Argumentationspapier zur Versorgung der Beamten. Ein Beitrag zur Versachlichung der Diskussion. September 2012 KVS KVS
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- Luisa Bärbel Giese
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1 Argumentationspapier zur Versorgung der Beamten Ein Beitrag zur Versachlichung der Diskussion September 2012 KVS
2 Seite 2 Inhalt I. Hintergrund Die Beamtenversorgung in den Medien Ausgewählte Studien zu diesem Thema...3 a) b) Der Vorsorgeatlas des Forschungszentrums Generationenverträge der Universität Freiburg...3 Der Wochenbericht Nr. 3/2010 des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Wer hinter den Behauptungen steht...5 II. Die Fakten zur Beamtenversorgung Rentenversicherung und Beamtenversorgung zwei völlig unterschiedliche Systeme Durchschnittsrente vs. Durchschnittspension der Vergleich hinkt Die Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Rentenversiche-rung ist kaum bezahlbar Zukünftige Versorgungslasten in den Medien unnötig dramatisiert...8 III. Die Zahlen sprechen für sich IV. Zusammenfassung/Fazit... 11
3 Seite 3 I. Hintergrund 1. Die Beamtenversorgung in den Medien Landauf, landab wird in schöner Regelmäßigkeit kolportiert, welche Vorteile die Beamten im Vergleich zu den Rentnern haben. Die gängigsten Behauptungen im Überblick: Die hohen Pensionen stehen in keinem Verhältnis zu den Renten der Beamte ist überversorgt. Beamte müssen für ihre Altersversorgung keine eigenen Beiträge aufwenden. Die Pensionen sollten daher abgeschafft und die Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung überführt werden; die Finanzlage der Rentenkassen würde sich dadurch erheblich verbessern. 2. Ausgewählte Studien zu diesem Thema a) Der Vorsorgeatlas des Forschungszentrums Generationenverträge der Universität Freiburg Der im August 2009 vorgestellte interaktive sog. Vorsorgeatlas, der im Auftrag der Fondsgesellschaft Union Investment von Professor Dr. Bernd Raffelhüschen und dem Forschungszentrum Generationenverträge der Universität Freiburg erarbeitet wurde, stützt diese Thesen. Der Vorsorgeatlas kommt zu dem Schluss, dass 74,7 Prozent der Rentenbezieher ohne zusätzliche Altersvorsorge unterversorgt seien. 1 Kernaussage: Nur wer aktiv vorsorgt, kann im Alter seinen Lebensstandard halten. Im Vorsorgeatlas wird die Rente zum (letzten) Bruttoeinkommen ins Verhältnis gesetzt. Die Renten und Pensionen können über eine Eingabemaske 2 abgefragt werden. 1 Ohne private Vorsorge droht Altersarmut. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 06. August Seite Vorsorgeatlas Deutschland. URL: [abgerufen: 10. September 2012].
4 Seite 4 So wird zur Höhe der Beamtenversorgung ein Bundesdurchschnitt von EUR angegeben, ergänzt um den Kommentar Pensionäre beziehen grundsätzlich ein vergleichsweise hohes Ruhegehalt (...). Den Pensionen stehen 984 EUR gesetzliche Rente als Durchschnittswert gegenüber. Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die ja oftmals Bestandteil der Altersbezüge der Rentenempfänger sind, müssen im Vorsorgeatlas allerdings separat abgefragt werden. Ein Vergleich der Gesamteinkünfte von Rentnern und Beamten wird so erschwert bzw. die Zusatzrenten fallen einfach unter den Tisch. Darüber hinaus stehen alle Werte als Brutto-Monatsbeträge und weitgehend unkommentiert im Raum. Auf die Angabe von Nettobeträgen und auf klarstellende Erklärungen zu den grundsätzlich unterschiedlichen Systemen Beamtenversorgung und gesetzliche Rente wird verzichtet. Abgesehen davon ist nicht nachvollziehbar, auf welchen Grundlagen die Zahlen errechnet wurden. Es verwundert daher nicht, dass der Vorsorgeatlas zum Teil sehr deutliche Kritik hervorgerufen hat. 3,4 b) Der Wochenbericht Nr. 3/2010 des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Auch das DIW behauptet in seinem Wochenbericht 3/2010 vom 18. Januar 2010, die Beamten seien überversorgt und vergleichsweise deutlich besser gestellt. 5 Beklagt wird, dass die Beamten angeblich keine Beiträge für ihre Versorgung leisten. Verschwiegen wird jedoch, dass im Gegensatz dazu ihre Besoldung zugunsten der Altersversorgung bewusst niedrig gehalten wird. Darüber hinaus hinkt der hier angestellte Vergleich zwischen Anwartschaften von aktiv Beschäftigten mit gesetzlicher Rentenversicherung und aktiven Beamten denn wie im Vorsorgeatlas bleiben auch hier die Anwartschaften der gesetzlich Rentenversicherten auf betriebliche Altersversorgung unberücksichtigt. Des Weiteren hätte beachtet werden müssen, dass das Ruhegehalt der Beamten bis 2040 deutlich höher zu versteuern ist als die gesetzliche Rente. 3 Panikmache und/oder geniale Vertriebsoffensive der Union Investment?. URL: [abgerufen: 10. September 2012]. 4 Alterseinkünfte unter die Lupe genommen. In: Aktiv im Ruhestand. Heft 9/2009. S Alterssicherungsvermögen dämpft Ungleichheit aber große Vermögenskonzentration bleibt bestehen. Wochenbericht des DIW. URL: 1.pdf [abgerufen: 10. September 2012].
