Steuersonderrundschreiben I / 2009

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1 Steuersonderrundschreiben I / 2009 Steuern und Abgaben - das ändert sich 2009 Steuerbonus für Handwerker Der Steuerbonus für Handwerker verdoppelt sich - vorausgesetzt, die erbrachten Leistungen dienen der Instandhaltung und Modernisierung des Privathaushalts. Wer investiert, bekommt künftig 20 Prozent von maximal Euro Handwerkerkosten - also bis zu Euro - vom Finanzamt erstattet. Der Betrag wird direkt von der Steuerschuld abgezogen. KFZ-Steuerbefreiung Mit einer befristeten Unterstützung für Pkw will die Bundesregierung den Verkauf effizienter Fahrzeuge fördern. Fahrzeuge, die bis zum 30. Juni 2009 zugelassen werden, erhalten eine befristete Kfz-Steuerbefreiung. Sie gilt für alle Neuwagen ein Jahr lang und für Neufahrzeuge mit Euro -5- und Euro -6-Norm zwei Jahre lang. Auch wenn das Auto während dieser Zeit weiterverkauft wird, bleibt die Steuerbefreiung erhalten. Autos mit Abgasnorm Euro 5, die bereits vor dem 5. November zugelassen wurden, sind für 2009 ebenfalls von der Steuer befreit. Der Steuerbonus endet am 31. Dezember Was sich bei der Erbschaftsteuer ändert Änderungen gibt es bei der Erbschaftsteuer, zum Beispiel bei Immobilien: - Selbst genutzte Immobilien sollen künftig von der Erbschaftsteuer befreit sein - vorausgesetzt der Ehepartner oder Lebenspartner bleiben in der geerbten Immobilie zehn Jahre lang wohnen. Gleiches gilt dann, wenn der Erwerb von Todes wegen an Kinder oder Kinder von verstorbenen Kindern erfolgt, hier jedoch nur bis zu einer Fläche von 200 qm.

2 - 2 - Vermögensfreibeträge Damit Teile des Erbes ungeschmälert beim Empfänger ankommen, gewährt der Gesetzgeber Freibeträge. Entscheidend für die Höhe ist der Familienstand. - Nach den Regierungsbeschlüssen erhalten Ehegatten einen Erbschaftsteuer- Freibetrag von Euro, bisher waren es Euro - Für Kinder steigt der Freibetrag von Euro auf Euro. - Enkel dürfen künftig Euro steuerfrei erben, bislang lag die Grenze bei Euro. - Für Eltern steigt der Freibetrag von Euro auf Euro - Einen Riesenschritt machen eingetragene Lebenspartnerschaften: Sie erhalten wie Verheiratete künftig einen Freibetrag von Euro, bislang lag der Satz bei Euro. - Für Geschwister, Neffen und geschiedene Ehegatten ändert sich dagegen wenig: Statt Euro erhalten sie künftig Euro Freibetrag. - Weiter entfernte Verwandte und sonstige Erben werden deutlich schlechter gestellt. Für Onkel, Tanten, Lebensgefährten und Freunde bleibt der Steuerfreibetrag bei Euro. Bei Beiträgen darüber gelten für sie zudem künftig höhere Steuersätze von bis zu 50 Prozent. Firmenübertrag Firmenerben können von der Erbschaftsteuer komplett befreit werden - allerdings gelten dafür einige Auflagen: - Der Betrieb muss zehn Jahre lang weitergeführt werden. - Die Gesamt-Lohnsumme des Betriebes darf binnen zehn Jahren nicht sinken - damit ist Beschäftigungsabbau nur schwer durchführbar Prozent des Betriebsvermögens müssen Erben versteuern, wenn die übernommene Firma nur sieben Jahre lang weitergeführt wird.

