Renáta Bláhová, Katarína Bujnová Entsendung von Arbeitnehmern und Führungskräften in die Slowakei einschließlich der Änderungen ab 1.1.

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1 Renáta Bláhová, Katarína Bujnová Entsendung von Arbeitnehmern und Führungskräften in die Slowakei einschließlich der Änderungen ab November 2012 BRATISLAVA 1/

2 Überblick Steuerlich optimale 1. Typische Entsendungsszenarien 2. Slowakisches Steuerrecht 3. Wichtigstes aus den wichtigen DBA sgesetzen der 4. 2/

3 Steuerlich optimale Typische Entsendungsszenarien Slowakisches Steuerrecht Wichtigstes aus den wichtigen DBA Geschäftsführer und Steuerlich optimale 1. Typische Entsendungsszenarien Lokaler Vertrag Vertrag zwischen der slow. Gesellschaft und dem Mitarbeiter Wahlmöglichkeit zwischen slow. und ausländischem Arbeitsrecht Mitarbeiter steht auf der lokalen Lohnliste ruhender Vertrag mit der entsendenden Gesellschaft rechtlicher und wirtschaftlicher AG in der Slowakei sabgaben in der Slowakei, Ausnahme problematisch SK Arbeitgeber Arbeit 3/

4 Steuerlich optimale Typische Entsendungsszenarien Slowakisches Steuerrecht Wichtigstes aus den wichtigen DBA Geschäftsführer und Steuerlich optimale 1. Typische Entsendungsszenarien Arbeitnehmerüberlassung/Hiring-out of labour Vertrag über die Gestellung der Mitarbeiter zwischen zwei Gesellschaften Eingliederung in die Organisationsstruktur Mitarbeiter steht auf der lokalen Lohnliste Steuervorauszahlungen bzw. Lohnsteuer werden ab dem ersten Aufenthaltstag abgeführt rechtlicher AG bleibt im Ausland wirtschaftlicher AG in der Slowakei Begriff wird insbesondere im Rahmen der sog. grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung verwendet entspricht der OECD-Auslegung sabgaben bei bestimmten Bedingungen weiterhin im Ausland 4/

5 Steuerlich optimale Typische Entsendungsszenarien Slowakisches Steuerrecht Wichtigstes aus den wichtigen DBA Geschäftsführer und Steuerlich optimale 1. Typische Entsendungsszenarien Arbeitnehmerüberlassung DE rechtlicher AG SK Arbeitnehmerüberlassung Eingliederung in die Organisationsstruktur 5/ wirtschaftlicher AG

6 Steuerlich optimale Typische Entsendungsszenarien Slowakisches Steuerrecht Wichtigstes aus den wichtigen DBA Geschäftsführer und Steuerlich optimale 1. Typische Entsendungsszenarien Ausländischer AG ( 48 EStG) registrierte Zweigstelle Betriebsstätte Mitarbeiter über 183 Tage im Jahr in SK beschäftigt Pflichten wie ein inländischer AG wirtschaftlicher AG hat Vorrang DE Arbeitgeber SK 6/ Arbeit Arbeit Arbeit

7 Steuerlich optimale Typische Entsendungsszenarien Slowakisches Steuerrecht Wichtigstes aus den wichtigen DBA Geschäftsführer und Steuerlich optimale 1. Typische Entsendungsszenarien Dienstleistungsbetriebsstätte Tätigkeitsdauer in SK über 6 Monate in einem Zeitraum von 12 aufeinander folgenden Kalendermonaten ( 16 EStG) Bezeichnung virtuelle Betriebsstätte, da sie nicht im Handelsregister eingetragen ist Registrierung und Abgabe der Steuererklärung 7/

