Der Standardansatz. Version: 2.1. Stand:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Der Standardansatz. Version: 2.1. Stand: 04.03.2005"

Transkript

1 Prüfungsleitfaden der Internen Revision Auf Basis der Internationalen Konvergenz der Kaptalmessung und Eigenkapitalanforderung (Basel II) vom Juni 2004 Der Standardansatz Wesentliche, von der Revision zu prüfende Themengebiete André Althof, Taunus Sparkasse Heinz E. Bräunle, Südwestbank AG Version: 2.1 Stand: Autor: Bezug: IIR Arbeitskreis Basel II Basel II Hinweis: Dieses Dokument ist keine offizielle Veröffentlichung des Instituts, sondern gibt lediglich die Arbeitsergebnisse der beim Arbeitskreis vertretenen Teilnehmer wieder.

2 Inhaltsverzeichnis Einleitung... 3 Allgemeine Regeln (Tz ) Einzelne Forderungen (Tz ) Forderungen an Staaten und deren Zentralbanken (Tz ) Forderungen an sonstige öffentliche Stellen (Public Sector Entities (PSEs) Tz ) Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken (Multilateral Development Banks (MDBs) Tz. 59) Forderungen an Banken (Tz ) Forderungen an Wertpapierhäuser (Tz. 65) Forderungen an Unternehmen einschließlich Versicherungen (Tz ) Kredite, die dem Retailportfolio zugeordnet werden (Tz und ) Durch Wohnimmobilien besicherte Forderungen (Tz ) Durch gewerbliche Immobilien besicherte Forderungen (Tz. 74) Kredite in Verzug (Tz ) Kategorien höheren Risikos (Tz. 79 und 80) Andere Vermögensgegenstände (Tz. 81) Außerbilanzielle Geschäfte (Tz ) Externe Ratings (Tz. 90 und 91) Überlegungen zur Einführung (Tz ) Das Zuordnungsverfahren (Tz ) Mehrfach-Beurteilungen eines Kreditnehmers durch Ratingagenturen (Tz ) Emittenten- versus Emissionsrating (Tz ) Erfassung von Forderungen in Heimatwährung oder ausländischen Währungen (Tz. 102) Kurz- versus langfristige Ratings (Tz ) Anwendungsebene des Ratings (Tz. 107) Unbeauftragte (Unsolicited) Ratings (Tz. 108)...10 Abkürzungsverzeichnis Version: 2.1 Seite: 2

3 Einleitung Kreditinstitute, die sich nicht für die durch die Bankenaufsicht ausdrücklich zu genehmigende Ermittlung der Mindesteigenkapitalanforderungen anhand interner Ratingsysteme entscheiden oder die Mindestanforderungen für den IRB-Ansatz nicht erfüllen, müssen die standardisierte Messung des Kreditrisikos anwenden. Im Rahmen eines Wahlrechts (partial use) können außerdem Institute, die einen der IRB-Ansätze gewählt haben, unter bestimmten Voraussetzungen, z.b. für ihre Tochtergesellschaften, den Standardansatz verwenden. Im Grundsatz ändert sich bei der Anwendung des Standardansatzes für das Kreditinstitut bei den Adressenausfallrisiken (Kreditrisiko) verhältnismäßig wenig. Im Gegensatz zum bestehenden Grundsatz I ist eine detaillierte Zuordnung der Kredite zu den Forderungsklassen vorzunehmen. Neben den bisherigen Zuordnungen (Staats- und Bankforderungen, etc.) werden weitere wesentliche Forderungsklassen für Kredite an Unternehmen, sowie Retailkredite eingeführt. Der folgende Prüfungsleitfaden fasst die Anforderungen zum Standardansatz im Bereich Kreditrisiken der überarbeiteten Rahmenvereinbarung Internationale Konvergenz der Kapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen zusammen und soll damit den Revisoren den Einstieg in eine Prüfung erleichtern. Dieser Prüfungsleitfaden stellt nach unserer Auffassung die wesentlichen von der Revision zu prüfenden Themengebiete dar und hat nicht den Charakter einer Checkliste mit Anspruch auf Vollständigkeit. Für eine vertiefte Betrachtung halten wir die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Text der überarbeiteten Rahmenvereinbarung für notwendig. Grundsätzlich ist im Zusammenhang mit den folgenden Fragestellungen zu klären, ob jeweils in ausreichendem Umfang organisatorische Regelungen vorhanden sind (entsprechend den Anforderungen gem. MaIR bzw. zukünftig MaRisk). Außerdem ist zu untersuchen, ob im Rahmen angemessener IKS-Kontrollen die wesentlichen Risiken abgedeckt werden. Es muss auch beachtet werden, dass eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende Basel II - Umsetzung eine optimal gestaltete und an die Anforderungen angepasste IT-Infrastruktur ist. Die folgenden Fragestellungen leiten sich aus dem Tiefendokument Kreditrisiko Der Standardansatz des IIR-Arbeitskreises Basel II ab. Version: 2.1 Seite: 3

4 Allgemeine Regeln (Tz ) 1. Einzelne Forderungen (Tz ) 1. Stimmt die Zuordnung zu den einzelnen (neuen) Forderungsarten? a. Vorgaben für einzelne Forderungsarten umgesetzt (u.a. EDV-technisch)? b. Kriterien für einzelne Forderungsarten eingehalten? c. Regelungen / Systematik / interne Kontrollen für Übergänge zwischen den Forderungsarten vorhanden? d. Bestehen Schnittstellenproblematiken (z.b.: ist EDV-technisch die Ermittlung des unbesicherten Teils von Forderungen / der Anzahl der Verzugstage möglich? Können EWB automatisch vom unbesicherten Teil der Forderungen abgezogen werden? Fließen die Daten verschiedener Systeme (z.b. Sicherheitendatenbank, Abwicklungsprogramme, etc.) richtig zusammen und werden ordnungsgemäß verarbeitet? 2. Sind die Risikogewichtungen den Notationen laut Ratingagentur und den einzelnen Forderungsklassen richtig zugeordnet? 3. Wie erlangt die Bank Kenntnis über das Vorhandensein externer Ratings? Welche Zugriffsmöglichkeiten bestehen? 4. Erfassung der externen Ratings? Welche Datenfelder sind notwendig (Name der Ratingagentur / Auftrag / kurzfristig/langfristig / Ablaufdatum Rating)? Erfassungsprozess geregelt (Erfassung durch wen? Falscherfassungen IKS)? 5. Sind Regelungen zur laufenden Überwachung, periodische Aktualisierung vorhanden? 1.1 Forderungen an Staaten und deren Zentralbanken (Tz ) 6. Wurden die nationalen Vorgaben der Aufsicht bei Ansatz geringerer Risikogewichte eingehalten? (Tz. 54). 7. Liegen die einzelnen Voraussetzungen für den Ansatz geringerer Risikogewichte vor? (Tz. 54) 8. Für Forderungen an Staaten mit Länderklassifizierungen (Tz. 55): a. Liegt die Anerkennung der Aufsichtsinstanz für die verwendeten ECA- Länderklassifizierungen vor? b. Bei alternativer Anwendung der Konsensländerklassifizierungen der ECAs: Wurde die Vereinbarung über die Leitlinien für öffentlich unterstützte Exportkredite durch die jeweilige ECA anerkannt? (Muss-Kriterium). c. Ist die Ausübung des Wahlrechts in der schriftlich fixierten Ordnung der Bank ausreichend beschrieben? Version: 2.1 Seite: 4

