Sonstige Säugetiere. Rote Liste Status in BW Haselmaus. Rote Liste Status in Deutschland. G (Gefährdung unbekanntes

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1 Sonstige Säugetiere Formblatt zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung von Arten des Anhangs IV der FFH-RL und von Europäischen Vogelarten nach 44 und 45 BNatSchG (sap) Stand: Mai 2012: ATD-GE-PFA-D Haselmaus_Formblatt Zutreffendes bitte ausfüllen bzw. ankreuzen Hinweise: Dieses Formblatt ersetzt nicht die erforderliche fachgutachterliche Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände und ggf. die Begründung der Ausnahmevoraussetzungen. Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung gilt nur für die Arten des Anhangs IV der FFH-RL, die Europäischen Vogelarten und die Verantwortungsarten. Die übrigen besonders geschützten Arten sind im Rahmen der Eingriffsregelung nach 14 ff BNatSchG (vgl. 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG) bzw. in der Bauleitplanung nach 18 Abs. 1 BNatSchG i.v.m. BauGB abzuarbeiten. Mit diesem Formblatt wird das Vorhaben bzw. die Planung nur auf eine betroffene Art (bzw. Gilde bei Europäischen Vogelarten) geprüft. Sind mehrere europarechtlich geschützte Arten betroffen, sind jeweils gesonderte Formblätter vorzulegen. Eine Aussage, ob das Vorhaben bzw. die Planung insgesamt artenschutzrechtlich zulässig ist, kann nur im Rahmen der erforderlichen fachgutachterlichen Gesamtprüfung erfolgen. Auf die Ausfüllung einzelner Abschnitte des Formblatts kann verzichtet werden, wenn diese im konkreten Einzelfall nicht relevant sind (z.b. wenn eine Ausnahmeprüfung nach Ziffer 5 nicht erforderlich ist). 1. Vorhaben bzw. Planung Kurze Vorhabens- bzw. Planungsbeschreibung. Siehe Einleitung: Veranlassung Für die sap relevante Planunterlagen: - Plan ATD-GE-PFA-D ILF - UVS (Antragsteil D.I) - Maßnahmenblätter im Landschaftspflegerischen Begleitplan (Antragsteil D.V) - Grunderwerbsverzeichnis (Antragsteil C.I) - Grunderwerbspläne (Antragsteil C.II) 2. Schutz- und Gefährdungsstatus der betroffenen Art 1 Art des Anhangs IV der FFH-RL Europäische Vogelart 2 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Rote Liste Status in Deutschland Rote Liste Status in BW Haselmaus Muscardinus avellanarius G (Gefährdung unbekanntes Ausmaßes) G (Gefährdung unbekanntes Ausmaßes) 1 Es sind nur die Arten des Anhangs IV der FFH-RL und die Europäischen Vogelarten darzustellen, weil der Erlass einer Rechtsverordnung für die Verantwortungsarten gemäß 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG gegenwärtig noch aussteht. 2 Einzeln zu behandeln sind nur die Vogelarten der Roten Listen. Die übrigen Vogelarten können zu Gilden zusammengefasst werden.

2 EUROPÄISCHEN VOGELARTEN NACH 44 UND 45 BNATSCHG_ ATD-GE-PFA-D HASELMAUS_FORMBLATT Seite 2 3. Charakterisierung der betroffenen Tierart Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen Die Haselmaus kann verschiedenste Waldtypen besiedeln. Sie gilt als eine Charakterart artenreicher und lichter Wälder mit gut ausgebildeter Strauchschicht. Bevorzugt werden Laub- und Laubmischwälder, gut strukturierte Waldränder sowie gebüschreiche Lichtungen und Kahlschläge. In Haselmaus-Lebensräumen muss vom Frühjahr bis zum Herbst ausreichend Nahrung vorhanden sein, die aus Knospen, Blüten, Pollen, Früchten und auch kleinen Insekten besteht. Wichtig sind energiereiche Früchte im Herbst, damit sich die Tiere den notwendigen Winterspeck anfressen können (LFU 2015). Fortpflanzungs- und Ruhestätten Als Fortpflanzungsstätten sind nach Runge et al. (2010) die während der Fortpflanzungszeit von Weibchen genutzten Nester mit zugehörigem Revier von etwa 30 m Radius anzusehen. Ruhestätten sind alle genutzten Haselmausnester einschließlich der für ihre Funktionsfähigkeit essentiellen Umgebung mit einem Radius von rund 20 m. Mittlere Reviergrößen werden für Männchen mit 0,45 ha bzw. 0,68 ha angegeben, für Weibchen mit 0,19 ha bzw. 0,22 ha. Ein Männchenrevier kann wenigstens Teile mehrerer Weibchenreviere umfassen. Als Fortpflanzungsstätte werden daher in der Fortpflanzungszeit von Weibchen genutzte Nester mit dem zugehörigen Revier von etwa 30 m Radius (ca. 0,28 ha) angesehen. Damit sind der Hauptaufenthaltsraum des Weibchens und somit auch der Ort der Paarung erfasst. Aufgrund der guten Tarnung können Nester der Haselmaus jedoch häufig übersehen werden (Runge et al. 2010). Generell sind als Ruhestätten aktuell genutzte Haselmausnester anzusehen. Für die Funktionsfähigkeit der Ruhestätte ist eine störungsarme Umgebung mit einem typischen Bestandsklima essenziell. Dieser Bereich sollte einen Mindestradius von 20 m haben. Es ist zu bedenken, dass die Haselmaus und ihre Nester häufig übersehen werden. Besonders empfindliche Ruhestätten stellen die Winterschlafnester dar. Die Winterschlafphase ist die Zeit der schwersten Verluste, vor allem in Frostperioden und bei Wechseln zwischen Frost und milderen Phasen. Da die Winterschlafnester sehr versteckt angelegt werden, ist deren Nachweis ausgesprochen schwierig. Die im Sommer von der Haselmaus genutzten Bereiche sollten daher wegen der unklaren Lage der Winterschlafnester vollständig als Ruhestätten angesehen werden. Die gelegentliche Nutzung von Nistkästen zur Winterruhe ist zu beachten (Runge et al. 2010). Da die Nester von Haselmäusen oft übersehen werden, erfolgt die Abgrenzung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten anhand geeigneter Lebensräume für die Haselmaus. Nach Bright und Morris (1990, 1996) zeichnen sich optimale Haselmaushabitate durch eine hohe Diversität an Bäumen und Sträuchern aus, so dass ihr während der gesamten Aktivitätsperiode ausreichend Nahrung zur Verfügung steht. Daneben müssen geeignete Gehölzstrukturen entwickelt sein, insbesondere eine reich strukturierte, unbeschattete Strauchschicht. Nur ausreichend Lichtangebot ermöglicht die Blüte und das Reifen der Früchte. Auch ist es wichtig, dass die Gehölzstrukturen in ausreichender Dichte zueinander stehen, welche den Haselmäusen das Bewegen innerhalb der Baum- und Strauchschicht ermöglicht. Solche Bedingungen entstehen dann wenn die Deckung der Baumschicht nicht zu hoch ist und genügend Sonnenlicht die Sträucher erreichen kann. Dispersionsverhalten Üblicherweise sind Haselmäuse ortstreu. Die mittlere Aktionsraumgröße der Haselmaus beträgt etwa 0,5 ha. (Juskaitis & Büchner 2010). Daraus ergibt sich bei einer gedachten Kreisfläche ein Aktionsradius von ca. 40 m. Die Haselmaus ist in der Lage, größere Entfernungen zu überwinden und dadurch neue Lebensräume zu erschließen. Ob diese Ausbreitungsbewegungen wie bei den meisten anderen Säugetieren nur von Jungtieren, die den Familienverband verlassen, durchgeführt werden, ist gegenwärtig noch unklar. Die größte publizierte Wanderstrecke beträgt bei einem Männchen 3,3 km, bei einem Weibchen 1,4 km (Schulze, 1987, ermittelt im Südharz). Solche Extremwerte sind jedoch nicht repräsentativ. Wegen der hauptsächlichen Fortbewegung auf Bäumen und Sträuchern bilden Offenland sowie Straßen und Wege ohne zusammenhängende Überschirmung durch Baumkronen trennende Strukturen, jedoch keine unüberwindbaren Barrieren. Großflächiges gehölzarmes Offenland sowie Gewässer und Verkehrsstrecken ohne Überschirmung durch Baumkronen stellen Barrieren dar.