8 Steuerlich optimale Typische Entsendungsszenarien Slowakisches Steuerrecht Wichtigstes aus den wichtigen DBA Geschäftsführer und 8/ Steuerlich optimale 2. Slowakisches Steuerrecht Bestimmung der Ansässigkeit unbeschränkte Steuerpflicht in SK, falls: die Person in SK ihren Wohnsitz hat (Adresse des Daueraufenthaltes) sich die Person in SK gewöhnlich aufhält (mindestens 183 Tage im Kalenderjahr ununterbrochen oder in mehreren Zeiträumen jeder begonnene Aufenthaltstag wird angerechnet) Gegenstand der Besteuerung sind sowohl Einkünfte aus Quellen in SK als auch im Ausland beschränkte Steuerpflicht in SK, falls: die Person in SK weder ihren Wohnsitz (fester Wohnsitz) hat noch sich in SK gewöhnlich aufhält Gegenstand der Besteuerung die in 16 EStG genannten Einkünfte aus Quellen in SK sind, insbesondere: Einkünfte aus unselbständiger, in SK ausgeübter Arbeit Vergütungen der Mitglieder von statutarischen und anderen Organen juristischer Personen für die Ausübung ihrer Funktion ausbezahlt von Steuerpflichtigen mit unbeschränkter Steuerpflicht Ort der Arbeitsausübung irrelevant

9 Steuerlich optimale Typische Entsendungsszenarien Slowakisches Steuerrecht Wichtigstes aus den wichtigen DBA Geschäftsführer und Steuerlich optimale 2. Slowakisches Steuerrecht Ermittlung der Einkünfte Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte wird für einzelne Einkunftsarten separat berechnet Einkünfte für die Arbeit der Vergütungen der Mitglieder von statutarischen und anderen Organen juristischer Personen für die Ausübung ihrer Funktion zählen zu den Einkünften aus unselbständiger Arbeit von den Einkünften aus unselbständiger Arbeit dürfen nur gesetzliche AN-Beiträge zur abgezogen werden von den Einkünften aus unselbständiger Arbeit dürfen nicht die Verluste aus anderen Einkunftsarten abgezogen werden Summe der Teilbemessungsgrundlagen bildet die Steuerbemessungsgrundlage, die einem einheitlichen Steuersatz unterliegt von der Steuerbemessungsgrundlage sind Freibeträge abzugsfähig (Vorsicht - Degression) 9/

10 Steuerlich optimale Typische Entsendungsszenarien Slowakisches Steuerrecht Wichtigstes aus den wichtigen DBA Geschäftsführer und Steuerlich optimale 2. Slowakisches Steuerrecht Lohnbestandteile Einkünfte für die ausgeübte Arbeit Vergütungen und Bonus Dienstwagen und Treibstoff Gewährung des Dienstwagens für Dienst- und Privatzwecke Weg zur/aus der Arbeit private Nutzung 1% des Anschaffungspreises einschl. MWSt als Steuerbemessungsgrundlage - monatlich Bezahlung der Kosten für den Treibstoff zu Privatzwecken (Ausweisen gemäß der Vorgehensweise des AG beim Nachweisen des Treibstoffverbrauchs) Unterkunft, Schulgebühren, Heimreisen, Umzugszuschuss Reisekostenerstattung nach ausländischen Vorschriften Vorsicht Möglichkeit der Nichtbesteuerung Arbeitnehmeroptionen Taschengeld bei Dienstreisen 10/ Steuerrechtliche Beurteilung der Sachbezüge aus der Sicht des Arbeitgebers

11 Steuerlich optimale Typische Entsendungsszenarien Slowakisches Steuerrecht Wichtigstes aus den wichtigen DBA Geschäftsführer und 2. Slowakisches Steuerrecht Steuervergünstigungen Freibeträge 2012 Persönlicher Freibetrag beträgt 3644,74 EUR p.a. Hängt ab von der Höhe der StbG: bis EUR beträgt der persönliche Freibetrag 3644,74 EUR, dann degressiv ab ,94 EUR beträgt der persönliche Freibetrag 0 EUR Freibeträge, die Ansässige, bzw. Nichtansässige geltend machen können, deren Welteinkünften zu 90% aus Quellen in der Slowakei stammen der Ehegattenfreibetrag beträgt 3644,74 EUR p.a. nach Erfüllung weiterer Bedingungen Kinderabsetzbetrag 249,24 EUR/Kind/Jahr Verringert die Steuerpflicht, nicht die StbG 11/

