Die Gothaer Zeitkonten-Lösung - FAQs

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1 1. Aus welchen Bestandteilen kann ein Zeitwertkonto gespeist werden? In Zeitwertkonten können sowohl Zeit- als auch Vergütungsbestandteile eingebracht werden. Überstunden (in EUR) Freiwilliger Entgeltverzicht Zuschuss Arbeitgeber Sonderzahlungen Resturlaub (in EUR) Ansparen Wertguthaben im Gothaer Arbeitszeitkonto Verwenden Ausgleich Kurzarbeit Teilzeitphasen Vorzeitiger Ruhestand Sabbaticals Pflegezeit, Elternzeit Zeitbestandteile z.b. Überstunden z.b. Urlaubstage (oberhalb des gesetzlichen Mindesturlaubs) Vergütungsbestandteile: Arbeitgeber-Zuschüsse Entgeltverzicht Außertarifliche Vergütungsbestandteile Übertarifliche Vergütungsbestandteile Tarifliche Vergütungsbestandteile, soweit nicht vom Tarifvertrag ausgeschlossen Vergütungsbestandteile können in nahezu unbegrenzter Höhe eingebracht werden. Das nach Umwandlung verbleibende Arbeitsentgelt muss aber über der Geringverdienergrenze i.h.v. 400 liegen, da sonst kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mehr vorliegt. Ausnahme seit : Wenn bereits vor der Umwandlung in das Zeitwertkonto eine sog. geringfügige Beschäftigung ausgeübt wurde, kann eine Umwandlung problemlos erfolgen. Auch Tarifverträge können die Umwandlungsmöglichkeiten begrenzen: Lässt ein Tarifvertrag die Einbringung von tariflichen Vergütungsbestandteilen in ein Zeitwertkonto nicht zu, können diese nicht für das Ansparen von Wertguthaben verwendet werden. Stand: Oktober

2 2. Für welche Zwecke kann das Wertguthaben verwendet werden? Das angesammelte Wertguthaben dient in erster Linie der Finanzierung von Freistellungsphasen. Diese können sowohl während, als auch am Ende des aktiven Berufslebens realisiert werden. Verwendungszwecke Beispiele für Freistellungsphasen Sabbaticals oder Langzeiturlaub (z.b. für Weiterbildung etc.) Gesetzliche Freistellungsphasen (Elternzeit, Teilzeit, Pflegezeit) Vorgezogener Ruhestand 3. Welche sozialrechtlichen Auswirkungen hat der Abschluss des Zeitwertkontos? Das bei Kündigung ggf. zur Auszahlung anstehende Wertguthaben wird nicht auf das Arbeitslosengeld I angerechnet. Falls allerdings bei längerfristiger Arbeitslosigkeit eine Herabstufung zum Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erfolgt, kann das Wertguthaben soweit es zwischenzeitlich nicht aufgebraucht wurde im Rahmen der Anrechnung des Privatvermögens Auswirkung auf das Arbeitslosengeld II haben. Sofern der Arbeitnehmer privat krankenversichert ist, muss darauf geachtet werden, dass durch die Umwandlung von Entgeltbestandteilen in das Zeitwertkonto die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung nicht unterschritten wird, da ansonsten eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung die Folge wäre. 4. Ist für den Abschluss eine schriftliche Vereinbarung notwendig? Zeitwertkonten erfordern eine vorherige schriftliche Vereinbarung (sog. Wertguthabenvereinbarung) durch einzelvertragliche Regelung oder Betriebsvereinbarung oder tarifvertragliche Regelung Die Gothaer stellt dem Arbeitgeber alle erforderlichen Musterdokumente zur Verfügung. 5. Welche arbeitsrechtlichen Vereinbarungen sind bei der Einführung von Zeitwertkonten erforderlich? Betriebsvereinbarung und Umwandlungsvereinbarung In Unternehmen, welche über einen Betriebsrat verfügen, kann der rechtliche Rahmen des Modells durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden. Eine Betriebsvereinbarung ist jedoch nur möglich, soweit tarifvertraglich keine anderslautende Regelung besteht. 2

