ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I ( / )

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1 NAME: BEWERTUNGSHINWEISE: Matr.-Nr.: Punkte [50] Bei den AUFGABEN KREUZEN SIE AN : 1 Punkt pro vollständig richtigem Dreier-Block; 1/2 Punkt bei 2 richtigen Kreuzen pro Dreier-Block. Bei den AUFGABEN STREICHEN SIE FEHLERHAFTE PASSAGEN : je 1 Punkt Abzug für nicht gesehene Fehler und je 1 Punkt Abzug für Anstreichen einer richtigen Aussage als falsch 1) Kreuzen Sie an! (5 Punkte) (5) Der Nationalrat, die Landtage und die Gemeinderäte sind allgemeine Vertretungskörper, nicht jedoch der Bundesrat, weil seine Mitglieder nicht unmittelbar vom Volk gewählt sind. Im Bundesrat sind Vertreter der Länder versammelt. Sie werden im Zusammenhang mit den Landtagswahlen vom Volk unmittelbar gewählt. Der Nationalrat kann seine fünfjährige Legislaturperiode durch Mehrheitsbeschluss (= Selbstauflösung ) vorzeitig beenden. Die Folge sind Neuwahlen. Der Nationalrat und der Bundesrat üben die Bundesgesetzgebung gemeinsam aus. Dennoch kann es Bundesgesetze geben, die der Nationalrat allein beschließt, etwa das Bundesfinanzgesetz. Das Parlament kann die Bundesregierung durch Misstrauensvotum jederzeit ohne Angabe von Gründen abberufen. Nur so kann die Regierung dem Parlament für alle Vorgänge in der Vollziehung politisch verantwortlich sein. Die Ministeranklage ist der Beschluss des Nationalrats, mit dem wegen rechtswidriger und schuldhafter Gesetzesverletzung eines Mitglieds der Bundesregierung Anklage beim Verfassungsgerichtshof erhoben wird. Die völkerrechtlichen Grundlagen der EU (= Unionsverträge) sind der EU-Vertrag, der AEU- Vertrag und die EU-Grundrechtecharta. Die staatsrechtlichen Grundlagen der EU finden sich im EU-Beitritts-BVG und in den Art 23a bis 23k B-VG. Das EU-Beitritts-BVG wurde einer Volksabstimmung unterzogen. Der EU-Vertrag hatte mehrere Vorläufer, die nach dem Ort der Vertragsunterzeichnungen benannt sind. Die geltende Fassung wird Vertrag von Maastricht genannt. Klubzwang bedeutet die bundesverfassungsgesetzliche Verpflichtung eines Abgeordneten zur Abstimmung nach einem vom Klub bzw der Klubführung vorher festgelegten Abstimmungsverhalten. Tritt ein Abgeordneter zum Nationalrat aus einem Parlamentsklub aus, kann er sein Nationalratsmandat dennoch bis zum Ende der Legislaturperiode ausüben; wird ein Abgeordneter zum Nationalrat hingegen aus einem Parlamentsklub ausgeschlossen, verliert der Abgeordnete damit auch sein Nationalratsmandat. Für eine außerhalb seiner parlamentarischen Tätigkeit begangene strafbare Tat kann ein Abgeordneter strafrechtlich nur belangt werden, nachdem ihn das Parlament ausgegliedert hat. 1

2 Dass die Kandidaten für die Parlamente nicht allein unter ihrem Namen, sondern auf Listen kandidieren, ist Folge des Verhältniswahlrechts. 1) Der Landesgesetzgeber darf als Voraussetzung des passiven Wahlrechts zum Landtag etwa das vollendete 19. Lebensjahr festlegen. 2) Für kleine Parteien, die in keinem Regionalwahlkreis ein Mandat erhalten haben, gilt eine Fünf-Prozent-Klausel. Erreichen sie bundesweit nicht wenigstens diesen Prozentsatz an Stimmen, nehmen sie an der Mandatsverteilung im zweiten und dritten Ermittlungsverfahren nicht teil. Kapitel 12: Fragen 1 bis 4:: Parlament, Bundesparlament etc; Fragen 5-6: Kontrollrechte des Bundesparlaments, 7-9: Kapitel 12 Basisverträge, Freies Mandat, Immunität etc, Wahlrechtsgrundsätze 2) Ordnen Sie zu! (3 Punkte) 1/2 Punkt pro richtiger Antwort. (3) SACHMATERIE Querschnittsmaterie Gesetzgebung BUND Grundsatzgeset zgebung Ausführungsges etzgebung Vollziehung Gesetzgebung LAND Grundsatzgeset zgebung Ausführungsges etzgebung Tierschutz Armenwesen Örtliche Sicherheitspolizei Gemeinderecht Urheberrecht Bundesverfassung Kapitel 6 Vollziehung 2. Streichen Sie fehlerhafte Passagen durch! (5 Punkte) (5) Österreich ist ein Bundesstaat und ein einheitliches Wirtschafts- und Währungsgebiet (Art 4 B-VG). Seit ist Österreich auch Mitglied der Europäischen Union (EU). Die Europäische Union ist auch ein Bundesstaat, dem neben Österreich 26 Staaten angehören. Die Europäische Union will einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen schaffen; für die Wirtschaft einen Binnenmarkt und darauf aufbauend eine Wirtschafts- und Währungsunion. Die Europäische Union (EU) wird synonym auch Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) genannt. Der Binnenmarkt ist ein Raum ohne Binnengrenzen, der auf vier Grundfreiheiten beruht: Der Warenverkehrsfreiheit, der Personenverkehrsfreiheit, die auch Arbeitnehmerfreizügigkeit genannt wird, der Dienstleistungsverkehrsfreiheit und der Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit. Nicht erfasst von den vier Grundfreiheiten des Binnenmarkts ist die Kontrolle von Personen, welche Grenzen zwischen den EU- 2