12 Steuerlich optimale Typische Entsendungsszenarien Slowakisches Steuerrecht Wichtigstes aus den wichtigen DBA Geschäftsführer und 12/ Steuerlich optimale 2. Slowakisches Steuerrecht Steuervergünstigungen Flat Tax 19% im Jahre 2012 Anteil am Gewinn einer Handelsgesellschaft, der an Personen ausbezahlt wird, welche am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt sind oder die Mitglieder von deren Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen sind, ist nicht Gegenstand der Besteuerung Steuererklärung Selbstveranlagungsprinzip, d.h. der Steuerpflichtige ermittelt seine Steuerpflicht selbst und reicht eine Steuererklärung ein bis zum des Folgejahres falls er eine Mitteilung über Fristverlängerung abgibt bei Einkünften aus Quellen im Ausland die Verlängerung der Frist für die Steuererklärung für 2012 möglich mittels einer Mitteilung des Steuersubjekts beim Finanzamt

13 Steuerlich optimale Typische Entsendungsszenarien Slowakisches Steuerrecht Wichtigstes aus den wichtigen DBA Geschäftsführer und Steuerlich optimale 2. Slowakisches Steuerrecht verabschiedete Änderungen ab 2013 Berichtigung des Freibetrags Berichtigung der Begrenzung für die Geltendmachung des Freibetrags der neue Freibetrag: Freiwillige Beiträge für das Altersrentensparen Dieser Freibetrag wird von den nachweisbar bezahlten freiwilligen Beiträgen für das Altersrentensparen gebildet. Die Höhe des Betrags wird jedoch begrenzt auf 2% der StbG der sog. aktiven Einkünfte (Einkünfte aus unselbständiger Arbeit, gewerbliche Einkünfte und Einkünfte aus anderen selbständigen Erwerbstätigkeiten, ohne Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung). Für das Jahr 2013 beträgt die maximale Höhe des Freibetrags von 943,20 EUR 13/

14 Steuerlich optimale Typische Entsendungsszenarien Slowakisches Steuerrecht Wichtigstes aus den wichtigen DBA Geschäftsführer und Steuerlich optimale 2. Slowakisches Steuerrecht Vorgeschlagene Änderungen ab 2013 Einführung des zweiten Steuersatzes von 25% Beschränkung der Anwendungsmöglichkeit der Pauschalausgaben für das Unternehmen oder selbständig erwerbstätige Person, bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht mehr möglich Strengere Bedingungen für die Anwendung des Ehegattenfreibetrags Anwendung des Kinderabsetzbetrags bleibt für Kinder unter 25 Jahre Eigenständige Steuerbemessungsgrundlage bis zum ausgewiesene Dividenden, über deren Auszahlung die Hauptversammlung nach dem entschieden hat 14/

15 Steuerlich optimale Typische Entsendungsszenarien Slowakisches Steuerrecht Wichtigstes aus den wichtigen DBA Geschäftsführer und Steuerlich optimale 2. Slowakisches Steuerrecht Beispiel 1. (ohne slowakische ) Einkommen Brutto SV in DE StbG Steuer 19% Netto /

16 Steuerlich optimale Typische Entsendungsszenarien Slowakisches Steuerrecht Wichtigstes aus den wichtigen DBA Geschäftsführer und Steuerlich optimale 2. Slowakisches Steuerrecht Beispiel 2. (ohne slowakische ) Einkommen brutto SV in DE StbG Steuer 19% ,33 Steuer 25%* ,56 Steuer gesamt ,89 Netto ,11 * der StbG, die höher als ,74 Eur ist 16/

17 Steuerlich optimale Typische Entsendungsszenarien Slowakisches Steuerrecht Wichtigstes aus den wichtigen DBA Geschäftsführer und Steuerlich optimale 3. Wichtigstes aus den wichtigen DBA Klassifizierung der Einkünfte von Geschäftsführern und statutarischen Vertretern für Zwecke der DBA abweichende Ansätze der Staaten Artikel 15 Unselbständige Arbeit Einkünfte von Geschäftsführern und Mitgliedern von statutarischen Organen Besteuerung im Staat der Tätigkeitsausübung Ansatz der Slowakei Artikel 16 hat Vorrang Artikel 16 Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen und ähnliche Zahlungen Besteuerung im Sitzstaat der auszahlenden Gesellschaft Artikel 7 Unternehmensgewinne Einkünfte der Geschäftsführer z.b. im Falle einer relevanten Beteiligung (innerstaatlich als selbständige Arbeit verstanden) 17/

