Update Verbraucherrecht! Die Grundstruktur der neuen Regelungen im BGB

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Update Verbraucherrecht! Die Grundstruktur der neuen Regelungen im BGB"

Transkript

1 Dr. Max Mustermann Referat Kommunikation & Marketing Verwaltung Update Verbraucherrecht! Die Grundstruktur der neuen Regelungen im BGB 9. Juli 2014 Prof. Dr. Carsten Herresthal, LL.M. (Duke), Universität Regensburg 1

2 I. Synopse zur Rechtslage bis zum 12. Juni 2014 (maßgeblich: Vertragsschluss bis zum einschl.) Haustürgeschäfte Entgeltliche Leistung Unternehmer-Verbraucher Haustürsituation Fernabsatzgeschäfte Lieferung von Waren/Dienstleistungen Unternehmer-Verbraucher ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln E-Commerce Lieferung von Waren, Dienstleistung Vertragsschluss über Tele- oder Mediendienst Unternehmer- Verbraucher Unternehmer- Unternehmer Widerrufsrecht 312 I 1 BGB 355 BGB a.f. Widerrufsrecht 312d I 1 BGB 355 BGB a.f. Informations- Pflichten 312c I, II ( 312g III a.f.) Gestaltungs- und Infopflichten 312g I BGB a.f. Gestaltungs- und Infopflichten (dispositiv) 312g I, II 2 a.f. 2 2

3 II. Synopse zur Rechtslage ab 13. Juni 2014 Verbraucherverträge ( 312, 312a BGB) Entgeltliche Leistung Unternehmer-Verbraucher Bereichsausnahmen gem. 312 II-VI BGB: Punktuelle Anwendbarkeit des 312a ( 312d, 312g) Allgemeine Pflichten bei Verbraucherverträgen ( 312a BGB) E-Commerce ( 312i BGB): Lieferung von Waren oder Dienstleistungen; Vertragsschluss über Telemedien Vertrag außerhalb der Geschäftsräume geschlossen ( 312b BGB) (gleichzeitige körperliche Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen) Fernabsatzvertrag ( 312c BGB) (ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln) Unternehmer und Verbraucher Unternehmer und Unternehmer Besonderer Gerichtsstand, 29c ZPO Dokumentationspflicht (Abschrift bzw. Vertragsbestäti gung, 312f I/II BGB) Informationspflicht ( 312d BGB, Art. 246a EGBGB) Widerrufsrecht ( 312g BGB) Textform der Kündigung bestehender Dauerschuldver hältnisse ( 312 h BGB) Informations-/ Gestaltungspflichten beim Vertrag mit Verbrauchern ( 312j BGB) Technische Anforderungen ( 312i I 1 Nr. 1, 3, 4 BGB) Informationspflichten vor Abgabe der Bestellung ( 312i I 1 Nr. 2 BGB) 3 3

4 III. Änderung des 13 BGB Änderung des 13 BGB: Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. gesetzliche Regelung der sog. Dual-Use-Problematik (gemischter Verwendungszweck; Bsp.: private Mitnutzung des Fax-Gerätes, Computers, Kfz eines Freiberuflers oder Einzelkaufmanns) 4 4

5 IV. Neuregelung Verbraucherverträge ( 312, 312a BGB) 1. Schutzzweck der Regelungen: Information des Verbrauchers und Schutz vor spezifischen Entgelten 2. Tatbestandsvoraussetzungen a) Persönlicher Anwendungsbereich Verbrauchervertrag (Legaldefinition in 310 III BGB) b) Sachlicher Anwendungsbereich (Bereichsausnahmen, 312 BGB) aa) Entgeltliche Leistung des Unternehmers (P) Entgeltlichkeit der Bürgschaft des Unternehmers (v.a. als AGV) 5 5

6 IV. Neuregelung Verbraucherverträge ( 312, 312a BGB) 2. Tatbestandsvoraussetzungen (Forts.) b) Sachlicher Anwendungsbereich (Forts.) bb) Bereichsausnahme : Lobby-Liste ( 312 II) 1. Notariell beurkundete Verträge; 2. Immobiliengeschäfte; 3. Bauverträge; 4. Reiseleistungen; 5. Personenbeförderungsverträge; 6. Verträge über Teilzeit-Wohnrechte 7. Behandlungsverträge; 8. Verträge über Lebensmittel und Haushaltsgegenstände des täglichen Bedarfs 9. Automatenverträge; 10. Benutzungsverträge an öffentlichen Fernsprechern 11. Telekommunikationsgestützte Einzelnutzungsverträge; 12. Vollzogene Kleingeschäfte 13. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Rechtsfolge: Anwendbarkeit von 312a I (Anrufer-Identität), III (ausdrückliche Vereinbarung bei Zusatzentgelten), IV (Entgelte bei Zahlungsmitteleinsatz), VI (salvatorische Klausel) nicht aber von II (Infopflichten und Kostenausschluss), V (Entgeltbegrenzung bei Hotline) 6 6

7 IV. Neuregelung Verbraucherverträge ( 312, 312a BGB) 2. Tatbestandsvoraussetzungen (Forts.) b) Sachlicher Anwendungsbereich (Forts.) cc) Bereichsausnahme : Verträge über soziale Dienstleistungen ( 312 III) Bsp.: Kinderbetreuung, Pflegevertrag Rechtsfolge:Anwendbarkeit der - 312b/c (Definition von AGV und Fernabsatzvertrag - 312a I (Anrufer-ID) - 312a III (ausdrückliche Vereinbarung bei Zusatzentgelten) - 312a IV (Entgelte bei Zahlungsmitteleinsatz) - 312a VI (salvatorische Klausel) - 312d I, Art. 246a 1 II, II EGBGB (Infopflicht über Widerrufsrecht) - 312g (Widerrufsrecht bei AGV und Fernabsatz) 7 7

8 IV. Neuregelung Verbraucherverträge ( 312, 312a BGB) 2. Tatbestandsvoraussetzungen (Forts.) b) Sachlicher Anwendungsbereich (Forts.) dd) Bereichsausnahme : Wohnraummietverträge ( 312 IV) alle Wohnraummietverträge: Anwendbarkeit von 312 III Ziff. 1-7 Rückausnahme bei vorheriger Besichtigung der Wohnung durch den Mieter: keine Anwendbarkeit von Ziff. 1 (= 312b/c mit Definition von AGV und Fernabsatzvertrag), Ziff. 6 (= 312d I, Art. 246a 1 II, II EGBGB mit Infopflicht über Widerrufsrecht) und Ziff. 7 (= 312g mit Widerrufsrecht bei AGV und Fernabsatz) ee) Bereichsausnahme : Wiederholende Finanzdienstleistungen (V) Bsp.: Bankdienstleistungen, Kreditgewährung, Versicherungen, Geldanlage, mit erstmaliger Vereinbarung und anschließenden aufeinanderfolgenden Vorgängen gleicher Art Rechtsfolge: 312 BGB ff. nur auf erste Vereinbarung anwendbar; anwendbar auf alle Vorgänge: 312a I (Anrufer-ID), 312a III (ausdrückliche Vereinbarung bei Zusatzentgelten), 312a IV (Entgelte bei Zahlungsmitteleinsatz), 312a VI (salvatorische Klausel) 8 8

