P r o t o k o l l der Budgetgemeindeversammlung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "P r o t o k o l l der Budgetgemeindeversammlung"

Transkript

1 P r o t o k o l l der Budgetgemeindeversammlung Montag, 10. Dezember 2007, um Uhr, im Bienken-Saal Traktanden 1. Zweckverband Sozialregion Thal-Gäu (Statuten, Aufgabenübertragung) Referent: Markus Flury, Ressortleiter Soziales Gast: Stefan Hug, InterComuna AG, Solothurn 2. Gemeindepräsidium / Teilrevision GO 112 und DGO Anhang 3 (Kapitel 1) (Antrag auf Urnenabstimmung) Referent: Markus Flury, Präsident der Arbeitsgruppe Gast: Stefan Hug, InterComuna AG, Solothurn 3. Teilrevision GO und Teilrevision DGO Referent: Markus Flury, Präsident der Arbeitsgruppe 4. Voranschlag 2008 Referent: Roger Kaufmann, Ressortleiter Finanzen 4.1 Investitionsrechnung Kreditbewilligungen Referent: Philippe Arnet, Leiter Finanzen Trakt. Kredit-Nr. Projekt-Bezeichnung Details Kredit 2008 Gesamtkredit Kreisschule ZV Bechburg Sanierung Schwimmbad & Fassade Im Rechnungsjahr 2009 Referentin: Theres Mathys Schulanlagen Schulhaus Oberdorf (Sanierung 3. Etappe Klassenzimmer / Gang Referent: Urs Gunziger Ferienhaus Bellwald (Spezialfinanzierung) Sanierungen (Dach-, Fassade etc.) Referent: Roger Kaufmann Hornweg Strassensanierung Perimeterbeiträge 2009 Referent: Georg Schellenberg Schloss-Strasse Bereich Rebhöfli (Teilstücke) CHF 890'000.- CHF 890'000.- CHF 1 630'000. CHF 740'000.- CHF 1'630'000.- CHF 212'000.- CHF 212'000.- CHF 212'000. CHF 227'000.- CHF 227'000.- CHF 227'000. CHF CHF 195'000.- CHF 195'000. CHF -130'000.- CHF 65'000.- CHF CHF 150'000.- CHF 150'000. Referent: Georg Schellenberg

2 Strassenbeleuchtungskonzept, Sanierung ganze EWG pro Jahr CHF 89'000. CHF CHF 267'000.- CHF 356'000.- CHF 89'000.- CHF 356' Referent: Georg Schellenberg Leuenfeld, 1. Etappe 2. Phase, Strasse Perimeterbeiträge 2009/10 Strassenmöblierung Leuenfeld, 1. Etappe 2. Phase, Wasserversorgung Perimeterbeiträge 2009/10 Leuenfeld, 1. Etappe 2. Phase, Abwasser Perimeterbeiträge 2009/10 Referent: Georg Schellenberg Schloss-Strasse Bereich Kurve bei Waldrand (Teilstücke) Referent: Georg Schellenberg Bahnhofstrasse (Strassensanierung) 2. Teil 2009 Bahnhofstrasse (Wasserversorgung) Referentin: Liselotte Scognamiglio Einmündung Hauptstrasse /Sternenweg, Projektierung Kantonsbeiträge Referent: Urs Gunziger Reservoir Hinterberg, Niederspannungsschaltschrank Referent: Georg Schellenberg Wasserzusammenschluss Balsthal-Oensingen, Wasserversorgung 2009 Referent: Georg Schellenberg Burgweg Teilung unten Wasser Burgweg Teilung unten Abwasser Referentin: Liselotte Scognamiglio CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF -475' ' ' ' ' ' '000.- CHF CHF CHF CHF 340' ' ' '000.- CHF 1' CHF CHF 150'000.- CHF 150'000.- CHF 35'000.- CHF 140'000.- CHF CHF CHF 890'000.- CHF CHF 350'000.- CHF CHF CHF CHF ' ' '000.- CHF 255'000.- CHF 110'000.- CHF 1' CHF CHF 150'000.- CHF 150'000.- CHF CHF CHF 620' '000.- CHF CHF 145'000.- CHF 285'000.- CHF 30'000.- CHF 650'000.- CHF 285'000.- CHF 285'

3 Aegertenweg, Schlossbachumlegung / 2010 Referent: Georg Schellenberg CHF CHF 2'800'000.- CHF 700'000.- CHF 3' Laufende Rechnung Referent: Philippe Arnet, Leiter Finanzen 4.3 Finanzierungsnachweis Referent: Philippe Arnet, Leiter Finanzen 5. Steuerfuss 2008 Referent: Roger Kaufmann, Ressortleiter Finanzen 5.1 Gemeindesteuer 5.2 Feuerwehrersatzabgabe 6. Primarschule / neue Schulordnung Referent: Roger Kaufmann i. V. für Martin Rötheli, Ressortleiter Bildung und Gesundheit 7. Teilrevision Abfallreglement Referent: Jakob Arn, Ressortleiter öffentliche Dienste 8. Verschiedenes - 3 -

4 Beginn: Schluss: Vorsitz: Ratsmitglieder: Protokoll: Uhr Uhr Rudolf Burri, Gemeindepräsident Roger Kaufmann, Vizepräsident Jakob Arn, Ressort öffentliche Dienste Markus Flury, Ressort Soziales Urs Gunziger, Ressort Wirtschaft Theres Mathys, Ressort Kultur und Freizeit Georg Schellenberg, Ressort Tiefbau und Werke Liselotte Scognamiglio, Ressort Planung und Bau Rudolf Straub, Ressort Liegenschaften Stefan Alois Tschümperlin, Leiter Verwaltung Stimmberechtigte: 119 (absolutes Mehr: 60; Quorum nach 36 GO: 40) Gäste (ohne Stimme): 9, darunter: Referent: Philippe Arnet, Leiter Finanzen Gastreferent: Stefan Hug, InterComuna AG, Solothurn (bis Uhr) Pressevertreter: Hanspeter Flückiger, Solothurner Tagblatt und Alois Winiger, Solothurner Zeitung Entschuldigt: Volker Nugel, Ressort Sicherheit Martin Rötheli, Ressort Bildung und Gesundheit Dominik Jenni, Leiter Bau Ursula Meise Hansueli Loosli Stimmenzähler: Philip Flury (Tisch 1) Vreni Schwarzenbach (Tisch 2) Remo Liechti (Tisch 3) Franz Müller (Tisch 4) Guido Glutz (Tisch 5) Heidi Cartier (Tisch 6) Regula Opliger (Tisch 7 plus Rednertisch) Gemeindepräsident Rudolf Burri eröffnet pünktlich die Versammlung und begrüsst alle Anwesenden, speziell die Mitglieder des Gemeinderates, den Gast-Referenten Stefan Hug, die Pressevertreter Alois Winiger (Solothurner Zeitung) und Hanspeter Flückiger (Solothurner Tagblatt) sowie die leitenden Angestellten Philippe Arnet (Leiter Finanzen) und Stefan Alois Tschümperlin (Leiter Verwaltung). Der Gemeindepräsident gibt die Entschuldigungen bekannt der Ratsmitglieder Volker Nugel und Martin Rötheli sowie von Dominik Jenni, Leiter Bau. Ausserdem haben sich die Stimmberechtigten Ursula Meise und Hansueli Loosli entschuldigt. Der Präsident stellt fest, dass die Publikation im Anzeiger fristgerecht erfolgt ist, und dass die detaillierten Anträge des Gemeinderates mit Beilagen ebenso fristgerecht bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt worden sind. Gemeindepräsident Ruedi Burri orientiert über den Ablauf der Versammlung: - 4 -

5 Die ersten drei Traktanden sind Einzel-Geschäfte, die auch für das Budget relevant sind. Unter Traktandum 4 folgt der Voranschlag 2008 mit 14 Anträgen für Kredite, dem Voranschlag der Laufenden Rechnung und dem Finanzierungsnachweis. Unter Traktandum 5 muss die Versammlung die Höhe der Gemeindesteuer und der Feuerwehrersatzabgabe bestimmen. Zum Schluss folgen nochmals 3 Einzelgeschäfte, die keinen unmittelbaren Einfluss auf das Budget haben. Zu jedem Traktandum ist ein Einführungsreferat des zuständigen Mitgliedes des Gemeinderates bzw. allenfalls einer Stellvertretung vorgesehen. Zu den Traktanden 1 und 2 referiert zudem Stefan Hug von der Firma InterComuna AG, der für die betreffenden Geschäfte ein Beratungsmandat innehatte. Der Präsident dankt schon jetzt den Referentinnen und Referenten für die zum Teil ungewöhnlich umfangreichen und aufwändigen Vorbereitungen. Nach den Referaten besteht Gelegenheit sich zum Eintreten zu äussern und Anträge zu stellen. Falls Eintreten beschlossen wird, folgt dann die Detailberatung. Die Stimmberechtigten können dazu Streichungs-, Ergänzungs- oder Änderungsanträge stellen, über die abgestimmt wird. Jedes Geschäft wird mit einer Schlussabstimmung verabschiedet. Am Rednerpult sind zwei Mikrophone vorbereitet und ebenso im Saal. Der Präsident empfiehlt, um der Verständlichkeit willen davon Gebrauch zu machen. Die Stimmberechtigten haben beim Eintritt in den Saal eine Stimmkarte bekommen, die jeweils bei den Abstimmungen zur Willensäusserung hoch zu halten ist. Fragen aus dem Publikum zum jeweils traktandierten Geschäft beantwortet primär die jeweilige Referentin bzw. der Referent. Sollte eine Frage nicht befriedigend beantwortet werden können, so wird die Antwort schriftlich nachgereicht werden. *** Nach diesen Vorbemerkungen ist das Wort frei zur Traktandenliste. Sie wird ohne Gegenstimmen genehmigt. Der Präsident schlägt für jeden der 7 Tische eine Stimmenzählerin bzw. einen Stimmenzähler zur Wahl vor. Bei Tisch 1 folgt eine Korrektur, weil der Vorgeschlagene nicht stimmberechtigt ist. Die bereinigten Vorschläge werden von der Versammlung als Stimmenzähler gewählt (siehe S. 4). In der Gemeinde sind am Tag der Versammlung total 2942 Stimmberechtigte niedergelassen. Davon sind 119 im Saal anwesend. Das absolute Mehr beträgt somit 60. Das Quorum für eine Abstimmung nach 36 GO beträgt 40. Die 9 nicht Stimmberechtigten werden aufgefordert, sich per Handerheben den Stimmenzählerinnen und zählern gegenüber zu identifizieren. Um Uhr wird der Präsident unterbrechen und der Versammlung Gelegenheit geben zu entscheiden, ob die restlichen Geschäfte zu Ende beraten oder vertagt werden sollen. Traktandum 1 Zweckverband Sozialregion Thal-Gäu (Statuten, Aufgabenübertragung) - 5 -

