Magistrat der Stadt Rodgau Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung

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1 Magistrat der Stadt Rodgau Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung Beratungs- und Beteiligungsverfahren nichtöffentlich OBJÜ OBDU OBNR OBHH OBWK ALB KI+JU-B LFU SO+KU B+V HA+FI Fachdienst 4 / Stadtkasse / Nh Datum Vorlage: Drucksache-Nr. STV-356/2015 Top-Nr. Gremium Sitzungsdatum Haupt- und Finanzausschuss Stadtverordnetenversammlung Betreff: Aktives Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Rodgau Aktualisierung der Strategie zur Aufnahme von Kassenkrediten Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung trägt den Vorschlag des Magistrates mit, im Rahmen des aktiven Zins- und Schuldenmanagements die Aufnahme von Kassenkrediten künftig unter folgenden Rahmenbedingen vorzunehmen: 1. Zur gezielten Streuung von Zinsrisiken und der Verbesserung der Planungssicherheit können auch künftig Festsatzkredite, die durch Zinsund Margenbindung gegen steigende Zinsen abgesichert sind, als Kassenkredite auch mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr aufgenommen werden, wenn dies den haushalts- und kassenrechtlichen Vorschriften entspricht. 2. Dabei sind Vertragslaufzeiten bzw. Zinsfestschreibungen bis maximal 10 Jahren möglich, wenn für den jeweiligen Kreditbetrag ein entsprechend langfristiger Kassenkreditbedarf nach pflichtgemäßem Ermessen ermittelt wurde. 3 Das gesamte Aufnahmevolumen für Kassenkredite für Laufzeiten über ein Jahr ist darauf zu beschränken, dass mindestens der Betrag von 10,0 Mio. Euro für kurzfristige, disponible Kassenkredite verbleibt. Seite 1 von 8

2 4. Da die Liquiditätsplanung, je weiter sie in die Zukunft gerichtet ist, pro Jahr von immer mehr Unsicherheitsfaktoren abhängt, ist im Kassenkreditportfolio der Kassenkredite mit längeren Laufzeiten grundsätzlich eine Laufzeitenstaffelung vorzunehmen. 5. Die Festsatzkredite dürfen auch als in die Zukunft gerichtete Forward- Darlehen aufgenommen werden. Es gelten auch hier die Bestimmungen der restlichen Punkte dieses Beschlusses. 6. Den tatsächlichen Zeitpunkt der Aufnahme und die endgültige Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Vorgehens zum Zeitpunkt der Kreditabschlüsse kann nur vom Kämmerer bzw. der Verwaltung bestimmt bzw. beurteilt werden. Hierbei sind entsprechende Markttendenzen zu betrachten, Vergleichsrechnungen durchzuführen und der Sachverhalt jeweils bei Geschäftsabschluss als Entscheidungsgrundlage zu dokumentieren. 7. Vom Einsatz von Derivaten wird abgesehen. Begründung: I Status Quo Mit Datum vom 18.März 2013 (DS 133/2013) wurde ein Grundsatzbeschluss von der Stadtverordnetenversammlung gefasst, unter welchen Rahmenbedingungen Kassenkreditaufnahmen - also die Beschaffung der notwendigen Liquidität zur Deckung und Leistung von Auszahlungen - vom Magistrat, den hauptamtlichen Dezernenten und der Verwaltung in eigener Zuständigkeit umgesetzt werden sollen. Dies war sinnvoll, um zu Zeiten der immer mehr steigenden Kassenkreditaufnahmen jenseits der 50-Mio.-Euro-Grenze einen gemeinsamen Konsens bei dieser Aufgabenerfüllung über alle maßgeblichen politischen und verwaltungsinternen Ebenen zu erhalten. Vorgelagert war ein entsprechender Meinungsbildungsprozess auf allen diesen Ebenen, der sich letztendlich in den 7 Punkten des Beschlusses vom wieder gefunden hat. Mittlerweile wurde in der Praxis unter diesen Rahmenbedingen von der Dezernentenebene und der Verwaltung erfolgreich gearbeitet und monatlich alle Gremien umfassend und sehr transparent unterrichtet. Die konkrete Umsetzung des aktiven Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Rodgau erfolgte über 3 Säulen. 1. tägliche Marktbeobachtungen durch die Verwaltung Seite 2 von 8

