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1 An seiner Sitzung vom 10. März 2009 befasste sich der Stadtrat u.a. mit folgenden Geschäften: Botschaften an den Gemeinderat; Bürgerrechtsgesuche Der Stadtrat verabschiedete folgende Botschaften: - Alves Trino Covelo Ana Rosa, Betriebsmitarbeiterin, portugiesische Staatsangehörige, römisch-katholischer Konfession, verheiratet, wohnhaft in Frauenfeld, Hummelstrasse 8a. Die Tochter Jennifer (geboren 2005) wird ein das Einbürgerungsverfahren einbezogen. - Ameti Dzejljane, Lernende, mazedonische Staatsangehörige, der islamischen Religion angehörend, ledig, wohnhaft in Frauenfeld, Kurzenerchingerstrasse 5. - Bullerdieck Peter Adolf, IT-Berater, evangelischer Konfession, und Mack Gabriele Ursula, wissenschaftliche Mitarbeiterin, römisch-katholischer Konfession, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft in Frauenfeld, Unterfeldstrasse Carvalho Antunes Claudia Filipa, Dentalassistentin, portugiesische Staatsangehörige, römisch- katholischer Konfession, ledig, wohnhaft in Frauenfeld, Zürcherstrasse Ceka Brahim, Produktionsmitarbeiter, mazedonischer Staatsangehöriger, der islamischen Religion angehörend, verheiratet, wohnhaft in Frauenfeld, Thundorferstrasse 102c. - Hassani Zahra, Lernende, irakische Staatsangehörige, der islamischen Religion angehörend, ledig, wohnhaft in Frauenfeld, Wannenfeldstrasse Ismajli Berat, Lernender, kosovarischer Staatsangehörige, der islamischen Religion angehörend, ledig, wohnhaft in Frauenfeld, Im Fallengatter Jasari Merlinda, Lernende, mazedonische Staatsangehörige, der islamischen Religion angehörend, ledig, wohnhaft in Frauenfeld, Zielackerstrasse Jusovic Anel, Betriebsmitarbeiter, bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger, der islamischen Religion angehörend, geschieden, wohnhaft in Frauenfeld, Schönenhofstrasse 10. Die Tochter Nermina (geboren 2004) wird in das Einbürgerungsverfahren einbezogen. - Maksutaj Anita, Verkäuferin, kosovarische Staatsangehörige, der islamischen Religion angehörend, ledig, wohnhaft in Frauenfeld, Häberlinstrasse 7. - Orsino Katia, Sachbearbeiterin, italienische Staatsangehörige, römisch-katholischer Konfession, ledig, wohnhaft in Frauenfeld, Schaffhauserstrasse 46b. - Pelusi Danila, Lernernde, italienische Staatsangehörige, römisch-katholischer Konfession, ledig, wohnhaft in Frauenfeld, Thurstrasse 15b. - Ramadani Binaser, Sanitärmonteur, und Ramadani Kazimi Emine, Hausfrau, mazedonische Staatsangehörige, der islamischen Religion angehörend, wohnhaft in Frauenfeld, Wellhauserweg 25. Die Tochter Suena (geboren 2006) wird in das Einbürgerungsverfahren einbezogen. - Ruggiero Enzo, Betriebsmitarbeiter, und Ruggiero Nicoli Renata, Sachbearbeiterin, italienische Staatsangehörige, römisch-katholischer Konfession, wohnhaft in Frauenfeld, Kehlhofstrasse Steinhauser Eberhard, Geschäftsführer / Rentenbezüger, und Steinhauser Nitzsche Karla Luise, Rentenbezügerin, deutsche Staatsangehörige, der neuapostlischen Gemeinde angehörend, wohnhaft in Frauenfeld, Sonnenhofstrasse 19.