3 EUROPÄISCHEN VOGELARTEN NACH 44 UND 45 BNATSCHG_ ATD-GE-PFA-D HASELMAUS_FORMBLATT Seite 3 Es gibt aber zahlreiche Beobachtungen von markierten Einzeltieren die bis zu 50 m offene Bereiche im Wald überqueren. Nachgewiesen ist, dass Einzeltiere bis zu 500 m Luftlinie auf landwirtschaftlich genutzten Flächen migrieren (Büchner 2008 zitiert in Juskaitis und Büchner 2010). Artspezifische Empfindlichkeit gegenüber bau-, anlage- und betriebsbedingten Störwirkungen des Vorhabens: Die überwiegend nachtaktive Haselmaus gilt als störungsempfindlich (Juskaitis und Büchner 2010). Zum Verhalten der Art ist jedoch noch wenig bekannt. Hinsichtlich möglicher Störungen durch Schall- und Lichtimmissionen gibt es keine Studien, zu Schwellenwerten der Störempfindlichkeit liegen keine Erkenntnisse aus der Fachliteratur vor. In der Literatur gibt es widersprüchliche Aussagen bzgl. des Verhaltens von Haselmäusen und Schallemissionen. Haselmäuse gelten als scheue Art, welche durch Schall beeinträchtigt (i.e. vertrieben) werden kann. Andererseits können Haselmäuse auch lärmresistent sein (Juskaitis & Büchner 2010). So wurde die Art schon mehrfach in der Nähe von stark befahrenen Straßen nachgewiesen. Auch Widdig (schriftliche Mitteilung 2014) weist darauf hin, dass die Art in Gebüschen an stark befahrenen Straßen bereits mehrfach nachgewiesen wurde, von denen nächtliche Lärm- und Lichtbelastungen ausgehen. Insofern kann also eine Gewöhnung an die nächtliche Lärm- und Lichtbelastung erfolgen. Vorsorglich wird jedoch davon ausgegangen, dass die Haselmaus in unbelasteten Lebensräumen möglichen Störungen ausweicht. Dauer der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten und Charakter der in diesen Phasen beanspruchten Gebiete/Flächen. Die Hauptaktivitätsphase der Haselmaus erstreckt sich von April bis Oktober. Von Oktober bis April hält sie Winterschlaf; entscheidender Faktor hierfür ist die Temperatur: das Einschlafen bzw. Erwachen erfolgt zwischen 0 und 9 C, im Mittel bei 3 bis 5 C (Braun & Dieterlen 2005). Die Geschlechtsreife der Haselmaus tritt zumeist nach Beendigung des ersten Winterschlafs ein. Paarungen erfolgen über den gesamten Sommer. Die Tragzeit beträgt zwischen 22 und 24 Tagen, der Familienverbund löst sich nach weiteren 40 Tagen auf. Im Schnitt besteht ein Wurf aus drei bis fünf Jungtieren, ein Weibchen wirft während der Aktivitätszeit in der Regel zwei, manchmal auch drei Mal. Das natürliche Höchstalter beträgt drei bis vier, in Ausnahmefällen auch fünf bis sechs Jahre (Braun & Dieterlen 2005). 3 Angaben bei Pflanzen entsprechend anpassen. 4 Zum Beispiel: Grundlagenwerke BW, Zielartenkonzept BW (ZAK) oder Artensteckbriefe. 3.2 Verbreitung im Untersuchungsraum nachgewiesen potenziell möglich Vorkommen in Deutschland Die Haselmaus ist in Deutschland weit verbreitet; größere Verbreitungslücken bestehen im waldarmen Nordwestdeutschland. Verbreitungsschwerpunkte bilden laubwaldgeprägte Mittelgebirge in Süd- und Südwestdeutschland. In Süddeutschland vor allem auf gebüschreichen Lichtungen und Kahlschlägen (LANUV NRW 2015) Vorkommen in Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg kommt die Haselmaus in fast allen Landesteilen vor. Unbesiedelt sind die Hochlagen des nördlichen und südlichen Schwarzwalds. Im Schwarzwald sind die höchsten Lagen schwächer als die tieferen Bereiche besiedelt.

