Transparency in Energy Markets

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1 Transparency in Energy Markets Melderhandbuch Datum/Date Ort/Place Leipzig Dokumentversion/Document Release Copyright Transparency in Energy Markets Melderhandbuch, Version Page 1

2 1. Dokumentenverlauf Version Beschreibung Datum Autor 1.0 Erstellung Version Mathias Ponnwitz 1.1 Allgemeine Überarbeitung + Vorgehen bei Stammdatenänderungen 1.2 Allgemeine Ergänzungen, Zeitverschiebungsthematik, Anpassung der Grafiken in Veröffentlichungen, FAQ, Maßnahmen bei melderseitigen Störungen/Ausfällen 1.3 Allgemeine Ergänzungen und TSM (siehe EEX_Melderhandbuch_Releasenotes_vX.X.doc) 1.4 Anpassungen im Rahmen der Anmerkungen zum TPE Release 2.0a und allgemeine Überarbeitung (siehe EEX_Melderhandbuch_Releasenotes_vX.X.doc) 1.5 Anpassungen im Rahmen des TPE Release 2.5 und allgemeine Überarbeitung (siehe EEX_Melderhandbuch_Releasenotes_vX.X.doc) 2.0 Komplette Überarbeitung und Integration neuer Meldungstypen Abgleich mit Datenbereitstellungsvertrag und Bereinigung von Inkonsistenzen Mathias Ponnwitz Sebastian Förster und Mathias Ponnwitz Sebastian Förster, Mathias Ponnwitz und Daniel Köhler Mathias Ponnwitz Mathias Ponnwitz, Daniel Köhler, Marcus Fochtmann Mathias Ponnwitz und Dr. Marcus Mittendorf Mathias Ponnwitz und Dr. Marcus Mittendorf 2.0.2/ 2.03 Präzisierungen: Übermittlung von Stammdaten und Abmelden einer Erzeugungs-, Verbrauchsund/oder Speicheranlage/-einheit; Ergänzung der Incident-Kategorien sowie im Ad-hoc Ticker, Meldungstypenzuordnung zu XSD 1.8 und 1.9, brennstoffscharfe Veröffentlichung von TEM 5a/10a Mathias Ponnwitz und Dr. Marcus Mittendorf Neue Meldungsvalidierung ab XSD 1.10, Einführung TEM 0/1a/28, Ergänzung der Brennstoffliste, Ergänzungen bei Meldungstypen zur Stromerzeugung-/speicherung/-verbrauch sowie zum Erdgasverbrauch, zusätzliche Stammdaten Neue Meldungstypen TEM 5b/10b, XSD 1.12 und Kapitel Datenweiterleitung eingefügt. etc Online-Tool, Stammdatenfeld für Bahnstrom, Eingabemasken für TR-Tool, Response Message D007, Aktualisierung des FAQ und Glossars Mathias Ponnwitz und Dr. Marcus Mittendorf Mathias Ponnwitz und Dr. Marcus Mittendorf Mathias Ponnwitz, Dr. Marcus Mittendorf, Laura Benedde Copyright Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 2

3 Version Beschreibung Datum Autor Einführung des Online-Tool, Meldeverhalten installierte Kapazitäten, Abkündigung XSD 1.11, neuer Fehler-Code F033, Erweiterung TEM 0 um Anteilseigner, TEM 5a / TEM 5b nun für Einheiten jeder Größe, Begrenzung von Nichtbeanspruchbarkeiten innerhalb von 15 Minuten, verschiedene Vorankündigungen TR-Tool unterstützt NTLM-Authentifikation; Anzahl der Meldung Folgejahre für Nichtbeanspruchbarkeiten; Deanonymisierung von TEM 20, TEM 21 und TEM 26; Unterstützung der TLS Verschlüsselung; neuer Meldungstyp TEM 13a, Ergänzung TEM 0; Streichung AddOn 2, TEM 1, TEM 23, TEM 25, TEM 27 und TEM 28; Zusammenfassung von Meldungen; neue Masken im TR-Tool Marcus Fochtmann Marcus Fochtmann, Katrin Petri Copyright Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 3

4 2. Inhaltsverzeichnis 1. Dokumentenverlauf Inhaltsverzeichnis Einleitung Ziele des Dokumentes Zielgruppe des Dokumentes Motivation der Transparenzplattform Anpassungen des Melderhandbuchs Organisation Ansprechpartner Betriebszeiten und First-Level-Support Systembeschreibung Komponenten Sicherheitszone (SHZ) Demilitarisierte Zone (DMZ) Public-Key-Infrastruktur (PKI) Webservice-Schnittstelle TR-Tool Website Backup-Website Online-Tool Architektur Betrieb Stammdaten Datenmodell Feldtypen für Stammdaten Stammdaten für meldende Unternehmen Stammdaten für Erzeugungs-, Verbrauchs- bzw. Speicheranlagen Stammdaten zu Erzeugungs-, Verbrauchs- bzw. Speichereinheiten Stammdaten zur meldenden Person Struktur der zu den Stammdaten zugeordneten IDs Initiale Anlage von Stammdaten Änderung von Stammdaten Copyright Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 4

5 6.4. Abmeldung von Erzeugungs-, Verbrauchs- und Speichereinheiten (Meldeende) Erzeugungseinheiten Verbrauchseinheiten Speichereinheiten Meldungen Einleitung Allgemeiner Überblick Kurzübersicht der Meldedaten: Strom Kurzübersicht der Meldedaten: Erdgas/LNG Kurzübersicht der Meldedaten: TEM 13 (Ad-hoc Ticker) Beschreibung und Darstellung Hinweise zu den Meldungen Kurzübersicht der verwendeten XSD-Versionen Strom Übergreifende Meldungstypen Strom: Erzeugung Strom: Verbrauch Strom: Speicherung Erdgas/LNG Erdgas: Verbrauch Sonstige Insider-Informationen TEM 13 / TEM 13a: Ad-hoc Ticker Nutzung des Ad-hoc Tickers bei Ausfall des Standardmeldeweges Reports XML-Format der Berichtsanfrage XML-Format der Berichtsantwort Definition der CSV-Reports TSM Technical Status Message Beispiel für einen Incident Beispiel für ein Maintenance Window Auswahllisten Meldearten TR-Tool Übersicht Installation Copyright Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 5

6 Authentifizierung/Zertifikate Aufruf Verzeichnisstruktur Betrieb GUI Logging Backup Webservice-Schnittstelle Übersicht WSDL Authentifizierung Signatur der Meldungen und Reportanfragen Übertragungsformat Operation sendmessage Operation getlatestdeliveries Operation getdeliverybymessageid XML-Format der Meldungen Meldeprozess Voraussetzungen zur Meldung Ablauf: Melder werden Stammdatenänderungen Überblick Übermittlung Syntaktische Validierung Delivery Confirmation (Übergabebestätigung) Validierungen der XSD-Version ab Plausibilisierung der Publikation Acknowledgement Aktualisierung Häufig gestellte Fragen (FAQ) und Meldeverhalten Marktinformation Abkürzungsverzeichnis Begriffsdefinitionen Definition von Auswahllisten Länder und Gebotszonen Copyright Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 6

7 Art der Erzeugung Commodities Regelzonen (Strom)/Marktgebiete (Erdgas/LNG) Meldungen Berichte Meldegründe Marktzeiteinheiten Datenweiterleitung Datenweiterleitung an ENTSO-E Anforderung der Transparenzverordnung Registrierung Stammdaten Operative Datenweiterleitung Datenweiterleitung an ACER Copyright Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 7

8 3. Einleitung 3.1. Ziele des Dokumentes Ziel des vorliegenden Dokuments ist es, die für ein meldendes Unternehmen der Transparenzplattform notwendigen Voraussetzungen, Schritte und Gegebenheiten zur Meldung an die Transparenzplattform zu beschreiben. Dabei werden insbesondere die folgenden Punkte dargestellt: Voraussetzungen zur Meldung auf die Transparenzplattform Beschreibung der Möglichkeiten zur Übermittlung der Meldedaten Beschreibung der zu meldenden Daten Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Melder und EEX Zielgruppe des Dokumentes Das Dokument richtet sich speziell an diejenigen Unternehmen und deren Mitarbeiter, die Meldungen zur Transparenzplattform zu übertragen beabsichtigen oder bereits übertragen. Den meldenden Unternehmen obliegt die Datenlieferung Ihrer Meldedaten an die Transparenzplattform. Diese Daten werden von der Transparenzplattform verarbeitet, gespeichert und in entsprechender Form auf der Website publiziert Motivation der Transparenzplattform Ursprünglicher Ausgangspunkt für den Aufbau der Transparenzplattform war die Veröffentlichungspflicht von Informationen zu Erzeugung und Verbrauch auf Grundlage der Congestion Management Guidelines der Europäischen Kommission vom 9. November Daraus wurde Ende 2007 für jeden Regionalmarkt der Regionalinitiative der ERGEG ein Report on Transparency mit konkreten Regelungen zur Herstellung von Transparenz abgeleitet. Zur Umsetzung im Marktgebiet der EEX wurden die Richtlinien des Reports on Transparency durch das Bundesministerium für Wirtschaft in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur im September 2008 in Form einer Liste von zehn veröffentlichungspflichtigen Meldungen (und einer freiwilligen Zusatzmeldung) konkretisiert und gleichlautend für Österreich angewandt (BMWi-Liste bzw. VLÖ). Im Kontext der europäischen Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT, 1227/2011) als derzeit umfassendstem Regelwerk erfolgte eine wesentliche Weiterentwicklung der Transparenzplattform. Darüber hinaus ist die Nutzung von datenseitigen Synergien zwischen REMIT und der europäischen Transparenzverordnung (543/2013) erklärtes Ziel der Plattform. Weitere Synergien können auch im nationalen Bereich bestehen, deren Nutzung gesondert zu untersuchen ist. Copyright Transparency in Energy Markets Melderhandbuch, Version Page 8

9 3.4. Anpassungen des Melderhandbuchs Nachfolgend werden die Anpassungen im Melderhandbuch v2.2.3 gegenüber der Vorgängerversion aufgeführt. Kapitel Anpassung Beschreibung angepasst - erweiterter Funktionsumfang des Online-Tools 7.5 entfernt - AddOn 2 in Reports ergänzt - Ergänzung der TEM 0 um Anteilseigner/ACER-Code/Beteiligungsverhältnis , angepasst - ausschließlich Meldung für den Folgetag erlaubt , , , , , , , , , , , , , , , , , ergänzt - Zusammenfassung von Werten mehrere Einheiten in einer Meldung je Meldungstyp angepasst - Anzahl der Meldung Folgejahre für Nichtbeanspruchbarkeiten - Deanonymisierung von Nichtbeanspruchbarkeiten (TEM 20, TEM 21 und TEM 26) , , , entfernt - Kapitel Erdgas/LNG: Speicherung entfernt 7.4.1, angepasst - Gegenüberstellung TEM 13 und TEM 13a (Ad-hoc Ticker) sowie ergänzende Informationen ergänzt - TLS 1.0, TLS 1.1, TLS 1.2 Unterstützung - NTLM-Authentifikation wird ab TR-Tool unterstützt , ergänzt - Anpassungen an Masken im TR-Tool Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 9

10 , ergänzt - TLS 1.0, TLS 1.1, TLS 1.2 Unterstützung, Abkündigung SSL-Verschlüsselung ergänzt - XML-Format für TEM 13a entfernt - Entfernung der Meldungstypen TEM 23, TEM 25, TEM 27 und TEM entfernt - Fehler-Code F , ergänzt - UK, IT Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 10

11 4. Organisation 4.1. Ansprechpartner Bei technischen und vertraglichen Fragen wenden Sie sich bitte an den Transparency Support unter folgenden Kontaktdaten. Tel.: Fax: Betriebszeiten und First-Level-Support Die Betriebszeit teilt sich in: Kernbetriebszeit (KBZ), täglich (365 Tage), 8:00-18:00 Uhr (CET/CEST) Nebenbetriebszeit (NBZ), täglich (365 Tage), 18:00-8:00 Uhr (CET/CEST) Wartungsfenster werden mindestens eine Kalenderwoche vorher angekündigt und liegen in der Regel zwischen Montag und Freitag, im Zeitfenster von 18:30 bis 8:00 Uhr (CET/CEST). In Ausnahmefällen ist auch eine kürzere Ankündigungsfrist möglich. Der TP First-Level-Support (Transparency Support) wird durch die EEX bereitgestellt. In der Zeit von Montag bis Freitag, zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr (CET/CEST) mit Ausnahme von bundeseinheitlichen Feiertagen in Deutschland sowie dem 24. und 31. Dezember besteht für meldende Unternehmen die Möglichkeit, die EEX per und Telefon zu kontaktieren. Der First-Level-Support ist erste Anlaufstelle für alle eingehenden Unterstützungsfragen sowie beim Auftreten von Problemen im Meldeprozess. Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 11

12 5. Systembeschreibung 5.1. Komponenten Die Funktionalität der Transparenzplattform verteilt sich auf die nachfolgenden Komponenten Sicherheitszone (SHZ) Die Sicherheitszone (SHZ) ist der Bereich, in dem sich Applikationen und Daten mit erhöhtem Schutzbedarf befinden. Das bedeutet, dass ein Eindringen von außen (Internet) durch entsprechende technische Maßnahmen ausgeschlossen ist. In der Sicherheitszone befinden sich das Data Warehouse der Transparenzplattform und die Kundendatenbank. Alle Applikationen (u.a. das Basissystem), die direkt mit diesen Datenbanken arbeiten, werden ebenfalls in der SHZ betrieben Demilitarisierte Zone (DMZ) Die demilitarisierte Zone (DMZ) fungiert als Puffer zwischen dem Internet und der Sicherheitszone bzw. dem Intranet. In der DMZ befinden sich zwei Applikationsserver. Der erste nimmt die Nachrichten, d.h. Meldedaten oder kundenspezifische Anforderungen entgegen, verschlüsselt diese und speichert sie in einem Nachrichtenpool ab. Der zweite Applikationsserver dient der Veröffentlichung der anonymisierten und aggregierten Meldedaten gemäß der Vorgaben des Datenbereitstellungsvertrags in der jeweils gültigen Fassung Public-Key-Infrastruktur (PKI) Die PKI dient zur Bereitstellung von digitalen Zertifikaten, welche zur eindeutigen Identifikation der meldenden Personen verwendet werden. Die innerhalb der PKI ausgestellten Zertifikate werden zur Absicherung des Kommunikationsweges zwischen Melder und Transparenzplattform verwendet Webservice-Schnittstelle Sämtliche Meldedaten werden über die Webservice-Schnittstelle zur Transparenzplattform übertragen. Das TR-Tool nutzt diese Schnittstelle, um Meldedaten und Reportanfragen zu übermitteln. Die Schnittstelle kann aber auch direkt, d.h., ohne TR-Tool genutzt werden. In diesem Fall implementiert ein Melder seine eigene Schnittstelle. In jedem Fall darf die maximale Größe einer zu übermittelnden Datei das Upload-Limit von 8 MB nicht überschreiten TR-Tool Das TR-Tool (Transmission and Reporting Tool) ist ein Java-Tool und dient der Übermittlung von Meldedaten, Reportanfragen und dem Empfang von Acknowledgements und Antworten auf Reportanfragen. Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 12

13 Website Die Website dient zur Darstellung der Meldedaten in der im Datenbereitstellungsvertrag bzw. dem Melderhandbuch vereinbarten Form Backup-Website Die Backup-Website dient zur Darstellung von Nichtbeanspruchbarkeiten und Ad-hoc Ticker- Meldungen im Fall einer Störung der Publikation oder eines Wartungsfensters.1 Die auf der Backup-Website im Fall einer Störung oder eines Wartungsfensters publizierten Daten werden nach Behebung dieser mit gleichem Zeitstempel auf der regulären Website publiziert Online-Tool Das Online-Tool als webbasierte Anwendung dient zur Übermittlung von Meldungen des Meldungstyps Ad-hoc Ticker (TEM 13a). Der Ad-hoc Ticker ist zur Meldung folgender Inhalte vorgesehen: 1. Textnachrichten für qualitative Meldungen sonstiger Inhalte in Bezug auf REMIT 2. Textnachrichten für qualitative Meldungen sonstiger Inhalte in Bezug auf MAR (Market A- buse Regulation) 3. Textnachrichten für die quantitativen Meldungen von Nichtbeanspruchbarkeiten Meldungen entsprechend Punkt 3 können im Falle des Ausfalls des Standardmeldewegs über den Ad-hoc Ticker gemeldet werden. Weitere Details zum Online-Tool sind in einem separaten Dokument Anleitung zur Anwendung des Online-Tools aufgeführt, welches im EEX Transparency Downloadbereich zu finden ist Architektur Die Melder übermitteln die Meldedaten per TR-Tool, über eigene Systeme des Melders oder das Online-Tool über das Internet zum DMZ-Webservice. Dort werden die Meldedaten in Form von XML-Dateien zwischengespeichert und einer syntaktischen Validierung unterzogen. Der Melder erhält nach der syntaktischen Validierung ein Receipt (Übergabebestätigung) mit einer Bestätigung der syntaktischen Richtigkeit oder einem definierten Fehlercode. Zur weiteren Verarbeitung werden die Daten vom SHZ-Applikationsserver abgeholt, entschlüsselt, technisch und logisch validiert und gespeichert. Parallel dazu werden Nichtbeanspruchbarkeiten und Ad-hoc Ticker Meldungen auf der Backup-Website publiziert. Nach der Plausibilisierung erhält der Melder ein Acknowledgement mit einer Bestätigung der technischen und logischen Richtigkeit oder einem definierten Fehlercode. Bei Nichtbeanspruchbarkeiten enthält das Acknowledgement weiterhin eine Bestätigung der Publikation dieser Meldungen. 1 Bei Eintreten einer Störung der Publikation oder eines Wartungsfensters und der Aktivierung der Anzeige der Backup-Website wird bei Meldungseingang wie gewohnt das Receipt übermittelt. Das Acknowledgement wird zeitverzögert nach Behebung der Störung oder Abschluss des Wartungsfensters versendet. Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 13

14 Die Daten werden anschließend in der SHZ, sofern notwendig, aggregiert, anonymisiert und für die Bereitstellung auf der Website aufbereitet. Die Website dient zur Bereitstellung der zur Veröffentlichung bestimmten Meldedaten. Das meldende Unternehmen benötigt für die Übermittlung der Meldedaten ein persönliches Zertifikat. Das persönliche Zertifikat dient der Identifikation des meldenden Unternehmens und wird mit Hilfe der PKI durch die EEX vergeben Betrieb Der Betrieb der Transparenzplattform erfolgt durch die EEX. Die EEX betreibt zwei redundante Rechenzentren, die den aktuellen Anforderungen an einen ausfallsicheren Banken- und Börsenbetrieb entsprechen. Die Systemarchitektur für die Transparenzplattform fügt sich in diese Infrastruktur ein und wird entsprechend Ihrer Hochverfügbarkeitsanforderungen mit höchsten Verfügbarkeitsansprüchen betrieben. Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 14

15 6. Stammdaten Um an die EEX-Transparenzplattform melden zu können, müssen am Anfang und bei Änderungen Stammdaten übermittelt werden. Hierbei gibt es verschiedene Arten von Stammdaten die übermittelt werden müssen: Stammdaten zum meldenden Unternehmen Stammdaten zu Erzeugungs-, Verbrauchs-, Speicheranlagen Stammdaten zu Erzeugungs-, Verbrauchs-, Speichereinheiten Stammdaten zu den meldenden Personen. Die Inhalte der zu übermittelnden Stammdaten sind nachfolgend erläutert Datenmodell Nachfolgend sind die Beschreibung des Datenmodells der Stammdaten und deren Formate dargestellt Feldtypen für Stammdaten Die nachfolgende Tabelle beschreibt die möglichen Feldtypen für die Stammdaten-Felder. Feldtyp Freie Texteingabe Auswahlliste Ja/Nein Datum Beschreibung Bis zu 255 Zeichen, sofern nicht anderweitig spezifiziert Fest vorgegebene Liste an Werten. Die gültigen Werte werden, sofern nicht direkt angegeben, im Anhang (Abschnitt 9.9) definiert. Zur Auswahl stehen Ja und Nein. Im Falle eines Imports können die Wörter True (Ja) und False (Nein) verwendet werden. Angabe eines Tages. Muster für den Import: DD.MM.YYYY oder YYYY-MM-DD. Tabelle 1: Feldtypen für Stammdaten Stammdaten für meldende Unternehmen In der folgenden Tabelle sind die benötigten Stammdaten für meldende Unternehmen aufgeführt. Feld Feldtyp Pflichtfeld Name gemäß Handelsregister Freie Texteingabe (z.b. Stadtwerke Entenhausen AG) Ja Straße und Nummer Freie Texteingabe (z.b. Duckweg 3) Ja Postleitzahl Freie Texteingabe (z.b ) Ja Ort Freie Texteingabe (z.b. Entenhausen) Ja Staat/Länderkürzel Auswahlliste (z.b. AT, BG, CZ, DE) (siehe Abschnitt ) Ja Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 15