3 2. monatliche Strategieabstimmung auf der Ebene der hauptamtlichen Dezernenten 3. quartalsweise Sitzungen der Arbeitsgruppe aktives Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Rodgau bestehend aus Vertretern der Verwaltung, den hauptamtlichen Dezernenten und der Commerzbank AG als Berater aus dem Geld- und Kreditmarkt So wurden sehr viele Informationen zusammengetragen, ausgewertet, Zinsmeinungen gebildet und daraus Entscheidungen abgeleitet und getroffen. Durch die seit längerem andauernde und auch stets verlässlich prognostizierbare Niedrigzinspolitik der EZB war es möglich, sich zunächst in Ruhe die Entwicklung der sehr kurzfristigen Zinsen (Tages- und Monatsgeldbereich) und der längerfristigen Zinsen (beispielhaft Laufzeiten von 2, 4, 6 und 8 Jahren) anzusehen (s. Darstellung Seite 4). Die zu beobachteten Zinsentwicklungen wurden jeweils über einen längeren Zeitraum verfolgt, um dann daraus aufgrund eigener Erkenntnisse und den Rahmenbedingungen des Marktes (weltweite Entwicklungen, Krisen, europapolitische Aspekte) Schlussfolgerungen zu ziehen und sich möglichst fundierte Zinsmeinungen zu bilden. Wie bekannt, wurden im Ergebnis dieses Prozesses Ende Juli 2014 konkret 3 Kassenkredite zu je 7,0 Mio. Euro mit den Laufzeiten 3 Jahre (bis ), 4 Jahre (bis ) und 5 Jahre (bis ) zum Durchschnittszinssatz von 0,76 % abgeschlossen. Damit wurde erstmals im Kassenkreditportfolio ein größerer Bereich mit festen Laufzeiten und Zinsen gebildet. Dies mit dem Ziel, die Zinsrisiken zu minimieren und Planungssicherheit zu sehr günstigen Zinssätzen zu erhalten. Der Zeitpunkt hierfür wurde deswegen so gewählt, weil die EZB, neben der grundsätzlichen Haltung die Niedrigzinspolitik mittelfristig fortzusetzen, den Leitzins auf die unterste mögliche Stufe - quasi auf Null - gesenkt hatte. Danach wurden die Zinsentwicklungen weiter beobachtet, wie erwähnt im 3-Säulen- Modell des aktiven Zins- und Schuldenmanagements weiter gearbeitet und entsprechende Entscheidungen getroffen. Am wurde eine erneute Tranche (7,0 Mio. Euro) als langfristiger Kassenkredit aufgenommen und damit dieser Teil des Kassenkreditportfolios auf 28,0 Mio. Euro erweitert. Dabei war maßgeblich entscheidend, dass ab März 2015 das gigantische Ankaufprogramm von Staatsanleihen der EZB (1,1 Billionen Euro bis September 2016) gestartet wurde und die daraus resultierenden, extremen Marktunsicherheiten sich in diesem Zusammenhang gerade Mitte April extrem zinsgünstig ausgewirkt haben. Seite 3 von 8

4 Es konnte ein Kassenkredit über 7,0 Mio. Euro mit einer Laufzeit von 5 Jahren mit einem Zinssatz von 0,2 % abgeschlossen werden. Nach diesem Abschluss konnte der Durchschnittszinssatz im Bereich des langfristigen Kassenkreditportfolios auf 0,62 % gesenkt werden. Diese bedeutet für die Summe von 28,0 Mio. Euro einen absoluten Spitzenwert zur Zinssicherung. Der folgenden Grafik ist zu entnehmen, wie sich die dauerhafte Beobachtung der Zinssätze im Ergebnis ausgewirkt hat. Die beiden Abschlüsse (die langfristigen Kassenkredite sind mit der dicken schwarzen Linie dargestellt) wurden genau zum richtigen Zeitpunkt getätigt. Auch in der Nachbetrachtung sieht man deutlich, in welchem Zinssektor die Stadt Rodgau mit dem langfristigen Kassenkreditportfolio in Bezug auf die mittelfristige Zinsentwicklung liegt. Mit dem Wert der Tages- und Monatsgelder (Linie ganz unten) ist dies nicht zu vergleichen. Hier ist die Stadt Rodgau mit dem variablen Kassenkreditportfolio platziert. Die Zinssätze sind wie erwähnt nahezu bei 0,00 %. Seite 4 von 8

