ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I Bruno Binder/Thomas Trentinaglia/Evelyn Hauder

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1 ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I Bruno Binder/Thomas Trentinaglia/Evelyn Hauder KLAUSUR SS 2016 NAME: Punkte [50] VORNAME Z U N A M E [in Blockbuchstaben!] Matr.-Nr. 1. Kreuzen Sie an! JA NEIN 1) Österreich wurde durch die Dezemberverfassung 1867 zur konstitutionellen Monarchie. 2) Österreich ist immerwährend neutral. Die Neutralität ist im Neutralitätsgesetz 1955, das ein Bundesverfassungsgesetz ist, und im Staatsvertrag von Wien 1955 verankert. 3) Österreich ist eine egalitäre Demokratie. Egalitäre Demokratie bedeutet, dass das demokratische Prinzip der Verfassung das wichtigste ist und alle anderen Rechtsnormen des Staats im Vergleich dazu egal sind. 4) Die Staatsform beurteilt einen Staat nach der Frage, wer nach der Verfassung Staatsoberhaupt ist, insbesondere den Staat völkerrechtlich vertritt. 5) Die parlamentarische Demokratie geht davon aus, dass der politische Wille des Volks im vom Volk gewählten Parlament und in den Gesetzen des Parlaments festgelegt und formuliert wird. Die Vollziehung wird (von Ausnahmen abgesehen) nicht vom Volk gewählt. Die Spitze der Vollziehung (Regierung) wird jedenfalls nicht vom Volk gewählt; sie ist aber dem Parlament (Volksvertretung) politisch verantwortlich. 6) Im Rechtsstaat ist die Gesetzgebung vorhersehbar und berechenbar. 7) Die Gesetzgebung erzeugt Recht in der Rechtssatzform Gesetz, die Verwaltung in den Rechtssatzformen Verordnung und Urteil, und die Gerichtsbarkeit in der Rechtssatzform Beschluss. 8) Die Kompetenzverteilung ist die Aufteilung der Staatsteilgewalten zwischen dem Bund und den Ländern. Nach dem B-VG werden die Zuständigkeiten zur Gesetzgebung und zur Verwaltung zwischen Bund und Land aufgeteilt, die ordentliche Gerichtsbarkeit allerdings ist zur Gänze dem Bund vorbehalten. 9) Es gibt Staatsbürgerrechte und Menschenrechte. Staatsbürgerrechte gewährt das einfache Gesetz, Menschenrechte das Verfassungsgesetz. 10) Weil Österreich ein Bundesstaat ist, bildet jedes Bundesland jeweils ein eigenes Währungs-, Wirtschafts- und Zollgebiet. 11) Soll das Völkerrecht im nationalen Bereich Wirkung haben, so muss es in den nationalen Bereich transformiert werden. Ob und inwieweit Völkerrecht transformiert wird, entscheidet die nationale Verfassungsordnung. 12) Eine generell transformierte non-self-executing Völkerrechtsnorm ist innerstaatlich unmittelbar anwendbar, es bedarf dazu keines weiteren staatlichen Rechtssetzungsakts. Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I (SS 2016) 2. KLAUSUR/Seite 1

2 2. Füllen Sie die Lücken aus! a. Eine ist eine generelle Anordnung eines EU- Organs, die in allen ihren Teilen verbindlich ist und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gilt. b. Eine ist hinsichtlich ihrer Ziele verbindlich, die EU-Mitgliedstaaten haben aber die Wahl der Form und der Mittel zur Erreichung dieser Ziele. Für die Umsetzung wird den Mitgliedstaaten eine Frist gesetzt. [2] 3. Kreuzen Sie an! JA NEIN 1) Die EU ist ein Staatenbund. 2) Die völkerrechtlichen Grundlagen der EU (= Unionsverträge) sind der EU-Vertrag, der AEU-Vertrag und die EU-Grundrechtecharta (GRC). 3) Verordnungen (EU) können den Menschen in den Mitgliedstaaten der EU zwar unmittelbar Rechte gewähren, sie aber nicht unmittelbar verpflichten. 4) In Österreich existieren ein Bundesparlament, Landesparlamente und Gemeindeparlamente. 5) Der Nationalrat ist die Volksvertretung in der Bundesgesetzgebung. Die Abgeordneten werden unmittelbar vom Volk gewählt. 6) Im Bundesrat sind Vertreter der Länder versammelt. Sie werden im Zusammenhang mit den Landtagswahlen vom Volk unmittelbar gewählt. 7) Die Teilnahme an den Wahlen zum Parlament ist ein Grundrecht. 8) Die Gesetzgebung im materiellen Sinn ist dem Bundesparlament und dem Landesparlament vorbehalten. 9) Der Bundesrat als Länderkammer hat bei den meisten Gesetzen ein Zustimmungsrecht ( absolutes Veto ). 10) Das Bundesfinanzgesetz ist ein Bundesgesetz (Art 51 Abs 1 B-VG). Es wird wie alle anderen Bundesgesetze vom Nationalrat und vom Bundesrat gemeinsam beschlossen. 11) Statt besondere Charakteristika der Bundesverfassung sagen wir auch Grundprinzipien der Bundesverfassung oder Baugesetze der Verfassung. 12) Die Regierung (und die nachgeordnete Verwaltung) ist dem Parlament rechtlich und politisch verantwortlich. 4. In welchen Fällen kann die Befolgung einer Weisung von einem Verwaltungsorgan verweigert werden? Nennen Sie auch die Rechtsgrundlage! 5. Nennen Sie das EU-Organ, das für die Preisstabilität im Euroraum verantwortlich ist! [2] [1] Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I (SS 2016) 2. KLAUSUR/Seite 2

