FÜR DEN LANDKREIS WITTENBERG

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1 FÜR DEN LANDKREIS WITTENBERG Jahrgang Oktober 2016 Ausgabe 21 Öffentliche Bekanntmachung etzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages Wittenberg Donnerstag, , 17:00 Uhr Kreisverwaltung Wittenberg, Beratungsraum A1-01, Breitscheidstraße 4, Lutherstadt Wittenberg Tagesordnung: 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen öffentlichen Bekanntmachung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift vom Fragestunde für Kinder und Jugendliche 5. Beschluss des Jugendhilfeausschusses Fortführung der Projekte der Schulsozialarbeit an den Grundschulen und der Projekte der Jugendsozialarbeit im auf der Grundlage der entsprechenden Jugendhilfeplanung 6. Beratung der Beschlussvorlage Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Wittenberg für das Haushaltsjahr 2017 Vorstellung Teilplan Fachdienst Jugend und Schule (Bereich Jugendamt) 7. Beratung der Beschlussvorlage Jugendhilfeplanung des Landkreises Wittenberg: Teilplan III Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege Bedarfsplan Beschluss Teilplan I.1 Kinder- und Jugendarbeit Bedarfsplan Beschluss Finanzierungsregelungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltführung ab 1. Januar Budgetbericht Fachdienst Jugend und Schule (Bereich Jugend) per Bericht der Unterausschüsse Jugendhilfeplanung und Kinderförderungsgesetz 12. Aktuelle Information zum Thema Asylbewerber und Flüchtlinge allgemeine Sachlage Information über die Situation von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (uma) 13. Informationen aus der Verwaltung 14. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ausschusses Reinecke Vorsitzende Öffentliche Bekanntmachung etzung des Ausschusses für Bau, Wirtschaft und Verkehr des Kreistages Wittenberg Dienstag, , 17:00 Uhr Kreisverwaltung Wittenberg, Konferenzraum Haus 1 (1-16), Breitscheidstraße 3, Tagesordnung: 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen öffentlichen Bekanntmachung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschriften vom und öffentlicher Teil 4. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung des Ausschusses Bau, Wirtschaft und Verkehr am und gefassten Beschlüsse 5. Einwohnerfragestunde 6. Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Wittenberg für das Jahr Informationen aus der Verwaltung 8. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ausschusses nicht öffentlicher Teil 9. Bestätigung der Niederschriften vom und nicht öffentlicher Teil 10. Grundstücksangelegenheit 11. Vergaben Richter Vorsitzender Außensprechtag des Landrates in Jessen (Elster) Der nächste Außensprechtag des Landrates Jürgen Dannenberg findet am Inhaltsverzeichnis Sete 1 Öffentliche Bekanntmachungen / Ausschusssitzungen des Kreistages / Außensprechtag Landrat in Jessen / Stellenausschreibungen Sete 2 Berufsausbildung beim Landkreis / Bundesfreiwilligendienst / Öffentliche Ausschreibungen Sete 3 Allgemeinverfügung Klärschlamm / Auslegung Planunterlagen Wasserschutzgebiet Zahna 25. Oktober 2016 ab 15:00 Uhr im Bürgerbüro der Außenstelle Jessen der Kreisverwaltung Wittenberg, Markt 17 19, Jessen (Elster) statt. Um Anmeldung bis 21. Oktober 2016 wird gebeten (Tel.: ). Stellenausschreibung Bei der ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in Vollzeit (40 Stunden/Woche), die unbefristete Stelle Sachgebietsleiter/-in Bürgerservice (Beamter/Beamtin d. Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt) zu besetzen. Ausführliche Informationen sind unter (Stadtleben, Stellenangebote) zu entnehmen. Stellenausschreibung Beim, Fachdienst Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeiter/-in vorbeugender Brandschutz (Brandschutzprüfer/-in) zu besetzen. Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe 10 TVöD/VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle. Ausführliche Informationen sind unter (Stellenausschreibungen) verfügbar. Sete 4 2. Änderung Richtlinie Jugendarbeit / Pflegeeltern Sete 5 Unbekannte Erben / Info Sparkasse / Öffentliche Zustellung / Gesprächsrunde Krebsbetroffene Sete 6 KVHS Herbstsemester Sete 7 Verbraucherzentrale / Jagdgenossenschaft Dobien / AZV Elbaue/ Heiderand / LV Diensthundeführer Sete 8 Tierärztlicher Notfalldienst

