Einführung in die Rechtsgrundlagen Sozialer Arbeit. Prof. Dr. Susanne A. Benner

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Einführung in die Rechtsgrundlagen Sozialer Arbeit. Prof. Dr. Susanne A. Benner"

Transkript

1 Einführung in die Rechtsgrundlagen Sozialer Arbeit Prof. Dr. Susanne A. Benner

2 Themenschwerpunkte der Veranstaltung Allgemeine Einführung Grundzüge des Verfassungsrechts Erlernen der rechtswissenschaftlichen Arbeitsmethode Grundzüge des Privatrechts Das BGB

3 Die Rechtsordnung Öffentliches Recht (= Rechtsverhältnisse zwischen Staat und Bürger bzw. Hoheitsträgern untereinander) Privatrecht (= Rechtsverhältnisse zwischen Bürgern untereinander; =Bürgerliches Recht =Zivilrecht) z.b. Grundgesetz StGB SGB VIII Prozess /Verfahrensrecht, also z.b.: ZPO, StPO, GVG z.b.: BGB mit NebenG wie LebenspartnerschaftsG HGB UrhG KSCHG

4 StGB StPO und GVG Strafgesetzbuch (StGB): Hier steht, was verboten ist und welche Folgen es haben kann, gegen ein Verbot zu verstoßen (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe). Strafprozessordnung (StPO) bzw. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG): Hier steht z.b., wie ein Strafprozess abläuft und was dabei zu beachten ist bzw. welches Gericht/welcher Richter zuständig ist.

5 BGB ZPO und GVG Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Hier stehen Regelungen über die Rechtsverhältnisse der Menschen untereinander. Zivilprozessordnung (ZPO) bzw. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG): Hier steht z.b., wie ein Zivilprozess abläuft und was dabei zu beachten ist bzw. welches Gericht/welcher Richter zuständig ist.

6 Wo kommen die in der Sozialarbeit tätigen Menschen in ihrem Beruf z.b. mit Recht in Berührung? Zeugnisverweigerungs Schweigepflichten (ZPO, StPO) Dienstrechtliche Probleme in der sozialen Arbeit (StGB) Aufsichtspflicht/Gara nten stellung und Haftung (=>z.b. BGB, StGB) (Sozial ) Datenschutz (BDSG, SGB I, X, VIII) Rechtsberatung durch Sozialarbeiter / pädagogen (SGB VIII) Jugendschutz (=>z.b. JuSchG)

7 Wichtige Aussagen des GG In Art. 1 Abs. 3 GG heißt es sinngemäß, dass die Grundrechte von der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung als unmittelbar geltendes Recht zu beachten sind. Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind die Rechtsprechung und die Exekutive an Gesetz und Recht gebunden. Damit ist auch das Jugendamt als Teil der Verwaltung bzw. der Exekutive an Recht und Gesetz gebunden.

8 Was darf ich tun? Was muss ich tun? Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind die Rechtsprechung und die Verwaltung an Gesetz und Recht gebunden. Damit ist auch das Jugendamt als Teil der Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden. Ich muss mich also als Mitarbeiter/in des JA an die Gesetzestexte und die Urteile der Rechtsprechung halten.

9 Was darf ich tun? Was muss ich tun? Aus dem Demokratieprinzip folgt, dass wesentliche Entscheidungen der Rechtsprechung und Verwaltung (also insbes. Entscheidungen, die den Grundrechts bereich berühren) der parlamentarischen Absicherung durch ein Gesetz bedürfen (=WESENTLICHKEITSTHEORIE). Deshalb muss ich mich als Mitarbeiter/in im JA für jedes wesentliche Handeln auf eine Rechtsgrundlage berufen können.

10 Fazit: Ich muss mich also im Gesetz und der Rechtsprechung auskennen.

11 Was darf ich tun? Was muss ich tun? BGB Kindeswohl SGB VIII Aufsichtspflichten StGB Garantenstellung Schweigepflicht BDSG, SGB I, X Datenschutz Rechtsberatung + Beratungsgrenzen

12 Der Gleichheitssatz Der Gleichheitssatz verbietet dem Gesetzgeber, Gleiches willkürlich ungleich und Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln. Der Gleichheitssatz verbietet also nicht die Ungleichbehandlung oder Diskriminierung schlechthin, sondern fordert lediglich, dass eine (Un )Gleichbehandlung durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein muss.

13 Art 3 GG (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

14 Die Aussage: Jedes staatliche Handeln muss im Einklang mit höherrangigem Recht stehen, bezeichnet man als? A. Gesetzesvorrang B. Gesetzesvorbehalt C. Gesetzesverstoß D. Gesetzeswidrigkeit

15 Der Gesetzesvorrang Jede staatliche Handlung muss im Einklang mit höherrangigem Recht stehen. Im höherrangigen Recht können Vorgaben in Bezug auf das Zustandekommen nachrangigen Rechts, also zu: Zuständigkeit, Verfahren, Form den Inhalt nachrangigen Rechts enthalten sein.

16 Die Aussage, dass wesentliche Entscheidungen der Verwaltung (Exekutive) nur getroffen werden dürfen, wenn eine entsprechende gesetzliche Grundlage/Rechtsgrundlage existiert, bezeichnet man als A. Gesetzesvorrang B. Gesetzesvorbehalt C. Grundlagengesetz D. Grundgesetz

17 Gesetzesvorbehalt Aus dem Demokratieprinzip folgt, dass wesentliche Entscheidungen der Rechtsprechung und Verwaltung (also insbesondere Entscheidungen, die den Grundrechtsbereich berühren) der parlamentarischen Absicherung durch ein Gesetz bedürfen (WESENTLICHKEITSTHEORIE). Deshalb muss für jedes wesentliche Handeln der Exekutive eine Rechtsgrundlage bestehen.

