Arbeitsgruppe. "Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes" Beratungsphase: Januar- November Bericht der Unterarbeitsgruppe 1/2
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1 Arbeitsgruppe "Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes" Beratungsphase: Januar- November 2004 Bericht der Unterarbeitsgruppe 1/2 Querschnittsfragen Berlin, Dezember 2004 Teilnehmer der Arbeitsgruppe Vorsitzender: Herr Franzjosef Schafhausen (BMU) Stellvertretender Vorsitzender: Herr Rüdiger Schweer (HMULV) AGE-Sekretariat: Frau Dr. Regina Betz (bis Oktober 2004), Frau Sonja Butzengeiger, Frau Karoline Rogge (ab Oktober 2004) Herr Dr. Holtmeyer Herren Dr. Berg (Shell AG), Dr. Dienhart (VkU e.v.), Dr. Doppelfeld (HVB), Güthert (EnBW), Dr. Hoenig (VDZ), Hüwener (3 C), Dr. Huster (Sappi Alfeld AG), Irrek (IG Metall), Kahmann (BMF), Hr. Klopfleisch (ver.di), Kühleis (UBA/DEHSt), Dr. Linscheidt (BMU), Fhr. v. Landsberg (Bundesverband Kalkindustrie), Leven (DaimlerChrylser AG), Löchte (RWE), Mock (Hydro Aluminium), Ressing (BMWA), Ricke-Herbig (Verein der Zuckerindustrie), Römmelt (MVEL NRW), Dr. Sauer (MUF, Rheinland-Pfalz), Schäufele / Röhm-Malcotti (BGW), Schweer (HMULV, Hessen), Dr. Schmitz (Bayer AG), Tolle (e5), Hr. Voß (Vattenfall Europe), Dr. Wallenwein (BMWA), Dr. Weber (GVSt), Weltin (E.ON AG), Dr. Walter (VDEW), Wolter (DaimlerChrysler AG)
2 Zwischenbericht UAG 1/2-2004: Querschnittfragen 2 Mit dem Inkrafttreten der EU-Emissionshandelsrichtlinie am 25. Oktober 2003 galt es im Jahr 2004, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen und ein funktionsfähiges Emissionshandelssystem in Deutschland aufzubauen. Neben dem weiterhin zentralen Thema der Allokation von Emissionszertifikaten 1 ergaben sich neue, praxisrelevante Fragestellungen wie z.b. steuerliche Behandlung und Bilanzierung von Emissionszertifikaten. Gleichzeitig sollten Entwicklungen in den anderen EU- Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene verfolgt und der Dialog zwischen den beteiligten Akteuren fortgeführt werden. Um die neuen inhaltlichen Schwerpunkte angemessen behandeln zu können, konstituierte sich Anfang 2004 die neue Unterarbeitsgruppe (UAG) ½ aus den bisherigen Unterarbeitsgruppen 1 und 2, die sich bis Dato mit den Themen Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für den Emissionshandel bzw. Allokation beschäftigt hatten 2. Während der UAG-Sitzungen wurde durch den Vorsitzenden der UAG ½, Herrn Schafhausen, sowie Mitarbeiter der Deutschen Emissionshandels-Stelle (DEHSt) regelmäßig über den Stand des rechtlichen und administrativen Umsetzungsverfahrens berichtet - also z.b. über die Verabschiedung des Nationalen Allokationsplans durch die Bundesregierung, das Gesetzgebungsverfahren zum Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG), zum Zuteilungsgesetz (ZuG 2007) und zu der Zuteilungsverordnung (ZuV 2007); den Aufbau der DEHSt, die für die Antragstellung auf Zuteilung zu nutzende Software RISA und das elektronische Signaturverfahren. Darüber hinaus wurden 2004 die folgenden Themen von der UAG ½ besprochen: Zuteilungsverfahren/-anträge Inhaltliche Prüfung der Zuteilungsanträge Verifizierung der Emissionsinventare von Anlagenbetreibern Allokationspläne in den anderen EU-Mitgliedstaaten Bilanzierung von Emissionsrechten nach deutschem Handelsrecht (Handelsgesetzbuch, HGB), sowie gemäß der International Accounting Standards (IAS) Steuerliche Behandlung von Zertifikaten und Transaktionen ertragsteuerliche Behandlung umsatzsteuerliche Behandlung 1 vgl. hierzu auch die AGE-Diskussionspapiere Makroallokation und Benchmarking aus dem Jahr 2003; Download unter Thema Emissionshandel 2 die ausführlichen Berichte der UAG 1 und 2 des Jahres 2003 sind im Internet unter Thema Emissionshandel, erhältlich
