Stadt Esslingen am Neckar Schalltechnische Untersuchung zur Lärmaktionsplanung gemäß 47d BImSchG

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1 Stadt Esslingen am Neckar Schalltechnische Untersuchung zur Lärmaktionsplanung gemäß 47d BImSchG Bericht-Nr.: ACB / ACCON GmbH Gewerbering Greifenberg Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 Partner der ingeneo.gruppe Messstelle nach 26 BImSchG Güteprüfstelle Telefon / Fax / info@accon.de

2 Titel: Stadt Esslingen am Neckar Schalltechnische Untersuchung zur Lärmaktionsplanung gemäß 47d BImSchG Auftraggeber: Stadt Esslingen am Neckar Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt Ritterstraße Esslingen am Neckar Auftrag vom: , Bericht-Nr.: Umfang: ACB /26 25 Seiten und 4 Anlagen Datum: Bearbeiter: Dipl.-Ing. Univ. Christian Fend Diese Unterlage darf nur insgesamt kopiert und weiterverwendet werden B.docx Seite 2

3 Inhalt Abkürzungsverzeichnis Anlass und Aufgabenstellung Rechtliche Grundlagen Lärmaktionsplanung Prüfung nach deutschen Fachrecht Eingangsdaten Lärmanalyse der Bestandssituation Betroffene über den Auslösewerten Ableitung von Lärmbrennpunkten Untersuchung und Bewertung möglicher Lärmminderungsmaßnahmen Untersuchungsvarianten Bestand Szenario 1 Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h Szenario 2 Lkw-Durchfahrtsverbot Szenario 3 Fahrbahnsanierung mit lärmarmem Asphalt Szenario 4 Maßnahmenkombination Zusammenfassung Grundlagenverzeichnis Anlagenverzeichnis B.docx Seite 3

4 Abkürzungsverzeichnis BImSchG BImSchV DGM D StrO DTV L m,e L Day L DEN L Evening L Night L r,n L r,t LUBW M MVI p RLS-90 ULR VBEB VBUS v max Bundes-Immissionsschutzgesetz Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Digitales Geländemodell Korrekturmaß für unterschiedliche Straßenoberflächen (nach VBUS / RLS-90) durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke in Kfz/24 h Emissionspegel (Mittelungspegel in 4 m Höhe und 25 m Abstand von der Schallquelle) (nach VBUS / RLS-90) A-bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel in Dezibel im Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 18:00 Uhr) gemäß 34. BImSchV Lärmindex Day-Evening-Night gemäß 34. BImSchV A-bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel in Dezibel im Beurteilungszeitraum Abend (18:00 bis 22:00 Uhr) gemäß 34. BImSchV A-bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel in Dezibel im Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) gemäß 34. BImSchV Beurteilungspegel Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) nach RLS-90 Beurteilungspegel Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) nach RLS-90 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Maßgebende Verkehrsstärke in Kfz/h (nach VBUS / RLS-90) Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Lkw-Anteil in % (nach VBUS / RLS-90) Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Umgebungslärmrichtlinie Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/h (nach VBUS / RLS-90) B.docx Seite 4

5 1 Anlass und Aufgabenstellung Gemäß der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (ULR) [1] muss die Belastung durch Umgebungslärm ermittelt und in Form von Lärmkarten dargestellt werden. Die Erhebung der Lärmbelastung dient unter anderem der Information der Öffentlichkeit. In einem zweiten Schritt, anschließend an die Lärmkartierung, sind Lärmaktionspläne zu erstellen, mit dem Ziel den Umgebungslärm soweit erforderlich zu verhindern und zu mindern. Die Umgebungslärmrichtlinie sieht ein mehrstufiges Konzept vor. Bereits 2007 wurden die klassifizierten Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr (ca Kfz/Tag) kartiert und in Esslingen ein erster Lärmaktionsplan erstellt. In der zweiten Stufe der Lärmkartierung wurde von der LUBW die Pflichtkartierung gem. 47c BImSchG durchgeführt. Bei dieser Lärmkartierung wurden die klassifizierten Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (ca Kfz/Tag) berücksichtigt. Die Strategischen Lärmkarten und Analysen wurden im Februar 2013 veröffentlicht und im März 2013 nochmals überarbeitet und aktualisiert. Da häufig auch nicht klassifizierte Straßen hohe Verkehrsaufkommen aufweisen, bzw. Lärmprobleme an Straßen mit geringerer Verkehrsbelastung auftreten können, hat die Stadt Esslingen eine erweiterte Lärmkartierung in Auftrag gegeben, bei der alle kommunalen Hauptstraßen berücksichtigt werden. Die Ergebnisse der Lärmkartierung, deren Analyse und die Identifizierung der besonders lärmbelasteten Bereiche wurden im Bericht ACB /03 vom [15] dokumentiert. Aufbauend auf den Ergebnissen dieser Lärmkartierung, auf der im Jahr 2014 durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung [16] und auf verwaltungsinternen Besprechungen der Stadt Esslingen [17] soll nun ein Lärmaktionsplan zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen ausgearbeitet werden. Ziel dieses Aktionsplanes soll sein, die Lärmbelastung zu reduzieren und die Anzahl der betroffenen Menschen zu mindern. Der Aktionsplan soll Hilfestellung bei verschiedenen Planungen geben und vorhandenen Lärmbelastungen durch geeignete Maßnahmen begegnen. Mit der Erstellung der vorliegenden Untersuchung wurde ACCON erstmals am von der Stadt Esslingen beauftragt. Am wurde eine Aktualisierung der bisherigen Untersuchungen beauftragt B.docx Seite 5

6 2 Rechtliche Grundlagen 2.1 Lärmaktionsplanung Die rechtlichen Grundlagen der Lärmaktionsplanung sind in den folgenden Tabellen stichpunktartig zusammen gefasst. Tabelle 1 Rechtliche Grundlagen Bundes-Immissionsschutzgesetz [2] Bundes- Immissionsschutzgesetz Bemerkung 47c BImSchG Lärmkarten 47d BImSchG Lärmaktionspläne 47d Abs. 1 BImSchG 47d Abs. 2 BImSchG Termin für Aufstellung: ; Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz/Jahr. Anforderungen Lärmaktionsplan: Anhang V der ULR [1] 47d Abs. 3 BImSchG Öffentlichkeit wird gehört, Mitwirkung 47d Abs. 5 BImSchG Überprüfung und sofern erforderlich Überarbeitung der Lärmaktionspläne bei bedeutsamen Entwicklungen, spätestens jedoch nach 5 Jahren. 47d Abs. 7 BImSchG Meldung an BMU Tabelle 2 Rechtliche Grundlagen Umgebungslärmrichtlinie [1] Umgebungslärmrichtlinie Art. 8 ULR Anhang V ULR Bemerkung Aktionspläne Mindestanforderungen Bezüglich der Bindungswirkung eines Lärmaktionsplans sei darauf hingewiesen, dass es keine eigenständige Rechtsgrundlage für die Anordnung von Lärmminderungsmaßnahmen in einem Lärmaktionsplan gibt. Die Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen erfolgt durch die zuständigen Fachbehörden, die diese nach deutschem Fachrecht prüfen. Nur wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen besteht eine Pflicht zur Umsetzung [12] B.docx Seite 6

