ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I

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1 Vollziehung Grundsatzgesetzgebung Ausführungsgesetzgebung Ausführungsgesetzgebung Gesetzgebung Vollziehung Grundsatzgesetzgebung Gesetzgebung materiell formell ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I Bruno Binder/Simone Grochar [Cyber] Gudrun Trauner [präsent] KLAUSUR [B] LÖSUNG WS 2015/16 Punkte [50] 1. Ordnen Sie zu! SACHMATERIE KOMPETENZ- TATBESTAND BUND LAND Art? Abs? Z? B-VG Pflanzenschutz Art 12 Abs 1 Z 4 Wahlen zum Europäischen Parlament Art 10 Abs 1 Z 1a Vermessungswesen Art 10 Abs 1 Z 10 Baurecht Art 15 Abs 1 Zivildienst Art 10 Abs 1 Z 15 Jagdwesen Art 15 Abs 1 [vgl Art 11 Abs 1 Z 8] Jugendfürsorge Art 12 Abs 1 Z 1 Regelung der Bewaffnung der Wachkörper Art 10 Abs 1 Z 14 Volkswohnungswesen Art 11 Abs 1 Z 3 Grundstücksverkehr mit bebauten Grundstücken Art 15 Abs 1 [vgl Art 10 Abs 1 Z 6] Personenstandsangelegenheiten Art 10 Abs 1 Z 7 Assanierung Art 11 Abs 1 Z 5 6 Punkte 2. Formelles und/oder materielles Verfassungsrecht? Kreuzen Sie an! 1) 2) BVG Rassendiskriminierung. Art 172 Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye: Die Grabstätten der in Gefangenschaft verstorbenen Kriegsgefangenen sind würdig instandzuhalten. 3) 4) Adelsaufhebungsgesetz. Art 7 Z 3 Staatsvertrag von Wien (Cyber)Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I [WS 2015/16] 2. Klausur [B] Lösung/Seite 1

2 3. Geben Sie an, ob und welche GRUNDRECHTE in den nachfolgenden Sachverhalten verletzt sein könnten und führen Sie die verfassungsgesetzlichen GRUNDLAGEN an! Sachverhalt Grundrecht Rechtsnorm [keine Art aus der GRC] a. Die Unternehmerin A ist wegen des Öffnungszeitengesetzes gezwungen, ihren Laden zu bestimmten Zeiten geschlossen zu halten. Erwerbsfreiheit Art 6 StGG b. Die Verwaltungsbehörde enteignet B entschädigungslos, weil ihr Grundstück für den Bau einer Straße benötigt wird und sie zu einem Verkauf nicht bereit war. Eigentumsfreiheit Art 5 StGG Art 1 1. ZPzEMRK c. Statt des zuständigen Bürgermeisters der Gemeinde G erlässt die Bezirkshauptfrau von Rohrbach den Baubewilligungsbescheid. Recht auf den gesetzlichen Richter Art 83 Abs 2 B-VG d. Die Polizistin D dringt gewaltsam in eine Wohnung ein, um nach gestohlenen Gegenständen zu suchen. Hausrecht Hausrechtsgesetz Art 9 StGG e. Die 18-jährige Studentin E wollte Abgeordnete zum Nationalrat werden. Da ihr Wahlvorschlag jedoch nicht zugelassen wurde, konnte niemand eine Stimme für sie abgeben. Passives Wahlrecht Art 26 Abs 4 B-VG f. Die Behörde untersagt F die Gründung einer Gewerkschaft. Vereinsfreiheit Vereinigungsfreiheit Art 12 StGG Art 11 EMRK g. Die Behörde verbietet dem Herausgeber einer Zeitung, über die chaotischen Zustände am Grenzübergang Spielfeld zu berichten. Meinungsfreiheit (Pressefreiheit) Art 13 StGG Art 10 EMRK h. Die Bürgermeisterin verweigert die Erteilung der Baubewilligung, weil sie die Antragstellerin nicht leiden kann. Gleichheitssatz Art 7 B-VG Art 2 StGG i. Der Student I hält seine Freundin in der Wohnung fest, damit sie nicht mit anderen ausgehen und ihn betrügen kann. [keine Drittwirkung] j. Die Hochschülerinnen und Hochschülerschaft an der JKU demonstriert gegen die Studiengebühren. Die Polizei löst die Demonstration auf. Versammlungsfreiheit Art 12 StGG Art 11 EMRK 10 Punkte (Cyber)Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I [WS 2015/16] 2. Klausur [B] Lösung/Seite 2