2 - Titaro Antonio, Betriebsmitarbeiter, italienischer Staatsangehöriger, und Tiraro-Perez Alvarez Maria Dolores, Betriebsmitarbeiterin, spanische Staatsangehörige, römischkatholischer Konfession, wohnhaft in Frauenfeld, Wellhauserweg 54. Die Kinder Demian (geboren 1996) und Yessenia (geboren 2005) werden in das Einbürgerungsverfahren einbezogen. Verwaltungsabteilungen Tiefbau und Werkbetriebe; Thundorferstrasse, Kreisel Spital; Projektgenehmigung, Zusicherung des Gemeindeanteils, Nachtragskredit, Arbeitsvergebung und Kreditfreigabe Tiefbauamt Projektbeschrieb Mit der Umsetzung des Kreisels kommt das Tiefbauamt des Kantons Thurgau einem langjährigen Wunsch der Stadt, des Quartiervereins und des Kantonsspitals nach. Bereits am 29. August 2006 bestätigte der Stadtrat mit dem SRB Nr. 433 dem Kanton eine grundsätzliche Kostenbeteiligung am Kreisel Spital. Dannzumal war der Realisierungszeitpunkt noch offen, nun liegt das konkrete Bauprojekt vor. Um die Verkehrssicherheit, hauptsächlich von der einmündenden Oberen Weinackerstrasse (Spitalzufahrt) und der Talstrasse zu verbessern, wird ein Kreisel auf der Thundorferstrasse beim Spital erstellt. Der Kreisel soll auch mithelfen, das Geschwindigkeitsniveau auf der Thundorferstrasse zu reduzieren. Der Verkehr auf dieser Kreuzung wird insbesondere durch die neue Überbauung Bsetzi weiter zunehmen. Da es sich bei der Thundorferstrasse um eine Kantonsstrasse handelt, ist der Kanton Bauherr. Das Departement für Bau und Umwelt ersuchte mit Schreiben vom 8. Dezember 2008 die Stadt Frauenfeld um die Zusicherung der Übernahme des Gemeindeanteils. Die Gesamtkosten betragen gemäss vorliegendem Kostenvoranschlag 1'050'000 Franken, wovon die Stadt Frauenfeld 50% der Kosten, also 525'000 Franken, zu tragen hat. Der Bau erfolgt im 2009, der Kostenanteil der Stadt wird in Absprache mit dem kantonalen Tiefbauamt 2010 fällig. Die Kosten sind verhältnismässig hoch, da die Spital-Bushaltestelle und der Einlenker der Oberen Weinackerstrasse, welche sich auf Stadtgebiet befinden, ebenfalls saniert werden. Im Zusammenhang mit den Bauarbeiten muss die aus Betonrohren bestehende Schmutzwasserkanalisation im Bereich des Kreisels erneuert werden. Die Kanalfernsehaufnahmen haben gezeigt, dass diverse Rohr-Enden vertikal versetzt und die Rohrwandungen teilweise ausgewaschen sind. Diese Schäden lassen sich im Gegensatz zu nicht verputzten Einläufen, harten Ablagerungen etc. nicht mittels Roboter beheben. Die Rohre müssen auf einer Länge von ca. 90 m ausgewechselt werden. Für diesen Ersatz liegt der Kostenvoranschlag des Ingenieurbüros ITK Planungen GmbH vor, welcher mit Gesamtkosten von 120'000 Franken rechnet. Diese Kosten sollen dem Konto Kanalisationen, Allgemeiner Kredit belastet werden. Die öffentliche Planauflage hat statt gefunden, dabei ging eine Einsprache ein, welche aber einvernehmlich gelöst werden konnte.

3 Elektrizitätswerk Beschrieb Im Zusammenhang mit der Sanierung der Kreuzung Obere Weinacker- / Thundorfer- und Talstrasse werden im Bereich des neuen Kreisels die bestehenden Leitungen ausserhalb des Kreisels verlegt und in diesem Zusammenhang auch erneuert. Die Kosten sind bei allen drei Werken höher als veranschlagt, da die Spital-Bushaltestelle, die Einlenker der Oberen Weinackerstrasse, der Talstrasse und der Thundorferstrasse weiter, als in der Projektphase vorgesehen, saniert werden. Gaswerk Beschrieb Im Kreuzungsbereich wird die bestehende Stahlleitung durch eine Kunststoffrohrleitung ersetzt. Wasserwerk Beschrieb Die Sanierung der Kanalisation drängt eine Verlegung der Transportleitung in die westliche Strassenhälfte auf. Die neue Wassertransportleitung wird in Guss Duktil Ecopur NW 250 mm ausgeführt. Der Stadtrat beschliesst: Tiefbauamt 1. Das unter Punkt I.1. beschriebene Projekt Thundorferstrasse, Kreisel Spital wird genehmigt. 2. Die Übernahme des Gemeindeanteils von ca. 525'000 Franken wird dem Tiefbauamt des Kantons Thurgau auf das Jahr 2010 zugesichert. 3. Der Firma Cellere AG, Frauenfeld, werden die Kanalisations- und Werkleitungsarbeiten übertragen. Elektrizitätswerk 4. Der Nachtragskredit wird bewilligt und der Kredit freigegeben. Die Kosten von cirka 80'000 Franken sind der Laufenden Rechnung 2009 des Elektrizitätswerks, Konto 1204 Niederspannungsleitungsnetz, zu belasten. Gaswerk 5. Der Nachtragskredit wird bewilligt und der Kredit freigegeben. Die Kosten von cirka 49'000 Franken sind der Laufenden Rechnung 2009 des Gaswerks, Konto 2201 Erdgasleitungsnetz, zu belasten. Wasserwerk 6. Der Nachtragskredit wird bewilligt und der Kredit freigegeben. Die Kosten von cirka 185'000 Franken sind der Investitionsrechnung 2009 des Wasserwerks, Konto 3901 Wasserleitungsnetz, zu belasten.