5 1.2 Forderungen an sonstige öffentliche Stellen (Public Sector Entities (PSEs) Tz ) 9. Wurde Option 1 bzw. 2 nach der aufsichtlichen Vorgabe angewandt? (Tz. 57). 10. Gibt es gem. Tz. 58 aufsichtliche Vorgaben und werden diese eingehalten? 1.3 Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken (Multilateral Development Banks (MDBs) Tz. 59) 11. Werden die Bestimmungen bzw. die fünf Kriterien für die Anwendung eines 0 % - Risikogewichts für MDBs gem. Tz. 59 eingehalten? 1.4 Forderungen an Banken (Tz ) 12. Werden die Maßgaben der nationalen Aufsicht hinsichtlich der Optionswahl und der Risikogewichtszuordnungen eingehalten? 1.5 Forderungen an Wertpapierhäuser (Tz. 65) 13. Unterliegen die gegenständlichen Wertpapierhäuser, deren Forderungen wie die Forderungen an Banken behandelt werden, Aufsichts- und Regulierungsvereinbarungen, die mit der neuen Eigenkapitalvereinbarung vergleichbar sind? 14. Werden andernfalls die Regeln für Forderungen an Unternehmen angewandt? 1.6 Forderungen an Unternehmen einschließlich Versicherungen (Tz ) 15. Ist sichergestellt, dass das Risikogewicht für nicht geratete Forderungen an Unternehmen nicht günstiger ist als das des Sitzstaates? (Tz. 66) 16. Wird das von der Aufsicht festgesetzte Standardgewicht (u.u. > 100 %) angewandt? (Tz. 67) 17. Hat die Aufsicht die Gewichtung aller Kredite an Unternehmen mit 100 % gestattet? (Tz. 68) a. Liegt vor Ausübung der Option eine entsprechende Genehmigung der Aufsicht vor? b. Wird die Risikogewichtung durchgängig (konsistent) gehandhabt (keine Rosinenpickerei )? 1.7 Kredite, die dem Retailportfolio zugeordnet werden (Tz und ) 16. Wurden bei den dem Retailportfolio zugeordneten Krediten die dafür notwendigen vier Kriterien eingehalten? (Tz. 70): Version: 2.1 Seite: 5

6 Kreditnehmerkriterium: Kreditnehmer ist eine natürliche Person oder mehrere natürliche Personen oder Kleinunternehmen; Produktkriterium: Revolvierende Kredite und Kreditlinien (einschließlich Kreditkartenforderungen und Überziehungen), Privatkredite oder Leasingforderungen, Kredite an sowie Kreditlinien für kleine Unternehmen sowie Immobilienkredite (außer Forderungen, die durch Wohnimmobilien besichert sind). Granularitätskriterium: Das Retailportfolio muss angemessen diversifiziert sein. Die nationale Aufsichtsbehörde kann Limite festsetzen (Bsp.: die zusammengefassten Kredite an einen Kreditnehmer dürfen 0,2 % des gesamten für aufsichtliche Zwecke gebildeten Retailportfolios nicht überschreiten). Niedriges Volumen der einzelnen Kredite. Der Wert für die zusammengefassten Retailkredite an einen Kreditnehmer darf die absolute Höhe von 1 Mio. û nicht übersteigen. 17. Wurde den dem Retailportfolio zugeordneten Krediten ein Risikogewicht von 75 % zugewiesen (Tz. 69), außer den a. In Verzug befindlichen Krediten (vgl. Tz. 76) b. Krediten, die unter Berücksichtigung von bestehenden externen Ratings oder Besicherungen auch ein niedrigeres Risikogewicht erhalten können? 18. Hat die Aufsichtsinstanz die Banken verpflichtet, die Risikogewichte für das Retailportfolio zu erhöhen? Wurden diese höheren Risikogewichte berücksichtigt? (Tz. 71) 1.8 Durch Wohnimmobilien besicherte Forderungen (Tz ) 19. Hat die nationale Aufsichtsbehörde ein höheres Risikogewicht als 35 % für Ausleihungen festgelegt, die vollständig durch Grundpfandrechte / Hypotheken auf Wohnimmobilien besichert sind, die vom Kreditnehmer bewohnt werden oder künftig bewohnt werden oder vermietet sind (Tz. 73)? 20. Wird das richtige Risikogewicht (das aufsichtlich festgelegte, ansonsten 35 %) ausschließlich auf die Kredite angewandt, die den vorgenannten Kriterien entsprechen? Ist dabei sichergestellt, dass diese Wohnungsbaukredite strengen Kriterien entsprechen (z.b. dass der nach genauen Regeln ermittelte Wert der Sicherheit den Kreditbetrag nennenswert übersteigt) (Tz. 72)? 21. Werden solche Kredite, die mehr als 90 Tage Zahlungsverzug aufweisen, mit einem Risikogewicht von 100 % belegt (Tz. 78)? 1.9 Durch gewerbliche Immobilien besicherte Forderungen (Tz. 74) 22. Werden für durch gewerbliche Immobilien besicherte Forderungen (Tz. 74) die folgenden Risikogewichte eingehalten? a. 100 % als genereller Ansatz (für den unbesicherten Kreditteil bzw. in vollem Umfang für alle gewerblichen Kredite, sofern von b. kein Gebrauch gemacht wird) bzw. b. 50 % für den besicherten Kreditteil, wobei folgende zwei Tests in einem Jahr beide bestanden werden müssen: i. Die Verluste aus gewerblichen Immobilienkrediten bis zum niedrigeren Wert von 50 % des Marktwertes oder 60 % des Beleihungsauslaufes Version: 2.1 Seite: 6

