VDI Fachgruppe Technische Gebäudeausrüstung. Brandschutzklappen in RLT Anlagen. (Rechtliche Grundlagen und Einbauhinweise)

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1 VDI Fachgruppe Technische Gebäudeausrüstung Brandschutzklappen in RLT Anlagen (Rechtliche Grundlagen und Einbauhinweise) Referent: Herr Dipl. Ing. (FH) Stefan Schweigert Stefan Schweigert Karlsruhe

2 Inhalt Informationen zum Baurecht - Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie M-LüAR 2005 Planungsbeispiele - Überströmung - Einheits-Temperaturzeit-Kurve ETK - Prüfnorm DIN EN und Prüfaufbau - Verhalten von Wänden im Brandfall Einbausituationen am Beispiel der eckiger und runder Brandschutzklappen Instandhaltung / Wartung

3

4 Bauliche Anlagen V - 14 Brandschutz Bauliche Anlagen sind so o anzuordnen o zu errichten o zu ändern und o instand zu halten, dass der o Entstehung eines Brandes o Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und o die Rettung von Menschen und Tieren o sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Entstehungsbrand Feuer und Rauch Ausbreitung

5 MBO 41 Lüftungsanlagen (2) 1 Lüftungsleitungen sowie deren Bekleidungen und Dämmstoffe müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen; brennbare Baustoffe sind zulässig, wenn ein Beitrag der Lüftungsleitung zur Brandentstehung und Brandweiterleitung nicht zu befürchten ist. 2 Lüftungsleitungen dürfen raumabschließende Bauteile, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, nur überbrücken, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lang nicht zu befürchten ist oder wenn Vorkehrungen hiergegen getroffen sind.

6 Arbeitskreis Haustechnische Anlagen der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU M-LüAR 2005 Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie M-LüAR) Stand: September 2005 Quelle: Mustervorschriften / Mustererlasse Bauaufsicht / Bautechnik Kap. Musterrichtlinien

7 M-LüAR 09/2005

8 Planungsbeispiel, brandschutztechnisches Schema PM R4 Flur R3 R2 Fenster F 30 / F 90 - Wand Zuluft / Abluft L 90 - Leitung M Brandschutzklappe mit Motor EK Entrauchungsklappe R1 RLT Rauchschutzklappe RM Elastischer Stutzen Rauchauslöseeinrichtung

9 M-LüAR 2005, 4 Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit von Lüftungsleitungen und Absperrvorrichtungen von Lüftungsanlagen Die Anforderungen des 41 Abs. 2 MBO gelten als erfüllt, wenn die Anforderungen der folgenden Abschnitte 5 bis 8 eingehalten werden und die Lüftungsanlagen entsprechend den schematischen Darstellungen der Bilder 1 bis 6 nach Maßgabe der Bildunterschriften ausgebildet werden. Dabei gilt, dass die Feuerwiderstandsfähigkeit der Brandschutzklappen der vorgeschriebenen Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile, die von den Lüftungsleitungen durchdrungen werden, entsprechen muss (in feuerhemmenden Bauteilen Klappen der Klassifizierung K30, in hochfeuerhemmenden Bauteilen Klappen - K 60 und in feuerbeständigen Bauteilen Klappen K 90) oder die Feuerwiderstandsfähigkeit der Lüftungsleitungen bei erforderlicher Ausführung in feuerwiderstandsfähiger Bauart der höchsten vorgeschriebenen Feuerwiderstandsfähigkeit der von ihnen durchdrungenen raumabschließenden Bauteile entsprechen muss.

10 Planungsbeispiel, brandschutztechnisches Schema PM R4 Flur R3 R2 Fenster F 30 / F 90 - Wand Zuluft / Abluft L 90 - Leitung M Brandschutzklappe mit Motor EK Entrauchungsklappe R1 RLT Rauchschutzklappe RM Elastischer Stutzen Rauchauslöseeinrichtung

11 Planung <-> Ausführung Festgestellte Mängel: Brandschutzklappe kann bei geschlossener Revisionsklappe nicht auslösen, Handauslösehebel schlägt gegen Rahmen des Revisionsdeckels

12 Planungsbeispiel, brandschutztechnisches Schema PM R4 Flur R3 R2 Fenster F 30 / F 90 - Wand Zuluft / Abluft L 90 - Leitung M Brandschutzklappe mit Motor EK Entrauchungsklappe R1 RLT Rauchschutzklappe RM Elastischer Stutzen Rauchauslöseeinrichtung

