Leben in Würde statt Altersarmut. Betrachtungen zur Frage der Aufrechterhaltung des Umlageverfahrens im österreichischen Pensionssystem

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1 Leben in Würde statt Altersarmut. Betrachtungen zur Frage der Aufrechterhaltung des Umlageverfahrens im österreichischen Pensionssystem 1. Einleitung Die beiden Verfahren im Überblick Das österreichische Pensionssystem im Wandel der Zeit 54 Thomas Karasek Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbh, Graz 4. Die Entwicklung der Höhe der Alterspensionen in Österreich Die Variablen des Umlageverfahrens Die linke Seite der Gleichung: Der Beitragssatz, das Durchschnittseinkommen und die Beitragszahler/ innen Die rechte Seite der Gleichung: Die Durchschnittspension und die Anzahl der Pensionisten/innen Fazit und Ausblick 63 Auszug aus WISO 1/2013 Institut für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Volksgartenstraße 40 A-4020 Linz, Austria Tel.: +43 (0) , Fax: +43 (0) Internet: 51

2 1. Einleitung Das Thema Pensionen wird in regelmäßigen Abständen von der Öffentlichkeit aufgegriffen. Insbesonders vor Wahlen und nach der Veröffentlichung neuer demoskopischer Studien wird die Altersversorgung in der Öffentlichkeit diskutiert, wobei immer wieder die unterschiedlichen Verfahren, wenn auch nicht mit den gebräuchlichen Fachtermini, zur Sprache kommen. Die Belastung der öffentlichen Haushalte durch die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise hat der Diskussion zusätzliche Dynamik verliehen. Paradigmenwechsel in der Alterssicherungspolitik Rückzug der Politik aus allen Gesellschaftsbereichen gängige Argumentation der Befürworter des Kapitaldeckungsverfahrens Der Fokus der Diskussion, wie sie auch in Deutschland geführt wurde 1, verschob sich in den letzten Jahrzehnten immer mehr in Richtung eines Paradigmenwechsels in der Alterssicherungspolitik. Es ging dabei in Österreich unter dem Schlagwort des Drei-Säulen- Modells um die Frage, ob das gegenwärtige Umlageverfahren durch eine private Altersversorgung ergänzt oder (teilweise) ersetzt werden soll. Der zunehmenden Belastung der öffentlichen Hand sollte durch die Erhöhung des tatsächlichen Pensionseintrittsalters und der damit verbundenen Ausweitung der Basis der Beitragszahler/ innen sowie durch eine Ergänzung der staatlichen Pensionsvorsorge durch private und betriebliche Vorsorge entgegengewirkt werden. Tatsächlich ist bereits mit dem fortschreitenden Rückzug der Politik aus allen Gesellschaftsbereichen zugunsten der freien Marktwirtschaft seit Mitte der 1980er-Jahre das solidarisch organisierte Pensionssystem (Stichwort: Generationenvertrag) ins Wanken geraten. Das Lebensstandardprinzip wurde zunehmend durch das Versicherungsprinzip verdrängt. Das Umlageverfahren wurde als uninanzierbar denunziert und als einzige heilsbringende Lösung wurde unter dem Beifall der Finanzindustrie die Stärkung der zweiten und dritten Säule propagiert. Im Klartext hieß das, die Altersvorsorge wurde in die Hände von Banken und Versicherungen gelegt mit allen negativen Konsequenzen, wie sie seit Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise zu spüren sind. Die gängige Argumentation der Befürworter des Kapitaldeckungsverfahrens lautet, dass die Menschen immer älter werden, länger Pensionen beziehen und dass die Finanzierung durch das Umlageverfahren nicht möglich sei, da die Beiträge der Erwerbstätigen immer höher würden. 52 WISO 36. Jg. (2013), Nr. 1