3 Zwischenbericht UAG 1/2-2004: Querschnittfragen 3 Markt und Handel Entwicklung eines Registers zur Anwendung für Anlagenbetreiber in Deutschland Handelsplattformen / börslicher CO 2 -Handel Marktsituation/-preise für CO 2 -Zertifikate Verhältnis der klimaschutzpolitischen Instrumente zueinander Anforderungen und Defizite der EU-Monitoring-Leitlinie Auswirkungen des Emissionshandels auf die Strompreise - Opportunitätskostendiskussion Um die z.t. sehr spezifischen, komplexen Fragestellungen angemessen besprechen zu können, wurden bei Bedarf Experten geladen, die die Unterarbeitsgruppe dankenswerter Weise mit ihrem Fachwissen unterstützten (Impulsreferate). Die Sitzungen der Unterarbeitsgruppe fanden monatlich statt. Die Juli-Sitzung wurde für einen erweiterten Teilnehmerkreis geöffnet, da hier die informationstechnischen Voraussetzungen zur Antragstellung vorgestellt wurden und der allgemeine Informationsbedarf sehr hoch war. Im Rahmen dieser Sitzung wurde der Prototyp der Software vorgestellt, die später von den Anlagenbetreibern für die Antragstellung zu nutzen war. Dabei wurden auch Anmerkungen und Erweiterungsvorschläge des Teilnehmerkreises aufgenommen und, sofern möglich, in die Software eingearbeitet. Darüber hinaus stellte eine Mitarbeiterin der DEHSt die virtuelle Poststelle (VPS) sowie das anzuwendende elektronische Signaturverfahren vor. Das Zuteilungsverfahren war vor dem Hintergrund der Bund-Online-Initiative 2005 (Stichwort e-government) als elektronisches Verfahren ausgelegt worden. D.h. die Zuteilungsanträge sollten in elektronischer Form an die DEHSt übermittelt werden; ebenso wie die Zuteilungsbescheide an die Anlagenbetreiber durch die DEHSt. Die virtuelle Poststelle diente dabei der sicheren, rechtskonformen Kommunikation zwischen DEHSt und Anlagenbetreibern. Elektronische Nachrichten werden mit einer digitalen Unterschrift signiert und in einem virtuellen Briefumschlag über einen elektronischen Intermediär, den so genannten OSCI-Client an dem Empfänger geschickt. Dort werden die virtuellen Briefumschläge wieder entpackt und dem Empfänger zugestellt. Abbildung 1 stellt das Verfahren schematisch dar.
4 Zwischenbericht UAG 1/2-2004: Querschnittfragen 4 OSCI: Doppelter Umschlag 2/2 OSCI-Client OSCI-Backend Postfach DEHSt OSCI-Manager Postfach Anlagenbetreiber Quelle: bremen online services (bos) Abbildung 1: Kernelemente des elektronischen Antragsverfahrens, Quelle: DEHSt (2004) Im Folgenden werden die Kernergebnisse der Beratungen zu denjenigen der o.g. Themen erörtert, die mittel- und langfristig von Bedeutung sind. Auf die Erläuterung derjenigen Diskussionspunkte, die bereits nicht mehr aktuell bzw. von Bedeutung sind, wird an dieser Stelle verzichtet. Allokationspläne in den anderen EU-Mitgliedstaaten Im Frühsommer und Herbst 2004 wurde jeweils in Zusammenarbeit von Mitarbeitern der DEHST und des AGE-Sekretariats eine Übersicht über die Kernelemente der beabsichtigten bzw. genehmigten Zuteilungspläne in den anderen EU-Mitgliedstaaten gegeben. Es ist anzumerken, dass bis November 2004 kein abschließender Vergleich möglich war, da Entscheidungen der Kommission bis zu diesem Zeitpunkt nur zu 16 Allokationsplänen vorlagen und ein Staat (Griechenland) noch keinen NAP vorgelegt hatte. Einige der zu Jahresanfang identifizierten Defizite, die innerhalb der EU zu Wettbewerbsverzerrung hätten führen können, wurden im Jahresverlauf auf Intervention der Kommission nachgebessert. Dies betrifft z.b. die Erweiterung der von Frankreich gewählten Anlagendefinition, die zunächst keine Einbeziehung der industriellen Feuerungsanlagen vorsah, oder auch die Reduktion des Gesamtvolumens von Emissionszertifikaten auch in den neuen EU-Mitgliedstaaten (Kürzung um knapp 48 Mio. Tonnen CO 2 für die Zuteilungsperiode) mit dem Ziel der Vermeidung einer Überallokation.