13 Planung <-> Ausführung Festgestellte Mängel: die L 90 - Dämmung ist nicht bis zum Boden / über den Anschlussrahmen geführt

14 M-LüAR 2005, Mündungen von Außenluft- und Fortluftleitungen Außenluft- und Fortluftöffnungen (Mündungen) von Lüftungsleitungen, aus denen Brandgase ins Freie gelangen können, müssen so angeordnet oder ausgebildet sein, dass durch sie Feuer oder Rauch nicht übertragen werden können. Dies gilt durch Einhaltung einer der folgenden Anforderungen als erfüllt: 1. Außenluftansaugöffnungen müssen von Fortluftöffnungen min. 2,5 m entfernt sein. Mündungen müssen von Fenstern, anderen Außenwandöffnungen und von Außenwänden mit brennbaren Baustoffen und entsprechenden Verkleidungen min. 2,5 m entfernt sein. Die Mündungen von Lüftungsleitungen über Dach müssen Bauteile aus brennbaren Baustoffen mindestens 1 m überragen oder von diesen - waagerecht gemessen - 1,5 m entfernt sein (Ausnahme: Bekiesung oder Betonplattenabdeckung). oder 2. Die Mündungen von Lüftungsleitungen sind durch Brandschutzklappen gesichert.

15 Planungsbeispiel, brandschutztechnisches Schema PM R4 Flur R3 R2 Fenster F 30 / F 90 - Wand Zuluft / Abluft L 90 - Leitung M Brandschutzklappe mit Motor EK Entrauchungsklappe R1 RLT Rauchschutzklappe RM Elastischer Stutzen Rauchauslöseeinrichtung

16 M-LüAR 2005, Zuluftanlagen Über Zuluftanlagen darf kein Rauch in das Gebäude übertragen werden. Die Übertragung von Rauch über die Außenluft ist durch Brandschutzklappen mit Rauchauslöseeinrichtungen oder durch Rauchschutzklappen zu verhindern. Auf die Anordnung der Klappen kann verzichtet werden, wenn das Ansaugen von Rauch aufgrund der Lage der Außenluftöffnung ausgeschlossen werden kann. Auszug der entsprechenden Zulassung für Brandschutzklappen: Quelle: Rheinische Post Mönchengladbach, Zentralbad an der Lüpertzender Straße am

17 Rundschau Bonn,

18 Planungsbeispiel, brandschutztechnisches Schema PM R4 Flur R3 R2 Fenster M F 30 / F 90 - Wand Zuluft / Abluft L 90 - Leitung M RM M Brandschutzklappe mit Motor EK Entrauchungsklappe R1 RLT Rauchschutzklappe RM Elastischer Stutzen Rauchauslöseeinrichtung

19 M-LüAR 2005, Umluftanlagen Bei Lüftungsanlagen mit Umluft muss die Zuluft gegen Eintritt von Rauch aus der Abluft durch Brandschutzklappen mit Rauchauslöseeinrichtungen oder durch Rauchschutzklappen geschützt sein. Die Rauchauslöseeinrichtungen hierzu können in der Umluftleitung oder in der Abluftleitung angeordnet sein. Sie können jedoch auch in der Zuluftleitung nach Zusammenführung von Außenluft und Umluft angeordnet sein, wenn hierdurch gleichzeitig die Außenluftansaugung gegen Raucheintritt gesichert werden soll. Die Anordnung der Rauchauslöseeinrichtungen darf deren Wirksamkeit durch Verdünnungseffekte nicht beeinträchtigen. Bei Ansprechen der Rauchauslöseeinrichtungen müssen die Ventilatoren abgeschaltet werden, soweit der Weiterbetrieb nicht der Rauchausbreitung entgegenwirkt.

