Fledermäuse. 1 (vom Erlöschen bedroht) 2 (stark gefährdet) 3 (gefährdet) R (Art geografischer Restriktion) V (Vorwarnliste)

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1 Fledermäuse Formblatt zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung von Arten des Anhangs IV der FFH-RL und von Europäischen Vogelarten nach 44 und 45 BNatSchG (sap) Stand: Mai 2012: ATD-GE-PFA-D _Bechsteinfledermaus_Formblatt Zutreffendes bitte ausfüllen bzw. ankreuzen Hinweise: Dieses Formblatt ersetzt nicht die erforderliche fachgutachterliche Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände und ggf. die Begründung der Ausnahmevoraussetzungen. Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung gilt nur für die Arten des Anhangs IV der FFH-RL, die Europäischen Vogelarten und die Verantwortungsarten. Die übrigen besonders geschützten Arten sind im Rahmen der Eingriffsregelung nach 14 ff BNatSchG (vgl. 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG) bzw. in der Bauleitplanung nach 18 Abs. 1 BNatSchG i.v.m. BauGB abzuarbeiten. Mit diesem Formblatt wird das Vorhaben bzw. die Planung nur auf eine betroffene Art (bzw. Gilde bei Europäischen Vogelarten) geprüft. Sind mehrere europarechtlich geschützte Arten betroffen, sind jeweils gesonderte Formblätter vorzulegen. Eine Aussage, ob das Vorhaben bzw. die Planung insgesamt artenschutzrechtlich zulässig ist, kann nur im Rahmen der erforderlichen fachgutachterlichen Gesamtprüfung erfolgen. Auf die Ausfüllung einzelner Abschnitte des Formblatts kann verzichtet werden, wenn diese im konkreten Einzelfall nicht relevant sind (z.b. wenn eine Ausnahmeprüfung nach Ziffer 5 nicht erforderlich ist). 1. Vorhaben bzw. Planung Kurze Vorhabens- bzw. Planungsbeschreibung. Siehe Einleitung: Veranlassung Für die sap relevante Planunterlagen: Plan ATD-GE-PFA-D ILF UVS (Antragsteil D.I) Maßnahmenblätter im Landschaftspflegerischen Begleitplan (Antragsteil D.V) Grunderwerbsverzeichnis (Antragsteil C.I) Grunderwerbspläne (Antragsteil C.II) 2. Schutz- und Gefährdungsstatus der betroffenen Art 1 Art des Anhangs IV der FFH-RL Europäische Vogelart 2 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Rote Liste Status in Deutschland Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii 0 (erloschen oder verschollen) 1 (vom Erlöschen bedroht) 2 (stark gefährdet) 3 (gefährdet) R (Art geografischer Restriktion) V (Vorwarnliste) Rote Liste Status in BW 0 (erloschen oder verschollen) 1 (vom Erlöschen bedroht) 2 (stark gefährdet) 3 (gefährdet) R (Art geografischer Restriktion) V (Vorwarnliste) 1 Es sind nur die Arten des Anhangs IV der FFH-RL und die Europäischen Vogelarten darzustellen, weil der Erlass einer Rechtsverordnung für die Verantwortungsarten gemäß 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG gegenwärtig noch aussteht.

2 EUROPÄISCHEN VOGELARTEN NACH 44 UND 45 BNATSCHG_ ATD-GE-PFA-D _BECHSTEINFLEDERMAUS_FORMBLATT Seite 2 2 Einzeln zu behandeln sind nur die Vogelarten der Roten Listen. Die übrigen Vogelarten können zu Gilden zusammengefasst werden. 3. Charakterisierung der betroffenen Tierart 3 Die Bechsteinfledermaus ist eine typische "Waldfledermaus". Sie bevorzugt strukturreiche Laubwälder oder Mischwälder mit einer hohen Dichte an Quartieren in Baumhöhlen oder Nistkästen. Als Jagdhabitate sind mehrschichtig aufgebaute Waldbestände und unterholzarme Altholzbestände für die Bechsteinfledermaus besonders bedeutsam (insbesondere Eichenwälder, Brinkmann et al. 2007). Saisonal werden in Südwestdeutschland Obstwiesen zur Jagd aufgesucht, wo sich gerade im Spätsommer viele Insekten an reifem oder faulendem Obst aufhalten. In der Regel sind zusammenhängende Waldkomplexe in bis zu 2 km Entfernung vom Quartierzentrum im räumlichen Zusammenhang zu betrachten (Runge et al. 2010). 3.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen Fortpflanzungsstätte Als Wochenstubenquartiere dienen hauptsächlich Spechthöhlen, gebietsweise Fledermauskästen (Brinkmann et al. 2012). In Baden-Württemberg werden vor allem Baumhöhlen, aber auch Nistkästen genutzt. In der Rheinebene finden sich Wochenstuben vor allem in Eichen-Hainbuchenwäldern. In der Hochrheinregion werden von der Art auch Baumhöhlen in Obstbäumen selbst am Siedlungsrand als Wochenstubenquartier genutzt. In einem Fall ist auch die Nutzung eines Gebäudequartiers belegt (Brinkmann et al. 2007). Die Kolonien zählen ein bis mehrere Dutzend Weibchen die eng miteinander verwandt sind. Generell beziehen die Gruppen alle paar Tage ein neues Tagesquartier. Dabei werden in einer Vegetationsperiode bis zu ca. 50 Quartierbäume (Meschede & Heller, 2000) genutzt. Die Quartierbäume können häufig gewechselt werden, meist kleinräumig aber auch in Entfernungen von bis zu 500 m und selten darüber hinaus. Zudem ist eine ungestörte Zone mit einem Radius von ca. 50 m um die Quartierbäume im geschlossenen Bestand für die Fortpflanzungsstätte von essentieller Bedeutung, da dieser Bereich von den Tieren regelmäßig beim Schwärmen genutzt wird (Runge et al. 2010). Durch die häufigen Quartierwechsel, wird der Anspruch an eine hohe Quartierdichte verdeutlicht. Die Männchen leben einzeln und wechseln weniger häufig das Quartier. Neben den Wochenstubenkolonien sind die Paarungsquartiere ebenfalls als Fortpflanzungsquartiere zu berücksichtigen. Sie umfassen das besiedelte Areal mit Wald- und Gehölzbeständen (Streuobstbestände, Feldhecken, Feldgehölze), die einen Verbund von geeigneten Quartierbäumen und regelmäßig genutzten Nahrungshabitaten aufweisen. In der Regel sind die Reviere räumlich gut abgrenzbar, ein sogenanntes Quartierzentrum feststellbar, in dem sich die schwerpunktmäßig genutzten Quartiere befinden. Auch hier ist eine ungestörte Zone von ca. 50 m Radius um die Quartiere im geschlossenen Bestand von essenzieller Bedeutung (Runge et al. 2010). Weitere für die Fortpflanzungsstätte essenzielle Teilhabitate: Da Bechsteinfledermauswochenstuben kleine Aktionsräume zwischen ca. 50 und ha nutzen (Greenway & Hill 2004, Meschede & Rudolph 2004), lassen sich weitere essenzielle Jagdhabitate in der Regel anhand der Waldstruktur abgrenzen. Essenziell sind die Jagdhabitate dann, wenn eine besondere Eignung besteht, die in der näheren Umgebung nicht gegeben ist, z. B. ein alter Laubwald umgeben von jüngeren Nadelwaldbeständen (< 60 Jahre) (Runge et al. 2010). Ruhestätte Als Ruhestätten sind die Bereiche mit Tagesquartieren und die Winterquartiere aufzufassen. Die Bechsteinfledermaus gilt als ortstreue Art deren Sommer- und Winterquartiere in der Regel nur wenige Kilometer auseinander liegen. Als Tagesquartiere nutzt die Bechsteinfledermaus Baumhöhlen, insbesondere Spechthöhlen, und in regional unterschiedlicher Intensität auch Kästen. Maßgeblich für die Nutzung ist eine hohe Dichte der Quartiere. Als Ruhestätten hinsichtlich der Tagesquartiere sind baumhöhlenreiche Laubwälder einzustufen, in denen die Bechsteinfledermaus nachgewiesen wurde oder zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit vorkommt; es handelt sich um die gleichen Flächen, die auch als Paarungsquartiere einzustufen sind.