18 Steuerlich optimale Typische Entsendungsszenarien Slowakisches Steuerrecht Wichtigstes aus den wichtigen DBA Geschäftsführer und Steuerlich optimale 3. Wichtigstes aus den wichtigen DBA Doppelbesteuerungsabkommen SK AT (1979) Steuerlicher Wohnsitz Art. 4 Person mit Wohnsitz in einem Vertragsstaat Bei Wohnsitz in beiden Vertragsstaaten ist zu überprüfen: ständige Wohnstätte engere persönliche und wirtschaftliche Beziehungen (Mittelpunkt der Lebensinteressen) gewöhnlicher Aufenthalt (183 Tage) Staatsangehörigkeit Verständigung der Staaten Doppelbesteuerungsabkommen SK DE (1984) Steuerlicher Wohnsitz Art. 4 Person mit Wohnsitz in einem Vertragsstaat Bei Wohnsitz in beiden Vertragsstaaten ist zu überprüfen: ständige Wohnstätte engere persönliche und wirtschaftliche Beziehungen (Mittelpunkt der Lebensinteressen) gewöhnlicher Aufenthalt (183 Tage) 18/

19 Steuerlich optimale Typische Entsendungsszenarien Slowakisches Steuerrecht Wichtigstes aus den wichtigen DBA Geschäftsführer und 19/ Steuerlich optimale 3. Wichtigstes aus den wichtigen DBA Doppelbesteuerungsabkommen SK AT (1979) Unselbständige Arbeit Art.15 Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen werden im Staat der Arbeitsausübung besteuert (Art. 15 Abs. 1) Vergütungen, die eine in AT ansässige Person aus unselbständiger, in SK ausgeübter Arbeit bezieht, werden in SK besteuert, falls sich der Mitarbeiter in SK über 183 Tage aufhält, oder die Vergütungen von einer oder für eine Person mit unbeschränkter Steuerpflicht in SK ausbezahlt werden, oder die Vergütungen von einer Betriebsstätte des AG in SK ausbezahlt werden Doppelbesteuerungsabkommen SK DE (1984) Unselbständige Arbeit Art.15 Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen werden im Staat der Arbeitsausübung besteuert (Art. 15 Abs. 1) Vergütungen, die eine in DE ansässige Person aus unselbständiger, in SK ausgeübter Arbeit bezieht, werden in SK besteuert, falls sich der Mitarbeiter in SK über 183 Tage aufhält, oder die Vergütungen von einer oder für eine Person mit unbeschränkter Steuerpflicht in SK ausbezahlt werden, oder die Vergütungen von einer Betriebsstätte des AG in SK ausbezahlt werden

20 Steuerlich optimale Typische Entsendungsszenarien Slowakisches Steuerrecht Wichtigstes aus den wichtigen DBA Geschäftsführer und Steuerlich optimale 3. Wichtigstes aus den wichtigen DBA Doppelbesteuerungsabkommen SK AT (1979) Vermeidung der Doppelbesteuerung Art. 23 auf die einem AT-Ansässigen aus unselbständiger, in SK ausgeübter Arbeit fließenden Einkünfte, die in SK besteuert werden können, wird die Befreiungsmethode angewendet Doppelbesteuerungsabkommen SK DE (1984) Beseitigung der Doppelbesteuerung Art. 23 auf die einem DE-Ansässigen aus unselbständiger, in SK ausgeübter Arbeit fließenden Einkünfte, die in SK besteuert werden können, wird die Befreiungsmethode angewendet 20/ AT darf bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen den Steuersatz anwenden, der anzuwenden wäre, wenn die betreffenden Einkünfte nicht von der Besteuerung ausgenommen wären (Befreiung mit Progressionsvorbehalt) DE darf bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen den Steuersatz anwenden, der anzuwenden wäre, wenn die betreffenden Einkünfte nicht von der Besteuerung ausgenommen wären (Befreiung mit Progressionsvorbehalt)

21 Steuerlich optimale Typische Entsendungsszenarien Slowakisches Steuerrecht Wichtigstes aus den wichtigen DBA Geschäftsführer und Steuerlich optimale 4. Arten der Verträge Beziehung zwischen dem der Gesellschaft ist im Handelsgesetzbuch geregelt (513/1991) Geschäftsführer kann folgende Vertragsarten abschließen: Vertrag über die Funktionsausübung Mandatvertrag Arbeitsvertrag (üblich für die Ausübung operativer Tätigkeiten) ohne Berücksichtigung der Art des abgeschlossenen Vertrages gelten die Einkünfte für die Tätigkeit des Geschäftsführers für Zwecke der Einkommensteuer als Einkünfte aus unselbständiger Arbeit 21/

