Neues aus Umweltrecht und Management

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1 Neues aus Umweltrecht und Management Novellierung des Energiesteuerrechts beschlossen- Steuererleichterungen nur noch gegen Nachweis eines Energie- oder Umweltmanagementsystems und mit jährlichen Energieeinsparungen. Der Bundestag hat am Abend des 8. November 2012 die Neufassung des Energie- und Stromsteuergesetzes beschlossen. Wie bereits im letzten Arqum aktuell angekündigt, wird der Spitzenausgleich nun bis 2022 fortgeschrieben. Eine Neuregelung war nötig, weil die EU diese Steuererleichterungen aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nur noch bis Ende 2012 gewährt hatte. Die Forderung der EU, dieses Privileg an Gegenleistungen der Industrie zu knüpfen, wird ab dem umgesetzt. Unternehmen müssen ab dem Antragsjahr 2013 nachweisen, dass sie mit der Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS begonnen haben. Die zwischenzeitlich diskutierte Anerkennung der ISO als gleichwertiges System wurde nicht übernommen. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU, bis 250 Mitarbeiter und 50 Mio Euro Umsatz) gibt es Erleichterungen. Sie müssen ab dem Antragsjahr 2013 nachweisen, dass sie sich einem Energieaudit nach der seit Oktober 2012 gültigen DIN unterzogen haben bzw. damit begonnen haben. Viele der von Arqum angebotenen Projekte wie LEEN, ÖKOPROFIT, KLIMAeffizient oder EcoFit erfüllen bereits heute einen Großteil dieser Anforderungen. Das neue Gesetz sieht hierzu eine Verordnung vor, in der festgelegt wird, unter welchen Bedingungen entsprechende Projekte als gleichwertig anerkannt werden. Für das Antragsjahr 2015 gilt für alle Unternehmen, dass die genannten Managementsysteme bis spätestens zertifiziert bzw. abgeschlossen sein müssen. Darüber hinaus müssen ab 2015 verbindliche Einsparziele erreicht werden. Für das Energie-Bezugsjahr 2013 müssen Einsparungen in Höhe von 1,3 % in Bezug auf die durchschnittliche Energieintensität der Jahre 2007 bis 2012 nachgewiesen werden, damit der Spitzenausgleich in vollem Umfang gewährt wird. Hierbei gilt jedoch eine sog. Glockenregelung für die gesamte deutsche Industrie, so dass ein Einzelnachweis von Unternehmen nicht erfolgen muss. Förderprogramme für Energieeffizienz Zuschüsse bis zu 30% für Energieeffizienzmaßnahmen, demnächst auch für Energiemanagement- und Energiecontolling Der Gesetzgeber fordert nicht nur intensivere Aktivitäten für Energieeffizienz, er fördert sie auch. Seit dem 1. Oktober 2012 ist ein neues Förderprogramm für Investitionen in energieeffiziente Querschnittstechnologien verfügbar. Hier können KMU und größere Unternehmen (bis 500 Mitarbeiter und einem Umsatz von 100 Mio. Euro) Zuschüsse erhalten, wenn sie in energiesparende Antriebe, Pumpen, Druckluftsysteme, raumlufttechnische Anlagen oder Wärmerückgewinnungen investieren. Gefördert werden 30 % (KMU) bzw. 20% (größere Unternehmen) der Investitionen bei einem maximalen Investitionsvolumen von EUR ,-. Noch höher ist die Förderung der systemischen Optimierung. Hier wird auf Grundlage eines unternehmensindividuellen Konzepts der Ersatz und die Erneuerung von mindestens zwei Querschnittstechnologien gefördert. Die Förderung beträgt je nach Unternehmensgröße und erreichten Energieeinsparungen bis zu 30% des Investitionsvolumens. Dieses muss mindestens Euro betragen. Die Förderhöhe ist auf ,- Euro begrenzt.