5 Seite 5 3. Wer hinter den Behauptungen steht Mit diesen verzerrten Darstellungen wird die Neiddebatte zur Altersversorgung von Ruhestandsbeamten und Rentnern weiter am Kochen gehalten. Allerdings überrascht gerade die einseitige Betrachtungsweise der Beamtenversorgung im Vorsorgeatlas nicht: Professor Dr. Bernd Raffelhüschen, der als Wissenschaftler die Kapital gedeckte private Altersversorgung propagiert, stand aufgrund seiner Nähe zur privaten Versicherungswirtschaft 6,7 bereits häufig in der Kritik. Es ist nicht das erste Mal, dass Raffelhüschen gegen die Beamtenpensionen ins Feld zieht. Auch in dem Artikel Sieben Wahrheiten über Beamte in der Bild- Zeitung vom 20. August 2008 hat er die Überversorgung der Beamten thematisiert und mit polemischen Argumenten gestützt. Seither wird er von dieser Zeitung und von vergleichbaren Medien gern zitiert, wenn es einmal wieder um die schnelle Schlagzeile geht. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang auch das Gutachten seines Forschungszentrums Generationenverträge vom August 2009, das am Beispiel der Beamtenversorgung in Baden-Württemberg eindringlich die Kürzung der Pensionen empfiehlt. Sein im Auftrag des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. erarbeitetes Gutachten vom Januar 2010 geht in die gleiche Richtung: hier wird die Kürzung der Beamtenversorgung für die niedersächsischen Landesbeamten empfohlen 8. Besonders deutlich wird Raffelhüschens Engagement für die private Versicherungswirtschaft in der ARD-Sendung Rentenangst! Der Kampf um die Altersvorsorge. 9 Der Zweck dieser unabhängigen Bewertungen ist durchschaubar: Man will auch die Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen, um die Vollversorgung zu beenden und damit auch diese Zielgruppe für die privaten Versicherer und ihre Altersvorsorgeprodukte zu gewinnen. Auch die Aussagen des DIW sollte man kritisch einordnen. Investitionen in die Altersversorgung sind aus dem Blickwinkel der Wirtschaft vor allem Kosten das Alimentationsprinzip als Grundsatz im Berufsbeamtentum (s. auch folgende Ausführungen) wird dabei völlig ausgeblendet. 6 Bernd Raffelhüschen Kurzlebenslauf. URL: [abgerufen: 10. September 2012]. 7 URL: [abgerufen: 10. September 2012]. 8 Ausgabenprojektion und Reformszenarien der Beamtenversorgung in Niedersachsen. Forschungszentrum Generationenverträge, München, Januar URL: [abgerufen: 10. September 2012]. 9 Rentenangst! Der Kampf um die Altersvorsorge. Regie: Ingo Blank/Dietrich Kraus. Ausstrahlung: ARD, Sonntag, 09. März 2008, 23:30 Uhr.
