Aktionsplan der Stadt Peine gemäß 47d Bundes- Immissionsschutzgesetz

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1 Aktionsplan der Stadt Peine gemäß 47d Bundes- Immissionsschutzgesetz 1 Allgemeines 1.1 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Stadt Peine / Gemeindeschlüssel Kantstraße Peine Tel / 49 0 Fax / poststelle@stadt-peine.de Internet Rechtlicher Hintergrund Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG 1 sind gemäß 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz 2 Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. 1.3 Geltende Grenzwerte Geltende nationale Grenzwerte sind in der Anlage 2 zusammengefasst. 1.4 Beschreibung der Gemeinde, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind Die Stadt Peine, Mittelzentrum und Kreisstadt des gleichnamigen, umgebenden Landkreises liegt zwischen den Oberzentren Hannover (ca. 40 km) und Braunschweig (ca. 25 km)in der niedersächsischen Börde im Harzvorland. Entsprechend gut ist die Verkehrsinfrastruktur, die das Stadtgebiet an die Nachbarräume anbindet, ausgestattet. Peine hat eine Gesamtfläche von 119,8 km² mit rd Einwohnern in ca Wohnungen. Straßenverkehr: Peine liegt direkt an der Autobahn A 2 Hannover Berlin und ist mit den Anschlussstellen Peine und Peine-Ost verknüpft. Eingebunden in das überregionale Straßennetz ist Peine durch die Bundesstraßen B 65 (Minden Hannover Peine Vechelde/Braunschweig), B 444 (Grasdorf Peine Celle) und B 494 (Peine Hohenhameln Hildesheim). 1 RICHTLINIE 2002/49/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Juni 2005 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, ABI. EU Nr. 189, S Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG), zuletzt geändert durch ; BGBL I 3180

2 Während die B 65 bzw. die B 494 tangential um den Kernstadtbereich als Ortsumgehung geführt werden, durchquert die B 444 den Bereich der Kernstadt. Sowohl die A 2 als auch die Ortsdurchfahrt der B 444 in Peine weisen eine Belastung von über 6 Millionen Kfz pro Jahr auf. Die Hauptverkehrsstraßenlänge beträgt 13,2 Kilometer. Schienenverkehr: Peine wird von der (elektrifizierten und zweigleisigen) Haupteisenbahnstrecke 1730 Hannover Braunschweig (KBS 310) durchquert. Es werden Güterverkehr und Personenverkehr auf dieser Strecke durchgeführt mit insgesamt mehr als Zügen pro Jahr. Für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sind der Haltepunkt Vöhrum und der Bahnhof Peine von Bedeutung. Der Schienenpersonenfernverkehr hat nur noch eine marginale Bedeutung für Peine, da Fernzüge i. d. R. nicht in Peine halten. Gleichwohl fahren fast alle Fernzüge ohne Halt durch die Stadt. Die maximale Geschwindigkeit beträgt bis zu 160 km/h. Flugverkehr: Der nächstgelegene Großflughafen ist der internationale Flughafen Hannover- Langenhagen in einer Entfernung von ca. 45 Kilometern. Abgesehen von wirtschaftlichen Verflechtungen des Flughafen affinen Gewerbes existieren keine weiteren Auswirkungen durch den Flugbetrieb. 2 Bewertung der Ist-Situation 2.1 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Es wird auf die Lärmkartierung des Landes Niedersachsen (Straße) und des Eisenbahnbundesamtes (Schiene) verwiesen: Daten In der Anlage 1 sind die Lärmkartierungen für beide Verkehrsträger und differenziert nach Tages- und Nachtwerten ausgewiesen. 2.2 Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind Für die Bewertung der Lärmsituation sind die Angaben in den vorhandenen Regelwerken (vgl. Anlage 2) zur Orientierung herangezogen worden. Ein gesetzlicher Anspruch für die belasteten Einwohner auf Lärmminderung allein aus der strategischen Lärmkartierung entsteht nicht. Die nachfolgenden Tabellen sind von den Internetseiten des Niedersächsischen Umweltministeriums bzw. des Eisenbahnbundesamts nachrichtlich übernommen worden.