16 Feld Feldtyp Pflichtfeld HRB Freie Texteingabe (z.b AG Leipzig) Nein -Adresse für Systemnachrichten Freie Texteingabe (z.b. Ja Name Ansprechpartner 1 Freie Texteingabe (z.b. Herr Thomas Duck) Ja Telefonnummer Ansprechpartner 1 Freie Texteingabe (z.b ) Ja -Adresse Ansprechpartner 1 Freie Texteingabe (z.b. tduck@staweenthau.de) Ja Name Ansprechpartner 2 Freie Texteingabe (z.b. Herr Thomas Duck) Nein Telefonnummer Ansprechpartner 2 Freie Texteingabe (z.b ) Nein -Adresse Ansprechpartner 2 Freie Texteingabe (z.b. tduck@staweenthau.de) Nein Name Ansprechpartner 3 Freie Texteingabe (z.b. Herr Thomas Duck) Nein Telefonnummer Ansprechpartner 3 Freie Texteingabe (z.b ) Nein -Adresse Ansprechpartner 3 Freie Texteingabe (z.b. tduck@staweenthau.de) Nein Kurzname des Unternehmens für Ad-hoc Ticker Freie Texteingabe (z.b. SW Entenhausen) mit maximal 16 Zeichen Ja ACER-Code des Unternehmens Freie Texteingabe Ja Meldung der Verfügbaren Kapazität in TEM 1a Auswahlliste [Ja Nein] Ja IP-Adressen Meldesysteme Freie Texteingabe (z.b. ACC: , PROD: ) Ja Tabelle 2: Stammdaten für Unternehmen Die angegebene -Adresse im Feld -Adresse für Systemnachrichten wird für spätere Quality Check Meldungen und Informations s bei Berichtsabfragen genutzt. Die angegebene/n IP-Adresse/n im Feld IP-Adressen Meldesystem werden von der EEX zur Identifikation des meldenden Unternehmens verwendet. Diese Identifikation findet bei der Übergabe der Meldedaten an den Webservice der Transparenzplattform statt. Bitte geben Sie hier die IP- Adressen Ihrer Meldesysteme für die Umgebungen ACC = Abnahmeumgebung bzw. PROD = Produktivumgebung an. Zu jedem meldenden Unternehmen wird automatisch eine eindeutige CompanyID durch die EEX vergeben. Diese wird dem Unternehmen, nach der Erfassung der Stammdaten, mitgeteilt und hat folgendes Format [:alnum:]{12} z.b. STAWEENTHAU Stammdaten für Erzeugungs-, Verbrauchs- bzw. Speicheranlagen Nachfolgend finden Sie die Tabelle der benötigten Stammdaten zu Erzeugungs-, Verbrauchs- bzw. Speicheranlagen. Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 16

17 Beschreibung Feldtyp Pflichtfeld Name der Erzeugungs-, Verbrauchs- bzw. Speicheranlage Freie Texteingabe mit maximal 25 Zeichen (z.b. Kümmel) Ja EIC-Code Freie Texteingabe Ja Straße und Nummer Freie Texteingabe (z.b. Bolderweg 524) Nein Postleitzahl Freie Texteingabe (z.b ) Ja Ort Freie Texteingabe (z.b. Ententhal) Ja Staat/Länderkürzel Anlagentyp Netzanschluss bei Erzeugungsanlagen/Strom Gebotszone bei Erzeugungsanlagen/Strom Auswahlliste (z.b. AT, BG, CZ, DE) (siehe Abschnitt 9.9.1) Auswahlliste (z.b. Erzeuger, Verbraucher, Speicher) Auswahlliste [cross-zonal l intra-zonal] Auswahlliste (z.b. BG, CZ, DE/AT) (siehe Abschnitt 9.9.1) Ja Ja Ja Ja Regelzone bei Erzeugungsanlagen/Strom Auswahlliste [E.ON EnBW RWE VE-T APG, ] (siehe Abschnitt 9.9.4) Ja Spannungsebene bei Erzeugungsanlagen/Strom Brennstoff bei Erzeugungseinheiten/Strom Durchschnittliche Höhe der Windräder des Windparks (bei Erzeugungsanlagen/Strom) Himmelsrichtung des Photovoltaik-Parks (bei Erzeugungsanlagen/Strom) Freie Texteingabe (z.b. 110 kv) Auswahlliste [Biomasse Braunkohle Gas Geothermie Meeresenergie Kernkraft Kohle-/Stadtgas Laufwasser Müll Öl Ölschiefer Pumpspeicher Solar Sonstige Sonstige Erneuerbare Steinkohle Torf Wasserspeicher Wind (Offshore) Wind (Onshore)] (siehe Abschnitt 9.9.2) Freie Texteingabe (z.b. 120 m) Freie Textangabe (z.b. 0 2 ) Ja Ja Nein Nein WGS84-Daten Länge Dezimalzahl (z.b ) Ja WGS84-Daten Breite Dezimalzahl (z.b ) Ja Meldebeginn Datum (z.b ) Ja Meldeende Datum (z.b ) Nein Tabelle 3: Stammdaten für Erzeugungs-, Verbrauchs- bzw. Speicheranlagen Zu jeder Erzeugungs-, Verbrauchs- bzw. Speicheranlage wird automatisch eine eindeutige ProdConsID durch die EEX vergeben. Diese wird dem meldenden Unternehmen, nach der Erfassung der Stammdaten, mitgeteilt und hat folgendes Format [E V S ][:digit:]{6} z.b. E Azimuth ist 0 wenn es nach Norden ausgerichtet ist und im Uhrzeigersinn bis ist Süden. Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 17

18 Bitte beachten Sie, dass die Namen der Erzeugungs-, Verbrauchs- und Speicheranlagen möglichst kurz gewählt werden. Auf Zusätze wie Kraftwerk ist zu verzichten. Dies verringert Übertragungsfehler bei der Stammdatenanlage und dient vor allem einer besseren Darstellung auf der Website. Für die Bereitstellung von Stammdaten für Erzeugungsanlagen (Strom) gelten folgende Hinweise, da Anlagen aus mehreren Einheiten bestehen können und die Angaben oftmals nicht eindeutig sind: Netzanschluss: Es ist anzugeben, ob Erzeugungseinheiten der Anlage in eine oder mehrere Regelzonen einspeisen können. Kann mindestens eine Erzeugungseinheit der Erzeugungsanlage in mehr als eine Regelzone einspeisen, so ist cross-zonal auszuwählen. Gebotszone: Es ist anzugeben, in welches Marktgebiet die Erzeugungseinheiten der Anlage einspeisen. Die Angabe ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn die Gebotszone nicht identisch mit der Regelzone ist. Für die österreichische und die deutschen Regelzonen ist bspw. die Gebotszone DE/AT anzugeben. Regelzone: Im Falle des Netzanschlusses mit der Eigenschaft cross-zonal ist eine Mehrfachauswahl der Regelzone notwendig. Spannungsebene: Es ist anzugeben, an welche Spannungsebene die Erzeugungseinheiten der Anlagen angeschlossen sind. Im Falle mehrerer Spannungsebenen ist die höchste Spannungsebene anzugeben. Es werden die Angabe der standardisierten Spannungsebenen in KV empfohlen: 400, 380, 225, 220, 150, 132, 110, 100, 90, 70, 63, 50, 30, 20, Stammdaten zu Erzeugungs-, Verbrauchs- bzw. Speichereinheiten Nachfolgend finden Sie die Tabelle der benötigten Stammdaten für Erzeugungs-, Verbrauchsbzw. Speichereinheiten. Beschreibung Feldtyp Pflichtfeld Bezeichnung der Erzeugungs-, Verbrauchs- und Speichereinheit Freie Texteingabe mit maximal 25 Zeichen (z.b. Kümmel B100) EIC-Code Freie Texteingabe Ja Installierte Kapazität (bei Erzeugungs-, Verbrauchs- und Speichereinheiten) Wirkungsgrad (bei Erzeugungseinheiten) Arbeitsvermögen (bei Speichereinheiten) Einheitentyp Bahnstrom Commodities Netzanschluss bei Erzeugungsanlagen/Strom Freie Texteingabe (z.b. 200 MW) Freie Texteingabe (z.b. 40%) Freie Texteingabe (z.b. 200 MW) Auswahlliste [Erzeuger, Verbraucher, Speicher] Auswahlliste [Erzeuger, Verbraucher, Nicht relevant] Auswahlliste [Strom Gas LNG] (siehe Abschnitt 9.9.3) Auswahlliste [cross-zonal l intra-zonal] Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 18 Ja Ja Nein Ja Ja Ja Ja Ja

19 Beschreibung Feldtyp Pflichtfeld Gebotszone bei Erzeugungsanlagen/Strom Auswahlliste (z.b. DE/AT) (siehe Abschnitt 9.9.1) Ja Regelzone bei Erzeugungsanlagen/Strom Auswahlliste [E.ON EnBW RWE VE-T APG, ] (siehe Abschnitt 9.9.4) Ja Spannungsebene bei Erzeugungsanlagen/Strom Brennstoff bei Erzeugungseinheiten/Strom Freie Texteingabe (z.b. 110 kv) Auswahlliste [Biomasse Braunkohle Gas Geothermie Meeresenergie Kernkraft Kohle-/Stadtgas Laufwasser Müll Öl Ölschiefer Pumpspeicher Solar Sonstige Sonstige Erneuerbare Steinkohle Torf Wasserspeicher Wind (Offshore) Wind (Onshore)] (siehe Abschnitt 9.9.2) Ja Ja Meldebeginn Datum (z.b ) Ja Meldeende Datum (z.b ) Nein Vermarktung (bei Erzeugungseinheiten) Auswahlliste [überwiegend zur freien Vermarktung überwiegend nicht zur freien Vermarktung] Ja Tabelle 4: Stammdaten zu Erzeugungs-, Verbrauchs- bzw. Speichereinheiten Das Feld Installierte Kapazität muss bei der initialen Anlage der Stammdaten angegeben werden und wird vom TP-Admin als installierte Kapazität der Einheit zum 1. Januar des jeweiligen laufenden Jahres eingetragen. Die installierten Kapazitäten von Einheiten für die Folgejahre werden über TEM 1a, TEM 14, TEM 15 und TEM 22 gemeldet, sofern sich Änderungen ergeben. Zu jeder Erzeugungs-, Verbrauchs- und Speichereinheit wird automatisch eine eindeutige UnitID durch die EEX vergeben, welche dem meldenden Unternehmen, nach der Erfassung der Stammdaten, mitgeteilt wird. Die UnitID setzt sich aus der ProdConsID und einer dreistelligen Zahl mit führenden Nullen zusammen. Das Format ist [E V S][:digit:]{6}[-][:digit:]{3} z.b. E Stammdaten zur meldenden Person Ein meldendes Unternehmen kann mehrere meldende Personen bei der EEX anmelden. Jeder Person wird dabei eine eindeutige DispatcherID von der EEX zugewiesen und dem meldenden Unternehmen mitgeteilt. Zu jeder DispatcherID muss ein gültiges Zertifikat vorliegen. Die Beantragung des Zertifikates ist in Abschnitt beschrieben. Durch die Kopplung an die DispatcherID ist jedes Zertifikat einer natürlichen Person zugeordnet. Ob dieses Zertifikat dann in einem manuellen Betrieb oder durch automatisierte Prozesse genutzt wird, kann durch das meldende Unternehmen entschieden werden. Zur Verwendung an der Transparenzplattform sind ausschließlich die von der EEX bereitgestellten Softwarezertifikate vorgesehen. Eine Verwendung von Drittzertifikaten ist ausgeschlossen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die benötigten Stammdaten zum Anlegen eines Dispatchers. Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 19

20 Beschreibung Eingabetyp Pflichtfeld Name Freie Texteingabe (z.b. Herr Dr. Josef Müller) Ja Telefonnummer Freie Texteingabe (z.b ) Ja -Adresse Schreibrecht: Meldeobjekte Freie Texteingabe (z.b. Freie Texteingabe (z.b. Kraftwerk Meckenheim, Kümmel B100, Kümmel B101) Ja Ja Schreibrecht: Meldungen Freie Texteingabe (z.b. TEM 1a, TEM 12, TSM) Leserecht: Meldeobjekte Freie Texteingabe (z.b. Kümmel B100, Kümmel B101) Leserecht: Berichte Freie Texteingabe (z.b. TEM 1a, TEM 12, TSM) Ja Ja Ja Tabelle 5: Stammdaten für Dispatcher Struktur der zu den Stammdaten zugeordneten IDs Zur Identifikation der verschiedenen Teilbestandteile der Stammdaten (meldendes Unternehmen, Erzeugungs-, Verbrauchs- und Speicheranlage, Erzeugungs-, Verbrauchs- und Speichereinheit, meldende Person) werden diesen eindeutige IDs zugeordnet. Jeder CompanyID können mehrere ProdConsIDs zugeordnet werden. Jeder ProdConsID können mehrere UnitIDs zugeordnet werden. Zusätzlich werden jeder CompanyID mehrere DispatcherIDs zugeordnet. Über die Abbildung der Zugriffsrechte werden diesen ProdConsID zugeordnet. Über die bereits definierte Struktur sind damit die UnitID festgelegt, für welche die einzelne DispatcherID melden darf. ProdCons und Units dürfen nur zu jeweils einer Wertschöpfungsstufe gehören (z.b. nur Stromproduktion oder nur Stromspeicherung). Bei Unternehmen, die ausschließlich Meldungen im Ad-hoc Ticker (TEM 13) vornehmen, ist eine Zuordnung von ProdConsID und UnitIDs nicht notwendig. Abbildung 1 Struktur der zu den Stammdaten zugeordneten IDs Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 20

21 6.2. Initiale Anlage von Stammdaten Als Vorrausetzung für die Meldung an die Transparenzplattform müssen verschiedene Stammdaten wie z.b. zum meldenden Unternehmen, zur Erzeugungs-, Verbrauchs- bzw. Speicheranlage, zur Erzeugungs-, Verbrauchs- bzw. Speichereinheit und zur meldenden Person angelegt werden. Die Stammdaten müssen per (TP-01 Company bis TP-04 Dispatcher) bzw. Fax (TP-05 Certificate) an die EEX übermittelt werden. Hierbei sind die durch die EEX vorgegebenen Formate zu verwenden. Die Daten werden an den TP First-Level-Support der EEX (Abschnitt4.1) übermittelt. Hierzu sind folgende von der EEX zur Verfügung gestellte Vorlagen zu verwenden: Vorlagen TP-01 Company TP-02 ProdCons TP-03 Unit TP-04 Dispatcher TP-05 Certificate Beschreibung Diese Vorlage dient zur Übermittlung der Stammdaten des meldenden Unternehmens im Rahmen der Stammdatenerstanlage und Stammdatenänderung. Diese Vorlage dient zur Übermittlung der Stammdaten der Erzeugungs-, Verbrauchsbzw. Speicheranlage im Rahmen der Stammdatenerstanlage und Stammdatenänderung. Diese Vorlage dient zur Übermittlung der Stammdaten der Erzeugungs-, Verbrauchsbzw. Speichereinheit im Rahmen der Stammdatenerstanlage und Stammdatenänderung. Diese Vorlage dient zur Übermittlung der Stammdaten der meldenden Person im Rahmen der Stammdatenerstanlage und Stammdatenänderung. Diese Vorlage dient zur Übermittlung von Zertifikatsanforderungen und Zertifikatssperrungen zu einer meldenden Person. Tabelle 6: Dokumente für die Stammdatenanlage Sie finden die Vorlagen auf folgender Internetseite: ( unter der Bezeichnung Vorlagen EEX TP Stammdaten (Formulare und Schemata) vxx (xx.xx.xxxx). Die Stammdaten werden nach Eingang bei der EEX geprüft, nach erfolgreicher Prüfung wird das meldende Unternehmen über die von der EEX erfassten Stammdaten informiert. Weiterhin werden dem meldenden Unternehmen die von der EEX vergebenen IDs mitgeteilt Änderung von Stammdaten Änderungen von Stammdaten sind mittels der in Abschnitt 6.4. genannten Vorlagen (TP-01 bis TP- 05) der EEX per (TP-01 bis TP-04) bzw. Fax (TP-05) zu übermitteln. Die Vorlagen und das Format zur Stammdatenübermittlung per bzw. Fax finden Sie auf folgender Internetseite: ( unter der Bezeichnung Vorlagen EEX TP Stammdaten (Formulare und Schemata) vxx (xx.xx.xxxx). Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 21

22 Die Änderungen an den Stammdaten werden nach Eingang bei der EEX geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird das meldende Unternehmen über die von der EEX erfassten Änderungen an den Stammdaten informiert. Weiterhin werden dem meldenden Unternehmen die von der EEX durchgeführten Stammdatenänderungen mitgeteilt Abmeldung von Erzeugungs-, Verbrauchs- und Speichereinheiten (Meldeende) Erzeugungseinheiten Erreicht eine Unit ihr Meldeende, 3 sind folgende Meldungen VOR dem Erreichen des Meldeendes abzusetzen: für TEM 1a (installierte Kapazität) ist keine Anpassung vorzunehmen (gemeldete Werte die nach dem Meldeende liegen, werden in der Auswertung nicht mehr berücksichtigt) für TEM 1a (verfügbare Kapazität) sind bereits gemeldete Tageswerte für die Tage nach dem Tag des Meldeendes auf 0 zu setzen TEM 5a/b Meldungen (geplante Produktion) sind noch für den Tag des Meldeendes abzugeben TEM 10a/b Meldungen (tatsächliche Produktion) sind noch für den Tag des Meldeendes abzugeben für TEM 12 sind alle Ereignisse spätestens zum Meldeende zu beenden, d.h., das Datum des Ereignisendes eines Ereignisses darf nicht nach dem Meldeende liegen Verbrauchseinheiten Erreicht ein/e Unit/Standort das Meldeende, 3 sind folgende Meldungen VOR dem Erreichen des Meldeendes abzusetzen: für TEM 14 und 15 (installierte Kapazität Strom und Erdgas) ist keine Anpassung vorzunehmen TEM 16 und 17 Meldungen (geplanter Verbrauch Strom und Gas) sind noch für den Tag des Meldeendes abzugeben TEM 18 und 19 Meldungen (tatsächlicher Verbrauch Strom) sind noch für den Tag des Meldeendes abzugeben für TEM 20 und 21 sind alle Ereignisse spätestens zum Meldende zu beenden, d.h., das Datum des Ereignisendes darf nicht nach dem Meldeende liegen Speichereinheiten Erreicht eine Unit ihr Meldeende 3 sind folgende Meldungen VOR dem Erreichen des Meldeendes abzusetzen: für TEM 22 (Arbeitsvermögen - Strom) sind bereits gemeldete Jahreswerte für die Jahre nach dem Jahr des Meldeendes auf 0 zu setzen 3 Als Meldeende ist der Tag um 23:59:59 Uhr (CET/CEST) zu verstehen, für den letztmals Daten gesendet werden. Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 22

23 für TEM 22 (installierte Kapazität Strom) ist keine Anpassung vorzunehmen. TEM 24-Meldungen (tatsächliche Produktion) können nicht über das Meldeende hinaus abgegeben werden für TEM 26 (Nichtbeanspruchbarkeiten von Speichereinheiten) sind alle Ereignisse spätestens zum Meldeende zu beenden, d.h. das Datum des Ereignisendes eines Ereignisses darf nicht nach dem Meldeende liegen. Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 23

24 7. Meldungen 7.1. Einleitung Allgemeiner Überblick Die europäische Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT, 1227/2011) als derzeit umfassendstes Regelwerk sieht die Offenlegung von Insider- Informationen zur Kapazität, Nutzung und Verfügbarkeit von Anlagen für die Erzeugung, den Verbrauch, die Speicherung und die Übertragung von Strom, Erdgas und LNG vor. Auf der Transparenzplattform sind aktuell Meldungen für die folgenden Rubriken möglich. Jede Rubrik unterteilt sich dabei in eine Anzahl von Meldungstypen, die in den Abschnitten ff. überblicksweise dargestellt und in den Abschnitten 7.2. ff. detailliert beschrieben werden. Eine Ergänzung weiterer Meldungstypen ist zu jedem Zeitpunkt möglich. Strom Erdgas Erzeugung/Förderung 4 verfügbar Verbrauch verfügbar verfügbar Speicherung verfügbar Ad-hoc Ticker verfügbar Tabelle 7: Gesamtüberblick über verfügbare Meldungstypen Kurzübersicht der Meldedaten: Strom Entscheidet sich ein Unternehmen zur Nutzung der Veröffentlichungsmöglichkeit für eine spezielle Kombination von Commodity und Wertschöpfungsstufe, so sind Daten für alle zugehörigen Meldungstypen bereitzustellen. Im Falle von TEM 5a/TEM 5b sowie TEM 10a/TEM 10b ist jeweils nur ein Meldungstyp einzusetzen. 4 Für die einfachere Nachvollziehbarkeit werden die Begriffe Erzeugung für Strom und Förderung für Erdgas verwendet. Im Wortlaut der REMIT wird der Begriff Produktion für Strom und Erdgas genutzt. Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 24

25 Sonstige Verfügbarkeit Nutzung Kapazität Sonstige Verfügbarkeit Nutzung Kapazität Strom Erzeugung Verbrauch Speicherung Installierte Leistung TEM 1a TEM 14 TEM 22 Geplante Produktion TEM 5a/TEM 5b TEM 16 Tatsächliche Produktion TEM 10a/TEM 10b TEM 18 TEM 24 Geplante/ungeplante Nichtbeanspruchbarkeiten TEM 12 TEM 20 TEM 26 Meldebeginn und Meldeende / technische Statusmeldungen TEM 0/TSM Tabelle 8: Kurzübersicht über Meldungstypen im Bereich Strom Kurzübersicht der Meldedaten: Erdgas/LNG Entscheidet sich ein Unternehmen zur Nutzung der Veröffentlichungsmöglichkeit für eine spezielle Kombination von Commodity und Wertschöpfungsstufe, so sind Daten für alle zugehörigen Meldungstypen bereitzustellen. Erdgas/LNG Förderung Verbrauch Speicherung Installierte Leistung TEM 15 Geplante Produktion TEM 17 Tatsächliche Produktion TEM 19 Geplante/ungeplante Nichtbeanspruchbarkeiten TEM 21 Meldebeginn und Meldeende / technische Statusmeldungen TEM 0/TSM Tabelle 9: Kurzübersicht über Meldungstypen im Bereich Erdgas/LNG Kurzübersicht der Meldedaten: TEM 13/TEM 13a (Ad-hoc Ticker) Der Ad-hoc Ticker (TEM 13/TEM 13a) ermöglicht jene Veröffentlichungen von Insider- Informationen für Unternehmen oder Anlagen gemäß Art. 2 Ziffer 1 lit c, d REMIT, die sich nicht über quantitative Angaben in standardisierten Meldungstypen entsprechend Abschnitt oder sinnvoll darstellen lassen. Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 25

