Erfahrungen mit dem neuen FamFG im Frauenhaus

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Erfahrungen mit dem neuen FamFG im Frauenhaus"

Transkript

1 Erfahrungen mit dem neuen FamFG im Frauenhaus Einführung Der Frankfurter Verein ist ein stadtnaher Verein und betreibt aktuell ca. 45 stationäre und teilstationäre Einrichtungen sowie ambulante Dienste zur Eingliederung oder Versorgung von psychisch kranken und seelisch behinderten Menschen und von Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Der Verein arbeitet mit dem Sozialamt der Stadt Frankfurt, dem LWV Hessen, der Arbeitsverwaltung und anderen Trägern von Maßnahmen und Einrichtungen, die Hilfen für den genannten Personenkreis gewähren, zusammen. Vorsitzende des Vorstands ist die Sozialdezernentin der Stadt Frankfurt, Frau Dr. Birkenfeld. Der Verein existiert seit rund 100 Jahren und hat etwa 600 MitarbeiterInnen. Einen besonderen Stellenwert hat der Bereich Hilfe für Frauen in Not, HFiN genannt. Er umfasst 2 Frauenhäuser, das Frauenhaus 'die kanne' und das Haus für Frauen und Kinder, mit insgesamt 68 Plätzen für Frauen und Kinder, die Frauenhaus Nachsorge, Begleitetes Wohnen mit 25 Plätzen, sowie eine angeschlossene Beratungs- und Interventionsstelle. Das finanzielle Volumen für HFiN beträgt 1.5 Millionen Euro. Die Frauenhäuser verfügen über ein Haushaltsbudget, welches mit der Stadt Frankfurt ausgehandelt wird. Die Frauenhäuser und das Begleitete Wohnen sind kontinuierlich über 100% belegt. Im Jahr 2010 suchten Frauen aus 27 Nationen unsere Häuser auf. Es gab 822 Anfragen nach einem Platz im Frauenhaus. Eine Besonderheit der Frauenhäuser des Vereins ist die Zertifizierung nach DIN ISO 9001 und zwar schon seit Der Frankfurter Verein hat ein integriertes QM System, in das die Frauenhäuser eingebettet sind. Im Rahmen der Neustrukturierung des SGB VIII wurde in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Stadt Frankfurt ein Kinderschutzkonzept bei Kindeswohlgefährdung erstellt. In jedem Frauenhaus gibt es eine Mitarbeiterin, die zur Kinderschutzbeauftragten ausgebildet wurde. In den letzten 2 Jahren wurde parallel hierzu auch ein neues Konzept zur Förderung und Entwicklung Minderjähriger in den Frauenhäusern, kurz FEMiF genannt, erarbeitet. Daraus ist ein eigener Arbeitsbereich entstanden und sind entsprechende Maßnahmen eingeleitet worden. Damit soll den besonderen Bedürfnissen der Minderjährigen Rechnung getragen werden, die durchweg Verhaltensauffälligkeiten zeigen. Bis zu 155 Kinder werden jährlich gemeinsam mit ihren Müttern in den Frauenhäusern aufgenommen. Bei 40% von ihnen ist die direkte Gewalterfahrung dokumentiert, die Dunkelziffer ist wahrscheinlich viel höher. Auffälligkeiten reichen von extrem niedriger Frustrationstoleranz über Hyperaktivität zu Distanzlosigkeit oder aggressivem Verhalten. Die Mütter sind in ihrer Lebenskrise oft wenig in der Lage, auf kindliche Bedürfnisse einzugehen und ihnen die gerade in der Trennungsphase vom Mann bzw. Vater notwendige Aufmerksamkeit und Zuwendung zu geben. Die Struktur der Hilfe umfasst Angebote, die den Anforderungen der einzelnen Altersgruppen gerecht werden. Der Personalbedarf ist entsprechend größer geworden. 1

2 Eingestellt wurde auch ein männlicher Mitarbeiter, der sich speziell mit den Jungen befasst und sich als ein positives Rollen- und Identifikationsmodell anbietet. Es gibt Regelangebote, die wöchentlich im täglichen Wechsel stattfinden. Darüber hinaus gibt es Projekte wie Musical, Malen oder Yoga für Kinder. Gezielte Hilfen für einzelne Kinder finden in Kooperation mit z.b. Frühförderstellen statt und sollen weiter ausgebaut werden. Das FamFG und das Kindeswohl Der gesellschaftliche Blick auf Kindeswohl ist gewachsen. Das FamFG stellt ausdrücklich das Kindeswohl und die Verantwortung der Eltern für ihre Kinder in den Mittelpunkt. Das Kind hat ein Recht auf Kontakt zu Vater und Mutter. Prinzipiell ist an dieser Maxime auch nichts auszusetzen. In Fällen von häuslicher Gewalt gegen Mütter und ihre Kinder allerdings, wird genau dieses Kindeswohl in Frage gestellt, wenn das Kind auf Beschluss des Gerichtes Umgang zu seinem Misshandler haben soll. Die Mutter wird zum Kontakt mit dem Vater ihres Kindes gezwungen. Ängste und Unsicherheiten sind bei den Müttern enorm. In beiden Frauenhäusern gibt es seit Inkrafttreten des neuen FamFG etliche bei Familiengerichten anhängige Verfahren, die sich insbesondere durch die neuen Bestimmungen zum Umgangsrecht langwierig und konfliktträchtig gestalten. Im Begleiteten Wohnen setzten sich diese Probleme weiter fort. Insgesamt lässt sich feststellen, dass sich das neue Gesetz nachteilig für die Mütter, die nach Gewalterfahrungen mit ihren Kindern im Frauenhaus leben, auswirkt. Wenn Väter umgehend nach der Trennung den Umgang mit ihren Kindern bei Gericht beantragen, bleibt Müttern wenig Zeit, ihre Argumente gegen einen Kontakt zum Kindesvater für das Gericht vorzubereiten. Kommt es in den Darstellungen der Eltern zu gegenteiligen Vorwürfen und Belastungen, werden ggf. viele Beteiligte eingesetzt: JA, Verfahrensbeistand, Ergänzungspfleger, Organisationen für Begleiteten Umgang, konfliktregulierende Beratungsstellen, Familienhilfe, Gutachter, etc. Oft sind Misshandlungen traumatisch erlebte Ereignisse, die tiefe Spuren in Müttern und Kindern hinterlassen haben. Die Erinnerung an bestimmte Vorfälle ist evtl. lückenhaft. Unter Stress werden Zeit und Ort durcheinander gebracht. Die Frauen sind nach Aufnahme im Frauenhaus zunächst damit beschäftigt, den Alltag mit ihren Kindern neu zu strukturieren und sich einzuleben. Neue Schulen, Kindertagesstätten, Ärzte, etc. müssen gefunden werden. Der Lebensunterhalt muss gesichert werden, Anträge gestellt werden. Oft haben Frauen kein eigenes Bankkonto oder nur ein gemeinsames mit dem Mann. Kindergeld oder Elterngeld auf das Konto des Mannes muss gestoppt werden. Notwendige Ruhe und Abstand können nicht hergestellt werden. Schlafstörungen und Albträume sind Folgen. In dieser psychischen Krisensituation muss dennoch gehandelt werden. 2