2 2 Amtliches aus dem Landkreis 15. Oktober 2016 Berufsausbildung beim Der stellt zum 1. August 2017 Auszubildende für den Beruf des Verwaltungsfachangestellten (Kommunalverwaltung) ein. Einstellungsvoraussetzung: mindestens ein guter Realschulabschluss oder Abitur Anforderungen: gute Allgemeinbildung gute Deutsch- und Mathematikkenntnisse gute Kenntnisse im Umgang mit Microsoft Office (Word, Excel) Verantwortungsbewusstsein persönliches Engagement Entscheidungsfreude Flexibilität Ausbildungsdauer: 3 Jahre Ausbildungsbeginn ist der 1. August 2017 Ausbildung: Die theoretische Ausbildung erfolgt als Blockunterricht in der Berufsbildenden Schule Anhalt-Bitterfeld in Bitterfeld-Wolfen. Außerdem gibt es noch den praxisbegleitenden Unterricht durch das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt e.v. (SIKOSA) in Dessau-Roßlau. Die praktische Ausbildung erfolgt in den verschiedenen Fachdiensten der Kreisverwaltung Wittenberg. Bewerbungsunterlagen: Bewerbungsschreiben tabellarischer Lebenslauf Zeugniskopie des letzten Schulzeugnisses Lichtbild Auswahl: Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage des letzten Schulzeugnisses, eines Eignungstestes und eines Vorstellungsgespräches. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Interessenten richten ihre schriftliche Bewerbung* bitte bis zum an den Fachdienst 10/Abteilung Personal Postfach * Die Bewerbungsunterlagen von nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerbern können bis zum 31. Juli 2017 abgeholt werden. Wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag bee gefügt ist, erfolgt eine Rücksendung der Unterlagen. An son sten werden die Unterlagen nach Ablauf des voran genannten Zeitpunktes vernichtet. Bundesfreiwilligendienst beim Öffentliche Ausschreibung Angebot: Der bietet eine Vielzahl an unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes im Kreisgebiet Wittenberg. Einsatzstellen stehen unter anderem in Sekundarschulen und Gymnasien zur Verfügung. Ansprechpartner: FD 61 Raumordnung, Regionalentwicklung Herr Pöthke Tel.: , Fax: benjamin.poethke@landkreis-wittenberg.de Zielgruppe: Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer jeden Alters (mindestens jedoch 18 Jahre), sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren. Ziele des Angebots: Der Bundesfreiwilligendienst ist ein engagementpolitisches Projekt. Er soll eine neue Kultur der Freiwilligkeit in Deutschland schaffen und möglichst vielen Menschen ein Engagement für die Allgemeinheit möglich machen. Unter anderem kann der Bundesfreiwilligendienst bei den jungen Schulabgängerinnen und Schulabgängern einen wesentlichen Beitrag zur Berufswahl leisten. Inhalte: Die Inhalte des Bundesfreiwilligendienstes sind unterschiedlich und hängen von der jeweiligen Einsatzstelle ab. Welche Tätigkeiten im Rahmen des freiwilligen Engagements anfallen, erfragen Interessentinnen und Interessenten am besten direkt bei dem o. g. Ansprechpartner. Weiterhin nehmen die Bundesfreiwilligendienstleistenden an mindestens 12 Seminartagen, wie beispielsweise dem fünftägigen Seminar zur politischen Bildung, teil. Abschluss/Zertifikat: Bei Beendigung des freiwilligen Dienstes erhalten die Freiwilligen vom ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer des freiwilligen Dienstes. Das Zeugnis dokumentiert die Leistungen und die Führung während der Dienstzeit. In das Zeugnis werden berufsqualifizierende Merkmale des Bundesfreiwilligendienstes aufgenommen. Dauer/Beginn: Der Bundesfreiwilligendienst beginnt jeweils zum 01. oder 15. eines Monats und dauert in der Regel zwölf Monate. Vergütung/Zuwendung: Für die Zeit des Bundesfreiwilligendienstes wird ein monatliches Taschengeld in Höhe von max. 200,00 Euro gezahlt (für unter 25-Jährige 175,00 Euro). Vermittlung/Zuweisung durch: Die Bewerbung (bestehend aus Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnissen, besonderen Qualifizierungen) kann gern direkt im Fachdienst abgegeben werden oder beim Landkreis Wittenberg schriftlich eingereicht werden. FD 61 Raumordnung, Regionalentwicklung z. Hd. Herr Pöthke Breitscheidstr. 3, Kosten/Teilnahmegebühr: Für den Beginn des Bundesfreiwilligendienstes ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis unverzichtbar. Die Kosten für die Ausstellung des Führungszeugnisses sind im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit kostenfrei (JVKostG). Beschaffung von 3 Kommandowagen für den Vergabe-Nr. Ö 136/16 L Der schreibt die Beschaffung von drei Kommandowagen im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung nach VOL aus. Nähere Einzelheiten dazu können Sie der Veröffentlichung unter sowie auf der Homepage des Landkreises Wittenberg unter (Ausschreibungen, Ausschreibungen nach VOL) entnehmen. Öffentliche Ausschreibung Rahmenvertrag über Postdienstleistungen (Vergabe-Nr. Ö 141/16 L) Der schreibt die o. g. Dienstleistung in 2 Losen im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung nach VOL aus. Los 1 Verteilung und Zustellung der Post innerhalb des Landes Sachsen- Anhalt Los 2 Kurierdienstleistungen sowie Botendienste für die Geschäftsstelle Kreistag Nähere Einzelheiten dazu können Sie den Veröffentlichungen unter de, sowie auf der Homepage des Landkreises Wittenberg unter (Ausschreibungen, Ausschreibungen nach VOL) entnehmen.

