

Transkript

1 4-teilige Seminarreihe mit begrenzter Teilnehmerzahl (Modul PB 1 bis 4) Grundlagen- und Aufbauseminare zum Arbeitsrecht Personalbetreuung in Theorie und Praxis (ausführliche Infos im Internet) 1. Tag: Einführung in das Arbeitsrecht - Teil I Arbeitsrechtliche Grundlagen, Mindestlohngesetz Begründung und Durchführung von Arbeitsverhältnissen Erholungsurlaub und bezahlte Freistellung von der Arbeit Arbeitsunfähigkeit, Kind Krank und Freiwilligendienste 2. Tag: Einführung in das Arbeitsrecht - Teil II Ansprüche auf Teilzeitbeschäftigung nach dem TzBfG Befristung von Arbeitsverhältnissen aus sachlichem Grund Pflegezeit und Familienpflegezeit Arten der Kündigung und Kündigungsgründe Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz 3. Tag: Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses wegen Mutterschutz und Elternzeit Mutterschutz: Beschäftigungsverbote und Mutterschutzfristen Elternzeit: Beantragung, Ankündigungsfrist,, Übertragung, Abbruch, Verlängerung, Teilzeitbeschäftigung, Kündigungsschutz, Urlaubsberechnung und erneute Schwangerschaft Elterngeld: Berechnung und Arbeitgeberbescheinigung 4. Tag: Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Rentenbezug und Altersteilzeit Rentenarten wegen Alters, Todes und Erwerbsminderung RV-Leistungsverbesserungsgesetz: Abschlagsfreie Rente mit 63 Rentenformel und Rentenberechnung, Arbeitszeitmodell FALTER Teilzeitbeschäftigung nach dem Altersteilzeitgesetz Darmstadt (1. Tag) (2. Tag) (3. Tag) (4. Tag) Die verschiedenen Seminartage können bei Bedarf auch einzeln zum Tagespreis von 360,00 EUR bzw. 324,00 EUR (ab 2 Personen) gebucht werden. Weitere Details zu den Seminarinhalten finden Sie im Internet unter Insgesamt 4 Tage, jeweils von 990,00 EUR (Normalpreis) 891,00 EUR (ab 2 Personen)

2 Praktikerseminar mit begrenzter Teilnehmerzahl (Modul PB 1) Einführung in das Arbeitsrecht (Teil I) Arbeitsrechtliche Grundlagen Wichtige Gesetze und Verordnungen, Aushangpflicht Gesetzliche Mindestansprüche für Arbeitnehmer Ansprüche aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen Arbeitszeit und Arbeitszeitgesetz, Diskriminierungsverbote, Besonderheiten bei schwerbehinderten Arbeitnehmern Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Ausnahmen vom Mindestlohn (insbesondere Praktikanten) Berechnung und Überprüfung des Mindestlohns Darmstadt Begründung und Durchführung von Arbeitsverhältnissen Einstellungsgespräche Form, Inhalt und Änderung des Arbeitsvertrages Niederschrift nach dem Nachweisgesetz Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis Erholungsurlaub und bezahlte Freistellung von der Arbeit Ansprüche nach dem Bundesurlaubsgesetz und dem BGB Mindesturlaub, Teilurlaub, Rundung und Wartezeit Geltendmachung, Gewährung, Übertragung und Abgeltung Berechnung des Urlaubs bei Teilzeitbeschäftigten Besonderheiten bei Schwerbehinderten, Azubis und Elternzeit Urlaubsübertragung bei Arbeitsunfähigkeit Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses Freiwilligendienste und Wehrübungen Arbeitsunfähigkeit (Entgeltfortzahlung und Krankengeldbezug) Freistellung wegen schwerer Erkrankung eine Kindes

3 Praktikerseminar mit begrenzter Teilnehmerzahl (Modul PB 2) Einführung in das Arbeitsrecht (Teil II) Teilzeitbeschäftigung Formen der Teilzeitbeschäftigung Ansprüche nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Ansprüche nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz Diskriminierungsverbot, Gleichbehandlungsgrundsatz Befristung von Arbeitsverhältnissen Aktuelle Regelungen durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz Sachgründe für eine Befristung des Arbeitsverhältnisses Befristungen nach 21 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Befristungen ohne sachlichen Grund, BAG-Rechtsprechung Schriftform, Folgen unwirksamer Befristung Darmstadt Pflegezeit und Familienpflegezeit Kurzfristige Freistellung und Pflegeunterstützungsgeld Freistellung und Teilzeit bis zu 6 Monaten nach 3 PflegeZG Teilzeitbeschäftigung bis zu zwei Jahren nach 2 FPflZG Mitbestimmung und Mitwirkung des Betriebsrates (Anriss) Kündigung von Arbeitsverhältnissen Kündigungsfristen, Aktuelle EuGH-Rechtsprechung Arten der Kündigung Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz Fristen und Prozessvertretung Weiterbeschäftigung während des Prozesses Besonderer Kündigungsschutz für Auszubildende, Schwerbehinderte, bei Schwangerschaft und Elternzeit

4 Praktikerseminar mit den aktuellen Änderungen (Modul PB 3) Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses wegen Mutterschutz und Elternzeit Aktuelle Änderungen bei Mutterschutz und Elternzeit Flexibilisierung der Elternzeit und Elterngeld Plus ab Übertragung der Elternzeit bis zum 8. Lebensjahres des Kindes BAG-Urteil zur Zustimmungsverpflichtung des Arbeitgebers Verlängerung der Elternzeit in den ersten zwei Lebensjahren Abbruch der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft Kürzung und Übertragung des Erholungsurlaubs Änderungen bei der Berechnung der Mutterschutzfrist Beschäftigungsverbote/Gefährdungsanalyse durch den Arbeitgeber Darmstadt Mutterschutz bei Arbeitnehmerinnen Informations- und Mitteilungspflichten, Beschäftigungsverbote Mutterschutzfrist, vorzeitige Entbindungen Besonderheiten bei Mehrlings-, Früh-, Tot- und Fehlgeburten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld Entgeltfortzahlungsversicherung - Umlage U 2 Elternzeit bei Arbeitnehmern Anspruchsberechtigung und Ankündigungsfristen Verlängerung und Abbruch der Elternzeit Kürzung und Übertragung von Erholungsurlaub Erneute Schwangerschaft während der Elternzeit Anspruch auf Sonderzahlungen während der Elternzeit Besonderheiten im DEÜV-Meldeverfahren Ersatzeinstellungen gem. 21 BEEG Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit Besonderheiten bei Inanspruchnahme der Vätermonate