3 4. Welcher Begriff passt? Tragen Sie die passende Ziffer ein! PERSONEN [Träger privater Rechte und Pflichten] MENSCH = VIRTUELLER MENSCH = 1 juristische 2 Person = Rechtsperson = Körperschaft 3 zum Beispiel: 6 juristische Person juristische Person des privaten Rechts des öffentlichen Rechts privates 4 Organisationsrecht hoheitliches 5 Organisationsrecht Natürliche Person 6 politische Partei 6 Gesellschaft mit beschränkter Haftung 2 Juristische Person 4 privates 7 Universität 7 Gemeinde 5 hoheitliches 7 Bund 3 Körperschaft 6 Aktiengesellschaft (AG) 7 Land 5. Skizzieren Sie das erweiterte Stufenbaumodell für das Bundesrecht! (Cyber)Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I [WS 2015/16] 2. Klausur [B] Lösung/Seite 3

4 JA NEIN 6. Kreuzen Sie an! 1) Der Gleichheitssatz steht unter Gesetzesvorbehalt, weil alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. 2) Die Wehrpflicht für Männer in Art 9a Abs 3 erster Satz B-VG ist gleichheitswidrig und damit verfassungswidrig, weil Männer und Frauen ungleich behandelt werden. 3) Der Gleichheitssatz ist ein Grundrecht, aber auch ein Freiheitsrecht. 4) Der Gleichheitssatz enthält für die Gesetzgebung ein Gleichbehandlungsgebot, ein Diskriminierungsverbot, ein Privilegierungsverbot und ein Sachlichkeitsgebot; für die Vollziehung darüber hinaus ein Willkürverbot. 5) Viele Grundrechte sind Freiheitsrechte. Freiheitsrechte schützen einen Freiraum vor Eingriffen des Staats. 6) Freiheitsrechte sind Abwehrrechte. Sie sollen Eingriffe des Staats in den verfassungsgesetzlich geschützten Freiraum abwehren. 7) Die österreichische Verfassung enthält Freiheitsrechte. Freiheitsrechte legen einen persönlichen Freiraum fest. Greift der Staat verfassungswidrig in den Freiraum ein, darf sich der Betroffene gewaltsam gegen den Staat zur Wehr setzen. 8) Freiheitsrechte sind beispielsweise das Recht auf persönliche Freiheit, das Recht auf Freiheit des Eigentums, das Recht auf freie Meinungsäußerung. 9) Freiheitsrechte sind unter anderem in der Europäischen Menschenrechtskonvention (= EMRK) enthalten. 10) Die Begriffe Freiheitsrechte und Grundrechte haben denselben Inhalt. 11) Ein Freiheitsrecht ist ein Freiheitsrecht mit staatlichen Schutzpflichten, wenn der Staat nicht nur in einen geschützten Bereich nicht eingreifen darf, sondern der Berechtigte gegen den Staat auch den Anspruch hat, dass der Staat durch Gesetz den geschützten Bereich gegen Eingriffe anderer Personen sichert. 12) Gesetzesvorbehalt und verfassungsimmanente Schranken sind ein Phänomen der Freiheitsrechte. 13) Ein Freiheitsrecht, das nicht unter Gesetzesvorbehalt steht, gilt als absolut schützendes Freiheitsrecht. 14) Durch Formulierung eines Gesetzesvorbehalts zu einem Grundrecht ermächtigt der Verfassungsgesetzgeber den einfachen Gesetzgeber, in das betreffende Freiheitsrecht einzugreifen. 15) Der Gesetzesvorbehalt ist ein materieller Gesetzesvorbehalt, wenn der Verfassungsgesetzgeber dem einfachen Gesetzgeber inhaltliche Schranken für seine Eingriffe setzt. 5 Punkte (Cyber)Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I [WS 2015/16] 2. Klausur [B] Lösung/Seite 4