3 Tabelle 1: Geschätzte Zahl der von Hauptverkehrsstraßen belasteten Menschen in der Stadt Peine (auf die nächste Hunderterstelle gerundet). Stand (Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz) Durch Hauptverkehrsstraßen belastete Menschen (nach VBEB) Pegelklassen Zeitraum Pegelklassen Zeitraum über bis L DEN (24 Stunden) über bis L Night (22 bis 6 Uhr) > > > > > > > > > > 70 - > 75 - Summe Tabelle 2:Von Hauptverkehrsstraßen belastete Fläche (km²) und geschätzte Zahl der Wohnungen, Krankenhäuser und Schulen (auf die nächste Hunderterstelle gerundet) in der Gemeinde, Stand (Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz) L DEN in db Durch Hauptverkehrsstraßen belastete über bis Flächen (km²) Wohnungen Schulen Krankenhäuser , , , Summe 24,

4 Tabelle 3: Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm in ihren Wohnungen belasteten Menschen (gemäß VBEB) - Schienenlärm der Eisenbahnen des Bundes (gerundet auf die nächste Zehnerstelle); Quelle Eisenbahnbundesamt Pegelbereich [db] L DEN [Einwohner] Pegelbereich [db] L Night [Einwohner] - - (45 <L Night = 50) <L Night = <L DEN = <L Night = <L DEN = <L Night = <L DEN = <L Night = <L DEN = L Night > L DEN > Tabelle 4: Von Umgebungslärm belastete Fläche und geschätzte Zahl der Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude; Quelle Eisenbahnbundesamt Pegelbereich [db] Flächen [km²] L DEN Wohnungen [-] Schulen [-] Krankenhäuser [-] L DEN >55 26, L DEN >65 6, L DEN >75 1, Anmerkung: Bei der Auswertung der betroffenen Schulen und Krankenhäuser sind alle Einzelgebäude betrachtet worden. Bei Schulkomplexen aus beispielsweise drei Gebäuden sind somit drei Schulgebäude in die Auswertung genommen worden. 2.3 Lärmprobleme und verbesserungsbedürftige Situation Lärmbelastungen ergeben sich auf Grund der vorliegenden Lärmkartierungen für die umgebenden Bereiche entlang der nachfolgenden Verkehrsinfrastruktur: Celler Straße / Schwarzer Weg (B 444) Bundesautobahn A 2 Ortsdurchfahrt Peine an der Schienenverkehrshauptstrecke 1730

5 3 Maßnahmenplanung 3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung Im Gebiet der Stadt Peine wurden folgende lärmmindernden Maßnahmen in der Vergangenheit umgesetzt: Datum / Zeitrahmen Maßnahme Zuständigkeit Seit 1974 Errichtung von Lärmschutzwällen Stadt Peine im Bereich neuer Siedlungsentwicklung (W) an bedeutenden Verkehrswegen im Zuge der Bauleitplanung Seit 1993 Förderung des ÖPNV durch Modernisierung der Haltestellen und Ausbau der B + R-Angebote GVFG 1993 / 2005 Förderung des ÖPNV durch Ausbau des Haltepunktes Vöhrum Förderung des ÖPNV durch den Bau eines modernen Nahverkehrsterminals Errichtung von Lärmschutzwänden an der A 2 im Zuge der Erweiterung auf drei Fahrstreifen je Richtung Seit 1998 Förderung des Radverkehrs (Infrastruktur und begleitende Maßnahmen) als alltagstaugliches Verkehrsmittel zur Veränderung des Modal Split zu Gunsten des Radverkehrs 2004 Errichtung von Lärmschutzwänden an der Ortsdurchfahrt Peine (Strecke 1730) Förderung des ÖPNV durch Busbeschleunigung 2006 Nachtfahrverbot für Lkw (> 7,5 t) in der Celler Straße (OD B 444) Stadt Peine sowie Land, Bund über Stadt Peine sowie Land, Bund über GVFG Stadt Peine sowie Land, Bund über GVFG Bundesrepublik Deutschland Stadt Peine DB AG Stadt Peine Stadt Peine 3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre Verbesserung des Angebots im ÖPNV (Zuständigkeiten liegen bei den nicht stadteigenen Verkehrsunternehmen und der Stadt Peine) z. B. durch zusätzliche Einführung flexibler Bedienungsformen in der Neben- und Spätverkehrszeit mit dem Ziel, den Modal Split im Sinne einer Lärmreduzierung zu verändern und den Kfz-Verkehr zu reduzieren Weitere Verbesserungen im Radverkehrsnetz durch Investitionen in die Infrastruktur und begleitende Maßnahmen (z. B. Wegweisung) mit dem Ziel,

