Gliederung. 1. Demokratieprinzip 2. Demokratieformen 3. Formen direkter Demokratie

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gliederung. 1. Demokratieprinzip 2. Demokratieformen 3. Formen direkter Demokratie"

Transkript

1 Formen der direkten Demokratie Prof. Dr. Hubertus Gersdorf Universität Rostock Juristische Fakultät Gerd-Bucerius-Stiftungsprofessur für Kommunikationsrecht und Öffentliches Recht

2 Gliederung 1. Demokratieprinzip 2. Demokratieformen 3. Formen direkter Demokratie 4. Grundgesetz: Bekenntnis zur repräsentativen Demokratie 5. Elemente plebiszitärer Demokratie auf Landesebene 6. Elemente plebiszitärer Demokratie auf kommunaler Ebene 2

3 Demokratieprinzip Art. 20 GG: (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) 1 Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2 Sie wird vom Volke durch Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Art. 28 GG: (1) 1 Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen.... 3

4 Demokratieformen Unmittelbare (plebiszitäre) Demokratie Mittelbare (repräsentative) Demokratie 4

5 Formen direkter/plebiszitärer Demokratie Volksinitiative: Parlament muss sich mit einer bestimmten Frage beschäftigen Volksbegehren: Initiative gerichtet auf Herbeiführung einer staatlichen Entscheidung, insb. auf Erlass eines Gesetzes Volksentscheid: Entscheidung des Volkes über eine vorgelegte Frage, insb. eines Gesetzes (Gesetzesreferendum) Volksbefragung: Rein konsultativ ohne rechtliche Bindung 5

6 Grundgesetz: Bekenntnis zur repräsentativen Demokratie Entstehungsgeschichte: Erfahrungen mit plebiszitären Elementen der WRV Art. 20 II 2 GG: durch besondere Organe Abstimmungen nur dann, soweit im GG ausdrücklich vorgesehen: Art. 29, 146 GG (h.m.) Art. 38 I 2 GG: an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen Abschließender Charakter der Art. 70 ff. GG, insbesondere der Art. 76 ff. GG 6

7 Grundgesetz: Bekenntnis zur repräsentativen Demokratie Fazit für Bundesebene: Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid sind unzulässig Verfassungsänderung erforderlich (h.m., a.a.: einfaches Bundesgesetz reicht) Verfassungsänderung aber auch zulässig (heute unstr.), Volksbefragung ist bereits de constitutione lata zulässig 7

8 Grundgesetz: Bekenntnis zur repräsentativen Demokratie Vorgaben des GG für Länderebene: Art. 28 I 1 GG: keine Uniformität, sondern nur Homogenität: Plebiszitäre Elemente sind nach dem GG unter zwei Voraussetzungen zulässig: Innerhalb der Gesetzgebungskompetenzdes Landes Kein Verstoß gegen höherrangiges Recht(GG, Landesverfassung) 8

9 Elemente plebiszitärer Demokratie auf Landesebene Volksbegehren und Volksentscheide sind in allen Ländern vorgesehen. Volksinitiativen sind möglich in: Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Teilweise sind andere Bezeichnungen vorhanden (z.b. in Bremen: Bürgerantrag statt Volksinitiative). Teilweise ist für ein erfolgreiches Volksbegehren eine vorherige Volksinitiative erforderlich. In den Verfassungen sind grundsätzlich nur die Grundsätze; ausgeformt werden die Verfahren durch einfaches Recht. 9

10 Elemente plebiszitärer Demokratie auf kommunaler Ebene Kommunale Bürgerbegehren und entscheide sind in allen Ländern möglich. Zudem gibt es Antrags- und Initiativrechte, meist in der Form von Einwohneranträgen. In den meisten Ländern gibt es zumindest ein Unterrichtungsgebot der Bürger in Form einer Bürgerversammlung. Teilweise dürfen sich Bürger auf den Versammlungen in Form von Redebeiträgen beteiligen. Manchmal dürfen auch Einwohner zugelassen werden. Einige wenige Länder räumen auch Kindern und Jugendlichen Beteiligungsrechte (z.b. Anhörungs-, Vorschlags-und Redemöglichkeiten) ein (etwa Hessen ( 8c HGO), Niedersachsen ( 36 NKomVG) oder Rheinland-Pfalz ( 16c GemO RP)). 10

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) - Auszug - I. Die Grundrechte

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) - Auszug - I. Die Grundrechte Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) - Auszug - vom 23. Mai 1949 (Bundesgesetzblatt Seite 1), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2014 (Bundesgesetzblatt I Seite 2438)

Mehr

Rechtsquellen werden unterschieden. derivatives Recht (z.b. Verordnungen)

Rechtsquellen werden unterschieden. derivatives Recht (z.b. Verordnungen) Prof. Dr. Christine Langenfeld Folie 1 SS 2006 Rechtsquellen werden unterschieden - in geschriebenes und ungeschriebenes Recht - in originäres Recht (insbes. Gesetze) und derivatives Recht (z.b. Verordnungen)

Mehr

Mehr Direkte Demokratie - ein Mittel gegen Politikverdrossenheit?