3 EUROPÄISCHEN VOGELARTEN NACH 44 UND 45 BNATSCHG_ ATD-GE-PFA-D _BECHSTEINFLEDERMAUS_FORMBLATT Seite 3 Winterquartiere: Typischerweise findet man regelmäßig einzelne Individuen in Stollen und Höhlen. Bezüglich der Winterquartiere gibt es aber deutliche Kenntnislücken, weil nur ein vergleichsweise geringer Anteil der Population in Winterquartieren angetroffen wird. Vermutlich überwintert die Bechsteinfledermaus auch in Baumhöhlen. Je nach Bedeutung des Winterquartiers ist eine ungestörte Zone von mindestens 50 m um den Haupteinflugbereich essenziell (Runge et al. 2010). Dispersionsverhalten/Aktionsradius Ausgeprägte Ortstreue, geringes Dispersionsverhalten, aber Quartierwechsel während des Sommers über 1 km hinweg. Nur sehr geringer Austausch zwischen Wochenstubenkolonien. Die Jagdgebiete liegen meist in unmittelbarer Quartiernähe, meist < 1-2 km vom jeweiligen Tagesquartier entfernt (Brinkmann et al. 2012). Artspezifische Empfindlichkeit gegenüber bau-, anlage- und betriebsbedingten Störwirkungen des Vorhabens: Die Bechsteinfledermaus zeigt die folgende Empfindlichkeit gegenüber Wirkungen des Vorhabens (über die unmittelbaren Lebensraumverluste durch Flächeninanspruchnahme hinausgehend): Die Empfindlichkeit gegenüber Lärm- und Lichtimmissionen sind hoch. Diese können zu Beeinträchtigung von Nahrungshabitaten führen, beleuchtete Bereiche werden gemieden (Brinkmann et al. 2012). Für die Bewertung der Erheblichkeit gibt es keine allgemein gültigen oder verbindlichen Schwellenwerte, kein schematisches Bewertungsverfahren. Jedes Planungsverfahren muss als Einzelfall bewertet werden (Brinkmann et al. 2012). Beurteilung der Lärmimmissionen (nach FRINAT 2014) Es sind derzeit nur zwei Untersuchungen bekannt, die den Einfluss von Lärm auf das Verhalten von Fledermäusen in einer Weise untersucht haben, dass schutzrelevante Schlussfolgerungen abgeleitet werden können. In den USA wurde untersucht, wie sich Fledermäuse an einer Straße verhalten. Hier zeigte sich, dass von durchfahrenden Fahrzeugen emittiertem Lärm > 88dB der größte Teil der Fledermäuse umkehrt bzw. den Straßenbereich meidet (Bennet & Zurcher 2013). Bei einem Teil der beobachteten Arten handelte es sich um Myotis-Arten, aber der größte Teil der Fledermäuse verblieb unbestimmt. In einer Labor-Studie wurde der Einfluss von Straßenlärm, weißem Rauschen und Geräusch von Vegetation im Wind auf jagende Große Mausohren untersucht (Siemers & Schaub 2011, Schaub & Siemers 2008). Das Mausohr jagt wie einige weitere Fledermausarten (z.b. Langohren) auch passiv akustisch, d.h. sie lokalisieren ihre Beute teilweise nicht mit Hilfe des Echoortungssystems sondern anhand der vom Beutetier erzeugten Geräusche. Hier zeigte sich, dass weißes Rauschen mit einer Lautstärke von 80 db einen deutlichen Effekt auf die Tiere hat. Das Große Mausohr meidet bei der Jagd offensichtlich Lärm und weist sofern Lärm unausweichlich ist einen geringeren Jagderfolg auf. Auch die Suchdauer nach Beute ist bei Lärm länger. Der Einfluss einer Straße kann folglich in einem Bereich von 50-60m Abstand deutliche Auswirkungen auf jagende Fledermäuse haben. Im Nahbereich und bis zu einer Entfernung von mindestens 60 m um eine Lärmquelle mit ca. 80 db ist also von einem Meidungsverhalten bzw. von einer Beeinträchtigung von Fledermäusen auszugehen. Wichtig ist, dass offenbar die Eigenschaften des Lärms starken Einfluss auf den Effekt bzw. die Meidung haben für das Mausohr sind beispielsweise Geräusche, die von der Klangstruktur her Krabbelgeräuschen von Käfern etc. ähneln, besonders problematisch (Schaub & Siemers 2008). Folglich wird der Typ der Lärmquelle auch einen Einfluss auf den Grad der Beeinträchtigung haben. Nach FRINAT (2014) kann bei der Beurteilung projektbedingter Lärmwirkungen auf Fledermäuse wie folgt vorgegangen werden: Ab 80 db(a) ist von einer Beeinträchtigung verschiedener Fledermausarten auszugehen. Zur Beurteilung von projektbedingten Lärmwirkungen auf Fledermäuse werden auf der Baustelle in der Aktivitätsphase von Fledermäusen jene Bereiche angenommen, in denen Lärm mit einer Lautstärke von 80 db (A) emittiert wird plus eines Bereiches von 60 m um die Schallquelle. Zumindest die passiv akustisch jagenden Arten wie Großes Mausohr, Langohren, und höchstwahrscheinlich auch Bechsteinfledermaus werden dann einen Bereich von bis zu 50-60m um die Schallquelle(n) meiden oder nur eingeschränkt aufsuchen