3 Ein Termin bei einer Anwältin muss zeitnah erfolgen. Wurde Anzeige erstattet? War sie beim Arzt? Gibt es Atteste oder Zeugen? Welche Unterlagen können bzw. müssen beschafft werden? Eine Fülle von Terminen ist wahrzunehmen, Auflagen sind einzuhalten. All das bringt große Unruhe in das Leben der Mütter und ihrer Kinder. Mütter müssen sich ständig rechtfertigen. Sie stehen unter Beobachtung und sind dem ausgeliefert. Sie gewinnt den Eindruck, dass ihr niemand Glauben schenkt. Zudem machen oft Familien Druck auf die Frau, zu ihrem Misshandler zurückzukehren oder ihm die Kinder zu überlassen. Einige Fallbeispiele: Beschleunigter Umgang Eine afrikanische Frau kommt mit ihrem 2 ½ Monate alten Baby nach psychischer Gewalt am ins Frauenhaus. Sie ist erst 6 Monate in Deutschland und ist verheiratet mit einem Landsmann, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Sie spricht kein Deutsch, weil ihr Mann ihr verboten hat, einen Integrationskurs zu besuchen. Der Mann beantragt am per Einstweiliger Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Baby. Er hat Interesse an dem Kind, weil er schon lange (ohne Wissen seiner Ehefrau) mit einer Frau zusammen ist, die keine Kinder bekommen kann. Außerdem beantragt er eine Grenzsperre bzw. macht Anzeige wegen Kindesentziehung, damit die Frau das Baby nicht mit in ihr Heimatland nehmen kann. Am beschließt das AG ohne mündliche Anhörung, die Ausreise des Kindes zu untersagen. Über die Feiertage liegt der Fall auf Eis und die Zustellung des Beschlusses erfolgt erst nach Weihnachten. Am des folgenden Jahres soll der 1. Gerichtstermin stattfinden. Die Frau ist entsetzt und fürchtet, das Baby könne ihr weggenommen werden. Ihr Aufenthalt ist zudem befristet und an den Ehemann gebunden, weil sie keine 2 Jahre mit ihm in Deutschland gelebt hat. Da das Kind Deutsch ist, hat sie zwar nicht zu befürchten, ausgewiesen zu werden, aber die Anträge ihres Mannes und die Schnelligkeit der Entscheidungen machen ihr Angst. Ihre Anwältin ist in Urlaub. Das JA ist involviert und befragt die Mutter wenige Tage vor dem Termin mit einer Dolmetscherin. Der Gerichtstermin scheitert dann allerdings, weil keine Dolmetscherin bestellt wurde. So kann die Anwältin danach in Ruhe Anträge der Kindesmutter auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen. Weil das Baby erst wenige Monate alt ist, schlägt der Richter beim Termin Anfang März vor, der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu geben und die Umgangskontakte über das Jugendamt zu klären. Das Verfahren wegen Kindesentziehung wird eingestellt. Die Gespräche beim JA scheitern jedoch. Zwischen den Eltern kann keine Einigung erzielt werden. Das AG beschließt dann, die Häufigkeit des Kontaktes zum Vater soll 2x wöchentlich im Rahmen eines begleiteten Umgangs stattfinden. 3

4 Zuständigkeit des Gerichtes Umgang am Wohnort des Vaters Die Zuständigkeit des Gerichts am Wohnort der Frau führt mitunter zu Umgangsregelungen, die sich kompliziert und vor allem zum Nachteil der Kinder auswirken. Die Frau flüchtet sich mit ihrem 3-jährigen Mädchen aus einer anderen Großstadt nach Frankfurt a.m. Das hiesige Gericht ist zuständig. Die Frau erhält ohne Probleme das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Tochter. Das Amtsgericht beschließt, den Umgang des kleinen Kindes alle 3 Wochen an den Wochenenden beim Vater an dessen Wohnort stattfinden zu lassen. Der Vater holt und bringt das Kind. Die Mutter hat große Angst. Sie weiß, dass die Eltern ihres Mannes das Kind gern ins Ausland bringen würden. Die Auflage des Gerichtes ist die, dass das Kind die ganze Zeit in der Obhut des Vaters sein soll und nicht bei dessen Eltern. Das JA in der anderen Stadt lehnt es ab, die Besuche zu kontrollieren. Das Kind kommt jedes Mal krank zurück. Vor einigen Wochen rief der Vater an und sagte, er wolle die Tochter bei sich behalten. Die Mutter versucht, die Polizei einzuschalten. Als ihr dies nicht gelingt, fährt sie mit dem Gerichtsbeschluss in der Tasche in die andere Stadt, geht zur Polizei und lässt das Kind aus der Familie holen. Es wurde festgestellt, dass der Vater nicht da war, der Haushalt chaotisch war und die Großeltern sowie das Kind krank im Bett lagen. Das Mädchen gab an, keine ausreichende Nahrung erhalten zu haben. Sie hatte großen Hunger. Ein Abänderungsantrag für den Umgang wurde mittlerweile gestellt. Aber wenn es keine dramatische Zuspitzung gegeben hätte, wäre der Umgang möglicherweise auf lange Zeit so weiter gelaufen, ohne Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse. Umgang für gewalttätige Väter Auch in Fällen häuslicher Gewalt entscheiden Richter, dass Väter Umgang, oft genug unbegleitet, mit ihren Kindern haben können. Die Mütter werden unter Druck gesetzt, vom Gericht oder / und JA, dass die Kinder den Vater sehen sollen, weil es dem Kindeswohl entspräche. Dabei ist den Richtern mitunter von sekundärer Bedeutung, dass Kinder von den Vätern misshandelt wurden oder die gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Eltern mit ansehen mussten. In kaum einem Fall wird der Umgang zum anderen Elternteil ausgesetzt. Durch die neuen Umgangsregelungen sind viele Frauen sehr verunsichert. Manche Frauen möchten ihren Kindern den Kontakt zum Vater erhalten und sind zu unbegleitetem Umgang bereit, obwohl der Vater in der Vergangenheit gewalttätig gegen das Kind gewesen ist. Wollen, sollen, müssen: was ist das Richtige? Diese Fragen stellen sich Mütter immer häufiger. Es fällt manchen Frauen schwer, sich dabei konsequent zu verhalten. Fallbeispiel Selbst Drohungen seitens des Mannes und problematische Besuchswochenenden konnten 4

5 bis vor kurzem eine Mutter nicht daran hindern, mit unbegleitetem Umgang einverstanden zu sein. Ihr Argument, den Kindern den Vater erhalten zu wollen, wurde von diesem ausgenutzt. Das JA hatte zudem von ihr verlangt, kooperativ zu sein. Sie war es - der Vater nicht. Er hält sich an keine Umgangsvereinbarung, kommt wochenlang nicht und dann wieder unangemeldet. Von der Mutter wird aber verlangt, die Besuchsregelungen einzuhalten. Die Mutter lernt jedoch jetzt, nicht alles mit sich und den Kindern machen zu lassen. Sie hat einen Abänderungsantrag bei Gericht gestellt und mit ausführlichen eidesstattlichen Erklärungen begründet. Sie hat das Gespräch mit dem JA gesucht und ihre Handlungsweise erklärt. Den Umgang hat sie schon eigenmächtig ausgesetzt, woraufhin der Ehemann sie wegen Kindesentziehung angezeigt hat. Das Ermittlungsverfahren wurde mittlerweile von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Ein Termin für eine weitere Gerichtsverhandlung steht aus. Fortsetzung folgt Umgang für Mütter von Kindern, die beim Vater leben Im Gegensatz dazu kommt es vor, dass Vätern, bei denen Kinder leben, mehr Freiräume in ihrer Argumentation zugestanden werden, den Umgang des Kindes mit der Mutter zu unterbinden oder zu torpedieren. Vor allem bei Vätern, die gut situiert sind und sich eloquent darstellen können, schenkt das Gericht eher den Vätern Glauben. Mit Geld, Geschenken und Reisen werden Kinder beeinflusst. Da fährt dann ein wohlhabender Vater mit seiner Tochter schnell in den Ferien in das Heimatland der Mutter, so dass kein Umgang mit ihr stattfinden kann. Eine Reise, die die Mutter sich nicht leisten kann und die sie selbst gern mit ihrer Tochter gemacht hätte. So verzichtet die Mutter nach vielen Kränkungen und demütigenden Versuchen, ihre Tochter zu sehen, in diesem Fall auf ihr Recht auf Umgang, um ihrer Tochter, die von ihrem Vater außergewöhnlich verwöhnt wird, eine zwangsweise umgesetzte Besuchsregelung zu ersparen. Das Mädchen wurde dermaßen beeinflusst, dass sie ihre Mutter nicht mehr sehen will. Zum jetzigen Zeitpunkt entspricht die Entscheidung der Frau eher dem Kindeswohl als das Verhalten des Vaters, dem Kind die Mutter vorzuenthalten. Mütter ohne gefestigten Aufenthalt Mütter, die aus Nicht EU Staaten kommen und keinen eigenen Aufenthaltstitel haben, befürchten, dass ihnen ihre Kinder durch die neuen Umgangsregelungen weggenommen werden könnten. Sie fühlen sich rechtlos und den Vätern ausgeliefert, wenn sie sich trennen und Väter Umgang fordern. Männer nutzen das neue FamFG, um ihre vermeintlichen Rechte auszuspielen. Dabei geht es ihnen nicht um das Wohl des Kindes, sondern um Machtausübung. Bedeutung der Frauenhäuser in strittigen Verfahren Gericht und JA treffen jedoch auch ganz andere Entscheidungen und erwarten die 5