Mehr Direkte Demokratie - ein Mittel gegen Politikverdrossenheit? Mehr Direkte Demokratie - ein Mittel gegen Politikverdrossenheit? Was heißt Direkte Demokratie? Kann direkte Demokratie Verdrossenheit reduzieren? Sollte das Grundgesetz um direktdemokratische Elemente

Mehr

Inhalt. Basiswissen Staatsrecht I. I. Grundlagen & Rechtsgeschichte 7

Inhalt. Basiswissen Staatsrecht I. I. Grundlagen & Rechtsgeschichte 7 Inhalt Basiswissen Staatsrecht I I. Grundlagen & Rechtsgeschichte 7 II. Die Strukturprinzipien der Verfassung 11 Republik 12 Demokratie 12 Bundesstaat 13 Rechtsstaat 14 Sozialstaat 14 Ewigkeitsgarantie

Mehr

Vorlesung Medienrecht (SMK 7) an der Deutschen Sporthochschule Köln. im Sommersemester Dienstag, bis Uhr

Vorlesung Medienrecht (SMK 7) an der Deutschen Sporthochschule Köln. im Sommersemester Dienstag, bis Uhr Vorlesung (SMK 7) an der Deutschen Sporthochschule Köln im Sommersemester 2018 Dienstag, 16.00 bis 18.00 Uhr 1. Veranstaltung (05.06.2018): Was ist? Unter versteht man die Gesamtheit der für (Print- und

Mehr

Direkte Demokratie in den Bundesländern

Direkte Demokratie in den Bundesländern Direkte Demokratie in den Bundesländern Gemeinsamkeiten - Unterschiede Erfahrungen Vorbildfunktion für den Bund? Von Dr. Günther Jürgens Richter am Verwaltungsgericht RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART

Mehr

Zahl der Wahlkreise und Mandate in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland

Zahl der Wahlkreise und Mandate in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland DHB Kapitel.8 Wahlergebnisse nach Ländern (Sitzverteilung) 07..0.8 Wahlergebnisse nach Ländern (Sitzverteilung) Stand:.0.0 Die folgenden Tabellen und Übersichten geben Auskunft über: und in den Ländern

Mehr

70 Jahre Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland

70 Jahre Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland 70 Jahre Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland 1949-2019 Grundgesetz auf einen Blick Das Grundgesetz (GG) bildet die Basis unserer Demokratie. ist die freiheitlichste Verfassung der deutschen Geschichte.

Mehr

Das Demokratie-Verständnis der Verfassung mit besonderem Blick auf Fragen der Technikgestaltung

Das Demokratie-Verständnis der Verfassung mit besonderem Blick auf Fragen der Technikgestaltung Das Demokratie-Verständnis der Verfassung mit besonderem Blick auf Fragen der Technikgestaltung Alexander Roßnagel Technikgestaltung demokratisieren!? Workshop Partizipatives Privacy by Design Wissenschaftliches

Mehr

Inhalt. fit-lernhilfen.de

Inhalt. fit-lernhilfen.de Inhalt Über das Buch... 9 Etappe 1: Das öffentliche Recht im Wirtschaftsleben... 11 Startschuss: Schlagwörter und Prüfungstipps... 12 Abgrenzung des öffentlichen Rechts zum Zivilrecht... 13 Definition

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus:

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Stationenlernen Grundlagen der Demokratie - Wie funktionieren Staat, Gesellschaft und staatliche Organe in Deutschland? Das komplette

Mehr

Thema: Gewaltenteilung im deutschen Grundgesetz ein Vorbild für Vietnam

Thema: Gewaltenteilung im deutschen Grundgesetz ein Vorbild für Vietnam DAAD-ALUMNI-WORKSHOP ZUR VERFASSUNGSREFORM AUS DER PERSPEKTIVE DER RECHTSWISSENSCHAFT am 11. Mai 2013 Thema: Gewaltenteilung im deutschen Grundgesetz ein Vorbild für Vietnam Dr. iur. Nguyễn Minh Tuấn Juristische

Mehr

623 Mecklenburg-Vorpommern

623 Mecklenburg-Vorpommern Studierende Köpfe (e) entsprechend amtl. Statistik e Studierende 91 Mecklenburg-Vorpommern 24 Baden-Württemberg 20 Bayern 23 Berlin 15 Brandenburg 13 Hamburg 8 Hessen 25 Niedersachsen 24 Nordrhein-Westfalen

Mehr

Fragen zur mündlichen PoWi-Prüfung Ext. HASA 2012

Fragen zur mündlichen PoWi-Prüfung Ext. HASA 2012 Fragen zur mündlichen PoWi-Prüfung Ext. HASA 2012 worgtsone.scienceontheweb.com - mailto: worgtsone @ hush.com 2012-06-12 12. Juni 2012 Inhaltsverzeichnis 1 Prüfung 1 2 1.1 Geografie.............................................

Mehr

Pflegekosten. Pflegestufe I für erhebliche Pflegebedürftige: 2.365. Pflegestufe II für schwer Pflegebedürftige: 2.795

Pflegekosten. Pflegestufe I für erhebliche Pflegebedürftige: 2.365. Pflegestufe II für schwer Pflegebedürftige: 2.795 Pflegekosten Wenn Pflegebedürftige in einem Pflegeheim untergebracht sind, müssen sie die Kosten aus eigenen Mitteln bestreiten, die über dem Leistungsbetrag der sozialen Pflegeversicherung liegen. Die

Mehr

Die Schulden der Kommunen: Welche Rolle spielen sie bei einer Altschuldenregelung?