3 Daher müsse das (tatsächliche) Pensionsantrittsalter angehoben, der Zugang zur Pension möglichst erschwert und das staatliche Pensionsniveau gesenkt werden. In letzter Konsequenz soll das Kapitaldeckungsverfahren das Umlageverfahren ersetzen. Dabei bleiben Fragen nach Beschäftigungsmöglichkeiten von älteren Menschen, Fragen zu den zu erwartenden niedrigeren Pensionen und zu den Risiken der Veranlagung von Geldern auf den Kapitalmärkten zumeist unbeantwortet. Eine kurze Zusammenfassung dieser Sichtweise gab vor kurzem ein OECD-Experte in einer österreichischen Tageszeitung: Bis 70 arbeiten, Absenken der Bruttoersatzrate auf 60% und [ ] darüber hinaus soll es Möglichkeiten geben, dass sich der einzelne mit etwas Risiko etwas anspart. 2 Eine weitere Frage, die im derzeitigen ökonomischen Mainstream nicht gestellt wird, ist die nach der Suche nach neuen Finanzierungsmöglichkeiten für das Umlagesystem. Finanzeinkünfte und die Wertschöpfung von und durch Kapital bieten sich geradezu an. Im Folgenden soll nun auf die oben angeführten Argumente eingegangen werden. Als Ausgangsbasis dient eine einfache Gleichung, die das Umlageverfahren schematisch darstellt. Suche nach neuen Finanzierungsmöglichkeiten für das Umlagesystem 2. Die beiden Verfahren im Überblick Das Umlageverfahren 3 ist dadurch gekennzeichnet, dass die Pensionen von den Erwerbstätigen über Pensionsbeiträge vom laufenden Einkommen inanziert werden. Dabei erfolgt kein ansparen. Vereinfacht, in einer Gleichung dargestellt, sieht das Umlageverfahren folgendermaßen aus: Beitragssatz x Durchschnittseinkommen x Beitragszahler/innen = Durchschnittspension x Pensionisten/innen Umlageverfahren Die Pensionshöhe im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ASVG ergibt sich aus einem Prozentsatz der Bemessungsgrundlage. Derzeit beträgt die ASVG-Höchstbemessungsgrundlage EUR 3.792,70 und die daraus resultierende Höchstpension EUR 3.034,16 (80% der Höchstbemessungsgrundlage) 4 brutto. Für Personen, die ab geboren sind, gilt seit 1. Jänner 2005 das Allgemeine Pensionsgesetz APG. Die APG-Pension ergibt sich aus dem Pensionskonto (Gesamtgutschrift geteilt durch 14) 5. WISO 36. Jg. (2013), Nr. 1 53

4 Die Pensionshöhe ergibt sich also aus einem gesetzlich festgelegten Berechnungssystem, wobei es eine Art Mindestpension in Form der Ausgleichszulage gibt. Der Staat garantiert für die Pensionen und die Bürgerin/der Bürger hat einen gesetzlichen Anspruch auf die Pension. Kapitaldeckungsverfahren Beim Kapitaldeckungsverfahren werden im Gegensatz zum Umlageverfahren (monatlich) Beiträge während der Erwerbstätigkeit vom Einkommen angespart. Die Pensionshöhe ergibt sich aus dem so angesparten Kapitalstock, dem Zinssatz und aus der gewünschten Laufzeit der Pensionszahlungen. Es gibt weder eine Garantie für eine (Mindest-)Pension noch einen Rechtsanspruch auf die Rente abseits privatrechtlicher Regelungen. Das gesamte Risiko für die Alterssicherung liegt bei der Bürgerin/dem Bürger. 3. Das österreichische Pensionssystem im Wandel der Zeit Prinzip der Lebensstandardsicherung Drei-Säulen- Modell Schlechterstellung der zukünftigen Pensionisten/innen Das österreichische Modell sah bis etwa zu Anfang der 1990er- Jahre 80% des Bruttoeinkommens der fünfzehn besten Beitragsjahre als Pension vor. Es bestand aus einem Drei-Säulen-Modell, bei dem die zweite und dritte Säule (Privatvorsorge und Firmenpension) nur wenig Bedeutung hatten. Die tragende Säule war die staatliche erste Säule, organisiert im Umlageverfahren. Das Prinzip der Lebensstandardsicherung sollte den Pensionistinnen und Pensionisten eine weitgehende Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben ermöglichen. Seither erfolgten verschiedenste Anpassungen des Pensionssystems. Die dabei gesetzten Maßnahmen reichen von der Ausweitung des Durchrechnungszeitraums über die Anhebung des Zugangsalters zu vorzeitigen Alterspensionen bei langer Versicherungsdauer und bei Arbeitslosigkeit bis hin zur Einführung des Pensionskontos. All diese Reformen sollten dazu dienen, das Pensionssystem zu sichern und die vermeintliche Uninanzierbarkeit abzuwenden. Ob dies gelungen oder überhaupt notwendig ist, darüber kann sicherlich, auch im Rahmen dieses Artikels, diskutiert werden. Sicher scheint jedoch, dass jede dieser Reformen zu einer inanziellen Schlechterstellung der zukünftigen Pensionisten/ innen im Vergleich zu jenen, die schon in Pension waren,führte, sei es nun durch die Ausweitung des Durchrechnungszeitraums, 54 WISO 36. Jg. (2013), Nr. 1