7 2.2 Prüfung nach deutschen Fachrecht Für eine Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen ist die Genehmigung durch die zuständigen Behörden erforderlich. Die Prüfung erfolgt jedoch nach den in Deutschland geltenden Vorschriften. Die Berechnungen erfolgen demnach gemäß den RLS-90 [7], die Beurteilung nach den Verkehrslärmschutzrichtlinien 1997 [8], deren Lärmsanierungswerte abgesenkt wurden [9], und den Lärmschutz-Richtlinien-StV [10], deren Auslösewerte durch das MVI ebenfalls abgesenkt wurden [11]. Die rechtlichen Grundlagen sind in der folgenden Tabelle zusammen gefasst. Tabelle 3 Rechtliche Grundlagen Deutsches Recht Regelwerk Anwendungsfall Wohngebiete -Wert in db(a) Mischgebiete Gewerbegebiete Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht --- Lärmaktionsplanung Auslösewerte [12] (L DEN) (L DEN) (L DEN) DIN (BauGB) 16. BImSchV [3] (BImSchG) Bauleitplanung Orientierungswerte Straßenneubau oder wesentliche Änderung Immissionsgrenzwerte VLärmSchR 97 [10] [11] Lärmsanierung an bestehenden Straßen z. B. lärmarmer Fahrbahnbelag, Lärmschutzwand, Schallschutzfenster Immissionsgrenzwerte; Haushaltsvorbehalt Lärmschutz- Richtlinien-StV [9] [11] Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen z. B. Tempolimit, Fahrverbot Auslösewerte B.docx Seite 7

8 3 Eingangsdaten Im Rahmen der erweiterten strategischen Lärmkartierung der Stadt Esslingen wurde ein detailliertes digitales Rechenmodell [15] aufgebaut. Das digitale Stadtmodell umfasst u. a. das Geländemodell, Gebäude, Lärmschutzwände und Lärmschutzwälle. Der Straßendatensatz umfasst alle Straßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr. Die Länge des betrachteten Netzes im Modell beträgt ca. 81 km. Die Emissionsparameter der für diese Untersuchung relevanten Straßen sind in Anlage 4 aufgeführt. Bild 1 Untersuchungsumfang rot: pflichtkartierte Straßen blau: zusätzlich kartierte Straßen Die Ausbreitungsberechnung erfolgt mit dem EDV-Programm CadnaA [18]. Die Lärmkartierung erfolgte nach 34. BImSchV [3] gemäß der vorläufigen Berechnungsvorschrift VBUS [5]. Zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit möglicher Lärmminderungsmaßnahmen nach deutschem Recht wurden zusätzlich Berechnungen nach den RLS-90 [7] durchgeführt B.docx Seite 8

9 4 Lärmanalyse der Bestandssituation 4.1 Betroffene über den Auslösewerten Nach Empfehlung des MVI [12] sollen für alle Bereiche über L DEN 65 db(a) und L Night 55 db(a) Lärmaktionspläne erstellt werden. Vordringlicher Handlungsbedarf besteht nach Empfehlung des MVI für Bereiche mit sehr hohen Lärmbelastungen über L DEN 70 db(a) und L Night 60 db(a). Für das Stadtgebiet Esslingen ergibt sich aus der vorangegangenen Untersuchung [15] die in Tabelle 4 dargestellte Situation. Rund Personen sind ganztägig sehr hohen Belastungen mit L DEN > 70 db(a) ausgesetzt und rund 900 Personen sind nachts sehr hohen Belastungen mit L Night > 60 db(a) ausgesetzt. Etwa Personen sind ganztägig hohen Belastungen mit L DEN > 65 db(a) ausgesetzt und etwa Personen sind nachts hohen Belastungen mit L Night > 55 db(a) ausgesetzt. Tabelle 4 Bewertung der Anzahl der belasteten Personen [15] Anzahl der belasteten Personen über den Auslösewerten Sehr hohe Belastung Hohe Belastung L DEN > 70 db(a) L Night > 60 db(a) 914 L DEN > 65 db(a) L Night > 55 db(a) B.docx Seite 9

10 4.2 Ableitung von Lärmbrennpunkten Als vorrangige Lärmbrennpunkte wurden in der vorangegangenen Untersuchung [15] die folgenden Bereiche identifiziert: 1. Schorndorfer Straße: zwischen Plochinger Straße und Bresslauer Straße 2. Neckarstraße: zwischen Bahnhofstraße und Sirnauer Straße 3. Ebershaldenstraße / Augustinerstraße: zwischen Mettinger Str. und Grabbrunnenstr. 4. Grabbrunnenstraße / Entengrabenstraße: zwischen Mülbergstraße und Adlerstraße 5. Hirschlandstraße: zwischen Schorndorfer Straße und Wielandstraße 6. Ulmer Straße: zwischen Deffnerstraße und Otto-Bayer-Straße 7. Berliner Straße: zwischen Martinstraße und Schelztorstraße 8. Krummenackerstraße / Maienwalterstraße / Sulzgrieser Straße / Alexanderstraße 9. Stuttgarter Straße: zwischen Brückenstraße und Karl-Pfaff-Straße 10. Mittlere Beutau / Krummenackerstraße: zwischen Augustinerstraße und Hellerweg 11. Mettinger Str.: zwischen Berliner Str. und zum Ende der westlichen Wohnbebauung 12. Mülbergstraße / Wielandstraße: zwischen Kleistweg und Grabbrunnenstraße Von der Stadt Esslingen wurden drei weitere Gebiete festgelegt, für die ebenfalls Maßnahmen untersucht werden sollen [17]: 13. Hindenburgstraße 14. Esslinger Straße 15. Ruiter Straße Die aufgeführten Bereiche sind in den Karten in Anlage 1 und Anlage 2 eingezeichnet B.docx Seite 10

11 5 Untersuchung und Bewertung möglicher Lärmminderungsmaßnahmen 5.1 Untersuchungsvarianten In Abstimmung mit der Stadt Esslingen [17] unter Beteiligung verschiedener Ämter wurden eine Reihe von möglichen Lärmminderungsmaßnahmen zur näheren Untersuchung ausgewählt. Diese Maßnahmen wurden hinsichtlich ihrer Wirksamkeit untersucht und miteinander verglichen. Die nachfolgende Tabelle 5 gibt eine Übersicht der untersuchten Varianten. Tabelle 5 Übersicht der Untersuchungsvarianten Bezeichnung Untersuchungsvariante Bestand strategische Lärmkartierung [15] Szenario 1 Szenario 2 Szenario 3 Szenario 4 Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h Lkw-Durchfahrtsverbot Fahrbahnsanierung mit lärmarmem Asphalt Maßnahmenkombination - Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h - Lkw-Durchfahrtsverbot - Fahrbahnsanierung mit lärmarmem Asphalt Die Berechnungen erfolgen nach den RLS-90 [7], die Beurteilung nach den Verkehrslärmschutzrichtlinien 1997 [8], deren Lärmsanierungswerte abgesenkt wurden [9], und den Lärmschutz-Richtlinien-StV [10], deren Auslösewerte durch das MVI ebenfalls abgesenkt wurden [11] B.docx Seite 11