6 Referent: Markus Flury, Ressortleiter Soziales Gast-Referent: Stefan Hug, InterComuna AG, Solothurn 1. Referat: Markus Flury (Botschaft) Sachverhalt Am 1. Januar 2008 tritt das neue Sozialgesetz in Kraft. Es verpflichtet die Einwohnergemeinden, Regionen für Sozialhilfe zu bilden. Der Gesetzgeber verspricht sich davon, dass die Sozialhilfe-Leistungen einheitlicher und professioneller erbracht werden, Sozialhilfe-Bezüger rascher wieder in den Arbeitsprozess integriert werden können und die Gesamtkosten sinken werden. Auch die Administrationskosten, nicht nur die Sozialhilfe-Leistungen können in Zukunft über den kantonalen Lastenausgleich abgerechnet werden. Bedingung ist allerdings, dass die Sozialhilfe-Region eine Grösse von minimal 12'000 Einwohnern erreicht, was Sozialhilfe-Dossiers erwarten lässt und mindestens 2,5 Stellen für Sozialarbeit und Administration erfordert. Oensingen hat schon bisher dem Zweckverband für soziale Dienstleistungen der Amtei Thal-Gäu angehört, der in der Region gewisse Aufgaben der Sozialhilfe erfüllt und insbesondere Beratungen anbietet. Der Bereich Soziales der Gemeindeverwaltung betreut aber bisher die Dossiers der individuellen Sozialhilfe und leistet Auszahlungen. Der Zweckverband soll nun zur Sozialregion für sämtliche Gemeinden der Bezirke Thal und Gäu werden und mehr als 30'000 Einwohner umfassen. Die Projektleitung für die Umgestaltung des bisherigen Zweckverbandes ist der Firma InterComuna AG, Solothurn anvertraut worden und wird von Stefan Hug wahrgenommen. Die Delegierten des (bisherigen) Zweckverbandes für soziale Dienstleistungen der Amtei Thal-Gäu haben am 25. September 2007 die Statuten des (neuen) Zweckverbandes Sozialregion Thal Gäu zu Handen der Verbandsgemeinden verabschiedet. Sie wurden sowohl vom Amt für Gemeinden als auch vom Amt für soziale Sicherheit vorgeprüft und für gut befunden. Nach 27 Abs. 2 dieser Statuten legen die Gemeinden den Zeitpunkt des Übertritts in die Sozialregion durch Beschluss der Gemeindeversammlung fest. Der Gemeinderat Oensingen hat am 20. August 2007 die Aufgabenübertragung per 1. April 2008 beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit der Gemeindeversammlung zur Ratifizierung unterbreitet. Die Mehrheit der Gemeinden des Bezirks Thal tritt ebenfalls per 1. April 2008 in die Sozialregion über. Für die Sozialregion Thal-Gäu sind zwei Geschäftsstellen vorgesehen, je eine im Bezirk Thal und im Bezirk Gäu, aber unter einheitlicher Leitung mit Sitz in Balsthal. Dort wird auch die Geschäftsstelle für den Bezirk Thal Sitz nehmen. Im Gäu liegen bisher vier Bewerbungen vor, nämlich aus Egerkingen, Härkingen, Oberbuchsiten und Oensingen. Klar ist, dass die Gemeinde Oensingen für die Übergangsphase die bisherigen Räume des Bereichs Soziales auch der neuen Trägerschaft zur Verfügung stellt, selbstverständlich gegen Entgelt. Für eine definitive Lösung wurde im Frühsommer ein Bewerbungsdossier eingereicht mit gemeindeeigenen Räumen im Post-Center

7 Nachdem aber der Entscheid des neuen Zweckverbandes über Monate auf sich hat warten lassen und inzwischen ein Mietinteressent an die Gemeinde herangetreten ist, hat der Gemeinderat diese Räume an eine neu gegründete Firma vermietet. Diese kann im Moment noch nicht öffentlich genannt werden. In Oensingen gibt es als Folge der hohen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Dynamik überdurchschnittlich viele leer stehende Mietobjekte, nicht nur für Wohnungen, sondern auch für Geschäftsräume. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass es kein Problem sein wird, für die Bedürfnisse des Sozialdienstes und der Vormundschaft geeignete Mieträume zu finden. Die neue Sozialregion ist auf das Know-how des eingearbeiteten Personals angewiesen. Es ist folgerichtig, dass dieses mindestens teilweise übernommen wird. Zwischen der Gemeinde Oensingen und den Verantwortlichen für das neue Projekt wurde denn auch ausdrücklich die beidseitige Absicht festgestellt, das Personal zu übernehmen. Allerdings hat inzwischen eine teilzeitbeschäftigte Angestellte gekündigt und die Gemeinde verlassen. Ihre 30% wurden mit einer internen Vertretung provisorisch aufgefangen. Diese Stellenprozente werden aber auch gar nicht in die neue Trägerschaft übergehen, weil die Aufgaben des kommunalen Arbeitsamtes bei der Gemeinde verbleiben. Der heutigen Stellenleiterin des Bereichs Soziales wird das Arbeitsverhältnis von der Gemeinde per 31. März 2008 gekündigt. Sie wird aller Erwartung nach mit der zukünftigen Trägerschaft ein neues Arbeitsverhältnis begründen. Übergänge werfen immer Fragen auf und bescheren eine Menge Arbeit. Verzögerungen sind möglich. Zwingend ist, dass die neue Trägerschaft ab 1. April 2008 in der Lage ist, die operativen Leistungen an der Basis zu erbringen. Für den Fall, dass bis dahin der regionale behördliche Überbau (Vormundschaftsbehörde und Sozialhilfekommission Gäu) noch nicht in den neuen Strukturen funktionieren sollte, wird die Gemeinde Oensingen mit ihren bisherigen Organen Vormundschaftsbehörde und Sozialhilfekommission für eine Übergangszeit bis längstens Ende Legislatur weiterhin Verantwortung übernehmen. Die Kosten werden in Zukunft im kantonalen Lastenausgleich abgerechnet werden können. Für den Übergang im Jahr 2008 bleiben allerdings die Kosten des administrativen Bereichs noch bei den Gemeinden. Erwägungen Vormundschaft und Sozialhilfe sind Aufgaben, die hohe Anforderungen an die Kompetenz der damit betrauten Personen stellen. Es braucht eine gewisse Fallroutine, damit das nötige Wissen und die Erfahrung erarbeitet und erhalten werden können. Kleinräumige Strukturen sind zunehmend überfordert und genügen den Ansprüchen an eine professionelle Leistung immer weniger. Regionale Zusammenschlüsse machen daher absolut Sinn. Der Gesetzgeber hat zudem auch finanzielle Rahmenbedingungen geschaffen, die jene bestraft, die eine Zusammenarbeit auf regionaler Ebene verweigern. Regionale Zusammenarbeit ist bekanntlich stets ein Politikum. Um den Sitz der regionalen Geschäftsstelle Gäu rivalisieren mehrere Gemeinden. Oensingen ist wegen seiner Grösse und Dynamik gefordert, auch im Sozialbereich Verantwortung zu übernehmen. Ein zentraler und verkehrstechnisch günstiger Standort der Behörden ist aus Sicht der Nutzer der betreffenden Dienstleistung sicher immer erwünscht. Oensingen erscheint von daher als Sitz logisch und prädestiniert. Auf der anderen Seite kämpfen kleinere Gemeinden um ihren Status und Einfluss