4 EUROPÄISCHEN VOGELARTEN NACH 44 UND 45 BNATSCHG_ ATD-GE-PFA-D _BECHSTEINFLEDERMAUS_FORMBLATT Seite 4 und ggf. einen reduzierten Jagderfolg aufweisen. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Arten vom Lärm beeinträchtigt werden. Denkbar ist dies beispielsweise auch für die Wimperfledermaus bzw. die Mopsfledermaus, deren Ortungslaute sehr leise sind und im Nahbereich möglicherweise von Lärm maskiert werden. Bislang liegen jedoch nur für die passiv akustisch ortenden Arten sichere Belege für die Beeinträchtigung vor, dementsprechend wird nach der Beurteilung von FRINAT (2014) vorgegangen (Mitteilung FRINAT). Der für die Bechsteinfledermaus relevante zu erwartende Bereich in dem Lärm >80 db(a) auftritt, ist das Baufeld Haselbecken. Die Wirkung im Baufeld Haselbecken wird vom Lebensraumverlust überlagert und entfaltet somit keine eigenständige Wirkung. Dementsprechend werden keine Auswirkungen durch bauzeitige Lärmimmissionen auf Fledermäuse erwartet. Beurteilung der Lichtimmissionen (nach FRINAT 2014) Der Einfluss von Licht auf Fledermäuse ist artspezifisch zu beurteilen. Da dieser Aspekt jedoch für die wenigsten Arten untersucht wurde ist eine artspezifische Beurteilung schwierig (FRINAT 2014). Werden in der Aktivitätsphase von Fledermäusen projektbedingt Quartiere angeleuchtet und/oder fällt Licht in die Jagdhabitate, dann kann davon ausgegangen werden, dass die vorkommenden Lichtmeidenden Fledermäuse (= Arten mit hoher Empfindlichkeit) beeinträchtigt werden. Den möglichen Einfluss auf das Beuteangebot lässt sich auf Basis des heutigen Kenntnisstands nicht konkret fassen. Die Bewertung der bauzeitig vorhandenen Lichtbelastung wird in Abhängigkeit der Ausweichmöglichkeiten im Aktionsradius der jeweiligen Art vorgenommen. Sind keine Ausweichmöglichkeiten vorhanden muss von einer Beeinträchtigung auf die Art ausgegangen werden. Die Wirkung von Licht ist in der Umgebung des Vorhabensbereichs Unterbecken für die Bechsteinfledermaus von Relevanz: Im Vorhabensbereich Unterbecken ist während 16 Monaten (Errichtung der Walzbetonmauer) ein Durchlaufbetrieb (Montag bis Sonntag, 24-Stunden in 3-Schichten) erforderlich. Dies geht einher mit Beleuchtung während dieses Zeitraums. Außerhalb der Bauphase der Hauptsperre wird ein Baubetrieb von 7:00 bis 20:00 Uhr unterstellt. Da die Überwinterung von Tieren in Baumhöhlen nicht auszuschließen ist, kann bei der Fällung von Bäumen zur Baufeldfreimachung im Winter die Tötung von Tieren eintreten. Dauer der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten und Charakter der in diesen Phasen beanspruchten Gebiete/Flächen. Die vorliegenden Daten zur Phänologie sind noch lückenhaft. Der Winterschlaf dauert von Oktober/November bis März. Ab Mitte/Ende April halten sich die Tiere in den Sommerlebensräumen auf. Die Jungtiere kommen zwischen Mitte Juni und Mitte Juli zur Welt. Paarungen erfolgen vermutlich vom Spätsommer bis ins Frühjahr, u.a. in den Winterquartieren. 3 Angaben bei Pflanzen entsprechend anpassen. 4 Zum Beispiel: Grundlagenwerke BW, Zielartenkonzept BW (ZAK) oder Artensteckbriefe. 3.2 Verbreitung im Untersuchungsraum nachgewiesen potenziell möglich Vorkommen in Deutschland Ein erheblicher Anteil der gesamten Weltpopulation lebt in Deutschland. Daraus resultiert eine besondere Verantwortung Deutschlands gegenüber der Bechsteinfledermaus. Die Verbreitungsschwerpunkte konzentrieren sich besonders auf den Süden und den mittleren Teil, d. h. auf die Laubwaldgebiete Baden-

5 EUROPÄISCHEN VOGELARTEN NACH 44 UND 45 BNATSCHG_ ATD-GE-PFA-D _BECHSTEINFLEDERMAUS_FORMBLATT Seite 5 Württembergs, Hessens, der Pfalz und Bayerns. Süddeutschland scheint also das Kerngebiet für die mitteleuropäische Bechsteinfledermaus darzustellen (Dietrich & Dietrich [1998] in Meschede & Heller [2000]). Vorkommen in Baden Württemberg: In Baden-Württemberg liegen die Schwerpunkte in den Kocher-Jagst-Ebenen, den Schwäbisch-Fränkischen Waldbergen und dem Vorland der mittleren Schwäbischen Alb (einschließlich Schönbuch). Im Schwarzwald ist die Bechsteinfledermaus selten (hoher Flächenanteil für die Art ungeeigneter Nadelbaum-Bestände). Im Grundlagenwerk Die Säugetiere Baden-Württembergs (Braun & Dietleren, 2003) sind noch keine Vorkommen im Hochrheingebiet und dem Hotzenwald verzeichnet. In der Rheinebene finden sich Wochenstuben vor allem in Eichen-Hainbuchenwäldern. In der Hochrheinregion werden von der Art auch Baumhöhlen in Obstbäumen selbst am Siedlungsrand als Wochenstubenquartier genutzt. Vorkommen im Untersuchungsraum Die Bechsteinfledermaus konnte im Vorhabensbereich Unterbecken mit Netzfängen nachgewiesen werden. An drei Standorten im Haselbachtal konnte jeweils ein Männchen gefangen werden. Die betreffenden Fangstandorte standen jeweils in Bezug zu Eichenbeständen, welche in anderen Teilen Südbadens durch die Bechsteinfledermaus als Jagdhabitat präferiert werden. Aufgrund der fehlenden Netzfangnachweise laktierender Weibchen konnte keine Wochenstubenkolonie ermittelt werden. Unter Berücksichtigung der Untersuchungsergebnisse und der allgemein geringen Individuendichte der Bechsteinfledermaus am Hochrhein zwischen Bad Säckingen und Basel ist davon auszugehen, dass der Vorhabensbereich allenfalls durch einzelne Bechsteinfledermäuse besiedelt wird. Dennoch, die Vorkommen weisen auf die Nähe einer Wochenstubenkolonie hin, denn in der Regel verteilen sich solitäre Männchen in Südbaden im Umfeld von Wochenstubenkolonien. Eine nächstgelegene bekannte, mögliche Wochenstubenkolonie mit nur vier reproduktiven Weibchen wurde im Jahr 2005 in Bad Säckingen-Wallbach nachgewiesen; bei neuerlichen Kontrolle des Nistkastens im Jahr 2013 konnten keine Tiere nachgewiesen werden. Es wurde lediglich wenig Fledermauskot im Kasten vor gefunden; dies spricht für eine mehrtägige Besiedlung durch ein Einzeltier oder eine sehr kurze Besiedlung durch eine kleinere Gruppe. Eine längere Nutzung durch mehrere Individuen kann mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Da es sich damals um nur vier Tiere handelte, ist es möglich, dass diese Wochenstube in der Zwischenzeit nicht mehr existiert. Die Nachweise von männlichen Bechsteinfledermäusen innerhalb des Untersuchungsgebiets zum PSW Atdorf befinden sich bis in rund 2,3 km Entfernung von dieser Kolonie. Wegen dieser vergleichsweise großen Distanz (üblicher Aktionsradius < 2 km) ist es auch möglich, dass die Nachweise (teilweise) mit einer anderen Wochenstubenkolonie zusammenhängen, die sich z.b. im Bereich der Egghalden vermuten lässt. Bei Untersuchungen im Jahr 2013 konnten jedoch auch in diesem Bereich keine Individuen nachgewiesen werden. Vor dem Hintergrund, dass die Bechsteinfledermaus häufig innerhalb eines Sommers ihr Quartier wechselt und 3 Männchen (Kartierung 2010) im Haselbachtal nachgewiesen werden konnten, ist vom Bestehen einer möglichen Wochenstubenkolonie unbekannter Lokalisierung auszugehen. Aufgrund der hohen Erfassungsintensität wird nicht mit einer größeren Wochenstube der Bechsteinfledermaus gerechnet. Zusätzlich konnten während der Untersuchungen 2013 an der Freileitung bei Bergalingen Rufe aus der Artgruppe Myotis, die dem Formenkreis der Bechsteinfledermaus entsprechen, vergleichsweise sicher akustisch nachgewiesen werden. Aufgrund der Höhenlage ( m NN) der akustischen Nachweise an der Freileitung bei Bergalingen handelt es sich um ein untypisches Vorkommen. Wochenstubenkolonien aus dieser Höhenlage sind nicht bekannt. Das Vorkommen ist in tieferen Lagen zwischen 200 und 500 m typisch (Meschede & Rudolph 2004). Nach Braun & Dieterlen (2003) liegt die mittlere Höhenverbreitung in Baden Württemberg bei ca. 420 m. Ferner ist die Nutzung und Häufigkeit des möglichen Vorkommens durch die Bechsteinfledermaus aufgrund mangelnder Daten unklar. Daher wird angenommen dass es sich wahrscheinlich um ein Tier handelt dass dem Bestand aus dem Hochrheintal (der lokalen Population Bad Säckingen Wallbach) zugehörig ist. Insgesamt ist jedoch von einer ganzjährig geringen Dichte an Bechsteinfledermäusen auszugehen bei einer größeren Dichte wären sicherlich mehr Individuen und dann auch Weibchen gefangen worden. Ferner weist das seltene Vorkommen der Bechsteinfledermaus darauf hin, dass die vorhandenen Habitatstrukturen nicht optimal für die Art ausgeprägt sind.