5 7. a. Für die Wahl der von Österreich in das Europäische Parlament zu entsendenden Abgeordneten gilt das allgemeine Wahlrecht. Was verstehen wir unter allgemeinem Wahlrecht? Allgemeines Wahlrecht bedeutet, dass jeder Staatsbürger (eventuell Unionsbürger) ohne Unterschied des Geschlechts, der Religion, der Klasse, der Steuerleistung, etc an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen darf. Es richtete sich historisch gegen den Ausschluss der Frauen vom Wahlrecht. b. Was verstehen wir unter aktivem Wahlrecht? Wer besitzt in Österreich das aktive Wahlrecht zum Europäischen Parlament? [Nennen Sie die Rechtsgrundlage!] Das aktive Wahlrecht ist ein politisches Grundrecht. Es ist das Recht, durch Stimmabgabe an einer Wahl teilzunehmen (das Recht zu wählen). Art 23a Abs 1 B-VG. Im Sinne des allgemeinen Wahlrechts haben alle österreichischen Staatsbürger und alle nichtösterreichischen Unionsbürger (mit Hauptwohnsitz in Österreich), die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, das aktive Wahlrecht zum Europäischen Parlament, sofern kein Wahlausschlussgrund vorliegt. 8. Beschreiben Sie Aufgaben und Zusammensetzung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH)! [Nennen Sie auch die bezüglichen Rechtsgrundlagen (im EUV und AEUV)!] Art 13, Art 19 EUV, Art AEUV. Aufgaben: Der Gerichtshof der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg ist ein Organ der Europäischen Union (EU). Er umfasst drei Gerichte: den Gerichtshof (EuGH), das Gericht (EuG) und Fachgerichte (EuFG). Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung des Unionsrechts zuständig (Art 19 Abs 1 EUV). Zusammensetzung: Der Gerichtshof (EuGH) besteht aus 28 Richtern, einem je Mitgliedstaat (Art 19 Abs 2 EUV), die von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen auf sechs Jahre ernannt werden. 9. Beschreiben Sie die Aufgaben der Europäischen Zentralbank (EZB)! Wo hat die EZB ihren Sitz? [Nennen Sie auch die bezüglichen Rechtsgrundlagen (im EUV und AEUV)!] Art 13 EUV, Art AEUV. Sitz in Frankfurt am Main. Die Europäische Zentralbank ist ein Organ der Europäischen Union (EU) und besitzt Rechtspersönlichkeit. Sie ist die Zentralbank für die gemeinsame europäische Währung, den Euro. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Preisstabilität im Euroraum, insbesondere durch Festlegung der Leitzinsen, zu gewährleisten. (Cyber)Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I [WS 2015/16] 2. Klausur [B] Lösung/Seite 5

6 10. Beschreiben Sie Aufgaben und Zusammensetzung des Rats der Europäischen Union! [Nennen Sie auch die bezüglichen Rechtsgrundlagen (im EUV und AEUV)!] Art 13, 16 EUV, Art AEUV. Aufgaben: Der Rat der Europäischen Union ist das eigentliche Machtzentrum der EU. Er beschließt gemeinsam mit dem Europäischen Parlament den EU-Haushalt und erlässt auf Vorschlag der Europäischen Kommission und gemeinsam mit dem Europäischen Parlament die EU-Gesetze (Art 16 Abs 1 EUV, Art 289 Abs 1 AEUV), so Verordnungen (EU), Richtlinien und Beschlüsse (EU). Zusammensetzung: [Der Rat der Europäischen Union ist ein Organ der Europäischen Union (EU); er ist vom Europäischen Rat zu unterscheiden.] Der Rat hat 28 Mitglieder, er setzt sich aus je einem Vertreter der Mitgliedstaaten auf Ministerebene zusammen (= Ministerrat). 11. Was ist Staatsrecht, was ist Völkerrecht? Staatsrecht ist im Gegensatz zum Völkerrecht das innerstaatliche Recht (= nationales Recht des Staats). Innerstaatlich wird der Begriff Staatsrecht manchmal mit dem Begriff Verfassungsrecht gleichgesetzt. Völkerrecht sind die Normen, welche die Beziehungen zwischen Staaten (und internationalen Organisationen) auf internationaler Ebene verrechtlichen (= internationales Recht). 12. Was sind Völkerrechtssubjekte? Die Staaten und die internationalen Organisationen sind Träger internationaler Rechte und Pflichten und als solche Völkerrechtssubjekte. Sie sind völkerrechtsfähig, dh sie können die Beziehungen zwischen Staaten (und internationalen Organisationen) auf internationaler Ebene durch Abschluss völkerrechtlicher Verträge verrechtlichen. 1 Punkt 13. Welche Wirtschaftsordnung hat Österreich und warum? Gemäß der rechtsstaatlichen Trennung von Staat und Gesellschaft und nach den Grundrechten des freien Wirtschaftens (Eigentumsfreiheit, Erwerbsfreiheit) ist Österreich im Grundsatz eine Privatwirtschaft und eine Marktwirtschaft, sohin eine private Marktwirtschaft. Da die Bundesverfassung aber als Staatszielbestimmungen den Sozialstaat und den Umweltschutzstaat vorgibt, ist der einfache Gesetzgeber gezwungen und aufgrund der Gesetzesvorbehalte der Eigentumsfreiheit und der Erwerbsfreiheit auch berechtigt, zum Schutz sozial Schwacher und zum Schutz der Umwelt in die Abläufe der privaten Marktwirtschaft einzugreifen. (Cyber)Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I [WS 2015/16] 2. Klausur [B] Lösung/Seite 6