7 (Loan-to-Value, LTV) auf Grundlage des Beleihungswertes dürfen nicht größer als 0,3 % der ausstehenden Kredite in jedem Jahr sein. ii. Die Gesamtverluste aus gewerblichen Immobilienkrediten dürfen in keinem Jahr größer sein als 0,5 % der ausstehenden Kredite. Ist die Bank in der Lage, diese beiden Tests verlässlich durchzuführen? c. 100 % für Kredite nach b., sofern sie in Verzug sind Kredite in Verzug (Tz ) 23. Können die Verzugstage EDV-technisch zuverlässig bestimmt werden? 24. Ist der Verzug im Bankregelwerk klar definiert? 25. Werden bei Krediten, die länger als 90 Tage in Verzug sind, die in folgender Tabelle dargestellten Risikogewichte angewandt und hat die Aufsichtsbehörde Risikogewichte gem. 4 ) vermindert (Tz )? Kredite mit Verzug > 90 Tage Gebildete EWB (im Verhältnis zum ausstehenden Kreditbetrag) < 15 % % % > 50 % Wohnbaukredit % 100 % 50 % Bis zu 50 % Andere Sicherheiten % 100 % 100 % Bis zu 50 % 4 Sonstige % 150 % 100 % Bis zu 50 % 4 1 Qualifizierte Wohnimmobilienkredite, die gem. den in Tz. 72 genannten Kriterien voll besichert sind. 2 Voll besichert durch Sicherheiten, die sonst nicht zur Risikominderung anerkannt werden gem. Tz. 145 und Unbesicherter Teil von Forderungen nach Abzug der Einzelwertberichtigungen. 4 Nach Ermessen der nationalen Aufsichtsbehörden. 26. Wurden die in Verzug befindlichen Retail-Kredite bei der Berechnung des Granularitätskriteriums gem. Tz. 70 aus den Retailportfolien ausgeklammert (Tz. 76)? 1.11 Kategorien höheren Risikos (Tz. 79 und 80) 27. Wurde den nachstehenden Forderungen ein Risikogewicht von 150 % oder höher zugewiesen (Tz. 79)? a. Forderung an Staaten, sonstige öffentliche Stellen, Banken und Wertpapierfirmen, die ein Rating schlechter als B- haben. b. Forderungen an Unternehmen, die ein Rating von schlechter als BB- haben. c. Kredite in Verzug (nur teilweise) vgl. 1.10, Nr. 25 bzw. Tz d. Verbriefungstranchen, die ein Rating zwischen BB+ und BB- aufweisen, erhalten ein Risikogewicht von 350 % bzw. nicht geratete Positionen ein Risikogewicht von % Kapitalabzug (Tz. 567) Andere Vermögensgegenstände (Tz. 81) Version: 2.1 Seite: 7

8 28. Wurden alle anderen Vermögensgegenstände mit einem Standardrisikogewicht von 100 % belegt (außer die Behandlung von Krediten, die mit der Verbriefung von Forderungen Asset Securitisation in Zusammenhang stehen) (Tz. 81)? 1.13 Außerbilanzielle Geschäfte (Tz ) 29. Werden außerbilanzielle Geschäfte unter Anwendung von Kreditumrechnungsfaktoren in Kreditrisikoäquivalente umgerechnet (Tz. 82)? 30. Sind die verwendeten Kreditumrechnungsfaktoren nachvollziehbar und sachgerecht? 31. Wird die bisherige Risikogewichtungsbegrenzung von 50 % künftig nicht mehr angewandt? 32. Werden folgende Kreditumrechnungsfaktoren angewandt (Tz. 83 und 84)? a. 20 % für Kreditzusagen mit einer ursprünglichen Laufzeit bis zu einem Jahr b. 50 % für Kreditzusagen mit einer ursprünglichen Laufzeit über einem Jahr c. 0 % für jederzeit und bedingt durch die Bank kündbare oder im Falle einer Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers jederzeit automatisch ohne vorherige Benachrichtigung durch die Bank erlöschende Kreditzusagen d. 100 % wenn die Bank ihre Wertpapiere verleiht oder ihre Wertpapiere als Sicherheit hinterlegt. 33. Wird berücksichtigt, dass bei selbst liquidierenden Handelsakkreditiven sowohl die eröffnende als auch die bestätigende Bank einen Kreditumrechnungsfaktor von 20 % anwenden kann (Tz. 85)? 34. Hat die Bank Systeme zur Identifizierung und Überwachung von Kontrahentenrisiken aus noch nicht abgewickelten Transaktionen aus Wertpapier- und Fremdwährungsgeschäften entwickelt, umgesetzt bzw. verbessert? Ermöglichen die Systeme zeitnahe Informationen für das Management? (Tz. 88) 35. Werden Fremdwährungs- und Wertpapiertransaktionen vom ersten Tag an überwacht? Wird für fehlgeschlagene Abwicklungen aus solchen Transaktionen ausreichend Kapital hinterlegt? (Tz. 89) 2 Externe Ratings (Tz. 90 und 91) 36. Liegt eine Entscheidung der nationalen Aufsichtsinstanz vor, aus der hervorgeht, dass die von der Bank ausgewählten Ratingagenturen die Anforderungen erfüllen? (Ggf. können die Beurteilungen der Ratingagenturen auch nur teilweise anerkannt werden, z.b. für eine bestimmte Art von Forderungen oder für bestimmte Rechtsgebiete.) (Tz. 90) 37. Aus der Rahmenvereinbarung geht nicht hervor, a. ob und in welchen Zeitperioden die Entscheidungen aus dem Anerkennungsverfahren überprüft werden und b. wie zu verfahren ist, wenn zu einer anerkannten Ratingagentur zwischenzeitlich Informationen vorliegen, die Zweifel an der Einhaltung der sechs Eignungskriterien begründen (Tz. 91). Version: 2.1 Seite: 8