5 Trotz des Abschlusses dieses weiteren langfristigen Kassenkredits und der Erhöhung des Kassenkreditvolumens mit fixen Zinsen und Laufzeiten verbleibt ein nicht unbeträchtlicher Teil an Volumen für das aktive Zins- und Schuldenmanagement übrig. Außerdem haben die aufgenommenen Kassenkredite unterschiedliche Laufzeiten. Wie in der der voranstehen Grafik deutlich zu erkennen, wurde über die Laufzeitenstaffelung (Punkt 4 des bisherigen Beschlusses vom März 2013) erreicht, dass zunächst für 2015 und 2016 der volle Betrag in Höhe von 28,0 Mio. Euro abgesichert ist, aber ab dem Jahr 2017 die aktuelle Absicherung in Stufen wieder abnimmt. Auch ist ersichtlich, dass je nach künftiger Entwicklung der Kassenkredite noch einige Jahre ein sehr hoher Kassenkreditbedarf besteht. Es ist daher auch in naher Zukunft sehr entscheidend, dass weiter intensiv das aktive Zins- und Schuldenmanagement (tägliche Marktbeobachtungen, monatliche Strategieabstimmungen auf der Ebene der hauptamtlichen Dezernenten und der Verwaltung und die Arbeit der Arbeitsgruppe mindestens einmal pro Quartal) in bewährter Form fortgeführt wird. Seite 5 von 8

6 Vor allem im Hinblick auf die Folgejahre (Ziele: ausgeglichener Haushalt und danach schrittweise Rückzahlung der entstandenen Kassenkreditverpflichtungen) ist immer wieder zu analysieren, inwieweit die Zinssicherung (etwas höhere Zinsen) gegenüber dem Risiko von variablen Zinsen (geringere Zinsen) den Vorrang bei einem Teil der gesamten Kassenkreditaufnahme hat. Dies muss grundsätzlich im Zusammenhang mit der Marktlage und der Zinsmeinung zum jeweiligen Zeitpunkt entschieden werden. II. Beschluss über aktualisierte Rahmenbedingen für die mittelfristige Zukunft im aktiven Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Rodgau Wie erwähnt, war es das Ziel des am 18.März 2013 durch die Stadtverordnetenversammlung gefassten Beschlusses, letztendlich einen gemeinsamen Konsens bei dieser Aufgabenerfüllung über alle maßgeblichen politischen und verwaltungsinternen Ebenen zu erhalten. Dieser Beschluss beinhaltete 7 Punkte, die nun nach der Umsetzungsphase ab März 2013 für die mittelfristige Zukunft aktualisiert werden sollen. Der Punkte 1 und 2 im aktuellen Beschluss sind identisch mit den Punkten 1 und 2 des bisherigen Beschlusses und können auch künftig so stehen bleiben. Der Punkt 3 hält grundsätzlich fest, dass dafür zu sorgen ist, dass vor Aufnahme von weiteren langfristigen Kassenkrediten planerisch ein Sockelbetrag von minimal 10,0 Mio. Euro für die Aufnahme von kurzfristigen variablen Kassenkrediten verbleibt. Dies ist deswegen notwendig, um für die über ein Kalenderjahr gesehen üblichen Liquiditätsschwankungen und die mittelfristigen Prognoseunsicherheiten genug disponible Volumen vorzuhalten. Dieser Wert ist natürlich nur ein Richtwert bzw. ein unterer Grenzwert. Es muss bei jeder Entscheidung immer die Abwägung stattfinden, ist es sinnvoll, weiter mit kurzen Laufzeiten das Zinsrisiko zu tragen und sehr niedrige Zinsen zu zahlen oder, so wie im April 2015 geboten, bei extrem günstigen Konditionen für längerfristige Kassenkredite zwar einen höheren aber trotzdem im Verhältnis zur Absicherung extrem niedrigen Zinssatz zu erzielen. Eine prozentuale Regelung wie noch im Beschluss vom 18. März 2013 ist nicht hilfreich, da mittelfristig das Kassenkreditvolumen stetig fallen soll, und so mit der Benennung eines absoluten Betrages eine klarere Regelung der Rahmenbedingungen vorgegeben ist. Dies ist zur Verdeutlichung in der folgenden Grafik entsprechend dargestellt. Seite 6 von 8

