Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Arnsberg

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1 Einzelhandels und Zentrenkonzept für die Stadt Arnsberg Präsentation weiterer Ergebnisse Informationsveranstaltung im Ratssaal Arnsberg am 1

2 Inhalte des Einzelhandel und Zentrenkonzepts 1 Erste Ergebnisse der Angebots und Nachfrageanalyse (Bestandserhebung, Städtebaulicher Kurzcheck etc.) 2 Umsatzschätzungen und Zentralitäten 3 Zukünftige quantitative Entwicklungsspielräume (ökonomische Rahmenbedingungen) 4 Ziele und Leitlinien für die zukünftige Einzelhandels und Zentrenentwicklung 5 Einzelhandels und Zentrenkonzept (Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche, Grundsätze zur räumlichen Steuerung, planungsrechtliche Instrumente) 2

3 Zum Einstieg: Kennwerte des Einzelhandels in Arnsberg 2008 Gesamtzahl der Betriebe (ohne Leerstände) Gesamtverkaufsfläche in m² (gerundet) Einwohner (Stand )* Verkaufsflächenausstattung in m² pro Einwohner (gerundete Werte) Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer Kaufkraftbindungsquote in %** ,82 101,5 85,9 * Haupt und Nebenwohnsitze ** Haushaltsbefragung

4 Umsätze des Einzelhandels in Arnsberg Hauptwarengruppe Nahrungs und Genussmittel Blumen / Zoo Gesundheits und Körperpflegeartikel PBS / Zeitungen / Zeitschriften / Bücher Überwiegend kurzfristiger Bedarf Bekleidung / Wäsche Schuhe / Lederwaren GPK / Haushaltswaren / Geschenkartikel Spielwaren / Babyausstattung / Hobby / Basteln / Musikinstr. Sportartikel / Fahrräder / Camping Überwiegend mittelfristiger Bedarf Wohneinrichtung Möbel Elektro / Leuchten / Haushaltsgeräte Unterhaltungselektronik / PC / Kommunikation / Foto Medizinische und orthopädische Artikel Uhren / Schmuck Bau und Gartenmarktsortimente Überwiegend langfristiger Bedarf Sonstiges Summe / Durchschnitt Verkaufsfläche (VKF) in m² Umsatz in Mio. Euro 160,1 118, , ,8 27,9 12,7 206,5 55,1 12,0 12,4 5,3 5,4 90,3 7,2 26,4 7,6 22,3 8,1 4,7 42,0 1,1 Flächenprod. Euro / m²

5 Räumliche Verteilung des Umsatzes in Arnsberg Verteilung nach Lagen nichtintegrierte Standorte 25% zentrale Bereiche 35% integrierte Standorte 40% Verteilung nach Standorten Standort Umsatzanteil Innenstadt Neheim 23% Innenstadt Arnsberg 8% SO Westring 8% SO Niedereimer Feld 4% So Im Ohl 4% SO Widayweg 3% STZ Hüsten (ohne Lidl) 3% 5

6 Zentralitäten des Einzelhandels in Arnsberg Hauptwarengruppe Nahrungs und Genussmittel Blumen / Zoo Gesundheits und Körperpflegeartikel PBS / Zeitungen / Zeitschriften / Bücher Überwiegend kurzfristiger Bedarf Bekleidung / Wäsche Schuhe / Lederwaren GPK / Haushaltswaren / Geschenkartikel Spielwaren / Babyausstattung / Hobby / Basteln / Musikinstr. Sportartikel / Fahrräder / Camping Überwiegend mittelfristiger Bedarf Wohneinrichtung Möbel Elektro / Leuchten / Haushaltsgeräte Unterhaltungselektronik / PC / Kommunikation / Foto Medizinische und orthopädische Artikel Uhren / Schmuck Bau und Gartenmarktsortimente Überwiegend langfristiger Bedarf Sonstiges Summe / Durchschnitt Umsatz in Mio. Euro 160,1 5,8 27,9 12,7 206,5 55,1 12,0 12,4 5,3 5,4 90,3 7,2 26,4 7,6 22,3 8,1 4,7 42,0 118,3 1,1 Kaufkraft in Mio. Euro 162,7 127,9 416,1 410,7 1,01 5,8 25,5 15,9 209,9 38,4 9,1 5,9 9,2 6,6 69,2 9,7 23,6 10,6 30,0 5,8 4,3 44,0 3,6 Zentralitäten 0,98 0,99 1,09 0,80 0,98 1,43 1,32 2,11 0,57 0,83 1,31 0,75 1,12 0,72 0,74 1,39 1,09 0,95 0,92 0,30 6

7 Zukünftige absatzwirtschaftliche Entwicklungsspielräume Allgemeine Aussagen Aufzeigen quantitativer Entwicklungsspielräume Ziel: Reduzierung bestehender Kaufkraftabflüsse und Attraktivierung bzw. positive Gesamtentwicklung des Standorts Arnsberg Mobilisierung zusätzlicher Kaufkraft nur in bestimmten Branchen und begrenztem Maße möglich kein Ausschluss neuer Anbieter oder Schutz vor Konkurrenz... ungeeignete Standorte können durch Umsatzumverteilungseffekte Zentrenund Versorgungsstrukturen gefährden Andererseits kann Überschreiten möglicher Spielräume, an stadtentwicklungspolitisch gewünschten Standorten, zur Verbesserung und Attraktivierung des Einzelhandelsangebotes führen; ggf. zu Lasten weniger geeigneter Standorte Werte stellen keine Entwicklungsobergrenzen, sondern Orientierungsgrößen dar 7

8 Zukünftige absatzwirtschaftliche Entwicklungsspielräume Eingangsparameter und Annahmen Angebotssituation zum Erhebungszeitpunkt unter Berücksichtigung bereits erfolgter oder absehbarer Entwicklungen Ökonomische Rahmenbedingungen in Arnsberg Umsatz des Arnsberger Einzelhandels nach Hauptbranchen Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial nach Hauptbranchen Kaufkraftzufluss aus dem Umland / Funktion als Mittelzentrum Errechnete Kaufkraftbindungs und Abschöpfungsquoten Prognostizierte Einwohnerentwicklung Trendfortschreibung (Wanderungssalden werden fortgeschrieben) (Bevölkerungsprognose für die Stadt Arnsberg im Rahmen der FNPAufstellung, Stichtag ) Rechnung in zwei Varianten untere Variante: moderate Entwicklung des Einzelhandels durch leichte Steigerung der Zentralitäten (wo möglich) obere Variante: optimistische Entwicklung des Einzelhandels durch deutliche Steigerung der Zentralitäten (wo möglich) 8

