Der europäische Integrationsprozess 1: Perspektiven europäischer Integration
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- Joseph Lorenz
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1 Grundkurs I Einführung in die Politikwissenschaft 12. Vorlesung 19. Januar 2010 Der europäische Integrationsprozess 1: Perspektiven europäischer Integration 1
2 Was sind die Grenzen Europas? 2
3 Grenzen der EU = Grenzen Europas? W. Schäuble: Man muss Europa auch als geographisch abgegrenztenraum definieren. (Der Tagesspiegel, , 4) Der Weg nach Europa (Titel des Programms mit dem sich Kasachstan auf den OSZE-Vorsitz 2010 vorbereitet hat) Ein Europa mit Grenzen kann ich mir so wenig vorstellen, wie ich mir ein Europa ohne Grenzen wünschen kann. (A. Muschg: Was ist europäisch? Reden für für einen gastlichen Erdteil, Bonn 2005: 21) 3
4 Europas Grenzen nach Osten
5 5
6 6
7 Europäisch-Asiatische Grenze (Ural) Perwouralsk Jekaterinburg 7
8 8
9 Schengen-Raum 9
10 EURO-Raum 10
11 Die Grenzen Europas im Spiegel der Europäischen Union Art. 49 Abs. 1 EUV: Jeder europäische Staat, der die in Artikel 2 genannten Grundsätze achtet, kann beantragen, Mitglied der Union zu werden. Art. 2 Abs. 1 EUV: Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. 11
12 Beitrittsvoraussetzungen Gemäß den Kopenhagener Kriterien muss ein Bewerberland 1. Stabilität der Institutionen erlangt haben, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie den Respekt und den Schutz von Minderheiten garantieren; 2. eine funktionierende Marktwirtschaft besitzen und in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften im Binnenmarkt standzuhalten; 3. die aus eigener Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen machen können, was insbesondere bedeutet, dass der gesamte acquis communitaire zu übernehmen ist 12
13 Die Frage nach den Außengrenzen Europas kein geographisches Kriterium im EU-Vertrag Die Grenzen der Europäischen Union schienen evident zu sein Die Geographie bietet keine letzten Antworten auf die Frage nach den Grenzen Europas Die Frage nach den Außengrenzen Europas ist nicht anachronistisch oder marginal, sondern höchst aktuell und relevant Wie weit also reicht Europa? Und welcher Teil davon soll zukünftig die EU bilden? 13
14 Das Europa des Europarates 14
15 Das Europa der OSZE 15
16 Das Europa der UEFA 16
17 Das Europa des Eurovision Song Contest 17
18 Funktionale/Politische Grenzen Europas 18
19 19
20 Konfliktgrenzen Europas (Huntington) 20
21 Grenzziehung Konzept/Raumbild EU-Außengrenze EU ist Europa Eurozone Schengenland (Festung Europa) Wohlstandsgrenze Reiches und armes Europa ( Goldener Westen, armer Süden/Osten ) Eiserner Vorhang Blockdenken (Ost-West-Konflikt, postkommunistische Staaten) Uralgrenze (?) Kontinent Europa (Physische Grenze) Konfliktgrenze Clash of Civilizations Kulturgrenze Kulturerdteil Europa Religionsgrenze Christliches Abendland Funktionale/Politische Grenzen EU/Europarat/OSZE/Eurovision Song Contest Das alte und neue Europa 21
22 Begriff der Region (traditionell) Nach objektiven Kriterien bestimmbarer homogener Teilraum innerhalb eines Gesamtraumes, der sich administrativ, geografisch, sprachlich-kulturell, ethnischlandsmannschaftlich, religiös und/oder funktionell bzw. wirtschaftlich von seinen anders geprägten Nachbarräumen unterscheidet und sich dadurch von diesen abgrenzt bzw. abgrenzen lässt 22
23 Begriff der Region (konstruktivistisch) Regionen werden erst durch menschliche Wahrnehmung häufig auf der Grundlage von politisch-kulturellen und/oder sozioökonomischen Interessen als scheinbar einheitliche Gebiete konstruiert und führen damit zu einem Regionalbewusstsein im Sinne historischterritorialer Identität und Zugehörigkeit sowie sozialer Kohäsion 23
24 Die Suche nach der Gestalt Europas kann weder mit politischen noch mit wissenschaftlichen Mitteln ein objektiv richtiges Ergebnis liefern Eine an objektiven Kriterien orientierte und von unserer Wahrnehmung unabhängige - wahre - Grenze Europas gibt es nicht Europa ist ein kognitives Konstrukt und kein Realraum (die Grenzen Europas verlaufen in unserem Kopf) 24
25 Die Grenzen Europas markieren keine zeitlosen Fixpunkte, sondern historisch gewordene und damit veränderbare Konstrukte Auf eine Grenzziehung kann dennoch nicht verzichtet werden, da grenzenlose Erweiterung die Aufnahmekapazität der EU überstrapaziert, wodurch nicht nur die Legitimität der Vergemeinschaftung und der Brüsseler Institutionen in Frage stellt, sondern zugleich die Rückkehr kulturalistischer Identitätsdiskurse die Tagesordnung beherrscht 25