3 Mitgliedstaaten überschreiten. Aufgrund der Schengen-Abkommen haben alle Mitgliedstaaten das ausdrückliche Recht, solche Personenkontrollen an den Binnengrenzen durchzuführen. Österreich ist ein Bundesstaat und ein einheitliches Wirtschafts- und Währungsgebiet (Art 4 B-VG). Seit ) ist Österreich auch Mitglied der Europäischen Union (EU). Die Europäische Union ist auch ein Bundesstaat 2), dem neben Österreich 26 Staaten angehören. Die Europäische Union will einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen schaffen; für die Wirtschaft einen Binnenmarkt und darauf aufbauend eine Wirtschafts- und Währungsunion. Die Europäische Union (EU) wird synonym auch Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) genannt. 3) Der Binnenmarkt ist ein Raum ohne Binnengrenzen, der auf vier Grundfreiheiten beruht: Der Warenverkehrsfreiheit, der Personenverkehrsfreiheit, die auch Arbeitnehmerfreizügigkeit genannt wird 8), der Dienstleistungsverkehrsfreiheit und der Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit. Nicht erfasst von den vier Grundfreiheiten des Binnenmarkts ist die Kontrolle von Personen, welche Grenzen zwischen den EU- Mitgliedstaaten überschreiten. Aufgrund der Schengen-Abkommen haben alle Mitgliedstaaten das ausdrückliche Recht, solche Personenkontrollen an den Binnengrenzen durchzuführen. 9) Kapitel 11 (Fortgeschrittene) 3) Kreuzen Sie an! (5 Punkte) (5) Das oberste Verwaltungsorgan des Landes ist der Landeshauptmann. Das B-VG sieht für die Länder das parlamentarische Regierungssystem vor, der Landtag wählt die Landesregierung. Die Landesregierung wird nicht vom Bundespräsidenten ernannt, sie wird vom Landesvolk gewählt. Die Landesräte sind rechtlich und politisch der Landesregierung verantwortlich. Der Landeshauptmann nimmt als Einzelorgan die behördlichen Aufgaben der mittelbaren Bundesverwaltung wahr. Als Einzelorgan in der behördlichen Landesverwaltung wird der Landeshauptmann in der Regel nicht tätig. Der Bezirkshauptmann besorgt die allgemeine staatliche Landesverwaltung, Aufgaben der Bundesverwaltung nimmt er nicht wahr. Der Verfassungsgerichtshof zieht die Versteinerungstheorie zur Auslegung heran, wenn ein Begriff in den Kompetenztatbeständen der Art 10 bis 15 B-VG unklar ist. So wird etwa der Begriff Gewerbe in Art 10 Abs 1 Z 8 B-VG nach der Versteinerungstheorie ausgelegt. Will man den Begriff Gewerbe in Art 10 Abs 1 Z 8 B-VG nach der Versteinerungstheorie auslegen, so muss man zur Auslegung die zum geltenden einfachen Bundes- und Landesgesetze heranziehen. Neue Sachverhalte, die es 1925 noch gar nicht gab, sodass die Versteinerungstheorie zu keinem Ergebnis führt, werden kompetenzrechtlich nach der intrasystematischen Weiterentwicklung zugeordnet. Die Salzburger, die Steiermärkische, die Tiroler, die Vorarlberger Landesverfassung und mit Besonderheiten die Wiener Landesverfassung erlauben eine Mehrheitsregierung. In der parlamentarischen Demokratie ernennt oder wählt das Parlament die Regierung, die Regierung ist vom Parlament abhängig und ihm verantwortlich (parlamentarisches Regierungssystem). Das parlamentarische Regierungssystem gilt in allen Ländern. Der Landtag wählt die Landesregierung (Art 101 Abs 1 B-VG). Das Amt der Landesregierung ist der bürokratische Hilfsapparat der Landesregierung, die Landeshauptmannschaft ist der bürokratische Hilfsapparat für den Landeshauptmann. 3

4 Eine Norm kann auf verschiedene Weise durchgesetzt (sanktioniert) werden: mit psychischen Mitteln, mit Belohnungen, mit körperlicher Gewalt. Positives Recht, Gottesrecht, Naturrecht, Vernunftrecht sind verschiedene Begriffe für eine einheitliche alles umfassende Rechtsordnung. Eine Rechtsnorm ist eine verbindliche Anordnung des Staats, die er gegebenenfalls mit körperlicher Gewalt durchsetzt. Kapitel 15: Fragen 1-5: Landesregierung, Frage 6: Landesverwaltung unterhalb, Fragen 7-9 Kapitel 6 Auslegung der Kompetenzbegriffe, Kap Landesregierung, 13-15: Kapitel 1 3. Streichen Sie fehlerhafte Passagen durch! (4 Punkte) (4) (3) Die Bundesverwaltung hat eine monokratische Verwaltungsspitze (Bundesminister), die Landesverwaltung hat eine kollegiale Verwaltungsspitze (Landesregierung). Die Landesregierung wird auch als Landesrat bezeichnet. Die Landesregierung kann ihre Aufgaben in der Geschäftsordnung der Landesregierung an die einzelnen Mitglieder der Landesregierung zur Erledigung für die Landesregierung verteilen. Den Vorsitz in der Landesregierung führt der Landeshauptmann. Er kann alle Angelegenheiten der Landesregierung an sich ziehen und für die Landesregierung allein entscheiden. Die Landesregierung ist die politische Spitze der Landesverwaltung. Der Landeshauptmann wird vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Landtags ernannt. Die Einzelheiten der Organisation der Landesverwaltung sind im Landesrecht (Landesverfassungsgesetze und einfache Landesgesetze) geregelt, die Bundesverfassung enthält keine Festlegungen und Vorgaben für die Landesverwaltung. Die Landesverfassungen sehen für die Landesregierungen meist eine Konzentrations- bzw Proporzregierung vor. Die einzelnen Mitglieder der Landesregierung werden dann von den im Landtag vertretenen politischen Fraktionen im Verhältnis der Zahl der Landtagsabgeordneten bestimmt. Im Hinblick auf die Verhältniszahlen ist es möglich, dass kleine Fraktionen trotz Konzentrations- bzw Proporzregierung kein Mitglied in der Landesregierung stellen. Die Bundesverwaltung hat eine monokratische Verwaltungsspitze (Bundesminister), die Landesverwaltung hat eine kollegiale Verwaltungsspitze (Landesregierung). Die Landesregierung wird auch als Landesrat bezeichnet. 3) Die Landesregierung kann ihre Aufgaben in der Geschäftsordnung der Landesregierung an die einzelnen Mitglieder der Landesregierung zur Erledigung für die Landesregierung verteilen. Den Vorsitz in der Landesregierung führt der Landeshauptmann. Er kann alle Angelegenheiten der Landesregierung an sich ziehen und für die Landesregierung allein entscheiden. 4) Die Landesregierung ist die politische Spitze der Landesverwaltung. Der Landeshauptmann wird vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Landtags ernannt. 5) Die Einzelheiten der Organisation der Landesverwaltung sind im Landesrecht (Landesverfassungsgesetze und einfache Landesgesetze) geregelt, die Bundesverfassung enthält keine 6) Festlegungen und Vorgaben für die Landesverwaltung. Die Landesverfassungen sehen für die Landesregierungen meist eine Konzentrations- bzw Proporzregierung vor. Die einzelnen Mitglieder der Landesregierung werden dann von den im Landtag vertretenen politischen Fraktionen im Verhältnis der Zahl der Landtagsabgeordneten bestimmt. Im Hinblick auf die Verhältniszahlen ist es möglich, dass kleine Fraktionen trotz Konzentrations- bzw Proporzregierung kein Mitglied in der Landesregierung stellen. Kapitel 15 für Fortgeschrittene 4

