Fachtagung: An- und Ungelernte werden zu Fachkräften Nachqualifizierung als regionales Regelangebot
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- Nelly Hausler
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1 Fachtagung: An- und Ungelernte werden zu Fachkräften Nachqualifizierung als regionales Regelangebot Station 5: Netzwerke/Kooperation Nachqualifizierung im Netzwerk organisieren Datum: Zeit: 13:30 bis 16:30 Uhr Ort: Congress Center der Messe Erfurt Protokoll: Teilnehmende: Claudia Gleißenberg (CG) siehe Teilnehmerliste Referenten: Janina Overdiek f-bb Forschungsinstitut Betriebliche Bildung Netzwerkarbeit in der Nachqualifizierung Qualitätskriterien Ralf Hammann Kreishandwerkerschaft Waldeck-Frankenberg Nachqualifizierung Erzieher/innen in Teilzeit Moderation: Sandra Thiering HWK Erfurt, Berufsbildungszentrum Tagesordnung: 1. Eröffnung des 5. Markstandes Netzwerke/Kooperation 2. Netzwerkarbeit in der Nachqualifizierung Qualitätskriterien 3. Nachqualifizierung Erzieher/innen in Teilzeit 4. Diskussionsrunde ( _CG) Seite 1 von 5
2 1. Eröffnung des 5. Markstandes Netzwerke/Kooperation Frau Thiering (HWK Erfurt) begrüßte die teilnehmenden Tagungsbesucher und stellte kurz den Ablauf der Station 5 sowie die anwesenden Interessensvertreter vor. Interessenvertreter: Frau Guhr, Stellvertretende Beauftragte für Qualitätsmanagement der Handwerkskammer Erfurt Frau Mourek, Mitarbeiterin des Jobcenters im Landkreis Gotha Herr Schmidt, Geschäftsführer des VHS Bildungswerks in Thüringen GmbH Gotha Frau Liebtrau, Mitarbeiterin des VHS Bildungswerks in Thüringen GmbH Gotha Herr Matuszewski, Geschäftsführer der ifw Meuselwitzer BildungsZentrum GmbH 2. Netzwerkarbeit in der Nachqualifizierung Qualitätskriterien Frau Overdiek (Forschungsinstitut Betriebliche Bildung) gab einen einleitenden Input zu den beteiligten Netzwerkpartnern in der Nachqualifizierung sowie den bisher erarbeiteten Qualitätskriterien der Netzwerkarbeit. Förderlandschaft kommunale Wirtschaftsförderung Land Bund ESF Bildungslandschaft Bildungsdienstleister Gewerkschaften abschlussbezogene modulare Nachqualifizierung Berufsschulen Migrantenorganisationen, komm. Gleichstellungsbeauftragte Beratungsanbieter Vertreter der Zielgruppe zuständige Stellen Unternehmen(s)- verbände Fach- und Branchenverbände Vertreter der Wirtschaft ( _CG) Seite 2 von 5
3 Qualitätsstandards der Netzwerke für die Nachqualifizierung und ihre nachhaltige Etablierung in den Regionen: 1. Möglichst viele bzw. alle institutionellen Interessengruppen der Nachqualifizierung sollten identifiziert, angesprochen und in das Netzwerk integriert werden, um alle in der Region relevanten Akteure an einen Tisch zu bekommen. 2. Eine genaue und detaillierte Bedarfsermittlung bildet die Grundlage einer transparenten und detaillierten Darstellung des Qualifizierungsbedarfs. Diese ist notwendig um eine arbeitsmarktpolitische Wirksamkeit und eine angemessene Berücksichtigung von Gender und Cultural Mainstreaming zu erreichen. 3. Mit den Netzwerkpartnern werden verbindliche Absprachen (über die Zeit hinweg) zu Zielen, Strategien und Umsetzungen getroffen, z.b. in Form von Kooperationsvereinbarungen, zur Etablierung des Netzwerkes und zur Erreichung der gesetzten Ziele 4. Die unterschiedlichen Interessen der Netzwerkpartner werden abgeglichen, um Kompromisse finden zu können und die Basis für eine faire und zuverlässige Zusammenarbeit zu schaffen. 5. Die Lernorte und Angebote werden im Sinne einer Corporate Identity mit trägerspezifischer Differenzierung (z.b. Unterschiede in Bezug auf die Regionen, die Berufsangebote etc.) eindeutig dargestellt. Dies kann zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades des Netzwerkes, zur Etablierung eines Netzwerkmarketings und zur Schaffung von Transparenz der Nachqualifizierungsangebote beitragen. 6. Der Wissenstransfers wird durch festgelegte Kommunikationswege, einem kontinuierlichen Informationsfluss, regelmäßige Netzwerktreffen, Kommunikationsplattformen o. ä. gewährleistet. 