Kanton Zürich. Teilrevision Regionaler Richtplan Zimmerberg (Siedlung, Verkehr, Ver- und Entsorgung, öffentliche Bauten und Anlagen)

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1 Kanton Zürich Teilrevision Regionaler Richtplan Zimmerberg (Siedlung, Verkehr, Ver- und Entsorgung, öffentliche Bauten und Anlagen) Richtplantext und Richtplankarte (Festsetzung) Erläuterungsbericht zu den Einwendungen (Kenntnisnahme) Antrag der Delegiertenversammlungen vom 29. November 2007 und vom 27. Oktober 2011 Vom Regierungsrat festgesetzt mit Beschluss Nr. 376 vom 11. April 2012 Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

2 Teilrevision regionaler Richtplan Zimmerberg (Teilrevision 2007/2011) 2/15 Inhaltsverzeichnis Richtplantext und karte Siedlung, Anpassung schutzwürdige Ortsbilder Verkehr, Öffentliche Parkierungsanlagen Verkehr, Radroute Karren-/Ennetbüelstrasse, Horgen Verkehr, Schräglift Horgen Ver- und Entsorgung, Seewasserwerk Horgen Ver- und Entsorgung, Energie, Nutzungspotenzial / Abwärmenutzung Öffentliche Bauten und Anlagen, Hafenanlage Oberrieden Erläuterungsbericht zu den Einwendungen... 15

3 Teilrevision regionaler Richtplan Zimmerberg (Teilrevision 2007/2011) 3/15 Richtplantext und karte (Textänderungen sind rot bezeichnet sowie unterstrichen oder durchgestrichen) 1 Siedlung, Anpassung schutzwürdige Ortsbilder Text 2.3 Regionale Festlegung Schutzwürdige Ortsbilder Als schutzwürdige Ortsbilder sind jene Gebiete bezeichnet, in denen zusammengehörende Gruppen von Gebäuden in besonderem Mass Zeugen einer politischen wirtschaftlichen, sozialen oder baukünstlerischen Epoche sind (Dorfkerne, Weiler, Quartiere, Strassenräume, Plätze etc.). Diese Ortsbilder sind grundsätzlich als Gesamtheit vor Zerstörung oder Beeinträchtigung zu bewahren. Der Schutz erfolgt in erster Linie durch Massnahmen des Planungsrechtes, vor allem durch Ausscheiden von Kernzonen oder durch den Erlass von Gestaltungsplänen. In der Region Zimmerberg ist der Dorfkern Richterswil als kantonal schutzwürdiges Ortsbild festgelegt. Zusätzlich werden folgende Gebiete als schutzwürdige Ortsbilder von regionaler Bedeutung bezeichnet: Kilchberg: auf Brunnen - Reformierte Kirche Thalwil: Platte - Oberdorf - Mühlebachstrasse Aegertli Horgen: Historischer Kern Käpfnach Wädenswil: Historischer Kern und untere Zugerstrasse Giessen Richterswil: Mülenen Hirzel: Dorfkern vordere Höhe Auf kommunaler Ebene können neben der Ausscheidung von Kernzonen auch Gestaltungspläne und Sonderbauvorschriften zur Erhaltung von schutzwürdigen Ortsbildern eingesetzt werden.

4 Teilrevision regionaler Richtplan Zimmerberg (Teilrevision 2007/2011) 4/15 Karte Siedlung und Landschaft (Ausschnitte) Rechtskräftiger Plan (RRB Nr / 1998) Änderung Kilchberg: auf Brunnen Reformierte Kirche Thalwil: Platte Oberdorf Mühlebachstrasse; Agertli

5 Teilrevision regionaler Richtplan Zimmerberg (Teilrevision 2007/2011) 5/15 Horgen: Historischer Kern; Käpfnach Wädenswil: Historischer Kern und untere Zugerstrasse; Giessen Richterswil: Mülenen