12 5.2 Bestand Die nachfolgende Tabelle 7 gibt einen Überblick über die in den jeweiligen Straßenabschnitten belasteten Personen über den Auslösewerten im Bestand. Tabelle 6 Anzahl der belasteten Personen im Bestand. Anzahl Einwohner Untersuchungsbereich Beurteilungspegel nach RLS-90 Bestand > 70 db(a) > 60 db(a) gesamt tags nachts Schorndorfer Straße Hischlandstraße Esslinger Straße Mettinger Straße Neckarstraße Krummenackerstraße Krummenackerstr., Maienwalterstr., Sulzgrieser Str Alexanderstraße Hindenburgstraße Nördlicher Altstadtring Östlicher Altstadtring Plochinger Straße Ulmer Straße K1215 Sirnau Ruiter Straße Stuttgarter Straße, westlich Stuttgarter Straße, östlich Wielandstraße B.docx Seite 12

13 5.3 Szenario 1 Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h In dieser Variante werden die mit der Stadt Esslingen diskutierten Geschwindigkeitsbeschränkungen (von 50 km/h auf 30 km/h) auf ihre lärmmindernde Wirkung untersucht. Dabei wurden folgende Straßenabschnitte für eine mögliche Geschwindigkeitsbeschränkung von der Stadt Esslingen bestimmt [17]. - Schorndorfer Straße, zwischen Plochinger Straße und Baumreute - Hirschlandstraße - Esslinger Straße, westlich Breitinger Straße - Mettinger Straße, zwischen VHS und Berliner Straße - Neckarstraße, zwischen L 1150 und Plochinger Straße - Krummenackerstraße, zwischen Mittlere Beutau und Alexanderstraße - Krummenackerstraße, zwischen Alexanderstraße und Maienwalterstraße - Maienwalterstraße, zwischen Krummenackerstraße und Sulzgrieser Straße - Sulzgrieser Straße, zwischen Maienwalterstraße und Kelterstraße - Alexanderstraße - Hindenburgstraße, zwischen Schorndorfer Straße und Kepplerstraße - Nördlicher Altstadtring, zwischen Mettinger Straße und Grabbrunnenstraße - Östlicher Altstadtring: Kiesstraße, Entengraben, Grabbrunnenstraße - Ruiter Straße, zwischen Festo und Am Bergle - Stuttgarter Straße, zwischen K 1268 und Eberhard-Bauer-Straße - Wielandstraße Mit der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h werden die Schall-Emissionen des Straßenverkehrs (L m,e) um ca. 2,5 db reduziert. Details können Anlage 4 entnommen werden. In Folge können die Fassadenpegel in gleicher Weise sinken. Lediglich in Bereichen, in denen andere nicht von der Geschwindigkeitsreduzierung betroffene Straßen maßgeblich einwirken, fällt die Pegelminderung entsprechend niedriger aus. Die nachfolgende Tabelle 7 gibt einen Überblick über die Verringerung der in den jeweiligen Straßenabschnitten belasteten Personen über den Auslösewerten. Weitere Details sind in Anlage 3.1 aufgeführt B.docx Seite 13

14 Tabelle 7 Verringerung der belasteten Personen unter Berücksichtigung der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h Untersuchungsbereich Beurteilungspegel nach RLS-90 Veränderung gegenüber Bestand > 70 db(a) > 60 db(a) tags nachts Schorndorfer Straße % % Hischlandstraße % % Esslinger Straße -5-83% -4-66% Mettinger Straße % % Neckarstraße % % Krummenackerstraße % % Krummenackerstr., Maienwalterstr., Sulzgrieser Str % % Alexanderstraße -8-52% -8-50% Hindenburgstraße -8-67% -9-69% Nördlicher Altstadtring % % Östlicher Altstadtring % % Ruiter Straße Stuttgarter Straße, westlich Stuttgarter Straße, östlich % % Wielandstraße % % Hinsichtlich der Auslösewerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV von 70 db(a) tags bzw. 60 db(a) nachts (Wohngebiet, Mischgebiet) kann für die einzelnen Bereiche festgestellt werden: - In der Schorndorfer Straße kann die Zahl der von Überschreitungen der Auslösewerte betroffenen Einwohner von rund 150 Personen auf etwa 75 Personen halbiert werden. - In der Hirschlandstraße kann die Zahl der von Überschreitungen der Auslösewerte betroffenen Einwohner von rund 85 Personen auf etwa 30 Personen mehr als halbiert werden. - In der Esslinger Straße kann die Zahl der von Überschreitungen der Auslösewerte betroffenen Einwohner von 6 Personen auf 2 Personen gesenkt werden. - In der Mettinger Straße kann die Zahl der von Überschreitungen der Auslösewerte betroffenen Einwohner von rund 70 Personen auf etwa 10 Personen deutlich gesenkt werden. - In der Neckarstraße kann die Zahl der von Überschreitungen der Auslösewerte betroffenen Einwohner von rund 70 Personen auf etwa 2 Personen deutlich gesenkt werden. - In der Mettinger Straße kann die Zahl der von Überschreitungen der Auslösewerte betroffenen Einwohner von rund 70 Personen auf etwa 10 Personen deutlich gesenkt werden. - In der Krummenackerstraße, südlich der Alexanderstraße, kann die Zahl der von Überschreitungen der Auslösewerte betroffenen Einwohner von knapp 50 Personen auf 1 Person deutlich gesenkt werden. - In der Krummenackerstraße, nördlich der Alexanderstraße, in der Maienwalterstraße und in der Sulzgrieser Straße kann die Zahl der von Überschreitungen der Auslösewerte betroffenen Einwohner von knapp 50 Personen auf unter 10 Personen deutlich gesenkt werden B.docx Seite 14

