Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein. Inklusive Bildung. Materialien für eine barrierefreie Schule.

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1 Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein Inklusive Bildung Materialien für eine barrierefreie Schule Klasse 1-5 IQSH

2 Impressum Inklusive Bildung Materialien für eine barrierefreie Schule, Klasse 1-5 Herausgeber Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) Dr. Thomas Riecke-Baulecke, Direktor Schreberweg 5, Kronshagen Bestellungen Brigitte Dreessen Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) Autorinnen und Autoren Renate Beduhn Frank Dietrich Lutz-Rainer Dräger Karin Edigkaufer Christine Pluhar Gudula Viertel Gestaltung freistil* mediendesign, Kronshagen Zeichnungen Madeleine Pfeilsticker Druck Druckhaus Leupelt GmbH & Co. KG, Handewitt IQSH Juni 2012 Auflage: Best.-Nr. 6/2012 Das Projekt Barrierefreie Schule wurde vom Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein und der Beratungsstelle Inklusive Schule des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) in Zusammenarbeit mit den Landesförderzentren Hören, Sehen sowie Körperlich und motorische Entwicklung und dem Landesverband Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. entwickelt. Die schleswig-holsteinischen Sparkassen unterstützen das Projekt.

3 Inhalt Inhalt 1. Grußworte Einführung Inklusive Bildung und Barrierefreiheit in Schleswig-Holstein Was ist Barrierefreiheit? Das Projekt Inklusive Bildung Barrierefreie Schule Förderzentren in Schleswig-Holstein stellen sich vor Landesförderzentrum Hören, Schleswig Landesförderzentrum Sehen, Schleswig Das Unterstützungssystem für Kinder und Jugendliche mit Körperbehinderungen Einführung in die Unterrichtsmaterialien für Lehrkräfte Die Rahmenhandlung: Vier Freunde in unserer Welt Förderschwerpunkt Hören Checkliste Hören Inhalt Barribox Hören Surditas Welt Aufgabensammlung Adressen und Literatur Hintergrundinformationen Förderschwerpunkt Sehen Checkliste Sehen Inhalt Barribox Sehen Cornelios Welt Aufgabensammlung Adressen und Literatur Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Checkliste Körperliche und motorische Entwicklung Inhalt Barribox Bewegen Undinas Welt Aufgabensammlung Literatur

4 Inhalt 12. Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Checkliste Geistige Entwicklung Inhalt Barribox Verstehen Stellos Welt Aufgabensammlung Adressen und Literatur Anhang

5 Grußworte Grußworte Sehr geehrte Damen und Herren, die Vereinten Nationen haben 2006 die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Im März 2009 wurde sie in Deutschland, wie in bereits 106 Ländern der Erde, geltendes Recht. Die UN-Konvention bindet alle staatlichen Ebenen. Somit ist es Aufgabe aller öffentlichen Institutionen, diese umzusetzen, das schließt alle Schulen in Schleswig-Holstein mit ein. Teilhabe ist ein unveräußerliches Menschenrecht und bildet das Fundament unserer demokratischen Gesellschaft. Alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen haben damit das Recht auf Partizipation, das heißt auf barrierefreie Teilhabe. Sie dürfen nicht diskriminiert - oder wegen ihrer Behinderung ausgeschlossen werden. Gemeinsames Schulleben und gemeinsamer Unterricht sind keine Gnade, die sie gewährt bekommen sondern sie haben Anspruch auf inklusiven, hochwertigen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen und auf angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des einzelnen Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems (Art. 24 Bildung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen). Im Artikel 24 Abs. 4 werden die angemessenen Vorkehrungen präzisiert: Um zur Verwirklichung dieses Rechts beizutragen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen zur Einstellung von Lehrkräften und zur Schulung von Fachkräften sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf allen Ebenen des Bildungswesens. Diese Schulung schließt die Schärfung des Bewusstseins für Behinderungen ein. Dazu haben das Bildungsministerium und das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) gemeinsame Projekte aufgelegt. Im Projekt Inklusion in der Praxis (InPrax) wurden landesweit Moderatorentandems zur inklusiven Schulentwicklung ausgebildet. Sie stehen den Schulen ab dem Schuljahr 2012/13 zur Verfügung. Sie beraten Schulleitungen und Kollegien mit Hilfe des Index für Inklusion, ihre Schule inklusiver zu gestalten und unterstützen die Schulen zum Beispiel bei Schulentwicklungstagen. Das Projekt Barrierefreie Schule ist vom Bildungsministerium und der Beratungsstelle Inklusive Schule des IQSH entwickelt worden in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Landesförderzentren und dem Landesverband Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. Dabei wurden Unterrichtsmaterialien für Schülerprojekte erarbeitet, damit die Schülerinnen und Schüler mit Hilfe von Simulationen eingeschränkten Sehens, Hörens oder Bewegens ihre Schule auf Barrierefreiheit untersuchen. So soll das Bewusstsein für Behinderung im Sinne der UN-Konvention geschärft werden. Wir danken allen Beteiligten, die die Materialien erarbeitet haben, der Lebenshilfe e. V., die das organisatorische Dach gebildet hat und den Sparkassen Schleswig-Holstein, die die Finanzierung 5

6 Grußworte sichergestellt haben. Die Barriboxen können in der Beratungsstelle Inklusive Schule des IQSH ausgeliehen werden. Wir wünschen diesen Materialien eine weite Verbreitung verbunden mit der Hoffnung, dass die Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen immer weniger Barrieren zu bewältigen haben. Rahmenhandlung Christine Pluhar Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig- Holstein Dr. Thomas Riecke-Baulecke Direktor des IQSH Susanne Stojan-Rayer Landesverband Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. 6

7 Grußworte Eine wichtige Aufgabe unserer Gesellschaft ist es, Kinder und Jugendliche für das Thema Behinderung und das Miteinander und den Umgang mit behinderten Menschen zu sensibilisieren. Doch wie sensibilisiert man Kinder und Jugendliche für ein Thema von dem sie nicht selbst betroffen sind? Wie kann man Verständnis für eine letztlich doch fremde Lebenswelt wecken? Das Projekt Barrierefreie Schule geht einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung und leistet wertvolle Unterstützung für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler. Mit Hilfe der 14 Barriboxen zu den Themen: Hören, Sehen, Fühlen, Körperlich-motorische Entwicklung und Geistige Entwicklung können die Kinder sehr praxisorientiert nachempfinden, was es heißt, zum Beispiel nicht sehen oder hören zu können oder im Rollstuhl zu sitzen und auf welche Hilfen blinde oder taube Menschen oder Rollstuhlfahrer angewiesen sind. Das vorliegende, umfangreiche Handbuch erklärt den Einsatz im Unterricht, stellt Aufgaben, Spiele und Reflexionseinheiten vor und gibt nützliche Tipps und Umsetzungshilfen. Ich danke Ihnen dafür, dass Sie das Thema Inklusion in Ihren Unterricht einfließen lassen und ich danke allen Beteiligten, die an der Erarbeitung und Umsetzung des Projektes Barrierefreie Schule mitgewirkt haben. Die Sparkassen engagieren sich traditionell für ihre Region und übernehmen Verantwortung für die Menschen, die dort leben. Wir empfinden es als unsere Verpflichtung, gerade diejenigen zu unterstützen, die in besonderem Maße auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Daher leisten wir mit der finanziellen Unterstützung der Barrierefreien Schule gerne unseren Beitrag dazu, dass Kindern mit Behinderungen durch den barrierefreien Schulbesuch ein wichtiger Schritt ins Leben möglich gemacht wird. Reinhard Boll Präsident des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein 7