5 Kreuzen Sie an (4 Punkte)! 3) (4) Die Bundesregierung ist eine Konzentrationsregierung oder Proporzregierung. Die Anzahl der den politischen Parteien zuzurechnenden Bundesminister und Staatssekretäre muss dem Verhältnis der Abgeordneten im Nationalrat entsprechen. Die Regierung als oberstes Organ der Vollziehung kann vom Parlament für alles, was in der Vollziehung geschieht, politisch verantwortlich gemacht werden. Die Mehrheitsregierung ist eine Regierung, in der die im Parlament vertretenen Parteien im Verhältnis ihrer Mandatsstärke auch an der Regierung teilnehmen. Die allgemeine staatliche Verwaltung (Hoheitsverwaltung) des Landes ist in zwei Instanzen hierarchisch organisiert. Die I. Instanz ist der Bezirkshauptmann (bzw in Statutarstädten der Bürgermeister), die II. Instanz der Landeshauptmann. Neben der allgemeinen staatlichen Verwaltung des Landes sind verschiedene besondere staatliche Verwaltungen des Landes eingerichtet, etwa die Grundverkehrsbehörden. Für die landwirtschaftliche Bodenreform sieht das B-VG als besondere Verwaltungsorganisation die Agrarbehörden vor. Die in der Wirtschaft tätigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer organisieren sich zur Wahrnehmung ihrer beruflichen Interessen freiwillig in privatrechtlichen Vereinigungen, so etwa Arbeitgeber in der Industriellenvereinigung, Arbeitnehmer im Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB). Die Interessenvertretungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind entweder als privatrechtliche Vereinigungen (freie Verbände, juristische Personen des Privatrechts) organisiert oder durch Gesetz als berufliche Selbstverwaltungskörper (juristische Personen öffentlichen Rechts) eingerichtet. Die Sozialpartner spielen in der Wirtschaft eine große Rolle. In der Verfassung erwähnt oder verankert sind die Sozialpartner nicht. Das B-VG geht für Österreich von einer Privatwirtschaft und von einer Marktwirtschaft aus. Dies folgt aus dem Rechtsstaat, der Trennung von Staat und Gesellschaft und aus den wirtschaftlich relevanten Freiheitsrechten, insbesondere aus dem Grundrecht auf Freiheit des Eigentums und aus dem Grundrecht auf Erwerbsfreiheit. Die Sozialstaatlichkeit und der Umweltschutz sind Staatszielbestimmungen. Die Teilnahme an den Wahlen zum Parlament ist ein Grundrecht. Kapitel 4: Regierung-Bindung der Vollziehung Frage 1-3, Kapitel 15: Allgemeine Staatliche Verwaltung Frage 4-6, Frage 7-9 Kapitel 8: Sozialpartner, Frage 10 Modelle einer Wirtschaftsordnung Kap 8 Frage 11 Private Marktwirtschaft Kap 8 Frage 12: Parlamentarische Demokratie; Kap Streichen Sie fehlerhafte Passagen durch! (6 Punkte) (6) Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt des Bundes, das Staatsoberhaupt eines Landes ist der Landeshauptmann. Der Bundespräsident wird im gewaltenteilig organisierten Staat der Gesetzgebung zugeordnet. Die Bundesversammlung (das ist Nationalrat und Bundesrat gemeinsam) wählt den Bundespräsidenten für eine Funktionsperiode von sechs Jahren. Der Bundespräsident kann mehrfach wiedergewählt werden. Zum Bundespräsident kann gewählt werden, wer am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet hat. Die wichtigste Aufgabe des Bundespräsidenten ist die Bildung der Bundesregierung. Der 5

6 Bundespräsident ernennt frei, ohne an einen Vorschlag gebunden zu sein, den Bundeskanzler. Die Bundesminister wählt der Nationalrat. Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt des Bundes, das Staatsoberhaupt eines Landes ist der Landeshauptmann 1). Der Bundespräsident wird im gewaltenteilig organisierten Staat der Gesetzgebung 2) zugeordnet. Die Bundesversammlung (das ist Nationalrat und Bundesrat gemeinsam) 3) wählt den Bundespräsidenten für eine Funktionsperiode von sechs Jahren. Der Bundespräsident kann mehrfach 4) wiedergewählt werden. Zum Bundespräsident kann gewählt werden, wer am Wahltag das 65. 5) Lebensjahr vollendet hat. Die wichtigste Aufgabe des Bundespräsidenten ist die Bildung der Bundesregierung. Der Bundespräsident ernennt frei, ohne an einen Vorschlag gebunden zu sein, den Bundeskanzler. Die Bundesminister wählt der Nationalrat 6). Kapitel 13 für Anfänger Kreuzen Sie an (6 Punkte)! 4) (6) Die Verwaltungsorganisationen des Bundes und des Landes sind Teil der Gebietskörperschaften Bund und Land. Die Gebietskörperschaften Bund, Land und Gemeinde verfügen über eine jeweils eigene Verwaltungsorganisation. Der Bund hat neben seiner Verwaltungsorganisation auch ein Parlament und eine Gerichtsorganisation. Das Land hat neben seiner Verwaltungsorganisation auch ein Parlament, aber keine Gerichtsorganisation. Die Gemeinde hat kein Parlament, nur eine Verwaltungsorganisation und eine Gerichtsorganisation. Weil die Verwaltungsorgane abstrakte Konstrukte der Rechtsordnung sind, gehört zu jedem Verwaltungsorgan eine natürliche Person, welche die Zuständigkeiten des Organs wahrnimmt. Diese Organwalter nennt man monokratische Organe. Das Unionsrecht hat Anwendungsvorrang vor nationalem Recht, unionsrechtswidriges nationales Recht ist nichtig. Verordnungen (EU) können den Menschen in den Mitgliedstaaten der EU zwar unmittelbar Rechte gewähren, sie aber nicht unmittelbar verpflichten. Kommt ein Mitgliedstaat der Umsetzung einer Richtlinie nicht zeitgerecht nach, so hat die staatliche Vollziehung die Richtlinie unmittelbar anzuwenden, sofern ihr hinreichend konkretisierte Rechte zu entnehmen sind. Die staatliche Verwaltung ist hierarchisch geordnet, es herrscht strikte Weisungsbindung. Die Bindung an Weisungen ist erforderlich, weil die dem Parlament für das politisch und rechtlich einwandfreie Verhalten der Verwaltung verantwortliche politische Verwaltungsspitze die Möglichkeit haben muss, sich bei den ihr untergeordneten Verwaltungsorganen konsequent durchzusetzen. Die obersten Organe der Verwaltung leiten die Verwaltung (Art 20 Abs 1 B-VG). Förmlicher Ausdruck der Leitung (= hierarchische Ordnung) sind die Weisung und die Aufsicht. Die Verfassung versteht unter Weisung die Kontrolle des Organhandelns ex post. Den Binnenmarkt bestimmen drei Grundfreiheiten: die Warenverkehrsfreiheit, die Personenverkehrsfreiheit (= Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit) und die Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit. Die österreichische Nationalbank gehört dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) nicht an, weil die Europäische Union über eine eigene Zentralbank, die EZB, verfügt. Die Währungsunion strebt nach Geld- und Preisstabilität. 6