3 15. Oktober 2016 Amtliches aus dem Landkreis 3 Öffentliche Bekanntmachung Die Allgemeinverfügung zur Durchsetzung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung von Klärschlämmen, Klärschlammkomposten und -gemischen im, veröffentlicht im Amtsblatt für den Ausgabe 14 am , wird wie folgt geändert: I. Allgemeinverfügung: 1. Die Punkte 5 und 7 der Allgemeinverfügung werden aufgehoben. 2. Der Punkt 7 erhält folgenden neuen Wortlaut: Klärschlämme, Klärschlammkomposte oder -gemische, welche nach chemischer Untersuchung PFT (perfluorierte Tenside) von mehr als 100 µg/kg TS (Summe: PFOA und PFOS) aufweisen, sind einer Beseitigung durch Verbrennung in dafür zugelassenen Anlagen zuzuführen. 3. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben. 4. Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung können jederzeit ganz oder teilweise widerrufen bzw. mit weiteren Nebenbestimmungen versehen werden. II. Begründung: Die Regelungen betreffen Klärschlämme im Sinne der Begriffsbestimmungen über Klärschlämme gemäß 2 Abs. 2 der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) 1. Als Klärschlamm im Sinne dieser Verordnung gelten danach auch Klärschlammkomposte und Klärschlammgemische. Klärschlammgemische sind Mischungen aus Klärschlamm mit anderen zulässigen Ausgangsstoffen (vgl. Anlage 2, Tabelle 7) gemäß Düngemittelverordnung (DüMV) 2. Klärschlammkomposte sind kompostierte Klärschlammgemische. Klärschlamm darf gemäß der AbfKlärV auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Böden nur so aufgebracht werden, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird und die Aufbringung nach Art, Menge und Zeit auf den Nährstoffbedarf der Pflanzen unter Berücksichtigung der im Boden verfügbaren Nährstoffe und organischen Substanz sowie der Standort- und Anbaubedingungen ausgerichtet wird. Im Rahmen jeder bodenbezogenen Nutzung von Klärschlämmen gelten die Bestimmungen des Düngemittelrechts und hier insbesondere der DüMV ergänzend ( 3 Abs. 1 AbfKlärV). In Fällen einer bodenbezogenen Nutzung durch Auf- oder Einbringung von Klärschlämmen auf oder in Böden sowie zur Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht im Rahmen von Rekultivierungsmaßnahmen oder bei Maßnahmen des Landschaftsbaus sind die materiellen Vorgaben gemäß der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) und subsidiär der DüMV einzuhalten. 3 Gemäß den Bestimmungen der DüMV gelten seit auch beim Inverkehrbringen von Klärschlämmen die generell für Düngemittel festgelegten Schadstoffgrenzwerte. Gemäß Anlage 2, Tabelle 1, Ziffer (PFT) der DüMV ist die bodenbezogene Nutzung von Klärschlämmen nur zulässig, sofern der im Klärschlamm gemessene Grenzwert für PFT [Summe aus Perfluoroctansäure (PFOA) und Perfluoroctansulfonat (PFOS)] von 0,1 mg/kg TS nicht überschritten wird. Mit diesen getroffenen Regelungen wurde der Grenzwert für PFT (PFOA und PFOS) an die Vorgaben gemäß DüMV angeglichen. IV. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim, untere Abfall- und Bodenschutzbehörde, Breitscheidstraße 4, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Dannenberg Landrat 1 Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom (BGBl. I S. 912), zuletzt geändert durch Artikel 74 der Verordnung vom (BGBl. I S. 1474) 2 Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln (Düngemittelverordnung DüMV) vom (BGBl. I S. 2482), geändert durch die Verordnung vom (BGBl. I S. 886) 3 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom (BGBl. I S. 1554), zuletzt geändert durch Artikel 102 der Verordnung vom (BGBl. I S. 1474) Bekanntmachung der Auslegung von Planunterlagen Gemäß 73 Absatz 5 Verwaltungsverfahrensgesetz, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1679) geändert worden ist, wird hiermit Folgendes bekannt gemacht: Der führt ein Verordnungsverfahren für folgendes Vorhaben durch: Vorhaben: Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Zahna Gemarkungen: Zahna und Rahnsdorf Der Verordnungsentwurf inklusive der Schutzbestimmungen nach 52 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972), sowie die Karte mit zeichnerischer Darstellung der Schutzzonen und die Antragsunterlagen dazu liegen zu jedermanns Einsichtnahme bei folgenden Stellen aus: Ort: Stadtverwaltung Zahna-Elster Am Rathaus Zahna-Elster Dienstzeiten: Dienstag 09:00 12:00 Uhr und 13:00 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 12:00 Uhr und 13:00 16:00 Uhr Ort: Kreishaus Wittenberg Breitscheidstraße Dienstzeiten: Montag 08:30 17:00 Uhr Dienstag 08:30 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 17:00 Uhr Donnerstag 08:30 18:00 Uhr Freitag 08:30 14:00 Uhr Ort: Bürgerbüro Jessen Markt Jessen (Elster) und Bürgerbüro Gräfenhainichen Karl-Liebknecht-Straße Gräfenhainichen Dienstzeiten: Montag und 13:00 15:00 Uhr Dienstag und 13:00 17:00 Uhr Donnerstag und 13:00 18:00 Uhr Freitag Auslegungszeitraum: 1. November 2016 bis 30. November 2016 Einwendungsfrist: Ablauf am 14. Dezember 2016 Die Unterlagen können gemäß 27a Verwaltungsverfahrensgesetz auch während des Auslegungszeitraumes im Internet unter -> Service + Verwaltung -> Informationen der Verwaltung -> Verfahren zur Neufestsetzung Wasserschutzgebiet Zahna eingesehen werden. Jeder, dessen Belange durch die Festsetzung des Wasserschutzgebietes Zahna berührt werden, kann innerhalb der Einwendungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen bei den genannten Auslegungsstellen oder beim als untere