26 Die EU befindet sich damit in einem letztlich unauflöslichen Erweiterungsdilemma, in dem sie unterscheiden muss zwischen Staaten, denen sie eine Beitrittsmöglichkeit einräumt und Staate, mit denen die gutnachbarliche Beziehungen unterhalten will Sie kann nur versuchen, dieses Dilemma situationsspezifisch zu bearbeiten; einfache Lösungen existieren nicht 26
27 Grundkurs I Einführung in die Politikwissenschaft 12. Vorlesung 19. Januar 2010 Integration v. lat. integer bzw. griech. entagros = unberührt, unversehrt, ganz zu deutsch Herstellung eines Ganzen 27
28 Grundkurs I Einführung in die Politikwissenschaft 12. Vorlesung 19. Januar 2010 Integration Prozess Zustand Ziel 28
29 Grundkurs I Einführung in die Politikwissenschaft 12. Vorlesung 19. Januar 2010 Integration als ein Prozess,...whereby political actors in several national settings are persuaded to shift their loyalties, expectations and political activities towards a new center, whose institutions posses or demand jurisdiction over the preexisting national states Haas, Ernst B.: The Uniting of Europe. Stanford 1958, S
30 Grundkurs I Einführung in die Politikwissenschaft 12. Vorlesung 19. Januar 2010 Souveränität Unter Souveränität verstehen Staatslehre und Völkerrecht den den modernen Staat nach innen und außen konstituierenden Herrschaftsanspruch. Der souveräne Staat ist das unabhängige, territorial definierte, gleiche und freie Subjekt von staats- und völkerrechtlichen Akten Seidelmann, Reimund: Souveränität, in: Nohlen, Dieter (Hrsg.): Wörterbuch Staat und Politik. Bonn 1995, S
31 Grundkurs I Einführung in die Politikwissenschaft 12. Vorlesung 19. Januar 2010 Supranationalität (ggfs. nur teilweise) Abgabe von Souveränitätsrechten durch Nationalstaaten an einen diese übergeordnete internationale Organisation mit Völkerrechtspersönlichkeit und eigenständigen Entscheidungskompetenzen Europa als Bundesstaat Vereinigte Staaten von Europa 31
32 Grundkurs I Einführung in die Politikwissenschaft 12. Vorlesung 19. Januar 2010 Intergouvernementalismus Kooperation souveräner Nationalstaaten auf Regierungsebene Europa als Staatenbund/Konföderation 32
33 Grundkurs I Einführung in die Politikwissenschaft 12. Vorlesung 19. Januar 2010 Hohe Politik Politik, die den Erhalt des Staates als internationaler Akteur unmittelbar berührt und insofern besonders souveränitätssensibel ist Diplomatie/Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik 33
34 Grundkurs I Einführung in die Politikwissenschaft 12. Vorlesung 19. Januar 2010 Sachbezogene Politik Politik mit dem Ziel des Erhalts bzw. der Mehrung des Wohlstandes und der Wohlfahrt eines Volkes z.b. Wirtschafts-, Handels- und Landwirtschaftspolitik 34
35 Grundkurs I Einführung in die Politikwissenschaft 12. Vorlesung 19. Januar 2010 Finalitätsvorstellung Europäischer Staatenbund Das Europa der Staaten (Europa der Vaterländer), als ein zweckgerichteter Zusammenschluss der europäischen Staaten, in dem diese ihre Souveränität nicht aufgeben und durch ein System von Verträgen und Absprachen eine enge Kooperation anstreben Intergouvernementalismus 35
36 Grundkurs I Einführung in die Politikwissenschaft 12. Vorlesung 19. Januar 2010 Finalitätsvorstellung Europäischer Bundesstaat Der europäische Bundesstaat ( Vereinigte Staaten von Europa ) als staatsrechtliche Verbindung mehrerer Staaten, durch diese Verbindung selbst Staatscharakter erhält Supranationalität 36
37 Grundkurs I Einführung in die Politikwissenschaft 12. Vorlesung 19. Januar 2010 Staatenverbund Vom Bundesverfassungsgericht geschaffene juristische Bezeichnung für die gemeinsam handelnden Mitgliedstaaten der EU, die den völkerrechtlich (noch nicht) verwendbaren Begriff Staat vermeidet und gleichzeitig ausdrücken soll, dass die EU weder einen Bundesstaat noch eine Konföderation darstellt Schubert, Klaus/Klein, Martina: Das Politiklexikon. Zweite, aktualisierte Auflage, Bonn 2001; S
38 Grundkurs I Einführung in die Politikwissenschaft 12. Vorlesung 19. Januar 2010 Motive und Ziele des europäischen Integrationsprozesses Bedürfnis nach Sicherheit und Frieden Funktionsverlust Europas in der Weltpolitik und die Erwartung gemeinsamer Macht Gemeinsame Problembewältigung Streben nach Freizügigkeit (Mobilität) und Wohlstand 38
39 Grundkurs I Einführung in die Politikwissenschaft 12. Vorlesung 19. Januar 2010 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Die Folien zu dieser Veranstaltung finden Sie im Internet unter: 39
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