6 den Modal Split im Sinne einer Lärmreduzierung zu verändern und den Kfz- Verkehr zu reduzieren (Zuständigkeit liegt bei der Stadt Peine) Maßnahmen zur Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten auf kommunalen Straßen mit den Zielen, die Verkehrssicherheit zu verbessern und gleichzeitig den Lärmpegel zu reduzieren (Zuständigkeit liegt bei der Stadt Peine und ggf. beim Landkreis Peine) Die nachfolgend dargestellten geplanten Maßnahmen beziehen sich auf Wünsche und Anregungen der Stadt Peine und ihrer Bürgerinnen und Bürger, welche sich auf Verkehrsinfrastruktur anderer Baulastträger beziehen. Entdröhnung der Eisenbahnbrücke (Strecke 1730) durch Unterbausanierung und Einbau lärmreduzierender Schwellen (mit einer geplanten Verringerung um 6 db (A)) über den Fuhsering zur Verminderung der Lärmbelastung und zum Schutz der Bevölkerung im Bereich In den Fahlwiesen (Zuständigkeit liegt bei der DB AG; von der DB AG im Rahmen des Konjunkturpaketes vorgesehen) Veränderung der Verkehrsführung in der Celler Straße (OD B 444) durch Umgestaltung der Verkehrsräume zu Gunsten des nicht motorisierten Individualverkehrs (Zuständigkeit liegt bei der Bundesrepublik Deutschland/Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr; bisher sind Vorgespräche und Voruntersuchungen im Auftrag der Stadt Peine durchgeführt worden, die auch dem Baulastträger zur Verfügung gestellt wurden) Lärmschutz an der B 65 im Bereich der Peiner Südstadt (Zuständigkeit liegt bei der Bundesrepublik Deutschland/Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr; bisher keine konkrete Absicht des Straßenbaulastträgers) 3.3 Schutz ruhiger Gebiete Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz für die nächsten fünf Jahre Die Stadt Peine und ihre Ortschaften sind durchzogen von wichtigen transeuropäischen, nationalen und regionalen Verkehrsverbindungen, die zudem auch einen wichtigen Standortfaktor für den Industrie- und Wohnstandort insgesamt darstellen. Infolge der sehr guten Verkehrsinfrastruktur werden im Stadtgebiet grundsätzlich höhere Lärmpegel erreicht, dieses gilt auch für die Wohngebiete mit den zu Grunde gelegten Grenzwerten. Die Gemeinden sind gehalten, ruhige Gebiete im Sinne des 47d Abs. 2 Satz 2 BImSchG festzusetzen. Als ruhige Gebiete, die vor einer Zunahme des Lärms zu schützen sind, werden vor allem die bereits bauleitplanerisch ausgewiesenen Reinen Wohngebiete festgesetzt. Die Möglichkeit weitere Gebiete auszuweisen, wird auf Grund der oben beschriebenen Situation nur sehr gering sein. In die weitere Planungen, insbesondere der Bauleitplanung, werden diese Festlegungen einbezogen und im Rahmen der Abwägung berücksichtigt. Bei einer Nichtberücksichtigung ist dieses entsprechend zu begründen.