7 Selbstverwaltung in der Gesellschaft ist gesetzesgebundene, weisungsfreie, nicht mittelbar dem Parlament, sondern unmittelbar dem Volk politisch verantwortliche Staatsverwaltung. Die Verfassung stellt einen Teil der staatlichen Verwaltung gegenüber der Verwaltungsspitze weisungsfrei, nimmt diesen Teil aus der politischen Verantwortung gegenüber dem Parlament heraus und ersetzt diese Aufhebung der politischen Verantwortung gegenüber dem Parlament durch eine unmittelbare politische Verantwortung gegenüber dem Volk (= Selbstverwaltung im Staat ). Verwaltung kann auch Selbst verwaltung sein. Der Begriff Selbstverwaltung umfasst zwei verschiedene Organisationsmuster: die Selbstverwaltung im Staat und die territoriale Selbstverwaltung. Bei Bestellung des Bundeskanzlers ist der Bundespräsident zwar an keinen Vorschlag gebunden, allerdings darf er nur den Listenführer der aus der Nationalratswahl hervorgegangenen stimmenstärksten Partei zum Bundeskanzler ernennen. Der Bundespräsident ernennt den Bundeskanzler und darf diesen ohne an einen Vorschlag gebunden zu sein entlassen. Eine Entlassung des Bundeskanzlers ist aber nur zulässig, wenn der Bundeskanzler rechtswidrige Handlungen gesetzt hat. Der Bundeskanzler und die Bundesminister sind nur dem Bundespräsidenten, der sie ernennt und abberufen kann, politisch verantwortlich. Österreich ist in diesem Sinn eine präsidentielle Demokratie. Kapitel 14: Fragen 1-3: Verwaltungssprengel, Fragen 4-6 Kap 11 Unionsrecht - Anwendungsvorrang, Fragen 7-9 Weisung und Aufsicht, Kap 11 Wirtschafts- und Währungsunion, Selbstverwaltung, Kapitel 13: Bildung der Bundesregierung 3. Streichen Sie fehlerhafte Passagen durch! (3 Punkte) 5) (3) (3) Die nationale österreichische Verfassung anerkennt die Existenz des Völkerrechts, was insbesondere die Art 9 Abs 1 und 49 Abs 2 B-VG zeigen. Das B-VG sieht die spezielle Transformation des Völkerrechts vor. Damit gilt jedes Völkerrecht ohne zusätzlichen nationalen Rechtssetzungsakt auch als nationales Recht. (4) Das transformierte Völkerrecht richtet sich immer nur an die Gesetzgebung. Sollen die Vollziehungsorgane völkerrechtliche Regelungen im nationalen Bereich anwenden, so bedarf es dazu eines besonderen Gesetzes. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein wichtiger multilateraler Staatsvertrag, der unmittelbar anwendbar ist und subjektive Rechte gewährt. (5) Wurde eine Völkerrechtsnorm generell ins nationale Recht transformiert, so stellt sich die Frage, in welchem Rang im Stufenbau der nationalen Rechtsordnung die transformierte Norm als nationales Recht gilt. Die Einordnung erfolgt je nach Völkerrechtsquelle unterschiedlich. Die EMRK etwa steht aufgrund einer Anordnung des Bundesverfassungsgesetzgebers im Verfassungsrang. (3) Die nationale österreichische Verfassung anerkennt die Existenz des Völkerrechts, was insbesondere die Art 9 Abs 1 und 49 Abs 2 B-VG zeigen. Das B-VG sieht die spezielle 3) Transformation des Völkerrechts vor. Damit gilt jedes Völkerrecht ohne zusätzlichen nationalen Rechtssetzungsakt auch als nationales Recht. (4) Das transformierte Völkerrecht richtet sich immer nur an die Gesetzgebung. 4) Sollen die Vollziehungsorgane völkerrechtliche Regelungen im nationalen Bereich anwenden, so bedarf es dazu eines besonderen Gesetzes. 5) Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein wichtiger multilateraler Staatsvertrag, der unmittelbar anwendbar ist und subjektive Rechte gewährt. (5) Wurde eine Völkerrechtsnorm generell ins nationale Recht transformiert, so stellt sich die Frage, in welchem Rang im Stufenbau der nationalen Rechtsordnung die transformierte Norm als nationales Recht gilt. Die Einordnung erfolgt je nach Völkerrechtsquelle unterschiedlich. Die EMRK etwa steht aufgrund einer Anordnung des Bundesverfassungsgesetzgebers im Verfassungsrang. Kapitel 10 für Fortgeschrittene 7

8 Kreuzen Sie an (6 Punkte)! 6) (6) Die EU ist ein Staatenbund. Jeder Unionsbürger hat in jenem Mitgliedstaat, in dem er seinen Wohnsitz hat, das aktive und das passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen, bei den Wahlen zum Europäischen Parlament (Art 23a B-VG) und bei den Wahlen zu den Parlamenten (Nationalrat, Landtage). Aufgrund des Diskriminierungsverbots nach Art 18 AEU-Vertrag kann auch ein (nichtösterreichischer) Unionsbürger Adressat eines Staatsbürgerrechts sein, etwa der Erwerbsfreiheit nach Art 6 StGG Verwaltungsorgane, die nach dem Gesetz zuständig sind, Verordnungen oder Bescheide zu erlassen, sind Verwaltungsbehörden. Verwaltungsbehörden können nur Kollegialorgane, nicht auch Einzelorgane sein. In der Gemeinde ist dem Bürgermeister, dem Gemeindevorstand und dem Gemeinderat als gemeinsames Amt das Gemeindeamt zugeordnet. Der Organwalter einer Verwaltungsbehörde kann einzelne seiner Aufgaben an Organwalter des ihm zugeordneten Amts übertragen. Wir nennen eine solche Bevollmächtigung Approbationsbefugnis. Approbationsbefugte Mitarbeiter können für die Verwaltungsbehörde oder im Auftrag der Verwaltungsbehörde Verordnungen und Bescheide erlassen. Die EU strebt als Kernaufgabe erstens nach einem Europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen; zweitens nach einem Binnenmarkt und drittens nach der Politischen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten (Art 3 Abs 2 bis 4 EUV). Die EU betreibt eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und eine Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Aufgrund der GSVP verfügt die EU über eigene Armeeeinheiten. An allen Binnengrenzen der EU finden insbesondere keine Personenkontrollen statt. Die EU ist für die Aufgaben kompetent, die ihr die Basisverträge übertragen haben. Zudem verfügt sie über eine Kompetenzkompetenz, sie kann jederzeit Aufgaben aus dem nationalen Zuständigkeitsbereich an sich ziehen. Der Europäische Rat ist das politische Führungsorgan der Europäischen Union. Er besteht aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten. Das Europäische Parlament ist das alleinige Gesetzgebungsorgan der EU. Es beschließt den Haushalt der Union und übt die politische Verantwortung gegenüber der Kommission aus. Die Weisungsbindung der staatlichen Verwaltungsorganisationen ist Verfassungsgrundsatz (Art 20 Abs 1 B-VG). Von diesem Grundsatz abweichend hat der Verfassungsgesetzgeber einzelne weisungsfreie Verwaltungsorgane eingerichtet und die Gesetzgebung ermächtigt, in genau bestimmten Einzelfällen durch einfaches Gesetz weitere weisungsfreie Verwaltungsorgane einzurichten. Trotz des in der Verwaltung herrschenden Weisungsprinzips richtet das B-VG weisungsfreie Verwaltungsbehörden ein, so die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern (UVS), die Unabhängigen Finanzsenate in den Ländern (UFS) und die richterlichen Kollegialbehörden. Der Landesgesetzgeber darf keine weisungsfreien Verwaltungsbehörden einrichten. 8