20 Rauchschutzklappe mit Zulassung Serie JZ-RS mit Zulassung Nr. Z o Lieferbare Größen (in mm) Breite / Höhe min: 357 / 345 Breite / Höhe max: 2000 / 1998 V Leck < 200m 3 /h m 2 Querschnitt (B x H) Prüfdruck 40 Pa

21 Rauchauslöseeinrichtung mit Zulassung Typ RM-O-VS-D mit Zulassung Nr. Z o mit Luftstromwächter zur Ansteuerung von Brand- und Rauchschutzklappen Typ RM-O-3-D mit Zulassung Nr. Z o zur Ansteuerung von Brand- und Rauchschutzklappen

22 Planungsbeispiel, brandschutztechnisches Schema PM R4 Flur R3 R2 Fenster F 30 / F 90 - Wand M M M RM Zuluft / Abluft L 90 - Leitung M RM M Brandschutzklappe mit Motor RM EK Entrauchungsklappe R1 RLT Rauchschutzklappe RM Elastischer Stutzen Rauchauslöseeinrichtung

23 M-LüAR 2005, Begrenzung von Kräften Zusammenfassung Ausdehnungskräfte infolge Erwärmung Bei zweiseitig fester Einspannung: a) Abstand zwischen zwei Einspannquellen < 5 m, b) keine erhebliche Längssteifigkeit (z. B. Steckstutzen oder Flexrohre), c) Winkel und Verziehungen in den Luftleitungen oder > 5 m ist el. Stutzen erforderlich d) Kompensatoren (z. B. el. Stutzen) Länge bei Stahl: 1 cm je lfd. Meter Leitungslänge

24 Begrenzung der Krafteinleitung durch Lüftungsleitungen in Bauteile des Gebäudes im Brandfall durch Winkel und Verziehungen (siehe auch Abschnitt ) a a a Kantenlänge des Lüftungskanals oder Durchmesser der Lüftungsleitung Es gilt die entfernteste Verbindungsstelle Bogen-Kanal/Leitung. Beispielhafte Darstellung von Winkel und Verziehungen, die in den Lüftungsleitungen auftretende Längenänderungen durch Kanalverformungen z. B. durch Ausknickungen aufnehmen.

25 Planungsbeispiel, brandschutztechnisches Schema PM R4 Flur R3 R2 Fenster F 30 / F 90 - Wand M M M RM Zuluft / Abluft L 90 - Leitung M RM M Brandschutzklappe mit Motor RM EK Entrauchungsklappe R1 RLT Rauchschutzklappe RM Elastischer Stutzen Rauchauslöseeinrichtung

26 M-LüAR 2005, Durchführung durch feuerwiderstandsfähige, raumabschließende Bauteile Soweit Lüftungsleitungen ohne Brandschutzklappen durch raumabschließende Bauteile, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, hindurchgeführt werden dürfen, sind die verbleibenden Öffnungsquerschnitte mit geeigneten nichtbrennbaren mineralischen Baustoffen dicht und in der Dicke dieser Bauteile zu verschließen. Ohne weiteren Nachweis gelten Stopfungen aus Mineralfasern mit einem Schmelzpunkt >1000 C bis zu einer Spaltbreite des verbleibenden Öffnungsquerschnittes von höchstens 50 mm als geeignet. Durch weitere Installationen darf die Stopfung nicht gemindert werden...

27 M-LüAR 2005 Bild 3.1: notwendiger Flur unbelüftet In notwendigen Fluren mit feuerhemmenden Wänden genügen anstelle von feuerhemmenden Lüftungsleitungen Lüftungsleitungen aus Stahlblech, ohne Öffnungen, mit Abhängern aus Stahl

28 Planungsbeispiel, brandschutztechnisches Schema PM R4 Flur R3 R2 Fenster F 30 / F 90 - Wand M M M RM Zuluft / Abluft L 90 - Leitung M RM M Brandschutzklappe mit Motor RM EK Entrauchungsklappe R1 RLT Rauchschutzklappe RM Elastischer Stutzen Rauchauslöseeinrichtung

29 Planungsbeispiel, brandschutztechnisches Schema PM R4 R3 R2 Fenster F 30 / F 90 - Wand Zuluft / Abluft L 90 - Leitung M Brandschutzklappe mit Motor EK Entrauchungsklappe R1 RLT Rauchschutzklappe RM Elastischer Stutzen Rauchauslöseeinrichtung

30 MBO 2002, 29 Trennwände (2) Trennwände sind erforderlich 1. zwischen Nutzungseinheiten sowie zwischen Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen 2. zum Abschluss von Räumen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr, 3. zwischen Aufenthaltsräumen und anders genutzten Räumen im Kellergeschoss. (5) Öffnungen in Trennwänden nach Absatz 2 sind nur zulässig, wenn sie auf die für die Nutzung erforderliche Zahl und Größe beschränkt sind; sie müssen feuerhemmende, dicht- und selbstschließende Abschlüsse haben.