4 EUROPÄISCHEN VOGELARTEN NACH 44 UND 45 BNATSCHG_ ATD-GE-PFA-D HASELMAUS_FORMBLATT Seite 4 Vorkommen im Untersuchungsraum Nachweise stammen aus allen Vorhabensbereichen des Untersuchungsgebiets. Es ist davon auszugehen, dass die Haselmaus in den Waldgebieten des Untersuchungsgebietes mit geeigneter Strukturausstattung weit verbreitet ist. Schwerpunkträume der Nachweise sind von Windwurfflächen durchsetzte Wälder mit Gestrüppen und Sukzessionswald sowie strukturreiche Saumbereich der Waldränder. Wie bereits angeführt - und durch die Untersuchungsergebnisse bestätigt - werden Waldverjüngungsphasen bevorzugt, wie sie heutzutage in bewirtschafteten Wäldern durch Kahlschläge, Niederwaldpflege oder Durchforstungen auftreten. Ähnliche Bedingungen finden sich auf Windwurfflächen oder an Waldsäumen. Ebenso stellen nach Juskaitis & Büchner (2010) Eichenmischwälder bevorzugte Lebensräume dar. In diesen Bereichen/Habitaten ist mit hohen Haselmausdichten zu rechnen. In den Eingriffsflächen werden daher die folgenden Lebensräume als Haselmaushabitate gewertet: - Sukzessionswälder: Windwurfflächen mit Mosaiken aus Schlagfluren, Gestrüppen und Sukzessionswald mit Laubbäumen, ferner mit ihnen in Verbindung stehende strauchreiche oder junge naturnahe Lebensräume - Saumbereiche: Waldinnen und -außenränder, sowie Saumbereiche - Eichenmischwälder Nicht als Haselmauslebensräume werden die restlichen Gehölzbestände gewertet. Grundsätzlich ist durch Zuwanderung der Haselmaus das Vorkommen in geringen Dichten auch in suboptimalen und ungünstigen Gehölzbeständen möglich. Da diese jedoch in der Regel nur sehr kleine und marginale Haselmausbestände aufweisen die auf die stetige Zuwanderung aus günstigen Bereichen angewiesen sind, werden diese Lebensräume nicht mitbetrachtet. Wären diese suboptimalen bis ungünstigen Habitate mitquantifiziert (worst case - Annahme) würde es zu einer starken Überbewertung des Eingriffs kommen. Bestätigt wird diese Annahme durch die Haselmauskartierung welche zur Eignung von Maßnahmenflächen im Untersuchungsgebiet durchgeführt wurde. Es zeigte sich, dass selbst günstige Lebensräume nicht vollständig besiedelt waren (lediglich 60% der Flächen waren besiedelt); Suboptimale und ungünstige Lebensräume waren nur zu geringen Teilen besiedelt (auf 9% bzw. 2 %). (Bei der Untersuchung wurden auf rund 342 ha das Vorkommen in günstigen, suboptimalen und ungünstigen Gehölzbeständen untersucht. Es zeigte sich, dass Flächen mit günstigem Habitatpotential teilweise besiedelt sind und ein Anteil von fast 60 % daher ein eingeschränktes Aufwertungspotenzial hat. Bei den suboptimalen Flächen liegt der Anteil besiedelter Flächen mit eingeschränktem Aufwertungspotential bei 9 % und bei den ungünstigen Flächen etwa bei 2 % (Simon und Widdig GbR 2014)). 3.3 Abgrenzung und Bewertung des Erhaltungszustandes der lokalen Population Die Bewertung des Erhaltungszustandes erfolgt in Anlehnung an PAN & ILÖK Abgrenzung lokaler Populationen Die von Wald geprägten Anteile des Untersuchungsgebiets sowohl im Norden als auch im Süden des Untersuchungsgebiets werden von einer vermutlich zusammenhängenden lokalen Population besiedelt. Der Zusammenhang ist durch die ausgedehnten Waldbestände am Wehratal-Osthang gegeben. Die trennenden Strukturen stellen i.d.r. keine Barrieren dar, die nur einen seltenen, zufälligen Austausch von Individuen zuließen. So konnte von Juskaitis & Büchner (2010) nachgewiesen werden, dass Haselmäuse in der Lage sind selbst stark befahrene Straßen wie Autobahnen zu überwinden. Da der Zusammenhang aller Vorkommen im Untersuchungsgebiet als eine gemeinsame Population durch die auf die Vorhabensbereiche konzentrierten Erfassungen nicht nachgewiesen werden kann, wird vorsorglich von drei getrennten lokalen Populationen ausgegangen: - Lokale Population des Abhaus und seiner Umgebung - Lokale Population im Wehratal (Bereich Mühlegrabental Schindelgraben) - Lokale Population im südlichen Gebietsteil (Rheintal bis Kühmoos, einschließlich Haselbachtal) - Lokale Population westlich des Wehrabeckens/westlich der Wehra Darüber hinaus existiert wahrscheinlich (Hinweise aus der Jägerbefragung) eine weitere lokale Population westlich des Wehrabeckens bzw. im weiteren Verlauf westlich der Wehra.

5 EUROPÄISCHEN VOGELARTEN NACH 44 UND 45 BNATSCHG_ ATD-GE-PFA-D HASELMAUS_FORMBLATT Seite 5 Lokale Population des Abhaus und seiner Umgebung Die lokale Population umfasst die Vorkommen der Haselmaus am Abhau, im Talschluss des Altbachtals und am Ödsland. Das Schneckenbach-, das Altbach- und das Dorfbachtal sind Barrieren. Die lokale Population setzt sich vom Ödsland und dem Altbachtal aus in westlicher, nördlicher und östlicher Richtung fort. Lokale Population im Wehratal Die lokale Population im Wehratal umfasst den Osthang des Wehratals von der Ortslage Wehr an nordwärts, soweit er innerhalb des Untersuchungsgebiets liegt. Ihr Areal umfasst weiterhin das Mühlegrabental (einschließlich Scheuergrabental) und den Schindelgraben. Mit hoher Wahrscheinlichkeit setzt sich die lokale Population in beide Richtungen entlang des Wehratalhangs fort. Ein Übergreifen der lokalen Population auf die nordwestliche Seite des Wehratals wird nicht angenommen, weil die Talsohle auch im schmalen Abschnitt oberhalb des Wehrabeckens mit der Landesstraße und der Wehra eine Barriere darstellt. Lokale Population im südlichen Gebietsteil Die lokale Population im südlichen Gebietsteil besiedelt das Haselbachtal, den Röthekopf und den Duttenberg einschließlich der umgebenden Flächen. Zu ihr zählen die Vorkommen in größeren Feldgehölzen/Feldhecken des Rheintals, am Wehratal-Osthang im östlichen Anschluss an das Rötelbachtal, im Schöpfebachtal, an den Egghalden und beim Kühmoos. Mit hoher Wahrscheinlichkeit setzt sich die lokale Population in östlicher und nördlicher Richtung außerhalb des Untersuchungsgebiets fort. Lokale Population westlich des Wehrabeckens/westlich der Wehra Die lokale Population besiedelt die ausgedehnten Waldbereiche und wird von den weiteren lokalen Populationen durch die Wehra und Landesstraße 148, die als Barrieren fungieren, getrennt. Erhaltungszustand der lokalen Populationen Die Beurteilung des Erhaltungszustandes erfolgt in Anlehnung an PAN & ILÖK 2010 da nicht alle Parameter beurteilt werden konnten (z.b. wurde die Deckung der Strauchschicht nicht erhoben). Das Kriterium Zustand der Population ist für die Haselmaus in der vorliegenden Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung nur eingeschränkt bewertbar. Die Erfassungen konnten nicht die gesamten Areale der jeweiligen lokalen Population abdecken, da diese sehr ausgedehnt sind und weit über die Vorhabensbereiche hinausreichen. Das Kriterium wird für Bereiche ohne gesicherte Nachweise vorsorglich als mittel bis schlecht eingestuft. Lokale Population des Abhaus und seiner Umgebung Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird insgesamt als B- gut eingestuft. - Zustand der Population: Der Zustand wird mit B- gut eingestuft. Nachweise erfolgten 2013 im Bereich des Abhaus (28 von 150 Tubes). Darüber hinaus ergaben die Untersuchungen 2014 nordöstlich des Hornbergbeckens I 7 Nachweise (von 205 Niströhren) mit dem Schwerpunkt im Bereich Wiedenbach. Das Kriterium wird insgesamt als gut eingestuft. - Habitatqualität: Insgesamt B- gut - Größe unzerschnittener Waldgebiete und angrenzender Gehölzstrukturen: Das Areal der lokalen Population zeichnet sich durch umfangreiche unzerschnittene Waldgebiete aus, teils mit Ausdehnungen > 50 ha (Forstwege, die vollständig oder auf weiten Strecken von Bäumen überschirmt werden, werden nicht als Zerschneidung eingestuft). Der Parameter ist als hervorragend einzustufen. - Deckungswert der Strauchschicht: Das Areal der lokalen Population zeichnet sich durch ausgedehnte Windwurfflächen mit strauchartiger Vegetation aus. Der Bergmischwald hat im Bereich der Verjüngungskegel eine teilweise dichte Strauchschicht. Die Buchenwälder und die Fichten- Bestände sind hingegen sehr straucharm. Die strauchreichen Flächen nehmen über ein Drittel des bekannten Areals der lokalen Population ein. Das Kriterium ist insgesamt als gut einzustufen. - Angebot an Höhlenbäumen: Von Höhlenbäume wird im Bereich der alten Buchenwälder, in etwas geringerem Umfang im Bergmischwald ausgegangen. Unter Berücksichtigung der Anteile jüngerer Wälder und Windwurfflächen wird das Kriterium insgesamt als gut eingestuft.