Die Schulden der Kommunen: Welche Rolle spielen sie bei einer Altschuldenregelung? Die der Kommunen: Welche Rolle spielen sie bei einer Altschuldenregelung? Bremen, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Institut für Öffentliche Finanzen und Public Management Kompetenzzentrum Öffentliche

Mehr

Strukturprinzipien des Grundgesetzes

Strukturprinzipien des Grundgesetzes Strukturprinzipien des Grundgesetzes Grundsätze der Verfassung Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern Bundesstaat Rechtsstaat Rechtssicherheit, Rechtsgleichheit, Rechtsschutz vor Willkür Volkssouveränität,

Mehr

reguläre Ausbildungsdauer verkürzte Ausbildungsdauer Ausbildungsverträge insgesamt Veränderung Zuständigkeitsbereich Veränderung Veränderung

reguläre Ausbildungsdauer verkürzte Ausbildungsdauer Ausbildungsverträge insgesamt Veränderung Zuständigkeitsbereich Veränderung Veränderung Schleswig-Holstein in Schleswig-Holstein Industrie und Handel 9.826 10.269 443 4,5 1.129 1.074-55 -4,9 10.955 11.343 388 3,5 Handwerk 5.675 5.687 12 0,2 1.301 1.301 0 0,0 6.976 6.988 12 0,2 Öffentlicher

Mehr

Das Kommunalwahlrecht für Auslánder nach der Neuordnung des Art. 28 Abs. 1 S. 3 GG

Das Kommunalwahlrecht für Auslánder nach der Neuordnung des Art. 28 Abs. 1 S. 3 GG Das Kommunalwahlrecht für Auslánder nach der Neuordnung des Art. 28 Abs. 1 S. 3 GG Von Katarina Barley Duncker & Humblot Berlín Inhaltsverzeichnis A. Einfiihrung 17 YI- Problemstellung 17 1. Móglichkeiten

Mehr

NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT VERFASSUNGGEBENDE GEWALT DES VOLKES DR. ULRICH PALM

NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT VERFASSUNGGEBENDE GEWALT DES VOLKES DR. ULRICH PALM STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT DR. ULRICH PALM NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG Verfassung ist das erste Gesetz des Staates (nicht bloßer Programmsatz) Vorrang der Verfassung (Art. 20 III, Art. 1 III

Mehr

PEGIDA HINTERFRAGEN DIREKTE DEMOKRATIE WAGEN? ÜBER CHANCEN UND SCHWIERIGKEITEN DR. PETER NEUMANN

PEGIDA HINTERFRAGEN DIREKTE DEMOKRATIE WAGEN? ÜBER CHANCEN UND SCHWIERIGKEITEN DR. PETER NEUMANN PEGIDA HINTERFRAGEN DIREKTE DEMOKRATIE WAGEN? ÜBER CHANCEN UND SCHWIERIGKEITEN 28. JANUAR 2015, 16:45 UHR DREIKÖNIGSKIRCHE DRESDEN, TU DRESDEN, JURISTISCHE FAKULTÄT BERGSTRAßE DR. PETER NEUMANN Positionspapier

Mehr

Art. 28 Abs. 1 UAbs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995

Art. 28 Abs. 1 UAbs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 Fall 3 Demokratische Legitimation Die unabhängige Aufsichtsbehörde Im Gegensatz zum Bereich der Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen (Verwaltung) unterliegen bzw. unterlagen die Datenschutzbeauftragten

Mehr

Das Politische System Deutschlands

Das Politische System Deutschlands Das Politische System Deutschlands Lehrstuhl für Vergleichende Politikwissenschaft Geschwister-Scholl-Institut Vierte Sitzung: Die Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes Pflichtvorlesung im Wintersemester

Mehr

Papier und Pappe verarbeitende Industrie

Papier und Pappe verarbeitende Industrie Papier und Pappe verarbeitende Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 68.500 Beschäftigte. Sieben von 90 Vergütungsgruppen liegen zwischen 8,50 und 9,99. Alle anderen Gruppen liegen

Mehr

(Sach-)Direkte Demokratie DR. PETER NEUMANN DIREKTOR

(Sach-)Direkte Demokratie DR. PETER NEUMANN DIREKTOR (Sach-)Direkte Demokratie DR. PETER NEUMANN DIREKTOR Anregungen für eine Gestaltung und Weiterentwicklung im Bund oder im Freistaat Sachsen? Was sagen die Bürger? 2 Deutschlandweit 05.06.2009: Sollte es

Mehr

Baustelle Demokratie

Baustelle Demokratie Baustelle Demokratie Ein Poster-Set zu Politik und Zusammenleben Grundgesetzartikel für den Grundgesetz-Sprint Artikel 1 [Menschenwürde, Menschenrechte, Rechtsverbindlichkeit] (1) Die Würde des Menschen

Mehr

Papier und Pappe verarbeitende Industrie

Papier und Pappe verarbeitende Industrie Papier und Pappe verarbeitende Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 66.200 Beschäftigte. Vier von 91 Vergütungsgruppen liegen zwischen 8,50 und 8,99. Alle anderen Gruppen liegen

Mehr

Realsteuervergleich - Realsteuern, kommunale Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligungen -

Realsteuervergleich - Realsteuern, kommunale Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligungen - Statistisches Bundesamt Fachserie 14 Reihe 10.1 Finanzen und Steuern Realsteuervergleich - Realsteuern, kommunale Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligungen - 2014 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Rechtsgrundlagen GG (1)

Rechtsgrundlagen GG (1) Rechtsgrundlagen GG (1) Art. 1 GG (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen

Mehr

Papier und Pappe verarbeitende Industrie

Papier und Pappe verarbeitende Industrie Papier und Pappe verarbeitende Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 66.600 Beschäftigte. Sieben von 91 Vergütungsgruppen liegen zwischen 8,50 und 9,99. Alle anderen Gruppen liegen

Mehr

Art.3 des Gesetzes regelt sodann die Abstimmungsmodalitäten, welche den Regelungen des BWahlG entsprechen.

