Einführung in die Rechtsgrundlagen Sozialer Arbeit. Prof. Dr. Susanne A. Benner
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- Nora Eberhardt
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1 Einführung in die Rechtsgrundlagen Sozialer Arbeit Prof. Dr. Susanne A. Benner
2 Themenschwerpunkte der Veranstaltung Allgemeine Einführung Grundzüge des Verfassungsrechts Erlernen der rechtswissenschaftlichen Arbeitsmethode Grundzüge des Privatrechts Das BGB
3 Die Rechtsordnung Öffentliches Recht (= Rechtsverhältnisse zwischen Staat und Bürger bzw. Hoheitsträgern untereinander) Privatrecht (= Rechtsverhältnisse zwischen Bürgern untereinander; =Bürgerliches Recht =Zivilrecht) z.b. Grundgesetz StGB SGB VIII Prozess /Verfahrensrecht, also z.b.: ZPO, StPO, GVG z.b.: BGB mit NebenG wie LebenspartnerschaftsG HGB UrhG KSCHG
4 StGB StPO und GVG Strafgesetzbuch (StGB): Hier steht, was verboten ist und welche Folgen es haben kann, gegen ein Verbot zu verstoßen (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe). Strafprozessordnung (StPO) bzw. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG): Hier steht z.b., wie ein Strafprozess abläuft und was dabei zu beachten ist bzw. welches Gericht/welcher Richter zuständig ist.
5 BGB ZPO und GVG Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Hier stehen Regelungen über die Rechtsverhältnisse der Menschen untereinander. Zivilprozessordnung (ZPO) bzw. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG): Hier steht z.b., wie ein Zivilprozess abläuft und was dabei zu beachten ist bzw. welches Gericht/welcher Richter zuständig ist.
6 Wo kommen die in der Sozialarbeit tätigen Menschen in ihrem Beruf z.b. mit Recht in Berührung? Zeugnisverweigerungs Schweigepflichten (ZPO, StPO) Dienstrechtliche Probleme in der sozialen Arbeit (StGB) Aufsichtspflicht/Gara nten stellung und Haftung (=>z.b. BGB, StGB) (Sozial ) Datenschutz (BDSG, SGB I, X, VIII) Rechtsberatung durch Sozialarbeiter / pädagogen (SGB VIII) Jugendschutz (=>z.b. JuSchG)
7 Wichtige Aussagen des GG In Art. 1 Abs. 3 GG heißt es sinngemäß, dass die Grundrechte von der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung als unmittelbar geltendes Recht zu beachten sind. Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind die Rechtsprechung und die Exekutive an Gesetz und Recht gebunden. Damit ist auch das Jugendamt als Teil der Verwaltung bzw. der Exekutive an Recht und Gesetz gebunden.
8 Was darf ich tun? Was muss ich tun? Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind die Rechtsprechung und die Verwaltung an Gesetz und Recht gebunden. Damit ist auch das Jugendamt als Teil der Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden. Ich muss mich also als Mitarbeiter/in des JA an die Gesetzestexte und die Urteile der Rechtsprechung halten.
9 Was darf ich tun? Was muss ich tun? Aus dem Demokratieprinzip folgt, dass wesentliche Entscheidungen der Rechtsprechung und Verwaltung (also insbes. Entscheidungen, die den Grundrechts bereich berühren) der parlamentarischen Absicherung durch ein Gesetz bedürfen (=WESENTLICHKEITSTHEORIE). Deshalb muss ich mich als Mitarbeiter/in im JA für jedes wesentliche Handeln auf eine Rechtsgrundlage berufen können.
10 Fazit: Ich muss mich also im Gesetz und der Rechtsprechung auskennen.
11 Was darf ich tun? Was muss ich tun? BGB Kindeswohl SGB VIII Aufsichtspflichten StGB Garantenstellung Schweigepflicht BDSG, SGB I, X Datenschutz Rechtsberatung + Beratungsgrenzen
12 Der Gleichheitssatz Der Gleichheitssatz verbietet dem Gesetzgeber, Gleiches willkürlich ungleich und Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln. Der Gleichheitssatz verbietet also nicht die Ungleichbehandlung oder Diskriminierung schlechthin, sondern fordert lediglich, dass eine (Un )Gleichbehandlung durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein muss.
13 Art 3 GG (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
14 Die Aussage: Jedes staatliche Handeln muss im Einklang mit höherrangigem Recht stehen, bezeichnet man als? A. Gesetzesvorrang B. Gesetzesvorbehalt C. Gesetzesverstoß D. Gesetzeswidrigkeit
15 Der Gesetzesvorrang Jede staatliche Handlung muss im Einklang mit höherrangigem Recht stehen. Im höherrangigen Recht können Vorgaben in Bezug auf das Zustandekommen nachrangigen Rechts, also zu: Zuständigkeit, Verfahren, Form den Inhalt nachrangigen Rechts enthalten sein.