6 EUROPÄISCHEN VOGELARTEN NACH 44 UND 45 BNATSCHG_ ATD-GE-PFA-D HASELMAUS_FORMBLATT Seite 6 - Anteil von Nektar, Pollen und fettreichen Samen produzierenden Gehölzen: In den Windwurfflächen sind z.b. Trauben-Holunder, Brombeeren und Himbeeren verbreitet. Das Kriterium wird als gut eingestuft. - Beeinträchtigungen: Insgesamt B - mittel - Forstliche Maßnahmen: Große Flächen werden von Nadelbaum-Beständen mit vergleichsweise geringer Lebensraumeignung eingenommen. Auch in der jüngsten Vergangenheit wurden noch Flächen mit Nadelbäumen bepflanzt. Es überwiegen aber naturnahe Wälder und deren Sukzessionsstadien. Daher wird das Kriterium als mittel beurteilt. Zersiedlung/Zerschneidung der Lebensräume: Zwar wird das Areal der lokalen Population von mehreren Straßen und Forstwegen durchquert, die eine Trennwirkung ausüben. Sie stellen aber keine allenfalls zufällig und selten überwindbaren Barrieren dar, da zumindest an einigen Stellen eine vollständige Überschirmung durch Bäume besteht. Daher wird das Kriterium als mittel beurteilt. Durch die weitere Sukzession und Aufforstung der Windwurfflächen werden sich die Lebensbedingungen für die Haselmaus absehbar verschlechtern, wenn die Waldbestände ins Stangenholz- und ins schwache Baumholzstadium übergehen. Es ist jedoch wegen der Größe der naturnahen Wälder zu erwarten, dass der Erhaltungszustand der lokalen Population insgesamt gut bleibt. Lokale Population im Wehratal Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird insgesamt als B - gut eingestuft. - Zustand der Population: Der Zustand wird mit C - mittel bis schlecht eingestuft. Nachweise der Haselmaus im Wehratal liegen aus der Befragung von Forstbediensteten und Jagdberechtigten vor. Nachweise erfolgten während der Kartierung 2013 und 2014.Während der Kartierung 2010 konnten am Schindelgraben in 5 (von 20) Tubes Nachweise gemacht werden. Während der Untersuchung 2014 in 21 von 375 Niströhren. - Habitatqualität: Insgesamt B - gut - Größe unzerschnittener Waldgebiete und angrenzender Gehölzstrukturen: Das Areal der lokalen Population zeichnet sich durch umfangreiche unzerschnittene Waldgebiete aus, teils mit Ausdehnungen > 50 ha (Forstwege, die vollständig oder auf weiten Strecken von Bäumen überschirmt werden, werden nicht als Zerschneidung eingestuft). Der Parameter ist als hervorragend einzustufen. - Deckungswert der Strauchschicht: Das Areal der lokalen Population zeichnet sich durch Windwurfflächen mit strauchartiger Vegetation aus. Der Bergmischwald hat im Bereich der Verjüngungskegel eine teilweise dichte Strauchschicht. Auch die Schlucht- und Blockschuttwälder sind strauchreich. Die Buchenwälder und die Fichten-Bestände sind hingegen sehr straucharm. Das Kriterium ist insgesamt als gut einzustufen. - Angebot an Höhlenbäumen: Das Mühlegrabental, das Scheuergrabental und Teile des Wehratalhangs nördlich des Mühlegrabentals, wo sich u.a. das Naturschutzgebiet Bannwald Wehratal befindet, weisen alte baumhöhlenreiche Waldbestände auf. Unter Berücksichtigung der Anteile jüngerer Wälder und Nadelbaum-Bestände wird das Kriterium insgesamt als gut eingestuft. - Anteil von Nektar, Pollen und fettreichen Samen produzierenden Gehölzen: In den Windwurfflächen sind z.b. Trauben-Holunder, Brombeeren und Himbeeren verbreitet. In den Schlucht- und Blockschuttwäldern ist die Hasel charakteristisch. Das Kriterium wird als gut eingestuft. - Beeinträchtigungen: Insgesamt B - mittel - Forstliche Maßnahmen: Große Flächen werden von Nadelbaum-Beständen mit vergleichsweise geringer Lebensraumeignung eingenommen. Auch in der jüngsten Vergangenheit wurden noch Flächen mit Nadelbäumen bepflanzt. Es überwiegen aber naturnahe Wälder und deren Sukzessionsstadien. Daher wird das Kriterium als mittel beurteilt. - Zersiedlung/Zerschneidung der Lebensräume: Zwar wird das Areal der lokalen Population von mehreren Straßen und Forstwegen durchquert, die eine Trennwirkung ausüben. Sie stellen aber keine allenfalls zufällig und selten überwindbaren Barrieren dar, da zumindest an einigen Stellen eine vollständige Überschirmung durch Bäume besteht. Großflächig unzerschnitten ist das Scheuergrabental. Das Kriterium wird mit keine bis gering beurteilt. Lokale Population im südlichen Gebietsteil Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird insgesamt als B - gut eingestuft. - Zustand der Population: Der Zustand wird mit B - gut eingestuft. In 5 der 150 exponierten Kästen wurden Haselmäuse nachgewiesen (Untersuchung 2010). Die Kastennachweise entsprechen ein bis zwei Haselmäusen/50 Kästen.