8 bereich. Für den Gemeinderat Oensingen ist klar, dass die Bewerbung um den Sitz der neuen Behörde aufrecht erhalten wird. Aber wenn gegen Oensingen entschieden werden sollte, ist das für unsere Gemeinde keine Schicksalsfrage. Hingegen sind die Behörden verpflichtet, auf allen Gebieten für eine kompetente Aufgabenerfüllung und kundenfreundliche Dienstleistungen zu sorgen. Antrag Der Gemeinderat stellt wie folgt Antrag an die Gemeindeversammlung: 1. Genehmigung der neuen Statuten des Zweckverbandes und damit der Reorganisation und Umbenennung in Zweckverband Sozialregion Thal-Gäu. 2. Genehmigung der Aufgabenübertragung der Bereiche Sozialhilfe und Vormundschaft auf den Zweckverband per Stichtag 1. April Referat: Stefan Hug (Projektleiter neue Sozialregion) *** Die neue Sozialregion Thal-Gäu ist das Pilotprojekt innerhalb des Kantons Solothurn und damit die erste Region, die auf das neue Sozialgesetz reagiert. Die gesetzliche Übergangsfrist beträgt 5 Jahre. Der bisherige Zweckverband für soziale Dienstleistungen der Amtei Thal-Gäu wird restrukturiert und als neuer Zweckverband nicht nur die bisherigen Dienstleistungen erbringen sondern auch die Aufgaben des regionalen Sozialdienstes und der Vormundschaftsbehörde erfüllen. In einem Einzugsgebiet mit mehr als 30'000 Einwohnern sind so viele Fälle zu erwarten, dass Führung und Personal eine professionelle Fallroutine erlangen können. Die Planung geht davon aus, dass die Region je rund 320 Dossiers im Bereich Sozialhilfe und im Bereich Vormundschaft betreuen wird. Für die Führung der an der Front eingesetzten Sozialarbeiterinnen und arbeiter wird eine Geschäftsleitung mit ökonomischem Profil eingesetzt. Ihr obliegt auch der Kontakt zu den angeschlossenen Gemeinden. Damit die Dienstleistung doch noch immer möglichst bürgernah erfolgen kann, werden zwei Dienstabteilungen gebildet, eine für das Thal und eine für das Gäu. Welche Dienstleistungen werden angeboten? Das Sozialgesetz schreibt vor, dass die Aufgaben Sozialhilfe und Vormundschaft binnen 5 Jahren regionalisiert werden müssen. Für einen späteren Zeitpunkt ist vom Gesetzgeber angedacht, dass auch die Arbeitsämter und die AHV-Zweigstellen regionalisiert werden könnten. Ob das so umgesetzt wird und wann, ist heute offen. Es ist insbesondere unklar, ob man auf kommunale Anlaufstellen ganz verzichten kann. Das neue Sozialgesetz tritt per 1. Januar 2008 in Kraft. Die Gemeinden haben 5 Jahre Zeit, sich zu Regionen zusammen zu schliessen. Im Thal ist dieser Prozess schon weit fortgeschritten. Standort wird Balsthal sein, und der Dienst startet operativ am 1. April Im Gäu ist die Standort-Frage noch offen. Oensingen ist die einzige Gemeinde, die ebenfalls schon per 1. April 2008 die Aufgabenübertragung an den Verband vollziehen will. Als Behörde wird für das Thal wie für das Gäu je eine eigene Kommission gebildet, die sich aus Vertretern der angeschlossenen Gemeinden zusammensetzt. Neu werden die Sozialdienste im Bereich Sozialhilfe nach den Vorgaben des Sozialgesetzes und der SKOS-Richtlinien im Einzelfall selber verfügen. Die Kommission - 8 -

9 ist Aufsichtsbehörde und für die strategische Leitung zuständig. Anders im Bereich Vormundschaft. Hier gilt nach wie vor das ZGB, welches vorläufig kaum Kompetenz-Delegation auf die operative Stufe zulässt. Hier wird die Kommission also noch immer im Einzelfall entscheiden. Warum regionalisieren? Grund ist ganz klar der zu erwartende Effizienzgewinn und die kritische Grösse für eine professionelle Dienstleistung mit den entsprechenden Strukturen und personellen Besetzungen. Die Bürgernähe und Ortskenntnis ist auf Stufe Behörde nach wie vor gewährleistet, indem jede Gemeinde ihre Vertreter in die Kommission entsendet. Was machen die Gemeinden in Zukunft noch? Im Minimum müssen sie als erste Anlaufstelle funktionieren und die Hilfe suchenden Personen an den Sozialdienst überweisen. Was bietet die Sozialregion an? Zwingend sind Sozialhilfe und Vormundschaft sowie ein Grundangebot Mütter- und Väter- sowie Familienberatung. Offen sind AHV-Zweigstelle und Arbeitsamt. Was bedeutet das auf der Kostenseite? Der neue Verband rechnet mit Fr pro Jahr und Kopf (Einwohner) kommt noch ein einmaliger Infrastrukturbeitrag von Fr. 4.- dazu, damit sich die Sozialregion organisieren kann. Die Dienstleistung wird damit trotz Professionalisierung nicht a priori teurer. Ab 2009 werden die Gemeinden klarerweise entlastet, indem auch die administrativen Kosten im Lastenausgleich abgerechnet werden können. Für 2008 tragen aber die Gemeinden die Kosten noch selber. *** Es gibt keine Fragen an die Referenten. Die Versammlung muss über die Statuten des neuen Verbandes und den Beitritt bzw. die Aufgabenübertragung beschliessen. Balsthal und Oensingen entsenden nach 6 der Statuten als einzige Gemeinden 2 Delegierte in den Zweckverband, weil sie mehr als 300 Einwohner zählen. Eintreten ist unbestritten. Keine Wortmeldung. Detailberatung: Keine Wortmeldung. Beschluss (einstimmig) Die Gemeindeversammlung beschliesst: 1. Die neuen Statuten des Zweckverbandes und damit dessen Reorganisation und Umbenennung in Zweckverband Sozialregion Thal-Gäu werden genehmigt. 2. Die Übertragung der Aufgaben Sozialhilfe und Vormundschaft auf den Zweckverband wird per Stichtag 1. April 2008 genehmigt. Akten-Nr. 15/8 Mitteilung an: - 9 -

10 - Zweckverband Sozialregion Thal-Gäu, Balsthal - Markus Flury, Ressort Soziales - Willy Zeltner, Präsident Vormundschaftsbehörde und Sozialhilfekommission - Sonja Berger, Bereichsleiterin Soziales - Philippe Arnet, Leiter Finanzen - Akten

11 Traktandum 2 Gemeindepräsidium / Teilrevision GO 112 und DGO Anhang 3 (Kapitel 1) Referent: Markus Flury, Präsident der Arbeitsgruppe Gast-Referent: Stefan Hug, InterComuna AG, Solothurn 1. Referat: Markus Flury (Botschaft) Sachverhalt Am 20. Juni 2005 hat die Gemeindeversammlung eine Motion Roger Christen für erheblich erklärt, die für Oensingen ein vollamtliches Gemeindepräsidium verlangt hat. Der Gemeinderat hat folglich die Gemeindeordnung entsprechend angepasst. Als er am 11. Dezember 2006 auch die revidierte Dienst- und Gehaltsordnung der Gemeindeversammlung vorlegen wollte, wurde diese vom Souverän abgelehnt. Dies hat Ursula Meise und Mitunterzeichner zu einer Motion bewogen, mit der sie verlangen, dass der Gemeindepräsident oder die Gemeindepräsidentin nebenamtlich für die Einwohnergemeinde tätig ist. Diese Motion ist am 15. Januar 2007 von der Gemeindeversammlung ebenfalls für dringlich erklärt worden. Mit diesem Entscheid ist das Amt des Gemeindepräsidenten bzw. dessen Pensum seit 2000 insgesamt 6 Mal in der Gemeindeversammlung thematisiert worden, je dreimal mit Stossrichtung Vollamt und Nebenamt. Der Gemeinderat hat aus dieser Situation die Konsequenz gezogen und im Mai 2007 der Firma InterComuna AG einen Expertenbericht in Auftrag gegeben, der die Vor- und Nachteile beider Varianten nebeneinander stellt. Stefan Hug hat dieses Mandat für die InterComuna AG übernommen. In seinem Bericht kommt er zum Schluss, dass für Oensingen weder ein Voll- noch ein Nebenamt die richtige Lösung ist. Denn der Begriff Nebenamt bedeutet, dass jemand mit % in seinem Beruf engagiert ist und daneben im Umfang von 20-30% politisiert. Diese Grössenordnung von Engagement braucht es aber in jeder Gemeinde für präsidiale Routineaufgaben wie Gemeindeversammlungen, Gemeinderatssitzungen und Repräsentationsaufgaben. Man kann von Grundlast sprechen. In einer dynamischen Gemeinde wie Oensingen reicht das offensichtlich nicht. Ein Projekt der Grössenordnung z. B. des Leuenfeld braucht aktive strategische Führung und Kommunikation und stellt erhöhte Anforderungen sowohl auf politischer wie auch auf Verwaltungsebene. Das bedeutet wiederum erhöhten Anspruch ans Gemeindepräsidium in Sachen Kommunikation mit Investoren und Bürgern. Solche Projekte brauchen aber auch viel mehr Koordination und Kooperation, und die Umsetzung erfordert Kontrolle. Diese vier K-Tätigkeiten ermöglichen zusammen eine aktive Steuerung und sind klarerweise präsidiale Aufgaben. Wenn eine Gemeinde in einer Wachstumsphase wie Oensingen ihre diversen Prozesse nicht aktiv steuert, wird sie gesteuert und erleidet Schaden. Hug schätzt für Oensingen die Zusatzbelastung des Gemeindepräsidiums auf weitere 30%. Das ergibt gesamthaft 50-60%. Von einem Vollamt spricht man bei %. Das heisst, ein Nebenberuf ist dann nicht mehr möglich, wohl aber ein weiteres politisches Amt. Ein Vollamt wäre beim