6 Seite 6 Nun zu den Tatsachen: II. Die Fakten zur Beamtenversorgung 1. Rentenversicherung und Beamtenversorgung zwei völlig unterschiedliche Systeme Die gesetzliche Rentenversicherung der Arbeitnehmer ist ein umlagebasiertes Versicherungssystem, in das Beschäftigte und Arbeitgeber Beiträge einzahlen. Im Berufsbeamtentum hingegen gilt das Alimentationsprinzip. Dieses sichert dem Beamten eine amtsangemessene Alimentation, die neben der Besoldung eine Altersversorgung mit einschließt. Die Besoldung wird zugunsten der Versorgung bewusst niedrig gehalten, so dass sich der Beamte seine Versorgung nicht mit eigenen Beiträgen, sondern vielmehr durch Gehaltsverzicht erkauft. 10 Beamte erhalten ihre Versorgung daher gerade nicht frei Haus. Beamtenversorgung und gesetzliche Rente können nicht einfach miteinander verglichen werden: Die Beamtenversorgung ist eine Vollversorgung. Das heißt, sie steht an Stelle der gesetzlichen Rentenversicherung und deckt gleichzeitig die zweite Säule, also die betriebliche Altersversorgung, ab. Der Beamte bekommt also keine separate Betriebsrente vom Arbeitgeber. Angestellte hingegen beziehen neben ihrer Rente oftmals auch Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung. Anwartschaften auf Betriebsrente der Angestellten müssen daher zusätzlich zur gesetzlichen Rente in den Vergleich einbezogen werden. Pensionen und gesetzliche Renten werden unterschiedlich besteuert, wobei die Pensionäre heute steuerlich stärker belastet sind als die Rentner. Darüber hinaus haben Pensionäre nicht selten höhere Beiträge in ihre private Krankenversicherung zu zahlen als gesetzlich versicherte Rentner. Diese Beträge, die zum Teil mehrere hundert Euro umfassen stellen eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Beim Vergleich von Renten und Pensionen werden diese Beiträge allerdings unterschlagen. Deshalb kann nur der Vergleich des tatsächlich verfügbaren Einkommens der Rentner und Pensionäre zu realistischen Ergebnissen führen. 10 Pensionen. Internetauftritt des Deutschen Beamtenbundes (dbb). URL:
7 Seite 7 2. Durchschnittsrente vs. Durchschnittspension der Vergleich hinkt Das durchschnittliche Qualifikationsniveau der Beamten ist höher als in anderen Beschäftigungsgruppen. So gehören 77% der Beamten dem gehobenen oder höheren Dienst an, haben also einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss. 11 Ein Vergleich von Durchschnittsrente und Durchschnittspension wäre also nur dann sinnvoll, wenn hierfür Referenzgruppen von Angestellten und Beamten mit gleichwertigen Abschlüssen also auf einem entsprechend hohen Qualifikationsniveau gebildet würden. Die durchschnittliche Rente errechnet sich unter Berücksichtigung unterbrochener und unvollständiger Erwerbsbiografien. Neben dem Durchschnittsverdiener werden auch die zeitweise Arbeitslosen, die Geringverdiener und die Teilzeitbeschäftigten erfasst. Auch Mini-Renten aus kurzen Beschäftigungszeiten werden berücksichtigt. Bei den Beamten hingegen gibt es kaum Mini-Pensionen oder größere Lücken in der Erwerbsbiografie die Versorgung resultiert überwiegend aus einer Lebenszeitanstellung. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung begrenzt die Beiträge auf den Prozentsatz eines maximal zu berücksichtigenden Einkommens. Möchte sich der gesetzlich Rentenversicherte also über diese Grenze hinaus versichern, kann er dies nur im Wege der privaten Vorsorge tun. Die Beamtenversorgung hingegen kennt eine solche Deckelung nicht auch dies wirkt sich entsprechend auf die Höhe der Durchschnittspension aus. Die Höhe der Altersversorgungsleistungen egal ob gesetzliche Rente oder Beamtenversorgung ist von der Dauer der Lebensarbeitszeit abhängig. Beamte müssen allerdings länger arbeiten als andere Berufsgruppen durchschnittlich 12% mehr als Beschäftigte der Privatwirtschaft und im Übrigen auch länger als die tariflich Beschäftigten im öffentlichen Dienst. 12 Das Ruhegehaltsniveau der Beamten liegt derzeit nicht etwa bei 75 %, sondern tatsächlich zwischen 60 % und 67 %. Aufgrund der bereits festgelegten Reformmaßnahmen wird es in den kommenden Jahren auf Versorgungsbericht der Bundesregierung, S Ifo-Standpunkt Nr. 56. Sieben Wahrheiten über Beamte. Ifo-Institut, München, Oktober URL: Seven-Truths-About-Civil-Servants.html [abgerufen: 10. September 2012].