16 Die Aussage, dass wesentliche Entscheidungen der Verwaltung (Exekutive) nur getroffen werden dürfen, wenn eine entsprechende gesetzliche Grundlage/Rechtsgrundlage existiert, bezeichnet man als A. Gesetzesvorrang B. Gesetzesvorbehalt C. Grundlagengesetz D. Grundgesetz
17 Gesetzesvorbehalt Aus dem Demokratieprinzip folgt, dass wesentliche Entscheidungen der Rechtsprechung und Verwaltung (also insbesondere Entscheidungen, die den Grundrechtsbereich berühren) der parlamentarischen Absicherung durch ein Gesetz bedürfen (WESENTLICHKEITSTHEORIE). Deshalb muss für jedes wesentliche Handeln der Exekutive eine Rechtsgrundlage bestehen.
18 Welche Art von Gesetzgebung gibt es in der Bundesrepublik Deutschland nicht? A. B. C. D. Ausschließliche Gesetzgebung Konkurrierende Gesetzgebung Rahmengesetzgebung Konkurrenzgesetzgebung
19 Die Gesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland Ob der Bund oder die Länder in einem bestimmten Bereich für den Erlass von Gesetzen zuständig sind, ist davon abhängig, wem durch das GG die Gesetzgebungskompetenz zugeordnet ist, vgl. Art. 70 ff. GG.
20 Der Bund hat also Gesetzgebungskompetenz, wenn er über die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz verfügt oder von seinem Recht zur konkurrierenden Gesetzgebung Gebrauch gemacht hat. In Art. 31 GG heißt es zudem: Bundesrecht bricht Landesrecht.
21 Das Grundgesetz (GG) [= Verfassung der Bundesrepublik Deutschland] Das GG wurde am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Zuletzt wurde das GG geändert durch Gesetz vom 28. August Aufbau: Präambel Grundrechte organisatorischer Teil
22 Was bedeutet Hierarchie der Normen?
23 Die Normenhierarchie GG VerfassungsR Einfaches Gesetz oder sog. förmliches (Parlaments ) Gesetz RVO (erlassen durch die Bundesregierung gem. Art. 80 GG); Satzung (erlassen durch eine Anstalt oder Körperschaft) Verwaltungsakt
24 Was ist im Strafgesetzbuch geregelt? Nennen Sie ein Beispiel und erklären Sie kurz, wann der von Ihnen gewählte Straftatbestand einschlägig ist.
25 223 StGB Körperverletzung (1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [ ]
26 Was ist in der Strafprozessordnung geregelt? Der Gang des Strafverfahrens, die formellen Aspekte, die im Verfahren jeweils zu beachten sind.
27 Was bedeutet: GVG und was ist hier geregelt? Gerichtsverfassungsgesetz Hier steht z.b. welches Gericht zuständig ist.
28 Was ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt? Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander.
29 Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Nach langjähriger Beratung in zwei Juristenkommissionen trat das BGB am 1.Januar 1900 in Kraft. Das BGB ist in fünf Bücher unterteilt: 1. Buch: Allgemeiner Teil Hier finden sich wesentliche Grundregeln für das zweite bis fünfte Buch.
30 2. Buch: Recht der Schuldverhältnisse Der schuldrechtliche Teil enthält Regelungen für Verträge wie Kaufverträge, Mietverträge oder Dienstverträge. 3. Buch: Sachenrecht Der sachenrechtliche Teil enthält insbesondere Regelungen zu Eigentum und Besitz.
31 4. Buch: Familienrecht Der familienrechtliche Teil enthält die wesentlichen Regelungen über Ehe und Familie. 5. Buch: Erbrecht Der erbrechtliche Teil enthält umfangreiche Regelungen zu Testament, Erbfolge und Erben.
32 Was bedeutet: ZPO und was ist hier geregelt? Zivilprozessordnung : Hier steht z.b., wie ein Zivilprozess abläuft und was dabei zu beachten ist.
33 Nennen Sie ein Beispiel für eine Norm aus dem BGB und erklären Sie kurz, wann sie eingreift.
34 823 BGB Schadensersatzpflicht (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. [ ]
35 A. Die privatrechtliche Haftung I. Sinn und Zweck Wiedergutmachung Materieller Immaterieller Schäden II. Haftungsgrundlagen Haftung aus Vertrag jede Pflichtverletzung eines Vertrages: insb. 280 BGB Haftung aus Vertrauen (z.b. 122, 179 BGB) Haftung aus Delikt Schadensersatzpflicht 823 ff. BGB
36 Ausgangsfragestellung für eine Anspruchsprüfung (Anspruch = Recht von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen, vgl. 194 BGB) Wer von wem was woraus? Andrea könnte gegen Max einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 80 aus dem zwischen ihnen geschlossenen Kaufvertrag i.s.v. 433 Abs. 2 BGB haben.
37 Wie prüft man jeden Anspruch? I. Ist der Anspruch entstanden? II. Ist der Anspruch erloschen? III. Ist der Anspruch durchsetzbar?
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