Pro Juventute Fachtagung Gewalt und Deeskalation in Salzburg

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1 Chancen und Risiken einer freiheitsentziehenden Unterbringung in der Jugendhilfe: Kann ein Zwangskontext eine Hilfe für gewaltbereite Mädchen sein? Dipl.-Psychologe Sebastian Lustnauer Pro Juventute Fachtagung Gewalt und Deeskalation in Salzburg

2 Gliederung: I. Was ist GU/FEH? Hilfe vs. Strafe? II. III. IV. Missverständnisse und öffentliche Debatte Alltag in einer FEH-Einrichtung Notwendige Kontextbedingungen V. Zweierlei Gewalt: zwei Fallvignetten VI. Chancen und Risiken? S.Lustnauer Pro Juventute Fachtagung 16/

3 Der rechtliche Rahmen für freiheitsentziehende Hilfen: 1631b BGB (Anwendung in Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie) Eine Unterbringung des Kindes, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, bedarf der Genehmigung des Familiengerichts. Die Unterbringung ist zulässig, wenn sie zum Wohl des Kindes, insbesondere zur Abwendung einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung, erforderlich ist und der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch andere öffentliche Hilfen, begegnet werden kann. Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist; die Genehmigung ist unverzüglich nachzuholen. Das Gericht hat die Genehmigung zurückzunehmen, wenn das Wohl des Kindes die Unterbringung nicht mehr erfordert. 3

4 Definition Freiheitsentziehender Hilfen Eine geschlossene Unterbringung ist dadurch gekennzeichnet, dass besondere Abschlussvorrichtungen oder andere Sicherheitsmaßnahmen vorhanden sind, um Entweichen, also unerlaubtes Verlassen des abgeschlossenen oder gesicherten Bereiches, zu erschweren oder zu verhindern und die Anwesenheit des Minderjährigen für die notwendige sozialpädagogisch-therapeutische Arbeit sicherzustellen. Trencek 1994 S.Lustnauer Pro Juventute Fachtagung 16/

5 Verfahrensablauf zur Genehmigung und Umsetzung einer FEH Antrag der (sorgeberechtigten) Eltern beim Familiengericht Bestellung eines Verfahrensbeistands für den Jugendlichen Stellungnahme des Jugendamts Gutachten durch Kinder-/Jugendpsychiater oder psychotherapeut Anhörung des Jugendlichen durch den Familienrichter Zeitliche Befristung der Genehmigung Häufig(aber nicht zwingend): Vorgespräch mit Jugendlicher und Eltern 5

6 Missverständnisse 6

7 7

8 Macht zu haben verdirbt jeden. Martin Walser 8

9 Kritik an der FEH (Beispiele) Therapie und Erziehung sind unter Zwang nicht durchführbar; tragfähige Beziehungen zwischen Jugendlichen und Erziehern können so nicht entstehen. Isolation und Freiheitsentzug wird nicht als Hilfe sondern als Bestrafung wahrgenommen. Angst, Misstrauen und Aggressionen nehmen zu. Die Fehler des Jugendhilfesystems (z.b. mangelhafte Hilfeplanung, Fehlen diagnostischer Fähigkeiten, Differenzierung des Angebots) werden auf Kosten der Jugendlichen verschleiert; Die GU verhindert eine Weiterentwicklung der Jugendhilfe und fördert die Ausgrenzung einer Gruppe von Jugendlichen: das Abgeben erspart der abgebenden Einrichtung, selbst nach Lösungen für den Jugendlichen zu suchen. Juristisches Gegenargument: der 1631b BGB enthalte einen unbestimmten Rechtsbegriff, widerspreche dem Gewaltverbot in der Erziehung und der UN-Kinderechtskonvention 9

10 Fakultative/individuelle Geschlossenheit Geschlossenheit soll nur zeitlich begrenzt, für einen möglichst kurzen Zeitraum und abhängig von der jeweils aktuellen Situation einer Jugendlichen hergestellt werden Ziel ist es nicht, das Weglaufen aus der Einrichtung mit allen Mitteln zu verhindern! Ob, wohin, mit wem, ab wann, wie lange, wie oft ein Jugendlicher das Haus verlassen kann, wird individuell in Form eines Stufenplans entschieden. Das Ziel: so schnell wie möglich offene Türen 10