6 Teilrevision regionaler Richtplan Zimmerberg (Teilrevision 2007/2011) 6/15 Hirzel: Dorfkern; vordere Höhe

7 Teilrevision regionaler Richtplan Zimmerberg (Teilrevision 2007/2011) 7/15 2 Verkehr, Öffentliche Parkierungsanlagen Text 4.3 Regionale Festlegungen Parkierungsanlagen für Zentrumsnutzungen und Park and Ride-Anlagen Die nachstehenden Angaben stützen sich auf eine Untersuchung aus dem Jahr 1989, welche im Zusammenhang mit dem Massnahmenplan Lufthygiene 1990 erstellt wurde. Gemäss Massnahmenplan Lufthygiene 1996 ist mit einem neuen P+R-Konzept aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen den Bedürfnissen von Kunden in schlecht erschlossenen Gebieten Rechnung getragen werden kann. Es sind vorerst die organisatorischen Voraussetzungen für eine zielgerichtete Planung, Realisierung und Bewirtschaftung des P+R-Systems im Kanton Zürich zu schaffen. Die nachstehenden P+R-Anlagen haben demzufolge nur hinweisenden Charakter; ihre Festsetzung kann erst erfolgen, wenn das neue P+R-Konzept vorliegt. Die Bezeichnung Park and Ride (P+R) schliesst die ebenfalls erforderlichen Bike and Ride (B+R)-Anlagen an den einzelnen Standorten ein. Parkierungsanlagen für Zentrumsnutzungen und Park and Ride mit regionaler Bedeutung sind: Gemeinde / Ort Anzahl Parkfelder Bemerkungen / Hinweise bestehen d geplan t total Bahnhof Kilchberg auf dem Bahnareal realisierbar Bahnhof Rüschlikon Die 30 bestehenden Plätze erfordern noch die Umwandlung von Kurzzeitparkplätzen. Bahnhof Thalwil Bestehende Plätze auf dem Bahnareal (34). Geplante Plätze ev. als Parkgarage unter den Freiverlad. Bahnhof Oberrieden Erweiterung auf dem Bahnareal See Bahnhof Horgen bestehende Plätze auf dem Freiverlad. Erweiterung auf dem Bahnareal Bahnhof Au auf Bahnareal Bahnhof Wädenswil bestehende Plätze in der näheren Umgebung des Bahnhofes. Geplante z. Teil auf Bahnareal, z. Teil auf Grundstücken der Stadt Wädenswil Bahnhof Richterswil bestehende Plätze auf Bahnareal, z.t. auf Grundstücken der öffentlichen Hand in Bahnhofnähe Bahnhof Horgen geplante Plätze durch Umwandlung von Kurzzeitplätzen Oberdorf realisieren Station Sood- Adliswil Realisierung im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Sood-Knotens Bahnhof Adliswil in der bestehenden Parkgarage Sihlau-Adliswil auf Kantonsareal realisierbar Bahnhof Langnau auf dem Areal der SZU

8 Teilrevision regionaler Richtplan Zimmerberg (Teilrevision 2007/2011) 8/15 Alle Parkierungsanlagen dienen sowohl der Versorgung der Nutzungen in Bahnhofsgebieten und den Ortszentren als auch dem Park and Ride. Bei den Parkierungsanlagen in Horgen und Richterswil ist die Park and Ride-Nutzung gegenüber den übrigen Parkplätzen zu priorisieren. Die Festlegung der Anzahl Parkfelder erfolgt durch die Gemeinde. Karte Verkehr (Ausschnitt)

9 Teilrevision regionaler Richtplan Zimmerberg (Teilrevision 2007/2011) 9/15 3 Verkehr, Radroute Karren-/Ennetbüelstrasse, Horgen Text 4.3 Regionale Festlegungen Radwege Regionale Festlegungen keine Änderungen Karte Verkehr (Ausschnitt) Änderung im Regionalen Richtplan

10 Teilrevision regionaler Richtplan Zimmerberg (Teilrevision 2007/2011) 10/15 4 Verkehr, Schräglift Horgen Text 4.3 Regionale Festlegungen 4.3.6a Schräglift Im regionalen Verkehrsplan ist auf dem Gemeindegebiet Horgen zwischen dem Bahnhof Horgen und Bahnhof Horgen Oberdorf eine Schrägliftverbindung festgesetzt. Sie dient dem regionalen öffentlichen Verkehr. Die Festlegung im Plan ist Grundlage für die Trasseesicherung. Bei der Festlegung der Baulinien hat die Gemeinde die Bedürfnisse des Betriebs zu berücksichtigen. Karte Verkehr (Ausschnitt)