9 IV. Neuregelung Verbraucherverträge ( 312, 312a BGB) 3. Rechtsfolgen a) 312a I: Information bei Telefonaten Offenlegung der Anrufer-ID zu Beginn des geschäftlichen Anrufs b) 312a II (i.v.m. Art. 246 EGBGB): Informationspflichten im stationären Handel Anwendungsbereich: kein AGV, kein Fernabsatz, kein Fernabsatz von FinDienstleistungen Informationspflicht nach Art. 246 EGBGB; Fracht-, Liefer- und Versandkosten sowie sonstige Kosten nur bei Information über diese (Art. 246 I Nr. 3 EGBGB); c) Extrazahlungen (Abs. 3) Gebot ausdrücklicher Abrede bei Zahlungspflicht des Verbrauchers über Hauptleistung hinaus (Verbot der Voreinstellung im online-handel) d) Entgelt für die Verwendung bestimmter Zahlungsmittel (Abs. 4) Entgeltvereinbarung für Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels (z.b. Kreditkarte) ist unwirksam, sofern keine gängige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit (z.b. Bargeld) oder das Entgelt die Kosten des Unternehmers übersteigt (z.b. Kreditkartengebühr 20,-) (P) Kosten des Einsatzes für Unternehmer = Kredikartengebühr? 9 9

10 IV. Neuregelung Verbraucherverträge ( 312, 312a BGB) 3. Rechtsfolgen (Forts.) e) Entgelt für telefonische Auskünfte zur Vertragsabwicklung (Abs. 5) Entgelt für telefonische Auskünfte zur Vertragsabwicklung dürfen nur Entgelt für Nutzung des TK-Netzes nicht übersteigen (= Kosten eines Ortgesprächs); bei Verstoß auch keine Zahlungspflicht des Verbrauchers gegenüber TK-Unternehmen f) Beweislast des Unternehmers für die Erfüllung der Informationspflichten ( 312k II BGB) 10 10

11 V. Synopse zur Rechtslage ab 13. Juni 2014 Verbraucherverträge ( 312, 312a BGB) Entgeltliche Leistung Unternehmer-Verbraucher Bereichsausnahmen gem. 312 II-VI BGB: Punktuelle Anwendbarkeit des 312a ( 312d, 312g) Allgemeine Pflichten bei Verbraucherverträgen ( 312a BGB) E-Commerce ( 312i BGB): Lieferung von Waren oder Dienstleistungen; Vertragsschluss über Telemedien Vertrag außerhalb der Geschäftsräume geschlossen ( 312b BGB) (gleichzeitige körperliche Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen) Fernabsatzvertrag ( 312c BGB) (ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln) Unternehmer und Verbraucher Unternehmer und Unternehmer Besonderer Gerichtsstand, 29c ZPO Dokumentationspflicht (Abschrift bzw. Vertragsbestäti gung, 312f I/II BGB) Informationspflicht ( 312d BGB, Art. 246a EGBGB) Widerrufsrecht ( 312g BGB) Textform der Kündigung bestehender Dauerschuldver hältnisse ( 312 h BGB) Informations-/ Gestaltungspflichten beim Vertrag mit Verbrauchern ( 312j BGB) Technische Anforderungen ( 312i I 1 Nr. 1, 3, 4 BGB) Informationspflichten vor Abgabe der Bestellung ( 312i I 1 Nr. 2 BGB) 11 11

12 VI. Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge ( 312, 312b, d, f-g BGB) 1. Schutzzweck der Regelungen Schutz vor Überrumpelung 2. Tatbestandsvoraussetzungen a) Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich: Verbrauchervertrag ohne Bereichsausnahme b) Situativer Anwendungsbereich: Enumerative Aufzählung der erfassten Konstellationen Nr. 1:Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge jeder Vertragsschluss außerhalb der Geschäftsräume, auch solche beim Kunden (z.b. Reparaturverträge) und solche auf neutralem Boden (z.b. beim Anwalt) Legaldefinition des Geschäftsraums in Abs. 2 gleichzeitige körperliche Anwesenheit von Verbraucher und Unternehmer vorausgehende Bestellung durch Verbraucher ohne Bedeutung 12 12

13 VI. Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge ( 312, 312b, d, f-g BGB) 2. Tatbestandsvoraussetzungen (Forts.) b) Situativer Anwendungsbereich: Enumerative Aufzählung der erfassten Konstellationen Nr. 2: Verbraucherangebot außerhalb von Geschäftsräumen Abgabe der bindenden Vertragserklärung durch Verbraucher in der Sit. der Nr. 1 körperliche Anwesenheit des Unternehmers oder einer für ihn handelnden Person bei Abgabe des Angebots durch Verbraucher Nr. 3: Werbemäßiges Ansprechen außerhalb von Geschäftsräumen persönliches und individuelles Ansprechen des Verbrauchers durch Unternehmer (oder Hilfsperson) außerhalb der Geschäftsräume Vertrag sodann in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel geschlossen unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang ( unmittelbar zuvor ) Nr. 4: Ausflugsveranstaltungen Vertrag in einem Geschäftsraum des Unternehmers anlässlich einer Ausflugsveranstaltung geschlossen Organisation der Veranstaltung durch Unternehmer oder mit seiner Hilfe, um beim Verbraucher zu werben und entsprechende Verträge abzuschließen 13 13

14 VI. Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge ( 312, 312b, d, f-g BGB) 3. Rechtsfolgen a) Informationspflichten gem. 312d BGB, Art. 246a bzw. 246b EGBGB Verträge mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen: 312d I i.v.m. Art. 246a EGBGB - Pflicht zur Mitteilung der Informationen (Art. 246a EGBGB) - Angaben werden Vertragsinhalt (vgl. Abs. 1 S. 2) - Verletzung dieser Pflicht: -- Lauf der Widerrufsfrist erst nach der Erfüllung der Pflicht aus Abs. 1 i.v.m. Art. 246a 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB ( 356 Abs. 3 BGB) -- Anspruch auf Fracht-, Liefer- und Versandkosten sowie sonstige Kosten nur bei Information über diese ( 312e BGB). -- Schadensersatzanspruch aus cic ( 311 Abs. 2 BGB) bzw. Vertragsverletzung ( 280 Abs. 1 BGB), - Unterlassungsanspruch nach UKlaG ( 2) Verträge über Finanzdienstleistungen: 312d II i.v.m. Art. 246b EGBGB 14 14

15 VI. Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge ( 312, 312b, d, f-g BGB) 3. Rechtsfolgen (Forts.) b) Widerrufsrecht des Verbrauchers gem. 312g, 355 BGB c) Besonderer Gerichtsstand gem. 29c I ZPO d) Textformerfordernis von Kündigung und Vollmacht zur Kündigung bestehender Dauerschuldverhältnisse ( 312 h BGB) e) Dokumentationspflicht (Abschrift bzw. Vertragsbestätigung, 312f I BGB) in Papierform (bei Zustimmung des Verbrauchers anderer dauerhafter Datenträger; zur Verfügung Stellen = Möglichkeit eröffnen, die Abschrift oder Bestätigung ohne großen Aufwand zur Kenntnis zu nehmen; 312f Abs. 3 BGB: Sonderregelungen bei Lieferung digitaler Inhalte Nr. 1: Abschrift des Vertragsdokuments mit Namensunterschrift oder ein sonstigem Handzeichen Verbraucher zur Verfügung zu stellen Nr. 2: Vertragsbestätigung durch Unternehmer, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben wird, sofern kein von beiden Seiten entsprechend unterzeichnetes Dokument vorliegt; Vertragsinhalt: einbezogene AGB und Informationen nach Art. 246a EGBGB (s.a. Abs. 1 S. 3) f) Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen, 312a BGB 15 15