6 EUROPÄISCHEN VOGELARTEN NACH 44 UND 45 BNATSCHG_ ATD-GE-PFA-D _BECHSTEINFLEDERMAUS_FORMBLATT Seite Abgrenzung und Bewertung des Erhaltungszustandes der lokalen Population Für Fledermäuse werden generell Wochenstuben als eigenständige lokale Populationen (lokale Ansiedlungen) betrachtet. Eine Abgrenzung der lokalen Population ist nicht möglich (fehlender Nachweis einer Wochenstube), so dass hilfsweise der Bestand im Vorhabensbereich Haselbecken als lokale Population definiert wird. Fortpflanzungsnachweise der Bechsteinfledermaus liegen im Hochrheintal aus dem Raum Rheinfelden bis Bad Säckingen vor. Wegen der Seltenheit der Bechsteinfledermaus im Hochrheintal und ihrer Standorttreue wird - unter der Annahme eines allenfalls seltenen, zufälligen Individuenaustauschs mit den weiteren Vorkommen im Hochrheingebiet und am Dinkelberg - von einer eigenständigen lokalen Population ausgegangen. Eine Lebensraumnutzung von folgenden Bereichen wird angenommen: das Rheintal bei Wallbach mit Streuobst- und sonstigen Gehölzbeständen das mittlere und südöstliche Haselbachtal Röthekopf und mittlere Abschnitte des Schöpfebachtals einschließlich dessen Hänge ( Sägenrain ) ggf. auch weitere Flächen im Raum Wallbach Bad Säckingen außerhalb des Untersuchungsgebiets Erhaltungszustand der lokalen Population Mit einer Wochenstubenkolonie im näheren Umfeld des Vorhabens, die deutlich weniger als 20 Individuen ( gut würde mehr als 20 adulte Weibchen erfordern) aufweist und einem vergleichsweise geringem Anteil an geeigneten Waldbeständen im Aktionsraum dieser Kolonie sind Zustand der Population und Habitatqualität mit C- mittel bis schlecht zu beurteilen (vgl. PAN & ILÖK 2010). Auf Grund des Verlaufs der relativ stark frequentierten B34 zwischen Quartier und Jagdhabitaten sowie wegen des forstwirtschaftlich bedingten Rückgangs an Altholzbeständen sind die Beeinträchtigungen mindestens mit B- mittel zu beurteilen. Folglich ist der Erhaltungszustand der lokalen Population der Bechsteinfledermaus gesamthaft mit C- mittel bis schlecht zu beurteilen (vgl. PAN & ILÖK 2010). 3.4 Kartografische Darstellung Verweis auf: ATD-GE-PFA-D ILF Auf dem Plan sind ebenfalls dargestellt: geplante Vermeidungs- bzw. FCS-Maßnahmen. 5 Die unter Punkt 3.4 & 4.5 erwähnten kartografischen Darstellungen können in einer gemeinsamen Karte erfolgen. 4. Prognose und Bewertung der Schädigung und/oder Störung nach 44 Abs. 1 BNatSchG (bau-, anlage- und betriebsbedingt) 4.1 Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ( 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) a) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört? ja nein Insgesamt werden im Vorhabensbereich Unterbecken rund 2,5 ha in Anspruch genommen, die aufgrund des Vorhandenseins potentieller Quartierbäume als Paarungs- und Ruhestätte anzunehmen sind. rund 0,8 ha alter Eichen-, Schlucht und Blockschuttwald rund 0,9 ha alte Sumpf- und Auwälder rund 0,5 ha alte Buchenwälder rund 0,3 ha alte Nadelwälder b) Werden Nahrungs- und/oder andere essentielle Teilhabitate so erheblich beschädigt oder zerstört, dass dadurch die Funktionsfähigkeit von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten vollständig entfällt? ja nein (vgl. LANA sta "Arten- und Biotopschutz": Ziffer I. 3. der Hinweise zu den zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes, 2009)

7 EUROPÄISCHEN VOGELARTEN NACH 44 UND 45 BNATSCHG_ ATD-GE-PFA-D _BECHSTEINFLEDERMAUS_FORMBLATT Seite 7 Insgesamt ist von einer ganzjährigen geringen Dichte an Bechsteinfledermäusen im Vorhabensbereich Unterbecken auszugehen bei einer größeren Dichte wären sicherlich mehr Individuen und dann auch Weibchen gefangen worden. Es ist aber auch nicht unwahrscheinlich, dass die Nahrungsverfügbarkeit die Bestandsgrößen der Bechsteinfledermaus beschränkt. Da der Aktionsradius um die Quartiere klein ist, ist im Sinne einer Worst-Case-Annahme von der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch die Inanspruchnahme essentieller Nahrungshabitate auszugehen. Die Inanspruchnahme essentieller Nahrungshabitate betrifft einerseits dieselben Flächen, die auch von der vorgenannten Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch Flächeninanspruchnahme von Quartierbäumen betroffen sind (insgesamt rund 2,5 ha siehe Punkt 4.1 a)). Darüber hinaus betrifft die Inanspruchnahme essentieller Nahrungshabitate auch Bestände naturnaher Wälder, aber mit einer geringen Dichte an Quartierbäumen. Sie sind für die Bechsteinfledermaus durch die unmittelbare Nähe höhlenreicher Waldbestände nutzbar. Solche Bestände nehmen im Baufeld Haselbecken rund 14,8 ha ein. Feldgehölze und Streuobstbestände, die durch die Bechsteinfledermaus wahrscheinlich zumindest saisonal genutzt werden, nehmen 6,8 ha ein. c) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch Störungen oder sonstige Vorhabenswirkungen so beeinträchtigt und damit beschädigt, dass diese nicht mehr nutzbar sind? ja nein (vgl. LANA sta "Arten- und Biotopschutz": Ziffer I. 2. der Hinweise zu den zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes, 2009) Bauzeitlich werden im Vorhabensbereich Unterbecken Lebensräume der Bechsteinfledermaus durch Lichtimmissionen temporär beeinträchtigt, sodass diese vorübergehend nicht nutzbar sein werden. Es liegen keine Erheblichkeitsschwellen für Lichtimmissionen in Lebensräumen der Bechtsteinfledermaus vor. Aus diesem Grund können diese nicht erfasst und dargestellt werden. Es wird jedoch nicht davon ausgegangen, dass durch diese temporäre Störwirkung die Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten auf Dauer nicht mehr nutzbar sind. Nach Fertigstellung der Bauarbeiten sind keine Störwirkungen mehr durch Licht vorhanden. d) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein e) Handelt es sich um ein/e nach 15 BNatSchG oder 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG zulässige/s Vorhaben bzw. Planung ( 44 Abs. 5 Satz 1 BNatSchG)? ja nein (vgl. BVerwG, Urt. vom A Rz.117 und 118) Die Zulässigkeit nach 15 BNatSchG ist an die korrekte Abarbeitung der Eingriffsregelung gebunden; diese ist Gegenstand des Landschaftspflegerischen Begleitplans (Antragsteil D.V). Dort ist dokumentiert, dass alle vermeidbaren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft unterlassen und die nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen kompensiert werden. Die Zulässigkeit nach 15 BNatSchG ist gegeben. f) Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang ohne vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen gewahrt ( 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG)? ja nein Aufgrund des engen Aktionsradius existieren im räumlichen Zusammenhang nur wenige Ausweichmöglichkeiten für die betroffenen Individuen (z. B. in den Bereich Egghalden). Ohne vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen wird die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht gewahrt.

