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1 Herausgeber Thomas Abend, Bereichsleiter Marktfolge Kredit, Intensiv-/Sanierungsbetreuung, Kreditabwicklung und Qualitätsmanagement, Südwestbank AG, Stuttgart Gregor Breitenbach, Gruppenleiter Risikomanagement im Bereich Kredit, DZ Bank AG, Frankfurt Dr. Friedrich Cranshaw, Rechtsanwalt und Banksyndikus Peter Friedmann, Kreditsekretariat, Bewertung und Verwertung von Mobilien, Kreissparkasse Ravensburg Dr. Andreas Fröhlich, Geschäftsführer perspektiv GmbH, München Dr. Karsten Geiersbach, Bereichsleiter Interne Revision, Kasseler Sparkasse Horst Harms-Lorscheidt, Piepenburg Gerling Rechtsanwälte Prof. Dr. Martin Hörmann, Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Anchor Rechtsanwälte, Ulm Michael Jander, Zentralbereichsleiter Produkt- und Kreditmanagement, Kreissparkasse Böblingen Andrea Knauf, Rechtsanwältin, Leiterin Insolvenzabteilung CreditPlus Bank AG Christian Merz, Rechtsanwalt und Syndikus Rechtsabteilung, Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main Nicole Michel, Rechtsanwältin, Geschäftsbereichsleiterin Bank- und Insolvenzrecht, Schneider, Geiwitz & Partner, Augsburg Prof. Dr. Wolfgang Portisch, Institutsleiter IQS Institut für Qualität und Standards in der Insolvenzabwicklung, Hochschule Emden-Leer Eva Ringelspacher, Commerzbank AG, Direktorin Zentraler Stab Global Intensive Care, Frankfurt am Main Dr. Thilo Schultze, Rechtsanwalt, Grub Brugger Rechtsanwälte, Stuttgart Stephanie Siepmann, Geschäftsführerin, Proceed Portfolio Services GmbH Rainer Staffa, Vorstand, Volksbank Mittelhessen eg Dr. Ulrich Theileis, Wirtschaftsprüfer/Partner, Financial Services Deutschland, Deloitte & Touche GmbH Wolfgang Wegener, Abteilungsdirektor Rechtsabteilung, Stadtsparkasse Mönchengladbach Redaktion Thomas Welker, Chefredakteur Dr. Patrick Rösler, stellv. Chefredakteur Corinna van der Eerden, stellv. Chefredakteurin Dr. Christian Göbes, Redakteur Frank Sator, Redakteur Marcus Michel, Redakteur Liebe Leserinnen und Leser, Editorial der Regierungsentwurf für ein Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist gerade mal seit einigen Wochen bekannt. Im Vergleich zum Diskussionsentwurf aus dem Herbst 2010 gibt es deutliche Dr. Daniel Bergner Verbesserungen, bei einigen Punkten aber auch noch deutlichen Diskussionsbedarf. Im Eröffnungsverfahren soll ein vorläufiger Gläubigerausschuss in Zukunft schon bei relativ kleinen Unternehmensinsolvenzen obligatorisch werden. Unabhängig von der Sinnhaftigkeit der vorgesehenen (niedrigen) Schwellenwerte fragt man sich, wer in all diesen vorläufigen Gläubigerausschüssen die Arbeit machen soll. Immerhin gibt die Entwurfsbegründung an, dass etwa zwölf Prozent aller Unternehmensinsolvenzen zukünftig einen vorläufigen Gläubigerausschuss schon im Eröffnungsverfahren erhalten könnten. Das wären bei ca Insolvenzen ca Fälle p. a. Ein massiver Arbeitszuwachs, selbst wenn man die bereits eingestellten Geschäftsbetriebe abzieht. Der vorläufige Gläubigerausschuss soll auch in die Verwalterauswahl eingreifen und ein Anforderungsprofil sowie (bei Einstimmigkeit mit Bindungswirkung für das Gericht) Vorschläge zur Person entwickeln. Wohlgemerkt alles bei noch laufendem Geschäftsbetrieb. Erste stimmen aus der Praxis melden bereits starke Bedenken an, ob das so funktionieren wird. Kann man einen laufenden Geschäftsbetrieb wirklich solange allein lassen, bis die Formalitäten der Auswahl, Tagung, Beschlussfassung etc. auch bei den Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses abgeschlossen sind? Zur Vermeidung einer Vergütungsexplosion bei den vorläufigen Ausschüssen hat der Gesetzgeber schon mal ein Pauschalhonorar von 300 vorgesehen. Ist der Verwalter ausgewählt, geht die Arbeit erst richtig los. Schließlich sollen ja die Anwendungsfälle von Insolvenzplänen erheblich ausgeweitet werden. Eine neue Sanierungskultur soll auch dadurch entstehen, dass die schuldner stärker einbezogen werden (Stichwort Sanierung in Eigenverwaltung ). Der Schuldner bekommt drei Monate Zeit um einen Insolvenzplan vorzulegen. In dieser Zeit kommt wieder der vorläufige Gläubiger ausschuss ins Spiel. Er soll überwachen und notfalls die Handbremse ziehen. Für den Schuldner gibt es die Wohltat der Sanierung in Eigenverwaltung nur dann, wenn lediglich die Zahlungsunfähigkeit droht oder Überschuldung vorliegt. Das muss er sich vorher bescheinigen lassen. Schon heute ist die Selbstwahrnehmung vieler Schuldner an diesem Punkt getrübt. In vielen Eigenanträgen ist von drohender Zahlungsunfähigkeit die Rede obwohl die Zahlungsunfähigkeit schon länger eingetreten ist. Die Bescheinigung und die genaue Überwachung des schuldners durch den vorläufigen Gläubigerausschuss haben also in dieser Phase durchaus einen haftungsträchtigen Hintergrund. Neben den offenen Fragen zur Unabhängigkeit der Insolvenzverwalter, Bescheiniger und mitgebrachten Sachwalter bleibt ein gewichtiges Problem: Wer macht die ganze Arbeit? In den Banken wird die Bereitschaft zu notwendigen Neueinstellungen nicht groß sein. Die Kreditversicherer hat der Referentenentwurf sehr zu deren Irritation gar nicht erwähnt. Es bieten sich professionelle Gläubigervertreter an, die sich schon warm laufen. Für die Beraterzunft bieten sich ganz neue Pers - pektiven. Eine geschlossene Eimerkette von der Krisenberatung über die angesprochene Bescheinigung bis zum mitgebrachten Sachwalter in der Eigenverwaltung und das alles in Verfahren, die man sich aussuchen kann. Schon sind auch die Wirtschaftsprüfer angenehm erregt. Wenn die EU nicht dazwischenkommt, wird sich das neue Beratungsprodukt als prüfungsnahe Beratung auch in die Insolvenzverfahren hinein fortsetzen lassen. Sanierungskultur oder licence to bill? Dr. Daniel Bergner, Rechtsanwalt, Geschäftsführer des VID Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands e. V., Berlin Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder 97

2 inhalt AKTUELL 100 Problemkredite weiterhin auf hohem Niveau Höherer Leitzins verstärkt Handlungsdruck in Kreditinstituten 101 9,5% weniger Unternehmensinsolvenzen im Januar 2011 Zahlungsmoral deutlich besser, aber immer mehr Verbraucherinsolvenzen 102 Rückzahlung von Ratenkrediten stabil auf hohem Niveau E-Payment-Studie Fakten aus dem deutschen Online-Handel 104 Gründungsboom im Konjunkturaufschwung Insolvenzanfechtung Verlust der Rechtssicherheit BEITRÄGE beiträge 105 Die finanzmarktinduzierte Krise von Unternehmen: Nachruf und Ausblick Dieter Holtkötter, WGZ BANK AG w als Folge der subprime-krise im Jahre 2009 mussten insbesondere viele exportorientierte unternehmen einen dramatischen absatzeinbruch bewältigen. der labile Finanzmarktsektor verschärfte nicht selten die unternehmenskrise. es gilt aus bankensicht zu beurteilen, welche besonderheiten bei der bewältigung dieser gesamtwirtschaftlichen krisensituation zu berücksichtigen sind, um einen praktikableren einsatz der sanierungsinstrumente bei zukünftigen krisen dieser art zu gewährleisten. 112 Grundschuld: Ärger mit der Klauselumschreibung Maike Koberg, HSH Nordbank AG w der beitrag liefert Praxishinweise zur umschreibung der Vollstreckungsklausel unter berücksichtigung des bgh-urteils vom im Hinblick auf die abtretung der grundschuld bei umschuldung und neuvalutierung. 116 Financial Covenants: Bedeutung, Inhalt und Grenzen Johannes Tauber, DZ BANK AG, Frankfurt/M. w Financial Covenants haben in Folge der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise ein Comeback erlebt. der beitrag gibt einen kompakten Überblick über bedeutung, Funktionsweise und inhalt von Financial Covenants. nicht unerwähnt bleiben grenzen von Financial Covenants. außerdem werden rechtliche Fallstricke aufgezeigt. 98

3 Service 122 Objektbesichtigungen: Normen und Standards bei der Markt- und Beleihungswertermittlung Dr. Karsten Schröter Antje Hasse, Norddeutsche Landesbank w objektbesichtigungen sind unverzichtbarer bestandteil einer immobilienbewertung, die die ermittlung des Markt- oder/und beleihungswerts zum Ziel hat. und doch wird immer wieder durch am kreditprozess beteiligte, insbesondere im Zusammenhang mit beleihungswertermittlungen, die Frage nach der notwendigkeit einer besichtigung gestellt. der beitrag soll transparenz, Verständnis und akzeptanz für das erfordernis der objektbesichtigung durch den immobiliensachverständigen im rahmen der Markt- und beleihungswertermittlung schaffen. 142 ForderungsPartner 144 rezensionen Kurt Stöber: Forderungspfändung Friedrich Graf von Kanitz: bilanzkunde für Juristen, njw Praxis band Fehlende 18 KWG-Unterlagen: Ein Kündigungsgrund?! Thomas O. Günther, Volksbank Bonn Rhein-Sieg eg w sowohl im rahmen der kreditsachbearbeitung als auch bei der Jahresabschlussprüfung eines kreditinstituts stellen sich häufig Zweifelsfragen bezüglich der auslegung des 18 kwg im Hinblick auf die kündigung von krediten bei fehlender offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse. 136 Zwangsverwertung: Verrechnungsproblematik bei Grundschulderlösen Davor Brčić, Volksbank Mössingen eg w dieser beitrag gibt einen Überblick über die tilgungs- bzw. Verrechnungsproblematik bei zwangsweiser Verwertung einer grundschuld und bei freiwilligen Zahlungen des kredit nehmers/ eigentümers. Zugleich sollen Lösungsmöglichkeiten in denjenigen Fällen aufgezeigt werden, in denen eine Leistung, sei es durch den eigentlichen schuldner oder den eigentümer vorliegt, und der zur Verrechnung zur Verfügung stehende betrag nicht ausreicht um sämtliche bestehende Forderungen des kreditinstituts als gläubigerin zu tilgen. impressum ForderungsPraktiker ZIELGEnAUE RISIKOAnALYSE FRÜHZEITIGE SAnIERUnG ERFOLGREICHE ABWICKLUnG Redaktion Thomas Welker, Chefredakteur Dr. Patrick Rösler, stellv. Chefredakteur Corinna van der Eerden, stellv. Chefredakteurin Dr. Christian Göbes, Redakteur Frank Sator, Redakteur Marcus Michel, Redakteur ForderungsPraktiker@FC-Heidelberg.de Leiterin Korrektorat und Rezensionen Janin Stärker Janin.Staerker@FC-Heidelberg.de Sponsoring- /Anzeigenleitung Annabell Jörg Annabell.Joerg@FC-Heidelberg.de Produktionsleitung Christiane Kempe Christiane.Kempe@FC-Heidelberg.de Leiterin Aboservice Beate Knopf Beate.Knopf@FC-Heidelberg.de Satz Metalexis, niedernhausen Druck/Versand Druckerei Anders e. K., Prüm-niederprüm Titelfoto photocase.de/gregepperson Preise Der Preis für ein Jahresabonnement Inland beträgt 99. inkl. USt. und zzgl. 9. Versandkosten. ForderungsPraktiker erscheint sechs Mal jährlich. Der Preis für ein Einzelheft beträgt 21,45 ( ,45 Versand). Abonnementkündigungen sind nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des berechneten Bezugszeitraums möglich. Firmenanschrift & inhaltliche Verantwortung Finanz Colloquium Heidelberg GmbH Plöck 32a D Heidelberg Tel.: Fax: info@fc-heidelberg.de Geschäftsführung Dr. Christian Göbes, Frank Sator, Dr. Patrick Rösler, Marcus Michel Sitz der Gesellschaft ist Heidelberg, Amtsgericht Mannheim HRB nr Umsatz-Identifikationsnummer gemäß 27 a Umsatzsteuergesetz: DE ISSn