5 die Einführung von diversen Abschlägen oder die Verkleinerung der Bemessungsgrundlage bzw. die Senkung der Ersatzrate. 4. Die Entwicklung der Höhe der Alterspensionen in Österreich Abbildung 1: Höhe der Durchschnittspensionen in der Pensionsversicherung der Unselbständigen (Männer und Frauen) Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Statistikdatenbank. AK Steiermark. Eigene Bearbeitung. Die durchschnittliche Pensionshöhe (Männer und Frauen) 2011 betrug EUR brutto monatlich, EUR für Männer und EUR 803 für Frauen. Die Pensionen für Männer und Frauen stiegen nominell im Zeitraum 2000 bis 2011 um EUR 241 (31,7%). Betrachtet man die Entwicklung unter Berücksichtigung des Verbraucherpreisindex, ergibt sich ein völlig anderes Bild. Der Verbraucherpreisindex 2000 hat sich von Jahresdurchschnitt 2000 bis Jahresdurchschnitt 2011 um 25,0% verändert. Vereinfacht gesagt entsprechen die EUR 760 aus dem Jahr 2000 EUR 950 im Jahr Die tatsächliche Pensionserhöhung im Betrachtungszeitraum beträgt real daher nur EUR 51 (6,7%) 6. In dieser Bandbreite bewegten sich 2011 rund der an Männer und Frauen ausgezahlten Pensionen, das entspricht etwa 84% aller ausgezahlten Pensionen. Alle weiteren Betrachtungen beziehen sich daher auf diesen Empfängerkreis, sofern es die Datenlage erlaubt. durchschnittliche Pensionshöhe WISO 36. Jg. (2013), Nr. 1 55