Art.3 des Gesetzes regelt sodann die Abstimmungsmodalitäten, welche den Regelungen des BWahlG entsprechen. Sachverhalt Fall 9 Sachverhalt Der Bundestag berät einen in der Öffentlichkeit heiß diskutierten Gesetzentwurf zur Reform der sozialen Sicherungssysteme. Da die Struktur der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung

Mehr

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Realsteuervergleich - Realsteuern, kommunale Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligungen -

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Realsteuervergleich - Realsteuern, kommunale Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligungen - Statistisches Bundesamt Fachserie 14 Reihe 10.1 Finanzen und Steuern Realsteuervergleich - Realsteuern, kommunale Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligungen - 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Referenden zu europapolitischen Themen in der Bundesrepublik Deutschland Rechtliche Voraussetzungen der Einführung von mehr direkter Demokratie

Referenden zu europapolitischen Themen in der Bundesrepublik Deutschland Rechtliche Voraussetzungen der Einführung von mehr direkter Demokratie Referenden zu europapolitischen Themen in der Bundesrepublik Deutschland Rechtliche Voraussetzungen der Einführung von mehr direkter Demokratie 2013 Deutscher Bundestag Seite 2 Referenden zu europapolitischen

Mehr

Elemente der direkten Demokratie im System der Volksgesetzgebung des Landes Brandenburg - unter besonderer Berücksichtigung der Volksinitiative

Elemente der direkten Demokratie im System der Volksgesetzgebung des Landes Brandenburg - unter besonderer Berücksichtigung der Volksinitiative Elemente der direkten Demokratie im System der Volksgesetzgebung des Landes Brandenburg - unter besonderer Berücksichtigung der Volksinitiative Seidler, Sören: Elemente der direkten Demokratie im System

Mehr

Teilnahme von Ausländern an Volksabstimmungen

Teilnahme von Ausländern an Volksabstimmungen Teilnahme von Ausländern an Volksabstimmungen 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Teilnahme von Ausländern an Volksabstimmungen Verfasser/in: Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 20.11.2014 Fachbereich: WD

Mehr

KATA LOGO Politik - Direktdemokratische Verfahren

KATA LOGO Politik - Direktdemokratische Verfahren KATA LOGO Politik - Direktdemokratische Verfahren # Direktdemokratische Verfahren t. b. a. t. b. a. Wertung 1. Personalabstimmungen 1.1. Direktwahl Recall 2. Sachabstimmungen - adhoc oder optional 2.1.

Mehr

Der Streit urn die direkte Demokratie in der. Inauguraldissertation zur Erlangung der Doktorwiirde

Der Streit urn die direkte Demokratie in der. Inauguraldissertation zur Erlangung der Doktorwiirde Der Streit urn die direkte Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland Inauguraldissertation zur Erlangung der Doktorwiirde vorgelegt der Philosophischen FakultSt der Rheinischen Friedrich-Wilhelms- Universitat

Mehr

Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/119 26.06.2012 Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen A Problem Die Bürgerinnen

Mehr

Stellung und Funktion der Parteien in der deutschen Geschichte

Stellung und Funktion der Parteien in der deutschen Geschichte Weimarer 1919-1933 Deutsches Kaiserreich Weimarer nach Verbot bzw. erzwungener aller sonstigen, nur noch NSDAP - diktatorischer Ein- parteien- führende Rolle der Sozialistischen s () in einer sozialistischen

Mehr

FERIEN IM SCHULJAHR 2012/2013

FERIEN IM SCHULJAHR 2012/2013 Taubenstr. 0, 07 Berlin Tel: 030/548-499, Fax: 030/548-450 0 0/ FERIEN IM SCHULJAHR 0/ in den Ländern Baden-Württemberg (5) 9.0. 0.. 4.. 05.0. - 5.03. 05.04..05. 0.06. 5.07. - 07.09. Bayern () 9.0 03..

Mehr

Vorlesung Öffentliches Recht I. Staatsorganisationsrecht I

Vorlesung Öffentliches Recht I. Staatsorganisationsrecht I Vorlesung Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht I Wiederholung Wenn sich nach einem Todesfall kein Erbe findet, erbt nach 1936 BGB das Bundesland, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz

Mehr

Grundrechte. Rechte gegen, durch, im und mit dem Staat Hartmut Vöhringer

Grundrechte. Rechte gegen, durch, im und mit dem Staat Hartmut Vöhringer Grundrechte Rechte gegen, durch, im und mit dem Staat Hartmut Vöhringer Moderne Verfassung Legt rechtliche Grundlagen des Staates fest Enthält Grundwerte und Grundrechte Enthält Leitprinzipien Regelt Staatsorganisation

Mehr

6. Teil: Handlungsformen der Verwaltung D. Die Rechtsverordnung. I. Einleitung 1. Definition:

6. Teil: Handlungsformen der Verwaltung D. Die Rechtsverordnung. I. Einleitung 1. Definition: D Die Rechtsverordnung I Einleitung 1 Definition: Rechtsverordnungen sind (grds abstrakt-generelle) Rechtsnormen, die von Exekutivorganen des Bundes oder der Länder (Regierungen, Minister, Verwaltungsbehörden)

Mehr

Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages

Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 Wilhelmstraße 60, Zi. 434 11011 Berlin Tel: (030) 227-73524 Fax: (030) 227-76186 Email: norbert.geis@bundestag.de 1 Rede zur 2./3. Lesung

Mehr

Kommentartext Verfassungsstaatliche Grundlagen

Kommentartext Verfassungsstaatliche Grundlagen Kommentartext Verfassungsstaatliche Grundlagen 1. Kapitel: Grundgesetz Ehy, voll das Gelaber. Klar, hat jedes Gesetz einen Grund. Grundgesetz, tsss. Dafür bin ich nun extra aufgestanden, oder was? Das