22 Steuerlich optimale Typische Entsendungsszenarien Slowakisches Steuerrecht Wichtigstes aus den wichtigen DBA Geschäftsführer und Steuerlich optimale 4. Arten der Verträge Tätigkeit des Geschäftsführers Vertretung der Gesellschaft (nach Außen) Vertrag über die Funktionsausübung Mandatvertrag operative Tätigkeit (nach Innen) Arbeitsvertrag 22/

23 sgesetzen 1. SV-Gesetzen Abgaben sind in SK durch zwei Gesetze geregelt: sgesetz (580/2004) Gewährung der Gesundheitsfürsorge sgesetz (461/2003) umfasst: Krankheitsversicherung im Krankheitsfall, bei Schwangerschaft und Mutterschaft Rentenversicherung (Alters- und Invaliditäts-) Sicherung des Einkommens im Alter, bei schlechtem Gesundheitszustand oder im Todesfall Arbeitslosenversicherung beim Verlust der Arbeit Unfallversicherung bei Gesundheitsschädigung oder im Todesfall als Folge eines Arbeitsunfalls Garantieversicherung bei Zahlungsunfähigkeit des AG 23/

24 1. SV-Gesetzen sgesetzen sgesetz Personen, auf die sich die SV bezieht AN (im Arbeitsverhältnis) AG Selbständige (keine Pflicht zur Arbeitslosenversicherung) freiwillig versicherte Personen Unfall- und Garantieversicherung wird nur vom AG bezahlt sgesetz Personen, auf die sich die KV bezieht natürliche Personen mit Daueraufenthalt in SK ausgenommen Personen, die in einem anderen Staat im Staat der Arbeitsausübung versichert sind natürliche Personen ohne Daueraufenthalt in SK, die AN eines AG mit Sitz oder Betriebsstätte in SK sind 24/

25 1. SV-Gesetzen sgesetzen sgesetz Erwerbstätigkeit bedeutet die Erzielung: von Einkommen aus unselbständiger Arbeit (inkl. des dem Arbeitnehmer ohne Beteiligung am Grundkapital ausbezahlten Gewinnanteils), von gewerblichen Einkünften und Einkünften aus anderen selbständigen Erwerbstätigkeiten. sgesetz Erwerbstätigkeit bedeutet die Erzielung: von Einkünften aus unselbständiger Arbeit, von gewerblichen Einkünften und Einkünften aus anderen selbständigen Erwerbstätigkeiten, von Einkünften aus Kapitalvermögen (falls diese nicht der Quellensteuer unterliegen), von sonstigen Einkünften (falls diese nicht der Quellensteuer unterliegen), von Dividenden. 25/

26 sgesetzen 1. SV-Gesetzen sgesetz - Spezifika Man unterscheidet die szahlungen im Falle von regelmäßigem Monatseinkommen alle sarten unregelmäßigem Einkommen Rentenversicherung 26/

27 sgesetzen 1. SV-Gesetzen sgesetz - Spezifika Dividenden haben eine breitere Bedeutung und erfassen: Klassische Dividenden (Gewinnanteile, ausbezahlt an Personen mit Anteil am Grundkapital) den Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern ausbezahlte Gewinnanteile, auch wenn diese keine Arbeitnehmer sind Arbeitnehmern ohne Anteil am Grundkapital von der Handelsgesellschaft ausbezahlte Gewinnanteile 27/

28 sgesetzen 1. SV-Gesetzen 2012 max. Bemessungsgrundlagen Versicherungsart AN AG min. BG max. BG 4% 10% 2 307,17 EUR Krankheitsversicherung 1,4% 1,4% 1 153,50 EUR Min. BG des ANs wird nicht angewandt, sie hängt von der Lohnhöhe ab Altersversicherung 4% 14% 3 076,00 EUR Invaliditätsversicherung 3% 3% 3 076,00 EUR Arbeitslosenversicherung 1% 1% 3 076,00 EUR Unfallversicherung 0,8% unbeschränkt Garantieversicherung 0,25% 1 153,50 EUR Reservefonds 4,75% 3 076,00 EUR Gesamt 13,4% 35,2% 28/