3 Zusätzlich zur Betriebsvereinbarung sollte mit jedem teilnehmenden Mitarbeiter eine sog. Umwandlungsvereinbarung geschlossen werden. In dieser legt der einzelne Mitarbeiter fest, ob und in welchem Umfang er an dem Zeitwertkontenmodell teilnehmen will und welche Vergütungsbestandteile für eine Umwandlung in das Wertguthaben verwendet werden sollen. Einzelvertragliche Vereinbarungen oder Gesamtzusagen Alternativ zur Betriebsvereinbarung kann auch eine individualrechtliche Vereinbarung getroffen werden. Zum Typus der individualrechtlichen Vereinbarung gehören neben einzelvertraglichen Vereinbarungen auch sog. Gesamtzusagen. Hierbei handelt es sich um eine Bündelung von Einzelzusagen gleichen Inhalts. D.h. der Inhalt gilt für alle begünstigten Mitarbeiter in gleicher Weise. Die gängigste Form einer solchen Gesamtzusage ist der Aushang am schwarzen Brett oder die Veröffentlichung im Intranet. 6. Welche steuerlichen Vorteile ergeben sich für den Arbeitnehmer? Für den Arbeitnehmer gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. D.h. die Zuführungen zum Zeitwertkonto bleiben steuerfrei. Erst in der Freistellungsphase, wenn das angesparte Geld dem Arbeitnehmer zufließt, wird die Steuerpflicht ausgelöst. Die Leistungen werden dann als Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit ( 19 EStG) voll versteuert. Bezüglich der Einzahlungshöhe muss darauf geachtet werden, dass ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestehen bleibt. D.h. nach der Umwandlung in Wertguthaben muss das ausgezahlte Arbeitsentgelt über der Geringverdienergrenze i.h.v. 400 p.m. liegen (Ausnahme: Der Beschäftigte hat schon vor der Umwandlung eine sog. geringfügige Beschäftigung ausgeübt). Der Arbeitnehmer kann mit Zeitwertkonten beachtliche Steuervorteile nutzen und das Wertguthaben bis zu seiner Verwendung verzinslich anlegen (sog. Bruttosparen ). 7. Wie sieht die steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber aus? Wie in der betrieblichen Altersversorgung ist der Arbeitgeber auch bei Zeitwertkonten verpflichtet, Rückstellungen zu bilden. Die Rückstellungen, die für Arbeitszeitguthaben zu bilden sind, unterscheiden sich jedoch von denen einer Pensionszusage: Für seine Verpflichtung, den auf dem Zeitwertkonto angesammelten Vergütungsanspruch zu erfüllen, muss der Arbeitgeber Rückstellungen nach 6 EStG bilden. Diese Rückstellungen werden auch als Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstand bezeichnet. Weitere Unterlagen hierzu stellt die Gothaer auf Wunsch in Form von steuerlichen Merkblättern oder Steuergutachten zur Verfügung. 3

4 8. Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Zeitwertkonten. Auch die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge kann bis zum Zeitpunkt der Freistellung verlagert werden. Und das im Gegensatz zur Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Altersversorgung in voller Höhe. Der Gesetzgeber gewährt o.g. Vorteil des sozialversicherungsfreien Ansparens nur unter folgender Voraussetzung: Das angesparte Wertguthaben darf ausschließlich für Freistellungsphasen (hierzu gilt auch der vorgezogene Ruhestand) verwendet werden. Wird das Wertguthaben für einen anderen Zweck ausgezahlt (z.b. bei Kündigung), handelt sich um einen sog. Störfall und der in Anspruch genommene Vorteil der nachgelagerten Verbeitragung wird rückgängig gemacht (Störfallberechnung). Als Störfalle gelten generell Auszahlungen, die nicht in Verbindung mit einer Freistellungsphase erfolgen. Zu den möglichen Störfallanlässen gehören: Arbeitgeberwechsel Tod Insolvenz Erwerbsminderung Existenzbedrohende Notlage 9. Besteht für den Arbeitgeber eine gesetzliche Pflicht zur Insolvenzsicherung? Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Zeitwertkonten gegen Insolvenz abzusichern. Gemäß Sozialgesetzbuch sind Vorkehrungen zur Insolvenzabsicherung zu treffen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (tarifvertragliche Abweichungen möglich): Es besteht kein Anspruch auf Insolvenzgeld und das Wertguthaben einschließlich des darin enthaltenen Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung übersteigt einen Betrag in Höhe von Für die Insolvenzsicherung stehen unterschiedliche Modelle zur Verfügung. Am weitesten verbreitet ist die sog. Rückdeckung, d.h. die Auslagerung der Gelder in Versicherungsoder Fondsprodukte. Zur Absicherung gegen das Risiko einer Insolvenz werden die Vermögenswerte an den Arbeitnehmer verpfändet oder an einen Treuhänder übertragen. 10. Welche Form der Insolvenzsicherung bietet die Gothaer Zeitkonten-Lösung? Das vom Arbeitnehmer angesparte Wertguthaben einschließlich des darin enthaltenen Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird mittels der Gothaer Zeitkonten-Lösung gegen Insolvenz abgesichert. Hierzu werden vom Arbeitgeber Beiträge in entsprechender Höhe in ein Produkt der Gothaer eingezahlt. Der Arbeitgeber kann zwischen zwei Kapitalisierungsprodukten mit Garantien sowie einem Fondsprodukt wählen. Bei den Kapitalisierungsprodukten wird der einzelne Vertrag des Arbeitnehmers zur Insolvenzsicherung an diesen verpfändet. Alternativ kann ein Treuhänder zur Absicherung und Verwaltung der Zeitwertkonten herangezogen werden. 4

5 Im Rahmen des Fondsmodells ist es durch eine Kontensegmentierung möglich, für jeden Mitarbeiter ein eigenes Unterdepot zu führen. Die Fondsanteile werden zur Insolvenzsicherung direkt an den Mitarbeiter verpfändet. Auch hier besteht die Möglichkeit der Einbindung eines Treuhänders. In der Freistellung des Arbeitnehmers zahlt dieser das Arbeitsentgelt an den Arbeitnehmer weiter. Hierzu werden entweder die Leistungen des Kapitalisierungsproduktes ausgezahlt oder entsprechende Anteile aus dem Fondsdepot verkauft. Parallel zur Auszahlung an den Arbeitnehmer reduziert sich auch die Sicherungspflicht des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer genießt damit während des ganzen Zeitraumes Insolvenzschutz für seine erworbenen Ansprüche. Abgesehen von möglichen rechtlichen Sanktionen ist von dem Unterlassen der Insolvenzsicherung auch aus anderen Gründen abzuraten: Die Akzeptanz eines Zeitwertkonten-Modells bei den Mitarbeitern wird stark davon abhängen, inwieweit nachgewiesen werden kann, dass die Wertguthaben langfristig einen wirksamen Schutz genießen. Zusätzlich drohen ab dem durch das neue Flexi-II-Gesetz (vgl. Punkt 13) bei Nicht-Beachtung der Insolvenzsicherungs-Pflicht erhebliche Sanktionen bis hin zur Rückabwicklung des gesamten Modells. 