26 Beschreibung und Darstellung In den folgenden Abschnitten werden alle Meldungen, bezeichnet durch ihre Namen in der TEM- Liste aufgeführt und im Einzelnen erläutert. Angaben zu Inhalt und Randbedingungen einer Meldung werden vornehmlich anhand von Tabellen der folgenden Form gemacht. Meldekriterium Meldepflicht Meldedaten Granularität Zeitpunkt Zeitraum Aktualisierung Anzahl der Datensätze Veröffentlichung Erklärung Angaben zur Art und zu Grenzwerten der Meldepflicht (Pflichtangaben). Angaben, ob Meldungen zusätzlich möglich sind (Zusatzangaben). Auflistung der zu meldenden Daten, Angabe des XML-Bezeichners eines Datenelements in spitzen Klammern. Das Hinzufügen von Anmerkungen ist stets möglich, aber nicht obligatorisch. Auflösung auf Ebene der Stromerzeugungseinheiten, Verbrauchs- und Speichereinheiten (Meldung einzelner Stromerzeugungseinheiten, Verbrauchs- und Speichereinheiten oder in aggregierter Form). Auflösung auf zeitlicher Ebene. Zeitpunkt, an dem die Meldung spätestens eingegangen sein muss. Hinweis: Um den Veröffentlichungszeitpunkt sicherzustellen, sollte die Meldung in der Regel 15 Minuten vor den zeitlichen Veröffentlichungsvorgaben der TEM-Liste erfolgen, sofern dies nicht explizit anderslautend spezifiziert ist. Zeitraum, welcher durch Meldedaten abgedeckt sein muss. Festlegung, ob und wann eine Aktualisierung bereits gemeldeter Daten notwendig ist. Hinweis: Bei vielen Arten von Meldungen ist jederzeit eine Aktualisierung bereits gemeldeter Daten möglich, um die Datenqualität zu erhöhen. Werden für einen Meldungstyp mehrere Einheiten gemeldet, sind diese in einer Meldung zu übermitteln. Hinweis: Verwenden Sie mehrere Unitgroups in einer Meldung. Beschreibung der Aufbereitung und Veröffentlichung der Meldedaten. Tabelle 10: Grundsätzliche Struktur einer Meldung Wertename Meldepflicht Datum EventID Art der Erzeugung Regelzonen Gültige Werte Angaben zur Art und zu Grenzwerten der Meldepflicht (Pflichtangaben) Angaben, ob Meldungen zusätzlich möglich sind (Zusatzangaben) Datum und Uhrzeit in voller Schreibweise als UTC-Zeit (YYYY-MM-DDThh:mm:ssZ) Eindeutige Kennung eines Nichtbeanspruchbarkeitsereignisses entsprechend der Meldungen TEM 12, 20, 21 und 26. Diese ID wird durch das meldende Unternehmen festgelegt und muss, bezogen auf die Erzeugungs-, Verbrauchs-, Speichereinheit, eindeutig sein. Es können Buchstaben und Zahlen in beliebiger Reihenfolge verwendet werden. Die Verwendung der Sonderzeichen Unterstrich (_) und Raute (#) ist nicht zulässig. Die ID kann bis zu 20 Zeichen umfassen. Dies betrifft nur Erzeugungsanlagen. Ein Element der Liste wie in Abschnitt (Spalte Gültige Werte ) aufgeführt. Dies betrifft nur Erzeugungs-, Verbrauchs- und Speicheranlagen für Strom. Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 26

27 Wertename Marktgebiete Status der Meldung Anmerkung UnitID Zahl Meldegrund Gültige Werte Ein Element der Liste wie in Abschnitt (Spalte Gültige Werte ) aufgeführt. Dies betrifft nur Verbrauchs- und Speicheranlagen für Gas. Ein Element der Liste, wie in Abschnitt (Spalte Gültige Werte ) aufgeführt. Active oder Inactive-Flag einer Meldung gemäß TEM-Liste 12, 20, 21 und 26. Mit dem Inactive-Flag ist es möglich, eine fälschlich versandte Meldung als nicht mehr relevant (= inactive) zu kennzeichnen. Eine inhaltlich fehlerhaft eingegebene Meldung ist zu aktualisieren und nicht auf Inactive zu setzen. Dieser Status wird auf der Website ausgewiesen. Freier Text bis maximal 255 Zeichen. Dieser Text dient nur der internen Verwendung (wird nicht veröffentlicht). Eindeutige Kennung einer Erzeugungs-, Verbrauchs-, Speichereinheit. Diese wurde während des Anmeldeprozesses durch die EEX vergeben. Nichtnegative Zahl mit einer Nachkommastelle Grund für das Eintreten eines Nichtbeanspruchbarkeitsereignisses entsprechend den Meldungen TEM 12, 20, 21 und 26. Ein Element der Liste wie in Abschnitt (Spalte Gültige Werte ) aufgeführt. Tabelle 11: Erläuterungen zu den gültigen Werten Hinweise zu den Meldungen Um mögliche Ungenauigkeiten zu vermeiden, die sich aufgrund der Übersetzung von energiewirtschaftlichen Fachbegriffen aus den englischsprachigen Vorgaben ergeben könnten, wurden im Wesentlichen VGB-Begriffsdefinitionen verwendet. Diese sind in Abschnitt 9.8. Begriffsdefinitionen wiedergegeben. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass an den Anforderungen der TEM-Liste kleinere Präzisierungen durch die an der Transparenzplattform beteiligten Marktparteien vorgenommen wurden Kurzübersicht der verwendeten XSD-Versionen Folgende Tabelle stellt die verwendeten XSD Versionen der verschiedenen Meldungstypen dar. Hinweis: Zur Erleichterung der Übersicht der Inhalte der XSDs sind zusammengefasste Meldungstypen (wie z.b.: TEM 1 und AddOn 2 zu TEM 1a) sowie in diesem Melderhandbuch nicht mehr enthaltene Meldungstypen (wie z.b.: AddOn 2) in der nachfolgenden Übersicht noch aufgeführt. Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 27

28 Meldung Bezeichnung Kapitel (Beschreibung/XML- Format) XSD 1.12 XSD 1.13 AddOn 2 Blockscharfe Ex-Ante-Informationen über installierte und verfügbare Erzeugungskapazität (Strom) - x - TEM 0 Meldebeginn und Meldeende von Einheiten / x x TEM 1 TEM 1a TEM 5a TEM 5b TEM 10a TEM 10b Ex-Ante-Informationen über installierte Erzeugungskapazität von Erzeugungseinheiten (Strom) Installierte und verfügbare Kapazität von Stromerzeugungseinheiten Geplante Produktion von Stromerzeugungseinheiten Geplante Produktion von Stromerzeugungseinheiten (15 Minuten) Tatsächliche Produktion von Stromerzeugungseinheiten Tatsächliche Produktion von Stromerzeugungseinheiten (15 Minuten) - x / x x / x x / x x / x x / x x TEM 12 Nichtbeanspruchbarkeiten von Stromerzeugungseinheiten / x x TEM 13 Ad-hoc Ticker / x x TEM 13a Ad-hoc Ticker erweitert 7.4.1/ x TEM 14 TEM 15 TEM 16 TEM 17 Installierte Leistung von Stromverbrauchseinheiten Installierte Leistung von Erdgasverbrauchseinheiten Geplanter Verbrauch von Stromverbrauchseinheiten Geplanter Verbrauch von Erdgasverbrauchseinheiten / x x / x x / x x / x x 5 6 Strom: Erzeugungs-/Verbrauchs- und Speichereinheiten, Erdgas: Verbrauchs- und Speichereinheiten. Strom und Erdgas. Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 28

29 TEM 18 Tatsächlicher Verbrauch von Stromverbrauchseinheiten / x x TEM 19 Tatsächlicher Verbrauch von Erdgasverbrauchseinheiten / x x TEM 20 Nichtbeanspruchbarkeiten von Stromverbrauchseinheiten / x x TEM 21 Nichtbeanspruchbarkeiten von Erdgasverbrauchseinheiten / x x TEM 22 Pumpleistung und Arbeitsvermögen / x x TEM 23 Ein-/Ausspeicherleistung und Arbeitsgasvolumen Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. / Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. x x TEM 24 Füllstände von Stromspeichereinheiten / x x TEM 25 Füllstände von Gasspeichereinheiten Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. / Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. x x TEM 26 Nichtbeanspruchbarkeiten von Stromspeichereinheiten / x x TEM 27 Nichtbeanspruchbarkeiten von Speichereinheiten (Einspeicherung) TEM 28 Nichtbeanspruchbarkeiten von Speichereinheiten (Ausspeicherung) Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. / Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. / Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. x x x x TSM Technische Statusmeldungen 7.6 / x x Tabelle 12: Kurzüberblick zu gültigen XSD-Versionen Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 29

30 Die XSD 1.13 beinhaltet alle Meldungstypen der XSD 1.12 außer AddOn 2 und TEM 1. Im Rahmen der XSD 1.13 wurde der Meldungstyp TEM 0 um optionale Felder ergänzt und der Meldungstyp TEM 13a neu eingeführt. Die neuste XSD-Version ist grundsätzlich als Default-Version eingestellt. Vorankündigung: Anfang Q2/2017 ist die Einstellung der Unterstützung der XSD-Version 1.12 vorgesehen. Release GoLive XSD TR-Tool / (Java Runtime 1.8) 15.0 Q4/ / (Java Runtime 1.8) Tabelle 13: Releaseübersicht 7.2. Strom Meldungen für die Commodity Strom unterteilen sich in die Rubriken Erzeugung, Verbrauch und Speicherung. Für Kraftwerksbetreiber sind in der Rubrik der Stromerzeugung die Meldungstypen TEM 1a, TEM 5a/b, TEM 10a/b und TEM 12 relevant. Diese Meldungstypen sind im Abschnitt beschrieben. Kraftwerksbetreiber können im Falle von Speicherkraftwerken ebenfalls von der Rubrik Stromspeicherung und dort von den Meldungstypen TEM 22, TEM 24 und TEM 26 betroffen sein (Abschnitt 7.2.4). Dies gilt sowohl für Pumpspeicheranlagen als auch für Anlagen mit natürlichen Zuflüssen. Für den Fall von Stromerzeugungseinheiten, die mit dem Brennstoff Erdgas betrieben werden, besteht auch eine Veröffentlichungspflicht in der Rubrik des Erdgasverbrauchs (Abschnitt 7.3.1). Stromverbrauchsdaten werden in der Regel von Betreibern industrieller Anlagen in den Meldungstypen TEM 14, TEM 16, TEM 18 und TEM 20 gemeldet (Abschnitt 7.2.3) Übergreifende Meldungstypen TEM 0: Meldebeginn/Meldeende und Anteilseigner von Einheiten Für jede zu meldende Einheit ist ein Meldebeginn anzugeben. Ab dem Tag des Meldebeginns sind Daten im Rahmen der verschiedenen Meldungstypen zu melden, für die die jeweilige Einheit registriert ist. Hinweis zum Meldebeginn: Der Meldebeginn entspricht der Aufnahme des kommerziellen Betriebes. Jedoch kann als Meldebeginn auch der Beginn der ersten Netzsynchronisation oder des Probebetriebs gewählt werden. Ein frühzeitiger Meldebeginn wird ausdrücklich empfohlen, um so jeden Verdacht der Zurückhaltung einer Insider-Information zu vermeiden. Die Öffentlichkeit sollte über den Zeitpunkt der ersten Netzsynchronisation und dem Übergang zwischen Probebetrieb und kommerziellem Betrieb mittels des Ad-hoc Tickers informiert werden (siehe auch Abschnitt 7.4.1). Neben dem Meldebeginn kann ein Meldeende übermittelt werden, sofern dieses bekannt ist. Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 30

31 Hinweis zum Meldeende: Sobald mit hinreichender Genauigkeit bekannt ist, wann eine Einheit stillgelegt wird, ist ein Meldeende mitzuteilen. Darüber hinaus wird eine Information der Öffentlichkeit per Ad-hoc Ticker empfohlen. Dafür relevant können u.a. sein: Entscheidung des Unternehmens Antrag auf Stilllegung bei einer Behörde Ende der Betriebsgenehmigung oder Ad-hoc Entscheidung einer Behörde Einstellung des Geschäftsbetriebs der Betreibergesellschaft Höhere Gewalt. Meldekriterium Erläuterung Meldepflicht Für alle Einheiten Meldedaten Betroffene Einheit <UnitID> Granularität Je Einheit Meldebeginn <ReportStart> Meldeende <ReportEnd> (optionale Angabe) Marktteilnehmer/Anteilseigner <Shareholder> (optionale Angabe) ACER-Code <AcerCode> (optionale Angabe) Beteiligungsverhältnis <ShareOwnershipRatio> (optionale Angabe) Zeitpunkt Unverzüglich nach Bekanntwerden Zeitraum Tag Aktualisierung Unverzüglich nach Bekanntwerden Veröffentlichung Je Einheit Tabelle 14: Meldekriterien TEM 0 Folgende Hinweise sind zu beachten: Es ist eine Meldung von Meldebeginn oder Meldebeginn und Meldeende möglich. Ein einmal gemeldetes Meldeende kann aktualisiert, aber nicht gelöscht werden. Die gemeldeten Werte zu Meldebeginn und/oder Meldeende werden erst am Folgetag oder nach Information des unter Kapitel 4.1 erwähnten Ansprechpartners gültig. Ab Erreichen des Meldebeginn sind auch für die anderen relevanten Meldungstypen (wie z.b. TEM 5a/b, TEM 10a/b etc.) der/des betroffenen Einheit/Standorts kontinuierlich Meldungen zu übermitteln. Bei der Meldung von Anteilseigner und ACER-Code bzw. Beteiligungsverhältnis ist zwingend der zuletzt gültige Meldebeginn der betreffenden Einheit mit zu melden Meldung Anteilseigner, ACER-Code, Beteiligungsverhältnis: a) Optionale Meldung von Anteilseignern einer Erzeugungs-, Verbrauchs- und Speichereinheit und deren ACER-Codes Die Anteilseigner (Unternehmen, öffentlicher Träger) einer beliebigen Einheit können optional gemeldet werden. Die maximal mögliche Anzahl der Anteilseigner innerhalb dieses Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 31

32 Meldungstyps beträgt 20. Ändert sich die Anteilseignerstruktur, so ist eine neue vollständige Liste der Anteilseigner und deren ACER-Code zu übermitteln. Das meldende Unternehmen selbst ist an dieser Stelle nicht als Anteilseigner zu übermitteln. Der ACER-Code ist der Identifikator für das jeweilige Unternehmen. Er wird bei der Registrierung als Marktteilnehmer durch ACER vergeben. Das meldende Unternehmen hat mit dem Meldungstyp TEM 0 die Möglichkeit, die ACER-Codes von maximal 20 Anteilseignern für eine Einheit zu melden. Ändert sich der ACER-Code, so ist eine neue vollständige Liste der Anteilseigner mit deren ACER-Codes zu übermitteln. Liegt für einen Anteilseigner kein ACER-Code vor, so ist NA einzutragen. Anforderungen an den ACER-Code: Länge von 12 Zeichen, wobei das drittletzte Zeichen ein Punkt. ist und die letzten 2 Zeichen Großbuchstaben sind (Beispiel: <AcerCode> AB</AcerCode>) Diese Informationen werden in den Feldern 18 und 19 des gemäß ACER REMIT MoP geforderten RSS-Feed zur Übermittlung von Nichtbeanspruchbarkeiten genutzt. Die Anteilseigner werden dabei neben dem meldenden Unternehmen als weitere Marktteilnehmer der betroffenen Einheit ausgewiesen, für die die Veröffentlichung der Nichtbeanspruchbarkeit erfolgt. Eine Veröffentlichung auf der Website ist möglich. Im Falle der Übermittlung dieser Informationen an EEX sind immer beide Bestandteile, also Anteilseigner und ACER-Code, zu melden. b) Optionale Meldung des Beteiligungsverhältnisses Über die Datenelemente unter a) hinaus kann optional das Beteiligungsverhältnis angegeben werden, das der jeweilige Anteilseigner innehat. Die Angabe erfolgt in Prozent (bspw.: <ShareOwnershipRatio>31.4</ShareOwnershipRatio>) Diese Information wird nicht veröffentlicht, sofern dies nicht regulatorisch vorgeschrieben wird Strom: Erzeugung TEM 1a: Installierte und verfügbare Kapazität von Stromerzeugungseinheiten Die zu meldende installierte Kapazität (eng.: installed capacity) ist im Sinne der VGB- Begriffsdefinitionen als Netto-Engpassleistung zu verstehen. Als Element im Rahmen der Zusatzdaten kann die verfügbare Kapazität gemeldet werden. Die im öffentlichen Netz zur Verfügung stehende Erzeugungskapazität (kurz: verfügbare Kapazität/eng.: available capacity) ist im Sinne der VGB-Begriffsdefinitionen als die beanspruchbare Leistung einer Stromerzeugungseinheit zu verstehen. Auch Stromerzeugungseinheiten, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden, steht diese Meldung offen. Die Meldung der zwei Datenelemente kann unabhängig voneinander erfolgen. Bei Meldung der installierten Kapazität ist das Datum anzugeben, ab dem der Wert gilt. Die Gültigkeit währt solange, bis das Start-Datum eines neuen Werts erreicht wird. Aktualisierungen sind jederzeit möglich und werden ausdrücklich empfohlen, da die installierte Kapazität für Plausibilitätsprüfungen verwendet wird. Ändert sich jedoch die installierte Kapazität nicht, so ist eine tägliche Meldung des identischen Wertes nicht erforderlich und ausdrücklich zu vermeiden. Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 32

33 Darüber hinaus muss folgender Grundsatz gewährleistet sein: Die Meldung hat so zu erfolgen, dass am 15. November des laufenden Kalenderjahres um Uhr die Angaben zur Netto- Engpassleistung für das aktuelle und die drei darauf folgenden Kalenderjahre lückenlos abgedeckt sind. Da die installierte Kapazität auch für die Validierung anderer Meldungen benötigt wird, muss die Meldung bereits vor Meldebeginn einmalig abgegeben werden. Als Voraussetzung für die Meldungen, muss jeder Melder initial die installierte Kapazität einmalig melden (abweichend vom 15. November). Auch im Bau befindliche Stromerzeugungseinheiten müssen innerhalb der geltenden Fristen schon vor Inbetriebnahme gemeldet werden. Auch Pumpspeichersätze im Turbinenbetrieb sind von dieser Meldung betroffen. Als installierte Kapazität der Stromerzeugungseinheit ist die Netto-Engpassleistung der Turbine zu melden. Ergänzend erfolgt die Meldung des Arbeitsvermögens im Bereich der Stromspeicherung (Abschnitt 7.2.4). Die verfügbare Kapazität soll in Form von Tagesmittelwerten angegeben werden. Die Bereitstellung der Informationen muss allerdings so erfolgen, dass auf der Transparenzplattform stets aktuelle Daten für das aktuelle sowie das folgende Kalenderjahr verfügbar sind. Änderungen können jederzeit gemeldet werden. Obwohl die Daten je Stromerzeugungseinheit gemeldet werden müssen, erfolgt die Veröffentlichung aggregiert nach Art der Erzeugung. Zusammenfassend gelten die Kriterien der folgenden Tabelle für die Meldung TEM 1a: Meldekriterium Erläuterung Meldepflicht Für Stromerzeugungseinheiten der konventionellen und erneuerbaren Stromerzeugung jeder Größe Auch für Pumpspeichersätze im Turbinenbetrieb jeder Größe Meldedaten Meldende Person <DispatcherID> Betroffene Stromerzeugungseinheit <UnitID> Installierte Kapazität (Netto-Engpassleistung (in MW) <Capacity> Datum, ab dem die installierte Kapazität gilt <Starttime> Verfügbare Kapazität (beanspruchbare Leistung (in MW)) <AvailableCapacity> Datum des Tages, an dem die verfügbare Kapazität gilt <Starttime> Anmerkungen <MessageText> Granularität Je Stromerzeugungseinheit Installierte Kapazität: tagesscharfe Einzelwerte Verfügbare Kapazität: tagesscharfe Zeitreihe Zeitpunkt Installierte Kapazität: Meldung spätestens am 15. November, Uhr (CET/CEST) des laufenden Kalenderjahres Verfügbare Kapazität: Meldung täglich bis 9.15 Uhr sowie bis Uhr im Falle von Aktualisierungen (CET/CEST) Zeitraum Installierte Kapazität: aktuelles Jahr und (mindestens) 3 Folgejahre Verfügbare Kapazität: Es müssen mindestens Informationen für das aktuelle Jahr sowie das darauf folgende Jahr verfügbar sein (aktuelles und folgendes Jahr, tagesscharf). Am 15. November, bis Uhr (CET/CEST) ist die Mel- Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 33

