Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED Biokraftstoffnachhaltigkeitsverordnung Klimaschutzquote NUTS2-THG-Werte
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- Inge Frank
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1 UNION ZUR FÖRDeRUNG VON OeL- UND PROTeINPFLANZeN e.v. UFOP- INFORmATION FüR DIe LANDWIRTSchAFT Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED Biokraftstoffnachhaltigkeitsverordnung Klimaschutzquote NUTS2-THG-Werte Änderung der RED Derzeit wird im Rahmen eines Trilog-Verfahrens zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und den EU-Mitgliedstaaten die Änderung der förderpolitischen Rahmenbedingungen für Biokraftstoffe diskutiert. Die EU-Kommission hat dazu im Oktober 2012 Vorschläge auf den Tisch gelegt. Nachdem sich der federführende Umweltausschuss des Europäischen Parlamentes Anfang Juli 2013 auf einen Standpunkt verständigt hat, werden die Beratungen im Parlament im Herbst fortgesetzt. Ein Beschluss ist nicht vor November 2013 zu erwarten. Das Verfahren wird abgeschlossen, wenn auch die EU-Mitgliedstaaten im Ministerrat den Beschluss des Parlamentes bestätigen. Frühestens nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union beginnt hierzulande das Gesetzgebungsverfahren für die Umsetzung in nationales Recht. Betroffen ist das Biokraftstoffquotengesetz (36. BImSchV), das u. a. die Treibhausgas(THG)-Quote regelt. Aktuelle Rechtslage Mit dem Inkrafttreten der Erneuerbare-Energien- Richtlinie RED (2009/28/EG) wurde nicht nur das für alle Mitgliedsstaaten verbindliche Ziel von mindestens 10 Prozent (energetisch) erneuerbarer Energien im Transportsektor vorgegeben. Es wurden auch Mindestanforderungen für eine nachhaltige Biomasseproduktion und -verarbeitung verankert als Voraussetzungen für den Marktzugang in Form nachzuweisender Prüfkriterien in Nachhaltigkeitszertifizierungssystemen. Diese Anforderungen betreffen insbesondere den Nachweis der THG-Minderung bei Biokraftstoffen im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen (aktuell mindestens 35 Prozent, ab 2017 mindestens 50 Prozent) sowie den Nachweis der Herkunft der Biomasse. Für die Landwirtschaft in der Europäischen Union sieht die Richtlinie vor, dass unter Beachtung der Cross Compliance- Anforderungen, Biomasse, die auf Flächen angebaut wird, die bereits vor dem 1. Januar 2008 als Ackerflächen genutzt wurden, per se als nachhaltig gilt. Für diese Anbauflächen ist damit die Herkunftsanforderung im Sinne einer nachhaltigen Rohstoffproduktion erfüllt. Dieser Stichtag ist auch für den Herkunftsnachweis bei importierter Biomasse für die Biokraftstoffherstellung bzw. importierten Biokraftstoffmengen aus Drittstaaten zu berücksichtigen. Mit dem Datum wird praktisch eine Inventarisierung der Alt-Anbauflächen mit dem Ziel geschaffen, dass keine schützenswerten Biotopflächen (z. B. Wälder, Wiesen usw.) als Ergebnis direkter Landnutzungsänderungen zusätzlich für die Biomasseproduktion genutzt werden. Bei Neupachtungen sollte der Verpächter datiert bestätigen, dass es sich im Sinne der Richtlinie um Altflächen handelt.