5 Praktikerseminar mit begrenzter Teilnehmerzahl (Modul PB 4) Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Rentenbezug und Altersteilzeit Rentenarten nach dem Rentenreformgesetz Renten wegen Alters, Todes und verminderter Erwerbsfähigkeit Zeitpunkt der Altersrentenberechtigung RV-Leistungsverbesserungsgesetz: Änderungen zum Neue abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren Rentenauskunft, Rentenformel und Rentenberechnung Rentenauskunft, Renteninformation, Persönliche Entgeltpunkte Auswirkung und Vermeidung der Rentenabschläge Darmstadt Arbeits- und tarifrechtliche Auswirkungen des Rentenbezugs Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Ausscheiden vor Vollendung des 65. bzw. 67. Lebensjahres Urlaubsabgeltung im Jahr des Ausscheidens DEÜV-Sondermeldung für Rentenantragsteller Teilzeitbeschäftigung nach dem Altersteilzeitgesetz Rechtsgrundlagen (gesetzlich/tariflich) und Voraussetzungen TV ATZ vom 5. Mai 1998 und TV FlexAZ vom 27. Februar 2010 Verknüpfungen zwischen Rentenrecht und Altersteilzeitanspruch Flexible Altersteilzeitregelung (Arbeitszeitmodell FALTER) Einführung eines gleitenden Rentenübergangs Zeitraum der hälftigen Arbeitszeitreduzierung Fragen aus dem Teilnehmerkreis

6 Seminarausschreibung Personalbetreuung in Theorie und Praxis (Modul PB 1 bis 4) - Seite 2 Zur Rücksendung im Fensterumschlag, per Telefax an 06103/ oder als pdf-datei an anmeldung@als-seminare.de A B S E N D E R : Internet ALS Seminare GmbH Arbeitsrecht - Lohnsteuer - Sozialversicherung z. Hd. Frau Hoffmann Kettelerstr Dreieich : 1 Woche --- zum Praktikerseminar Zur Seminarreihe Personalbetreuung in Theorie und Praxis (Modul PB 1 bis 4) am , , und in Darmstadt jeweils von bis Uhr) ( pro Person für alle vier Tage 990,00 EUR / 891,00 EUR zzgl. 19 % MwSt., pro Person für einen Tag 360,00 EUR / 324,00 EUR zzgl. 19 % MwSt.) melde ich die nachfolgenden Personen unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen an: (Seminardatum) (Name, Vorname des 1. Teilnehmers) (Funktion) (Tel.-Nr.) (Seminardatum) (Name, Vorname des 2. Teilnehmers) (Funktion) (Tel.-Nr.) (Seminardatum) (Name, Vorname des 3. Teilnehmers) (Funktion) (Tel.-Nr.) (Seminardatum) (Name, Vorname des 4. Teilnehmers) (Funktion) (Tel.-Nr.) (Datum) (Unterschrift, Firmenstempel, Telefax-Nr.)

Grundlagen- und Aufbauseminare zum Arbeitsrecht Personalbetreuung in Theorie und Praxis

Grundlagen- und Aufbauseminare zum Arbeitsrecht Personalbetreuung in Theorie und Praxis 4-teilige Seminarreihe mit begrenzter Teilnehmerzahl (Modul PB 1 bis 4) Grundlagen- und Aufbauseminare zum Arbeitsrecht Personalbetreuung in Theorie und Praxis (ausführliche Infos im Internet) 1. Tag:

Mehr

Oberste Bundesbehörden. Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände. Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin 11014 Berlin

Oberste Bundesbehörden. Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände. Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin 11014 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX Alt-Moabit 101

Mehr

Inhalt.

Inhalt. 1. Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber 15 1.1 Kündigungsgründe 15 1.1.1 Kündigung aus betrieblichen Gründen 15 1.1.2 Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers 17 1.1.3

Mehr

Teilzeitarbeitsvertrag. für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *)

Teilzeitarbeitsvertrag. für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) Teilzeitarbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen

Mehr

Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Berlin (Stand: 03/2012)

Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Berlin (Stand: 03/2012) Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Berlin (Stand: 03/2012) Ausbildungsberuf: Verwaltungsfachangestellte/r Lehrgang: Einführungslehrgang II Gesamte Stundenzahl: 20 Doppelstunden

Mehr

Aktueller Überblick über Fristen und Formalitäten Vermeidung teurer Fehler im Umgang mit Arbeitnehmern im Versicherungsmaklerbüro

Aktueller Überblick über Fristen und Formalitäten Vermeidung teurer Fehler im Umgang mit Arbeitnehmern im Versicherungsmaklerbüro Aktueller Überblick über Fristen und Formalitäten Vermeidung teurer Fehler im Umgang mit Arbeitnehmern im Versicherungsmaklerbüro Ein Vortrag von Dr. Jan Freitag Fachanwalt für Arbeitsrecht I. Arbeitsvertragsgestaltung

Mehr

I. Neuregelungen für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen werden

I. Neuregelungen für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen werden KAV Nds. R A 4/2015 Anlage 2 Rundschreiben R 31/2015 Mitgliedverbände der VKA Frankfurt am Main, den 4. Februar 2015 647-TM/Pi Hinweise zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Einführung des ElterngeldPlus

Mehr

Zwischen... (ggf.: vertreten durch. ) Herrn/Frau... wohnhaft... Das Arbeitsverhältnis wird für die Dauer der diesjährigen Sommersaison, beginnend mit

Zwischen... (ggf.: vertreten durch. ) Herrn/Frau... wohnhaft... Das Arbeitsverhältnis wird für die Dauer der diesjährigen Sommersaison, beginnend mit Befristeter Arbeitsvertrag (Bitte prüfen Sie, welche individuellen Vertragsbestimmungen für Sie passen und übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen zu empfehlen.) Zwischen...