2 Voraussetzungen für die Förderung sind nachgewiesene Energieeinsparungen von mindestens 25 % sowie eine vorausgegangene Energieanalyse zur Festlegung der erforderlichen Maßnahmen. Auch die Energieanalyse wird mit bis zu EUR 3.000,- gefördert. Keine neuen Informationen gibt es hingegen zur Förderung von Energiemanagementsystemen. Nach unseren Informationen ist weiterhin geplant, dass die Richtlinie zum in Kraft tritt. Der im Juli 2012 veröffentlichte Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sieht unter anderem einen Zuschuss zur Zertifizierung von Energiemanagementsystemen und der Anschaffung von Messtechnik von bis zu 8.000,- Euro vor. Für den Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme sind bis zu 4.000,- Euro vorgesehen. Das besondere an der Förderrichtlinie ist, dass die Förderung nach aktuellem Stand nicht auf KMU begrenzt ist, sondern für alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland gelten soll. Lediglich Unternehmen, die dem Spitzenausgleich unterliegen oder deren EEG-Umlage begrenzt ist, sollen nicht antragsberechtigt sein. Umsetzung der EU Industrie-Emissions-Richtlinie (IED) kommt verbindlichere Standards für BImSch-Anlagen Am 8. November hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der europäischen IED- Richtlinie verabschiedet. Keine weiteren Einwände des Bundesrats vorausgesetzt, werden die Regelungen damit doch noch fristgemäß zum in Kraft treten. Geändert werden vor allem das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie einige BImSch-Verordnungen. Außerdem wird eine neue Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen geschaffen. In Deutschland sind rund Industrieanlagen betroffen. Diese unterliegen künftig strengeren Kontrollen durch die Genehmigungsbehörden. Bei Genehmigungsverfahren oder wesentlichen Änderungen muss der Antragsteller künftig einen Bericht über den Ausgangszustand von Boden und Grundwasser erstellen, dieser Zustand muss bei Stilllegung der Anlagen wieder hergestellt werden. Eine größere Bedeutung erhalten die in den sogenannten BVT-Merkblättern festgelegten Standards. Die dort festgelegten Anforderungen werden nach einem Überganszeitraum künftig auch für Bestandsanlagen verbindlich. Die z.t. schärferen Grenzwerte der IED-Richtlinie sind ebenfalls mit verschiedenen Übergangsfristen versehen, die letzte endet im Jahr Trinkwasserverordnung erneut novelliert Entschärfung der Anforderungen an Legionellenuntersuchungen Die erst zum novellierte Trinkwasserverordnung wurde erneut überarbeitet. Der Bundesrat hat dazu am beschlossen, dass die erstmalige Legionellenprüfung in Trinkwasseranlagen erst bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein muss. Ursprünglich wäre die Frist am abgelaufen. Darüber hinaus sind die Wiederholungsprüfungen nur noch alle drei Jahre durchzuführen. Anlagen zur Trinkwassererwärmung müssen dem Gesundheitsamt auch nicht mehr wie ursprünglich vorgesehen angezeigt werden.