34 Meldekriterium Erläuterung dung für das dem Folgejahr fortfolgende Jahr vorzunehmen. Aktualisierung Installierte Kapazität: bei Änderung ausdrücklich empfohlen Verfügbare Kapazität: bei Änderungen notwendig Veröffentlichung Installierte Kapazität: je Stromerzeugungseinheit Tabelle 15: Meldekriterien TEM 1a Zeitpunkt: 1. Januar des Folgejahres, 0.00 Uhr (CET/CEST) für die installierte Netto-Engpassleistung Verfügbare Kapazität: aggregiert per Brennstoff Zeitpunkt: Täglich, Uhr (CET/CEST) und Uhr (CET/CEST) Die Informationen zum Aufbau der XML-Datenstruktur der Meldungen zu TEM 1a befinden sich in Abschnitt In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, Werte mehrerer Stromerzeugungseinheiten in einer Meldung zu übermitteln - Stichwort <UnitGroup> in der XML- Datenstruktur TEM 5a: Geplante Produktion von Stromerzeugungseinheiten Die geplante Erzeugung ist im Sinne der VGB-Begriffsdefinitionen als geplante Netto- Betriebsleistung zu verstehen. Ein Kraftwerksbetreiber muss täglich Stundenmittelwerte der geplanten Netto-Betriebsleistungen aller Stromerzeugungseinheiten melden. Kraftwerksbetreiber in Deutschland und Österreich melden statt der TEM 5a die TEM 5b. Auch Pumpspeichersätze im Turbinenbetrieb sind von dieser Meldung betroffen. In die Meldung ist die für den Turbinenbetrieb geplante Netto-Betriebsleistung derartiger Stromerzeugungseinheiten einzubeziehen. Für die vorgesehenen Pumpzeiträume wird eine Netto-Betriebsleistung von 0 MW berücksichtigt. Es ist lediglich die Meldung für den Folgetag gewünscht; Meldungen für Zeiträume weiter in der Zukunft werden abgewiesen. Zusammenfassend gelten die Kriterien der folgenden Tabelle für die Meldung TEM 5a: Meldekriterium Erläuterung Meldepflicht Für Einheiten der konventionellen und erneuerbaren Stromproduktion jeder Größe Auch für Pumpspeichersätze im Turbinenbetrieb jeder Größe Meldedaten Meldende Person <DispatcherID> Betroffene Stromerzeugungseinheit <UnitID> Geplante Erzeugung (Netto-Betriebsleistung (in MW)) <Quantity> Stunde der Erzeugung (Minute 0 der Stunde) <Starttime> Anmerkungen <MessageText> Granularität Je Stromerzeugungseinheit Stundenscharf Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 34

35 Zeitpunkt Meldung täglich bis Uhr (CET/CEST) für den folgenden Tag Zeitraum Folgetag Aktualisierung Nicht erforderlich Veröffentlichung Aggregiert je Brennstoff Zeitpunkt: täglich Uhr (CET/CEST) für den Folgetag Tabelle 16: Meldekriterien TEM 5a Die Informationen zum Aufbau der XML-Datenstruktur befinden sich in Abschnitt In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, Werte mehrerer Stromerzeugungseinheiten in einer Meldung zu übermitteln - Stichwort <UnitGroup> in der XML-Datenstruktur TEM 5b: Geplante Produktion von Stromerzeugungseinheiten (15 Minuten) Die geplante Erzeugung ist im Sinne der VGB-Begriffsdefinitionen als geplante Netto- Betriebsleistung zu verstehen. Ein Kraftwerksbetreiber mit Stromerzeugungseinheiten in Deutschland (DE) oder Österreich (AT) muss täglich Viertelstundenwerte der geplanten Netto-Betriebsleistungen aller betreffenden Einheiten melden. Auch Pumpspeichersätze in Deutschland (DE) oder Österreich (AT) im Turbinenbetrieb sind von dieser Meldung betroffen. In die Meldung ist die für den Turbinenbetrieb geplante Netto- Betriebsleistung derartiger Stromerzeugungseinheiten einzubeziehen. Für die vorgesehenen Pumpzeiträume wird eine Netto-Betriebsleistung von 0 MW berücksichtigt. Für Stromerzeugungseinheiten und Pumpspeichersätze in anderen Ländern ist die Meldung ebenfalls möglich. Die Meldepflicht ergibt sich aus den regelzonenspezifischen Festlegungen zur Marktzeiteinheit (MTU) im Rahmen EU-Transparenzverordnung (543/2013). Die Auflistung der gültigen Marktzeiteinheiten je Land sind im Kapitel aufgeführt. Es ist lediglich die Meldung für den Folgetag gewünscht; Meldungen für Zeiträume weiter in der Zukunft werden abgewiesen. Zusammenfassend gelten die Kriterien der folgenden Tabelle für die Meldung TEM 5b: Meldekriterium Erläuterung Meldepflicht Für Einheiten der konventionellen und erneuerbaren Stromproduktion jeder Größe in DE/AT Auch für Pumpspeichersätze im Turbinenbetrieb jeder Größe in DE/AT Meldedaten Meldende Person <DispatcherID> Betroffene Stromerzeugungseinheit <UnitID> Geplante Erzeugung (Netto-Betriebsleistung (in MW)) <Quantity> Viertelstunde der Erzeugung (Minute 0 der Viertelstunde) <Starttime> Anmerkungen <MessageText> Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 35

36 Granularität Je Stromerzeugungseinheit Viertelstundenscharf Zeitpunkt Meldung täglich bis Uhr (CET/CEST) für den folgenden Tag Zeitraum Folgetag Aktualisierung Nicht erforderlich Veröffentlichung Aggregiert je Brennstoff Zeitpunkt: täglich Uhr (CET/CEST) für den Folgetag Tabelle 17: Meldekriterien TEM 5b Die Informationen zum Aufbau der XML-Datenstruktur befinden sich in Abschnitt In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, Werte mehrerer Stromerzeugungseinheiten in einer Meldung zu übermitteln - Stichwort <UnitGroup> in der XML-Datenstruktur TEM 10a: Tatsächliche Produktion von Stromerzeugungseinheiten Diese Meldung ist vergleichbar mit der Ex-Ante-Meldung der geplanten Erzeugung aus Abschnitt Die tatsächliche Erzeugung ist im Sinne der VGB-Begriffsdefinitionen als tatsächliche Netto-Betriebsleistung zu verstehen. Ein Kraftwerksbetreiber muss die Stundenmittelwerte der tatsächlichen Netto-Betriebsleistung aller Stromerzeugungseinheiten melden. Über den Parameter <Quality> kann spezifiziert werden, ob es sich um einen Mess- oder Zählwert handelt. Kraftwerksbetreiber in Deutschland und Österreich melden statt der TEM 10a die TEM 10b. Jeder Stundenmittelwert ist für Einheiten 100 MW mit höchstens einstündigem Verzug zu melden (H+1). Für Einheiten < 100 MW ist dies gleichermaßen möglich und empfohlen. Optional ist für Einheiten < 100 MW jedoch auch eine Meldung bis zum nächsten Tag Uhr möglich. Bei Bedarf können die Werte zu einem späteren Zeitpunkt aktualisiert werden, insbesondere um die Datenqualität durch Ersetzen von Messwerten durch Zählwerte zu erhöhen. Auch Pumpspeichersätze im Turbinenbetrieb sind von dieser Meldung betroffen. In die Meldung ist die tatsächliche Netto-Betriebsleistung im Turbinenbetrieb einzubeziehen. Für die Pumpzeiträume wird eine Netto-Betriebsleistung von 0 MW berücksichtigt. Zusammenfassend gelten die Kriterien der folgenden Tabelle für die Meldung TEM 10a: Meldekriterium Erläuterung Meldepflicht Für Einheiten der konventionellen und erneuerbaren Stromproduktion jeder Größe Auch für Pumpspeichersätze im Turbinenbetrieb jeder Größe Meldedaten Meldende Person <DispatcherID> Tatsächliche Erzeugung (Netto-Betriebsleistung (in MW)) <Quantity> Angabe, ob Messwert oder Zählwert <Quality> Stunde der Erzeugung (Minute 0 der Stunde) <Starttime> Betroffene Stromerzeugungseinheit <UnitID> Anmerkungen <MessageText> Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 36

37 Granularität Je Stromerzeugungseinheit Stundenscharf Zeitpunkt Meldung innerhalb von einer Stunde nach der Stunde der Erzeugung Zeitraum 1 Stunde Bei einer Aktualisierungsmeldung kann die Meldung einen größeren zurückliegenden Zeitraum abdecken. Aktualisierung Bei Bedarf jederzeit möglich (insbesondere zum Ersetzen von Messwerten durch Zählwerte) Veröffentlichung Aktueller Tag (D): aggregiert je Brennstoff für Einheiten 100 MW 1. Folgetag (D+1): aggregiert je Brennstoff für alle Einheiten Tabelle 18: Meldekriterien TEM 10a 5. Folgetag (D+5): je Stromerzeugungseinheit für Einheiten 100 MW Die Informationen zum Aufbau der XML-Datenstruktur befinden sich in Abschnitt In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, Werte mehrerer Stromerzeugungseinheiten in einer Meldung zu übermitteln - Stichwort <UnitGroup> in der XML-Datenstruktur TEM 10b: Tatsächliche Produktion von Stromerzeugungseinheiten (15 Minuten) Diese Meldung ist vergleichbar mit der Ex-Ante-Meldung der geplanten Erzeugung aus Abschnitt , wobei dieser Meldungstyp Stromerzeugungseinheiten jeder Größe offen steht. Die tatsächliche Erzeugung ist im Sinne der VGB-Begriffsdefinitionen als tatsächliche Netto- Betriebsleistung zu verstehen. Ein Kraftwerksbetreiber mit Stromerzeugungseinheiten in Deutschland (DE) oder Österreich (AT) mit einer Netto-Nennleistung 100 MW muss die Viertelstundenwerte der tatsächlichen Netto- Betriebsleistungen aller betreffenden Einheiten melden. Auch Pumpspeichersätze in Deutschland (DE) oder Österreich (AT) größer gleich 100 MW Netto- Nennleistung im Turbinenbetrieb sind von dieser Meldung betroffen. In die Meldung ist die für den Turbinenbetrieb tatsächliche Netto-Betriebsleistung derartiger Stromerzeugungseinheiten einzubeziehen. Für die vorgesehenen Pumpzeiträume wird eine Netto-Betriebsleistung von 0 MW berücksichtigt. Jeder Viertelstundenwert ist für Einheiten 100 MW mit höchstens einstündigem Verzug zu melden (H+1). Für Stromerzeugungseinheiten und Pumpspeichersätze < 100 MW Netto-Nennleistung oder für andere Länder ist dies gleichermaßen möglich und empfohlen. Optional ist für Einheiten < 100 MW jedoch auch eine Meldung bis zum nächsten Tag Uhr möglich. Bei Bedarf können die Werte zu einem späteren Zeitpunkt aktualisiert werden, insbesondere um die Datenqualität durch Ersetzen von Messwerten durch Zählwerte zu erhöhen. Die Meldepflicht ergibt sich aus den regelzonenspezifischen Festlegungen zur Marktzeiteinheit (MTU) im Rahmen EU-Transparenzverordnung (543/2013). Die Auflistung der gültigen Marktzeiteinheiten je Land sind im Kapitel aufgeführt. Zusammenfassend gelten die Kriterien der folgenden Tabelle für die Meldung TEM 10b: Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 37

38 Meldekriterium Erläuterung Meldepflicht Für Einheiten der konventionellen und erneuerbaren Stromproduktion jeder Größe in DE/AT Auch für Pumpspeichersätze im Turbinenbetrieb jeder Größe in DE/AT Meldedaten Meldende Person <DispatcherID> Tatsächliche Erzeugung (Netto-Betriebsleistung (in MW)) <Quantity> Angabe, ob Messwert oder Zählwert <Quality> Viertelstunde der Erzeugung (Minute 0 der Viertelstunde) <Starttime> Betroffene Stromerzeugungseinheit <UnitID> Anmerkungen <MessageText> Granularität Je Stromerzeugungseinheit Viertelstundenscharf Zeitpunkt Meldung innerhalb von einer Stunde nach der Viertelstunde der Erzeugung Zeitraum Min eine Viertelstunde, auch vier Viertelstunden möglich Bei einer Aktualisierungsmeldung kann die Meldung einen größeren zurückliegenden Zeitraum abdecken. Aktualisierung Bei Bedarf jederzeit möglich (insbesondere zum Ersetzen von Messwerten durch Zählwerte) Veröffentlichung Aktueller Tag (D): aggregiert je Brennstoff für Einheiten 100 MW 1. Folgetag (D+1): aggregiert je Brennstoff für alle Einheiten 5. Folgetag (D+5): je Stromerzeugungseinheit für Einheiten 100 MW Tabelle 19: Meldekriterien TEM 10b Über den Parameter <Quality> kann spezifiziert werden, ob es sich um einen Mess- oder Zählwert handelt. Die Informationen zum Aufbau der XML-Datenstruktur befinden sich in Abschnitt In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, Werte mehrerer Stromerzeugungseinheiten in einer Meldung zu übermitteln - Stichwort <UnitGroup> in der XML-Datenstruktur TEM 12: Nichtbeanspruchbarkeiten von Stromerzeugungseinheiten Generell muss über jede Nichtbeanspruchbarkeit größer gleich 100 MW informiert werden, sofern diese mindestens eine Marktzeiteinheit andauert (zur Marktzeiteinheit siehe Abschnitt 9.9.8). Die Angabe von Ursachen ist vorgesehen und entsprechend der Tabelle zu Meldegründen vorzunehmen. Bei der Abgabe der Meldung muss der Melder nicht zwischen geplanter und nicht geplanter Nichtbeanspruchbarkeit differenzieren. Diese Unterscheidung wird von der Transparenzplattform technisch wie folgt abgeleitet: Geplant: der Meldezeitpunkt liegt vor oder ist gleich dem Ereigniseintritt der Nichtbeanspruchbarkeit Ungeplant: der Meldezeitpunkt liegt nach dem Ereigniseintritt der Nichtbeanspruchbarkeit Der Meldezeitpunkt entspricht dem Zeitstempel des Eintreffens der Meldung in die DMZ. Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 38

39 Ein meldendes Unternehmen darf innerhalb der kleinsten Marktzeiteinheit von 15 Minuten (900 Sekunden) maximal Ereignisse an die EEX-Transparenzplattform übermitteln. Bei der Publikation wird weiterhin unterschieden: Bekannte bzw. geplante Nichtbeanspruchbarkeiten sind alle Ereignisse, deren Beginn zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens in der Zukunft liegt. Unbekannte bzw. unplanmäßige Nichtbeanspruchbarkeiten sind alle Ereignisse, deren Beginn zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens in der Vergangenheit liegt (z.b. Ausfälle). Hinsichtlich der Meldedaten sind beide Meldungen identisch. Das meldende Unternehmen gibt jeweils Beginn, Ende und Höhe der nicht beanspruchbaren Leistung an und verleiht dem Nichtbeanspruchbarkeitsereignis eine eindeutige Bezeichnung, die sogenannte EventID. Die maximale Länge der EventID beträgt 20 Zeichen. Im Einzelnen gilt weiterhin: Es muss über alle Nichtbeanspruchbarkeiten informiert werden, welche im aktuellen Kalenderjahr oder in den folgenden drei Kalenderjahren liegen. Alle eingehenden Meldungen werden unmittelbar veröffentlicht. Eine kurzfristig und unplanmäßig auftretende Nichtbeanspruchbarkeit (z.b. technische Störung, Ausfall) ist im Idealfall ohne Verzögerung, jedoch spätestens binnen einer Stunde nach ihrem Bekanntwerden zu melden. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt auch in diesem Fall unmittelbar. Bei Bekanntwerden einer Änderung ist keine neue Meldung anzulegen, sondern die vorhandene anzupassen bzw. zu aktualisieren. Die betreffende Meldung kann durch ihre EventID eindeutig identifiziert werden. Die Veröffentlichung für alle Aktualisierungen von Nichtbeanspruchbarkeiten erfolgt ebenfalls unmittelbar. Optionale Meldegrenze: Innerhalb dieser Meldung können folgende weitergehende Daten übermittelt werden: Meldung von Nichtbeanspruchbarkeiten größer oder gleich 10 MW Dauer der Nichtbeanspruchbarkeit größer oder gleich 15 Minuten. Durch diese optionale Meldemöglichkeit wird sichergestellt, dass im Falle von Marktsituationen mit einem geringen Angebotsüberhang auch preisrelevante Nichtbeanspruchbarkeiten kleiner 100 MW/1 Stunde veröffentlicht werden können. Es obliegt dem Melder einzuschätzen, ob er dieses Veröffentlichungsangebot auf regelmäßiger Basis nutzt. Zusammenfassend gelten die Kriterien der folgenden Tabelle für die Meldung TEM 12: Meldekriterium Erläuterung Meldepflicht Für Stromerzeugungseinheiten der konventionellen und erneuerbaren Stromerzeugung jeder Größe Auch für Pumpspeichersätze im Turbinenbetrieb jeder Größe Für Nichtbeanspruchbarkeiten größer gleich 100 MW, die mindestens eine Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 39

40 Meldekriterium Erläuterung Marktzeiteinheit andauern, bis zu drei Jahre im Voraus (siehe zur Marktzeiteinheit Abschnitt 9.9.8) Auch für Nichtbeanspruchbarkeiten größer gleich 10 MW, die mindestens 15 Minuten andauern (optionale Meldung zur Abbildung kleinerer Nichtbeanspruchbarkeiten) Meldedaten Meldende Person <DispatcherID> Betroffene Stromerzeugungseinheit <UnitID> Bezeichnung des Nichtbeanspruchbarkeitsereignisses <EventID> Datum und Uhrzeit des Beginns <NonAvailabilityBegin> Datum und Uhrzeit des Endes <NonAvailabilityEnd> Nicht beanspruchbare Leistung (in MW) <NonAvailabilityCapacity> Status der Meldung (Active oder Inactive 7 ) <Status> Grund der Nichtbeanspruchbarkeit <Reason> (gültige Werte siehe Abschnitt 9.9.7) Anmerkungen <MessageText> Granularität Je Stromerzeugungseinheit Angabe von Beginn und Ende der Nichtbeanspruchbarkeit Zeitpunkt Meldung unverzüglich übermittelt, spätestens jedoch innerhalb von einer Stunde nach Bekanntwerden der Nichtbeanspruchbarkeit Zeitraum Beginn der Nichtbeanspruchbarkeit: aktuelles Jahr plus die drei folgenden Kalenderjahre. Ende der Nichtbeanspruchbarkeit: des dritten Folgejahres Aktualisierung Bei Änderungen: unverzüglich nach Bekanntwerden Veröffentlichung Je Stromerzeugungseinheit Zeitpunkt: unverzüglich nach Meldungseingang Tabelle 20: Meldekriterien TEM 12 Hinweis: Informationen, die im Feld Anmerkungen <MessageText> übermittelt werden, werden auf der Website veröffentlicht und künftig ebenso in dem durch das ACER REMIT MoP geforderten RSS-Feed genutzt. Hierin können nähere Erläuterungen zum Ausfall vorgenommen oder ein Hinweis auf andere EventID aus überlappenden Ereignissen dargestellt werden. Die maximale Länge beträgt künftig 500 alphanumerische Zeichen. Die Informationen zum Aufbau der XML-Datenstruktur befinden sich in Abschnitt Strom: Verbrauch Von Meldungstypen in diesem Bereich sind Betreiber industrieller Anlagen oder verbrauchsintensiver Standorte betroffen, deren installierte Verbrauchskapazität größer oder gleich 10 MW ist. 7 Hinweis: Eine Änderung einer Meldung auf den Status der Meldung auf Inactive bedeutet, dass diese nicht stattfindet bzw. nicht stattgefunden hat. Sollte eine Nichtbeanspruchbarkeit vorzeitig beendet sein, so ist eine Anpassung des Wertes Datum und Uhrzeit des Endes vorzunehmen. Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 40

41 TEM 14: Installierte Leistung von Stromverbrauchseinheiten Die zu meldende installierte Kapazität (eng.: installed capacity) ist im Sinne der VGB- Begriffsdefinitionen als Netto-Engpassleistung zu verstehen. Bei Meldung der installierten Kapazität von Stromverbrauchseinheiten ist das Datum anzugeben, ab dem der Wert gilt. Die Gültigkeit währt solange, bis das Start-Datum eines neuen Werts erreicht wird. Aktualisierungen sind jederzeit möglich und werden ausdrücklich empfohlen, da die installierte Kapazität für Plausibilitätsprüfungen verwendet wird. Ändert sich jedoch die installierte Kapazität nicht, so ist eine tägliche Meldung des identischen Wertes nicht erforderlich und ausdrücklich zu vermeiden. Darüber hinaus muss jedoch folgender Grundsatz gewährleistet sein: Die Meldung hat so zu erfolgen, dass am 15. November des laufenden Kalenderjahres um Uhr (CET/CEST) die Angaben zur installierten Kapazität des aktuellen und der drei darauf folgende Kalenderjahre lückenlos abgedeckt sind. Da die installierte Kapazität auch für die Plausibilisierung anderer Meldungen benötigt wird, muss die Meldung bereits vor Meldebeginn einmalig abgegeben werden. Als Voraussetzung für die Meldungen, muss jeder Melder initial die installierte Kapazität und die nutzbare Energie einmalig melden (abweichend vom 15. November). Auch im Bau befindliche Verbrauchseinheiten müssen innerhalb der geltenden Fristen schon vor Inbetriebnahme gemeldet werden. Pumpspeichersätze sind von dieser Meldung nicht betroffen. Für sie erfolgen Meldungen nur im Bereich der Stromerzeugung sowie der Stromspeicherung. Zusammenfassend gelten die Kriterien der folgenden Tabelle für die Meldung TEM 14: Meldekriterium Erläuterung Meldepflicht Für Verbrauchseinheiten größer gleich 10 MW Netto-Nennleistung Pumpspeichersätze im Pumpbetrieb melden nur in Stromspeicherung Meldedaten Meldende Person <DispatcherID> Betroffene Verbrauchseinheit <UnitID> Installierte Kapazität (in MW) <Capacity> Datum, ab dem die installierte Kapazität gilt <Starttime> Anmerkungen <MessageText> Granularität Je Verbrauchseinheit oder als Zusammenfassung der am Standort befindlichen Verbrauchseinheiten Installierte Kapazität: Tagesscharfe Einzelwerte Zeitpunkt Meldung spätestens am 15. November, Uhr (CET/CEST), des laufenden Kalenderjahres Zeitraum Installierte Kapazität: aktuelles Jahr und (mindestens) 3 Folgejahre Aktualisierung Installierte Kapazität: bei Änderung ausdrücklich empfohlen Veröffentlichung Installierte Kapazität: je Stromverbrauchseinheit Zeitpunkt: 16. November, 0.00 Uhr (CET/CEST) für die Installierte Kapazität Tabelle 21: Meldekriterien TEM 14 Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 41