7 EUROPÄISCHEN VOGELARTEN NACH 44 UND 45 BNATSCHG_ ATD-GE-PFA-D HASELMAUS_FORMBLATT Seite 7 Innerhalb des abgegrenzten Lebensraums der lokalen Population wurde die Haselmaus zudem drei Mal durch Fraßspuren, vier Mal durch Kugelnester sowie sieben Mal durch Haarhaftröhren (30 Stück exponiert) nachgewiesen. Zwei weitere Nistkasten-Nachweise liegen aus den Untersuchungen zur BAB 98 vor, fünf Hinweise auf die Art aus der Befragung der Forstbediensteten und Jagdberechtigten sowie ein Streufund eines Kugelnests. In der Umgebung westlich des Bergsees nördlich von Bad Säckingen konnten während der Untersuchung 2014 Nachweise in 28 von 328 Niströhren erbracht werden. Während der Untersuchung 2013 erfolgten Nachweise in 22 von 40 Tubes in der Umgebung der Schaltanlage Kühmoos. Bei der Untersuchung 2014 in 9 von 33 Niströhren. Aufgrund dieser Nachweisdichte wird der Erhaltungszustand der lokalen Population als gut eingestuft. - Habitatqualität: Insgesamt A - hervorragend - Größe unzerschnittener Waldgebiete und angrenzender Gehölzstrukturen: Das Areal der lokalen Population zeichnet sich durch umfangreiche, unzerschnittene Waldgebiete mit zusammenhängenden Flächen > 40 ha aus. Im Rheintal sind geeignete Lebensräume nur kleinflächig zwischen ungeeigneten Bereichen vorhanden und hier bestehen starke Zerschneidungswirkungen, sie betreffen nur randliche, kleine Anteile des Areals der lokalen Population. - Deckungswert der Strauchschicht: Die Bereiche Haselbachtal Duttenberg Röthekopf (Schöpfebachtal nur eingeschränkt), Eggberg und Kühmoos zeichnen sich durch ausgedehnte Windwurfflächen mit strauchartiger Vegetation aus. Das Kriterium ist als hervorragend einzustufen. - Angebot an Höhlenbäumen: Höhlenbäume sind infolge seit langer Zeit unterbleibender forstlicher Nutzung in Teilbereichen in hohen Dichten vorhanden (v.a. Teile des Haselbachtal- Nordosthangs, Röthekopf Schöpfebachtal, Scheuergrabental). Auf die Gesamtfläche bezogen gibt es > 5 Höhlenbäume/ha. Das Kriterium wird als hervorragend eingestuft. - Anteil von Nektar, Pollen und fettreichen Samen produzierenden Gehölzen: In den Windwurfflächen sind z.b. Trauben-Holunder, Brombeeren und Himbeeren verbreitet. Das Kriterium ist als hervorragend einzustufen. - Beeinträchtigungen: Insgesamt B - mittel - Forstliche Maßnahmen: Große Flächen werden von Nadelbaum-Beständen mit vergleichsweise geringer Lebensraumeignung eingenommen. Auch in der jüngsten Vergangenheit wurden noch Flächen mit Nadelbäumen bepflanzt. Es überwiegen aber naturnahe Wälder und deren Sukzessionsstadien. Daher wird das Kriterium als mittel beurteilt. - Zersiedlung/Zerschneidung der Lebensräume: Das Areal der lokalen Population wird von mehreren Straßen durchquert, die eine Trennwirkung ausüben. Sie stellen aber keine allenfalls zufällig und selten überwindbaren Barrieren dar, da zumindest an einigen Stellen eine vollständige Überschirmung durch Bäume besteht. Außerdem sind die unzerschnittenen Waldflächen zwischen den Straßen z.t. weit über 100 ha groß. Daher wird das Kriterium als mittel beurteilt. Durch die weitere Sukzession und Aufforstung der Windwurfflächen werden sich die Lebensbedingungen für die Haselmaus absehbar verschlechtern, wenn die Waldbestände ins Stangenholz- und ins schwache Baumholzstadium übergehen. Es ist jedoch wegen der Größe der naturnahen Wälder zu erwarten, dass der Erhaltungszustand der lokalen Population insgesamt gut bleibt. Lokale Population westlich des Wehrabeckens Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird als B - gut eingestuft. - Zustand der Population: Der Zustand wird mit C - mittel bis schlecht eingestuft. Fundangaben zur Haselmaus im Wehratal westlich der Wehra liegen aus der Befragung von Forstbediensteten und Jagdberechtigten vor. Der Umfang der Population kann aus den Hinweisen nicht abgeleitet werden. Vorsorglich wird der Zustand als mittel bis schlecht eingestuft. - Habitatqualität: Insgesamt B- gut - Größe unzerschnittener Waldgebiete und angrenzender Gehölzstrukturen: Das Areal der lokalen Population zeichnet sich durch umfangreiche, unzerschnittene Waldgebiete aus, teils mit Ausdehnungen > 50 ha (Forstwege, die vollständig oder auf weiten Strecken von Bäumen überschirmt werden, werden nicht als Zerschneidung eingestuft). Der Parameter ist als hervorragend einzustufen. - Deckungswert der Strauchschicht: Das Areal der lokalen Population zeichnet sich durch kleinflächige Windwurfflächen mit strauchartiger Vegetation aus. Auch die Schlucht- und Blockschuttwälder sind strauchreich. Die Buchenwälder und die Fichten-Bestände sind hingegen sehr straucharm. Das Kriterium ist insgesamt als gut einzustufen.

8 EUROPÄISCHEN VOGELARTEN NACH 44 UND 45 BNATSCHG_ ATD-GE-PFA-D HASELMAUS_FORMBLATT Seite 8 - Angebot an Höhlenbäumen: Innerhalb des Lebensraums der lokalen Population befinden sich großflächig alte baumhöhlenreiche Waldbestände. Unter Berücksichtigung der Anteile jüngerer Wälder und Nadelbaum-Bestände wird das Kriterium insgesamt als gut eingestuft. - Anteil von Nektar, Pollen und fettreichen Samen produzierenden Gehölzen: In den Windwurfflächen sind z.b. Trauben-Holunder, Brombeeren und Himbeeren verbreitet. In den Schlucht- und Blockschuttwäldern ist die Hasel charakteristisch. Das Kriterium wird als gut eingestuft. - Beeinträchtigungen: Insgesamt B- mittel - Forstliche Maßnahmen: Große Flächen werden von Nadelbaum-Beständen mit vergleichsweise geringer Lebensraumeignung eingenommen. Auch in der jüngsten Vergangenheit wurden noch Flächen mit Nadelbäumen bepflanzt. Es überwiegen aber naturnahe Wälder und deren Sukzessionsstadien. Daher wird das Kriterium als mittel beurteilt. Zersiedlung/Zerschneidung der Lebensräume: Zwar wird das Areal der lokalen Population von mehreren Forstwegen durchquert, die eine Trennwirkung ausüben. Sie stellen aber keine allenfalls zufällig und selten überwindbaren Barrieren dar (Juskaitis & Büchner 2010). Das Kriterium wird mit B- mittel beurteilt. 3.4 Kartografische Darstellung Verweis: ATD-GE-PFA-D ILF Haselmaus 5 Die unter Punkt 3.4 und 4.5 erwähnten kartografischen Darstellungen können in einer gemeinsamen Karte erfolgen. 4. Prognose und Bewertung der Schädigung und/oder Störung nach 44 Abs. 1 BNatSchG (bau-, anlage- und betriebsbedingt) 4.1 Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ( 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Vom Verbotstatbestand sind folgende lokalen Populationen betroffen: - des Abhaus und seiner Umgebung - im Wehratal (Bereich Mühlegrabental Schindelgraben) - Lokale Population im südlichen Gebietsteil (Rheintal bis Kühmoos, einschließlich Haselbachtal) a) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört? ja nein Die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist bei der Baufeldfreimachung in den Vorhabensbereichen zu erwarten. Die Fortpflanzungs- und Ruhestätten werden flächig nach geeigneten Lebensräumen quantifiziert. Vorhabensbereich Oberbecken Betroffen ist die lokale Population des Abhaus und seiner Umgebung. Insgesamt werden im Vorhabensbereich Oberbecken rund 23,0 ha in Anspruch genommen, die geeignete Lebensraumstrukturen der Haselmaus enthalten: - Sukzessionswälder: rund 21,0 ha - Saumbereiche: rund 2,0 ha - Eichenmischwälder: es sind keine Eichenmischwälder in diesem Vorhabensbereich betroffen Vorhabensbereich Wehr Betroffen ist die lokale Population im Wehratal (Bereich Mühlegrabental Schindelgraben). Insgesamt werden im Vorhabensbereich Wehr rund 1,2 ha in Anspruch genommen, die geeignete Lebensraumstrukturen der Haselmaus enthalten: - Sukzessionswälder: rund 0,1 ha - Saumbereiche: rund 1,1 ha - Eichenmischwälder: es sind keine Eichenmischwälder im Vorhabensbereich betroffen