8 EUROPÄISCHEN VOGELARTEN NACH 44 UND 45 BNATSCHG_ ATD-GE-PFA-D _BECHSTEINFLEDERMAUS_FORMBLATT Seite 8 g) Kann die ökologische Funktion durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) gewährleistet werden ( 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG)? ja nein Die Gewährleistung der ökologischen Funktion durch CEF Maßnahmen ist nicht möglich. Theoretisch wären CEF-Maßnahmen durch Bereitstellen künstlicher Quartiere (Kästen, künstliche Baumhöhlen) zum vorgezogenen Ausgleich des Verlusts der Quartierfunktionen von Fortpflanzungsund Ruhestätten möglich. Die Nutzung von Fledermauskästen ist für die lokale Population der Bechsteinfledermaus mit dem Nachweis der Wochenstubenkolonie bei Wallbach belegt. Wegen der nachgewiesenen Nutzung kann von einer hohen Erfolgswahrscheinlichkeit dieser Maßnahmen ausgegangen werden (Runge et al. 2010). Der Nachweis des Besiedelungserfolges der Bechsteinfledermaus nach dem Zeitpunkt des Eingriffs gestaltet sich jedoch aus folgenden Gründen als methodisch äußerst schwierig: es wurden sehr geringe Besiedelungsdichten der Bechsteinfledermaus festgestellt. Vor dem Hintergrund, dass die Bechsteinfledermaus ihr Quartier oftmals wechselt, wären selbst mehrmalige Kontrollen der Ersatzquartiere zum Nachweis wenig erfolgversprechend es ist unbekannt wie hoch der Ausweichdruck durch den Eingriff für die Bechsteinfledermaus ist, denn es verbleiben in der Umgebung des Eingriffs alte, gehölzreiche Bestände, die Lebensstätten für die Art bereitstellen (Bsp. Egghalden). Vorsorglich wird daher aus rechtlichen Gründen diese Maßnahme als FCS Maßnahme beschrieben, die Maßnahme wird jedoch nach den Kriterien einer CEF Maßnahmen durchgeführt (zeitlich bauvorgezogen und im räumlichen Zusammenhang). Für den Verlust von essentiellen Jagdhabitaten ist die Aufwertung/Entwicklung von Ersatzlebensräumen aufgrund langer Entwicklungszeiträume als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme nicht möglich. Vorsorglich werden jedoch großflächig bauvorgezogen Ausweichmöglichkeiten durch Nutzungsverzicht bzw. Optimierungsmaßnahmen im räumlichen Zusammenhang geschaffen, die bereits kurzfristig die Lebensraumeignung für die Bechsteinfledermaus erhöhen, ihre volle Wirksamkeit jedoch erst langfristig erreichen. Ferner werden durch Waldumbau Eichen- bzw. Buchenwälder aufgewertet, mit ersten Effekten bereits nach Beginn der Maßnahmenumsetzung - die volle Wirkung wird jedoch auch erst langfristig erreicht werden. Damit werden bestehende Jagdgebiete aufgewertet bzw. können neue Jagdhabitate, die bisher ungeeignet waren, erschlossen werden. Ein Ausweichen der lokalen Population in diese Lebensräume ist daher bereits vor Baubeginn auf großer Fläche möglich. h) Falls kein oder kein vollständiger Funktionserhalt gewährleistet werden kann: Beschreibung der verbleibenden Beeinträchtigung/en. Der Verbotstatbestand 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG wird erfüllt: ja nein 4.2 Fang, Verletzung oder Tötung von Tieren ( 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) a) Werden Tiere gefangen, verletzt oder getötet? ja nein Wegen der Seltenheit überwinternder Bechsteinfledermäuse in Höhlen und Stollen ist davon auszugehen, dass ihre Überwinterung zumindest teilweise in Baumhöhlen erfolgt (Meschede & Heller 2000). Soweit einzelne Tiere der Art in Bäumen innerhalb des Baufelds überwintern, werden sie bei der Fällung der Bäume zur Baufeldfreimachung getötet. Eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos über die unmittelbare Tötung bei der Baufeldfreimachung hinaus besteht nicht. Die Baubereiche werden voraussichtlich wegen der Licht- und Lärmempfindlichkeit durch die Art gemieden.

9 EUROPÄISCHEN VOGELARTEN NACH 44 UND 45 BNATSCHG_ ATD-GE-PFA-D _BECHSTEINFLEDERMAUS_FORMBLATT Seite 9 Nachts finden nur im Ausnahmefall (Sondertransporte von großen schweren Teilen) Fahrten statt (Lkw- Nachtfahrverbot!). Ein signifikantes zusätzliches Tötungsrisiko durch baubedingten Verkehr wird dementsprechend ausgeschlossen. b) Kann das Vorhaben bzw. die Planung zu einer signifikanten Erhöhung des Verletzungs- oder Tötungsrisikos von Tieren führen? ja nein c) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein Entsprechend der gesetzlichen Rodungszeiten erfolgt die Baufeldfreimachung im Winter. Die Tötung in Baumhöhlen überwinternder Bachsteinfledermäuse kann dementsprechend nicht vermieden werden. Die theoretisch denkbare Möglichkeit der Baumfällung außerhalb der Überwinterungszeit würde ebenfalls zur Tötung von Tieren der Bechsteinfledermaus und zusätzlich zur Tötung von Tieren weiterer europäisch geschützter Arten führen. Zur Minderung des Eingriffs findet jedoch eine Baumhöhlenkartierung statt (VM 0.12). Durch die Kartierung von Quartieren kann zwar das Tötungsrisiko wesentlich vermindert werden, die Tötung von Individuen kann durch diese Maßnahme jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden: VM 0.12: Erfassung möglicher Baumquartieren für Fledermäuse Die Anforderungen dieser Maßnahmen erfolgen nach Hammer & Zahn Zur Abschätzung des Gefährdungspotenzials aber auch zur Festlegung des Ausgleichbedarfs wird eine Baumhöhlenkartierung mindestens 3 Jahre vor Baubeginn durchgeführt. Dabei soll die Zahl aller potenziellen Quartierbäume erfasst werden, die vom Eingriff betroffen sind. Quartierbäume sind neben Bäumen mit Specht- und Faulhöhlen auch Bäume mit abstehender Rinde Spalten im Stamm oder in dickeren Ästen. Die Erfassung erfolgt durch Personen die Erfahrungen im Erkennen und Bewerten fledermausrelevanter Strukturen haben. Da Waldfledermauskolonien zur Zeit der Jungenaufzucht sehr häufig ihr Quartier wechseln und somit auf ein dichtes Quartierverbundsystem angewiesen sind, ist nicht die Zahl besetzter Höhlen, sondern die Anzahl aller betroffenen Quartiere für die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs entscheidend. Bei definitiv besetzten Höhlen erfolgt die Fällung der betreffenden Bäume in Beisein eines Fledermausexperten. In diesem Fall bestehen folgende Möglichkeiten der Vermeidung direkter Tötung von Fledermäusen: Verschluss des Quartiers durch eine über der Einflugöffnung befestigte Folie, die Fledermäusen das Verlassen des Quartiers gestattet, beim Anflug jedoch die Landung im Höhleneingang verhindert (Reusenprinzip) Vorsichtige Bergung des Baumabschnittes mit der Höhle. Dieser sollte an eine andere geeignete Stelle verbracht werden (vorzugsweise auf eine Maßnahmenfläche mit Nutzungsverzicht), so dass die Höhle weiterhin als Quartier genutzt werden kann Um einen Bezug des Winterschlafplatzes durch Fledermäuse zu verhindern, werden diese zeitig verschlossen (Hammer & Zahn, 2011). Der Verbotstatbestand 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG wird erfüllt: ja nein

