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1 Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / Antrag der Abg. Marianne Wonnay u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen seit Inkrafttreten des Kinderschutzgesetzes Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche wesentlichen Inhalte die Rahmenvereinbarung des Landes Baden-Württemberg zur Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen nach 26 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) hat; 2. wie die einzelnen, der Rahmenvereinbarung beigetretenen Krankenkassen und die Landesregierung die Personensorgeberechtigten in Baden-Württemberg auf die gesetzliche Verpflichtung hinweisen, die Teilnahme der Kinder an den Früh erkennungsuntersuchungen sicherzustellen, und welche besonderen Maßnah men dabei getroffen werden, um Familien mit Migrationshintergrund zu erreichen; 3. welche Bonusprogramme bezüglich der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen inzwischen existieren; 4. welche Ergebnisse der erste Bericht über die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen beinhaltet; 5. wie hoch der Anteil der privat versicherten Kinder in Baden-Württemberg ist und welche privaten Krankenversicherungen der Rahmenvereinbarung beigetreten sind; 6. in wie vielen Fällen das Untersuchungsheft für Kinder bei den Einschulungsuntersuchungen nach 8 Gesundheitsdienstgesetz seit dem Inkrafttreten des Kinder schutzgesetzes Baden-Württemberg von den Personensorgeberechtigten nicht vorgelegt wurde, in wie vielen Fällen versäumte Untersuchungen festgestellt Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: 1

2 wurden und ob die Konsequenzen, die in diesen Fällen von den Gesundheits - ämtern gezogen werden, dazu führen, dass die versäumten Untersuchungen nachgeholt werden Wonnay, Altpeter, Ursula Haußmann, Rudolf Hausmann, Wehowsky SPD Begründung Das am 4. März 2009 in Kraft getretene Gesetz zum präventiven Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg (Kinderschutzgesetz Baden-Württemberg) beinhaltet hauptsächlich die Verpflichtung der Personensorgeberechtigten in Baden-Württemberg, die Teilnahme ihrer Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen im Sinne der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (Kinder-Richtlinien) nach 26 Abs. 2 in Verbindung mit 25 Abs. 4 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) sicherzustellen. Mehr als ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ist diese Verpflichtung bei Weitem noch nicht allen Personensorgeberechtigten bewusst. Sogar manche Kran kenkassen bezeichnen die Teilnahme der Kinder an den Früherkennungsunter suchungen heute noch als freiwillig. Die Landesregierung wird deshalb um Auskunft darüber gebeten, welche Anstrengungen sie unternommen hat, um die gewünschte Wirkung des Gesetzes nämlich einen besseren Kinderschutz durch eine möglichst lückenlose Teilnahme der Kinder an den Früherkennungsunter - suchungen zu erreichen. Stellungnahme Mit Schreiben vom 5. Mai 2010 Nr /14/6214 nimmt das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche wesentlichen Inhalte die Rahmenvereinbarung des Landes Baden-Württemberg zur Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen nach 26 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) hat; Die gesetzlichen Krankenkassen sind nach 26 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) dazu verpflichtet, auf Landesebene mit den in den Ländern für die Kinder- und Gesundheitspflege zuständigen Stellen Rahmenvereinbarungen zu schließen, um die Inanspruchnahme der Kinderuntersuchungen weiter zu steigern. In Baden-Württemberg haben die Krankenkassen eine entsprechende Rahmenvereinbarung mit dem Land geschlossen. In 3 der Rahmenvereinbarung ist geregelt, welche zusätzlichen Maßnahmen zur Steigerung der Inanspruchnahme der Kinderuntersuchungen in Baden-Württemberg getroffen werden sollen. Insbesondere sollen die Krankenkassen durch frühzeitige Mitteilung an den Anspruchsberechtigten auf die bevorstehenden Früherkennungsuntersuchungen der Kinder hinwei- 2