9 EUROPÄISCHEN VOGELARTEN NACH 44 UND 45 BNATSCHG_ ATD-GE-PFA-D HASELMAUS_FORMBLATT Seite 9 Vorhabensbereich Unterbecken einschließlich Vorhabensbereich Freileitung & Kühmoos Betroffen ist die lokale Population im südlichen Gebietsteil (Rheintal bis Kühmoos, einschließlich Haselbachtal). Insgesamt werden im Vorhabensbereich Unterbecken rund 31,0 ha in Anspruch genommen, die geeignete Lebensraumstrukturen der Haselmaus enthalten: - Sukzessionswälder: rund 26,7 ha - Saumbereiche: rund 2,4 ha - Eichenmischwälder: rund 1,9 ha (ausschließlich im VHB Unterbecken) Die Gesamtfläche, für die in unterschiedlicher Dichte Fortpflanzungs- und Ruhestätten innerhalb der Baufelder anzunehmen sind, beträgt rund 55,2 ha. b) Werden Nahrungs- und/oder andere essentielle Teilhabitate so erheblich beschädigt oder zerstört, dass dadurch die Funktionsfähigkeit von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten vollständig entfällt? ja nein (vgl. LANA sta "Arten- und Biotopschutz": Ziffer I. 3. der Hinweise zu den zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes, 2009) Die Zerstörung von Nahrungshabitaten (gesamter besiedelter Habitatkomplex) erfolgte bereits durch die Zerstörung infolge Flächeninanspruchnahme, so dass der Verlust der Nahrungshabitate keine eigenständige Wirksamkeit auf die Funktionen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten entfaltet. c) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch Störungen oder sonstige Vorhabenswirkungen so beeinträchtigt und damit beschädigt, dass diese nicht mehr nutzbar sind? ja nein (vgl. LANA sta "Arten- und Biotopschutz": Ziffer I. 2. der Hinweise zu den zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes, 2009) Bereiche die durch Immissionen von Licht- und Schall während der Bauzeit beeinträchtigt werden, sind in nicht vorbelasteten Lebensräumen vorübergehend nicht nutzbar. Die Haselmaus ist im Untersuchungsgebiet verbreitet. Falls nicht ohnehin schon Gewöhnungseffekte existieren (Individuen wurden auch in vorbelasteten Lebensräumen nachgewiesen) können nach Fertigstellung der Bauarbeiten die durch Störungen beeinträchtigten Bereiche wiederbesiedelt werden (räumlicher Zusammenhang 500 m). Durch die Kühlanlage für die Dotationsleitung am Hornbergbecken I werden jedoch voraussichtlich angrenzende, unbelastete Lebensräume der Haselmaus, welche sich an den Dämmen des Hornbergbeckens I befinden, betriebsbedingt (auf Dauer der Betriebszeit des PSW Atdorf) durch Schallimmissionen belastet. Es ist nicht möglich die beeinträchtigten Lebensräume zu quantifizieren, da für die Haselmaus keine Erheblichkeitsschwellen vorliegen. Auch kann die weitere Nutzung dieses Lebensraumes durch die Haselmaus nicht ausgeschlossen werden. Es wurden bereits mehrfach direkt angrenzend an stark befahrenen Straßen Haselmausvorkommen nachgewiesen welche sich offensichtlich an Lärmbelastungen gewöhnt haben. d) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein e) Handelt es sich um ein/e nach 15 BNatSchG oder 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG zulässige/s Vorhaben bzw. Planung ( 44 Abs. 5 Satz 1 BNatSchG)? ja nein (vgl. BVerwG, Urt. vom A Rz.117 und 118) Die Zulässigkeit nach 15 BNatSchG ist an die korrekte Abarbeitung der Eingriffsregelung gebunden; diese ist Gegenstand des Landschaftspflegerischen Begleitplans (Antragsteil D.V). Dort ist dokumentiert, dass alle vermeidbaren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft unterlassen und die nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen kompensiert werden. Die Zulässigkeit nach 15 BNatSchG ist gegeben.

10 EUROPÄISCHEN VOGELARTEN NACH 44 UND 45 BNATSCHG_ ATD-GE-PFA-D HASELMAUS_FORMBLATT Seite 10 f) Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang ohne vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen gewahrt ( 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG)? ja nein Im räumlichen Zusammenhang existieren meist angrenzend der Eingriffsflächen nicht ausreichend Ausweichmöglichkeiten für die betroffenen Individuen. Ohne vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen wird die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten generell nicht gewahrt. Die Lärmwirkung der Kühlanlage ist kleinräumig und wird Teils vom Damm des Hornbergbeckens I abgeschirmt. Hier bestehen Ausweichmöglichkeiten in unbeeinträchtigte Bereiche. Angrenzend an die Schaltanlage Kühmoos existieren Ausweichräume in die Sukzessionsflächen welche sich östlich davon befinden. Durch den regelmäßigen Rückschnitt von Gehölzen zur Wahrung des Sicherheitsabstandes der Hochspannungsleitungen werden in diesem Bereich die Lebensräume der Haselmaus in einem günstigen Zustand gehalten. Da vorsorglich davon ausgegangen wird, dass das vorhandene Lebensraumpotential bereits vollständig genutzt wird, werden angrenzend an diese Flächen Maßnahmen für die Haselmaus durchgeführt. g) Kann die ökologische Funktion durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) gewährleistet werden ( 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG)? ja nein Die Gewährleistung der ökologischen Funktionen durch CEF-Maßnahmen ist aus mehreren Gründen nicht möglich: 1) Gewährleistung der vollen Wirksamkeit innerhalb von 3 Jahren nicht möglich: Theoretisch wären CEF-Maßnahmen durch den Umbau von Waldbeständen in naturnahe Laubwaldbestände (am Abhau Laubmischwaldbestände) und der damit verbundenen Entwicklung von Jungwald möglich. Aufgrund der zeitlichen Entwicklung des Jungwaldes verbleiben Prognoseunsicherheiten. Die Pflanzung von Gehölzen wirkt zwar schnell, allerdings wird die Entwicklung komplexerer Strukturen längere Zeit in Anspruch nehmen. Nach Runge et. al 2010 wird von einer vollen Wirksamkeit ab 5 Jahren ausgegangen. Untersuchungen in Juskaitis & Büchner 2010 zeigen, dass spätere Sukzessionsstadien auf Schlagfluren zwischen 5 und 15 Jahren optimale Strukturen bieten. 2) Räumlicher Zusammenhang zu den betroffenen Beständen nicht möglich: Die Maßnahmen können zu einem überwiegenden Anteil nicht im räumlichen Bezug zu den betroffenen Beständen durchgeführt werden. Die Eingriffsflächen erstrecken sich teilweise > 100 m; die Durchführung im räumlichen Bezug ist mangels ausreichend Ausgleichsflächen nicht in allen Fällen möglich (Bsp. VHB Oberbecken). Zudem werden angrenzend an die Eingriffsflächen Belastungen durch Lärm und Licht erwartet, so dass gegenüber der vollen Wirksamkeit der scheuen Haselmaus Prognoseunsicherheiten bestehen. Die Maßnahmen werden daher im Sinne der Rechtssicherheit vorsorglich als FCS Maßnahmen auf Basis einer Ausnahmegenehmigung beschrieben. Zur Minderung des Verbotstatbestandes erfolgt also eine möglichst frühzeitige Umsetzung welche möglichst im räumlichen Zusammenhang mit den betroffenen Beständen im Sinne einer CEF Maßnahme durchgeführt werden. Ist der räumliche Zusammenhang mit betroffenen Beständen nicht möglich erfolgt die Umsetzung im räumlichen Zusammenhang mit der lokalen Population. Um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu erhöhen und das zeitliche Defizit auszugleichen erfolgen die Maßnahmen auf größerer Fläche wie der vom Eingriff betroffenen. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit auf Maßnahmenflächen erfolgt die Erhöhung des Nistangebotes durch künstliche Nisthilfen. Wegen der zeitlichen Unterbrechung des Lebensraumangebots während der Bauphase können die Maßnahmen generell keine CEF-Maßnahmen sein, aber auch der räumliche Zusammenhang zu betroffenen Beständen ist nicht überall gegeben.