18 Welche Art von Gesetzgebung gibt es in der Bundesrepublik Deutschland nicht? A. B. C. D. Ausschließliche Gesetzgebung Konkurrierende Gesetzgebung Rahmengesetzgebung Konkurrenzgesetzgebung

19 Die Gesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland Ob der Bund oder die Länder in einem bestimmten Bereich für den Erlass von Gesetzen zuständig sind, ist davon abhängig, wem durch das GG die Gesetzgebungskompetenz zugeordnet ist, vgl. Art. 70 ff. GG.

20 Der Bund hat also Gesetzgebungskompetenz, wenn er über die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz verfügt oder von seinem Recht zur konkurrierenden Gesetzgebung Gebrauch gemacht hat. In Art. 31 GG heißt es zudem: Bundesrecht bricht Landesrecht.

21 Das Grundgesetz (GG) [= Verfassung der Bundesrepublik Deutschland] Das GG wurde am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Zuletzt wurde das GG geändert durch Gesetz vom 28. August Aufbau: Präambel Grundrechte organisatorischer Teil

22 Was bedeutet Hierarchie der Normen?

23 Die Normenhierarchie GG VerfassungsR Einfaches Gesetz oder sog. förmliches (Parlaments ) Gesetz RVO (erlassen durch die Bundesregierung gem. Art. 80 GG); Satzung (erlassen durch eine Anstalt oder Körperschaft) Verwaltungsakt

24 Was ist im Strafgesetzbuch geregelt? Nennen Sie ein Beispiel und erklären Sie kurz, wann der von Ihnen gewählte Straftatbestand einschlägig ist.

25 223 StGB Körperverletzung (1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [ ]

26 Was ist in der Strafprozessordnung geregelt? Der Gang des Strafverfahrens, die formellen Aspekte, die im Verfahren jeweils zu beachten sind.

27 Was bedeutet: GVG und was ist hier geregelt? Gerichtsverfassungsgesetz Hier steht z.b. welches Gericht zuständig ist.

28 Was ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt? Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander.

29 Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Nach langjähriger Beratung in zwei Juristenkommissionen trat das BGB am 1.Januar 1900 in Kraft. Das BGB ist in fünf Bücher unterteilt: 1. Buch: Allgemeiner Teil Hier finden sich wesentliche Grundregeln für das zweite bis fünfte Buch.

30 2. Buch: Recht der Schuldverhältnisse Der schuldrechtliche Teil enthält Regelungen für Verträge wie Kaufverträge, Mietverträge oder Dienstverträge. 3. Buch: Sachenrecht Der sachenrechtliche Teil enthält insbesondere Regelungen zu Eigentum und Besitz.

31 4. Buch: Familienrecht Der familienrechtliche Teil enthält die wesentlichen Regelungen über Ehe und Familie. 5. Buch: Erbrecht Der erbrechtliche Teil enthält umfangreiche Regelungen zu Testament, Erbfolge und Erben.

32 Was bedeutet: ZPO und was ist hier geregelt? Zivilprozessordnung : Hier steht z.b., wie ein Zivilprozess abläuft und was dabei zu beachten ist.

33 Nennen Sie ein Beispiel für eine Norm aus dem BGB und erklären Sie kurz, wann sie eingreift.

34 823 BGB Schadensersatzpflicht (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. [ ]

35 A. Die privatrechtliche Haftung I. Sinn und Zweck Wiedergutmachung Materieller Immaterieller Schäden II. Haftungsgrundlagen Haftung aus Vertrag jede Pflichtverletzung eines Vertrages: insb. 280 BGB Haftung aus Vertrauen (z.b. 122, 179 BGB) Haftung aus Delikt Schadensersatzpflicht 823 ff. BGB

36 Ausgangsfragestellung für eine Anspruchsprüfung (Anspruch = Recht von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen, vgl. 194 BGB) Wer von wem was woraus? Andrea könnte gegen Max einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 80 aus dem zwischen ihnen geschlossenen Kaufvertrag i.s.v. 433 Abs. 2 BGB haben.

37 Wie prüft man jeden Anspruch? I. Ist der Anspruch entstanden? II. Ist der Anspruch erloschen? III. Ist der Anspruch durchsetzbar?

Vorlesungsskript: 1. Modulseminar Teil 1

Vorlesungsskript: 1. Modulseminar Teil 1 1 Vorlesungsskript: 1. Modulseminar Teil 1 A. Literaturhinweise (zum 1. Modulseminar) und nützliche Links Creifelds, Carl u.a.: Rechtswörterbuch, 19. Auflage 2007 Falterbaum, Johannes: Rechtliche Grundlagen

Mehr

Allgemeines Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht Rechtsgrundlage Bürgerliches Recht = Teil des Zivilrechts; ergänzt durch die privatrechtlichen Sondergebiete, z.b. Recht des Geistigen Eigentums, Handelsrecht, Arbeitsrecht Wichtigste

Mehr

Einführung ins Recht. Skript: Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit im Überblick

Einführung ins Recht. Skript: Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit im Überblick Skript: Einführung ins Recht Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit im Überblick Dr. Susanne A. Benner Professorin an der Alice Salomon Hochschule Berlin Studienskripte Susanne A. Benner Einführung ins

Mehr

G. Prüfung der Verletzung eines Gleichheitsrechts

G. Prüfung der Verletzung eines Gleichheitsrechts G. Prüfung der Verletzung eines Gleichheitsrechts Ein Gleichheitsrecht ist verletzt, wenn wesentlich gleiche Sachverhalte ungleich oder wesentlich ungleiche Sachverhalte gleich behandelt werden und die

Mehr

Baustelle Demokratie

Baustelle Demokratie Baustelle Demokratie Ein Poster-Set zu Politik und Zusammenleben Grundgesetzartikel für den Grundgesetz-Sprint Artikel 1 [Menschenwürde, Menschenrechte, Rechtsverbindlichkeit] (1) Die Würde des Menschen

Mehr

Zu den Grundrechten in der Weimarer Reichsverfassung

Zu den Grundrechten in der Weimarer Reichsverfassung Zu den Grundrechten in der Weimarer Reichsverfassung - Ausarbeitung - 2008 Deutscher Bundestag WD 3 3000 215/08 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in: Zu den Grundrechten in

Mehr

Es ist wichtig, dass alle Frauen ihre Rechte kennen Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern!