5 Zwischenbericht UAG 1/2-2004: Querschnittfragen 5 Die während der Oktober-Sitzung der Unterarbeitsgruppe präsentierte Übersicht zum Stand der Allokationsverfahren in den EU-Mitgliedstaaten kann als Power-Point- Präsentation auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit geöffnet werden. Darüber hinaus liegen unabhängig von der AGE ausführliche Vergleiche der nationalen Allokationspläne vor, z.b. von Betz et al. (2004) 3 bzw. von ECOFYS (2004) 4. Bilanzierung von Emissionsrechten Bezüglich des Themas Bilanzierung von Emissionsrechten ist zunächst eine Differenzierung zwischen den Anforderungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und der International Accounting Standards (IAS) erforderlich. Für letztere wurde bereits 2003 ein Verfahrensentwurf, das sogenannte Dossier D1 - Emissions Rights des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) verabschiedet. Dieses sieht vor, Emissionsrechte als immaterielle Vermögenswerte mit dem jeweiligen Zeitwert (Marktpreis) zu aktivieren und diesen auch bei Folgebewertungen anzuwenden. Parallel dazu muss auf der Passivseite ein Rechnungsabgrenzungsposten gebildet werden. Hinsichtlich der für die Bilanzierung wichtigen Kategorisierung der Emissionszertifikate nach HGB waren sich die Experten aus Wirtschaft und Bundesfinanzministerium einig, dass es sich um einen immateriellen Vermögensgegenstand handelt. Uneinigkeit bestand jedoch darüber, ob dieser dem Anlage- oder dem Umlaufvermögen zuzuordnen ist. In ersterem Fall bestünde bei kostenloser Zuteilung der Emissionszertifikate ein Bilanzierungsverbot nach 248 HGB. Ausschlaggebende Indikatoren für die Einstufung sind die Verwendungsabsicht des Unternehmens (Handel, Zielerfüllung oder Daueranlage) und die Zeitdauer des Verbleibs der Zertifikate im Unternehmen. Sofern eine Zuordnung zum Umlaufvermögen erfolgt, sind die Emissionszertifikate entsprechend der Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchhaltung zu bilanzieren. Auch für unentgeltlich erworbene Zertifikate kann dann eine Bewertung zu vorsichtig geschätztem Marktwert erfolgen; die Alternative hierzu ist die Bilanzierung eines Erinnerungswertes (Bsp. 1 ). Für Folgebewertungen gilt das Niederstwertprinzip. Das Bundesfinanzministerium hat im Frühjahr 2004 hinsichtlich der bilanziellen Behandlung der Emissionszertifikate einen Dialog mit den Landesbehörden initiiert, der bis zum Jahresende fortgeführt wurde. Die Ergebnisse dieser Beratungen sollen Anfang 2005 nochmals in der Arbeitsgruppe Emissionshandel erörtert werden. Im Rahmen der Diskussionen wurde auch deutlich, dass innerhalb der EU bedingt durch die unterschiedlichen nationalen Rechtsgrundlagen Unterschiede in den 3 Betz, R.; W. Eichhammer, J. Schleich (2004), Designing National Allcation Plans for EU emissions trading A First Analysis of the Outcome, Energy & Environment, 15 (3), S
6 Zwischenbericht UAG 1/2-2004: Querschnittfragen 6 Bilanzierungsverfahren zu erwarten sind. Darüber hinaus ergeben sich für international agierende deutsche Unternehmen unterschiedliche Bewertungsanforderungen nach IAS und HGB. Hier stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit einer Harmonisierung auf europäischer bzw. internationaler Ebene. An dieser Stelle sei den Damen Völker-Lehmkuhl (Geno GmbH) und Schynol (BMF) sowie den Herren Heidenreich (Geno GmbH), Klein (500 ppm), Winkler (RWE Power AG), Sabotta (BMF), Geberth (BDI), Lützeler (Ernst&Young) und Metzger (PWC) recht herzlich für Ihre Beiträge gedankt. Umsatzsteuerliche Behandlung von Transaktionen Bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Transaktionen ist zunächst zu differenzieren, ob ein rein nationaler Transfer (Empfänger und Leistender in Deutschland ansässig), ein Transfer innerhalb der EU oder eine Transaktion mit Drittländern erfolgt. Denn danach richtet sich die Definition des Ortes der Leistung durch die Finanzbehörden