42 Die Informationen zum Aufbau der XML-Datenstruktur befinden sich in Abschnitt In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, Werte mehrerer Stromverbrauchseinheiten in einer Meldung zu übermitteln - Stichwort <UnitGroup> in der XML-Datenstruktur TEM 16: Geplanter Verbrauch von Stromverbrauchseinheiten Der geplante Verbrauch ist als geplante Netto-Betriebsleistung zu verstehen. Ein Betreiber muss täglich Stundenmittelwerte der geplanten Netto-Betriebsleistungen aller Verbrauchseinheiten größer gleich 10 MW installierte Kapazität melden. Pumpspeichersätze sind von dieser Meldung nicht betroffen. Zusammenfassend gelten die Kriterien der folgenden Tabelle für die Meldung TEM 16: Meldekriterium Erläuterung Meldepflicht Für Verbrauchseinheiten größer gleich 10 MW installierte Kapazität Meldedaten Meldende Person <DispatcherID> Betroffene Verbrauchseinheit <UnitID> Geplanter Verbrauch (in MWh) <Quantity> Beginn der Stunde des Verbrauchs (Minute 0 der Stunde) <Starttime> Anmerkungen <MessageText> Granularität Je Verbrauchseinheit oder als Zusammenfassung der am Standort befindlichen Verbrauchseinheiten Stundenscharf Zeitpunkt Meldung täglich bis Uhr (CET/CEST) für den folgenden Tag Zeitraum Folgetag Aktualisierung Nicht erforderlich Veröffentlichung Aggregiert per Land Zeitpunkt: täglich Uhr (CET/CEST) für den Folgetag Tabelle 22: Meldekriterien TEM 16 Die Informationen zum Aufbau der XML-Datenstruktur befinden sich in Abschnitt In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, Werte mehrerer Stromverbrauchseinheiten in einer Meldung zu übermitteln - Stichwort <UnitGroup> in der XML-Datenstruktur TEM 18: Tatsächlicher Verbrauch von Stromverbrauchseinheiten Diese Meldung stellt den realisierten Verbrauch im Vergleich zum geplanten Verbrauch (TEM 16) dar. Der tatsächliche Verbrauch ist als tatsächliche Netto-Betriebsleistung zu verstehen. Ein Betreiber muss stündlich die Stundenmittelwerte der tatsächlichen Netto-Betriebsleistung für jede Verbrauchseinheit größer gleich 10 MW Netto-Nennleistung melden. Über den Parameter <Quality> kann spezifiziert werden, ob es sich um einen Mess- oder Zählwert handelt. Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 42

43 Jeder Stundenmittelwert ist mit höchstens einstündigem Verzug zu melden. Bei Bedarf können die Werte zu einem späteren Zeitpunkt aktualisiert werden, insbesondere um die Datenqualität durch Ersetzen von Messwerten durch Zählwerte zu erhöhen. Pumpspeichersätze sind von dieser Meldung nicht betroffen. Zusammenfassend gelten die Kriterien der folgenden Tabelle für die Meldung TEM 18: Meldekriterium Erläuterung Meldepflicht Für Verbrauchseinheiten größer gleich 10 MW Netto-Nennleistung Meldedaten Meldende Person <DispatcherID> Tatsächlicher Verbrauch (Netto-Betriebsleistung (in MWh)) <Quantity> Angabe, ob Messwert oder Zählwert <Quality> Stunde des Verbrauchs (Minute 0 der Stunde) <Starttime> Betroffene Verbrauchseinheit <UnitID> Anmerkungen <MessageText> Granularität Je Verbrauchseinheit oder als Zusammenfassung der am Standort befindlichen Verbrauchseinheiten Stundenscharf Zeitpunkt Meldung innerhalb von einer Stunde nach der Stunde des Verbrauchs Zeitraum 1 Stunde Bei einer Aktualisierungsmeldung kann die Meldung einen größeren zurückliegenden Zeitraum abdecken Aktualisierung Bei Bedarf jederzeit möglich (insbesondere zum Ersetzen von Messwerten durch Zählwerte) Veröffentlichung Aggregiert per Land Tabelle 23: Meldekriterien TEM 18 Zeitpunkt: jede Stunde zur vollen Stunde Die Informationen zum Aufbau der XML-Datenstruktur befinden sich in Abschnitt In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, Werte mehrerer Stromverbrauchseinheiten in einer Meldung zu übermitteln - Stichwort <UnitGroup> in der XML-Datenstruktur TEM 20: Nichtbeanspruchbarkeiten von Stromverbrauchseinheiten Diese Meldung enthält Informationen über Nichtbeanspruchbarkeiten von Verbrauchseinheiten 10 MW installierter Kapazität (eng. installed capacity) je Verbrauchseinheit. Generell muss über jede Nichtbeanspruchbarkeit größer gleich 100 MW informiert werden, sofern diese mindestens eine Marktzeiteinheit (zur Marktzeiteinheit siehe Abschnitt 9.9.8) andauert. Die Angabe von Ursachen ist vorgesehen und entsprechend der Tabelle zu Meldegründen vorzunehmen. Bei der Abgabe der Meldung muss der Melder nicht zwischen geplanter und nicht geplanter Nichtbeanspruchbarkeit differenzieren. Diese Unterscheidung wird von der Transparenzplattform technisch wie folgt abgeleitet: Geplant: Der Meldezeitpunkt liegt vor oder ist gleich dem Ereigniseintritt der Nichtbeanspruchbarkeit. Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 43

44 Ungeplant: Der Meldezeitpunkt liegt nach dem Ereigniseintritt der Nichtbeanspruchbarkeit. Der Meldezeitpunkt entspricht dabei dem Zeitstempel beim Eintreffen der Meldung in die DMZ. Ein meldendes Unternehmen darf innerhalb der kleinsten Marktzeiteinheit von 15 Minuten (von 900 Sekunden) maximal Ereignisse an die EEX-Transparenzplattform übermitteln. Bei der Publikation wird unterschieden: Geplante bzw. bekannte Nichtbeanspruchbarkeiten sind alle Ereignisse, deren Beginn zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens in der Zukunft liegt. Ungeplante bzw. unbekannte Nichtbeanspruchbarkeiten sind alle Ereignisse, deren Beginn zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens in der Vergangenheit liegt (z.b. Ausfälle). Der Melder gibt jeweils Beginn, Ende und Höhe der nicht beanspruchbaren Leistung an und verleiht dem Nichtbeanspruchbarkeitsereignis eine eindeutige Bezeichnung, die sogenannte EventID. Die maximale Länge der EventID beträgt 20 Zeichen. Im Einzelnen gilt weiterhin: Es muss über alle Nichtbeanspruchbarkeiten informiert werden, welche im aktuellen Kalenderjahr oder in den folgenden drei Kalenderjahren liegen. Alle eingehenden Meldungen werden unmittelbar veröffentlicht. Eine unplanmäßig auftretende Nichtbeanspruchbarkeit (z.b. technische Störung, Ausfall) ist unverzüglich nach ihrem Bekanntwerden, jedoch spätestens innerhalb einer Stunde zu melden. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt auch in diesem Fall unmittelbar. Bei Bekanntwerden einer Änderung ist keine neue Meldung anzulegen, sondern die vorhandene anzupassen bzw. zu aktualisieren. Die betreffende Meldung kann durch ihre EventID eindeutig identifiziert werden. Die Veröffentlichung für alle Aktualisierungen von Nichtbeanspruchbarkeiten erfolgt ebenfalls unmittelbar. Optionale Meldegrenze: Innerhalb dieser Meldung können folgende weitergehende Daten übermittelt werden: Meldung von Nichtbeanspruchbarkeiten größer oder gleich 10 MW Dauer der Nichtbeanspruchbarkeit größer oder gleich 15 Minuten. Durch diese optionale Meldemöglichkeit wird sichergestellt, dass im Falle von Marktsituationen mit einem geringen Angebotsüberhang auch preisrelevante Nichtbeanspruchbarkeiten kleiner 100 MW/1 Stunde veröffentlicht werden können. Es obliegt dem Melder einzuschätzen, ob er dieses Veröffentlichungsangebot auf regelmäßiger Basis nutzt. Zusammenfassend gelten die Kriterien der folgenden Tabelle für die Meldung TEM 20: Meldekriterium Erläuterung Meldepflicht Für Stromverbrauchseinheiten größer gleich 10 MW Netto-Nennleistung Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 44

45 Meldekriterium Erläuterung Für Nichtbeanspruchbarkeiten größer gleich 100 MW, die mindestens eine Marktzeiteinheit andauern (siehe zur Marktzeiteinheit Abschnitt 9.9.8) Auch für Nichtbeanspruchbarkeiten größer gleich 10 MW, die mindestens 15 Minuten andauern (optionale Meldung zur Abbildung kleinerer Nichtbeanspruchbarkeiten) Meldedaten Meldende Person <DispatcherID> Betroffene Stromverbrauchseinheit <UnitID> Bezeichnung des Nichtbeanspruchbarkeitsereignisses <EventID> Datum und Uhrzeit des Beginns <NonAvailabilityBegin> Datum und Uhrzeit des Endes <NonAvailabilityEnd> Nicht beanspruchbare Leistung (in MW) <NonAvailabilityCapacity> Status der Meldung (Active oder Inactive) <Status> Grund der Nichtbeanspruchbarkeit <Reason> (gültige Werte siehe Abschnitt 9.9.7) Anmerkungen <MessageText> Granularität Je Stromverbrauchseinheit oder als Zusammenfassung der am Standort befindlichen Verbrauchseinheiten Angabe von Beginn und Ende der Nichtbeanspruchbarkeit Zeitpunkt Meldung unverzüglich übermittelt, spätestens jedoch innerhalb von einer Stunde nach Bekanntwerden der Nichtbeanspruchbarkeit Zeitraum Beginn der Nichtbeanspruchbarkeit: aktuelles Jahr plus die drei folgenden Kalenderjahre Ende der Nichtbeanspruchbarkeit: des dritten Folgejahres Aktualisierung Bei Änderungen: unverzüglich nach Eintreten Veröffentlichung Je Stromverbrauchseinheit Zeitpunkt: umgehend nach Meldungseingang Tabelle 24: Meldekriterien TEM 20 Hinweis: Informationen, die im Feld Anmerkungen <MessageText> übermittelt werden, werden auf der Website veröffentlicht und künftig ebenso im durch das ACER REMIT MoP geforderten RSS-Feed genutzt. Hierin können nähere Erläuterungen zum Ausfall vorgenommen oder ein Hinweis auf andere EventID aus überlappenden Ereignissen dargestellt werden. Die maximale Länge beträgt künftig 500 alphanumerische Zeichen. Die Informationen zum Aufbau der XML-Datenstruktur befinden sich in Abschnitt Strom: Speicherung Die Meldungen erfolgen durch Betreiber von Pumpspeicherkraftwerken für den Pumpbetrieb, Jahresspeichern, Speicheranlagen mit natürlichen Zuflüssen und ggf. Betreiber von sonstigen Stromspeicheranlagen. Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 45

46 TEM 22: Pumpleistung und Arbeitsvermögen Die zu meldende installierte Kapazität von Pumpspeicherkraftwerken bezieht sich an dieser Stelle auf den Pumpbetrieb und dabei auf die installierte Leistung der Pumpe am Standort. Im Falle von Speichern ohne Möglichkeit, durch eine elektrisch betriebene Pumpe den Füllstand des Speichers zu erhöhen, ist die installierte Kapazität mit 0 anzugeben. Bei einer einzelnen Speicheranlage mit mehreren Pumpen sind die Pumpen zusammengefasst für den Standort zu melden, so dass für eine Einheit Pumpleistung, Füllstand und Nichtbeanspruchbarkeiten gemeldet werden. Eine Zusammenfassung über verschiedene Stufen ist jedoch ausdrücklich nicht vorgesehen. Sollten verschiedene Betreiber mit deren Pumpen in ein gemeinsames Oberbecken einspeisen, so kommt entweder eine Meldung je Betreiber mit einer Aufteilung des Oberbeckens oder vorzugsweise die Durchführung der Meldung durch einen Betreiber im Auftrag des anderen in Betracht. Dieser Sachverhalt ist individuell mit der EEX zu klären. Als weiteres Datenelement dieser Meldung ist die maximal speicherbare Energie (= Arbeitsvermögen) anzugeben. Sie bezeichnet die theoretisch maximal nutzbare elektrische Netto-Arbeit bei maximaler Auffüllung des Speichers unter Berücksichtigung aller zum Meldezeitpunkt bekannten technisch oder wasserrechtlich wirksamen Restriktionen. Die Meldung der beiden Datenelemente kann unabhängig voneinander erfolgen. Bei Meldung der installierten Kapazität ist das Datum anzugeben, ab dem der Wert gilt. Die Gültigkeit währt solange, bis das Start-Datum eines neuen Werts erreicht wird. Aktualisierungen sind jederzeit möglich und werden ausdrücklich empfohlen. Ändert sich jedoch die installierte Kapazität nicht, so ist eine tägliche Meldung des identischen Wertes nicht erforderlich und ausdrücklich zu vermeiden. Bei der Meldung des Arbeitsvermögens ist der Tag des Jahres anzugeben, ab dem dieser Wert gilt. Darüber hinaus muss jedoch folgender Grundsatz gewährleistet sein: Die Meldung hat so zu erfolgen, dass am 15. November des laufenden Kalenderjahres um Uhr (CET/CEST) sowohl die Angaben zur installierten Pumpleistung als auch zum Arbeitsvermögen des aktuellen und des darauf folgende Kalenderjahres lückenlos abgedeckt sind. Da die installierte Kapazität auch für die Plausibilisierung anderer Meldungen benötigt wird, muss die Meldung bereits vor Meldebeginn einmalig abgegeben werden. Als Voraussetzung für die Meldungen, muss jeder Melder initial die installierte Kapazität und speicherbare Energie einmalig melden (abweichend vom 15. November). Auch im Bau befindliche Speichereinheiten müssen innerhalb der geltenden Fristen schon vor Inbetriebnahme gemeldet werden. Zusammenfassend gelten die Kriterien der folgenden Tabelle für die Meldung TEM 22: Meldekriterium Erläuterung Meldepflicht Für Speichereinheiten als Meldung je Speichereinheit oder als Zusammenfassung je Standort Meldedaten Meldende Person <DispatcherID> Betroffene Speichereinheit <UnitID> Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 46

47 Meldekriterium Erläuterung Installierte Kapazität (in MW) <PumpingCapacity> Datum, ab dem die installierte Kapazität gilt <Starttime> Maximales Arbeitsvermögen (in MWh) <WorkingCapacity> Datum innerhalb des Prognosejahres <Starttime> Anmerkungen <MessageText> Granularität Je Speichereinheit oder als Zusammenfassung der am Standort befindlichen Speichereinheiten Installierte Kapazität: tagesscharfe Einzelwerte Arbeitsvermögen: maximales Arbeitsvermögen des Oberbeckens als tagesscharfer Einzelwert (technische und wasserrechtliche Restriktionen sind abzuziehen) Zeitpunkt Meldung spätestens am 15. November, Uhr (CET/CEST), des laufenden Kalenderjahres Zeitraum Installierte Kapazität: aktuelles Jahr und Folgejahr Arbeitsvermögen: aktuelles Jahr und Folgejahr Aktualisierung Installierte Kapazität: bei Änderung ausdrücklich empfohlen Arbeitsvermögen: bei Änderung ausdrücklich empfohlen Veröffentlichung Installierte Kapazität: je Stromspeichereinheit Arbeitsvermögen: je Stromspeichereinheit Zeitpunkt: 16. November, 0.00 Uhr (CET/CEST) für das Arbeitsvermögen und die installierte Pumpleistung Tabelle 25: Meldekriterien TEM 22 Die Informationen zum Aufbau der XML-Datenstruktur befinden sich in Abschnitt In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, Werte mehrerer Stromspeichereinheiten in einer Meldung zu übermitteln - Stichwort <UnitGroup> in der XML-Datenstruktur TEM 24: Füllstande von Stromspeichereinheiten Aufgrund der flexiblen Nutzungsmöglichkeit und damit der großen Abweichung zwischen Planungs- und Realisierungsstand ist für die Nutzung von Speichern nur der täglich aktuelle Füllstand des Speichers zu melden. Zusammenfassend gelten die Kriterien der folgenden Tabelle für die Meldung TEM 24: Meldekriterium Erläuterung Meldepflicht Für Speichereinheiten als Meldung je Speichereinheit oder als Zusammenfassung je Standort Meldedaten Meldende Person <DispatcherID> Betroffene Speichereinheit <UnitID> Füllstand der Speichereinheit (MWh) <Quantity> Datum, ab dem der Füllstand gilt <Starttime> Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 47

48 Meldekriterium Erläuterung Angabe, ob der Wert ein Messwert oder Zählwert <Quality> Anmerkungen <MessageText> Granularität Je Speichereinheit oder als Zusammenfassung der am Standort befindlichen Speichereinheiten Füllstand: tagesscharfe Einzelwerte (in MWh) Zeitpunkt Tägliche Meldung, bis 8.55 Uhr (CET/CEST) Zeitraum Tatsächlicher Füllstand um Uhr des Vortages Aktualisierung Nur bei Übermittlung fehlerhafter Werte notwendig Veröffentlichung Aggregiert per Land Tabelle 26: Meldekriterien TEM 24 Zeitpunkt: täglich 9.00 Uhr (CET/CEST) Die Informationen zum Aufbau der XML-Datenstruktur befinden sich in Abschnitt In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, Werte mehrerer Stromspeichereinheiten in einer Meldung zu übermitteln - Stichwort <UnitGroup> in der XML-Datenstruktur TEM 26: Nichtbeanspruchbarkeiten von Stromspeichereinheiten Diese Meldung enthält Informationen über Nichtbeanspruchbarkeiten von Stromspeichereinheiten mit beliebiger Pumpkapazität. Generell muss über jede Nichtbeanspruchbarkeit größer gleich 100 MW informiert werden, sofern diese mindestens eine Stunde andauert. Darüber hinaus kann über jede Nichtbeanspruchbarkeit größer gleich 10 MW informiert werden, sofern diese mindestens 15 Minuten andauert. Die Angabe von Ursachen ist vorgesehen und entsprechend der Tabelle zu Meldegründen vorzunehmen. Bei einer einzelnen Speicheranlage mit mehreren Pumpen sind die Vorgaben unter TEM 22 zu beachten. Für Speichereinheiten ohne Pumpen ist keine Meldung der TEM 26 erforderlich. Die Ursache einer Nichtbeanspruchbarkeit kann entweder durch den Speicher oder die Einheit zur Einspeicherung (z.b. Pumpe) oder auch durch beides begründet sein. Sofern die Ursache im Speicher selbst liegt, ist eine zeitgleiche Meldung einer Nichtbeanspruchbarkeit ggf. auch im Stromerzeugungsbereich notwendig (TEM 12). Bei der Abgabe der Meldung muss der Melder nicht zwischen geplanter und nicht geplanter Nichtbeanspruchbarkeit differenzieren. Diese Unterscheidung wird von der Transparenzplattform technisch wie folgt abgeleitet: Geplant: Der Meldezeitpunkt liegt vor oder ist gleich dem Ereigniseintritt der Nichtbeanspruchbarkeit. Ungeplant: Der Meldezeitpunkt liegt nach dem Ereigniseintritt der Nichtbeanspruchbarkeit. Der Meldezeitpunkt entspricht dabei dem Zeitstempel beim Eintreffen der Meldung in die DMZ. Ein meldendes Unternehmen darf innerhalb der kleinsten Marktzeiteinheit von 15 Minuten (von 900 Sekunden) maximal Ereignisse an die EEX-Transparenzplattform übermitteln. Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 48