9 3 Überlegungen zur Einführung (Tz ) 3.1 Das Zuordnungsverfahren (Tz ) 38. Liegt eine aktuelle Dokumentation vor, aus der ersichtlich ist, wie die nationale Aufsichtsinstanz die Ratings anerkannter Ratingagenturen den Risikogewichtskategorien im Standardansatz zugeordnet hat (Tz. 92)? 39. Ist sichergestellt, dass die Ratings der ausgewählten Ratingagenturen für jede Art von Forderung durchgängig sowohl für die Risikogewichtung als auch im internen Risikosteuerungsverfahren verwendet werden? Dies ist von Bedeutung, da es den Banken nicht gestattet ist, das jeweils günstigste Rating verschiedener Ratingagenturen zu verwenden (Tz. 94). 40. Wurden organisatorische Regelungen für die Offenlegung getroffen, welche Ratingagenturen für die Risikogewichtung ihrer Aktiva herangezogen werden und wie diese Angaben für jede ausgewählte Ratingagentur nach Forderungsarten, den Risikogewichten sowie der Gesamtsumme der gewichteten Risikoaktiva gegliedert ist? Werden diese organisatorischen Regelungen entsprechend umgesetzt (Tz. 95)? 3.2 Mehrfach-Beurteilungen eines Kreditnehmers durch Ratingagenturen (Tz ) 41. Ist sichergestellt, dass hinsichtlich Mehrfachbeurteilungen die folgenden Vorgaben eingehalten werden: a. Sofern es nur ein Rating einer von der Bank ausgewählten Ratingagentur für eine spezifische Forderung gibt, ist dieses Rating für die Gewichtung der Forderung maßgeblich (Tz. 96) b. Wenn es zwei Ratings von Ratingagenturen gibt, die unterschiedlichen Risikogewichten entsprechen, wird das höhere Risikogewicht angewandt (Tz. 97). c. Wenn es drei oder mehr Ratings mit unterschiedlichen Risikogewichten gibt, sollten die Ratings, die den beiden niedrigsten Risikogewichten entsprechen, berücksichtigt und das höhere dieser beiden Risikogewichte angewandt werden (Tz. 98). 3.3 Emittenten- versus Emissionsrating (Tz ) 42. Wird für erworbene Wertpapiere einer Emission, die ein emissionsspezifisches Rating besitzen, dieses Rating für die Gewichtung dieser Forderung angewandt (Tz. 99)? 43. Werden für Forderungen einer Bank, die nicht durch eine bestimmte, extern geratete Emission verbrieft sind, die spezifischen Prinzipien der Tz und 114 eingehalten? 3.4 Erfassung von Forderungen in Heimatwährung oder ausländischen Währungen (Tz. 102) 44. Bei der Erfassung von Forderungen in Heimatwährung oder ausländischen Währungen ist darauf zu achten, dass a. auf ausländische Währungen bezogene Ratings entsprechend auf Forderungen in ausländischer Währung anzuwenden sind und Version: 2.1 Seite: 9

10 b. auf Heimatwährung bezogene Ratings allein auf Forderungen, die ebenfalls auf Heimatwährung lauten, angewandt werden können (Tz. 102, Ausnahme gem. Fußnote 31 Stichwort: multilaterale Entwicklungsbank). 3.5 Kurz- versus langfristige Ratings (Tz ) 45. Werden Kurzfrist-Ratings ausschließlich emissionsspezifisch auf kurzfristige Forderungen an Banken und Unternehmen angewandt? Wird darüber hinaus darauf geachtet, dass die umfangreichen Regelungen der Tz beachtet werden? 3.6 Anwendungsebene des Ratings (Tz. 107) 46. Wird darauf geachtet, dass eine externe Bonitätsbeurteilung für ein Unternehmen innerhalb einer Unternehmensgruppe nur für die Bestimmung des Risikogewichtes dieses einen Unternehmens herangezogen wird und nicht auch für die der anderen Unternehmen innerhalb derselben Gruppe? Besteht dazu ein internes Kontrollverfahren? 3.7 Unbeauftragte (Unsolicited) Ratings (Tz. 108) 47. Hat die nationale Bankenaufsicht den Banken gestattet, auch unbeauftragte Ratings von anerkannten Ratingagenturen zu verwenden? Liegt keine Ausnahmegenehmigung vor, dürfen nur Ratings von anerkannten Ratingagenturen verwendet werden, denen ein Auftrag zugrunde liegt. Das Thema Kreditrisikominimierung bei Anwendung des Standardansatzes wird unter der Überschrift Risk Mitigation/Sicherheiten in einem anderen Ergänzungsdokument erläutert. Version: 2.1 Seite: 10

11 Abkürzungsverzeichnis bzw. ECA EWB gem. ggf. IIR IKS IRB IT LTV MaIR MaRisk MDB PSE Tz. u.a. u.u. vgl. z.b. beziehungsweise Export Credit Agency - Exportversicherungsagentur Einzelwertberichtigung gemäß gegebenenfalls Deutsches Institut für Interne Revision e.v. Internes Kontrollsystem Internal Ratings-Based - Interner Rating Ansatz Informationstechnologie Loan-to-Value Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision der Kreditinstitute Mindestanforderungen an das Risikomanagement Multilateral Development Bank - Multilaterale Entwicklungsbank Public Sector Entity - Sonstige öffentliche Stelle Textziffer unter anderem unter Umständen vergleiche zum Beispiel Version: 2.1 Seite: 11

Checkliste Kreditrisiko Der Standardansatz - Stand: 27.06.2005

Checkliste Kreditrisiko Der Standardansatz - Stand: 27.06.2005 I. Allgemeine Regeln 1 Gibt es Kredite, für die die gegenwärtigen Regeln der Eigenkapitalvereinbarungen von 1988 gelten? - welche sind das (z. B. Beteiligungen)? A Einzelne Forderungen A1 Forderungen an

Mehr

Basel II Guidelines für die interne Revision. Tiefendokument

Basel II Guidelines für die interne Revision. Tiefendokument Basel II Guidelines für die interne Revision Tiefendokument Kreditrisiko - Der Standardansatz Auf Basis der Internationalen Konvergenz der Kaptalmessung und Eigenkapitalanforderung (Basel II) vom Juni

Mehr

KURZBEZEICHNUNG BESCHREIBUNG UMSETZUNG IN FL

KURZBEZEICHNUNG BESCHREIBUNG UMSETZUNG IN FL RICHTLINIE 2006/48/EG (es sei denn RL 2006/49/EG ist explizit genannt) KURZBEZEICHNUNG BESCHREIBUNG UMSETZUNG IN FL Standardansatz Art. 80 Abs. 3, Anhang VI, Teil 1, Ziff. 24 Art. 80 Abs. 7 Art. 80 Abs.