Mehr

Vorlesung Staatsrecht I

Vorlesung Staatsrecht I Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Vorlesung Staatsrecht I Rechtschreibung, insb. Kommasetzung Prof. Dr. Ch. Gröpl Staatsrecht

Mehr

Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Kommunen

Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Kommunen Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Kommunen Helmut Dedy Berlin Schwerpunkte 1. Zur Situation der Kommunen (gute und weniger gute Botschaften) 2. Mögliche Lösungsansätze (zur Verantwortung der

Mehr

Bund Mitglieder nach KV-Bezirk 1-25 Familienangehörige nach KV-Bezirk 26-50 Versicherte nach KV-Bezirk 51-75

Bund Mitglieder nach KV-Bezirk 1-25 Familienangehörige nach KV-Bezirk 26-50 Versicherte nach KV-Bezirk 51-75 KM 6, Versicherte nach dem Alter und KV-Bezirken 2009 Bund Mitglieder nach KV-Bezirk 1-25 Familienangehörige nach KV-Bezirk 26-50 Versicherte nach KV-Bezirk 51-75 Bund Mitglieder nach Alter 76-93 Familienangehörige

Mehr

1 ländermonitor frühkindliche bildungssysteme indikatoren

1 ländermonitor frühkindliche bildungssysteme indikatoren 01.03.2009 Dieser Indikator weist aus, zu welchem Anteil Kinder unter drei Jahren und Kinder ab drei Jahre bis zum Schuleintritt in den Bundesländern bestimmte Gruppentypen bzw. nutzen. Grundgesamtheit

Mehr

Konsolidierungscheck Bundesländer

Konsolidierungscheck Bundesländer Bundesländer Analyse der strukturellen Defizite 2013 Ansprechpartner: Ralph Brügelmann Dr. Thilo Schaefer Köln, 12. Dezember 2014 Kontaktdaten Ansprechpartner Ralph Brügelmann Telefon: 030 27877 102 Fax:

Mehr

WS 2017/2018. Dr. Sönke E. Schulz. 20. November 2017

WS 2017/2018. Dr. Sönke E. Schulz. 20. November 2017 WS 2017/2018 Dr. Sönke E. Schulz 20. November 2017 6. Verfassungsrechtliche Vorgaben für den Verwaltungsaufbau Demokratieprinzip Rechtsstaatsprinzip Grundrechte Föderalismus/Bundesstaatsprinzip (Kommunale)

Mehr

Vf. 15-VIII-14 München, 21. November 2016 Vf. 8-VIII-15. Regelungen über Volksbefragungen mit der Bayerischen Verfassung unvereinbar.

Vf. 15-VIII-14 München, 21. November 2016 Vf. 8-VIII-15. Regelungen über Volksbefragungen mit der Bayerischen Verfassung unvereinbar. Vf. 15-VIII-14 München, 21. November 2016 Vf. 8-VIII-15 Regelungen über Volksbefragungen mit der Bayerischen Verfassung unvereinbar Pressemitteilung zur Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 10.

Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 10. Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 10. März 2011 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten

Mehr

Deutschland Das Politische System. Die Bundesrepublik ist ein freiheitlichdemokratischer

Deutschland Das Politische System. Die Bundesrepublik ist ein freiheitlichdemokratischer Deutschland Das Politische System Die Bundesrepublik ist ein freiheitlichdemokratischer Rechtsstaat. 16 Bundesländer Die Bundesrepublik ist ein föderativer Staat, d.h. sie setzt sich aus Länder zusammen.

Mehr

EMAU Greifswald Studierende Köpfe (Deutsche) entsprechend amtl. Statistik WS 15/16

EMAU Greifswald Studierende Köpfe (Deutsche) entsprechend amtl. Statistik WS 15/16 Studierende Köpfe (e) entsprechend amtl. Statistik e Studierende 78 Mecklenburg-Vorpommern 18 Baden-Württemberg 9 Bayern 15 Berlin 13 Brandenburg 12 Hamburg 6 Hessen 18 Niedersachsen 14 Nordrhein-Westfalen

Mehr

Die Grundprinzipien der Verfassung

Die Grundprinzipien der Verfassung Die Grundprinzipien der Verfassung Verfassung rechtliche Grundordnung des Gemeinwesens Ziel: politische Einheit des Staates Bestimmung von Leitprinzipien Wertordnung Bestimmung der staatlichen Aufgaben

Mehr

Würzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul Bundesrepublik Deutschland. Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist

Würzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul Bundesrepublik Deutschland. Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist Würzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul 26.04.2010 Einführung in das Staatsrecht t der Bundesrepublik Deutschland Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist Gliederung A. Allgemeines

Mehr

Mehr Demokratie = Weniger Gleichheit?