11 Beispiel für einen Wochenplan Uhrzeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstg Freitag 7.15 Aufstehen Aufstehen Aufstehen Aufstehen Aufstehen 7.30 Morgenaktivität Morgenaktivität Morgenaktivität Morgenaktivität Morgenaktivität 8.00 Frühstück Frühstück Frühstück Frühstück Frühstück Schule Schule Schule Schule Schule Schule Schule Schule Schule Schule Sport Schule/Projektarbeit Gruppenausflug Schule/Projektarbeit Freizeit Bilanz Feedback Abendessen Feedback Abendessen Feedback Abendessen Feedback Abendessen Feedback Abendessen Abendaktivität Abendaktivität Abendaktivität Abendaktivität Abendaktivität Bettruhe Bettruhe Bettruhe Bettruhe Bettruhe S.Lustnauer Pro Juventute Fachtagung 16/

12 Ausgangsstufen Schutzstufe: (mind. 7 Tage) (bei Entweichungsgefahr oder nach Entweichung) Verlassen der Gruppe nur in Betreuerbegleitung (1:1); Anfangsstufe: (mind. 14 Tage) (für neue Bewohnerinnen und nach Schutzstufe) Verlassen der Gruppe nur in Betreuerbegleitung in der Gruppe; Ausgangsstufe 1: Aufenthalt vor dem Haus und im Garten in Absprache mit Betreuer; Ausgangsstufe 2: Einzelausgang ins Dorf (1-2x / Woche); Ausgangsstufe 3: Einzelausgang häufiger (3-4x/Woche) Ausgangsstufe 4: Zweierausgang ins Dorf Ausgangsstufe 5: 1x längerer Ausgang in eine der umliegenden Städte Ausgangsstufe 6: 2x längerer Ausgang in eine der umliegenden Städte 12

13 Einschränkungen der Bewegungsfreiheit Die Bewegungsfreiheit im Haus (in die Gemeinschaftsräume, den Garten usw.)und nach draußen ist eingeschränkt und unterliegt vorgegebenen Regeln. Diese Ausgangsregeln sind für die Jugendlichen transparent und verlässlich, meist in Form eines Stufenplans. Häufig verlassen die Jugendlichen regelmäßig das Gebäude/Gelände (Spaziergang, Einkaufen, Ausflüge usw.) Die zeitweise geschlossene Tür und die geschlossenen Fenster sind dabei nur ein Ausdruck der Entschiedenheit der Erwachsenen ( Wir möchten, dass Du bei uns bleibst! ) und kein unüberwindliches Hindernis. 13

14 Einschränkungen der Kontaktmöglichkeiten Die Kontaktmöglichkeiten sind sowohl hinsichtlich der Kontaktpersonen, der Kontakthäufigkeit und des Kontaktmediums beschränkt Telefon- und Besuchskontakte sind zeitlich begrenzt möglich Die Einrichtungen unterscheiden sich, ob und welchen Internet-Zugang sie ermöglichen Auch die Kontaktmöglichkeiten sind häufig Teil eines Stufenplans 14

15 Kontextbedingungen für FEH Wie (Haltung, Konzeption) Wer (Einrichtung, Fachkräfte) Wann (entwicklungspsychologischer und familiendynamischer Zeitpunkt) Für wen (Indikation und Contra-Indikation) 15

16 Haltung " Ideal wäre es, wenn sich möglichst mehrere wichtige Personen, also z.b. halbwegs liebevolle Eltern und halbwegs vertrauensvolle Helfer zusammentun würden und gemeinsam ihre Besorgnis um das Kind artikulieren und dabei Unterstützung finden von einem Richter, der sich über sie stellt und auch das Kind anhört, aber ihre Sorge ernst nimmt. Wenn junge Menschen das beobachten würden, könnten sie sich dieser Koalition der "Gutwilligen, wenn auch Zwingenden" fügen. Aber wann ist das schon der Fall. Regelmäßig schwierig dürfte die Akzeptanz für FEM sein, wenn die Eltern ihrem Kind zuerst oder lange Zeit Schaden zugefügt haben Matthias Schwabe,

17 Das Paradoxon der Geschlossenheit Geschlossenheit beruht auf einer gemeinsam geteilten Illusion: Wir zwingen dich hier zu sein, aber wir können Dich nicht zwingen hier zu bleiben! Du musst den Zwang zumindest auch oder immer wieder selbst wollen können (Matthias Schwabe, 2009) 17

18 Die (wünschenswerte)botschaft der Erwachsenen in der FEH Du bist uns wichtig! Wir freuen uns, dass Du bei uns bist! Wir sind da! Wir werden darum ringen, dass Du mit uns kooperierst und dem Aufenthalt zustimmst! Wir wollen Dich aber nicht besiegen oder unterwerfen! Wir respektieren Dich und Deine individuelle Persönlichkeit mit allen Deinen Stärken und Schwächen! Wir fordern ein, von Dir ebenfalls respektvoll behandelt zu werden! Wir werden Dich mit allen unseren Möglichkeiten unterstützen, Verhaltensänderungen zu erlernen und neue Wege zu finden, mit Schwierigkeiten in Deinem Leben zu Recht zu kommen! Wir wollen Dich schützen und schaffen vorübergehend einen neuen Lebensrahmen für Dich, in dem Du gute Erfahrungen mit Dir und anderen machen kannst und schädigende Erfahrungen vermieden werden können! 18