15 - In der Alexanderstraße kann die Zahl der von Überschreitungen der Auslösewerte betroffenen Einwohner von knapp 20 Personen auf knapp 10 Personen halbiert werden. - In der Hindenburgstraße kann die Zahl der von Überschreitungen der Auslösewerte betroffenen Einwohner von über 10 Personen auf etwa 4 Personen mehr als halbiert werden. - Im Bereich des nördlichen Altstadtrings kann die Zahl der von Überschreitungen der Auslösewerte betroffenen Einwohner von rund 80 Personen auf etwa 50 Personen gesenkt werden. - Im Bereich des östlichen Altstadtrings kann die Zahl der von Überschreitungen der Auslösewerte betroffenen Einwohner von rund 90 Personen am Tag bzw. rund 140 in der Nacht auf knapp 40 Personen tags bzw. knapp 90 nachts deutlich gesenkt werden. - In der Ruiter Straße treten bereits im Bestand keine Überschreitungen der Auslösewerte auf. - Im westlichen Bereich der Stuttgarter Straße treten bereits im Bestand keine Überschreitungen der Auslösewerte auf. - Im östlichen Bereich der Stuttgarter Straße kann die Zahl der von Überschreitungen der Auslösewerte betroffenen Einwohner von rund 50 Personen am Tag bzw. über 30 in der Nacht auf knapp 20 Personen tags bzw. unter 10 nachts deutlich gesenkt werden. - In der Wielandstraße kann die Zahl der von Überschreitungen der Auslösewerte betroffenen Einwohner von etwa 20 Personen auf unter 10 Personen mehr als halbiert werden. Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h ist hinsichtlich der Lärmentlastung als wirksam einzuschätzen. Dabei sei noch darauf hingewiesen, dass diese Maßnahme für alle Einwohner im Bereich der jeweiligen Straßen wirksam ist, nicht nur für die besonders hochbelasteten in der ersten Bebauungsreihe. Dies ist in den Differenzkarten in Anlage 2.1 dargestellt. Die Kosten sind vergleichsweise gering. Sie setzen sich aus den Kosten für die Beschilderung und für die Überwachung des Tempolimits zusammen. Die Realisierung der Maßnahmen ist kurzfristig möglich. Sollte sich später herausstellen, dass die Maßnahmen in der Praxis untauglich sind, so ist auch ihre Rücknahme ohne hohe Kosten und kurzfristig möglich. Insgesamt kann festgestellt werden, dass diese Maßnahme eine gute Wirksamkeit bei geringen Kosten aufweist. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis ist demnach hoch B.docx Seite 15

16 5.4 Szenario 2 Lkw-Durchfahrtsverbot In dieser Variante werden die mit der Stadt Esslingen diskutierten Lkw-Durchfahrtsverbote auf ihre lärmmindernde Wirkung untersucht. Dabei wurden folgende Straßenabschnitte für ein mögliches Lkw-Durchfahrtsverbot von der Stadt Esslingen bestimmt [17]. - Schorndorfer Straße, zwischen Plochinger Straße und Baumreute, nachts (22 bis 6 Uhr) - Hirschlandstraße, nachts (22 bis 6 Uhr) - K 1215 bei Sirnau, ganztags - Stuttgarter Straße, zwischen Karl-Pfaff-Straße und Eberhard-Bauer-Straße ganztags Da auf den meisten Straßen keine genauen Angaben zu den Lkw-Anteilen vorliegen, wurden die Bestandsberechnungen mit den pauschalen Lkw-Anteilen nach VBUS [5] durchgeführt (tags 10%, abends 6,5%, nachts 3%). Zur Simulation des Lkw-Durchfahrtsverbotes wurde der pauschale Lkw-Anteil halbiert (tags 5%, abends 3%, nachts 1,5%). Mit dem Halbierung des Lkw-Anteils werden die Schall-Emissionen des Straßenverkehrs (L m,e) tags um knapp 2 db(a) reduziert (betrifft nur Sirnau) und nachts um rund 1 db(a). Details können Anlage 4 entnommen werden. In Folge können die Fassadenpegel in gleicher Weise sinken. Lediglich in Bereichen, in denen andere nicht vom Lkw-Durchfahrtsverbot betroffene Straßen maßgeblich einwirken, fällt die Pegelminderung entsprechend niedriger aus. Je nach heute tatsächlich vorherrschenden Lkw-Anteilen und den später durch das Durchfahrtsverbot erreichten Lkw-Reduzierungen kann die Pegelminderung auch höher oder niedriger ausfallen. Die nachfolgende Tabelle 8 gibt einen Überblick über die Verringerung der in den jeweiligen Straßenabschnitten belasteten Personen über den Auslösewerten. Weitere Details sind in Anlage 3.2 aufgeführt. Tabelle 8 Verringerung der belasteten Personen unter Berücksichtigung von Lkw-Durchfahrtsverboten Untersuchungsbereich Beurteilungspegel nach RLS-90 Veränderung gegenüber Bestand > 70 db(a) > 60 db(a) tags nachts Schorndorfer Straße 0 0% % Hischlandstraße 0 0% % K1215 Sirnau Stuttgarter Straße, westlich Hinsichtlich der Auslösewerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV von 70 db(a) tags bzw. 60 db(a) nachts (Wohngebiet, Mischgebiet) kann für die einzelnen Bereiche festgestellt werden: B.docx Seite 16

17 - In der Schorndorfer Straße kann die Zahl der von Überschreitungen der Auslösewerte betroffenen Einwohner von rund 150 Personen auf etwa 120 Personen gesenkt werden (betrifft nur die Nachtzeit). - In der Hirschlandstraße kann die Zahl der von Überschreitungen der Auslösewerte betroffenen Einwohner von knapp 90 Personen auf etwa 65 Personen gesenkt werden (betrifft nur die Nachtzeit). - Im Bereich der K 1215 bei Sirnau treten bereits im Bestand keine Überschreitungen der Auslösewerte auf. - Im westlichen Bereich der Stuttgarter Straße treten bereits im Bestand keine Überschreitungen der Auslösewerte auf. Die Lkw-Durchfahrtsverbote sind hinsichtlich der Lärmentlastung als wirksam einzuschätzen. Dabei sei noch darauf hingewiesen, dass diese Maßnahme für alle Einwohner im Bereich der jeweiligen Straßen wirksam ist, nicht nur für die besonders hochbelasteten in der ersten Bebauungsreihe. Dies ist in den Differenzkarten in Anlage 2.2 dargestellt. Die Kosten sind vergleichsweise gering. Sie setzen sich aus den Kosten für die Beschilderung und für die Überwachung der Lkw-Durchfahrtsverbote zusammen. Die Realisierung der Maßnahmen ist kurzfristig möglich. Sollte sich später herausstellen, dass die Maßnahmen in der Praxis untauglich sind, so ist auch ihre Rücknahme ohne hohe Kosten und kurzfristig möglich. Insgesamt kann festgestellt werden, dass diese Maßnahme eine gute Wirksamkeit bei geringen Kosten aufweist. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis ist demnach hoch B.docx Seite 17