16 VI. Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge ( 312, 312b, d, f-g BGB) 4. Einzelfragen/Problemkreise Vertreterhandeln - Gleichstellung von Personen, die im Namen oder im Auftrag des Unternehmers handeln ( 312b Abs. 1 S. 2 BGB). - Handeln eines Vertreters für Verbraucher: Widerruflichkeit der Vollmacht? teleologische Reduktion bei unternehmerischem Vertreter? Definition des Geschäftsraums - Qualifikation als Geschäftsraum, wenn der Unternehmer fachfremde Waren und Dienstleistungen anbietet, mit denen der Verbraucher nicht rechnen muss? (Bsp.: auf Wochenmarkt oder auf einer Messe)

17 VII. Fernabsatzverträge ( 312c BGB) 1. Schutzzweck der Regelungen: Unsichtbarkeit des Vertragspartners und des Produkts 2. Tatbestandsvoraussetzungen aa) Persönlicher Anwendungsbereich: Verbraucher und Unternehmer bb) Sachlicher Anwendungsbereich: Verbrauchervertrag ohne Bereichsausnahme des 312 II BGB cc) Modaler Anwendungsbereich: Vertrag, bei dem Unternehmer und Verbraucher für Vertragsverhandlungen und Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden tatbestandlicher Ausschluss von 312b BGB und 312c BGB Legaldefinition der Fernkommunikationsmittel in Abs. 2 (Kern: keine gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsschließenden) Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebssystems (P) Beweislast nach BGB beim Unternehmer (nach Richtlinie handelt es sich um ein Tatbestandsmerkmal des Fernabsatzvertrages, so dass Abweichung zu Lasten des Unternehmers vorliegt) 17 17

18 VII. Fernabsatzverträge ( 312c BGB) 3. Rechtsfolgen a) Informationspflichten gem. 312d BGB, Art. 246a bzw. 246b EGBGB Verträge mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen: 312d I i.v.m. Art. 246a EGBGB - klare und verständliche Information über das Widerrufsrecht in einer dem Kommunikationsmittel angepassten Weise - Angaben aus Informationspflicht werden Vertragsinhalt (vgl. Abs. 1 S. 2); Änderung nur durch ausdrückliche Vereinbarung Verträge über Finanzdienstleistungen: 312d II i.v.m. Art. 246b EGBGB b) Widerrufsrecht des Verbrauchers gem. 312g, 355 BGB Ausnahmen vom Widerrufsrecht in 312g II BGB c) Textformerfordernis von Kündigung und Vollmacht zur Kündigung bestehender Dauerschuldverhältnisse ( 312 h BGB) d) Dokumentationspflicht (Abschrift bzw. Vertragsbestätigung, 312f II BGB) - Bestätigung des Vertrags für Verbraucher mit Wiedergabe des Vertragsinhalts, innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss, spätestens bei Lieferung der Ware bzw. bei Beginn der Ausführung der Dienstleistung auf dauerhaftem Datenträger (vgl. 126b BGB) - mit den nach Art. 246a EGBGB zu übermittelnden Angaben e) Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen, 312a BGB 18 18

19 VII. Fernabsatzverträge ( 312c BGB) 4. Einzelfragen Umfang der Informationen über das Widerrufsrecht - Art. 246a II EGBGB: Unterrichtung über die Bedingungen, Fristen und Verfahren der Ausübung des Widerrufsrechts (Nr. 1); - Rechtsfolgen des Widerrufs gerade nicht ausdrücklich erwähnt (anders Art I Nr. 10 EGBGB a.f.), - fraglich, ob die Widerrufsfolgen Bedingungen oder Verfahren im Sinne der Norm sind und sich Belehrung auf diese noch erstrecken muss Erleichterte Darstellung vorvertraglicher Informationen - Art. 246a 3 EGBGB: Anpassung der Informationen bei nur begrenztem Raum oder begrenzter Zeit; Beschränkung auf essentialia (Nr. 1-5) Information auch über Nichtbestehen des Widerrufsrechts und Erlöschenstatbestände - Art. 246a 1 III EGBGB: Belehrung auch über das etwaige Nichtbestehen des Widerrufsrechts aufgrund eines Ausschlusstatbestandes oder eines Erlöschenstatbestandes und zwar zusätzlich zur Widerrufsbelehrung nach Art. 246a 1 II EGBGB - Unklar: kann sich Unternehmer weiterhin auf die bloße Wiedergabe der Ausnahmen vom Widerrufsrecht und die Erlöschensgründe beschränken? 19 19

20 VIII. E-Commerce ( 312i BGB) 1. Schutzzweck der Regelungen formal faire Vertragsanbahnung und formal fairer Vertragsschluss; auch Verbraucherschutz 2. Tatbestandsvoraussetzungen a) Persönlicher Anwendungsbereich Verträge zwischen Unternehmer ( 14 BGB) und Kunde (Verbraucher oder Unternehmer) b) Sachlicher Anwendungsbereich Warenlieferung bzw. Dienstleistung c) Modaler Anwendungsbereich Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr mittels Telemedien 20 20

21 VIII. E-Commerce ( 312i BGB) 3. Rechtsfolgen (u.u. neben 312, 312a, 312f BGB) a) Technische Anforderungen ( 312i I 1 Nr. 1, 3, 4 BGB) Korrektur von Eingabefehler ( 312i I 1 Nr. 1 BGB) Bestätigung des Zugangs der Bestellung ( 312i I 1 Nr. 3 BGB) Möglichkeit zu Abruf und Speicherung des Vertrages und der AGB in wiedergabefähiger Form ( 312i I Nr. 4 BGB) b) Informationspflichten vor Abgabe der Bestellung ( 312i I 1 Nr. 2 BGB) c) Informations- und Gestaltungspflichten beim Verbrauchervertrag ( 312j BGB) Angabe von Lieferbeschränkungen und akzeptierten Zahlungsmitteln ( 312j I BGB) Besonderes Transparenzgebot ( 312j II BGB) Vertragsschluss mit Button-Lösung ( 312j III, IV BGB) d) Rechtsfolgen einer Verletzung der Informationspflicht Keine Folgen für das Widerrufsrecht Weitere allgemeine Folgen im BGB AT und im Schuldrecht AT Unterlassungsanspruch ( 2 UKlaG und 8 UWG) 21 21

22 IX. Widerrufsrecht ( 355 ff. BGB) Rechtslage für Verträge ab Dogmatische Grundstruktur Widerrufsrecht aus spezifischem Regelungsbereich (z.b. AGV und Fernabsatzvertrag: 312g BGB) Grundnorm der Widerrufsrechte: 355 BGB (allg. zu Voraussetzungen und Rechtsfolgen) Ergänzungen auf zwei Ebenen: - vertragsbezogene Voraussetzungen des Widerrufsrechts BGB: AGV und Fernabsatz a BGB: Teilzeit-Wohnrechte b BGB: Verbraucherdarlehen c BGB: Ratenlieferungsverträge - vertragsbezogene Rechtsfolgen des Widerrufs BGB: AGV und Fernabsatz a BGB: Finanzdienstleistungen (einschl. Verbraucherdarlehen) b BGB: Teilzeit-Wohnrechteverträge c BGB: Ratenlieferungsverträge Regelungen über verbundene und zusammenhängende Verträge: BGB 22 22