9 Bevölkerungsentwicklung in Arnsberg bis 2013 bzw Entwicklung der letzten 10 Jahre ,24% 0,40% 0,68% 0,90% 0,04% 0,21% 0,14% 0,10% 0,45% 0,67% Bevölkerungsprognose Ausgangswert ( ) Entwicklung bis zum Jahr ( 3,0 %) bis zum Jahr ( 5,4 %) Rückgang des einz. Kaufkraftvolumens der Bevölkerung bis 2018: ca Einwohner ^ 20,3 Mio. einz. Kaufkraft 9

10 Ergebnisse der Modellrechnung (I) Hauptwarengruppe Nahrungs und Genussmittel Moderate Entwicklung Optimistische Entwicklung Blumen / Zoo Gesundheits und Körperpflegeartikel PBS / Zeitungen / Zeitschriften / Bücher Überwiegend kurzfristiger Bedarf Bekleidung / Wäsche Schuhe / Lederwaren GPK / Haushaltswaren / Geschenkartikel Spielwaren / Babyausstattung / Hobby / Basteln / Musikinstr Sportartikel / Fahrräder / Camping Überwiegend mittelfristiger Bedarf Wohneinrichtung Möbel Elektro / Leuchten / Haushaltsgeräte Unterhaltungselektronik / PC / Kommunikation / Foto Medizinische und orthopädische Artikel Uhren / Schmuck Bau und Gartenmarktsortimente + + Überwiegend langfristiger Bedarf 10

11 Bausteine des Konzeptsteils Methodik bei der Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche im Sinne 2 (2), 9 (2a), 34 (3) BauGB, 11 (3) Bau NVO und 24 (a) LEPro Übergeordnete Ziele der künftigen Einzelhandelsentwicklung Zielvorstellung für die Arnsberger zentralen Versorgungsbereiche Empfehlungen für die Nahversorgung und Sonderstandorte in Arnsberg Grundsätze der räumlichern Steuerung Arnsberger Sortimentsliste 11

12 Kriterien zur Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche Maßgeblich beeinflusst wird die Einstufung eines zentralen Versorgungsbereiches durch funktionale und städtebauliche Kriterien: Quantitative Aspekte (z.b. Verkaufsflächenbestand, Einzelhandelsdichte, Passantenfrequenz, Anzahl der Dienstleister) Qualitative Aspekte (z.b. funktionale räumliche Gliederung, Ladengestaltung, Warenpräsentation) Multifunktionalität (Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie) Bebauungsstruktur, Gestalt und Dimensionierung der Verkehrsstruktur, Barrieren (z.b. Fluss, Bahnlinie), Gestaltung des öffentlichen Raumes Fußläufige Grundversorgung aller Bevölkerungsgruppen Räumlich möglichst nahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen zum Bevölkerungsschwerpunkt 12

13 Arbeitsschritte bei der Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche 1. Orientierung am Bestand 2. Entwicklungsperspektiven und Bestand 3. Künftiger zentraler Versorgungsbereich orientiert an städtebaulichen und funktionalen Kriterien sowie der vorhandenen Parzellenstruktur Erweiterung des ersten Arbeitsschritts durch perspektivische Betrachtung (Potenzialfläche) Berücksichtigung von möglichen Entwicklungsperspektiven (soweit erforderlich) und Generalisierung; Vermeidung willkürlich veränderbarer Parzellengrenzen! 13

14 Räumliche Zentren und Standortstruktur in Arnsberg (Zielkonzeption) Zentrale Versorgungsbereiche: Konzentration zentrenbedeutsamer Funktionen Multifunktionalität (Nutzungsmischung aus Einzelhandel, Dienstleistungen, Kultur, Freizeit, etc.) Städtebauliche und gestalterische Einheit Versorgungsbereiche unterschiedlicher Stufen Hauptgeschäftszentrum in der Neheimer Innenstadt rund m² VKF Stadtteilzentren (als Nebenzentren) in Arnsberg rund m² VKF und Hüsten rund m² VKF Grundversorgungszentrum in Oeventrop rund m² VKF Nahversorgungszentren in Voßwinkel rund 600 m² VKF Darüber hinaus besondere Nahversorgungsstandorte: Deutlich eingeschränktes nahversorgungsrelevantes Einzelhandelsangebot Eingeschränkte Multifunktionalität z.t eingeschränkter städtebaulicher Zusammenhang Jedoch hohe Bedeutung für die Bevölkerung im Versorgungsbereich (Ortsmittelpunkt, gefühltes Zentrum) Bergheim, Moosfelde, Müggenberg / Im Rusch, Herdringen, Holzen zw. 20 u m² VKF Sonderstandorte des Einzelhandels: 22. April 2009 Konzentration von überwiegend großflächigen und autokundenorientierten Betrieben Gewerblich geprägte bzw. periphere (städtebaulich nicht integrierte) Lagen 14

15 Räumliche Zentren und Standortstruktur in Arnsberg (Zielkonzeption) Sonderstandorte des Einzelhandels großflächige Ergänzungsstandorte, lokale und regionale Ausstrahlung Hauptzentrum Innerstädtisches Hauptgeschäftszentrum Lokale und regionale Bedeutung Stadtteilzentren Städtisches Nebenzentrum lokale und teilstädtische Bedeutung Grundversorgungszentrum Erweiterte Grundversorgung lokale Bedeutung insb. für den Stadtteil Nahversorgungszentrum Grundversorgung, lokale Bedeutung für umliegenden Siedlungsbereich Solitäre Einzelhandels/Versorgungsstandorte Besondere Nahversorgungsstandorte Nahversorgung, lokale Bedeutung für das umliegende Wohnquartier bzw. das dörfliche Umfeld Schützenswerte zentrale Versorgungsbereiche i.s.d. 2 (2), 9 (2a) und 34 (3) BauGB sowie 11 (3) BauNVO und auch 24 a LEPro NRW Schützenswerte wohnortnahe Grundversorgung Betriebe in Solitärlagen (städtebaulich integriert) funktional Folie ist Bestandteil und städtebaulich einer Präsentation kein und Zentrencharakter 15