2 NUTS2-Gebiet Biomasse spezifische THG-Werte bestimmen den Marktzugang Naturgemäß bestimmt der Rohstoffpreis den Marktzugang und damit schließlich die Fettsäurezusammensetzung des dem Diesel beigemischten Biodiesels an den öffentlichen Tankstellen (Abb. 1). Die Abb. 2 zeigt die Preisunterschiede der drei wichtigsten Pflanzenöle. Der Vergleich macht klar, dass Palmöl in diesem Wettbewerb die Eckpreisfunktion übernimmt. Allerdings ist nicht jede preisoptimierte Beimischung von RME/SME oder PME möglich für die Sicherstellung der Winterqualität von mindestens minus 20 C kann nur RME eingesetzt werden. Die RED sieht vor, dass bereits die jeweilige Biomasseart (Raps, Weizen, Palmöl, Soja, Zuckerrübe, -rohr) nur dann zu einem Biokraftstoff für die Anrechnung auf die Quotenverpflichtung bzw. für den Erhalt der Steuerbegünstigung verarbeitet werden kann, wenn der vorgegebene Mindestwert einer THG-Minderung eingehalten wird. Diese als disaggregierte THG-Standardwerte bezeichneten Werte sind im Anhang V der Richtlinie (Abb. 3) aufgeführt. Während Raps mit 29 g CO 2 /Mega Joule (MJ) einen vergleichsweise hohen THG-Wert aufweist, liegt dieser bei Getreide bei 23 und bei der Zuckerrübe bei nur 12 g CO 2 /MJ. Ein Vergleich der Kulturarten bzw. der Pflanzenöle macht deutlich, dass bei dieser Betrachtungsweise insbesondere Soja- und Palmöl erheblich besser dastehen als Rapsöl. Ursache ist der im Vergleich zum Ertragsniveau hohe Stickstoffdüngeraufwand bei Raps, denn in diesen THG-Standardwert fließen nicht nur der THG-Emissionen für die Düngermittelproduktion, sondern ebenfalls die aus der Anbaufläche in Abhängigkeit zur Aufwandsmenge austretenden Lachgasemissionen (N 2 O) ein. Die THG-Bilanz der Rapsproduktion wird im Wesentlichen durch den N-Düngeraufwand (Abb. 4) bestimmt. Biodiesel Rohstoffmix im Diesel Raps Soja Palm Kokos Quelle: UFOP 6/2013 Biodieselanteil zwischen 1,5% bis 7% in 45 von 60 Proben Abb. 1: Rohstoffzusammensetzung Biodiesel an öffentlichen Tankstellen Die Mitgliedstaaten sind gemäß der RED verpflichtet, der EU-Kommission rohstoffbezogene THG-Werte auf Basis der so genannten NUTS2-Gebiete vorzulegen. Damit soll der Nachweis erbracht werden, dass der THG-Standardwert gemäß Anhang V der RED auf diese Gebietskulisse bezogen nicht überschritten wird. Werden diese THG-Standardwerte auf der Stufe der Rohstoffproduktion überschritten, darf der in diesem NUTS2-Gebiet produzierte Rohstoff nicht für die Biokraftstoffproduktion bzw. für die Anrechnung auf eine Quotenverpflichtung oder für die Gewährung der Steuerbegünstigung in Deutschland oder in der Europäischen Union verwendet werden. Das gleiche gilt für die Verstromung in einem Blockheizkraftwerk für die Gewährung der EEG-Vergütung oder für die Herstellung von Bio-Heizöl für die Anrechnung auf eine CO 2 -Minderung bspw. im Rahmen der geförderten Gebäudesanierung. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums hatte das Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu), Heidelberg, die THG-Emissionen auf Basis der regionalisierten sogenannten NUTS2-Gebiete berechnet. In Deutschland unterschreiten die berechneten THG-Werte für Raps in allen 39 NUTS2-Gebieten den jeweils rohstoffbezogenen THG-Standardwert (Abb. 5). Aus Sicht der UFOP ist es bedauerlich, dass die EU-Kommission es versäumt hat, eine standardisierte Berechnungsgrundlage vorzugeben, um sicher zu stellen, dass in der EU vergleichbare rohstoffbezogene THG-Werte ermittelt werden. In einigen Mitgliedsstaaten sind daher Befürchtungen über Probleme bei der Rapsvermarktung zutage getreten. Denn Raps, der die geforderte THG-Minderung nicht erfüllt, kann in der Mengenbilanz des Agrarhandels als aufnehmende Hand nicht als nachhaltiger Raps geführt werden.