Es ist wichtig, dass alle Frauen ihre Rechte kennen Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern! Rechte der Frauen in Deutschland Es ist wichtig, dass alle Frauen ihre Rechte kennen Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern! Deutsches Recht Grundgesetz: Artikel 3: Alle Menschen sind vor

Mehr

Anti-Diskriminierung. - Fremdenfeindlichkeit. Ulrike Davy Weingarten 2009

Anti-Diskriminierung. - Fremdenfeindlichkeit. Ulrike Davy Weingarten 2009 Anti-Diskriminierung - Fremdenfeindlichkeit Ulrike Davy Weingarten 2009 Titel Untertitel Universal Declaration of H.R. Article 1 All human beings are born free and equal in dignity..... International Convention

Mehr

Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht. Allgemeines Zivilrecht

Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht. Allgemeines Zivilrecht Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Allgemeines Zivilrecht Fallbeispiel Der 16-jährige Jan will sein Fahrrad verkaufen, weil er Geld braucht. Er bittet seinen 17-jährigen Freund

Mehr

9: Gleichbehandlung und Gleichberechtigung

9: Gleichbehandlung und Gleichberechtigung 9: Gleichbehandlung und Gleichberechtigung A. Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) I. Allgemeine Bedeutung und Struktur des Grundrechts II. Die Adressaten des Grundrechts Der Gesetzgeber >

Mehr

Chancengerechtigkeit in der Wissenschaft? Zum Umgang mit Behinderung und Migration in der Promotions- und Post-doc-Phase

Chancengerechtigkeit in der Wissenschaft? Zum Umgang mit Behinderung und Migration in der Promotions- und Post-doc-Phase Chancengerechtigkeit in der Wissenschaft? Zum Umgang mit Behinderung und Migration in der Promotions- und Post-doc-Phase Einleitende Bemerkungen Wittenberg, 18. November 2010 Prof. Dr. Reinhard Kreckel

Mehr

Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1

Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1 Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1 I Internationale Abkommen Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau Art.

Mehr

Deutsches Staatsrecht

Deutsches Staatsrecht Ausgabe 2008-07 Deutsches Staatsrecht Grundrechte Grundrechte, Grundpflichten, Menschenrechte Als Grundrechte bezeichnet man ein System von Rechten, die der Einzelne kraft seiner Natur als freigeborener

Mehr

GRENZEN DER ÄRZTLICHEN SCHWEIGEPFLICHT VON MANFRED TIMM

GRENZEN DER ÄRZTLICHEN SCHWEIGEPFLICHT VON MANFRED TIMM GRENZEN DER ÄRZTLICHEN SCHWEIGEPFLICHT VON MANFRED TIMM DEUTSCHER ÄRZTE-VERLAG KÖLN 1988 Inhaltsverzeichnis i Inhaltsverzeichnis Vorwort A Einleitung 11. 13 B Rechtsgrundlagen der ärztlichen Schweigepflicht....

Mehr

Öffentliches Recht. WS 2009/010 Bachelor- Studiengang Wirtschaft und Recht

Öffentliches Recht. WS 2009/010 Bachelor- Studiengang Wirtschaft und Recht Öffentliches Recht WS 2009/010 Bachelor- Studiengang Wirtschaft und Recht Wiederholung Grundlagen des öffentlichen Rechts 1. Abgrenzung Öffentliches Recht und Privatrecht 2. Abgrenzung Verfassungsrecht

Mehr

Studiengang Rechtswissenschaft (Jura)

Studiengang Rechtswissenschaft (Jura) Studiengang Rechtswissenschaft (Jura) 9. März 2018 Univ.-Prof. Dr. Thomas Giegerich > Juristische Berufe Richter, Staatsanwalt Verwaltungsbeamter (höherer Dienst): Regierungsrat (Bund, Land) Verwaltungsrat

Mehr

6. Teil: Handlungsformen der Verwaltung D. Die Rechtsverordnung. I. Einleitung 1. Definition:

6. Teil: Handlungsformen der Verwaltung D. Die Rechtsverordnung. I. Einleitung 1. Definition: D Die Rechtsverordnung I Einleitung 1 Definition: Rechtsverordnungen sind (grds abstrakt-generelle) Rechtsnormen, die von Exekutivorganen des Bundes oder der Länder (Regierungen, Minister, Verwaltungsbehörden)

Mehr

Haftung des Vorstandes

Haftung des Vorstandes Haftung des Vorstandes Tobias Schmelz, Leiter Abteilung Recht des HTSV 15. November 2009, T. Schmelz 1 A. Einführung: Die Mitglieder des Vorstandes haften dem Verein, den Mitgliedern und Dritten nach:

Mehr

Biobanking: Rechtliche Vorgaben

Biobanking: Rechtliche Vorgaben Biobanking: Rechtliche Vorgaben Prof. Dr. Jochen Taupitz www.imgb.de Zentrale Legitimationsgrundlage: Einwilligung der Spender Gewinnung der Materialien: Allg. Persönlichkeitsrecht, ggf. Recht auf körperliche

Mehr

DAS BÜRGERLICHE GESETZBUCH

DAS BÜRGERLICHE GESETZBUCH Das Bürgerliche Gesetzbuch Seite 1 DAS BÜRGERLICHE GESETZBUCH Gliederung des Referates 6. Die Sprache des BGB 7. Das Verständnis des Textes des BGB ist Teil des Privatrechts ergänzt durch andere Gesetze,

Mehr

Das Zusammenleben in Deutschland

Das Zusammenleben in Deutschland Das Zusammenleben in Deutschland Integrationsagentur der Evang. Gemeinde zu Düren 21.10. 2016 Dipl.-Ing. Eshetu Wondafrash, interkultureller Gesundheitsmediator Themen und Begriffe Das Grundgesetz - die