23 IX. Widerrufsrecht ( 355 ff. BGB) Rechtslage für Verträge ab Widerrufsrecht des Verbrauchers bei AGV und Fernabsatzvertrag a) AGV oder Fernabsatzvertrag: Widerrufsrecht gem. 312g I BGB b) Unpräzise und unsystematische Ausnahmebestände ( 312g II BGB) Nr. 1: Lieferung von Waren nach Kundenspezifikation. Nr. 2: Lieferung von verderblichen Waren. Nr. 3: Lieferung von Gesundheit- und Hygieneartikeln. Nr. 4: Lieferung von untrennbar vermischten Waren. Nr. 5: Lieferung alkoholische Getränke. Nr. 6: Software-Lieferung. Nr. 7: Zeitungen und Zeitschriften. Nr. 8: Waren und Dienstleistungen, deren Preis Schwankungen unterliegt. Nr. 9: Dienstleistungen zur Beherbergung und Warenbeförderung, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen, Dienstleistungen bei Freizeitbetätigung. Nr. 10: Versteigerungen. Nr. 11: Dringende Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten Nr. 12: Wett- und Lotteriedienstleistungen. Nr. 13: Notarielle Beurkundung. c) Konkurrenzklausel ( 312g III BGB) Vorrang der Widerrufsrechte nach 495, BGB 23 23

24 II. Widerrufsrecht ( 355 ff. BGB) ab Form der Ausübung formlos möglich ( 355 I BGB), also auch mündlich, telefonisch, durch Fax oder per ohne Unterschrift oder elektronischer Signatur; Erklärender zweifelsfrei erkennbar Eindeutigkeit des Entschlusses zum Widerruf; Bezug auf Vertrag erkennbar nicht mehr ausreichend: bloße Rücksendung der Ware Fristwahrung: rechtzeitige Absendung des Widerrufs vor Fristablauf (Abs. 1 S. 5) 3. Maßgebende Widerrufsfrist: Regelfrist 14 Tage ( 355 II 1 BGB) auch bei ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsschluss 4. Ablauf der Widerrufsfrist Beginn der Frist: Grundsatz Vertragsschluss ( 355 II 2 BGB) bei AGV/Fernabsatz: nicht vor dem späteren der beiden Ereignisse ( 356 II, III BGB): - Lieferung der Ware (mit Sonderregelungen in 355 II Nr. 1 b-d BGB bei Lieferung mehrerer Waren, Teillieferungen, regelmäßige Lieferungen sowie in II Nr. 2 zu Strom, Gas, Wasser und digitale Inhalte - Belehrung des Verbrauchers gem. Art. 246a 3 1 II 1 Nr. 1 EGBGB bzw. Art. 246b 2 I EGBGB; ob die sonstigen Informationen erteilt werden, ist nicht mehr maßgebend. Problemkreise: - Reichweite der Gleichstellung des vom Verbraucher benannten Dritten als Empfänger ( 356 II Nr. 1a BGB) - Form der Belehrung (Verweis des 356 III 1 BGB auf Art. 246a 1 II 1 Nr. 1 EGBGB, d.h. auf die dem Fernkommunikationsmittel angepasste Form) 24 24

25 II. Widerrufsrecht ( 355 ff. BGB) ab Ablauf der Widerrufsfrist 5. Erlöschen des Widerrufsrechts bei AGV und Fernabsatz ( 356 II, IV, V BGB) a) Erlöschen durch Zeitablauf ( 356 III 3 BGB i.v.m. 356 II BGB): spätestens 1 Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss bei fehlerhafter oder unterbliebener Belehrung b) Erlöschen durch vollständige Erbringung der Dienstleistung ( 356 IV BGB) Vollständige Erbringung der Dienstleistung ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers vor Beginn der Erfüllung Bestätigung der Kenntnis, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Erfüllung verliert c) Erlöschen bei Verträgen über digitale Inhalte ( 356 V BGB) Beginn des Unternehmers mit Ausführung des Vertrages (z.b.: Beginn des Downloads) ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers vor Beginn der Erfüllung Bestätigung der Kenntnis, dass er sein Widerrufsrecht mit Beginn der Erfüllung verliert 25 25

26 II. Widerrufsrecht ( 355 ff. BGB) ab Rechtsfolgen bei AGV und Fernabsatzverträgen ( 355, 357 BGB) a) Schwebende Wirksamkeit des Vertrags bis zur Ausübung des Widerrufsrechts nach Ausübung des Widerrufsrechts keine Bindung beider Seiten an Vertragserklärung ( 355 I 1 BGB). b) Rückgewähr empfangener Leistungen ( 355 III 1, 357 BGB) Umwandlung mit Wirkung ex nunc in Rückabwicklungsverhältnis 357 ff. BGB abschließend Anspruchsgrundlage für die Rückgewährpflicht: 355 Abs. 3 S. 1 BGB - Rückgewähr der Leistungen - Vertragskosten (Transportkosten, Einbaukosten, Maklerkosten) von 355 Abs. 3 BGB nicht erfasst - Rücklieferung der Sache an den Unternehmer; Rückgewähr auf Kosten des Verbrauchers; Gefahr der beim Unternehmer ( 355 Abs. 3 S. 4 BGB) Sonderregeln für AGV/Fernabsatz: - Leistungszeit: Rückgewähr empfangener Leistungen spät. nach 14 Tagen ( 357 Abs. 1 BGB) - Pflicht zur Rückgewähr des Unternehmers nach 355 Abs. 1 BGB umfasst auch Lieferkosten ( 357 II BGB) - identisches Zahlungsmittel für Rückzahlung (vgl. 357 III BGB) - bei Verbrauchsgüterkauf: Vorleistungspflicht des Verbrauchers ( 357 Abs. 4 BGB) - Kosten der Rücksendung trägt Verbraucher bei entsprechender Unterrichtung von der Pflicht (Art. 246a 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EGBGB) 26 26

27 II. Widerrufsrecht ( 355 ff. BGB) ab Rechtsfolgen bei AGV und Fernabsatzverträgen ( 355, 357 BGB) c) Wertersatz bei Beschädigung/Zerstörung ( 357 VII BGB) Grundsatz: verschuldensunabhängige Pflicht zum Wertersatz bei Wertverlust der Ware zwei Voraussetzungen: - Nr. 1: Ersatzpflicht bei Wertminderung durch Umgang mit der Ware mit Rückausnahme Prüfung der Beschaffenheit der Ware, ihrer Eigenschaft und ihre Funktionsweise, wenn der Umgang mit der Ware für diese Prüfung erforderlich war - Nr. 2: ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers gem. Art. 246a 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB über sein Widerrufsrecht (umfasst Unterrichtung über Wertersatz bei übermäßiger Benutzung der Ware). maßgeblich für die Berechnung des Wertersatzes: objektiver Wert der Ware, soweit dieser das vertragliche Entgelt nicht übersteigt (Umkehrschluss zu 357 Abs. 8 S. 4 BGB). 357 Abs. 8 BGB: Wertersatzpflicht bei Vertrag über Erbringung von Dienstleistungen oder über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom in nicht bestimmten Mengen, sofern er die Vertragsdurchführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich verlangt hat und ordnungsgemäß gemäß Art. 246a 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und 3 EGBGB belehrt war 27 27