Mehr

F. Gemeinsames Schreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung

F. Gemeinsames Schreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung Beck`sche Kommentare zum Arbeitsrecht 26 Altersteilzeit Kommentar von Stephan Rittweger, Ulrich Petri, Franz-Josef Schweikert 2. Auflage Altersteilzeit Rittweger / Petri / Schweikert schnell und portofrei

Mehr

17 1. Schutz der berufstätigen Mutter am Arbeitsplatz Aufgaben des Betriebsrats / Personalrats Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?

17 1. Schutz der berufstätigen Mutter am Arbeitsplatz Aufgaben des Betriebsrats / Personalrats Für wen gilt das Mutterschutzgesetz? Inhalt \ 21 Vorwort 101 Abkürzungen 121 Einleitung 16 1 Überblick Mutterschutz 17 1. Schutz der berufstätigen Mutter am Arbeitsplatz 17 2. Aufgaben des Betriebsrats / Personalrats 18 3. Für wen gilt das

Mehr

Schutz der berufstätigen Mutter am Arbeitsplatz Aufgaben des Betriebsrats / Personalrats Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?

Schutz der berufstätigen Mutter am Arbeitsplatz Aufgaben des Betriebsrats / Personalrats Für wen gilt das Mutterschutzgesetz? Inhalt 21 Vorwort 101 Abkürzungen 121 Einleitung 141 1 Überblick Mutterschutz 141 1. Schutz der berufstätigen Mutter am Arbeitsplatz 15 2. Aufgaben des Betriebsrats / Personalrats 16 3. Für wen gilt das

Mehr

9 MUTTERSCHUTZ - ELTERNZEIT 1

9 MUTTERSCHUTZ - ELTERNZEIT 1 9 MUTTERSCHUTZ - ELTERNZEIT 1 Eltern werden ist nicht schwer 9.1 Mutterschutz 9.1.1 Mutterschutz im Überblick Als werdende Mutter genießen Sie einen besonderen Schutz vor Gefahren am Arbeitsplatz sowie

Mehr

Deutscher Bundestag. Sachstand. Erholungsurlaub während Mutterschutz und Elternzeit? Wissenschaftliche Dienste

Deutscher Bundestag. Sachstand. Erholungsurlaub während Mutterschutz und Elternzeit? Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag Erholungsurlaub während Mutterschutz und Elternzeit? 2012 Deutscher Bundestag Seite 2 Erholungsurlaub während Mutterschutz und Elternzeit? Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 22. März

Mehr

Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer

Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Vorbemerkung Schriftform Zwar ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer nicht zwingend schriftlich vorgeschrieben. Nach den Bestimmungen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... Teil I. Kurzarbeit

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... Teil I. Kurzarbeit VII Abkürzungsverzeichnis... XIII Teil I. Kurzarbeit Abschnitt I. Einleitung... 1 1. Kurzarbeit... 1 I. Begriff... 1 II. Rechtsgrundlagen... 1 III. Einführung von Kurzarbeit mit Kurzarbeitergeld... 2 Abschnitt

Mehr

Arbeitsrecht und soziale Sicherung im Transportgewerbe

Arbeitsrecht und soziale Sicherung im Transportgewerbe Navigator Transportrecht 2 Arbeitsrecht und soziale Sicherung im Transportgewerbe von Dieter Janßen, Dr. Lars Figura 1. Auflage Arbeitsrecht und soziale Sicherung im Transportgewerbe Janßen / Figura schnell

Mehr

14 I 1. Schutz der berufstätigen Mutter am Arbeitsplatz Aufgaben des Betriebsrats/Personalrats 16 I 3. Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?

14 I 1. Schutz der berufstätigen Mutter am Arbeitsplatz Aufgaben des Betriebsrats/Personalrats 16 I 3. Für wen gilt das Mutterschutzgesetz? 2 1 Vorwort 10 I Abkürzungen 12 1 Einleitung 14 1 1 Oberblick Mutterschutz 14 I 1. Schutz der berufstätigen Mutter am Arbeitsplatz 15 1 2. Aufgaben des Betriebsrats/Personalrats 16 I 3. Für wen gilt das

Mehr

Antrag auf Elternzeit

Antrag auf Elternzeit Antrag auf Elternzeit Über den Dienstweg Bischöfliche Stiftungsschulamt Abteilung I - Personal Hinweise: Bitte fügen Sie die Geburtsurkunde(n) bei. Dieser Antrag gilt für Angestellte der AVO-DRS sowie

Mehr

Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 13

Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 13 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 13 1 Einleitung 17 2 Urlaubsanspruch 19 2.1 Grundsatz 19 2.2 Entstehung des Urlaubsanspruchs 21 2.3 Erholungszweck

Mehr

Mutterschutz und Elternzeit

Mutterschutz und Elternzeit Mutterschutz und Elternzeit 22. Juli 2015 IHK Saarbrücken Referentin: Raín Silke Brombach www.teras-anwaltskanzlei.de Übersicht A. MUTTERSCHUTZ 1. Allgemeines und besonderer Kündigungsschutz, insbesondere

Mehr

Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)?

Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)? Service Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)? 0 Altersrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Überblick Rentenanspruch Wartezeiterfüllung Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte

Mehr

Arbeiten bis 67: Zwischen Arbeit und Rente

Arbeiten bis 67: Zwischen Arbeit und Rente www.biallo.de Seite 1 von 6 Stand Mai 2007 Arbeiten bis 67: Zwischen Arbeit und Rente Arbeiten bis 67 ist kein Tabu mehr und soll im kommenden Jahrzehnt zum Regelfall werden. Doch noch scheiden Arbeitnehmer

Mehr

Gesamtinhaltsverzeichnis

Gesamtinhaltsverzeichnis Seite 1 1.0 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort und Verzeichnisse 1.0 1.1 Vorwort 1.2 Autorenverzeichnis 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Abkürzungsverzeichnis 1.5 Literaturverzeichnis 1.6 Kostenloser Experten-Service

Mehr

Zwischen. der Ev.-Luth. Kirchengemeinde / dem Ev.-Luth. Kirchenkreis / der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland, vertreten durch, (Anschrift)

Zwischen. der Ev.-Luth. Kirchengemeinde / dem Ev.-Luth. Kirchenkreis / der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland, vertreten durch, (Anschrift) Muster für Änderungsverträge über die Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses nach dem Tarifvertrag Altersteilzeit (TV ATZ) vom 8. August 2013 Zwischen der Ev.-Luth. Kirchengemeinde / dem

Mehr

Abkürzungs- und Literaturverzeichnis. Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG) 1

Abkürzungs- und Literaturverzeichnis. Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG) 1 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis XV Gesetzestexte mit Anderungsgregister Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG) 1 Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld-

Mehr

Urlaubsrecht. Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch

Urlaubsrecht. Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch Urlaubsrecht Ihr Ansprechpartner: Ass. Eva-Maria Mayer Telefon: 0203 2821-279 Arbeitnehmer haben grundsätzlich in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf Gewährung bezahlten Erholungsurlaubs. Der gesetzliche

Mehr

Praktikumsvertrag. wohnhaft - nachfolgend Praktikant/-in genannt - 1 Vertragsdauer

Praktikumsvertrag. wohnhaft - nachfolgend Praktikant/-in genannt - 1 Vertragsdauer Praktikumsvertrag Diese Vorlage ist sowohl für ein Pflichtpraktikum ("echtes Praktikum") als auch für freiwilliges Praktikum ("unechtes Praktikum") geeignet. Beim freiwilligen Praktikum gelten Arbeitnehmergesetze

Mehr

Inhalt. B. Weiterführende Literatur und Internetadressen. /. Allgemein zum Arbeitsrecht 21 //. Speziell zum Kündigungsrecht 21 ///. Intemetadressen 22

Inhalt. B. Weiterführende Literatur und Internetadressen. /. Allgemein zum Arbeitsrecht 21 //. Speziell zum Kündigungsrecht 21 ///. Intemetadressen 22 Inhalt A. Einweisung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber 15 /. Der Kündigungsschutz 15 1. Die Aufgabe 15 2. Die gesetzliche Regelung 15 3. Wegweiser für Arbeitnehmer und Arbeitgeber 16 //. Kündigung durch

Mehr

Storch im Anflug?! Durchblick bei Mutterschutz, Elternzeit & Elterngeld. Webinar: Petra Kather-Skibbe DGB-Projekt Was verdient die Frau

Storch im Anflug?! Durchblick bei Mutterschutz, Elternzeit & Elterngeld. Webinar: Petra Kather-Skibbe DGB-Projekt Was verdient die Frau Storch im Anflug?! Durchblick bei Mutterschutz, Elternzeit & Elterngeld Webinar: 18.01.2018 Petra Kather-Skibbe DGB-Projekt Was verdient die Frau 2 Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der

Mehr

Nur per . Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Dienststellen. nachrichtlich:

Nur per  . Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Dienststellen. nachrichtlich: Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Zum Geschäftsbereich

Mehr

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten)

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten) Arbeitsvertrag zwischen Frau/Herrn (Name des ärztlichen Arbeitgebers) in und Frau/Herrn in (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten) (Anschrift) wird

Mehr

Deutscher Hochschulverband KURZINFORMATION

Deutscher Hochschulverband KURZINFORMATION Deutscher Hochschulverband KURZINFORMATION Der rechtliche Rahmen für Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit und Beurlaubung aus familiären Gründen für wissenschaftliches Personal an der Hochschule Bei vielen

Mehr

Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld

Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Arbeitnehmer haben grundsätzlich in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf Gewährung bezahlten Erholungsurlaubs. Der gesetzliche Mindesturlaub nach

Mehr

Aus diesem Grunde sollten nachfolgend die wesentlichen Aspekte dargestellt werden:

Aus diesem Grunde sollten nachfolgend die wesentlichen Aspekte dargestellt werden: Der Urlaubsanspruch im Arbeitsverhältnis Die tägliche Praxis des Arbeitsrechtlers zeigt, dass die Gewährung von Erholungsurlaub oftmals zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern führt,

Mehr

Ihr Ansprechpartner Tel. Assessor Stefan Cordes

Ihr Ansprechpartner  Tel. Assessor Stefan Cordes MERKBLATT Recht / Steuern P f l e g e z eitgesetz Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Assessor Stefan Cordes cordes@bayreuth.ihk.de 0921 886-217 Datum/Stand April 2012 Seit 1. Juli 2008 ist das Pflegezeitgesetz

Mehr

- Der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung besteht nur vorübergehend.

- Der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung besteht nur vorübergehend. Zweckbefristeter Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Vorbemerkung Zwingende Schriftform Der Abschluss eines solchen befristeten Arbeitsvertrages bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Gesetzliche

Mehr

Ordentliche und außerordentliche Kündigung.