6 5. Die Variablen des Umlageverfahrens Die bereits oben dargestellte Gleichung für das Umlageverfahren beinhaltet alle für die weitere Analyse in diesem Artikel notwendigen Variablen. Zuerst der Beitragssatz, der implizit zur Frage der Bemessungsgrundlage und der Finanzierung des Umlageverfahrens hinführt. Danach folgt das Durchschnittseinkommen, das die Frage nach der Auswirkung des Arbeitsmarktes auf das Pensionssystem aufwirft. Die Anzahl der Beitragszahler/innen führt ebenso wie der Beitragssatz hin zur Finanzierungsbasis des Umlageverfahrens. Auf der rechten Seite der Gleichung indet sich jene Variable, die entscheidend für die Lebenssituation der Menschen im Alter ist, die Höhe der (zu erwartenden) Durchschnittspension. Zu guter Letzt ist auch die Anzahl der Pensionsbezieher/innen eine Variable, wenn diese Zahl unter Berücksichtigung der Zugangsvoraussetzungen zur Pension betrachtet wird. 6. Die linke Seite der Gleichung: Der Beitragssatz, das Durchschnittseinkommen und die Beitragszahler/innen Aktuell beträgt der Beitragssatz zur Pensionsversicherung ( 51 ASVG) für Unselbständige 7 22,8% der Beitragsgrundlage (Entgelt im Beitragszeitraum) bis zur Höchstbeitragsgrundlage von EUR monatlich. Das entspricht einem maximalen Beitrag von EUR 1.012,32 im Monat 8. Last einzig auf den Löhnen und Gehältern Es herrscht allgemeiner Konsens darüber, dass die Beiträge ein sehr hohes Niveau erreicht haben und dass eine weitere Anhebung der Beiträge im jetzigen System nicht wünschenswert ist, zumal die Last einzig auf den Löhnen und Gehältern liegt. Uneinigkeit herrscht jedoch über die Schlussfolgerungen aus dieser Tatsache. Vielfach wird von Kritikern des Umlageverfahrens angeführt, dass das Pensionssystem zu teuer sei. Es stellt sich die Frage, ob das Pensionssystem tatsächlich so kostenintensiv ist, wie behauptet wird. Bezogen auf das BIP gab Österreich 10,49% im Jahr für die Alterssicherung im Jahr 2011 aus. 56 WISO 36. Jg. (2013), Nr. 1

7 Abbildung 2: Jährliche Veränderung der Pensionsausgaben in Prozent des BIP und des BIP zu Marktpreisen Quellen: EUROSTAT, Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. Eigene Bearbeitung. Während der Anteil der Ausgaben für die Alterssicherung vor allem in den wachstumsstarken Jahren nahezu konstant blieb (durchschnittlich +0,22% pro Jahr), stieg er mit Ausbruch der Krise signiikant an (2009: +7,57%). Über den ganzen Betrachtungszeitraum stiegen die Alterssicherungsausgaben durchschnittlich um 1,82%, das BIP zu Marktpreisen um 3,31% 9. Natürlich entsteht ein derartiger Knick, wie er sich 2009 deutlich zeigt, aufgrund einfacher mathematischer Zusammenhänge. Es zeigt sich aber ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Finanzierbarkeit der Alterssicherung und einer gesunden Wirtschaft mit steigender Wertschöpfung. Maßnahmen zur Belebung des Wirtschaftswachstums sind daher auch Maßnahmen zur Sicherung des Umlageverfahrens. Wie bereits ausgeführt, liegt die Finanzierungslast der Alterssicherung gänzlich auf den Löhnen und Gehältern, aufgeteilt auf Arbeitgeber/innen- und Arbeitnehmer/innenbeiträge. Dies führt zu einem wichtigen Punkt, der bei der Kritik an den Kosten bzw. der Finanzierung des Umlageverfahrens zumeist nicht beachtet wird. Die Beitragsgrundlage der Pensionsversicherung erodiert im Vergleich zu anderen Vermögenswerten der Volkswirtschaft. Maßnahmen zur Belebung des Wirtschaftswachstums sind auch Maßnahmen zur Sicherung des Umlageverfahrens Beitragsgrundlage der Pensionsversicherung erodiert WISO 36. Jg. (2013), Nr. 1 57

8 Abbildung 3: Entwicklung der unbereinigten Lohnquote in Österreich in % des NIP Quelle: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, Statistische Informationen Nr. 3/2012. Eigene Bearbeitung. Lohnungleichheit hat sich im Zeitablauf verstärkt Es ist zu beobachten, dass die Bruttolöhne und Gehälter gestiegen sind, jedoch sagt dieses Faktum nichts über die Verteilung des Anstieges aus. Bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass sich im Zeitablauf die Lohnungleichheit verstärkt hat vereinte das einkommensstärkste Fünftel 47,7% der Lohnsumme auf sich, das unterste Fünftel 2%. Zehn Jahre zuvor betrug der Lohnanteil des untersten Fünftels noch 2,5%, der des obersten Fünftels 46,1% 11. Von nahmen die Unternehmensund Vermögenserträge um rund 56% zu, während die Entgelte der Arbeitnehmer/innen nur um 33% wuchsen (BIP: +37%). Im Durchschnitt stieg in diesem Zeitraum das Volkseinkommen um 3,4%, die Arbeitnehmer/innenentgelte stiegen um 2,9% und die Unternehmens- und Vermögenserträge um 4,6% pro Jahr WISO 36. Jg. (2013), Nr. 1