4 Abteilung Öffentliche Sicherheit; Befreiung von der Feuerwehrersatzabgabe von körperlich und/oder geistig schwerstbehinderten Menschen Die Feuerwehrpflicht wird erfüllt durch den Feuerwehrdienst oder durch die Entrichtung der Feuerwehrersatzabgabe. Gemäss dem Reglement über die Öffentliche Sicherheit, Art. 12.4, kann der Abteilungsvorsteher einem Ersatzabgabenpflichtigen bei Bedürftigkeit oder einen Dienstleistenden, der infolge Krankheit, Unfalls oder Invalidität den Dienst quittieren muss und dadurch abgabenpflichtig wird, aufgrund eines schriftlichen Gesuchs die Abgabe teilweise oder ganz erlassen. Zudem hat der Stadtrat mit Beschluss Nr. 494 vom 8. September 1998 beschlossen, Asylbewerber und Sozialhilfeempfänger von der Feuerwehrersatzabgabe zu befreien. Die Abteilung Öffentliche Sicherheit hat den Bezug der Feuerwehrersatzabgaben an das Steueramt übertragen. Bisher hat das Steueramt bei körperlich und/oder geistig schwerstbehinderten Menschen auf den Bezug verzichtet. Dabei handelte es sich um Menschen, welche seit der Geburt behindert sind und deren Behinderungen den Mitarbeitenden des Steueramtes bekannt sind oder mit ärztlichem Attest bestätigt wurden. Das Vorgehen für diese Personengruppe ist im Reglement über die Öffentliche Sicherheit nicht geregelt. Um die gängige Praxis zu legitimieren, stellt die Abteilung Öffentliche Sicherheit den Antrag, seit der Geburt geistig und/oder körperlich schwerstbehinderte Menschen von der Feuerwehrersatzabgabe zu befreien. Personen, die durch einen Unfall oder infolge einer schweren Erkrankung 100 Prozent invalid geworden sind und deshalb eine Rente oder Taggelder erhalten, sind in dieser Befreiung nicht eingeschlossen. Gesuche auf Steuererlass sind weiterhin gemäss kantonalem Steuergesetz zu behandeln. Der Stadtrat beschliesst: Seit der Geburt körperlich und/oder geistig schwerstbehinderte Menschen sind von der Feuerwehrersatzabgabe befreit. Es ist einmalig ein Gesuch unter Beilage eines ärztlichen Attestes an das Steueramt einzureichen. Bisherige Befreiungen bleiben bestehen. Verwaltungsabteilung Gesundheit; Alterszentrum Park, Projekt Parksiedlung Talacker: Arbeitsvergebung Der Stadtrat beschliesst die Ausführung der Arbeitsgattung Dammungen Sanitär ist an die Firma Ranu Isolierungen AG, Wil, zu vergeben. Jugend, Sport und Freizeit; Neuausrichtung der Frauenfelder Jugendarbeit; Begleitgruppe Unter Führung der Abteilung Jugend, Sport und Freizeit soll eine Begleitgruppe eingesetzt werden, welche von März bis Oktober 2009 den Abschluss-, wie auch den Neustartprozess gestaltet.