4 Aktuell Vorstand, Risikomanagement Problemkredite weiterhin auf hohem Niveau w Das Volumen sog. Problemkredite in den Bilanzen deutscher Banken ist zunächst auch im ersten Halbjahr des vergangenen Jahres weiter gestiegen. Nach Berechnungen der Wirtschaftsprüfungsund Beratungsgesellschaft PwC standen zum Non-Performing-Loans im Nominalwert von rd. 225 Mrd. in den Büchern. Dies entspricht einem Anstieg um etwa sieben Prozent gegenüber Ende Das Volumen der Problemkredite hat laut PwC im Jahr 2010 den Scheitelpunkt erreicht. Infolge des aktuellen Wirtschaftsaufschwungs steigen die Zahlungs fähigkeit der Kreditnehmer und die zugrundeliegenden Sicherheitenwerte. Das Volumen der Non-Performing-Loans werde damit in diesem Jahr voraussichtlich abnehmen. Im europäischen Vergleich hat die deutsche Bankenbranche noch immer den größten Bestand an Problemkrediten, allerdings sind die Belastungen in anderen Staaten in 2010 deutlich stärker gestiegen. Im Vereinigten Königreich kletterte der Nominalwert der nicht mehr bedienten oder vom Ausfall bedrohten Kredite um 13% auf umgerechnet knapp 175 Mrd.. besonders stark von der Zunahme der Non-Performing-Loans betroffen sind die Banken in den Euro- Krisenstaaten. In Irland stieg das Volumen problematischer Kredite gegenüber 2009 um 24% auf 109 Mrd., in Griechenland um 20% auf 24 Mrd. und in Italien sogar um 29% auf 76 Mrd.. In Spanien hat sich die Lage demgegenüber nach einem deutlichen Anstieg im Jahr 2009 wieder etwas beruhigt. Das Volumen der Non-Performing-Loans legte 2010 um elf Prozent auf 103 Mrd. zu. Für Portugal liegen keine Schätzungen vor. Das Volumen der Problemkredite bleibt in den kommenden Jahren allerdings auch deswegen hoch, weil der Verkauf von Kreditportfolios nur langsam an Dynamik gewinnt. Insbesondere in Deutschland liegen die Preisvorstellungen von Banken und potenziellen Investoren offenbar noch weit auseinander. Außerdem hat der Staat durch Einrichtung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) eine wichtige Brückenfunktion übernommen. mehr dazu unter: Vorstand, Risikomanagement Höherer Leitzins verstärkt Handlungsdruck in Kreditinstituten w Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am den Leitzins um einen Viertel-Prozentpunkt auf 1,25% angehoben. Volkswirte rechnen mit weiteren Seminare im Oktober/November2011 Automatisierte EWB-Verfahren Düsseldorf EWB-Prozesse Düsseldorf Neue MaRisk Düsseldorf 11. Heidelberger Bankrecht-Tage Heidelberg Krisen-Tage Heidelberg Kommunalkreditgeschäft Köln Erneuerbare Energie-Anlagen in der Krise Köln Neue GroMiKV Berlin Rechtssicheres Avalgeschäft Köln Haftungsfalle Sanierungsgutachten Köln Erweiterte Kreditnehmereinheiten Berlin Bauträgergeschäft Köln Optimierung der Kreditprozesse Berlin MaInsO-Mindestanforderungen an die Insolvenzabwicklung Köln Praktikerseminar Kreditsicherheiten I (Sachsicherheiten) Berlin Praktikerseminar Kreditsicherheiten II (Personalsicherheiten) Berlin Risikofrüherkennung mittels BWA-Analyse Köln Knackpunkte des neuen BilMoG Köln Anlassbezogene Sicherheitenaußenprüfung Berlin Kreditsicherheiten bei Erneuerbare-Energieanlagen Berlin Praktikerseminar Sicherheitenverwertung Berlin Weitere Informationen zu den Seminaren finden Sie auf 100

5 aktuell steigerungen. die deutschen kreditinstitute geraten dadurch zunehmend unter druck, sich von leistungsgestörten krediten zu trennen. denn gerade bei steigenden Zinsen lohnt sich ein Forderungsverkauf, so die einschätzung der Hamburger immofori ag. die begründung: auf beträge aus leistungsgestörten Forderungen, also non Performing Loans (npl), erhält das kreditinstitut keine Zinsen mehr. dieser Verlust ist leichter auszuhalten, wenn der Leitzins niedrig ist, denn der schaden für die bank ist vergleichsweise gering. sobald der Leitzins aber steigt, wird auch die diskrepanz größer zwischen dem, was das kreditinstitut an Zinsen einbüßt und dem, was es einnehmen könnte. Je höher der Leitzins, desto schmerzlicher sind die Verluste aus leistungsgestörten krediten. auf käuferseite besteht großes interesse an den npl-portfolios. internationale investoren stehen bereits in den start löchern, um deutschen banken und sparkassen ihre leistungsgestörten kredite abzukaufen. im europäischen ausland sieht immofori bereits eine deutliche Marktbelebung und auch in deutschland seien erste anzeichen zu erkennen. die renditeerwartungen liegen derzeit etwa bei realistischen 15%. das bedeutet allerdings, dass die kredit institute nicht die selben Preise erwarten können wie noch vor drei oder vier Jahren, als die investoren sich überboten, um in den npl-markt hineinzukommen. die heutigen investoren verfügen über sehr gute Marktkenntnisse und verhandeln ent sprechend. mehr dazu unter: risikomanagement, Forderungsbeitreibung 9,5% weniger Unternehmensinsolvenzen im Januar 2011 w die deutschen amtsgerichte meldeten im Januar 2011 nach angaben des statistischen bundesamtes (destatis) unternehmensinsolvenzen. das waren 9,5% weniger als im Januar bereits in den Monaten september 2010 bis dezember 2010 waren die unternehmensinsolvenzen gegenüber den entsprechenden Vorjahresmonaten zurückgegangen. die Verbraucherinsolvenzen lagen im Januar 2011 mit Fällen um 2,3% höher als im Januar insgesamt wurden, zusammen mit den insolvenzen von anderen privaten schuldnern und nachlässen, insolvenzen registriert. das bedeutet ein rückgang von 1,7% gegenüber Januar die voraussichtlichen offenen Forderungen der gläubiger bezifferten die gerichte für Januar 2011 auf 2,1 Mrd.. im Januar 2010 beliefen sich die Forderungen auf 3,1 Mrd.. mehr dazu unter: risikomanagement, Forderungsbeitreibung Zahlungsmoral deutlich besser, aber immer mehr Verbraucherinsolvenzen w die Zahl der Verbraucherinsolvenzen verharrt in diesem Jahr auf ihrem historischen Höchststand. der bundesverband deutscher inkasso-unternehmen e. V. (bdiu), berlin, erwartet Fälle nach im Vorjahr. dabei könnten weit mehr betroffene von dieser entschuldungsmöglichkeit gebrauch machen, denn die Zahl der überschuldeten Privathaushalte liegt bei über drei Millionen. die Wirtschaftskrise war eine harte Zäsur, und viele Verschuldete haben noch nicht wieder anschluss an die gute gesamtwirtschaft- Ich repräsentiere unser Land. Aller Anfang ist Bildung. Spenden Sie heute für morgen. Spendenkonto BLZ