11 EUROPÄISCHEN VOGELARTEN NACH 44 UND 45 BNATSCHG_ ATD-GE-PFA-D HASELMAUS_FORMBLATT Seite 11 h) Falls kein oder kein vollständiger Funktionserhalt gewährleistet werden kann: Beschreibung der verbleibenden Beeinträchtigung/en. Durch die möglichst frühzeitige Umsetzung der FCS- Maßnahmen, die im Sinne von CEF Maßnahmen durchgeführt werden, werden suboptimale Lebensräume für die Haselmaus geschaffen welche Funktionen für die Haselmaus erfüllen. Die volle Wirksamkeit ist jedoch erst nach einem Zeitraum von 5 Jahren gegeben. Es wird daher versucht dieses Defizit mit der Umsetzung einer größeren Maßnahmenfläche bzw. durch das zusätzliche Ausbringen von Haselmausnisthilfen entgegenzuwirken. Es kann jedoch nicht gewährleistet werden, dass für jedes Exemplar bis zur Baufeldfreimachung ausreichend Strukturen vorhanden sind. Der Verbotstatbestand 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG wird erfüllt: ja nein 4.2 Fang, Verletzung oder Tötung von Tieren ( 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) a) Werden Tiere gefangen, verletzt oder getötet? ja nein Tiere die innerhalb der Baufelder überwintern, werden bei der Baufeldfreimachung getötet. Eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos über die unmittelbare Tötung bei der Baufeldfreimachung hinaus besteht nicht, da in den Baufeldern keine geeigneten Strukturen mehr vorhanden sind. Ferner sind die Tiere sehr scheu und werden sich dementsprechend von den Baufeldern fernhalten. b) Kann das Vorhaben bzw. die Planung zu einer signifikanten Erhöhung des Verletzungs- oder Tötungsrisikos von Tieren führen? ja nein c) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein Durch Vergrämung und Umsiedlungen aus den Vorhabensbereichen können Individuenverluste zwar auf ein unvermeidbares Maß gesenkt, jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Deshalb können Einzelexemplare bei der Baufeldfreimachung in den Herbst- und Wintermonaten getötet werden der Verbotstatbestand der Tötung ist daher erfüllt. Auch entspricht das Nachstellen und Fangen im Zuge der Umsiedlung einem Verbotstatbestand formal des 44 Abs. 1 BNatSchG. Die Maßnahmen werden rechtzeitig vor der Baufeldfreimachung durchgeführt: - VM 0.1 b: Vergrämung bzw. Umsiedlung von Haselmäusen Die Maßnahme wird von Kleinsäugerexperten geplant und umgesetzt. Vor der Baufeldfreimachung werden die Haselmauslebensräume unattraktiv oder regelrecht ungeeignet gestaltet. Dadurch ist zu erwarten, dass die meisten Tiere den Eingriffsbereich verlassen (Juskaitis und Büchner 2010). Dies geschieht über die Entwertung des Lebensraumes. Dabei werden wesentliche Bestandteile der Habitatstrukturen außerhalb der Brutvogelzeiten, jedoch noch in der Aktivitätszeit der Haselmaus (nach dem 31.7) aus den Eingriffsbereichen entfernt so dass die Tiere die Eingriffsbereiche verlassen können. Diese Maßnahme wird mindestens ein Jahr vor Baubeginn durchgeführt. Im Vorfeld werden mindestens 3 Jahre vor Baubeginn im räumlichen Zusammenhang Lebensräume aufgewertet so dass zum Zeitpunkt der Vergrämung ausreichend Ausweichmöglichkeiten bestehen. Die volle Wirksamkeit aufgewerteter Lebensräume wird jedoch frühestens nach 5 Jahren erwartet, insofern bestehen Prognoseunsicherheiten. Durch ein dichtes Netz an Maßnahmenflächen auf großer Fläche (vorsorglich auf wesentlich größerer Fläche als der vom Eingriff betroffenen), der Anlage von Leitstrukturen zu den Ausgleichsflächen wird es den Tieren jedoch möglich sein die Eingriffsbereiche zu verlassen.