31 Bestandteile des Abschlusses gemäß den Zulassungen Z Feuerwiderstandsfähige Abschlüsse besonderer Bauart und Verwendung BSK als Überströmeinrichtung besteht aus - Bandschutzklappe - Abschlussgitter beidseitig - Rauchauslöseeinrichtung mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung - Federrücklaufmotor, Haftmagnet FK-K90 als Überströmeinrichtung mit allgemein bauaufsichtlicher Zulassung Z i. V. mit RM-O-3-D mit Z

32 Auszug aus den Zulassungen Z Feuerwiderstandsfähige Abschlüsse besonderer Bauart und Verwendung

33 Auszug aus den Zulassungen Z Feuerwiderstandsfähige Abschlüsse besonderer Bauart und Verwendung

34 Auszug aus den Zulassungen Z Feuerwiderstandsfähige Abschlüsse besonderer Bauart und Verwendung Muster Übereinstimmungsbestätigung

35 Auszug aus den Zulassungen Z Lüftungsbaustein etc. DIBt-Zulassung Z PX-G FR90F

36 Auszug aus den Zulassungen Z Lüftungsbaustein etc.

37 M-LüAR 2005, Lüftungsleitungen oberhalb von Unterdecken Werden Lüftungsleitungen oberhalb von Unterdecken, für die als selbstständiges Bauteil eine Feuerwiderstandsfähigkeit gefordert wird, verlegt, so sind diese Lüftungsleitungen so zu befestigen, dass sie auch im Brandfall nicht herabfallen können (siehe DIN : , Abschnitt ).

38 Planungsbeispiel, brandschutztechnisches Schema PM R4 Flur R3 R2 Fenster F 30 / F 90 - Wand M M M RM Zuluft / Abluft L 90 - Leitung M RM M Brandschutzklappe mit Motor RM EK Entrauchungsklappe R1 RLT Rauchschutzklappe RM Elastischer Stutzen Rauchauslöseeinrichtung

39 Abhängung, Dimensionierung 1 = Metall-Dübel 2 = Gewindestange 3 = Traverse max. zulässige Zugspannung in der Abhängung: 9 N/mm 2 bei F30 6 N/mm 2 bei F90 Bei Dübeln ohne Brandschutzzulassung max. Dübelbelastung 500 N Stahl St 37-2 = 370 N/mm² = Zugfestigkeit St 235JR = 235 N/mm² = Streckgrenze

40 M-LüAR 2005 )

41 Planung <-> Ausführung Festgestellte Mängel: L 90 Dämmung ist nicht ausführbar L 90 Dämmung fehlt

42 Planung <-> Ausführung Festgestellte Mängel: L 90 Dämmung ist nicht 2-lagig ausgeführt Anschlussrahmen ist nicht in L 90 DIN 4102 bekleidet

43 M-LüAR 2005 Schachtlösung: Folgende Möglichkeiten sind zulässig: 1) feuerwiderstandsfähiger Schacht aus Wänden der Feuerwiderstandsklasse F30/60/90 aus nichtbrennbaren Baustoffen z. B. nach DIN 4102 Teil 4 oder 2) feuerwiderstandsfähiger Schacht gemäß L-Klassifikation oder 3) selbständige feuerwiderstandsfähige Lüftungsleitung der Klassifikation L30/60/90 (Schacht = Luftführende Hauptleitung) und jeweils Absperrvorrichtungen K30/60/90* bei Abzweigen in den Geschossen an den Durchtrittsstellen durch den Schacht bzw. an den Anschlussstellen der Lüftungsleitung.

44 Planung <-> Ausführung Festgestellte Mängel: Brennbare Gewerke im luftführenden Schacht BSK defekt

45 Prüfzeichenpflicht Brandschutzklappen sind seit dem prüfzeichenpflichtig (PA-X...) Brandschutztechnische Eignungsprüfungen Die brandschutztechnische Eignungsprüfungen erfolgte nach: - DIN 4102 Teil 6, Fassung September 1977 aktuell: - DIN EN :1999

46 Einheitstemperaturzeitkurve (DIN 4102 / ISO 834 / EN ) 7 V - V 0 = 345 lg (8t + 1) K V V 0 t Temperatur [K] Temperatur der Probekörper bei Versuchsbeginn [K] Zeit V - V Zeit t min 180 Zündtemperaturen: 1 Schmieröl 2 Zeitungspapier 3 Kunststoffe 4 Holz 5 Baumwolle 6 Schmelztemp. von Alu 7 Schmelztemp. Gußeisen 125 C 175 C C C 450 C 658 C 1200 C