6 Aktuell liche Entwicklung gefunden, so der BDIU- Präsident. Auch immer mehr Jugendliche sind verschuldet. Gründe sind laut der aktuellen Frühjahrsumfrage unter den BDIU-Mitgliedern hohe Konsumausgaben (80% der Inkassounternehmen berichten das) und ein Elternhaus, das bereits einen sorglosen Umgang mit Geld vorgelebt habe (69%). Generell zahlen junge Schuldner schlechter als ältere, melden 41% der Inkassounternehmen. Junge Verbraucher bis 24 haben vor allem offene Rechnungen bei Telekommunikationsunternehmen (87% der Inkasso unternehmen bestätigen das), während Schuldner über 25 vor allem bei Banken und Kreditinstituten in der Kreide stehen (77%), z. B. mit Immobilienkrediten. Die Negativfolgen früher Schulden können für ein ganzes Leben prägen, wie auch eine Studie der Universität Mainz bestätigt. Demnach erfahren verschuldete Jugendliche in ihrem sozialen Umfeld eine weitaus geringere Unterstützung als Jugendliche ohne Schulden. Außerdem sind sich viele junge Verschuldete nicht bewusst, welche Konsequenzen ihr finanzielles Handeln für sie hat. Ein wichtiges Fazit der Mainzer Forscher lautet: Frühe Verschuldung kann zu erheblichen Problemen in Bezug auf den Erwerb finanzieller Autonomie führen. Schuldenprävention müsse ein integrierter Bestandteil des Schulunterrichts werden, fordert der BDIU. Das sei ein wichtiger Schritt, um ein weiteres Ansteigen der Verbraucher insolvenzen zu verhindern denn in der Frühjahrsumfrage melden 88% der Inkassounternehmen, dass eine bereits bestehende Überschuldung Verbraucher daran hindert, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Generell hat sich die Zahlungsmoral jedoch erheblich verbessert. Sie steigt dank des Aufschwungs in allen Bereichen der Wirtschaft sogar über ihr Vorkrisenniveau. 83% der Inkassounternehmen melden, dass Rechnungen jetzt besser oder genauso gut wie im letzten Herbst bezahlt werden. Die Zahlungsmoral ist heute so gut wie seit zehn Jahren nicht mehr, die bessere Liquiditätssituation sorgt zudem für eine weitere Entspannung bei den Unternehmensinsolvenzen. Deren Zahl geht auf voraussichtlich rd zurück nach Firmenzusammenbrüchen im Vorjahr (minus sechs Prozent). Aktuell berichten nur noch 50% der Inkassounternehmen, dass die Kunden der Baubranche schlecht bezahlen vor einem Jahr waren das noch 65%. Noch deutlicher ist dieser Rückgang in der Dienstleistungsbranche: jetzt 44%, vor einem Jahr noch 64% Negativmeldungen. Nicht ganz so deutlich ist die Entspannung im Handwerk. 56% der Inkassounternehmen bemängeln hier die Zahlungs moral von Auftraggebern (Frühjahr 2010: 64%). Fast alle befragten BDIU-Mitglieder berichten in der Frühjahrsumfrage, dass Behörden aktuell genauso schlecht oder sogar noch schlechter als im vergangenen Herbst bezahlen (Zahlungsmoral unverändert: 86%; verschlechtert: zwölf Prozent). Laut BDIU ist das auch Ausdruck der schlechten Haushaltslage der Kommunen. Die Inkassounternehmen sind aber überzeugt, dass die Verwaltungen erhebliche Liquiditätszuwächse erzielen könnten, wenn sie ihr eigenes Forderungsmanagement effektiver gestalten. Risikomanagement, Forderungsbeitreibung Rückzahlung von Ratenkrediten stabil auf hohem Niveau w Auch in der zurückliegenden Wirtschaftsund Finanzkrise haben insbesondere die privaten Haushalte durch ihre konstante Nachfrage stabilisierend auf die Märkte eingewirkt. Mit mehr als 1,4 Bio. Konsumausgaben im Jahr 2010 entfällt 58% des Brutto inlandprodukts auf den Ver braucher, der damit rechnerisch ca. vier Mrd. pro Tag an privatwirtschaftlicher Nachfrage erzeugt. Der deutsche Verbraucher zeigt sich als verlässlicher und immer bedeutenderer Faktor im deutschen Binnenmarkt. Der Konsumentenkredit hat dabei seinen Anteil an den inländischen Krediten seit den 60er Jahren auf zwölf Prozent verdoppelt. Daher hat die SCHUFA Holding AG in ihrem diesjährigen Kredit-Kompass neben Zahlen zur Entwicklung der Kreditvergabesituation in Deutschland in einer forsa-umfrage auch die Einschätzung der Deutschen zum privaten Finanzmanagement erhoben wurden 97,5% aller Konsumentenkredite vertragsgemäß zurück gezahlt. Die Quote ist in den letzten drei Jahren nahezu unverändert geblieben, obwohl im selben Zeitraum zehn Prozent mehr Ratenkredtite vergeben wurden. Im Durchschnitt liegt die Höhe der neu aufgenommenen Kredite damit bei Im Krisenjahr 2009 lag dieser Betrag auch aufgrund von Sondereffekten ( Abwrackprämie ) noch um 400 höher. Tendenziell wurden zunehmend Kleinkredite mit einem Volumen bis in Anspruch genommen wurden insgesamt vier Prozent weniger Ratenkredite neu abgeschlossen (7,2 Mio.) als im Vorjahr, da stimulierende Maßnahmen im Berichtsjahr wegfielen. Auch wenn sich die volkswirtschaftliche Situation als stabil erweist, bleiben nach Ansicht der SCHUFA im Hinblick auf die Finanzkompetenz wichtige Herausforderungen be stehen. Forderungsbeitreibung E-Payment-Studie Fakten aus dem deutschen Online-Handel w Das Bezahlen im Internet bleibt aufgrund des Spannungsfelds zwischen Kundenwünschen, anfallenden Kosten und Vermeidung von Zahlungsausfällen eine wichtige Herausforderung für Online-Händler. Wie die Händler mit dieser Herausforderung derzeit umgehen, hat das E-Commerce-Leitfaden- Team mit einer aktuellen Händlerbefragung ermittelt. Die Ergebnisse liegen nun in einer kostenlos verfügbaren Studie vor. Vor allem die Bereiche Zahlungsabwicklung, Risiko- und Forderungsmanagement sowie Internationalisierung stellen eine enorme Herausforderung für Online- Händler dar. Wie Händler diese Herausforderungen meistern und welche Trends auf diesen Gebieten abzusehen sind, hat ibi research an der Universität Regensburg zusammen mit dem Partnerkonsortium des 102

7 Aktuell E-Commerce-Leitfadens ( in einer Online-Umfrage ermittelt. Fast 800 Teilnehmer haben sich an der Umfrage beteiligt. Die Vorkasse- sowie Rechnungszahlung sind nach wie vor die von Händlern am häufigsten angebotenen klassischen Zahlungs arten. PayPal und Sofortüberweisung.de konnten ihre Anteile weiter ausbauen, wohingegen die Nachnahme von weniger Händlern eingesetzt wird als noch im Jahr Viele Händler planen ferner in Zukunft den Einsatz der Kreditkarten- und Rechnungs zahlung. Generell lässt sich feststellen, dass E-Payment-Verfahren beginnen, mit klassischen Bezahlverfahren gleichzuziehen. Vielen Händlern sind das Zahlungsausfallrisiko und auch die Höhe der Absicherungskosten bei der Zahlung per Rechnung und bei der Lastschrift zu hoch. Jedoch wären die Händler durchaus bereit, bei angemessenen Konditionen eines externen Dienstleisters die Zahlung per Rechnung bzw. Lastschrift einzuführen. Betrachtet man das Risiko, dem viele Händler durch unsichere Zahlungsverfahren ausgesetzt sind, fällt auf, dass nur wenige vorbeugende Maßnahmen treffen, um Zahlungsausfälle zu vermeiden. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass Risiko management-maßnahmen seitens der Händler eher als aufwändig eingeschätzt werden. Doch durch wohlüberlegte Risiko prü fungen und einen gezielten Einsatz von Dienstleistern kann ein enormer Nutzen entstehen, so ibi research. Im Gegensatz zum Risikomanagement setzen bereits viele Händler beim Forde rungs manage ment auf Dienstleister: knapp zwei Drittel führen bei Zahlungsstörungen Inkasso-Maßnahmen durch; davon lassen acht von zehn Händlern die Inkasso- Maßnahmen immer oder teilweise extern durchführen. 20% der Unternehmen, die gar keine Inkasso-Maßnahmen durchführen, begründen dies mit wenig oder gar keinem Erfolg in der Vergangenheit. Ein aktuelles Thema bleibt auch der Verkauf ins Ausland. Über drei Viertel der Händler haben ausländische Kunden die Hälfte davon passt das Angebot an Zahlungsverfahren für ausländische Kunden an. Dabei werden jedoch oft nicht mehr oder länderspezifische Zahlungsverfahren angeboten, sondern schlicht das Portfolio auf internationale Zahlungsverfahren beschränkt. Die großen Hausforderungen beim Verkauf ins Ausland sind für viele Händler nach wie vor das Angebot kundenfreundlicher Zahlungsverfahren sowie die Geltendmachung offener Forderungen. Eine starke ausländische Konkurrenz vor Ort sehen hingegen nur zehn Prozent der Händler als Schwierigkeit an. mehr dazu unter:

8 Aktuell Vorstand Gründungsboom im Konjunkturaufschwung w Rund Personen haben im Jahr 2010 in Deutschland eine selbstständige Tätigkeit begonnen. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Zunahme um rd. acht Prozent oder Personen. Die Gründerzahl stieg damit im zweiten Jahr in Folge, wobei diesmal der Konjunkturaufschwung dem Gründungsgeschehen einen Schub gegeben hat. Dies ist das erste zentrale Ergebnis des KfW-Gründungsmonitors Für den jüngsten Anstieg der Gründerzahl hat die positive Konjunkturdynamik gesorgt, während im Jahr 2009 die verstärkte Gründungsaktivität noch auf den Anstoßeffekt der unsicheren Arbeitsmarktsituation zurückzuführen war. Die positive Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage hat v. a. Nebenerwerbsgründungen angeregt. Dadurch werden Hinzuverdienstchancen wahrgenommen, in vielen Fällen ist der Nebenerwerb aber auch die Einstiegsphase zur Selbstständigkeit im Vollerwerb. So hat allein die Zunahme der Nebenerwerbsgründer um 14 % auf knapp Personen die höhere Gründerzahl der Gründer im Jahr 2010 bewirkt. Die Zahl der Vollerwerbsgründer blieb dagegen mit knapp Personen konstant. Hier hielten sich die Gründungschancen durch den Konjunkturaufschwung und der abnehmende Druck für eine Vollerwerbsgründung durch verbesserte Alternativen in abhängiger Beschäftigung die Waage. Für das Jahr 2011 wird die abnehmende konjunkturelle Dynamik zusammen mit einer weiteren Verbesserung der Lage auf dem Arbeitsmarkt voraussichtlich für eine Abkühlung der Gründungsaktivität sorgen. Um Menschen mit guten Ideen und Unternehmergeist bei ihren Schritten in die Selbstständigkeit künftig noch besser zu unterstützen, stellt die KfW ihre Gründungsförderung ab dem neu auf. Im Mittelpunkt dieser Neuerungen steht die Ausweitung der Haftungsfreistellung von auf im KfW-Gründerkredit StartGeld. Sanierung, Forderungsbeitreibung Insolvenzanfechtung Verlust der Rechtssicherheit w Das Landgericht Bremen verurteilte einen Holzhändler aus Bremen, gemäß 133 InsO (Zehn-Jahresfrist) an einen Insolvenzverwalter rd zurückzuzahlen (Urt. v O 666/10). Das ist zweieinhalb Jahre nach erfolgter Zahlung der Rechnung durch den Kunden ein herber Rückschlag für den Holzhändler, der bereit gewesen war, freiwillig auf einen Großteil seiner Forderung zu verzichten, um dem angeschlagenen Unternehmen zu helfen. Das sind eindeutig falsche Signale. Sie führen letztlich zum Verlust der Rechtssicherheit, so der Geschäftsführer der bremer-inkasso GmbH. Der Unternehmer hatte in der Zeit von Februar bis April 2008 für Holz an einen Kunden geliefert. Im Mai 2008 hatte er auf dringendes Ersuchen seines Käufers einer Vergleichsregelung zugestimmt. Jener war in einen schweren Liquiditätsengpass geraten und wollte sein Unternehmen lieber geordnet liqui dieren als in die Insolvenz führen. Zu diesem Zwecke müssten nur seine Gläubiger auf jeweils 60% ihrer Forderungen verzichten. Dazu war der Holzhändler bereit, wenn auch die anderen Gläubiger mit zögen mit Ausnahme der Hausbank, welche über persönliche Sicherheiten der Gesellschafter verfügte. Der Kunde bestätigte Ende Juli 2008 schriftlich, dass die Kreditoren dem Verzicht zugestimmt hätten und leistete kurz darauf die Vergleichszahlung von noch Den bis Ende Oktober 2008 vereinbarten Nachweis über den allseitigen Verzicht und die Liquidation blieb er jedoch in der Folge schuldig. Vielmehr wurde im Januar 2010 und damit fast 1 ½ Jahre nach der Zahlung über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet, und der Insolvenzverwalter verlangte nun das Geld zurück. Das Landgericht hält dieses Begehren für berechtigt es wirft dem Holzhändler vor, bei der Annahme der Zahlung den (angeblichen) Vorsatz seines Kunden gekannt zu haben, dadurch die übrigen Gläubiger zu benachteiligen. Das Vertrauen auf die (offenbar ansonsten nur halb herzigen und erfolglosen) Vergleichsbemühungen ändere hieran nichts. Dem Unternehmer hätten bei Entgegennahme der Vergleichszahlung nur hohle Ansagen aus dem Munde des Kunden vorgelegen und keine konkreten Anhaltspunkte über Art, Umfang und realisierbarkeit des angestrebten Vergleichs. Dass der Holzhändler die schriftliche Bestätigung des Kunden vorliegen hatte, dass alle Lieferanten (mit Ausnahme der Bank) dem Vergleich zugestimmt hätten, und dass dieser unter der Voraussetzung geschlossen wurde, dass der Nachweis noch zu erbringen war, ließ das Landgericht nicht ausreichen. Diese Tendenz in der Rechtsprechung zum Insolvenzanfechtungsrecht und hier 133 InsO muss dringend gestoppt werden, so der Geschäftführer der Bremer Inkasso GmbH. In den Jahren betrug bei uns der Anteil der Anfechtungen mit Zehn-Jahres-Frist nur 4,76%. Im Jahre 2009 stieg der Anteil solcher Anfechtungen nach 133 InsO auf immerhin 45,45%. Insgesamt haben die Anfechtungen nach 130, 131 und 133 InsO, im Vergleich zum Vorjahr, im Jahr 2010 bei uns um etwa 82% zugenommen. Der Mandant hat sich auch nichts vorzuwerfen. Dieser hatte schließlich gerade für Holz geliefert. Mit dem Verzicht von war er schon bestraft genug. Dass er jetzt noch zurückzahlen soll, ist niemandem mit gesundem Menschenverstand zu vermitteln. Hier kann man nur raten, jegliche Sanierungsbemühungen oder Vergleiche zurückzuweisen und stattdessen sofort Insolvenzantrag zu stellen, so der Geschäftsführer der Bremer- Inkasso GmbH. Gegen die Entscheidung wurde Berufung beim OLG Bremen eingelegt. Das Ergebnis wird abzuwarten sein. 104

