VDI Fachgruppe Technische Gebäudeausrüstung. Brandschutzklappen in RLT Anlagen. (Rechtliche Grundlagen und Einbauhinweise)
|
|
- Victoria Wetzel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 VDI Fachgruppe Technische Gebäudeausrüstung Brandschutzklappen in RLT Anlagen (Rechtliche Grundlagen und Einbauhinweise) Referent: Herr Dipl. Ing. (FH) Stefan Schweigert Stefan Schweigert Karlsruhe
2 Inhalt Informationen zum Baurecht - Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie M-LüAR 2005 Planungsbeispiele - Überströmung - Einheits-Temperaturzeit-Kurve ETK - Prüfnorm DIN EN und Prüfaufbau - Verhalten von Wänden im Brandfall Einbausituationen am Beispiel der eckiger und runder Brandschutzklappen Instandhaltung / Wartung
3
4 Bauliche Anlagen V - 14 Brandschutz Bauliche Anlagen sind so o anzuordnen o zu errichten o zu ändern und o instand zu halten, dass der o Entstehung eines Brandes o Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und o die Rettung von Menschen und Tieren o sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Entstehungsbrand Feuer und Rauch Ausbreitung
5 MBO 41 Lüftungsanlagen (2) 1 Lüftungsleitungen sowie deren Bekleidungen und Dämmstoffe müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen; brennbare Baustoffe sind zulässig, wenn ein Beitrag der Lüftungsleitung zur Brandentstehung und Brandweiterleitung nicht zu befürchten ist. 2 Lüftungsleitungen dürfen raumabschließende Bauteile, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, nur überbrücken, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lang nicht zu befürchten ist oder wenn Vorkehrungen hiergegen getroffen sind.
6 Arbeitskreis Haustechnische Anlagen der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU M-LüAR 2005 Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie M-LüAR) Stand: September 2005 Quelle: Mustervorschriften / Mustererlasse Bauaufsicht / Bautechnik Kap. Musterrichtlinien
7 M-LüAR 09/2005
8 Planungsbeispiel, brandschutztechnisches Schema PM R4 Flur R3 R2 Fenster F 30 / F 90 - Wand Zuluft / Abluft L 90 - Leitung M Brandschutzklappe mit Motor EK Entrauchungsklappe R1 RLT Rauchschutzklappe RM Elastischer Stutzen Rauchauslöseeinrichtung
9 M-LüAR 2005, 4 Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit von Lüftungsleitungen und Absperrvorrichtungen von Lüftungsanlagen Die Anforderungen des 41 Abs. 2 MBO gelten als erfüllt, wenn die Anforderungen der folgenden Abschnitte 5 bis 8 eingehalten werden und die Lüftungsanlagen entsprechend den schematischen Darstellungen der Bilder 1 bis 6 nach Maßgabe der Bildunterschriften ausgebildet werden. Dabei gilt, dass die Feuerwiderstandsfähigkeit der Brandschutzklappen der vorgeschriebenen Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile, die von den Lüftungsleitungen durchdrungen werden, entsprechen muss (in feuerhemmenden Bauteilen Klappen der Klassifizierung K30, in hochfeuerhemmenden Bauteilen Klappen - K 60 und in feuerbeständigen Bauteilen Klappen K 90) oder die Feuerwiderstandsfähigkeit der Lüftungsleitungen bei erforderlicher Ausführung in feuerwiderstandsfähiger Bauart der höchsten vorgeschriebenen Feuerwiderstandsfähigkeit der von ihnen durchdrungenen raumabschließenden Bauteile entsprechen muss.
10 Planungsbeispiel, brandschutztechnisches Schema PM R4 Flur R3 R2 Fenster F 30 / F 90 - Wand Zuluft / Abluft L 90 - Leitung M Brandschutzklappe mit Motor EK Entrauchungsklappe R1 RLT Rauchschutzklappe RM Elastischer Stutzen Rauchauslöseeinrichtung
11 Planung <-> Ausführung Festgestellte Mängel: Brandschutzklappe kann bei geschlossener Revisionsklappe nicht auslösen, Handauslösehebel schlägt gegen Rahmen des Revisionsdeckels
12 Planungsbeispiel, brandschutztechnisches Schema PM R4 Flur R3 R2 Fenster F 30 / F 90 - Wand Zuluft / Abluft L 90 - Leitung M Brandschutzklappe mit Motor EK Entrauchungsklappe R1 RLT Rauchschutzklappe RM Elastischer Stutzen Rauchauslöseeinrichtung
13 Planung <-> Ausführung Festgestellte Mängel: die L 90 - Dämmung ist nicht bis zum Boden / über den Anschlussrahmen geführt
14 M-LüAR 2005, Mündungen von Außenluft- und Fortluftleitungen Außenluft- und Fortluftöffnungen (Mündungen) von Lüftungsleitungen, aus denen Brandgase ins Freie gelangen können, müssen so angeordnet oder ausgebildet sein, dass durch sie Feuer oder Rauch nicht übertragen werden können. Dies gilt durch Einhaltung einer der folgenden Anforderungen als erfüllt: 1. Außenluftansaugöffnungen müssen von Fortluftöffnungen min. 2,5 m entfernt sein. Mündungen müssen von Fenstern, anderen Außenwandöffnungen und von Außenwänden mit brennbaren Baustoffen und entsprechenden Verkleidungen min. 2,5 m entfernt sein. Die Mündungen von Lüftungsleitungen über Dach müssen Bauteile aus brennbaren Baustoffen mindestens 1 m überragen oder von diesen - waagerecht gemessen - 1,5 m entfernt sein (Ausnahme: Bekiesung oder Betonplattenabdeckung). oder 2. Die Mündungen von Lüftungsleitungen sind durch Brandschutzklappen gesichert.
15 Planungsbeispiel, brandschutztechnisches Schema PM R4 Flur R3 R2 Fenster F 30 / F 90 - Wand Zuluft / Abluft L 90 - Leitung M Brandschutzklappe mit Motor EK Entrauchungsklappe R1 RLT Rauchschutzklappe RM Elastischer Stutzen Rauchauslöseeinrichtung
16 M-LüAR 2005, Zuluftanlagen Über Zuluftanlagen darf kein Rauch in das Gebäude übertragen werden. Die Übertragung von Rauch über die Außenluft ist durch Brandschutzklappen mit Rauchauslöseeinrichtungen oder durch Rauchschutzklappen zu verhindern. Auf die Anordnung der Klappen kann verzichtet werden, wenn das Ansaugen von Rauch aufgrund der Lage der Außenluftöffnung ausgeschlossen werden kann. Auszug der entsprechenden Zulassung für Brandschutzklappen: Quelle: Rheinische Post Mönchengladbach, Zentralbad an der Lüpertzender Straße am
17 Rundschau Bonn,
18 Planungsbeispiel, brandschutztechnisches Schema PM R4 Flur R3 R2 Fenster M F 30 / F 90 - Wand Zuluft / Abluft L 90 - Leitung M RM M Brandschutzklappe mit Motor EK Entrauchungsklappe R1 RLT Rauchschutzklappe RM Elastischer Stutzen Rauchauslöseeinrichtung
19 M-LüAR 2005, Umluftanlagen Bei Lüftungsanlagen mit Umluft muss die Zuluft gegen Eintritt von Rauch aus der Abluft durch Brandschutzklappen mit Rauchauslöseeinrichtungen oder durch Rauchschutzklappen geschützt sein. Die Rauchauslöseeinrichtungen hierzu können in der Umluftleitung oder in der Abluftleitung angeordnet sein. Sie können jedoch auch in der Zuluftleitung nach Zusammenführung von Außenluft und Umluft angeordnet sein, wenn hierdurch gleichzeitig die Außenluftansaugung gegen Raucheintritt gesichert werden soll. Die Anordnung der Rauchauslöseeinrichtungen darf deren Wirksamkeit durch Verdünnungseffekte nicht beeinträchtigen. Bei Ansprechen der Rauchauslöseeinrichtungen müssen die Ventilatoren abgeschaltet werden, soweit der Weiterbetrieb nicht der Rauchausbreitung entgegenwirkt.