29 sgesetzen 1. SV-Gesetzen 2013 max. BG ist für alle Versicherungsarten gleich = 5*monatliche Durchschnittslohn 2011 (786 EUR) Versicherungsart AN AG min. BG max. BG 4% 10% 3 930,00 EUR Krankheitsversicherung 1,4% 1,4% 3 930,00 EUR Min. BG des ANs wird nicht angewandt, sie hängt von der Lohnhöhe ab Altersversicherung 4% 14% 3 930,00 EUR Invaliditätsversicherung 3% 3% 3 930,00 EUR Arbeitslosenversicherung 1% 1% 3 930,00 EUR Unfallversicherung 0,8% unbeschränkt Garantieversicherung 0,25% 3 930,00 EUR Reservefonds 4,75% 3 930,00 EUR Gesamt 13,4% 35,2% 29/

30 sgesetzen 1. SV-Gesetzen Übersicht über die Gesamtkosten für SV und KV monatliche Abgaben von der Höchstbemessungsgrundlage in EUR Versicherungsart AN AG AN AG 92,28 230,70 157,20 393,00 262,22 718,81 369,42 958,92 Unfallversicherung - unbeschränkt - unbeschränkt GESAMT 354,50 949,51 526, ,92 Erhöhung der AN-Abgaben um 172,12 EUR/Monat Erhöhung der AG-Abgaben um 402,41 EUR/Monat 30/

31 sgesetzen 1. SV-Gesetzen Übersicht über die Gesamtkosten für SV und KV jährliche Abgaben von der Höchstbemessungsgrundlage in EUR Versicherungsart AN AG AN AG 1 107, , , , , , , ,04 Unfallversicherung - unbeschränkt - unbeschränkt GESAMT 4 254, , , ,04 Erhöhung der AN-Abgaben um 2 065,44 EUR/Jahr Erhöhung der AG-Abgaben um 4 831,92 EUR/Jahr 31/

32 sgesetzen 2. sgesetz Geschäftsführer, und Mitglieder von Aufsichtsräten gelten als AN, d.h. abgabenpflichtig Ausnahme, falls es ein Formular A1 gibt sgesetz Geschäftsführer, und Mitglieder von Aufsichtsräten gelten als AN, d.h. abgabenpflichtig Ausnahme, falls es ein Formular A1 gibt 32/

33 sgesetzen 3. Bezahlung der s- und sabgaben im Fall von Arbeitsvereinbarungen Unterscheidung, ob es sich um einen Studenten, Rentner oder eine Person in arbeitsfähigem Alter handelt Unterscheidung, ob es sich um ein regelmäßiges oder unregelmäßiges Monatseinkommen handelt gültig ab /

34 sgesetzen 3. Bezahlung der sabgaben aus Dividenden Erhöhung des Prozentsatzes von 10% auf 14% Einführung einer einzelnen Steuerbemessungsgrundlage für die Einkünfte aus Dividenden Keine minimale Bemessungsgrundlage Abgabenabführung führt der inländische Dividendenauszahler durch Falls es sich um ausländische Dividenden handelt, wird für den Empfänger Mitteilungspflicht an die Krankenkasse bestehen Es ist noch nicht verabschiedet, erwartete Rechtskräftigkeit ab /

35 sgesetzen 4. zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit allgemeine Informationen sichert die Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit im Rahmen der EU, EWG und der Schweiz verbietet Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit schreibt das anwendbare Recht vor Recht eines Staates (Ausnahmen vorhanden) anwendbar auf beschäftigte Personen oder Selbständige und ihre Familienangehörigen anwendbar auf alle allgemeinen und Sondersysteme der sozialen Sicherheit 35/

36 sgesetzen 4. zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit allgemeine Informationen derzeit ist die Verordnung anwendbar: im Rahmen der EU (ab ) auf die Drittstaatsangehörigen, die in der EU arbeiten und wohnen (ab ) in Bezug auf die Schweiz und EWG (Norwegen, Lichtenstein und Island) (ab und ) Prinzip einer Versicherung: soziale Versicherung nur in einem Mitgliedstaat Territorialitätsprinzip: soziale Versicherung in demjenigen Staat, in dem die (un)selbständige Arbeit ausgeübt wird 36/