Mehr

FALL 1 ARBEITSTECHNIKEN EINFÜHRUNGSFALL: DIE KOMPLEXITÄT DES ZEITSCHRIFTENKAUFS

FALL 1 ARBEITSTECHNIKEN EINFÜHRUNGSFALL: DIE KOMPLEXITÄT DES ZEITSCHRIFTENKAUFS PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN ZUM GRUNDKURS ZIVILRECHT I WINTERSEMESTER 2014/15 JURISTISCHE FAKULTÄT LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, INTERNATIONALES PRIVATRECHT UND RECHTSVERGLEICHUNG PROF. DR. STEPHAN LORENZ

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Gliederung A. Grundlagen I. Die öffentliche Verwaltung und die Verwaltungsgerichtsbarkeit II. Das Verwaltungsrecht III. Die Rechtsquellen des Verwaltungsrechts IV. Der Grundsatz

Mehr

Einführung in die Grundbegriffe des öffentlichen Rechts LV 618.120

Einführung in die Grundbegriffe des öffentlichen Rechts LV 618.120 Einführung in die Grundbegriffe des öffentlichen Rechts LV 618.120 SS 2010 Mag. Anna Gorbach SS 2010 1 Erster Block - Rechtsbegriff Recht Begriffsdefinition Normadressaten Rechtssubjekte und Objekte Recht

Mehr

Haftungsfragen im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen

Haftungsfragen im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen Haftungsfragen im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen Freiheitsentziehende Maßnahmen stehen im Spannungsfeld zwischen: Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen Menschenwürde des Betroffenen

Mehr

Ansprüche 1: Vertragliche Ansprüche (I)

Ansprüche 1: Vertragliche Ansprüche (I) Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am 15.11.2007 Ansprüche 1: Vertragliche Ansprüche (I) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=15943 Überblick

Mehr

Steuerberaterprüfung - Schwerpunkt Recht

Steuerberaterprüfung - Schwerpunkt Recht Steuerberaterprüfung - Schwerpunkt Recht Gezielt das lernen, was in der Prüfung verlangt wird von Klaus Dumser, Blazenka Ban. Auflage Steuerberaterprüfung - Schwerpunkt Recht Dumser / Ban schnell und portofrei

Mehr

Schuldrecht: Schuldverhältnisse und Pflichtverletzungen... 71 1 Inhalt und Systematik des Schuldrechts... 72 2 Vertragliche Schuldverhältnisse...

Schuldrecht: Schuldverhältnisse und Pflichtverletzungen... 71 1 Inhalt und Systematik des Schuldrechts... 72 2 Vertragliche Schuldverhältnisse... Inhalt Vorwort Recht und Rechtsordnung... 1 1 Funktionen des Rechts in der Gesellschaft... 2 2 Rechtsquellen... 3 2.1 Naturrecht, Rechtspositivismus und Gewohnheitsrecht... 3 2.2 Hierarchie der Rechtsquellen...

Mehr

Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht. Arbeitsgemeinschaft. Einführung in das Recht und die Rechte an Geistigem Eigentum

Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht. Arbeitsgemeinschaft. Einführung in das Recht und die Rechte an Geistigem Eigentum Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Einführung in das Recht und die Rechte an Geistigem Eigentum - Einführung in das Recht und die Rechte an Geistigem Eigentum - AG-Leitung: RAin

Mehr

1.2.2 Elternrechte und Staatliches Wächteramt

1.2.2 Elternrechte und Staatliches Wächteramt 20 Familien und Familienrecht 1.2.2 Elternrechte und Staatliches Wächteramt Von ebenfalls fundamentaler Bedeutung ist des Weiteren Art. 6 Abs. 2 GG. Dieser Artikel enthält zwei Sätze. Nach Satz 1 sind

Mehr

Querschnittsbereich 3: Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, öffentliche Gesundheitspflege Ziele und Instrumente der Gesundheitspolitik

Querschnittsbereich 3: Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, öffentliche Gesundheitspflege Ziele und Instrumente der Gesundheitspolitik Querschnittsbereich 3: Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, öffentliche Gesundheitspflege Ziele und Instrumente der Gesundheitspolitik Prof. Dr. rer. pol. Steffen Fleßa Lst. für f r Allgemeine Betriebswirtschaftslehre

Mehr

Recht (Aufzeichnungen zu Vorlesungen für das 3. Semester/ Feininger) / /

Recht (Aufzeichnungen zu Vorlesungen für das 3. Semester/ Feininger) / / (Aufzeichnungen zu Vorlesungen für das 3. Semester/ ) 2. Vorlesung (29-11-02) Geltungsbereich des Rechts Anwendung oder Bezug Objektives Recht Die Rechtsordnung ohne unmittelbaren konkreten Bezug Gesetze

Mehr

Gliederungen des positiven Rechts

Gliederungen des positiven Rechts Gliederungen des positiven Rechts I. Gliederung aufgrund der Normenhierarchie 1. Verfassung 2. Gesetz (im formellen Sinn) 3. Verordnung II. III. IV. Gliederung aufgrund der Hierarchie der Gemeinwesen 1.