7 14. Erläutern Sie, wie und wo das B-VG die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern auch im Bereich des Abgabewesens und des Schulwesens verteilt! Das B-VG verteilt die Gesetzgebungskompetenzen und die Verwaltungskompetenzen zwischen Bund und Ländern nach Sachmaterien: Es zählt die dem Bund zugewiesenen Sachmaterien in den Art 10 bis 12 B-VG ausdrücklich auf (= Enumeration) und belässt alle nicht enumerativ genannten Materien in einer Generalklausel dem Land (Art 15 Abs 1 B-VG). In Art 10 B-VG sind jene Sachmaterien genannt, für die dem Bund sowohl die Gesetzgebung als auch die Verwaltung zukommt; in Art 11 B-VG die Materien, in denen der Bund für die Gesetzgebung zuständig ist, die Länder für die Verwaltung; und in den Sachmaterien des Art 12 B-VG obliegt dem Bund die Grundsatzgesetzgebung, den Ländern die Ausführungsgesetzgebung und die Verwaltung. Für manche Sachbereiche verteilt der Bundesverfassungsgesetzgeber die Kompetenzen außerhalb dieser vier (Art 10, 11, 12 und 15 B-VG) Grundtypen von Kompetenztatbeständen. Das Abgabenwesen (Art 13 B-VG) ist durch das Finanz-Verfassungsgesetz 1948 (F-VG 1948), die Verteilung der Kompetenzen im Bereich des Schulwesens ist in den Art 14, 14a B-VG geregelt. 15. Am 27. September 2015 wurden in Oberösterreich die 56 Abgeordneten zum oberösterreichischen Landtag neu gewählt. a. Was ist der Landtag? Welcher Staatsteilgewalt gehört der Landtag an? [Nennen Sie auch die bezügliche bundesverfassungsgesetzliche Bestimmung!] Art 95 B-VG. Der Landtag ist das Parlament eines Bundeslands. Der Landtag ist ein Ein-Kammer-Parlament und ein allgemeiner Vertretungskörper; er besorgt insbesondere die Landesgesetzgebung. Er gehört der Staatsteilgewalt Gesetzgebung an. b. Für die Wahl des Landtags gilt das gleiche Wahlrecht. Was verstehen wir unter gleichem Wahlrecht? [Nennen Sie die bundesverfassungsgesetzlichen Bestimmung, die das gleiche Wahlrecht für die Wahl des Landtags anordnet!] Art 95 Abs 1 B-VG. Das gleiche Wahlrecht ist Ausdruck der egalitären Demokratie. Jede Stimme hat das gleiche politische Gewicht ( one man, one vote ). Es richtet sich historisch gegen die Zensuswahl. Das gleiche Wahlrecht betrifft die Wertigkeit der abgegebenen Stimmen in Bezug auf das Wahlresultat. (Cyber)Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I [WS 2015/16] 2. Klausur [B] Lösung/Seite 7

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