6 Kooperation der Frauenhäuser: In den letzten eineinhalb Jahren gab es mehrere Fälle, dass Frauen vom JA oder dem Familiengericht zur Auflage gemacht wurde, mit den Kindern ein Frauenhaus aufzusuchen, oder die Inobhutnahme der Kinder in Kauf zu nehmen. Nach Rücksprache mit den JAs wurde beschlossen, die Frauen aufzunehmen, da eine Misshandlungsproblematik der Frau und/oder der Kinder vorlag. Den Frauenhäusern ist dabei jedoch wichtig festzuhalten, dass sie quasi als Kontrollinstanzen den Umgang der Mütter mit ihren Kindern nicht überwachen. Dies kann und darf nicht Aufgabe der Frauenhäuser sein. Die Betreuung im Frauenhaus stößt bei den betroffenen Frauen oft auf Ablehnung, scheitert mitunter ganz. Fallbeispiel Die Frau hat eine kleine Tochter, ist von ihrem drogenabhängigen Ehemann bereits seit 1 Jahr getrennt und lebte vor dem Frauenhausaufenthalt bei ihrem Lebensgefährten. Das JA unterstellte ihr und ihrem Partner ebenfalls Drogen zu nehmen. Beide verweigerten Screenings. Das JA sah eine Kindeswohlgefährdung und beantragte bei Gericht den Entzug des Sorgerechts. Das Gericht beschied den Antrag positiv. Das JA verlangte dann, die Frau solle in ein Frauenhaus ziehen und andere Auflagen erfüllen, um eine Inohutnahme der Tochter zu verhindern. Die Frau erklärt sich einverstanden. Sie kann sich zunächst aber nicht einlassen. Es dauert sehr lange, ihr Vertrauen zu gewinnen. Sie ist aber dann doch kooperativ und nimmt Drogenscreenings wahr. Sie hält sich verstärkt unter der Woche im Haus auf. Das Frauenhaus setzt sich für sie ein, das Sorgerecht für ihre Tochter zurück zu erhalten. Das JA ist sehr zögerlich, dem zuzustimmen, obwohl die Frau alle Auflagen erfüllt, sogar einer Familienhilfe während des Frauenhaus-Aufenthaltes (dabei gar nicht nötig aus Sicht des Frauenhauses) zustimmt. Derweil wurde beschlossen, dass die kleine 4-Jährige begleiteten Umgang mit ihrem Vater haben soll, der nach wie vor keine Auflagen des Gerichts erfüllt. Er nimmt weder an einem Anti-Gewalt-Training teil noch liefert er die verlangten Drogenscreenings ab. Es wird festgelegt, dass der Umgang nicht in der Wohnung des Vaters stattfinden darf und eine Mitarbeiterin der durchführenden Einrichtung dafür Sorge tragen soll, dass dies auch nicht passiert. Diese Person ist eine Landsmännin des Vaters und genehmigt dennoch den Besuch des Kindes in der Wohnung des Vaters. Das Ergebnis ist ein traumatisiertes krankes Kind, welches sich über Tage nicht beruhigen kann. Die Mutter beantragt die Aussetzung des Umgangs. Das Jugendamt besteht aber auf Kontakten. In diesem Fall gibt es keine zufriedenstellende Zusammenarbeit, weder mit dem JA noch mit der Einrichtung, die den Umgang kontrollieren soll. Die Unterbringung von Frau und Kindern im Frauenhaus wird bei Gericht in der Regel negativ bewertet. Es biete zwar Schutz für die Frau, aber das Kindeswohl würde dabei nicht gebührend berücksichtigt. Es wird unterstellt, die Bedingungen im Frauenhaus seien von Nachteil für das Kind. So wird in einem aktuellen Fall dem Vater Umgang an jedem Wochenende von Freitag bis Sonntag zugestanden, solange die Frau im Frauenhaus wohnt. In der eigenen Wohnung 6

7 soll der Umgang nur 14-tägig beim Vater stattfinden. Stellungnahmen seitens des Frauenhauses wird bei Gericht wenig Bedeutung beigemessen. Dabei sind die Mitarbeiterinnen diejenigen, welche Mutter und Kind jeden Tag erleben und aussagekräftige Einschätzungen über deren Erziehungsfähigkeit und den Hilfebedarf vornehmen können. Dagegen ist die Beurteilung seitens der Verfahrensbeistände schon nach einmaligen Gesprächen mit den Beteiligten die Grundlage für einen Gerichtsbeschluss. Frauenhäuser sind Schutzzonen und die Mitarbeiterinnen arbeiten parteilich für die Frauen und Mütter. Aber: Wir sind nicht blind und verschließen unsere Augen vor Erziehungsproblemen der Mutter oder aber auch den positiven Reaktionen der Kinder auf ihre Väter. Gerichte unterstellen, dass Berichte der Frauenhäuser tendenziell gefärbt sind, um Mütter zu schützen. Es kommt aber auch vor, dass wir uns für eine Inobhutnahme aussprechen, wenn die Mutter offensichtlich mit der Erziehung ihres Kindes überfordert ist und andere Maßnahmen nicht greifen, um das Kindeswohl zu gewährleisten. Konsequenzen Tatsache ist, dass die Unterstützung von Frauen in strittigen Familienverfahren nach dem neuen Recht komplex ist und einen hohen Beratungsaufwand erfordert. Es ist noch wichtiger geworden, gleich bei der Aufnahme im Frauenhaus gemeinsam mit der Frau die Ausgangssituation zu klären. Fakten müssen gesammelt, die familiären Probleme benannt werden, um ggf. schnell handeln zu können. Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern brauchen ein fundiertes Wissen über die aktuelle Rechtslage, um Frauen kompetent beraten zu können. Regelmäßige Schulungen zu Änderungen im Familienrecht sollten mit erfahrenen Anwältinnen durchgeführt werden. Mütter sollten stärker ermutigt werden, den Umgang mit dem Kindesvater auszusetzen, wenn es bei Besuchen zu Problemen kommt. Allerdings müssen Vorfälle gut dokumentiert sein, um Material für einen Abänderungsantrag bei Gericht vorlegen zu können. Forderungen Eine Nachbesserung des FamFG in Fällen von Gewalt betroffener Frauen und Kinder ist notwendig. Ein Umgang mit dem anderen Elternteil entspricht nicht in jedem Fall dem Kindeswohl. Ausnahmen müssen ermöglicht werden. 7

8 Das Gewaltschutzgesetz darf nicht durch das neue Gesetz ausgehebelt werden. Eine erteilte Kontaktsperre gegen den Misshandler passt nicht zum geforderten Umgang des Kindes mit seinem Vater. Die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern ist für die Mütter und ihre Kinder einerseits und für die Mitarbeiterinnen von größerer Bedeutung geworden. Es bedarf verstärkt gemeinsamer Gespräche, Lösungen für die jeweilige Familienproblematik zu finden. Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern sind fachkompetente Pädagoginnen und Sozialarbeiterinnen, deren Einschätzung einer Familienproblematik nach sachlichen Kriterien und intensiver Zusammenarbeit mit Müttern und Kindern erfolgt. Unsere Professionalität sollte von Familiengerichten und Jugendämtern stärker anerkannt werden. 8

Ergebnisse der Frauenhausbefragung zu kindschaftsrechtlichen Verfahren seit der FamFG-Reform

Ergebnisse der Frauenhausbefragung zu kindschaftsrechtlichen Verfahren seit der FamFG-Reform Ergebnisse der Frauenhausbefragung zu kindschaftsrechtlichen Verfahren seit der FamFG-Reform Die Frauenhausbefragung Von September 2010 bis August 2011 hat die Arbeitsgruppe Kindschaftsrecht der Autonomen

Mehr

Gerichtsort: Kennzeichnung: Aktenzeichen (freiwillig): (wird von KSR-Gruppe vorgenommen) Ausgefüllt von: Frauenhaus/ Beratungsstelle/RAIn.in..