20 Rauchschutzklappe mit Zulassung Serie JZ-RS mit Zulassung Nr. Z o Lieferbare Größen (in mm) Breite / Höhe min: 357 / 345 Breite / Höhe max: 2000 / 1998 V Leck < 200m 3 /h m 2 Querschnitt (B x H) Prüfdruck 40 Pa
21 Rauchauslöseeinrichtung mit Zulassung Typ RM-O-VS-D mit Zulassung Nr. Z o mit Luftstromwächter zur Ansteuerung von Brand- und Rauchschutzklappen Typ RM-O-3-D mit Zulassung Nr. Z o zur Ansteuerung von Brand- und Rauchschutzklappen
22 Planungsbeispiel, brandschutztechnisches Schema PM R4 Flur R3 R2 Fenster F 30 / F 90 - Wand M M M RM Zuluft / Abluft L 90 - Leitung M RM M Brandschutzklappe mit Motor RM EK Entrauchungsklappe R1 RLT Rauchschutzklappe RM Elastischer Stutzen Rauchauslöseeinrichtung
23 M-LüAR 2005, Begrenzung von Kräften Zusammenfassung Ausdehnungskräfte infolge Erwärmung Bei zweiseitig fester Einspannung: a) Abstand zwischen zwei Einspannquellen < 5 m, b) keine erhebliche Längssteifigkeit (z. B. Steckstutzen oder Flexrohre), c) Winkel und Verziehungen in den Luftleitungen oder > 5 m ist el. Stutzen erforderlich d) Kompensatoren (z. B. el. Stutzen) Länge bei Stahl: 1 cm je lfd. Meter Leitungslänge
24 Begrenzung der Krafteinleitung durch Lüftungsleitungen in Bauteile des Gebäudes im Brandfall durch Winkel und Verziehungen (siehe auch Abschnitt ) a a a Kantenlänge des Lüftungskanals oder Durchmesser der Lüftungsleitung Es gilt die entfernteste Verbindungsstelle Bogen-Kanal/Leitung. Beispielhafte Darstellung von Winkel und Verziehungen, die in den Lüftungsleitungen auftretende Längenänderungen durch Kanalverformungen z. B. durch Ausknickungen aufnehmen.
25 Planungsbeispiel, brandschutztechnisches Schema PM R4 Flur R3 R2 Fenster F 30 / F 90 - Wand M M M RM Zuluft / Abluft L 90 - Leitung M RM M Brandschutzklappe mit Motor RM EK Entrauchungsklappe R1 RLT Rauchschutzklappe RM Elastischer Stutzen Rauchauslöseeinrichtung
26 M-LüAR 2005, Durchführung durch feuerwiderstandsfähige, raumabschließende Bauteile Soweit Lüftungsleitungen ohne Brandschutzklappen durch raumabschließende Bauteile, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, hindurchgeführt werden dürfen, sind die verbleibenden Öffnungsquerschnitte mit geeigneten nichtbrennbaren mineralischen Baustoffen dicht und in der Dicke dieser Bauteile zu verschließen. Ohne weiteren Nachweis gelten Stopfungen aus Mineralfasern mit einem Schmelzpunkt >1000 C bis zu einer Spaltbreite des verbleibenden Öffnungsquerschnittes von höchstens 50 mm als geeignet. Durch weitere Installationen darf die Stopfung nicht gemindert werden...
27 M-LüAR 2005 Bild 3.1: notwendiger Flur unbelüftet In notwendigen Fluren mit feuerhemmenden Wänden genügen anstelle von feuerhemmenden Lüftungsleitungen Lüftungsleitungen aus Stahlblech, ohne Öffnungen, mit Abhängern aus Stahl
28 Planungsbeispiel, brandschutztechnisches Schema PM R4 Flur R3 R2 Fenster F 30 / F 90 - Wand M M M RM Zuluft / Abluft L 90 - Leitung M RM M Brandschutzklappe mit Motor RM EK Entrauchungsklappe R1 RLT Rauchschutzklappe RM Elastischer Stutzen Rauchauslöseeinrichtung
29 Planungsbeispiel, brandschutztechnisches Schema PM R4 R3 R2 Fenster F 30 / F 90 - Wand Zuluft / Abluft L 90 - Leitung M Brandschutzklappe mit Motor EK Entrauchungsklappe R1 RLT Rauchschutzklappe RM Elastischer Stutzen Rauchauslöseeinrichtung
30 MBO 2002, 29 Trennwände (2) Trennwände sind erforderlich 1. zwischen Nutzungseinheiten sowie zwischen Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen 2. zum Abschluss von Räumen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr, 3. zwischen Aufenthaltsräumen und anders genutzten Räumen im Kellergeschoss. (5) Öffnungen in Trennwänden nach Absatz 2 sind nur zulässig, wenn sie auf die für die Nutzung erforderliche Zahl und Größe beschränkt sind; sie müssen feuerhemmende, dicht- und selbstschließende Abschlüsse haben.
31 Bestandteile des Abschlusses gemäß den Zulassungen Z Feuerwiderstandsfähige Abschlüsse besonderer Bauart und Verwendung BSK als Überströmeinrichtung besteht aus - Bandschutzklappe - Abschlussgitter beidseitig - Rauchauslöseeinrichtung mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung - Federrücklaufmotor, Haftmagnet FK-K90 als Überströmeinrichtung mit allgemein bauaufsichtlicher Zulassung Z i. V. mit RM-O-3-D mit Z
32 Auszug aus den Zulassungen Z Feuerwiderstandsfähige Abschlüsse besonderer Bauart und Verwendung
33 Auszug aus den Zulassungen Z Feuerwiderstandsfähige Abschlüsse besonderer Bauart und Verwendung
34 Auszug aus den Zulassungen Z Feuerwiderstandsfähige Abschlüsse besonderer Bauart und Verwendung Muster Übereinstimmungsbestätigung
35 Auszug aus den Zulassungen Z Lüftungsbaustein etc. DIBt-Zulassung Z PX-G FR90F
36 Auszug aus den Zulassungen Z Lüftungsbaustein etc.
37 M-LüAR 2005, Lüftungsleitungen oberhalb von Unterdecken Werden Lüftungsleitungen oberhalb von Unterdecken, für die als selbstständiges Bauteil eine Feuerwiderstandsfähigkeit gefordert wird, verlegt, so sind diese Lüftungsleitungen so zu befestigen, dass sie auch im Brandfall nicht herabfallen können (siehe DIN : , Abschnitt ).
38 Planungsbeispiel, brandschutztechnisches Schema PM R4 Flur R3 R2 Fenster F 30 / F 90 - Wand M M M RM Zuluft / Abluft L 90 - Leitung M RM M Brandschutzklappe mit Motor RM EK Entrauchungsklappe R1 RLT Rauchschutzklappe RM Elastischer Stutzen Rauchauslöseeinrichtung
39 Abhängung, Dimensionierung 1 = Metall-Dübel 2 = Gewindestange 3 = Traverse max. zulässige Zugspannung in der Abhängung: 9 N/mm 2 bei F30 6 N/mm 2 bei F90 Bei Dübeln ohne Brandschutzzulassung max. Dübelbelastung 500 N Stahl St 37-2 = 370 N/mm² = Zugfestigkeit St 235JR = 235 N/mm² = Streckgrenze
40 M-LüAR 2005 )
41 Planung <-> Ausführung Festgestellte Mängel: L 90 Dämmung ist nicht ausführbar L 90 Dämmung fehlt
42 Planung <-> Ausführung Festgestellte Mängel: L 90 Dämmung ist nicht 2-lagig ausgeführt Anschlussrahmen ist nicht in L 90 DIN 4102 bekleidet
43 M-LüAR 2005 Schachtlösung: Folgende Möglichkeiten sind zulässig: 1) feuerwiderstandsfähiger Schacht aus Wänden der Feuerwiderstandsklasse F30/60/90 aus nichtbrennbaren Baustoffen z. B. nach DIN 4102 Teil 4 oder 2) feuerwiderstandsfähiger Schacht gemäß L-Klassifikation oder 3) selbständige feuerwiderstandsfähige Lüftungsleitung der Klassifikation L30/60/90 (Schacht = Luftführende Hauptleitung) und jeweils Absperrvorrichtungen K30/60/90* bei Abzweigen in den Geschossen an den Durchtrittsstellen durch den Schacht bzw. an den Anschlussstellen der Lüftungsleitung.