9 Das B-VG ordnet die Geltung des Verhältniswahlrechts für die Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Nationalrat, zu den Landtagen, zu den Gemeinderäten und für die Wahl des Bundespräsidenten an. Wir bezeichnen das Verhältniswahlrecht auch als Persönlichkeitswahlrecht, weil die einzelnen Abgeordneten gewählt werden; und auch als Mehrheitswahlrecht, weil die Mehrheit bei der Wahl über die Zusammensetzung des Parlaments entscheidet. Geheimes Wahlrecht bedeutet, dass jeder Wähler seine Stimme so abgeben darf und muss, dass sie für die Wahlbehörde und für die Öffentlichkeit nicht erkennbar ist. Kapitel 11: Frage 1 Staatenverbund, Fragen 2-3 Unionsbürger, Fragen 4-6 Kap 14 Behörde Amt, Fragen 7-9 Ziele, Aufgaben, Fragen Kap. 14 Weisungsfreie Verwaltung, Fragen 13-15: Kompetenzordnung, Fragen Kaptiel 12 Wahlrechtsgrundsätze 3. Streichen Sie fehlerhafte Passagen durch! (3 Punkte) 7) (3) Verwaltungsorgane sind zuständig, für die Verwaltungsorganisation zu handeln. Darf ein Verwaltungsorgan dabei nach dem Gesetz Bescheide oder Verordnungen erlassen, nennen wir es eine Verwaltungsbehörde. Weil auch die Gerichte hoheitliche Anordnungen treffen, können auch sie als Verwaltungsbehörden bezeichnet werden. Verwaltungsorgane sind als Einzelorgane oder Kollegialorgane eingerichtet. Wir nennen sie monokratische oder kollegiale Verwaltungsbehörden, wenn sie nach dem Gesetz nicht nur hoheitlich, sondern auch nicht-hoheitlich handeln dürfen. In der Verwaltungsorganisation sind häufig Verwaltungsorgane in einem Amt zusammengefasst und einer Verwaltungsbehörde als bürokratischer Hilfsapparat zugeordnet. Die Ämter dürfen von sondergesetzlichen Regelungen abgesehen selbst keine Bescheide und Verordnungen erlassen. Ämter sind beispielsweise das Gemeindeamt und der Magistrat. Die Ämter werden nur in der hoheitlichen, nicht in der nicht-hoheitlichen Verwaltung tätig. Verwaltungsorgane sind zuständig, für die Verwaltungsorganisation zu handeln. Darf ein Verwaltungsorgan dabei nach dem Gesetz Bescheide oder Verordnungen erlassen, nennen wir es eine Verwaltungsbehörde. Weil auch die Gerichte hoheitliche Anordnungen treffen, können auch sie als Verwaltungsbehörden 3) bezeichnet werden. Verwaltungsorgane sind als Einzelorgane oder Kollegialorgane eingerichtet. Wir nennen sie monokratische oder kollegiale Verwaltungsbehörden, wenn sie nach dem Gesetz nicht nur hoheitlich, sondern auch nicht-hoheitlich handeln dürfen 4). In der Verwaltungsorganisation sind häufig Verwaltungsorgane in einem Amt zusammengefasst und einer Verwaltungsbehörde als bürokratischer Hilfsapparat zugeordnet. Die Ämter dürfen von sondergesetzlichen Regelungen abgesehen selbst keine Bescheide und Verordnungen erlassen. Ämter sind beispielsweise das Gemeindeamt und der Magistrat. Die Ämter werden nur 5) in der hoheitlichen, nicht 5) in der nicht-hoheitlichen Verwaltung tätig. Kapitel 14: für Fortgeschrittene (ab Abs 4)! 9

10 NAME: Matr.-Nr.: BEWERTUNGSHINWEISE: Punkte [50] Bei den AUFGABEN KREUZEN SIE AN : 1 Punkt pro vollständig richtigem Dreier-Block; 1/2 Punkt bei 2 richtigen Kreuzen pro Dreier-Block. Bei den AUFGABEN STREICHEN SIE FEHLERHAFTE PASSAGEN : je 1 Punkt Abzug für nicht gesehene Fehler und je 1 Punkt Abzug für Anstreichen einer richtigen Aussage als falsch 1) Kreuzen Sie an! (5 Punkte) (5) Der Nationalrat, die Landtage und die Gemeinderäte sind allgemeine Vertretungskörper, nicht jedoch der Bundesrat, weil seine Mitglieder nicht unmittelbar vom Volk gewählt sind. Im Bundesrat sind Vertreter der Länder versammelt. Sie werden im Zusammenhang mit den Landtagswahlen vom Volk unmittelbar gewählt. Der Nationalrat kann seine fünfjährige Legislaturperiode durch Mehrheitsbeschluss (= Selbstauflösung ) vorzeitig beenden. Die Folge sind Neuwahlen. Der Nationalrat und der Bundesrat üben die Bundesgesetzgebung gemeinsam aus. Dennoch kann es Bundesgesetze geben, die der Nationalrat allein beschließt, etwa das Bundesfinanzgesetz. Das Parlament kann die Bundesregierung durch Misstrauensvotum jederzeit ohne Angabe von Gründen abberufen. Nur so kann die Regierung dem Parlament für alle Vorgänge in der Vollziehung politisch verantwortlich sein. Die Ministeranklage ist der Beschluss des Nationalrats, mit dem wegen rechtswidriger und schuldhafter Gesetzesverletzung eines Mitglieds der Bundesregierung Anklage beim Verfassungsgerichtshof erhoben wird. Die völkerrechtlichen Grundlagen der EU (= Unionsverträge) sind der EU-Vertrag, der AEU- Vertrag und die EU-Grundrechtecharta. Die staatsrechtlichen Grundlagen der EU finden sich im EU-Beitritts-BVG und in den Art 23a bis 23k B-VG. Das EU-Beitritts-BVG wurde einer Volksabstimmung unterzogen. Der EU-Vertrag hatte mehrere Vorläufer, die nach dem Ort der Vertragsunterzeichnungen benannt sind. Die geltende Fassung wird Vertrag von Maastricht genannt. Klubzwang bedeutet die bundesverfassungsgesetzliche Verpflichtung eines Abgeordneten zur Abstimmung nach einem vom Klub bzw der Klubführung vorher festgelegten Abstimmungsverhalten. Tritt ein Abgeordneter zum Nationalrat aus einem Parlamentsklub aus, kann er sein Nationalratsmandat dennoch bis zum Ende der Legislaturperiode ausüben; wird ein Abgeordneter zum Nationalrat hingegen aus einem Parlamentsklub ausgeschlossen, verliert der Abgeordnete damit auch sein Nationalratsmandat. Für eine außerhalb seiner parlamentarischen Tätigkeit begangene strafbare Tat kann ein Abgeordneter strafrechtlich nur belangt werden, nachdem ihn das Parlament ausgegliedert hat. 1