7 Der Punkt 4 ist wieder identisch mit Punkt 4 der bisherigen Beschlusslage. Der Punkt 5 ist in der zu beschließenden Version neu und zur Klarstellung eingefügt worden. Zum Beschlusszeitpunkt im März 2013 ging es in erster Linie darum, überhaupt in das Thema Aufnahme von langfristigen Kassenkrediten zur längerfristigen Liquiditäts- und Zinsabsicherung einzusteigen. Dies ist umgesetzt und es liegen umfangreiche Praxiserfahrungen seit März 2013 vor. Nun stehen künftig je nach Marktlage Neuaufnahmen zum Ablaufzeitpunkt der jeweiligen Laufzeiten (die aktuellen Kassenkredite laufen am , am , am und am aus) an. Hierfür ist auch der Abschluss von Forward-Darlehen eine Option, um vor dem zeitlichen Ablauf einer bisherigen Kreditaufnahme bereits das neue Kreditgeschäft abzuschließen, wenn es aufgrund der Zinsmeinung richtig erscheint. Seite 7 von 8

8 Beispielhaft dargestellt würde dies bedeuten, dass bereits im Jahr 2016 für den Termin die Aufnahme eines weiteren Kassenkredites vertraglich vereinbart wird. Es muss nicht bis zum eigentlichen Ablauftermin gewartet werden. Forward-Darlehen haben naturgemäß Risiko-Aufschläge beim Zinssatz. Bei der aktuellen Niedrigzinsphase könnten trotzdem Situationen entstehen, dass solche vorgezogenen Absicherungen sinnvoll sind, wenn die Aufschläge entsprechend gering und die Zinsmeinung in die Zukunft gerichtet entsprechend negativ ist. Hierbei ist ausschließlich die Aufnahme von klassischen Forward-Darlehen vorgesehen. Der Abschluss von Derivaten (Trennung von Liquiditäts- und Zinsgeschäft) bleibt ausgeschlossen (s. Punkt 7). Wie erwähnt und in den Monatsberichten zur Liquidität und Kassenlage berichtet, besteht aktuell und in den nächsten Monaten keine Gefahr eines nennenswerten Zinsanstiegs bei den kurzfristigen Zinsen. Tages- und Monatsgelder können extrem günstig knapp über 0,0 % (Monatsgeld aktuell im Oktober/November 2015 für 0,010 %) aufgenommen werden. Zum Beispiel liegt der Zinsaufwand bei einem Monatskredit über 20,0 Mio. Euro derzeit bei monatlich 167,00 Euro. Auch längerfristige Kassenkredite konnten, wie zuletzt, zu einem Zinssatz von 0,2 % für die Laufzeit von 5 Jahren extrem günstig aufgenommen werden. Im Rahmen des aktiven Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Rodgau wurden bereits die Marktbeobachtungen ausgeweitet, die Entwicklung der Forward- Konditionen wird regelmäßig mit betrachtet und in die Erörterungen auf Dezernentenebene und der Arbeitsgruppe einbezogen. Als Punkt 6 (zweiter Teil des ehemaligen Punktes 5) bleibt die Feststellung, dass in eigener Zuständigkeit letztendlich die Verwaltung und die Dezernentenebene das konkrete Vorgehen beurteilt und darauf aufbauende Entscheidungen trifft, wie es seit März 2013 im Sinne der Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung umgesetzt wurde. Der Punkt 7 der bisherigen Beschlusslage bleibt bestehen. Der Einsatz von Derivaten wird nicht zugelassen. Der Inhalt der Vorlage ist mit der Kommunalaufsicht und dem Hessischen Städtetag inhaltlich abgestimmt. Es bestehen keine Bedenken. Die Vorgehensweise und die Abstimmung zum Thema Kassenkreditaufnahme mit allen Gremien werden als sehr vorbildlich bezeichnet. Jürgen Hoffmann Bürgermeister Seite 8 von 8

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