3 sen. Daneben sollen die Bonusprogramme der Krankenkassen entsprechende Anreize für die Inanspruchnahme der Untersuchungen setzen. 4 sieht eine jährliche Berichterstattung der Krankenkassen vor. 5 ermöglicht den Unternehmen der privaten Krankenversicherung einen Beitritt zu dieser Rahmenvereinbarung. 2. wie die einzelnen, der Rahmenvereinbarung beigetretenen Krankenkassen und die Landesregierung die Personensorgeberechtigten in Baden-Württemberg auf die gesetzliche Verpflichtung hinweisen, die Teilnahme der Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen sicherzustellen, und welche besonderen Maßnah men dabei getroffen werden, um Familien mit Migrationshintergrund zu erreichen; Die Techniker Krankenkasse (TK) teilt mit, dass sie ihre Versicherten bezogen auf die jeweils anstehende Kinderuntersuchung schriftlich erinnert. Auf Wunsch werden die Versicherten auch mit einem persönlichen Erinnerungskalender sowie einem Erinnerungsservice per Mail unterstützt. Ergänzend zu diesen Angeboten informiert die TK-Landesvertretung Baden-Württemberg auch in ihrem Internet - an gebot über die Untersuchungen. Die AOK Baden-Württemberg teilt mit, dass sie ihre Versicherten ab der Kinderuntersuchung U4 schriftlich an die Vorsorgeuntersuchungen erinnert. Neben diesen Informationen werden auch sog. Mailing-Aktivitäten durchgeführt, um die Ver - sicherten für eine hohe Inanspruchnahme der Kinderuntersuchung zu gewinnen. Nach Aussage des Landesverbands der Betriebskrankenkassen werden die Sorgeberechtigten von den Kassen auf ihre Verpflichtung über die Teilnahme an Früh - erkennungsuntersuchungen über folgende Wege informiert: Gezielte Anschreiben auf bevorstehende Früherkennungsuntersuchung Flyer, Broschüren usw. Internetauftritt Welche Medien die einzelnen Betriebskrankenkassen dabei einsetzen, bleibt ihnen vorbehalten. Die BARMER GEK weist in ihren Anschreiben ca. einen Monat vor Beginn des An spruchszeitraumes auf die bevorstehenden Untersuchungstermine hin. Diese Schreiben beinhalten einen Hinweis auf regionale, länderspezifische Besonderheiten, wenn eine länderspezifische gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an den Früherkennungsmaßnahmen besteht. Darüber hinaus haben die Versicherten die Möglichkeit, sich über einen persönlichen Service per an die Termine erinnern zu lassen. Die DAK bietet ihren Versicherten einen schriftlichen Erinnerungsservice vor den jeweiligen U-Untersuchungen an und hat eine Kinder-Medizin-Hotline eingerichtet, in der auch Fragen zu U-Untersuchungen beantwortet werden. Zudem berichtet die DAK-Mitgliederzeitschrift regelmäßig über das Thema Kindervorsorgeuntersuchungen. Die IKK Classic teilt mit, dass sie die Eltern per Mailing an die anstehenden Vorsorgeuntersuchungen für ihre Kinder erinnert und sie dabei über den Inhalt der anstehenden Untersuchung informiert. Darüber hinaus ermöglicht die medizinische Hotline IKK Med den Eltern, auf ihre Fragen zu den Untersuchungen Antworten von geschultem Fachpersonal zu erhalten. Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) teilt mit, dass die Eltern des anspruchsberechtigten Kindes beginnend mit der U4 ein auf die anstehende Untersuchung bezogenes Anschreiben erhalten. Ferner weist die LKK ihre Versicherten über ihr Internetangebot sowie ein regelmäßig erscheinendes Mitteilungsblatt auf die Kinderuntersuchungen hin. 3. welche Bonusprogramme bezüglich der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen inzwischen existieren; Die BARMER GEK, die DAK und die AOK Baden-Württemberg berücksichtigen die Inanspruchnahme von Kindervorsorgeuntersuchungen in ihren jeweiligen 3

