Zwangsvollstreckungsrecht. Fälle

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1 Prof. Dr. Stephan Weth Zwangsvollstreckungsrecht Fälle Beispielsfall 1: Der Gerichtsvollzieher GV soll beim Schuldner S Pfändungsmaßnahmen durchführen. Beim Durchsuchen der Wohnung des S bemerkt GV, dass in einem Zimmer eine sündhaft teure Hifi-Anlage aufgebaut ist und möchte diese gerne pfänden. S versichert jedoch, die Anlage gehöre seinem Freund F. Dieser habe sie nur bei S aufgebaut, weil er bei sich zuhause nicht genügend Platz dafür habe. Darf GV die Anlage trotzdem pfänden? Was kann F gegen die Pfändung unternehmen, wenn er tatsächlich Eigentümer der Anlage ist? Beispielsfall 2: Der Gerichtsvollzieher pfändet eine Forderung des Schuldners S gegen den Drittschuldner D und überweist sie dem Gläubiger G des S zur Einziehung. Ist die Vollstreckung wirksam? Beispielsfall 3: Der nicht eingetragene Verein der Bogenschützen des Saarlandes G hat vertreten durch seinen Vorsitzenden V- gegen S ein Urteil erstritten, wonach S zur Zahlung von an G verurteilt worden ist. Hieraus betreibt G nun die Zwangsvollstreckung und beauftragt den Gerichtsvollzieher mit Pfändungsmaßnahmen gegen S. Muss der Gerichtsvollzieher tätig werden? Beispielsfall 4: Der Gläubiger G hat gegen den 6-jährigen S ein Zahlungsurteil erwirkt, aus dem er nun vollstrecken will. Wird der Gerichtsvollzieher gegenüber S vollstrecken? Beispielsfall 5: Der Schuldner S wird verurteilt, an den Gläubiger G zu zahlen. Nach Erlass des Urteils zahlt S Wegen des noch ausstehenden Betrages von 1 möchte G gegen S

2 die Zwangsvollstreckung betreiben. Wird der Gerichtsvollzieher Vollstreckungsmaßnahmen durchführen? Beispielsfall 6: Arbeitgeber S hat sich in einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht verpflichtet, an seinen ausgeschiedenen Arbeitgeber G noch einen Restlohn von brutto zu zahlen. G bittet den Gerichtsvollzieher um Vollstreckung wegen des titulierten Betrages von brutto. Wird der Gerichtsvollzieher wegen der vollstrecken? Beispielsfall 7: Schuldner S ist rechtskräftig verurteilt worden, an den Gläubiger G zu zahlen. G kommt mit dem Urteil zum Gerichtsvollzieher und beantragt die Zwangsvollstreckung gegen S. Wäre eine vom Gerichtsvollzieher durchgeführte Pfändungsmaßnahme wirksam? Wie könnte sich S gegen die Vollstreckung wehren? Beispielsfall 8: Der Schuldner S hat sich in einem ordnungsgemäß zustande gekommenen Prozessvergleich verpflichtet, an den Gläubiger G zu zahlen, zahlbar in 12 monatlichen Raten á 100. Die erste Rate soll am fällig sein und die nächsten Raten jeweils am Ersten der folgenden Monate. In dem Vergleich wird eine Klausel aufgenommen, nach der der gesamte Restbetrag auf einmal fällig wird, wenn S mit einer Rate in Verzug gerät (sog. Verfallklausel). Nachdem die erste Rate von S ordnungsgemäß bezahlt wurde, beantragt G am beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle U des zuständigen Gerichts die Erteilung einer einfachen Klausel über die restlichen Wird U diese Klausel erteilen? Beispielsfall 9: Dem Kaufmann K steht gegen S eine Kaufpreisforderung in Höhe von zu. Da S trotz Aufforderung nicht bezahlt, erhebt K Klage auf Zahlung der an sich. Im Laufe des Prozesses tritt K die Kaufpreisforderung an G ab und stellt seinen Klageantrag auf Zahlung der an G um. S wird schließlich verurteilt, an G zu zahlen. Nun möchte G die Zwangsvollstreckung gegen S betreiben und fragt sich, ob das möglich ist und wie er dazu vorgehen muss.