Gerichtsort: Kennzeichnung: Aktenzeichen (freiwillig): (wird von KSR-Gruppe vorgenommen) Ausgefüllt von: Frauenhaus/ Beratungsstelle/RAIn.in.. Fragebogen der KSR-Gruppe der Autonomen Frauenhäuser in Deutschland zu kindschaftsrechtlichen Verfahren bzgl. Mädchen u. Jungen im Frauenhaus seit 1.9.2009 (FGG-Reform) insbes. Gerichtsbeschlüsse zu Umgang

Mehr

Mit den Eltern in Kontakt

Mit den Eltern in Kontakt Mit den Eltern in Kontakt Teil 1:.als Anwältin des Kindes EREV - SEMINAR 19./ 20. November 2012 Referentin: und Mediatorin Fachanwältin für Familienrecht Anwältin des Kindes / Verfahrensbeiständin Mühlenstr.

Mehr

Alle(s) zum Wohl des Kindes - Zusammenarbeit von

Alle(s) zum Wohl des Kindes - Zusammenarbeit von Alle(s) zum Wohl des Kindes - Chancen und Grenzen der Zusammenarbeit von Familiengericht und Jugendamt Das Pflegekind und seine Bezugspersonen Besonderheiten im Bindungs- und Beziehungserleben von Pflegekindern

Mehr

Verfahrensfragen der freiheitsentziehende. Unterbringung von Kindern und Jugendlichen

Verfahrensfragen der freiheitsentziehende. Unterbringung von Kindern und Jugendlichen Verfahrensfragen der freiheitsentziehende Ziele - Voraussetzungen - Anforderungen - Verfahren 1 Einziger (!) jugendhilferechtlicher Anknüpfungspunkt für f r FM ist 42 Abs. 5 SGB VIII Inobhutnahme Freiheitsentziehende

Mehr

H a g e n e r L e i t f a d e n f ü r U m g a n g s r e c h t s v e r f a h r e n. (Hagener Modell)

H a g e n e r L e i t f a d e n f ü r U m g a n g s r e c h t s v e r f a h r e n. (Hagener Modell) H a g e n e r L e i t f a d e n f ü r U m g a n g s r e c h t s v e r f a h r e n (Hagener Modell) Das Familiengericht unterstützt die Eltern, zum Wohl ihrer Kinder eigenverantwortlich und möglichst rasch

Mehr

Das Kindeswohl als Maßstab für die Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen zum Begleiteten Umgang

Das Kindeswohl als Maßstab für die Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen zum Begleiteten Umgang Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Landesjugendamt Das Kindeswohl als Maßstab für die Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen zum Begleiteten Umgang Handreichung Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses

Mehr

Kindesentziehung ins Ausland Vorkommen, Rechtslage und Intervention. DSA Mag. Maria Schwarz- Schlöglmann Gewaltschutzzentrum OÖ

Kindesentziehung ins Ausland Vorkommen, Rechtslage und Intervention. DSA Mag. Maria Schwarz- Schlöglmann Gewaltschutzzentrum OÖ Kindesentziehung ins Ausland Vorkommen, Rechtslage und Intervention DSA Mag. Maria Schwarz- Schlöglmann Gewaltschutzzentrum OÖ Internationale Abkommen Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte

Mehr

H a g e n e r L e i t f a d e n f ü r U m g a n g s r e c h t s v e r f a h r e n. (Hagener Modell)

H a g e n e r L e i t f a d e n f ü r U m g a n g s r e c h t s v e r f a h r e n. (Hagener Modell) H a g e n e r L e i t f a d e n f ü r U m g a n g s r e c h t s v e r f a h r e n (Hagener Modell) Das Familiengericht unterstützt die Eltern, zum Wohl ihrer Kinder eigenverantwortlich und möglichst rasch

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 13 UF 2/08 Brandenburgisches Oberlandesgericht 004 53 F 86/07 Amtsgericht Neuruppin Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Sorgerechtssache betreffend das minderjährige Kind K F, geb. am...

Mehr

Start mit Stolpern. in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin. Anja Krauskopf Sandra Borgers

Start mit Stolpern. in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin. Anja Krauskopf Sandra Borgers Start mit Stolpern in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Anja Krauskopf Sandra Borgers 1 Unser Konzept beruht auf der Erkenntnis, dass neben der medizinischen und pflegerischen Betreuung der Familien

Mehr

Frauen helfen Frauen e.v. Frankfurt. Das Autonome Frauenhaus. Keine Frau muss Gewalt ertragen!

Frauen helfen Frauen e.v. Frankfurt. Das Autonome Frauenhaus. Keine Frau muss Gewalt ertragen! Frauen helfen Frauen e.v. Frankfurt Das Autonome Frauenhaus Keine Frau muss Gewalt ertragen! Gewalt ist nie okay Es ist nicht Ihre Schuld, wenn Ihr Mann/Partner gewalttätig ist. Er allein hat die Verantwortung

Mehr

Weg-Weiser. Kinder- und Jugend-Hilfe. Hinweise in Leichter Sprache. Ein Ein Rat-Geber für für behinderte und und chronisch kranke Eltern

Weg-Weiser. Kinder- und Jugend-Hilfe. Hinweise in Leichter Sprache. Ein Ein Rat-Geber für für behinderte und und chronisch kranke Eltern Weg-Weiser Kinder- und Jugend-Hilfe Hinweise in Leichter Sprache Ein Ein Rat-Geber für für behinderte und und chronisch kranke Eltern Wer hat das Heft geschrieben? Martina Müller hat den Text geschrieben.

Mehr

Stellungnahme von VÄTER e.v. zur Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Neufassung der elterlichen Sorge.

Stellungnahme von VÄTER e.v. zur Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Neufassung der elterlichen Sorge. Stellungnahme von VÄTER e.v. zur Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Neufassung der elterlichen Sorge. Mit Beschluss vom 21.07.2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Regelung des 1626 a BGB für

Mehr

Beteiligte Professionen im Erfurter Arbeitskreis Kinder bei Trennung und Scheidung - KiTS

Beteiligte Professionen im Erfurter Arbeitskreis Kinder bei Trennung und Scheidung - KiTS Beteiligte Professionen im Erfurter Arbeitskreis Kinder bei Trennung und Scheidung - KiTS Jugendamt In Fragen der Partnerschaft, Trennung, Scheidung und des Umganges obliegt es dem Jugendamt beratend tätig

Mehr

Arbeitsgruppe 4: Uneinigkeit über den weiteren Weg zwischen Familiengericht und Jugendamt

Arbeitsgruppe 4: Uneinigkeit über den weiteren Weg zwischen Familiengericht und Jugendamt Kind im Mittelpunkt? Fachtagung vom 26. 27.3.2018 in Frankfurt a. M. Arbeitsgruppe 4: Uneinigkeit über den weiteren Weg zwischen Familiengericht und Jugendamt Henriette Katzenstein RiAG Dr., z.zt. KG Berlin