Ordentliche und außerordentliche Kündigung. 1 Kündigung 1. Trotz sorgfältiger Personenauswahl ist es manchmal unvermeidlich einem Mitarbeiter zu kündigen. Die möglichen Gründe für Kündigungen sind sehr vielfältig. Man unterscheidet grundsätzlich

Mehr

Aktuelle Fragen aus Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld

Aktuelle Fragen aus Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld Aktuelle Fragen aus Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld Std Dez. 2014 Mutterschutz 1. Gefährdungsbeurteilung ( 2 MuSchG) Der Immunstatus ist zu prüfen Das RP trägt ggf. die Kosten für diese Untersuchung

Mehr

1/8. Frauen nehmen häufig ihren Anspruch auf vorzeitige Altersrente wahr

1/8. Frauen nehmen häufig ihren Anspruch auf vorzeitige Altersrente wahr 1/8 Rentenzugang von und n nehmen häufig ihren Anspruch auf vorzeitige wahr Rentenzugang nach Rentenart von und n in Deutschland (1993 2012), absolute Zahlen in Tausend 800 700 600 500 400 300 200 100

Mehr

Vorwort 3. Abkürzungsverzeichnis 11

Vorwort 3. Abkürzungsverzeichnis 11 Inhalt Vorwort 3 Abkürzungsverzeichnis 11 Einleitung (Astrid Knüttel, Silke Martini und Julia Graf) 13 I. Neue Entwicklungen und Herausforderungen 13 II. Familienfreundlichkeit als umfassender Begriff

Mehr

Vorwort - Preface 3. Teil I: Grenzgänger, die in Frankreich wohnen und in Deutschland arbeiten 1. Regelungen zur Sozialversicherung in Deutschland 10

Vorwort - Preface 3. Teil I: Grenzgänger, die in Frankreich wohnen und in Deutschland arbeiten 1. Regelungen zur Sozialversicherung in Deutschland 10 Vorwort - Preface 3 Allgemeine Einführung - Introduction - generalites 9 Teil I: Grenzgänger, die in Frankreich wohnen und in Deutschland arbeiten 1. Regelungen zur Sozialversicherung in Deutschland 10

Mehr

Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung und Erziehung von Kindern, also kein Sonderurlaub im Sinne von 28 TV-L.

Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung und Erziehung von Kindern, also kein Sonderurlaub im Sinne von 28 TV-L. 1 M e r k b l a t t zum Mutterschutz und zur Elternzeit (nur für Tarifbeschäftigte) Die Texte des Gesetzes zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz MuSchG) vom 20.6.2002, zuletzt geändert

Mehr

Der Anspruch auf Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld endet

Der Anspruch auf Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld endet zuschuss Normen 14 MuSchG Gemeinsames Rundschreiben zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft der Krankenkassen-Spitzenverbände vom 21.03.2014 i.d.f. vom 09./10.12.2015 Kurzinfo Frauen, die

Mehr

Rechte und Pflichten während des Arbeitsverhältnisses

Rechte und Pflichten während des Arbeitsverhältnisses Rechte und Pflichten während des Arbeitsverhältnisses Arbeitszeit und Arbeitsruhe (Mittagspause) Es gelten die Bestimmungen nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt 8

Mehr

werden?... 66 II. Formulararbeitsverträge und Vertragsklauseln... 31 3. Was kann in Formulararbeitsverträgen wirksam vereinbart

werden?... 66 II. Formulararbeitsverträge und Vertragsklauseln... 31 3. Was kann in Formulararbeitsverträgen wirksam vereinbart Inhaltsverzeichnis Vorwort................................ 5 Abkürzungsverzeichnis........................ 15 Literaturverzeichnis......................... 19 A. Fragen zur Begründung des Arbeitsverhältnisses......

Mehr

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Arbeitsrecht für Arbeitgeber Fachbuch Recht Arbeitsrecht für Arbeitgeber Tipps zur Vermeidung von kostspieligen Fehlern - Mit zahlreichen Checklisten und Vorlagen für die betriebliche Praxis. Inkl. CD-ROM! Bearbeitet von Ralph Jürgen

Mehr

Personalrecht Haufe. Arbeitsrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherung kompakt

Personalrecht Haufe. Arbeitsrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherung kompakt Haufe Personalrecht 2015 Arbeitsrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherung kompakt Tabellen, Übersichten, Fristen und Daten für die optimale Personalarbeit Unbenannt-1 1 09.12.14 12:09 09.12.14 12:04 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Inhaltsverzeichnis. Vereinbarkeit von Familie und Beruf Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis XV XXI Vereinbarkeit von Familie und Beruf Einleitung 1 Kapitel 1 : Vereinbarkeit von Familie und Beruf im deutschen Recht 1 Kapitel 2: Bedeutung des Gemeinschaftsrechts

Mehr

Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis. von. Dr. Petra Senne Professorin an der Westfälischen Hochschule. 10., neu bearbeitete Auflage

Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis. von. Dr. Petra Senne Professorin an der Westfälischen Hochschule. 10., neu bearbeitete Auflage Arbeitsrecht Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis von Dr. Petra Senne Professorin an der Westfälischen Hochschule 10., neu bearbeitete Auflage Verlag Franz Vahlen München Inhaltsverzeichnis

Mehr

Arbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO)

Arbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO) Altersteilzeitordnung ATZO 6.220 Arbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO) Vom 29. September 2010 (Beschluss Nr. 144) (GVM 2010 Nr.