19 Anforderungen an den Träger/ die Leitung den Schutz der Rechte der Jugendlichen konzeptionell verankern und im Alltag sichern die Gefahr des Machtmissbrauchs immer wieder thematisieren und reflektieren und Vorfälle/ Grenzverletzungen offen kommunizieren Einsatz von hoch qualifiziertem und sich selbst reflektierendem Personal (traumasensible Ausbildung) Hohe Unterstützungsbereitschaft für die MitarbeiterInnen (Sicherheit, Supervision, Fortbildung, Wertschätzung) erfahren lassen der Fachlichkeit Vorrang gegenüber der Ökonomie einräumen Konzepte müssen Transparenz und Kontrolle beinhalten und beschreiben: Offenheit und Bereitschaft zur Kontrolle von außen 19

20 Anforderungen an die pädagogischen Fachkräfte ein bedingungsloses und wertschätzendes Interesse an einer Beziehung zu den Jugendlichen persönliche Entwertung und Kontaktabbruch aushalten Widerstände gegen Nähe und Zuwendung aushalten attraktive Aktivitäten und Anregungen bieten die eigene Machtposition, den Einsatz von Machtmitteln und das eigene Verhalten kritisch reflektieren eine Kultur der Deeskalation umsetzen und aufrecht erhalten sich der Emotionalisierung durch Regelverstöße und problematische Verhaltensweisen der Jugendlichen entziehen durch die Suche nach dem guten Grund für dieses Verhalten 20

21 Anforderungen an die Eltern die Entscheidung zur Umsetzung der FEH durchhalten und immer wieder konstruktiv begründen die Zumutungen des Alltags in der Einrichtung mit vertreten und mit umsetzen Entwertungen durch das eigene Kind und negative Gefühle beim Kind aushalten Emotionale Unabhängigkeit (wieder)gewinnen Präsenz zeigen und eine Kultur des Kontaktangebots entwickeln, auch und gerade in Krisen und nach Weglaufepisoden Optimismus und Vertrauen in die Entwicklung des Kindes entwickeln 21

22 Fallvignette Susanne Aufgewachsen mit suchtkranken Eltern, massive innerfamiliäre Gewalt Sozialer Halt in einer Clique; Selbstwerterfahrung über Gewalthandlungen und androhungen Mit 13 bittet sie selbst das Jugendamt um Unterbringung in einer Wohngruppe; dort Schulverweigerung und Abgängigkeit Gewalt und androhung gegenüber anderen Jugendlichen; Suizidversuch, KJP 11 Monate in FEH, danach Rückkehr in die Wohngruppe ( geschlossen nur wenige Wochen) 22

23 Fallvignette Melanie Aufgewachsen bei alleinerziehender Mutter, die ihren Impulsen und Bedürfnissen keinen Rahmen geben konnte Allmähliche Steigerung des tyrannischen Verhaltens und der aggressiven Durchsetzung gegenüber der Mutter, auch mit Gewalt Offene WG-Betreuung scheiterte; erste Delikte FEH über ein Jahr ( geschlossen nur wenige Wochen): erlernen von besserer Impulskontrolle, Begrenzung des aggr. Dominanzstrebens geg. Erwachsenen Rückkehr zur Mutter 23

24 Indikationskriterien? Es fehlen eindeutige Indikationskriterien, die FEM als absolut notwendig indizieren oder als Ausschlusskriterien dienen könnten. Die Indikationsstellungen sind durch eine hohe Komplexität und durch einen interaktiven, prozesshaften Charakter gekennzeichnet, so dass die Forderung nach einer Eindeutigkeit der Indikationen prinzipiell nicht einlösbar ist. (S.Hoops 2006; in Rüth et al.) 24

25 25 S.Lustnauer Pro Juventute Fachtagung 16/

26 Allgemeine Indikationskriterien Es besteht eine massive Gefährdung der Jugendlichen, die aber keine Einsicht in ihren Hilfebedarf zeigen Die Jugendlichen sind derzeit in anderen Maßnahmen für Eltern, Schule, Jugendhilfe, KJPP nicht mehr erreichbar oder tragbar. Hoops, Sabrina / Permien, Hanna, 2006; ebd., S.36ff 26