11 Teilrevision regionaler Richtplan Zimmerberg (Teilrevision 2007/2011) 11/15 5 Ver- und Entsorgung, Seewasserwerk Horgen Text Regionale Festlegungen Wasserbeschaffung Seewasserfassungen: (alle mit Rohwasserpumpwerk) Aufbereitungsanlagen (alle mit Reinwasserpumpwerk) - Rüschlikon - Horgen: Ersatz geplant - Wädenswil-Au - Merisbrunnen Rüschlikon - Hirsacker Horgen: Ersatz geplant - Wädenswil-Appital Um die Versorgungssicherheit und die Verfügbarkeit dauernd zu gewährleisten sind alle erwähnten Anlagen jederzeit erforderlich. Das Seewasserwerk Horgen kann deshalb nicht am bestehenden Standort ersetzt werden. Im regionalen Richtplan wird der dafür geeignete Ersatzstandort festgelegt. Karte Versorgung, Entsorgung, öffentliche Bauten und Anlagen (Ausschnitt)

12 Teilrevision regionaler Richtplan Zimmerberg (Teilrevision 2007/2011) 12/15 6 Ver- und Entsorgung, Energie, Nutzungspotenzial / Abwärmenutzung Text 5.3 Energie Allgemeines [...] Die Wärmeversorgung der Siedlung soll dabei nach folgenden Prioritäten erfolgen: 1. ortsgebundene hochwertige Abwärme (KVA, Industrie) 2. ortsgebundene niedrigwertige Abwärme (ARA, Gewässer) 3. leitungsgebundene, fossile Energie (Gas, WKK) 4. regional gebundene erneuerbare Energie (Holz) 5. örtlich ungebundene Umweltwärme (Luft, Sonnenenergie, Geothermie) 6. frei verfügbare Energieträger (Oel) [...] In der folgenden Tabelle sind leitungsgebundene Energiequellen (ohne Gas) mit einem Nutzungspotential von regionaler Bedeutung aufgeführt: KVA ARA Holz Adliswil MWh/a 1 10'000 MWh/a [...] Horgen MWh/a MWh/a MWh/a 140'000 MWh/a 17'000 MWh/a 13'200 MWh/a [...] Langnau MWh/a 5'300 MWh/a [...] Richterswil MWh/a 5'600 MWh/a [...] Thalwil MWh/a 16'500 MWh/a Wädenswil MWh/a 4'000 MWh/a 7'200 MWh/a 1 Abwärme aus der ARA Sihltal Nicht in die Tabelle einbezogen sind die Wärmenutzung der Oberflächengewässer (insbesondere des Zürichsees) sowie die Nutzung der Abwärme einzelner Industriebetriebe. Wie weit dieses rechnerisch sehr beachtliche Potential tatsächlich genutzt werden kann, muss weiter und detailliert untersucht werden, bevor entsprechende Richtplanfestlegungen möglich sind. Eine wichtige Rolle in der Energieplanung spielen die Gemeinden und Zweckverbände. Sie fördern im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine rationelle Energienutzung und schöpfen das Potential alternativer Energiequellen sinnvoll aus. Wo durch die Verfügbarkeit mehrerer Energiequellen nebeneinander Nutzungskonflikte auftreten können empfiehlt sich die Erstellung einer kommunalen Energieplanung; dies trifft insbesondere auf die Seegemeinden zu.

13 Teilrevision regionaler Richtplan Zimmerberg (Teilrevision 2007/2011) 13/ Abwärmenutzung Im kantonalen Plan sind die Kehrichtverbrennungsanlage Horgen und die Abwasserreinigungsanlagen Adliswil, Thalwil, und Horgen und Wädenswil als Anlage zur Abwärmenutzung bezeichnet. Wie weit dies möglich und sinnvoll ist, muss von Fall zu Fall untersucht und auf kommunaler Ebene planerisch bearbeitet werden. Im regionalen Versorgungsplan ist, ergänzend zum kantonalen Plan, folgende Anlage festgelegt: ARA Rietliau, Wädenswil Zusätzliche Rregionale Festlegungen drängen sich nicht auf, weil die möglichen Versorgungsgebiete mit Ausnahme von Adliswil sich auf nur eine Gemeinde beschränken. Karte Versorgung, Entsorgung, öffentliche Bauten und Anlagen (Ausschnitt) Rechtskräftiger Plan (RRB Nr / 1998) Änderung

