Recht (Aufzeichnungen zu Vorlesungen für das 3. Semester/ Feininger) / /

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1 (Aufzeichnungen zu Vorlesungen für das 3. Semester/ ) 2. Vorlesung ( ) Geltungsbereich des Rechts Anwendung oder Bezug Objektives Recht Die Rechtsordnung ohne unmittelbaren konkreten Bezug Gesetze Vorschriften Subjektives Recht Die erworbenen Befugnisse z.b. als Notar, Wirtschaftsprüfer, Arzt (individuell) Es werden beschrieben/ geregelt: Allgemeiner Teil das, was für alle Bereiche/ Fälle gilt z.b. wie werden Staaten gebildet etc. Die einzelnen Bereiche/ Fälle z.b. für einen bestimmten Staat, Umsatzsteuer, Straftat etc. Geschriebenes Recht (positives Recht) durch ein in der Verfassung geregeltes Verfahren Bundesverfassungsgericht kann beschließen vom Bundes- oder Landesgesetzgeber im Rahmen ordnungsgemäßer Gesetzgebungsverfahren erlassene Gesetze oder Verordnungen Privatrecht BGB, HGB, Aktiengesetz... öffentliches Recht Grundgesetz, Verwaltungsgesetze, Baugesetzbuch, Immissionsschutzgesetz, Strafgesetz, Einkommenssteuergesetz... 2 Rechtsquellen Gewohnheitsrecht durch ständige Übung in Rechtsüberzeugung typische Fälle, es gibt keine Vorschriften in Rechtsüberzeugung gehandelt gewußt, daß es Unrecht ist ungeschriebene Rechtssätze Eine weitere Rechtsquelle ist auch noch das Richterrecht. nicht Page 1 of 8

2 (Aufzeichnungen zu Vorlesungen für das 3. Semester/ ) Rechtshierarchien Menschenrechte Verfassung, Europa-, Bundes-, Landes- oder Gemeinderecht Rechtsverordnungen, Satzungen, Verwaltungsanordnungen, DIN, CCITT, ISO etc. Geschäftsbedingungen, BVB, Gutachten, Testergebnisse in Computerfachzeitschriften z.b. greifen Testergebnisse in das wirtschaftliche Geschehen ein, können rechtliche Konsequenz haben. (BVB = besondere Vertragsbedingungen) Page 2 of 8

3 (Aufzeichnungen zu Vorlesungen für das 3. Semester/ ) Öffentliches Recht Über-/ Unterordnung der Beteiligten z.b. Wehrrecht, Steuerrecht Hoheitsrecht, d.h. Staat setzt sein Recht gegenüber seiner Bürger mit Bescheiden durch. Muß folge geleistet werden. Staatsmacht steht auf übergeordneter Stufe. Privatrecht Zivielrecht Gleichordnung der Beteiligten Partner z.b. Vertragsrecht, Handelsrecht, Arbeitsverträge Behörden sind auch privatrechtlich tätig, aber auch öffentlich rechtlich. Partner stehen auf gleicher Stufe. Öffentliches Recht Staats- und Verfassungsrecht Verwaltungsrecht Schuldrecht Familienrecht Polizeirecht Steuerrecht Wechsel- und Scheckrecht Beamtenrecht Verkehrsrecht Wasserrecht Sozialrecht Wegerecht Baurecht Privatrecht Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Sachenrecht Erbrecht Aktienrecht Prozeßrecht Strafrecht Urheber- und Erfinderrecht Völkerrecht Kirchenrecht Teile der Gewerbeordnung Arbeitsrecht Wettbewerbsrecht Page 3 of 8

4 (Aufzeichnungen zu Vorlesungen für das 3. Semester/ ) Regelungsinhalte, Zweck, Bedeutung, Anwendung materielles (Primär-) Recht regelt die Sache zwischen Bürger und Bürger Bürger und Staat Staat und Staat formelles (Sekundär-) Recht regelt das Verfahren z.b. die Strafprozeßordnung Wie laufen Prozesse ab. Was ist ein Staat? Staatsgebiet (begrenzte Fläche) Staatsvolk Staatsgewalt (= Rechtsordnung + Pflichten) Autorität zuordnen Staatsgewalt Gesetzgebung, Rechtsprechung (Rechtspflege = freiwillige Gerichtsbarkeit/ Registergerichtsbarkeit), Verwaltung ist die dem Staat zustehende höchste Befehls- und Zwangsgewalt. kann ohne sie seine ursprünglichen, wesentlichen Aufgaben nicht erfüllen Schutz nach Außen Wahrung von Recht und Sicherheit im Inneren Träger der Staatsgewalt in einer Demokratie ist das Volk Volk hat letzte Entscheidung über die Verfassungsordnung (in Demokratie), in deren Rahmen sich die Ausübung der Staatsgewalt einfügen muß Arten Absolute Monarchie Konstitutionelle Monarchie Militärdiktatur Parteiendiktatur Unmittelbare Demokratie Präsidiale Demokratie Parlamentarische Demokratie Page 4 of 8