9 Vorstand risikomanagement sanierung sicherheitenverwertung Forderungsbeitreibung investor revision beitrag Die finanzmarktinduzierte Krise von Unternehmen: Nachruf und Ausblick besondere aspekte bei der sanierungsbegleitung von Firmenkunden aus bankensicht im rahmen einer gesamtwirtschaftlichen destabilisierungsphase. I. Einleitung w Während der russland- und asienkrise von 1997/1998 glaubte man noch allgemein, Finanzkrisen seien eher an der Peripherie der Weltwirtschaft zu erwarten, in den sog. schwellenländern, insbesondere in ostasien und Lateinamerika. doch die größte bedrohung für das globale Finanzsystem ist in diesem neuen Jahrhundert nicht vom rand gekommen, sondern aus seinem Zentrum 1. nachdem bereits im august 2000 ausgehend von den usa die sog. Dotcom Blase geplatzt war, verloren die weltweiten aktienmärkte in den folgenden drei Jahren erhebliche Werte. so verlor der dax, der im Februar 2000 mit einem Wert von über Punkten einen ersten Höhepunkt erreichte, bis März 2003 mehr als Punkte 2. als Folge dieser turbulenzen im Finanzsystem geriet die Weltwirtschaft in eine krise, in deutschland reduzierte sich die Wachstumsrate des bruttoinlandsprodukts von +3,2% in 2000 auf 0,2% in 2003 (siehe abb. 1). erst im Mai 2007 hatte der dax seinen damaligen kursverlust wieder wettgemacht. die realwirtschaft hatte sich nach drei aufschwungjahren erholt, das inländische bruttoinlandsprodukt in den Jahren 2006 und 2007 erreichte wieder Wachstumswerte von über 2,5%. doch nur wenige Monate später brach ein neuer Finanzsturm aus, auch diesmal ausgelöst in den usa, nun aber ausgehend von den immobilien- und kreditmärkten. die Subprime Krise und die sich im september 2008 anschließende Lehmann-insolvenz zog im globalen Finanzsystem eine schockwelle nach sich, die fast die gesamte Weltwirtschaft in kürzester Zeit in eine tiefe rezession stürzte. nicht wenige befürchteten eine länger anhaltende depression wie in den dreißiger Jahren des vorherigen Jahrhunderts und damit verbun- Abbildung 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland 6,00% 4,00% 2,00% 0,00% -2,00% -4,00% -6,00% Ölkrise Ölkrise Ende Ostblock BIP-Veränderung Deutschland Russland- / Asienkrise Dotcom-Krise Autor: Dieter Holtkötter, Dipl.-Kfm., Leiter Restrukturierung Münster, Bereich Marktfolge Kredit, WGZ BANK AG. Diskutieren Sie zum Thema dieses Beitrags mit anderen BankPraktikern in unserem FCH Blog: blog.fc-heidelberg.de Diesen Beitrag finden Sie dort unter der Rubrik: Kredit/Immobilien.» Nicht wenige befürchteten eine länger anhaltende Depression wie in den dreißiger Jahren des vorherigen Jahrhunderts und damit verbunden eine Lähmung der Weltwirtschaft auf längere Sicht. «Subprime-Krise 1 Vgl. Ferguson, der aufstieg des geldes, berlin 2009, s. 252 ff. 2 Vgl. dax-char-seit

10 » So wurden besonders mittelständische Unternehmen in Mitleidenschaft gezogen, die als Zulieferer exportorientierter größerer Unternehmen arbeiteten oder selbst eine hohe Exportquote auswiesen. «3 Vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland ( 4 Vgl. Creditreform, Wirtschaftslage und Finanzierung im Mittelstand, Frühjahr 2009, S Vgl. IDW S 6, Tz Pressemitteilung Nr. 290 vom des Statistischen Bundesamts. den eine Lähmung der Weltwirtschaft auf längere Sicht. Aus verschiedenen Gründen ist es hierzu in Deutschland nicht gekommen. Erinnern wir uns: Investitionen wurden weltweit abrupt gestoppt, Aufträge storniert, bislang marktgängige Produkte konnten nicht mehr verkauft werden. Als Erstes traf es die inländischen Automobilbauer und deren Zulieferer. Andere Branchen wie z. B. der Maschinenbau folgten zeitversetzt. Die Wucht des wirtschaftlichen Abschwungs in Deutschland Anfang 2009 war heftig, was deutlich wird an den seiner - zeitigen Quartalszahlen des Bruttoinlandsprodukts. Mit Veränderungsraten im I. und II. Quartal 2009 von 6,3% bzw. 6,8% 3 wurden negative Spitzenwerte in der deutschen Nachkriegsgeschichte gemessen. Über das Gesamtjahr 2009 brach das Bruttoinlandsprodukt um 5% ein. Der deutsche Mittelstand, der sich Anfangs noch robust gegenüber diesen Turbulenzen zeigte, konnte sich letztendlich nicht ganz von dieser Entwicklung abkoppeln. So wurden besonders mittelständische Unternehmen in Mitleidenschaft gezogen, die als Zulieferer exportorientierter größerer Unternehmen arbeiteten oder selbst eine hohe Exportquote auswiesen 4. Viele Banken wurden in zweifacher Hinsicht von der Krise getroffen. Zunächst als Investor am amerikanischen Immobilienmarkt. Zeitversetzt dann als Kreditgeber vieler Firmenkunden, die als Folge der allgemeinen Wirtschaftskrise in eine Schieflage geraten waren. Eine aus Bankensicht besondere Herausforderung war in dieser Phase gesamtwirtschaftlicher Destabilisierung die Begleitung von Unternehmen in Schwierigkeiten. Die Besonderheit lag darin, dass die Zusammenhänge, Dimensionen und Auswirkungen dieser Weltwirtschaftskrise für die Marktteilnehmer neu waren. Über Nacht fügte sich eine bislang nicht gekannte Unternehmenskrisenursache zu den bekannten klassischen Krisenursachen hinzu: die finanzmarktinduzierte Krise. Neben diesen generellen Unwägbarkeiten über den zukünftigen gesamtwirtschaftlichen krisenverlauf waren Krisenbewältigungen im Firmenkundengeschäft kreditgebender Banken von weiteren Besonderheiten geprägt. Ausgehend von grundsätzlichen Überlegungen zum Ablauf und zur Ausgestaltung sog. klassischer Sanierungsbegleitungen in gesamtwirtschaftlichen Normalsituationen (gemeint sind Sanierungen von Firmenkunden ohne signifikanten Einfluss gesamtwirtschaftlicher Destabilisierungseffekte) sollen die nachfolgenden Ausführungen besondere Aspekte finanzmarktinduzierter Unternehmenskrisen aus Bankensicht im Einzelnen beleuchten. II. Krisenverlauf und Krisenerkennung 1. Krisenverlauf eines Unternehmens Die sog. klassische Unternehmenskrise ist ein schleichender interner Destabilisierungsprozess, deren Ursachen lange Zeit im Verborgenen liegen. Eine plötzliche, unerwartete Destabilisierung eines Unternehmens ist in der Krisenbewältigung die Ausnahme. Unternehmen durchlaufen im Regelfall über einen längeren Zeitraum verschiedene Krisenstadien, angefangen von der Stakeholder- und Strategiekrise, der Produktabsatz- und Erfolgskrise hin zur Liquiditätskrise, die wiederum in der Insolvenz enden kann 5. Die Subprime-Krise durchbrach diesen schematischen Ablauf einer Unternehmenskrise. Der geradezu schockwellenhafte Einbruch des deutschen Exports ab Ende 2008 von über 20% 6 führte zu globalen Umsatzeinbrüchen, dem ein schlagartiger Aufbau von Lagerbeständen vieler Unternehmen folgte. Im Ergebnis hatten diese Unternehmen danach mit einer Unterauslastung ihrer Produktionskapazitäten zu kämpfen. Trotz des Einsatzes konjunkturpolitischer Instrumente (z. B. Kurzarbeit) war eine kurz fristige Anpassung ihrer Produktionskapazitäten schwierig, weil sie sich kostenund liquiditätsseitig sehr schnell belastend auswirkte. Diese Unternehmen gerieten geradezu sprunghaft in eine Liquiditätskrise, auch wenn ihre Geschäftsmodelle bislang funktionierten, ihre Produkte noch vor kurzem marktfähig waren und Banken ihnen eine gute Bonität bestätigten. Die unternehmerischen Entscheidungsträger waren durch die fehlenden verlässlichen Vorhersagen über den Verlauf der gesamtwirtschaftlichen Destabilisierung verunsichert. 106