3 - 3 - Lebensversicherung Soll eine Lebensversicherung verschenkt werden, ist Eile geboten. Denn die Regierung erhöht ihre Besteuerung. Nach gültigem Recht besteht die Wahl, den Wert der zu übertragenen Police entweder mit dem aktuellen Rückkaufswert oder nach zwei Dritteln der bislang gezahlten Beiträge zu berechnen. Der Zwei-Drittel-Ansatz begünstigt derzeit noch die Schenkung einer Lebensversicherung. Doch dieses Privileg soll wegfallen. Damit wird die Übertragung der Police der Lebzeiten für Erben deutlich teurer. Was sich bei der Altersvorsorge ändert Bei der privaten Altersvorsorge stehen ebenfalls zahlreiche Anpassungen an. Das kürzlich verabschiedete Eigenheimrentengesetz berücksichtigt die selbstgenutzte Immobilie im Rahmen der steuerlich geförderten Altersvorsorge. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 können Riester-Sparer ihr angesammeltes Vorsorgekapital bis zu 100 % zum Kauf von Wohneigentum einsetzen. Möglich ist auch, die monatlichen Sparbeiträge in laufende Kreditverpflichtungen wie Hypothekendarlehen oder Bausparverträge zu stecken. - Die öffentliche Förderung beträgt jährlich 154 Euro Grundzulage. - Dazu kommen 185 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Ab 2008 geborene Kinder erhalten sogar 300 Euro Zuschuss pro Jahr. - Zusätzlich winkt ein Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro für alle Vorsorgesparer bis 25 Jahre. - Außerdem gewährt der Staat Steuervorteile. Bis zu Euro an Riester- Beiträgen kann man jährlich als Sonderausgabe steuerlich geltend machen. Nachteil: Die geförderte Immobilie wir im Alter besteuert.

4 - 4 - Rürup-Rente Die staatliche Unterstützung zum Aufbau einer privaten Zusatzrente wird 2009 verstärkt. - So steigt der steuerlich absetzbare Beitragsanteil zu so genannten Basis- Versicherungen (Rürup-Renten) von 66 Prozent im Jahr 2008 auf 68 Prozent im Jahre Rürup-Sparer können dann bis zu einem Höchstbetrag von Euro Beitragszahlungen als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen. - Verheiratete können sogar das Doppelte absetzen. - Der absetzbare Steueranteil steigt bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent. Was sich durch die Abgeltungsteuer ändert Die neue Abgeltungsteuer ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt werden Erträge einheitlich mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer besteuert. Die Banken behalten die fällige Abgeltungsteuer ein und überweisen sie direkt ans Finanzamt, damit ist die Steuerschuld des Anlegers abgegolten. Wer keine Steuern zahlt, kann sich von der Abgeltungsteuer befreien lassen. - Diese Regelung gilt für alle Kapitalerträge, sprich Zinsen und Dividenden. - Dazu gilt sie für Veräußerungsgewinne aus Aktien, Investmentfonds und Zertifikaten. - Sparer, deren persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt, könne sich einen Teil der Abgeltungsteuer über die Steuererklärung zurückholen. - Die neue Abgeltungsteuer greift für alle Zinsanlagen und für Wertpapierkäufe, die nach dem getätigt wurden. - Für davor angeschaffte Wertpapiere (Aktien, Fondsanleihe) gelten Kurszuwächse als dauerhaft steuerfrei, wenn die Spekulationsfrist von einem Jahr abgelaufen ist. - Bei Zertifikaten greifen Ausnahmen: Sie gelten schon dann als Neufall, wenn Anleger sie nach dem 14. März 2007 erworben haben und nach dem 30. Juni 2009 wieder veräußern. - Für Lebensversicherungen gilt die neue Abgeltungsteuer nicht. Hier bleibt es bei der geltenden Regelung, dass nur die Hälfte des Ertrags steuerlich erfasst wird, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und die Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgt. - Auch staatlich geförderte Vorsorgeanlagen, wie die Riester-Rente, unterliegen der Steuer nicht.

5 - 5 - Spekulationsfrist und Halbeinkünfteverfahren - Mit Einführung der Abgeltungsteuer entfällt die einjährige Spekulationsfrist für Gewinne, die aus der Veräußerung von Aktien und Fondsanteilen entstehen. - Damit sind Kursgewinne nach Ablauf von zwölf Monaten Haltedauer nicht mehr steuerfrei gestellt. Egal, wann ein Anleger Wertpapiere kauf und wieder verkauft - es fällt immer die 25-prozentige Abgeltungsteuer an. - Zugleich wird das Halbeinkünfteverfahren abgeschafft. Das bedeutetet: Anleger müssen Dividendenzahlungen und Kursgewinne von Aktien nunmehr zu 100 Prozent versteuern und nicht mehr wie bisher zu 50 Prozent. Sparer-Pauschbetrag Neu ist die Einführung eines Sparer-Pauschbetrags. Der Pauschbetrag fasst den bisherigen Sparer-Freibetrag (750 Euro pro Person) und den Werbungskosten- Pauschbetrag (51 Euro pro Person) zusammen. - Unterm Strich bleiben damit wie bisher 801 Euro an Kapitaleinkünften pro Jahr und Anleger steuerlich freigestellt. - Die bisherige Möglichkeit, die Geldanlagekosten als Werbungskosten steuerlich steuerlich geltend zu machen, entfällt. - Auch der Spekulationsfreibetrag für Kursgewinne von 512 Euro im Jahr wurde ersatzlos gestrichen. Was sich bei der Krankenversicherung ändert: Der Start des Gesundheitsfonds am 1. Januar bringt zahlreiche Neuerungen: - Alle gesetzlichen Krankenkassen berechnen einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens ( ab 1. Juli 2009: 14,9 Prozent, d.h. 7,9 Prozent für den Arbeitnehmer, 7 Prozent für den Arbeitgeber) Dieser Satz gilt auch für Rentner. - Für freiwillig Versicherte der gesetzlichen Kassen gilt (bis ) ein ermäßigter Satz von 14,9 Prozent (ab ,3 %). - Genügen einer Krankenkasse die Beitragseinnahmen nicht, kann sie von Ihren Versicherten Zuschüsse von bis zu einem Prozent berechnen. - Erhebt die Kasse einen Zusatzbeitrag bzw. erhöht diesen später, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht.