8 Arbeitsgruppe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsgruppe Barrierefreie Schule : Renate Beduhn, Abteilungsleiterin der Abteilung für integrative Beschulung im Landesförderzentrum Hören, Schleswig Ingo Degner, Oberstudiendirektor im Landesförderzentrum Hören, Schleswig Volker Dein, Stellvertreter der Projektgruppe Inklusive Beschulung sowie des Referates Integration, sonderpädagogische Förderung, Schulpsychologischer Dienst im Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein Frank Dietrich, Mitarbeiter des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung Lutz-Rainer Dräger, Sonderschulrektor im Landesförderzentrum Körperliche und motorische Entwicklung, Schwentinental Karin Edigkaufer, M.A., Landesförderzentrum Sehen, Schleswig Dr. Ulrich Hase, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein Christine Pluhar, Leiterin der Projektgruppe Inklusive Beschulung im Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein Gudula Viertel, Konrektorin im Förderzentrum Lernen der Stadt Rendsburg, Schulentwicklungsberaterin im IQSH 8

9 2 Einführung 2. Einführung Inklusion und Barrierefreiheit sind Begriffe, die vielen Lehrerinnen und Lehrern wie eine Modeerscheinung vorkommen. Die Autorinnen und Autoren der Materialsammlung Barribox möchten jedoch deutlich machen, dass es sich hier spätestens seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention um ein zeitloses und allgemeingültiges Thema handelt: Selbstverständlich braucht unsere Gesellschaft eine Schule, in der sich jeder Mensch ob mit oder ohne Behinderung unabhängig von den Leistungsanforderungen willkommen fühlt. Es geht nicht ausschließlich um bauliche Maßnahmen, die perfekte Umsetzung aller DIN-Normen oder die wünschenswerte personelle Besetzung, sondern schlicht um die Bereitschaft und die Offenheit von Lehrkräften und Schülerschaft, sich in die Belange von Menschen mit einer Behinderung einzufühlen und damit den ersten Schritt zu gehen, Barrieren wahrzunehmen. Eine Schule, die sich auf den Weg macht, Barrieren abzubauen für alle Menschen, die dort lernen und arbeiten, kann insgesamt gewinnbringend sein. Eine Schule, die eine Beschilderung in leichter Sprache vorweist, hilft nicht nur Kindern mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, sondern erleichtert auch den Eltern und Kindern mit sprachlichen Verständnisschwierigkeiten die Orientierung. Ein kontrastreiches Farbkonzept und eine durchdachte Beleuchtung in der Ausstattung einer Schule beziehungsweise eine gut strukturierte Raum- und Gebäudeaufteilung bei möglichen Neubauten kann über die Kennzeichnung verschiedener Bereiche hinaus auch zum allgemeinen Wohlbefinden beitragen. Eine Schule, die für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer die Wege frei hält und somit barrierefreien Zugang schafft, hilft auch den Lehrkräften, Materialien auf Wagen zu transportieren. Schallschutz in den 2Räumen dient schließlich auch der Gesundheit, zumal der übliche Lärm in den Schulklassen bei Lehrkräften Stress erhöhen und bei Kindern die Konzentration mindern kann. Wir stellen uns eine Schule vor, die insgesamt menschenfreundlich eingerichtet ist und niemanden ausschließt. Eine generelle Barrierefreiheit ist natürlich eine Utopie, denn eine Welt ohne Barrieren wird es niemals geben. Jeder Mensch erlebt schließlich irgendwann einmal Hindernisse in seinem Leben und auch Kinder mit einer Behinderung müssen lernen, sich in einer Welt voller Barrieren zurechtzufinden. Die Geschichte und die Materialien der Barribox sollen Lehrkräften und Kindern deshalb Anlass zu Gesprächen und Erfahrungsmöglichkeiten bieten, damit sie gemeinsam die Schule für Menschen mit und ohne Behinderungen auf dem Weg zu einer inklusiven Bildung gestalten können. Ein Kind mit einer Behinderung kann auf diese Weise seinen Mitschülerinnen und Mitschülern Impulse für die eigene Entwicklung und das soziale Lernen geben. Die Rahmenhandlung der Materialien rückt die besonderen Stärken von Menschen in den Vordergrund, die aufgrund ihrer Behinderung andere Fähigkeiten besonders gut entwickeln mussten. Im Folgenden sollen kurz fachliche und rechtliche Hintergründe dargestellt werden. Dabei geht es in Kapitel 3 um die UN-Behindertenrechtskonvention, die bereits Berücksichtigung im schleswig-holsteinischen Schulgesetz gefunden hat. In Kapitel 4 wird anschließend der Begriff Barrierefreiheit näher erläutert, wie er im Behindertengleichstellungsgesetz verwendet wird. Die Unterrichtsmaterialien werden anschließend in Kapitel 5 und 7 im Überblick vorgestellt, bevor sich im Kapitel 6 die Landesförderzentren vorstellen. Die Materialien für den Unterricht befinden sich in den Kapiteln 9 bis 12. Einführung 9