Mehr

Teil II Prüfungsfach Rechtliche Grundlagen für Sicherheitsdienste Fragen mit Antworten

Teil II Prüfungsfach Rechtliche Grundlagen für Sicherheitsdienste Fragen mit Antworten Teil II Prüfungsfach Rechtliche Grundlagen für Sicherheitsdienste Fragen mit Antworten Hinweise für den Anwender: Die Fragen und Antworten sind jeweils auf den Seiten gegenübergestellt. Zur Überprüfung

Mehr

Rechtsgrundlagen GG (1)

Rechtsgrundlagen GG (1) Rechtsgrundlagen GG (1) Art. 1 GG (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen

Mehr

Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil

Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil Arbeitsschwerpunkte im Gesundheits-, Wettbewerbs-, und Medienrecht Materialien im Internet Homepage Fachbereich Rechtswissenschaften www.jura.uni-marburg.de Homepage

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Gliederung A. Grundlagen I. Die öffentliche Verwaltung und die Verwaltungsgerichtsbarkeit II. Das Verwaltungsrecht III. Die Rechtsquellen IV. Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit

Mehr

3. Rechtsquellen Nach Art. 2 EGBG ist Gesetz jede Rechtsnorm ; (P): was bedeutet das?

3. Rechtsquellen Nach Art. 2 EGBG ist Gesetz jede Rechtsnorm ; (P): was bedeutet das? I.2. Privatrecht und Öffentliches Recht Gegenstand des Privatrechts = Regelung von Rechtsbeziehungen zwischen gleichgeordneten Privatpersonen; im öffentlichen Recht steht der Bürger hingegen einem Hoheitsträger

Mehr

Gliederung. 1. Demokratieprinzip 2. Demokratieformen 3. Formen direkter Demokratie

Gliederung. 1. Demokratieprinzip 2. Demokratieformen 3. Formen direkter Demokratie Formen der direkten Demokratie Prof. Dr. Hubertus Gersdorf Universität Rostock Juristische Fakultät Gerd-Bucerius-Stiftungsprofessur für Kommunikationsrecht und Öffentliches Recht Gliederung 1. Demokratieprinzip

Mehr

Einführung in das Staatsrecht Grundrechte

Einführung in das Staatsrecht Grundrechte Einführung in das Staatsrecht Grundrechte Universität Trier Wintersemester 2014/15 Einführung Staatsrecht (Grundrechte) Der EinsMeg 2» Ein kleines Beispiel Einführung Staatsrecht (Grundrechte) Der EinsMeg

Mehr

E. Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde

E. Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde E. Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde I. Zuständigkeit/Rechtswegeröffnung, Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, 13 Nr. 8a, 90 ff. BVerfGG II. Ordnungsgemäßer Antrag, 23 BVerfGG III. Antragsberechtigung/Beschwerdefähigkeit,

Mehr

Definitionsversuche zum Begriff Recht

Definitionsversuche zum Begriff Recht Definitionsversuche zum Begriff Recht Recht ist die Wirklichkeit, die den Sinn hat, der Gerechtigkeit zu dienen. (Gustav Radbruch, aus: Rechtsphilosophie) The prophecies of what the courts will do in fact,

Mehr

Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte)

Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) Freiheitsrechte des Art. 5 I GG: Kommunikationsgrundrechte

Mehr

Alles was Recht ist. Der Verantwortungsbereich des Übungsleiters aus rechtlicher Sicht. Übersicht. Strafrechtliche Haftung

Alles was Recht ist. Der Verantwortungsbereich des Übungsleiters aus rechtlicher Sicht. Übersicht. Strafrechtliche Haftung Alles was Recht ist Der Verantwortungsbereich des Übungsleiters aus rechtlicher Sicht Übersicht Strafrechtliche Haftung Was ist Fahrlässigkeit? Voraussetzung der Haftung für andere freiwillige Selbstgefährdung

Mehr

Die Geschichte der Roten Fahne in Linden 1926 bis 1946

Die Geschichte der Roten Fahne in Linden 1926 bis 1946 Die Geschichte der Roten Fahne in Linden 1926 bis 1946 Geschichtswerkstatt im Freizeitheim Linden Dokumentationen Kochstraße Arbeiterwohnküche Weltliche Schule heute Albert Schweizer Schule Die Falken

Mehr

Und wann werden. genauso wie. behandelt? Linkshänder. Rechtshänder. Vorwort. Artikel 3, Grundgesetz der BRD:

Und wann werden. genauso wie. behandelt? Linkshänder. Rechtshänder. Vorwort. Artikel 3, Grundgesetz der BRD: Vorwort Artikel 3, Grundgesetz der BRD: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen

Mehr

Würzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul Bundesrepublik Deutschland. Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist

Würzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul Bundesrepublik Deutschland. Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist Würzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul 26.04.2010 Einführung in das Staatsrecht t der Bundesrepublik Deutschland Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist Gliederung A. Allgemeines

Mehr

Muster-Gleichstellungsplan für öffentliche Unternehmen

Muster-Gleichstellungsplan für öffentliche Unternehmen Beispielhafter Aufbau Der vorliegende Aufbau dient als Vorschlag und zur Orientierung. Er ist nicht verpflichtend. Die Texte und Struktur können genutzt und erweitert werden. Inhalt 1. Einleitung 2. Personalstrukturanalyse,

Mehr

Workshop Typisch Mann?- Typisch Frau? Brauchen wir Gender 4.0?!?

Workshop Typisch Mann?- Typisch Frau? Brauchen wir Gender 4.0?!? Hauptverwaltung VB 1 Frauen- und Gleichstellungspolitik Workshop Typisch Mann?- Typisch Frau? Brauchen wir Gender 4.0?!? Analyse und Diskussion Vertauschte Rollen 1 Männerbild in der Werbung 2 Frauenbild

Mehr

Dr. Thomas Schmitz WS 2002/03 GRUNDKURS ÖFFENTLICHES RECHT I. Gliederung

Dr. Thomas Schmitz WS 2002/03 GRUNDKURS ÖFFENTLICHES RECHT I. Gliederung Dr. Thomas Schmitz WS 2002/03 GRUNDKURS ÖFFENTLICHES RECHT I Gliederung Erster Teil: Einführung 1 Die Weltordnung der Staaten I. Die rudimentäre völkerrechtliche Welt-Rechtsordnung II. Die herausragende

Mehr

Allgemeines zu Rechtsnormen

Allgemeines zu Rechtsnormen Allgemeines zu Rechtsnormen 1. Verfassungsrecht Die Verfassung ist die rechtliche Grundlage des Staates und seiner Rechtsordnung. Das Grundgesetz ist die rechtliche Grundlage der Bundesrepublik Deutschland