Mehr Demokratie = Weniger Gleichheit? Mehr Demokratie = Weniger Gleichheit? Mainz, 5. September 2012 Prof. Dr. Thorsten Faas Johannes Gutenberg-Universität Mainz E-Mail: Thorsten.Faas@uni-mainz.de I Ein Beispiel II Demokratie und Beteiligung

Mehr

Fallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht I (Staatsorganisationsrecht) Fall 2: Demokratie

Fallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht I (Staatsorganisationsrecht) Fall 2: Demokratie Institut für Öffentliches Recht Wintersemester 2011/2012 Universität Augsburg Fallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht I (Staatsorganisationsrecht) Fall 2: Demokratie Frage 1: Der Gesetzentwurf

Mehr

Gewalttaten mit rechtsextremistischem Hintergrund Zahlen des Verfassungsschutzes *

Gewalttaten mit rechtsextremistischem Hintergrund Zahlen des Verfassungsschutzes * Presseinformationen Rechtsextremismus, Stand 19. Mai 29 Gewalttaten mit rechtsextremistischem Hintergrund Zahlen des Verfassungsschutzes 21 28* Der Verfassungsschutz schlüsselt die Gewalttaten mit extremistischem

Mehr

Fall 3: Demokratie über alles

Fall 3: Demokratie über alles Fall 3: Demokratie über alles Franz-Tristan Struppele (S) bewegt die G-Partei, der er angehört und die im Bundestag in Fraktionsstärke vertreten ist, dazu, einen Entwurf zu einem Gesetz zu initiieren,

Mehr

Thüringer Landesamt für Statistik

Thüringer Landesamt für Statistik Thüringer Landesamt für Statistik Pressemitteilung 153/2014 Erfurt, 11. Juni 2014 Nur 3,5 Prozent der Menschen in Thüringen haben einen Migrationshintergrund niedrigster Wert aller Bundesländer Ergebnisse

Mehr

Staatsrecht I. Prof. Dr. Christoph Brüning. Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften. Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht

Staatsrecht I. Prof. Dr. Christoph Brüning. Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften. Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Vizepräsident des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts

Mehr

AUSARBEITUNG. Kommunales Wahlrecht für Ausländer (Drittstaater)

AUSARBEITUNG. Kommunales Wahlrecht für Ausländer (Drittstaater) AUSARBEITUNG Thema: Kommunales Wahlrecht für Ausländer (Drittstaater) Fachbereich III Verfassung und Verwaltung Bearbeiter: Abschluss der Arbeit: 23. März 2006 Reg.-Nr.: WF III G 097/06 Ausarbeitungen

Mehr

Bauen und Wohnen. Statistisches Bundesamt. Baugenehmigungen / Baufertigstellungen Lange Reihen z. T. ab 1949

Bauen und Wohnen. Statistisches Bundesamt. Baugenehmigungen / Baufertigstellungen Lange Reihen z. T. ab 1949 Statistisches Bundesamt Bauen und Wohnen Baugenehmigungen / Baufertigstellungen Lange Reihen z. T. ab 1949 2015 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 25.08.2016 Artikelnummer: 5311101157004 Ihr Kontakt

Mehr

Verfassungsrechtliche Grundlagen

Verfassungsrechtliche Grundlagen Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 Verfassungsrechtliche Grundlagen 2. Vorlesung Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm für heute Verfassungsrechtliche Grundlagen 2 Verfassungsrechtliche Grundlagen

Mehr

Kleine Anfrage. des Abg. Gotthardt (CDU) vom 22.03.2000 betreffend Sorgfaltspflicht in Medien-/Pressegesetzen und Antwort

Kleine Anfrage. des Abg. Gotthardt (CDU) vom 22.03.2000 betreffend Sorgfaltspflicht in Medien-/Pressegesetzen und Antwort Drucksache 15/1136 09. 08. 2000 Kleine Anfrage des Abg. Gotthardt (CDU) vom 22.03.2000 betreffend Sorgfaltspflicht in Medien-/Pressegesetzen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung

Mehr

Grundkurs Öffentliches Recht I: Staatsorganisationsrecht

Grundkurs Öffentliches Recht I: Staatsorganisationsrecht Prof. Dr. Horst Dreier Wintersemester 2014/15 Grundkurs Öffentliches Recht I: Staatsorganisationsrecht Erster Teil: Einführung I. Das Grundgesetz als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland 1. Das Grundgesetz

Mehr

Fall 03 - "Überraschung "

Fall 03 - Überraschung Arbeitsgemeinschaft Staatsrecht Wiss. Mitarbeiterin Anna Mrozek Fall 03 - "Überraschung " LÖSUNSSKIZZE Die Bundeskanzlerin kann die Gegenzeichnung verweigern, soweit sie berechtigt ist, die Verfassungsmäßigkeit

Mehr

Öffentlichkeitsbeteiligung im atomrechtlichen Verfahren

Öffentlichkeitsbeteiligung im atomrechtlichen Verfahren im atomrechtlichen Verfahren ENERGIEWENDE KONKRET Information zum Antrag auf Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Krümmel Inhalt 01 Volksentscheid 01.1 Bund 01.2 Land Schleswig-Holstein 02 Atomrechtliche

Mehr

> Wer wir sind > Was wir machen > Wo Sie uns finden

> Wer wir sind > Was wir machen > Wo Sie uns finden Der Medizinische Dienst der Kranken-Versicherung () > Wer wir sind > Was wir machen > Wo Sie uns finden Der : Wer wir sind Wenn die Menschen krank sind, brauchen sie gute Medizin. Und gute Behandlung.

