THERMISCH-ENERGETISCHE WOHNHAUSSANIERUNG IN WIEN (THEWOSAN)
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1 THERMISCH-ENERGETISCHE WOHNHAUSSANIERUNG IN WIEN (THEWOSAN) Arch. Dipl.- Ing Michaela Trojan AUSGANGSLAGE An Wohnbauten, in denen Wohnungen der Kategorie A und B (laut Mietrechtsgesetz) überwiegen, besteht großer Sanierungsbedarf. Dies betrifft insbesondere die schlecht wärmegedämmten Siedlungen und Großwohnanlagen der 60er und 70er Jahre. Bis März 2000 konnten in Wien für thermische Sanierungen solcher Wohnbauten keine Förderungsmittel in Anspruch genommen werden. Abschätzung des Sanierungsbedarfs: Aus der Bauperiode von existieren in Wien rund Wohnungen in Mehrwohnungsbauten. Ausgehend von Sanierungszahlen von Bauten der Stadt Wien kann als Erstansatz geschätzt werden, dass bei etwa 20% dieser Wohnungen bereits Sanierungsmaßnahmen gesetzt wurden. Daraus errechnet sich ein Sanierungserfordernis von rd Wohneinheiten. Abschätzung der Baukosten für thermisch - energetische Sanierungen: Die Auswertung von Einzelprojekten lässt Kosten von etwa ATS 1.200,-- bis 3.000,--/ m 2 Nutzfläche für thermisch-energetisch-ökologische Maßnahmen erwarten. DAS THEWOSAN SANIERUNGSPAKET 1 Thermisch-energetische Sanierung über Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen: Durch die Änderung des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG, LGSI. für Wien Nr. 12/2000) bzw. mit der Durchführungsverordnung LGBI.Nr. 19/2000 wurde die Möglichkeit geschaffen, Förderungsmittel für Maßnahmen zur Energieeinsparung in Wohnbauten mit überwiegend Wohnungen der Kategorie A B (lt. MRG) in Anspruch zu nehmen. GRUNDSÄ TZE DER FÖRDERUNG Eigene Förderungsschiene zweckgebunden für thermisch-energetische Sanierungsmaßnahmen in Mehrwohnungshäusern, unabhängig von der Ausstattungskategorie der Wohnungen, den Rücklagen gem. 14 WGG bzw. 20 MRG und den zu erwartenden Einnahmen. Art der Förderung: gestaffelter, einmaliger, nichtrückzahlbarer Zuschuss zu den Investitionskosten je m 2 Nutzfläche von ATS 400,-- bis 800,-- bzw. max. 1/3 der Kosten in Abhängigkeit von der erreichten Energieeinsparung bzw. im Vergleich mit dem Standard Niedrigenergiehaus. 1 Das THEWOSAN-Sanierungspaket umfasst wesentliche Teile der beiden im Rahmen des Klimaschutzprogramms Wien vorgeschlagenen Programme "Thermoprofit" und "Wiener Wärme"
2 Koppelung mit anderen Förderungen (z.b. Fernwärme, Aufzug) möglich Abwicklung ganz teilweise über Contracting möglich. Refinanzierung: z.b. über erhöhten Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag gemäß 14 d (2) \/VGG (dzt. max. ATS 17,20 je m 2 Nutzfläche 2. Somit könnte ein Großteil der Objekte ohne Schlichtungsstellenverfahren gemäß 14 VVGG bzw. 18 MRG abgewickelt werden. Eigenkapital- ( sonstige Kapital) einbringungen in beliebigem Ausmaß möglich. FINANZIERUNG Ausgangsbasis war ein Wohnbauförderungsvolurnen von jährlich mindestens ATS Mio an Zuschussleistung (für das Jahr 2000 sind ATS Mio budgetiert). Bei einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 61 m2 und einer durchschnittlichen Zuschussleistung von ATS 700,-- je m2 Nutzfläche ergibt sich bei einem jährlichen Budgetansatz von ATS 500 Mio ein möglicher Sanierungsumfang von fast Wohnungen pro Jahr, bzw. von etwa Wohnungen zwischen 2000 und POSITIVE EFFEKTE DURCH THEWOSAN Impuls für die thermisch-energetische Sanierung von Wohnbauten der Nachkriegszeit mit Sanierungsbedarf, womit gleichzeitig die Erhöhung der Wohnqualität und die Reduzierung der Heizkosten verbunden ist Forcierung der gesamtheitlichen Optimierung von Sanierungen und Impulse in Richtung ökologisch orientiertes Sanieren Umwelt- und Klimaschutz: 38 % des österreichischen Endenergiebedarfs betreffen Raumwärmebereitstellung. Viele nach 1945 errichtete Wohnbauten gehören zu den größten "Energiefressern" Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und Verbesserung der Außenhandelsbilanz Beschäftigungsimpulse: Die Beschäftigungsintensität ist in der thermischen Sanierung etwa viermal so groß wie in den energieaufbringungsseitigen Branchen. Impuls für Bauwirtschaft und Baunebengewerbe, speziell auch für kleine und mittlere Unternehmen. Durch Auszahlung der Förderung als Einmalzuschuss, der nach Qualitätskriterien gestaffelt ist, wird das Maximum an energetisch-thermischer Sanierung mit gegebenem Förderungsvolumen erreicht, außerdem ist eine langfristige Kalkulierbarkeit der jährlich erforderlichen Förderungsmittel möglich. 2 Beispiel: Investitionskosten: ATS 2.400,--/m2 Nfl. - Zuschuss ATS 800,-- ergibt unter den derzeit (günstigen) Kapitalmarktbedingungen einen Refinanzierungsbedarf von etwa ATS 17,--/m 2 Nfl.