44 Planung <-> Ausführung Festgestellte Mängel: Brennbare Gewerke im luftführenden Schacht BSK defekt
45 Prüfzeichenpflicht Brandschutzklappen sind seit dem prüfzeichenpflichtig (PA-X...) Brandschutztechnische Eignungsprüfungen Die brandschutztechnische Eignungsprüfungen erfolgte nach: - DIN 4102 Teil 6, Fassung September 1977 aktuell: - DIN EN :1999
46 Einheitstemperaturzeitkurve (DIN 4102 / ISO 834 / EN ) 7 V - V 0 = 345 lg (8t + 1) K V V 0 t Temperatur [K] Temperatur der Probekörper bei Versuchsbeginn [K] Zeit V - V Zeit t min 180 Zündtemperaturen: 1 Schmieröl 2 Zeitungspapier 3 Kunststoffe 4 Holz 5 Baumwolle 6 Schmelztemp. von Alu 7 Schmelztemp. Gußeisen 125 C 175 C C C 450 C 658 C 1200 C
47 Prüfkriterien Brandversuch nach EN : 1999 Brandschutzklappe, größte Ausführung Auslösemechanismus Anschlussleitung Brandraum
48 Prüfkriterien Anordnung der Temperatur-Messfühler T2 T1 T2 T1 Ts s T1, Ts 180 K T2 140 K (Mittelwert) T2 max = 180 K s = 25 mm - EN (EURO-Norm) p = 300 Pa T2 T1 s T2 T1 Ts
49 Brandversuch Einbau von BSK in leichter Schachtwand, 100 mm
50 Brandversuch Einbau von BSK in leichte Trennwände, 100 mm
51 Brandversuch Einbau von BSK in leichte Trennwände, 100 mm, Ofeninnere
52 Brandversuch Einbau von BSK in Geschossdecke, 125 mm Beton
53 Brandschutzklappe eckig Zulassungs-Nr. Z o o Feuerwiderstandsklasse K30 - K90 nach DIN 4102 o Auslösetemperatur 72 C 95 C wahlweise o Lieferbare Größen Breite / Höhe von 200 / 200 bis 1500 / 800 bzw. 201 / 201 bis 1500 / 797
54 Brandschutzklappen eckig - geprüft nach Euro-Norm DIN EN o Zulassungs-Nr. Z o Feuerwiderstandsklasse K90 nach DIN 4102 o Auslösetemperatur 72 C 95 C wahlweise o Lieferbare Größen B = 200, 400, 600 und 800 mm H = 100, 125, 160 und 200 mm L = 300 mm
55 Brandschutzklappen rund Zulassungs-Nr. Z o Feuerwiderstandsklasse K90 nach DIN 4102 o Auslösetemperatur 72 C 95 C wahlweise o Lieferbare Größen NW 100, 125, 150, 160, 200, 224, 250, 280, 315 o
56 Brandschutzklappen Ausführungen Brandschutzklappen - für Unterdecken - o Zulassungs-Nr. Z o Feuerwiderstandsklasse K30-U, mit und ohne angeschlossene Lüftungsleitungen o Auslösetemperatur 72 C o Lieferbare Größen NW 300, 400, 500, 600, 625 Ausführung für Lindner-Decke lieferbar
57 Brandschutzklappen Ausführungen Brandschutztellerventile Zulassungs-Nr. Z Z o Feuerwiderstandsklasse Serie FV-K90: K30 - K90 FVZ-K30: K30 - U o Auslösetemperatur 72 C o Lieferbare Größen NW 100, 125, 160, 200 o
58 Einbausituationen Wänden und Decken Abstände der Brandschutzklappen zueinander regelt die Zulassung.(siehe folgende Folien) Abstände zu anderen Abschottungen sind nicht Bestanteil der Prüfzeugnisse von Brandschutzklappen Abstände zu anderen Gewerken gemäß Leitungsanlangen Richtlinie bzw. der Prüfzeugnisse der entsprechenden Abschottungen.
59
60 Brandschutzklappen in massiven Wänden Mörtelgruppe II oder III DIN 1053 oder Beton (zugelassener Brandschutzmörtel wurde allgemein gestrichen)
61
62
63 Festgestellte Mängel: Mauerrahmen der Brandschutzklappen ist nicht vollständig in der Wand Vorgebauter Teil ist beigeputzt
64 Festgestellte Mängel: Vermörtelung oberhalb des Mauerrahmens fehlt bzw. Mineralwolle und elastischer Stutzen fehlen
65 Festgestellte Mängel: Mauerrahmen der Brandschutzklappe ist nicht vollständig eingemörtelt (s. a. nächstes Bild)
66 Festgestellte Mängel: Mauerrahmen der Brandschutzklappe ist nicht vollständig eingemörtelt (s. a. vorhergehendes Bild)
67 Festgestellte Mängel: Mauerrahmen der Brandschutzklappe ist nicht vollständig eingemörtelt (Mineralwolle, Schmelzpunkt << 1000 C)
68 Festgestellte Mängel: Mauerrahmen der Brandschutzklappe ist nicht vollständig eingemörtelt (s. a. nächstes Bild)
69 Brandschutzklappen in massiven Wänden (teilweise Einmörtelung)
70 Brandschutzklappen in massiven Wänden gleitender Deckenanschluss Flachsturz ca. 70 mm
71 Brandschutzklappen in leichten Trennwänden Nach DIN Tab. 48 oder Wand mit Prüfzeugnis (abp und Mineralwolle) X = H mm, abhängig vom geplanten Einbauverfahren Z = H mm, abhängig vom geplanten Einbauverfahren Grundsätzlich erfolgt der Anschluss von Lüftungsleitung über Flex. Stutzen!
72 Brandversuch, Aufbau Festgestellte Mängel: keine
73 Brandversuch, Aufbau Festgestellte Mängel: keine
74 Brandversuch, Aufbau Festgestellte Mängel: keine
75 Brandversuch, Aufbau Festgestellte Mängel: keine
76 Brandversuch Festgestellte Mängel: keine Brandversuch war positiv 90 Min.
77 Festgestellte Mängel: Wandaufbau und der Einbau der BSK in die Wand entspricht nicht der Zulassung
78 Festgestellte Mängel: Wandaufbau im Bereich der Brandschutzklappe entspricht nicht der Zulassung; Metallständer- und Aussteifungsprofile zu weit entfernt, Metallständer- und Aussteifungsprofile sind nicht zulassungsgerecht verbunden
79 Festgestellte Mängel: Wandaufbau im Bereich der Brandschutzklappe entspricht nicht der Zulassung; Metallständer- und Aussteifungsprofile fehlen
80 Einbau in leichten Trennwänden mit Einbausatz Abstand zwei Brandschutzklappen 200 mm bei allen Einbausituationen in leichten Trennwänden.