7. Es wird ein einheitliches, qualitativ hochwertiges, institutionell übergreifendes Vorgehen bei der Planung, Durchführung, Evaluation sowie Weiterentwicklung von Nachqualifizierungsmaßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) formuliert. Teilnehmende sollen im Zuge einer Nachqualifizierung die gleichen Dokumente bekommen und die gleichen Prozesse durchlaufen, unabhängig von der Region(innerhalb des Netzwerks) und dem angestrebten Ausbildungsberuf. Dies ist erforderlich, um temporäre Schulungsstätten seitens der AZWV anerkannt zu bekommen. Darüber hinaus ist dies auch wichtig für interne und externe Audits seitens AZWV oder DIN EN ISO. 8. Finanzierungskonzepte müssen frühzeitig mit den entsprechenden Finanzgebern abgestimmt und über die Zeit hinweg optimiert werden, um diese auch über die gesamte Laufzeit der Qualifizierung sicher zu stellen. 3. Nachqualifizierung Erzieher/innen in Teilzeit Herr Hammann von der Kreishandwerkerschaft Waldeck-Frankenberg berichtete wie das Projekt Perspektive Berufsabschluss Waldeck-Frankenberg eine Nachqualifizierung Erzieher/innen in Teilzeit (TEA) in der Region auf den Weg gebracht hat (vgl. Präsentation). ( _CG) Seite 3 von 5
4 4. Diskussionsrunde In einer offenen Diskussionsrunde konnten anschließend Fragen der Teilnehmer besprochen werden. Folgende Fragestellungen/Punkte wurden insbesondere diskutiert: Wie läuft eine Nachqualifizierung im Erfurter Netzwerk Nachqualifizierung ab? Frau Thiering stellte den Ablauf der Nachqualifizierung in Erfurt, bestehend aus Vorschalt- und Hauptmaßnahme, vor (vgl. Präsentation Sandra Thiering Folie 6). Wie werden potentielle Teilnehmer akquiriert? Wer sind potentielle Teilnehmer? Frau Liebtrau (VHS Bildungswerk Thüringen): Es ist von Beginn an unabdingbar, genau hin zu schauen, ob und in welchem Maße das angestrebte Ziel des Teilnehmenden erreichbar wird. Hierfür ist eine enge Zusammenarbeit mit den Vermittlern der Agenturen und Jobcenter notwendig. Gemeinsam ist zu prüfen wie sich die familiäre Situation des Teilnehmende gestaltet, welche Bildungsvoraussetzungen dieser mitbringt oder ob anderweitige Probleme (wie z.b.: Drogenkonsum, Bewährungsauflagen o.ä.) vorliegen. Die Teilnehmenden werden nur dann zugewiesen, wenn ein erfolgreiches Bestehen der Externprüfung erwartet werden kann. Problematisch allerdings ist in vielen Fällen die Berufswahl. Vor dem Beginn der Maßnahme muss geklärt werden, ob der Teilnehmer das Berufsfeld auch realistisch einschätzt und er die notwendigen Grundvoraussetzungen mitbringt. Wie wird die Finanzierung gewährleistet? Um eine mögliche Finanzierung zu gewährleisten, ist ein intensiver Kontakt zu den regionalen Arbeitsagenturen und Jobcentern sicher zu stellen. Diese sollten, ebenso wie die Bildungsdienstleister, aber auch die zuständigen Stellen, im Netzwerk aktiv sein. Frau Mourek (Jobcenter Gotha): Es ist im Vorfeld genau zu prüfen ist, ob ein potentieller Teilnehmer die Leistungsfähigkeit und Voraussetzungen die notwendig sind, besitzt. Erst wenn dies bejaht werden kann und andere Möglichkeiten, wie Umschulung etc. ausgeschlossen sind, wird für eine solche Qualifizierung Geld angefasst. Aus diesem Grund wird es sich bei Nachqualifizierung nie um ein Massengeschäft, sondern immer um eine individuelle Qualifizierung handeln. Aus dem Kundenstamm werden die mit entsprechenden Voraussetzungen herausgefiltert. Was spricht FÜR eine Nachqualifizierung (im Erfurter Netzwerk)? Frau Mourek (Jobcenter Gotha): Die Maßnahme Nachqualifizierung ist grundsätzlich darauf ausgelegt, Fallmanagerkunden einen Einstieg zu ermöglich. Die Vorschaltmaßnahme bietet sich als niedrigschwelliges Angebot an, um die Kunden des Jobcenters allgemein fitter für den Arbeitsmarkt zu machen. Sie bekommen eine Qualifizierung in modularer Form, eine sozialpädagogische Betreuung ist sichergestellt, sie sammeln berufspraktische und lebenspraktische Erfahrungen. Weil das Konzept der Nachqualifizierung so erfolgreich ist, wurde das Teilnehmerfeld aufgeweicht. Nicht nur Fallmanagerkunden, auch Langzeitarbeitslose sowie die 3. Generation der ALG II-Bezieher werden bei passenden Rahmenbedingungen zugewiesen. Die entsprechenden Vermittler/Sachbearbeiter prüfen gemeinsam mit den Projektkoordinatoren und in Zusammenarbeit mit dem ärztlichen und psychologischen Dienst, ob ein potentieller Teilnehmender dazu in der Lage ist, den Voraussetzungen der Nachqualifizierung gerecht zu werden. Wie schafft man es, ein Netzwerk (wie das Erfurter Netzwerk Nachqualifizierung) zu zertifizieren und was ist für eine Zertifizierung notwendig? ( _CG) Seite 4 von 5