Mehr

Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen

Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen Alte Bundesländer 1.377 von 1.385 Kommunen Stand: 01.01.2012 13.442 Spielhallenkonzessionen 8.205 Spielhallenstandorte 139.351 Geldspielgeräte in Spielhallen Einwohner pro Spielhallenstandort 2012 Schleswig-

Mehr

B. Das Demokratieprinzip und seine Ausgestaltung

B. Das Demokratieprinzip und seine Ausgestaltung B. Das Demokratieprinzip und seine Ausgestaltung I. Grundlagen 1. Volkssouveränität Demokratie heißt: Volksherrschaft (griech.), das Volk ist der Träger der Staatsgewalt, es ist der Souverän d.h. Alle

Mehr

Studentische Rechtsmaterialien (StuR) Öffentliches Recht (Rechts- und Juristenmanagement) Edition I

Studentische Rechtsmaterialien (StuR) Öffentliches Recht (Rechts- und Juristenmanagement) Edition I Studentische Rechtsmaterialien (StuR) Öffentliches Recht (Rechts- und Juristenmanagement) Edition I Texte ausgewählt von Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. Wintersemester 2018/2019 Inhalt Teil 1: Zum Geleit...3

Mehr

Deutscher Bundestag. Ausarbeitung. Zur Rechtmäßigkeit der Änderung eines Adelstitels unter Berufung auf die Primogenitur. Wissenschaftliche Dienste

Deutscher Bundestag. Ausarbeitung. Zur Rechtmäßigkeit der Änderung eines Adelstitels unter Berufung auf die Primogenitur. Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag Zur Rechtmäßigkeit der Änderung eines Adelstitels unter Berufung auf die Primogenitur Seite 2 Zur Rechtmäßigkeit der Änderung eines Adelstitels unter Berufung auf die Primogenitur Verfasser/in:

Mehr

Staatsorganisationsrecht Fall 1

Staatsorganisationsrecht Fall 1 FB Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht Fall 1 WS 2013/2014 Organisatorisches AG Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht annika.schmidl@jura.uni-augsburg.de 0821/598

Mehr

EMAU Greifswald Studierende Köpfe (Deutsche) entsprechend amtl. Statistik WS 05/06

EMAU Greifswald Studierende Köpfe (Deutsche) entsprechend amtl. Statistik WS 05/06 Studierende Köpfe (e) entsprechend amtl. Statistik e Studenten Ev. Religionspädagogik 3 Mecklenburg-Vorpommern 71 Mecklenburg-Vorpommern 16 Baden-Württemberg 8 Berlin 5 Brandenburg 5 Hessen 12 Niedersachsen

Mehr

GRUNDFRAGEN DES ALLGEMEINEN STAATSRECHTS. Was ist ein Staat? Wozu Staaten? Wie funktioniert der Staat?

GRUNDFRAGEN DES ALLGEMEINEN STAATSRECHTS. Was ist ein Staat? Wozu Staaten? Wie funktioniert der Staat? GRUNDFRAGEN DES ALLGEMEINEN STAATSRECHTS Was ist ein Staat? Wozu Staaten? Wie funktioniert der Staat? Wie verhalten sich Staat und Individuum zueinander? ENTWICKLUNG DES STAATS- VERSTÄNDNISSES Der Staat:

Mehr

Tarifentgelte für die chemische Industrie. in den einzelnen Bundesländern

Tarifentgelte für die chemische Industrie. in den einzelnen Bundesländern Tarifentgelte für die chemische Industrie in den einzelnen Bundesländern 2003 1 Entgelttabellen für Baden-Württemberg Seite 3 Bayern Seite 4 Berlin West Seite 5 Bremen Seite 6 Hamburg Seite 7 Hessen Seite

Mehr

Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (08/02)

Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (08/02) XXZahlen+Fakten(K) I. Zahl der Versicherten Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (08/02) Soziale Pflegeversicherung rd. 70,89 Mio (Stand: 01.01.2002) Private Pflege-Pflichtversicherung rd. 8,36 Mio

Mehr

Vorlesung Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht Gliederung

Vorlesung Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht Gliederung Vorlesung Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht Gliederung 1 Einführung Teil I: Grundlagen I. Überblick über die wesentlichen Inhalte der Vorlesung II. Der Staat und das Staatsrecht 1. Staatslehre und

Mehr

Grundkurs I Einführung in die Politikwissenschaft 9. Vorlesung 15. Dezember Politische Kommunikation 2: Wahlen

Grundkurs I Einführung in die Politikwissenschaft 9. Vorlesung 15. Dezember Politische Kommunikation 2: Wahlen Grundkurs I Einführung in die Politikwissenschaft 9. Vorlesung 15. Dezember 2009 Politische Kommunikation 2: Wahlen 1 2 Grundkurs I Einführung in die Politikwissenschaft 9. Vorlesung 15. Dezember 2009

Mehr

Dies gilt auch für das Verhältnis Landtag Regierung bzw. Volksabstimmung Regierung.

Dies gilt auch für das Verhältnis Landtag Regierung bzw. Volksabstimmung Regierung. Frieder Birzele Arbeitsgruppe I.: Staat und Bürgerbeteiligung A. Überblick über die Rechtslage I. Grundgesetz Im Grundgesetz heißt es in Art. 20 Abs. 2: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird

Mehr

Übersicht über die Ergebnisse der ersten juristischen Staatsprüfung im Jahre 2002

Übersicht über die Ergebnisse der ersten juristischen Staatsprüfung im Jahre 2002 BMJ-Ausbildungsstatistik Seite 1 Übersicht über die Ergebnisse der ersten juristischen Staatsprüfung im Jahre 2002 Von den geprüften Kandidaten Land Geprüfte**) bestanden bestanden mit der Note bestanden

Mehr

Einführung in die. 7. Vorlesung

Einführung in die. 7. Vorlesung Einführung in die Rechtswissenschaft 7. Vorlesung I. Konkurrenzen Umgekehrter Fall zur Rechtsfortbildung, bei der kein Gesetz anwendbar ist: mehrere Gesetze sind anwendbar. Dann stellt sich Frage der Konkurrenzen:

Mehr

Status und Funktion der Parteien in den neuen Bundesländern Deutschlands

Status und Funktion der Parteien in den neuen Bundesländern Deutschlands Frank Straile Status und Funktion der Parteien in den neuen Bundesländern Deutschlands Verlag Dr. Kovac Inhaltsverzeichnis A. Einführung 1 B. Parteien im Recht der neuen Bundesländer Deutschlands 4 I.