abhängig davon, wie der Transaktionsvorgang interpretiert wird (allgemeiner Handel oder Rechte-Handel). Gilt die Transaktion als allgemeiner Handlungsvorgang nach 3a Abs. 1 UStG, ist der Ort der Leistung derjenige, von dem aus der Leistende sein Unternehmen betreibt. Gilt sie als Übertragung von Rechten nach 3a Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 1 UStG, ist dies der Ort des Leistungsempfängers. Inzwischen ist EU-einheitlich festgelegt worden, dass es sich bei der Übertragung von Emissionszertifikaten um sonstige Leistungen im Sinne des Umsatzsteuerrechts, also um Rechte handelt. Damit ist innerhalb der EU der Besteuerungsort grundsätzlich der Sitz des Leistungsempfängers, wie es bereits bisher für rein nationale Transaktionen galt 5. Um auf EU-Ebene eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wird das sog. Reverse-Charge-Verfahren angewendet. Für den Handel mit Drittländern außerhalb der EU z.b. im Rahmen von Joint Implementation ist dagegen jeweils die umsatzsteuerrechtliche Einordnung der Transaktionen im Drittland entscheidend. Fachinput zu diesem Thema leistete Herr Reimann (PWC), dem ebenfalls herzlich gedankt sei. 5 Leistungsort im Inland
7 Zwischenbericht UAG 1/2-2004: Querschnittfragen 7 Markt und Handel Stand der EU-Register-Verordnung und des Aufbaus der Register Mitarbeiter der DEHST berichteten über den aktuellen Stand zum Aufbau des bzw. der Emissionshandels-Register. Auf EU-Ebene wurde 2004 die so genannte Register- Verordnung verabschiedet. Das Register stellt ein Buchungssystem für die Zertifikate bzw. deren Transaktionen dar; es regelt jedoch keine vertraglichen Aspekte zwischen Käufer und Verkäufer. Letzteres erfolgt i.d.r. über bilaterale Verträge oder durch Einschaltung von Handelsintermediären. Die Register-Verordnung soll den Aufbau der nationalen Register, die Kontoführung, die Schnittstelle zum europäischen Register und den anderen nationalen Registern sowie Veröffentlichungspflichten durch die Anlagenbetreiber regeln. Es sind verschiedene Konten-Arten vorgesehen, namentlich die: operator holding accounts (für Anlagenbetreiber), personal holding accounts (für Händler und natürliche Personen), und die party holding accounts (für EU-Mitgliedstaaten). Das so genannte CITL (Community Independent Transaction Log) überwacht die Transaktionen und ermöglicht den Abgleich zwischen den nationalen Registern. Letzteres ist für den Zertifikate-Transfer zwischen Konten aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten relevant. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich z.t. für unterschiedliche Systemanbieter entschieden. Dänemark, die Niederlande, Norwegen, Schweden und Slowenien werden das britische System GRETA nutzen; Frankreich, Belgien, Luxemburg und Deutschland wenden das System SERINGAS des französischen Anbieters CDC (Caisse des dépôts et consignations) an. Andere Mitgliedstaaten haben sich noch nicht endgültig auf eines der beiden Systeme festgelegt. Ein Kontoinhaber kann über das Register Informationen über seinen Kontostand abfragen und Makro-Informationen (Bsp. Kontonummer, Name des Kontoinhabers) über andere Konten des Registers abrufen. Für das Identifikationsverfahren (Einloggen) ist die Nutzung der elektronischen Signaturkarte geplant. Sämtliche Transaktionen sind kostenfrei. Herr Moser (EEX European Energy Exchange, Leipzig) stellte die Möglichkeiten des börslichen CO 2 -Handels sowie diesbezügliche Planungen und Aktivitäten der EEX vor. U.a. wird über die Einbeziehung des CO 2 -Handels in das Xetra-System nachgedacht, wodurch ein einheitliches System für Strom und CO 2 entstünde. Als Einstiegsoption für den CO 2 -Handel wurde der Spotmarkt identifiziert, wobei langfristig ggf. auch Futures und Options gehandelt werden können. Die EEX plant den börslichen CO 2 -Handel ab dem 2. Januar Zur Preisfindung soll täglich eine Auktion durchgeführt werden.