37 sgesetzen 4. zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit Verordnung 883/04 Prinzip einer Versicherung Territorialitätsprinzip Entsendung max. bis 24 Monate Ausnahmen Kollisionsnormen Tätigkeit in mehreren MS Ausnahmeerteilung Gemäß Artikel 16 37/

38 sgesetzen 4. zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit Verordnung 883/04 Bestimmungen über Entsendung Artikel 12 Entsendung des AN zur Tätigkeitsausübung ins Ausland für einen beschränkten Zeitraum, max. für 24 Monate Verlängerung nicht möglich maßgebend ist die anhaltende Bindung an den entsendenden Staat ersetzt nicht die Person, der die Entsendungsdauer abgelaufen ist 38/

39 sgesetzen 4. zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit DE Arbeitgeber (Entsendung bis 24 Monate) SK Verordnung 883/04 Entsendungsregel Arbeit Wohnsitz 39/ SV-Pflicht in Deutschland aufgrund der Vereinbarung über die Entsendung

40 sgesetzen 4. zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit Verordnung 883/04 Kollisionsnormen Beschäftigung in mehreren Staaten Artikel 13 Tätigkeitsausübung in 2 oder mehreren Staaten Änderung in den Regeln ab Bei der Bestimmung des Staats, dessen Rechtsvorschriften angewandt werden, wird vom wesentlichen Teil der Tätigkeit 25% (Kriterien: Arbeitszeit und/oder Vergütung) ausgegangen Wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit gewöhnlich in zwei oder mehreren Staaten ausübt und den wesentlichen Teil seiner Ausübung im Wohnsitzstaat ausübt, unterliegt er den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaats 40/

41 sgesetzen 4. zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit Verordnung 883/04 Kollisionsnormen: wesentlicher Teil der Ausübung im Wohnsitzstaat Beispiel Nr. 1 DE SR Arbeitgeber Arbeit Arbeit wesentlicher Teil Wohnsitz 41/ Aufgrund des Wohnsitzes und des wesentlichen Teils der Ausübung unterliegt der Arbeitnehmer im Bereich der der deutschen Legislative

42 sgesetzen 4. zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit Verordnung 883/04 Kollisionsnormen: wesentlicher Teil der Ausübung im Wohnsitzstaat Beispiel Nr. 2 DE Arbeitgeber Wohnsitz nur DE Arbeit - wesentlicher Teil SR Arbeitgeber Arbeit 42/ Zwei Arbeitgeber, Ausübung in zwei Staaten, wesentlicher Teil der Ausübung im Wohnsitzstaat - Arbeitnehmer unterliegt den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates, d.h. in Deutschland

43 sgesetzen 43/ zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit Verordnung 883/04 Kollisionsnormen Beschäftigung in mehreren Staaten Artikel 13 Wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit üblich in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten ausübt und keinen wesentlichen Teil der Tätigkeit im Wohnsitzstaat ausübt und nur einen Arbeitgeber hat, unterliegt der Arbeitnehmer den Rechtsvorschriften desjenigen Mitgliedstaates, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat, zwei oder mehrere Arbeitgeber hat und beide Arbeitgeber ihren Sitz in einem Mitgliedstaat haben, unterliegt der Arbeitnehmer den Rechtsvorschriften desjenigen Staates, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat, zwei oder mehrere Arbeitgeber hat, wobei einer von diesen seinen Sitz im Wohnsitzstaat hat, unterliegt der Arbeitnehmer den Rechtsvorschriften des Arbeitgeberstaates, der nicht Wohnsitzstaat ist.

44 sgesetzen 4. zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit Verordnung 883/04 Kollisionsnormen Beschäftigung in mehreren Staaten Artikel 13 Wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit üblich in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten ausübt und keinen wesentlichen Teil der Tätigkeit im Wohnsitzstaat ausübt und wenn er zwei oder mehrere Arbeitgeber hat, die ihren Sitz in zwei oder mehreren verschiedenen Mitgliedstaaten haben, welche nicht Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers sind, unterliegt der Arbeitnehmer den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates 44/

45 sgesetzen 4. zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit Verordnung 883/04 Kollisionsnormen: wesentlicher Teil der Ausübung außerhalb des Wohnsitzstaates Beispiel Nr. 1 DE SR Arbeit Wohnsitz Arbeit wesentlicher Teil Arbeitgeber 45/ Nur ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmer unterliegt den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat, d.h. Slowakei