4 4 Informationen aus dem Landkreis 15. Oktober 2016 Wasserbehörde, Breitscheidstr. 3 in 06886, erheben. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden erörtert. Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gegeben. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Falls mehr als 50 solcher Benachrichtigungen vorzunehmen sind, können diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Im Auftrag gez. Dietrich Richtlinie zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen 2. Änderung der Richtlinie zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gemäß 11 bis 14 SGB VIII im Richtlinie Jugendarbeit Auf der Grundlage der 47 und 48 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), in der zurzeit geltenden Fassung, und der Hauptsatzung für den vom 8. Dezember 2014, veröffentlicht im Amtsblatt für den, Ausgabe 28 vom 20. Dezember 2014, in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Wittenberg in seiner Sitzung am 29. September 2016 die 2. Änderung der Richtlinie zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gemäß 11 bis 14 SGB VIII im Richtlinie Jugendarbeit vom 6. Oktober 2015, veröffentlicht im Amtsblatt für den vom 7. November 2015 (Beschluss-Nr.: V/25-10/2015), beschlossen: 1. In Ziffer 7 (Förderbereiche) der Richtlinie Jugendarbeit wird folgender neuer Gliederungspunkt aufgenommen: 7.6 Erwerb von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens von 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro (netto) und von Anlagevermögen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro (netto) Für Einrichtungen und mobile Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, die im Teilplan Kinder- und Jugendarbeit des Landkreises Wittenberg ausgewiesen sind, kann der Erwerb von Vermögensgegenständen gefördert werden. Vermögensgegenstände im Sinne dieser Förderung sind Einrichtungsgegenstände sowie Spiel- und Sportgeräte für die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen. Der Antrag muss den Erwerbsgegenstand und die Höhe der Kosten ausweisen. Dem Antrag sind mindestens drei Kostenangebote beizufügen. 2. Zur Integration des neuen Gliederungspunktes 7.6 sind die nachfolgenden ergänzenden Änderungen in der Richtlinie Jugendarbeit vorzunehmen: Inhaltsverzeichnis: Aufnahme des Gliederungspunktes 7.6 Erwerb von Vermögensgegenständen Anlagen: Pkt. 1: Formblatt Bedarfsmeldung (Abänderung s. Anlage 2) Pkt. 2.6: Antrag auf Erwerb von Vermögensgegenständen (s. Anlage 3) Pkt. 3.6: zahlenmäßiger Nachweis zu 7.6. (s. Anlage 4) Textänderungen/Zusätze Abs. 5.2 Zuständigkeit Im Punkt 5.2, Absatz 4 wird folgender 2. Satz eingefügt: Über Zuwendungen nach Punkt 7.6 (Erwerb von Vermögensgegenständen) entscheidet die Verwaltung. Für den Fall, dass das Antragsvolumen die Höhe der jährlich zur Verfügung stehenden Mittel überschreitet, wird der Unterausschuss Jugendhilfeplanung eine abschließende Empfehlung über Zuwendungsempfänger und die Höhe der Zuwendungen geben. Abs. 5.4 Antragsverfahren und Antragsfristen Im Satz 2 wird eingefügt: und Inkrafttreten Die 2. Änderung der Richtlinie zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gemäß 11 bis 14 SGB VIII im Richtlinie Jugendarbeit tritt nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für den ab dem in Kraft., den 10. Oktober 2016 Dannenberg Landrat Pflegeeltern Können Sie sich vorstellen, Pflegeeltern zu werden? Der Pflegekinderdienst im Jugendamt Wittenberg sucht Pflegeeltern, die zeitweilig oder auf Dauer einem Kind ein Zuhause geben. Aus verschiedenen Gründen sind manche Eltern nicht in der Lage, ihren Kindern die Aufmerksamkeit, Liebe und Sicherheit zu geben, die sie dringend brauchen. Wenn Kinder von ihren Eltern nicht nach ihren Bedürfnissen versorgt werden, ist deren Aufnahme in eine liebevolle Pflegefamilie eine gute Lösung. Die Kinder brauchen in dieser Lebenssituation Unterstützung, um die neue Situation zu verstehen und zu bewältigen. Neben den grundlegenden Bedingungen für eine Stabilisierung können Pflegeeltern auf die ganz speziellen Bedürfnisse eines Kindes eingehen. Gedacht wird dabei an Eltern auf Zeit, die bereit sind, ein fremdes Kind in ihrer Familie zu betreuen und in seiner Entwicklung zu fördern. Die Beziehung zur Herkunftsfamilie soll im Interesse des Kindes durch eine Kontaktförderung zur leiblichen Familie erhalten bleiben. Verständnis und Geduld für das Kind sowie ein harmonisches Familienleben und die Bereitschaft, mit dem Jugendamt und der Herkunftsfamilie zusammenzuarbeiten, sind wichtige Voraussetzungen für die Aufnahme eines Pflegekindes. Um den Lebensbedarf des Kindes zu decken, erhalten Sie monatlich eine angemessene finanzielle Unterstützung, die die Kosten für Ernährung, Unterkunft, Reinigung, Körperund Gesundheitspflege, Hausrat, Kleidung, Bildung, Taschengeld, Freizeit und Erziehung des Kindes deckt. Auf ihre verantwortungsvolle Tätigkeit werden Pflegeeltern durch qualifizierte Fachreferenten vorbereitet. Der Pflegekinderdienst des Jugendamtes sucht dringend Familien oder auch Einzelpersonen, die sich für diese sinnvolle Aufgabe entscheiden wollen. Denn jedes Kind hat das Recht, in familiärer Geborgenheit aufzuwachsen. Die Entscheidung für eine Pflegeelternschaft kann eine der wichtigsten und wertvollsten in Ihrem Leben und dem eines Kindes sein. Wenn Sie sich vorstellen können, ein Pflegekind zu betreuen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns.