11 Dass die Kandidaten für die Parlamente nicht allein unter ihrem Namen, sondern auf Listen kandidieren, ist Folge des Verhältniswahlrechts. Der Landesgesetzgeber darf als Voraussetzung des passiven Wahlrechts zum Landtag etwa das vollendete 19. Lebensjahr festlegen. Für kleine Parteien, die in keinem Regionalwahlkreis ein Mandat erhalten haben, gilt eine Fünf-Prozent-Klausel. Erreichen sie bundesweit nicht wenigstens diesen Prozentsatz an Stimmen, nehmen sie an der Mandatsverteilung im zweiten und dritten Ermittlungsverfahren nicht teil. 2) Ordnen Sie zu! (3 Punkte) 1/2 Punkt pro richtiger Antwort. (3) SACHMATERIE Querschnittsmaterie Gesetzgebung BUND Grundsatzgeset zgebung Ausführungsges etzgebung Vollziehung Gesetzgebung LAND Grundsatzgeset zgebung Ausführungsges etzgebung Vollziehung Tierschutz Armenwesen Örtliche Sicherheitspolizei Gemeinderecht Urheberrecht Bundesverfassung 3) Streichen Sie fehlerhafte Passagen durch! (5 Punkte) (5) Österreich ist ein Bundesstaat und ein einheitliches Wirtschafts- und Währungsgebiet (Art 4 B-VG). Seit ist Österreich auch Mitglied der Europäischen Union (EU). Die Europäische Union ist auch ein Bundesstaat, dem neben Österreich 26 Staaten angehören. Die Europäische Union will einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen schaffen; für die Wirtschaft einen Binnenmarkt und darauf aufbauend eine Wirtschafts- und Währungsunion. Die Europäische Union (EU) wird synonym auch Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) genannt. Der Binnenmarkt ist ein Raum ohne Binnengrenzen, der auf vier Grundfreiheiten beruht: Der Warenverkehrsfreiheit, der Personenverkehrsfreiheit, die auch Arbeitnehmerfreizügigkeit genannt wird, der Dienstleistungsverkehrsfreiheit und der Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit. Nicht erfasst von den vier Grundfreiheiten des Binnenmarkts ist die Kontrolle von Personen, welche Grenzen zwischen den EU-Mitgliedstaaten überschreiten. Aufgrund der Schengen-Abkommen haben alle Mitgliedstaaten das ausdrückliche Recht, solche Personenkontrollen an den Binnengrenzen durchzuführen. 2

12 4) Kreuzen Sie an! (5 Punkte) (5) Das oberste Verwaltungsorgan des Landes ist der Landeshauptmann. Das B-VG sieht für die Länder das parlamentarische Regierungssystem vor, der Landtag wählt die Landesregierung. Die Landesregierung wird nicht vom Bundespräsidenten ernannt, sie wird vom Landesvolk gewählt. Die Landesräte sind rechtlich und politisch der Landesregierung verantwortlich. Der Landeshauptmann nimmt als Einzelorgan die behördlichen Aufgaben der mittelbaren Bundesverwaltung wahr. Als Einzelorgan in der behördlichen Landesverwaltung wird der Landeshauptmann in der Regel nicht tätig. Der Bezirkshauptmann besorgt die allgemeine staatliche Landesverwaltung, Aufgaben der Bundesverwaltung nimmt er nicht wahr. Der Verfassungsgerichtshof zieht die Versteinerungstheorie zur Auslegung heran, wenn ein Begriff in den Kompetenztatbeständen der Art 10 bis 15 B-VG unklar ist. So wird etwa der Begriff Gewerbe in Art 10 Abs 1 Z 8 B-VG nach der Versteinerungstheorie ausgelegt. Will man den Begriff Gewerbe in Art 10 Abs 1 Z 8 B-VG nach der Versteinerungstheorie auslegen, so muss man zur Auslegung die zum geltenden einfachen Bundes- und Landesgesetze heranziehen. Neue Sachverhalte, die es 1925 noch gar nicht gab, sodass die Versteinerungstheorie zu keinem Ergebnis führt, werden kompetenzrechtlich nach der intrasystematischen Weiterentwicklung zugeordnet. Die Salzburger, die Steiermärkische, die Tiroler, die Vorarlberger Landesverfassung und mit Besonderheiten die Wiener Landesverfassung erlauben eine Mehrheitsregierung. In der parlamentarischen Demokratie ernennt oder wählt das Parlament die Regierung, die Regierung ist vom Parlament abhängig und ihm verantwortlich (parlamentarisches Regierungssystem). Das parlamentarische Regierungssystem gilt in allen Ländern. Der Landtag wählt die Landesregierung (Art 101 Abs 1 B-VG). Das Amt der Landesregierung ist der bürokratische Hilfsapparat der Landesregierung, die Landeshauptmannschaft ist der bürokratische Hilfsapparat für den Landeshauptmann. Eine Norm kann auf verschiedene Weise durchgesetzt (sanktioniert) werden: mit psychischen Mitteln, mit Belohnungen, mit körperlicher Gewalt. Positives Recht, Gottesrecht, Naturrecht, Vernunftrecht sind verschiedene Begriffe für eine einheitliche alles umfassende Rechtsordnung. Eine Rechtsnorm ist eine verbindliche Anordnung des Staats, die er gegebenenfalls mit körperlicher Gewalt durchsetzt. 3