10 EUROPÄISCHEN VOGELARTEN NACH 44 UND 45 BNATSCHG_ ATD-GE-PFA-D _BECHSTEINFLEDERMAUS_FORMBLATT Seite Erhebliche Störung ( 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) a) Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungsund Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein Durch bauzeitliche Lichtimmissionen werden Lebensräume der Bechsteinfledermaus temporär beeinträchtigt. Zwar weist die Datenlage auf keine größere Wochenstube im Vorhabensbereich hin es ist jedoch nahe des Vorkommens der Männchen von einer Wochenstube auszugehen. Wegen der Seltenheit der Bechsteinfledermaus, dem geringen Aktionsradius und der suboptimalen Lebensraumausprägung kann bereits die temporäre bauzeitige Beeinträchtigung zusammen mit der großräumigen Flächeninanspruchnahme eine erhebliche Störung der lokalen Population auslösen. Es ist von keiner Barrierewirkung durch das Projekt auszugehen. Die Art ist so mobil, dass die Vorhabensbereiche ohne Probleme umflogen werden können, d. h. durch das Vorhaben werden keine essentiellen Flugrouten zerschnitten. Dementsprechend wird der Wirkfaktor als nicht bedeutsam eingestuft und nicht weiter betrachtet. b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein Die Lichtimmissionen können nicht vermieden werden, weil für die Errichtung des Haselbeckens Nachtarbeit erforderlich ist. Vor allem das Betonieren der Hauptsperre kann nicht unterbrochen werden und auch nicht ausschließlich im Winter durchgeführt werden. Es werden jedoch auswirkungsmindernde Maßnahmen gegenüber Lichtimmissionen durchgeführt: VM 0.6 Tierverträgliche bauzeitliche Beleuchtung (Natriumdampfhochdrucklampen) Da der Einfluss auf das Beuteangebot nicht konkret beurteilt werden kann, werden nur solche Leuchtmittel verwendet, die keine Insekten anlocken. Damit wird sich das Beuteangebot im Umfeld der Baustelle beleuchtungsbedingt nicht verringern. Um die Lebensraumverluste im räumlichen Zusammenhang auszugleichen bzw. den Verbotstatbestand der erheblichen Störung zu vermeiden, erfolgen umfangreiche Maßnahmen die soweit möglich gemäß den Anforderungen von CEF durchgeführt werden. Trotz dieser Vermeidungsmaßnahme wird der Verbotstatbestand 44 Abs. 1 Nr. 2 erfüllt, da nicht alle Kriterien für CEF-Maßnahmen (volle Wirksamkeit der Maßnahme bis zum Eingriff, Nachweis der Besiedelung) erfüllt werden können. Die Maßnahmen werden daher im Sinne der Rechtssicherheit als FCS-Maßnahmen beschrieben, jedoch soweit möglich gemäß den Anforderungen von CEF-Maßnahmen durchgeführt (im räumlichen Zusammenhang und mit möglichst hoher Wirksamkeit der Maßnahme vor Eintritt der Beeinträchtigung). Der Verbotstatbestand 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG wird erfüllt: ja nein 5. Ausnahmeverfahren Wird im Falle der Erfüllung eines oder mehrerer Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 BNatSchG (vgl. Ziffern 4.1, 4.2, 4.3 und/oder 4.4) die Erteilung einer Ausnahme nach 45 Abs. 7 BNatSchG beantragt? nein - Vorhaben bzw. Planung ist unzulässig, Prüfung endet hiermit. ja - weiter mit Punkt 5.1 ff.

11 EUROPÄISCHEN VOGELARTEN NACH 44 UND 45 BNATSCHG_ ATD-GE-PFA-D _BECHSTEINFLEDERMAUS_FORMBLATT Seite Ausnahmegründe ( 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG) zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden ( 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG), zum Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt ( 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG), für Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung oder Wiederansiedlung oder diesen Zwecken dienende Maßnahmen der Aufzucht oder künstlichen Vermehrung ( 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 BNatSchG), im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung oder der maßgeblich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt ( 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BNatSchG) oder aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art ( 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 BNatSchG). 5.2 Zumutbare Alternativen ( 45 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG) Existieren anderweitig zumutbare Alternativen (z.b. Standort- oder Ausführungsalternativen), die in Bezug auf die Art schonender sind? ja - Vorhaben bzw. Planung ist unzulässig, Prüfung endet hiermit. nein - weiter mit Pkt Die Alternativen wurden hinsichtlich des Eintretens artenschutzrechtlicher Tatbestände des 44 Abs. 1 Nr. 1 4 und ihrer Verträglichkeit nach 34 BNatSchG geprüft. Die Prüfung ergab, dass sie hinsichtlich der Artenschutz- und Natura 2000-Verträglichkeit nicht vorzuziehen sind. 5.3 Prüfung der Verschlechterung des Erhaltungszustands der Populationen der Art ( 45 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG; bei FFH-Anhang IV Arten i.v.m. Art. 16 Abs. 1 FFH-RL) a) Erhaltungszustand vor der Realisierung des Vorhabens bzw. der Planung? Art Lokal betroffene Population (Kurze Beschreibung des Erhaltungszustands der lokalen Population (Interpretation und Einordnung der Angaben unter Pkt. 3.3.); Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: ) Populationen im natürlichen Verbreitungsgebiet (Beschreibung des Erhaltungszustands der Populationen auf der übergeordneten Ebene (auf Landes- oder übergeordneter Populationsebene; Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: ) Myotis bechsteinii Der Erhaltungszustand der betroffenen lokalen Population im Untersuchungsgebiet ist mittel bis schlecht. Im nationalen Bericht des BfN (Stand 2007) wird er als ungünstig unzureichend eingestuft; die Einzelkriterien Verbreitung, Habitat und Zukunftsaussichten werden mit günstig bewertet. Der landesweite Erhaltungszustand ist ungünstig unzureichend (LUBW 2013).