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1) Bundesrat Drucksache 741/09 29.09.09 Gesetzesantrag der Länder Berlin, Bremen, Hamburg Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes A. Problem und Ziel Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender,

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Gliederung A. Grundlagen I. Die öffentliche Verwaltung II. Das Verwaltungsrecht III. Die Rechtsquellen IV. Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung V. Ermessen und Beurteilungsspielräume

Mehr

Privatrechtliche Aspekte von Drohnen

Privatrechtliche Aspekte von Drohnen Privatrechtliche Aspekte von Drohnen Studientagung der ASDA vom 18. November 2016 Michael Hochstrasser PD Dr. iur., Rechtsanwalt Übersicht Sachenrecht / Nachbarrecht Vertragsrecht Drohnen im Privatrecht

Mehr

Vorlage zur Kenntnisnahme

Vorlage zur Kenntnisnahme Drucksache 16/2670 30.09.2009 16. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Bundesratsinitiative zur Ergänzung des Grundgesetzes um ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität Die Drucksachen

Mehr

Propädeutische Übung Verfassungsrecht, Grundkurs II Sommersemester A. Allgemeines

Propädeutische Übung Verfassungsrecht, Grundkurs II Sommersemester A. Allgemeines Propädeutische Übung Verfassungsrecht, Grundkurs II Sommersemester 2005 A. Allgemeines I. Grundrechte im Grundgesetz Regelung der Grundrechte in den Art. 1 bis 19 GG Regelung grundrechtsgleicher Rechte

Mehr

ÖFFENTLICHES RECHT I. Kontrollfragen zu 1: System und Grundbegriffe der deutschen Rechtsordnung

ÖFFENTLICHES RECHT I. Kontrollfragen zu 1: System und Grundbegriffe der deutschen Rechtsordnung Kontrollfragen zu 1: System und Grundbegriffe der deutschen Rechtsordnung 1) Wodurch unterscheiden sich Rechtsnormen von sonstigen (sozialen) Verhaltensregeln? 2) Nennen Sie Beispiele dafür, dass sich

Mehr

Gliederung meines Referats:

Gliederung meines Referats: Gliederung meines Referats: I. Einleitung II. Vor dem Bundesteilhabegesetz: Viele enttäuschte Hoffnungen III. Das Bundesteilhabegesetz 1. Sinn und Zweck des Bundesteilhabegesetzes 2. Wieder einmal enttäuschte

Mehr

Kapitel I: Grundrechte Fall 1: Freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 I GG)

Kapitel I: Grundrechte Fall 1: Freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 I GG) StaatsR Kapitel I: Grundrechte 1 Kapitel I: Grundrechte Fall 1: Freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 I GG) Sachverhalt: Nach einem formell verfassungsmäßigen Gesetz des Bundeslandes L ist das Reiten

Mehr

Menschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz

Menschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz Menschen? Rechte? Unverzichtbar. Menschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz www.hausderdemokratie.de/unverzichtbar KR 1 Jeder junge Mensch hat das Recht nicht in Armut

Mehr

rechtliche Grundlagen

rechtliche Grundlagen LK Stade rechtliche Grundlagen 10 grundlegende Einteilung der Funkdienste 11 1 LK Stade Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Zu den BOS gehören : Polizei der Länder Polizei des Bundes Katastrophenschutzeinheiten

Mehr

3 Rechtsquellen des Bürgerlichen Rechts. Rechtsquellen, aus denen sich solches objektives Recht ergibt, sind

3 Rechtsquellen des Bürgerlichen Rechts. Rechtsquellen, aus denen sich solches objektives Recht ergibt, sind 3 Rechtsquellen des Bürgerlichen Rechts I. Begriff und Arten der Rechtsquellen Wie bei einer Quelle Wasser entspringt, bildet eine Rechtsquelle die Grundlage für die Entstehung von Recht. Aus einer Rechtsquelle

Mehr

Gesetz Gesetzgebung Normenhierarchie

Gesetz Gesetzgebung Normenhierarchie Gesetz Gesetzgebung Normenhierarchie Einführung in das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (Diritto dei Paesi di Lingua Tedesca) Prof. Dr. Clemens Arzt / Berlin Prof. Clemens Arzt - Gesetzgebung

Mehr

Verantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme

Verantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme Verantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme 3. Bundeskoordinatorentag Berlin, den 08.11.2007 Verantwortung Aufgaben begründen Pflichten Zwang zur Pflichterfüllung

Mehr

Möglichkeiten und Grenzen der Gesetzgebung zur Effektivierung des Kinderschutzes

Möglichkeiten und Grenzen der Gesetzgebung zur Effektivierung des Kinderschutzes Möglichkeiten und Grenzen der Gesetzgebung zur Effektivierung des Kinderschutzes von Dr. Katrin Lack 2012 VERLAG ERNST UND WERNER GIESEKING, BIELEFELD Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Privatrecht / Einführung Rechtsgebiete

Privatrecht / Einführung Rechtsgebiete Privatrecht / Einführung Rechtsgebiete Öffentliches Staats- und Verfassungsrecht Verwaltungsrecht Strafrecht Privatrecht Bürgerliches Recht Handels und Gesellschaftsrecht Urheberrecht Arbeitsrecht Wettbewerbsrecht

Mehr

Einführung in das deutsche Recht und die deutsche Rechtssprache

Einführung in das deutsche Recht und die deutsche Rechtssprache Einführung in das deutsche Recht und die deutsche Rechtssprache von Heike Simon und Dr. Gisela Funk-Baker (f) 4., neubearbeitete Auflage C. H. Beck München C.H. Beck Warschau DJ0F, Kopenhagen Stämpfli

Mehr

Gliederungen des positiven Rechts

Gliederungen des positiven Rechts Gliederungen des positiven Rechts I. Gliederung aufgrund der Normenhierarchie 1. Verfassung 2. Gesetz (im formellen Sinn) 3. Verordnung II. III. IV. Gliederung aufgrund der Hierarchie der Gemeinwesen 1.