5 15. Oktober 2016 Informationen aus dem Landkreis 5 Kontakt: Fachdienst Jugend und Schule Pflegekinderdienst Breitscheidstraße Telefon: Unsere Sprechzeiten: dienstags donnerstags und 13:00 15:00 Uhr und 13:00 18:00 Uhr Öffentliche Bekanntmachung Der hat mit Bestallungsurkunde vom 28. September 2016 die Stadt Jessen (Elster) gemäß Artikel Abs. 3 EGBGB zum gesetzlichen Vertreter der unbekannten Erben von Emilie Wilhelmine Korge, geb. Eule in Schmiedeberg bestellt. Erben konnten bisher nicht ermittelt werden. Emilie Wilhelmine Korge ist seit 1891 bzw im Grundbuch von Klöden Blatt 143 als Eigentümerin von landwirtschaftlichen Flächen mit insgesamt 1,3990 ha eingetragen. Sie war die Witwe des Rentners Johann Wilhelm Korge. Weitere Personendaten sind nicht bekannt. Durch Pachteinnahmen besteht ein Guthaben. Alle Personen, die Auskunft zu Emilie Wilhelmine Korge bzw. deren möglichen Erben geben können, werden gebeten, sich bis zum 16. November 2016 beim Fachdienst Gebäude, Liegenschaften, Service Sachgebiet Grundstücksverkehr/Landpacht und offene Vermögensfragen Frau Lohmann (Aktenzeichen 33/GV-26/1997) Breitscheidstraße Tel.: gls@landkreis-wittenberg.de zu melden. gez. Erler Sparkasse Wittenberg Änderung der Kundenbedingungen Sparkassen Card wegen Einführung von girocard kontaktlos Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, als Sparkassen Card Inhaber bringen wir Sie stets auf den neuesten und den regulatorischen Anforderungen entsprechenden Stand. So können Sie zum Beispiel mit der Einführung der neuen girocard kontaktlos Funktion auf Ihrer Sparkassen Card künftig ganz komfortabel, sekundenschnell und centgenau Ihre electronic cash Transaktionen bis 25 Euro kontaktlos bezahlen. Unter anderem diesbezüglich ändern wir unsere Kundenbedingungen für die Sparkassen Card. Diese geänderten Bedingungen können Sie in Ihrer Geschäftsstelle der Sparkasse Wittenberg einsehen oder auf unserer Homepage (www. sparkasse wittenberg.de) kostenfrei herunterladen. Der Austausch der Sparkassen Cards mit dieser neuen Funktion wird, beginnend ab Dezember 2016, sukzessive erfolgen, je nach Ablaufdatum Ihrer alten Karte, welches Sie auf Ihrer Sparkassen Card ersehen können. Sollten Sie mit den Änderungen der Bedingungen nicht einverstanden sein, können Sie diesen binnen zwei Monaten nach Zugang dieser Mitteilung widersprechen. Ansonsten gilt Ihre Zustimmung gemäß Nr. 2 Abs. 2 AGB Sparkassen als erteilt. Die geänderten Bedingungen gelten dann für die künftige Geschäftsbeziehung. Sie können den von den Änderungen betroffenen Zahlungsdiensterahmenvertrag (gem. Nr. 2 Abs. 3 AGB Sparkassen) auch vor Ablauf der Widerspruchsfrist fristlos und kostenfrei kündigen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Sparkasse Wittenberg Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Die mit Datum vom erlassene Ermahnung gem. 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 StVG an Herrn Matthias Riedel, geb.: in, letzter bekannter Aufenthaltsort: Leetza 36, OT Leetza in Zahna-Elster wird hiermit gem. 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom (BGBl. I S. 2354), in der zurzeit gültigen Fassung, öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person ist die Zustellung der erlassenen Ermahnverfügung durch die Post gem. 3 VwZG nicht möglich. Es ist daher eine öffentliche Zustellung gem. 10 VwZG durchzuführen. Die Verfügung kann beim in Lutherstadt Wittenberg, Breitscheidstraße 4, Zimmer A0-16, zu den Öffnungszeiten des Fachdienstes Ordnung und Straßenverkehr Fahrerlaubnisbehörde eingesehen und abgeholt werden., Im Auftrag Jahn Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft e. V. Gesprächsrunde für Krebsbetroffene aus Wittenberg und Umgebung Am Donnerstag, den 1. Dezember 2016, um 14:30 Uhr findet die regelmäßige Gesprächsrunde für an Krebs erkrankte Menschen aus Wittenberg und Umgebung statt. Beim AWO Kreisverband Wittenberg, Marstall - straße 13, in der Begegnungsstätte im Innenhof wird es einen regen Gedanken- und Informationsaustausch zum Thema Alltagsbewältigung bei Krebs geben. Die Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft und die Psychologin Helga Scheinpflug bieten Lebenshilfe in einer schwierigen Zeit. Wo gibt es hilfreiche Unterstützung aufgrund einer Krebserkrankung? Wie kommt man mit Unsicherheiten und den vielen Unwegsamkeiten zurecht? In dieser Situation möchte die Gesprächsrunde die Betroffenen ermutigen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Inhaltliche Schwerpunkte: Alltagsbewältigung und Entspannung Familie, Freunde, soziales Umfeld Rückkehr in den Beruf finanzielle Auswirkungen Umgang mit eigenen körperlichen und seelischen Belastungen Entwicklung und Förderung Ihrer Stärken Anmeldung und weitere Informationen bei: Bianca Hoffmann, Stephanie Krüger, Bianca Zendel-Deparade Beratungsteam Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft e. V. Telefon: Fax: info@sakg.de Weiterführende Beratungsinformationen unter: Krebs ist eine Krankheit, die jeden Menschen treffen kann. Häufig kommt die Erkrankung unerwartet. Man fällt in ein tiefes Loch und benötigt Hilfe. Die Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft e. V. ist ein erster Anlaufpunkt für alle Menschen in Sachsen-Anhalt, die von einer Krebserkrankung betroffen sind. Krebserkrankten, ihren Angehörigen, Freunden und Bekannten bieten wir professionelle Hilfsmöglichkeiten und Beratungsangebote, unterstützen und begleiten so in ein Leben mit der Erkrankung. Wir setzen uns mit aller Kraft für krebskranke Menschen und deren Familien ein, um die aktuellen Lebensbedingungen zu verbessern und den Ratsuchenden beizustehen. Wir helfen, wenn plötzlich alles anders ist.