10 Inklusive Bildung 3 3. Inklusive Bildung und Barrierefreiheit in Schleswig-Holstein 3 Inklusive Bildung Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen sollen zur Erreichung der Bildungs- und Erziehungsziele besonders unterstützt werden, dabei steht das Ziel einer inklusiven Beschulung im Vordergrund ( 4 Abs. 11 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz). Der Begriff der inklusiven Beschulung wurde im Februar 2011 neu in das Schulgesetz aufgenommen. Er stellt einen Leitbegriff dar, den es anzustreben gilt, und entspricht der UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK). Die BRK ist seit 2009 für Deutschland rechtsgültig und bindet alle Ebenen der Verwaltung. Artikel 24 (Bildung) beinhaltet, dass alle Kinder das Recht auf eine hochwertige, unentgeltliche Bildung in einem inklusiven Schulsystem haben. Kinder mit Behinderungen sollen darüber hinaus die für sie erforderliche, zusätzliche Unterstützung in den Schulen erhalten. Diese inklusiven Schulen richten ihren Unterricht, ihr Schulleben und ihr Schulprogramm auch daran aus, dass die Kinder mit Behinderungen selbstverständlich voll einbezogen werden und die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Die Schulen werden durch die Förderzentren unterstützt. Sie unterstützen und beraten die allgemeinen Schulen bei der Förderdiagnostik, beim Erstellen von Förderplänen, bei notwendigen methodisch-didaktischen Adaptionen und beim Beschaffen notwendiger adaptierter Hilfsmittel. Ihre Fachleute unterstützen und beraten die Schulen je nach Bedarf beim Herstellen oder Anpassen von Unterrichtsmaterialien für individualisierte Schülerbedarfe oder auch bei der Gestaltung der Räume. In Schleswig-Holstein wird im Schuljahr 2011/12 bereits mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf inklusiv beschult. Die Quote wird in den kommenden Jahren schrittweise weiter ansteigen. Es gilt, die inklusive Bildung nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ weiterzuentwickeln. Hierzu gehört die inhaltliche Ausgestaltung von Konzepten für inklusiven Unterricht. Ein grundlegendes Element dabei ist, Schülerinnen und Schülern sowie das Lehrpersonal für die Situation von Kindern mit unterschiedlichen Einschränkungen zu sensibilisieren, ohne dass dabei Defizite im Vordergrund stehen. Jedoch muss klar werden, dass eine Simulation die Wirklichkeit eines Kindes mit Behinderung nicht exakt wiedergeben kann. Wohl aber können Eindrücke vermittelt werden, die Kinder und Lehrpersonal zum Nachdenken und zum selbstverständlichen Umgehen mit Verschiedenheit anregen. Die Schülerinnen und Schüler können, indem sie die notwendigen Sicherheitsregeln beachten, unter Ausschalten oder Einschränken eines Sinnes ihre Umgebung erkunden sowie Arbeitsaufträge mit verschiedenen Materialien und Gegenständen durchführen und feststellen, welche Barrieren sie an einer vollständigen Teilhabe behindern. Barrierefreiheit im pädagogischen Sinne im Zusammenhang mit inklusiver Bildung kann in Abwandlung der in Kapitel 4 verwendeten Begriffsbestimmung wie folgt definiert werden: Barrierefrei ist der Zugang zu inklusiver Bildung in der Schule, wenn der Unterricht so gestaltet wird, dass die Teilhabe für Menschen mit Behinderung in allgemein üblicher Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe, möglich ist. Neben den notwendigen baulichen, organisatorischen und systemischen Voraussetzungen sind auch technische Hilfen in geeigneter Weise einzubeziehen. Entsprechendes gilt auch für eventuelle Benutzung von Verkehrsmitteln. Dies schließt mit 10

11 3 Inklusive Bildung ein, dass das tägliche Zusammenwirken der Schulgemeinschaft ebenfalls auf Abbau von Barrieren ausgerichtet ist. Mit dem Projekt Barrierefreie Schule soll der Versuch unternommen werden, Kinder in den Jahrgangsstufen 1 bis 5 in spielerischer Weise an ein vorurteilsfreies Miteinander heranzuführen. Dabei ist zu beachten, dass dies eine erste grundlegende Information darstellt. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler mit einer Behinderung neu in eine Klasse kommt, kann von dem jeweiligen Förderzentrum ein intensiveres, auf den Einzelfall und seine Besonderheiten bezogenes Unterrichtsprojekt vorbereitet werden. Darüber hinaus stehen die Förderzentren in regelmäßigem Kontakt zu dem Lehrpersonal und bieten ihrerseits fachliche Unterstützung und Beratung an. 3 Inklusive Bildung 11

12 Barrierefreiheit 4 4. Was ist Barrierefreiheit? 4 Barrierefreiheit Um den Begriff Barrierefreiheit erklären und verstehen zu können, bedarf der Begriff Behinderung zuvor einer eindeutigen Auslegung und Bestimmung. Durch die Definitionen der Begriffe Barrierefreiheit und Behinderung in den Behindertengleichstellungsgesetzen sind bisherige vage Auslegungen oder alternativ verwendete Begriffe entweder veraltet oder unzutreffend. Der Begriff Behinderung ist in 2 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) definiert: Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Mit dem vom Bundestag beschlossenen Behindertengleichstellungsgesetz (Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen BGG) gibt es erstmalig eine allgemein verbindliche, gesetzliche Definition dessen, was Barrierefreiheit bedeutet. In Anlehnung an 4 BGG findet sich in 2 Absatz 3 LBGG eine Definition des Begriffes Barrierefreiheit: Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Behindertenpolitisch gesehen ist diese Definition gelungen. Sie löst nicht nur zunehmend alte und undefinierte Begriffe wie behindertengerecht oder behindertenfreundlich ab. Sie ist umfassend und verdeutlicht, dass eine barrierefreie Umwelt ganzheitlich betrachtet werden muss. Erst eine infrastrukturelle Vernetzung aller Komponenten in Kombination mit barrierefreien Gegenständen und Medien ermöglicht es Menschen mit einer Behinderung, sich im täglichen Leben zurechtzufinden. Das bedeutet, dass im baulichen Bereich neue Gebäude mit Publikumsverkehr, nämlich öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Universitäten, Gaststätten, Hotels, Krankenhäuser oder kommunale Parkhäuser, barrierefrei in den Teilen sein müssen, die von der Öffentlichkeit zugänglich sind. So kann eine Rollstuhlfahrerin oder ein Rollstuhlfahrer, die oder der von A nach B möchte und kein eigenes Auto besitzt, nur zurechtkommen, wenn sich von der eigenen Wohnung zur Bushaltestelle gut berollbare, geebnete Wege befinden, die an Kreuzungen abgesenkt sind. Der Zielhaltepunkt des Busses muss ebenso barrierefrei sein, ebenso der Weg zum gewünschten Ziel auf dem Weg, an dem die aufzusuchende Anlage oder das Gebäude erreichbar und nutzbar sein muss. Dort sollten zum Beispiel breite, sich automatisch öffnende Türen vorhanden sein, sowie Aufzüge und barrierefreie Toiletten. Wäre diese so genannte barrierefreie Wegekette unterbrochen, hätte der auf den Rollstuhl angewiesene Mensch mit großen Problemen zu kämpfen oder schlimmstenfalls überhaupt keine Möglichkeit, seinen Zielort zu erreichen. So kommt ein sehbehinderter oder blinder Mensch nur erschwert oder gar nicht zurecht, wenn er keine tastbaren, kontrastreichen oder hörbaren Orientierungshilfen (Rillenplatten, Tonsignal bei Grünphase an Ampeln) vorfindet. Barrierefreiheit ist aber keine spezielle Notwen- 12