16 Landesplanerische Vorgaben gemäß 24 a LEPro NRW 24 a LEPro (2) letzter Satz: In Hauptzentren darf der zu erwartende Umsatz der zulässigen Vorhaben die entsprechende Kaufkraft der Einwohner im Gemeindegebiet, in Nebenzentren die Kaufkraft der Einwohner in den funktional zugeordneten Stadtteilen nicht übersteigen Zentraler Versorgungsbereich Bezeichnung im Konzept Hierarchiestufe nach 24 a LEPro Versorgungsfunktion für Neheimer Innenstadt Hauptgeschäftszentrum Hauptzentrum Gesamtstadt Arnsberg Arnsberger Innenstadt Stadtteilzentrum Nebenzentrum AltArnsberg, Niedereimer, Rumbeck, Uentrop, Wennigloh, Breitenbruch, Oeventrop Zentrum Hüstener Stadtteilzentrum Nebenzentrum Hüsten, Bruchhausen, Herdringen, Müschede, Holzen Zentrum Oeventrop Grundversorgungszentrum Nahversorgungszentrum Oeventrop Zentrum Voßwinkel Nahversorgungszentrum Nahversorgungszentrum Voßwinkel 16

17 Übergeordnete Ziele der künftigen Einzelhandelsentwicklung in Arnsberg Sicherung der landesplanerischen Versorgungsfunktion als Mittelzentrum sowie eines attraktiven Einzelhandelsangebots in der Stadt Arnsberg Erhalt und Stärkung der Einzelhandelszentralität sowie der Funktionsvielfalt der Neheimer Innenstadt als Hauptgeschäftszentrum der Stadt Sicherung und Ausbau einer möglichst flächendeckenden wohnortnahen Grundversorgung im Stadtgebiet durch funktionsfähige Stadtteilzentren und ergänzende Grund und Nahversorgungszentren sowie besondere Nahversorgungsstandorte Zentrenverträgliche Weiterentwicklung der Sonderstandorte für großflächige Einzelhandelsbetriebe mit vorwiegend nichtzentrenrelevanten Sortimenten Planungs und Investitionssicherheit für Einzelhändler, Investoren und Grundstückseigentümer durch konsequente Umsetzung des Konzepts 17

18 Neheimer Innenstadt Einstufung als Hauptzentrum (im Sinne von 24 a LEPro NRW) in Arnsberg Rahmenbedingungen der künftigen Entwicklung: räumliche Erweiterungsmöglichkeiten und Potenzialflächen vorhanden Förderung der bestehenden Schwerpunktfunktionen Einzelhandel, Dienstleistung, Gastronomie, Freizeit und Wohnen, Industrie, Gewerbe Profilierung als das Hauptgeschäftszentrum für Arnsberg Ziele und Empfehlungen: Sicherung und Ausbau als Hauptgeschäftszentrum für die gesamte Stadt Sicherung der Nahversorgungsfunktion Weitere Entwicklung zentrenrelevanter Angebote und Magnetbetriebe In Teilen Verbesserung der Attraktivität und Außendarstellung Durchmischung mit Gastronomie verbessern 18

19 Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Hauptzentrum Neheim Zentraler Versorgungsbereich: Konzentration des Einzelhandels mit zentrenrelevanten Kernsortimenten, keine Flächenbegrenzung Ergänzungsbereich: nicht Bestandteil des zentralen Versorgungsbereichs, Gezielte (+ gesteuerte) Ansiedlung von Einzelhandel mit zentren und / oder nichtzentrenrelevanten Kernsortimenten Maßgabe: Einfügen der Planung in die innerstädtischen Strukturen, Auslösen von Synergien, Ausschluss einer Schädigung des Hauptzentrums (Einzelfallprüfung) 19

20 Empfehlungen für die Neheimer Innenstadt Neheim Neheimer Markt Aufwertung der Eingangsbereiche: Anbindung an den Busbahnhof verbessern, Sauberkeit und Pflegezustand erhöhen Aufwertung der Rückseiten: Schaufenstergestaltung auch in den Rücklagen Qualifizierung des öffentlichen Raum zur besten Adresse : Austausch des Stadtmobiliars Hohe architektonische Anforderungen realisieren: städtische Bebauungsstruktur langfristig fördern, keine eingeschossigen Lösungen 20

21 Empfehlungen für die Neheimer Innenstadt Neheim Hauptstraße Ästhetik und Ansicht aufwerten: Übermaß an Werbeanlagen, Wettrüsten verhindern, Reizüberflutung eindämmen, dezente und qualitätsvolle Werbung fördern Gestaltungsvorgaben für den öffentlichen Raum: Qualitative Aufwertung des privaten Mobiliars (Sondernutzungen), Zonierung der Sondernutzungen, Laufgassen frei halten Verbesserung der Außendarstellung: Information durch Veranstaltungen und Schulungen 21

22 Empfehlungen für die Neheimer Innenstadt Neheim Apothekerstraße Eingangssituation Oberstraße markieren: Bebauung der Freifläche, Akzentuierung durch Kunst/Lichtkunst Querverbindungen (Oberstraße, Karlstraße) stärken: mit Einzelhandel füllen, Beschilderung verbessern Branchenmix präzisieren: Profil als Geschäftsstraße mit Fachhandel und Spezialanbietern stärken und bewerben Zusammenarbeit fördern: Zusammenschluss der Gewerbetreibenden (ISG, Werbegemeinschaft), gemeinsamer Marktauftritt Interims Leerstände kaschieren : Schaufenster künstlerisch gestalten, Testnutzungen, Zwischennutzungen anregen 22