Mehr

Lösung Fall 1 Die verlängerte Legislaturperiode. Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes

Lösung Fall 1 Die verlängerte Legislaturperiode. Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes Lösung Fall 1 Die verlängerte Legislaturperiode Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes Das Gesetz ist verfassungsgemäß, wenn es formell und materiell verfassungsgemäß zustande gekommen ist. I. Verfassungsmäßigkeit

Mehr

content Vermittlungszentralen Unser Profil Kontakt Spende FAQ

content Vermittlungszentralen Unser Profil Kontakt Spende FAQ 1 von 7 10.03.2011 12:18 Unser Profil Kontakt Spende FAQ Am Zirkus 4 10117 Berlin-Mitte Tel.: 089 / 99 26 98 95 Fax: 089 / 99 26 98 895 E-Mail: info@gehoerlosen-bund.de DGB-Chat oovoo + ichat + Skype:

Mehr

Welche rechtlichen Grundlagen sind für Volksbefragungen auf Bundesebene erforderlich?

Welche rechtlichen Grundlagen sind für Volksbefragungen auf Bundesebene erforderlich? Welche rechtlichen Grundlagen sind für Volksbefragungen auf Bundesebene erforderlich? 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 Welche rechtlichen Grundlagen sind für Volksbefragungen auf Bundesebene erforderlich?

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 5/ Wahlperiode

Landtag Brandenburg Drucksache 5/ Wahlperiode Landtag Brandenburg Drucksache 5/2764 5. Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Brandenburg Datum des Eingang: 08.02.2011 / Ausgegeben:

Mehr

2. Kurzbericht: Pflegestatistik 1999

2. Kurzbericht: Pflegestatistik 1999 Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn 2. Kurzbericht: Pflegestatistik 1999 - Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung - Ländervergleich: Pflegebedürftige Bonn, im Oktober 2001 2. Kurzbericht: Pflegestatistik

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5198 18. Wahlperiode 07.02.2017 Gesetzentwurf der Piratenfraktion Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung (Einführung von Referenden) Der

Mehr

Neugestaltung des Verfahrens der Verfassungsänderung Vorschlag der Abgeordneten des SSW (Stand: )

Neugestaltung des Verfahrens der Verfassungsänderung Vorschlag der Abgeordneten des SSW (Stand: ) Der anliegende Formulierungsvorschlag zur Neuordnung des Verfahrens zur Änderung der Landesverfassung berücksichtigt folgende Kriterien, die ihm als Prämissen zu Grunde liegen: Allgemeines Künftig sollen

Mehr

Grundfragen der politischen Bildung

Grundfragen der politischen Bildung Rainer A. Roth l Grundfragen der politischen Bildung SD Auer Verlag GmbH Inhalt Einführung 9 1. Begründung und Rechtfertigung öffentlicher Herrschaftsgewalt 13 1.1 Zum Begriff des Politischen 13 1.2 Die

Mehr

EMAU Greifswald Studierende Köpfe (Deutsche) entsprechend amtl. Statistik SS 11

EMAU Greifswald Studierende Köpfe (Deutsche) entsprechend amtl. Statistik SS 11 Studierende Köpfe (e) entsprechend amtl. Statistik e Studenten 117 Mecklenburg-Vorpommern 58 Baden-Württemberg 65 Bayern 38 Berlin 16 Brandenburg 6 Bremen 15 Hamburg 15 Hessen 6 50 Nordrhein-Westfalen

Mehr

Vorlesungsskript: 1. Modulseminar Teil 1

Vorlesungsskript: 1. Modulseminar Teil 1 1 Vorlesungsskript: 1. Modulseminar Teil 1 A. Literaturhinweise (zum 1. Modulseminar) und nützliche Links Creifelds, Carl u.a.: Rechtswörterbuch, 19. Auflage 2007 Falterbaum, Johannes: Rechtliche Grundlagen

Mehr

Zum problembehafteten Verfahren

Zum problembehafteten Verfahren Verschuldungsregeln für Bundesländer Workshop Grundlegende Reform des Finanzausgleichs - Schuldenbremse im föderativen Staat Argumentationsschritte Zum problembehafteten Verfahren Zur Umsetzung der Schuldenbremse

Mehr

Vorlesung Staatsrecht III. Montags, 18 bis 20 Uhr c.t., Raum 3.06.S 19 (ab 5. Dezember 2016) - Gliederung -

Vorlesung Staatsrecht III. Montags, 18 bis 20 Uhr c.t., Raum 3.06.S 19 (ab 5. Dezember 2016) - Gliederung - Universität Potsdam / Juristische Fakultät WS 2016/2017 Priv.-Doz. Dr. Norbert Janz (janz@uni-potsdam.de) Vorlesung Staatsrecht III Montags, 18 bis 20 Uhr c.t., Raum 3.06.S 19 (ab 5. Dezember 2016) - Gliederung

Mehr

Lösungsskizze zur Hausarbeit im Rahmen der Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger bei Prof. Dr. von Bernstorff

Lösungsskizze zur Hausarbeit im Rahmen der Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger bei Prof. Dr. von Bernstorff Juristische Fakultät 12.10.2012 Lösungsskizze zur Hausarbeit im Rahmen der Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger bei Prof. Dr. von Bernstorff Diese Skizze gibt nur mögliche Elemente der Lösung an. Die

Mehr