3 Preisentwicklung Pflanzenöle Großhandelspreise 1000 EUR/t Sonnenblumenöl, fob Sojaöl, fob Rapsöl, fob Palmöl, cif 600 Jan 13 Feb 13 Mrz 13 Apr 13 Mai 13 Jun 13 Quelle: AMI Abb. 2: Preisunterschiede Pflanzenöle Rapsöl Hydriertes Rapsöl Biodiesel aus Raps Biodiesel aus Sonnenbl. Biodiesel aus Abfall Biodiesel aus Soja Biodiesel aus Palm BBiodiesel aus Palm [mit Methanbindung] Ethanol aus Weizen Ethanol aus Weizen [Erdgas-KWK] Ethanol aus Zuckerrüben Ethanol aus Zuckerrohr Fossiler Mineralöl Standard-THG-Emissionen für Biokraftstoffe 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% mind. 60% mind. 50% ab 2018 neu ab 2017 mind. 35% ab 2010/13 THG-Einsparung in % ,8 Anbau Transport Verarbeitung in gco 2eq /M J 0% Quelle: UFOP nach EU-RL 2009/28 max. 33,5 g ab 2018 neu max. 41,9 g ab 2017 max. 54,5 g ab 2010/13 THG-Emissionen in gco 2eq /MJ Abb. 3: THG-Werte für Biokraftstoffe
4 Welche Faktoren bestimmen zukünftig die Düngungsintensität? Deutschland führt als einziger EU-Mitgliedstaat ab dem Jahr 2015 die sogenannte Klimaschutzquote (Abb. 6) bei Biokraftstoffen ein. Damit wird die THG-Effizienz zum wettbewerbsbestimmenden Faktor. Denn die Mineralölindustrie als Quotenverpflichtete wird bestrebt sein, mit möglichst wenig Biokraftstoff die THG-Quote zu erfüllen, zumal der Mengenbedarf im Zeitablauf absolut steigt. Folgende Faktoren werden den Wettbewerb daher bestimmen: Preis des jeweiligen Biomasserohstoffs/Pflanzenöls, THG-Einsparung des Biomasserohstoffs, THG-Effizienz der Biokraftstoffproduktion. Die RED sieht hier vor, dass auf den berechneten durchschnittlichen THG-Wert der Ölsaatenverarbeitung und Biodieselherstellung in Höhe von 16 g CO 2 /MJ ein Aufschlag von 40 Prozent vorgenommen wird. Diese Erhöhung auf 22 g CO 2 /MJ ist damit der Anreiz für die Verarbeitungsstufe, einen tatsächlichen, erheblich besseren und zertifizierten THG-Wert anzugeben. Es ist davon auszugehen, dass die Biodieselanlagen als letzte Schnittstelle mindestens den günstigeren Wert in Höhe von 16 g CO 2 /MJ bei der Berechnung der Gesamt-THG-Bilanz angeben werden. Abb. 7 zeigt dieses THG-Reduktionspotenzial auf. Dargestellt ist das THG-Minderungspotenzial (16 g CO 2 /MJ) auf der Stufe der Rohstoffverarbeitung zu Biodiesel und die erforderliche Reduktion des Stickstoffdüngeraufwands, um ausschließlich über eine Reduzierung des N-Aufwands, unter Beibehaltung des THG-Standardwertes von 22 g CO 2 /MJ auf der Stufe Verarbeitung, die THG-Minderungsanforderung von 50 Prozent ab 2017 zu erfüllen. Rein rechnerisch kann die THG-Minderungsanforderung in Höhe von 50 Prozent ab dem Jahr 2017 als erfüllbar angesehen werden, zumal zu erwarten ist, dass der THG-Wert von 16 g CO 2 /MJ als Ergebnis der Zertifizierung eher noch unterschritten wird. Für die Rapsproduzenten ist das hiermit verbundene Signal wichtig, dass auf dem bisherigen Anbauintensitätsniveau weitere Optimierungsstrategien entwickelt werden können. Die Erfüllung der THG-Anforderung ausschließlich im Wege einer reduzierten Stickstoffdüngung zu realisieren, würde am Beispiel der hier dargestellten Produktionsfunktion zu einem Ertragsverlust führen, der sicher nicht durch entsprechend höhere Erzeugerpreise kompensiert werden wird. Die THG-Optimierungsoption auf der Stufe Verarbeitung ist jedoch unabhängig von der Rohstoff- bzw. Pflanzenölart zu sehen. Um so mehr stellt sich für die deutschen Rapsproduzenten schon mit Blick auf das Jahr 2015 und damit für die Aussaat/Ernte 2013/2014 die Frage nach dem schnellstmöglich zu mobilisierenden THG-Reduktionspotenzial. Für den Rapsanbau bietet sich die Angabe des NUTS2-Gebietes in der Selbsterklärung an. Mit diesem Eintrag wird sichergestellt, dass der Agrarhandel den Raps mit dem regionalen THG-Wert (Abb. 5) erfasst. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat den den entsprechenden Antrag von REDcert genehmigt. Treibhausgasbilanz Rapsproduktion Relativer Anteil der wesentlichen Inputs beim Rapsanbau an den Gesamtemissionen von Treibhausgasäquivalenten Annahme: 170 kg N/ha mineralische Düngung 6% 2% 1% 5% 36% 50% Diesel CaO K 2 O P 2 O 5 N 2 O N-Dünger dominierender Anteil der bodenbürtigen N 2 O-Emission sowie der Emission aus Mineraldüngerbereitstellung (N-Dünger) an der Treibhausgasbilanz Ansatzpunkte für Klimaschutzmaßnahmen Quelle: Prof. Dr. Kage, Pahlmann, Universität Kiel Abb. 4: Treibhausgasbilanz Rapsproduktion (Kage)
5 Empfehlung für die Stufe Landwirtschaft zur Aussaat/Ernte 2013/2014: Angabe NUTS2-Gebiet in der Selbsterklärung Ein erster Ansatz wäre die Ausweisung der THG-Werte auf Basis der biomasserohstoffbezogenen Standardwerte der jeweiligen NUTS2-Region. Dieser Ansatz verbessert die THG-Bilanz beim Raps im Vergleich zum Standardwert im Durchschnitt bereits um 4 5 Gramm CO 2 /MJ. Die Eingabe der erforderlichen Gebietszuweisung ist bereits in der Selbsterklärung vorgegeben, die der Landwirt beim Ersterfasser abgeben muss. Das jeweilige NUTS2-Gebiet sollte daher bestenfalls bereits im Vordruck der Selbsterklärung ausgewiesen sein, so dass sich ein Nachtrag durch den Ersterfasser erspart, sollte der Eintrag durch den Landwirt versäumt worden sein. Die Ausweisung des NUTS2-Gebietes ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des für die Erntemenge zu berücksichtigenden spezifischen THG-Wertes. Zwischen dem Agrarhandel als Ersterfasser und den Ölmühlen gibt es bereits Ansätze, die NUTS2-Gebietswerte im Rahmen der Massenbilanzerfassung sogleich in Kilogramm CO 2 -Äquivalent pro Tonne Rapssaat umzurechnen und an die Ölmühle weiter zu geben. Die dargestellte Option (Selbsterklärung) lässt sich ohne Weiteres in die bestehenden administrativen Abläufe zwischen Landwirtschaft, Agrarhandel und Ölmühlen integrieren. Im welchem NUTS2-Gebiet befindet sich der Betrieb? REDcert-Tool zur NUTS2-Gebietssuche 1 REDcert hat ein Tool entwickelt, mit dem anhand des Kfz-Kennzeichens eine NUTS2-Gebietssuche für in Deutschland angebaute Biomasse erfolgen kann. Nach Eingabe des Kfz-Kennzeichens werden das jeweilige NUTS2-Gebiet sowie die entsprechenden NUTS2-Werte für verschiedene Biomassearten angezeigt. Diese Werte können jetzt alternativ zu den bekannten Teilstandardwerten für THG-Emissionen im Anbau verwendet werden. Das Tool bietet zudem die Möglichkeit, zwischen der Einheit kg CO 2 -eq/t und g CO 2 eq/mj auszuwählen sowie nach mehreren Kfz-Kennzeichen zu suchen. Im Ergebnis werden die NUTS2-Werte für das jeweilige Kennzeichen und der MAX-Wert für die selektierten Gebiete angezeigt. Das neue REDcert-Tool finden Sie ab sofort auf unser Homepage unter 1 Quelle REDcert Newsletter 09/13 Selbsterklärung (Auszug) des landwirtschaftlichen Betriebes: Straße: PLZ, Ort: Land: NUTS2-Gebiet zur Nachhaltigkeit von Biomasse gemäß der Richtlinie 2009/28/EG (bzw. nach der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioST-NachV) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) in Deutschland Anbau in der Europäischen Union. Empfänger: Die von mir angebaute, gelieferte und unter Punkt 1. näher erläuterte Biomasse des Erntejahres erfüllt die Anforderungen der Richtlinie 2009/28/EG (bzw. der Nachhaltigkeitsverordnungen), die entsprechenden Nachweise liegen vor.