3 Beispielsfall 10: G aus Fall 9 kann seine Rechtsnachfolge weder durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachweisen noch ist sie bei Gericht offenkundig. Zum Beweis steht ihm lediglich eine privatschriftliche Abtretungsvereinbarung zur Verfügung. Wie kann G dennoch zu einer Klausel kommen? Beispielsfall 11: G aus Fall 9 kann seine Rechtsnachfolge weder durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachweisen noch ist sie bei Gericht offenkundig. Trotzdem wird G vom Rechtspfleger eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels erteilt. Wie kann sich S gegen die Erteilung der Klausel wehren, wenn er geltend macht a) die Klausel habe wegen des fehlenden Nachweises der Rechtsnachfolge nach 727 ZPO nicht erteilt werden dürfen? b) die Klausel habe nicht erteilt werden dürfen, weil G wegen wirksamer Anfechtung der Abtretung nicht Rechtsnachfolger des K geworden sei? Beispielsfall 12: Gläubiger G hat gegen Schuldner S ein Urteil erwirkt, nach dessen Tenor S verpflichtet ist, an den G zu zahlen, und zwar Zug um Zug gegen Rückgabe eines dunkelblauen VW Golf, Baujahr 2003, amtliches Kennzeichen SB-XY 3, Fahrgestellnummer XYZ. G übergibt dem Gerichtsvollzieher daraufhin das geschuldete Fahrzeug mit dem Antrag, es dem S anzubieten und danach Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchzuführen. Bei dem von G übergebenen Fahrzeug fehlen sowohl Windschutzscheibe als auch Rückbank, außerdem sind alle Reifen zerstochen. S rügt daraufhin die Verschlechterung des Autos. Wir der Gerichtsvollzieher dem Antrag entsprechen? Beispielsfall 13: Als der Gerichtsvollzieher wegen einer titulierten Forderung vollstrecken will, legt ihm der Schuldner S einen Überweisungsbeleg vor, nach dem der in Rede stehende Betrag an den Gläubiger G überwiesen worden ist. Auf telefonische Anfrage des Gerichtsvollziehers erklärt G, es handele sich bei dem überwiesenen Betrag um eine alte Forderung, die mit der jetzt titulierten nichts zu tun habe und verlangt Vollstreckung. Was soll der Gerichtsvollzieher tun?

4 Beispielsfall 14: Gläubiger G steht gegen den Schuldner S, der einen landwirtschaftlichen Betrieb betreibt, eine Darlehensforderung zu. Auch nachdem G einen Titel gegen S erwirkt hat, zahlt dieser immer noch nicht, sodass G nun den Gerichtsvollzieher anweist den auf dem Hof befindlichen Traktor des S zu pfänden, das unmittelbar vor der Ernte stehende Getreide auf dem Feld zu pfänden. Der Gerichtsvollzieher hat Bedenken. Zu Recht? Beispielsfall 15: Gläubiger G hat einen Vollstreckungstitel gegen den mit der E verheirateten Schuldner S erwirkt. Der von G beauftragte Gerichtsvollzieher möchte einen Videorecorder pfänden, der sich in der gemeinsamen Ehewohnung befindet. E verweigert auf Befragen des Gerichtsvollziehers die Herausgabe. Kann der Gerichtsvollzieher den Videorecorder pfänden? Beispielsfall 16: Der Gläubiger G hat gegen den Schuldner S einen Titel erwirkt und beauftragt nun den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung. S, der in der Wohnung des V ein Zimmer gemietet hat, wäre grundsätzlich mit der Durchsuchung dieses Zimmers einverstanden. Allerdings verweigert V dem Gerichtsvollzieher den Eintritt zur Wohnung, da er keine richterliche Durchsuchungsanordnung vorweisen kann. Zu Recht? Beispielsfall 17: Der Gläubiger G hat gegen den Fuhrunternehmer S einen Zahlungstitel erlangt. Der beauftragte Gerichtsvollzieher möchte den einzigen LKW des S pfänden. Darf er das, wenn S den LKW selbst fährt und keine weiteren Angestellten hat? Ändert sich die Rechtslage, wenn S sein Fuhrunternehmen zum Ende des Jahres aufgeben möchte? Beispielsfall 18: Der Gerichtsvollzieher pfändet am auf Antrag des Gläubigers A eine Stereoanlage, bevor der Titel zugestellt wurde. Am erfolgt eine Anschlusspfändung für den Gläubiger B. Am wird der Titel des Gläubigers A zugestellt. Der Versteigerungserlös reicht nicht zur Befriedigung beider Gläubiger aus. Wer ist vorrangig zu befriedigen?