13 4 Barrierefreiheit digkeit oder Gestaltungsform ausschließlich für Menschen mit einer Behinderung. Es ist eine Qualitätsverbesserung für alle Menschen, wenn sie beispielsweise durch ein Kaufhaus mit breiten Gängen, heller Beleuchtung oder sich automatisch öffnenden Türen gehen und gut sichtbare Piktogramme als Leitsystem vorfinden. Es gibt viele Gesetze, in denen Barrierefreiheit als Verpflichtung in einigen Bereichen zu finden ist. In der Politik und in der Gesellschaft nimmt die Erkenntnis der Notwendigkeit von Barrierefreiheit immer mehr zu. Besonders infolge der UN-Behindertenrechtskonvention, die auch in Deutschland verpflichtend umzusetzen ist, sollte dies in allen Bereichen der Planungen und Umsetzungen mit berücksichtigt werden. Hier gibt es leider noch keinen Automatismus. In vielen öffentlichen Bereichen bestehen zudem oftmals deutliche Schwierigkeiten der Finanzierung insbesondere der nachträglichen Herstellung von Barrierefreiheit in bestehenden Gebäuden, Anlagen und technischen Einrichtungen. Dennoch sind auch positive Veränderungen des Umgangs mit Barrierefreiheit bei Planungen erkennbar. Der Ausschuss des Deutschen Instituts für Normung (DIN) für barrierefreies Bauen hat 2010 endgültig die komplett überarbeiteten und unter anderem um den Bereich Sensorik (bauliche Maßnahmen für Menschen mit einer Seh- oder Hörschädigung) erweiterten Normen DIN Teil 1 (Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche Gebäude) und Teil 2 (Wohnungen) verabschiedet. Diesen aktuellen Normen zum barrierefreien Bauen kommt eine besondere behindertenpolitische Bedeutung zu. Denn im Vergleich zu den bisherigen Normen DIN und DIN werden die Belange von Menschen mit sensorischen Einschränkungen, also von Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit, weit mehr als früher berücksichtigt. Insgesamt stellt DIN in den Teilen 1 und 2 als anerkannte Regel der Technik auch einen aktuellen und behindertenpolitisch zeitgemäßen Stand notwendiger Handlungserfordernisse im barrierefreien Bauen dar. Diese Normen sollen in absehbarer Zeit in Form einer Aufnahme dieser technischen Regeln in die Liste der Technischen Baubestimmungen nach 3 (3) der Landesbauordnung (LBO) als Technische Baubestimmung des Landes Schleswig-Holstein eingeführt werden und verpflichtend beispielsweise für neue Gebäude mit Publikumsverkehr sein. Das Deutsche Institut für Normung arbeitet derzeit am Entwurf der DIN Teil 3 (öffentlicher Verkehrs- und Freiraum). 4 Barrierefreiheit 13

14 Das Projekt 5 5. Das Projekt»Inklusive Bildung Barrierefreie Schule«5 Das Projekt Eine Zusammenstellung von Unterrichtsmaterialien und einer Arbeitsmappe mit Kopiervorlagen für Lehrkräfte soll Schülerinnen und Schülern der Klassen 1 bis 5 befähigen, Barrieren in der Schule zu erkennen, die Menschen mit einer Behinderung den Zugang erschweren und einer inklusiven Bildung im Wege stehen. Das Projekt wird von einer märchenhaften Handlung eingerahmt: Vier Leitfiguren, die von anderen Planeten stammen, erleben Barrieren überall in unserer Welt, weil sie zwar für ihre eigene Welt gut ausgestattet sind, nun aber auf der Erde Abenteuer und neue Herausforderungen erleben., Der erste Schritt auf dem Weg zur Inklusiven Bildung Barrierefreie Schule besteht darin, dass Schülerinnen und Schüler Erfahrungen in den Bereichen Sehen, Hören, Bewegen und Verstehen machen, indem sie spielerisch ihre Sinneseindrücke bewusst wahrnehmen und erproben können. Die Geschichte von den vier Freunden begleitet sie dabei altersgemäß., In einem zweiten Schritt erhalten die Schülerinnen und Schüler Aufgaben, für die jeweils ein Sinn mit Augenbinde, Simulationsbrille, Hörschutz oder Zusammenbinden von Gliedmaßen ausgeschaltet wird. So werden Behinderungen ansatzweise simuliert und bestimmte Hilfsmittel, wie der Blindenstock oder der Rollstuhl, ausprobiert. Für den Bereich Geistige Entwicklung stellen unverständliche Informationen eine Barriere dar. Anschließend reflektieren die Schülerinnen und Schüler ihre Erfahrungen und tauschen sich darüber aus. Begleitend gibt es Sachinformationen zu den Behinderungen, die fächerübergreifend in Deutsch, Biologie, Sport und Religion bearbeitet werden können., Im dritten Schritt untersuchen die Schülerinnen und Schüler ihre Schule, indem sie das Gebäude und das Grundstück mit Rollstuhl, Augenbinde, Simulationsbrille oder Hörschutz erkunden. Auch wird die Verständlichkeit der Informationen im Gebäude, die der Orientierung dienen sollen, geprüft. Abschließend werden die Untersuchungsergebnisse und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge an die Schulleitung weitergereicht. Möglicherweise lässt sich der eine oder andere Vorschlag dann auch verwirklichen, denn manchmal sind es schon Leitsysteme im Sinne von Wegweisern oder kleine bauliche Veränderungen, die einem Menschen mit einer Behinderung die Teilhabe am Unterricht und an anderen Angeboten einer Schule ermöglichen. Die Informationen für die Lehrkräfte und die Arbeitsbögen für die Schülerinnen und Schüler sind in dieser Arbeitsmappe zusammengefasst, die in enger Kooperation mit Lehrkräften der Landesförderzentren entstanden ist. Die dazugehörigen Materialien können ausgeliehen und auf einer eigenen Homepage betrachtet werden. Träger des Projektes sind der Landesverband Schleswig-Holstein der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V., der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung und das Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein. Die finanziellen Mittel hat der Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt. 14