11 Optimisten favorisierten die sog. V-Formation als wahrscheinlich. Der schlagartige Umsatzeinbruch in 2008 und 2009 sollte danach genauso schnell, d. h. bis spätestens 2010/11 aufholbar sein. Pessimisten hielten hingegen die sog. L-Formation für realistisch. Dem Umsatzeinbruch sollten danach Jahre der weltweiten wirtschaftlichen Stagnation folgen. Diese unsicherheit stellte für viele Unter - nehmen eine planerische Herausforderung dar. Ein nachhaltiger Kapazitätsabbau war insoweit sinnvoll, sofern von einer länger anhaltenden Stagnation auszugehen war. Sollte sich die Weltwirtschaft hingegen wieder schnell erholen, wäre ein Kapazitätsabbau eine Wachstumsbremse für diese Unternehmen in der Zukunft gewesen. 2. Krisenerkennung durch Banken Krisen können Firmenkundenbetreuer aus diversen Informationsquellen erkennen. Hierzu zählen neben der Analyse der Jahresabschlüsse des Firmenkunden zeitnähere Informationen wie unterjährige Ergebniszahlen, Auftragsentwicklung, Entwicklung von Kreditinanspruchnahmen im Kontokorrentkreditbereich, sonstiges Zahlungsverhalten des Firmenkunden und das Finanzierungsverhalten anderer kreditgebender Banken. Alle Informationen werden bankseitig analysiert und bewertet. Im Ergebnis spiegelt eine Ratingnote die Bonität des Firmenkunden aus Bankensicht wider. Die Ratingnote resultiert aus der mathematischen Ermittlung einer statistischen Ausfallwahrscheinlichkeit. Unterstellt wird im Krisenszenario eine sich im mittelfristigen Zeitverlauf erhöhende Ausfallwahrscheinlichkeit, analog des beschriebenen Krisenverlaufs. Ziel kreditgebender Banken ist eine möglichst frühzeitige Krisenidentifikation, auch anhand dieser statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten. Sie ist Grundlage für die Einleitung von Maßnahmen zur bankseitigen Risikominimierung und zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung des Firmenkunden. Nach Jahren der gesamtwirtschaftlichen Stabilität hatten sich die Bilanzzahlen vieler Unternehmen verbessert, was sich aus Bankensicht auch in verbesserten Ratingnoten ausdrückte. Der Ende 2008 einsetzende globale Einbruch der Auftragseingänge, verbunden mit einer Welle von Auftragsstornierungen, ließ den Absatz vieler Unternehmen zusammenbrechen. Einschneidende Sofortmaßnahmen sicherten zunächst die Liquidität dieser Unternehmen. Hierzu gehörte auch die stringente Steuerung des Working Capitals, was aber ein restriktiveres Einkaufsverhalten nach sich zog. Die gesamtwirtschaftliche Krise verschärfte sich hierdurch zunächst weiter. Unternehmen, die ohnehin schon Liquiditätsprobleme hatten, gerieten in die Insolvenz. Im Vordergrund der Bankaktivitäten stand zu diesem Zeitpunkt die zeitnahe Überprüfung der Bonitätseinschätzungen von Firmenkunden. Ursächlich für diese Neubewertung der Banken waren die Ratingergebnisse aus der Zeit vor Krisenbeginn, die noch auf den verbesserten Jahresabschlusszahlen der Jahre 2005 bis basierten. Sie berücksichtigten nicht die neuen Krisenpotenziale, z. B. aus den Exportabhängigkeiten der Unternehmen. Auch mussten die Auswirkungen des massiven Umsatzeinbruchs auf die Kosten- und Liquiditätssituation der Unternehmen neu bewertet werden. Neben einer aktualisierten Darstellung ihrer wirtschaftlichen Lage hatten die betroffenen Unternehmen ihre mittelfristigen Ertrags- und Finanzplanungen zu überarbeiten. Anhand von umsatz- und kostenseitigen Stress szenarien waren quantifizierbare Maßnahmenpakete den Banken vorzustellen, die eine mittelfristige Fortführung des Unternehmens plausibel erscheinen ließen 8. Auf Grundlage dieser Informationen aktualisierten die Banken ihre Bonitätseinschätzungen. Unternehmen, die diese Informationen nicht zeitnah bereitstellen konnten, wurden einer noch engeren bank seitigen Beobachtung ihrer wirtschaftlichen Lage unterzogen, um eine frühzeitige Krisenerkennung sicher zu stellen. III. Besondere Aspekte bei der Sanierungsbegleitung im Einzelnen 1. Sanierungsziele Zum qualifizierten Risikomanagement einer kreditgebenden Bank gehört die Sanierungsbegleitung von Firmenkunden. Hierdurch sollen aus Bankensicht bestehende Kundenbeziehun-» Der geradezu schockwellenhafte Einbruch des deutschen Exports ab Ende 2008 von über 20% führte zu globalen Umsatzeinbrüchen, dem ein schlagartiger Aufbau von Lager beständen vieler Unternehmen folgte. «7 Vgl. Presseerklärung der WGZ BANK vom : Bilanzqualität im Mittelstand weiterhin hoch; Ergebnis einer Auswertung von über Bilanzen mittelständischer Unternehmen durch die Universität Münster. 8 Vgl. Koch/Woywode, Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung 06/2009 S

12 » Ursächlich für die Neubewertung der Banken waren die Ratingergebnisse aus der Zeit vor Krisenbeginn, die noch auf den verbesserten Jahresabschlusszahlen der Jahre 2005 bis 2007 basierten. «gen erhalten und gestärkt werden. Im Rahmen einer aktiven Risikobearbeitung innerhalb der Kundenbeziehungen sollen durch ausfallreduzierende Maßnahmen zudem Zusatz erträge für die Bank generiert und mittelfristig die nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit der Firmenkunden wieder hergestellt werden. 2. Sanierungsinstrumente Zur Erreichung der o. g. Sanierungsziele haben sich aus Bankensicht in der Sanierungspraxis verschiedene Instrumente bewährt, die einzelfallabhängig je nach Unternehmensgröße, Branche und Krisensituation einsetzbar sind (siehe Abb. 2). a) Sanierungskonzept und Einsatz geeigneter externer Restrukturierungsberater/Konzeptersteller Wichtigstes Instrument zur Krisenbewältigung ist aus Bankensicht das Sanierungskonzept. Es ist Grundlage für die Prüfung der Bank, ob der Firmenkunde sanierungsfähig ist und ob sich die Bank an einer Sanierung beteiligt 9. Es wird im Regelfall von externen, sanierungserfahrenden Unternehmensberatern (i. f. Restrukturierungsberater) erstellt, die die diversen Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung dieser Konzepte und die Interessenlagen der Stakeholder kennen 10. Die inhaltlichen Anforderungen an Sanierungskonzepte sehen eine detaillierte analyse der Krisenursachen vor, die Banken kritisch überprüfen. War der Absatzeinbruch in Folge der Subprime-Krise wirklich ursächlich für die akute Liquiditätskrise oder gab es hierüber hinaus noch andere Schwachstellen im Unter nehmen, die vor dem Hintergrund dieser besonderen Krisensituation nicht ausreichend untersucht oder nicht erkannt wurden? Krisenbewältigung auf Grundlage von Sanierungskonzepten setzt voraus, dass kurzfristig qualifizierte Beratungskapazitäten bereit stehen. Die finanzmarktinduzierte Krise traf aber viele Unternehmen gleichzeitig, was hohen, gleichzeitigen Beratungsbedarf nach sich zog. Der qualifizierte Restrukturierungsberater wurde zeitweise wie auch der qualifizierte Interimsmanager zum knappen Gut. Das Unternehmen ist in der Auswahl des zu mandatierenden Restrukturierungsberaters frei. Die aus der Sanierungspraxis resultierenden Kontakte zu qualifizierten Restrukturierungsberatern können Banken nutzen, um im Rahmen der unternehmerischen Beraterauswahl eigene Vorschläge zu unterbreiten 11. Hierbei führen Banken eine Vorauswahl durch. Sie soll dazu beitragen, dass der beste Problemlöser das Krisenunternehmen berät. Längerfristige Erfahrungswerte mit Restrukturie- Abbildung 2: Auswahl von Sanierungsinstrumenten aus Bankensicht Sanierungskonzept/ Sanierungsfähigkeitsprüfung Auswahl geeigneter externer Restrukturierungsberater/ Konzeptersteller Sanierungsinstrumente aus Bankensicht Bankenkoordination/ Sicherheitenpool/ Sanierungscontrolling Ausgewogene Stakeholderbeiträge Finanzierungen im Turnaround durch Banken Distressed M & A 9 Vgl. Holtkötter, FP 2010 S Vgl. Holtkötter, BP 2008 S Vgl. Theewen, FP 2011 S. 30 ff. 108

13 rungsberatern und seine Referenzen stehen bei dieser Vorauswahl im Vordergrund. Waren diese Vorauswahlkriterien positiv, hatte auch der Restrukturierungsberater ein interesse, seine gute Reputation bei den finanzierenden Banken in dieser für ihn boomenden Konjunkturphase zu erhalten, in der er bei der eigenen Auswahl von anzunehmenden Mandaten abwägen musste, welchem Krisenunternehmen er zu welchen Konditionen den Vorzug gab. Positive Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den finanzierenden Banken stellen für ihn generell ein wichtiges Auswahlkriterium dar. Von besonderer Bedeutung war zu diesem Zeitpunkt aber seine Einschätzung, inwieweit sich der Finanzierungsrahmen des Unter nehmens in dieser auch für den teilweise labilen Bankensektor besonderen Krisensituation stabilisieren ließe (vgl. hierzu auch Ziffer c.). b) Ausgewogene Stakeholderbeiträge Finanzierungen im Turnaround durch Banken Auf der Grundlage von sanierungskonzepten treffen die Stakeholder eines Krisenunternehmens ihre Entscheidungen, ob und wie sie sich an der Unternehmens-sanierung beteiligen wollen. Eine Beteiligung kommt für die Stakeholder nur in Frage, sofern sie die beste Handlungsalternative darstellt und die beiträge der Stakeholder untereinander ausgewogenen sind. Diese Entscheidung wird aus Sicht einer finanzierenden Bank umso schwieriger, je größer die erforderliche Kredit risikoa usweitung ist, um den Turnaround zu erreichen. Kredit risiko ausweitungen sind aus Bankensicht dabei nicht alternativlos. Eine Alternative stellt entsprechendes Verhandlungsgeschick vorausgesetzt die stärkere Einbindung anderer Stakeholder dar, während sich finanzierende Banken z. B. auf ein Stillhalten zurückziehen. Vor einem Scheitern des Sanierungskonzeptes hat die Bank alle Handlungsalternativen abzuwägen. Hierzu gehört auch die Insolvenz des Firmenkunden. Mit der Insolvenz wird die endgültige Zerschlagung des Firmenkunden wahrscheinlicher. Die Bank wird im Vorfeld auf Basis von sog. Zerschlagungsszenarien die ihr zur Besicherung der Kredite dienenden Sicher heiten bewerten. Diese Sicherheitenwerte bilden insoweit Erwartungswerte dieser Szenarien ab. Als Folge der Subprime-Krise stieg die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in 2009 deutlich 12. Gleichzeitig hielten sich Kaufinteressenten für die Vermögensgegenstände insolventer Unternehmen zurück. Kreditgebende Banken mussten abwägen, ob ihre Sicherheitenerwartungswerte in einer von Überkapazitäten gekennzeichneten Branche erzielbar waren. Längere Verwertungszeiträume konnten notwendig werden, um einen Verkauf der Vermögensgegenstände des insol venten Unternehmens, z. B. im Wege einer übertragenden Sanierung, sicher zu stellen. Dieses veränderte Verwertungsszenario hatte die Bank bereits bei ihrer Entscheidung über eine mögliche Sanierungsbegleitung und eine damit möglicher Weise verbundene zeitweise Ausweitung des Kreditrisikos zu berücksichtigen. c) Bankenkoordination, Sicherheitenpool und Sanierungscontrolling Sanierungskonzepte enthalten leistungswirtschaftliche Maßnahmen, die das Unternehmen über einen mittelfristigen Zeitraum umzusetzen hat. Voraussetzung für diese Umsetzung und für das Gelingen des Sanierungsprozesses ist ein stabiler Finanzierungsrahmen, der im Regelfall durch einen heterogenen Bankenkreis und andere Finanzpartner (z. B. Leasinggesellschaften und Warenkreditversicherer) bereitzustellen ist. Dieser Bankenkreis verfolgt, abhängig von Struktur und Laufzeit der Kreditengagements, die die einzelnen Banken vor Beginn der Krise dem Unternehmen zur Verfügung gestellt haben, unterschiedliche Interessen. Durch die Bildung eines Sicherheitenpools sollen diese Interessen abgestimmt und in einen vertrag - lichen Rahmen fixiert werden. Grundlage dieses Interessensausgleichs ist die strikte Gleichbehandlung aller Banken, z. B. bei der Hereinnahme von Sicherheiten, beim Austausch von Informationen sowie bei der Ausweitung des Kreditrisikos durch Neukreditvergabe. Die Koordination der Bankinteressen findet durch einen Poolführer statt, im Regelfall die Bank mit dem größten Einzelkreditengagement. Im Verlauf der Sanierungsbegleitung haben Banken die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen und die Entwicklung des Sanierungserfolgs zu überwachen 13. Hierzu wird zu Beginn des Sanierungsprozesses der Firmenkunde im Rahmen einer Sanierungsvereinba-» Die finanzmarktinduzierte Krise traf viele Unternehmen gleichzeitig, was hohen, gleich zeitigen Beratungsbedarf nach sich zog. «12 Vgl. Creditreform: Insolvenzen, neugründungen, Löschungen 1. Hj. 2010: Unternehmensinsolvenzen in 2009 (plus elf Prozent im Vergleich zum Vorjahr). 13 Vgl. MaRisk vom , BTO Behandlung von Problemkrediten. 109