8 Seite 8 Werte zwischen 50 % und 60 % sinken. 13 Es wird damit unter dasjenige vergleichbarer Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst zurückfallen! 3. Die Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung ist kaum bezahlbar Würden Beamte von heute auf morgen in das Rentensystem einbezogen, kämen auf die öffentlichen Haushalte zusätzliche Kosten von ca. 35 bis 40 Milliarden Euro zu. Neben den laufenden jährlichen Pensionsausgaben von 35 Milliarden Euro müssten zusätzlich Rentenversicherungsbeiträge für etwa 1,8 Millionen Beamte gezahlt werden. 14 Bei einer Abschaffung der Pensionen müssten die Beamtenbezüge deutlich erhöht werden, damit die Beamten für ihre Rentenversicherung selbst aufkommen könnten. Schließlich beziehen die Beamten gegenüber gesetzlich Rentenversicherten bei vergleichbarer Qualifikation und gleichem Einsatzbereich ein deutlich niedrigeres Bruttogehalt, weil nicht der Beamte selbst, sondern sein Dienstherr für die Alterssicherung sorgt. Gleichzeitig würden aber die bestehenden Pensionsansprüche erhalten bleiben, so dass der gesetzlichen Rentenversicherung zur Abbildung dieser Ansprüche zwischen 600 und 700 Milliarden Euro zugeführt werden müssten. Dies ist praktisch nicht bezahlbar Zukünftige Versorgungslasten in den Medien unnötig dramatisiert Bund, Länder und Kommunen beugen künftigen Versorgungslasten durch die Bildung von Versorgungsrücklagen und Versorgungsfonds vor. Viele der Dienstherrn und Versorgungsträger sind sogar auf dem Weg zu einer Vollkapitalisierung ihrer Versorgungslasten. Denn gerade hier lag in den vergangenen Jahrzehnten das Problem: Es war versäumt worden, eine auskömmliche Finanzierung für die spätere Versorgung sicherzustellen. Die Versorgungslasten sind also nicht auf die vermeintlich hohen Versorgungen der Beamten zurückzuführen (vielmehr haben die Dienstherrn, sprich: vor allem die Länder, in der Vergangenheit von den im Vergleich zu den Arbeitnehmern niedrigeren Gehältern profitiert und trotzdem versäumt, eine auskömmliche Finanzierung für die spätere Versorgung sicherzustellen). 13 Färber/Funke/Walther, Nachhaltige Finanzierung der Beamtenversorgung, ZBR 2011, S (23). 14 Aktionismus würde Milliarden kosten. In: Magazin für Beamtinnen und Beamte. 11. September S ebd.
9 Seite 9 Die Prognosen der zu erwartenden Versorgungslasten sind aufgrund zahlreicher Sparmaßnahmen und ausgebliebener Besoldungszuwächse in den vergangenen Jahren maßgeblich gesunken. Beispielhaft zu nennen sind die jährlichen Nullrunden bei der Beamtenversorgung sowie die Kürzung oder Streichung der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld). Die Beamten wurden von der Einkommensentwicklung vergleichbarer Branchen der Privatwirtschaft abgekoppelt. 16 So hat sich der Bruttomonatsverdienst hoch qualifizierter Angestellter in der Privatwirtschaft von 1970 bis 2000 um 330% erhöht, bei den Beamten des gehobenen Dienstes z. B. hingegen um lediglich 190%. 17 Bei der wirkungsgleichen Übertragung der Rentenreform auf die Pensionen sind sogar Überkompensationseffekte zu Lasten der Beamten entstanden. So hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2005 festgestellt, dass die Sparschraube bei den Pensionen stärker angezogen worden ist als in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es hat gleichzeitig die verfassungsrechtlichen Grenzen einer Absenkung der Pensionen aufgezeigt: nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist der Spielraum für weitere Einschnitte des Gesetzgebers in die Beamtenversorgung sehr gering. 