23 Arnsberger Innenstadt Einstufung als Nebenzentrum (im Sinne von 24 a LEPro NRW) in Arnsberg Rahmenbedingungen der künftigen Entwicklung: Vielzahl räumlicher Teilbereiche vorhanden Dennoch Problematik fehlender Potenzialflächen Angebotsarrondierung durch Nachverdichtung sowie Umstrukturierungen und Umnutzung von Flächen Förderung der bestehenden Schwerpunktfunktionen Schwerpunktfunktion Kultur, Tourismus, Nahversorgung / Einzelhandel, Freizeit, Dienstleistung, Verwaltung und Wohnen Profilierung über die Aspekte Altstadt, Tourismus und Verwaltung Ziele und Empfehlungen: Sicherung und behutsame Weiterentwicklung als Stadtteilzentrum insb. für den östlichen Stadtbereich Sicherung der Nahversorgungsfunktion Weitere Entwicklung zentrenrelevanter Angebote und Magnetbetriebe Verbesserung der Attraktivität und Außendarstellung 23

24 Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Nebenzentrum AltArnsberg 24

25 Empfehlungen für die Arnsberger Innenstadt AltArnsberg Alter Markt, Steinweg Ausrichtung auf Tourismus verstärken: Verbindung von gastronomischen und touristischen Angeboten mit dem Einzelhandel Marktplatz und Museumsvorplatz bespielen : Stadtfeste, Mittelaltermarkt etc. Anbindung an die östliche Innenstadt verbessern: gestalterische Aufwertung, Beschilderung Weiteres Highlight schaffen: beispielsweise Kunstpfad, Skulpturenweg in Verbindung mit der Anbindung an östliche Innenstadt 25

26 Empfehlungen für die Arnsberger Innenstadt AltArnsberg Brückencenter Anbindung verbessern: Beschilderung und Außenwerbung aufwerten Aufwertung des Eingangsbereiches: Instandsetzung des Europaplatzes, Erstellung eines Nutzungs und Gestaltungskonzeptes Aufwertung der Nebeneingänge: Verbesserung der Sichtbarkeit, gestalterische Aufwertung 26

27 Empfehlungen für die Arnsberger Innenstadt AltArnsberg Brückenplatz Attraktivität für Fußgänger verbessern: Querungsmöglichkeiten verbessern, provisorische Lösungen beseitigen Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes (insbesondere der Haltestellenbereiche) erhöhen: Anpassung des Stadtmobiliars, Schaffung von Wartebereichen mit Sitzgelegenheiten Dominanz des motorisierten Individualverkehrs zurücknehmen: beidseitige Fahrradspur/streifen einrichten, Fahrradstellplätze anbieten, Fußgängerbereiche aufwerten 27

28 Empfehlungen für die Arnsberger Innenstadt AltArnsberg Gutenbergplatz Auftaktsituation in die Arnsberger Innenstadt stärker hervorheben, räumliche Ausgangssituation erschwert Ansiedlung eines einzelhandelsrelevanten Highlights, gestalterische Maßnahmen prüfen Gestaltungsvorgaben für den öffentlichen Raum: Qualitative Aufwertung des privaten Mobiliars (Sondernutzungen) Gestaltungsvorschläge für den privaten Raum: Modernisierung der Fassaden 28

29 Zentrum Hüsten Einstufung als Nebenzentrum (im Sinne von 24 a LEPro NRW) in Arnsberg Rahmenbedingungen der künftigen Entwicklung: Entwicklungsbereiche und Leerstände vorhanden Räumliche Erweiterung nicht notwendig Umbau der HeinrichLübkeStraße geplant Förderung der ergänzenden Freizeitfunktionen, Schwerpunktfunktionen Wohnen und Gewerbe Ziele und Empfehlungen: Sicherung und Ausbau als Stadtteilzentrum für Hüsten und angrenzende Stadtteile Sicherung der Nahversorgungsfunktion Weiterentwicklung nahversorgungsrelevanter Angebote und Sicherung des Magnetbetriebes Entwicklung des Bereichs Am Schützenwerth und Nachverdichtung des Zentrums durch Wiederbelegung der Leerstände 29

30 Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Nebenzentrum Hüsten 30

31 Empfehlungen für das Zentrum Hüsten Hüsten Aufwertung des öffentlichen Raumes: Pflege der Fußgängerbereiche, Austausch veralteten Stadtmobiliars Aufwertung der Fassaden: Fassadenprogramm, Beratung der Eigentümer Zusammenschluss der Einzelhändler: gemeinsame Werbung, Errichtung eines Leerstandsmanagement Aufenthaltsqualität des zentralen Platzbereich: Nutzung qualifizieren 31

32 Zentrum Oeventrop Einstufung als Grundversorgungszentrum (NVZ im Sinne von 24 a LEPro NRW) in Arnsberg Rahmenbedingungen der künftigen Entwicklung: Auf den ersten Blick kaum räumliche Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden Angebotsausweitung durch Nachverdichtung sowie Umstrukturierungen und Umnutzung von Flächen Förderung der Schwerpunktfunktionen Wohnen, Gewerbe und Industrie Ziele und Empfehlungen: Sicherung als Grundversorgungszentrum für den Stadtteil Weiterentwicklung nahversorgungsrelevanter Angebote und Sicherung des Magnetbetriebes Nachverdichtung innerhalb der bestehenden Abgrenzungen (Kernlage) zu prüfen Stärkung des Zentrums durch restriktive Entwicklung des Sonderstandortes Widayweg 32

33 Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Nahversorgungszentrum Oeventrop 33

34 Empfehlungen für das Zentrum Oeventrop Oeventrop Aufwertung des öffentlichen Raumes: Instandsetzung der Gehwege, Erneuerung des Stadtmobiliars Aufwertung der Wartebereiche an den Bushaltestellen: Sitzmobiliar, Regenschutz Wiederbelebung von Leerständen: Initiierung eines Leerstandsmanagement, Zwischennutzungen für leerstehende Immobilien Konzentration der Einzelhandelsnutzungen 34