28 VII. Zusammenhängende und verbundene Verträge ( 358 ff. BGB) 1. Schutzzweck: Schutz des Verbrauchers vor Risiken aus Aufspaltung eines wirtschaftlich einheitlichen Vorgangs in Bargeschäft und verbundenen Kreditvertrag 2. Voraussetzung: qualifizierte Verbindung von Verträgen - begrenzte Änderungen der verbundenen Verträge: 358 I-III BGB entspricht wörtlich 358 I-III BGB a.f., IV entspricht im wesentlichen IV a.f.; Ausnahme: IV S. 1, der klarstellt, dass wirtschaftlich verbundene Verträge kein einheitliches Rechtsgeschäft, sondern selbständige Verträge sind - Neuregelung 358 IV 2 BGB: Verträge über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindliche digitale Inhalte (Zusammenhang mit 357 IX BGB) BGB entspricht bisherigem 359 BGB a.f.(abs. 2: 359a III, IV BGB a.f.) BGB: Regelung des zusammenhängenden Vertrags : Regelungen der 312f, 359a I, II, 485 III BGB a.f. 3. Rechtsfolgen - Widerrufsdurchgriff - Unwirksamkeit beider Verträge - Rückabwicklung nur im Zweipersonenverhältnis Verbraucher Darlehensgeber (Fiktion der Personeneinheit) - Einwendungsdurchgriff 28 28

29 Hinweise zu aktueller Literatur: Möller, Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie im deutschen Recht, BB 2014, 1411; Buchmann, Das neue Fernabsatzrecht, K&R 2014, 221; Bierekoven, Neuerungen für Online-Shops nach Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie, MMR 2014, 283; Wendehorst, Das neue Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie, NJW 2014, 577; Oelschlägel, Neues Verbraucherrecht mit Auswirkungen auf den Fernabsatz/E-Commerce, MDR 2013, 1317; Bierekoven/Crone, Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie, MMR 2013, 687; Föhlisch/Dyakova, Fernabsatzrecht und Informationspflichten im Online-Handel nach dem Referentenentwurf zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie, MMR 2013, 3; Föhlisch/Dyakova, Das Widerrufsrecht im Onlinehandel nach dem Referentenentwurf zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie, MMR 2013,

30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Prof. Dr. Carsten Herresthal Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Europarecht und Rechtstheorie Universität Regensburg Fakultät für Rechtswissenschaft Tel

Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie Vortrag zum 6. Fachtag Baurecht 1 26. Februar 2014 Alexander Meyer Die Ziele der neuen Richtlinie statt einer Vielzahl von nicht kohärenten Richtlinien für

Mehr

Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts)

Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts) Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts) Vorentwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates

Mehr

EU-Verbraucherrechterichtlinie. Neues Recht für den Online-Handel seit 13. Juni 2014

EU-Verbraucherrechterichtlinie. Neues Recht für den Online-Handel seit 13. Juni 2014 EU-Verbraucherrechterichtlinie Neues Recht für den Online-Handel seit 13. Juni 2014 Verbraucherrechterichtlinie - VRRL Verbraucherrechterichtlinie Verbraucherrechterichtlinie RL 2011/83/EU VRRL vereinigt

Mehr

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis...XVII. Einführung und Zweck der Arbeit...1. Verbraucherschutzinstrumente...5

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis...XVII. Einführung und Zweck der Arbeit...1. Verbraucherschutzinstrumente...5 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...XVII Kapitel 1: Einführung und Zweck der Arbeit...1 Kapitel 2: Verbraucherschutzinstrumente...5 A. Grundlagen der Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers... 5 I.

Mehr

Das neue Fernabsatzrecht 2014 -

Das neue Fernabsatzrecht 2014 - Das neue Fernabsatzrecht 2014 - Eine systematische Einführung Dr. Felix Buchmann Überblick Anwendungsbereich der fernabsatzrechtlichen Vorschriften neu Einheitliche Regelung für die Europäische Union Widerrufsfrist

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

MERKBLATT. Neue Verbraucherrechte im Handel

MERKBLATT. Neue Verbraucherrechte im Handel MERKBLATT Neue Verbraucherrechte im Handel Stand: 05/2014 Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie tritt am 13. Juni 2014 ohne Übergangsfrist in Kraft. Ziel des neuen Gesetzes ist es,

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

MAKLERRECHT DER MAKLER UND DAS NEUE VERBRAUCHERRECHT 2014

MAKLERRECHT DER MAKLER UND DAS NEUE VERBRAUCHERRECHT 2014 MAKLERRECHT DER MAKLER UND DAS NEUE VERBRAUCHERRECHT 2014 AGENDA I. Der Makler und das neue Verbraucherrecht 2014 (13.06.2014) II. Typische Fallkonstellationen III. Das gesetzliche Widerrufsrecht IV. Vorzeitiges

Mehr

Die aktuellen Regelungen im E- Commerce Informationspflichten und Widerruf

Die aktuellen Regelungen im E- Commerce Informationspflichten und Widerruf Die aktuellen Regelungen im E- Commerce Informationspflichten und Widerruf Im zweiten Teil des Artikels zum neuen Verbraucherrecht geht es um die konkreten Pflichten des Unternehmers: Pflichten beim Online-

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Der verbraucherrechtliche Widerruf

Der verbraucherrechtliche Widerruf Der verbraucherrechtliche Widerruf A. Allgemeines I. rechtliche Einordnung: unter Anspruch untergegangen als rechtsvernichtende Einwendung ( nachträgliche Vernichtung eines bereits zuvor wirksam zustande

Mehr

Immobilienscout24 Foren 2014

Immobilienscout24 Foren 2014 Immobilienscout24 Foren 2014 Widerruf von Maklerverträgen - Probleme und Lösungen Die Rechtslage seit dem 13.06.2014 Dr. Oliver Buss LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt

Mehr

INFO-Post 4/2014. Achtung Falle Der Widerruf des Mieters im Verbrauchermietrecht. Gerhart-Hauptmann-Straße 6 99096 Erfurt Telefon: (0361) 43 05 63 7

INFO-Post 4/2014. Achtung Falle Der Widerruf des Mieters im Verbrauchermietrecht. Gerhart-Hauptmann-Straße 6 99096 Erfurt Telefon: (0361) 43 05 63 7 INFO-Post Gerhart-Hauptmann-Straße 6 99096 Erfurt Telefon: (0361) 43 05 63 7 E-Mail: recht@raberundcoll.de Telefax: (0361) 43 05 63 99 www.raberundcoll.de In Kooperation mit: 4/2014 Achtung Falle Der Widerruf

Mehr

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen:

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: rechtliche Grundlagen: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Informationspflichten für Webshops. Dr Christian Handig Abteilung Rechtspolitik

Informationspflichten für Webshops. Dr Christian Handig Abteilung Rechtspolitik Informationspflichten für Webshops Dr Christian Handig Abteilung Rechtspolitik Heute veröffentlicht Fernabsatzvertrag nur B2C keine gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragspartner Vertriebs-

Mehr

Das neue Widerrufsrecht

Das neue Widerrufsrecht Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur

Mehr

Maklervertrag und Widerrufsrecht. Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Koblenz, 22.10.2014

Maklervertrag und Widerrufsrecht. Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Koblenz, 22.10.2014 Maklervertrag und Widerrufsrecht Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Koblenz, 22.10.2014 Agenda Die EU Verbraucherrechterichtlinie und die Umsetzung Der Makler und das neue Verbraucherrecht Wann gilt das

Mehr

Leseprobe zu. Bittner/Clausnitzer/Föhlisch Das neue Verbrauchervertragsrecht

Leseprobe zu. Bittner/Clausnitzer/Föhlisch Das neue Verbrauchervertragsrecht Leseprobe zu Bittner/Clausnitzer/Föhlisch Das neue Verbrauchervertragsrecht Leitfaden für die Beratungspraxis 2014, ca. 272 Seiten, Monographie / Praxisbuch / Ratgeber ISBN 978 3 504 47107 1 39,80 Seite

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014

Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014 Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014 Verbrauchern im Sinne des 13 BGB steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu: 1.