Mehr

GPA-Mitteilung 1/2002

GPA-Mitteilung 1/2002 GPA-Mitteilung 1/2002 Az. 045.010 01.07.2002 Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche bei Lieferungen und Leistungen i.s. der VOL/A Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001

Mehr

Einführung in das deutsche Recht

Einführung in das deutsche Recht Prof. Dr. Gerhard Robbers Einführung in das deutsche Recht Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 I. Allgemeine Strukturen A. Rechtstradition, Rechtsgebiete und

Mehr

DOWNLOAD. Einfach & klar: Demokratie in Deutschland. Arbeitsblätter und Test für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

DOWNLOAD. Einfach & klar: Demokratie in Deutschland. Arbeitsblätter und Test für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf DOWNLOAD Sebastian Barsch Einfach & klar: Demokratie in Deutschland Arbeitsblätter und Test für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Sebastian Barsch Bergedorfer Unterrichtsideen Downloadauszug

Mehr

Gender Mainstreaming und geschlechterbewusste Jugendarbeit Gerlinde Röhm

Gender Mainstreaming und geschlechterbewusste Jugendarbeit Gerlinde Röhm Gender Mainstreaming und geschlechterbewusste Jugendarbeit Gerlinde Röhm roehm@ljrbw.de 05.06.2013 copyright by Gerlinde Röhm 1 Geschlechterbewusste Pädagogik ist eine pädagogische Haltung, in der die

Mehr

ON! Reihe Deutschland politisch Arbeitsmaterialien Seite 1 DVD Das Grundgesetz

ON! Reihe Deutschland politisch Arbeitsmaterialien Seite 1 DVD Das Grundgesetz ON! Reihe Deutschland politisch Arbeitsmaterialien Seite 1 Mein Grundgesetz? Einstieg Im Verlauf der Einheit erfassen die SchülerInnen, was das Grundgesetz konkret für sie bedeutet was es ihnen ermöglicht

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort ÚfiÏÔÁÔ Einführung ÈÛ ÁˆÁ... 23

Inhaltsverzeichnis. Vorwort ÚfiÏÔÁÔ Einführung ÈÛ ÁˆÁ... 23 7 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 17 ÚfiÏÔÁÔ... 19 Einführung... 21 ÈÛ ÁˆÁ... 23 Kapitel 1: Einführung in die juristische Berufe... 25 LEKTION-NR. 1... 25 A. Fachtext: Berufe der Rechtspflege: Rechtsanwalt,

Mehr

Gliederungen des positiven Rechts

Gliederungen des positiven Rechts Gliederungen des positiven Rechts I. Gliederung aufgrund der Normenhierarchie 1. Verfassung 2. Gesetz (im formellen Sinn) 3. Verordnung II. III. IV. Gliederung aufgrund der Hierarchie der Gemeinwesen 1.

Mehr

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte)

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) 1 Rechtsschutzgarantie, Art. 19 IV GG = justizielles/

Mehr

1. Grundkenntnisse über Grundrechte

1. Grundkenntnisse über Grundrechte Praxis-/fallbezogene Fragen mit Antworten 1. Grundkenntnisse über Grundrechte Frage 1 In welchem Gesetz sind die Grundrechte beschrieben? Frage 2 Allgemein spricht man häufig von Menschenrechten und Bürgerrechten.

Mehr

Gleichstellungsarbeit mit und ohne Gleichstellungsgesetz: Erfahrungen in der Schweiz Fachtagung «Schutz vor Diskriminierung: Lernen von Europa?

Gleichstellungsarbeit mit und ohne Gleichstellungsgesetz: Erfahrungen in der Schweiz Fachtagung «Schutz vor Diskriminierung: Lernen von Europa? Gleichstellungsarbeit mit und ohne Gleichstellungsgesetz: Erfahrungen in der Schweiz Fachtagung «Schutz vor Diskriminierung: Lernen von Europa?» Égalité Handicap Dr. iur Caroline Hess-Klein I. Rechtslage

Mehr

Begriff der Grundrechte

Begriff der Grundrechte Prof. Dr. Christoph Gröpl Staatsrecht II Grundrechte Universität des Saarlandes Begriff der Grundrechte Naturrechtliche Vorstellung: dem Staat vorausliegende Rechte des Individuums; Freiheit und Gleichheit

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Dr. Sebastian Unger Allgemeines Verwaltungsrecht Sommersemester 2014 17. April 2014 Wiederholung 15. April 2014: Ausgangspunkt: Verwaltung Teil des politischen Systems zweckmäßige Entscheidungen ( politische

Mehr

Teil I: Staats- und Verfassungsordnung

Teil I: Staats- und Verfassungsordnung Teil I: Staats- und Verfassungsordnung 1 Grundlagen von Staat und Verfassung I. Staat und Verfassung 1. Der Staat als Organisationsform politischer Herrschaft 2. Die Sicht des Völkerrechts: Staatlichkeit

Mehr

Konsequenzen illegalen Sprayens

Konsequenzen illegalen Sprayens Konsequenzen illegalen Sprayens 303 StGB: Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder eine Sache unbefugt, nicht nur unerhebliche und nicht nur vorübergehend im Erscheinungsbildes verändert, wird

Mehr

Der öffentlich-rechtliche Vertrag, 54 ff. VwVfG

Der öffentlich-rechtliche Vertrag, 54 ff. VwVfG Der öffentlich-rechtliche Vertrag, 54 ff. VwVfG I. Definition Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist ein Vertrag, durch den ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts begründet, geändert

Mehr

Wahlrecht von Geburt an. Beschlusstext in kinderund jugendgerechter Sprache

Wahlrecht von Geburt an. Beschlusstext in kinderund jugendgerechter Sprache Wahlrecht von Geburt an Beschlusstext in kinderund jugendgerechter Sprache Einleitung Der Bundesverband der Katholischen jungen Gemeinde (KjG) bezieht regelmäßig zu kinderund jugendpolitischen Themen Stellung

Mehr

Einführung in das deutsche Recht

Einführung in das deutsche Recht Prof. Dr. Gerhard Robbers Einführung in das deutsche Recht 2. Auflage Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 I. Allgemeine Strukturen 19 A. Rechtstradition, Rechtsgebiete

Mehr

Unterrichts. Verfasserin: Ulrike Gelhausen-Kolbeck, LAG Thüringen e. V.