3 FORDERUNGSRICHTLINIEN UND -UMSETZUNG FÖ RDERUNGSVORAUSSETZUNGEN : Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes: Baubewilligung liegt mehr als 20 Jahre zurück, Objekt stellt ein Wohnhaus dar, und der Bestand ist mit dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan vereinbar. Maßnahmen ausschließlich im Bereich der Energieaufbringung (z.b. nur Kesseltausch) sind nicht förderbar, sondern nur im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen. Verzicht auf die Verwendung H-FCKW, H-FKW- und PVC-haltiger Baumaterialien, sowie auf sonstige perfluorierte organische und anorganische Verbindungen mit hohem Treibhauspotential, sofern Alternativprodukte vorhanden sind. Vorlage eines thermisch-energetischen Sanierungskonzeptes mit folgenden Inhalten: Darstellung der allgemeinen Gebäudekenndaten mit Beschreibung der Gebäudestruktur und der verwendeten Baustoffe Darstellung der geplanten baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen Rechnerischer Nachweis des Heizwärmebedarfs vor und nach Sanierung (Der Heizwärmebedarf ist die auf die Bruttogeschossfläche des beheizten Volumens bezogene erforderliche Wärmemenge zur Sicherstellung der Raumtemperatur. An Hand des von der MA 25 entwickelten EDV- Programms - im Internet unter abrufbar, bzw. auf Diskette bei der MA 25 erhältlich - ist der Heizwärmebedarf zu ermitteln) Kostenschätzung Darstellung der geplanten Information der Nutzerlinnen in Bezug auf sinnvolles Heiz- und Lüftungsverhalten, falls erforderlich, bzw. geplant: detaillierte Wärmebrückenberechnung bei kritischen Punkten Beschreibung eines ökologisch optimierten Maßnahmenpaketes ( Einbau besonders effizienter und umweltfreundlicher haustechnischer Anlagen) FÖRDERBARE MAßNAHMEN Wärmedämmung umgebungsexponierter Bauteile (Außenwände; Dach; Decken gegen Außenluft, Kellerräume etc.) Maßnahmen zur Verminderung Beseitigung thermisch relevanter bauphysikalischer Mängel (z. B. Wärmebrücken) Thermische Sanierung Erneuerung von Fenstern und Außentüren unter Erreichung eines hohen Wärmedämmstandards (z.b. bei Fenstern U gesamt < 1,6 W/(m 2 K) Maßnahmen zur Energieverlustminimierung in Ergänzung dazu folgende Einzelmaßnahmen (Kombinationen möglich): - Einbau primärenergieeffizienter und/ besonders energiesparender Heizungs- und - Warmwasserbereitungssysteme (z.b. Fernwärme, Erdgas) - Umstellung von fossilen Fest- und Flüssigbrennstoffen wie Kohle und Heizöl auf erneuerbare Energieträger bzw. Energieträger mit günstiger CO 2 -Bilanz (z.b. Solarenergie)
4 - Einbau von Anlagen und Einrichtungen zur Nutzung von Umgebungswärme (z.b. Wärmepumpen) - Einbau von Anlagen zur Wärmerückgewinnung aus Abwasser, Abluft, Kühleinrichtungen u.ä., Nutzung industrieller gewerblicher Abwärme. - Einbau von Nieder- und Mitteltemperatur-Heizwärmeverteilungssystemen mit hohem Strahlungsanteil - Thermische und / anlagentechnische Maßnahmen zur Steigerung der Behaglichkeit und des Wohnkomforts (z.b. höhere Wandtemperaturen durch Wärmedämmung, Maßnahmen zur Sicherstellung eines energieeffizienten Luftwechsels) Förderbar sind darüber hinaus alle nachgewiesenen Mehrkosten für Maßnahmen, die Vorteile in bezug auf Energieeffizienz und/ Klimaschutz bewirken. Maßnahmen, die in keinem Zusammenhang mit der thermisch- energetischen Sanierung stehen, sind nicht förderbar. FÖ RDERUNGSSTAFFELUNG Innerhalb des Zuschussrahmens von maximal 1/3 der anrechenbaren Sanierungskosten sind die Zuschussleistungen je nach Ausmaß und Erfolg der Sanierungsmaßnahmen wie folgt gestaffelt: Zielsetzung der Maßnahmen: Erfolg der Maßnahmen: nichtrückzahlbarer Beitrag in ATS je m 2 NFI. (max. 1/3 der Gesamtsanierungskosten) 400,- 600,- 800,- Verminderung von Wärmeverlusten (thermische Sanierung) Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 50 kwh/(m 2 a) HWB BGF hö chstens doppelt so hoch wie Niedrigenergiehausstandard Verminderung von Wärmeverlusten + aufbringungsseitige Maßnahmen (thermischengetische Sanierung) Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 75 kwh /(m 2 a) HWB BGF höchstens 1,5- mal so hoch wie Niedrigenergiehausstandard Verminderung von Wärmeverlusten + aufbringungsseitige Maßnahmen + ökologische Optimierung (thermisch-energetischökologisch optimierte Sanierung) Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 100 kwh/(m 2 a ) Niedrigenergiehausstandard Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 75 kwh /(m 2 a) HWB BGF höchstens 1,5- mal so hoch wie Niedrigenergiehausstandard + Einbau besonders effizienter und umweltfreundlicher haustechnischer Anlagen Erläuterungen zur Tabelle: Zielsetzung der Maßnahmen bedeutet: Der Umfang der Maßnahmen ist abhängig von den jeweiligen Rahmenbedingungen des Objektes (wie z.b. Zustand der Gebäudehülle, Heizsystem, etc.).