Mehr

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern

Mehr

Bürgerliches Gesetzbuch

Bürgerliches Gesetzbuch BGB: 13, 14, 312, 312a, 312f; 355-359 Bürgerliches Gesetzbuch Bekanntmachung der Neufassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr.2, Seite 42 vom 8.01.2002) 13 ) Verbraucher

Mehr

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architektenverträgen mit Verbrauchern AKBW Juli 2014 1 Architekt: Thomas Fabrinsky, Karlsruhe, Foto: Stephan

Mehr

Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher Übersicht 1. Wann gilt welche Widerrufsbelehrung? 2. Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren 3. Widerrufsbelehrung für den Erwerb von digitalen Inhalten, die nicht

Mehr

IVD vor Ort: EnEV 2014, Widerrufsrecht IVD-Experten geben Praxistipps

IVD vor Ort: EnEV 2014, Widerrufsrecht IVD-Experten geben Praxistipps IVD vor Ort: EnEV 2014, Widerrufsrecht IVD-Experten geben Praxistipps Rudolf Koch IVD Vizepräsident IVD West, 02./03.12.2014 Essen, Neuss, Bonn, Koblenz-Rauental, Wörrstadt, Kaiserslautern Die EU Verbraucherrechterichtlinie

Mehr

Widerrufsbelehrungen im Online-Business DGRI-Fachausschuss Vertragsrecht

Widerrufsbelehrungen im Online-Business DGRI-Fachausschuss Vertragsrecht Widerrufsbelehrungen im Online-Business DGRI-Fachausschuss Vertragsrecht 4. April 2008 Frankfurt am Main Rechtsanwalt Dr. Thomas Stögmüller, LL.M. (Berkeley) Rechtsgrundlagen Widerrufsrecht: 312d Abs.

Mehr

HI1039615 HI5504364. Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. 2 Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem

HI1039615 HI5504364. Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. 2 Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Bürgerliches Gesetzbuch TK Lexikon Arbeitsrecht 355-361 Untertitel 2 [ 52 ] Widerrufsrecht [ 53 ] [Bis 12.06.2014: Widerrufs- und Rückgaberecht] bei Verbraucherverträgen HI1039615 355 [ 54 ] Widerrufsrecht

Mehr

Immobilienforum 2014 Der Makler und das neue Verbraucherrecht. Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Dortmund, 04. Juni 2014

Immobilienforum 2014 Der Makler und das neue Verbraucherrecht. Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Dortmund, 04. Juni 2014 Immobilienforum 2014 Der Makler und das neue Verbraucherrecht Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Dortmund, 04. Juni 2014 Der Makler und das neue Verbraucherrecht Agenda Die EU Verbraucherrechterichtlinie

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein

Mehr

Modellparadies-Messel. Produkt- und Preisliste smart-sammlermodelle

Modellparadies-Messel. Produkt- und Preisliste smart-sammlermodelle Modellparadies-Messel Produkt- und Preisliste smart-sammlermodelle August 2015 Liebe Kundinnen, liebe Kunden, wir waren über 10 Jahren unterwegs in Sachen historischer Schiffsmodellbau und smart-sammlermodellen.

Mehr

Änderungen des Widerrufsrechts

Änderungen des Widerrufsrechts Aktualisierung des Ratgebers Ärger mit Handy, Internet oder Telefon, 1. Auflage 2013 Änderungen des Widerrufsrechts Stand: 13. Juni 2014 Seite 72 81 5 5. Vertragsende und Umzug Wann und wie kann ich einen

Mehr

34. Mietrechtstage in Berchtesgaden. Verbraucherschutz Widerrufsrechte des Mieters. Prof. Dr. Markus Artz, Universität Bielefeld

34. Mietrechtstage in Berchtesgaden. Verbraucherschutz Widerrufsrechte des Mieters. Prof. Dr. Markus Artz, Universität Bielefeld 34. Mietrechtstage in Berchtesgaden Verbraucherschutz Widerrufsrechte des Mieters Prof. Dr. Markus Artz, Universität Bielefeld Folie 1 Das Horrorszenario Die Parteien schließen einen Mietvertrag, der Mieter

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG

Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG Dr. Peter Reusch Düsseldorf 26.10.2012 Überblick 1. Textform 2. Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung 3. Musterbelehrung nach 8 Abs. 5 VVG 4. Abweichungen

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Widerrufsrecht für Verbraucher

Widerrufsrecht für Verbraucher Widerrufsrecht für Verbraucher A. Widerrufsbelehrung bei einem ab dem 13. Juni 2014 abgeschlossenen Verbrauchervertrag 1. Widerrufsrecht a. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen

Mehr

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen

Mehr

Mit den nachfolgenden Informationen gibt das Institut für Europäisches Medienrecht einen Überblick über die medienrechtlich relevanten Änderungen.

Mit den nachfolgenden Informationen gibt das Institut für Europäisches Medienrecht einen Überblick über die medienrechtlich relevanten Änderungen. Mit den nachfolgenden Informationen gibt das Institut für Europäisches Medienrecht einen Überblick über die medienrechtlich relevanten Änderungen. I. Anwendungsbereich Die neuen Regeln sind gemäß 312 Abs.

Mehr

IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015

IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015 IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt

Mehr

Widerrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH

Widerrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH Widerrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn

Mehr

Maklerrecht Maklervertrag, Fernabsatz und Widerrufsrecht. Rudolf Koch IVD Vizepräsident Hamburg, 05. April 2014

Maklerrecht Maklervertrag, Fernabsatz und Widerrufsrecht. Rudolf Koch IVD Vizepräsident Hamburg, 05. April 2014 Maklerrecht Maklervertrag, Fernabsatz und Widerrufsrecht Rudolf Koch IVD Vizepräsident Hamburg, 05. April 2014 Agenda Die EU Verbraucherrechterichtlinie Der Makler und das neue Verbraucherrecht Der Maklervertrag

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce

Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce Vortrag von Rechtsanwalt Björn Leineweber im Rahmen der Veranstaltung Orientierung im Paragraphendschungel: Rechtssicher dim Internet unterwegs Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses. Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für

Mehr

SYNOPSE VERBRAUCHERRECHTENOVELLE

SYNOPSE VERBRAUCHERRECHTENOVELLE SYNOPSE VERBRAUCHERRECHTENOVELLE NEUE FASSUNG ALTE FASSUNG 1 312 (Anwendungsbereich) (1) Die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels sind nur auf Verbraucherverträge im Sinne des 310 Absatz

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein

Mehr

Widerrufsrechte des Kunden - Rechtsfolgen für Immobilienverwaltungen und Makler. Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter HWR Berlin

Widerrufsrechte des Kunden - Rechtsfolgen für Immobilienverwaltungen und Makler. Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter HWR Berlin Widerrufsrechte des Kunden - Rechtsfolgen für Immobilienverwaltungen und Makler Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter HWR Berlin 1 Gliederung 1. Einführung in das Widerrufsrecht 2. Auswirkungen auf die Mietverwaltung

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale VERTRAGSANWÄLTE Nr. 62/2014 17.11.2014 PK Das neue Widerrufsrecht und seine Auswirkungen auf die anwaltliche Beratungspraxis Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem

Mehr

(vorgesehene Linien handschriftlich ergänzen, Zutreffendes ankreuzen, nicht Zutreffendes streichen)