81 Einbau in Brandwände mit Metallständer mit Einbausatz Schnitt
82 Einbau leichten Trennwänden Einbausatz
83 Einbau in leichten Trennwänden Nasseinbau
84 Einbau in leichte Trennwände mit Metallständer gleitendem Deckenanschluss Wanddicke 100 mm
85 Einbau in leichte Trennwände mit Metallständer gleitendem Deckenanschluss
86 Einbau entfernt von massiven Wänden Max. Abhängehöhe ohne Bekleidung 1,5 m Anschluss Lüftungsleitung über flexiblen Stutzen
87 Abhängung, Dimensionierung 1 = Metall-Dübel 2 = Gewindestange 3 = Traverse max. zulässige Zugspannung in der Abhängung: Stahl 9 N/mm 2 bei F30 St 37-2 = 370 N/mm² = Zugfestigkeit 6 N/mm 2 bei F90 St 235JR = 235 N/mm² = Streckgrenze Bei Dübeln ohne Brandschutzzulassung max. Dübelbelastung 500 N
88 Abhängung, Dimensionierung Bsp.: FK-K90, Z , 797 mm x 1500 mm Gewicht der BSK: 84 kg Erforderliche Dämmung: ca. 1,2 m² (direkt vor der Wand ohne Wandbefestigung) Gewicht ca. 20 kg/m² = 24 kg Mineralwolle, U50-Traverse: ca. 10 kg Gesamt = 118 kg
89 Abhängung, Dimensionierung Abhängung, Dimensionierung Zulässige Belastung für Gewindestangen = 6 N/mm² bei F 90 DIN 4102 ca.-werte je Gewindestange: M 8 M 10 M 12 M 14 M 16 M kg 35 kg 50 kg 70 kg 95 kg 150 kg Gewicht der BSK inkl. Dämmung etc.: ca. 118 kg Belastung je Gewindestange = 59 kg M 14 erforderlich oder Deckenbefestigung mit Befestigungsplatte Zulassung der Dübel beachten!
90 Abhängung Festgestellte Mängel: Abhängungen > 1,5 m sind nicht bekleidet
91 Einbau entfernt von massiven Decken / senkrechte Einbaulage Festgestellte Mängel: nicht klassifiziert befestigt
92 BSK in massiven Bauteilen Elastische Stutzen elastischer Bereich min = Brandschutzklappe 2 = Elastischer Stutzen (Klasse B1 oder B2 nach DIN 4102) 3 = Lüftungsleitung 3 2 min. 50
93 BSK in leichten Trennwänden Brandschutzklappen in leichten Trennwänden Nach DIN Tab. 48 oder Wand mit Prüfzeugnis (abp und Mineralwolle) X = H mm, abhängig vom geplanten Einbauverfahren X = H mm, abhängig vom geplanten Einbauverfahren Mindestabstand zwei Klappen 200 mm
94 BSK in leichten Trennwänden Einbau in leichten Trennwänden, Serie FKRS-EU
95 BSK in leichten Trennwänden Einbau in leichten Trennwänden, Nasseinbau, Serie FKRS-EU Anschluss von Lüftungsleitungen ist nur über elastische Stutzen zulässig.
96 BSK in leichten Trennwänden Einbau in leichten Trennwänden, Einbaustein, Serie FKRS-EU
97 Brandschutzklappe KA-EU Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z KA-EU KA-EU mit elektrischer Auffahrhilfe
98 Brandschutzklappe KA-EU
99 Brandschutzklappe KA-EU Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z Einbau in massive Wände und Decken
100 Brandschutzklappe KA-EU Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z
101 Instandhaltung Wartung
102 Inhalt aller BSK-Zulassungen, Auszug
103 Inhalt aller BSK-Zulassungen, Auszug
104 Inhalt aller BSK-Zulassungen, Auszug
105 Wartung und Prüfung von RLT - Anlagen DIN Grundlagen der Instandhaltung ( ) Instandhaltung: Maßnahmen während des Lebenszyklus einer Betrachtungseinheit zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes oder der Rückführung in diesen. Unterteilung: Wartung Inspektion Instandsetzung Verbesserung Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrats (präventiv) Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist- Zustandes einer Betrachtungseinheit einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements zur Steigerung der Funktionssicherheit einer Betrachtungseinheit, ohne die von ihr geforderte Funktion zu ändern
106 Brandschutzklappen Bestimmungen für die Nutzung und Instandhaltung Instandhaltung Instanthaltung Instanthaltungstätigkeiten können sein: - Entfernen von Verunreinigungen - In festgesetzten Zeitabständen entsprechend der Zulassung bzw. der Betriebsanleitung durchzuführende Reinigungsarbeiten
107 Brandschutzklappen Bestimmungen für die Nutzung und Instandhaltung Instandhaltung Inspektionstätigkeiten Dazu gehört: - Die Überprüfung auf Beschädigungen - Die Überprüfung der mechanischen Funktion - Die Überprüfung der elektrischen Funktion (bei Klappen mit elektrischen Betätigungs-, Steuer- oder Signalelementen) - Die Überprüfung der pneumatischen Funktion (bei Klappen mit pneumatischen Betätigungselementen) - Das Auslösen (Schließen) über Melderssysteme, z. B. Rauchauslöseeinrichtung
108 Brandschutzklappen Bestimmungen für die Nutzung und Instandhaltung Instandhaltung Instandsetzungsmaßnahmen / - möglichkeiten - Austausch des Schmelzlotes - Austausch der Auslöseeinrichtung - In Abhängigkeit von der Klappenausführung Beispiele: Austausch der Anschlagdichtung Austausch der Lippendichtung Austausch des Klappenblattes
109 Betriebs- und Montageanleitung Brandschutzklappen der Serie FK-K90
110 Betriebs- und Montageanleitung Brandschutzklappen der Serie FK-K90
111 BSK - Wartung Festgestellte Mängel: Revisionsklappen sind zu klein Innere Wartung kann nicht durchgeführt werden Hinweis: Mindestgröße der Revisionsöffnung in abgehängten Decken siehe auch VDI 3803
112 BSK - Wartung Festgestellte Mängel: Klappenblatt fällt nicht zu, Holz der Aussteifung wurde nicht entfernt Klappenblatt ist gerissen Brandschutzklappe wurde bereits 5 Jahre gewartet Hinweis: Aufnahme durch Inspektionsdeckel, vorne rechts Klappenblatt, Bildmitte Aussteifungsholz