18 5.5 Szenario 3 Fahrbahnsanierung mit lärmarmem Asphalt In dieser Variante werden die mit der Stadt Esslingen diskutierten Fahrbahnsanierungen mit lärmarmen Asphalt auf ihre lärmmindernde Wirkung untersucht. Dabei wurden folgende Straßenabschnitte für eine mögliche Fahrbahnsanierung mit lärmarmen Asphalt von der Stadt Esslingen bestimmt [17]. - Plochinger Straße, zwischen Ulmer Straße und Neckarstraße - Ulmer Straße, zwischen Plochinger Straße und Maillestraße Zum Einsatz soll ein lärmarmer Fahrbahnbelag mit einer Pegelminderung von mindestens 3 db(a) kommen. Auf eine weitergehende Spezifikation des Fahrbahnbelags wird an dieser Stelle verzichtet, da die Maßnahme nicht auf einen speziellen Fahrbahnbelag ausgelegt werden soll. Vielmehr soll die Möglichkeit offen gelassen werden, einen geeigneten Fahrbahnbelag auszuwählen, der ggf. andere nicht-akustische Randbedingung erfüllen muss, oder künftige Neuentwicklungen zu berücksichtigen. In Frage kommt aus heutiger Sicht z. B. LOA 5D oder DSH-V. In der vorliegenden Untersuchung wurde von einem Korrekturfaktor D StrO von -3 db ausgegangen. Details können Anlage 4 entnommen werden. In Folge können die Fassadenpegel in gleicher Weise sinken. Lediglich in Bereichen, in denen andere nicht von einer Sanierung des Fahrbahnbelags betroffene Straßen maßgeblich einwirken, fällt die Pegelminderung entsprechend niedriger aus. Die nachfolgende Tabelle Tabelle 9 gibt einen Überblick über die Verringerung der in den jeweiligen Straßenabschnitten belasteten Personen über den Auslösewerten. Weitere Details sind in Anlage 3.3 aufgeführt. Tabelle 9 Verringerung der belasteten Personen unter Berücksichtigung von Fahrbahnsanierungen mit lärmarmen Asphalt (D StrO = -3 db) Untersuchungsbereich Beurteilungspegel nach RLS-90 Veränderung gegenüber Bestand > 70 db(a) > 60 db(a) tags nachts Plochinger Straße % 0-100% Ulmer Straße % % Hinsichtlich der Auslösewerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV von 70 db(a) tags bzw. 60 db(a) nachts (Wohngebiet, Mischgebiet) kann für die einzelnen Bereiche festgestellt werden: - In der Plochinger Straße kann die Zahl der von Überschreitungen der Auslösewerte betroffenen Einwohner von knapp 20 Personen tags auf 0 Personen deutlich gesenkt werden. Nachts treten bereits im Bestand keine Überschreitungen der Auslösewerte auf. - Im der Ulmer Straße kann die Zahl der von Überschreitungen der Auslösewerte betroffenen Einwohner von rund 130 Personen am Tag bzw. über 110 in der Nacht auf 20 Personen tags bzw. 10 nachts erheblich gesenkt werden B.docx Seite 18

19 Es sei darauf hingewiesen, dass die Beurteilung von baulichen Lärmschutzmaßnahmen zwar mit Blick auf die Lärmsanierungswerte der Verkehrslärmschutzrichtlinien 1997 [8] [10] erfolgt, zur besseren Vergleichbarkeit der Wirksamkeit mit den anderen (verkehrsrechtlichen) Maßnahmen hier jedoch auch anhand der Auslösewerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV [9] [11] erfolgt. Im Übrigen wird selbst für die Auslösewerte, die etwas höher liegen als die Lärmsanierungswerte, schon eine beträchtliche Entlastung ermittelt. Die Fahrbahnsanierung mit lärmarmen Asphalt ist hinsichtlich der Lärmentlastung als wirksam einzuschätzen. Dabei sei noch darauf hingewiesen, dass diese Maßnahme für alle Einwohner im Bereich der jeweiligen Straßen wirksam ist, nicht nur für die besonders hochbelasteten in der ersten Bebauungsreihe. Dies ist in den Differenzkarten in Anlage 2.3 dargestellt. Die Kosten für lärmarmen Asphalt entsprechen weitgehend denen von herkömmlichem Asphalt. Wenn eine Fahrbahnsanierung erforderlich ist und ein lärmarmer Asphalt verwendet wird, müssen dem Lärmschutz keine bzw. nur geringe Mehrkosten zugerechnet werden. Insgesamt kann festgestellt werden, dass diese Maßnahme eine gute Wirksamkeit bei hohen Kosten aufweist. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist jedoch hoch für den Fall, dass aus anderen Gründen eine Fahrbahnsanierung ansteht B.docx Seite 19

20 5.6 Szenario 4 Maßnahmenkombination In dieser Variante werden die in den vorangegangenen Kapiteln beschriebenen Maßnahmen Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h, Lkw- Durchfahrtsverbote und Fahrbahnsanierungen mit lärmarmen Asphalt (D StrO = -3 db) in ihrer Kombination untersucht. Die Anwohner an den betroffenen Straßenabschnitten werden um etwa 2,5 db(a) durch die Geschwindigkeitsreduzierung entlastet. Bei gleichzeitiger Reduzierung der Lkw kann die Entlastung bis zu 4,4 db(a) tags bzw. 3,3 db(a) nachts betragen. Details können Anlage 4 entnommen werden. In Folge können die Fassadenpegel in gleicher Weise sinken. Lediglich in Bereichen, in denen andere nicht von den Maßnahmen betroffene Straßen maßgeblich einwirken, fällt die Pegelminderung entsprechend niedriger aus. Die nachfolgende Tabelle 10 gibt einen Überblick über die Verringerung der in den jeweiligen Straßenabschnitten belasteten Personen über den Auslösewerten. Weitere Details sind in Anlage 3.4 aufgeführt. Tabelle 10 Verringerung der belasteten Personen unter Berücksichtigung der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h, von Fahrbahnsanierungen mit lärmarmen Asphalt (D StrO = -3 db) und von Lkw-Durchfahrtsverboten Untersuchungsbereich Beurteilungspegel nach RLS-90 Veränderung gegenüber Bestand > 70 db(a) > 60 db(a) tags nachts Schorndorfer Straße % % Hischlandstraße % % Esslinger Straße -5-83% -4-66% Mettinger Straße % % Neckarstraße % % Krummenackerstraße % % Krummenackerstr., Maienwalterstr., Sulzgrieser Str % % Alexanderstraße -8-52% -8-50% Hindenburgstraße -8-67% -9-69% Nördlicher Altstadtring % % Östlicher Altstadtring % % Plochinger Straße % 0-100% Ulmer Straße % % K1215 Sirnau Ruiter Straße Stuttgarter Straße, westlich Stuttgarter Straße, östlich % % Wielandstraße % % B.docx Seite 20