13 5) Streichen Sie fehlerhafte Passagen durch! (4 Punkte) (4) Die Bundesverwaltung hat eine monokratische Verwaltungsspitze (Bundesminister), die Landesverwaltung hat eine kollegiale Verwaltungsspitze (Landesregierung). Die Landesregierung wird auch als Landesrat bezeichnet. Die Landesregierung kann ihre Aufgaben in der Geschäftsordnung der Landesregierung an die einzelnen Mitglieder der Landesregierung zur Erledigung für die Landesregierung verteilen. Den Vorsitz in der Landesregierung führt der Landeshauptmann. Er kann alle Angelegenheiten der Landesregierung an sich ziehen und für die Landesregierung allein entscheiden. Die Landesregierung ist die politische Spitze der Landesverwaltung. Der Landeshauptmann wird vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Landtags ernannt. Die Einzelheiten der Organisation der Landesverwaltung sind im Landesrecht (Landesverfassungsgesetze und einfache Landesgesetze) geregelt, die Bundesverfassung enthält keine Festlegungen und Vorgaben für die Landesverwaltung. Die Landesverfassungen sehen für die Landesregierungen meist eine Konzentrations- bzw Proporzregierung vor. Die einzelnen Mitglieder der Landesregierung werden dann von den im Landtag vertretenen politischen Fraktionen im Verhältnis der Zahl der Landtagsabgeordneten bestimmt. Im Hinblick auf die Verhältniszahlen ist es möglich, dass kleine Fraktionen trotz Konzentrations- bzw Proporzregierung kein Mitglied in der Landesregierung stellen. 6) Kreuzen Sie an (4 Punkte)! (4) Die Bundesregierung ist eine Konzentrationsregierung oder Proporzregierung. Die Anzahl der den politischen Parteien zuzurechnenden Bundesminister und Staatssekretäre muss dem Verhältnis der Abgeordneten im Nationalrat entsprechen. Die Regierung als oberstes Organ der Vollziehung kann vom Parlament für alles, was in der Vollziehung geschieht, politisch verantwortlich gemacht werden. Die Mehrheitsregierung ist eine Regierung, in der die im Parlament vertretenen Parteien im Verhältnis ihrer Mandatsstärke auch an der Regierung teilnehmen. Die allgemeine staatliche Verwaltung (Hoheitsverwaltung) des Landes ist in zwei Instanzen hierarchisch organisiert. Die I. Instanz ist der Bezirkshauptmann (bzw in Statutarstädten der Bürgermeister), die II. Instanz der Landeshauptmann. Neben der allgemeinen staatlichen Verwaltung des Landes sind verschiedene besondere staatliche Verwaltungen des Landes eingerichtet, etwa die Grundverkehrsbehörden. Für die landwirtschaftliche Bodenreform sieht das B-VG als besondere Verwaltungsorganisation die Agrarbehörden vor. Die in der Wirtschaft tätigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer organisieren sich zur Wahrnehmung ihrer beruflichen Interessen freiwillig in privatrechtlichen Vereinigungen, so etwa Arbeitgeber in der Industriellenvereinigung, Arbeitnehmer im Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB). Die Interessenvertretungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind entweder als privatrechtliche Vereinigungen (freie Verbände, juristische Personen des Privatrechts) organisiert oder durch Gesetz als berufliche Selbstverwaltungskörper (juristische Personen öffentlichen Rechts) eingerichtet. Die Sozialpartner spielen in der Wirtschaft eine große Rolle. In der Verfassung erwähnt oder verankert sind die Sozialpartner nicht. 4

14 Das B-VG geht für Österreich von einer Privatwirtschaft und von einer Marktwirtschaft aus. Dies folgt aus dem Rechtsstaat, der Trennung von Staat und Gesellschaft und aus den wirtschaftlich relevanten Freiheitsrechten, insbesondere aus dem Grundrecht auf Freiheit des Eigentums und aus dem Grundrecht auf Erwerbsfreiheit. Die Sozialstaatlichkeit und der Umweltschutz sind Staatszielbestimmungen. Die Teilnahme an den Wahlen zum Parlament ist ein Grundrecht. 7) Streichen Sie fehlerhafte Passagen durch! (6 Punkte) (6) Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt des Bundes, das Staatsoberhaupt eines Landes ist der Landeshauptmann. Der Bundespräsident wird im gewaltenteilig organisierten Staat der Gesetzgebung zugeordnet. Die Bundesversammlung (das ist Nationalrat und Bundesrat gemeinsam) wählt den Bundespräsidenten für eine Funktionsperiode von sechs Jahren. Der Bundespräsident kann mehrfach wiedergewählt werden. Zum Bundespräsident kann gewählt werden, wer am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet hat. Die wichtigste Aufgabe des Bundespräsidenten ist die Bildung der Bundesregierung. Der Bundespräsident ernennt frei, ohne an einen Vorschlag gebunden zu sein, den Bundeskanzler. Die Bundesminister wählt der Nationalrat. 8) Kreuzen Sie an (6 Punkte)! (6) Die Verwaltungsorganisationen des Bundes und des Landes sind Teil der Gebietskörperschaften Bund und Land. Die Gebietskörperschaften Bund, Land und Gemeinde verfügen über eine jeweils eigene Verwaltungsorganisation. Der Bund hat neben seiner Verwaltungsorganisation auch ein Parlament und eine Gerichtsorganisation. Das Land hat neben seiner Verwaltungsorganisation auch ein Parlament, aber keine Gerichtsorganisation. Die Gemeinde hat kein Parlament, nur eine Verwaltungsorganisation und eine Gerichtsorganisation. Weil die Verwaltungsorgane abstrakte Konstrukte der Rechtsordnung sind, gehört zu jedem Verwaltungsorgan eine natürliche Person, welche die Zuständigkeiten des Organs wahrnimmt. Diese Organwalter nennt man monokratische Organe. Das Unionsrecht hat Anwendungsvorrang vor nationalem Recht, unionsrechtswidriges nationales Recht ist nichtig. Verordnungen (EU) können den Menschen in den Mitgliedstaaten der EU zwar unmittelbar Rechte gewähren, sie aber nicht unmittelbar verpflichten. Kommt ein Mitgliedstaat der Umsetzung einer Richtlinie nicht zeitgerecht nach, so hat die staatliche Vollziehung die Richtlinie unmittelbar anzuwenden, sofern ihr hinreichend konkretisierte Rechte zu entnehmen sind. Die staatliche Verwaltung ist hierarchisch geordnet, es herrscht strikte Weisungsbindung. Die Bindung an Weisungen ist erforderlich, weil die dem Parlament für das politisch und rechtlich einwandfreie Verhalten der Verwaltung verantwortliche politische Verwaltungsspitze die Möglichkeit haben muss, sich bei den ihr untergeordneten Verwaltungsorganen konsequent durchzusetzen. Die obersten Organe der Verwaltung leiten die Verwaltung (Art 20 Abs 1 B-VG). Förmlicher Ausdruck der Leitung (= hierarchische Ordnung) sind die Weisung und die Aufsicht. Die Verfassung versteht unter Weisung die Kontrolle des Organhandelns ex post. 5