Mehr

Ausübung in Liechtenstein. RL 2006/48/EG Kurzbezeichnung Beschreibung

Ausübung in Liechtenstein. RL 2006/48/EG Kurzbezeichnung Beschreibung RL 2006/48/EG Kurzbezeichnung Beschreibung Art. 81 Abs. 3 Art. 82 Abs. 2 Art. 89 Abs. 1 (letzter Satz) Anerkennungsprozess Zuordnungsschemata (Mapping) Partial use Beteiligungspositionen Wurde eine Ratingagentur

Mehr

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Basel II - Die Bedeutung von Sicherheiten

Basel II - Die Bedeutung von Sicherheiten Basel II - Die Bedeutung von Sicherheiten Fast jeder Unternehmer und Kreditkunde verbindet Basel II mit dem Stichwort Rating. Dabei geraten die Sicherheiten und ihre Bedeutung - vor allem für die Kreditkonditionen

Mehr

Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014

Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Personal-Vorsorgestiftung

Mehr

NEUORDNUNG DER REVISION

NEUORDNUNG DER REVISION NEUORDNUNG DER REVISION Die Neuordnung der Revision hat zur Folge, dass das Obligationenrecht und teilweise auch das Zivilgesetzbuch wesentliche Änderungen erfahren. Ferner wird neu eine Aufsichtsbehörde

Mehr

Fremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1

Fremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1 Fremdwährungsanteil bei strägerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1 Christian Sellner 2 Im europäischen Vergleich ist das Volumen der Fremdwährungskredite in Österreich sehr

Mehr

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe

Mehr

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 ÖGWT-Club KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 Mag. Stefan Raab 12. und 13.7.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen.

Mehr

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00) Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

Checkliste «Datenbekanntgabe»

Checkliste «Datenbekanntgabe» Checkliste «Datenbekanntgabe» 21 Abs. 1 des Informations- und Datenschutzgesetzes 1 regelt die Bekanntgabe von Personendaten wie folgt: 21 Bekanntgabe von Personendaten 1 Das öffentliche Organ gibt Personendaten

Mehr

D.3.3. Betriebsleitfaden zur Zuweisung/Vergabe von ECVET Krediten. EUCoopC. PROJEKT Nr.: 527301-LLP-1-2012-1-IT-LEONARDO-LMP

D.3.3. Betriebsleitfaden zur Zuweisung/Vergabe von ECVET Krediten. EUCoopC. PROJEKT Nr.: 527301-LLP-1-2012-1-IT-LEONARDO-LMP EUCoopC PROJEKT Nr.: 527301-LLP-1-2012-1-IT-LEONARDO-LMP MULTILATERALE PROJEKTE ZUR INNOVATIONSENTWICKLUNG D.3.3. Betriebsleitfaden zur Zuweisung/Vergabe von ECVET Krediten Arbeitspaket 3 Entwurfsverfahren

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

BASEL. Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz. franz-josef.radermacher@uni-ulm.de

BASEL. Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz. franz-josef.radermacher@uni-ulm.de Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz franz-josef.radermacher@uni-ulm.de Seite 2 Eigenkapitalunterlegung laut Basel I Aktiva Kredite, Anleihen etc. Risikogewichtete Aktiva

Mehr

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Vereinbarung über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme bei den XXXXXX XXXXXXXXXXXXXX zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Präambel Zwischen dem Vorstand und der Arbeitnehmervertretung

Mehr

Finanzwirtschat Ⅶ. Basel II und Rating. Meihua Peng Zhuo Zhang

Finanzwirtschat Ⅶ. Basel II und Rating. Meihua Peng Zhuo Zhang Finanzwirtschat Ⅶ Basel II und Rating Meihua Peng Zhuo Zhang Gliederung Geschichte und Entwicklung Inhalt von Basel II - Die Ziele von Basel II - Die drei Säulen Rating - Begriff eines Ratings - Externes

Mehr

Lösungen zu Kapitel 24: Ergebnis je Aktie Aufgabe 1

Lösungen zu Kapitel 24: Ergebnis je Aktie Aufgabe 1 Lösungen zu Kapitel 24: Ergebnis je Aktie Aufgabe 1 a) Der Begriff Verwässerung bezieht sich auf die Vermögensposition der Altaktionäre. Diese Vermögensposition wird durch die Ausgabe potentieller Aktien

Mehr

Checkliste: Mindestanforderungen für den IRB-Ansatz - Stand: 17.06.2004

Checkliste: Mindestanforderungen für den IRB-Ansatz - Stand: 17.06.2004 Checkliste: Mindestanforderungen für den IRB-Ansatz - Stand: 17.06.2004 Präambel: Durch die Mindestanforderungen soll sichergestellt werden, dass die Ratingverfahren, die Risikomessverfahren und die entsprechenden

Mehr

How to do? Projekte - Zeiterfassung

How to do? Projekte - Zeiterfassung How to do? Projekte - Zeiterfassung Stand: Version 4.0.1, 18.03.2009 1. EINLEITUNG...3 2. PROJEKTE UND STAMMDATEN...4 2.1 Projekte... 4 2.2 Projektmitarbeiter... 5 2.3 Tätigkeiten... 6 2.4 Unterprojekte...

Mehr

Wenn Sie das T-Online WebBanking das erste Mal nutzen, müssen Sie sich zunächst für den Dienst Mobiles Banking frei schalten lassen.

Wenn Sie das T-Online WebBanking das erste Mal nutzen, müssen Sie sich zunächst für den Dienst Mobiles Banking frei schalten lassen. 1 PIN/TAN-T-Online-WebBanking mit moneyplex Bis auf wenige Ausnahmen bieten heute fast alle Kreditinstitute modernes und hoch sicheres HBCI-Internetbanking an. Um mit nicht HBCI-fähigen Banken trotzdem

Mehr

BASEL II IMPLEMENTIERUNG DES NEUEN BASELER EIGENKAPITALAKKORDS

BASEL II IMPLEMENTIERUNG DES NEUEN BASELER EIGENKAPITALAKKORDS BASEL II IMPLEMENTIERUNG DES NEUEN BASELER EIGENKAPITALAKKORDS NEUE EIGENKAPITALANFORDERUNGEN, SUPERVISORY REVIEW PROCESS, OFFENLEGUNGSPFLICHTEN Unterstützung Ihres Instituts bei der Umsetzung der vielfältigen

Mehr

CHECKLISTE zum Fremdwährungskredit

CHECKLISTE zum Fremdwährungskredit CHECKLISTE zum Fremdwährungskredit Diese Checkliste ist eine demonstrative Aufzählung von Tipps und Hinweisen für die Aufnahme und nachträgliche Kontrolle eines Fremdwährungskredites. I. Aufnahme 1. Aufnahme/Vergabe

Mehr

Finanzierung für den Mittelstand. Leitbild. der Abbildung schankz www.fotosearch.de

Finanzierung für den Mittelstand. Leitbild. der Abbildung schankz www.fotosearch.de Finanzierung für den Mittelstand Leitbild der Abbildung schankz www.fotosearch.de Präambel Die Mitgliedsbanken des Bankenfachverbandes bekennen sich zur Finanzierung des Mittelstands mit vertrauenswürdigen,

Mehr

Pension Liability Management. Ein Konzept für die Liquiditätsplanung in der betrieblichen Altersversorgung. BAV Ludwig