3 6. Nennen Sie das EU-Organ, welches das politische Leitungsorgan der EU ist! [1] 7. Streichen Sie falsche Textpassagen durch [4 Fehler]! Österreich ist seit 1995 Mitglied der Europäischen Union (EU). Die EU organisiert die wirtschaftliche Integration und die politische Zusammenarbeit ihrer Mitgliedstaaten. Basis der wirtschaftlichen Integration ist der Binnenmarkt, der auf vier Grundfreiheiten beruht, der Warenverkehrsfreiheit, der Personenverkehrsfreiheit, der Dienstleistungsverkehrsfreiheit und der Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit. Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarkts sind keine Grundrechte; Grundrechte der Europäischen Union sind nur in der Grundrechtecharta (GRC) enthalten. Rechtsgrundlage der Union sind der EU-Vertrag (= Vertrag über die Europäische Union), der AEU-Vertrag (= Vertrag über die Anwendung der Europäischen Union) und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Weil der EU mehrere Staaten angehören, ist sie ein Bundesstaat. Die Unionsrechtsordnung besteht aus dem primären Unionsrecht, das sind insbesondere der EU-Vertrag (EUV), der AEU-Vertrag (AEUV) und die EU-Grundrechtecharta (GRC), und aus dem sekundärem Unionsrecht, das sind vor allem die Verordnungen und die Richtlinien. Die Verordnungen und Richtlinien gelten in Österreich aber nur, wenn die einzelnen Vorschriften gemäß der Bundesverfassung transformiert wurden. 8. Füllen Sie die Lücken aus! Ein Organ, denen mehrere Personen gemeinsam als Organwalter zugeordnet sind, zb die Landesregierung, nennt man. Einzelorgane, die behördliche Aufgaben (behördliche Befugnisse) haben (zb der Bürgermeister), nennt man. Eine ist eine staatliche Organisation, die auf einem bestimmten Territorium (=Gebiet) hoheitlich tätig ist und als juristische Person privatrechtlich handeln kann. In Österreich sind dies der Bund, die Länder und Gemeinden. [3] 9. Kreuzen Sie an! Landeshauptmann Josef Pühringer Bundesregierung Gemeindeverwaltung Bürgermeister Bundesminister Organisation Einzelorgan Kollegialorgan Organwalter [3] Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I (SS 2016) 2. KLAUSUR/Seite 3