46 sgesetzen 4. zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit Verordnung 883/04 Kollisionsnormen: wesentlicher Teil der Ausübung außerhalb des Wohnsitzstaates Beispiel Nr. 2 DE SR Wohnsitz Arbeitgeber A Arbeitgeber B 46/ Zwei Arbeitgeber in einem Staat, der Arbeitnehmer unterliegt den Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Arbeitgeber ihren Sitz haben, d.h. Slowakei

47 sgesetzen 4. zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit Verordnung 883/04 Kollisionsnormen: wesentlicher Teil der Ausübung außerhalb des Wohnsitzstaates Beispiel Nr. 3 DE Arbeitgeber Wohnsitz nur DE Arbeit SR Arbeitgeber Arbeit wesentlicher Teil 47/ Zwei Arbeitgeber, Ausübung in zwei Staaten, wesentlicher Teil der Ausübung in der SR Arbeitnehmer unterliegt den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der zweite Arbeitgeber sein Sitz hat, d.h. Slowakei

48 sgesetzen 4. zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit Verordnung 883/04 Kollisionsnormen: wesentlicher Teil der Ausübung außerhalb des Wohnsitzstaates Beispiel Nr. 4 DE SR Wohnsitz nur DE CZ Arbeitgeber Arbeitgeber Arbeit Arbeit 48/ Zwei Arbeitgeber, Ausübung in zwei Staaten Arbeitnehmer unterliegt den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates, d.h. Deutschland

49 sgesetzen 4. zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit Ausnahme von den Grundregeln Verordnung 883/04 Ausnahmeerteilung Artikel 16 Antrag ist nur mit der Begründung der Aufrechterhaltung der SV möglich (die Angabe des Grundes, dass es vorteilhafter bzw. bequemer ist, ist nicht relevant) Wird in folgenden Fällen angewandt: Bedingungen der Entsendung sind nicht erfüllt Kollisionsbedingungen sind nicht anwendbar Antragstellung in dem Staat, in dem die SV aufrecht gehalten werden sollte Ausübungsstaat muss einverstanden sein 49/

50 Praha ČESKÁ REPUBLIKA SLOVENSKO Linz Salzburg Wien Bratislava Budapest Zürich RAKÚSKO MAĎARSKO ŠVAJČIARSKO RUMUNSKO SLOVINSKO Ljubljana Zagreb CHORVÁTSKO BOSNA A HERCEGOVINA Sarajevo Beograd SRBSKO Bucureşti 50/

51 51/ Consulting d.o.o. SRB BEOGRAD, Resavska 23 T , F , E office.belgrade@leitnerleitner.com BMB Leitner k.s. SK BRATISLAVA, Zámocká 32 T , F , E bratislava.office@bmbleitner.sk Leitner + Leitner Consulting SRL RO BUCUREŞTI, Str Gara Herastrau 2-4, Et 7 T , F , E bukarest.office@leitnerleitner.com Leitner + Leitner Kft H 1027 BUDAPEST, Kapás utca 6-12, Viziváros Office Center T , F , E office@leitnerleitner.hu GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A 4040 LINZ, Ottensheimer Straße 32 T , F , E linz.office@leitnerleitner.com Leitner + Leitner d.o.o. SI 1000 LJUBLJANA, Dunajska cesta 159 T , F , E office@leitnerleitner.si VORLÍČKOVÀ PARTNERS s.r.o. CZ PRAHA 1, Jungmannova 31 T , F , E office@vorlickova.com Salzburg GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A 5020 SALZBURG, Hellbrunner Straße 7 T , F , E salzburg.office@leitnerleitner.com Leitner + Leitner Revizija d.o.o. BIH SARAJEVO, Kranjčevićeva 4a/I T , F , E office@leitnerleitner.ba GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A 1030 WIEN, Am Heumarkt 7 T , F , E wien.office@leitnerleitner.com Leitner + Leitner Consulting d.o.o. HR ZAGREB, Radnička cesta 47/II T , F , E office@leitnerleitner.hr Zürich AG CH 8001 ZÜRICH, Bahnhofstraße 69a T , F , E zuerich.office@leitnerleitner.com

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