5 Als Grundlage für die Projektarbeit dienen das Rahmen- und Umsetzungskonzept neue Jugendarbeit und die Reglemente der Stadt Frauenfeld. Die folgenden Schwerpunkte sind durch die Begleitgruppe umzusetzen: 1. Ausschreibung, Evaluation und Auswahl der neuen Mitarbeitenden. 2. Übernahme und Bereitstellung der Räumlichkeiten, inklusive der neuen Arbeitsplätze, an der Rheinstrasse Vorbereitung des am 1. September 2009 beginnenden Betriebes. Als wichtige Startprojekte werden bezeichnet: Projekt mit den jetzigen Molki-Hauptnutzern mit Migrationshintergrund Projekt für Jugendliche der Altersgruppe 13 bis 16 Jahre Die Begleitgruppe setzt sich wie folgt zusammen: - Fabrizio Hugentobler, Amtsleiter JSF, Leitung - Ruth Faller, Gemeinderätin, Projektkommission - Christoph Keller, Gemeinderat, Projektkommission - Stefan Heinzer, Leiter Schulsozialarbeit Frauenfeld - Dora Zimmermann, Vertretung Kirchgemeinden - Markus Kutter, Fachstelle Integration - Andreas Engelhart, bisheriger Treffleiter Molki - Jugendliche/r, Molkinutzer/in - Jugendliche/r, Molkinutzer/in - Stefan Tittmann, Berater Der Stadtrat stimmt der vorgesehenen personellen Besetzung und Auftragsstellung gemäss den Erwägungen zu. Veranstaltungen; Gesuch der IG Wechselzone Frauenfeld Gigathlon 2009 um Bewilligung der Wechselzone Frauenfeld Gigathlon 2009 vom Sonntag, 5. Juli 2009 und um Unterstützung durch die Stadt Die IG Wechselzone Frauenfeld Gigathlon 2009 stellt das Gesuch um eine Veranstaltungsbewilligung für die Durchführung der Wechselzone Frauenfeld vom 5. Juli Zur Förderung von Breitensport organisiert SwissOlympic im laufenden Jahr einen Gigathlon der durch die Ostschweiz führt. Die Strecke am Sonntag führt von Kreuzlingen über Frauenfeld, Uzwil zum Zielort St. Gallen. Die Wechselzone in Frauenfeld ist auf der Sportanlage Kleine Allmend geplant. Die Einfahrt mit Bike führt über die Grosse Allmend auf den Sportplatz, die Wegfahrt mit Rennvelo Richtung Gachnang ist auf der Schaffhauserstrasse vorgesehen. Als einzige Gemeindestrassen werden vom Rennen jene rund um den Sportplatz befahren, womit für die übrigen Strassen das kantonale Tiefbauamt und die Waffenplatzverwaltung Bewilligungsgeber sind. Das Gesuch an das kantonale Polizeikommando betreffend der Bewilligung für die Streckenführung und die Durchführung ist ebenfalls gestellt. Zwischen dem Veranstalter und den Verantwortlichen der Werkbetriebe, sowie der Abteilung Jugend, Sport und Freizeit haben bereits Absprachen stattgefunden.

6 Der Stadtrat ist bereit, für diesen nationalen Anlass die Bewilligung zu erteilen und mit Gratisleistungen und Leihmaterial des Werkhofs zu unterstützen. Für Absperrmaterialien usw. wollen sich die Veranstalter rechtzeitig mit der Leitung des städtischen Werkhofs in Verbindung setzen. Der Stadtrat beschliesst: 1. Die Sportanlage Kleine Allmend mit deren Infrastruktur wird dem Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Parkplätze der Anlagen sind für diese Veranstaltung reserviert. 2. Dem Veranstalter wird die Benützung der Gemeindestrassen für die Wechselzone Frauenfeld Gigathlon Frauenfeld vom 5. Juli 2009 bewilligt. Für die Benützung der Kantonsstrassen und der Strassen auf dem Waffenplatzareal sind durch den Veranstalter die Bewilligungen der Kantonspolizei und der Waffenplatzverwaltung einzuholen. 3. Der Werkhof stellt im Rahmen seiner Möglichkeiten das gewünschte Leihmaterial zur Verfügung. Übergabeort ist der Werkhof, für den Transport ist der Veranstalter zuständig. Zur Sicherstellung allfälliger Kosten für Nachreinigungen oder Ersatz hat der Organisator vor dem Anlass beim Werkhof eine Kaution von 500 Franken zu hinterlegen. Diese wird bei einwandfreier Rückgabe des Materials vollumfänglich zurückerstattet. 4. Die Signalisation des Anlasses ab den Autobahnausfahrten, respektive den Einfallstrassen der Stadt, erfolgt kostenlos durch den Werkhof. Der Anlass wird an den Begrüssungstafeln der Stadt bekannt gemacht. 5. Dem Amtsleiter der Abteilung Jugend, Sport und Freizeit, Fabrizio Hugentobler wird während der Arbeitszeit ein Stundenbudget von 30 Stunden zugunsten dieser Veranstaltung gewährt. Dem Leiter des Werkhofs werden während der Arbeitszeit 20 Stunden zugunsten dieser Veranstaltung zugesprochen. 6. Der IG Wechselzone Frauenfeld Gigathlon 2009 als Veranstalter wird die Organisation der Wechselzone im Namen der Stadt Frauenfeld übertragen. * * *

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