47 Prüfkriterien Brandversuch nach EN : 1999 Brandschutzklappe, größte Ausführung Auslösemechanismus Anschlussleitung Brandraum

48 Prüfkriterien Anordnung der Temperatur-Messfühler T2 T1 T2 T1 Ts s T1, Ts 180 K T2 140 K (Mittelwert) T2 max = 180 K s = 25 mm - EN (EURO-Norm) p = 300 Pa T2 T1 s T2 T1 Ts

49 Brandversuch Einbau von BSK in leichter Schachtwand, 100 mm

50 Brandversuch Einbau von BSK in leichte Trennwände, 100 mm

51 Brandversuch Einbau von BSK in leichte Trennwände, 100 mm, Ofeninnere

52 Brandversuch Einbau von BSK in Geschossdecke, 125 mm Beton

53 Brandschutzklappe eckig Zulassungs-Nr. Z o o Feuerwiderstandsklasse K30 - K90 nach DIN 4102 o Auslösetemperatur 72 C 95 C wahlweise o Lieferbare Größen Breite / Höhe von 200 / 200 bis 1500 / 800 bzw. 201 / 201 bis 1500 / 797

54 Brandschutzklappen eckig - geprüft nach Euro-Norm DIN EN o Zulassungs-Nr. Z o Feuerwiderstandsklasse K90 nach DIN 4102 o Auslösetemperatur 72 C 95 C wahlweise o Lieferbare Größen B = 200, 400, 600 und 800 mm H = 100, 125, 160 und 200 mm L = 300 mm

55 Brandschutzklappen rund Zulassungs-Nr. Z o Feuerwiderstandsklasse K90 nach DIN 4102 o Auslösetemperatur 72 C 95 C wahlweise o Lieferbare Größen NW 100, 125, 150, 160, 200, 224, 250, 280, 315 o

56 Brandschutzklappen Ausführungen Brandschutzklappen - für Unterdecken - o Zulassungs-Nr. Z o Feuerwiderstandsklasse K30-U, mit und ohne angeschlossene Lüftungsleitungen o Auslösetemperatur 72 C o Lieferbare Größen NW 300, 400, 500, 600, 625 Ausführung für Lindner-Decke lieferbar

57 Brandschutzklappen Ausführungen Brandschutztellerventile Zulassungs-Nr. Z Z o Feuerwiderstandsklasse Serie FV-K90: K30 - K90 FVZ-K30: K30 - U o Auslösetemperatur 72 C o Lieferbare Größen NW 100, 125, 160, 200 o

58 Einbausituationen Wänden und Decken Abstände der Brandschutzklappen zueinander regelt die Zulassung.(siehe folgende Folien) Abstände zu anderen Abschottungen sind nicht Bestanteil der Prüfzeugnisse von Brandschutzklappen Abstände zu anderen Gewerken gemäß Leitungsanlangen Richtlinie bzw. der Prüfzeugnisse der entsprechenden Abschottungen.

59

60 Brandschutzklappen in massiven Wänden Mörtelgruppe II oder III DIN 1053 oder Beton (zugelassener Brandschutzmörtel wurde allgemein gestrichen)

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62

63 Festgestellte Mängel: Mauerrahmen der Brandschutzklappen ist nicht vollständig in der Wand Vorgebauter Teil ist beigeputzt

64 Festgestellte Mängel: Vermörtelung oberhalb des Mauerrahmens fehlt bzw. Mineralwolle und elastischer Stutzen fehlen

65 Festgestellte Mängel: Mauerrahmen der Brandschutzklappe ist nicht vollständig eingemörtelt (s. a. nächstes Bild)

66 Festgestellte Mängel: Mauerrahmen der Brandschutzklappe ist nicht vollständig eingemörtelt (s. a. vorhergehendes Bild)

67 Festgestellte Mängel: Mauerrahmen der Brandschutzklappe ist nicht vollständig eingemörtelt (Mineralwolle, Schmelzpunkt << 1000 C)

68 Festgestellte Mängel: Mauerrahmen der Brandschutzklappe ist nicht vollständig eingemörtelt (s. a. nächstes Bild)

69 Brandschutzklappen in massiven Wänden (teilweise Einmörtelung)

70 Brandschutzklappen in massiven Wänden gleitender Deckenanschluss Flachsturz ca. 70 mm

71 Brandschutzklappen in leichten Trennwänden Nach DIN Tab. 48 oder Wand mit Prüfzeugnis (abp und Mineralwolle) X = H mm, abhängig vom geplanten Einbauverfahren Z = H mm, abhängig vom geplanten Einbauverfahren Grundsätzlich erfolgt der Anschluss von Lüftungsleitung über Flex. Stutzen!