9 Abbildung 4: Durchschnittliches jährliches Wachstum der Unternehmens-/Vermögenserträge, des BIP und der Arbeitnehmer/ innenentgelte Quelle: BMASK. Sozialbericht Eigene Bearbeitung. Zum einen steigt also jener Teil des Vermögens, der nicht als Pensionsbeitragsgrundlage herangezogen wird, und zum anderen indet eine Verschiebung bei den Einkommen hin zu den Einkommen, die über der Höchstbeitragsgrundlage liegen, statt. Maßnahmen für eine verbesserte Verteilungsgerechtigkeit zwischen Lohn- und Gewinneinkommen und die Erhöhung der Anzahl der Beitragszahler/innen (Beschäftigungspolitik) sind geneigt, das Umlageverfahren zu erhalten. Dabei soll aber unbedingt auch die Ausweitung bzw. Verschiebung der Beitragsgrundlage hin zu Unternehmens- und Vermögenserträgen in Betracht gezogen werden, wie sie etwa vom WIFO diskutiert wurde 13. Werden Vermögen zur Finanzierung des Pensionssystems herangezogen, sollte dies entweder aufkommensneutral oder das Beitragsaufkommen erhöhend geschehen. Bei der erstgenannten Variante wäre eine Entlastung des Faktors Arbeit möglich, die zu positiven Beschäftigungseffekten führen kann und damit die Beitragsgrundlage verbessern würde. Dies hätte positive Auswirkungen auf die Pensionshöhe der Arbeitnehmer/innen durch friktionsfreiere Erwerbsbiograien mit höherem Einkommen. Wird das Beitragsaufkommen erhöht, könnten die Ausweitung bzw. Verschiebung der Beitragsgrundlage hin zu Unternehmensund Vermögenserträgen WISO 36. Jg. (2013), Nr. 1 59

10 Pensionen (gestaffelt) angehoben und könnte damit ein (zusätzlicher) Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut geleistet werden. verstärkte Einbeziehung von Vermögen vorteilhaft Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist die verstärkte Einbeziehung von Vermögen insofern vorteilhaft, als dadurch keine negativen Konsumeffekte entstehen. Ein weiterer Vorteil der Ausweitung der Beitragsgrundlage auf Vermögen ist, dass der Kreis der von der Ausweitung Betroffenen überschaubar ist. Laut einer Studie der Österreichischen Nationalbank 14 verfügen 10% der Haushalte in Österreich über ein Nettovermögen von mehr als rd. EUR und die Hälfte besitzt weniger als rd. EUR Ein Zehntel der Haushalte verfügt über ein Nettovermögen von weniger als EUR Die Größenordnungen sollen anhand einer einfachen Berechnung aufgezeigt werden. Würden die Vermögen von EUR und mehr mit nur einem Prozent im Jahr belastet werden, entsprächen die daraus resultierenden Einnahmen (rd. EUR 2 Mrd.) rd. 6% der Einnahmen der Pensionsversicherung insgesamt im Jahr 2011 (rd. EUR 34 Mrd.) Die rechte Seite der Gleichung: Die Durchschnittspension und die Anzahl der Pensionisten/innen Jener Bereich, der die Menschen im Alter direkt in ihrer Lebensgestaltung trifft, ist die Höhe der erhaltenen Pension. Diese Variable in der Pensionsgleichung ist häuiges Ziel der Kritiker des Umlageverfahrens. Auf die Pensionshöhe wirken sich eine Vielzahl von Faktoren aus: Zum einen Faktoren auf Seiten der Versicherten (die indirekt auf die Pensionshöhe einwirken) wie die Versicherungsdauer, die Erwerbsbiograie oder die Lohnhöhe. Zum anderen auf Seiten des Versicherers (direkt die Pensionshöhe beeinlussende Faktoren) können es unter anderem die Durchrechnungsmodalitäten, die Steigerungssätze oder der Prozentsatz der Berechnungsgrundlage (derzeit 80%) sein. 60 Arbeitslosigkeit und atypische Beschäftigungen wirken auf Pensionshöhe negativ Auf die Entwicklung der Lohnhöhe wurde bereits weiter oben eingegangen. Unterbrechungen in der Erwerbsbiograie, insbesondere Arbeitslosigkeit und die Zunahme von atypischen Beschäftigungsverhältnissen, wirken sich negativ auf die Pensionshöhe aus. Österreich steht im europäischen Vergleich WISO 36. Jg. (2013), Nr. 1