15 5 Das Projekt Träger des Projekts: Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein Schreberweg Kronshagen Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Schleswig-Holstein e. V. Kastanienstraße Kiel Telefon: Fax: Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein Brunswiker Straße Kiel Auskunft erteilen: Gudula Viertel Förderzentrum Lernen der Stadt Rendsburg Gudula.Viertel@web.de Karin Edigkaufer, M. A. Landesförderzentrum Sehen, Schleswig Edigkaufer@LFS-Schleswig.de Renate Beduhn Landesförderzentrum Hören, Schleswig Renate.Beduhn@LFZ-hoeren.landsh.de Lutz-Rainer Dräger Beratung und Unterstützung im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung (BUK), Lübeck R.Draeger@drk-sutz.de 5 Das Projekt Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein Medienkommunikation und Veranstaltungsmanagemant - Gesellschaftliches Engagement - Faluner Weg Kiel Telefon: Mobil: Fax: gyde.opitz@sgvsh.de 15

16 Förderzentren Förderzentren in Schleswig-Holstein stellen sich vor 6.1 Landesförderzentrum Hören, Schleswig, Georg-Wilhelm-Pfingsten-Schule 6.1 Förderzentren Die 1805 als Königliches Taubstummeninstitut zur öffentlichen Bildungseinrichtung erhobene Schule kann auf eine lange wechselvolle Geschichte zurückblicken. Den jetzigen Namen Landesförderzentrum Hören, Schleswig, Georg-Wilhelm-Pfingsten- Schule führt die Einrichtung seit Dezember In den über 200 Jahren ihres Bestehens hat sich das Landesförderzentrum Hören, Schleswig, heute als eine leistungsfähige, differenziert arbeitende Einrichtung im Bildungssystem Schleswig-Holsteins etabliert, die den Anforderungen der gegenwärtigen Bildungsansprüche gerecht wird. Das Förderzentrum Hören, Schleswig, Georg- Wilhelm-Pfingsten-Schule, gliedert sich in fünf Abteilungen, um den gestellten sonderpädagogischen Bildungs-, Förder- und Unterstützungsauftrag zu erfüllen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pädoaudiologischen Beratungsstelle mit der Audiometrie und dem Cochlear Implant Centrum Schleswig-Kiel (CIC), der Abteilung für Integrative Beschulung, der Stationären Schule mit Gehörlosen- und Schwerhörigenabteilung und des Internates begleiten die Entwicklung hörgeschädigter Kinder vom Säuglingsalter bis zur beruflichen Bildung. In dieser Arbeit werden sie durch eine leistungskräftige Verwaltung unterstützt. In Schleswig-Holstein sind gegenwärtig weit über 800 Kinder und Jugendliche mit einer Hörschädigung durch das Landesförderzentrum Hören, Schleswig, erfasst und werden durch die unterschiedlichen Abteilungen gefördert:, Rund 190 Kinder mit Hörschädigung werden durch die Frühförderung der Pädoaudiologischen Beratungsstelle betreut., Etwa 510 Schülerinnen und Schüler werden wohnortnah beschult und durch Beratungslehrkräfte des Landesförderzentrums Hören, Schleswig, unterstützt. Unter ihnen befinden sich nur im Mehrfachbehindertenbereich Schülerinnen und Schüler mit Hörschädigung., 160 Schülerinnen und Schüler werden derzeit in Schleswig in der stationären Schule beschult. Davon leben während der Woche über 70 Schülerinnen und Schüler im Internat. Die stationäre Schule des Landesförderzentrums Hören, Schleswig, bietet für Schülerinnen und Schüler mit Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit den Förderschul-, den Hauptschul- und den Realschulabschluss an., Gegenwärtig werden 45 Schülerinnen und Schüler mit einer Hörschädigung aus Schleswig-Holstein durch die Schule für Hörgeschädigte, Bildungszentrum Hören und Kommunikation in Hamburg beschult. Um den Förderbedarf der hörgeschädigten Schülerinnen und Schüler festzustellen, werden sonderpädagogische Überprüfungen durchgeführt und Gutachten erstellt, die neben dem Hörvermögen auch die Kommunikationskompetenz und die allgemeine Entwicklung beschreiben. Das Landesförderzentrum Hören, Schleswig, verfügt über eine Audiometrieanlage, die in technischer Hinsicht klinischen Ansprüchen genügt. 16

17 6.1 Förderzentren Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein Landesförderzentrum Hören, Schleswig, Georg-Wilhelm-Pfingsten-Schule, Direktor Landesförderzentrum Hören, Ständige Vertreterin des Direktors Stationäre Schule Pädoaudiologische Abteilung für Schulinternat Verwaltung und für Schwerhörige Beratungsstelle Integrative Pädagogische Wirtschaft und Gehörlose Früherziehung Beschulung Förderung und Schülerverwaltung Grundschule Gemeinschaftsschule Diagnostik Seminare Unterstützung Hörgeschädigter Betreuung in Wohngruppen Personalverwaltung Kostenrechnung 6.1 Abschlüsse: Kurse an Regelschulen Psychologin Verhandlung und Hauptschule Hörtraining Beratung Abrechnung mit Realschule Förderschule Hörtrainings-WG Berufliche Eingliederung Cochlear Implant Centrum SL-Kiel Rehabilitation Diagnostik Seminare Kurse Berufliche Eingliederung Kostenträgern Unterkunfts- Materialverwaltung Bewirtschaftung Hauswirtschaft Küche Wäscherei/ Förderzentren Beratung Nähstube Fortbildung Kooperation UKSH-Kiel Hier werden die Schülerinnen und Schüler der stationären Schule, aus der Integration sowie die Kinder aus der Frühförderung kontinuierlich überprüft. Anspruch auf diese audiometrischen Untersuchungen haben auch alle Kinder und Jugendlichen des Landes Schleswig-Holstein, bei denen eine Hörschädigung vermutet wird. Das Angebot umfasst:, Tonschwellenaudiometrie, Sprachverständnistests, Tympanometrie, Überprüfung der auditiven Wahrnehmung Den Untersuchungen durch eine ausgebildete Audiometristin schließen sich pädagogischaudiologische Beratungen durch Fachpädagogen an. Menschen mit einer Hörschädigung haben in erster Linie eine Kommunikationsbehinderung. Das Landesförderzentrum Hören ist daher vor allem ein Kommunikationszentrum, in dem und von dem aus Schülerinnen und Schüler, unabhängig vom Förderort, in einem von Respekt und Toleranz geprägten Umfeld lernen, sich entwickeln und gleichzeitig fachkompetente Hilfestellungen erhalten. 17