7 3.4 Langfristige Strategien zu Lärmproblemen, Lärmauswirkungen und ruhigen Gebieten Die maßgebliche Lärmproblematik wird durch die überregionalen Verkehrsverbindungen verursacht, welche nicht in der Baulast / Zuständigkeit der Stadt Peine stehen. Das dort entstehende Verkehrsaufkommen und damit der Lärmemissionen ist in Abhängigkeit zahlreicher ökonomischer (und ökologischer) Faktoren zu sehen. Die Möglichkeiten einer Einflussnahme seitens der Stadt Peine sind daher äußerst begrenzt. Größtenteils sind die genannten Verkehrsverbindungen bereits mit Einrichtungen des aktiven Lärmschutzes und darüber hinaus auch des passiven Lärmschutzes (z. B. an der DB-Strecke in der OD Peine für rückwärtige und höhere Bebauung) versehen worden. Die Straßen in kommunaler Baulast, d. h. in direkter Zuständigkeit der Stadt Peine, treten in ihrer Emissionswirkung deutlich hinter die überregionalen Verkehrslinien zurück. Für diesen Bereich ist es möglich, mittelbar auf eine Reduzierung der Lärmwerte durch Änderung der Verkehrsentwicklung hinzuarbeiten. Durch Veränderung des Modal Split zu Gunsten der weniger emittierenden Verkehrsarten Fußgänger- und Fahrradverkehr sowie des öffentlichen Verkehrs können die Lärmimmissionen gesenkt werden. Dafür schafft die Stadt Peine in ihren Möglichkeiten den Rahmen: Die Bedingungen des Fußgänger- und Fahrradverkehrs werden durch Investitionen in die Infrastruktur stetig verbessert. Das gilt auch für die Haltestelleninfrastruktur des ÖPNV. Hier ist allerdings anzumerken, dass die Stadt Peine das Angebot der Verkehrsunternehmen nicht zu beeinflussen vermag (keine Aufgabenträgerschaft sowie kein stadteigener Verkehrsbetrieb). Durch die Gestaltung neu geplanter Straßenverläufe sowie einer (Teil-) Überwachung der Geschwindigkeiten wird im kommunalen Straßennetz auf die Einhaltung verträglicher Geschwindigkeiten mit reduzierter Lärmentwicklung hingewirkt. 3.5 Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der lärmbelasteten Personen Lärmschutzmaßnahmen an der A 2: Die Maßnahmen sind mit dem Ausbau abgeschlossen worden. Eine weitere Reduzierung ist nicht möglich. Lärmschutzmaßnahmen in der Celler Straße (B 444, Ortsdurchfahrt Peine): Im Fall einer Neuverteilung des Straßenraums zu Gunsten des Fahrrad- und Fußgängerverkehrs werden Verlagerungen des Kraftverkehrs auf die Ostumgehung vorausgestellt. Eine positive Lärmentwicklung ergibt sich für ca Personen. Vorgesehene Entdröhnung der Eisenbahnbrücke in der Ortsdurchfahrt Peine (Strecke 1730): Durch die Maßnahme wird der Bereich Fuhsering / Badestraße / In den Fahlwiesen besser vor Lärm geschützt. Betroffen sind ca Menschen sowie die Nutzer des Kindergartens. Im Falle eines aktiven Lärmschutzes an der B 65 im Bereich der Peiner Südstadt sind ca Personen betroffen. Weitere Folgen der strategischen Lärmentwicklungsplanung sind derzeit noch nicht quantifizierbar.

8 4 Formelle und finanzielle Informationen 4.1 Datum und Aufstellung des Aktionsplans 4.2 Datum des Abschlusses des Aktionsplans 4.3 Mitwirkung der Öffentlichkeit / Protokoll der öffentlichen Anhörungen 4.4 Bewertung der Durchführung Der Lärmaktionsplan wird gemäß 47d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5 Jahren überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Erfahrungen und Ergebnisse des Aktionsplans werden dabei ermittelt und bewertet. 4.5 Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplans 4.6 Weitere finanzielle Informationen 4.7 Link zum Aktionsplan Homepage der Stadt Peine unter

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