8 Zwischenbericht UAG 1/2-2004: Querschnittfragen 8 Bereits heute wird ein Preisindex auf der Homepage der EEX ( veröffentlicht. Weitere Details sowie Informationen zu den Teilnahmebedingungen können den nachfolgenden Abbildungen entnommen werden. Abkürzungen: GCM = General Clearing Member (autorisiert, selbst Transaktionen abzuschließen) Abwicklung Einlieferung & Freigabe von Zertifikaten DEHSt Clearinghaus DEHSt Ausgabe der Zertifikate Einlieferung der Zertifikate zum Börsenhandel Börsenhandel der Zertifikate Freigabe der Zertifikate vom Börsenhandel Abgabe der Zertifikate Einlieferung eines CO 2 -Zertifikates zum Börsenhandel: Übertragung eines CO 2 -Zertifikates auf das Konto des Clearinghauses bei der DEHSt ( Girosammelverwahrung ) Freigabe eines CO 2 -Zertifikates vom Börsenhandel: Übertragung eines CO 2 -Zertifikates vom Konto des Clearinghauses ( Girosammelverwahrung ) bei der DEHSt auf das Konto des Handelsteilnehmers 19
9 Zwischenbericht UAG 1/2-2004: Querschnittfragen 9 Abwicklung Transaktionen Handelsteilnehmer A Gebot Geld EEX Clearinghaus Gebot Geld Handelsteilnehmer B Zertifikatbestände Einlieferung Freigabe A Zertifikate B Einlieferung Freigabe A Einlieferung Freigabe EEX AG Einlieferung Freigabe B DEHSt 20 Abbildung 2: Börslicher CO 2 -Handel. Quelle: Moser/EEX (2004) Im Rahmen der Beratungen der Unterarbeitsgruppe ½ wurde auch ein Überblick über die Entwicklung der Marksituation/-preise für CO 2 -Zertifikate gegeben. Abbildung 3 veranschaulicht die Entwicklung der Marktpreise von CO 2 -Emissionszertifikate seit Anfang Wie Abbildung 4 zu entnehmen ist, hat sich das Volumen der monatlich gehandelten Zertifikate seit Juli 2004 deutlich erhöht. Abbildung 3: Entwicklung der Preise für EU-Emissionszertifikate (vintage 2005) von März 2003 Oktober Quelle: Point Carbon (2004)
10 Zwischenbericht UAG 1/2-2004: Querschnittfragen 10 Monatliche Volumina EU Allowances Janua r 0 4 Februar 04 März 04 April 04 Mai 04 Juni 04 Juli 04 August 04 Quelle. Evo-markets, Eigene Berchnungen Abbildung 4: Gehandelte Volumina EU-Emissionszertifikate im Jahr Quelle: Hüwener/3C (2004) Auch auf dem CDM-Markt hat es gegenüber 2003 deutliche Fortschritte gegeben. Nachdem das Genehmigungsverfahren für Baselinemethoden im Frühsommer 2003 nur langsam anlief, gab es Ende November 2004 bereits 18 anerkannte Baselinemethoden. Zu diesem Zeitpunkt waren 55 CDM-Projekte beim UN-Klimasekretariat eingereicht. Das bis 2012 zu erwartende CER-Volumen aus bis dato eingereichten Projekten beläuft sich auf ca. 95 Mio. Tonnen CO 2-Äq., vgl. auch. Darüber hinaus befinden sich einige hundert CDM-Projektvorhaben in einem so weit fortgeschrittenen Stadium (Entwicklung der zugehörigen Projektdokumentation), dass eine Einleitung des Genehmigungsverfahrens durch den CDM-Executive Board in Bälde möglich ist. Aufgrund des nach wie vor komplexem Genehmigungsverfahrens sind die mittelfristig zur Verfügung stehenden CER-Volumen nur schwer abschätzbar.