113 BSK - Wartung Festgestellte Mängel: Auslöseeinrichtung ist erheblich korrodiert
114 BSK - Wartung Festgestellte Mängel: innere Wartung nicht durchgeführt
115 BSK - Wartung Festgestellte Mängel: innere Wartung nicht durchgeführt
116 BSK - Wartung Festgestellte Mängel: innere Wartung nicht durchgeführt
117 BSK - Wartung Festgestellte Mängel: innere Wartung nicht durchgeführt erhebliche Verschmutzung
118 BSK - Wartung Festgestellte Mängel: innere Wartung nicht durchgeführt erhebliche Verschmutzung
119 Herzlichen Dank für Ihr Interesse!
Kleine Exkursion. Dienstag, , 11:45 Uhr. Feuerwache der Berufsfeuerwehr An der Feuerwache 1. Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz
Kleine Exkursion Dienstag, 07.07.2015, 11:45 Uhr Feuerwache der Berufsfeuerwehr An der Feuerwache 1 IHT- Baulicher Brandschutz Fachgebiet Baulicher Brandschutz Dienstag, 23.06.15, 11:45 bis 13:15, 13-222
MehrFachstudium M.Sc. Brandschutz III Vorbeugender Brandschutz in der Anlagentechnik
Fachstudium M.Sc. Brandschutz III Vorbeugender Brandschutz in der Anlagentechnik Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz Lüftungsanlagen Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen Leitungsanlagenrichtlinie
MehrBrandschutz bei Lüftungsanlagen nach DIN Anwendungsmöglichkeiten und -grenzen
Brandschutz bei Lüftungsanlagen nach DIN 18017-3 Anwendungsmöglichkeiten und -grenzen Brandschutzfachtag Stuttgart 6. April 2017 Dipl. Ing. Manuel Tiedemann Gruner GmbH, Hamburg 1 Brandschutzfachtag -
Mehrdesign security forum AG Rodenbacher Chaussee Hanau
Gegenüberstellung der Änderungen (Synopse) der Muster-Richtlinie-über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen Einen Kommentar zur Einführung von Richtlinien von RA Götz Winter finden Sie
Mehr6. Forum für Prüfsachverständige
15.11.2018 TÜV SÜD, Raum Chiemsee 6. Forum für Prüfsachverständige Novellierung der Muster- Lüftungsanlagen-Richtlinie (M-LüAR) 2005, Stand 2015 Peter Vogelsang IS-EG-MUC Fachbereich Gebäudetechnik Geschäftsfeld
MehrBauR 6.6 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (Lüftungsanlagen-Richtlinie - LüAR 1 )
Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (Lüftungsanlagen-Richtlinie - LüAR 1 ) Vom 29.11.2006 (GBl. 2006, Nr. 13, S. 836) Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Begriffe 3 Anforderungen
MehrModul 3.2 Technische Gebäudeausrüstung. Leitungsanlagen. Lüftungsanlagen
Modul 3.2 Technische Gebäudeausrüstung Leitungsanlagen Lüftungsanlagen Rev. 01 / Stand: September 2010 Fachplaner Brandschutz 3.4 Leitungsanlagen Brennbare Leitungen Nichtbrennbare Leitungen Grundlagen
MehrUBA Tec Europa GmbH. neu. Kapitel 4 Vergleich MLAR 2005 zu MLAR 2015 UBA-Tec Europa GmbH Seite 1 von 5
( Muster--Richtlinie M LAR) 4 Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decken) 4.1 Grundlegende Anforderungen 4.1.1 Gemäß S 40 Abs. 1 MBO dürfen Leitungen durch raumabschließende
MehrProduktmanager M.Eschrich
Produktmanager M.Eschrich Agenda Bauordnungsrechtliche Regelungen DIBt-Mitteilungen Empfehlung Geberit Lösungen Bauordnungsrechtliche Regelungen Übersicht Baurecht Brandschutz wird gefordert Umsetzung
MehrHome > Produkte > Brand- und Rauchschutzsysteme > Brandschutzklappen > Serie KA-EU. Serie KA-EU
Home > Produkte > Brand- und Rauchschutzsysteme > Brandschutzklappen > Serie KA-EU Serie KA-EU FÜR ABLUFT IN GEWERBLICHEN KÜCHEN Rechteckige Brandschutzklappe zur Verwendung in Ab- und Fortluftleitungen
MehrRichtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (Lüftungsanlagen-Richtlinie - LüAR) 1)
Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (Lüftungsanlagen-Richtlinie - LüAR) 1) 1) Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
MehrHerzlich Willkommen zur. Thema: Brandschutz. FKT Fortbildungsveranstaltung am 24. Juli 2018 in München- Ismaning. Referent: Thomas Lechner
Stand: 02/2018 Herzlich Willkommen zur Thema: Brandschutz FKT Fortbildungsveranstaltung am 24. Juli 2018 in München- Ismaning Referent: Thomas Lechner 1 Agenda 1. Gesetzliche Bestimmungen, Brand- und Rauchschutz
MehrBrandschutzkasten BAK-240. mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Z
Brandschutzkasten BAK-240 mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Z-41.3-574 Ferdinand Schad KG Steigstraße 25-27 D-78600 Kolbingen Telefon 0 74 63-980 - 0 Telefax 0 74 63-980 - 200 info@schako.de
MehrHerzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? Brandschutzplanung Martin Amler
Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? 1 07.11.2016 Gibt es Bestandsschutz im Brandschutz? 2 Woher gründet der Begriff Bestandsschutz? Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
MehrStartseite > Produkte > Brand- und Rauchschutzsysteme > Brandschutzklappen > Serie FKR-EU. Serie FKR-EU
Startseite > Produkte > Brand- und Rauchschutzsysteme > Brandschutzklappen > Serie FKR-EU Serie FKR-EU FÜR GROSSE DURCHMESSER - MIT UND OHNE FLANSCH Große runde Brandschutzklappe zum Absperren von Luftleitungen
MehrBrandabschottungen in Schächten.
Definition Schacht Vertikal angeordnete räumliche Einheit zur Aufnahme von Installationen, die horizontale brandabschnittsbildende Bauteile überbrückt MLAR 2005 (3.5) Anforderungen an Installationsschächte
MehrJR Rauchschutzklappen Bauaufsichtlich zugelassene Jalousieklappen
Bauaufsichtlich zugelassene Jalousieklappen Anwenderhandbuch 5.20 (2015-10) 1 Beschreibung, Größen gezeichnet: eingebaut direkt auf einer Wand, mit Mauerrahmen und Gegenflansch. JR Rauchschutzklappe entsprechend
MehrGebäude bis zur BauO VVBbgBO geringer Höhe Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Nr. H 7m 7m < H 22m
BRANDENBURG Gebäude bis zur BauO VVBbgBO geringer Höhe Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Nr. H 7m 7m < H 22m 1. Wände 1.1 Tragende und aussteifende Wände 24 24.1. 1.1.1. Tragende
MehrBrandschutztellerventil SVA-FS
Brandschutztellerventil SVA-FS SCHAKO KG Steigstraße 25-27 D-78600 Kolbingen Telefon 0 74 63-980 - 0 Telefax 0 74 63-980 - 200 info@schako.de www.schako.de Inhalt Beschreibung...3 Herstellung... 3 Zubehör...
MehrSeminar zur Ausbildung von Prüfsachverständigen im Fachgebiet Lüftungsanlagen
Seminar zur Ausbildung von Prüfsachverständigen im Fachgebiet Lüftungsanlagen Prüfung von Brandschutzklappen nach AbZ Dipl.-Ing. Michael Schulz TÜV Süd Industrie Services GmbH, Berlin Tel.: +49.030. 547073-145
MehrBrandschutzanforderungen. Gebäudeklassen. BauO GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5. Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes
BERLIN Gebäudeklassen Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes BauO GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5 1. Wände 1.1 Tragende und aussteifende Wände und Stützen 27 1.1.1. Tragende Wände allgemein ohne FW FH
MehrStreitfrage: Wie brennbar dürfen Fenster und Fassaden sein?
Seite 1 von 5 Schwer entflammbar oder nicht brennbar? Hinweise zu Anforderungen, Nachweisen und Baurechtsfragen Der bauliche Brandschutz ist eine der wichtigsten Anforderungen und steht in Deutschland
MehrPrüfen für die Praxis. Brandschutzbekleidung für Lüftungsleitungen Berlin, Michael Kaffenberger-Küster
Prüfen für die Praxis Brandschutzbekleidung für Lüftungsleitungen Berlin, 06.04.2017 Michael Kaffenberger-Küster Prüfen für die Praxis Brandschutzbekleidung für Lüftungsleitungen Anforderungen an Lüftungsleitungen