14 » Durch die Subprime-Krise wurden einige im Inland tätige Banken selbst zu einem Sanierungsfall, was eine geschäftspolitische Neuausrichtung der Kerngeschäftsfelder dieser Institute notwendig machte. «rung verpflichtet, über Maßnahmenumsetzung, Ergebnisentwicklung und Planabweichungen regelmäßig zu berichten. Dieses Reporting erfolgt in Form einer mit dem Bankenkreis im Vorfeld abgestimmten Dokumentation. Durch die Subprime-Krise wurden einige im Inland tätige Banken selbst zu einem Sanierungsfall, was eine geschäftspolitische Neuausrichtung der Kerngeschäftsfelder dieser Institute notwendig machte. Der Erhalt von Kundenbeziehungen, die sich z. B. nicht mehr im zukünftigen regionalen Marktgebiet der Institute befanden, war für einige dieser institute weniger wichtig. Im Vordergrund standen finanzwirtschaftliche Störmanöver und schnelle Rückzugslösungen, auch wenn von diesen Instituten im Gegenzug Forderungsverzichte auszusprechen waren. Der seit Jahren florierende Markt für Distressed- Debt-Transaktionen brach mit Beginn der subprime-krise auf unabsehbare Zeit zusammen. Alternative Ablöseszenarien waren für viele Banken in dieser Phase der Wirtschaftskrise nur darstellbar, sofern auf Grundlage überzeugender Sanierungskonzepte die Ablösefinanzierung unter Einbeziehung von Gesellschafter beiträgen quotal auf die verbleibenden kreditgebenden Banken aufgeteilt werden konnte. Dies setzte eine Besicherung der Neukredite hierzu leisteten Landesbürgschaften wichtige positive Beiträge voraus. Eine Beteiligung am Sanierungserfolg des Firmenkunden erhöhte unter Umständen die Bereitschaft einiger Banken, eine Ablösefinanzierung bereitzustellen. Unsicherheit herrschte bei vielen unternehmen hinsichtlich ihrer eigenen Planungsszenarien. Umso wichtiger war die kontinuierliche unterjährige Überwachung der Sanierungsumsetzung in noch engeren Zeitabständen durch die kreditgebenden Banken. Eingehende Abweichungsanalysen des Unternehmens, verbunden mit einer wiederholten, rollierenden Überarbeitung der Gesamtplanung leisteten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der ursprünglich vereinbarten Sanierungsziele. Dieser Prozess veranlasste die Krisenunternehmen, frühzeitig bei absehbaren negativen Planungsabweichungen neue Sanierungsmaßnahmen zu definieren, deren quantitative Auswirkungen in die Gesamtplanung zu integrieren und die Maßnahmen nach Abstimmung mit ihren finanzierenden Banken stringent umzusetzen. d) Distressed M&A Ein wichtiges Krisenmerkmal von Firmenkunden ist die oft zu geringe Eigenkapitalausstattung, nicht selten droht die bilanzielle Überschuldung. Ziel von Sanierungsbemühungen ist es im Regelfall auch, nach Erreichen des Turnarounds die Eigenkapitalbasis z. B. durch Aufnahme neuer Gesellschafter zu stärken. Hierzu werden im Rahmen eines struktu rierten M&A-Prozesses potenzielle Investoren mit dem Ziel einer Veränderung des Gesellschafterkreises und einer Stärkung des Eigenkapitals angesprochen. Sofern der Turnaround in einer Krisen situation nicht erreicht werden kann und das Unternehmen somit stand-alone nicht fortführungsfähig ist, bleibt den Gesellschaftern des Krisenunternehmens als eine ihrer letzten Handlungsoptionen zur Abwendung der Insolvenz nur der sog. Notverkauf ihrer Geschäftsanteile übrig (Distressed M&A). Die Mehrheit der Anteile geht über in die Hände von Investoren mit strategischen oder kurzfristigen renditeorientierten Interessen (Finanzinvestoren). Deren Ziel ist es, das Unternehmen unter geänderten Rahmenbedingungen fortzuführen. Eine Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist die weitgehende Entschuldung des Krisenunternehmens, was sich in einem negativen Kaufpreis für die Geschäftsanteile ausdrückt. Dies setzt die Bereitschaft der gläubiger voraus, Forderungsverzichte im Rahmen dieser Übernahmelösung zu akzeptieren. Ausgangspunkt erfolgreicher M&A-Transaktionen sind aus Käufersicht interessante Übernahmeziele, die am Beteiligungsmarkt angeboten werden. Grundlage des dann zu vereinbarenden Kaufpreises für die zu erwerbende Beteiligung sind Unternehmensbewertungen, die auch auf Planungen und Zukunftserwar - tungen der zu erwerbenden Gesellschaft basieren. Je schlechter und unsicherer diese Erwartungen sind, umso geringer werden die Unternehmensbewertungen und damit die Kaufpreise ausfallen. Potenzielle Verkäufer von Unternehmensbeteiligungen setzen daher auf eine konjunkturelle Erholung und damit auf eine spätere verbesserte Unternehmensbewer- 110

15 tung. Sie stellen ihre Verkaufsabsichten sofern wirtschaftlich möglich bis dahin zurück. Die als Folge der Subprime-Krise angebotenen Übernahmeziele waren zumeist Notverkäufe. Potenzielle Erwerber benötigten für solche Transaktionen Finanzierungsmittel, um die weitere Sanierungsumsetzung im Krisenunternehmen und die Ablösung der bislang finanzierenden Banken sicher zu stellen. strategische Investoren waren teilweise mit ihrer eigenen Krisenbewältigung beschäftigt und stellten expansive Beteiligungsinvestitionen überwiegend zurück. Das Geschäftsmodell von Finanzinvestoren hingegen basiert darauf, Gewinne und Finanzierungsmittel aus dem Weiterverkauf bereits in der Vergangenheit zu niedrigen Kaufpreisen übernommenen Beteiligungen zu generieren. Dabei setzen sie auf einen weitestgehend kreditfinanzierten Erwerb der Geschäftsanteile. Dieses Finanzierungsmodell funktioniert aber nur in einer gut laufenden Konjunktur mit steigenden Unternehmenswerten. Schlechte und unsichere Zukunftserwartungen, die hieraus resultierenden niedrigen Bewertungsansätze für Unternehmensbeteiligungen sowie ein teilweiser labiler Bankensektor führten zu einem Zusammenbruch des M&A-Transaktionsmarkts 14. IV. Fazit/Ausblick Die Folgen der Subprime-Krise machen deutlich, dass internationale Finanzkrisen die Entwicklung von Unternehmen stark beeinflussen können. Die erfolgreiche Bewältigung einer Unternehmenskrise hängt dabei aber nicht nur von der baldigen gesamtwirtschaftlichen Erholung ab. Gezielte Vertriebsmaßnahmen, flexible Kostenstrukturen sowie nachhaltige Finanzierungsstabilität sind wichtige Eckpfeiler einer Unternehmensfortführung. Fundamental in dieser Konjunkturphase ist eine proaktive, offene Kommunikation des Unternehmens mit seinen kreditgebenden Banken. Banken sollten dann die Chancen, die ihnen eine Sanierungsbegleitung bietet, nutzen. Sie ermöglicht es allen Sanierungsbeteiligten, durch Auswahl und Einsatz risikooptimaler Sanierungsinstrumente die Phasen gesamtwirtschaftlicher Stagnation zu über brücken. Die später einsetzende konjunkturelle Erholung und der damit einhergehende renditeorientierte Umsatzzuwachs des Unternehmens wird die Vertrauensbasis zu den kreditgebenden Banken weiter stärken. Die Grundlagen für nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg sind gelegt, der neuen Finanzierungsspielraum für das Unternehmen eröffnen wird. 14 Vgl. Hesse, SZ v S. 30. Praxistipps Durch Szenariorechnungen haben Firmenkunden darzulegen, dass sie flexibel auf Umsatzeinbrüche reagieren, d. h. ihre Kostenstrukturen anpassen und Liquiditätspotenziale heben können. Anhand von Bankenspiegeln kann die Finanzierungsstabilität von Firmenkunden analysiert werden. Zusammen mit ihren wichtigsten Kreditgebern sollten Firmenkunden frühzeitig Finanzierungsstrukturen schaffen, die in einer späteren Krise zur Stabilisierung des Finanzierungsrahmens beitragen. Ein langfristig qualifiziertes und verlässliches Sanierungsmanagement von Banken und der ständige Ausbau von kontakten zu qualifizierten Restrukturierungsberatern tragen dazu bei, dass Firmenkunden auch in einer gesamtwirtschaftlichen Krise optimal durch externe Spezialisten beraten werden. Banken sollten zur Sicherstellung des Sanierungsprozesses die Umsetzung der Maßnahmen ihrer Firmenkunden sehr eng überwachen. Auf Basis von Abweichungsanalysen sowie grundlegenden Planüberarbeitungen ist über die Fort führung des Sanierungsprozesses neu zu entscheiden. Banken sollten zu Beginn des Sanierungsprozesses konkrete Erfolgsvereinbarungen mit ihren Firmenkunden abschließen. 111