6 Werte für Treibhausgasemissionen aus dem Anbau von landwirtschaftlichen Rohstoffen nach den NUTS2-Regionen Nr. NUTS2-Region Weizen Mais Zuckerrübe Raps g CO 2 -Äq./MJ EtOH g CO 2 -Äq./MJ EtOH g CO 2 -Äq./MJ EtOH g CO 2 -Äq./MJ RME 1 Schleswig-Holstein 21,3 14,1 11,7 23,7 2 Hamburg 21,3 14,1 11,6 23,6 3 Braunschweig 21,4 14,2 11,6 24,4 4 Hannover 21,3 14,1 11,5 24,2 5 Lüneburg 21,6 14,2 11,6 24,6 6 Weser-Ems 21,6 14,2 11,6 24,3 7 Bremen 21,4 14,2 11,7 24,8 8 Düsseldorf 21,4 13,9 11,5 24,0 9 Köln 21,2 14,0 11,4 23,8 10 Münster 21,6 14,0 11,8 24,1 11 Detmold 21,4 14,2 11,5 23,9 12 Arnsberg 21,4 14,1 11,5 24,1 13 Darmstadt 21,4 14,1 11,5 23,7 14 Gießen 21,5 14,3 11,5 23,9 15 Kassel 21,4 14,5 11,6 24,0 16 Koblenz 21,6 14,1 11,7 23,8 17 Trier 21,8 14,1 11,6 23,9 18 Rheinhessen-Pfalz 21,8 14,1 11,4 24,1 19 Stuttgart 21,4 14,0 11,4 23,4 20 Karlsruhe 21,6 14,0 11,6 23,5 21 Freiburg 21,5 14,0 11,5 23,4 22 Tübingen 21,5 14,0 11,5 23,4 24 Niederbayern 21,3 13,9 11,1 23,4 25 Oberpfalz 21,4 14,1 11,1 23,6 26 Oberfranken 21,7 14,3 11,7 23,8 27 Mittelfranken 21,5 14,2 11,4 23,6 28 Unterfranken 21,5 14,2 11,4 23,7 29 Schwaben 21,2 14,0 11,2 23,4 30 Saarland 21,9 14,4 11,5 24,2 31 Berlin 22,0 14,4 11,7 24,4 32 Mecklenburg-Vorpommern 21,8 14,3 11,8 24,0 33 Chemnitz 21,4 14,1 11,4 23,8 34 Dresden 21,6 14,2 11,5 24,3 35 Leipzig 21,5 14,1 11,4 24,2 36 Sachsen-Anhalt 21,5 14,1 11,6 24,3 37 Thüringen 21,6 14,1 11,6 24,0 38 Brandenburg-Nordost 22,0 14,4 11,7 24,2 39 Brandenburg-Südwest 22,3 14,5 11,8 24,9 Disaggregierter Standardwert eec 23,0 20,0 12,0 29,0 Abb. 5: Werte für Treibhausgasemissionen in den Nuts2-Gebieten
7 Beibehaltung der Anbauintensität Die Frage, ob die THG-Minderungsanforderung für Biodiesel aus Raps von mindestens 50 Prozent ab 2017 weitere Anstrengungen auf der Erzeugerstufe erfordern, beantwortet Abb. 7. Im Falle der Berücksichtigung des optimierten THG-Wertes für die Biodieselproduktion von 16 Gramm CO 2 /MJ anstelle des Standardwertes von 22 Gramm CO 2 /MJ, kann der geforderte THG-Wert von 50 Prozent bereits durch Berücksichtigung der NUTS2-Gebietswerte erfüllt werden. Voraussetzung ist, dass sich hier nichts zu ungunsten der Biomasseproduktion ändert. Eine THG-Minderung ausschließlich durch eine entsprechende N-Reduzierung erreichen zu wollen, kommt, wie zuvor dargestellt, aufgrund des hiermit einhergehenden hohen monetären Ertragsverlustes nicht in Frage. Ebenso verbietet die iluc-hypothese diesen Ansatz, denn eine THG-Optimierung auf der Rohstoffproduktionsstufe würde das Ertragsniveau erheblich senken und damit proportional den Flächenbedarf für den Marktausgleich steigen lassen. Auch ethisch wäre diese bewusste Inkaufnahme einer Ertragsminderung vor dem Hintergrund der oft nicht sachgerecht