MehrBauprodukte und Zulassungen
Bauprodukte und Zulassungen Feuerschutzabschlüsse Bauordnungsrechtlich werden nach der Bauordnung erforderliche Türen, Tore oder Klappen mit dem Oberbegriff Abschlüsse bezeichnet. Neben Wänden und Decken
MehrBrandschutz. 1. Bauordnungsrechtliche Anforderungen
Brandschutz 1. Bauordnungsrechtliche Anforderungen Ein hohes Schutzziel im Bauordnungsrecht wird mit dem baulichen Brandschutz verfolgt. Nach Musterbauordnung MBO sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu
MehrBrandschutzklappen und Lüftungsbausteine in Überströmöffnungen!? Das Loch und sein Verschluss
Brandschutzklappen und Lüftungsbausteine in Überströmöffnungen!? Das Loch und sein Verschluss Dipl.-Ing. Andreas Holler geringfügige/ nicht geringfügige Abweichungen Das Loch und sein Verschluss Artikel
MehrBrandschutz. 1. Bauordnungsrechtliche Anforderungen
Brandschutz 1. Bauordnungsrechtliche Anforderungen Ein hohes Schutzziel im Bauordnungsrecht wird mit dem baulichen Brandschutz verfolgt. Nach Musterbauordnung MBO sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu
MehrPrüfung des Lüftungsgesuchs Was zu beachten ist. Ansprechpartner: Claus Czekalla, Oliver Krüger
Prüfung des Lüftungsgesuchs Was zu beachten ist Ansprechpartner: Claus Czekalla, Oliver Krüger Prüfung des Lüftungsgesuchs Grundlagen: Bauordnung des Landes NRW BauO NRW besonders 3, 42 Baugenehmigung
MehrBrandschutz bei Raumentlüftungs-Systemen nach DIN Teil 3 in Verbindung mit Installationsschächten
Brandschutz bei Raumentlüftungs-Systemen nach DIN 18017 Teil 3 in Verbindung mit Installationsschächten Teil 3: Systemerklärung am Beispiel des Geba AVD II s Dipl.-Ing. Manfred Lippe Consultant, Krefeld
MehrTeilnehmerunterlagen von Dipl.-Ing. Manfred Lippe (ML) zum Download als pdf-datei
Teilnehmerunterlagen von Dipl.-Ing. Manfred Lippe (ML) zum Download als pdf-datei Teilnehmerunterlagen von Dipl.-Ing. Peter Vogelsang (PV) zum Download als pdf-datei www.mlpartner.de > Teilnehmerunterlagen
MehrLösungswege der Leitungsabschottung. MLAR - Musterleitungsanlagenrichtlinie. Geprüfte Systeme
Lösungswege der Leitungsabschottung MLAR - Musterleitungsanlagenrichtlinie Geprüfte Systeme 44 Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie Führung von Leitungen durch bestimmte Wände und Decken 45 MLAR 2005 Kapitel
MehrBPD BauO BTA GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5 Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Seite
HAMBURG Gebäudeklassen BPD BauO BTA GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5 Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Seite 1. Wände 1.1 Tragende und aussteifende Wände und Stützen 25 8, Anh. A 1.1.1. Tragende Wände
MehrBrandschutzfachtag 19. April 2018
Anschlüsse an Fassaden, Decken und Dächern Christoph Vahlhaus Dipl.-Ing. (FH) Staatlich. Anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes Geschäftsführer Gruner GmbH, Köln www.brandschutzfachtag.de
MehrBFT Cognos Jahresfachtagung 2013
BFT Cognos Jahresfachtagung 2013 CE-Kennzeichnung von Brandschutzklappen - Bedeutung für die Praxis Thomas Krause-Czeranka CE-Kennzeichnung von Brandschutzklappen - Bedeutung für die Praxis BauPVO und
MehrMusterrichtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (M-LüAR)
Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.v. Fortbildung mit der Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.v. DRK-Krankenhaus Alzey, 11. April 2018 Musterrichtlinie über brandschutztechnische Anforderungen
MehrTECHNISCHE INFORMATION
TECHNISCHE INFORMATION Brandschutz bei Hochhäusern gemäß der Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) A_Lesik / Shutterstock.com Die Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) enthält besondere Anforderungen und Lösungen
MehrBrandschutz-Tellerventil SVA-FF
Brandschutz-Tellerventil SVA-FF SCHAKO KG Steigstraße 25-27 D-78600 Kolbingen Telefon 0 74 63-980 - 0 Telefax 0 74 63-980 - 200 info@schako.de www.schako.de Inhalt Beschreibung...3 Herstellung... 3 Zubehör...
MehrBrandschutzklappenhersteller Trox Wildeboer Schako Brandschutzklappentyp BSK FK - EU BSK FK92 BSK BKA - EN Nasseinbau mittels Mörtel von BSK in:
Seite: 1 von 9 Brandschutzklappenhersteller Trox Wildeboer Schako Brandschutzklappentyp BSK FK - EU BSK FK92 BSK BKA - EN Nasseinbau mittels Mörtel von BSK in: Einbau in Massivwänden aus Beton, Porenbeton,
MehrFür die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen sind in der Regel mindestens folgende Voraussetzungen erforderlich:
TECHNISCHE INFORMATION Brandlasten in Flucht- und Rettungswegen Über Flucht- und Rettungswege in Gebäuden müssen im Brandfall grundsätzlich die Eigen- und Fremdrettung von Menschen und Tieren ins Freie
MehrDeutsche Akkreditierungsstelle GmbH. Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 24.04.2013 bis 19.12.2014 Ausstellungsdatum: 24.04.2013 Urkundeninhaber: Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen Marsbruchstraße
MehrHome > Produkte > Brand- und Rauchschutzsysteme > Brandschutzklappen > Serie FKS-EU. Serie FKS-EU
Home > Produkte > Brand- und Rauchschutzsysteme > Brandschutzklappen > Serie FKS-EU Serie FKS-EU KLEINE ABMESSUNGEN - IDEAL FÜR BEENGTE PLATZVERHÄLTNISSE Kleine eckige Brandschutzklappe zum Absperren von
MehrBrandschutz für Lüftungsanlagen entsprechend DIN Zulassungsnummer Z Montage- und Betriebsanleitung. Brandschutz ST-ADW
Brandschutz für Lüftungsanlagen entsprechend DIN 0- Zulassungsnummer Z-.- Montage- und Betriebsanleitung Brandschutz ST-ADW Brandschutz für Lüftungsanlagen entsprechend DIN 0- Zulassungsnummer Z-.- Absperrvorrichtung
MehrElektrische Anlagen und Bauordnungsrecht
VDE-Schriftenreihe 131 Elektrische Anlagen und srecht Zusammenhänge, dargestellt am Beispiel der n BayBO unter Berücksichtigung und Gegenüberstellung der Musterbauordnung (MBO) Bearbeitet von Joachim Jackisch
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D PL
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D PL 11142 01 04 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 19.12.2014 bis 18.12.2019 Ausstellungsdatum: 19.01.2015 Urkundeninhaber:
MehrStartseite > Produkte > Brand- und Rauchschutzsysteme > Brandschutzklappen > Serie FK-EU. Serie FK-EU
Startseite > Produkte > Brand- und Rauchschutzsysteme > Brandschutzklappen > Serie FK-EU Serie FK-EU FÜR VIELFÄLTIGE ANWENDUNGSFÄLLE Rechteckige Brandschutzklappe zum Absperren von Luftleitungen zwischen
MehrPKI-C Einschub-Brandschutzklappe Installationsanleitung
PKI-C Einschub-Brandschutzklappe Installationsanleitung 96 - CPD - 0050 ALLE EINSCHUB- BRANDSCHUTZKLAPPEN SIND GEMÄSS DIESER ANLEITUNG ZU INSTALLIEREN PP-74 Systemair 0 / 08 d / 5 PKI-C Nasseinbau in Massiv-Wände
MehrFP ZH. Feuerpolizeiverband Kanton Zürich Technische Kommission. Brandschutzklappen. Trox Hesco (Schweiz) AG. Max Rüegg. Sept.
Brandschutzklappen Trox Hesco (Schweiz) AG Max Rüegg 1 Brandschutzklappen Wozu dient eine Brandschutzklappe? Vergleich: Brandschutzklappe zu isoliertem Lüftungskanal Aufbau der Brandschutzklappe Einbau
Mehrneues Merkblatt IG-BSK
neues Merkblatt IG-BSK Einbau Brandschutzklappen in Brandabschnittsbildende Bauteile Edgar Meier Senior Productmanager Brandschutz TROX HESCO Schweiz AG 29. August 2018 1 Warum ein neues Merkblatt? 1.