16 beitrag Vorstand risikomanagement sanierung sicherheitenverwertung Forderungsbeitreibung investor revision Ärger mit der Klauselumschreibung Praxishinweise zur umschreibung der Vollstreckungsklausel unter berücksichtigung des bgh-urteils vom im Hinblick auf die abtretung der grundschuld bei umschuldung und neuvalutierung. Autor: Maike Koberg, Dipl.-Rpfl.(FH), Unternehmensbereich Recht, HSH Nordbank AG. Diskutieren Sie zum Thema dieses Beitrags mit anderen BankPraktikern in unserem FCH Blog: blog.fc-heidelberg.de Diesen Beitrag finden Sie dort unter der Rubrik: Bankrecht/Sanierung/Insolvenz.» Nach Auf fassung des BGH muss in Fällen des Kreditverkaufs sichergestellt sein, dass die Zweckbindung der Grundschuld weiterhin besteht. «1 bgh-urteil (az: Xi Zr 200/09), WM 2010 s ff., dnotz 2010 s. 542 ff., njw 2010 s ff. 2 dnoti-report-nr. 11/2010 aus Juni 2010, abrufbar unter gutachten-abrufdienst. I. Einleitung w der bgh hat mit urt. v im ergebnis die formularmäßige unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in der grundschuldbestellungsurkunde für zulässig erklärt. sofern gleichzeitig mit abtretung der grundschuld auch ein kreditverkauf erfolgt, ist es erforderlich, dass der neue gläubiger im rahmen der umschreibung der Vollstreckungsklausel den eintritt in den sicherungsvertrag nachweist. Zu dem bgh-urteil und der daraus resultierenden thematik liegen bereits zahlreiche Veröffentlichungen vor, in denen die verschiedenen rechtlichen argumentationen hinsichtlich der auslegung dieser entscheidung diskutiert werden, insbesondere, ob die vom bgh für den Fall des kreditverkaufs formulierten erfordernisse auch für die Fälle der kreditablösung gelten. insofern findet hier nur eine kurze Wiedergabe der unterschiedlichen auffassungen zum umgang mit diesem urteil statt. der hier folgende beitrag hat darüber hinaus den anspruch, den Praktikern in der sanierung und abwicklung von kreditengagements für Fälle, auf die das bgh-urteil anwendung findet, konkrete Praxisempfehlungen an die Hand zu geben, bis der derzeit schwelende Meinungsstreit höchstrichterlich entschieden ist. II. Folgen für die Umschreibung der Vollstreckungsklausel nachfolgend erfolgt eine gegenüberstellung der Folgen, die für die klauselumschreibung aus dem bgh-urteil für Fälle des kreditverkaufs abzuleiten sind und den Folgen, die in dem kurzgutachten des dnoti 2 aus dem bghurteil auch für Fälle der kreditablösung abgeleitet werden. 1. Folgen, die aus dem Urteil für Fälle des Kreditverkaufs abzuleiten sind nach auffassung des bgh muss in Fällen des kreditverkaufs sichergestellt sein, dass die Zweckbindung der grundschuld weiterhin besteht und dem sicherungsgeber alle einreden und sonstigen rechte aus dem sicherungsvertrag erhalten bleiben. daher ist nach Vorstellung des bgh zukünftig im klauselerteilungsverfahren von amts wegen zu prüfen, ob bei kreditverkauf auch ein eintritt in den sicherungsvertrag durch den neuen gläubiger erfolgt ist. der nachweis des eintritts in den sicherungsvertrag gehört in den Fällen des kreditverkaufs somit ab sofort zu den der klauselumschreibung zugrunde liegenden und in öffentlich beglaubigter Form nachzuweisenden dokumenten i. s. d. 727 abs. 1 ZPo. Daraus folgt: Im Fall eines Kreditverkaufs ist ab sofort eine Vereinbarung mit dem neuen Gläubiger über den Eintritt in den Sicherungsvertrag zu schließen und hinsichtlich sämtlicher Unterschriften ist eine Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar vorzunehmen, um später bei der Klauselumschreibung den formgerechten Nachweis auch des Eintritts in den Sicherungsvertrag führen zu können. 2. Folgen, die in dem Kurzgutachten des Deutschen Notarinstituts (DNotI- Report 11/2010) aus dem Urteil für Fälle der Kreditablösung abgeleitet werden nach auffassung der Verfasser dieses kurzgutachtens lässt sich aus dem bgh-urteil das folgende wesentliche generelle Ziel herleiten: im Fall einer Abtretung einer grundschuld die einreden und sonstigen rechte aus dem sicherungsvertrag zu erhalten. 112

17 Dieses generelle Ziel ist aber bereits mit dem Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes am in 1192 Abs. 1a BGB geregelt; demnach können auch jedem Erwerber einer Grundschuld bisher im Sicherungsvertrag enthaltene Einreden entgegengesetzt werden. D. h., 1192 Abs. 1a BGB findet Anwendung für die Grundschulden, die nach dem bestellt oder erstmalig abgetreten worden sind. Es stellt sich somit die Frage, wie vor dem bestellte Grundschulden oder vorgenommene Abtretungen von Grundschulden zu behandeln sind. Das o. g. Kurzgutachten geht für die sog. Altfälle unter Berufung auf das BGH-Urteil davon aus, dass die o. g. Praxisfolge im Klauselerteilungsverfahren, der Nachweis des Eintritts in den Sicherungsvertrag in öffentlich beglaubigter Form, nicht nur bei einem Kreditverkauf mit anschließender Abtretung der Grundschuld zu erfolgen hat, sondern auch bei einer Kreditablösung/Neuvalutierung des Kredits durch ein anderes Institut mit anschließender Abtretung der Grundschuld. Der neu mit diesem institut abgeschlossene Sicherungsvertrag soll im Rahmen der dann folgenden Umschreibung der Vollstreckungsklausel in öffentlich beglaubigter Form dem Notar vorgelegt werden. Daneben werden in diesen sog. Altfällen derzeit für einen zu führenden Nachweis im Rahmen der Klauselumschreibung folgende Alternativen diskutiert: Vorlage einer Geständnis-Erklärung des Sicherungsgebers, dass ein neuer Sicherungsvertrag abgeschlossen wurde. Nachweis durch ein öffentlich beglaubigtes, unwiderrufliches Angebot auf Abschluss eines neuen Sicherungsvertrages mit Zustellungsvermerk an den Sicherungsgeber. Diese sehr weitgehende Auslegung des BGH- Urteils im o. g. Kurzgutachten vernachlässigt allerdings die Tatsache, dass bei einer Kreditablösung der ursprüngliche Darlehensvertrag erfüllt wird und der Sicherungsvertrag damit beendet ist, anders als bei dem vom BGH entschiedenen Sachverhalt Kreditverkauf nebst Grundschuldabtretung und Eintritt in den Sicherungsvertrag. Die rechtlichen Auswirkungen des BGH-Urteils auf die vorgenannten unterschiedlichen Fallkonstellationen sind bei Stürner in JZ sehr gut nachvollziehbar aufgeführt, indem Stürner eine Unter teilung im Hinblick auf den Nachweis der sicherungsvertraglichen Bindung als Bedingung der Vollstreckbarkeit vornimmt. Das Kurzgut achten dagegen lässt eine ganzheitliche Betrachtung im Interesse aller Beteiligten vermissen und nimmt eine Auslegung des BGH-Urteils für die Fälle einer Kreditablösung/Neuvalutierung nur einseitig aus dem Blickwinkel der Notare vor, und dies unter dem Deckmantel des Schuldnerschutzes. Der Ansatz des DNotI bzw. verschiedener Notare, auf der Grundlage des BGH-Urteils nunmehr die 726, 727 ZPO auch auf das Klauselerteilungsverfahren bei Kreditablösung mit Grundschuldabtretung bezüglich des Nachweises des neuen Sicherungsvertrages anzuwenden, ist zu weitgehend. Dass der BGH entschieden hat, dass der Eintritt in den Sicherungsvertrag bei Kreditverkauf eine dem für die Klauselerteilung zuständigen Organ, hier dem Notar, zu beweisende Tatsache ist, erweitert den Schuldnerschutz. Dies ist deswegen erforderlich, weil der Schuldner bei einem Kreditverkauf nicht mitwirkt, und der alte Sicherungsvertrag für ihn aus diesem Grunde in seiner Wirkung fortbestehen muss. Nunmehr auch einen sozusagen erweiterten Schuldnerschutz in den Fällen einzuführen, in denen der Schuldner mitwirkt, wie bei einer Umschuldung, dürfte ein über das Ziel hinausgehender Schuldnerschutz sein. Hier würde formalistisch eine Tatsache durch den gläubiger bewiesen werden müssen, die zum einen vom Gesetzgeber nicht gefordert wird und zum anderen vom Schuldner selbst in Auftrag gegeben wurde. Dies erscheint auch wenig zweckmäßig, wie ebenso Freckmann in GWR zutreffend begründet: Da in diesen Fällen eine neue Sicherungsvereinbarung getroffen wird, droht weder die Gefahr des Verlustes von Einwendungen aus dem Sicherungsvertrag, noch hat der Schuldner ein Interesse am Beitritt des neuen Kreditgebers zu der früheren Sicherungsvereinbarung mit dem Altgläubiger. Das Erteilen einer Ablösevollmacht zeigt dies überdeutlich.» Der Nachweis des Eintritts in den Sicherungsvertrag gehört in den Fällen des Kreditverkaufs ab sofort zu den der Klausel umschreibung zugrunde liegenden und in öffentlich beglaubigter Form nachzuweisenden Dokumenten i. S. d. 727 Abs. 1 ZPO. «3 Stürner, JZ 2010 S. 774 ff. 4 Freckmann, GWR 2011 S. 315 bis