27 Was Hilft? Voraussetzungen für förderliche Auswirkung des Zwangskontextes es ist erkennbar, dass die Eltern diejenigen sind, die die Zwangselemente initiiert und die Umsetzung an die Einrichtung delegiert haben die Eltern bleiben im gesamten Betreuungsverlauf als Träger von Zumutungen erkennbar und präsent und arbeiten mit an der Verbesserung der Eltern-Kind-Beziehung die Jugendliche kennt die Beweggründe für den Zwang und kann sie nachvollziehen die Jugendliche verbindet die Anforderungen und den Zwang mit einem eigenen bedeutsamen Zielen und kann erleben, dass er diese Ziele erreichen kann die biographische Vorgeschichte mit Zwangserfahrungen wurde hinsichtlich traumatischer Erfahrungen ausreichend analysiert Der Zwang ist eingebettet in eine Beziehung zu Betreuern in der Einrichtung, die auch positiv und unterstützend erlebt wird 27

28 Chancen (1) Schutz: Schaffung eines sicheren Ortes Musterunterbrechung in einer eskalierenden Lebenssituation und Schutz vor Kindeswohlgefährdungen Schaffung eines sicheren Ortes für die Jugendlichen Präsenz der Erwachsenen kann wieder hergestellt werden und Vertrauen zu Erwachsenen kann wieder entstehen. Re-Integration in die Herkunftsfamilie bzw. Verbesserung der familiären Beziehungen 28

29 Chancen (2) Autonomieentwicklung braucht Struktur: Die noch schwachen Ich-Funktionen (Impuls- Kontrolle, nicht Nein-Sagen-können, Bedürfnisaufschub, Rücksicht, Einfühlung usw.) werden unterstützt durch äußere Kontrolle. Bindungserfahrung: Statt Ausstoßungs-Erleben, (Aus)Gehalten werden und Zuwendung erfahren Diagnostik psychischer Störungen und Vermittlung in Behandlung Entwicklung einer Lebensperspektive 29

30 Risiken Ein destruktiver Machtkampf wird in der FEH begonnen oder fortgesetzt Stigmatisierung und Entwicklung eines negativen Selbstbildes Schädigung durch Grenzüberschreitungen gegenüber den Jugendlichen aufgrund eines unreflektierten Machtanspruchs Soziale Desintegration Übergang in offene Betreuungssettings misslingt 30

31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! S.Lustnauer Pro Juventute Fachtagung 16/

32 Literatur: Bericht und Empfehlungen der Unabhängigen Untersuchungskommision zur Untersuchung der Einrichtung der Hasenburg GmbH, Potsdam 2013 Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie e. V.: Leitlinie freiheitsbeschränkende und freiheitsentziehende Maßnahmen zur Sicherung des Behandlungszieles in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie; 2000, S.2 Hoffmann&Trenczek: Freiheitsentziehende Unterbringung minderjähriger Menschen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe; in: JAmt, 4;2011; S Hoops, Sabrina / Permien, Hanna, 2006: "Mildere Maßnahmen sind nicht möglich!" Freiheitsentziehende Maßnahmen nach 1631b BGB in Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie. DJI München; Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen : Argumente gegen geschlossene Unterbringung und Zwang in den Hilfen zur Erziehung, Frankfurt, 2013 Mascenaere,M.&Schittler,O., 2011: Geschlossene Unterbringung:Risiko oder Chance?; Unsere Jugend, 1;S Permien, Hanna, 2014: Freiheitsentziehende Maßnahmen der Jugendhilfe»Kinderknast«oder Erziehungshilfe?; Sozialmagazin 9-10/2014, S. 60ff Rüth, Ulrich / Pankofer, Sabine / Freisleder, Franz Joseph (Hrsg.), 2006: Geschlossene Unterbringung im Spannungsfeld von Kinder- und Jugendpsychiatrie und Jugendhilfe. Zuckschwerdt, München Schneewind, Klaus / Böhmert, Beate, 2011: Der interaktive Elterncoach Freiheit in Grenzen für Eltern von jährigen Kindern. In: Psychologie in Erziehung und Unterricht, H2, S München Schwabe, Matthias : Systemtheoretische Überlegungen zu Gehorsam, Zwang und Autonomie beim Militär, in Justizstrafanstalten und in Einrichtungen mit freiheitsentziehenden Maßnahmen. Vortrag beim 6.Workshop des Diak.Werkes zu Qualitätsstandards bei freiheitsentziehenden Maßnahmen in Eisenach 2009 S.Lustnauer Pro Juventute Fachtagung 16/

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