Unterrichts. Verfasserin: Ulrike Gelhausen-Kolbeck, LAG Thüringen e. V. Qualifizierung für aktive Schulbegleiter des Freistaates Thüringen Modul Recht : 6.11. bis 7.11.2009 in Eisenach Rechtliche Grundlagen des gemeinsamen Unterrichts Verfasserin: Ulrike Gelhausen-Kolbeck,

Mehr

A. Zulässigkeit 1. Verwaltungsrechtsweg, 40 I VwGO Streitentscheidende Norm? Probl., da Haushaltsgesetz = Gesetz im formellen Sinne.

A. Zulässigkeit 1. Verwaltungsrechtsweg, 40 I VwGO Streitentscheidende Norm? Probl., da Haushaltsgesetz = Gesetz im formellen Sinne. 1 Lösungshinweise Fallbeispiel 2 A. Zulässigkeit 1. Verwaltungsrechtsweg, 40 I VwGO Streitentscheidende Norm? Probl., da Haushaltsgesetz = Gesetz im formellen Sinne. Exkurs: Zwei-Stufen-Theorie Wahlfreiheit

Mehr

A. Grundlagen und Geschichte. I. Was ist Verfassungsrecht? STAATSRECHT

A. Grundlagen und Geschichte. I. Was ist Verfassungsrecht? STAATSRECHT A. Grundlagen und Geschichte I. Was ist Verfassungsrecht? Verfassungsrecht ist das in der Verfassung (dem Grundgesetz) geregelte Staatsrecht. STAATSRECHT VERFASSUNGS- RECHT (Grundgesetz) SONSTIGES STAATSRECHT

Mehr

I. Prozessgrundrechte

I. Prozessgrundrechte AG Öffentliches Recht IV (Prozessrecht: Prozessgrundrechte, verfassungskonforme Auslegung Verfassungsbeschwerde, Organstreitverfahren, Normenkontrolle)) I. Prozessgrundrechte Das Verfahrensgrundrecht aus

Mehr

Einführung in die deutsche Rechtssprache

Einführung in die deutsche Rechtssprache Einführung in die deutsche Rechtssprache von Heike Simon und Gisela Funk-Baker C.H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung, München Verlage Dalloz, DJ0F, Linde, Sakkoulas, Stämpfli AG 1999 Inhaltsverzeichnis Vorwort

Mehr

Methodenlehre der Rechtswissenschaft. Sommersemester 2016

Methodenlehre der Rechtswissenschaft. Sommersemester 2016 Methodenlehre der Rechtswissenschaft Sommersemester 2016 Die vier Auslegungsrichtlinien 1. Auslegung nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, sog. objektive Auslegung 2. Auslegung nach dem Sprachverständnis

Mehr

Prof. Dr. Christoph Gröpl Vorlesung Staatsrecht I Universität des Saarlandes

Prof. Dr. Christoph Gröpl Vorlesung Staatsrecht I Universität des Saarlandes Prof. Dr. Christoph Gröpl Vorlesung Staatsrecht I Universität des Saarlandes Recht (Arbeitsdefinition i.e. sehr umstr.) = verbindliche Verhaltensregeln, die in den Bedürfnissen des menschlichen Zusammenlebens,

Mehr

Grundrechte. Rechte gegen, durch, im und mit dem Staat Hartmut Vöhringer

Grundrechte. Rechte gegen, durch, im und mit dem Staat Hartmut Vöhringer Grundrechte Rechte gegen, durch, im und mit dem Staat Hartmut Vöhringer Moderne Verfassung Legt rechtliche Grundlagen des Staates fest Enthält Grundwerte und Grundrechte Enthält Leitprinzipien Regelt Staatsorganisation

Mehr

Renate Damm. Presserecht. 3., überarbeitete Auflage VERLAG R.S.SCHULZ R-S-S-

Renate Damm. Presserecht. 3., überarbeitete Auflage VERLAG R.S.SCHULZ R-S-S- Renate Damm Presserecht 3., überarbeitete Auflage VERLAG R.S.SCHULZ R-S-S- Inhaltsübersicht Gliederung 5 Inhaltsübersicht 7 Einführung 13 Kapitel I-Das Recht der freien Meinungsäußerung 15 Das Grundrecht

Mehr

Das Zeitalter der Aufklärung

Das Zeitalter der Aufklärung Das Zeitalter der Aufklärung Im Zeitalter der Aufklärung formulierten zahlreiche Philosophen Ideen, die den Menschen in einem Staat gewissen fundamentale Rechte zugestanden und dies nicht aufgrund ihrer

Mehr

GRUNDRECHTE Funktion Gewährleistungen Beschränkungen

GRUNDRECHTE Funktion Gewährleistungen Beschränkungen GRUNDRECHTE Funktion Gewährleistungen Beschränkungen Einführung in das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (Diritto dei Paesi di Lingua Tedesca) Prof. Dr. Clemens Arzt / Berlin Überblick Grundrechtekatalog

Mehr

III. Rechtsbindung der Verwaltung

III. Rechtsbindung der Verwaltung III. Rechtsbindung der Verwaltung Rechtsbindung Grundlage: Art. 20 Abs. 3 GG (Bindung an Recht und Gesetz) das heißt: 1. Kein Handeln ohne Gesetz (= Vorbehalt) 2. Kein Handeln gegen das Gesetz (= Vorrang

Mehr