35 Zentrum Voßwinkel Einstufung als Nahversorgungszentrum (im Sinne von 24 a LEPro NRW) in Arnsberg Rahmenbedingungen der künftigen Entwicklung: Angebotsarrondierung im kurzfristigen Bedarfsbereich Räumliche Erweiterung nicht notwendig Ziele und Empfehlungen: Sicherung als Nahversorgungsstandort für den Stadtteil Weiterentwicklung nahversorgungsrelevanter Angebote und Sicherung des Magnetbetriebes 35

36 Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Nahversorgungszentrum Voßwinkel 36

37 Räumliche Zentren und Standortstruktur in Arnsberg (Zielkonzeption) 37

38 Solitäre Nahversorgungsstandorte Ziel für die Entwicklung der Nahversorgung in Arnsberg: Sicherung und Ausbau einer möglichst flächendeckenden wohnortnahen Grundversorgung im Stadtgebiet durch funktionsfähige Stadtteil, Grund bzw. Nahversorgungszentren und ergänzende Nahversorgungsstandorte Unterschiedliche Ausgangssituation in den verschiedenen Stadtteilen und Ortschaften von Arnsberg : Bereits gut versorgte Stadtteile wie z.b. Hüsten oder Neheim Ortschaften mit kleinen Nahversorgungszentren oder standorten wie z.b. Voßwinkel Ortschaften ohne nennenswerte Nahversorgung wie z.b. Wennigloh oder Rumbeck 38

39 Nahversorgungssituation in den bereits gut versorgten Stadtteilen Neheim Stadtteil Einwohner VKF in m² je Einwohner Umsatz in Mio. Lebensmittel Kaufkraft in Mio. Lebensmittel Zentralität Neheim ,48 50,8 46,8 108 Quantitativ gute Versorgungssituation Gute strukturelle Mischung bestehend aus Verbrauchermarkt, Supermarkt und Discountern vorhanden, ergänzende kleinteilige Angebote Neben einem strukturprägendem Anbieter im Hauptzentrum überwiegen integrierte, solitäre Nahversorgungsstandorte Versorgungslücken in Moosfelde und am Müggenberg / Im Rusch identifizierbar 39

40 Neheim Empfehlungen für den Standort Moosfelde Ausgangssituation: Kleines Wohngebietszentrum in Moosfelde im Norden von Neheim Leerstehender Magnetbetrieb, kleinteilige Angebotsstrukturen (Drogeriemarkt, Bäcker, und Apotheke) Mittelpunkts und Treffpunktfunktion für das Wohngebiet Teilnahme am Projekt Stadtumbau West, Initiierung eines Quartiersmanagements erfolgt Rahmenbedingungen der künftigen Entwicklung: Angebotsarrondierung im kurzfristigen Bedarfsbereich Potenzialfläche vorhanden Ziele und Empfehlungen: Ansiedlung eines Magnetbetriebes Weiterentwicklung nahversorgungsrelevanter Angebote Modernisierung des Standorts und Attraktivierung des öffentlichen Raums Keine Ausweisung als Nahversorgungszentrum aufgrund des geringen Angebotes und des fehlenden Magnetbetriebes 40

41 Neheim Empfehlungen für den Standort Müggenberg / Im Rusch Ausgangssituation: Leerstehender Betrieb an der Scharnhorstraße 20 Umfeld durch Wohnmischnutzungen geprägt Personen im Naheinzugsgebiet (700 m), d.h. rund 10,8 Mio. Euro Kaufkraft im Nahrungsund Genussmittelbereich Ausreichend für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes Rahmenbedingungen der künftigen Entwicklung: Ansiedlung eines Kleinflächenkonzeptes (Capp Markt) ist projektiert Synergien zu Betrieben im Umfeld des Standortes (eingeschränkt) möglich Ziele und Empfehlungen: Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes Ausweisung als Nahversorgungszentrum ist aufgrund des geringen ergänzenden Angebotes und der auseinander gezogenen Lage der Betriebe kritisch zu sehen 41

42 Nahversorgungssituation in den bereits gut versorgten Stadtteilen Hüsten Stadtteil Einwohner VKF in m² je Einwohner Umsatz in Mio. Lebensmittel Kaufkraft in Mio. Lebensmittel Zentralität Hüsten ,40 (0,48) 20,3 22,27 91 Quantitativ gute Versorgungssituation Gute strukturelle Mischung bestehend aus Supermärkten und Discountern vorhanden, ergänzende kleinteilige Angebote Neben einem strukturprägendem Anbieter (Lebensmitteldiscounter) leerstehender Verbrauchermarkt im Nebenzentrum (Schützenwerth) Ansonsten solitäre Nahversorgungsstandorte 42

43 Hüsten Empfehlungen für den Standort Schützenwerth Ausgangssituation: Leerstehender Lebensmittelbetrieb am Schützenwerth Ehemals wichtige Magnetfunktion für das umliegende Nebenzentrum Hüsten Markt könnte durch die Lage im Nebenzentrum auch eine Versorgungsfunktion für die umliegenden Stadtteile / Dörfer übernehmen Rahmenbedingungen der künftigen Entwicklung: Intensive Wettbewerbssituation und bereits heute gute Versorgungskennziffer (0,48 m² NUG / EW) Schwierige Standortfaktoren (Erreichbarkeit, Einsehbarkeit) Ziele und Empfehlungen: Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes sinnvoll, aber schwierig umsetzbar Alternativnutzungen diskutieren Zufahrt zum Standort und Parkraumsituation verbessern Ansiedlung weiterer Einzelhandelsbetriebe ermöglichen 43

44 Nahversorgungssituation in den bereits gut versorgten Stadtteilen Arnsberg Stadtteil Einwohner VKF in m² je Einwohner Umsatz in Mio. Lebensmittel Kaufkraft in Mio. Lebensmittel Zentralität Arnsberg ,35 33,3 38,56 86 Quantitativ durchschnittliche Versorgungssituation strukturelle Mischung vorhanden Neben einem strukturprägendem Anbieter (Lebensmittelsupermarkt) im Nebenzentrum mehrere integrierte, aber solitär gelegene Nahversorgungsstandorte vorhanden Durchweg marktgängig aufgestellt Versorgungslücke im Südosten des Stadtteils, Prüfung des Einwohnerpotenzials (unter Einbeziehung der Einwohner von Rumbeck) und ggf. der Grundstücksverfügbarkeit Versorgungslücke im Westen des Stadtteils (Schreppenberg) schwierige Ausgangssituation wegen der Lage zwischen Bruchhausen (Kaufland) und AltArnsberg 44