21 Hinsichtlich der Auslösewerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV von 70 db(a) tags bzw. 60 db(a) nachts (Wohngebiet) kann für die einzelnen Bereiche festgestellt werden: - In der Schorndorfer Straße kann die Zahl der von Überschreitungen der Auslösewerte betroffenen Einwohner von rund 150 Personen auf etwa 70 Personen tags bzw. 60 Personen nachts etwa halbiert werden. - In der Hirschlandstraße kann die Zahl der von Überschreitungen der Auslösewerte betroffenen Einwohner von rund 85 Personen auf etwa 30 Personen tags bzw. unter 20 Personen nachts mehr als halbiert werden. - In der Esslinger Straße kann die Zahl der von Überschreitungen der Auslösewerte betroffenen Einwohner von 6 Personen auf 2 Personen gesenkt werden. - In der Mettinger Straße kann die Zahl der von Überschreitungen der Auslösewerte betroffenen Einwohner von rund 70 Personen auf etwa 10 Personen deutlich gesenkt werden. - In der Neckarstraße kann die Zahl der von Überschreitungen der Auslösewerte betroffenen Einwohner von rund 70 Personen auf etwa 1 Personen deutlich gesenkt werden. - In der Mettinger Straße kann die Zahl der von Überschreitungen der Auslösewerte betroffenen Einwohner von rund 70 Personen auf etwa 10 Personen deutlich gesenkt werden. - In der Krummenackerstraße, südlich der Alexanderstraße, kann die Zahl der von Überschreitungen der Auslösewerte betroffenen Einwohner von knapp 50 Personen auf 1 Person deutlich gesenkt werden. - In der Krummenackerstraße, nördlich der Alexanderstraße, in der Maienwalterstraße und in der Sulzgrieser Straße kann die Zahl der von Überschreitungen der Auslösewerte betroffenen Einwohner von knapp 50 Personen auf unter 10 Personen deutlich gesenkt werden. - In der Alexanderstraße kann die Zahl der von Überschreitungen der Auslösewerte betroffenen Einwohner von knapp 20 Personen auf knapp 10 Personen halbiert werden. - In der Hindenburgstraße kann die Zahl der von Überschreitungen der Auslösewerte betroffenen Einwohner von über 10 Personen auf etwa 4 Personen mehr als halbiert werden. - Im Bereich des nördlichen Altstadtrings kann die Zahl der von Überschreitungen der Auslösewerte betroffenen Einwohner von rund 80 Personen auf etwa 50 Personen gesenkt werden. - Im Bereich des östlichen Altstadtrings kann die Zahl der von Überschreitungen der Auslösewerte betroffenen Einwohner von rund 90 Personen am Tag bzw. rund 140 in der Nacht auf knapp 40 Personen tags bzw. knapp 90 nachts deutlich gesenkt werden. - In der Plochinger Straße kann die Zahl der von Überschreitungen der Auslösewerte betroffenen Einwohner von knapp 20 Personen tags auf 0 Personen deutlich gesenkt werden. Nachts treten bereits im Bestand keine Überschreitungen der Auslösewerte auf. - Im der Ulmer Straße kann die Zahl der von Überschreitungen der Auslösewerte betroffenen Einwohner von rund 130 Personen am Tag bzw. über 110 in der Nacht auf 20 Personen tags bzw. 10 nachts erheblich gesenkt werden. - Im Bereich der K 1215 bei Sirnau treten bereits im Bestand keine Überschreitungen der Auslösewerte auf. - In der Ruiter Straße treten bereits im Bestand keine Überschreitungen der Auslösewerte auf. - Im westlichen Bereich der Stuttgarter Straße treten bereits im Bestand keine Überschreitungen der Auslösewerte auf B.docx Seite 21

22 - Im östlichen Bereich der Stuttgarter Straße kann die Zahl der von Überschreitungen der Auslösewerte betroffenen Einwohner von rund 50 Personen am Tag bzw. über 30 in der Nacht auf knapp 20 Personen tags bzw. unter 10 nachts deutlich gesenkt werden. - In der Wielandstraße kann die Zahl der von Überschreitungen der Auslösewerte betroffenen Einwohner von etwa 20 Personen auf unter 10 Personen mehr als halbiert werden. Das Maßnahmenpaket ist hinsichtlich der Lärmentlastung als wirksam einzuschätzen. Dabei sei noch darauf hingewiesen, dass diese Maßnahme für alle Einwohner im Bereich der jeweiligen Straßen wirksam ist, nicht nur für die besonders hochbelasteten in der ersten Bebauungsreihe. Dies ist in den Differenzkarten in Anlage 2.4 dargestellt. Hinweise zu Kosten, zum Realisierungszeitraum und zum Nutzen-Kosten-Verhältnis können den vorangegangenen Kapiteln der Einzelmaßnahmen entnommen werden B.docx Seite 22

23 6 Zusammenfassung Gemäß 47d BImSchG sollen von den Gemeinden oder den zuständigen Behörden Lärmaktionspläne zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen ausgearbeitet werden. Ziel dieser Aktionspläne soll sein, die Lärmbelastung zu reduzieren und die Anzahl der betroffenen Wohnungen und Menschen zu mindern. Die Aktionspläne sollen Hilfestellung bei unterschiedlichen Planungen des Untersuchungsraumes geben und vorhandenen Lärmbelastungen durch geeignete Maßnahmen begegnen. Für die Stadt Esslingen wurde als Grundlage für die Lärmaktionsplanung eine erweiterte Lärmkartierung unter Berücksichtigung aller Straßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als Kfz/Tag erstellt. Die Ergebnisse sind im Gutachten ACB /03-rev1 vom dokumentiert. Aufbauend auf diesen Ergebnissen wurden nun Lärmminderungsmaßnahmen in Abstimmung mit der Stadt Esslingen untersucht und auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Auf Grundlage der Gespräche mit der Stadt Esslingen und der durchgeführten Untersuchungen wird folgendes Maßnahmenpaket für den Lärmaktionsplan vorgeschlagen: M1: Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h M2: Sanierung des Fahrbahnbelags mit lärmoptimiertem Asphalt M3: Lkw-Durchfahrtsverbot Für eine Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist die Genehmigung durch die zuständigen Behörden erforderlich. Dabei werden neben den in dieser Untersuchung betrachteten lärmtechnischen Gesichtspunkten jedoch auch andere Belange geprüft. Greifenberg, ACCON GmbH Dipl.-Ing. Univ. Christian Fend B.docx Seite 23

24 Grundlagenverzeichnis [1] Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie, ULR), Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 189/12 vom [2] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz, BImSchG) vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721, 1193) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 02. Juli 2013 (BGBl. I S. 1943) [3] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269) geändert worden ist [4] Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung, 34. BImSchV) vom 6. März 2006 (BGBl. I S. 516) [5] Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS) vom 22. Mai 2006 (BAnz. 154a vom ) [6] Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) vom 9. Februar 2007 (nicht amtliche Fassung der Bekanntmachung im Bundesanzeiger Nr. 75 vom 20. April 2007) [7] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90, Bundesministerium für Verkehr, Ausgabe 1990, berichtigter Nachdruck 1992 (VkBl S. 208) [8] Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Verkehrslärmschutzrichtlinien VLärmSchR 97), Bundesministerium für Verkehr, (VkBl S. 434), zuletzt geändert am (VkBl S. 665) [9] Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV), Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Bonn, [10] Lärmsanierung an Bundesfernstraßen abgesenkte Auslösewerte, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Bonn, [11] Regelungen zum Verkehrslärmschutz an Straßen Absenkung der Auslösewerte für die Lärmsanierung an Landesstraßen, Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden- Württemberg, Stuttgart, [12] Lärmaktionsplanung Verfahren zur Aufstellung und Bindungswirkung, Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg, Stuttgart, [13] Lärmmindernde Fahrbahnbeläge ein Überblick über den Stand der Technik, Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, März 2014 [14] Handlungsempfehlungen für den Einsatz von lärmarmen Asphaltdeckschichten auf Bundes- und Landesstraßen im Innerortsbereich, Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg, Stuttgart, [15] Strategische Lärmkartierung der Stadt Esslingen am Neckar gemäß 47c BImSchG; Schalltechnisches Gutachten ACB /03-rev1 vom B.docx Seite 24

25 [16] Eingegangene Stellungnahmen im Rahmen des Online-Beteiligungsverfahrens der Stadt Esslingen zur Lärmaktionsplanung vom bis unter [17] Besprechungen mit der Stadt Esslingen am , und [18] CadnaA, EDV-Programm zur Berechnung von Lärmimmissionen im Freien, Version 4.6, DataKustik GmbH, Greifenberg Anlagenverzeichnis Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Konfliktkarten Differenzkarten Betroffenheit in den einzelnen Untersuchungsgebieten Emissionsparameter B.docx Seite 25

