Legal Compliance. Vom Code of Conduct bis Antikorruption. Dr. Orlin Radinsky. Brauneis, Klauser & Prändl. Folie 1

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1 Legal Compliance Vom Code of Conduct bis Antikorruption Folie 1 Brauneis, Klauser & Prändl

2 Corporate Compliance - Begriff Definition: Summe aller Maßnahmen, die das rechtsmäßige Verhalten des Unternehmens, dessen vertretungsbefugter Organe, Aufsichtsorgane und Mitarbeiter gewährleisten.

3 Corporate Compliance - Sorgfalt Sorgfaltsmaßstab GmbH-Geschäftsführer Vorstandsmitglied Aufsichtsratsmitglied 25Abs 1 GmbHG 84 AktG 99 AktG ( 33 GmbHG) Einzelfallbezogene Beurteilung

4 Corporate Compliance - IKS Leitungsorgan Geschäftsführung (Innenverhältnis) Vertretungsbefugnis (Außenverhältnis) diverse Agenden Internes Kontrollsystem (IKS)

5 Corporate Compliance - Haftung IKS hat Anforderungen des konkreten Unternehmens zu entsprechen. Organisationsverantwortlichkeit der Leitungsorgane des Unternehmens (Solidarhaftung). Organisationsverschulden Verbandsverantwortlichkeit

6 Corporate Compliance - Rechtskonformität (1) Aufbau eines entsprechenden Systems (2) Mitarbeiterschulung (3) Ressortverteilung (klare Regelungen) (4) Code of Conduct (Wohlverhaltensregeln) (5) Corporate Compliance Officer (CCO) Sicherstellung rechtskonformen Verhaltens

7 Antikorruption - Übersicht Öffentlicher Bereich KORRUPTION Privatwirtschaft Amtsträger Beamte Gemeinschaftsbeamte Schiedsrichter Schiedsgericht isd 577 ff ZPO Mitarbeiter eines leitenden Angestellten eines öffentlichen Unternehmens Sachverständige Berater eines Beamten oder leitenden Angestellten Sachverständige Bedienstete weisungsgebunden Beauftragte

8 Amtsträgerbegriff Amt in - Gesetzgebung - Justiz - Verwaltung Für - Österreich - anderen Staat - internationale Organisation Amtsträger isd 74 Z 4a StGB Ausnahme: direkt von Gebietskörperschaften betrieben Abgeordnete des NR, BR, LT (GR str) sonstige Betrauung mit öffentlichen Aufgaben einschließlich in öffentlichen Unternehmen Gebarungskontrolle durch Rechnungshof mittelbare od. unmittelbare Beteiligung einer Gebietskörperschaft (mind. 50%)

9 Korruptionsdelikte im öffentlichen Bereich Aktive Bestechung von Personen Zusammenhang , 307 EU-Amtsträger (!) Verbotene Intervention 308 Hingeben von Vorteilszuwendungen Amtsmissbrauch 302 Einflussnahme Verletzung Amtsgeheimnis 310 Empfang von Vorteilszuwendungen verbotene Geschenkannahme Amtsträger/Schiedsrichter 304 Geschenkannahme Sachverständiger (1) Vorteil-Amtshandlung (Konnex) 304 (2) kein Konnex ( Anfüttern ) 304 a Bestechung eines Abgeordneten

10 Beispiel Inlandstat Die X-GmbH, welche zum Y-Konzern gehört, hat ihren Sitz in Deutschland. Die X-GmbH möchte in der deutschen Gemeinde Z eine neue Betriebsstätte errichten. Die Betriebsanlagengenehmigung lässt allerdings schon längere Zeit auf sich warten, so dass die termingerechte Fertigstellung des Projektes kaum mehr möglich erscheint. Der Vorstandsvorsitzende V der in Österreich ansässigen Konzernspitze Y-AG ist darüber äußerst erbost. V ruft von der Niederlassung in Wien aus den Geschäftsführer G der X-GmbH an. Dieser solle dem zuständigen Sachbearbeiter in Z einen ordentlichen Geschenkkorb schicken, damit dieser den Akt zügiger bearbeite. G kommt der Aufforderung seines Vorgesetzten nach.

11 Beispiel Auslandstat Der österreichische Staatsbürger A ist Geschäftsführer der in Österreich ansässigen X-GmbH.. Diese möchte in Rumänien ein bedeutendes Bauprojekt verwirklichen. Als die erforderlichen behördlichen Bewilligungen nach mehreren Monaten noch immer nicht erteilt sind, fliegt A nach Bukarest und spricht persönlich beim zuständigen Sachbearbeiter der Baubehörde vor, um darzulegen, wie wichtig eine rasche Bearbeitung der Angelegenheit für die X-GmbH wäre. Dabei lässt er ein mit EUR 3.500,-- gefülltes Kuvert im Büro des Sachbearbeiters zurück. Variante: A ist rumänischer Staatsbürger Strafbarkeit des A in Österreich? Strafbarkeit der X-GmbH in Österreich?

12 Strafbarkeit in Österreich Inlandstaten Tat im Inland begangen Tathandlung im Inland Unterlassung im Inland Erfolgseintritt im Inland Taten auf österreichischen Schiffen und Luftfahrzeugen Tatort - Ort, an dem Täter gehandelt hat oder hätte handeln sollen - Ort, an dem Erfolg ganz oder zum Teil eingetreten ist / hätte eintreten sollen

13 Strafbarkeit in Österreich Auslandstaten Strafbare Handlungen im Ausland, die ohne Rücksicht auf die Gesetze des Tatortes bestraft werden Strafbare Handlungen im Ausland, die nur bestraft werden, wenn sie nach den Gesetzen des Tatortes mit Strafe bedroht sind ohne weitere Voraussetzungen Strafbarkeit nur bei kumulativem Vorliegen eines bestimmten Inlandsbezuges

14 Danke für Ihr Interesse! RA Brauneis Klauser Prändl Rechtsanwälte GmbH 1010 Wien, Bauernmarkt 2 Tel Fax o.radinsky@bkp.at

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