45 Nahversorgungssituation in den bereits gut versorgten Stadtteilen Oeventrop Stadtteil Einwohner VKF in m² je Einwohner Umsatz in Mio. Lebensmittel Kaufkraft in Mio. Lebensmittel Zentralität Oeventrop ,53 17,2 13, Quantitativ überdurchschnittliche Versorgungssituation strukturelle Mischung vorhanden Strukturprägende Lebensmittelmärkte liegen in Randbereichen zum Nahversorgungszentrum Oeventrop und besitzen im Falle des Sonderstandortes Widayweg Größenordnungen, welche die Weiterentwicklung des Zentrums einschränken Versorgungslücke im Nordosten des Stadtteils (insb. Glösingen) Prüfung des Einwohnerpotenzials, jedoch grundsätzlich schwierige Ausgangssituation aufgrund des intensiven Wettbewerbs 45

46 Nahversorgungssituation in den bereits (gut) versorgten Stadtteilen Bruchhausen und Niedereimer Stadtteil Einwohner VKF in m² Umsatz in Mio. Kaufkraft in Mio. je Einwohner Lebensmittel Lebensmittel Bruchhausen ,76 28,38 6,72 Zentralität 422 Niedereimer ,3 3,5 4,04 86 Bruchhausen: Überdurchschnittlicher Ausstattungswert aufgrund des Vorhandenseins eines SB Warenhauses Kaufland im Stadtteil Eigentlicher Siedlungsbereich nur mit geringem Nahversorgungsangebot (Bäcker, Getränkemarkt, Landhandel, Schlecker) Optimierung der Nahversorgung durch Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes ist aufgrund der Wettbewerbssituation unrealistisch Niedereimer: Ein strukturprägender Lebensmitteldiscounter zwischen dem Sonderstandort Niedereimerfeld und Ortskern Niedereimer vorhanden Vor dem Hintergrund des geringen Einwohnerpotenzials kein ohne mündliche Handlungsbedarf Erläuterung nicht vollständig gegeben 46

47 Stadtteile mit kleinteiligen Nahversorgungsstrukturen Stadtteil Einwohner VK in m² je Einwohner Kaufkraft in Mio. Lebensmittel Zentralität Herdringen ,08 8,31 22 Holzen ,13 4,12 33 Müschede ,15 5,71 30 Voßwinkel ,14 5,1 29 Wennigloh ,02 2,04 <10 überwiegend kleinteilige Strukturen bestehend aus Lebensmittelläden (Kleinflächenkonzepten) oder Fachgeschäften Nur im Stadtteil Voßwinkel ist ein Nahversorgungszentrum mit integrierten Lebensmittelanbieter vorhanden Vor dem Hintergrund der geringen Mantelbevölkerung in den Stadtteilen ist das Vorhandensein des geringen, aber bestehenden Angebotes in Müschede, Holzen und Herdringen als positiv zu bewerten Wichtige Versorgungsfunktion für die Bevölkerung Arrondierung mit weiteren kleinteiligen nahversorgungsrelevanten Einzelhandelsbetrieben möglich 47

48 Stadtteile mit fehlender Nahversorgung Stadtteil Einwohner VK in m² je Einwohner Umsatz Lebensmittel Bachum 952 Breitenbruch 209 Rumbeck Uentrop 344 In allen vier Stadtteilen ist eine sehr geringe Mantelbevölkerung gegeben, welche die Ansiedlung von Nahversorgungsbetrieben und insbesondere Lebensmittelmärkten absatzwirtschaftlich kaum möglich macht Die Umsetzung alternativer Versorgungskonzepte ist zu prüfen, denkbar wären z.b. Kleinflächige Lebensmittelanbieter, z. B. Ihr Kaufmann (Markant) mit ca m² VKF; Convenienceorientiertes Nachbarschaftsgeschäft oder Ihre Kette (Nachbarschaftsladen) oder DORV Konzept; NRW; Dienstleistung und ortsnahe Rundumversorgung; Trägerverein oder Lieferservice: z. B. von ortsansässigen Lebensmittelanbietern oder Mobile Verkaufswagen/ Wochenmarkt Vorteil neben der Bereitstellung einer (eingeschränkten) Grundversorgung an Waren und Dienstleistungen sind die zusätzliche Treffpunkt und Mittelpunktfunktionen dieser Konzepte 48

49 Sortimentslisten Allgemeine Einordnung Sortimentsliste als räumliches Steuerungsinstrument zur Sicherung städtebaulicher Ziele ist richterlich anerkannt! Rückgriff auf allgemeine Listen (z.b. Kölner Liste) kann zu Abwägungsfehlern und somit zur Nichtigkeit von BPlänen führen (aktuelle obergerichtliche Entscheidungen)! Denn: Steuerung im Rahmen von Bauleitplanung (unter Bezugnahme auf 1 (5) und / oder (9) BauNVO) bedeutet Berücksichtigung der konkreten örtlichen (städtebaulichen) Begebenheiten (Einbettung in Konzept erforderlich) Konsequenz: Aktualisierung der Arnsberger Sortimentsliste unter Berücksichtigung der konkreten und zukünftigen Situation in Arnsberg und räumliche Abgrenzung der Bezugsebenen (zentrale Versorgungsbereiche) zwingend erforderlich! Sortimentsliste berücksichtigt zwei Aspekte: IstSituation (derzeitige Verteilung der Sortimente im Stadtgebiet) Perspektivüberlegungen (zukünftige städtebauliche Zielvorstellungen) 49