18 Förderzentren Förderzentren Eine Hörschädigung oder Beeinträchtigung der auditiven Wahrnehmung bei Kindern und Jugendlichen ist verbunden mit sprachlichen und psychosozialen Folge- und Begleiterscheinungen, so stellte die Kultusministerkonferenz (KMK) 1996 fest. Die Wahrnehmung und Verfügbarkeit von Sprache sowie das Sprechen und die Kommunikation sind ebenso betroffen wie die Wahrnehmung und das Verstehen der sozialen und sächlichen Umwelt. Das Landesförderzentrum Hören, Schleswig, zeichnet sich heute durch sein hörbehindertenspezifisches sonderpädagogisches Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebot aus. Es arbeitet mit Eltern, Partnern aus Medizin, Sozial- oder Jugendhilfe eng zusammen. Das Landesförderzentrum Hören, Schleswig, mit spezifischen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten ist sowohl Lernort mit eigenen Bildungsangeboten als auch Kompetenz- und Kommunikationszentrum mit hörgeschädigtenpädagogischen Angeboten in den öffentlichen Schulen des Landes Schleswig-Holstein. Damit ist das Landesförderzentrum Hören, Schleswig, je nach Bedarf ergänzender oder alternativer Lernort. Es hält eigene Bildungsangebote vor und unterstützt die schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der allgemeinen Schule. 18

19 6.2 Förderzentren 6.2 Landesförderzentrum Sehen, Schleswig In Schleswig-Holstein werden fast 100 Prozent aller erfassten Schülerinnen und Schüler mit Sehschädigung wohnortnah beschult. Das verantwortliche Förderzentrum Sehen bietet überregional und dezentral mit circa 80 Beschäftigten ein Unterstützungssystem an und bringt die spezifische Hilfe in die Regelschulen, die sie benötigen, um ein inklusives System zu schaffen. Sehschädigungen sind im Vergleich zu anderen Einschränkungen sehr selten das Kind mit einer Sehschädigung ist häufig das einzige in der Klasse und/oder in seinem Lebensumfeld. Der Förderbedarf, den eine Sehbehinderung oder Blindheit mit sich bringt, ist jedoch sehr spezifisch und oft über alle Lebensphasen hinweg notwendig. Menschen mit einer Sehschädigung bilden eine sehr heterogene Gruppe. Während alle eine gemeinsame Eigenschaft teilen die des geringen bis totalen Sehverlustes, gibt es zudem ein breites Spektrum an Charakteristika, welche durch kognitive Fähigkeiten, den Unabhängigkeitsgrad und die Mobilität, die gesammelten Erfahrungswerte oder in Bezug auf weitere Behinderungen gekennzeichnet sind. Vom pädagogischen Standpunkt aus gesehen, ist der Sehverlust ein Aspekt unter vielen, wenn es um die Diagnostik und die Festlegung des Förderbedarfes geht. Wichtiger ist, darauf zu schauen, wie das Kind auf die visuellen Informationen unserer gesamten Umgebung reagiert, sich anpasst und wie es darauf antwortet. Die Sonderpädagoginnen und -pädagogen mit dem Schwerpunkt Sehen spielen eine fundamentale Rolle, den Förderbedarf zu evaluieren, Regelschullehrkräfte bei der Vermittlung des Unterrichtsstoffes zu unterstützen und Vorschläge für Unterrichtssituationen zu machen. Die Zusammenarbeit aller am Erziehungspro- zess Beteiligten ist dabei überaus wichtig und notwendig. Inklusion meint in diesem Fall, das System darauf vorzubereiten und darin zu unterstützen, dass Schüler am regulären Unterricht teilnehmen können. Die Umwelt wird mit den erforderlichen Umstrukturierungen bekannt gemacht und gemeinsam wird nach Möglichkeiten gesucht, die Nachteile einer Sehschädigung auszugleichen. Die innerhalb spezifischer Bereiche konkret anzustrebenden Lernziele und Inhalte sind nicht pauschal zu benennen. Sie richten sich vielmehr individuell nach Alter und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler und den sich aus dem familiären, schulischen oder beruflichen Umfeld ergebenden Anforderungen. Auf der Basis einer individuellen Diagnostik werden in Abstimmung mit allen Beteiligten mögliche Förderschwerpunkte vereinbart und im Rahmen des Förderplans festgeschrieben. 1 Jedes Kind, welches limitierten Zugang zu visuellen Informationen hat, wird unabhängig davon, ob dieses okular oder neurologisch bedingt ist, Schwierigkeiten in irgendeiner Form des alltäglichen Handelns erfahren. Entsprechend ist die spezifische Unterstützung. Die folgenden Inhalte spezifischer Förderung im Rahmen eines erweiterten Bildungs- und Erziehungsangebotes sind durchaus dem regulären Curriculum zuzuordnen, doch durch den fehlenden visuellen Input ist hier unter Umständen eine gezielte und spezifische Förderung notwendig. Diese kann im Einzelnen durch die Regelschullehrkraft direkt, in Kooperation mit der Sonderschullehrkraft oder von der Sonderschullehrkraft direkt angeboten werden. Im Folgenden sollen, bezogen auf die spezifischen Bereiche, Beispiele genannt werden, wie eine Unterstützung aussehen kann. 6.2 Förderzentren 1 Dr. Michael Thiele, internes Papier, Landesförderzentrum Sehen, Schleswig 19