72 Brandversuch, Aufbau Festgestellte Mängel: keine

73 Brandversuch, Aufbau Festgestellte Mängel: keine

74 Brandversuch, Aufbau Festgestellte Mängel: keine

75 Brandversuch, Aufbau Festgestellte Mängel: keine

76 Brandversuch Festgestellte Mängel: keine Brandversuch war positiv 90 Min.

77 Festgestellte Mängel: Wandaufbau und der Einbau der BSK in die Wand entspricht nicht der Zulassung

78 Festgestellte Mängel: Wandaufbau im Bereich der Brandschutzklappe entspricht nicht der Zulassung; Metallständer- und Aussteifungsprofile zu weit entfernt, Metallständer- und Aussteifungsprofile sind nicht zulassungsgerecht verbunden

79 Festgestellte Mängel: Wandaufbau im Bereich der Brandschutzklappe entspricht nicht der Zulassung; Metallständer- und Aussteifungsprofile fehlen

80 Einbau in leichten Trennwänden mit Einbausatz Abstand zwei Brandschutzklappen 200 mm bei allen Einbausituationen in leichten Trennwänden.

81 Einbau in Brandwände mit Metallständer mit Einbausatz Schnitt

82 Einbau leichten Trennwänden Einbausatz

83 Einbau in leichten Trennwänden Nasseinbau

84 Einbau in leichte Trennwände mit Metallständer gleitendem Deckenanschluss Wanddicke 100 mm

85 Einbau in leichte Trennwände mit Metallständer gleitendem Deckenanschluss

86 Einbau entfernt von massiven Wänden Max. Abhängehöhe ohne Bekleidung 1,5 m Anschluss Lüftungsleitung über flexiblen Stutzen

87 Abhängung, Dimensionierung 1 = Metall-Dübel 2 = Gewindestange 3 = Traverse max. zulässige Zugspannung in der Abhängung: Stahl 9 N/mm 2 bei F30 St 37-2 = 370 N/mm² = Zugfestigkeit 6 N/mm 2 bei F90 St 235JR = 235 N/mm² = Streckgrenze Bei Dübeln ohne Brandschutzzulassung max. Dübelbelastung 500 N

88 Abhängung, Dimensionierung Bsp.: FK-K90, Z , 797 mm x 1500 mm Gewicht der BSK: 84 kg Erforderliche Dämmung: ca. 1,2 m² (direkt vor der Wand ohne Wandbefestigung) Gewicht ca. 20 kg/m² = 24 kg Mineralwolle, U50-Traverse: ca. 10 kg Gesamt = 118 kg

89 Abhängung, Dimensionierung Abhängung, Dimensionierung Zulässige Belastung für Gewindestangen = 6 N/mm² bei F 90 DIN 4102 ca.-werte je Gewindestange: M 8 M 10 M 12 M 14 M 16 M kg 35 kg 50 kg 70 kg 95 kg 150 kg Gewicht der BSK inkl. Dämmung etc.: ca. 118 kg Belastung je Gewindestange = 59 kg M 14 erforderlich oder Deckenbefestigung mit Befestigungsplatte Zulassung der Dübel beachten!

90 Abhängung Festgestellte Mängel: Abhängungen > 1,5 m sind nicht bekleidet

91 Einbau entfernt von massiven Decken / senkrechte Einbaulage Festgestellte Mängel: nicht klassifiziert befestigt

92 BSK in massiven Bauteilen Elastische Stutzen elastischer Bereich min = Brandschutzklappe 2 = Elastischer Stutzen (Klasse B1 oder B2 nach DIN 4102) 3 = Lüftungsleitung 3 2 min. 50

93 BSK in leichten Trennwänden Brandschutzklappen in leichten Trennwänden Nach DIN Tab. 48 oder Wand mit Prüfzeugnis (abp und Mineralwolle) X = H mm, abhängig vom geplanten Einbauverfahren X = H mm, abhängig vom geplanten Einbauverfahren Mindestabstand zwei Klappen 200 mm

94 BSK in leichten Trennwänden Einbau in leichten Trennwänden, Serie FKRS-EU

95 BSK in leichten Trennwänden Einbau in leichten Trennwänden, Nasseinbau, Serie FKRS-EU Anschluss von Lüftungsleitungen ist nur über elastische Stutzen zulässig.