12 ausgewiesenen Bedarf für Oensingen klar überrissen. Wenn man das wollte, wäre die Konsequenz zu ziehen, dass der Gemeindepräsident die Verwaltung führt. Ein Leiter Verwaltung wäre nicht mehr zu rechtfertigen. Das hiesse aber auch, dass die politisch-strategische Ebene mit der operativen Verwaltungsebene eng vermascht würde. Der Akzent läge für den Gemeindepräsidenten wohl eher auf verwalten statt auf führen. Richtig scheint somit ein Teilamt (nach Definition 40-70%), das einen Erstberuf ermöglicht und erfordert. Der Bezug zur Arbeitswelt und politischen Basis bleibt so besser gewahrt. Für Oensingen scheint ein Teilamt mit 50-60% optimal. Arbeitsgruppe und Gemeinderat haben diese Einschätzung übernommen. Wenn die Verwaltung leistungsfähig ist, kann sie die Politiker so unterstützen, dass für das Gemeindepräsidium 50% reichen sollten. Amtsinhaber Ruedi Burri hält aber in seiner Stellungnahme fest, dass er aktuell für die Gemeinde ein Pensum von 70% und Vize-Präsident Roger Kaufmann eines von 25% leistet. Die Diskrepanz zwischen den bewilligten 49% und den tatsächlichen 70% hat Burri als Gemeindepräsident bisher freiwillig geleistet, lange Zeit sogar wirklich im Nebenamt. Für seine Person wird er auch zukünftig dazu bereit sein, lässt aber offen, ob eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger das auch mitmachen würde. Der Gemeinderat will das Gemeindepräsidium in der Gemeindeordnung (GO) als Teilamt bezeichnen und in der Dienst- und Gehaltsordnung (DGO) mit einem Umfang von 50% definieren. Für die Entschädigung hat man sich am Ist-Zustand orientiert, d. h. es entstehen nur minimale Mehrkosten in der Grössenordnung des zusätzlichen Stellenprozents. Der Gemeinderat schlägt aber eine Vereinfachung vor, indem die bisherige Jahresgrundzulage (Fr. 8'000.-) und die Erfahrungszulage von heute 1% jährlich in den Lohn eingerechnet werden sollen. Erhalten und von Fr. 3'600.- auf Fr. 4'000.- erhöht werden soll aber die jährliche Pauschalspesen-Entschädigung. Die Teuerung wird hier nicht ausgeglichen. Das Lohnsystem der Gemeinde umfasst 24 Klassen mit je 40 Stufen. Das Präsidium soll so entschädigt werden, dass der Lohn der Stufe 38 einer (fiktiven) Lohnklasse 25 entspricht. Um das Ganze einfach zu halten, wird der so berechnete Lohn auf Fr. 12'000.- gerundet. Umgerechnet auf ein 50%-Pensum bedeutet das je Fr. 6'000.- in 13 Monatslöhnen, gesamt also Fr. 78'000.- Jahreslohn. Wie alle anderen Löhne der Gemeinde basieren diese Zahlen auf dem Kostenindex vom Mai Die aufgelaufene Teuerung steht für 2007 bei 10,3%. Erwägungen Es ist wichtig, die politisch sehr umstrittene Frage zu entscheiden, damit sich nicht endlos weitere Motionen mit widersprüchlichen Begehren zum selben Thema beschäftigen. Der Gemeinderat möchte deshalb diese Frage zwar in der Gemeindeversammlung diskutieren, die Schlussabstimmung aber an die Urne verweisen. Nach 36 GO genügt dafür die Zustimmung von 1 / 3 der in der Gemeindeversammlung anwesenden Stimmberechtigten. Auf diese Weise wird rechtzeitig vor Beginn des Wahlkampfs für die Gesamterneuerungswahlen 2009 Klarheit herrschen

13 Antrag 1. Der Gemeinderat stellt Antrag an die Gemeindeversammlung, die Frage Volloder Nebenamt für das Gemeindepräsidium an der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2007 zwar zu diskutieren, die Schlussabstimmung aber am 24. Februar 2008 einer Urnenabstimmung zu unterbreiten. 2. Der Gemeinderat stellt dem Souverän Antrag, das Gemeindepräsidium in der Gemeindeordnung (GO) als Teilamt zu definieren und in der Dienst- und Gehaltsordnung (DGO) mit 50% festzuschreiben. 3. Der Lohn soll Fr. 78'000.- pro Jahr betragen, teuerungsindiziert auf der Basis 1993 und zahlbar in 13 Monatsgehältern. Diese Berechnung lehnt sich an die fiktive Lohnklasse 25, Stufe 38 an. 4. Spesenpauschale für Repräsentationsaufgaben von Fr. 4'000.- pro Jahr, ohne Anpassung an die Teuerung. Weder Sitzungsgeld noch irgendwelche andere Entschädigungen für das Präsidium. *** 2. Referat: Stefan Hug ergänzt und verdeutlicht die Botschaft wie folgt: Dynamik und Wachstum der Gemeinde Oensingen sind überdurchschnittlich. Wenn eine Gemeinde in so einem Prozess nicht selbst aktiv steuert, dann wird sie gesteuert. Hug hat seine Aufgabe methodisch wie folgt angepackt: Er hat Gespräche geführt mit dem Gemeindpräsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Leiter Verwaltung, um so herauszufinden, was aktuell die Aufgaben und Belastungen des Präsidenten sind, und wie viel er leistet. Auch mit den Motionären hat er Gespräche geführt, um ihre Sicht der Dinge zu erfahren. Diese Bestandesaufnahme hat zum Schluss geführt, dass die Einwohnergemeinde Oensingen in der heutigen Situation Stellenprozente für das Gemeindepräsidium braucht. Nur so kann der Präsident auch im erwarteten Umfang Kontakte mit Investoren pflegen und Repräsentationsaufgaben wahrnehmen. Es gibt keine Fragen an die Referenten. Eintreten ist unbestritten. *** In der Detailberatung stellt ein Stimmberechtigter die Frage in den Raum, ob die geplante Urnenabstimmung wirklich nötig sei? Er stellt aber keinen Antrag. Der Präsident erläutert das Abstimmungsprozedere: In einer ersten Abstimmung wird über die Anträge 2-4 materiell entschieden. In einer zweiten Abstimmung wird darüber entschieden, ob die Schlussabstimmung an die Urne überwiesen wird. Für diesen Beschluss ist nach 36 GO die Zustimmung von einem Drittel der anwesenden Stimmberechtigten ausreichend. Es braucht also heute nur 40 Stimmen

14 Abstimmung 1. Die Anträge 2-4 werden mit grossem Mehr gegen 1 Stimme genehmigt 2. Urnenabstimmung ja oder nein? 106 Stimmen dafür. Wenige Gegenstimmen. Beschluss 1. Die Gemeindeversammlung unterbreitet den Stimmberechtigten an der Urne die Frage zum Entscheid, ob sie die Änderung von 112 der Gemeindeordnung und die damit verbundene Anpassung der Dienst- und Gehaltsordnung annehmen wollen. 2. Das Gemeindepräsidium wird in 112 der Gemeindeordnung als Teilamt definiert. 3. Das Pensum des Gemeindepräsidiums wird in Anhang 3, Kapitel 1 der Dienstund Gehaltsordnung auf 50% festgelegt. 4. Der Lohn des Gemeindepräsidiums für dieses 50%-Pensum wird auf Fr. 78'000.- pro Jahr festgelegt, zahlbar in 13 Monatslöhnen. Dieser Betrag bezieht sich auf den Kostenindex 100 im Mai Die Teuerung wird ausgeglichen. 5. Zusätzlich erhält das Präsidium pro Jahr eine Spesenpauschale für Repräsentationsaufgaben von Fr. 4' Auf dieser Spesenpauschale wird keine Teuerung ausgeglichen. 6. Das Präsidium erhält weder Sitzungsgelder noch andere Entschädigungen. Akten-Nr. 18/9, 18/31 Mitteilung an: - Botschaft für Urnenabstimmung - Ruedi Burri, Gemeindepräsident - Markus Flury, Präsident der Arbeitsgruppe Teilrevision GO und DGO - Philippe Arnet, Leiter Finanzen - Akten