Mehr

Entscheide im Spannungsfeld zwischen Kindeswohl, Kinder- und Elternrechten. Mona Spengler Cavazzi Vizepräsidentin KESB Bezirk Meilen

Entscheide im Spannungsfeld zwischen Kindeswohl, Kinder- und Elternrechten. Mona Spengler Cavazzi Vizepräsidentin KESB Bezirk Meilen Entscheide im Spannungsfeld zwischen Kindeswohl, Kinder- und Elternrechten Mona Spengler Cavazzi Vizepräsidentin KESB Bezirk Meilen Inhalt Grundlagen für Entscheide Themen im Kindesschutz Modelle Kindeswohl

Mehr

MENSCHENRECHTSBEIRAT. Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

MENSCHENRECHTSBEIRAT. Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung MENSCHENRECHTSBEIRAT DER VOLKSANWALTSCHAFT Leichte Sprache Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung Informationen über den Text: Der Menschen rechts beirat hat diesen Bericht geschrieben. In

Mehr

Checkliste für den Umgang

Checkliste für den Umgang Die Ausgestaltung und Durchführung der Umgangskontakte nach Trennung und Scheidung verlangt von beiden Eltern ein beträchtliches Maß an Wissen um die Bedürfnisse und Belange des Kindes, Auch die eigenen

Mehr

Häusliche Gewalt in Familien mit Kindern Besonderheiten. Rainer Becker

Häusliche Gewalt in Familien mit Kindern Besonderheiten. Rainer Becker Häusliche Gewalt in Familien mit Kindern Besonderheiten von Rainer Becker Dokument aus der Internetdokumentation des Deutschen Präventionstages www.praeventionstag.de Herausgegeben von Hans-Jürgen Kerner

Mehr

Münchner Modell für Fälle häuslicher Gewalt

Münchner Modell für Fälle häuslicher Gewalt Beratungsstelle der Frauenhilfe Belgradstrasse 55 80796 München Münchner Informationszentrum für Männer e.v. Feldmochinger Str. 6 80992 München Sigurd Hainbach Kennzeichen der Elternberatung Kennzeichen

Mehr

Die Einrichtungen und Projekte des Zentrums

Die Einrichtungen und Projekte des Zentrums Zentrum für Frauen Die Einrichtungen und Projekte des Zentrums Lilith - Wohnen für Frauen 17 Ost Tagestreff Tamara Beratung und Hilfe für Prostituierte Zentrum für Frauen Beratungsstelle für Frauen Mode

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Literaturverzeichnis...XIII

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Literaturverzeichnis...XIII Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Literaturverzeichnis...XIII A. Geschichtliche Entwicklung des Sorgerechts und des Umgangsrechts bei nichtehelichen Kindern in Deutschland I. Sorgerecht... 1 1. Das allgemeine

Mehr

Hilfe und/oder Strafe bei häuslicher Gewalt? Täterarbeit aus Sicht der Staatsanwaltschaft

Hilfe und/oder Strafe bei häuslicher Gewalt? Täterarbeit aus Sicht der Staatsanwaltschaft Hilfe und/oder Strafe bei häuslicher Gewalt? Täterarbeit aus Sicht der Staatsanwaltschaft I. Aufgabe der Staatsanwaltschaft - Legalitätsprinzip Verfolgungszwang bei konkretem Anfangsverdacht einer Straftat

Mehr

Rechtlicher Rahmen Haltungen und Grundannahmen Kooperation der Verfahrensbeteiligten Fragestellungen des Workshops

Rechtlicher Rahmen Haltungen und Grundannahmen Kooperation der Verfahrensbeteiligten Fragestellungen des Workshops Workshop Umsetzung des Beschleunigten Familienverfahren bei schwierigen Fallkonstellationen Juli 2010 Rechtlicher Rahmen Haltungen und Grundannahmen Kooperation der Verfahrensbeteiligten Fragestellungen

Mehr

Praxisbeispiel:Der Fall Moog./. Deutschland Vom EGMR (23280/08 und 2334/10) am entschieden, Menschenrechte des Vaters wurden verletzt

Praxisbeispiel:Der Fall Moog./. Deutschland Vom EGMR (23280/08 und 2334/10) am entschieden, Menschenrechte des Vaters wurden verletzt Praxisbeispiel:Der Fall Moog./. Deutschland Vom EGMR (23280/08 und 2334/10) am 6.10.2016 entschieden, Menschenrechte des Vaters wurden verletzt Anfang 1999, erste Auseinandersetzungen zwischen den Eltern

Mehr

Wegweiser für Eilanträge nach dem Gewaltschutzgesetz

Wegweiser für Eilanträge nach dem Gewaltschutzgesetz Wegweiser für Eilanträge nach dem Gewaltschutzgesetz l Amtsgericht Frankfurt am Main l Amtsgericht Frankfurt-Höchst l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l Hrsg.: Arbeitskreis Interventionen

Mehr

Trennung und Scheidung

Trennung und Scheidung Trennung und Scheidung Wege der Beratung und Unterstützung für Eltern, Kinder und Jugendliche im Kreis Groß-Gerau www.kreisgg.de Wenn Paare sich trennen oder scheiden lassen, ist das meist eine schwierige

Mehr

Leitsätze: OLG Dresden,24. Zivilsenat, Beschluss vom , Az.: 24 UF 0054/08

Leitsätze: OLG Dresden,24. Zivilsenat, Beschluss vom , Az.: 24 UF 0054/08 Leitsätze: 1. Der Umgang von Großeltern mit dem Enkel schadet dem Kind, wenn die Großeltern die Eltern der Enkel für erziehungsunfähig halten, diese Überzeugung auch nach außen vertreten, sich aber gleichzeitig

Mehr

Teil 3 Mutter werden. Schwangerschaft Info für Jugendliche. Schwangerschaft Info für Jugendliche

Teil 3 Mutter werden. Schwangerschaft Info für Jugendliche. Schwangerschaft Info für Jugendliche Teil 3 Mutter werden pro familia Heidelberg Friedrich-Ebert-Anlage 19 69117 Heidelberg Telefon 06221-184440 Telefax 06221-168013 E-Mail heidelberg@profamilia.de Internet www.profamilia.de pro familia Heidelberg

Mehr

Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gemäß 42 SGB VIII

Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gemäß 42 SGB VIII Wuppertal Ressort 208 Kinder, Jugend und Familie - Jugendamt Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gemäß 42 SGB VIII Auswertung der Inobhutnahmen 2009 Juni 2010 Vorweggenommen S.

Mehr

Die Neuerungen des FamFG. Beratung im Kontext des familiengerichtlichen Verfahrens

Die Neuerungen des FamFG. Beratung im Kontext des familiengerichtlichen Verfahrens Die Neuerungen des FamFG Beratung im Kontext des familiengerichtlichen Verfahrens Voraussetzung Elterliche Verantwortung ist durch Art. 6 GG hervorgehoben und geschützt. Delegation der elterlichen Verantwortung

Mehr

Freiheitsentziehende Maßnahmen (FM) in der Jugendhilfe

Freiheitsentziehende Maßnahmen (FM) in der Jugendhilfe (FM) in der Jugendhilfe Die Rahmenbedingungen für f r FM in Berlin Winfried Flemming 1 Grundlage: 42 Abs. 1 SGB VIII: Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in

Mehr

Mitwirkende in strittigen Trennungssituationen Ein Überblick

Mitwirkende in strittigen Trennungssituationen Ein Überblick 1 Familiengericht Sachverständiger Jugendamt Anwalt der Mutter Verfahrensbeistand Anwalt des Vaters 2 Kind Dein Kind muss mit der elterlichen Trennung teilweise große Veränderungen (Umzug, neues soziales

Mehr

Workshop 5 Verfahrensbeistand kritisches Korrektiv oder verlängerter Arm von Jugendämtern und Gerichten?