11 zwar relativ gut da, die durchschnittliche Jahresarbeitslosigkeit 2011 betrug nach EU-Berechnung (EUROSTAT) 4,2% (EU 27: 9,6%), doch wird mittelfristig ein Anstieg der Arbeitslosenquote auf 7,5% im Jahr 2016 erwartet. Zusätzlich wird die Mobilität am Arbeitsmarkt zunehmen, es werden also immer mehr Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen sein und damit Einkommens- und in Folge Pensionseinbußen hinnehmen müssen. Im Durchschnitt werden bis 2016 rd. 25% der Aktivbeschäftigten (ohne Karenz und Präsenzdienst) pro Jahr von Arbeitslosigkeit betroffen sein 16. Der durchschnittliche Tagsatz 2011 betrug EUR 25,3. Mit einem wirtschaftlichen Standardmonat (30 Tage) multipliziert, ergibt das einen Betrag von EUR 759. Im Vergleich dazu betrug das durchschnittliche Bruttomonatseinkommen im selben Zeitraum EUR Es ist an diesem sehr schematischen Vergleich offensichtlich, wie negativ sich Arbeitslosigkeit auf die Pensionshöhe auswirkt. Zunahme von Arbeitslosigkeit Ähnlich verhält es sich mit den Formen atypischer Beschäftigung. Hiervon sind in besonderem Ausmaß Frauen betroffen. Die häuigste Form der atypischen Beschäftigung in Österreich ist die Teilzeitarbeit von Frauen. Abbildung 5: Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse von Frauen Quelle: Statistik Austria. Statistische Nachrichten 7/2012. Eigene Bearbeitung. WISO 36. Jg. (2013), Nr. 1 61