(vorgesehene Linien handschriftlich ergänzen, Zutreffendes ankreuzen, nicht Zutreffendes streichen) Vorvertragliche Informationen bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern - im Sinne des Kapitels I, Titel III, Teil III des GvD Nr. 205/2006 - (vorgesehene

Mehr

Widerrufsrecht im ecommerce

Widerrufsrecht im ecommerce Widerrufsrecht im ecommerce Sascha-Ulf Habenicht www.sascha.habenicht.name Universität Oldenburg Departement für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften 12. Dezember 2007 1 Europäische Union EG-Richtlinie

Mehr

Verbraucherrechte - Richtlinie. Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Verbraucherrechte - Richtlinie. Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel + Verbraucherrechte - Richtlinie Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel + Verbraucherrechterichtlinie - Umsetzung ins BGB Kernstück der neuen Regelungen ist die Widerrufsbelehrung. Neu: Muster für die Widerrufserklärung

Mehr

Rechtsanwalt J. Küpperfahrenberg kfb@kanzlei-essen.de www.kanzlei-essen.de

Rechtsanwalt J. Küpperfahrenberg kfb@kanzlei-essen.de www.kanzlei-essen.de Grober Überblick über die gesetzlichen Grundlagen aus dem BGB Bürgerlichen Gesetzbuch bei Fernabsatzverträgen (also über das Internet, wie z.b. Onlineshops; ebay) 312 [1] Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften

Mehr

E-Commerce. Von Matthias Fenner und Matthias Schulze. Definition Rechtliches Beispiele Vor- und Nachteile Sicherheitsmaßnahmen

E-Commerce. Von Matthias Fenner und Matthias Schulze. Definition Rechtliches Beispiele Vor- und Nachteile Sicherheitsmaßnahmen E-Commerce Definition Rechtliches Beispiele Vor- und Nachteile Sicherheitsmaßnahmen Definition e-commerce = Online-Shopping oder Verkauf über das Internet wesentliche Elemente von Electronic Commerce sind

Mehr

INFORMATIONSPFLICHTEN NACH NEUEM VERBRAUCHERRECHT

INFORMATIONSPFLICHTEN NACH NEUEM VERBRAUCHERRECHT INFORMATIONSPFLICHTEN NACH NEUEM VERBRAUCHERRECHT Dr. Martin Schirmbacher Webinar, 21. März 2014 ein Rechtsberatungsangebot des Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) e.v. INFORMATIONSPFLICHTEN

Mehr

Die gesetzlichen Muster für die Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular

Die gesetzlichen Muster für die Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular Die gesetzlichen Muster für die Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular mit vielen Beispielen für die neue Widerrufsbelehrung Anlage zur Orientierungshilfe zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

Mehr

Neues Verbraucherrecht ab 13. Juni 2014 Änderungen beim Widerrufsrecht und erweiterte Informationspflichten

Neues Verbraucherrecht ab 13. Juni 2014 Änderungen beim Widerrufsrecht und erweiterte Informationspflichten Neues Verbraucherrecht ab 13. Juni 2014 Änderungen beim Widerrufsrecht und erweiterte Informationspflichten Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie

Mehr

Das neue Internetrecht Das neue Internetrecht: Worauf sich Onlinehändler einstellen müssen

Das neue Internetrecht Das neue Internetrecht: Worauf sich Onlinehändler einstellen müssen Das neue Internetrecht: Worauf sich Onlinehändler einstellen müssen 04.11.2013 1 EU-Verbraucherrechterichtlinie Zielsetzung: Harmonisierung der Verbraucherschutzvorschriften aller Mitgliedsstaaten Betrifft

Mehr

Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts)

Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts) Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates

Mehr

Werbe-& E-Commerce-Recht

Werbe-& E-Commerce-Recht Universität Hamburg Werbe-& E-Commerce-Recht Dr. Stefan Engels Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Partner Bird & Bird LLP Großer Grasbrook 9 20457 Hamburg Tel: +49 (40) 46063-6000 stefan.engels@twobirds.com

Mehr

Überblick Anwendung des Fernabsatzrechts Informationspflichten Widerrufs- und Rückgaberecht Urteile Ende. Fernabsatzrecht. Dario Sait. 27.

Überblick Anwendung des Fernabsatzrechts Informationspflichten Widerrufs- und Rückgaberecht Urteile Ende. Fernabsatzrecht. Dario Sait. 27. Anwendung des s 27. Mai 2009 Anwendung des s Inhaltsverzeichnis 1 Anwendung des s Wann kommt das zur Anwendung? Ausnahmeregelungen 2 Identität Widerrufsbelehrungrung 3 Widerruf Rückgabe Rechtsfolgen 4

Mehr

Übersicht VerbraucherschutzR

Übersicht VerbraucherschutzR Zivilrecht SchuldR BT Verbraucherrecht Seite 1 von 11 Übersicht VerbraucherschutzR I. Persönlicher Anwendungsbereich 1. Verbrauchereigenschaft gem. 13 BGB (+) soweit keine Zurechnung zu gewerblicher oder

Mehr

Verbraucherschutz bei Verbraucherverträgen und besonderen Betriebsformen

Verbraucherschutz bei Verbraucherverträgen und besonderen Betriebsformen Verbraucherschutz bei Verbraucherverträgen und besonderen Betriebsformen Neuregelung des Rechts bei besonderen Betriebsformen (insb. Einzelheiten des Haustürgeschäfts (nunmehr außerhalb von Geschäftsräumen

Mehr

Titel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer

Titel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer Original K & S FRISIA. Annahmebestätigung K & S FRISIA. Kopie für Berater K & S FRISIA. Kopie für Anleger K & S FRISIA. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von

Mehr

Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen Werkvertrag Beigefügt erhalten Sie eine Vorlage für

Mehr

Widerrufs- und Rückgabebelehrungen

Widerrufs- und Rückgabebelehrungen Widerrufs- und Rückgabebelehrungen Neue Muster Durch das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge sind die BGB-Informationspflichten

Mehr

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop http://www.brennweite59.de.

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop http://www.brennweite59.de. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 2. Aktualisierung 2014 (13. Juni 2014) Das Bürgerliche Gesetzbuch wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

Mehr

Das neue Widerrufsrecht

Das neue Widerrufsrecht Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Digitalen Inhalten auf nichtkörperlichen Datenträgern nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

Mehr

Änderungen im Verbraucherrecht ab 13. Juni 2014

Änderungen im Verbraucherrecht ab 13. Juni 2014 17. April 2014 Änderungen im Verbraucherrecht ab 13. Juni 2014 von Referendarin Isabelle Möllers Am 20. September 2013 wurde vom Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinie und zur Änderung

Mehr

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Neuerungen, die sich durch die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ergeben.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Neuerungen, die sich durch die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ergeben. Informationen über die wichtigsten Änderungen für den Handel im Fernabsatz mit Waren einschließlich elektronischem Handel (Onlinehandel) nach der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) mit Inkrafttreten

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Cinar Reifenhandel. Stand: 01. November 2009

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Cinar Reifenhandel. Stand: 01. November 2009 Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Cinar Reifenhandel Stand: 01. November 2009 Geltungsbereich & Abwehrklausel 1.1 Für die über diese Domain / diesen Internet-Shop

Mehr

Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ( 312b ff. BGB) 312b BGB (Fernabsatzverträge)

Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ( 312b ff. BGB) 312b BGB (Fernabsatzverträge) Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ( 312b ff. BGB) 312b BGB (Fernabsatzverträge) (1) FernBGBabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen,