Pension Liability Management. Ein Konzept für die Liquiditätsplanung in der betrieblichen Altersversorgung. BAV Ludwig Ein Konzept für die Liquiditätsplanung in der betrieblichen Altersversorgung Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung university-logo Problematik Ziele interne Finanzierung Vorteile der internen

Mehr

Risiko- und Vertragsmanagement in KMUs. Deutsch-Türkische Umfrage. Marmara Universität Istanbul / SRH Hochschule Berlin

Risiko- und Vertragsmanagement in KMUs. Deutsch-Türkische Umfrage. Marmara Universität Istanbul / SRH Hochschule Berlin Risiko- und Vertragsmanagement in KMUs Deutsch-Türkische Umfrage Marmara Universität Istanbul / SRH Hochschule Berlin [Version 19.02.2013] A Allgemeine Fragen Zu Ihrer Person 1. Welche Funktion haben Sie

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Geprüfter Datenschutz TÜV Zertifikat für Geprüften Datenschutz

Geprüfter Datenschutz TÜV Zertifikat für Geprüften Datenschutz www.tekit.de Geprüfter TÜV Zertifikat für Geprüften TÜV-zertifizierter Der Schutz von personenbezogenen Daten ist in der EU durch eine richtlinie geregelt. In Deutschland ist dies im Bundesdatenschutzgesetz

Mehr

Microsoft Update Windows Update

Microsoft Update Windows Update Microsoft bietet mehrere Möglichkeit, Updates durchzuführen, dies reicht von vollkommen automatisch bis zu gar nicht. Auf Rechnern unserer Kunden stellen wir seit September 2006 grundsätzlich die Option

Mehr

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen,

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

DAS VGB REFERENCE DESIGNATION SYSTEM FOR POWER PLANTS RDS-PP

DAS VGB REFERENCE DESIGNATION SYSTEM FOR POWER PLANTS RDS-PP VGB POWERTECH DAS VGB REFERENCE DESIGNATION SYSTEM FOR POWER PLANTS RDS-PP WINDKRAFTWERKE Kennzeichnung von Windkraftwerken mit RDS-PP Welche Vorteile hat eine einheitliche Kennzeichnung? Industrieanlagen

Mehr

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014 LEITLINIE NR. 7 Gegenstand: Die Bedeutung von innerhalb von 24 Stunden Artikel: 8 Absätze 2 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Leitlinien: Nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung muss innerhalb von

Mehr

6.4.5 Compliance-Management-System (CMS)

6.4.5 Compliance-Management-System (CMS) Seite 1 6.4.5 6.4.5 System (CMS) Grundlage eines CMS ist die Compliance. Ein CMS enthält jene Grundsätze und Maßnahmen, die auf den von den gesetzlichen Vertretern festgelegten Zielen basieren und ein

Mehr

Ab dem 1. Januar 2008 werden mit dem neuen Revisionsrecht und dem. Revisionsaufsichtsgesetz die geltenden Vorschriften zur Revision verbessert

Ab dem 1. Januar 2008 werden mit dem neuen Revisionsrecht und dem. Revisionsaufsichtsgesetz die geltenden Vorschriften zur Revision verbessert November 2007 PUNKTO Ab dem 1. Januar 2008 werden mit dem neuen Revisionsrecht und dem Revisionsaufsichtsgesetz die geltenden Vorschriften zur Revision verbessert und die Zulassung von sowie die fachlichen

Mehr

Die neuen Eigenkapitalanforderungen der Banken BASEL II

Die neuen Eigenkapitalanforderungen der Banken BASEL II Die neuen Eigenkapitalanforderungen der Banken BASEL II Ein Thema für das Gesundheitswesen? 26.07.2004 2004 Dr. Jakob & Partner, Trier www.dr-jakob-und-partner.de 1 Was bedeutet Basel II? Nach 6-jährigen

Mehr

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Prüfungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung nach 75 Satz 1 EEG 2014 der zusammengefassten Endabrechnung 2014 eines Netzbetreibers zur Erfüllung seiner Pflichten nach 72 Abs. 1

Mehr

Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Seite 1 von 6 Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Vordruck zur Stufenzuordnung für Beschäftigte der Entgeltgruppen 13-15 TV-L Name, Vorname: Geb.-Datum: Einrichtung (Institut): A. Allgemeine Hinweise:

Mehr

Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind

Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Merkblatt Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen die Beantragung von Beihilfen zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind, erleichtern und

Mehr

Anwenderdokumentation Prüfung nach dem Heilmittelkatalog

Anwenderdokumentation Prüfung nach dem Heilmittelkatalog Ausgabe August 2008 Anwenderdokumentation Prüfung nach dem Heilmittelkatalog 1 Einleitung... 2 2 Stammdateneinstellungen... 3 2.1 Zuordnung der Heilmittel... 3 3 Prüfung einer Verordnung... 7 3.1 Vorgehensweise

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU)

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) Ressort Wirtschaft Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2013 3 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Elternumfrage 2014. Kita und Reception. Campus Hamburg

Elternumfrage 2014. Kita und Reception. Campus Hamburg Elternumfrage 2014 Kita und Reception Campus Ergebnisse der Elternumfrage 2014 Um die Auswertung der Elternumfrage 2014 richtig lesen und interpretieren zu können, sollten folgende Punkte beachtet werden:

Mehr

Anlage zur Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

Anlage zur Konditionenübersicht für Endkreditnehmer Unternehmen stehen wirtschaftlich sehr unterschiedlich da; ebenso gibt es vielfältige Besicherungsmöglichkeiten für einen Kredit. Risikogerechte Zinsen berücksichtigen dies und erleichtern somit vielen

Mehr

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

RSP International. Ihr Partner in Osteuropa und Zentralasien

RSP International. Ihr Partner in Osteuropa und Zentralasien Interne Kontrolle Empfehlungen des Finanzministeriums und praktische Aspekte Hamburg, 4. Juli 2014 RSP International Ihr Partner in Osteuropa und Zentralasien Internes Kontrollsystem (IKS) als Element

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

0. Wo finde ich detaillierte Informationen zum Fach Chemie für Human- und Zahnmediziner?

0. Wo finde ich detaillierte Informationen zum Fach Chemie für Human- und Zahnmediziner? FAQ -Übersicht 0. Wo finde ich detaillierte Informationen zum Fach Chemie für Human- und Zahnmediziner? 1. Warum wird meine Email nicht beantwortet? 2. Ich kann zu den Sprechzeiten nicht vorbeikommen,

Mehr

FiBu Berichtsanpassung Berichtsanpassungen von Büro Mayer in der Finanzbuchhaltung für MS Dynamics NAV 2013 R2

FiBu Berichtsanpassung Berichtsanpassungen von Büro Mayer in der Finanzbuchhaltung für MS Dynamics NAV 2013 R2 FiBu Berichtsanpassung Berichtsanpassungen von Büro Mayer in der Finanzbuchhaltung für MS Dynamics NAV 2013 R2 Hallstadt, 19.02.2014 Inhalt 1. Einführung... 1 2. Änderungen in der Übersicht... 1 3. Berichtanpassungen...