MehrDie neue Landesbauordnung 2018
Die neue Landesbauordnung 2018 Wesentliche Änderungen für den baulichen Brandschutz 27. Bautechnisches Seminar Nordrhein-Westfalen 2 Begriffe: Höhe, Grundfläche Höhe: Höhe im Sinne des Satzes 1 ist das
MehrRichtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen
Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen Lüftungsanlagen-Richtlinie LüAR Fassung: März 2001 Sächsisches Amtsblatt, Sonderdruck Nr. 2/2002 vom 23. Januar 2002 Inhalt 1 Geltungsbereich
MehrBatiProtec t S.à r.l. 23, rue L-4806 Rodange. Tél.: Fax: batiprotect.lu -
23, rue L-4806 Primäre Ziele des baulichen Brandschutz - Vorbeugen von Brandentstehung und Brandausbreitung; - Rettung von Menschen und Tieren; - wirksame Brandbekämpfung Einteilung der Gebäude Die Aufteilung
MehrKleine Exkursion. Dienstag, , 11:45 Uhr. Feuerwache der Berufsfeuerwehr An der Feuerwache 1. Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz
Kleine Exkursion Dienstag, 07.07.2015, 11:45 Uhr Feuerwache der Berufsfeuerwehr An der Feuerwache 1 IHT- Baulicher Brandschutz Fachgebiet Baulicher Brandschutz Dienstag, 23.06.15, 11:45 bis 13:15, 13-222
MehrBauO geringer Höhe mittlerer Höhe Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes H 7m 7m < H < 22m
BREMEN Gebäude BauO geringer Höhe mittlerer Höhe Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes H 7m 7m < H < 22m 1. Wände 1.1 Tragende und aussteifende Wände 29 1.1.1. Tragende Wände allgemein FH 1) FB
MehrMontageanleitung. Hilti Brandschutzmörtel
Montageanleitung Hilti Brandschutzmörtel CP 633 Produktinformation Brandschutzmörtel CP 633 M10 Anwendungen n Vermörtelung von Brandschutztüren und Lüftungsklappen n Abschottung: Brennbare Rohre in Verbindung
Mehr9. September Bussenblick Emerkingen. Auftrag vom: Auftrags-Nr. Inhalt der brandschutztechnischen Beurteilung:
Technische Universität München Fakultät für Architektur Forschungs- und Versuchslabor Lehrstuhl für Bauklimatik und Haustechnik Prof. Dr.-Ing. Gerhard Hausladen Karl-Benz-Straße 15 85221 Dachau Germany
MehrDas neue Baurecht im Saarland
Das neue Baurecht im Saarland MBO MVV TB MLAR Dipl.-Ing. (FH) Michael Ulman Worum geht es? Was ist die MVV TB? Münchner Verkehrs-Verbund Trambahnen und Busse? Warum brauche ich Funktionserhalt? Welche
MehrSachverhalten sind ebenfalls im Band Hochbau nachzulesen.
02_Kaiser ab S 021-048:Kaiser ab Kap. 3 19.02.2008 14:10 Uhr Seite 31 1.1 Grundsätzliche brandschutztechnische Schutzprinzipien Abb. 1.6: Brandschutztechnisch erfolgreiches Abschottungsprinzip, sichtbar
MehrMLAR / LAR / RbALei MLAR
PUK-WERKE KG MLAR MLAR Begriffe: MLAR = Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen. (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR) -Fassung November 2005- Bauaufsichtlich in
MehrVdBP Rohdecke bis abgehängte Decke Frank Reichelt & Jörg Olschimke. VdBP 2011 I I MII 1
VdBP 2011 Rohdecke bis abgehängte Decke Frank Reichelt & Jörg Olschimke VdBP 2011 I 11.2011 I MII 1 TGA aus brandschutztechnischer Sicht Notwendiger Flur! Schacht! T30 RS Tür Abstand der Gewerke VdBP 2011
MehrBrandschutz im Hochbau Baustoffe, Bauteile, Anforderungen
Brandschutz im Hochbau Baustoffe, Bauteile, Anforderungen Dr.-Ing. H. Schopbach 1 Grundlagen Wozu Brandschutz? London, 02.09.1666 13.000 zerstörte Häuser 100.000 Obdachlose Hamburg, 05.05.1842 25% zerstörte
MehrBrandschutzanforderungen
BADEN-WÜRTTEMBERG Gebäude LBO geringer Höhe bis zur BauO AVO 1 Geschoss od. sonstige Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes 1 Wohnung in höchst. 2 Gesch. 1. Wände 1.1 Tragende und
MehrGutachterliche Stellungnahme Schächte für WC-Abluft
Gutachterliche Stellungnahme Schächte für WC-Abluft German Inspect GmbH GCM Gebäude- und Centermanagement GmbH Hansaallee 201 40549 Düsseldorf Eupener Strasse 74 50933 Köln I Deutschland Tel. +49 221.
MehrAchtung, wichtiger Hinweis:
Achtung, wichtiger Hinweis: In den meisten Bundesländern ist die Muster-Lüftungsanlagenrichtlinie (Fassung Januar 1984) bauaufsichtlich eingeführt. Diese Richtlinie ist teilweise überholt. Eine neue Muster-Lüftungsanlagenrichtlinie
MehrFachstudium M.Sc. Brandschutz III Vorbeugender Brandschutz in der Anlagentechnik
Fachstudium M.Sc. Brandschutz III Vorbeugender Brandschutz in der Anlagentechnik Teil I Brandschutz III Datum Titel 03.11. / 04.11.15 Einleitung und Überblick 10.11. / 11.11.15 Leitungsanlagen 17.11. /
MehrFeuerwiderstandsklassen. Gebäudeklassen nach LBO 2 Abs. 4. Brandschutz bei Aufstockung und Umbauten insbesondere bei Holzbauweise. Feuerhemmend F 30-B
Brandschutz bei Aufstockung und Umbauten insbesondere bei Holzbauweise Dr.-Ing. Mandy Peter bauart Konstruktions GmbH & Co. KG Arbeitstagung 2017 Baurechtsbehörden/Prüfingenieure Leonberg, 16.11.2017 bauart
MehrDamit nichts anbrennt. Rauch-Schutz-Gehäuse Revisions-Enddeckel. Auflage: 04/2014.
Damit nichts anbrennt Rauch-Schutz-Gehäuse Revisions-Enddeckel Auflage: 04/2014 Menschen retten Leben schützen Werte erhalten sicher leben! Schulte & Todt Systemtechnik GmbH & Co. KG Änderungen auf Grund
MehrKabelabschottung BC-Brandschutz-Schott 90/UNO (Wand) Feuerwiderstandsklasse S 90 nach DIN Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-19.
(Wand) Feuerwiderstandsklasse S 90 nach DIN 4102-9 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-19.15-1016 Leichte Trennwand F 90 aus Gipskarton- Feuerschutzplatten Dicke > 10 cm oder BC-Brandschutz-Platte
MehrForschungslabor für Haustechnik Karl-Benz-Straße Dachau
Forschungslabor für Haustechnik Karl-Benz-Straße 15 85221 Dachau Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach Landesbauordnung und Bauproduktengesetz Tel: (08131) 333 959 14 Fax: (08131) 333 959
MehrHandbuch Brandschutzatlas
Handbuch Brandschutzatlas Baulicher Brandschutz Dipl.-Ing. (FH) Josef Mayr Sachverständiger für Brandschutz Gründer des Feuertrutz-Verlags Hauptautor des Brandschutzatlas Dipl.-Ing. (FH) Lutz Battran Sachverständiger
MehrGewerkeübergreifendes Sachverständigen-Symposium. Brandschutz Schallschutz Trinkwasserhygiene
Gewerkeübergreifendes Sachverständigen-Symposium Brandschutz Schallschutz Trinkwasserhygiene TOP 2) Auswirkungen der Bauproduktenverordnung (BauPVO) auf Planer, Ausführende und Sachverständige Messe SHK
MehrPlanerischer Brandschutz Brandschutz in der TGA
Planerischer Brandschutz Brandschutz in der TGA PD Dr.-Ing. habil. des Stefan Wirth Formatvorlage Untertitelmasters durch Klicken bearbeiten 1) 2) 3) 4) Einleitung (Wie sieht die Praxis aus?) Rechtliche
MehrBaulicher Brandschutz
aktuell 86 für Deckendurchführungen LORO- Problemlösungen für Brandschutz für die brandsichere Durchführung von LORO-X Stahlabflußrohr LORO-XC Edelstahlrohr LORO-Verbundrohr LORO-Flachdachabläufen für
MehrRettungswege. Inhalte Vorlesung: Prinzip der Rettungswege (erster u. zweiter Rettungsweg) Anforderungen an Rettungswege geregelter Bauten
Rettungswege Inhalte Vorlesung: Prinzip der Rettungswege (erster u. zweiter Rettungsweg) Anforderungen an Rettungswege geregelter Bauten 1 2 Rettungswege Rettung für wen? wie? 3 Rettungswege Rettung für
MehrBrandschutz für estrichüberdeckte Unterflursysteme Technische Information
Brandschutz für estrichüberdeckte Unterflursysteme Brandschutz für estrichüberdeckte Unterflursysteme Allgemeines Das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen ist in der DIN 4102-9 geregelt. (In Teil
MehrVerwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen A 2 Brandschutz. Martin van Hazebrouck
Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen A 2 Brandschutz Martin van Hazebrouck Bekanntmachung des Teils A 2 Brandschutz der MVV-TB in Bayern o o o o o Eine unveränderte Bekanntmachung ist nicht
MehrFachtagung Feuerpolizei FPZH 2009
Fachtagung Feuerpolizei FPZH 2009 = Aufgabenstellung von der TK: Vermitteln von Wissenswertem über Brandschutzklappen Unterschiede Brandschutzklappen, Brandschutzventile, feuerfeste Kanäle Schwerpunkt
Mehrmit Glasroc F 15 bzw. 20 EK10GR EK 2 Details EK10-D EK 4 mit Glasroc F 15 bzw. 20 EK20GR EK 10 Details EK20-D EK 12
Systemnummern Seite mit festem Deckel, E 30 bis E 90 EK10 mit Glasroc F 15 bzw. 20 EK10GR EK 2 Details EK10-D EK 4 mit losem Deckel, E 30 bis E 90 EK20 mit Glasroc F 15 bzw. 20 EK20GR EK 10 Details EK20-D
MehrInhalt: VwV über Brandschutzanforderungen an Leitungen und Leitungsanlagen
Inhalt: VwV über Brandschutzanforderungen an Leitungen und Leitungsanlagen Drucken Erlass vom A. Ziele des Brandschutzes B. Hindurchführung von Leitungen durch bestimmte Wände und Decken 1. Anforderungen
MehrLandratsamt Kelheim Brandschutzvorschriften der BayBO 2008
Brandschutzvorschriften der BayBO 2008 Grundlagen Begriffe Anforderungen an Bauteile/Baustoffe Rettungswege Bayerische Bauordnung 2008 Verfahrensrecht Materielles Recht verfahrensfreie Bauvorhaben vereinfachtes
MehrBRANDSCHUTZKLAPPEN UND BRANDRAUCHSTEUER- KLAPPEN. Was gilt es rund um Brandschutz- und Brandrauchsteuerklappe zu beachten?