3 Arqum Projekte Arqum begleitet 10 Ministerien des Landes Baden-Württemberg beim Aufbau von Energiemanagementsystemen gemäß DIN EN ISO Effiziente Energienutzung sowie die Reduzierung von Heiz- und Stromkosten sind Themen von großer wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Bedeutung. Aus gegebenem Anlass, hat der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg in seiner Sitzung vom 20. März 2012 das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg beauftragt, die notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung einer Energieauditierung der Landesverwaltung zu schaffen. Es sind 10 Landesministerien von diesem einzigartigen Vorhaben betroffen, welche auf insgesamt 20 Gebäude im Stadtgebiet Stuttgart verteilt sind. Ein Projektteam von vier Arqum-Beratern wird die Landesministerien bei der Implementierung der Energiemanagementsysteme gemäß DIN EN ISO an den oben genannten Standorten unterstützen. Die Zertifizierung soll bis Ende Oktober 2013 abgeschlossen sein. Am 9. Oktober 2012 fand die offizielle Auftaktveranstaltung des Projekts statt. Vertreter der zehn Landesministerien waren anwesend, um erste Informationen zum weiteren Vorgehen des Projekts zu sammeln. Um die Basis für die erfolgreiche Implementierung sowie Weiterführung des Managementsystems zu schaffen, werden die Ministerien intern engagierte Projektteams bilden. Im Rahmen des Projekts werden vier ganztägige Workshops durchgeführt, in denen grundlegende Informationen und Erfahrungen zum Thema ausgetauscht werden. Parallel werden sieben individuelle Beratungstermine in den beteiligten Ministerien stattfinden. Schwerpunktthemen dieser Termine sind u.a. die Bestandsaufnahmen der Gebäude, die Erfassung der Hauptenergieverbraucher, die Erstellung und Umsetzung von Maßnahmenprogrammen, die Erstellung der Managementdokumentation sowie die Durchführung von internen Audits und Mitarbeiterschulungen. Ansprechpartner bei Arqum: Christian Meichle ÖKOPROFIT für Schulen und Kindertagesstätten wieder Förderung von 65 % ÖKOPROFIT ist bekannt als praxiserprobtes und erfolgreiches Konzept für die Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes. Arqum hat nun eine speziell auf Schulen und Kindertagesstätten zugeschnittene ÖKOPROFIT-Variante entwickelt. In fünf Pilotprojekten haben wir schon sehr gute Erfahrungen in der Praxis gesammelt. Das Besondere daran ist, dass neben dem klassischen ÖKOPROFIT-Ansatz zur energetischen Verbesserung der Schulgebäude nun auch umweltpädagogische Projekte mit den Kindern und Schüler initiiert werden. Hier werden die Kinder z.b. zu Klimadetektiven ausgebildet und führen eine energetische Untersuchung ihrer Schule durch oder lernen wie aufwändig es ist, eine KWh Energie zu erzeugen. Das Projekt wird bereits am Bayerischen Untermain und in Hildesheim erfolgreich umgesetzt. Augsburg, der Landkreis Friedberg-Aichach und einige Gemeinden im Vordertaunus beginnen gerade eine neue Runde mit Schulen und Kindertagesstätten. Eingebunden in ein Gruppenprojekt mit 8-10 weiteren Schulen oder Kindertagesstätten erhalten die Teilnehmer in Workshops und vor Ort Terminen Hilfestellung bei der Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes.

4 Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit fördert ÖKOPROFIT für Schulen und Kindertagesstätten mit einem Zuschuss in Höhe von max. 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Damit beläuft sich der Eigenanteil nur noch auf ca Euro pro Einrichtung und Jahr. Insgesamt dauert das Projekt ca. 3 Jahre. Die Beantragung der Fördermittel muss bis zum erfolgen. Arqum unterstützt Sie gerne bei der Antragsstellung und der Durchführung des Projektes. Ansprechpartner bei Arqum: Jörn Peter (peter@arqum.de) Aktuelle Seminartermine Im Dezember bieten wir in München erneut unser Seminar Betriebliches Energiemanagement an. Nutzen Sie das Seminar, um sich über die gerade verabschiedeten gesetzlichen Regelungen zur Energiesteuer und die neue Norm für Energieaudits, DIN , zu informieren. Für die kommenden Monate stehen daneben folgende Seminare an: Betriebliches Energiemanagement: (München) (Teil 1) (München) (Frankfurt) Betriebliches Energiemanagement: (Teil 2) (München) (Frankfurt) (München) Betriebliches Energiemanagement: (Teil 3) (München) (Frankfurt) (München) Gefahrstoffbeauftragte/r: (München) (Frankfurt) Abfallbeauftragte/r: (Frankfurt) (München) Umweltmanagementbeauftragte/r: (München) (Frankfurt) Ansprechpartner bei Arqum: Karen Poppinga (seminare@arqum.de)alle Termine, ausführliche Informationen zu den Seminaren und Hinweise zur Anmeldung finden Sie hier. Umwelt-Tipp des 4.Quartals 2012