Mehr

Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung

Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung DR. BETTINA DILCHER Management Consultants Network Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung Leonhardtstr. 7, 14057 Berlin, USt.-ID: DE 225920389

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

Juni 2012 Richtlinien betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen

Juni 2012 Richtlinien betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen Juni 2012 Richtlinien betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen Inhaltsverzeichnis Präambel... 2 1. Anwendungsbereich... 3 2. Mindestanforderungen... 3 2.1 Eigenmittel... 3 2.2 Amortisation...

Mehr

www.meyer-technik.de Rating 20. April 2007 Seite 1

www.meyer-technik.de Rating 20. April 2007 Seite 1 Rating 20. April 2007 Seite 1 Was ist Rating? Bewertung der Bonität Ein Rating ist eine durch spezifische Symbole einer ordentlichen Skala ausgedrückte Meinung über - die wirtschaftliche Fähigkeit, - die

Mehr

und Fremdwährungs-Wertpapierverrechnungskonten I. Grundsätze

und Fremdwährungs-Wertpapierverrechnungskonten I. Grundsätze I. Grundsätze Ausgehend von einem Wertpapierdepot bei der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG (in weiterer Folge die Bank ), einem zugehörigem EUR-Wertpapierverrechnungskonto und ein oder mehreren zugehörigen

Mehr

Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9

Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9 Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9 I. Einleitung Als Anreiz für die MitarbeiterInnen der ams AG (nachfolgend auch "Gesellschaft")

Mehr

Beleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien

Beleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien Beleihung und Belastung von Immobilien 1/16 Die Besicherung von Krediten an Grundstücken im Rahmen der Immobilienfinanzierung erfolgt in der Regel durch die Verpfändung des Grundstücks im Wege der Eintragung

Mehr

Homebanking-Abkommen

Homebanking-Abkommen Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher

Mehr

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 0 Seite 0 von 20 03.02.2015 1 Ergebnisse der BSO Studie: Trends und Innovationen im Business Performance Management (BPM) bessere Steuerung des Geschäfts durch BPM. Bei dieser BSO Studie wurden 175 CEOs,

Mehr

Vergabe von Eigenhypotheken

Vergabe von Eigenhypotheken deutsch Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Weisungen OAK BV W xx/2014 Vergabe von Eigenhypotheken Ausgabe vom: Letzte Änderung: xx.xx.2014 Erstausgabe Inhaltsverzeichnis 1 Vergabe von Hypotheken

Mehr

Die Makler System Club FlowFact Edition

Die Makler System Club FlowFact Edition Die Makler System Club FlowFact Edition Erfolgreiche Unternehmen setzen auf stabile Prozesse. Funktionierende Prozesse bringen höhere Erträge, zufriedene Kunden und sorgen dafür, dass Mitarbeiter zuverlässiger

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 952.11 Jahrgang 2015 Nr. 250 ausgegeben am 25. September 2015 Verordnung vom 22. September 2015 über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung Aufgrund von Art.

Mehr

BSV Ludwigsburg Erstellung einer neuen Internetseite

BSV Ludwigsburg Erstellung einer neuen Internetseite BSV Ludwigsburg Erstellung einer neuen Internetseite Änderungshistorie Version Datum Bearbeiter Änderung 0.1 02.06.2012 A. Lorenz Neuanlage Seite 1/9 1 Inhaltsverzeichnis: 1 Inhaltsverzeichnis:... 2 2

Mehr

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Was wollen die meisten Sparer und Anleger? à Vermögen aufbauen à Geld so anlegen, dass es rentabel, besichert und kurzfristig wieder verfügbar ist Die

Mehr

Dokumentenlenkung - Pflicht oder Kür-

Dokumentenlenkung - Pflicht oder Kür- Dokumentenlenkung - Pflicht oder Kür- - QM-Sprengel Württemberg - Sunhild Klöss Stabsabteilung Projekt- und Qualitätsmanagement Klinikum Heidenheim Themenübersicht Forderungen der DIN EN ISO 9001 Was muss

Mehr

Erlä uterungen zu Meldungen IP Losses Art. 101 CRR

Erlä uterungen zu Meldungen IP Losses Art. 101 CRR Erlä uterungen zu Meldungen IP Lsses Art. 101 CRR Rechtlicher Hintergrund Die Verlustdaten, welche in Art. 101 CRR gemeldet werden, werden vn der FMA herangezgen, um zu beurteilen, b die (begünstigten)

Mehr

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione Compliance-Reglement 1. Grundsätze und Ziele Compliance ist die Summe aller Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass und ihre Vertreter/Vertreterinnen alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Codes

Mehr

Ende von Vertragsbeziehungen

Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch

Mehr

Dokumentation für die software für zahnärzte der procedia GmbH Onlinedokumentation

Dokumentation für die software für zahnärzte der procedia GmbH Onlinedokumentation Dokumentation für die software für zahnärzte der procedia GmbH Onlinedokumentation (Bei Abweichungen, die bspw. durch technischen Fortschritt entstehen können, ziehen Sie bitte immer das aktuelle Handbuch

Mehr

Mediumwechsel - VR-NetWorld Software

Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Die personalisierte VR-NetWorld-Card wird mit einem festen Laufzeitende ausgeliefert. Am Ende der Laufzeit müssen Sie die bestehende VR-NetWorld-Card gegen eine neue

Mehr

Welche Unterschiede gibt es zwischen einem CAPAund einem Audiometrie- Test?