12 EUROPÄISCHEN VOGELARTEN NACH 44 UND 45 BNATSCHG_ ATD-GE-PFA-D _BECHSTEINFLEDERMAUS_FORMBLATT Seite 12 b) Erhaltungszustand nach der Realisierung des Vorhabens bzw. der Planung? Art Lokal betroffene Population (Textliche Prognose und Wirkung; Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: ) Populationen im natürlichen Verbreitungsgebiet (Textliche Prognose und Wirkung; Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: ) Myotis bechsteinii Unter Berücksichtigung der im räumlichen Zusammenhang angeführten und bauvorgezogenen umfassenden Maßnahmenplanung wird sich der Erhaltungszustand der lokalen Population wahrscheinlich nicht verschlechtern. Für die Landesebene ist nicht zu erwarten, dass sich der Erhaltungszustand von ungünstig unzureichend auf ungünstig schlecht verschlechtert, denn der Eingriff betrifft nur ein kleines Randvorkommen der Bechsteinfledermaus. Die Verbreitungszentren liegen in von Laubwäldern geprägten Gebieten der mittleren und nördlichen Landesteile. d) Bewertung einer Verschlechterung des Erhaltungszustands von Arten des Anhangs IV der FFH-RL (Art. 16 Abs. 1 FFH-RL) bb) Wird bei einem ungünstigen Erhaltungszustand der Populationen einer Art des Anhangs IV der FFH-RL der Erhaltungszustand nicht weiter verschlechtert oder wird die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der Populationen nicht behindert? ja - Vorhaben bzw. Planung ist zulässig, Prüfung endet hiermit. nein - Vorhaben bzw. Planung ist unzulässig, Prüfung endet hiermit. Die folgenden artenschutzrechtlichen Tatbestände treten ein: Beschädigung und Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ( 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Fang, Verletzung und Tötung von Tieren ( 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Erhebliche Störung ( 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Die Betroffenheit der Bechsteinfledermaus entsteht durch die Errichtung des Unterbeckens im Haselbachtal. Insgesamt gehen für die Art günstige Lebensräume auf rund 24,1 ha verloren. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes weniger im Untersuchungsgebiet nachgewiesener Männchen kann durch kompensatorische Maßnahmen zwar vermindert aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Durch natürliche Bestandsschwankungen aber auch durch vom Vorhaben unabhängige Faktoren kann das geringe Vorkommen jederzeit verschwinden. Vor dem Hintergrund der relativ hohen Erfassungsintensität ist nicht mit einer größeren Wochenstubenkolonie im Vorhabensbereich oder im unmittelbaren Umfeld zu rechnen. Unter Berücksichtigung aller Untersuchungsergebnisse und der allgemeinen Individuendichte der Bechsteinfledermaus am Hochrhein zwischen Bad Säckingen und Basel ist allenfalls von Einzelindividuen auszugehen. Zur Sicherung des Vorkommens und der Bewahrung der Möglichkeiten für seine Verbesserung werden Maßnahmen im räumlichen Zusammenhang der beschriebenen, lokalen Population großflächig durchgeführt. Art und Umfang der Maßnahmen Die Maßnahmen der Lebensraumaufwertungen, von denen die Fledermaus in ihrem Aktionsradius profitiert, betragen insgesamt rund 117,6 ha. 8S5: Verbesserung des Quartierangebotes (Fledermauskästen) in Kombination mit Nutzungsverzicht bzw. Optimierung naturnaher Waldstandorte 5N/5O: Entwicklung von Waldrefugien in Kombination mit Verbesserung des Quartierangebotes (Baumhöhlen, Ringeln von Bäumen)

13 EUROPÄISCHEN VOGELARTEN NACH 44 UND 45 BNATSCHG_ ATD-GE-PFA-D _BECHSTEINFLEDERMAUS_FORMBLATT Seite 13 5A6/5E6: Aufforstung und Entwicklung von Windwurfflächen und Schlagfluren zu Eichen- und Eichen-Hainbuchen-Eichen-Wald mittlerer Standorte 5U5/5U6: Waldumbau von naturfernen Waldbeständen in naturnahe Wälder 4A2: Lebensraumaufwertung durch Entwicklung von Streuobstwiesen 2O4: Optimierung der Silberhöhle als potentielles Winterquartier Räumlicher Zusammenhang Für die Maßnahmen geeignet sind Flächen in räumlichen Zusammenhang mit der lokalen Populationen liegen. Da in den Egghalden ein hohes Lebensraumpotential vorhanden ist wird auch hier mit dem Vorkommen der Bechsteinfledermaus gerechnet und Maßnahmen zur Lebensraumaufwertung für die Art durchgeführt. Beginn und Dauer der Maßnahmen (Umsetzungszeitrahmen) Die Maßnahmen werden, soweit als möglich, mindestens 3 Jahre vor Baubeginn gemäß einer CEF Maßnahme durchgeführt und bis zum Ende der genehmigten Betriebszeit des PSW Atdorf aufrechterhalten. Festlegung von Funktionskontrollen (Monitoring) und zum Risikomanagement Kontrolle der ökologischen Funktion von Maßnahmenflächen: Die Beurteilung der Funktionsfähigkeit der durchgeführten Maßnahmen wird rechtzeitig vor Baubeginn (etwa 1-2 Jahre vor Baubeginn) von einem Fledermausexperten durchgeführt. Dabei werden die Maßnahmenflächen begangen um zu überprüfen ob die Maßnahmen ihre ökologische Funktion erfüllen (d.h. ob die oben beschriebenen essentiellen Habitatstrukturen für die Art vorhanden sind). Ggf. werden weitere Schritte zur Optimierung eingeplant. Nach erfolgreicher Umsetzung der Maßnahmen (bzw. Initialmaßnahmen) erfolgen regelmäßige Funktionskontrollen zunächst nach 3-5 Jahren und wenn die Maßnahmenentwicklung den gewünschten Verlauf nimmt jeweils nach 5-10 Jahren. Bei Abweichungen der angestrebten Funktion sind folgende Maßnahmen des Risikomanagements vorgesehen: a) Aufwertung der festgelegten Maßnahmenfläche (d.h. Änderung des angewandten Maßnahmentyps) b) Vergrößerung der festgelegten Maßnahmenfläche c) Suche einer anderen Maßnahmenfläche d) ggf. Kombinationen aus a) bis c) Monitoring und Risikomanagement der Besiedlung: Für FCS Maßnahmen ist kein Monitoring und Risikomanagement vorgesehen. Es wird nicht erwartet dass sich der landesweite günstige Erhaltungszustand durch den Eingriff verschlechtert, da durch den Eingriff ein kleines Randvorkommen der Bechsteinfledermaus betroffen ist. Rechtliche Sicherung der Maßnahmenflächen (tatsächliche und rechtliche Verfügbarkeit) Die Angaben zur rechtlichen Sicherung der Maßnahmenflächen sind dem LBP (Antragsteil D.V) bzw. den Grunderwerbsverzeichnis (Angtragsteil C.I) und Grunderwerbsplänen (Antragsteil C.II) zu entnehmen. Beschreibung der Maßnahmen 8S5: Verbesserung des Quartierangebotes (Fledermauskästen) in Kombination mit Nutzungsverzicht bzw. Optimierung naturnaher Waldstandorte