Workshop 5 Verfahrensbeistand kritisches Korrektiv oder verlängerter Arm von Jugendämtern und Gerichten? Workshop 5 Verfahrensbeistand kritisches Korrektiv oder verlängerter Arm von Jugendämtern und Gerichten? Wie kann die Gratwanderung der unabhängigen Parteinahme für das Kind gelingen? Kooperation zwischen

Mehr

Ambulante Jugend-Hilfe

Ambulante Jugend-Hilfe Ambulante Jugend-Hilfe In einer Familie gibt es manchmal viele Probleme. Manche Familien befinden sich in einer schwierigen Lebens-Situation. Dafür kann es viele verschiedene Gründe geben. Die Familie

Mehr

Mutter werden. Schwangerschaft Info für Jugendliche. pro familia Heidelberg Hauptstr Heidelberg

Mutter werden. Schwangerschaft Info für Jugendliche. pro familia Heidelberg Hauptstr Heidelberg Mutter werden pro familia Heidelberg Hauptstr. 79 69117 Heidelberg Telefon 06221-184440 Telefax 06221-168013 E-Mail heidelberg@profamilia.de Internet www.profamilia.de pro familia Heidelberg Stand: März

Mehr

BÜMLEIN. Rechtsanwaltskanzlei FRAGEBOGEN ZUM SORGE- UND UMGANGSRECHT

BÜMLEIN. Rechtsanwaltskanzlei FRAGEBOGEN ZUM SORGE- UND UMGANGSRECHT Nadejda G. Bümlein Rechtsanwältin Nicole Rinau Rechtsanwältin Fachanwältin für und Familienrecht Fachanwältin für Sozialrecht Kurfürstendamm 157/158 D-10709 Berlin Tel.: +49 (30) 887 11 8-0 Fax: +49 (30)

Mehr

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: 4 UF 31/11 = 63 F 4958/10 Amtsgericht Bremen B e s c h l u s s In der Familiensache betreffend die mdj. Kinder 1. C. [ ] 2. M. [ ] Verfahrensbeistand:

Mehr

Einblicke in die Praxis

Einblicke in die Praxis 08. Mai 2013 Kulturfabrik Roth, 13.30 18.30 Uhr Zusammenfassung der Beiträge der Praxis-Kurzreferenten Mögliche Ursachen für häusliche Gewalt aus Sicht der Praxis: z.b. wirtschaftliche Not oder Raumnot;

Mehr

Was wirkt in der Unterstützung der Gewalt miterlebenden Kinder? Kooperations- und Vernetzungsstrukturen

Was wirkt in der Unterstützung der Gewalt miterlebenden Kinder? Kooperations- und Vernetzungsstrukturen Was wirkt in der Unterstützung der Gewalt miterlebenden Kinder? Kooperations- und Vernetzungsstrukturen Henrike Krüsmann Master Soziale Arbeit, Diplom-Sozialarbeiterin/-pädagogin Tätig bei: BIG e.v. Koordinierung,

Mehr

Familie als Flickendecke

Familie als Flickendecke Familie als Flickendecke Situation der Kinder bei Trennung der Eltern Aufenthaltsbestimmungsrecht Sorgerecht Umgangsrecht Kindesunterhalt Sorgerecht 1626 Abs. 1 BGB Die Eltern haben die Pflicht und das

Mehr

Der Allgemeine Sozialdienst

Der Allgemeine Sozialdienst Der Allgemeine Sozialdienst Was tun, bevor das Kind in den Brunnen fällt? Der Allgemeine Sozialdienst als Anlaufstelle für Familien mit Kindern in schwierigen Lebenssituationen oder erzieherischen Problemen

Mehr

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit

Mehr

Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser

Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser ZIF, Postfach 101103, 34011 Kassel Postfach 101103-34011 Kassel www.autonome-frauenhaeuser-zif.de e-mail: ZIFrauenhaeuser@web.de Tel/Fax: 0561-820 30

Mehr

Informationen zur Geburt Ihres Kindes

Informationen zur Geburt Ihres Kindes Informationen zur Geburt Ihres Kindes Inhalt Was muss ich vor der Geburt meines Kindes beachten? Seite 4 Wie soll mein Kind mit Vornamen heißen? Seite 4 Welchen Familiennamen soll mein Kind bekommen? Seite

Mehr

Beistandschaft Jugendamt

Beistandschaft Jugendamt Alleinerziehende sind häufig von einen Tag auf den anderen auf sich alleine gestellt und haben damit mit zahlreichen Problemen und erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Vielfach geht es in diesen Situationen

Mehr

Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe. Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport

Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe. Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport INHALT o Verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung anhand eines Fallbeispiels

Mehr

Kinderschutz. Das Konzept in der Kita (Elbkinder)

Kinderschutz. Das Konzept in der Kita (Elbkinder) Kinderschutz Das Konzept in der Kita (Elbkinder) Definition Kindeswohlgefährdung Es werden vier Arten von Kindeswohlgefährdung voneinander unterschieden (Quelle: Stadt Hamburg): Vernachlässigung: Anhaltende

Mehr

Umgang um jeden Preis oder Neuanfang ohne Angst?

Umgang um jeden Preis oder Neuanfang ohne Angst? Fachtagung München : Zwischen Kinderschutz und Elternrecht Umgang um jeden Preis oder Neuanfang ohne Angst? 09.06.2016 Alexander Korittko 1 Wurzeln und Flügel ! Regelmäßige Kontakte zu Eltern, Geschwistern,

Mehr

Redaktion FamFR. Umgangs- und Sorgerecht. FamFR 2010, = FamFR 2010, 164

Redaktion FamFR. Umgangs- und Sorgerecht. FamFR 2010, = FamFR 2010, 164 Redaktion FamFR Umgangs- und Sorgerecht FamFR 2010, 301291 = FamFR 2010, 164 OLG Köln: Ausschluss des Umgangs und Beachtlichkeit des Kindeswillens BGB [1684], [1696] 1. Abänderungsanträge sind nur unter

Mehr

Häusliche Gewalt - Auswirkungen auf den Arbeitsalltag

Häusliche Gewalt - Auswirkungen auf den Arbeitsalltag Häusliche Gewalt - Auswirkungen auf den Arbeitsalltag Generalversammlung UNTERNEHMENVERANTWORTUNG 21. Mai 2014, Wauwilermoos Andrea Wechlin Fachstelle LîP Koordination Gewaltprävention Co-Leiterin Frauenhaus

Mehr

Was passiert mit den Kindern?

Was passiert mit den Kindern? Was passiert mit den Kindern? Kinder als ZeugInnen und Betroffene von häuslicher Gewalt Mag. a Regula Mickel-Schnizer Amt für Jugend und Familie, MA 11 Kinder als ZeugInnen und Betroffene von Gewalt in

Mehr

Fachtag der Koordinierungsstellen/

Fachtag der Koordinierungsstellen/ Organigramm Die 2. Chance Casemanagement Freiwilligenmanagement Kooperationsprojekte Int. Cafe für Mütter Lernbegleitung Unterrichtsbegleitung Lern-Coaching Theaterprojekt / Heilpädagogisches Reiten Mittagstisch

Mehr

Netzwerk gegen Gewalt Arbeitspapier für die Unterarbeitsgruppe Kinderschutz

Netzwerk gegen Gewalt Arbeitspapier für die Unterarbeitsgruppe Kinderschutz Städtischer Sozialdienst der Darmstadt, den 01.09. 2016 Wissenschaftsstadt Darmstadt Allgemeiner Sozialdienst des Landkreises Darmstadt-Dieburg Netzwerk gegen Gewalt Arbeitspapier für die Unterarbeitsgruppe

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5498 6. Wahlperiode 01.07.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt und Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Kindschaftssachen in Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Vielen Dank für die Einladung Grundlagen des Aufenthaltsrechts

Vielen Dank für die Einladung Grundlagen des Aufenthaltsrechts Vielen Dank für die Einladung 1 Senem Güler-Räcke Zur Person o Selbständige Rechtsanwältin seit 2003 Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Strafrecht Verfahrensbeiständin Kanzleianschrift: Limmerstr.