geführten Tank/Teller-Diskussion nicht vertretbar. Denn der Landwirt weiß bekanntlich nicht, ob die zum Zeitpunkt der Ernte produzierte Menge als Energie- oder Nahrungsmittelrohstoff verwendet wird. Der THG-Wettbewerb wird folglich zunächst auf der Verarbeitungsstufe einsetzen. Damit werden zugleich die erforderlichen Freiheitsgrade erhalten, um Optimierungsstrategien im Rapsanbau bzw. in Fruchtfolgesystemen entwickeln zu können. Dem Klimaschutz ist es schließlich egal, an welcher Stelle Treibhausgase für die Zielerreichung eingespart werden. Diese Aussicht ist aber kein Grund, sich zurück zu lehnen. Die UFOP hat vor diesem Hintergrund ein mehrjähriges Forschungsprojekt zur Optimierung des Rapsanbaus 1 angestoßen, das von BMELV/FNR und UFOP gefördert wird. Ziel des Projektes ist die Schaffung eines wissenschaftlichen Expertenkreises, der in Kooperation mit den zuständigen Stellen der Bundesländer u.a. Emissionsdaten generieren und der sachgerechte THG-Berechnungsmethoden und Ansätze für die Praxisberatung entwickeln soll. 1 Verbundprojekt Minderung von Treibhausgasemissionen im Rapsanbau unter besonderer Berücksichtigung der Stickstoffdüngung Klimaschutzquote in Deutschland ab 2015 Biokraftstoffquote * Klimaschutzquote ab 2015 Netto-Klimaschutzbeitrag** Biokraftstoffe in der Mischung*** Jahr Kal % % % Kal % , ,25 5, ,25 6, ,0 50 6, ,5 60 7, , ,00 THG-Quote % THG-Minderung % Biokraftstoffmengen ohne 2. Gen ,0 % energ. d.h. für DK 7,0 % masse = 2,3 Mio. t 4,5 60 7,5 % energ. d.h. für DK 8,7 % masse = 2,8 Mio. t % energ. d.h. für DK 11,6 % masse = 3,8 Mio. t Quelle: G. Brankatschk, OVID *) Gesamtquote ab **) Es wird unterstellt, dass der Beitrag der Biokraftstoffe zur THG-Reduzierung gegenüber dem Mindestwert gemäß EU-Richtlinie zur Förderung Erneuerbarer Energien in Höhe von 50% ab 2017 (Neuanlagen 60% ab 2018) auf ca. 70% in 2020 ansteigen wird. ***) Für 2008 errechnet aus tatsächlichem Verbrauch in der Beimischung; für entsprechend Biokraftstoffquote; für errechnet aus Klimaschutzquote und Netto-Klimaschutzbeitrag der Biokraftstoffe. Abb. 6: Klimaschutzquote
8 UFOP- Information Für die Landwirtschaft Rapsertrag und N-Düngung Treibhausgasreduktion % Ertrag dt/ha ,3 dt/ha -1,6 dt/ha N opt = THG-Minderungsziel Reduktion bei 16 g Reduktion bei 22 g Ertrag Mineralische N-Düngung [kg N/ha] 0 Quelle: Prof. Dr. Kage/Dr. Sieling, Universität Kiel Abb. 7: Produktionsfunktion Raps (Kage), Optimierung Verarbeitungsstufe Impressum Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. Claire-Waldoff-Straße Berlin info@ufop.de Redaktionsschluss
Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED (Renewable Energy Directive) Klimaschutzquote NUTS2-THG-Werte
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