18,19 Hilfreich ist in diesem Zusammenhang auch ein Blick auf die Forschungsergebnisse des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung Speyer (FÖV). Darin wird bestätigt, dass die Grenze für weitere Kürzungen des Versorgungsniveaus erreicht ist und dass die demographischen Probleme und die Versäumnisse der Vergangenheit nicht durch weitere Einschnitte bei Besoldung und Versorgung zu lösen sind. 20 Die Einschnitte der letzten 20 Jahre in die Beamtenversorgung haben dazu geführt, dass die Höhe der Versorgung in den unteren Besoldungsgruppen (z. B. bei Polizisten oder Feuerwehrbeamten) teilweise sogar die Grundsicherung des Sozialrechts unterschreitet Vgl. Färber/Funke/Walther, Nachhaltige Finanzierung der Beamtenversorgung, ZBR 2011, S (26). 17 Ifo-Standpunkt Nr. 56. Sieben Wahrheiten über Beamte. Ifo-Institut, München, Oktober URL: Seven-Truths-About-Civil-Servants.html [abgerufen: 10. September 2012]. 18 BVerfG, 2 BvR 1387/02 vom , Absatz-Nr. (1-158). URL: [abgerufen: 10. September 2012]. 19 vgl. hierzu auch: Argumentationspapier der AKA zu den verfassungsrechtlichen Grenzen einer Absenkung der Beamtenpensionen (aktualisiert September 2009). URL: Anlage_Verfassungsrechtliche_Grenzen.pdf. [abgerufen: 10. September 2012]. 20 Nachhaltige Finanzierung der Beamtenversorgung. Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf, Februar URL: [abgerufen: 10. September 2012]. 21 Vgl. Färber/Funke/Walther, Nachhaltige Finanzierung der Beamtenversorgung, ZBR 2011, S (26).
10 Seite 10 III. Die Zahlen sprechen für sich Eine reine Nettobetrachtung von Pension und gesetzlicher Rente zeigt, dass das verfügbare Einkommen von Pensionären und Rentnern letztlich in etwa gleich ist. Dies demonstriert das folgende Beispiel: Vergleich der Versorgung eines Beamten der Besoldungsgruppe A 8 (z. B. Polizeiobermeister oder Oberbrandmeister) mit der Rente eines Angestellten der Entgeltgruppe E 8 22 Annahmen für die Berechnungen: - Besoldungsgruppe A 8 entspricht Entgeltgruppe E 8 - aktueller Besoldungs- bzw. Vergütungsstand - Beginn Beschäftigung 20. Lebensjahr - Beginn der Pflichtversicherung entspricht dem Beginn der Beschäftigung - männlich, verheiratet, Steuerklasse 3 - Gesetzliche Altersrente ca. 50% des durchschnittlichen Bruttoeinkommens - aufgrund der Verweildauer in den Erfahrungsstufen wird Stufe 5 der Entgeltgruppe E 8 als Lebensdurchschnitts-Brutto berücksichtigt Beamter A 8 Stufe 11 (Stand ) Angestellter E 8 Stufe 5 (Stand ) Grundgehalt 2.558,15 Stellenzulage 17,37 Familienzuschlag 106,26 Summe Brutto 2.681,78 Pension (71,75 v. H. vom Brutto) 1.924,18 abzgl. priv. Kranken-/Pflegevers. ca. 150,00 abzgl. Lohnsteuer (III) 21,00 Durchschnitts-Brutto 2.628,47 Gesetzl. Rente (50% des durchschn. Bruttogehalts) 1.314,24 abzgl. Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge von der gesetzl. Rente 129,45 zzgl. ZVK-Rente (verringert um Beiträge zur Kranken-/Pflegevers.) 604,50 abzgl.steuern 0,00 Summe Netto ca ,18 Summe Netto ca ,29 22 Die Beamten der Besoldungsgruppen A6 bis A9 (mittlerer Dienst) stellen mit 44,19% den überwiegenden Teil der Beamten beim Land, den Kommunen und Zweckverbänden im Freistaat Sachsen (Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen. Stand: 30. Juni [abgerufen: 10. September 2012]).
11 Seite 11 IV. Zusammenfassung/Fazit Wer sich ernsthaft mit den Argumenten auseinandersetzt, erkennt schnell, dass die Forderungen nach einer Kürzung der Pensionen oder nach einer Einbeziehung der Beamtenversorgung in die gesetzliche Rentenversicherung einer ernsthaften Prüfung nicht standhalten. Polemik bedient indessen nur vordergründige Interessen (statt aller: Raffelhüschen in Rentenangst! Der Kampf um die Altersvorsorge, s. oben).
12 Seite 12 Postfach , Dresden Marschnerstraße 37, Dresden Telefon: Telefax: Internet:
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