BRANDSCHUTZKLAPPEN UND BRANDRAUCHSTEUER- KLAPPEN Was gilt es rund um Brandschutz- und Brandrauchsteuerklappe zu beachten? AGENDA Allgemein BSK und BRK BSK und BRK Befestigung nach ÖNORM H 6031 BRK Kanäle
MehrVorbeugender baulicher Brandschutz
Fachbuchreihe Brandschutz Vorbeugender baulicher Brandschutz Bearbeitet von Dipl.-Ing. Kurt Klingsohr, Dipl.-Ing. Joseph Messerer, Dipl.-Ing. Peter Bachmeier 8., überarbeitete und erweiterte Auflage 2012
MehrArbeitsblätter MLAR 2005
Die Richtlinie als Arbeitsunterlage Als Grundlage dient die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR Redaktionsstand 2005) Stand:
MehrAnlage. Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO)
Anlage Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO) Vom 17. November 1995 (GBl. S. 836), geändert durch Verordnung vom 30. Mai 1996 (GBl. S. 419) und durch Artikel
MehrA. WDVS mit angeklebtem EPS-Dämmstoff mit Dicken bis 300 mm auf massiv mineralischen Untergründen mit Putzschicht
Hinweis Referat II 1 Kunststoffbau, Fassadenbau Stand: 27. Mai 2015 Nachstehende Fassung ersetzt den Hinweis vom 16. Dezember 2014: WDVS mit EPS-Dämmstoff Konstruktive Ausbildung von Maßnahmen zur Verbesserung
MehrInhaltsverzeichnis. Legende und Abkürzungen Allgemeines. 2 Lexikon. 3 Vorschriften und Regelwerke. 4 Grundlagen
11 Hinweis: Dieses Handbuch enthält ausgewählte Kapitel aus dem Brandschutzatlas. Die blau und kursiv markierten Kapitel sind nicht enthalten. Sämtliche Kapitel finden Sie im Ordnerwerk oder auf der DVD
MehrÄnderung der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung
Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Sachgebiet B 1/Ha Änderung der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung Im Gemeinsamen Amtsblatt von Baden Württemberg (GABl) vom 27. Juli 2005 wurden auf Seite
MehrDEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK Anstalt des öffentlichen Rechts
DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK Anstalt des öffentlichen Rechts 10829 Berlin, 3. April 2006 Kolonnenstraße 30 L Telefon: 030 78730-272 Telefax: 030 78730-320 GeschZ.: III 56-1.41.3-10/05 Allgemeine bauaufsichtliche
MehrWärmedämmverbundsysteme (WDVS)
Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) Lehrgang : -2015-1 Referat II 1 Kunststoffbau, Fassadenbau Stand: 27. Mai 2015 Nachstehende Fassung ersetzt den Hinweis vom 16. Dezember 2014: WDVS mit EPS-Dämmstoff Konstruktive
MehrAnforderungen an Lagergebäude nach Baurecht
Anforderungen an Lagergebäude nach Baurecht Brandamtmann Mirko Paternoga Berufsfeuerwehr Dresden Bauordnungsrecht - Normenhierarchie Gesetz Oberste Priorität Verordnung Rechtsnorm, für jeden Bürger verbindlich
MehrInhalt: AV zu 32 Abs. 1 Satz 2 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) über innenliegende Treppenräume Drucken
Inhalt: AV zu 32 Abs. 1 Satz 2 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) über innenliegende Treppenräume Drucken Erlass vom 1. Innenliegende Treppenräume 2. Begriffe 3. Allgemeine Anforderungen 4. Anforderungen
MehrStellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung - LBO 2015
Die Aufgabe der Feuerwehren ist im Rahmen der LBO wie folgt vorgesehen: Rettung von Menschen und Tieren sowie Durchführung wirksamer Löscharbeiten ( 15, 34). Nur wenn die baulichen Anlagen einem brandschutztechnischen
Mehrmit Glasroc F 15, 20 bzw. 25 IK10GR IK 2 Details IK10-D IK 4 mit Glasroc F 15, 20 bzw. 25 IK20GR IK 12 Details IK20-D IK 14
Systemnummern Seite mit festem Deckel, I 30 bis I 120 IK10 mit Glasroc F 15, 20 bzw. 25 IK10GR IK 2 Details IK10-D IK 4 mit losem Deckel, I 30 bis I 120 IK20 mit Glasroc F 15, 20 bzw. 25 IK20GR IK 12 Details
MehrPluggit -Webinar. Brandschutz in Wohngebäuden- Anforderungen und Lösungen -1-
Pluggit -Webinar Brandschutz in Wohngebäuden- Anforderungen und Lösungen -1- Zum Inhalt Allgemeine Informationen Gesetzliche Anforderungen, Normung und Richtlinien Arten der Brandschutzeinrichtungen (Lösungsbeispiele)
MehrBeiblatt 5 zur DIN EN : Blitz- und Überspannungsschutz für PV-Stromversorgungssysteme - 2 Hinweise zum Brandschutz
16.7 Seite 1 von 20 Beiblatt 5 zur DIN EN 62305-3: Blitz- und Überspannungsschutz für PV-Stromversorgungssysteme - 2 Hinweise zum Brandschutz Die folgenden Seiten beinhalten die Präsentationsfolien zu
MehrTABELLE 1 KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN ZWISCHEN FEUERWIDERSTANDSKLASSE UND BAUSTOFFKLASSE
TABELLE 1 KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN ZWISCHEN FEUERWIDERSTANDSKLASSE UND BAUSTOFFKLASSE Quelle: Oberste Bauaufsichtsbehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Baustoff- Kurzzeichen FH HFH FB nach
MehrCOSMO Schott Brandschutz für Lüftungsanlagen entsprechend DIN Handbuch technische Information
COSMO Schott Brandschutz für Lüftungsanlagen entsprechend DIN 18017 Handbuch technische Information NEU: Decken und Wandschott Brandschutz À LA COSMO 2 Inhaltsverzeichnis Seite 3: Einsatzbereiche Abmessungen
MehrMuster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen - Fassung März
Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen - Fassung März 2000 - Die Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz hat in ihrer Sitzung am 9./10. März 2000 die
Mehr