6 6 Informationen aus dem Landkreis 15. Oktober 2016 Unser Anliegen für eine bessere Versorgung Betroffener, für Information, Prävention sowie die psychoonkologische Begleitung wird durch das Motto Durch Wissen zum Leben getragen. Wir finanzieren unsere Arbeit ausschließlich aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen und Zuwendungen. Bitte helfen Sie uns, damit wir weiter helfen können. Jede Spende zählt, denn auch viele kleine Spenden zeigen große Wirkung! Helfen Sie jetzt mit Ihrer Spende! Bildungszentrum Lindenfeld Kreisvolkshochschule Wittenberg Kreismusikschule Wittenberg Kreismedienstelle Wittenberg Falkstraße Telefon ( ) Fax ( ) Durch das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt als förderungsfähig anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung Träger der Einrichtung ist der. Wir arbeiten auf der Basis des Qualitätsmodells LQW! Geprüfte Qualität mit LQW Das Lernerorientierte Qualitätsmodell für Weiterbildungsorganisationen Für den Besuch unserer Kurse und Einzelveranstaltungen, die entgeltpflichtig sind, ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Sicher mobil für Kraftfahrer ab 50 Jahre Kurs-Nr.: 6A15867, Beginn: Di, , 14:30 16:45 Uhr, 4 x 3 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, Erdgeschoss, Raum 10, Entgelt: 3,00 Euro Das Lebensbuch der Menschen die Bibel Kurs-Nr.: 6A19864, Beginn: Mo, , 19:00 20:30 Uhr, 4 x 2 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, Erdgeschoss, Raum 10, Entgelt: 16,00 Euro Obstbaum- und Gehölzschnitt kein Buch mit sieben Siegeln Kurs-Nr.: 6A1F868, Beginn: Fr, , 17:00 19:30 Uhr, 2 x (Freitag 17:00 19:20 Uhr, Sonnabend 10:00 12:15 Uhr); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 15, Entgelt: 17,40 Euro 2017 ein fitter Gastgeber sein... Kurs-Nr.: 6A23529, Beginn: Do, , 18:30 20:45 Uhr, 2 x 3 UE und 1 x 4 UE ( : 18:30 20:45 Uhr BZL, : 18:30 21:30 Uhr BZL, : 14:00 16:15 Uhr Innenstadt); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 2. Obergeschoss, Raum 14, Entgelt: 31,00 Euro Neuer Trend?! Weihnachtsbaumkugeln nach sorbischer Art Kurs-Nr.: 6A25539, Beginn: Do, , 18:00 20:15 Uhr, 2 x 3 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, Kellergeschoss, Raum 5, Entgelt: 14,70 Euro Upcycling-Werkstatt: Weitere Ideen für kreatives Upcycling von Kalenderblättern Kurs-Nr.: 6A2C540, Beginn: Di, , 18:00 21:00 Uhr, 1 x 4 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 2. Obergeschoss, Raum 14, Entgelt: 9,00 Euro Klöppeln Schlag um Schlag Kurs-Nr.: 6A2E544, Beginn: Mi, , 14:45 17:00 Uhr, 6 x 3 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 2. Obergeschoss, Raum 14, Entgelt: 47,70 Euro Nähen: Weihnachtsdekorationen und Weihnachtsgeschenke Kurs-Nr.: 6A2E546, Beginn: Mi, , 09:30 12:30 Uhr, 2 x 4 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, Erdgeschoss, Raum 11, Entgelt: 18,00 Euro Das Geheimnis perfekter Haut Kurs-Nr.: 6A35500, Beginn: Do, , 17:30 21:15 Uhr, 1 x 5 UE; Bildungszentrum Raum 18, Entgelt: 15,75 Euro Ich bin in meinem Element ayurvedische (ganzheitliche) Zusammenhänge Kurs-Nr.: 6A35502, Beginn: Do, , 17:00 21:30 Uhr, 1 x 6 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, Kellergeschoss, Raum 6, Entgelt: 18,90 Euro Heilsames aus dem Obst- und Gemüsegarten Kurs-Nr.: 6A37501, Beginn: Mi, , 17:30 20:30 Uhr, 1 x 4 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, Kellergeschoss, Raum 6, Entgelt: 12,60 Euro Microsoft (MS) Office im Überblick Kurs-Nr.: 6A51705, Beginn: Mo, , 17:30 20:45 Uhr, 9 x 4 UE (Mo + Mi, nicht am (Reformationstag)); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 18, Entgelt: 90,00 Euro Mein Tablet-PC ein Einsteigerkurs Kurs-Nr.: 6A51708, Beginn: Di, , 08:30 11:45 Uhr, 6 x 4 UE; Bildungszentrum Raum 17, Entgelt: 68,40 Euro Homepage für Unternehmen, Vereine oder den privaten Gebrauch erstellen (ohne Programmierkenntnisse) Kurs-Nr.: 6A51711, Beginn: Fr, , 17:00 19:15 Uhr, 6 x 3 