18 5 Bundesnotarkammer in dem Rundschreiben- Nr. 20/2010 vom abrufbar unter 6 Deutsches Notarinstitut, DNotI-Report-Nr. 21/ 2010, S. 193 aus November 2010, abrufbar unter Die vorgenannten Gründe zeigen auf, dass diese Fallkonstellation auch entgegen der Ansicht der Bundesnotarkammer in dem Rundschreiben 20/ vom nicht in den Anwendungsbereich eines Urteils gemäß 726, 727 ZPO fällt. Unter anderem deswegen, weil die Grundschuld grundsätzlich kein Dokument ist, das nach ihrem Inhalt zu beweisende Tatsachen (wie z. B. ein Urteil) enthält, die durch einen Gläubiger zu beweisen wären. Der Gesetzgeber und auch der BGH wollten in den vergangenen Jahren sicherlich verstärkt dem Gedanken des Schuldnerschutzes zu mehr Berücksichtigung verhelfen. Dies kann allerdings nicht bedeuten, dass für Aufträge, die von den Kreditinstituten auf Anweisung des Kunden erteilt werden, wie z. B. bei einer Umschuldung mit anschließender Rückgewähr der Grundschuld durch Abtretung, weitere unnötige Beglaubigungskosten für den Kunden verursacht werden. Derartige, rein kostenverursachende Maßnahmen in einem Prozess unter enger Mitwirkung des Schuldners sind unter dem Blickwinkel des Schuldnerschutzes nicht erforderlich und auch nicht sinnvoll. Der Gesetzgeber hat zudem den Schuldnerschutz bereits ausreichend in dem Grundschuldbestellungsverfahren und dem anschließenden Klauselerteilungs verfahren berücksichtigt. Der Schuldner wird im Rahmen der ursprünglichen Bestellung der Grundschuld mit einer Unterwerfung gemäß 800 ZPO durch den Notar über die Grundlagen hierfür und die daraus entstehenden Folgen belehrt, ein Schuldnerschutz ist insoweit gegeben. Für den zukünftigen Fall, dass eine Umschreibung der Vollstreckungsklausel bei Kreditablösung und Grundschuld abtretung auf den neuen Gläubiger erfolgt, hat der Gesetzgeber zum Zwecke des Schuldnerschutzes die erneute Zustellung der Vollstreckungsklausel vorgesehen, um den Schuldner gemäß 750 ZPO vor der Einleitung einer unrechtmäßigen Zwangsvollstreckung zu schützen. Sofern in diesem Stadium keine Einwände vom Schuldner erhoben werden, kann sich die Zwangsvollstreckung in Form einer Zwangsversteigerung anschließen. Im Rahmen des Zwangsversteigerungsverfahrens hat der Gesetzgeber dem Schuldner in den 732, 767, 768 ZPO aber weitere Einwendungen an die Hand gegeben, insbesondere für den Fall, dass die Forderungen, die der Vollstreckung zugrunde liegen, nicht mehr bestehen bzw. der Sicherungszweck erfüllt ist, d. h. der Sicherungsvertrag beendet ist. Unter Berücksichtigung des hier aufgezeigten Praxisverfahrens erscheint es wenig praxisgerecht, dass die Notare eine Prüfungsstufe vor Klauselumschreibung durch Vorlage eines öffentlich beglaubigten Sicherungsvertrages einführen. Dies umso mehr, wenn man berücksichtigt, dass es in der Praxis keinen Fall geben wird, in dem bei Kreditablösung nebst Grundschuldabtretung kein neuer Sicherungsvertrag geschlossen wird, oder aber eine Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung aus einer vollstreck - baren Grundschuld betrieben wird, sofern keine Forderungen gemäß Sicherungsvertrag mehr bestehen. Der vorliegende Ausflug in die Praxis spiegelt wider, dass in dem Fall einer Kreditablösung nebst Grundschuldabtretung der Kunde/ Schuld ner von dem Gesetzgeber hinsichtlich der zukünftigen Folgen ausreichend geschützt wird und sich die Einführung einer weiteren formalen Prüfungsstufe erübrigt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Praxis- Frage, was eigentlich das genaue Ziel der Änderung der bisherigen Praxis im Rahmen der Klausel umschreibung bei Kreditablösung durch die Notare ist, wenn die Begründung zur Änderung auf einer mehr als fraglich weitgehenden Auslegung eines BGH-Urteils basiert, und diese Änderung im Ergebnis lediglich dazu führt, dass der eigentlich zu Schützende, nämlich der Kunde/Schuldner, letztlich ohne erkennbaren Vorteil, entstehende Mehrkosten tragen muss und die praktische Abwicklung einer von ihm selbst gewünschten Umschuldung durch weiteren nicht zweckdienlichen Arbeitsaufwand verzögert wird. Auch die Argumentation in DNotI 21/2010 6, dass ein Notar nicht zweifelsfrei erkennen kann, ob die Klauselumschreibung auf einer von dem Kunden/Schuldner initiierten Umschuldung beruht, dürfte relativ einfach in der Praxis durch eine entsprechende Klarstellung im Schriftverkehr gegenüber dem Notar zu lösen sein. 114

19 Zwischenzeitlich haben sowohl das LG Heidelberg 7, das LG Weiden 8 und das LG Bielefeld 9 die Anwendung des BGH-Urteils auf Fälle der Kredit ablösung/neu valutierung abgelehnt. III. Fazit In dem Fall eines Kreditverkaufs mit gleichzeitiger Abtretung der Grundschuld ist der Eintritt in den Sicherungsvertrag dem Notar zum Zwecke der Umschreibung der Vollstreckungsklausel in öffentlich beglaubigter Form nachzuweisen. In dem Fall einer Kreditablösung/Neuvalutierung eines Kredits mit anschließender Abtretung der Grundschuld ist die Frage des Nachweises eines neu abgeschlossenen Sicherungsvertrages im Rahmen der Klauselumschreibung nicht abschließend geklärt und bedarf einer höchstrichter lichen Entscheidung. Bis dahin sollten Praxisempfehlungen, die aus dem Urteil und dem Kurzgutachten abzuleiten sind, Anwendung finden. 7 LG Heidelberg (Beschl. v Az.: 6 T 66/10b), BKR 2010 S LG Weiden i. d. OPf. (Beschluss Az.: 11 T 244/10), BeckRS LG Bielefeld (Beschluss Az.: 23 T 676/10), BeckRS So auch Bork, WM 2010 S , Deutsches Notarinstitut, DNotI-Gutachten- Nr vom , S. 9-10, abrufbar unter Gutachten-Abruf-Dienst, Herrler, BB 2010 S ff. Praxistipps Bei Forderungsverkauf und Abtretung der Grundschuld Nachweis des Eintritts in die Sicherungszweckerklärung in öffentlich beglaubigter Form. Bei Kreditablösung und Abtretung einer Grundschuld, die vor dem (Altfall) bestellt wurde und nunmehr an ein Kreditinstitut abgetreten wird, sind drei alternative Lösungsmöglichkeiten denkbar: Verwendung eines Musterschreibens, in welchem dem Notar dargelegt wird, dass der Auffassung des Deutschen Notarinstituts nicht zu folgen ist (unter Bezugnahme auf die o. g. landgerichtlichen Entscheidungen) und in Erfüllung des Rückgewähranspruchs des Kunden die Abtretung der Grundschuld in seinem Auftrage erfolgt 10. Verwendung eines Musterschreibens, in welchem klargestellt wird, dass es sich um einen Umschuldungs- bzw. Neuvalutierungsfall handelt mit dem Formulierungsvorschlag von Herrler 11 in DNotI-Nr vom : Hiermit wird bestätigt, dass die Grundschuld auf Veranlassung des Kunden im Rahmen einer Umschuldung zum Zwecke der Neuvalutierung an die Bank abgetreten und zu diesem Zwecke eine neue Sicherungsvereinbarung abgeschlossen wurde. Der neue Sicherungsvertrag ist mit Unterschriftsbeglaubigungen zu versehen und wird dem Notar bei Umschreibung der Vollstreckungsklausel vorgelegt. Generell bei einer Grundschuld, die nach dem (Neufall) bestellt wurde und nunmehr abgetreten wird: beibehaltung der bisherigen Praxis. 115

20 beitrag Vorstand risikomanagement sanierung sicherheitenverwertung Forderungsbeitreibung investor revision Financial Covenants bedeutung, inhalt und grenzen von Financial Covenants. Autor: Johannes Tauber, Syndikus, Rechtsbereich, Spezialgebiet Internationale Finanzierungen, DZ BANK AG, Frankfurt/M. Diskutieren Sie zum Thema dieses Beitrags mit anderen BankPraktikern in unserem FCH Blog: blog.fc-heidelberg.de Diesen Beitrag finden Sie dort unter der Rubrik: Kredit/Immobilien.» Zweck der Vereinbarung von Financial Covenants ist es, den Kreditgeber frühzeitig vor aufkommenden wirtschaftlichen Problemen des Kreditnehmers zu warnen. «1 Haghani/Voll/Holzamer, roland berger strategie Consultants, bedeutung und Management von Financial Covenants, 04/2008, s umfassend zu Financial Covenants siehe auch Sickel/Steinwachs, in FCH-sicherheitenkompendium, rn Krolak/Morzfeld/Remmen, Financial Covenants als instrument der krisenfrüherkennung und der normierten krisenbewältigung, db 2009 s , Haghani/Voll/Holzamer, roland berger strategie Consultants, bedeutung und Management von Financial Covenants, 04/2008, s Zu den grenzen: Sickel/Steinwachs, in FCHsicherheitenkompendium, rn. 2757; Wittig, in Schmidt/Uhlenbruck, die gmbh in krise, sanierung und insolvenz, s I. Einleitung w in den Jahren vor der im sommer 2007 ausgelösten Finanzmarktkrise waren Financial Covenants etwas aus dem Fokus geraten. dies hat sich geändert. Financial Covenants sind zurück und es wird damit gerechnet, dass deren bedeutung als Frühwarn und Risikomanagementsystem weiter steigen wird 1. Financial Covenants begründen die Verpflichtung des kreditnehmers, bestimmte Finanzkennzahlen einzuhalten. dabei spielen insbesondere Finanzkennzahlen eine rolle, die sich auf das eigenkapital des kreditnehmers, die Verschuldung und den ertrag beziehen. Festgelegt werden Mindestanforderungen, entweder durch einen absoluten betrag oder durch Verhältnisangaben 2. Zweck der Vereinbarung von Financial Covenants ist es, den kreditgeber frühzeitig vor aufkommenden wirtschaftlichen Problemen des kreditnehmers zu warnen. die Überlegung ist, dass die Verletzung von Financial Covenants einen Hinweis darauf gibt, dass der kreditnehmer zumindest mittelfristig nicht in der Lage sein könnte, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Financial Covenants bilden eine art Frühwarn system. Wird z. b. der festgelegte Mindestbetrag des eigen kapitals unterschritten, erhöht sich prinzi piell das risiko, dass Verluste nicht mehr ausgeglichen werden können und es zu Zahlungsschwierigkeiten kommt. außerdem kann Motivation für den einsatz von Financial Covenants die risiko adäquate Zinsgestaltung sein (bei Vereinbarung einer automatischen Margen anpassung bei Veränderung der Finanzkennzahlen) 3. schließlich tragen Financial Covenants zur senkung des kreditrisikos bei, indem sie finanzielle Disziplin vom kreditnehmer einfordern 4. die Herausforderung bei der gestaltung von Financial Covenants ist, sie so zu gestalten, dass eine Verletzung auch tatsächlich ein alarm signal darstellt. F inancial Covenants würden ihren sinn verfehlen, wenn die Messlatte zu hoch angesetzt wird und der kreditnehmer sie daher dauernd verletzt, ohne dass sich eigentlich eine krisensituation abzeichnet. umgekehrt dürfen Financial Covenants freilich auch nicht so gestaltet sein, dass der kreditnehmer sie auch in einer sich abzeichnenden krisen situation mühelos einhalten kann. in beiden Fällen würden die Financial Covenants ihre Warnfunktion gerade nicht erfüllen. gewisse grenzen von Financial Covenants dürfen nicht übersehen werden. Finanzkennzahlen geben aufschluss über die wirtschaft liche situation eines unternehmens, soweit diese in dem Zahlenwerk ihren ausdruck findet. Für den erfolg eines unternehmens sind aber auch Faktoren wie Produktstärke, Marktstellung und innovationskraft wichtig, über die sich aus den Finanzkennzahlen zumindest keine unmittel baren aussagen treffen lassen. die Finanzkennzahlen beziehen sich außerdem auf einen vergangenen stichtag und es besteht das risiko, dass sich negative entwicklungen erst im Zahlenwerk niederschlagen, wenn es schon zu spät ist. schließlich sind Finanzkennzahlen für das unternehmen auch bis zu einem gewissen grad kontrollierbar und die zum stichtag hinbekommene einhaltung u. u. trügerisch 5. Vereinbarungen über Financial Covenants um - fassen üblicherweise die folgenden regelungen: Festlegung geeigneter Financial Covenants. definition der Messgrößen. regelung der Überprüfung der Financial Covenants und der kontinuität der bilanzierungs- und bewertungsmethoden. regelung der Folgen einer Verletzung von Financial Covenants. II. Typische Financial Covenants 1. Klausel zur Eigenkapitalausstattung Verbreitete Verwendung findet die eigenkapitalklausel (net worth covenant). eine gute eigenkapitalausstattung schützt gegen insolvenz, eine erkenntnis, die in der allgemeinen Leverage Begeisterung der letzten Jahre etwas in den Hintergrund geraten ist, aber wieder mehr anhänger findet 6. Meist wird eine bestimmte Mindestquote des eigen- 116

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