11 Zwischenbericht UAG 1/2-2004: Querschnittfragen 11 CERs bis 2012 in [kt] (Projekte mit genehmigter Baseline-Methode) Deponiegas; andere Erneuerbare Energien; Windkraft; Biomasse; Brennstoffwechsel Oil- /Gasdistribution; Wasserkraft; HFC-Auffang; Abbildung 5: CER-Volumina aus CDM-Projekten. Quelle: HWWA (12/2004) Anforderungen und Defizite der EU-Monitoring-Leitlinien Die so genannten EU-Monitoring-Guidelines 6 definieren Anforderungen an die Überwachung von Treibhausgasemissionen für die unter die Emissionshandelsrichtlinie fallenden Anlagen ab dem 1. Januar Sie gibt entsprechend der Gesamtemissionen einer Anlage Genauigkeitsebenen/-konzepte vor: je höher die Emissionen einer Anlage, desto stringenter die Anforderungen an die künftige Überwachung. Dabei werden neben allgemeingültigen Vorgaben für Feuerungsanlagen auch branchenspezifische Anforderungen gestellt. Die Unterarbeitsgruppe ½ hat Fragen der praktischen Umsetzung diskutiert. Dabei wurde hinterfragt, wie zu verfahren ist, wenn für einen Anlagenbetreiber Abweichungen von den Anforderungen der Monitoring-Guidelines notwendig erscheinen. 6 Leitlinien für Überwachung und Berichterstattung betreffend Treibhausgasemissionen gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, EU-Kommission (2004/156/EG)
12 Zwischenbericht UAG 1/2-2004: Querschnittfragen 12 Nach der Monitoring-Guidelines ist ein Abweichen von den europäischen Regeln aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen möglich. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere auch auf den von BMU und Bundesländern unter Beteiligung der DEHSt gebildeten Arbeitskreis verwiesen, der sich mit derartigen Fragestellungen beschäftigt. Ziel dieses Arbeitskreises ist auch, ein einheitliches Vorgehen der Bundesländer sicher zu stellen. Darüber hinaus wurden von den Mitgliedern der Unterarbeitsgruppe Anregungen zur künftigen Verbesserung der Monitoring-Guidelines gegeben. Diese können von der Bundesregierung bei künftigen Gesprächen auf EU-Ebene genutzt werden. Auswirkungen des Emissionshandels auf die Strompreise - Opportunitätskostendiskussion Herr Mock (Hydro Aluminium) veranschaulichte in einem Impulsreferat die Diskussionen hinsichtlich besonderer indirekter Belastungen für energieintensive Industrien durch den Emissionshandel. Durch die systemimmanente Berücksichtigung von Opportunitätskosten durch die Energieversorgungsunternehmen wird ein Anstieg der Strompreise auch für industrielle Kunden befürchtet. Dies gilt insbesondere langfristig; d.h. mit Beginn der zweiten EU-Handelsperiode. Festgehalten wurde, dass die Frage der Bilanzierung von Emissionszertifikaten nach HGB/IAS unabhängig von der Preiskalkulation zu sehen ist. Die Mehrheit der UAG-Mitglieder sprach sich für eine frühzeitige Überprüfung der Problematik bezüglich der Weiterentwicklung des klimapolitischen Instrumentenmixes in Deutschland aus.
13 Zwischenbericht UAG 1/2-2004: Querschnittfragen 13 Themenschwerpunkte im Jahr 2005 Die Beratungen der Unterarbeitsgruppe 1/2 sollen 2005 in dem bisherigen Format fortgeführt werden. Inhaltlich sind folgende Schwerpunkte geplant: Auswertung der Erfahrungen aus dem aktuellem Implementierungsprozess o Verifizierung von Daten; Antragstellung und Antragsverfahren o Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen (Fokus: technische Parameter wie z.b. Anlagendefinition) Harmonisierungsbedarf o Auslegung der Monitoring-Guidelines o Interaktionen des Emissionshandels mit anderen klimapolitischen Instrumenten Empfehlungen für den Revisionsprozess auf EU-Ebene o Emissionshandels-Richtlinie o Guidance für Allokationspläne o Monitoring-Guidelines Option des Benchmarking als künftiges Allokationsverfahren Ausweitung des Emissionshandels o Ausweitung auf andere Sektoren (Verkehr, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen und Haushalte) o geographische Ausweitung o Indirekte Auswirkungen des Emissionshandels (Strompreiserhöhungen) für die Industrie und andere Sektoren Langfristige Klimaschutzziele in der EU und Perspektiven für den EU- Emissionshandel ( Post 2012 ) Interaktionen zwischen dem EU- und dem Kyoto-Markt
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