5 (Aufzeichnungen zu Vorlesungen für das 3. Semester/ ) Absolute Monarchie Herrscher übt gesamte Staatsgewalt aus Legislative, Exekutive und Judikative Monarch bestimmt die Regierung Regierung ist nur ihm gegenüber verantwortlich Regierung hat von ihm gegebenen Gesetze dem Volk gegenüber auszuführen und durchzusetzen 17./ 18. Jh. Konstitutionelle Monarchie Rechte des Monarchen eingeschränkt und in Verfassung festgelegt Gesetzgebung geht vom Volk (dessen Vertreter) aus Volksvertretung wählt Regierung Monarch ernennt die Gewählten Regierung ist nur der Volksvertretung verantwortlich z. B. 2. Kammer (Adel) 2. Kammer kann bei der Gesetzgebung beteiligt sein Großbritannien Page 5 of 8

6 (Aufzeichnungen zu Vorlesungen für das 3. Semester/ ) Militärdiktatur keine Gewaltenteilung (wie bei absoluter Monarchie) Staatsgewalt in Hand eines Einzelnen/ Gruppe geht von einem Offizier aus (oder Gruppe) keine Kontrolle der Staatsgewalten untereinander keine politischen Oppositionen möglich Presse- und Meinungsfreiheit stark eingeschränkt Rechtmäßige Regierung wird abgesetzt Parlament wird aufgelöst Verwaltung ist Befehlsempfänger des Diktators Verwaltung führt Gesetze und Entscheidungen aus Parteiendiktatur Staatsgewalt liegt bei der Partei als politische Bewegung Parteiführung trifft alle Entscheidungen Führung wird von Parteitagen gewählt daneben gibt es meist noch ein Scheinparlament dort nur Parteimitglieder, keine Opposition Parlamentsmitglieder werden von Partei vorgeschlagen und von den wahlberechtigten Bürgern gewählt Scheinparlament bestätigt die von der Parteiführung vorgeschlagene Regierung Parlament besitzt keine wahre Machtbefugnis Page 6 of 8

7 (Aufzeichnungen zu Vorlesungen für das 3. Semester/ ) Unmittelbare Demokratie Staatsgewalt in der Hand des Volkes Wahlberechtigte Bürger wählen Regierung und entscheiden per Volksentscheid über Gesetze Regierung hat diese auszuführen Schweiz Präsidiale Demokratie mittelbare Demokratie Staatsgewalt in Hand der gewählten Volksvertreter wahlberechtigte Bürger wählen Staatspräsidenten und Parlament Staatspräsident ist Regierungschef und ernennt die Regierung Parlament hat auf Regierungsbildung keinen Einfluß sie ist dem Parlament verantwortlich Frankreich Parlamentarische Demokratie mittelbare Demokratie Volksvertretung wichtigstes Organ werden von den wahlberechtigten Bürgern gewählt neben Volksvertretung kann es noch eine 2. Kammer geben in Deutschland 2. Kammer = Bundesrat als Vertretung der Länder Volksvertretung maßgebliches Organ bei der Gesetzgebung Mitwirkung der 2. Kammer bei einzelnen Gesetzen möglich Volksvertretung wählt Ministerpräsidenten gewählte Regierung wird vom Staatspräsidenten ernannt Staatspräsident wird von Volksvertretung und 2. Kammer gewählt Regierung nur gegenüber der Volksvertretung verantwortlich Regierung kann jederzeit durch Volksvertretung abberufen werden Page 7 of 8

8 (Aufzeichnungen zu Vorlesungen für das 3. Semester/ ) Staatsgewalt Um die Zusammenballung staatlicher Macht in den Händen eines einzelnen oder einer gesellschaftlichen Gruppe zu verhindern: die verschiedenen Funktionen sind auf mehrere voneinander unabhängige Organe verteilt ( bei demokr. Verfassungsstaat) im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert (Art. 20) Allgemeines: Europaverfassung bis März 2003 Grundgesetz Art. 1: jede Person hat das Recht zu leben Grundrechte können eingeschränkt sein (z.b. durch Strafrecht) Datenschutz: wenn Gesetz Erhebung der Daten vorschreibt ist das rechtens oder wenn betroffener zugestimmt hat. öffentliches Recht Bundesrecht X (Bundesbehörden) Landesrecht Landesrecht gilt nur für Landesbehörden privates Recht X X Page 8 of 8

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