4 Bonusprogrammen. Versicherten der AOK werden Punkte gutgeschrieben (insgesamt 400 Punkte, wenn die Kinder an U1 bis U6 teilgenommen haben und ab der U7 für jede weitere Teilnahme 200 Punkte), die bei der AOK gegen eine Sachoder Geldprämie eingelöst werden können. Die IKK Classic bonifiziert die Teilnahme an Kinder- und Jugendvorsorgeuntersu chungen wie folgt: Versicherte, deren Kinder an der U1 bis U9 teilnehmen, erhalten jeweils 10 Euro. Dasselbe gilt für die Teilnahme an der Jugendgesundheitsuntersuchung J1. Die erweiterte Vorsorgeuntersuchung für Kinder (U10 und U11) wird mit jeweils 20 Euro bonifiziert. Versicherte der TK, die mit ihren Kindern regelmäßig die Kinderfrüherkennungsuntersuchungen wahrnehmen, erhalten dafür innerhalb des TK-Bonusprogramms Prämien. Das System funktioniert wie folgt: Nehmen die Eltern für ihr Kind drei prämienfähige Maßnahmen im Jahr in Anspruch, erhalten sie eine Prämie von 30 Euro. Bei sechs Maßnahmen sind es 60 Euro, bei neun Maßnahmen 90 Euro. Die Inanspruchnahme der Untersuchungen U1 bis U3 gilt zusammen als eine Maßnahme, die Inanspruchnahme der U4 bis U6 als eine weitere usw. Zusätzlich gibt es einen Sonderbonus für das Neu - geborenen-hörscreening. Wer alle U-Untersuchungen lückenlos besucht, erhält einen weiteren Sonderbonus. Das Bonusprogramm der LKK honoriert die Teilnahme an den Kinderunter - suchungen mit je 10 Bonuspunkten. Ein Bonuspunkt entspricht einem Gegenwert von einem Euro. Auch die Betriebskrankenkassen bonifizieren die Teilnahme an Kinderunter - suchungen. Im Hinblick auf die Beantwortungsfrist dieses parlamentarischen Antrags war es dem Landesverband der Betriebskrankenkassen nicht möglich, Einzelheiten der Bonusprogramme bei den Mitgliedskassen zu erfragen. 4. welche Ergebnisse der erste Bericht über die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen beinhaltet; Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden- Württemberg führt derzeit bei den gesetzlichen Krankenkassen eine Erhebung über die Zahlen der Inanspruchnahme der jeweiligen Kinderuntersuchungen im Jahr 2009 durch. Die Auswertung ist noch nicht abgeschlossen. 5. wie hoch der Anteil der privat versicherten Kinder in Baden-Württemberg ist und welche privaten Krankenversicherungen der Rahmenvereinbarung beigetreten sind; Bislang sind keine privaten Krankenversicherungen der Rahmenvereinbarung beigetreten. Für Baden-Württemberg sind dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg keine exakten Zahlen über den Anteil privat krankenversicherter Kinder bekannt. Es ist davon auszugehen, dass er in etwa dem Anteil der Bevölkerung entspricht, der in Deutschland der privaten Krankenversicherung (PKV) angehört (rund 10,7 Prozent). Der Anteil wurde ermittelt auf Basis der Anzahl der im März 2010 der PKV angehörenden Bürger (8,81 Mio.). 6. in wie vielen Fällen das Untersuchungsheft für Kinder bei den Einschulungsuntersuchungen nach 8 Gesundheitsdienstgesetz seit dem Inkrafttreten des Kinderschutzgesetzes Baden-Württemberg von den Personensorgeberechtigten nicht vorgelegt wurde, in wie vielen Fällen versäumte Untersuchungen festgestellt wurden und ob die Konsequenzen, die in diesen Fällen von den Gesundheitsämtern gezogen werden, dazu führen, dass die versäumten Untersuchungen nachgeholt werden. Das Kinderschutzgesetz ist am 7. März 2009, dem Tag nach der Verkündung im Ge setzblatt Baden-Württemberg, in Kraft getreten. Zu diesem Zeitpunkt wurde sowohl der Einschuljahrgang 2009 nach der alten Konzeption als auch der Einschuljahrgang 2010 nach der neuen Konzeption untersucht. 4

5 Die Daten des Einschuljahrgangs 2009 liegen beim Landesgesundheitsamt vor. Dabei wurden auch Kinder untersucht, die keinen Kindergarten besuchten und Kinder, die von der Kooperation Kindergarten/Schule zur Untersuchung besonders empfohlen wurden. Aufgrund dieser Vorauswahl ist der Anteil derjenigen Kinder, bei denen Vorsorgeuntersuchungen fehlen, erwartungsgemäß höher als üblich. Zum Vergleich wurden deshalb die Zahlen des letzten vollständig untersuchten Einschuljahrgangs 2008 beigefügt. Art der U Prozentualer Anteil fehlender Prozentualer Anteil fehlender Untersuchungen 2009 Untersuchungen 2008 U-Heft fehlt 06,4* 06,4 U2 01,3* 01,2 U3 01,6* 01,4 U4 02,1* 01,9 U5 02,8* 02,5 U6 03,1* 02,9 U7 04,5* 03,9 U8 09,3* 08,5 U9 15,4* 10,2 * Ein Teil der Kinder ist zum Untersuchungszeitpunkt der Einschulungsuntersuchung noch zu jung für die U9; die reale Zahl nicht durchgeführter U9-Vorsorgeuntersuchungen dürfte deshalb niedriger liegen. Die Daten des Einschuljahrgangs 2010 liegen noch nicht komplett vor, sodass hierzu keine Aussage getroffen werden kann. Die U7a wird erst seit dem Einschuljahrgang 2010 erfasst. Seit Inkrafttreten des Kinderschutzgesetzes besteht die Möglichkeit, den Eltern das Nachholen der Untersuchungen kostenfrei anzubieten. Die Untersuchung wird entweder von den Ärztinnen und Ärzten der kinder- und jugendärztlichen Dienste oder in deren Auftrag durch niedergelassene Ärzte durchgeführt. Die meisten Gesundheitsämter delegieren die Aufgabe, um die Kinder wieder in der Regelversorgung anzubinden. Gesundheitsämter, die die Untersuchungen selbst nachholen, tun dies in praktisch allen Fällen, in denen eine fehlende Vorsorgeuntersuchung auffällt. Wie häufig fehlende Vorsorgeuntersuchungen beim niedergelassenen Kinderoder Hausarzt nachgeholt werden, entzieht sich unserer Kenntnis. Aus Datenschutzgründen können diese Kinder nicht nachverfolgt werden. Insgesamt sind im Jahr 2009 durch Gesundheitsämter und niedergelassene Ärzteschaft Untersuchungen nachgeholt worden, davon bei niedergelassenen Ärzten und 387 in Gesundheitsämtern. Dr. Stolz Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Kinderbeauftragte der Landesregierung 5

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