14 EUROPÄISCHEN VOGELARTEN NACH 44 UND 45 BNATSCHG_ ATD-GE-PFA-D _BECHSTEINFLEDERMAUS_FORMBLATT Seite 14 Ökologische Wirkungsweise Das Aufhängen der Fledermauskästen dient zur Überbrückung des Zeitraums bis zum Erreichen eines ausreichenden natürlichen Baumhöhlenangebots durch das mit der Optimierung der unmittelbar anschließenden Waldflächen verbundene Einstellen der forstlichen Nutzung. Die Kästen ersetzen vorhabensbedingt entfallende Baumhöhlen als Quartiere. Um die Anzahl der betroffenen Baumhöhlen zu ermitteln, die durch die Flächeninanspruchnahme verloren gehen, findet eine Baumhöhlenkartierung (VM 0.12) statt. Ebenso werden durch das zusätzliche Ausbringen von Nisthilfen in naturnahen Waldbeständen Jagdhabitate aufgewertet bzw. können diese Bestände so von der Bechsteinfledermaus erschlossen werden. Die Nutzung von Fledermauskästen ist für die lokale Population der Bechsteinfledermaus mit dem Nachweis der Wochenstubenkolonie bei Wallbach belegt. Im Bereich der Maßnahmenflächen werden die Voraussetzungen für Quartiertraditionen geschaffen, die von den unmittelbar angrenzenden Optimierungsflächen mit dauerhaftem Verzicht auf forstliche Nutzung fortgeführt werden. Darüber hinaus erhöht das Aufhängen von Kästen generell auch die Eignung der Flächen als Nahrungshabitat (gleichzeitig auch Zufluchtsstätten z.b. bei plötzlich ungünstiger Witterung). Der Einsatz von Fledermauskästen wird insbesondere vom ehrenamtlichen Naturschutz seit vielen Jahrzehnten kontinuierlich verfolgt und als geeignete Methode zur Ansiedlung angesehen. Eine genaue Planung dieser Maßnahme (genaue Festlegung der Bäume innerhalb der Maßnahmenflächen), an denen die Kästen befestigt werden, erfolgt in Abstimmung mit einem lokalen Fledermausexperten. Die Erfolgswahrscheinlichkeit wird bei Kasten bewohnenden Kolonien als hoch eingestuft (Runge et al. 2010). Für die Maßnahme geeignet sind Flächen im Aktionsradius (im 2 km Radius um die Netzfangstandorte der Bechsteinfledermaus im Haselbachtal) der betroffenen lokalen Population, die jedoch keinen Verkehrssicherungspflichten unterliegen. Hier können sich langfristige in Kombination mit der Maßnahme Nutzungsverzicht Quartiertraditionen entwickeln. Die Anzahl der anzubringenden Fledermauskästen richtet sich nach dem Ergebnis der Baumhöhlenkartierung (VM 0.12), welche mindestens 3 Jahre vor Baubeginn in den Vorhabensbereichen durchgeführt werden wird. Falls keine Baumhöhlenkartierung möglich sein sollte (z.b. in schwierigem Gelände), werden für die Bechsteinfledermaus gemäß Runge et al. (2010) wenigsten Nistkästen pro ha ausgebracht. Folgende Typen kommen zum Einsatz (die Auswahl der Kastentypen erfolgt anhand der tatsächlichen Nachweise der Art in entsprechenden Kästen nach Meschede & Heller [2002: S. 357/358] sowie der Verfügbarkeit der Modelle): Strobel 110 Fledermaus-Rundkasten: In diesem Kastentyp wurden bereits Wochenstubenkolonien der Bechsteinfledermaus nachgewiesen (schriftl. Mitteilung FRINAT) Schwegler Fledermaushöhle 2F (Holzbeton) Schwegler Fledermaushöhle 2FN (Holzbeton) Die Kästen werden in mindestens drei Metern Höhe angebracht, um Vandalismus und Störungen durch Dritte möglichst auszuschließen. Beginn und Dauer der Maßnahme, evtl. Unterhaltungsmaßnahmen Die Baumhöhlenkartierung sowie das Aufhängen von Fledermauskästen werden mindestens 3 Jahre vor Baubeginn für das PSW Atdorf vorgenommen und mit jährlicher Pflege und ggf. Erneuerung der Kästen fortgeführt bis durch den Nutzungsverzicht von Wäldern im starken Baumholzstadium eine natürlich hohe Baumhöhlendichte erreicht worden ist. Dies ist voraussichtlich nach rund Jahren möglich. Während der Aufrechterhaltung der Maßnahmen werden die Kästen jährlich außerhalb der Aktivitätszeit von Fledermäusen und sonstiger artenschutzrelevanter Arten gereinigt und erforderlichenfalls ersetzt. Auf Flächen, die noch nicht das starke Baumholzstadium erreicht haben, kann die natürliche Baumhöhlendichte nicht nach 25 bis 30 Jahren erreicht werden. Hier werden totholzfördernde Maßnahmen wie das Ringeln von Bäumen durchgeführt.

15 EUROPÄISCHEN VOGELARTEN NACH 44 UND 45 BNATSCHG_ ATD-GE-PFA-D _BECHSTEINFLEDERMAUS_FORMBLATT Seite 15 Prognose, wann die ökologische Funktion erreicht sein wird Die Baumhöhlenkartierung sowie das Aufhängen von Fledermauskästen werden mindestens 3 Jahre vor Baubeginn für das PSW Atdorf vorgenommen. Die Maßnahme wird fortgeführt, bis durch den Nutzungsverzicht von Wäldern (vgl. nachfolgend beschriebene Maßnahme) ausreichend Baumhöhlen für die Bechsteinfledermaus vorhanden sind. Dies ist voraussichtlich nach rund Jahren der Fall. Die Bechsteinfledermaus wurde bei Wallbach bereits in einer künstlichen Nisthilfe nachgewiesen. Durch den Beleg der Nutzung von Nistkästen und der kurzfristigen Wirksamkeit kann nach Runge et al (2010) von einer hohen Erfolgswahrscheinlichkeit ausgegangen werden. 5N/5O: Entwicklung von Waldrefugien in Kombination mit Verbesserung des Quartierangebotes (Baumhöhlen, Ringeln von Bäumen) Ökologische Wirkungsweise Die Art bevorzugt alt- und totholzreiche Wälder (Meschede & Rudolph 2004). Zur Kompensation für den Verlust von Quartierbäumen sollen Waldgrundstücke vollständig aus der Nutzung genommen werden. Nur solche Altholzparzellen gewährleisten, dass neue Höhlen in ausreichender Zahl entstehen können (Hammer & Zahn 2011). Die forstliche Nutzung wird in Waldbeständen unterschiedlichen Alters gänzlich eingestellt. Es erfolgt die Sicherung/Erhöhung des Quartierangebots durch gezielte Förderung von Alt und Totholz. Wo Waldbestände im Eigentum des Vorhabensträgers zu Waldrefugien entwickelt werden, werden Buchen zu Beginn der Maßnahmenumsetzung gezielt mit Zunderschwämmen beimpft. Dies wird in mindestens 100 bis 120-jährigen Waldbeständen durchgeführt. Dadurch werden Höhlendichten von mehr als zehn pro Hektar auf geeignete Flächen angestrebt. Dabei werden nach Möglichkeit 5 bis 10 Buchenstämme/ha, die Stammdurchmesser von mindestens 40 cm aufweisen, mit dem Zunderschwamm beimpft. Die Infektion der Buchen mit Zunderschwamm wird vorgenommen, indem ein rund 10 cm tiefes Loch mit einem Durchmesser von rund 5 cm in den Stamm gebohrt und mit einem infizierten Holzstück oder Hut-Teilen des Zunderschwamms gefüllt wird. Ferner erfolgt in den Flächen mit Nutzungsverzicht und Optimierung die Anreicherung von (stehendem) Totholz und Habitatbäumen, unter anderem durch das Ringeln von Fichten, Buchen und anderer Baumarten (außer Flächen mit Verkehrssicherungspflichten). Dabei werden durch das Ringeln Bäume gezielt zum Absterben gebracht, deren lose Rinde bereits kurzfristig geeignete Quartiere für Fledermäuse darstellen können, mittelfristig ist mit einer Erhöhung der Baumhöhlendichte zu rechnen. Die Optimierung naturnaher Laub(misch)wälder erfolgt durch die Fällung von gebietsfremden Laubbäumen (Roteiche, Robinie) bzw. Nadelbäumen (Reduktion von Fichten, Entfernen von Douglasien). Wenige Dezimeter hohe Jungpflanzen werden entfernt. Zusätzlich wird auf bestimmten Flächen die Strukturvielfalt erhöht indem Lichtungen (35E2) geschaffen werden. Die Bewirtschaftung der Flächen wird extensiviert und langfristig gänzlich außer Nutzung gestellt. Außerdem erfolgen artenschutzrechtliche Maßnahmen wie das Freistellen von älteren, eingewachsenen Eichen, das Auflichten von dichten Gehölzbeständen sowie die Anlage von Stillgewässern im Wald. Zur Anreicherung von Totholz und Habitatbäumen ist vorgesehen, dass bei der Fällung möglichst hohe Baumstümpfe (stehendes Totholz) belassen werden. Zusätzlich wird sich langfristig durch den Nutzungsverzicht das Angebot an Totholz erhöhen. Prognose, wann die ökologische Funktion erreicht sein wird Die volle Funktion wird in einem Zeitraum von rund Jahren erwartet. In diesem Zeitraum wird der vorhabensbedingte Verlust von Baumhöhlen durch das Aufhängen von Kästen überbrückt (vgl. Maßnahme 8S5). Nach MKULNV (2013) und Runge et al. (2010) wird von einer mittleren Eignung als CEF Maßnahmen ausgegangen. Langfristig ist aufgrund der bekannten Lebensraumanspruche von einer hohen Erfolgswahrscheinlichkeit auszugehen.

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