5 Umwelt-Tipp des 4.Quartals 2012 Neue Kennzeichnung von Autoreifen Am 1. November 2012 trat die neue EU-Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung (1222/2009/EG) in Kraft. Ein Blick auf den Reifenaufkleber informiert seither über die Qualität der Reifen. Die drei wichtigsten Eigenschaften eines Reifens sind: der Rollwiderstand (davon hängt auch der Kraftstoffverbrauch ab), die Nasshaftung und das Rollgeräusch. Der Rollwiderstand und die Nasshaftung werden durch die Buchstaben A bis G und eine Farbskala von grün bis rot ausgewiesen. Das Abrollgeräusch wird in Dezibel angegeben. Der Buchstabe A steht für die höchste Energieeffizienz- beziehungsweise Nasshaftungsklasse. Der Unterschied zum Beispiel beim Kraftstoffverbrauch kann zwischen der besten (A) und schlechtesten (G) Klasse bis zu 7,5 Prozent betragen. Wie so oft im Leben gilt auch hier: Man kann nicht immer alles gleichzeitig haben. Bei Reifen muss man entscheiden zwischen geringem Rollwiderstand (bedeutet geringer Kraftstoffverbrauch) und einer guten Nasshaftung (kurzer Bremsweg). Wird das eine besser, fällt das andere schlechter aus, das heißt höherer Kraftstoffverbrauch oder längerer Bremsweg. Bei Winterreifen gilt es, weitere Aspekte zu berücksichtigen. Sie können auf einer nassen beziehungsweise auf einer verschneiten und vereisten Fahrbahn unterschiedlich reagieren. Die neuen Aufkleber berücksichtigen das noch nicht, daher ist eine fachkundige Beratung wichtig. Dass sich geringer Kraftstoffverbrauch und gute Schneeeigenschaften aber nicht ausschließen zeigt der neue ADAC-Reifen-Test. Hier wurden von einzelnen Reifen bei beiden Kriterien gute Ergebnisse erreicht. Wichtig ist aber auch der Luftdruck im Reifen. Mit zu wenig Luft hilft auch die beste Rollwiderstand-Klasse wenig. 0,6 bar zu wenig macht bis zu vier Prozent Mehrverbrauch aus. Nach Schätzungen fährt jedes dritte Auto ohne ausreichend Luft im Reifen. (Quellen: Fachbereich Umwelt der Stadt Leverkusen, ADAC)

6 Unsere Seminare bieten Ihnen: Möglichkeit zu individuellen Problemlösungen, kleine Runden bis max. 15 Teilnehmer, Erfahrungsaustausch mit Vertretern gleicher Branche und gleicher Betriebsgröße, Seminardurchführung durch Ihnen bereits bekannte Mitarbeiter von Arqum, die Ihren Betrieb kennen, angenehme Atmosphäre in Seminarräumen von Arqum, Kompetenz der Seminarleiter durch langjährige praktische Erfahrungen. Wir bieten alle Seminare auch als Inhouse-Seminare zu einem Termin Ihrer Wahl an. Folgende Seminare werden in den kommenden Monaten angeboten: Titel des Seminars Betriebliches Energiemanagement - Teil 1 Betriebliches Energiemanagement - Teil 2 Betriebliches Energiemanagement - Teil 3 Veranstaltungsort München Frankfurt Kosten , , ,- Bei gemeinsamer Buchung 2/3 Energiemanagement-Seminare: 660,-/950,- Der/Die Gefahrstoffbeauftragte ,- Der/Die Abfallbeauftragte ,- Der/Die Umweltmanagementbeauftragte ,- Interne Audits nach ISO und EMAS Haftungsrisiken für Führungskräfte aus dem Arbeits- und Umweltschutzrecht Diese Seminare bieten wir auf Anfrage als Inhouseschulung 1.800, ,- Ausführliche Informationen zu den Seminaren finden Sie hier oder unter 089/ Sie können sich per anmelden (seminare@arqum.de) oder per beigefügtem Rückfax (089/ ). Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die einzelnen Seminare nur bei ausreichender Teilnehmerzahl stattfinden. Spätestens zwei Wochen vor Durchführung des Seminars erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.

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