50 Landesplanerische Zielvorgaben 24 a LEPro NRW (2) [...] Die zentren und nahversorgungsrelevanten Sortimente werden von der Gemeinde festgelegt. Bei Festlegung der zentrenrelevanten Sortimente sind die in der Anlage aufgeführten zentrenrelevanten Leitsortimente zu beachten. [...] Anlage: Zentrenrelevante Leitsortimente 1. Bücher / Zeitschriften / Papier / Bücher / Schreibwaren 2. Bekleidung, Lederwaren, Schuhe 3. Unterhaltungs und Kommunikationselektronik/ Computer, Elektrohaushaltswaren (Kleingeräte) 4. Foto / Optik 5. Haus und Heimtextilien, Haushaltswaren, Einrichtungszubehör (ohne Möbel) 6. Uhren / Schmuck 7. Spielwaren / Sportartikel Einzelhandelserlass NRW: Die Gemeinden konkretisieren die zu beachtenden Leitsortimente 50

51 Überprüfung der bestehenden Arnsberger Sortimentsliste Liste der zentren und nahversorgungsrelevanten Sortimentsgruppen basierend auf dem Einzelhandelserlass des Landes NordrheinWestfalen vom und 24 a Landesentwicklungsprogramms (LEPro NRW) vom : Zentrenrelevante Sortimente: Bücher, Zeitschriften, Büroorganisationsmittel und kleinartikel (WB 57), Papier, Schreibwaren Kunst, Antiquitäten Baby und Kinderartikel Bekleidung, Lederwaren, Schuhe, Computer, Unterhaltungs und Kommunikationselektronik elektrische Haushaltskleingeräte Foto, Optik Haushaltswaren, Einrichtungszubehör (ohne Möbel), Haus und Heimtextilien, Bastelartikel, Kunstgewerbe Musikalienhandel Uhren, Schmuck Spielwaren, Sportartikel I.d.R. zentrenrelevante Sortimente: Zentren und nahversorgungsrelevante Sortimente: Blumen (WB 976, 978) Tiere und Zooartikel (mit Ausnahme von Tierfutter) (WB ) Lebensmittel, Getränke Drogerie (einschl. Arzneimittel), Kosmetik, Haushaltswaren Anmerkung: Soweit Folie es ist zur Bestandteil Präzisierung einer des Präsentation jeweiligen und Sortiments z.z. notwendig erscheint, ist die entsprechende WBNr. des Warenverzeichnisses für die Binnenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes von 1978 hinzugefügt worden. 51

52 Aktualisierung der Arnsberger Sortimentsliste NAHVERSORGUNGSRELEVANTE SORTIMENTE Back und Fleischwaren Drogeriewaren Getränke Nahrungs und Genussmittel Parfümerie und Kosmetikartikel Pharmazeutika / Reformwaren Schnittblumen Zeitungen / Zeitschriften ZENTRENRELEVANTE SORTIMENTE Antiquariat Antiquitäten Angler und Jagdbedarf Babyartikel Bekleidung Bettwaren Bettwäsche Bild und Tonträger Bücher Computer und Zubehör Elektrokleingeräte Foto Gardinen Geschenkartikel Glas / Porzellan / Keramik Handarbeitsbedarf / Kurzwaren / Meterware / Stoffe / Wolle Haushaltswaren Heimtextilien, Dekostoffe, Haus und Tischwäsche Hörgeräte Kunstgewerbe / Bilder / Bilderrahmen Lederwaren / Taschen / Koffer / Regenschirme Musikinstrumente und Zubehör Optik, Augenoptik Papier, Bürobedarf, Schreibwaren Sanitätsbedarf Schuhe Spielwaren Sportartikel / geräte (ohne Sportgroßgeräte) Sportbekleidung Sportschuhe Telekommunikation und Zubehör Zoologische Artikel (ohne Tierfutter), lebende Tiere Uhren / Schmuck Unterhaltungselektronik und Zubehör Waffen 52

53 Aktualisierung der Arnsberger Sortimentsliste NICHTZENTRENRELEVANTE SORTIMENTE Bauelemente, Baustoffe Bodenbeläge, Teppiche (Auslegware) Büromaschinen Campingartikel Eisenwaren / Beschläge Elektrogroßgeräte Elektroinstallationsmaterial Erotikartikel Fahrräder und technisches Zubehör Farben / Lacke Fliesen Gartenbedarf /geräte Heizungen Holz Kamine / Kachelöfen Kfz, Caravan und Motorradzubehör Kinderwagen / Kindersitze Lampen, Leuchten, Leuchtmittel Maschinen / Werkzeuge Matratzen Möbel Pflanzen / Samen Rollläden / Markisen Sportgroßgeräte Sanitärartikel Tapeten Teppiche (Einzelware) Tierfutter 53

54 Grundsätze zur räumlichen Einzelhandelssteuerung Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten Beispiele großflächig: nicht großflächig: SBWarenhaus, Verbrauchermarkt, Supermarkt, Lebensmitteldiscounter Supermarkt, Lebensmitteldiscounter, Fachgeschäfte, z.b. Obst und Gemüse Ziel Sicherung und Stärkung einer wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung im Stadtgebiet LEPro NRW / EHE Nahversorgungsrelevante Sortimente sind i.d.r. zentrenrelevant (Lebensmittel, Getränke und Gesundheits und Drogerieartikel) EHE 2.5 Dem Lebensmitteleinzelhandel kommt eine besondere Bedeutung im Hinblick auf die Sicherung der verbrauchernahen Versorgung zu. EHE 2.8 Standorte für Vorhaben i.s. des 11 (3) BauNVO mit zentrenrelevanten Sortimenten dürfen nur in Hauptzentren (...) und Nebenzentren (...) liegen, (...) LEPro NRW 24a (2) 54

55 Grundsätze zur räumlichen Einzelhandelssteuerung Grundsatz 1: Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten sind zukünftig in den Zentren der Stadt Arnsberg sowie zur wohnortnahen Grundversorgung in den Siedlungsbereichen möglich Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten sind gemäß LEPro NRW nur noch im Hauptzentrum Neheimer Innenstadt und in den Nebenzentren Stadtteilzentrum AltArnsberg und Stadtteilzentrum Hüsten möglich Im Grundversorgungszentrum Oeventrop und im Nahversorgungszentrum Voßwinkel sind Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten bis zur Grenze der Großflächigkeit (800 m² VKF) möglich. In Ausnahmefällen ist auch die Ansiedlung großflächiger Nahversorgungsbetriebe möglich, falls die Regelvermutung im Sinne von 11 Abs. 3 BauNVO widerlegt werden kann. 55