20 Förderzentren Förderzentren, Im Bereich Kommunikationsfähigkeiten geht es um die Vermittlung von Kommunikationstechniken, z. B. Tastschreiben am PC oder Aufsprechen von Notizen auf ein Diktiergerät, um die Vermittlung spezifischer Schriftsysteme, z. B. Punktschrift (Braille), um die Einübung in den Umgang mit optischen und nicht-optischen Hilfsmitteln und/oder um die Vermittlung von Kommunikationsstrategien, zum Beispiel bei Bedarf angemessen um Hilfe zu bitten. Hierbei wird die Einübung und Nutzung von Techniken und/oder Hilfsmitteln von der Sonderschullehrkraft angeboten, entweder in Form von speziellen Kursen oder direkt während der Schulzeit. Der zeitliche und strukturelle Rahmen wird mit der Regelschullehrkraft abgesprochen. Die Sonderschullehrkraft unterstützt dabei, die entsprechenden Techniken im Unterricht einzusetzen., Im Bereich Assistiver Technologien geht es um die Vermittlung des Gebrauchs elektronischer Hilfsmittel, z. B. Braillezeile, Bildschirmlesegerät oder Tafelkamera. Hier ist die Sonderschullehrkraft direkter Ansprechpartner für die Schüler, aber auch Vermittler zwischen Schüler und Regelschullehrkraft in Fragen, wie die Technologie im Unterricht ihren Platz findet. Inhalte einer individuellen Förderung könnten z. B. sein: Eine Schülerin mit Sehbehinderung erlernt den Umgang mit einem Bildschirmlesegerät oder die effektive Nutzung einer Vergrößerungssoftware am PC., Im Bereich Sensorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten geht es um die Förderung der visuellen Wahrnehmung, z. B. im Hinblick auf Farbdifferenzierung, Figur-Grundwahrnehmung und die Auge-Hand-Koordination, um die Förderung der Wahrnehmung durch andere Sinne, z. B. in Bezug auf Tast- oder Hörstrategien, und um ästhetische Erziehung, z. B. im Hinblick auf eine Unterstützung sensorisch vielfältiger, kreativer Ausdrucksmöglichkeiten. In vielen Unterrichtssituationen kann die Regelschullehrkraft über handlungsorientierten Unterricht und nicht-visuelle Angebote diese Förderziele mit unterstützen. In gemeinsamer Absprache mit der Sonderschullehrkraft wird auch hier auf Unterrichtsinhalte geschaut, in denen eine Umsetzung unterstützt werden kann., Im Bereich Kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten geht es um Begriffsbildung, z. B. in Bezug auf die Wahrnehmung von Dingen unter dem Aspekt der sprachlichen Etikettierung von Dingen und ihren Merkmalen. Sehgeschädigte Schülerinnen und Schüler können Schwierigkeiten haben, Begriffe zuzuordnen, wenn kein Input über andere Sinne erfolgt. In gemeinsamer Absprache mit der Regelschullehrkraft können bestimmte Unterrichtssituationen nutzbar gemacht werden, um Begriffsbildung zu fördern., Im Bereich Motorische Fähigkeiten und Fertigkeiten geht es um die Förderung der psychomotorischen Entwicklung, z. B. im Hinblick auf Körperschema, Körperbewusstsein und Gleichgewichtsvermögen, und um die Förderung sportmotorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten, z. B. in Bezug auf die Fähigkeiten der Körperkoordination. Dieser Aspekt hat besonders im Sportunterricht seinen Platz und wird mit der Fachlehrkraft angesprochen. Alternative Sportangebote können zum Beispiel helfen, diesen Bereich zu fördern. Die Alternativen werden mit der Sonderschullehrkraft abgesprochen., Im Bereich Soziale Kompetenz geht es um Unterstützung des Selbstkonzeptes, 20

21 6.2 Förderzentren z. B. in Bezug auf den Umgang mit der Sehschädigung, um die Förderung der Selbstbestimmung, z. B. in Bezug auf die Entwicklung eigener Lebenspläne, und um die Förderung der Fähigkeiten zur sozialen Interaktion, z. B. des Wissens um die Bedeutung von Mimik und Gestik. In vielen Unterrichtsbereichen kann der Aspekt der sozialen Kompetenz gefördert werden und Regel- und Sonderschullehrkraft können gemeinsam herausfinden, in welchen Situationen diese Kompetenz unterstützt werden kann., Im Bereich Orientierung und Mobilität geht es um die Förderung einer effizienten Nutzung des vorhandenen Sehvermögens, z. B. im Hinblick auf die Orientierung im Schulgebäude, um ein sicheres Bewegen im Straßenverkehr, um die Vermittlung von Techniken und Strategien bei der Nutzung spezifischer Hilfsmittel, wie z. B. Langstock oder Monokular. Inhalte einer individuellen Förderung durch eine Fachkraft könnten z. B. sein: Eine Schülerin mit Blindheit lernt, ihren Schulweg unter Nutzung eines Langstockes zu bewältigen, Kreuzungen im Straßenverkehr akustisch zu analysieren und öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen., Im Bereich Lebens- und alltagspraktische Fertigkeiten geht es um die Erarbeitung individuell angepasster Handlungsstrategien in verschiedenen Alltagsbereichen, z. B. in Bezug auf Essenstechniken, um die Vermittlung alltäglicher Fertigkeiten beziehungsweise Handlungsabläufe, z. B. Reinigung einer Arbeitsfläche ohne visuelle Kontrolle, und um Hilfestellung bei der Organisation von Handlungsabläufen, z. B. Nutzung von Ordnungsprinzipien und -strategien bei der Gestaltung eines Arbeitsplatzes. Inhalte einer individuellen Förderung könnten zum Beispiel sein: Ein Schüler mit Blindheit oder hochgradiger Sehbehinderung erlernt Techniken, die es ihm ermöglichen, ein scharfes Messer ohne optische Kontrolle sicher zu handhaben, sein Frühstücksbrot mit Butter zu bestreichen oder sich ohne fremde Hilfe ein Glas Saft einzuschenken., Im Bereich Berufsorientierung und -bildung geht es um Unterstützung bei der Berufsorientierung, z. B. durch die Vorbereitung und Begleitung von Praktika oder die Auseinandersetzung mit möglichen Berufsfeldern vor dem Hintergrund der Sehschädigung, und um Unterstützung bei der Berufsfindung, z. B. durch Angebote zu einem Bewerbungstraining., Im Bereich Freizeit geht es um die Unterstützung bei der Gestaltung von Freizeit, z. B. durch Vorstellung und Erprobung von sportlichen Aktivitäten im Rahmen von Kursen, und um die Unterstützung bei der Suche nach möglichen Freizeitaktivitäten und Hobbys, z. B. durch die Vermittlung von Kontakten zu Vereinen, Ferienfreizeiten, Selbsthilfeverbänden und Ähnlichem., Sehgeschädigten-spezifische Fördermaßnahmen können auch im Rahmen des Fachunterrichts stattfinden, zum Beispiel sind im Rahmen des Mathematikunterrichts einer weiterführenden Schule geometrische Aufgabenstellungen, wie z. B. Dreieckskonstruktionen, Spiegelungen oder Drehungen von Figuren, wiederkehrender Inhalt. Dies bedarf spezifischer Techniken und Strategien sowie spezifischer Hilfsmittel, in deren Anwendung ein blinder Schüler eingeübt werden muss. Während die gut sehenden Mitschülerinnen und Mitschüler zum Beispiel zwei in einem Koordinatensystem gegebene Punkte mithilfe eines Lineals visuell relativ problemlos bestimmen und 6.2 Förderzentren 21