12 2011 waren in Österreich Frauen teilzeitbeschäftigt. Das entspricht 33,93% aller Beschäftigungsverhältnisse von Frauen. Die Auswirkungen der Teilzeitarbeit und anderer Unterbrechungen in der Erwerbsbiograie von Frauen schlagen sich deutlich in der durchschnittlichen Pensionshöhe der Frauen nieder. Sie betrug im Jahr 2011 EUR 803, die von Männern Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass die Anzahl der Ausgleichszulagenbezieherinnen 2011 mit weitaus höher ist als die der Ausgleichszulagenbezieher 2011 mit ein Blick auf die Ersatzrate Zuletzt noch ein Blick auf die Ersatzrate. Das Absenken der staatlichen Pension, also der Ersatzrate, ist nach Ansicht der Kritiker des Umlageverfahrens die beste Lösung, da es die öffentlichen Haushalte entlaste und es den Pensionisten/innen ohnehin möglich sei, den Ausfall der staatlichen Pension durch Privatvorsorge zu kompensieren. Diese Argumentation soll nun anhand eines Gedankenexperimentes nachvollzogen werden. Würde man die Ersatzrate von der Bemessungsgrundlage in Österreich von 80% auf 60% senken, hätte das bei einer Frau ein Absinken der Pension von derzeit rd. EUR 800 im Monat auf EUR 600 monatlich zur Folge. Um dies auszugleichen, müsste die Betroffene eine Privatpension von EUR 200 pro Monat ab Pensionsantritt erhalten. Das entspricht bei einer Verzinsung von 3% einer ewigen Rente mit einem Barwert von EUR zum Pensionsantritt. Dazu wäre es notwendig (bei einem Bruttogehalt von ca. EUR 1.000) über 35 Jahre monatlich mehr als EUR 100 in eine Privatvorsorge mit 3% Verzinsung zu investieren 18. Umgelegt auf die Pensionen in der Pensionsversicherung der Unselbständigen, wenn also jeder/jede dieser Pensionisten/innen diesen Ansparplan verfolgt hätte, ergäbe dies einen iktiven Barwert von EUR Für alle Pensionisten/innen in der gesetzlichen Pensionsversicherung ergäbe sich ein Wert von EUR Das entspräche etwa 53% bzw. 63% des BIP zu Marktpreisen von 2011, nur für das Schließen einer Pensionslücke von EUR 200 im Monat. Es ist leicht vorstellbar, welcher Barwert notwendig ist, nur um die Durchschnittspension für alle Pensionisten/innen kapitalgedeckt zu inanzieren. 62 WISO 36. Jg. (2013), Nr. 1

13 Zusätzlich brächte eine lächendeckende kapitalgedeckte (Zusatz-)Pension erhebliche volkswirtschaftliche Probleme mit sich. Beispielhaft sei nur der Kaufkraftverlust erwähnt, der sich durch zusätzliches Ansparen für die Altersversorgung ergibt. Wenn jeder/jede unselbständig Beschäftigte in Österreich monatlich EUR 100 in irgend einer Weise veranlagt, gehen pro Monat EUR an möglichen Konsum verloren 19. Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise sollte auch bedacht werden, dass derartige Veranlagungen die Gefahr der Überhitzung der Finanzmärkte steigern. durch lächendeckende kapitalgedeckte (Zusatz-)Pension erhebliche volkswirtschaftliche Probleme Diese Zahlen geben nicht die realen Summen wieder, sie zeigen jedoch, in welchen Dimensionen gerechnet werden muss, wenn an einen Systemwechsel in der Pensionsversicherung gedacht wird. 8. Fazit und Ausblick Die Frage nach der Ausgestaltung des Pensionssystems und damit nach der Lebenssituation der älteren Generationen ist in einer alternden Gesellschaft von immenser Bedeutung. In diesem Artikel konnten nur Schlaglichter auf Teilbereiche des Themenfeldes geworfen werden. Viele Aspekte blieben unbeachtet, wie etwa das Problem der Veranlagung bei einem Umstieg auf ein Kapitaldeckungsverfahren oder die Frage nach der Verteilung des Risikos der Alterssicherung auf die verschiedenen Akteure. Es hat sich dennoch gezeigt, dass die Frage der Beibehaltung des Umlageverfahrens und des Aufrechterhaltens des Lebensstandardprinzips in der Altersversorgung nicht wie von den Kritikern behauptet nur durch Leistungskürzungen des Staates und des Umleitens von Zahlungsströmen zu privaten Versicherungen gelöst werden kann. Eine auf nachhaltiges Wachstum fokussierte Wirtschaftspolitik, eine Beschäftigungspolitik, die auf typische Beschäftigungsverhältnisse abzielt, und eine faire Verteilungspolitik im Sinne des Lastenausgleichs zwischen Arbeits- und Vermögenseinkommen dienen alle der Aufrechterhaltung und Ausweitung der Beitragsgrundlage des Umlageverfahrens und somit der Sicherung der Pensionen auf einem menschenwürdigen Niveau. Die endgültige Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes System ist und bleibt eine politische. Die Ökonomie kann dazu nur Diskussionsgrundlagen liefern. Die Frage der Alterssicherung darf aber in keinem Fall zu einer Frage der sozialen Fürsorge werden. Frage nach Ausgestaltung des Pensionssystems hat immense Bedeutung WISO 36. Jg. (2013), Nr. 1 63