15 Traktandum 3 Teilrevision GO und Teilrevision DGO Referent: Markus Flury, Präsident der Arbeitsgruppe Sachverhalt Gesetze und Reglemente veralten mit der Zeit und müssen an neue Entwicklungen angepasst werden, damit sie wieder einen Rahmen für die Gestaltung der Zukunft und praktikable Regeln für die Probleme des Alltags bieten können. Nach Bundesrecht sind seit 1. Januar 2007 eingetragene Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare in vielen Bereichen der Ehe gleichgestellt. Das muss beispielsweise bei Ausstandsbestimmungen auch in kommunalen Reglementen berücksichtigt werden, in unserem Fall in der Gemeindeordnung (GO) und in der Dienst- und Gehaltsordnung (DGO). Auf kantonaler Ebene bringt die Neuordnung des Schulwesens bzw. der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Lehrerschaft sehr grosse Änderungen sowohl in der GO wie auch in der DGO der Gemeinde. Mit der Schulleitungsreform muss die Gemeinde nun in ihren Erlassen den Rahmen für die Schulleitung der Primarschule und des Kindergartens schaffen. Mit der vorliegenden Teilrevision werden der Gemeindeversammlung auch gewisse Anpassungen vorgeschlagen, die grundsätzlich in der Autonomie der Gemeinde liegen. So sollen der Beamtenstatus und die Wohnsitzpflicht für Gemeindepersonal abgeschafft werden. Allerdings gilt nach der Rechtsprechung der letzten 20 Jahre auch für Angestellte der Gemeinde grundsätzlich die verfassungsmässige Niederlassungsfreiheit, was bedeutet, dass man die Wohnsitzpflicht letztlich nicht mehr durchsetzen kann. Das fiskalische Interesse der Gemeinde muss in einer Güterabwägung klar zurückstehen. Zudem muss die Gemeinde darauf achten, als Arbeitgeberin attraktiv zu bleiben. Zurzeit ist der Arbeitsmarkt ausgetrocknet. Eine der kürzlich ausgeschriebenen Stellen konnte nicht wie gedacht besetzt werden, weil nur drei qualifizierte Bewerbungen eingegangen sind. Alle drei Kandidatinnen haben dann aber anderen Angeboten den Vorzug gegeben. Mit der Teilrevision sollen 3 zusätzliche Ferientage für Angestellte zwischen 20 und 50 gewährt werden. Die Gemeinde nimmt damit den Trend zur fünften Ferienwoche teilweise auf, ebenfalls um als Arbeitgeberin attraktiv zu bleiben. In der DGO sollen die Ansätze für die Entschädigung der Angehörigen der Feuerwehr angepasst werden. Dies geschieht in einer moderaten Weise und letztlich mit nur geringen Mehrkosten. Einzelne grössere Sprünge bei bestimmten Funktionen mögen ins Auge springen. Wenn man näher hinschaut, wird aber klar, dass Aufgabenverschiebungen dahinter stehen, die anderswo zu Einsparungen führen. Nicht Kostenneutral ist die Neueinreihung der Funktion Leiter Bau in der Lohnklasse 22 und die Neueinreihung der Schulleiter in derselben Klasse. Der Gemeinderat sieht es aber als gerechtfertigt an, diese Funktionen auf die gleiche Ebene zu heben wie den Leiter Finanzen. Verschiedene kleinere Änderungen betreffen einzelne Begriffe oder Formulierungen. Es wäre unverhältnismässig, diese hier einzeln zu erwähnen

16 In Kraft treten sollen die Teilrevisionen per 1. April 2008, weil auf denselben Zeitpunkt die Aufgabengebiete Sozialhilfe und Vormundschaft auf den neuen Zweckverband Sozialregion Thal-Gäu übertragen werden sollen, was ebenfalls in den Reglementen berücksichtigt werden muss. Die Frage des Gemeindepräsidiums wird separat behandelt. Falls diese Vorlage in der Versammlung bzw. am 24. Februar 2008 an der Urne ebenfalls im Sinne des gemeinderätlichen Antrags entschieden wird, treten die entsprechenden Bestimmungen gleichzeitig mit der hier vorgestellten Revision per 1. April 2008 in Kraft. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass die zuständige Stelle des Kantons die Reglementsänderungen genehmigt. Erwägungen Mit der vorliegenden Teilrevision wird nachgeführt, was nach übergeordnetem Recht zwingend oder wegen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen dringend scheint. Es gibt aber noch zahlreiche Anliegen, die zurückgestellt wurden. Der Zeitpunkt scheint gekommen, eine Totalrevision der Gemeindeordnung und des Personalrechts ins Auge zu fassen. Der Gemeinderat hat die Absicht, diese grosse Aufgabe nächstes Jahr anzupacken und noch vor dem Legislaturwechsel abzuschliessen. Ziel ist, dass in der nächsten Legislatur mit Strukturen und Abläufen gearbeitet werden kann, die auf der Höhe unserer Zeit stehen und den Anforderungen an eine dynamische Gemeinde wie Oensingen genügen. Antrag 1. Der Gemeinderat stellt Antrag an die Gemeindeversammlung, die Teilrevision der GO zu genehmigen. 2. Der Gemeinderat stellt Antrag an die Gemeindeversammlung, die Teilrevision der DGO zu genehmigen. *** Eintreten ist unbestritten. In der Detailberatung stellt Roger Christen den Antrag, die technischen Sachbearbeiter lohnmässig den Sachbearbeitern mit kaufmännischer Ausbildung gleichzustellen. Beschluss zum Antrag Christen Die Gemeindeversammlung beschliesst mit 86 Ja gegen 3 Gegenstimmen, die technischen Sachbearbeiter von der Lohnklasse 11 in die Lohnklasse 13 zu befördern und sie damit den kaufmännischen Sachbearbeitern gleichzustellen. Beschluss zur Schlussabstimmung Die Gemeindeversammlung beschliesst mit grossem Mehr bei 3 Gegenstimmen die beantragte Teilrevision der Gemeindeordnung einerseits und der Dienst- und Gehaltsordnung anderseits

17 Akten-Nr. 18/9, 18/31 Mitteilung an: - Amt für Gemeinden (Genehmigung) - Markus Flury, Präsident der Arbeitsgruppe Teilrevision GO und DGO - Philippe Arnet, Leiter Finanzen - Angestellte der Gemeinde (Lohnverfügungen) - Akten

18 Traktandum 4 Voranschlag 2008 Vizepräsident Roger Kaufmann führt in seiner Eigenschaft als Ressortleiter Finanzen in den Voranschlag 2008 ein: Der Budget-Prozess war einmal mehr eine Gratwanderung zwischen Spardruck einerseits und dem Volksauftrag zum Umgang mit den Elektra-Millionen andererseits. Der Budget-Entwurf wurde vom Leiter Finanzen auf der Basis der rechtlichen Vorgaben, des Finanzplans und der Vorjahresrechnung vorbereitet. Anschliessend wurden die Eingaben der Kommissionen und Ressorts verarbeitet. Die Finanzkommission hat den Entwurf vorberaten. Der Gemeinderat hat ihn bereinigt. Ziel des Ressortleiters und Vorgabe der Finanzkommission war ursprünglich ein Fehlbetrag von weniger als Fr. 800' Dieses ambitiöse Ziel hat sich als unerreichbar erwiesen. Denn allein im Sozialbereich sind die Kosten um mehr als Fr. 300'000.- gestiegen. Generell sind nur ca. 20% der Ausgaben überhaupt von der Gemeinde beeinflussbar. Auch bei den Investitionen gibt es kaum Sparmöglichkeiten. Die Netto-Investitionen sind mit 4,2 Mio Franken hoch. Die Finanzlage der Gemeinde ist trotz des deutlich höheren Fehlbetrages nicht dramatisch. Im Grossen und Ganzen befindet sie sich immer noch auf Kurs der Vorgabe 20 Jahre plus. Nach nunmehr 5 Jahren ist es aber an der Zeit zu überprüfen, ob dieser Plan bzw. diese Strategie noch immer richtig ist? 2008 will der Gemeinderat diese Überprüfung vornehmen. Traktandum 4.1. Investitionsrechnung - Kreditbewilligungen Es folgen unmittelbar die einzelnen Referate zu den Verpflichtungskrediten von mehr als Fr. 150'

19 Traktandum Sanierung Sporttrakt Kreisschule Bechburg Referentin: Theres Mathys-Manz, Präsidentin Zweckverband Kreisschule Bechburg Sachlage Zuständig für die Sanierung des Sporttraktes ist dieselbe von der DV eingesetzte Arbeitsgruppe, die sich bereits um die Fassadensanierung des Hauptgebäudes kümmerte. Sie besteht aus Mitgliedern aus den Verbandsgemeinden Oensingen und Kestenholz, einem Vertreter aus der Lehrerschaft sowie dem Hauswart als beratendes Mitglied. Seit dem Bestehen des Kreisschulhauses, also seit 1975, wurden an der Fassade des Sporttraktes keine Sanierungsarbeiten durchgeführt. Bei Bedarf wurden im Hallenbad anfallende Reparaturarbeiten ausgeführt. 2004/05 wurde die Fassade des Hauptgebäudes saniert und für 2007 war im Finanzplan die Fassadensanierung im Bereich des Sporttraktes vorgesehen. Auf Grund grösserer Schäden im Bereich des Schwimmbeckens beschloss man, die Arbeiten im Innern des Gebäudes gleichzeitig mit der Fassadensanierung in Angriff zu nehmen; dadurch können Arbeitsabläufe erleichtert und Kosten gespart werden. Ausserdem ergab die obligatorische Kontrolle der Hallenbaddecke innen erhebliche Mängel, welche eine Sanierung auch in diesem Bereich dringend notwendig machen. Auf Grund dieser Ausgangslage hat die Arbeitsgruppe Sanierung Sporttrakt in Zusammenarbeit mit Roger Christen, ZSB Oensingen, eine Kostenzusammenstellung erarbeitet. Die zu erwartenden Kosten wurden beiden Verbandsgemeinden mitgeteilt. Um auf die Finanzlage der beiden Gemeinden Rücksicht zu nehmen, haben der Vorstand des Zweckverbandes und die Arbeitsgruppe beschlossen, die Sanierung des Sporttraktes auf die Rechnungsjahre 2008 und 2009 zu verteilen. Die Kosten belaufen sich auf Fr. 2'200' Der Anteil von Oensingen beträgt Fr. 1'630' Der Vorstand des Zweckverbandes Kreisschule Bechburg hat an seiner Sitzung vom 17. Oktober 2007 den Antrag der Fachkommission Sanierung Sporttrakt behandelt und diesen zu Handen der Delegiertenversammlung einstimmig verabschiedet. Die Delegiertenversammlung hat am 7. November 2007 den Antrag mit 12 zu 5 Stimmen gutgeheissen. Erwägungen Sollten die Sanierungsarbeiten im Bereich des Sporttraktes nicht im vorgesehenen Zeitraum durchgeführt werden können, hätte das eine Schliessung des Hallenbades der Kreisschule Bechburg zur Folge, da der Vorstand des Zweckverbandes nach den Erkenntnissen aus den Untersuchungen der Firma i m p, Oberbuchsiten, nicht bereit ist, die Verantwortung weiterhin zu übernehmen. Laut Lehrplan sind für alle Klassen der Volksschule drei Lektionen Sportunterricht obligatorisch. Die Schülerinnen und Schüler der Kreisschule Bechburg erhalten diesen Unterricht in Form von 2 Lektionen Turn- und 1 Lektion Schwimmunterricht. Ein Hallenbad oder eine zweite Turnhalle sind notwendig, um über 200 Jugendlichen diesen Unterricht gewährleisten zu können. Eine Schliessung des Hallenbades und