5 Herr Schmidt (VHS Bildungswerks Thüringen) äußerte das Problem, das eine Zertifizierung für viele Träger problematisch sei, da diese nach DIN ISO und nicht nach AZWV zertifiziert sind. Hierzu erläutert Frau Thiering, dass es im Rahmen der Netzwerkarbeit möglich ist, die Zertifizierung der Handwerkskammer Erfurt zu nutzen. Das bedeutet im Einzelnen, dass die Bildungsdienstleister des Netzwerkes als temporäre Bildungsstätte im Qualitätsmanagement (QM) verankert sein müssen. Der entsprechende Bildungsgutschein wird der Handwerkskammer Erfurt ausgestellt. Diese ist für die Weitergabe an den jeweiligen Bildungsdienstleister verantwortlich. Aus diesem Grund ist es nicht notwendig, dass die Bildungsdienstleister die Maßnahme Nachqualifizierung nach AZWV zertifiziert haben. Frau Guhr (HWK Erfurt) gab noch folgende Hinweise zu dieser Thematik: Die Handwerkskammer Erfurt hat für die Nachqualifizierung ein eigenes Qualitätsmanagement installiert. Um die Zertifizierung der Kammer nutzen zu können, müssen unter anderem: 1. der Träger als solcher zertifiziert, 2, die angegebenen Dozenten sowie die Werkstätten und Schulungsräume geeignet, 3. die Maßnahme wirtschaftlich und 4. die sozialpädagogische Betreuung sichergestellt sein. Es gibt einen einheitlichen Standard hinsichtlich Beratung, des Umgangs mit beispielsweise Fehlzeiten seitens der Teilnehmenden oder auch Vertretung bei Ausfall von Dozenten. An diesen müssen sich die Bildungsdienstleister halten. Die Kammer prüft einmal im Jahr, ob das QM entsprechend umgesetzt wird. Im Erfurter Netzwerk arbeiten Agenturen, Jobcenter sowie Bildungsdienstleister und Beratungsstellen aus den Regionen Mittel- und Nordthüringen zusammen. Den Kopf bildet die Handwerkskammer Erfurt. Wie werden Verbindlichkeiten im Netzwerk geschaffen? Frau Thiering erläuterte hierzu, dass eine Möglichkeit, Verbindlichkeit zu erzeugen, die Kooperationsvereinbarung des Netzwerkes ist. Überdies entsteht durch die gemeinsame Umsetzung der Nachqualifizierung eine Verbundenheit. Wie wird die Nachhaltigkeit der Projektarbeit gesichert? Aus der Diskussion wurde deutlich, dass die Koordinierung des Ganzen im Rahmen des Projektes Perspektive Berufsabschluss sicher gestellt ist. Vor diesem Hintergrund kam die Frage auf, wie es im Netzwerk weiter geht, wenn das Projekt ausläuft. Die Antwort aus Erfurt hierzu war ein klares Statement: Bei jedem Bildungsgutschein wird pro Teilnehmer/Stunde eine Verwaltungspauschale von 1,00 erhoben. Diese verbleibt bei der Handwerkskammer Erfurt. Auf diese Weise ist eine nachhaltige Koordinierung der Nachqualifizierung sicher gestellt. Die Bildungsträger der Region stehen dieser Variante sehr positiv gegenüber. Das Thüringer Netzwerk Nachqualifizierung Am Ende des Marktstandes stellte Herr Rehbein (Leiter des BBZ der Handwerkskammer Erfurt) das Thüringer Netzwerk Nachqualifizierung vor. In diesem werden über von den beiden Handwerkskammern Südthüringen und Erfurt gestellte Projektkoordinatoren so genannte Lehrund Lernaufträge für die einzelnen Berufsfelder erstellt. Diese ermöglichen eine individuelle Qualifizierung im Unternehmen. Dem Problem der Einzelmaßnahmen kann so wirkungsvoll begegnet werden, da die Teilnehmenden zum Großteil an ihrem Arbeitsplatz qualifiziert werden. Wichtig ist die nachhaltige Verankerung des Gedanken Nachqualifizierung in der gesamten Netzwerkarbeit, um eine über das Projektende hinaus gehende Weiterarbeit und -entwicklung der einzelnen Netzwerke zu ermöglichen und somit aktiv eine Strukturentwicklung in der Region Thüringen zu betreiben. ( _CG) Seite 5 von 5
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