96 BSK in leichten Trennwänden Einbau in leichten Trennwänden, Einbaustein, Serie FKRS-EU

97 Brandschutzklappe KA-EU Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z KA-EU KA-EU mit elektrischer Auffahrhilfe

98 Brandschutzklappe KA-EU

99 Brandschutzklappe KA-EU Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z Einbau in massive Wände und Decken

100 Brandschutzklappe KA-EU Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z

101 Instandhaltung Wartung

102 Inhalt aller BSK-Zulassungen, Auszug

103 Inhalt aller BSK-Zulassungen, Auszug

104 Inhalt aller BSK-Zulassungen, Auszug

105 Wartung und Prüfung von RLT - Anlagen DIN Grundlagen der Instandhaltung ( ) Instandhaltung: Maßnahmen während des Lebenszyklus einer Betrachtungseinheit zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes oder der Rückführung in diesen. Unterteilung: Wartung Inspektion Instandsetzung Verbesserung Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrats (präventiv) Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist- Zustandes einer Betrachtungseinheit einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements zur Steigerung der Funktionssicherheit einer Betrachtungseinheit, ohne die von ihr geforderte Funktion zu ändern

106 Brandschutzklappen Bestimmungen für die Nutzung und Instandhaltung Instandhaltung Instanthaltung Instanthaltungstätigkeiten können sein: - Entfernen von Verunreinigungen - In festgesetzten Zeitabständen entsprechend der Zulassung bzw. der Betriebsanleitung durchzuführende Reinigungsarbeiten

107 Brandschutzklappen Bestimmungen für die Nutzung und Instandhaltung Instandhaltung Inspektionstätigkeiten Dazu gehört: - Die Überprüfung auf Beschädigungen - Die Überprüfung der mechanischen Funktion - Die Überprüfung der elektrischen Funktion (bei Klappen mit elektrischen Betätigungs-, Steuer- oder Signalelementen) - Die Überprüfung der pneumatischen Funktion (bei Klappen mit pneumatischen Betätigungselementen) - Das Auslösen (Schließen) über Melderssysteme, z. B. Rauchauslöseeinrichtung

108 Brandschutzklappen Bestimmungen für die Nutzung und Instandhaltung Instandhaltung Instandsetzungsmaßnahmen / - möglichkeiten - Austausch des Schmelzlotes - Austausch der Auslöseeinrichtung - In Abhängigkeit von der Klappenausführung Beispiele: Austausch der Anschlagdichtung Austausch der Lippendichtung Austausch des Klappenblattes

109 Betriebs- und Montageanleitung Brandschutzklappen der Serie FK-K90

110 Betriebs- und Montageanleitung Brandschutzklappen der Serie FK-K90

111 BSK - Wartung Festgestellte Mängel: Revisionsklappen sind zu klein Innere Wartung kann nicht durchgeführt werden Hinweis: Mindestgröße der Revisionsöffnung in abgehängten Decken siehe auch VDI 3803

112 BSK - Wartung Festgestellte Mängel: Klappenblatt fällt nicht zu, Holz der Aussteifung wurde nicht entfernt Klappenblatt ist gerissen Brandschutzklappe wurde bereits 5 Jahre gewartet Hinweis: Aufnahme durch Inspektionsdeckel, vorne rechts Klappenblatt, Bildmitte Aussteifungsholz

113 BSK - Wartung Festgestellte Mängel: Auslöseeinrichtung ist erheblich korrodiert

114 BSK - Wartung Festgestellte Mängel: innere Wartung nicht durchgeführt

115 BSK - Wartung Festgestellte Mängel: innere Wartung nicht durchgeführt

116 BSK - Wartung Festgestellte Mängel: innere Wartung nicht durchgeführt

117 BSK - Wartung Festgestellte Mängel: innere Wartung nicht durchgeführt erhebliche Verschmutzung

118 BSK - Wartung Festgestellte Mängel: innere Wartung nicht durchgeführt erhebliche Verschmutzung

119 Herzlichen Dank für Ihr Interesse!

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