26 Anlage 1 Konfliktkarten Gebäude mit Überschreitung der Auslösewerte von 70 db(a) tags oder 60 db(a) nachts nach Lärmschutzrichtlinien-StV Anlage 1.1 Szenario Bestand Anlage 1.2 Szenario Tempo 30 Anlage 1.3 Szenario Lkw-Fahrverbot Anlage 1.4 Szenario Lärmarmer Fahrbahnbelag Anlage 1.5 Szenario Kombination aus allen 3 Maßnahmen B.docx Anlage 1

27 Anlage 2 Differenzkarten Veränderung der Beurteilungspegel im Vergleich mit dem Szenario Bestand Anlage 2.1 Szenario Tempo 30 Anlage 2.2 Anlage 2.3 Anlage 2.4 Szenario Lkw-Fahrverbot Szenario Lärmarmer Fahrbahnbelag Szenario Kombination aus allen 3 Maßnahmen Anlage 2.x.1 Beurteilungszeit Tag Anlage 2.x.2 Beurteilungszeit Nacht B.docx Anlage 2

28 Anlage 3 Betroffenheit in den einzelnen Untersuchungsgebieten B.docx Anlage 3

29 ACB /26 Anzahl Einwohner über Auslösewerten nach Lärmschutzrichtlinien-StV (Berechnung nach RLS-90, Berechnungshöhe 4 m) (Statistische Auswertung in Anlehnung an VBEB) Szenario 1: Tempo 30 auf ausgewählten Straßenabschnitten Anzahl Einwohner Anzahl Einwohner Veränderung gegenüber Bestand Untersuchungsbereich Bestand Szenario Beurteilungspegel nach RLS-90 > 70 db(a) > 60 db(a) > 70 db(a) > 60 db(a) > 70 db(a) > 60 db(a) gesamt tags nachts tags nachts tags nachts Schorndorfer Straße % % Hischlandstraße % % Esslinger Straße % -4-66% Mettinger Straße % % Neckarstraße % % Krummenackerstraße % % Krummenackerstr., Maienwalterstr., Sulzgrieser Str % % Alexanderstraße % -8-50% Hindenburgstraße % -9-69% Nördlicher Altstadtring % % Östlicher Altstadtring % % Ruiter Straße Stuttgarter Straße, westlich Stuttgarter Straße, östlich % % Wielandstraße % % Anlage 3.1

30 ACB /26 Anzahl Einwohner über Auslösewerten nach Lärmschutzrichtlinien-StV (Berechnung nach RLS-90, Berechnungshöhe 4 m) (Statistische Auswertung in Anlehnung an VBEB) Szenario 2: Lkw-Fahrverbot auf ausgewählten Straßenabschnitten Anzahl Einwohner Anzahl Einwohner Veränderung gegenüber Bestand Untersuchungsbereich Bestand Szenario Beurteilungspegel nach RLS-90 > 70 db(a) > 60 db(a) > 70 db(a) > 60 db(a) > 70 db(a) > 60 db(a) gesamt tags nachts tags nachts tags nachts Schorndorfer Straße % % Hischlandstraße % % K1215 Sirnau Stuttgarter Straße, westlich Anlage 3.2

31 ACB /26 Anzahl Einwohner über Auslösewerten nach Lärmschutzrichtlinien-StV (Berechnung nach RLS-90, Berechnungshöhe 4 m) (Statistische Auswertung in Anlehnung an VBEB) Szenario 3: Lärmarmer Fahrbahnbelag auf ausgewählten Straßenabschnitten Anzahl Einwohner Anzahl Einwohner Veränderung gegenüber Bestand Untersuchungsbereich Bestand Szenario Beurteilungspegel nach RLS-90 > 70 db(a) > 60 db(a) > 70 db(a) > 60 db(a) > 70 db(a) > 60 db(a) gesamt tags nachts tags nachts tags nachts Plochinger Straße % 0-100% Ulmer Straße % % Anlage 3.3

32 ACB /26 Anzahl Einwohner über Auslösewerten nach Lärmschutzrichtlinien-StV (Berechnung nach RLS-90, Berechnungshöhe 4 m) (Statistische Auswertung in Anlehnung an VBEB) Szenario 4: Maßnahmenkombination Anzahl Einwohner Anzahl Einwohner Veränderung gegenüber Bestand Untersuchungsbereich Bestand Szenario Beurteilungspegel nach RLS-90 > 70 db(a) > 60 db(a) > 70 db(a) > 60 db(a) > 70 db(a) > 60 db(a) gesamt tags nachts tags nachts tags nachts Schorndorfer Straße % % Hischlandstraße % % Esslinger Straße % -4-66% Mettinger Straße % % Neckarstraße % % Krummenackerstraße % % Krummenackerstr., Maienwalterstr., Sulzgrieser Str % % Alexanderstraße % -8-50% Hindenburgstraße % -9-69% Nördlicher Altstadtring % % Östlicher Altstadtring % % Plochinger Straße % 0-100% Ulmer Straße % % K1215 Sirnau Ruiter Straße Stuttgarter Straße, westlich Stuttgarter Straße, östlich % % Wielandstraße % % Anlage 3.4

33 Anlage 4 Emissionsparameter B.docx Anlage 4

34 ACB /26 Emissionsparameter ausgewählter Straßen Szenario Bestand Bezeichnung Lm,E M p vmax Dstro Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht db(a) Kfz/h % km/h db Augustinerstraße, zwischen Geiselbachstraße und Landolinsteige 67,5 64,6 57, ,0 6,5 3, Berliner Straße, zwischen Mettinger Straße und Geiselbachstraße 67,1 64,3 56, ,0 6,5 3, Ebershaldenstraße, zwischen Landolinsteige und Grabbrunnenstraße 66,2 63,3 55, ,0 6,5 3, Esslinger Straße, mittlerer Bereich 64,3 61,4 53, ,0 6,5 3, Esslinger Straße, westlich Breitinger Straße 63,3 60,5 53, ,0 6,5 3, Hischlandstraße, zwischen Kegelstraße und Kreuzstraße 64,4 61,5 54, ,0 6,5 3, Hischlandstraße, zwischen Kreuzstraße und Urbanstraße 64,1 61,2 53, ,0 6,5 3, Hischlandstraße, zwischen Schorndorfer Straße und Kegelstraße 64,4 61,5 54, ,0 6,5 3, Hischlandstraße, zwischen Urbanstraße und Rothenackerstraße 64,5 61,6 54, ,0 6,5 3, Krummenackerstraße, zwischen Alexanderstraße und Maienwalterstraße 64,5 61,7 54, ,0 6,5 3, Krummenackerstraße, zwischen Hellerweg und Alexanderstraße 65,9 63,0 55, ,0 6,5 3, Krummenackerstraße, zwischen Mittlere Beutau und Hellerweg 65,3 62,4 55, ,0 6,5 3, Maienwalterstraße, zwischen Krummenackerstraße und Sulzgrieser Straße 63,5 60,6 53, ,0 6,5 3, Maienwalterstraße, zwischen Pfarrstraße und Kelterstraße 62,9 60,0 52, ,0 6,5 3, Maienwalterstraße, zwischen Sulzgrieser Straße und Pfarrstraße 64,2 61,4 53, ,0 6,5 3, Mettinger Straße, zwischen Schlachthausstraße und Berliner Straße 65,0 62,1 54, ,0 6,5 3, Mettinger Straße, zwischen VHS und Schlachthausstraße 66,2 63,3 55, ,0 6,5 3, Schorndorfer Straße, zwischen Baumreute und Hegensberger Straße 66,5 63,6 56, ,0 6,5 3, Schorndorfer Straße, zwischen Hirschlandstraße und Baumreute 67,4 64,5 57, ,0 6,5 3, Schorndorfer Straße, zwischen Plochinger Straße und Hirschlandstraße 67,8 64,9 57, ,0 6,5 3, Wielandstraße, östlich Mülbergerstraße 65,8 62,9 55, ,0 6,5 3, Wielandstraße, westlich Hirschlandstraße / Rothenackerstraße 64,3 61,4 53, ,0 6,5 3, K1215, bei Sirnau Bereich Finkenweg 68,0 65,2 57, ,0 6,5 3, K1215, östlich Sirnau 68,5 65,8 58, ,0 6,5 3, Anlage 4.1