22 Förderzentren Förderzentren miteinander verbinden können, benötigt er eine spezielle Zeichenunterlage sowie eine taktil erfahrbare Zeichenfolie und Nadeln, mit denen er die zu verbindenden Punkte markieren muss, bevor er sie dann tatsächlich verbinden kann. Um auf der taktilen Zeichenfolie zeichnen zu können, muss sie gut gespannt auf der Zeichenunterlage befestigt werden. Dies mag Außenstehenden banal erscheinen, ist aber ohne oder mit stark eingeschränkter visueller Kontrolle schon für sich genommen eine Herausforderung, die der gezielten Förderung bedarf. Maßnahmen sehgeschädigten-spezifischer Förderung werden in der Regel durch die zuständige Sonderschullehrkraft durchgeführt beziehungsweise koordiniert. Sie können sowohl im schulischen als auch im außerschulischen Bereich, das heißt zum Beispiel am Nachmittag, erfolgen. Letzteres gilt nur bedingt, da auch Kinder und Jugendliche mit einer Sehschädigung ein Recht auf ausreichende Erholung und Freizeit haben. Es sollen daher ausdrücklich innerhalb des Unterrichts phasenweise individuelle Schwerpunktsetzungen ermöglicht werden. In dem hier skizzierten Beispiel aus dem Mathematikunterricht könnte dies zum Beispiel bedeuten: Während die sehenden Mitschülerinnen und Mitschüler im Rahmen der vierstündigen Unterrichtsreihe komplexe Konstruktionen erlernen, nutzt der sehgeschädigte Schüler im Rahmen der Binnendifferenzierung unter Anleitung der Sonderschullehrkraft zwei Stunden, um grundlegende Arbeitstechniken zu erwerben. In den anderen beiden Stunden weist er vor dem Hintergrund eines zu gewährenden Nachteilsausgleichs exemplarisch die Fertigkeit nach, einfache Konstruktionsaufgaben lösen zu können. 2 Weitergehende organisatorische Maßnahmen 2 ebenda im Zusammenhang eines erweiterten Bildungsund Erziehungsangebotes können in Absprache mit allen Beteiligten zum Beispiel sein:, Der blinde Schüler nimmt phasenweise an dem zweistündigen Kunstunterricht nur während einer Stunde teil; in der zweiten Stunde erhält er eine Förderung bezüglich der Punktschriftfertigkeiten., Die sehbehinderte Schülerin wird für einen Tag vom Unterricht befreit; an diesem Tag absolviert sie im Rahmen eines Trainings zur Orientierung und Mobilität eine längere Unterrichtseinheit zum Thema Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel., Der im Unterrichtsfach Deutsch leistungsstarke, sehgeschädigte Schüler nimmt phasenweise nur an drei der vier Wochenstunden Deutsch teil. Die vierte Stunde wird dazu genutzt, Fertigkeiten in der Handhabung des Computers oder eines Bildschirmlesegerätes mit Tafelkamera zu verbessern., Die hochgradig sehbehinderte Schülerin erhält im Rahmen des Sportunterrichts in einer Kleingruppe eine Förderung zur Kraftschulung, während eine größere Gruppe der Mitschüler Volleyball spielt. Hier lassen sich in der Praxis vor Ort vielfältige Lösungsmöglichkeiten finden. Grundlegende Voraussetzung ist das gemeinsame Bewusstsein aller beteiligten Lehrkräfte und pädagogischen Bezugspersonen, dass Schülerinnen und Schüler mit einer Sehschädigung auch im Rahmen einer allgemein bildenden Schule ein Anrecht auf eine spezifische Unterstützung im Sinne eines erweiterten Bildungsund Erziehungsangebotes besitzen, so wie es im Lehrplan Sonderpädagogische Förderung vorgesehen ist. 3 22

23 6.2 Förderzentren Sehende Begleitung mit sehgeschädigten Menschen Menschen mit einer Sehschädigung (das bedeutet mit einer Sehbehinderung oder Blindheit) benötigen manchmal Unterstützung bei der Bewältigung von Wegen beziehungsweise empfinden die Zuhilfenahme einer sehenden Begleitung als entspannend. Die sehende Begleitung bietet darüber hinaus die Möglichkeit, gemütlich zu zweit sicher, effizient und effektiv von einem Punkt zu einem anderen zu gelangen. Wichtig dabei ist, dass beide, die sehgeschädigte Person wie auch die sehende Begleitung, dasselbe Verständnis der Umgebung haben, die gleiche Begrifflichkeit verwenden. Das Gehen mit sehender Begleitung kann das Verständnis von Umweltmustern erweitern, soziale Kontakte erleichtern und unter Umständen die Teilhabe an sozialen Aktivitäten ermöglichen. Dabei sind Größenunterschiede kein Hindernis, lediglich die Armhaltung muss entsprechend angepasst werden. Sehende Begleitung sollte immer nur dann stattfinden, wenn der sehgeschädigte Mensch dies wünscht. Manche sehgeschädigten Menschen haben ein Restsehvermögen, das ihnen bei der Orientierung im Hellen hilft, sie jedoch bei Dunkelheit orientierungslos werden lässt. Manche sehgeschädigten Menschen nehmen nur noch schemenhaft bis gar nichts mehr visuell wahr und können die Nutzung einer sehenden Begleitung als entlastend und unterstützend empfinden. In jedem Fall sollte die Initiative zur sehenden Begleitung vom sehgeschädigten Menschen aus gehen. 6.2 Förderzentren 3 ebenda 23

24 Förderzentren Förderzentren Wie sehende Begleitung funktioniert und worauf dabei zu achten ist, lässt sich leicht erlernen. Jedenfalls sollten die Techniken der sehenden Begleitung von ausgebildeten Orientierungs- und Mobilitätslehrern vermittelt werden, da es wichtige, unbedingt zu berücksichtigende Techniken gibt, die je nach Umweltsituation (beispielsweise gerade Strecke, auf- und abwärtsführende Treppe, Einsteigen in ein Auto, Fortbewegung im Kino/Theater) entsprechend angepasst werden müssen. Das Landesförderzentrum Sehen, Schleswig, ist auf Anfrage hierbei gern behilflich. Wer immer einem sehgeschädigten Menschen als sehende Begleitung zur Seite steht, muss sich über seine Verantwortung im Klaren sein. Schubsen, abruptes Ziehen oder in eine Richtung drücken darf nicht geschehen. Nähert man sich einem sehgeschädigten Menschen und möchte sich als sehende Begleitung anbieten, oder ein sehgeschädigter Mensch fragt nach einer sehenden Begleitung, so sollte sich diese kurz vorstellen, damit der sehgeschädigte Mensch weiß, mit wem er geht. Gerade wenn sich die beiden Personen noch nicht gut kennen, kann es schwierig sein, die sehende Begleitung einzig an der Stimme oder dem Körpergeruch wieder zu erkennen. Auch wenn der sehgeschädigte Mensch wenig 24

25 6.2 Förderzentren bis gar nichts sehen kann, sollten beide beim Sprechen miteinander einander zugewandt sein. Sollte die sehende Begleitung sich verabschieden müssen oder den Raum verlassen, ist es gut, dies dem sehgeschädigten Menschen mitzuteilen beziehungsweise ihn nicht einfach im leeren Raum stehen zu lassen, sondern ihn zu einem Gegenstand (z. B. Stuhl, Tisch, Wand) bringen. 6.2 Förderzentren 25

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