14 Anmerkungen 1. Farmer, K.: Rentenpolitik für das 21. Jahrhundert und Rentenreform. Pro und Contra eines Paradigmenwechselsl in der Rentenpolitik?, in: Wirtschaft und Ethik, 12. Jahrgang, Heft 1/2001, S. 6 ff. 2. derstandard.at. 26. Dezember OECD-Experte-Oesterreicher-muessen-bis-70-arbeiten (Zugriff am 13. Jänner 2013) 3. Eine gute theoretische Darstellung der Verfahren indet sich bei Homburg, S.: Theorie der Alterssicherung, Heidelberg u. a, Springer Pensionsversicherungsanstalt, portal/pvaportal/channel_content/cmswindow?action=2&p_menuid=5227&p_ tabid=5 (Zugriff am 13. Jänner 2013) 5. Pensionsversicherungsanstalt, portal/pvaportal/channel_content/cmswindow?p_pubid=11101&action=2&p_ menuid=8407&p_tabid=5#pd862346, (Zugriff am 13. Jänner 2013) 6. Berechnet mit dem Indexrechner der Statistik Austria, at/indexrechner/controller. Eingaben: VPI 2000, Jahresdurchschnitt 2000, Jahresdurchschnitt 2011, EUR 760 (18. Jänner 2013) 7. Arbeiter, Angestellte, Landarbeiter, Freie Dienstnehmer 8. Pensionsversicherungsanstalt: Aktuelle Werte 2013 (Stand ) 9. EUROSTAT. Eigene Bearbeitung. 10. Statistik Austria. Statistisches Jahrbuch 2013 (Kapitel 9, Einkommen; Verdienste) 11. AK-Oberösterreich. Unterlagen zur Pressekonferenz am 5. September 2012 zum Thema: Reale Verluste bei Niedrigeinkommen, nicht bezahlte Überstunden für 2,7 Milliarden Euro und wachsende Ungleichheit. Fakten zur Einkommensverteilung. 12. BMASK. Sozialbericht 2012 (Kapitel 12) 13. WIFO: Analyse alternativer Finanzierungsformen der sozialen Sicherungssysteme, Wien, Oesterreichische Nationalbank (Hrsg.): Household Finance and Consumption Survey des Eurosystems Erste Ergebnisse für Österreich, in: Geldpolitik & Wirtschaft, Q3/ Einnahmen lt. Statistisches Handbuch der österreichischen Sozialversicherung Berechnung: Haushalte x EUR Arbeitsmarktservice Österreich: Ausblick auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit in Österreich bis zum Jahr Mikrovorschau. März Hauptverband der österr. Sozialversicherungsträger (Hrsg.): Handbuch der österreichischen Sozialversicherung 2012, Wien, Annahmen: 3% Zinssatz nach KESt. Bemessungsgrundlage EUR Berechnungen nach Barwert für ewige Rente bzw. Rentenendwert. 19. Anzahl der unselbständig Beschäftigten in Österreich x EUR 100 (Daten AMS-Arbeitsmarkt Aktuell. Dezember 2012) Abbildungsverzeichnis - Abbildung 1: Höhe der Durchschnittspensionen in der Pensionsversicherung der Unselbständigen (Männer und Frauen) - Abbildung 2: Jährliche Veränderung der Pensionsausgaben in Prozent des BIP und des BIP zu Marktpreisen - Abbildung 3: Entwicklung der unbereinigten Lohnquote in Österreich in % des NIP - Abbildung 4: Durchschnittliches jährliches Wachstum der Unternehmens-/Vermögenserträge, des BIP und der Arbeitnehmer/innenentgelte Abbildung 5: Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse von Frauen WISO 36. Jg. (2013), Nr. 1

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