49 Bei der Publikation wird unterschieden: Geplante bzw. bekannte Nichtbeanspruchbarkeiten sind alle Ereignisse, deren Beginn zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens in der Zukunft liegt. Ungeplante bzw. unbekannte Nichtbeanspruchbarkeiten sind alle Ereignisse, deren Beginn zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens in der Vergangenheit liegt (z.b. Ausfälle). Der Melder gibt jeweils Beginn, Ende und Höhe der nicht beanspruchbaren Leistung an und verleiht dem Nichtbeanspruchbarkeitsereignis eine eindeutige Bezeichnung, die sogenannte EventID. Die maximale Länge der EventID beträgt 20 Zeichen. Im Einzelnen gilt weiterhin: Es muss über alle Nichtbeanspruchbarkeiten informiert werden, welche im aktuellen Kalenderjahr oder in den folgenden drei Kalenderjahren liegen. Alle eingehenden Meldungen werden unmittelbar veröffentlicht. Eine unplanmäßig auftretende Nichtbeanspruchbarkeit (z.b. technische Störung, Ausfall) ist unverzüglich nach ihrem Bekanntwerden, jedoch spätestens innerhalb einer Stunde zu melden. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt auch in diesem Fall unmittelbar. Bei Bekanntwerden einer Änderung ist keine neue Meldung anzulegen, sondern die vorhandene anzupassen bzw. zu aktualisieren. Die betreffende Meldung kann durch ihre EventID eindeutig identifiziert werden. Die Veröffentlichung für alle Aktualisierungen von Nichtbeanspruchbarkeiten erfolgt ebenfalls unmittelbar. Optionale Meldegrenze: Innerhalb dieser Meldung können folgende weitergehende Daten übermittelt werden: Meldung von Nichtbeanspruchbarkeiten größer oder gleich 10 MW Dauer der Nichtbeanspruchbarkeit größer oder gleich 15 Minuten. Durch diese optionale Meldemöglichkeit wird sichergestellt, dass im Falle von Marktsituationen mit einem geringen Angebotsüberhang auch preisrelevante Nichtbeanspruchbarkeiten kleiner 100 MW/1 Stunde veröffentlicht werden können. Es obliegt dem Melder einzuschätzen, ob er dieses Veröffentlichungsangebot auf regelmäßiger Basis nutzt. Zusammenfassend gelten die Kriterien der folgenden Tabelle für die Meldung TEM 26: Meldekriterium Erläuterung Meldepflicht Für Stromspeichereinheiten als Meldung je Speichereinheit oder als Zusammenfassung je Standort Für Nichtbeanspruchbarkeiten größer gleich 100 MW, die mindestens eine Stunde andauern Auch für Nichtbeanspruchbarkeiten größer gleich 10 MW, die mindestens 15 Minuten andauern (optionale Meldung zur Abbildung kleinerer Nichtbeanspruchbarkeiten) Meldedaten Meldende Person <DispatcherID> Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 49

50 Meldekriterium Erläuterung Betroffene Stromspeichereinheit <UnitID> Bezeichnung des Nichtbeanspruchbarkeitsereignisses <EventID> Datum und Uhrzeit des Beginns <NonAvailabilityBegin> Datum und Uhrzeit des Endes <NonAvailabilityEnd> Nicht beanspruchbare Leistung (in MW) <NonAvailabilityCapacity> Status der Meldung (Active oder Inactive) <Status> Grund der Nichtbeanspruchbarkeit <Reason> (gültige Werte siehe Abschnitt 9.9.7) Anmerkungen <MessageText> Granularität Je Stromspeichereinheit oder als Zusammenfassung der am Standort befindlichen Speichereinheiten Angabe von Beginn und Ende der Nichtbeanspruchbarkeit Zeitpunkt Meldung unverzüglich übermittelt, spätestens jedoch innerhalb von einer Stunde nach Bekanntwerden der Nichtbeanspruchbarkeit Zeitraum Beginn der Nichtbeanspruchbarkeit: aktuelles Jahr plus die drei folgenden Kalenderjahre Ende der Nichtbeanspruchbarkeit: des dritten Folgejahres Aktualisierung Bei Änderungen: unverzüglich nach Eintreten Veröffentlichung Je Stromspeichereinheit Zeitpunkt: umgehend nach Meldungseingang Tabelle 27: Meldekriterien TEM 26 Hinweis: Informationen, die im Feld Anmerkungen <MessageText> übermittelt werden, werden auf der Website veröffentlicht und künftig ebenso in dem durch das ACER REMIT MoP geforderten RSS-Feed genutzt. Hierin können nähere Erläuterungen zum Ausfall vorgenommen oder ein Hinweis auf andere EventID aus überlappenden Ereignissen dargestellt werden. Die maximale Länge beträgt künftig 500 alphanumerische Zeichen. Die Informationen zum Aufbau der XML-Datenstruktur befinden sich in Abschnitt Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 50

51 7.3. Erdgas/LNG Grundsätzlich sind Betreiber von Anlagen zur Förderung, zum Verbrauch, zur Speicherung und zur Übertragung von Erdgas zur Offenlegung von Insider-Informationen verpflichtet. Diese umfassen Angaben zur Kapazität, Nutzung und Verfügbarkeit. Im Falle der Speicherung umfasst die Meldung auch die Speicherung von LNG Erdgas: Verbrauch TEM 15: Installierte Leistung von Erdgasverbrauchseinheiten Die zu meldende installierte Kapazität ist im Sinne der VGB-Begriffsdefinitionen als Netto- Engpassleistung zu verstehen. Bei Meldung der installierten Kapazität ist das Datum anzugeben, ab dem der Wert gilt. Die Gültigkeit währt solange, bis das Start-Datum eines neuen Werts erreicht wird. Aktualisierungen sind jederzeit möglich und werden ausdrücklich empfohlen, da die installierte Kapazität für Plausibilitätsprüfungen verwendet wird. Ändert sich jedoch die installierte Kapazität nicht, so ist eine tägliche Meldung des identischen Wertes nicht erforderlich und ausdrücklich zu vermeiden. Darüber hinaus muss jedoch folgender Grundsatz gewährleistet sein: Die Meldung hat so zu erfolgen, dass am 15. September des laufenden Kalenderjahres um Uhr (CET/CEST) die Angaben zur installierten Kapazität des aktuellen und der drei darauf folgende Kalenderjahre lückenlos abgedeckt sind. Da die installierte Kapazität auch für die Plausibilisierung anderer Meldungen benötigt wird, muss die Meldung bereits vor Meldebeginn einmalig abgegeben werden. Als Voraussetzung für die Meldungen, muss jeder Melder initial die installierte Kapazität einmalig melden (abweichend vom 15. September). Auch im Bau befindliche Verbrauchseinheiten müssen innerhalb der geltenden Fristen schon vor Inbetriebnahme gemeldet werden. Zusammenfassend gelten die Kriterien der folgenden Tabelle für die Meldung TEM 15: Meldekriterium Erläuterung Meldepflicht Für Erdgasverbrauchseinheiten größer gleich 20 MW (thermisch, oberer Heizwert) möglich Meldedaten Meldende Person <DispatcherID> Betroffene Verbrauchseinheit <UnitID> Installierte Kapazität (in MW) <Capacity> Datum, ab dem die installierte Kapazität gilt <Starttime>Anmerkungen <MessageText> Granularität Je Erdgasverbrauchseinheit oder je Standort als Zusammenfassung existierender Verbrauchseinheiten Installierte Kapazität: tagesscharfe Einzelwerte Zeitpunkt Meldung spätestens am 15. September, Uhr (CET/CEST) des laufenden Kalenderjahres Zeitraum Installierte Kapazität: aktuelles Jahr und (mindestens) 3 Folgejahre Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 51

52 Meldekriterium Erläuterung Aktualisierung Installierte Kapazität: bei Änderung ausdrücklich empfohlen Veröffentlichung Installierte Kapazität: je Erdgasverbrauchseinheit Zeitpunkt: 16. September, 0.00 Uhr (CET/CEST) für die installierte Kapazität Tabelle 28: Meldekriterien TEM 15 Die Informationen zum Aufbau der XML-Datenstruktur befinden sich in Abschnitt In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, Werte mehrerer Erdgasverbrauchseinheiten in einer Meldung zu übermitteln - Stichwort <UnitGroup> in der XML-Datenstruktur TEM 17: Geplanter Verbrauch von Erdgasverbrauchseinheiten Der geplante Verbrauch ist als geplante Netto-Betriebsleistung zu verstehen. Ein Betreiber muss täglich die Tagessumme des geplanten Verbrauchs aller am Standort existierender Verbrauchseinheiten größer gleich 20 MW installierte Kapazität (thermisch) melden. Zusammenfassend gelten die Kriterien der folgenden Tabelle für die Meldung TEM 17: Meldekriterium Erläuterung Meldepflicht Für Erdgasverbrauchseinheiten größer gleich 20 MW installierte Kapazität (thermisch, oberer Heizwert) möglich Meldedaten Meldende Person <DispatcherID> Betroffene Verbrauchseinheit <UnitID> Geplanter Verbrauch (in MWh) <Quantity> Beginn der Stunde des Verbrauchs (6.00) <Starttime> Anmerkungen <MessageText> Granularität je Erdgasverbrauchseinheit oder je Standort als Zusammenfassung existierender Verbrauchseinheiten Tagesscharf entsprechend Gasliefertag (6.00 Uhr bis 6.00 Uhr (CET/CEST)) Zeitpunkt Meldung täglich bis Uhr (CET/CEST) für den folgenden Gasliefertag Zeitraum Folgender Gasliefertag Aktualisierung Nicht erforderlich Veröffentlichung Aggregiert per Marktgebiet Zeitpunkt: täglich Uhr (CET/CEST) für den folgenden Gasliefertag Tabelle 29: Meldekriterien TEM 17 Die Informationen zum Aufbau der XML-Datenstruktur befinden sich in Abschnitt In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, Werte mehrerer Erdgasverbrauchseinheiten in einer Meldung zu übermitteln - Stichwort <UnitGroup> in der XML-Datenstruktur. Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 52

53 TEM 19: Tatsächlicher Verbrauch von Erdgasverbrauchseinheiten Diese Meldung stellt den realisierten Verbrauch im Vergleich zum geplanten Verbrauch (TEM 17) dar. Der tatsächliche Verbrauch ist als tatsächliche Netto-Betriebsleistung zu verstehen. Ein Betreiber muss täglich die Tagessumme des tatsächlichen Verbrauchs für jede Verbrauchseinheit bzw. die am Standort zusammengefassten Verbrauchseinheiten größer gleich 20 MW Netto-Nennleistung (thermisch) melden. Über den Parameter <Quality> kann spezifiziert werden, ob es sich um einen Mess- oder Zählwert handelt. Jeder Tageswert ist bis Uhr (CET/CEST) zu melden. Bei Bedarf können die Werte zu einem späteren Zeitpunkt aktualisiert werden, insbesondere um die Datenqualität durch Ersetzen von Messwerten durch Zählwerte zu erhöhen. Zusammenfassend gelten die Kriterien der folgenden Tabelle für die Meldung TEM 19: Meldekriterium Erläuterung Meldepflicht Für Erdgasverbrauchseinheiten größer gleich 20 MW installierte Kapazität (thermisch, oberer Heizwert) möglich Meldedaten Meldende Person <DispatcherID> Tatsächlicher Verbrauch (in MWh) <Quantity> Angabe, ob Messwert oder Zählwert <Quality> Beginn der Stunde des Verbrauchs (6.00) <Starttime> Betroffene Verbrauchseinheit <UnitID> Anmerkungen <MessageText> Granularität Je Erdgasverbrauchseinheit oder je Standort als Zusammenfassung existierender Erdgasverbrauchseinheiten Tagesscharf entsprechend Gasliefertag (6.00 Uhr bis 6.00 Uhr (CET/CEST)) Zeitpunkt Bis Uhr (CET/CEST) für den abgelaufenen Gasliefertag Zeitraum 1 Gasliefertag Bei einer Aktualisierungsmeldung kann die Meldung einen größeren zurückliegenden Zeitraum abdecken Aktualisierung Bei Bedarf jederzeit möglich (insbesondere zum Ersetzen von Messwerten durch Zählwerte) Veröffentlichung Aggregiert per Marktgebiet Zeitpunkt: täglich Uhr (CET/CEST) für den abgelaufenen Gasliefertag Tabelle 30: Meldekriterien TEM 19 Die Informationen zum Aufbau der XML-Datenstruktur befinden sich in Abschnitt In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, Werte mehrerer Erdgasverbrauchseinheiten in einer Meldung zu übermitteln - Stichwort <UnitGroup> in der XML-Datenstruktur. Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 53

54 TEM 21: Nichtbeanspruchbarkeiten von Erdgasverbrauchseinheiten Diese Meldung enthält Informationen über Nichtbeanspruchbarkeiten von Erdgasverbrauchseinheiten. Generell sollte über jede Nichtbeanspruchbarkeit größer gleich 200 MW informiert werden, sofern diese mindestens eine Stunde andauert. Darüber hinaus kann über jede Nichtbeanspruchbarkeit größer gleich 20 MW informiert werden, sofern diese mindestens eine Stunde andauert. Die Angabe von Ursachen ist vorgesehen und entsprechend der Tabelle zu Meldegründen vorzunehmen. Bei der Abgabe der Meldung muss der Melder nicht zwischen geplanter und nicht geplanter Nichtbeanspruchbarkeit differenzieren. Diese Unterscheidung wird von der Transparenzplattform technisch wie folgt abgeleitet: Geplant: Der Meldezeitpunkt liegt vor oder ist gleich dem Ereigniseintritt der Nichtbeanspruchbarkeit. Ungeplant: Der Meldezeitpunkt liegt nach dem Ereigniseintritt der Nichtbeanspruchbarkeit. Der Meldezeitpunkt entspricht dabei dem Zeitstempel beim Eintreffen der Meldung in die DMZ. Ein meldendes Unternehmen darf innerhalb der kleinsten Marktzeiteinheit von 15 Minuten (von 900 Sekunden) maximal Ereignisse an die EEX-Transparenzplattform übermitteln. Bei der Publikation wird unterschieden: Geplante bzw. bekannte Nichtbeanspruchbarkeiten sind alle Ereignisse, deren Beginn zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens in der Zukunft liegt. Ungeplante bzw. unbekannte Nichtbeanspruchbarkeiten sind alle Ereignisse, deren Beginn zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens in der Vergangenheit liegt (z.b. Ausfälle). Der Melder gibt jeweils Beginn, Ende und Höhe der nicht beanspruchbaren Leistung an und verleiht dem Nichtbeanspruchbarkeitsereignis eine eindeutige Bezeichnung, die sogenannte EventID. Die maximale Länge der EventID beträgt 20 Zeichen. Im Einzelnen gilt weiterhin: Es muss über alle Nichtbeanspruchbarkeiten informiert werden, welche im aktuellen Kalenderjahr oder in den folgenden drei Kalenderjahren liegen. Alle eingehenden Meldungen werden unmittelbar veröffentlicht. Eine unplanmäßig auftretende Nichtbeanspruchbarkeit (z.b. technische Störung, Ausfall) ist unverzüglich nach ihrem Bekanntwerden, jedoch spätestens innerhalb einer Stunde zu melden. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt auch in diesem Fall unmittelbar. Bei Bekanntwerden einer Änderung ist keine neue Meldung anzulegen, sondern die vorhandene anzupassen bzw. zu aktualisieren. Die betreffende Meldung kann durch ihre EventID eindeutig identifiziert werden. Die Veröffentlichung für alle Aktualisierungen von Nichtbeanspruchbarkeiten erfolgt ebenfalls unmittelbar. Zusammenfassend gelten die Kriterien der folgenden Tabelle für die Meldung TEM 21: Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 54

55 Meldekriterium Erläuterung Meldepflicht Für Erdgasverbrauchseinheiten größer gleich 20 MW Netto-Nennleistung (thermisch, oberer Heizwert) möglich Für Nichtbeanspruchbarkeiten größer gleich 200 MW, die mindestens eine Stunde andauern Möglich auch für Nichtbeanspruchbarkeiten größer gleich 20 MW, die mindestens eine Stunde andauern Meldedaten Meldende Person <DispatcherID> Betroffene Erdgasverbrauchseinheit <UnitID> Bezeichnung des Nichtbeanspruchbarkeitsereignisses <EventID> Datum und Uhrzeit des Beginns <NonAvailabilityBegin> Datum und Uhrzeit des Endes <NonAvailabilityEnd> Nicht beanspruchbare Leistung (in MW) <NonAvailabilityCapacity> Status der Meldung (Active oder Inactive) <Status> Grund der Nichtbeanspruchbarkeit <Reason> (gültige Werte siehe Abschnitt 9.9.7) Anmerkungen <MessageText> Granularität Je Erdgasverbrauchseinheit oder je Standort als Zusammenfassung existierender Erdgasverbrauchseinheiten Angabe von Beginn und Ende der Nichtbeanspruchbarkeit Zeitpunkt Meldung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Stunde nach Bekanntwerden der Nichtbeanspruchbarkeit Zeitraum Beginn der Nichtbeanspruchbarkeit: aktuelles Jahr plus die drei folgenden Kalenderjahre Ende der Nichtbeanspruchbarkeit: des dritten Folgejahres Aktualisierung Bei Änderungen: unverzüglich nach Eintreten Veröffentlichung Je Erdgasverbrauchseinheit Zeitpunkt: unverzüglich nach Meldungseingang Tabelle 31: Meldekriterien TEM 21 Hinweis: Informationen, die im Feld Anmerkungen <MessageText> übermittelt werden, werden auf der Website veröffentlicht und künftig ebenso in dem durch das ACER REMIT MoP geforderten RSS-Feed genutzt. Hierin können nähere Erläuterungen zum Ausfall vorgenommen oder ein Hinweis auf andere EventID aus überlappenden Ereignissen dargestellt werden. Die maximale Länge beträgt künftig 500 alphanumerische Zeichen. Die Informationen zum Aufbau der XML-Datenstruktur befinden sich in Abschnitt Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 55

56 7.4. Sonstige Insider-Informationen Sonstige Insider-Informationen sind nicht quantitative Informationen, welche ein Marktteilnehmer wahrscheinlich als Teil seiner Entscheidungsgrundlage für den Abschluss einer Transaktion oder das Erteilen eines Handelsauftrags im Zusammenhang mit einem Energiegroßhandelsprodukt nutzen würde TEM 13/TEM 13a: Ad-hoc Ticker Der Ad-hoc Ticker steht grundsätzlich zur Veröffentlichung von sonstigen Insider-Informationen in Bezug auf das Unternehmen und auf Anlagen zur Verfügung. Im Ad-hoc Ticker können Textmeldungen übermittelt und veröffentlicht werden, die Insider-Informationen entsprechend Art. 2 Ziff. 1 lit c, d der REMIT-Verordnung sind und die sich nicht über quantitative Angaben darstellen lassen. Informationen im Ad-hoc Ticker ersetzen oder wiederholen somit ausdrücklich nicht die Meldung von quantitativen Angaben im Rahmen der Meldungstypen TEM 12, 20, 21 und 26. Eine Ausnahme davon ist der teilweise oder globale Ausfall des Standardweges der Meldungsübermittlung (siehe 7.4.2). Unterschiede zwischen TEM 13 und TEM 13a: Meldekriterium Erläuterung TEM 13 TEM 13a Meldepflicht Insider-Informationen entsprechend Art. 2 Ziff. 1 lit c, d der REMIT-Verordnung sind, die sich nicht über quantitative Angaben darstellen lassen Meldedaten Granularität Meldende Person <DispatcherID> ID der Ad-hoc Nachricht <AdHocID> Ad-hoc Nachricht <AdHocMessage> Anmerkungen <MessageText> Je Insider-Information Meldende Person <DispatcherID> ID der Ad-hoc Nachricht <AdHocID> Ad-hoc Nachricht <AdHocMessage> Ad-hoc Typ <AdHocMessageType> Status <EventStatus> Beginn <EventStart> Ende <EventStop> (optional) Anmerkungen <MessageText> Zeitpunkt Meldung unverzüglich nach Bekanntwerden der Insider-Information Zeitraum - Unter <EventStart> und <EventStop> einzutragen Aktualisierung - Bei Änderungen: unverzüglich nach Eintreten Veröffentlichung Zeitpunkt: umgehend nach Meldungseingang Gültige Werte für den Ad-hoc Ticker befinden sich in Abschnitt sowie Der Meldungstyp TEM 13a wurde auf eine maximale Zeichenlänge von 500 Zeichen erweitert. Gemäß des Manual of Procedures (ACER) wurde der Ad-hoc Ticker (TEM13a) um die Eingabefelder Event Status, Event Start und das optionale Feld Event Stop erweitert. Diese Erweiterun- Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 56

57 gen wurden entsprechend auch im Online-Tool umgesetzt. Standardmäßig wird eine Ad-hoc Meldung mit dem <AdHocMessageType> simple versendet. Die Relevanz einer Meldung kann mit Hilfe des Feldes <AdHocMessageType> explizit nur für mar (Market Abuse Regulation) gekennzeichnet werden. Über den Notfallkanal (beispielsweise das Online-Tool) kann bei Ausfall des Standardmeldeweges zusätzlich der <AdHocMessageType non-usability genutzt werden. Es ist darauf zu achten, dass bei Aktualisierungen von Ad-hoc Meldungen der <AdHocMessage- Type> stets beibehalten wird. Folgende Hinweise sind bei der Eingabe von Texten zu beachten: Es werden ausschließlich Fakten dargestellt. Auf eine Anrede oder Grußformel ist zu verzichten. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen einschließlich Leer- und Sonderzeichen beträgt 240 (für TEM 13) und 500 (für TEM 13a). Ein Unternehmensname ist nicht anzugeben. Der Unternehmensname wird durch die Transparenzplattform als Kurzname der übermittelten Textmeldung vorangestellt. Der Text ist ausschließlich in englischer Sprache zu übermitteln. Sofern Datumsangaben notwendig sind, erfolgen diese im Format YYYY/MM/DD. Als allgemeine praktische, jedoch nicht abschließende Leitlinie, welche Informationen derartige Insider-Informationen in Bezug auf Anlagen sein könnten, kann die folgende Tabelle dienen. Instandhaltung Revisionsverschiebung auf Veranlassung des ÜNB Zusammenlegung von ungeplanten und geplanten Revisionen Neubau einer Anlage Baubeschluss relevanter Unternehmensgremien Angaben zu Terminen und Terminverschiebungen Angaben zu genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen, die Auswirkungen auf den Termin der kommerziellen Inbetriebnahme haben Zeitpunkt der ersten Netzsynchronisierung Beginn des Probebetriebs Beginn der kommerziellen Inbetriebnahme (ggf. ergänzend zur regulären Meldung des Meldebeginns im Rahmen der Meldung der installierten Kapazität) Netzanschluss/Netznutzung/Netzsicherheit Änderung der Einspeiseebene Anweisungen des ÜNB/FNB dauerhafte netztechnische Restriktionen Einschränkungen der Anlagennutzbarkeit in Folge behördlicher Anweisungen Politische Entscheidung Informationen über noch nicht öffentliche politische Entscheidungen, in deren Besitz ein Unter- Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 57

