Datenschutznovelle II (Datenhandel)

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1 Datenschutznovelle II (Datenhandel) Konsequenzen für das Dialogmarketing Bedeutung des Werbemarktes für Briefdienstleister Bonn, 25. November 2009 Dirk Wolf Vizepräsident Mitglieder und Innovation Deutscher Dialogmarketing Verband e.v. (DDV)

2 Gliederung Bisherige Regelung Datenschutzbeauftragte Auftragsdatenverarbeitung Einwilligungsvorbehalt (opt-in) Briefwerbung Ausnahmen vom Einwilligungsvorbehalt erlaubte Briefwerbung Sanktionen bei Nichteinhaltung Konsequenzen für Briefdienstleister

3 Bisherige Regelung (Listenprivileg) Listenmäßig oder sonst zusammengefasste Daten zu Werbezwecken Inhalt Zugehörigkeit zu einer Personengruppe Berufs-, Branchen- und Geschäftsbezeichnung Name Titel akademischer Grad Anschrift Geburtsjahr Nicht enthalten sind insbesondere Religiöse Überzeugung Kontonummer Sexuelle Präferenzen Gesundheitliche Erkenntnisse U.a.

4 Datenschutzbeauftragte 4f Absatz 3 BDSG Kündigungsschutz bereits nach geltendem Recht besteht Abberufungsschutz (nur behördlich oder aus besonderem Grund) künftig zusätzlich weitgehender Kündigungsschutz Kündigung nur noch aus wichtigem Grund zulässig gilt ein Jahr nach der Abberufung fort Kündigungsschutz gilt nur, wenn DSB gesetzlich vorgeschrieben Externe Datenschutzbeauftragte kein Kündigungsschutz unklar, ob Abberufungsschutz gilt Gesetzlicher Anspruch auf Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen auf Kosten des Arbeitgebers

5 Auftragsdatenverarbeitung 11 Absatz 2 BDSG Mindestkatalog von Vertragsregelungen Gegenstand und Dauer des Auftrags Umfang, Art und Zweck der Verarbeitung technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen Berichtigung, Löschung und Sperrung Pflichten des Auftraggebers (insb. Kontrollpflichten) etwaige Berechtigung von Unterauftragsverhältnissen mitzuteilende Datenschutzverstöße des Auftragnehmers Umfang der Weisungsbefugnisse des Auftraggebers Rückgabe und Löschung von Daten bei Vertragsbeendigung Zu dokumentierende anfängliche und regelmäßige Prüfung der Sicherheitsmaßnahmen

6 Verwendung zu Werbezwecken opt-in Datenschutznovelle II Einwilligungsvorbehalt mit weitgehenden Ausnahmen keine Ankreuzlösung für postalische Werbung nötig

7 Ausnahmen 28 BDSG Verwendung ohne Einwilligung Bestandskunden öffentliche Verzeichnisse (Hinzuspeicherung erlaubt) B2B Spenden Markt- und Meinungsforschung transparente Übermittlung (erster Erheber genannt) transparente Nutzung ( verantwortliche Stelle genannt) geschäftsmäßige Anbieter dürfen das auch

8 Datenschutzaufsichtsbehörden Nach bisherigem Recht sind Anordnungs- und Untersagungsbefugnisse auf technische oder organisatorische Sicherheitsmaßnahmen beschränkt Erweiterung Anordnungsbefugnis allgemein zur Beseitigung festgestellter Verstöße bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Untersagungsbefugnis bei schwerwiegenden Verstößen Verfahren Durchsetzung mittels Ordnungsgeld oder -haft Widerspruchsverfahren mit aufschiebender Wirkung Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte Kein Verbandsklagerecht für Verbraucherschutzverbände

9 Sanktionen 43a Absatz 3 BDSG Verschärfungen durch Datenschutznovelle II Erhöhung des Bußgeldrahmens im Bundesdatenschutzgesetz bis zu EUR (bisher ) für formale Verstöße bis zu EUR (bisher ) für materielle Verstöße Erhöhung des Bußgeldrahmens um Verletzergewinne Strafbarkeit nach Bundesdatenschutzgesetz unverändert

10 Sanktionen Verpflichtung zur Benachrichtigung der Datenschutzaufsichtsbehörde und der Betroffenen wenn schwerwiegende Beeinträchtigungen drohen Anlass ist jede unsachgemäße Übermittlung oder Kenntnisnahme von personenbezogenen Daten besonders sensibler Art ( 3 Absatz 9 BDSG) die einem Berufsgeheimnis unterliegen über strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten oder zu Bank- oder Kreditkartenkonten Diensteanbieter: Bestands-, Verkehrs- oder Nutzungsdaten

11 Konsequenzen für private Briefdienstleister

12 Die Bedeutung des Werbemarktes für private Briefdienstleister Gesamtaufwendungen für Werbung in D

13 Die Bedeutung des Werbemarktes für private Briefdienstleister Aufwendungen für Dialogmarketing

14 Die Bedeutung des Werbemarktes für private Briefdienstleister 14,8 Milliarden Euro für Briefwerbung pro Jahr

15 Die Bedeutung des Werbemarktes für private Briefdienstleister Prognose bis 2011

16 Die Bedeutung des Werbemarktes für private Briefdienstleister Anzahl adressierter Werbesendungen pro Jahr: ca

17 Dirk Wolf Vizepräsident Mitglieder und Innovation Deutscher Dialogmarketing Verband e.v. (DDV) Hasengartenstraße Wiesbaden Tel.: 0511/ Web:

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