5 Unter ökologischer Optimierung sind bauökologische und/ baubiologische Maßnahmen, raumklimatische Verbesserungen, der Einsatz erneuerbarer Energien und besonders emissionsarme und klimaneutrale Technologien zu verstehen. NFI: Nettonutzfläche als Basis der Förderungsberechnung. HWB BGF : Der Heizwärmebedarf ist die auf die Bruttogeschossfläche des beheizten Volumens bezogene erforderliche Wärmemenge zur Sicherstellung der Raumtemperatur Der Niedrigenergiehausstandard wurde von der MA 25 im "Leitfaden für die Berechnung von Energiekennzahlen" definiert und in die Sanierungsverordnung aufgenommen. Falls Änderungen des Sanierungskonzeptes erfolgen, ist nach Abschluss der Sanierungsarbeiten ein Energieausweis über die erreichte Energiekennzahl Heizwärmebedarf vorzulegen. QUALIFIZIERTE BEWERTUNG DER OBJEKTE Sollten die eingereichten Objekte nicht im Rahmen der zur Verfügung stehenden Förderungsmittel finanzierbar sein, werden die Objekte nach den u.a. Kriterien qualifiziert bewertet. Die Summe der erreichten Punkte entscheidet über die Reihenfolge der Förderungszuteilung, wobei jedoch grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht. Folgende Kriterien sind maßgeblich: 1. Vollständiger Antrag inkl. Sanierungskonzept 2. Heizwärmebedarf (HWB BGF ) vor Sanierung über 100 kwh / (m 2 a) 3. HWB BGF nach Sanierung entspricht maximal dem 1,5-fachen des Niedrigenergiehauses 4. HWB BGF nach der Sanierung entspricht nicht mindestens dem 2- fachen des Niedrigenergiehauses- dafür wird ein Punkteabzug vorgenommen 5. Reduktion des HWB BGF um mindestens 50 kwh /(m 2 a) 6. Erfordernis von Instandsetzungsarbeiten an thermisch relevanten Bauteilen 7. Ökologisch optimierte Bauausstattung 8. Zusatzmaßnahmen zur Verbesserung der Wohnqualität 9. Maßnahmenmix im Rahmen eines energetischen Sanierungskonzeptes 10. Ausschreibung mit Standard-Leistungsverzeichnis (LBH) INTERNET 'Wesentliche Schriftstücke, Merkblätter und Formulare, die für die Abwicklung von Sanierungsförderungen hilfreich sind, sind über Internet abrufbar. Im Schriftstück THEWOSAN - Thermisch-energetische Wohnaussanierung ist nicht nur eine detaillierte Darstellung dieser neuen Förderungsschiene inklusive des Punktebewertungssystems nachlesbar, sondern gibt es auch Hilfestellung für die Erstellung des Sanierungskonzeptes. Sollte Interesse bestehen, sofort einen Förderungsantrag im WBSF einzureichen, steht Ihnen unter der
6 selben lnternetadresse das Antragsformular zur Verfügung. Darüber hinaus finden Sie dort unter "Finanzierungsarten" die Voraussetzungen für die Kombination von Thewosan- und Aufzugsförderung. Arch. Dipl.- Ing Michaela Trojan ist Prokuristin im Wiener Bodenbereitstellungs- und Stadterneuerungsfonds mit dem Aufgabenbereich Wohnhaussanierung Summary In the field of urban renewal and improvement of the housing stock it was considered to set up a specific promotion concept for buildings of the sixties and seventies of the twentieth century. So the program THEWOSAN for improvement of building envelops as for thermal-energetic achievement was created. On the basis of the ANNUAL SPACE HEATING REQUIREMENT connected to the GROSS-FLOOR-SURFACE - HWB BGF referring to the standard of the "LOW-ENERGY-HOUSE" the promotion is pursued by the VIENNA LAND PROCUREMENT AND URBAN RENEWAL FUND (WBSF). The promotion s target is to pay back cash a maximum sum of 1/3 of the thermal-energetic improvement expenses.
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