20 dessen Umbau in eine zweite Turnhalle käme deutlich teurer als die vorgesehene Sanierung des gesamten Sporttraktes. Antrag Der Gemeinderat stellt Antrag an die Gemeindeversammlung: 1. Für die Sanierung des Sporttraktes Kreisschule Bechburg inklusive Hallenbad einen Verpflichtungskredit von Fr. 1'630'000.- zu bewilligen. 2. Davon einen Anteil von Fr in die Investitionsrechnung 2008 aufzunehmen. *** Eintreten ist unbestritten. Detailberatung Eine Stimmbürgerin will wissen, was passiert, wenn die Gemeinde Kestenholz wie vom Gemeinderat beantragt ihren Anteil an den Investitionskosten ablehnt? Gemeinderätin Theres Mathys sagt aus, dass der Gemeinderat Kestenholz seine Meinung geändert hat. Zur Sanierung sagt er prinzipiell ja. Er will aber den Kostenteiler neu verhandeln. Präsident Ruedi Burri doppelt nach: Oensingen zahlt für die Mehrbenutzung durch die Oensinger Schulen und Vereine heute pauschal Fr. 40'000.- an Kestenholz. Der vorliegende Antrag mit dem statutarischen Kostenteiler ist so richtig. Sollte Kestenholz die Finanzierung seines Anteils tatsächlich ablehnen, so gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten für Oensingen: Verhandlungen oder Klage vor Gericht. Allfällige Verhandlungsresultate müssten dann wieder der Gemeindeversammlung vorgelegt werden. Beschluss (einstimmig) 1. Die Gemeindeversammlung genehmigt für die Sanierung des Sporttraktes der Kreisschule Bechburg inklusive Hallenbad einen Verpflichtungskredit von Fr. 1'630' Von diesem Betrag werden Fr. 890'000.- in den Investitionsvoranschlag 2008 aufgenommen. Akten-Nr. Spez. Mitteilung an: - Theres Mathys, Präsidentin Kreisschule Bechburg - Liselotte Scognamiglio, Planung und Bau - Dominik Jenni, Leiter Bau - Philippe Arnet, Leiter Finanzen - Akten

Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr. Sitzung No 17 vom 19. Oktober 2015. Stefan Schneider, Gemeindepräsident

Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr. Sitzung No 17 vom 19. Oktober 2015. Stefan Schneider, Gemeindepräsident Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr Sitzung No 17 vom 19. Oktober 2015 Vorsitz: Protokoll: Ort: Entschuldigt: Stefan Schneider, Gemeindepräsident Beatrice Fink Gemeinderatszimmer

Mehr

Version 2004. Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen

Version 2004. Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen Version 2004 Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen Der Grosse Gemeinderat von Steffisburg, gestützt auf - Artikel 3 des Volksschulgesetzes,

Mehr

Teilrevision der Verbandsstatuten

Teilrevision der Verbandsstatuten Primarschule Heilpädagogische Schule Bezirk Bülach Teilrevision der Verbandsstatuten Antrag und Weisung an den Gemeinderat Bülach, 18. März 2014 Antrag Der Gemeinderat wird beantragt, er wolle beschliessen:

Mehr

Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat

Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat 2. Februar 205 zur Änderung der Geschäftsordnung des Landrats (GO); Anpassungen betreffend Kantonalbankkommission A. Ausgangslage Am 8. Juni 204 hat der

Mehr

KANTON ZUG VORLAGE NR. 1479.3 (Laufnummer Nr. 12217) ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG DES KANTONSRATES

KANTON ZUG VORLAGE NR. 1479.3 (Laufnummer Nr. 12217) ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG DES KANTONSRATES KANTON ZUG VORLAGE NR. 1479.3 (Laufnummer Nr. 12217) ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG DES KANTONSRATES BETREFFEND ERWÄHNUNG DER KOMMISSIONEN MIT STÄNDIGEM AUFTRAG (KLEINE PARLAMENTSREFORM) BERICHT UND ANTRAG

Mehr

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. April 2002 Seite 1

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. April 2002 Seite 1 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. April 2002 Seite 1 Begrüssung: Präsident Michael Baader begrüsst die rund 110 Anwesenden im Gemeindesaal zur ersten Gemeindeversammlung 2002 und erklärt die Versammlung

Mehr

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend Gemeinde Arosa Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament betreffend Verhandlungsmandat und Genehmigung Verpflichtungskredite Mieterausbau und Miete Arztpraxisräumlichkeiten im Neubau Hotel

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Einwohnergemeinde Berken

Einwohnergemeinde Berken Seite 357 Vorsitz: Protokoll: Geissbühler Hans, Gemeindepräsident Bürki Eliane, Gemeindeschreiberin Der Präsident begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Versammlung. Dieselbe wurde ordnungsgemäß im Amtsanzeiger

Mehr

Schulordnung der Stadt Rheineck

Schulordnung der Stadt Rheineck Stadt Rheineck Schulordnung der Stadt Rheineck Vom Stadtrat genehmigt am 14. Oktober 2003 H:\Kanzlei\Kanzlei\Reglemente\Homepage\Schulordnung.doc - 1 - Schulordnung Der Gemeinderat Rheineck erlässt in

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 5

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 5 Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 5 ]XP(QWZXUIHLQHV*URVVUDWVEHVFKOXVVHV EHUHL QHQ 1DFKWUDJVNUHGLW ]XP 6WDDWVYRUDQVFKODJ I U GDV -DKU 6WDDWVEHLWUlJH I U *HZlVVHU VFKXW]DQODJHQ 0DL hehuvlfkw

Mehr

Stadt Dübendorf. A N T R A G des Stadtrates vom 27. September 2007

Stadt Dübendorf. A N T R A G des Stadtrates vom 27. September 2007 Stadt Dübendorf A N T R A G des Stadtrates vom 27. September 2007 Nr. 77 Beschluss des Gemeinderates betreffend Bauabrechnung Sanierung der Sportanlagen Im Chreis Der Gemeinderat, in Kenntnis eines Antrages

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

Erläuternder Bericht: Gemeindeversammlung vom 09. April 2015

Erläuternder Bericht: Gemeindeversammlung vom 09. April 2015 Erläuternder Bericht: Gemeindeversammlung vom 09. April 2015 Gemeindeversammlung der Gemeinde Zizers: Donnerstag, 09. April 2015, 19.30 Uhr, Mehrzweckhalle Lärchensaal Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und

Mehr

E I N L A D U N G. zur Einwohner- und Bürgergemeindeversammlung. Budget 2014. auf Donnerstag, 28. November 2013 20.00 Uhr im Gemeindehaus

E I N L A D U N G. zur Einwohner- und Bürgergemeindeversammlung. Budget 2014. auf Donnerstag, 28. November 2013 20.00 Uhr im Gemeindehaus Gemeinde Zullwil E I N L A D U N G zur Einwohner- und Bürgergemeindeversammlung Budget 2014 auf Donnerstag, 28. November 2013 20.00 Uhr im Gemeindehaus Das Protokoll der letzten Versammlung, das vollständige

Mehr

EINLADUNG GEMEINDEVERSAMMLUNG

EINLADUNG GEMEINDEVERSAMMLUNG GEMEINDE 8474 DINHARD EINLADUNG GEMEINDEVERSAMMLUNG Dienstag, 13. November 2012, 20.00 Uhr, in der Turnhalle Dinhard POLITISCHE GEMEINDE 1. Voranschlag 2013 2. Revision der Statuten des Zweckverbandes

Mehr

Friedhofverband Dällikon-Dänikon. Verbandsvereinbarung

Friedhofverband Dällikon-Dänikon. Verbandsvereinbarung Friedhofverband Dällikon-Dänikon Verbandsvereinbarung I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zweck, Name, Zusammenschluss Die Politischen Gemeinden Dällikon und Dänikon bilden für die Besorgung des Friedhof-

Mehr

E I N L A D U N G zur. Kirchgemeindeversammlung

E I N L A D U N G zur. Kirchgemeindeversammlung E I N L A D U N G zur Kirchgemeindeversammlung Dienstag, 14. Juni 2011 20.00 Uhr Pfarreiheim Kriegstetten Traktanden: 1. Wahl der Stimmenzähler 2. Rechnung 2010 a) Laufende Rechnung b) Verwendung Ertragsüberschuss

Mehr

BOTSCHAFT DES KLEINEN KIRCHENRATS AN DEN GROSSEN KIRCHENRAT DER RÖMISCH-KATHOLISCHEN GESAMTKIRCHGEMEINDE BERN UND UMGEBUNG

BOTSCHAFT DES KLEINEN KIRCHENRATS AN DEN GROSSEN KIRCHENRAT DER RÖMISCH-KATHOLISCHEN GESAMTKIRCHGEMEINDE BERN UND UMGEBUNG BOTSCHAFT DES KLEINEN KIRCHENRATS AN DEN GROSSEN KIRCHENRAT DER RÖMISCH-KATHOLISCHEN GESAMTKIRCHGEMEINDE BERN UND UMGEBUNG Ökumenisches Zentrum, Ittigen Dachsanierung und Abbruch der Arena Kreditgesuch

Mehr

Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2013

Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2013 Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2013 Neubau Reservoir Risi Projektierungskredit von 225 000 Franken Antrag der Werkbehörde - 2-7 Neubau Reservoir Risi Projektierungskredit von 225 000 Franken Antrag

Mehr

Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds.

Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds. Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds Ausgabe 2015 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Name... 3 2 Zweck... 3 3 Organe... 3 4 Zuständigkeiten

Mehr

Statuten des Vereins guild42.ch

Statuten des Vereins guild42.ch Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.

Mehr

Herbst-Gemeindeversammlung 20. September 2007

Herbst-Gemeindeversammlung 20. September 2007 Herbst-Gemeindeversammlung 20. September 2007 Geschäft 3 Schulwesen, Blockzeiten an der Unterstufe Thalwil Verankerung der musikalischen Grundausbildung im Unterstufen- Stundenplan, Kredit 105'000 Franken

Mehr

13. Sitzung vom 23. August 2011 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte

13. Sitzung vom 23. August 2011 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte GEMEINDERAT 13. Sitzung vom 23. August 2011 INHALTSVERZEICHNIS Geschäfte Beschlüsse Interne Verzinsung/Festlegung Zinssatz und Modalität Investitionsplan 2011-2015 - Genehmigung Revisionsberichte Pol.

Mehr

Gesetz für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Erklärt in leichter Sprache

Gesetz für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Erklärt in leichter Sprache Gesetz für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Erklärt in leichter Sprache Wichtiger Hinweis Gesetze können nicht in Leichter Sprache sein. Gesetze haben nämlich besondere Regeln. Das nennt

Mehr

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Geschäftsstelle Spitex Gossau Rosenweg 6,9201 Gossau Tel. 071 383 23 63 / Fax 071 383 23 65 kpv.gossau@spitexgossau.ch Krankenpflegeverein

Mehr

Vorsitz. Protokoll Stimmenzähler Regíno Haberl. Präsenz Stimmberechtigte laut Stimmregister 189. anwesend 34

Vorsitz. Protokoll Stimmenzähler Regíno Haberl. Präsenz Stimmberechtigte laut Stimmregister 189. anwesend 34 Proto ko I I der O rtsbü rgergemei ndeversa m m I u n g Donnerstag, 17. Juni 2010 20.00 20.15 Uhr Vorsitz Max Heller Protokoll Stimmenzähler Regíno Haberl Roger Rehmann Meinrad SchmidTremel Präsenz Stimmberechtigte

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Reglement Anstellungsbedingungen Gemeindeammann und Gemeinderäte v. 28.06.2001

Reglement Anstellungsbedingungen Gemeindeammann und Gemeinderäte v. 28.06.2001 Gemeinde Obersiggenthal Reglement über Anstellungsbedingungen des Gemeindeammanns und Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates Gültig ab 01. Januar 2002 Inhaltsverzeichnis A. Tätigkeit 1 Amt 2 Nebentätigkeiten

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Ortsbürgergemeinde Baden

Ortsbürgergemeinde Baden Ortsbürgergemeinde Baden Traktanden der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 7. Juni 2010 2 Ortsbürgergemeinde Baden Ortsbürgergemeindeversammlung vom Montag, 7. Juni 2010, 20.00 Uhr, im Grand Casino Baden,

Mehr

1. Weniger Steuern zahlen

1. Weniger Steuern zahlen 1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn

Mehr

Protokoll: Ortsbürgergemeindeversammlung

Protokoll: Ortsbürgergemeindeversammlung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung Datum/Ort: Zeit: Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Dienstag, 02. Dezember 2014, Mehrzweckhalle Mitteldorf 22.05 22.20 Uhr Sabin Nussbaum, Gemeindepräsidentin

Mehr

17. JUNI 2012 FÜR DIE ABSTIMMUNGEN VOM EINE NEUTRALE ABSTIMMUNGS- BROSCHÜRE. Prämienverbilligung... 2

17. JUNI 2012 FÜR DIE ABSTIMMUNGEN VOM EINE NEUTRALE ABSTIMMUNGS- BROSCHÜRE. Prämienverbilligung... 2 POLITIK EINFACH ERKLÄRT: EINE NEUTRALE ABSTIMMUNGS- BROSCHÜRE Kanton Schwyz FÜR DIE ABSTIMMUNGEN VOM 17. JUNI 2012 Prämienverbilligung............. 2 Verpflichtungskredit Werkhof.... 4 Heilpädagogisches

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

vom 25. November 2011 Die Aktivbürgerinnen und -bürger der Gemeinde Ennetmoos,

vom 25. November 2011 Die Aktivbürgerinnen und -bürger der Gemeinde Ennetmoos, Reglement über die Festsetzung der Entschädigung an die Mitglieder des Gemeinderates, der Kommissionen sowie für Arbeitsgruppen und Personen mit amtlichen Funktionen (Entschädigungsreglement) vom 25. November

Mehr

Frühlings-Gemeindeversammlung 11. März 2010

Frühlings-Gemeindeversammlung 11. März 2010 Frühlings-Gemeindeversammlung 11. März 2010 Geschäft 2 Bodenstrasse (Gattikonerstrasse bis Sportanlage Brand) Trottoirneubau inkl. Strassensanierung, Kredit 375'000 Franken 1 Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission

Mehr

Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel)

Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel) Organisationsverordnung Rügel 7.300 Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel) vom. Oktober 05 (Stand 0. Januar 06) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten

Mehr

9. Sitzung vom 7. Juni 2011 INHALTSVERZEICHNIS. Nr. Geschäfte Seiten

9. Sitzung vom 7. Juni 2011 INHALTSVERZEICHNIS. Nr. Geschäfte Seiten GEMEINDERAT 9. Sitzung vom 7. Juni 2011 INHALTSVERZEICHNIS Nr. Geschäfte Seiten Beschlüsse Finanzausgleichsgesetz (FAG)/Entwurf Verordnung/Stellungnahme Beleuchtung Reppischtalstr./Schützenhaus/Sennhütte/Kreditabrechnung

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 20. März 2002 an den Landrat zur Änderung der Organisationsverordnung (Polizeianwärterstellen)

Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 20. März 2002 an den Landrat zur Änderung der Organisationsverordnung (Polizeianwärterstellen) Nr. 149 R-362-11 Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 20. März 2002 an den Landrat zur Änderung der Organisationsverordnung (Polizeianwärterstellen) I. Einleitung Als Polizistin oder Polizist wird

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Spesen- und Entschädigungsreglement

Spesen- und Entschädigungsreglement EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL Spesen- und Entschädigungsreglement (DGO 2014 vom 12.12.2013) 1. Geltungsbereich Das vorliegende Spesen- und Entschädigungsreglement bildet einen integrierten Bestandteil der

Mehr

Reglement über die Vermietung der Festbänke

Reglement über die Vermietung der Festbänke Reglement über die Vermietung der Festbänke (Festbankreglement) der Politischen Gemeinde Schöfflisdorf vom 0. Juni 05 Präambel In diesem Reglement werden geschlechtsneutrale Formulierungen verwendet. Die

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Einwohnergemeinde Trimbach. Finanz-Verordnung

Einwohnergemeinde Trimbach. Finanz-Verordnung Einwohnergemeinde Trimbach Finanz-Verordnung 1999 1 Finanz-Verordnung Einwohnergemeinde Trimbach Verordnung des Gemeindrates über den Finanzhaushalt der Gemeinde Trimbach, 25 Abs. 3 b GO I. Allgemeiner

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

gestützt auf Artikel 76 der Kantonsverfassung 2 und in Ausführung von Art. 35 Abs. 1 Ziff. 7 des Gemeindegesetzes (GemG) 3

gestützt auf Artikel 76 der Kantonsverfassung 2 und in Ausführung von Art. 35 Abs. 1 Ziff. 7 des Gemeindegesetzes (GemG) 3 Reglement über die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates, der Kommissionen und der Arbeitsgruppen der Politischen Gemeinde Oberdorf (Entschädigungsreglement, EntschR) vom 21. Mai 2014 1 Die Gemeindeversammlung

Mehr

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Die Invaliden-Versicherung ändert sich Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem

Mehr

19.30 Uhr im Sitzungszimmer MZH

19.30 Uhr im Sitzungszimmer MZH 8. Juli 2008 38 Beginn: 19.30 Uhr im Sitzungszimmer MZH Anwesende: Gemeindepräsident: Muralt Beat Gemeindevizepräsident: Fröhlicher André Gemeinderatsmitglieder: Flühmann Peter Lange Simon Bärtschi Peter

Mehr

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig 100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig Vorbemerkung Wenn es um Fragen der Oekonomie geht, dann haben viele Leute den Eindruck, da könnten sie

Mehr

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause Reglement über Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause vom 0. Februar 995 Revision vom. September 998 5. Januar 999 3. Januar 005 6. Dezember 03 Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeines Ziel Grundsatz

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) 3. Februar 2003 Ausgabe Juni 2008 Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement,

Mehr

Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 7

Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 7 Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 7 0826 Postulat (Grüne) "Minergie-P oder besser" Abschreibung; Direktion Sicherheit und Liegenschaften Bericht des Gemeinderates Der Vorstoss wurde als Motion

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

MITGLIEDERVERSAMMLUNG SCHWELLENKORPORATION 2014

MITGLIEDERVERSAMMLUNG SCHWELLENKORPORATION 2014 Schwellenkorporation Lenk 3775 Lenk BE MITGLIEDERVERSAMMLUNG SCHWELLENKORPORATION 2014 Protokoll der Sitzung Nr. 1 Datum Donnerstag, 19. Juni 2014 Uhrzeit Ort Vorsitz Protokoll 20:15 20.45 Uhr Hotel Simmenhof

Mehr

INTERPELLATION Roland Engeler-Ohnemus betr. Paradigmenwechsel bei Bauvorhaben der Gemeinde?