6 - 6 - Was sich bei der Arbeitslosenversicherung ändert: Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird am 1. Januar 2009 von bisher 3,3 auf 2,8 Prozent reduziert - allerdings befristet bis Juni Danach soll der Beitragssatz dauerhaft bei 3,0 Prozent bleiben. Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt zudem die Beitragsbemessungsgrenze, also jene Obergrenze, ab der vom Einkommen keine zusätzliche Gebühr mehr abgezogen wird. In den alten Bundesländern erhöht sie sich für Arbeitnehmer auf Euro im Monat ( Euro pro Jahr). In den neuen Bundesländern steigt der Satz auf Euro monatlich ( Euro pro Jahr). Um Arbeitnehmer in schwierigen Konjunkturzeiten länger im Betrieb zu halten, wird zudem die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von bislang 12 auf 18 Monate verlängert. Mitarbeiter können in der Bezugszeit an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen. Die Regelung ist auf ein Jahr befristet. Betriebliche Altersvorsorge Arbeitnehmer haben das Recht auf Betriebsrente per Gehaltsumwandlung. Dabei zahlt der Sparer einen Teil seines Bruttogehalts direkt in einen Altersvorsorgevertrag ein. Der Staat fördert dies durch den Verzicht auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. - Bis zu vier Prozent der jährliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung können Beschäftigte in eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Direktversicherung überweisen bleiben damit Einzahlungen von bis zu Euro von Steuern und Sozialabgaben verschont.

7 - 7 - Was sich für Familien ändert Die Bundesregierung hat zahlreiche Verbesserungen für Familien beschlossen, beispielsweise beim Kindergeld. So erhalten Eltern ab Neujahr für das erste und zweite Kind je 10 Euro mehr pro Monat, insgesamt 164 Euro pro Kind. Für das dritte Kind erhöht sich der Zuschuss um 16 Euro auf 170 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind gibt es ebenfalls 16 Euro mehr, insgesamt 195 Euro. Ab 1. Januar 2009 steigt zudem der Kinderfreibetrag. Für jedes Kind können 192 Euro mehr, insgesamt Euro von der Steuer abgesetzt werden. Zusammen mit dem Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag gelten somit künftig Freibeträge für jedes Kind von insgesamt Euro. Vorher waren es Euro. Paare mit Kindern, die monatlich nur wenig mehr als 900 Euro verdienen, sowie Alleinerziehende mit einem Einkommen knapp über 600 Euro erhalten schon ab Oktober 2008 einen Zuschlag zum Kindergeld. Dieser wird auf bis zu 140 Euro pro Kind aufgestockt, und statt bisher 70 werden jetzt nur noch 50 Prozent der Einkünfte angerechnet. Hilfebedürftige Schülerinnen und Schüler erhalten ab 2009 eine zusätzliche Leistung für Schulbedarf in Höhe von 100 Euro. Den Zusatzbetrag gibt es bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 jeweils zum Schuljahresbeginn. Was sich beim Wohngeld ändert Auch beim Wohngeld stehen Neuerungen an: - Erstmals seit 2001 steigt der Mietzuschuss um rund 60 Prozent. Das durchschnittlich gezahlte Wohngeld soll von 92 auf 142 Euro je Haushalt steigen. - Rückwirkend zum Oktober 2008 erhalten Wohngeldempfänger einen Zuschuss von mindestens 100 Euro zu den Heizkosten. Mit freundlichen Grüßen

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