12 EUROPÄISCHEN VOGELARTEN NACH 44 UND 45 BNATSCHG_ ATD-GE-PFA-D HASELMAUS_FORMBLATT Seite 12 Ferner erfolgen zusätzliche Aufwertungsmaßnahmen, etwa durch das Bereitstellen von künstlichen Nisthilfen. Verbleibende Individuen werden gefangen und in geeignete Maßnahmenflächen umgesiedelt (vorzugsweise Flächen die sich zwar im räumlichen Zusammenhang der jeweiligen lokalen Population befinden, jedoch weiter von den Eingriffsflächen entfernt liegen). Bzgl. der Eignung von Maßnahmenflächen wurde eine Haselmauskartierung durchgeführt. Günstige Maßnahmenflächen früher Sukzessionsstadien die noch nicht von der Haselmaus besiedelt sind und bereits jetzt optimale Strukturen aufweisen befinden sich im Bereich Ödsland und Schwarzenbach. Auf solche Flächen werden die Tiere vorzugsweise umgesiedelt. Der Verbotstatbestand 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG wird erfüllt: ja nein 4.3 Erhebliche Störung ( 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) a) Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungsund Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein Für die lokale Population des Abhaus und seiner Umgebung sowie für die lokale Population im südlichen Gebietsteil werden aufgrund der großen Flächenverluste erhebliche Störungen erwartet: Lokale Population des Abhaus und seiner Umgebung Im VHB Oberbecken werden durch den Eingriff rund 23,0 ha günstige Lebensräume der Haselmaus zerstört. Zusätzlich ist durch die Baustelle von temporären Störungen durch Schall- und ggf. auch Lichtemissionen auszugehen. Langfristig sind betriebsbedingte Schallemissionen der Kühlanlage (zur Dotation von Gewässern) der lokalen Population zu erwarten. Der Großteil der Maßnahmenflächen befindet sich in der weiteren Umgebung des Eingriffsbereiches (> 500m). Dementsprechend kann eine erhebliche Störung nicht ausgeschlossen werden. Lokale Population im südlichen Gebietsteil Im südlichen Gebietsteil gehen durch den Eingriff rund 31,0 ha günstige Lebensräume der Haselmaus verloren. Zusätzlich ist durch die Baustelle von temporären Störungen durch Schall- und ggf. auch Lichtemissionen auszugehen. Es werden zwar bauvorgezogen Maßnahmen für die Haselmaus durchgeführt, diese erreichen jedoch erst mittelfristig ihre volle Wirksamkeit. Vorsorglich muss deshalb von einer erheblichen Störung auf die lokale Population ausgegangen werden. Für die lokale Population bei Wehr wird von keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes ausgegangen, denn diese betreffen im Verhältnis zu den besiedelten Bereichen einen lediglich geringen Anteil des Lebensraumes der umfangreichen lokalen Population (vgl. Karte). Zerschneidungs-/ Isolationswirkungen durch die Vorhabensbestandteile werden im Allgemeinen nicht erwartet. Nach Abschluss der Bauphase wird eine an durch die Art angepasste Rekultivierung der bauzeitig beanspruchten Lebensräume durchgeführt. Bereits nach wenigen Jahren entsteht eine für die Haselmaus geeignete Verbundstruktur. Falls bauzeitige Barrierewirkungen bestehen, sind diese lediglich temporär. Zudem sind Haselmäuse nicht ausschließlich auf Gehölze als Verbundstrukturen angewiesen und können auch offene Bereiche queren (nach Juskaitis und Büchner 2010 erwiesen bis zu 500 m). b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein Zur Verminderung der Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population am Abhau sowie im südlichen Gebietsteil werden bereits bauvorgezogen Maßnahmen im räumlichen Zusammenhang durchgeführt. Individuen welche vor der Baufeldfreimachung nicht abwandern werden möglichst im räumlichen Zusammenhang umgesiedelt.

13 EUROPÄISCHEN VOGELARTEN NACH 44 UND 45 BNATSCHG_ ATD-GE-PFA-D HASELMAUS_FORMBLATT Seite 13 Da die Lebensraumaufwertungen ihre volle Wirksamkeit erst nach mehreren Jahren (> 5 Jahre) erreichen, können diese Maßnahmen keine Vermeidungsmaßnahme sein. Es ist also damit zu rechnen, dass sich der Erhaltungszustand der genannten lokalen Populationen bauzeitig verschlechtert. Der Verbotstatbestand 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG wird erfüllt: ja nein 5. Ausnahmeverfahren Wird im Falle der Erfüllung eines oder mehrerer Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 BNatSchG (vgl. Ziffern 4.1, 4.2, 4.3 und/oder 4.4) die Erteilung einer Ausnahme nach 45 Abs. 7 BNatSchG beantragt? nein - Vorhaben bzw. Planung ist unzulässig, Prüfung endet hiermit. ja - weiter mit Punkt 5.1 ff. 5.1 Ausnahmegründe ( 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG) zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden ( 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG), zum Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt ( 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG), für Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung oder Wiederansiedlung oder diesen Zwecken dienende Maßnahmen der Aufzucht oder künstlichen Vermehrung ( 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 BNatSchG), im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung oder der maßgeblich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt ( 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BNatSchG) oder aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art ( 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 BNatSchG). 5.2 Zumutbare Alternativen ( 45 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG) Existieren anderweitig zumutbare Alternativen (z.b. Standort- oder Ausführungsalternativen), die in Bezug auf die Art schonender sind? ja - Vorhaben bzw. Planung ist unzulässig, Prüfung endet hiermit. nein - weiter mit Pkt Die Alternativen wurden hinsichtlich des Eintretens artenschutzrechtlicher Tatbestände des 44 Abs. 1 Nr. 1 4 und ihrer Verträglichkeit nach 34 BNatSchG geprüft. Die Prüfung ergab, dass sie hinsichtlich der Artenschutz- und Natura 2000-Verträglichkeit nicht vorzuziehen sind.

14 EUROPÄISCHEN VOGELARTEN NACH 44 UND 45 BNATSCHG_ ATD-GE-PFA-D HASELMAUS_FORMBLATT Seite Prüfung der Verschlechterung des Erhaltungszustands der Populationen der Art ( 45 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG; bei FFH-Anhang IV Arten i.v.m. Art. 16 Abs. 1 FFH-RL) a) Erhaltungszustand vor der Realisierung des Vorhabens bzw. der Planung? Art Muscardinus avellanarius Lokal betroffene Population (Kurze Beschreibung des Erhaltungszustands der lokalen Population (Interpretation und Einordnung der Angaben unter Pkt. 3.3.); Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: ) Im Untersuchungsgebiet ist der Zustand der lokalen Populationen B- gut Populationen im natürlichen Verbreitungsgebiet (Beschreibung des Erhaltungszustands der Populationen auf der übergeordneten Ebene (auf Landes- oder übergeordneter Populationsebene; Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: ) Der Erhaltungszustand in der kontinentalen biografischen Region ist ungünstig bis unzureichend (BFN 2013). Der landesweite Erhaltungszustand ist unbekannt (LUBW 2013). b) Erhaltungszustand nach der Realisierung des Vorhabens bzw. der Planung? Art Muscardinus avellanarius Lokal betroffene Population (Textliche Prognose und Wirkung; Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: ) Unter Berücksichtigung einer umfangreichen Maßnahmenplanung ist nicht zu erwarten, dass sich der Erhaltungszustand betroffener lokaler Populationen der Haselmaus durch das Vorhaben langfristig verschlechtert. Zwar können die Bestände sich kurzfristig durch das Vorhaben verschlechtern, mittelfristig ist jedoch von der vollen Wirksamkeit der Maßnahmen auszugehen, sodass sich die Bestände rasch wieder erholen, ggf. sogar verbessern. Populationen im natürlichen Verbreitungsgebiet (Textliche Prognose und Wirkung; Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: ) Die Haselmaus ist landesweit verbreitet. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands auf Landes- bzw. biogeographischer Ebene wird ausgeschlossen, denn der Eingriff betrifft einen sehr kleinen Bereich der durch die Haselmaus besiedelten Landesfläche. d) Bewertung einer Verschlechterung des Erhaltungszustands von Arten des Anhangs IV der FFH-RL (Art. 16 Abs. 1 FFH-RL) bb) Wird bei einem ungünstigen Erhaltungszustand der Populationen einer Art des Anhangs IV der FFH-RL der Erhaltungszustand nicht weiter verschlechtert oder wird die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der Populationen nicht behindert? ja - Vorhaben bzw. Planung ist zulässig, Prüfung endet hiermit. nein - Vorhaben bzw. Planung ist unzulässig, Prüfung endet hiermit. Die folgenden artenschutzrechtlichen Tatbestände treten ein: - Beschädigung und Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ( 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) - Fang, Verletzung oder Tötung von Tieren ( 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) - Erhebliche Störung ( 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Die Betroffenheit der Haselmaus entsteht durch die Baufeldfreimachung in den betroffenen Vorhabensbestandteilen und den damit verbundenen Lebensraumverlusten. In Summe geht für die Haselmaus rund 55,2 ha Lebensraum verloren.

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