UE; Bildungszentrum Raum 17, Entgelt: 43,20 Euro Texte gestalten mit Word: Aushänge, Flyer und Broschüren Kurs-Nr.: 6A51716, Beginn: Do, , 17:00 20:15 Uhr, 6 x 4 UE; Bildungszentrum Raum 17, Entgelt: 44,10 Euro ebay kaufen und verkaufen Kurs-Nr.: 6A51719, Beginn: Mi, , 17:00 19:15 Uhr, 2 x 3 UE; Bildungszentrum Raum 17, Entgelt: 14,70 Euro Tastschreiben am PC am Wochenende Kurs-Nr.: 6A54732, Beginn: Sa, , 08:00 12:05 Uhr, 6 x 5 UE; Bildungszentrum Raum 17, Entgelt: 73,50 Euro Kosten- und Leistungsrechnung Xpert Business Kurs-Nr.: 6A56737, Beginn: Mi, , 18:00 21:15 Uhr, 15 x 4 UE (Mi + Mo); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 2. Obergeschoss, Raum 13, Entgelt: 148,80 Euro Einnahme-Überschussrechnung die einfache Buchführung für Freiberufler und Kleingewerbetreibende Kurs-Nr.: 6A56752, Beginn: Fr, , 17:00 19:30 Uhr, 5 x 3 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 2. Obergeschoss, Raum 13, Entgelt: 36,75 Euro Weiterbildung zum/zur Kinderyoga- Lehrer/-in Kurs-Nr.: 6A58702, Beginn: Mo, , 09:00 14:00 Uhr, 8 x 6 UE (Modul 1: , Modul 2: ); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 2. Obergeschoss, Raum 2 (Aula), Entgelt: 208,80 Euro Umgang mit traumatisierten Menschen Kurs-Nr.: 6A66755, Beginn: Do, , 18:00 19:30 Uhr, 4 x 2 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, Besucherservice, Entgelt: 20,40 Euro Kemberg Yoga und Malen Kurs-Nr.: 6B31588, Beginn: Fr, , 17:00 20:00 Uhr, 1 x 4 UE; Grundschule Kemberg, Schulstraße 8, Entgelt: 12,52 Euro Yoga und Malen für Kinder (7 10 Jahre) Schnupperkurs Kurs-Nr.: 6B31589, Beginn: Sa, , 10:00 12:15 Uhr, 1 x 3 UE; Grundschule Kemberg, Schulstraße 8, Entgelt: 9,57 Euro Ich bin in meinem Element ayurvedische (ganzheitliche) Zusammenhänge Kurs-Nr.: 6B35582, Beginn: Do, , 17:00 21:30 Uhr, 1 x 6 UE; Sekundarschule Kemberg, Schulstraße 18, Entgelt: 18,90 Euro

7 15. Oktober 2016 Informationen aus dem Landkreis 7 Heilsames aus dem Obst- und Gemüsegarten Kurs-Nr.: 6B37584, Beginn: Do, , 18:00 21:00 Uhr, 1 x 4 UE; Sekundarschule Kemberg, Schulstraße 18, Entgelt: 12,60 Euro Bad Schmiedeberg ebay kaufen und verkaufen Kurs-Nr.: 6B51723, Beginn: Fr, , 10:00 12:30 Uhr, 3 x 3 UE; Begegnungsstätte für Jung und Alt, Pension Smedeberger, Bad Schmiedeberg, Leipziger Str. 48, Entgelt: 22,05 Euro Mein eigenes Fotobuch erstellen und online bestellen Kurs-Nr.: 6B51760, Beginn: Do, , 10:00 12:30 Uhr, 6 x 3 UE; Begegnungsstätte für Jung und Alt, Pension Smedeberger, Bad Schmiedeberg, Leipziger Str. 48, Entgelt: 46,80 Euro Jessen Weihnachtskeramik Kurs-Nr.: 6F26581, Beginn: Do, , 18:30 20:45 Uhr, 4 x 3 UE (nicht am ); Kreativraum der lustigen Tonscherben, Am Gorrenberg 26, Entgelt: 31,80 Euro Vortrag im Wittenberger Planetarium Am Freitag, den , findet um 19:00 Uhr im Planetarium, im Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83 in Lutherstadt Wittenberg ein Vortrag zum aktuellen Sternenhimmel statt. Der Eintritt kostet 3 Euro pro Person. Voranmeldungen werden vom Bildungszentrum Lindenfeld unter entgegengenommen. Abendkasse ist möglich. Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V. Wärmedämmung geplant? Lassen Sie sich im Rahmen unserer Aktion kostenlos vom Fachmann beraten. Wir haben noch freie Termine! Anbieterunabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale in Jessen Was: Heizkostenabrechnung, baulicher Wärmeschutz, Haustechnik, regenerative Energien, Fördermittel, Stromsparen Wo: Schlossstraße 11 (Zimmer 0.29) Jessen (Elster) Wann: jeden zweiten Donnerstag im Monat von 15:00 bis 18:00 Uhr nach telefonischer Voranmeldung sowie nach Vereinbarung Wer: Energieberater M. Sc. André König Telefonische Terminvergabe: kostenfrei aus deutschen Netzen Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Jagdgenossenschaft Dobien Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Dobien Die Versammlung der Jagdgenossen, d. h. der Eigentümer der bejagbaren Flächen von Dobien, findet am Samstag, den um 18:00 Uhr im Gemeindehaus in Braunsdorf statt. 