Mehr

Vermeidung von Vorfälligkeitsentschädigung. Widerruf von Verbraucher-Realkrediten

Vermeidung von Vorfälligkeitsentschädigung. Widerruf von Verbraucher-Realkrediten Vermeidung von Vorfälligkeitsentschädigung Widerruf von Verbraucher-Realkrediten Zinsniveau Problem Darlehensnehmer an teure Darlehen gebunden entweder Kündigung gar nicht möglich oder Ausstieg durch Vorfälligkeitsentschädigung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der emco electroroller GmbH für die Vermittlung von Kaufverträgen auf der Internetseite emco-elektroroller.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der emco electroroller GmbH für die Vermittlung von Kaufverträgen auf der Internetseite emco-elektroroller. Allgemeine Geschäftsbedingungen der emco electroroller GmbH für die Vermittlung von Kaufverträgen auf der Internetseite emco-elektroroller.de 1. Vertragspartner / Vermittlerstellung der emco electroroller

Mehr

Rechtssichere b2b-shops

Rechtssichere b2b-shops Rechtssichere b2b-shops Die wichtigsten rechtlichen Aspekte bei B2B Shopauftritten IntelliShop AG Webinar Download der Präsentation unter Alle registrierten Teilnehmer bekommen am Ende der Expertenwoche

Mehr

2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Tinz-Tech, Steffen Tinz 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen

Mehr

VO Allgemeiner Teil und Verbraucherschutzrecht

VO Allgemeiner Teil und Verbraucherschutzrecht VO Allgemeiner Teil und Verbraucherschutzrecht Handout 05 Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer SoSe 2016 Inhaltsübersicht I. KSchG, FAGG und VKrG im Überblick II. Vorvertragliche Informationspflichten III. Beschränkungen

Mehr

SONSTIGE ÄNDERUNGEN NACH DER UMSETZUNG DER VERBRAUCHERRECHTERICHTLINIE

SONSTIGE ÄNDERUNGEN NACH DER UMSETZUNG DER VERBRAUCHERRECHTERICHTLINIE SONSTIGE ÄNDERUNGEN NACH DER UMSETZUNG DER VERBRAUCHERRECHTERICHTLINIE Dr. Martin Schirmbacher Webinar, 09. Mai 2014 ein Rechtsberatungsangebot des Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) e.v.

Mehr

Zusammenstellung Fernabsatzgesetz Verbraucherkreditgesetz Haustürwiderrufsgesetz

Zusammenstellung Fernabsatzgesetz Verbraucherkreditgesetz Haustürwiderrufsgesetz I Zusammenstellung Fernabsatzgesetz Verbraucherkreditgesetz Haustürwiderrufsgesetz (jeweils neue Fassung vor Zustimmung Bundesrat) aktuellere Hinweise unter www.rolfbecker.de oder www.fernabsatz-gesetz.de

Mehr

Verbraucherrechte-Richtlinie 2014

Verbraucherrechte-Richtlinie 2014 Verbraucherrechte-Richtlinie 2014 Neue Stolpersteine am Weg zum grenzenlosen Webshop? Dr. Peter Kubanek RL 2011/83/EU und ihre Umsetzung in Ö Veröffentlichung: Abl 2011/304, 64 v 22.11.2011 Ersetzt Fernabsatz-RL

Mehr

Fall 3. Ausgangsfall:

Fall 3. Ausgangsfall: PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14 Fall 3 Ausgangsfall: A. Ausgangsfall: Anspruch des G gegen E auf Zahlung von 375 aus 433 Abs. 2 BGB G könnte

Mehr

Jurakompakt. Schuldrecht AT. von Prof. Dr. Knut Werner Lange. 4. Auflage. Verlag C.H. Beck München 2015

Jurakompakt. Schuldrecht AT. von Prof. Dr. Knut Werner Lange. 4. Auflage. Verlag C.H. Beck München 2015 Jurakompakt Schuldrecht AT von Prof. Dr. Knut Werner Lange 4. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 67258 3 Zu Inhalts- und Sachverzeichnis schnell

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma IT-Service Christian Schlögl

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma IT-Service Christian Schlögl Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem

Mehr

Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge

Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge Anhang zu Artikel 2 Nummer 11 Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge Anlage 7 (zu Artikel 247 6 Absatz 2 und 12 Absatz 1) Widerrufsrecht Widerrufsinformation Der Darlehensnehmer*

Mehr

Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung

Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung ab 01.08.12 Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

RÜCKTRITTSRECHT BEI DIENSTLEISTUNGEN IM INTERNET B2C - IM DETAIL

RÜCKTRITTSRECHT BEI DIENSTLEISTUNGEN IM INTERNET B2C - IM DETAIL RÜCKTRITTSRECHT BEI DIENSTLEISTUNGEN IM INTERNET B2C - IM DETAIL Hinweis: Alle Ausführungen beziehen sich auf österreichisches Recht. Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma DREICAD GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma DREICAD GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem

Mehr

Shop-AGB des DPC Deutschland

Shop-AGB des DPC Deutschland Shop-AGB des DPC Deutschland 1/5 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Shops des Dog Psychology Center Deutschland 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Esch-Shop der Dorfgemeinschaft»Greesberger«Esch 1953 e.v.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Esch-Shop der Dorfgemeinschaft»Greesberger«Esch 1953 e.v. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Esch-Shop der Dorfgemeinschaft»Greesberger«Esch 1953 e.v. 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bestellungen im radius-online-shop und Belehrung über das Widerrufsrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bestellungen im radius-online-shop und Belehrung über das Widerrufsrecht Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bestellungen im radius-online-shop und Belehrung über das Widerrufsrecht Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Bestellungen im radius-online-

Mehr

Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) in deutsches Recht zum 13.06.2014. Teil 1

Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) in deutsches Recht zum 13.06.2014. Teil 1 Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) in deutsches Recht zum 13.06.2014 Teil 1 Die Europäische Union hat im Jahre 2011 mit dem Erlass der sog. EU- Verbraucherrechterichtlinie eine Vielzahl neuer

Mehr

FERNLEHRGANG FACHBERATERKURS FÜR INTERNATIONALES STEUERRECHT 2014

FERNLEHRGANG FACHBERATERKURS FÜR INTERNATIONALES STEUERRECHT 2014 ANMELDUNG FERNLEHRGANG FACHBERATERKURS FÜR INTERNATIONALES STEUERRECHT 2014 Vorname Nachname Straße / Hausnummer PLZ Ort Telefon Mobil E-Mail Rechnungsadresse (falls abweichend) Firma Straße / Hausnummer

Mehr

Zivilrecht - BGB Schuldrecht AT_ Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 10. Beachte: Schuldnerverzug ist Sonderfall der Pflichtverletzung i.s.d.

Zivilrecht - BGB Schuldrecht AT_ Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 10. Beachte: Schuldnerverzug ist Sonderfall der Pflichtverletzung i.s.d. Zivilrecht - BGB Schuldrecht AT_ Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 10 Schuldnerverzug Beachte: Schuldnerverzug ist Sonderfall der Pflichtverletzung i.s.d. 280 BGB Aber: Verzögerungsschaden nur nach 280 II BGB,

Mehr

Neues Verbraucherrecht tritt am 13. Juni 2014 in Kraft

Neues Verbraucherrecht tritt am 13. Juni 2014 in Kraft Neues Verbraucherrecht tritt am 13. Juni 2014 in Kraft Der Deutsche Bundestag hat am 13. Juni 2013 das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie verabschiedet. Die Änderungen des

Mehr