Mehr

Was muss ich wann beantragen? VOR DER GEBURT. Nach der Feststellung der Schwangerschaft:

Was muss ich wann beantragen? VOR DER GEBURT. Nach der Feststellung der Schwangerschaft: Was muss ich wann beantragen? Frauen- und Gleichstellungsbüro, Family Welcome und Dual Career Service, Yvonne Weber VOR DER GEBURT Nach der Feststellung der Schwangerschaft: Mitteilung über bestehende

Mehr

An die Personalabteilungen. der Kirchenämter, Kirchenkreisämter und kirchlichen Verwaltungsstellen. per

An die Personalabteilungen. der Kirchenämter, Kirchenkreisämter und kirchlichen Verwaltungsstellen. per - - Landeskirchenamt Postfach 37 26 30037 Hannover An die Personalabteilungen der Kirchenämter, Kirchenkreisämter und kirchlichen Verwaltungsstellen per E-Mail Dienstgebäude Rote Reihe 6 30169 Hannover

Mehr

Inhalt. Abkürzungsverzeichnis Mitwirkende Rechtsquellen Die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses...42

Inhalt. Abkürzungsverzeichnis Mitwirkende Rechtsquellen Die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses...42 9 Inhalt Abkürzungsverzeichnis...14 1 Mitwirkende...17 1.1 Arbeitnehmer... 17 1.2 Arbeitgeber... 20 1.3 Auszubildende... 20 1.4 Betriebsrat... 21 1.5 Personalrat... 21 1.6 Jugend- und Auszubildendenvertretung...

Mehr

Webinar Elternzeit - gesetzliche Regelungen Was Arbeitgeber wissen müssen.

Webinar Elternzeit - gesetzliche Regelungen Was Arbeitgeber wissen müssen. Webinar Elternzeit - gesetzliche Regelungen Was Arbeitgeber wissen müssen. 13.07.2018 Petra Kather-Skibbe Ihr heutiges Webinar-Team Kirsten Frohnert Projektleiterin Netzwerkbüro Erfolgsfaktor Familie Petra

Mehr

Zweifelsfragen zu Urlaub, Krankheit, Einstellung, Kündigung

Zweifelsfragen zu Urlaub, Krankheit, Einstellung, Kündigung Zweifelsfragen zu Urlaub, Krankheit, Einstellung, Kündigung Ein Leitfaden für die tägliche Praxis nach dem neuesten Recht von Ministerialrat Alfred Müller und Dr. jur. utr. Walter Schön 3. Auflage 1977

Mehr

IHK-Merkblatt Stand: 05.11.2015

IHK-Merkblatt Stand: 05.11.2015 IHK-Merkblatt Stand: 05.11.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt

Mehr

Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)

Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) Anlage zu NL 055-2014 Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) Hinweise zu den Hauptbestandteilen des Gesetzes sowie erste Anmerkungen

Mehr

Der Mini-Job. Impressum - Wer das Heft geschrieben hat: Impressum. Herausgegeben von:

Der Mini-Job. Impressum - Wer das Heft geschrieben hat: Impressum. Herausgegeben von: Impressum Herausgegeben von: Der Mini-Job Impressum - Wer das Heft geschrieben hat: Stadt Oberhausen Gleichstellungsstelle im Bereich 0-4 / Büro für Chancengleichheit Schwartzstraße 71 46045 Oberhausen

Mehr

Chef, ich bin dann mal weg! Rechte und Pflichten rund um den Urlaub

Chef, ich bin dann mal weg! Rechte und Pflichten rund um den Urlaub Chef, ich bin dann mal weg! Rechte und Pflichten rund um den Urlaub 19.02.2016 1 1. Begriff und Rechtsgrundlagen 2. Urlaubsgewährung 3. Urlaubsdauer und seine Berechnung 4. Urlaubsentgelt / Urlaubsgeld

Mehr

Überblick Rechtliche Grundlagen. Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Überblick Rechtliche Grundlagen. Vereinbarkeit von Familie und Beruf Überblick Rechtliche Grundlagen Vereinbarkeit von Familie und Beruf Überblick Rechtliche Grundlagen Grundgesetz Bundesgleichstellungsgesetz Bundesbeamtengesetz Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Betriebsverfassungsgesetz

Mehr

Aktenzeichen: AZ ZI /1#5 Berlin, 5. August 2014 Seite 1 von 2 Anlage: 1

Aktenzeichen: AZ ZI /1#5 Berlin, 5. August 2014 Seite 1 von 2 Anlage: 1 Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Statistisches Bundesamt (einschließlich Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung) Bundesamt für Verfassungsschutz Bundeskriminalamt Fachhochschule des Bundes

Mehr

Elternzeit gesetzliche Regelungen. Was Arbeitgeber wissen müssen

Elternzeit gesetzliche Regelungen. Was Arbeitgeber wissen müssen Elternzeit gesetzliche Regelungen. Was Arbeitgeber wissen müssen Nachbereitung der Webinare am 13.07.2018 und 23.07.2018 Wir möchten uns für Ihr großes Interesse am Webinar Elternzeit gesetzliche Regelungen.

Mehr

Das deutsche Arbeitsrecht

Das deutsche Arbeitsrecht Peter Pulte Das deutsche Arbeitsrecht Kompaktwissen für die Praxis Luchterhand Vorwort 1. Einordnung des Arbeitsrechts 2. Rechtsquellen 3. Parteien des Arbeitsvertrages 3.1. Arbeitgeber 3.2. Betrieb -

Mehr

Vorwort... 5 Bearbeiterverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 17

Vorwort... 5 Bearbeiterverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 17 Vorwort... 5 Bearbeiterverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 17 Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz MuSchG) In der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 2002 (BGBl. I,

Mehr

Aktuelle Informationen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur geplanten Anhebung des Renteneintrittsalters bei Altersteilzeit und bei Vorruhestand

Aktuelle Informationen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur geplanten Anhebung des Renteneintrittsalters bei Altersteilzeit und bei Vorruhestand Aktuelle Informationen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur geplanten Anhebung des Renteneintrittsalters bei Altersteilzeit und bei Vorruhestand Nr. 23 08. Dezember 2003 Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Mehr

EMPLOYMENT KEY FACTS

EMPLOYMENT KEY FACTS EMPLOYMENT KEY FACTS Wichtige Fristen: Frist für die ordentliche Kündigung: (gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit) Probezeit: 2 Wochen bis 2 Jahre: 4 Wochen zum 15. oder Ende Kalendermonat ab 2 Jahre:

Mehr

Vorbemerkung. Oberste Bundesbehörden. Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände

Vorbemerkung. Oberste Bundesbehörden. Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX BEARBEITET

Mehr

Musterprüfungsaufgabe

Musterprüfungsaufgabe Musterprüfungsaufgabe Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung Prüfungsbereich Fachaufgabe in der Wahlqualifikation Wahlqualifikation 6 - Personalwirtschaft Sachverhalt:

Mehr

Grundzüge des TV-L. Informationsveranstaltung am 19.1.2007 Abt. III-1 Personalangelegenheiten

Grundzüge des TV-L. Informationsveranstaltung am 19.1.2007 Abt. III-1 Personalangelegenheiten Grundzüge des TV-L Informationsveranstaltung am 19.1.2007 Abt. III-1 Personalangelegenheiten I. Anwendbarer Tarifvertrag / Geltungsbereich Der TV-L gilt für alle Beschäftigten mit Arbeitsverhältnis zum

Mehr

Ansprüche auf Altersteilzeit nach TV FlexÜ Prüfungsschema / Checkliste

Ansprüche auf Altersteilzeit nach TV FlexÜ Prüfungsschema / Checkliste Ansprüche auf Altersteilzeit nach TV FlexÜ Prüfungsschema / Checkliste Im Folgenden werden stichwortartig die sich aus den tariflichen Anspruchsvoraussetzungen ergebenden Prüfungsschritte dargestellt,

Mehr

Zur Geschäftserleichterung habe ich die o. g. RL-Rente in der geänderten Fassung vom 30. Mai 2013 beigefügt (Anlage).

Zur Geschäftserleichterung habe ich die o. g. RL-Rente in der geänderten Fassung vom 30. Mai 2013 beigefügt (Anlage). Schnellbrief Personalreferate der obersten Landesbehörden Richtlinie über die Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich der Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente (RL- Rente 2011)

Mehr

ABDRUCK. Anliegendes Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. Juni übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

ABDRUCK. Anliegendes Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. Juni übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung. Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin ABDRUCK POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Zum Geschäftsbereich

Mehr

Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit und Co.

Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit und Co. TAE Technische Akademie Esslingen Ihr Partner für Weiterbildung seit 60 Jahren! Maschinenbau, Produktion und Fahrzeugtechnik Tribologie Reibung, Verschleiß und Schmierung Elektrotechnik, Elektronik und

Mehr

Allgemeine Wirtschaftslehre/Recht (I) Arbeitsrecht

Allgemeine Wirtschaftslehre/Recht (I) Arbeitsrecht Box 6 Allgemeine Wirtschaftslehre/Recht (I) Arbeitsrecht 1.1 Individualarbeitsrecht (26 Lernkarten) 1.2 Jugendarbeitsschutz (9 Lernkarten) 1.3 Ausbildung (16 Lernkarten) 1.4 Mutterschutz/Elternzeit (8

Mehr

1/7. Frauen gehen etwas früher in Rente als Männer

1/7. Frauen gehen etwas früher in Rente als Männer 1/7 Durchschnittliches Rentenzugangsalter von und n nach Rentenart gehen etwas früher in Rente als Rentenzugangsalter von und n nach Rentenart in Deutschland (1993 2012), in Jahren 70 65 60 55 63,1 63,0

Mehr

Arbeitsrecht in der Tschechischen Republik

Arbeitsrecht in der Tschechischen Republik Arbeitsrecht in der Tschechischen Republik von Alfred Gerauer Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Pocking Frank Baron Justitiar, Passau Thomas Britz Rechtsanwalt, Prag 1. Auflage, 1999 REHM JEHLE

Mehr

Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis

Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis von Dr. Petra Senne Professorin an der Fachhochschule Dortmund 4., neu bearbeitete Auflage Luchterhand 2007 Literatur- und Abkürzungsverzeichnis XI A.

Mehr

EXISTENZ 10. November Der Gründer und sein erster Arbeitnehmer

EXISTENZ 10. November Der Gründer und sein erster Arbeitnehmer EXISTENZ 10. November 2018 Der Gründer und sein erster Arbeitnehmer Inhalt I. Vorüberlegungen II. Bewerbersuche / Recruiting III. Arbeitsvertrag IV. Abgaben und Meldepflichten V. Arbeitsverhältnis EXISTENZ

Mehr

Arbeitszeit und Urlaubsverordnung des Landes Baden-Württemberg (AzUVO)

Arbeitszeit und Urlaubsverordnung des Landes Baden-Württemberg (AzUVO) Arbeitszeit und Urlaubsverordnung des Landes Baden-Württemberg (AzUVO) 5. ABSCHNITT Elternzeit Gemäß Artikel 2 der Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung vom

Mehr

Neue Regeln für die Pflegezeit und Familienpflegezeit. nach dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Neue Regeln für die Pflegezeit und Familienpflegezeit. nach dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Neue Regeln für die Pflegezeit und Familienpflegezeit nach dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Neues Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Am 1.

Mehr

Informationsblatt zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ab dem 01. Januar 2015

Informationsblatt zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ab dem 01. Januar 2015 Informationsblatt zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ab dem 01. Januar 2015 Allgemein Für welche Arbeitnehmer gilt der Mindestlohn? Welche Branchen sind nicht von der Mindestlohnregelung betroffen?