11. Welche Vorteile bieten Zeitwertkonten im Vergleich zur betrieblichen Altersversorgung? Höhe der steuer- und beitragsfreien Umwandlungsbeiträge Seit gilt in der betrieblichen Altersversorgung (bav) für alle Durchführungswege die nachgelagerte Besteuerung. D.h. die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung bleiben steuerfrei, erst die Leistungen werden in voller Höhe steuerpflichtig. Auch die Besteuerung der Wertguthaben aus Zeitwertkonten erfolgt nachgelagert: Die Höhe der steuerfreien Umwandlungsbeiträge ist hier nahezu unbegrenzt. Bei den bav- Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds ist der steuerliche Förderrahmen dagegen auf 4% der Beitragsbemessungsgrenze West zuzüglich eines Sockelbetrages i.h.v begrenzt. Bei der Pensionszusage und Unterstützungskasse wiederum ist ähnlich wie bei Zeitwertkonten eine nachgelagerte Besteuerung in nahezu unbegrenzter Höhe möglich. Ebenfalls nachgelagert erfolgt bei Zeitwertkonten die Verbeitragung in der Sozialversicherung: Die Umwandlung von Zeit- und / oder Geldbestandteilen in das Wertguthaben ist in nahezu beliebiger Höhe beitragsfrei. In der betrieblichen Altersversorgung dagegen bleibt die Entgeltumwandlung nur bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze beitragsfrei. Vererbbarkeit In der betrieblichen Altersversorgung gilt hinsichtlich Vererbbarkeit der sog. enge Hinterbliebenenbegriff, gemäß dem lediglich Witwe / Witwer, ehemaliger Ehepartner, Kinder oder Lebensgefährten berücksichtigt werden können. D.h. der Arbeitgeber kann das bis zum Tod angesparte Vorsorgekapital lediglich an Personen, die zum o.g. Personenkreis gehören, auszahlen. 5

6 Wertguthaben aus Zeitwertkonten hingegen können als verdientes Arbeitsentgelt frei vererbt werden. Vor der Auszahlung muss jedoch die Versteuerung und Verbeitragung des Wertguthabens im Rahmen der Störfall-Abwicklung vorgenommen werden. Verfügbarkeit In der betrieblichen Altersversorgung ist eine Auszahlung der Altersleistungen vor dem 60. Lebensjahr grundsätzlich nicht möglich. Auch Abfindungen unverfallbarer Anwartschaften bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen erlaubt das Betriebsrentengesetz nur in sehr begrenztem Maße. Bei Zeitwertkonten hingegen besteht Gestaltungsfreiheit bezüglich der zeitlichen Verfügbarkeit. Als vorrangiger Verwendungszweck des Wertguthabens gilt die temporäre Freistellung des Arbeitnehmers während bzw. am Ende seines Erwerbslebens. 12. Welche Möglichkeiten der Übertragbarkeit des Wertguthabens gibt es beim Ausscheiden aus dem Unternehmen? Die angesparten Wertguthaben können beim Arbeitsplatzwechsel des Arbeitnehmers auf den neuen Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei übertragen werden. Hierzu muss Einigkeit zwischen Arbeitnehmer sowie altem und neuem Arbeitgeber bestehen. Die näheren Voraussetzungen der Übertragung müssen vertraglich geregelt werden. Für die Weiterführung und Verwendung des Wertguthabens im neuen Unternehmen sind die dort maßgeblichen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen (z. B. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung zu Zeitwertkonten) entscheidend. Alternativ können Wertguthaben aus Zeitwertkonten ab dem steuer- und sozialversicherungsfrei auf die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRVB) übertragen werden. Die Übertragung ist nicht umkehrbar, das Wertguthaben kann bei der DRVB zudem nicht weiter bespart werden. Die DRVB verwaltet das Wertguthaben für den Arbeitnehmer treuhänderisch. Zusätzlich wird dem Arbeitnehmer ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen das von der DRVB verwaltete Wertguthaben z.b. für gesetzliche Freistellungen (Elternzeit, Teilzeit, Pflegezeit) zu verwenden. Die Auszahlung des Wertguthabens wird als Arbeitslohn durch die DRVB vorgenommen, die auch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge hierfür einbehält und abführt. Die Gothaer berät über die näheren Einzelheiten der Übertragung. 