56 Grundsätze zur räumlichen Einzelhandelssteuerung Grundsatz 1: Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten sind zukünftig in den Zentren der Stadt Arnsberg sowie zur wohnortnahen Grundversorgung in den Siedlungsbereichen möglich Ausnahmeregelung für Nahversorgungsbetriebe außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche: möglich (und sinnvoll) zur reinen Nahversorgung der Bevölkerung im fußläufigen Einzugsbereich sind: Einzelne Nachbarschaftsläden und ConvenienceStores Sonstige Anbieter, die städtebaulich integriert sind und deren Umsatz 35% der im fußläufigen Einzugsbereich (700 m) vorhandenen Kaufkraft für jeweilige nahversorgungsrelevante Sortimente nicht übersteigt* Bedingung: Keine Überschneidung des Einzugsbereichs mit den Einzugsbereichen zentraler Versorgungsbereiche ( Schließung räumlicher Versorgungslücken und defizite) bei Verdacht schädlicher Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur: Einzelfallprüfung in Gewerbe und Industriegebieten sowie Stadtrandlagen: nicht zulässig (Ausnahme: Kiosk /Tankstellenshops) * Empfehlung der Arbeitsgruppe Strukturwandel im Lebensmitteleinzelhandel und 11 Abs. 3 BauNVO, aufgenommen im Einzelhandelserlass, Punkt 2.8, S.21 56

57 Grundsätze zur räumlichen Einzelhandelssteuerung Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten Beispiele großflächig: nicht großflächig: Textilkaufhaus, Schuhfachmarkt, Elektronikfachmarkt, Sportfachmarkt Textildiscounter, Schuhfachmarkt, Musikfachgeschäft Ziel Sicherung und Stärkung der Standortstruktur unter besonderer Berücksichtigung der schützenswerten zentralen Versorgungsbereiche LEPro NRW / EHE Standorte für Vorhaben i.s. den 11 (3) BauNVO mit zentrenrelevanten Sortimenten dürfen nur in Hauptzentren (...) und Nebenzentren (...) liegen, (...) LEPro NRW 24a (2) 57

58 Grundsätze zur räumlichen Einzelhandelssteuerung Grundsatz 2: Großflächige Einzelhandelsbetriebe /vorhaben (> 800 m² VKF) mit zentrenrelevanten Kernsortimenten (ohne nahversorgungsrelevante Kernsortimente) sind zukünftig nur noch im Hauptzentrum Neheimer Innenstadt sowie in den Nebenzentren Stadtteilzentrum Alt Arnsberg und Stadtteilzentrum Hüsten möglich Einzelhandelsbetriebe /vorhaben mit zentrenrelevanten Kernsortimenten bis zur Grenze der Großflächigkeit (bis zu 799 m² VKF) sind auch im Grundversorgungszentrum Oeventrop zur ergänzenden Grundversorgung möglich Auch in den Nahversorgungszentren und darüber hinaus auch außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche sind Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten möglich, wenn sie der Wohngebietsversorgung bzw. unmittelbaren Grundversorgung dienen (Einzelfallprüfung) Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nicht in GE und GIGebieten Ausnahme: Ansiedlungsperspektiven für Verkaufsstätten in Verbindung mit Gewerbebetrieben in GE und GIGebieten ( Handwerkerprivileg ): Verkaufsfläche ist dem Hauptbetrieb räumlich zugeordnet und in betrieblichem Zusammenhang errichtet Verkaufsfläche und Umsatz sind dem Hauptbetrieb deutlich untergeordnet Grenze der Großflächigkeit nach 11 (3) BauNVO wird nicht überschritten 58

59 Grundsätze zur räumlichen Einzelhandelssteuerung Einzelhandelsbetriebe mit nichtzentrenrelevanten Kernsortimenten Beispiele großflächig: nicht großflächig: Möbelhaus, Küchenstudio, Baumarkt, Gartencenter Bad und Sanitärfachgeschäft, Matratzenfachmarkt Ziel Konzentration auch des nichtzentrenrelevanten Einzelhandels auf die dafür vorgesehenen Sonderstandorte LEPro NRW / EHE Sondergebiete für großflächigen Einzelhandel mit nichtzentrenrelevanten Kernsortimenten dürfen außerhalb zentraler Versorgungsbereiche ausgewiesen werden, wenn der Standort im ASB liegt und der Anteil der zentrenrelevanten Randsortimente unter 10 % der Gesamtverkaufsfläche bzw. max m² Verkaufsfläche liegt. Regelvermutung: Übersteigt der Umsatz des Einzelhandelsvorhabens im Bereich der nichtzentrenrelevanten Kernsortimente die Kaufkraft im Gemeindegebiet nicht, ist in der Regel davon auszugehen, dass keine Beeinträchtigung der zentralen Versorgungsbereiche bzw. der wohnungsnahen Grundversorgung eintritt (Kongruenzgebot). LEPro NRW 24a (3) 59

60 Grundsätze zur räumlichen Einzelhandelssteuerung Grundsatz 3: (Großflächige) Einzelhandelsbetriebe mit nichtzentrenrelevanten Kernsortimenten zukünftig in den zentralen Versorgungsbereichen und vorrangig an den dafür vorgesehenen Sonderstandorten Planungsrechtliche Vorbereitung neuer Sonderstandorte (in Prüfung) Zentrenrelevante Einzelhandelsangebote an den Sonderstandorten werden auf den Status Quo begrenzt (es gilt der Bestandschutz) Ausnahmen: Entwicklungsperspektiven für bestehende großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nichtzentrenrelevanten Kernssortimenten außerhalb der Zentren und Sonderstandorte (Erweiterung um max. 10% der jeweiligen Gesamtverkaufsfläche und nur mit nichtzentrenrelevanten Sortimenten) Handwerkerprivileg / Werksverkauf 60

61 Weiteres Vorgehen Offenlegung der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche Information der Bezirksausschüsse über die Ergebnisse des Konzeptes Verfassung des Endberichts Beschluss des Konzeptes durch den Rat der Stadt Arnsberg 61

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