Mehr

Keine Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses bei Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente wegen Schwerbehinderung

Keine Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses bei Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente wegen Schwerbehinderung Keine Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses bei Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente wegen Schwerbehinderung Anlage 2 zum NL 044-2014 Erörterung des BAG-Urteils vom 12. November 2013 9 AZR

Mehr

Befristung von Arbeitsverhältnissen

Befristung von Arbeitsverhältnissen Befristung von Arbeitsverhältnissen 1. Allgemeines Arbeitsverträge können sowohl unbefristet als auch befristet abgeschlossen werden. Während für die Beendigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages eine

Mehr

BEISPIEL BEISPIEL BEISPIEL BEISPIEL BEISPIEL

BEISPIEL BEISPIEL BEISPIEL BEISPIEL BEISPIEL Inhaltsverzeichnis BEISPIEL 1... 10 Arbeitspapiere...10 Arbeitsvertrag...10 Lohnsteuerkarte 2010, Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011/2012, vereinfachter Nachweis der Lohnsteuerabzugsmerkmale

Mehr

Altersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen

Altersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen Altersrente - und Altersgrenzen Normen 35 ff. SGB VI Kurzinfo Unter einer Altersrente versteht man nach deutschem Rentenrecht eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Bezug, anders als

Mehr

Kapitell: Anzeige-und Nachweispflichten 11

Kapitell: Anzeige-und Nachweispflichten 11 Kapitell: Anzeige-und Nachweispflichten 11 I. Begriffe 11 II. Anzeigepflicht 12 1. Checkliste: Anzeigepflicht ( 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG) 12 2. Fortdauer der Erkrankung 13 III. Nachweispflicht 13 1. Checkliste:

Mehr

Poko-Info. Aus dem Inhalt: Das neue Pflegezeitgesetz NR für den Betriebsrat! Kommentierte Entscheidungen und aktuelle Rechtsprechung

Poko-Info. Aus dem Inhalt: Das neue Pflegezeitgesetz NR für den Betriebsrat! Kommentierte Entscheidungen und aktuelle Rechtsprechung NR. 125 Poko-Info für den Betriebsrat! Oktober/November/Dezember 2008 Kommentierte Entscheidungen und aktuelle Rechtsprechung u. a. zu folgenden Themen Zweistufige Ausschlussfrist in AGB Neues zu 1 a KSchG:

Mehr

Analysebogen zur Einrichtung betrieblicher Wertguthaben Arbeitgebergespräch

Analysebogen zur Einrichtung betrieblicher Wertguthaben Arbeitgebergespräch Analysebogen zur Einrichtung betrieblicher Wertguthaben Arbeitgebergespräch A Gesprächsteilnehmer Firma: Straße/Hausnummer: PLZ/Ort: Mitarbeiterzahl: Gesprächsteilnehmer Firma: Vermittler: Ort und Datum

Mehr

Literaturauswahl Arbeitsrecht

Literaturauswahl Arbeitsrecht Arbeitsrecht e Backmeister/Trittin/Meister, Kündigungsschutzgesetz Vahlen Verlag, 4. A. 2009, gebunden, 828 Seiten, 72,00 EUR, Bestellnummer 80234-29 Buchner/Becker/Bulla, Mutterschutzgesetz, Bundeselterngeld-

Mehr

Mittagsinfo am zum Thema Teilzeitarbeit

Mittagsinfo am zum Thema Teilzeitarbeit Mittagsinfo am 09.02.2016 zum Thema Teilzeitarbeit Überblick über Rechtliche Grundlagen Voraussetzungen Reduzierung und Verteilung der Arbeitszeit Ablehnungsgründe für den Arbeitgeber Seite 1 Definition

Mehr

X. Teilzeitbeschäftigung und Lohnsteuerrecht Einheitliche Pauschsteuer Pauschale Lohnsteuer

X. Teilzeitbeschäftigung und Lohnsteuerrecht Einheitliche Pauschsteuer Pauschale Lohnsteuer Abkürzungen..................... 10 Abbildungsverzeichnis................. 13 Kurzinformationen................... 14 I. Einleitung.................. 15 II. Allgemeiner Anspruch auf Arbeitszeitverringerung..

Mehr

Ratgeber Studentenjobs

Ratgeber Studentenjobs Beck-Rechtsberater Ratgeber Studentenjobs Arbeitsrecht Sozialversicherung Steuern Von Professor Dr. iur. Harro Plander 1. Auflage Deutscher Taschenbuch Verlag Vorwort Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Service. Erwerbsgemindert oder berufsunfähig Was wäre wenn?

Service. Erwerbsgemindert oder berufsunfähig Was wäre wenn? Service Erwerbsgemindert oder berufsunfähig Was wäre wenn? 0 Erwerbsgemindert oder berufsunfähig was wäre wenn? Überblick Wartezeit Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Erwerbsminderung Berufsunfähigkeit

Mehr

Sie haben der Schulleitung mitgeteilt, dass bei Ihnen eine Schwangerschaft besteht.

Sie haben der Schulleitung mitgeteilt, dass bei Ihnen eine Schwangerschaft besteht. Schulamt für den Kreis Coesfeld Stand: 11.02.2013 42.50.40.20 Hinweise zum Mutterschutz und zur Elternzeit für Lehrpersonen im Angestelltenverhältnis mit Kindern ab dem Geburtsjahrgang 2001 Sehr geehrte

Mehr

Was ändert sich durch ElterngeldPlus?

Was ändert sich durch ElterngeldPlus? drubig-photo - Fotolia.com drubig-photo - Fotolia.com Was ändert sich durch ElterngeldPlus? Multiplikator/innen-Workshop des DGB-Projektes Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten am 02.11.2015 Petra

Mehr

Informationen zum Thema Elternzeit im Überblick

Informationen zum Thema Elternzeit im Überblick Informationen zum Thema Elternzeit im Überblick Hinweis: Dieses Merkblatt soll nur erste Informationen geben und gibt die Rechtslage nicht vollständig und nicht in allen Einzelheiten wieder. Im Einzelfall

Mehr

Regional-KODA Nord-Ost

Regional-KODA Nord-Ost Regional-KODA Nord-Ost Beschluss der Regional-KODA Nord-Ost vom 16.03.2012 In der Sitzung am 16.03.2012 in Hamburg hat die Regional-KODA Nord-Ost folgendes beschlossen: I. Einfügung einer Anlage 5a zur

Mehr