13. Was ist das sog. Flexi-II-Gesetz und welche Veränderungen bringt es? Der Gesetzgeber setzt mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen auf die Förderung des Themas Zeitwertkonten. Das sog. Flexi-II-Gesetz ist Anfang 2009 in Kraft getreten. Zeitwertkonten werden als Langzeitkonten künftig deutlicher von den sog. Kurz- oder Gleitzeitkonten abgegrenzt, für die keine Pflicht zur Insolvenzsicherung besteht. Die neuen gesetzlichen Regelungen sehen weiterhin vor, dass eine Führung des Zeitwertkontos ausschließlich in Geld und nicht mehr in Zeit erfolgt. Bestehende Modelle haben allerdings Bestandsschutz. 6

7 Für Arbeitgeber besteht ab eine stärkere gesetzliche Verpflichtung zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Zeitwertkonten. Bei Nichtbeachtung dieser Pflicht drohen Sanktionen bis hin zur Rückabwicklung ganzer Modelle. Zusätzlich hat der Arbeitnehmer Regressansprüche gegen seinen Arbeitgeber, sofern dieser die gesetzlich vorgeschrieben Insolvenzsicherung nicht vorgenommen hat. Künftig wird es auch Veränderungen bei der Kapitalanlage von Zeitwertkonten geben. Durch Begrenzung der Aktienquote auf maximal 20% (Ausnahmen über Tarifverträge oder bei Vorruhestandsmodellen sind möglich) soll eine möglichst sichere Anlage der Wertguthaben gewährleistet werden. Zusätzlich führt der Gesetzgeber Garantien bei Verwendung des Zeitwertkontos ein. Der Arbeitgeber muss bei Auszahlung des Wertguthabens, z.b. für eine Freistellung des Beschäftigten, die bis dahin angelegten Beiträge garantieren. Einfacher ist es natürlich, wenn sich der Arbeitgeber vorzeitig durch eine Kapitalanlage mit entsprechenden Garantien absichert. Die Kosten der Kapitalanlage (z.b. Abschluss- und Verwaltungskosten) können bei entsprechender Vereinbarung aber in Abzug gebracht werden. Die Möglichkeit der sozialversicherungsfreien Übertragung des Zeitwertkontos am Ende des Arbeitslebens in betriebliche Altersversorgung wurde vom Gesetzgeber mit dem Flexi-II-Gesetz beendet. Diese Option steht bei neuen Modellen somit nicht mehr zur Verfügung. Vor dem gesetzlichen Stichtag ( ) eingerichtete Modelle genießen Bestandsschutz. Wie bereits unter Punkt 12 beschrieben, kann mit Einführung der Portabilität das Wertguthaben künftig auf die Deutsche Rentenversicherung übertragen und dort auch für sog. gesetzliche Freistellungen verwendet werden. 14. Bietet die Gothaer Zeitkonten-Lösung in Bezug auf das Flexi-II-Gesetz Sicherheit? Gibt es unabhängige Produkttests zum Thema Zeitwertkonten? Die Gothaer setzt mit Garantietarifen im Bereich Zeitwertkonten von jeher auf Sicherheit für den Kunden. Bereits 2007 wurden die Zeichen der Zeit erkannt und spezielle Kapitalisierungsprodukte mit Beitragsgarantien zu jedem Zeitpunkt entwickelt. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeutet dies auch nach Inkrafttreten des Flexi-II- Gesetzes maximale Sicherheit. Die Gothaer bietet mit der Gothaer Zeitkonten-Lösung maßgeschneiderte Lösungen für alle Unternehmensgrößen an. Über ein modulares System kann aus verschiedenen Produkten ausgewählt werden. Der Insolvenzschutz wird über Verpfändungs- oder Treuhandmodelle anforderungsgerecht gestaltet und kann um ein onlinebasiertes Service-Portal zur einfachen Verwaltung ergänzt werden. Über weitere Einzelheiten des Flexi-II-Gesetzes berät die Gothaer auf Wunsch umfassend. 7

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