58 nehmen gekommen ist. Sonstiges Beschlüsse zur temporären oder dauerhaften Stilllegung von Anlagen Beschlüsse zur Reaktivierung von konservierten Anlagen Engpässe der Brennstoffversorgung Einschränkung der Nutzbarkeit von Anlagen im Katastrophenfall/Krisenfall Tabelle 32 Meldekriterien TEM 13/TEM 13a Die Informationen zum Aufbau der XML-Datenstruktur befinden sich in Abschnitt und Nutzung des Ad-hoc Tickers bei Ausfall des Standardmeldeweges Bei einem teilweisen Ausfall des Standardweges der Meldungsübermittlung für die Meldungstypen TEM 12, 20, 21 und 26 ist die Übermittlung von Nichtbeanspruchbarkeitsmeldungen als Textnachricht im Ad-hoc Ticker möglich. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: a) Übermittlung von XML-Dateien über TR-Tool oder Eigenentwicklung Hierzu sind die generellen Vorgaben für den Meldungstyp TEM 13/TEM 13a zu beachten. Die Aufbereitung des Textes muss dabei dem folgenden Schema entsprechen: [Commodity] [value chain] in [Country]: [predefined status] non-usability of [X,XXX.X] MW of [fuel type, for power production only] unit [name] from [YYYY/MM/DD, HH:MM] to [YYYY/MM/DD, HH:MM] with reason [predefined reason] (event ID: [own event ID]). Beispiele: Power production in Germany: active non-usability of 1,222.8 MW of gas unit Lausward B from 2015/04/30, 07:00 to 2015/05/05, 15:00 with reason outage (event ID: ABD ). Natural gas consumption in Austria: inactive non-usability of 1,100.0 MW of unit Sim1 Gasverbraucher from 2015/05/30, 07:00 to 2015/06/05, 15:00 with reason maintenance (event ID: A). Zulässige Werte: Textfragmente [Commodity] [value chain] in [Country]: [predefined status] non-usability of [X,XXX.X] MW of Zulässige Werte Power, Natural gas production, storage, consumption Austria, Belgium, Czech Republic, Germany, Hungary, Netherlands, Switzerland active, inactive quantity concerned Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 58

59 [fuel type, for power production only] biomass, coal, gas, siehe auch Kapitel unit [name] from [YYYY/MM/DD, HH:MM] to [YYYY/MM/DD, HH:MM] with reason [predefined reason] event ID: [own event ID] unit name concerned Begin expected end external factors, maintenance, others, outage Own event ID Tabelle 33: Textfragmente zur Nutzung des Ad-hoc Tickers b) Eingabe von Textnachrichten im Online-Tool Zur Begrenzung der Aufwände für die Etablierung redundanter Meldestrukturen im meldenden Unternehmen stellt EEX als zusätzliche Dienstleistung ein Online-Tool bereit. Darin sind alle unter a) gemachten Vorgaben bereits berücksichtigt. Das meldende Unternehmen muss mittels einer Eingabemaske nur noch die notwendigen Angaben ergänzen und übermitteln. Für den Zugang zum Online-Tool steht eine separate Dokumentation zur Verfügung Reports Es besteht die Möglichkeit, Berichte über den Webservice der DMZ abzufragen. In diesen Berichten werden nur die Daten übermittelt, auf die Lesezugriff besteht. Die Einrichtung von Lesezugriffen wird durch Formular TP-04 festgelegt. Zu jedem Meldungstyp gibt es einen entsprechenden Bericht, der die Daten dieser Meldung enthält. Als zusätzlicher Parameter kann der Zeitbereich angegeben werden, für den man diese Daten abrufen möchte. Damit ergeben sich die folgenden Berichte: TEM 1a TEM 5a TEM 5b TEM 10a TEM 10b TEM 12 bis TEM 22 TEM 24 TEM 26 TSM Zusätzlich sind die folgenden Berichte möglich: Stammdaten des meldenden Unternehmens Stammdaten der Erzeugungs-, Verbrauchs-, Speicheranlagen Stammdaten der Erzeugungs-, Verbrauchs-, Speichereinheiten Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 59

60 Welche Objekte in den Bericht einfließen, wird insbesondere durch die Rechtevergabe kontrolliert. Dadurch ist es möglich, dass verschiedene Adressaten dieselben Basisberichte nutzen können. Diese Berichte können, je nach Wunsch, als XML- oder als CSV-Datei ausgeliefert werden. Die XML-Berichte entsprechen dem gleichen Schema wie die jeweilige Datenmeldung (nicht bei TEM 12). Der Melder kann beim TP-Admin die Rechte von DispatcherIDs erfragen, die seinem Unternehmen zugeordnet sind (siehe Abschnitt 6.1.5). Dieser Bericht wird auf Anfrage durch den TP-Admin erzeugt und per versendet. Die Berichte werden durch einen eigenen Prozess innerhalb der Sicherheitszone verarbeitet. Damit ist sichergestellt, dass die Meldung nicht durch Reportanfragen beeinträchtigt wird XML-Format der Berichtsanfrage Die Berichte werden über denselben Webservice angefordert, über den auch Meldungen abgesetzt werden. Hierbei wird ein spezielles XML-Format angegeben. XML Erläuterung Gültige Werte Häufigkeit <ReportMessage> Wurzelelement -entfällt- 1 <ReportRequest> Zusammenfassendes Element für eine Reportanfrage -entfällt- 1 <ReportType> Bezeichnung des Berichts Auswahlliste: Berichte 1 <ReportFormat> Ergebnisformat des Berichts [XML CSV] 1 <CSVCulture> <IntervalStart> Mit welchen Ländereinstellungen der CSV-Bericht erzeugt werden soll. Beginn des Auswertungszeitraums [en-gb de-de] 0-1 Datum 1 <IntervalEnd> Ende des Auswertungszeitraums Datum 1 Tabelle 34: XML-Format der Berichtsanfrage Hinweise zum Element <CSVCulture> Damit der empfangene Bericht problemlos weiterverarbeitet werden kann, muss dieser zum Zielsystem passend formatiert sein. Dies betrifft insbesondere Dezimaltrennzeichen und Feldtrennzeichen. Mit en-gb wird der Punkt als Dezimaltrennzeichen und das Komma als Feldtrennzeichen verwendet. Mit de-de wird das Komma als Dezimaltrennzeichen und das Semikolon als Feldtrennzeichen verwendet. Wird das Element CSVCulture nicht angegeben, so wird standardmäßig die Regionseinstellung de-de verwendet. Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 60

61 XML-Format der Berichtsantwort Der angeforderte Bericht wird eingebettet in ein spezielles XML-Format zurückgeliefert. XML Erläuterung Gültige Werte Häufigkeit <ReportMessage> Wurzelelement -entfällt- 1 <ReportEnvelope> Zusammenfassendes Element -entfällt- 1 <MessageID> ID der Anfrage (von DMZ bei Anfrage mitgeteilt) Zahl 1 <DispatcherID> ID der Person, welche den Report angefragt hat. von EEX mitgeteilte ID 1 <ReportType> Bezeichnung des Berichts Auswahlliste: Berichte 1 <IntervalStart> <IntervalEnd> Beginn des Auswertungszeitraums Ende des Auswertungszeitraums Datum 1 Datum 1 <Acknowledgement> Evtl. Fehlercodes 1 <TechnicalAcknowledgement> <LogicalAcknowledgement> Ergebnis der technischen Prüfung der Report-Anfrage Ergebnis der logischen Prüfung der Report-Anfrage 1 1 <Report> Der angeforderte Bericht base64 (UTF-8) 1 <MIMEType> Dokumenttyp Text 1 <Extension> Angefordertes Berichtsformat [XML CSV] 1 Tabelle 35: XML-Format der Berichtsantwort Definition der CSV-Reports Das CSV-Format schreibt Spalteninhalte, die als Texte interpretiert werden sollen, in Anführungszeichen und Zahlen (inkl. boolesche Werte) ohne Anführungszeichen. Dem entsprechend werden die Spaltentypen Text, Zahl und Boolean (Werte: True oder False ) unterschieden. Da Datumsangaben im UTC-Format übertragen werden sollen, werden auch Datumsangaben als Text übermittelt Report: Stammdaten des meldenden Unternehmens Der Report enthält folgende Daten zum meldenden Unternehmen. Spaltenbezeichnung Beschreibung Spaltentyp CompanyID Von der EEX vergebene ID des Unternehmens Text Kind Gibt an, ob es sich um einen Erzeuger, Verbraucher, Speicher oder um einen Übertragungsnetzbetreiber handelt. Text Name Name des Unternehmens Text Street Straße Text Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 61

62 ZipCode Postleitzahl Text City Stadt Text Country Staat Text HRB Handelsregister Text System Hinterlegte Adresse für Systemnachrichten Text AllowAddOn Meldung von AddOn Boolean IsActiveOn Unternehmen aktiv Boolean ContactName[X] Ansprechpartner Name Text ContactPhone[X] Ansprechpartner Telefonnummer Text Contact [X] Ansprechpartner Adresse Text Tabelle 36: Inhalt des Report: Stammdaten des meldenden Unternehmens ContactName, ContactPhone, Contact können mehrfach vorkommen. Jede Wiederholung wird von 0 aufsteigend durchnummeriert Report: Stammdaten zu Erzeugungs-, Verbrauchs- und/oder Speicheranlagen Der Report enthält folgende Daten zu Erzeugungs-, Verbrauchs- und/oder Speicheranlagen des meldenden Unternehmens. Spaltenbezeichnung Beschreibung Spaltentyp ProdConsId Von der EEX vergebene ID der Anlage Text Name Name der Anlage Text Kind Art der Anlage Text Street Adresse: Straße Text ZipCode Adresse: Postleitzahl Text City Adresse: Ort Text Country Adresse: Land Text WGS84Longitude WGS84: Längengrad Zahl WGS84Latitude WGS84: Breitengrad Zahl DispatchBegin Meldebeginn Text DispatchEnd Meldeende Text DispatchReason Meldegrund Text Tabelle 37: Inhalt des Report: Stammdaten zu Erzeugungs-, Verbrauchs- und/oder Speicheranlagen Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 62

63 Report: Stammdaten zu Erzeugungs-, Verbrauchs- und/oder Speichereinheiten Der Report enthält folgende Daten zu Erzeugungs-, Verbrauchs- und/oder Speichereinheiten des meldenden Unternehmens. Spaltenbezeichnung Beschreibung Spaltentyp UnitId Von der EEX vergebene ID der Erzeugungs-, Verbrauchsbzw. Speichereinheit Text Name Name der Erzeugungs-, Verbrauchs- bzw. Speichereinheit Text WNumber W-Nummer der Erzeugungs-, Verbrauchs- bzw. Speichereinheit Text Source Art der Erzeugung Text ConnectingArea Regelzone Text Product Produkt Text DispatchBegin Meldebeginn Text DispatchEnd Meldeende Text Commercialisation Freie Vermarktung Boolean InstalledCapacity Aktuell installierte Kapazität der Erzeugungs-, Verbrauchsbzw. Speichereinheit Zahl Tabelle 38: Inhalt des Report: Stammdaten zu Erzeugungs-, Verbrauchs- und/oder Speichereinheiten 7.6. TSM Technical Status Message Wenn ein meldendes Unternehmen eine Meldung absehbar inhaltlich unvollständig oder nicht entsprechend der zeitlichen Vorgaben melden kann oder gemeldet hat, so ist eine Technische Statusmeldung (TSM) zu übermitteln. Im Ausnahmefall, wenn ein Fehler grundsätzlich die Datenübermittlung verhindert, kann eine Technische Statusmeldung nach Information durch das meldende Unternehmen auch manuell durch die EEX eingestellt werden. Diese TSM soll die Öffentlichkeit über technisch bedingte Einschränkungen im Datenumfang informieren. Der Melder kann eine TSM eröffnen, verändern und bei fehlerhafter Übermittlung der TSM diese auf inaktiv setzen. Generell gilt, dass eine TSM immer nur zwischen Ereignisbeginn und Ereignisende aktiv ist. Zusätzlich hat der Melder die Möglichkeit, gemeldete TSM als Reports abzufragen. Dabei wird zwischen zwei Typen, Vorfall (Incident) und Wartungsfenster (Maintenance Window), unterschieden. Die Unterscheidung zwischen einem Incident und einem Maintenance Window wird nicht explizit getroffen, sondern implizit aus der Differenz von Startzeitpunkt und Meldezeitpunkt ermittelt. Liegt der Startzeitpunkt mindestens 12 Stunden später als der Meldezeitpunkt, wird die Meldung dem Typ Maintenance Window, andernfalls dem Typ Incident, zugeordnet. Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 63

64 Beschreibung: Incidents und Maintenance Windows: Als Incidents werden ungeplante Vorfälle bezeichnet, die zu fehlerhaften oder verspätet publizierten Meldedaten führen. Gründe hierfür sind insbesondere IT-technische Störungen beim Meldungsversand. Als Maintenance Windows werden geplante Wartungsaktivitäten bezeichnet, die in der Regel temporär zu unvollständigen (fehlenden) und/oder zu spät publizierten Meldedaten führen. Maintenance Windows sind geplante Aktivitäten (z.b. aufgrund von Updates). TSM können im Ausnahmefall durch den TP-Admin direkt im Basissystem erfasst und manuell veröffentlicht werden. Daher bleibt auch der bestehende Weg, Incidents und Maintenance Windows per , Fax oder Telefon zu kommunizieren, weiterhin bestehen. Durch den TP- Admin erfasste Meldungen werden im Weiteren wie automatische Meldungen behandelt. Das heißt, sie gehen in den Report des jeweiligen Melders ein und werden bei weiteren Veröffentlichungen entsprechend berücksichtigt. Beschreibung: Aufbau der TSM Meldekriterium Erläuterung Meldepflicht Für alle Meldungstypen mit Ausnahme des Ad-hoc Ticker, für die Daten übermittelt werden. Meldedaten Meldende Person <DispatcherID> Eindeutige (aus Meldersicht) Bezeichnung des TSM <TSMID> Ereignisgrund (Auswahlliste) <TSMReason> Betroffene Meldungstypen (Auswahlliste) <MessageTyp> Betroffene Erzeugungs-, Verbrauchs- bzw. Speichereinheit <UnitID> (optional)betroffener Zeitraum Beginn <TSMPeriodBegin> Betroffener Zeitraum voraussichtliches Ende <TSMPeriodExpectedEnd> Ereignisbeginn <TSMBegin> Voraussichtliches Ereignisende <TSMExpectedEnd> Status der Meldung (Active oder Inactive) <Status> Anmerkungen <MessageText> Land der betroffenen Erzeugungs-, Verbrauchs- bzw. Speichereinheit <Country 8 > (optional) Granularität Je Störung/Wartung Sekundenscharfe Angabe von betroffener Zeitraum Beginn und Ende sowie voraussichtlichem Ereignisende Zeitpunkt Meldung übermittelt nach Bekanntwerden der Störung bzw. Wartung Zeitraum Beginn und voraussichtliches Ende des betroffenen Zeitraums Aktualisierung Bei Änderungen: unverzüglich nach Bekanntwerden Tabelle 39: Meldekriterien TSM 8 Dieses Feld ist ab der XSD Version 1.12 enthalten. Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 64

65 Die Informationen zum Aufbau der XML-Datenstruktur befinden sich in Abschnitt Hinweis: Bei der Meldung der Technical Status Message (TSM) ist zu beachten, dass nur für die Meldungstypen TSM abgegeben werden können, die der Dispatcher auch melden darf. Sollte durch den Dispatcher ein TSM-Record gemeldet werden, die einen für den Dispatcher ungültigen Meldungstyp enthält, so wird dieser TSM-Record (Einzeleintrag einer TSM) verworfen. Sollte die TSM-Meldung zusätzliche, gültige TSM-Records enthalten, werden diese korrekt verarbeitet Beispiel für einen Incident Vor 30 Minuten ( um Uhr) ist ein Vorsystem des Melders zur Meldung der geplanten Produktion von Erzeugungseinheiten für die Erzeugung aus Kernkraft ausgefallen. Der Melder nimmt an das der Vorfall am um Uhr beendet ist, betroffen von diesem Vorfall ist die geplante Produktion des folgenden Tages die Stunden Beispiel: Incident in Tabellenübersicht Meldekriterium Erläuterung Meldedaten Eindeutige (aus Meldersicht) Bezeichnung des TSM <TSMID> z.b.: Ereignisgrund (Auswahlliste) <TSMReason> z.b. R002 Betroffene Meldungstypen (Auswahlliste) <MessageTyp> z.b. BMWi Item 5a Betroffene Stromerzeugungseinheit <UnitID> (optional) z.b. E Betroffener Zeitraum Beginn <TSMPeriodBegin> z.b T00:00:00+01:00 Betroffener Zeitraum voraussichtliches Ende <TSMPeriodExpectedEnd> z.b T23:00:00+01:00 Ereignisbeginn <TSMBegin> z.b T16:30:00+01:00 Voraussichtliches Ereignisende <TSMExpectedEnd> z.b T14:30:00+01:00 Status der Meldung (Active oder Inactive) <Status> z.b. active Anmerkungen <MessageText> z.b. Ausfall Vorsystem Kernkraft Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 65

66 Meldekriterium Erläuterung Land der betroffenen Erzeugungs-, Verbrauchs- bzw. Speichereinheit <Country> z.b. DE 9 (optional) Tabelle 40: Beispiel für einen Incident Im Allgemeinen werden folgende Incident-Kategorien unterschieden, die unterschiedliche Handlungen des Melders erfordern, um den Incident zu schließen. Incident-Kategorie Fehlende Meldedaten Fehlerhafte Meldedaten Verspätete Meldedaten Handlung des meldenden Unternehmens Melden Sie die fehlenden Daten für den entsprechenden Meldungstyp und Zeitraum nach. Informieren Sie anschließend den Support via über Ihre Nachmeldung. Korrigieren Sie die fehlerhaften Daten für den entsprechenden Meldungstyp und Zeitraum. Informieren Sie anschließend den Support via über Ihre Korrektur. Prüfen Sie die Übermittlungszeitpunkte der Meldedaten. Sind diese korrekt, informieren Sie bitte den Support via . Tabelle 41: Liste der TSM Reasons Beispiel für ein Maintenance Window Das meldende Unternehmen möchte für die Meldungstypen TEM 5a und 10a für alle Erzeugungseinheiten mit einem bestimmten Brennstoff ein geplantes Wartungsfenster melden. Das Wartungsfenster beginnt am Uhr und endet Uhr. Der vom Wartungsfenster jedoch betroffene Zeitraum geht vom Uhr (Stunde 23 TEM 10a) bis Uhr (TEM 5a). Beispiel: Maintenance Window in Tabellenübersicht: Meldekriterium Erläuterung Meldedaten Eindeutige (aus Meldersicht) Bezeichnung des TSM <TSMID> Z.B Ereignisgrund (Auswahlliste) <TSMReason> z.b. R001 Betroffene Meldungstypen (Auswahlliste) <MessageTyp> z.b. TEM Item 5a; TEM Item 10a Betroffene Stromerzeugungseinheit <UnitID> (optional) z.b. E ; E Dieses Feld ist ab der XSD 1.12 enthalten. Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 66

67 Meldekriterium Erläuterung Betroffener Zeitraum Beginn <TSMPeriodBegin> z.b T23:00:00+01:00 Betroffener Zeitraum voraussichtliches Ende <TSMPeriodExpectedEnd> z.b T23:00:00+01:00 Ereignisbeginn <TSMBegin> z.b T00:00:00+01:00 Voraussichtliches Ereignisende <TSMExpectedEnd> z.b T00:00:00+01:00 Status der Meldung (Active oder Inactive) <Status> z.b. active Anmerkungen <MessageText> z.b. Wartungsfenster TEM 5a und TEM 10a Kernkraft Land der betroffenen Erzeugungs-, Verbrauchs- bzw. Speichereinheit <Country> z.b. DE 10 (optional) Tabelle 42: Beispiel für ein Maintenance Window Auswahllisten TSM Reason Ereignisgrund R001 R002 R003 R004 R005 Erläuterung Durch den Ausfall des Meldesystems werden generell keine Daten zu diesem Meldungstyp geliefert. Durch den teilweisen Ausfall des Meldesystems fehlen Daten für eine Erzeugungs-, Verbrauchs-, Speicherart. Durch den teilweisen Ausfall des Meldesystems fehlen Daten für mehrere Erzeugungs-, Verbrauchs-, Speicherarten. Durch den teilweisen Ausfall des Meldesystems fehlen Daten für alle Erzeugungs-, Verbrauchs-, Speicherarten. Zum Meldungstyp wurden für eine Erzeugungs-, Verbrauchs-, Speicherart fehlerhafte Daten übermittelt (vollständige Lieferung, aber inhaltlich falsch). Darstellung auf Internetseite Komplettausfall des Meldesystems Teilausfall des Meldesystems für eine Einheit Teilausfall des Meldesystems für mehrere Einheiten Teilausfall des Meldesystems für alle Einheiten Datenfehler für eine Einheit 10 Dieses Feld ist ab der XSD Version 1.12 enthalten. Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 67