15 Den Binnenmarkt bestimmen drei Grundfreiheiten: die Warenverkehrsfreiheit, die Personenverkehrsfreiheit (= Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit) und die Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit. Die österreichische Nationalbank gehört dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) nicht an, weil die Europäische Union über eine eigene Zentralbank, die EZB, verfügt. Die Währungsunion strebt nach Geld- und Preisstabilität. Selbstverwaltung in der Gesellschaft ist gesetzesgebundene, weisungsfreie, nicht mittelbar dem Parlament, sondern unmittelbar dem Volk politisch verantwortliche Staatsverwaltung. Die Verfassung stellt einen Teil der staatlichen Verwaltung gegenüber der Verwaltungsspitze weisungsfrei, nimmt diesen Teil aus der politischen Verantwortung gegenüber dem Parlament heraus und ersetzt diese Aufhebung der politischen Verantwortung gegenüber dem Parlament durch eine unmittelbare politische Verantwortung gegenüber dem Volk (= Selbstverwaltung im Staat ). Verwaltung kann auch Selbst verwaltung sein. Der Begriff Selbstverwaltung umfasst zwei verschiedene Organisationsmuster: die Selbstverwaltung im Staat und die territoriale Selbstverwaltung. Bei Bestellung des Bundeskanzlers ist der Bundespräsident zwar an keinen Vorschlag gebunden, allerdings darf er nur den Listenführer der aus der Nationalratswahl hervorgegangenen stimmenstärksten Partei zum Bundeskanzler ernennen. Der Bundespräsident ernennt den Bundeskanzler und darf diesen ohne an einen Vorschlag gebunden zu sein entlassen. Eine Entlassung des Bundeskanzlers ist aber nur zulässig, wenn der Bundeskanzler rechtswidrige Handlungen gesetzt hat. Der Bundeskanzler und die Bundesminister sind nur dem Bundespräsidenten, der sie ernennt und abberufen kann, politisch verantwortlich. Österreich ist in diesem Sinn eine präsidentielle Demokratie. 9) Streichen Sie fehlerhafte Passagen durch! (3 Punkte) (3) Die nationale österreichische Verfassung anerkennt die Existenz des Völkerrechts, was insbesondere die Art 9 Abs 1 und 49 Abs 2 B-VG zeigen. Das B-VG sieht die spezielle Transformation des Völkerrechts vor. Damit gilt jedes Völkerrecht ohne zusätzlichen nationalen Rechtssetzungsakt auch als nationales Recht. Das transformierte Völkerrecht richtet sich immer nur an die Gesetzgebung. Sollen die Vollziehungsorgane völkerrechtliche Regelungen im nationalen Bereich anwenden, so bedarf es dazu eines besonderen Gesetzes. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein wichtiger multilateraler Staatsvertrag, der unmittelbar anwendbar ist und subjektive Rechte gewährt. Wurde eine Völkerrechtsnorm generell ins nationale Recht transformiert, so stellt sich die Frage, in welchem Rang im Stufenbau der nationalen Rechtsordnung die transformierte Norm als nationales Recht gilt. Die Einordnung erfolgt je nach Völkerrechtsquelle unterschiedlich. Die EMRK etwa steht aufgrund einer Anordnung des Bundesverfassungsgesetzgebers im Verfassungsrang. 6

16 10) Kreuzen Sie an (6 Punkte)! (6) Die EU ist ein Staatenbund. Jeder Unionsbürger hat in jenem Mitgliedstaat, in dem er seinen Wohnsitz hat, das aktive und das passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen, bei den Wahlen zum Europäischen Parlament (Art 23a B-VG) und bei den Wahlen zu den Parlamenten (Nationalrat, Landtage). Aufgrund des Diskriminierungsverbots nach Art 18 AEU-Vertrag kann auch ein (nichtösterreichischer) Unionsbürger Adressat eines Staatsbürgerrechts sein, etwa der Erwerbsfreiheit nach Art 6 StGG Verwaltungsorgane, die nach dem Gesetz zuständig sind, Verordnungen oder Bescheide zu erlassen, sind Verwaltungsbehörden. Verwaltungsbehörden können nur Kollegialorgane, nicht auch Einzelorgane sein. In der Gemeinde ist dem Bürgermeister, dem Gemeindevorstand und dem Gemeinderat als gemeinsames Amt das Gemeindeamt zugeordnet. Der Organwalter einer Verwaltungsbehörde kann einzelne seiner Aufgaben an Organwalter des ihm zugeordneten Amts übertragen. Wir nennen eine solche Bevollmächtigung Approbationsbefugnis. Approbationsbefugte Mitarbeiter können für die Verwaltungsbehörde oder im Auftrag der Verwaltungsbehörde Verordnungen und Bescheide erlassen. Die EU strebt als Kernaufgabe erstens nach einem Europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen; zweitens nach einem Binnenmarkt und drittens nach der Politischen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten (Art 3 Abs 2 bis 4 EUV). Die EU betreibt eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und eine Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Aufgrund der GSVP verfügt die EU über eigene Armeeeinheiten. An allen Binnengrenzen der EU finden insbesondere keine Personenkontrollen statt. Die EU ist für die Aufgaben kompetent, die ihr die Basisverträge übertragen haben. Zudem verfügt sie über eine Kompetenzkompetenz, sie kann jederzeit Aufgaben aus dem nationalen Zuständigkeitsbereich an sich ziehen. Der Europäische Rat ist das politische Führungsorgan der Europäischen Union. Er besteht aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten. Das Europäische Parlament ist das alleinige Gesetzgebungsorgan der EU. Es beschließt den Haushalt der Union und übt die politische Verantwortung gegenüber der Kommission aus. Die Weisungsbindung der staatlichen Verwaltungsorganisationen ist Verfassungsgrundsatz (Art 20 Abs 1 B-VG). Von diesem Grundsatz abweichend hat der Verfassungsgesetzgeber einzelne weisungsfreie Verwaltungsorgane eingerichtet und die Gesetzgebung ermächtigt, in genau bestimmten Einzelfällen durch einfaches Gesetz weitere weisungsfreie Verwaltungsorgane einzurichten. Trotz des in der Verwaltung herrschenden Weisungsprinzips richtet das B-VG weisungsfreie Verwaltungsbehörden ein, so die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern (UVS), die Unabhängigen Finanzsenate in den Ländern (UFS) und die richterlichen Kollegialbehörden. Der Landesgesetzgeber darf keine weisungsfreien Verwaltungsbehörden einrichten. Das B-VG ordnet die Geltung des Verhältniswahlrechts für die Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Nationalrat, zu den Landtagen, zu den Gemeinderäten und für die Wahl des Bundespräsidenten an. Wir bezeichnen das Verhältniswahlrecht auch als Persönlichkeitswahlrecht, weil die einzelnen Abgeordneten gewählt werden; und auch als Mehrheitswahlrecht, weil die Mehrheit bei der Wahl über die Zusammensetzung des Parlaments entscheidet. Geheimes Wahlrecht bedeutet, dass jeder Wähler seine Stimme so abgeben darf und muss, dass sie für die Wahlbehörde und für die Öffentlichkeit nicht erkennbar ist. 7

17 11) Streichen Sie fehlerhafte Passagen durch! (3 Punkte) (3) Verwaltungsorgane sind zuständig, für die Verwaltungsorganisation zu handeln. Darf ein Verwaltungsorgan dabei nach dem Gesetz Bescheide oder Verordnungen erlassen, nennen wir es eine Verwaltungsbehörde. Weil auch die Gerichte hoheitliche Anordnungen treffen, können auch sie als Verwaltungsbehörden bezeichnet werden. Verwaltungsorgane sind als Einzelorgane oder Kollegialorgane eingerichtet. Wir nennen sie monokratische oder kollegiale Verwaltungsbehörden, wenn sie nach dem Gesetz nicht nur hoheitlich, sondern auch nicht-hoheitlich handeln dürfen. In der Verwaltungsorganisation sind häufig Verwaltungsorgane in einem Amt zusammengefasst und einer Verwaltungsbehörde als bürokratischer Hilfsapparat zugeordnet. Die Ämter dürfen von sondergesetzlichen Regelungen abgesehen selbst keine Bescheide und Verordnungen erlassen. Ämter sind beispielsweise das Gemeindeamt und der Magistrat. Die Ämter werden nur in der hoheitlichen, nicht in der nicht-hoheitlichen Verwaltung tätig. 8

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