1. Eröffnung, Begrüßung und Tagesordnung 2. Protokoll Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung des Vorstandes 5. Neuwahl des Vorstandes 6. Neuwahl der Kassenprüfer 7. Diskussion und Beschluss zur 1. überarbeiteten Satzung 8. Diskussion und Beschluss zur Verpachtung 9. Verschiedenes 10. Schlusswort des neuen Vorsitzenden 11. Auszahlung der Jagdpacht von 2015 Der Vorstand AZV Elbaue/Heiderand Jahresabschluss 2015 des Abwasserzweckverbandes Elbaue/Heiderand Mit Beschluss-Nr. V-16/2016 hat die Verbandsversammlung des AZV Elbaue/Heiderand am den Jahresabschluss 2015 festgestellt und die Behandlung des Jahresgewinns 2015 beschlossen. Sie hat zugleich der kommissarischen Verbandsgeschäftsführerin und der Geschäftsleitung Entlastung zum Jahresabschluss gemäß 19 (4) EigBG LSA erteilt. Der uneingeschränkte Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wittenberg ist mit Datum vom ergangen. Rechnungsprüfungsamt Feststellungsvermerk Es wird festgestellt, dass nach pflichtgemäßer, am 8. Juli 2016 abgeschlossener Prüfung durch die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 beauftragte WIBERA, Niederlassung Magdeburg die Buchführung und der Jahresabschluss des Abwasserzweckverbandes Elbaue/Heiderand den gesetzlichen Vorschriften und der Verbandssatzung entsprechen. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu Beanstandungen keinen Anlass., den 9. August 2016 Schütz Amtsleiterin Der Jahresabschlussbericht für das Wirtschaftsjahr 2015 liegt in den folgenden 4 Wochen nach der Veröffentlichung im Dienstgebäude des Abwasserzweckverbandes Elbaue/Heiderand, Burgstraße 22/23, Kemberg während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus. Wildgrube Kommissarische Verbandsgeschäftsführerin 23. Leistungsvergleich der Diensthundführer/-innen Sachsen-Anhalt Gastmannschaften: Landespolizei Brandenburg Landespolizei Thüringen 21. Oktober bis 22. Oktober 2016 Freitag: Sonnabend: 12:30 19:00 Uhr 08:00 14:30 Uhr auf dem Gelände der Diensthundführer - schule Sachsen-Anhalt in Bad Schmiedeberg OT Körbin-Neu Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Eintritt frei!

8 8 Informationen aus dem Landkreis 15. Oktober 2016 Bereich jeweils von Freitag 17:00 Uhr bis Freitag 07:00 Uhr Tierärztlicher Notfalldienst im Woche 43 Woche Tierärztl. Klinik f. Kleintiere u. Pferde Tierärztl. Klinik f. Kleintiere u. Pferde Dr. M. und Dr. H. Schwede Dr. M. und Dr. H. Schwede Tel Tel Fr. Dr. Schrank Tel Dr. Eigendorf Kemberg OT Bergwitz Tel o Bereich Jessen DVM Paulenz Tel TÄ Meumann Bad Schmiedeberg OT Pretzsch Tel Woche 43 Woche Tierärztl. Klinik f. Kleintiere u. Pferde Tierärztl. Klinik f. Kleintiere u. Pferde Dr. M. und Dr. H. Schwede Dr. M. und Dr. H. Schwede Tel Tel Dr. Schuster Annaburg OT Prettin Tel GP DVM A. Pfützner Dr. Beetz Jessen (Elster) OT Schweinitz Tel GP DVM A. Pfützner Dr. Beetz Jessen (Elster) OT Schweinitz Tel Mundschenkstraße Tel / im Amtsblatt werben Tel Fax service@dm-mundschenk.de Impressum Das Amtsblatt für den. Das Amtsblatt erscheint 14-täglich. Herausgeber: Auflage: Exemplare Satz: Mundschenk Druck+Medien Mundschenkstr. 5, Luth. Wittenberg Tel.: ( ) , Fax: service@dm-mundschenk.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Landrat des Land kreises Wittenberg, Jürgen Dannenberg, Breitscheidstr. 3, Tel. ( ) (Pressestelle), sowie der Oberbürger meister, die Bürger meister und die Zweckverbände. Das Amtsblatt des Landkreises Wittenberg wird kostenlos ohne Rechtsanspruch an alle erreichbaren Haushalte des Landkreises verteilt. Verant wortlich für den Anzeigenteil: Mundschenk Druck+Medien Verteiler: Wochenspiegel Verlags-GmbH & Co. KG, Bereich Wittenberg Coswiger Str. 20, Luth. Wittenberg Ansprechpartner: Olaf Richelmann Tel.: ( ) Nächster Erscheinungstermin: 29. Oktober 2016 Redaktionsschluss: 21. Oktober 2016

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