14 Teilrevision regionaler Richtplan Zimmerberg (Teilrevision 2007/2011) 14/15 7 Öffentliche Bauten und Anlagen, Hafenanlage Oberrieden Text 6.3 Regionale Festlegungen Erholung und Sport Gemeinde/ Objekt... Oberrieden Bez. in Karte Trägerschaft Bemerkung / Koordinationshinweis Hafenanlage H noch festzulegen, Privat mit Beteiligung der Gemeinde geplant, der genaue Standort wird im Rahmen der Projektierung festgelegt; die Anlage ist ohne Beseitigung oder Beeinträchtigung von Ufervegetation und Wasserpflanzenbeständen zu realisieren... Karte Öffentliche Bauten und Anlagen (Ausschnitt) Ausschnitt aus der Karte zum Regionalen Richtplan, Teilbereich Versorgung, Entsorgung, Öffentliche Bauten und Anlagen mit Eintrag des Standortes für eine geplante Hafenanlage in Oberrieden.

15 Teilrevision regionaler Richtplan Zimmerberg (Teilrevision 2007/2011) 15/15 Erläuterungsbericht zu den Einwendungen 1 Siedlung, Anpassungen der schutzwürdigen Ortsbilder Jemand beantragt eine zusätzliche Ausscheidung eines regionalen Ortsbildes im Gebiet Leigasse (zwischen Etzel- und Schönenbergstrasse) in Wädenswil, weil der qualitätsvolle Charakter des Gebiets mit einer dichten Überbauung gemäss der rechtskräftigen Wohnzone verloren ginge. Die Einwendung wird nicht berücksichtigt, weil das Gebiet nicht im kantonalen Inventar schutzwürdiger Ortsbilder liegt und als nicht von regionaler Bedeutung beurteilt wird. 2 Ver- und Entsorgung, Seewasserwerk Horgen Jemand beantragt: 1. Auf die vorgesehene Richtplanänderung sei ersatzlos zu verzichten 2. Eventuell sei ein Ersatz am bisherigen Standort vorzusehen 3. Subeventuell sein ein Ersatz an einem geeigneten, noch im einzelnen festzulegenden Standort innerhalb der rechtskräftigen Bauzone von Horgen oder Oberrieden vorzusehen. Richtplanfestlegungen sind nicht parzellenscharf, sondern enthalten einen erheblichen Anordnungsspielraum. Der Abstand zwischen dem bestehenden und dem neu geplanten Standort ist auch ohne Richtplanänderung möglich. Wenn im Nachhinein nun doch eine Änderung des Richtplanes vorgenommen wird, so geschieht dies lediglich, um in der laufenden juristischen Auseinandersetzung das regionale Interesse an der Erneuerung am neuen Standort eindeutig und unmissverständlich darzutun. Im Rahmen des Bauprojektes für das neue Seewasserwerk sind die Bedürfnisse, die technischen Möglichen und die Standortfrage umfassend abgeklärt worden. Aus den diesbezüglichen Unterlagen geht zweifelsfrei hervor, dass die bestehenden Anlagen erneuert werden müssen und dass dies am bestehenden Standort nicht möglich ist, weil das Werk dauernd zur Verfügung stehen muss. Der neu gewählte Standort ist unter den gegebenen Umständen technisch zwingend und planerisch richtig. Deshalb hat die Baudirektion auch zu Recht eine Ausnahmebewilligung gemäss Art. 24 RPG (Standortgebundenheit in einer Freihaltezone) erteilt. Falls diese Zonierung trotzdem als planungsrechtliches Hindernis beurteilt würde, wäre eine Umzonung in eine Zone für öffentliche Bauten und Anlagen jederzeit möglich. Die Einwendung verfolgt offensichtlich private Interessen. Diese sind im Vergleich mit den öffentlichen Bedürfnissen jedoch nicht schützenswert, weshalb die Einwendung nicht berücksichtigt wird.

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