4 10. Kreuzen Sie an! JA NEIN 1) Für eine außerhalb seiner parlamentarischen Tätigkeit begangene strafbare Tat kann ein Abgeordneter strafrechtlich nur belangt werden, nachdem ihn das Parlament ausgegliedert hat. 2) Der Landtag ist wie das Bundesparlament ein Ein-Kammer-Parlament. 3) Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt. Er kann daher dem Bundeskanzler, der Bundesregierung und allen anderen Verwaltungsorganen des Bundes und der Länder Weisungen erteilen. 4) Die Bundesregierung ist eine Koalitionsregierung, wenn sie eine aus mehreren Parteien gebildete Mehrheit im Parlament hinter sich hat. 5) Der Bundespräsident schließt die Staatsverträge des Bundes ab, die Staatsverträge der Länder schließt der Landeshauptmann ab. 6) Eine Verwaltungsorganisation besteht aus vielen Verwaltungsorganen. Ein Verwaltungsorgan wird durch die ihr durch die Rechtsordnung zugewiesenen Zuständigkeiten bestimmt. Die einem Verwaltungsorgan zugewiesenen Zuständigkeiten nennen wir Organzuständigkeit. 7) Allen Verwaltungsbehörden ist immer auch ein Amt zugeordnet. 8) Fehlt ein konstitutives Bescheidmerkmal, so ist der Bescheid absolut nichtig. Wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeiten, gegebenenfalls wegen Fehlens deklarativer Bescheidmerkmale und Verfahrensfehlern ist der Bescheid regelmäßig bloß relativ nichtig, er unterliegt dem Fehlerkalkül. 9) Der Staat kann rechtserzeugend und schlicht handeln. [3] 11. Ein gesetzesändernder Staatsvertrag soll unterzeichnet werden! a. Welches Organ ist (grundsätzlich) zum Abschluss von Staatsverträgen zuständig? [1] b. Was verstehen Sie in diesem Zusammenhang unter "Ratifizierung" bzw "Ratifikation" des Staatsvertrages? [2] Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I (SS 2016) 2. KLAUSUR/Seite 4

5 12. Streichen Sie falsche Textpassagen durch [4 Fehler]! Das B-VG sieht vor, dass der Bundespräsident nach jeder Nationalratswahl eine neue Bundesregierung bildet. Der Bundespräsident ist frei, irgendeine zum Nationalrat wählbare Person zum Bundeskanzler zu bestellen. Er nimmt dabei aber auf das Parlament politisch Rücksicht. Der Nationalrat kann eine Regierung, die ihm nicht genehm ist, jederzeit ohne Angabe von Gründen durch Misstrauensvotum aus dem Amt entfernen. Der Bundespräsident wird daher bestrebt sein, nur eine Regierung zu ernennen, die von einer Mehrheit der Abgeordneten im Nationalrat politisch getragen wird, wir sprechen von einer Mehrheitsregierung. Wenn eine Regierung zwar nicht das politische Vertrauen der Mehrheit der Abgeordneten des Nationalrats hat, aber eine Mehrheit vereinbart, den vom Bundespräsidenten ernannten Bundeskanzler und seine Bundesregierung wenigstens nicht durch Misstrauensvotum sofort wieder abzuberufen, sprechen wir von einer Minderheitsregierung. Gehören einer Bundesregierung Mitglieder aller im Parlament vertretenen politischen Parteien an, so sprechen wir von einer Koalitionsregierung. Eine einmal ernannte Regierung kann der Bundespräsident nicht wieder abberufen. Die Abberufung der Bundesregierung aus politischen Gründen ist ausschließlich dem Nationalrat durch Misstrauensvotum vorbehalten. Neben der Regierungsbildung hat der Bundespräsident noch weitere Aufgaben. So vertritt er die Republik Österreich nach außen, insbesondere schließt er die Staatsverträge ab. Er führt den Oberbefehl über das Bundesheer; er kann den Nationalrat auflösen; er kann mit Zustimmung des Bundesrats den Landtag auflösen; er ernennt die Bundesbeamten; er übt das Begnadigungsrecht aus; er hat ein Notverordnungsrecht; ua. Alle zuletzt genannten Kompetenzen übt der Bundespräsident nicht frei aus, er ist an Vorschläge in der Regel der Bundesregierung gebunden. 13. Beschreiben Sie den Weg der Bundesgesetzgebung! Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I (SS 2016) 2. KLAUSUR/Seite 5

6 [8] 14. Streichen Sie falsche Textpassagen durch [4 Fehler]! Die Rechtsordnung sieht für die Verwaltungsorgane sechs Formen vor, in denen sie Verwaltungshandlungen setzen: Erstens den Bescheid, zweitens das Gesetz, drittens die Maßnahme, viertens das schlicht-hoheitliche Handeln, fünftens den verwaltungsrechtlichen Vertrag und sechstens das nicht-hoheitliche Handeln. Sowohl der Bescheid als auch die Verordnung sind hoheitliche Rechtssätze einer Verwaltungsbehörde, die sich an einen generellen Adressatenkreis wenden. Die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt nennen wir Maßnahme. Ein Beispiel dafür wäre die Anordnung der Baubehörde, ein baufälliges Haus abzureißen. Schlicht-hoheitliche Handlungen sind beispielsweise die Ausstellung einer Geburtsurkunde, die Erteilung einer Auskunft und die Verhängung einer Verwaltungsstrafe. 15. Grundrechte: Was verstehen Sie unter einem "materiellen Gesetzesvorbehalt"? Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I (SS 2016) 2. KLAUSUR/Seite 6

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