35 ACB /26 Bezeichnung Lm,E M p vmax Dstro Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht db(a) Kfz/h % km/h db K1215, westlich Sirnau 68,0 65,2 57, ,0 6,5 3, Kiesstraße, Entengraben, Grabbrunnenstraße 66,5 63,6 58, ,8 3,2 7, Neckarstraße, zwischen Katharinenstraße und Plochinger Straße 62,3 59,4 52, ,0 6,5 3, Neckarstraße, zwischen L 1150 und Katharinenstraße 62,1 59,2 51, ,0 6,5 3, Plochinger Straße, zwischen Ulmer Straße und Georg-Deuschle-Straße 61,6 58,7 51, ,0 6,5 3, Ruiter Straße, zwischen Festo und Jurastraße 63,9 61,0 53, ,0 6,5 3, Ruiter Straße, zwischen Jurastraße und Am Bergle 63,3 60,4 53, ,0 6,5 3, Ulmer Straße, östlich Schillerstraße 66,2 63,3 55, ,0 6,5 3, Ulmer Straße, östlich Stauffenbergstraße 66,3 63,4 56, ,0 6,5 3, Ulmer Straße, westlich Plochinger Straße 68,0 65,1 57, ,0 6,5 3, Ulmer Straße, westlich Stauffenbergstraße 67,7 64,8 57, ,0 6,5 3, Ulmer Straße, zwischen Schillerstraße und Maillestraße 65,8 62,9 55, ,0 6,5 3, Plochinger Straße, zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Neckarstraße 62,9 60,0 52, ,0 6,5 3, Plochinger Straße, zwischen Georg-Deuschle-Straße und Stauffenbergstraße 64,5 61,6 54, ,0 6,5 3, Plochinger Straße, zwischen Paulinenstraße und Friedrich-Ebert-Straße 63,0 60,1 52, ,0 6,5 3, Plochinger Straße, zwischen Stauffenbergstraße und Paulinenstraße 63,0 60,1 52, ,0 6,5 3, Hindenburgstraße, zwischen Schorndorfer Straße und Kepplerstraße 63,2 60,3 52, ,0 6,5 3, Alexanderstraße (1), östlich Krummenackerstraße 69,1 66,2 58, ,0 6,5 3, Alexanderstraße (2) 67,2 64,3 56, ,0 6,5 3, Alexanderstraße (3) 66,8 63,9 56, ,0 6,5 3, Alexanderstraße (4), westlich Barbarossastraße 66,4 63,5 56, ,0 6,5 3, Stuttgarter Straße, zwischen Hedelfinger Straße und Karl-Pfaff-Straße 64,6 61,7 54, ,0 6,5 3, Stuttgarter Straße, zwischen K 1268 und Hedelfinger Straße 64,8 61,9 54, ,0 6,5 3, Stuttgarter Straße, zwischen Karl-Pfaff-Straße und Eberhard-Bauer-Straße 62,8 59,9 52, ,0 6,5 3, Anlage 4.2

36 ACB /26 Veränderung der Emissionspegel gegenüber Bestand Szenario 1: Tempo 30 Bezeichnung dlm,e dm dp dvmax ddstro Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht db(a) Kfz/h % km/h db Augustinerstraße, zwischen Geiselbachstraße und Landolinsteige -2,6-2,5-2,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, Berliner Straße, zwischen Mettinger Straße und Geiselbachstraße -2,5-2,6-2,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, Ebershaldenstraße, zwischen Landolinsteige und Grabbrunnenstraße -2,6-2,5-2,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, Esslinger Straße, mittlerer Bereich -2,6-2,5-2,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, Esslinger Straße, westlich Breitinger Straße -2,5-2,6-2,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, Hischlandstraße, zwischen Kegelstraße und Kreuzstraße -2,6-2,5-2,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, Hischlandstraße, zwischen Kreuzstraße und Urbanstraße -2,6-2,5-2,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, Hischlandstraße, zwischen Schorndorfer Straße und Kegelstraße -2,6-2,5-2,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, Hischlandstraße, zwischen Urbanstraße und Rothenackerstraße -2,6-2,5-2,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, Krummenackerstraße, zwischen Alexanderstraße und Maienwalterstraße -2,5-2,6-2,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, Krummenackerstraße, zwischen Hellerweg und Alexanderstraße -2,6-2,6-2,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, Krummenackerstraße, zwischen Mittlere Beutau und Hellerweg -2,6-2,5-2,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, Maienwalterstraße, zwischen Krummenackerstraße und Sulzgrieser Straße -2,6-2,5-2,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, Maienwalterstraße, zwischen Pfarrstraße und Kelterstraße -2,6-2,5-2,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, Maienwalterstraße, zwischen Sulzgrieser Straße und Pfarrstraße -2,5-2,6-2,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, Mettinger Straße, zwischen Schlachthausstraße und Berliner Straße -2,6-2,5-2,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, Mettinger Straße, zwischen VHS und Schlachthausstraße -2,6-2,5-2,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, Schorndorfer Straße, zwischen Baumreute und Hegensberger Straße -2,6-2,6-2,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, Schorndorfer Straße, zwischen Hirschlandstraße und Baumreute -2,6-2,6-2,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, Schorndorfer Straße, zwischen Plochinger Straße und Hirschlandstraße -2,6-2,6-2,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, Wielandstraße, östlich Mülbergerstraße -2,6-2,5-2,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, Wielandstraße, westlich Hirschlandstraße / Rothenackerstraße -2,6-2,6-2,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, Kiesstraße, Entengraben, Grabbrunnenstraße -2,5-2,4-2,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, Neckarstraße, zwischen Katharinenstraße und Plochinger Straße -2,6-2,5-2,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, Anlage 4.3

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