68 R006 R007 Zum Meldungstyp wurden für mehrere Erzeugungs-, Verbrauchs-, Speicherarten fehlerhafte Daten übermittelt (vollständige Lieferung, aber inhaltlich falsch). Zum Meldungstyp wurden für alle Erzeugungs-, Verbrauchs-, Speicherarten fehlerhafte Daten übermittelt (vollständige Lieferung, aber inhaltlich falsch). Datenfehler für mehrere Einheiten Datenfehler für alle Einheiten Tabelle 43: Liste TSM Reasons TSM Message Types Gültige Werte BMWi Item 5a BMWi Item 10a TEM 1a TEM 5b Erläuterung Meldungstyp TEM-Liste Punkt 5a Meldungstyp TEM-Liste Punkt 10a Meldungstyp TEM-Liste Punkt 1a Meldungstyp TEM-Liste Punkt 5b TEM 10b Meldungstyp TEM-Liste Punkt 10b TEM 12 Meldungstyp TEM-Liste Punkt 12 TEM 14 Meldungstyp TEM-Liste Punkt 14 TEM 15 Meldungstyp TEM-Liste Punkt 15 TEM 16 Meldungstyp TEM-Liste Punkt 16 TEM 17 Meldungstyp TEM-Liste Punkt 17 TEM 18 Meldungstyp TEM-Liste Punkt 18 TEM 19 Meldungstyp TEM-Liste Punkt 19 TEM 20 Meldungstyp TEM-Liste Punkt 20 TEM 21 Meldungstyp TEM-Liste Punkt 21 TEM 22 Meldungstyp TEM-Liste Punkt 22 TEM 24 Meldungstyp TEM-Liste Punkt 24 TEM 26 Meldungstyp TEM-Liste Punkt 26 Tabelle 44: Liste TSM Message Types Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 68

69 8. Meldearten Die Übermittlung der Meldedaten kann über zwei verschiedene Meldearten erfolgen. Die zwei Meldearten TR-Tool (mit GUI, ohne GUI) und Webservice-Schnittstelle werden in den nachfolgenden Abschnitten beschrieben TR-Tool Übersicht Das TR-Tool (Transmission and Reporting Tool) ist eine Applikation zur Übermittlung von Melde(siehe Abschnitt ). Neben der Übermittlung von Meldedaten und Reportanfragen unterstützt das TR-Tool die Verwaltung von Zertifikaten. Hinweis: Um einen reibungslosen Meldebetrieb gewährleisten zu können, wird nur die Verwendung der aktuellen und der vorherigen Minor 11 -Version des TR-Tools und der damit zusammenhängenden Sources unterstützt. Die jeweils unterstützten Versionen des TR-Tools stehen im Downloadbereich zur Verfügung Installation Voraussetzungen Das TR-Tool ist eine Java-Swing-Applikation und benötigt zur Ausführung eine entsprechende Java-Runtime. Die Voraussetzungen zur Installation sind: Betriebssystem: Microsoft Windows 7/8/8.1/Server 2003/2008, Debian Linux 5.0.1, Solaris 9 (SunOS Release 5.9) Java-Runtime ab Version 1.8 für die TR-Tool Version und folgende. Möglichkeit zur Anpassung der Runtime (es müssen Policy-Dateien ("Unlimited Strength Jurisdiction Policy Files") ausgetauscht werden, siehe dazu die Installations-Dokumentation zum TR-Tool) Netzwerkzugriff auf die Webservice-Schnittstelle (siehe Abschnitt ). Da der Webservice nur per HTTPS verfügbar ist, muss der Port 443 für diese Verbindung verfügbar sein. Liegen mehrere Java-Versionen vor, können die mitgelieferten Startskripte so angepasst werden, dass eine geeignete Java-Version zum Einsatz kommt. Eine gemeinsame Auslieferung der Java- Version und des TR-Tools durch die EEX ist nicht vorgesehen. Grundsätzlich ist zu empfehlen, immer die aktuellste Version der Java Runtime zu verwenden. 11 Siehe unter Nebenversionsnummer. Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 69

70 Download und Installation Das TR-Tool wird als ausführbare Datei zur Verfügung gestellt und kann von der Website der EEX herunterladen werden, die Adresse lautet In dem Paket ist ebenfalls eine Installationsanleitung enthalten Authentifizierung/Zertifikate Das TR-Tool kann mit Proxys umgehen, die entweder die NTLM Authentication oder die Basic Authentication als Authentifizierungsmethode verwenden. Das TR-Tool authentifiziert sich am Server mit einem Client-Zertifikat, welches auf dem Client- Rechner in einer Keystore-Datei vorliegt (TLS-Verschlüsselung). Seitens EEX Transparenz Plattform werden die Versionen TLS 1.0, TLS 1.1 und TLS 1.2 unterstützt. Jeder Melder verfügt über ein persönliches Zertifikat, welches in einem dedizierten Zertifikatsspeicher (eng.: keystore) innerhalb seines Benutzerprofils im Ordner.eex abgelegt wird. Alle Meldungen und Reportanfragen werden unter Verwendung des Zertifikats signiert. Die Signatur wird bei der Übertragung zum Server in die XML-Anfrage (als Bestandteil des XML-Formats) eingefügt. Innerhalb der SHZ wird die Signatur zur Prüfung der Integrität der Anfrage verwendet Aufruf Das TR-Tool kann mit oder ohne graphische Oberfläche (GUI) betrieben werden. In beiden Modi erfolgen ein automatisiertes Versenden der Meldedaten und Reportanfragen sowie der Empfang der Antworten. Um das TR-Tool mit graphischer Oberfläche zu starten, genügt ein Doppelklick auf die Anwendung (TRTool.jar) oder ein direkter Aufruf von der Kommandozeile. Um das Anzeigen der Benutzeroberfläche zu unterdrücken, muss der Parameter --without-gui beim Aufruf übergeben werden. Weiterhin kann mit dem Parameter --configdir ein alternatives Konfigurationsverzeichnis angegeben werden. java -jar TRTool.jar java -jar TRTool.jar without-gui java -jar TRTool.jar configdir "/alternative/pfad/" Abbildung 2: Beispiel Aufruf TR-Tool Ist beim Start des TR-Tools keine Einstellung für das Wurzelverzeichnis der Verzeichnisstruktur vorhanden, können keine Dateien übertragen werden. Der graphische Client öffnet in diesem Fall automatisch sein Einstellungsfenster. Bei Aufruf ohne GUI beendet sich das TR-Tool sofort wieder mit einer entsprechenden Fehlermeldung. Ist die Einstellung für das Wurzelverzeichnis vorhanden, die zugehörige Verzeichnisstruktur jedoch nicht, wird sie beim Start angelegt. Wird die Einstellung für das Wurzelverzeichnis vorgenommen und zeigt es auf ein Verzeichnis, das die benötigte Verzeichnisstruktur nicht enthält, wird diese beim Speichern der Einstellungen ebenfalls erzeugt. Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 70

71 Zusätzlich wird beim Start überprüft, ob ein Zertifikat im Zertifikatsspeicher des Melders vorliegt, welches beim Meldeprozess verwendet werden kann. Ist dies nicht der Fall, wird der Dialog "Zertifikat-Anforderung" geöffnet, um die Generierung eines Schlüsselpaars zu ermöglichen. Hat der Melder bereits ein Zertifikat von der EEX erhalten, kann er dieses nach dem Programmstart über den Dialog "Zertifikat-Import" in seinen Zertifikatsspeicher importieren und mit der Verwendung des TR-Tools fortfahren. Das TR-Tool kann erst dann Meldedaten übertragen, nachdem ein Schlüsselpaar generiert wurde und ein dazu passendes signiertes Zertifikat importiert wurde Verzeichnisstruktur Nach dem Start des TR-Tools wird die folgende Verzeichnisstruktur angelegt: outgoing Hier werden die zu übertragenden XML-Meldungen und Reportanfragen abgelegt. Beim nächsten Start oder beim nächsten Sendezyklus werden diese Dateien zum Server übertragen. sent Diese Dateien wurden bereits zum Server übertragen und warten darauf, dass ein zugehöriges Acknowledgement bzw. ein Report eingeht. archive Diese Dateien wurden zum Server übertragen. Entweder wurde der zugehörige Report empfangen und abgelegt oder das zugehörige Acknowledgement wurde empfangen und enthielt keine Fehler. error Diese Dateien konnten nicht erfolgreich übertragen (F- Code) und publiziert (publish_acknowledgement) werden. Es gab bei der Übertragung einen Fehler. Das Acknowledgement war nicht positiv. reports Hier werden die vom Webservice gesendeten Reports in entschlüsseltem Zustand abgelegt. logs Enthält alle erzeugten Log-Dateien des TR-Tools. cert Enthält die Zertifizierungsanfrage und den Fingerprint als Datei. Durch eine Überwachung des error-verzeichnisses lässt sich eine automatische Rückmeldung im Fehlerfall etablieren. Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 71

72 Abbildung 3: Verzeichnisstruktur des TR-Tool Betrieb Nach dem Start des TR-Tools werden zuerst alle Dateien (Meldungen und Reportanfragen) mit der Endung.xml aus dem Verzeichnis outgoing an die DMZ übertragen. Wurde die übermittelte Meldung oder Reportanfrage von der DMZ akzeptiert, enthält die Empfangsbestätigung eine eindeutige MessageID. Diese wird den Namen aller Dateien, die im Zusammenhang mit dieser stehen, vorangestellt. So ist eine eindeutige Zuordnung aller Dateien zu dem Übertragungsvorgang möglich. Des Weiteren wird so automatisch eine chronologische Ordnung der Übertragungen hergestellt. Nach der erfolgreichen Übertragung werden die Dateien in das Verzeichnis sent verschoben. Dabei wird dem Dateinamen die MessageID vorangestellt (Beispiel: 3346_Dateiname.xml). Trat ein Fehler bei der Übermittlung an die DMZ auf, werden die Dateien in das Verzeichnis error ohne Umbenennung gelegt. Die synchrone Empfangsbestätigung der DMZ wird nach Abschluss der Übertragung jeweils neben die übermittelte Datei gelegt und ist durch die Namensgebung eindeutig zur übertragenen Datei zuordenbar. Der Dateiname besteht aus der MessageID, dem ursprünglichen Dateinamen der Meldung sowie der Bezeichnung Receipt (Beispiel: 3346_Dateiname_Receipt.xml). Nachdem alle Dateien aus outgoing gesendet wurden, wird geprüft, ob es Dateien in sent gibt, die auf eine Antwort aus der DMZ warten. Falls dies der Fall ist, werden in der DMZ wartende Acknowledgements und Reports abgeholt. Die in einem empfangenen Acknowledgement enthaltenen Fehlercodes werden geprüft. Wurde die zugehörige Meldung von der SHZ akzeptiert, wird sie in das Verzeichnis archive gelegt. Die zugehörige Empfangsbestätigung der DMZ sowie das empfangene Acknowledgement der SHZ werden neben diese Datei gelegt. Der Dateiname des Ack- Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 72

73 nowledgements beginnt ebenfalls mit der MessageID und enthält darüber hinaus den ursprünglichen Dateinamen sowie die Bezeichnung Acknowledgement (Beispiel: 3346_Dateiname_Acknowledgement.xml). Beschreibt das Acknowledgement einen Fehlerfall, wird die Datei mit Empfangsbestätigung und Acknowledgement in das Verzeichnis error gelegt. Ein empfangener Report wird daraufhin geprüft, ob die enthaltenen encodierten Daten gültig sind. Falls ja, werden diese Daten (d.h. der eigentliche Report) in das Verzeichnis reports gelegt. Der Name der Report-Dabei beginnt mit der MessageID gefolgt von der Bezeichnung Report (Beispiel: 3346_Report.csv). Die Dateiendung richtet sich an dem angefragten Dateiformat (CSV oder XML). Reportanfrage sowie Empfangsbestätigung der DMZ werden in das Verzeichnis archive gelegt. Die Dateinamen werden dabei wie bei den Meldungen um die MessageID ergänzt. Sind die enthaltenen Daten ungültig, werden die von der SHZ übertragenen Rohdaten mit Anfrage und Empfangsbestätigung in das Verzeichnis error gelegt. Die im Verzeichnis archive befindlichen Dateien können archiviert oder gelöscht werden. Die Dateien in error müssen erneut bearbeitet werden. Die in reports gespeicherten Reports können weiterverarbeitet werden. Alle anderen Dateien befinden sich noch in Bearbeitung und dürfen nicht manuell verschoben oder entfernt werden. In regelmäßigen Abständen werden die Verzeichnisse outgoing und sent überprüft. Falls Dateien im outgoing -Verzeichnis vorliegen, wird eine Übertragung veranlasst. Liegen Dateien im sent -Verzeichnis vor, wird ein Abruf der Acknowledgements und Reports initiiert. Dies hat gegenüber einem wiederholten Start (z.b. per cron-job) den Vorteil, dass nicht jedes Mal die gesamte Applikation inklusive Java-VM gestartet werden muss. Zum Beenden des TR-Tools muss ihm ein entsprechendes Signal (SIGTERM bzw. Ctrl-C) gesendet werden oder die graphische Applikation geschlossen werden. Diese Übermittlung und Abholung erfolgt alle 5 Sekunden, sofern entsprechende Dateien in den jeweiligen Verzeichnissen liegen. Dieses Zeitintervall wird an den Zustand der Transparenzplattform angepasst. Wenn keine Verbindung zur DMZ hergestellt werden konnte, wird der Abstand zwischen den Übertragungsversuchen auf 50 Sekunden erhöht. Nach der nächsten erfolgreichen Übertragung wird das Zeitintervall wieder auf den Normalwert von 5 Sekunden gesetzt. Auf diese Weise wird die Belastung der DMZ im Fehlerfall reduziert. Wenn die DMZ zwar erreichbar ist, aber dem TR-Tool in der Empfangsbestätigung mitteilt, dass die SHZ nicht verfügbar ist, werden die Zeitintervalle für die Übertragung von Meldungen und Anfragen beibehalten und die Abholungsintervalle der Acknowledgements und Reports auf 50 Sekunden erhöht, da die SHZ diese bei Nichtbeanspruchbarkeit nicht bereitstellen kann. Wurde von der SHZ ein definiertes Wartungsfenster übermittelt, so werden in dem gesamten Zeitraum nur Übertragungen von Anfragen vorgenommen, Abholungsversuche von Acknowledgements und Reports finden jedoch nicht statt. Die Intervalle (5 bzw. 50 Sekunden) sind durch den Betrieb der Transparenzplattform vorgegeben und können nicht durch den Nutzer des TR-Tools verändert werden. Darüber hinausgehende Betriebsaspekte, z.b. das Starten des TR-Tools als Dienst oder daemon, liegen außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Entwicklung und sind durch den jeweiligen Melder zu realisieren. Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 73

74 GUI Die graphische Oberfläche bietet einen Konfigurationsdialog, Dialoge für die Verwaltung der Zertifikate sowie Formulare für einzelne Meldungen. Die graphische Oberfläche kann dazu genutzt werden, die Konfiguration anzupassen oder eine Zertifikatsanfrage zu erstellen. Melder mit geringem Meldungsaufkommen können die Formulare der Oberfläche verwenden, um Meldedaten einfach und komfortabel einzugeben und abzusenden. Abbildung 4: GUI des TR-Tool Um das TR-Tool mit graphischer Oberfläche zu starten, genügt ein Doppelklick auf die Anwendung oder ein direkter Aufruf von der Kommandozeile. (siehe Abschnitt ) Menüpunkt TR-Tool» Create certificate request In diesem Dialog kann der Benutzer eine Zertifikatsanfrage erstellen. Dem Benutzer werden die Zertifikatsanfrage sowie der entsprechende Fingerprint angezeigt. Beide Informationen müssen an die EEX übermittelt werden, um ein neues Zertifikat anzufordern (siehe Abschnitt ). Abbildung 5: TR-Tool GUI - Zertifikatsanfrage und Fingerprint Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 74

75 Wenn der Benutzer bereits eine Anfrage erstellt hat, so muss er die Erstellung einer neuen Anfrage in einem Dialog durch eintippen von OVERRIDE bestätigen. Abbildung 6: TR-Tool GUI - Zertifikatsanfrage überschreiben Menüpunkt TR-Tool» Show certificate request and fingerprint In diesem Dialog kann der Benutzer die zuvor erstellte Zertifikatsanfrage erneut anzeigen Menüpunkt TR-Tool» Import certificate In diesem Dialog kann der Benutzer ein neues Zertifikat, welches er von der EEX erhalten hat, in das TR-Tool importieren. Wenn der Benutzer bereits ein Zertifikat importiert hat, so muss er den Import eines neuen Zertifikats durch eintippen von OVERRIDE bestätigen Menüpunkt TR-Tool» Administrate unit Ids and control areas Die in den Meldungsdialogen zur Auswahl gestellten Kraftwerke, Verbraucher, Speicher und Regelzonen werden in einem gemeinsamen Dialog ( Unit-IDs und Regelzonen verwalten... ) eingegeben und lokal abgespeichert. Dabei wird eine getrennte Liste, für Erzeuger, Verbraucher, Speicher und Regelzonen gepflegt. Pro Erzeugungs-/Verbrauchs-/Speichereinheit werden Name und Unit-ID eingetragen, bei Regelzonen ist der EIC-Code anzugeben. Der Dialog zeigt die Liste der bisher angelegten Einträge in der Form Name (ID: Unit-ID) bei Erzeugungs-/Verbrauchs-/Speichereinheit und EIC-Code bei Regelzonen. Einzelne Einträge können bearbeitet oder gelöscht und neue Einträge hinzugefügt werden. Die Angabe eines Namens (bei Erzeugungs-/Verbrauchs-/Speichereinheiten) ist optional. Wird kein Name angegeben, wird automatisch die Unit-ID als Name eingetragen. Die UnitID oder der EIC-Code eines bereits angelegten Eintrages kann in der graphischen Oberfläche nicht verändert werden. Hierzu muss der Eintrag gelöscht und ein neuer Eintrag angelegt werden. In den Formularen wird dem Benutzer primär der Name, in Klammern aber auch die UnitID oder der EIC-Code angezeigt. Auf diese Weise soll die Auswahl vereinfacht werden. In die zu erzeugende XML-Meldung wird die Unit-ID oder der EIC-Code übernommen. Je nach Meldungstyp werden nur die Erzeugungs-/Verbrauchs-/Speichereinheiten oder Regelzonen zur Auswahl angeboten. Alternativ kann auch ein beliebiger Wert direkt als Unit-ID eingegeben werden. Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 75

76 Abbildung 7: TR-Tool GUI Erzeuger-, Verbrauchs- und Speichereinheiten sowie Regelzonen verwalten Menüpunkt TR-Tool» Settings In diesem Dialog kann der Benutzer Einstellungen des TR-Tools bearbeiten. Abbildung 8: TR-Tool GUI Einstellungen Der Parameter Wurzelverzeichnis definiert unterhalb welches Ordners die Verzeichnisstruktur des TR-Tools angelegt werden soll (siehe Abschnitt ). Der Parameter Webservice-URL de- Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 76

77 finiert die Adresse des Webservice auf Seite der EEX (siehe Abschnitt 8.2.). Im Bereich Proxy- Konfiguration können Einstellungen zur Verwendung eines Proxys vorgenommen werden Menüpunkt Messages» Non-usabilities In diesem Dialog kann der Benutzer Meldungen gemäß TEM 12, 20, 21 und 26 erstellen und absenden. Die Auswahl des zu erstellenden und abzusendenden Meldungstyps erfolgt über eine Dropdown-Funktion. Abbildung 9: TR-Tool GUI Eingabeformular für Nichtbeanspruchbarkeiten (TEM 12, 20, 21, 26, 27 und 28) Menüpunkt Messages» Ad-hoc Ticker In diesem Dialog kann der Benutzer Meldungen (max. 240 Zeichen) gemäß TEM 13 (Ad-hoc Ticker) erstellen und absenden. Abbildung 10: TR-Tool GUI Eingabeformular für Ad-hoc Ticker Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 77

78 Menüpunkt Messages» TSM In diesem Dialog kann der Benutzer Meldungen zu Störungen (eng.: incidents) und Wartungsfenstern (eng.: maintenance windows) erstellen und absenden. Hinweis: Bei der Meldung der Technical Status Message (TSM) ist zu beachten, dass nur für die Meldungstypen TSMs abgegeben werden können, die der Dispachter auch melden darf. Sollte durch den Dispatcher eine TSM gemeldet werden, die einen für den Dispatcher ungültigen Meldungstyp enthält, so wird dieser TSM-Record verworfen. Sollte die TSM-Meldung zusätzliche, gültige TSM-Records enthalten, werden diese korrekt verarbeitet. Siehe hierzu Abschnitt 7.6. Abbildung 11: TR-Tool GUI Eingabeformular für TSM Transparenzplattform Melderhandbuch, Version Page 78

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