Welche Unterschiede gibt es zwischen einem CAPAund einem Audiometrie- Test? Welche Unterschiede gibt es zwischen einem CAPAund einem Audiometrie- Test? Auch wenn die Messungsmethoden ähnlich sind, ist das Ziel beider Systeme jedoch ein anderes. Gwenolé NEXER g.nexer@hearin gp

Mehr

DAB Margin Trader. die neue Handelsplattform der DAB bank AG. Margin Trading. DAB Margin Trader 1. die neue Handelsplattform der DAB bank

DAB Margin Trader. die neue Handelsplattform der DAB bank AG. Margin Trading. DAB Margin Trader 1. die neue Handelsplattform der DAB bank DAB Margin Trader AG Margin Trading DAB Margin Trader 1 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Einloggen... 3 2 Anforderung mobiletan... 3 3 Einsehen von Details der Devisenpaare... 4 4 Ordereingabe

Mehr

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner

Mehr

Dokumentation für die software für zahnärzte der procedia GmbH Onlinedokumentation

Dokumentation für die software für zahnärzte der procedia GmbH Onlinedokumentation Dokumentation für die software für zahnärzte der procedia GmbH Onlinedokumentation (Bei Abweichungen, die bspw. durch technischen Fortschritt entstehen können, ziehen Sie bitte immer das aktuelle Handbuch

Mehr

proles-login. Inhalt [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014]

proles-login. Inhalt [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014] proles-login. [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014] Inhalt 1. Einleitung 2 2. email-adresse registrieren 2 3. Benutzerinformationen des Mitarbeiters 3 4. Passwort-Rücksetzung 4 5. Passwort ändern

Mehr

Vom Inventar zur Bilanz

Vom Inventar zur Bilanz Vom Inventar zur Bilanz Quelle: http://www.iwk-svk-dresden.de/demo/bwlex/bwlex-ns.htm 1 Vom Inventar zur Bilanz Eine Bilanz ist im handels- und steuerrechtlichen Sinne eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung

Mehr

Comprehensive Quantitative Impact Study 2010

Comprehensive Quantitative Impact Study 2010 Comprehensive Quantitative Impact Study 2010 Handelsbuch (Trading Book) Karsten Stickelmann Zentralbereich Banken und Finanzaufsicht Deutsche Bundesbank Frankfurt am Main, 18. Februar 2010 Wesentliche

Mehr

Amtsblatt Nr. L 085 vom 03/04/1996 S. 0017-0021

Amtsblatt Nr. L 085 vom 03/04/1996 S. 0017-0021 RICHTLINIE 96/10/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. März 1996 zur Änderung der Richtlinie 89/647/EWG im Hinblick auf die aufsichtliche Anerkennung von Schuldumwandlungsverträgen und Aufrechnungsvereinbarungen

Mehr

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de Sicherheit, Transparenz und Datenschutz Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen Setzen Sie auf Nummer Sicher Die Qualitätssiegel des DDV Die Adressdienstleister in den drei DDV-

Mehr

Excel Arbeitszeiterfassung

Excel Arbeitszeiterfassung Dokumentation Arbeitszeiterfassung Version 2013 08 19 4.1 DE Excel Arbeitszeiterfassung Dokumentation Copyright (C) 2007 2013, stallwanger IT.dev process and controlling. All rights reserved. 1 Vorwort

Mehr

Informationsblatt zu den Seminaren am Lehrstuhl. für Transportsysteme und -logistik

Informationsblatt zu den Seminaren am Lehrstuhl. für Transportsysteme und -logistik Informationsblatt zu den Seminaren am Lehrstuhl für Transportsysteme und -logistik Inhaltsverzeichnis ORGANISATORISCHES... 2 GROBER ABLAUF... 3 PRÄSENTATIONEN... 6 TEST... 7 1 Organisatorisches Jeder Student

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Behindert ist, wer behindert wird

Behindert ist, wer behindert wird Behindert ist, wer behindert wird Alle Menschen müssen lernen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt sind Auf der ganzen Welt leben sehr viele Menschen mit Behinderungen: über 1 Milliarde Menschen

Mehr

Arbeitshilfen zur Auftragsdatenverarbeitung

Arbeitshilfen zur Auftragsdatenverarbeitung Arbeitshilfen zur Auftragsdatenverarbeitung 1 Abgrenzung Die vorliegenden Excel-Tabellen dienen nur als Beispiel, wie anhand von Checklisten die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Vergabe einer

Mehr

Studie über die Bewertung von Wissen in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein

Studie über die Bewertung von Wissen in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein Studie über die Bewertung von Wissen in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein Sehr geehrte Damen und Herren, in der heutigen Wissensgesellschaft sind die zentralen Ressourcen erfolgreicher

Mehr

Anleitung zur Einrichtung von Kontoweckern im Online Banking

Anleitung zur Einrichtung von Kontoweckern im Online Banking Anleitung zur Einrichtung von Kontoweckern im Online Banking 1. Klicken Sie in der Menüleiste links auf Kontowecker. Klicken Sie auf Zur Freischaltung um den Kontowecker zu aktivieren. 2. Bitte lesen und

Mehr

DUALIS Web-Client Kurzanleitung für Studierende

DUALIS Web-Client Kurzanleitung für Studierende DUALIS Web-Client Kurzanleitung für Studierende Das neue Verwaltungsinformationssystem DUALIS der DHBW bietet eine Web-Schnittstelle an, die es Ihnen als Studierenden der DHBW ermöglicht, jederzeit Einsicht

Mehr

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH Jahres- und Halbjahresbericht sowie wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos

Mehr

AAA RATED ÖFFENTLICHE PFANDBRIEFE

AAA RATED ÖFFENTLICHE PFANDBRIEFE AAA RATED ÖFFENTLICHE PFANDBRIEFE Anfang September 2004 hat Standard & Poor s den Öffentlichen Pfandbriefen der Düsseldorfer Hypothekenbank das Langfrist- Rating»AAA«verliehen. Wir freuen uns, Sie über

Mehr

27001 im Kundendialog. ISO Wertschätzungsmanagement. Wie Wertschätzung profitabel macht und den Kunden glücklich

27001 im Kundendialog. ISO Wertschätzungsmanagement. Wie Wertschätzung profitabel macht und den Kunden glücklich ISO 27001 im Kundendialog Informationssicherheit intern und extern organisieren Juni 2014 Was steckt hinter der ISO/IEC 27001:2005? Die internationale Norm ISO/IEC 27001:2005 beschreibt ein Modell für

Mehr

Anlagerichtlinien AWi Immobilien Schweiz

Anlagerichtlinien AWi Immobilien Schweiz Anlagerichtlinien AWi Immobilien Schweiz Anlagestiftung Winterthur für Personalvorsorge (AWi) Ausgabe 1. September 2014 Gestützt auf Art. 8 der Statuten der Anlagestiftung Winterthur für Personalvorsorge

Mehr

Anleitung öffentlicher Zugang einrichten

Anleitung öffentlicher Zugang einrichten TRK-DashBoard Anleitung öffentlicher Zugang einrichten Manual für Kunden VERSION DATUM AUTOR DATEINAME 1.0 8. SEPTEMBER 2011 HRR ANLEITUNG_OEFFENTLICHER_ZUGANG_DASHBOARD_V10 INHALT 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN...

Mehr