INTERPELLATION Roland Engeler-Ohnemus betr. Paradigmenwechsel bei Bauvorhaben der Gemeinde? 10-14.539 INTERPELLATION Roland Engeler-Ohnemus betr. Paradigmenwechsel bei Bauvorhaben der Gemeinde? Wortlaut: Der Einwohnerrat hat an seiner Septembersitzung einer Umgestaltung des Keltenwegs im Betrag

Mehr

B U L L E T I N. zu den Traktanden der Rechnungsgemeindeversammlung Montag, 23. Juni 2014, 20.00 Uhr Medienraum Mehrzweckgebäude Dünnerehof

B U L L E T I N. zu den Traktanden der Rechnungsgemeindeversammlung Montag, 23. Juni 2014, 20.00 Uhr Medienraum Mehrzweckgebäude Dünnerehof B U L L E T I N zu den Traktanden der Rechnungsgemeindeversammlung Montag, 23. Juni 2014, 20.00 Uhr Medienraum Mehrzweckgebäude Dünnerehof Traktanden 1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler 2. Nachtragskredite

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Einwohnergemeinde Egerkingen. Verordnung über die Schulzahnpflege

Einwohnergemeinde Egerkingen. Verordnung über die Schulzahnpflege Einwohnergemeinde Egerkingen Verordnung über die Schulzahnpflege Gültig ab. Januar 06 Inhaltsverzeichnis Organisation... 3 Vollzug... 3 3 Organisation und Koordination... 3 4 Schulzahnarzt... 4 5 Schulzahnpflege-Instruktor...

Mehr

Globalbudget Drucksachen und Lehrmittel für die Jahre 2015 bis 2017

Globalbudget Drucksachen und Lehrmittel für die Jahre 2015 bis 2017 SGB 141/2014 Globalbudget Drucksachen und Lehrmittel für die Jahre 2015 bis 2017 Botschaft und Entwurf des Regierungsrates an den Kantonsrat von Solothurn vom 9. September 2014, RRB Nr. 2014/1572 Zuständiges

Mehr

S T A T U T E N. der. Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A.

S T A T U T E N. der. Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A. S T A T U T E N der Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A. mit Sitz in Opfikon (ZH) I. FIRMA, SITZ, DAUER UND ZWECK DER GESELLSCHAFT Artikel 1 Unter der

Mehr

Memorandum zur Elternarbeit

Memorandum zur Elternarbeit ANLAGE 3 zu Ziffer 8 zum Schulvertrag vom Memorandum zur Elternarbeit Liebe Eltern, unsere Montessori-Schule hat sich durch Elternarbeit zu einer Schule für alle Kinder entwickelt. Dabei sind neben Ansprüchen,

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

REGLEMENT ÜBER DIE STÄNDIGEN KOMMISSIONEN DES GEMEINDERATS

REGLEMENT ÜBER DIE STÄNDIGEN KOMMISSIONEN DES GEMEINDERATS REGLEMENT ÜBER DIE STÄNDIGEN KOMMISSIONEN DES GEMEINDERATS Fassung vom 26. November 2012 Inhaltsverzeichnis Artikel Seite I. Allgemeiner Teil Grundsatz 1 3 Vertretungsansprüche in Kommissionen 2 3 II.

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 56. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 56. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 56 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Ausbau der Kantonsstrasse K 14 Büron Triengen, Abschnitt Dorfausgang

Mehr

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 3/09 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR Mehr

Mehr

Die Antworten von der SPD

Die Antworten von der SPD 9 Die Antworten von der SPD 1. Wahl-Recht Finden Sie richtig, dass nicht alle wählen dürfen? Setzen Sie sich für ein Wahl-Recht für alle ein? 2 Gesetze in Deutschland sagen: Menschen mit Voll-Betreuung

Mehr

Schweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) Statuten. Art. 1 Name, Sitz, Gerichtsstand und Dauer

Schweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) Statuten. Art. 1 Name, Sitz, Gerichtsstand und Dauer Schweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) Statuten Art. 1 Name, Sitz, Gerichtsstand und Dauer 1.1 Die Schweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff

Mehr

Selbstständig als Immobilienmakler interna

Selbstständig als Immobilienmakler interna Selbstständig als Immobilienmakler interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Berufsbild... 9 Ausbildung... 10 Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobilienmakler...

Mehr

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU)

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) Ressort Wirtschaft Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2013 3 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Verein Barmelweid. Statuten

Verein Barmelweid. Statuten Verein Barmelweid Statuten 4. Juni 2008 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» (vormals «Aargauischer Heilstätteverein») besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

Budget-Gemeindeversammlung 7. Dezember 2011

Budget-Gemeindeversammlung 7. Dezember 2011 Budget-Gemeindeversammlung 7. Dezember 2011 Geschäft 1 Bauabrechnung Zürichseeweg Genehmigung 1 Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) hat an ihrer Sitzung

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 104. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 104. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 104 zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Sonderkredit für die Finanzierung des Systemwechsels von der

Mehr

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8.1. Allgemeines In der laufenden Rechnung werden im Konto 322.00 Zinsen nur die ermittelten Fremdkapitalzinsen erfasst. Sobald aber eine Betriebsabrechnung erstellt

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt

ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt Wieder einmal beschert uns die Bundesverwaltung auf Ende Jahr mit zusätzlicher Arbeit, statt mit den immer wieder versprochenen Erleichterungen für KMU.

Mehr

STATUTEN. Gewerbeverein Stäfa

STATUTEN. Gewerbeverein Stäfa STATUTEN 1. Name und Zweck Art. 1 Unter dem Namen besteht in Stäfa ein am 9. November 1862 gegründeter, 1869 aufgelöster und am 10. März 1877 erneut gebildeter, unabhängiger Verein im Sinne von Art. 66

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert

Mehr

Reglement. zum. Öffentlichkeitsprinzip. und. Datenschutz

Reglement. zum. Öffentlichkeitsprinzip. und. Datenschutz Reglement zum Öffentlichkeitsprinzip und Datenschutz Der Gemeinderat, gestützt auf 10, Abs. 3 und 31, Abs. 3 des Informations- und Datenschutzgesetzes (Info DG), sowie 5, Abs. 1.1. und 1.2. der Gemeindeordnung,

Mehr

Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung des Selbstbehalts an die Kosten von Tageselternbetreuungskosten mit einer

Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung des Selbstbehalts an die Kosten von Tageselternbetreuungskosten mit einer Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung des Selbstbehalts an die Kosten von Tageselternbetreuungskosten mit einer Obergrenze von 42'000 Franken. Botschaft zum Gemeinderatsbeschluss

Mehr

Hilfestellungen zur Mittelanforderung

Hilfestellungen zur Mittelanforderung Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu.

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu. Kosten für ein Girokonto vergleichen 1. Was passt? Ordnen Sie zu. a. die Buchung, -en b. die Auszahlung, -en c. der Dauerauftrag, - e d. die Überweisung, -en e. die Filiale, -n f. der Kontoauszug, - e

Mehr

Umsetzung der Pflegefinanzierung im

Umsetzung der Pflegefinanzierung im Umsetzung der Pflegefinanzierung im Kanton Bern 1 Ausgangslage 13. Juni 2008: Eidgenössisches Parlament beschliesst Bundesgesetz über Neuordnung Pflegefinanzierung (im Rahmen der Revision des KVG Art.

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Schulzahnpflegereglement EINWOHNERGEMEINDE RODERSDORF

Schulzahnpflegereglement EINWOHNERGEMEINDE RODERSDORF Schulzahnpflegereglement R 1 Schulzahnpflegereglement der EINWOHNERGEMEINDE RODERSDORF Genehmigt von der Gemeindeversammlung am 23. Juni 2004 Schulzahnpflegereglement R 2 Alle hier verwendeten Funktionsbezeichnungen

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

Spesenreglement für Non-Profit-Organisationen (NPO)

Spesenreglement für Non-Profit-Organisationen (NPO) Spesenreglement für Non-Profit-Organisationen (NPO) Auszug aus Kreisschreiben der Steuerverwaltung des Kantons Bern vom 18. Januar 2008 Spesenreglemente für Non-Profit-Organisationen (NPO) Rahmenbedingungen

Mehr