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe wissen.nutzen. Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2017 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 13. September 2018 Artikelnummer: 5225123177004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt

Mehr

Bereits in diesem Moment wird die Frau aber vor die Aufgabe gestellt, die nötigen und richtigen Anträge bei Gericht zu stellen.

Bereits in diesem Moment wird die Frau aber vor die Aufgabe gestellt, die nötigen und richtigen Anträge bei Gericht zu stellen. Einführung Die meisten der Frauen, die die Rechtsberatung in einem Frauenhaus in Anspruch nehmen, haben Erfahrungen häuslicher Gewalt hinter sich. Viele sind mit Kindern in das Frauenhaus gekommen, haben

Mehr

(1) Das Gericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen,

(1) Das Gericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, (1) Das Gericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich

Mehr

Art. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Art. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Art. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Art. 2 GG (1) (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit...

Mehr

1. Kapitel: Was ist häusliche Gewalt? Kapitel: Der Kreislauf der Gewalt: Die Dynamik in Gewaltbeziehungen... 13

1. Kapitel: Was ist häusliche Gewalt? Kapitel: Der Kreislauf der Gewalt: Die Dynamik in Gewaltbeziehungen... 13 Inhalt: Vorwort... 9 1. Kapitel: Was ist häusliche Gewalt?... 11 2. Kapitel: Der Kreislauf der Gewalt: Die Dynamik in Gewaltbeziehungen... 13 3. Kapitel: Was können Sie tun, wenn Sie von häuslicher Gewalt

Mehr

Tannenhof Berlin-Brandenburg Vernetzung von Familienhilfe und Suchthilfe bei suchtkranken Eltern: Zugangswege, Interventionen und Präventionen

Tannenhof Berlin-Brandenburg Vernetzung von Familienhilfe und Suchthilfe bei suchtkranken Eltern: Zugangswege, Interventionen und Präventionen Vernetzung von Familienhilfe und Suchthilfe bei suchtkranken Eltern: Zugangswege, Interventionen und Präventionen Referent/in: Manuela Schulze Psychologische Psychotherapeutin, Geschäftsführerin Tannenhof

Mehr

Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen.

Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen. 6 Ob 94/17t Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als

Mehr

Umgang um jeden Preis oder Neuanfang ohne Angst?

Umgang um jeden Preis oder Neuanfang ohne Angst? Zwischen Kinderschutz und Elternrecht Umgang um jeden Preis oder Neuanfang ohne Angst? 14.12.17 Alexander Korittko 1 Regelmäßige Kontakte zu Eltern, Geschwistern, Großeltern, Verwandten oder anderen vertrauten

Mehr

Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) im Landkreis Bad Kreuznach

Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) im Landkreis Bad Kreuznach Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) im Landkreis Bad Kreuznach Ingrid Berndt, Hans-Joachim Specht, 21.07.2015 Kreisverwaltung Bad Kreuznach Aufgaben der sozialen Dienste Basisdienst

Mehr

Kinder sind überall dort, wo bei häuslicher Gewalt interveniert wird. Nicht immer werden sie gesehen und ihre Bedürfnisse berücksichtigt.

Kinder sind überall dort, wo bei häuslicher Gewalt interveniert wird. Nicht immer werden sie gesehen und ihre Bedürfnisse berücksichtigt. Kinder sind überall dort, wo bei häuslicher Gewalt interveniert wird. Nicht immer werden sie gesehen und ihre Bedürfnisse berücksichtigt. Kinder im Frauenhaus (Ergebnisse einer Befragung deutscher Frauenhäuser)

Mehr

Evaluation Pro Aktives Arbeiten 2011

Evaluation Pro Aktives Arbeiten 2011 Evaluation Pro Aktives Arbeiten 2011 Der Pro-Aktive Ansatz greift dann, wenn häusliche Gewalt einen Einsatz der Berliner Polizei zur Folge hat. Mit Einwilligung der betroffenen Frau leitet die Polizei

Mehr

Beschluss. Brandenburgisches Oberlandesgericht. 10 UF 183/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 10 F 130/06 Amtsgericht Fürstenwalde

Beschluss. Brandenburgisches Oberlandesgericht. 10 UF 183/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 10 F 130/06 Amtsgericht Fürstenwalde 10 UF 183/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 10 F 130/06 Amtsgericht Fürstenwalde Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache betreffend den Umgang mit dem Minderjährigen W R,

Mehr

Unterstützung von Angehörigen von Menschen mit Behinderungen

Unterstützung von Angehörigen von Menschen mit Behinderungen Unterstützung von Angehörigen von Menschen mit Behinderungen Zusammenfassung In der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen geht es um die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen.

Mehr

Freiheitsentziehende Maßnahmen: Sackgasse oder Chance?

Freiheitsentziehende Maßnahmen: Sackgasse oder Chance? Freiheitsentziehende Maßnahmen: Sackgasse oder Chance? Freiheitsentziehende Maßnahmen und Hilfeplanverfahren im Jugendamt Ina Lübke Stadt Brandenburg an der Havel Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe wissen.nutzen. Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2017 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 22. August 2018 Artikelnummer: 5225203177004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt

Mehr

Das Gesundheitswesen als Hinweisgeber auf mögliche Gefährdungen des Kindeswohls

Das Gesundheitswesen als Hinweisgeber auf mögliche Gefährdungen des Kindeswohls Das Gesundheitswesen als Hinweisgeber auf mögliche Gefährdungen des Kindeswohls Analysen der amtlichen 8a-Statistik Fachforum Empirische Befunde zur Kooperation zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen

Mehr

Beispiele gelingender Praxis der interdisziplinären Zusammenarbeit aus Sicht des Verfahrensbeistandes

Beispiele gelingender Praxis der interdisziplinären Zusammenarbeit aus Sicht des Verfahrensbeistandes Beispiele gelingender Praxis der interdisziplinären Zusammenarbeit aus Sicht des Verfahrensbeistandes Standortbestimmung Verfahrensbeistand Am Verfahren beteiligte Professionen und die entsprechenden Möglichkeiten

Mehr

Das Gewaltschutzgesetz

Das Gewaltschutzgesetz Das Gewaltschutzgesetz Informationen und Hinweise zu Antragstellung und Verfahren 2. überarbeitete Auflage 2011 3 Vorwort Das Gewaltschutzgesetz bietet Personen, die von Gewalt betroffen sind oder von

Mehr

Statistik aktuell Kindeswohlgefährdung 2017

Statistik aktuell Kindeswohlgefährdung 2017 Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Statistikstelle Statistik aktuell Kindeswohlgefährdung 398 Minderjährige in Karlsruhe betroffen www.pixabay.com 2 Statistik aktuell Kindeswohlgefährdung Impressum

Mehr

Jahresbericht Jahr 2017 Jugendhilfebereich SPFH

Jahresbericht Jahr 2017 Jugendhilfebereich SPFH Diakonieverband Schwäbisch Hall Jahresbericht Jahr 2017 Jugendhilfebereich SPFH Der Diakonieverband Schwäbisch Hall ist ein Zusammenschluss der Evang. Kirchenbezirke im Landkreis Schwäbisch Hall. Neben

Mehr

Umgang um jeden Preis oder Neuanfang ohne Angst?