5 Beispielsfall 19: E erhält auf Grund seines Gebotes den Zuschlag für eine gebrauchte Waschmaschine. a) Der Gerichtsvollzieher weigert sich dennoch, dem E die Waschmaschine zu übergeben. Was kann E tun? b) Nachdem E die Waschmaschine schließlich erhalten hat, stellt er fest, dass sie undicht und deshalb nur nach einer Reparatur zu gebrauchen ist. Kann E Mangelgewährleistungsrechte geltend machen oder nach 119ff. BGB vorgehen? Beispielsfall 20: Der Gerichtsvollzieher pfändet im Auftrag des Gläubigers G beim Schuldner S eine hochwertige Hifi-Anlage. Diese Anlage gehört jedoch in Wirklichkeit dem D, der sie dem S für die Zeit seines Auslandsaufenthalts ausgeliehen hat. Als D von seiner Reise zurückkehrt, ist die Anlage bereits an E versteigert und der Erlös an G ausgekehrt. E wusste, dass die Anlage dem D und nicht dem S gehört, als er sie ersteigert hat. D möchte in erster Linie seine Anlage von E zurückhaben, hilfsweise den Versteigerungserlös von G herausverlangen. Welche Anspruchsgrundlagen kommen in Betracht? Beispielsfall 21: Der Gläubiger G hat einen Zahlungstitel gegen den Schuldner S erwirkt, der wiederum eine Forderungen gegen den Dritten D hat. Diese Forderung lässt G pfänden und an sich überweisen. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird D am im Wege der Ersatzzustellung durch Niederlegung des Schriftstücks auf der Poststelle zugestellt. Die schriftliche Mitteilung über die Niederlegung übersieht D beim Leeren des Briefkastens. Am nächsten Tag überweist er das geschuldete Geld an den S. Am bemerkt D den Benachrichtigungszettel zwischen seinen Zeitungen und holt den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss unverzüglich bei der Post ab. Er versucht jedoch nicht, die Abbuchung des Geldes rückgängig zu machen, die erst am erfolgt. Kann G trotzdem Zahlung von D verlangen? Beispielsfall 22: Der Schuldner S, der eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, beschädigt leicht fahrlässig das teure Mountainbike des Herren X; dabei entsteht ein Schaden von 500. Der Gläubiger G, der einen Titel gegen S besitzt, will den Anspruch des S gegen seine

6 Haftpflichtversicherung auf Zahlung von 500, hilfsweise den Freistellungsanspruch des S pfänden. Geht das? Beispielsfall 23: D schuldet S die Übereignung einer Stereoanlage. Der Gläubiger G des S möchte im Wege der Zwangsvollstreckung auf den Anspruch des S gegen D zugreifen. S und D haben allerdings vereinbart, dass der Übereignungsanspruch nicht abgetreten werden kann. Beispielsfall 24: Schuldner S unterhält bei der Bank D ein Konto, das er aufgrund einer Vereinbarung mit D bis zu einer Höhe von überziehen darf (Dispositionskredit). Da sich auf dem Konto momentan nur ein Guthaben von 5 befindet, möchte der Gläubiger G des S gerne den Anspruch des S auf Abruf des Dispositionskredits gegen seine Bank pfänden lassen. Geht das? Beispielsfall 25: Schuldner S hat bei Elektrohändler E einen 65 Zoll großen Plasma-Fernseher zum Preis von unter Eigentumsvorbehalt gekauft und bis jetzt des Kaufpreises abbezahlt. Der Gläubiger G des S möchte gerne im Wege der Zwangsvollstreckung auf den Fernseher zugreifen. Ist das möglich? Worauf muss er achten?

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