Umgang um jeden Preis oder Neuanfang ohne Angst? Kinder als Zeugen elterlicher Gewalt Umgang um jeden Preis oder Neuanfang ohne Angst? 04.03.2016 Alexander Korittko 6 Regelmäßige Kontakte zu Eltern, Geschwistern, Großeltern, Verwandten oder anderen vertrauten

Mehr

ANTRAG AUF SCHUTZ ANTRAGSFORMULAR - SCHUTZBEFEHL. Anschrift: DEN ANTRAG ENTGEGENNEHMENDE BEHÖRDE Name der Einrichtung:

ANTRAG AUF SCHUTZ ANTRAGSFORMULAR - SCHUTZBEFEHL. Anschrift: DEN ANTRAG ENTGEGENNEHMENDE BEHÖRDE Name der Einrichtung: ANTRAGSFORMULAR - SCHUTZBEFEHL ANTRAG AUF SCHUTZ DATUM: UHRZEIT: DEN ANTRAG ENTGEGENNEHMENDE BEHÖRDE Name der Einrichtung: Anschrift: Telefonnummer: Fax: E-Mail: Ort: Den Antrag entgegennehmende Person

Mehr

Maren Dieckmann Fachbereichsleiterin Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus

Maren Dieckmann Fachbereichsleiterin Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus Teilhabe als Leistungsanspruch Maren Dieckmann Fachbereichsleiterin Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus Tel.: 0355/612 4800 Fax: 0355/612 134801 Email: sozialamt@cottbus.de 1 Gesetzliche Grundlagen

Mehr

VORWORT... 9 I TRENNUNG UND SCHEIDUNG... 11

VORWORT... 9 I TRENNUNG UND SCHEIDUNG... 11 Inhalt VORWORT... 9 I TRENNUNG UND SCHEIDUNG... 11 1. TRENNUNG... 11 1.1. Getrenntleben in der gemeinsamen Ehewohnung... 12 1.2. Auszug... 13 1.3. Zuweisung der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung nach Trennung

Mehr

VORWORT... 9 I TRENNUNG UND SCHEIDUNG... 11

VORWORT... 9 I TRENNUNG UND SCHEIDUNG... 11 INHALT VORWORT... 9 I TRENNUNG UND SCHEIDUNG... 11 1. TRENNUNG... 11 1.1. Getrenntleben in der gemeinsamen Wohnung... 12 1.2. Auszug... 13 1.3. Zuweisung der gemeinsamen wohnung zur alleinigen Nutzung

Mehr

OLG Köln Reichensperger Platz 1 Dr. U. Schmidt o.v.i.a Köln. OLG Köln verletzt Unmittelbarkeit der Verfahren - auf dem Flur!

OLG Köln Reichensperger Platz 1 Dr. U. Schmidt o.v.i.a Köln. OLG Köln verletzt Unmittelbarkeit der Verfahren - auf dem Flur! 10.8.2017 OLG Köln Reichensperger Platz 1 Dr. U. Schmidt o.v.i.a. 50670 Köln Bürokratischer Kindes-Missbrauch in 7 Schritten:: 1. Nach 6 Jahren funktionierender Familie, glücklichem Kind: Vater Fehlverhalten:

Mehr

Forum 7 Der Widerspruch zwischen Gewaltschutzgesetz und dem Sorge- und Umgangsrecht.

Forum 7 Der Widerspruch zwischen Gewaltschutzgesetz und dem Sorge- und Umgangsrecht. Abschließende Forderungen des Kongresses (Frankfurter Thesen) Kinderschutz und Kindeswohl im Sorge- und Umgangsrecht in Frankfurt am Main am 18./19. Januar 2008 400 Fachkräfte verschiedenster Disziplinen

Mehr

Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Dipl. Päd. Andreas Meißner Evin e.v. Graefestr Berlin

Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Dipl. Päd. Andreas Meißner Evin e.v. Graefestr Berlin Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Dipl. Päd. Andreas Meißner Evin e.v. Graefestr. 26 10967 Berlin andreas.meissner@evin-ev.de Begriffsklärung UMF Ein Begriffsungetüm, das nach Klärung

Mehr

Häusliche Gewalt Informationen und Hilfsangebote für Betroffene

Häusliche Gewalt Informationen und Hilfsangebote für Betroffene Häusliche Gewalt Informationen und Hilfsangebote für Betroffene lka.polizei.nrw 3 LKA NRW Häusliche Gewalt Informationen und Hilfsangebote für Betroffene Liebe Leserin, lieber Leser, 110 Sie oder Ihre

Mehr

Armut und Behinderung: Menschen mit Behinderungen müssen vor Armut geschützt werden.

Armut und Behinderung: Menschen mit Behinderungen müssen vor Armut geschützt werden. Armut und Behinderung: Menschen mit Behinderungen müssen vor Armut geschützt werden. Der Monitoring-Ausschuss wollte einen Bericht zum Thema Armut schreiben. Dafür gibt es vor allem 3 Gründe: 2010 war

Mehr

Was muss ich bei der Trennung beachten?

Was muss ich bei der Trennung beachten? 25 Was muss ich bei der Trennung beachten? WENN SICH DER EHEMANN DEM AUSZUG WIDERSETZT Frau Busch möchte sich von ihrem Ehemann trennen, weil er sie und die Kinder in angetrunkenem Zustand schon des Öfteren

Mehr

Umgangsrecht bei hochstrittigen Elternbeziehungen im Land Brandenburg

Umgangsrecht bei hochstrittigen Elternbeziehungen im Land Brandenburg Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2680 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion), Thomas Jung (AfD-Fraktion) und Steffen Königer (AfD-Fraktion) Drucksache 6/6537 Umgangsrecht bei hochstrittigen

Mehr

Flickenteppich Familie

Flickenteppich Familie Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Gesellschaft 25.09.2014 Lesezeit 4 Min Flickenteppich Familie In Deutschland wachsen immer mehr Kinder und Jugendliche in Patchwork- Familien

Mehr

VORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013

VORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013 19.07.2012 VORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013 Das Leben ist komplex! PD Dr. med. Andrea Ludolph Dr. Dipl.-Psych. Nina Spröber Übersicht Vorstellung eines komplexen Behandlungsverlaufs Zusammenarbeit mit

Mehr

Das ist kein Spiel! Pädagogisches Vorgehen bei sexuellen Übergriffen durch Kinder im Vor- und Grundschulalter. Ursula Enders Meiningen, den

Das ist kein Spiel! Pädagogisches Vorgehen bei sexuellen Übergriffen durch Kinder im Vor- und Grundschulalter. Ursula Enders Meiningen, den Das ist kein Spiel! Pädagogisches Vorgehen bei sexuellen Übergriffen durch Kinder im Vor- und Grundschulalter Ursula Enders Meiningen, den 06.04.2016 wahrnehmen stoppen und benennen uneindeutige Reaktionen

Mehr

Richter Büter: Die dritte offenkundige, gezielte Unwahrheit gegen die Präsidentin des OLG Köln von Schwerin, den Vater und das Kind

Richter Büter: Die dritte offenkundige, gezielte Unwahrheit gegen die Präsidentin des OLG Köln von Schwerin, den Vater und das Kind (VNVater) B. (NName) M.P.A., M.A. Address: Am Sportplatz 22 / 53343 Wachtberg Email: OneTwoThree@Web.de Fax: 0321-2345 4321 Tel. office: 0228 57 22 50 Tel. mobil: 0178 801 64 63 Tel. home: 022 25 94 70

Mehr

Vorschläge der UNO nach der Staaten-Prüfung

Vorschläge der UNO nach der Staaten-Prüfung Wichtige Informationen für die Sitzung am 7. November 2013 Vorschläge der UNO nach der Staaten-Prüfung Einleitung In der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen steht, dass Österreich

Mehr

Das neue Familienverfahrensrecht

Das neue Familienverfahrensrecht Das neue Familienverfahrensrecht Familienrechtsreformgesetz ab dem 01.09.2009 Herzlich Willkommen in Bernburg am 18.02.2009 Ziele des neuen Rechts Einheitliche Verfahrensordnung, also Beseitigung der Unterscheidungen

Mehr

4. Gibt es eine Verfahrensrichtlinie zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos entsprechend 8a SGB VIII im ASD?

4. Gibt es eine Verfahrensrichtlinie zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos entsprechend 8a SGB VIII im ASD? Themenbereich: Abschätzung des Gefährdungsrisikos 4. Gibt es eine Verfahrensrichtlinie zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos entsprechend 8a SGB VIII im ASD? FB 1 bis Ja 5. Wenn ja : Gibt diese Ihnen

Mehr